188 Bergleuten den Speck io ausgeben und den Betrag bei der nächsten Löhnung in Abzug bringen.) Ein Bergmann Hagenkötter berichtete, daß auf der Zeche Bonifatiris in Kray am 14. und 16. d. Mts. an die verheirateten Bergleute je ein Pfund Speck ausgegeben worden fei. Zu diesen Beschwerden möchte ich noch bemerken, daß die Menge ja auch wieder verschieden ist. Während es auf Zeche Oberhausen pro Woche vier Pfund Zusatz gibt, erhalten die Bergleute auf Deutscher Kaiser (Schacht II) nur zwei Pfund. Tie schon bisher gewährte Zusatzmenge von zwei Pfund pro Woche wird überall weiter gewährt. Hier in Westfalen dagegen erhalten die Bergleute neben den alten Zusatzmengen pro Woche 31/0 Pfund Brot. Es zeigt sich hier, daß eine allgemeine An weisung fehlt. Dieser Fehler stellt sich auch bei der verschieden artigen Ausgabe der Zusatzkarten für Ueberschichten heraus und dürfte hier durch eine allgemeine Anweisung sehr schnell eine Aenderung zum Besseren eintreten. Daß die Ausgabe von Speck und Fleisch nicht überall erfolgen kann, ist leicht zu begreifen. Aber auch hier muß es doch wohl an der allgemeinen Anweisung fehlen, denn sonst dürfte es doch nicht vorkommen, daß aus Bonisatius die ledigen Arbeiter über haupt nichts erhalten haben. Diese müssen doch auch arbeiten und leben. Zum Schluß gestatte ich mir, in der Anlage noch die Abschrift einer Eingabe an das Königliche Landratsamt in Hattingen von: 13. d. Mts. beizufügen. Bemerken möchte ich noch, daß mir bisher die Namen von zwei Bergleuten bekannt gegeben wurden, denen die Zusatzmarken verweigert wurden, weil sie in der Woche vom 2. bis 9. Juli je eine Schicht gefeiert hatten. Der Berg mann Karl Menken in Heven, Bergstraße 1, hat deshalb eine Schicht gefeiert, weil er den Zug, der ihn in. die Nähe der Zeche Dahlhauser Tiefbau bringt, verpaßt hatte. Zu Fuß konnte Menten den zweieinhalb bis dreistündigen Weg nicht zurück legen. Ter Bergmann Friedrich Günnemann in Westherbede, Hauptstraße 64, konnte eine Schicht nicht anfahren, weil er kein Brot hatte. G. war bei der Amtsverwaltung gewesen, um Brot- scheiue zu empfangen, er wurde jedoch abgewiesen. Ohne Brot konnte G. die Schicht nicht Verfahren. Der Bergmann ist doch schon schwer genug bestraft, wenn ihm der Lohn für eine Schicht verloren geht. Es ist doch nun nicht angebracht, ihm auch noch die Brotzulage zu entziehen. Durch ein solches Vorgehen kann es ja dazu kommen, daß die in Frage kommenden Bergleute über haupt nicht mehr in der Lage sind, weiter zu arbeiten. Schon wiederholt sind uns Fälle mitgeteilt worden, wo Bergleute in folge Neberarbeit und mangelhafter Ernährung krank geworden