für die eigentlichen Bergarbeiter an 14. Stelle; für die sonstigen Bergarbeiter an 14. Stelle; für die erwachsenen Uebertagearbeiter an 13. Stelle und für die jugendlichen Arbeiter an 3. Stelle. Weil die Verdienste der Arbeiter ungenügend, zum Teil völlig unzureichend geworden sind, wurde in zwei Konferenzen der Vertreter der Arbeiterschaft einstimmig beschlossen, am 22. April 1918 auf sämtlichen Betrieben des Reviers durch die Ar beiterausschüsse nachstehende Forderungen einzureichen: A. Für die Grubenanlagen im Altenburger Revier- 1. Das Gedinge der bei der Kohlengewinnung beschäftigten Arbeiter soll zwischen Betriebsleitung einerseits und dem Hauer und Schlepper andererseits vor den Arbeitsorten so festgesetzt werden, daß damit in der Neunstundcnschicht bei normaler Lei stung 1l Mark verdient werden müssen. 2. Reparaturhauern und den Bedienungsmannschaften an der Seil- und Kettenbahn, ferner den Maschinisten und Heizern sollen 30 Prozent, allen volljährigen Arbeitern, welche in Schicht- oder Stundenlohn arbeiten 20 Prozent, Arbeiterinnen und Ju gendlichen 10 Prozent Lohnzulage gewährt werden. 3. Für Handwerker: Schmiede, Schlosser, Dreher, Klempner und sonstige Metallarbeiter soll eine Zulage von 16 Pfennig die Stunde gezahlt werden. Diese Zulage soll als Facharbeiterzu- lage gelten. Die bisher gezählten Teuerungs- und sonstigen Zulagen bleiben von den Forderungen unberührt. B. Für die Grubenanlagen im Zeitz-Weißenselser Revier. 1. Das Gedinge der bei der Kohlengewinnung beschäftigten Arbeiter soll zwischen Betriebsleitung einerseits und den Hauern und Schleppern andererseits vor den Arbeitsorten so festgesetzt iverden, daß damit in der Neunstundenschicht bei normaler Lei stung 8 Mark verdient werden muß. 2. Für alle volljährigen Arbeiter, welche im Schicht- oder Stundenlohn beschäftigt werden, soll eine Zulage von 20 Proz-, für Arbeiterinnen und Jugendliche eine Lohnzulage von 10 Pro zent gewährt werden. 3. Für Handwerker: Schmiede, Schlosser, Dreher, Klempner und sonstige Metallarbeiter soll eine Zulage von 15 Pfennig die Stunde gezahlt werden. Diese Zulage soll als Facharbeiter- zulage gelten. Die bisher gewährten Teuerungs- und sonstigen Zulagen: bleiben von den Forderungen unberührt. Die Verschiedenartigkeit der Forderungen erklärt sich dar aus, daß die Betriebe im Zeitzer Revier eine höhere Teuerungs zulage gewähren wie die Altenburger.