283 Der Herr Staatssekretär versprach, die vorgetragenen Wünsche zu prüfen und nach Möglichkeit zu erfüllen. Ausdrück lich machte er auf die Schwierigkeiten, die der Durchführung dieser Wünsche entgegenstehen, aufmerksam. Auf Wunsch wurden die Organisationsvertreter dann noch am Donnerstag, den 20. September, im Kriegsamt empfangen. Dort wurden eine Reihe Beschwerden der Arbeiter vorgetragen, die sich aus der Anwendung des Hilfsdienstgesetzes ergeben haben. Besonders wurde gewünscht, daß den Bergleuten das Abkehren von einer Zeche zur anderen erleichtert würde. Ferner wurde gebeten, dahin zu wirken, daß die vielfach noch bestehenden „freundnachbarlichen" Sperren aufgehoben würden. Es wurde auch darauf hingewiesen, daß in letzter Zeit wiederholt Sicher heitsmänner und Ausschußmitglieder, anscheinend auf Veran lassung der Werksverwaltungen, zum Heeresdienst einberufen wurden- Diese Vorkommnisse wirkten erbitternd. Auf die in manchen Bezirken bestehenden Versammlungsschwierigkeiten wurde auch hingewiesen. Auch das .Kriegsamt versprach Prüfung der Beschwerden und möglichste Abhilfe. Antwort auf unsere Eingabe von: 16. August 1917: Berlin SW., den 20. September 1917. An den Verband der Bergarbeiter Deutschlands, Bochum. Im April dieses Jahres wurde seitens des Kriegsausschusses für pflanzliche und tierische Oele und Fette die Seifenlieferung an Berg arbeiter in folgender Menge monatlich festgesetzt: 50 Gr. K.-A.-Seife > 250 Gr. K.-A.-Seistmpulvcr j j Normalmenge ! Zusatzmeiige 100 Gr. K.-A.-Seife | 500 Gr. K.-A.-Seifenpnlvcr j oder anstelle der genannten Zusatz menge (außer 500 Gramm Bleich soda) : 100 Gr. — 2 Stück zu 50 Gr. K.-A.-Seife, 500 Gr. — B Stück zu 100 Gr. fetthaltiges Körperwaschmittel, 600 Gr. Waschmittel für die Körperreinigung. In dem dortigen Schreiben von 15. August ist die Menge der einem Bergarbeiter zur Verfügung stehenden Seife auf insgesamt 100 Gramm monatlich angegeben, während die übrigen Waschmittel nicht erwähnt sind. Auf eine dieserhalb erfolgte Rückfrage bei dem oben ge nannten Kriegsausschuß ist seitens der Seifen-Herstellungs- und Ver triebsgesellschaft, an welche durch Bundesratverordnung vom 9. Juni 1917 die diesbezüglichen Geschäfte übertragen worden sind, folgende Antwort eingegangen: „Wir gestatten uns ergebenst, aus oie dortige Frage zu erwidern, daß die im Schreiben des Kriegsausschusses für Oele und Fette vom 26. April d. Js. in Aussicht gestellte Erhöhung der zusätzlichen Belie ferung der Bergarbeiter voll durchgeführt ist und somit die Eingabe