155 Was wir wegen der Notlage der kinderreichen Familien ausführten, trifft zum größten Teil auch für die Familien zu, wo das Familienoberhaupt nicht mehr vorhanden, aber ein an derer Familienangehöriger der Ernährer ist. Wir bitten da her, auch für diese Fälle dieselbe Zulage zu gewähren. Wir hoffen, daß unsere Eingabe baldigst geprüft und berück sichtigt wird und zeichnen mit hochachtungsvollem Glückauf! (folgen Unterschriften.) * * :{: Der Zechenverband sandte folgende Erwiderung: Essen-Ruhr, den 1. März 1916. An den Verband der Bergarbeiter Deutschlands, z. H. des Herrn H. Sachse, Bochum, Wiemelhauferstr. 38—42. Erwiderung auf die gefl. Zuschrift vom 26. Februar 1916. Wie Sie in Ihrer Zuschrift schon hervorheben, und wie wir nach unserer Kenntnis der Verhältnisse bestätigen können, ist den Arbeitern und Arbeiterinnen auf einer größeren Zahl von Zechenverwaltungen die von Ihnen beantragte Kinderzulage bereits bewilligt worden. Es ist hiernach zweifellos mit einer baldigen allgemeinen Einführung dieser Beihilfe im ganzen Revier zu rechnen. Ihre durch das Vorgehen der Zechenverwaltungen bereits' über holte Eingabe zum Gegenstand einer besonderen Besprechung im Vor stande unseres Verbandes zu machen, dürfte sich daher wohl erübrigen. Glückauf! Zechenverband. Die Geschäftsführung: Loewenstein. Beschwerde über zu knappe Kartoffelrationen. Bochum, den 8. April 1916. An die Reichskartoffelstelle in Berlin. Aus meinem Wahlkreis Waldenburg-Schlesien gehen mir scharfe Beschwerden zu über die viel zu knappen Kartoffel rationen, die dort für 'den Jndustriebezirk bewilligt würden. Die Bevölkerung, die unter 3000 Mark Einkommen hat, bekommt dort wöchentlich pro Kopf 7 Pfund Kartoffeln und Kinder bis zu drei Jahren sollen nur 3 Pfund erhalten. Nicht nur hier aus Westfalen, sondern auch aus anderen Bezirken ist mir bekannt, daß der arbeitenden Bevölkerung 10% Pfund pro Kopf und Woche zugeteilt werden, und auch im Waldenburger Nachbarkreis