318 sind nun nach btefen Schichtlöhnen dergestalt festgesetzt, daß für die Kassenmitglieder mit einem Schichtlohn von 6 Mark und darüber der Grundlohn 8 Mark, bei einem Schichtlohn von 5 Mark bis 5,90 Mark der Grundlohn 6,80 Mark; bei einem Schichtlohn von 4 Mark bis 4,90 Mark der Grundlohn 6,40 Mark; bei einem Schichtlohn von 3,10 Mark bis 3,90 Mark der Grund lohn 5 Mark; bei einem Schichtlohn von 2,70 Mark bis 3 Mark der Grundlohn 4,50 Mark; bei einem Schichtlohn von 2,20 Mark bis 2,60 Mark der Grundlohn 4 Mark; bei einem Schichtlohn von 1,70 Mark bis 2,10 Mark der Grundlohn 3,60 Mark; für die weiblichen Mitglieder der Grundlohn 2,30 Mark, und für die Jugendlichen 1,80 Mark beträgt- Bei den meisten Kassen werden nur 60 Prozent des Grundlohnes als Krankenunterstützung ge zahlt, nur bei der Kasse der Gewerkschaft Morgenstern 66 Pro zent, Ta es im ganzen Zwickauer Revier keinen Bergarbeiter mit einem Schichtlohn von 6 Mark und darüber gibt, so kann auch niemand die Krankenunterstützung aus der höchsten Grund lohnklasse erreichen. Im ß 180 der Reichsversicherungsordnung sind aber nicht Teillöhne, sondern die vollen Tagesentgelte bis zur Höhe von 8 bzw. 10 Mark gedeckt. Tie Festsetzung der Grundlöhne nach Schichtlöhnen steht also im Widersprüche mit deni sozial fort schrittlicheren Geiste der reichsgesetzlichen Vorschriften. Im Lu- gau-Oelsniher Reviere sind die Grundlöhne zwar nach 6cm ge samten individuellen Tagesarbeiterverdienste festgesetzt, aber die Krankenunterstützungen betragen dort bei den meisten Kassen nur 60 Prozent der Grundlöhne, nur bei zwei Kassen 60 Prozent, so daß bei diesen letzteren die Krankenunterstutzungen 6 Mark und darüber betragen. Was bei diesen einzelnen Kassen möglich ist, kann bei den anderen nicht unmöglich sein. 8 180 der RVO. gibt den Krankenkassen das Recht, die Krankenunterstützungen bis auf 76 Prozent der Grundlöhne zu bemessen. Der Bochumer Knapp schaftsverein zahlt z. B. 60 Prozent des Grundlohnes und erhal ten infolgedessen dort die Mehrheit der Bergarbeiter ein schließlich Kindergeld täglich 6 Mark Krankenunterstützung. Wer in so engen Beziehungen zur Bergarbeiterschaft steht wie wir Unterzeichnete, der kann sich täglich von der ver zweiflungsvollen Lage derjenigen Bergarbeiterfamilien über zeugen, deren Ernährer längere Zeit krank feiern muß. Zeit gemäße Erhöhungen sind unerläßlich und möglich, und zu diesem Zwecke ist die mehrfach erwähnte Bundesratsverordnung er lassen worden- Sie scheiterten bisher an den entgegenstehenden finanziellen Interessen der Herren Werksbesitzer, die nicht die mit solchen Erhöhungen vielleicht verbundenen Beitragserhöhun gen tragen wollen. Wegen weniger 1000 Mark Mehrleistung an Krankenkassenbeiträgen sollte man aber nicht hunderte Fa milien krankfeiernder Bergarbeiter bitterster Not aussetzen. Die