152 uns anerkannte Lohnsteigerung nur einen ganz geringen Aus gleich mit den so gewaltig gestiegenen Preisen der Lebensmittel gebracht hat. Wie in der schon erwähnten Besprechung im Handelsministerium von dem Herrn Geheimen Oberbergrat Bennhold betont wurde, haben sich die Kosten der Lebenshaltung um 80 bis 100 Prozent vermehrt. Was will es gegenüber einer solchen ungeheuren Preissteigerung besagen, wenn die Löhne der Hauer und Lehrhauer im Ruhrgebiet seit dem 3. Vierteljahr 1913, auf welche Zahlen wir bereits in unserer Eingabe vom 6. November 1915 hingewiesen haben, bis zum 3. Vierteljahr 1916 nur um 7,3 Prozent gestiegen sind! Wiederholt ist auch von uns betont worden, daß ein voll- ständigeer Ausgleich für die Verteuerung der Lebenshaltung nicht möglich sei. Zweifellos hätte aber erheblich mehr geschehen können, wie geschehen ist, besonders auch mit Rücksicht auf die jetzt so notwendige Ueberarbeit im Bergbau. Dazu kommt dann, daß nach Ausführung der Regierungsvertreter in der Konferenz im Handelsministerium am 7. Dezember im Oktober 1916 der Durchschnittslohn der Bergarbeiter noch auf sechszehn Schacht- anlagen im Ruhrgebiet gefallen ist. In der Antwort des Zechenverbandes vermissen wir auch ein Eingehen auf die von uns vorgebrachten Spezialwünsche der Bergarbeiter. So hatten wir einen besseren Ausgleich unter den Gedingelöhnen gewünscht, und zwar dahingehend, daß die am niedrigsten Entlohnten am meisten berücksichtigt würden. Er fahrungsgemäß bleibt ja ein sehr großer Teil der Bergarbeiter unter dem Durchschnittslohn ihrer Klasse. Des ferneren war darauf hingewiesen, daß gerade bei den Schichtlöhnern unter und über Tage die Lohnsteigerung sehr geringfügig gewesen und des halb für diese Leute eine Lohnerhöhung besonders erforderlich sei. Der Lohn dieser Schichtlöhner ist seit dem 3. Vierteljahr 1913 um 6,9 bezw. 8.5 Prozent gestiegen. Trotzdem betrug der selbe aber im 3. Vierteljahr 1916 nur 4,85 bezw. 4,73 Mk. Solche Löhne können doch nicht als angemessen angesehen werden. Ueber alle diese Fragen ist nun eine Aussprache sehr not wendig. Nach einer Prüfung des Herrn Ministers lir. Sydow an die Oberbergämter, die uns in einer Besprechung am 31. März 1916 im Handelsministerium bekanntgegeben wurde, sollen die Oberbergämter bei Differenzen in der Lohnfrage vermittelnd eingreifen, wenn sie von einer Seite deshalb angerufen werden. Im Hinblick auf diese ministerielle Verfügung gestatten wir uns daher die ergebene Bitte, uns in der dargelegten Angelegenheit eine Rücksprache gewähren zu wollen. (folgen die Unterschriften der vier Verbände.) * * *