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Bergleuten den Speck io ausgeben und den Betrag bei der 
nächsten Löhnung in Abzug bringen.) 
Ein Bergmann Hagenkötter berichtete, daß auf der Zeche 
Bonifatiris in Kray am 14. und 16. d. Mts. an die verheirateten 
Bergleute je ein Pfund Speck ausgegeben worden fei. 
Zu diesen Beschwerden möchte ich noch bemerken, daß die 
Menge ja auch wieder verschieden ist. Während es auf Zeche 
Oberhausen pro Woche vier Pfund Zusatz gibt, erhalten die 
Bergleute auf Deutscher Kaiser (Schacht II) nur zwei Pfund. 
Tie schon bisher gewährte Zusatzmenge von zwei Pfund pro 
Woche wird überall weiter gewährt. Hier in Westfalen dagegen 
erhalten die Bergleute neben den alten Zusatzmengen pro Woche 
31/0 Pfund Brot. Es zeigt sich hier, daß eine allgemeine An 
weisung fehlt. Dieser Fehler stellt sich auch bei der verschieden 
artigen Ausgabe der Zusatzkarten für Ueberschichten heraus und 
dürfte hier durch eine allgemeine Anweisung sehr schnell eine 
Aenderung zum Besseren eintreten. 
Daß die Ausgabe von Speck und Fleisch nicht überall erfolgen 
kann, ist leicht zu begreifen. Aber auch hier muß es doch wohl an 
der allgemeinen Anweisung fehlen, denn sonst dürfte es doch 
nicht vorkommen, daß aus Bonisatius die ledigen Arbeiter über 
haupt nichts erhalten haben. Diese müssen doch auch arbeiten 
und leben. 
Zum Schluß gestatte ich mir, in der Anlage noch die Abschrift 
einer Eingabe an das Königliche Landratsamt in Hattingen 
von: 13. d. Mts. beizufügen. Bemerken möchte ich noch, daß mir 
bisher die Namen von zwei Bergleuten bekannt gegeben wurden, 
denen die Zusatzmarken verweigert wurden, weil sie in der Woche 
vom 2. bis 9. Juli je eine Schicht gefeiert hatten. Der Berg 
mann Karl Menken in Heven, Bergstraße 1, hat deshalb eine 
Schicht gefeiert, weil er den Zug, der ihn in. die Nähe der Zeche 
Dahlhauser Tiefbau bringt, verpaßt hatte. Zu Fuß konnte 
Menten den zweieinhalb bis dreistündigen Weg nicht zurück 
legen. Ter Bergmann Friedrich Günnemann in Westherbede, 
Hauptstraße 64, konnte eine Schicht nicht anfahren, weil er kein 
Brot hatte. G. war bei der Amtsverwaltung gewesen, um Brot- 
scheiue zu empfangen, er wurde jedoch abgewiesen. Ohne Brot 
konnte G. die Schicht nicht Verfahren. Der Bergmann ist doch 
schon schwer genug bestraft, wenn ihm der Lohn für eine Schicht 
verloren geht. Es ist doch nun nicht angebracht, ihm auch noch 
die Brotzulage zu entziehen. Durch ein solches Vorgehen kann es 
ja dazu kommen, daß die in Frage kommenden Bergleute über 
haupt nicht mehr in der Lage sind, weiter zu arbeiten. Schon 
wiederholt sind uns Fälle mitgeteilt worden, wo Bergleute in 
folge Neberarbeit und mangelhafter Ernährung krank geworden