Alles in allem glauben wir, daß die Entwicklung des Verdienstes der Bergarbeiter sich in einer Weise vollzogen hat und weiter vollzieht, die den gestiegenen Lebensunkosten, soweit die Verschiedenheit der Ver hältnisse der Zechen es ermöglicht, Rechnung trägt und daß, wenn zurzeit die Ernährungsschwierigkeiten drückend empfunden werden, da- fiir nicht sowohl der Stand der Löhne der Grund ist, als solche Um stände, die durch die Maßnahmen unserer Feinde bedingt sind. ■ Den in der Eingabe geäußerten Wunsch, daß die Kinderzulage im Lohnbuch besonders aufgeführt werde, sind wir gern bereit, an die Verbandszechen, die dies bisher noch nicht getan haben sollten, empfehlend weiterzugeben. Im übrigen halten wir die Mitberücksich tigung der Kinderzulage bei Berechnung des Durchschnittslohnes für sachlich richtig, um so mehr, als sie auch bei den Beiträgen für die Knappschafts - Berüfsgenossenschast und den Knappschaftsverein zum Vorteil der Arbeiter in den Lohn eingerechnet wird. Innerhalb des Durchschnittslohnes bildet die seit März d. I. gewährte Kinderzulage gerade für diejenigen Familien, die durch die Verteuerung der Lebens haltung am meisten betroffen werden, einen gewissen Ausgleich. Was die beantragte Früherlegung der Lohn- und Abschlagstage anlangt, so handelt es sich hierbei um eine Frage, die von den Zechen verwaltungen schon wiederholt aufs eingehendste erwogen worden ist. In keinem anderen Berufe des gewerblichen Lebens ist aber die Frage der Lohnbewegung so schwierig und verwickelt, wie im Bergwerks betriebe. Die Arbeitsleistung der unter Tage beschäftigten Kamerad schaften setzt sich zumeist aus einer Reihe besonders bezahlter Einzel- leistungen zusammen, die erst am Ende eines jeden Monats festgestellt werden können und die die Grundlage zur Errechnung der Brutto lohnsumme gibt. Diese muß dann nach Maßgabe der Zahl der von jedem Kameradschaftsmitgliede verfahrenen Schichten und unter Ab rechnung der Beträge für Sprengstoffe usw. auf den einzelnen Mann umgelegt werden. Außerdem müssen sämtliche Lohnberechnungen durch die Bureaubeamten nachgeprüft, auch die für die soziale Versicherung, für gelieferte Kohlen, Lebensmittel usw. vorzunehmenden Abzüge ver rechnet und endlich die gesamten einzelnen Lohnnachweisungen zu- sammenzestellt werden. So erklärt es sich, daß bei der sehr erheb lichen Arbeiterzahl auf den hiesigen Zechen längere Zeit bis zur end gültigen Feststellung der dem einzelnen Arbeiter zu zahlenden Lohn- summe vergeht. Eine Abkürzung der für die Lohnberechnung erforderlichen Zeit wäre nur durch eine wesentliche Vermehrung der Beamten zu er reichen, die gegenwärtig aber unmöglich ist. Im übrigen darf nicht unberücksichtigt bleiben, daß durch die auf den Zechen allgemein statt findenden Abschlagszahlungen tatsächlich die Lohnzahlung eine 14tägige ist. Hinsichtlich der neu in den Bergbau eintretenden und der aus dem Heeresdienst zur Arbeit zurückkehrenden Bergleute sind die Zechenverwaltungen, wie sie dies bereits im Juni v. I. auf eine An