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        <title>Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges</title>
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        ﻿

Material

zur Lage der Bergarbeiter
während des Weltkrieges

llniilllliiiillllimlllliiMlIHliiillllliiillllimlllliiiilllliiiilllliiiillllliiillllliiilllliiiilllliiiilllliiiilllliiiilllliiilll

Eine Sammlung von Eingaben

der vier Vergarbeiterverbände, besonders des
Vorstandes des Verbandes der Bergarbeiter
Deutschlands, an die Regierungen sowie
Zivil-, Militärbehörden, Werksbesitzer usw.

S

4.	/ 4’ -



Herausgegeben

voni Vorstand des Verbandes der Berg-
\ arbeiter Deutschlands — Sitz Bochum
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—	r? r~* n 0 p nnnr,nr~i
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        ﻿
        <pb n="3" />
        ﻿Borwort.

—

Durch den Ausbruch des Krieges erfuhr das Verbandsleben
eine schwere und nachhaltige Störung. Während des Krieges
galten die Bestimmungen des preußischen Gesetzes vom 4. Juni
1861, nach welchen die öffentliche Gewalt in die Hände der Mili-
tärbehörden überging und wonach eine Reihe Verfassungsartikel
außer Kraft gesetzt werden konnten. So lag es während dem
Belagerungszustände in der Macht der Generalkommandos, die
Preßfreiheit nach Belieben einzuschränken (Zensur) oder ganz
aufzuheben. Das war die Ursache, warum unsere „Bergarbei-
ter-Zeitung" mit größter Vorsicht an die Besprechung von Berg-
arbeiterforderungen herangehen mußte. Auch die Herausgabe
von Flugblättern war äußerst erschwert, wodurch die öffentliche
Kritik an den vorhandenen Mißständen und die Werbearbeit für
den Verband sehr eingeengt wurden.

Ebenso schlimm stand es um das Versammlungswesen, das
gerade in unserem Beruf eine wichtige Rolle spielt. Von der
Machtbefugnis, Versammlungen zu verbieten oder an ihre Ge-
nehmigung besondere Bedingungen zu knüpfen, machten die Ge-
neralkommandos reichlich Gebrauch, und viele örtliche Polizei-
behörden taten noch ein übriges, um die Versammlungsfreiheit
vollends totzuschlagen.

Alle diese Erschwerungen unserer Tätigkeit durch den Be-
lagerungszustand wären weniger fühlbar geworden, wenn wir es
mit einer humanen, friedliebenden Unternehmerschaft zu tun
hätten. Die haben wir im Bergbau aber nicht. Der beim
Kriegsbeginn von der Regierung proklamierte Burgfrieden
wurde von den Werksbesitzern und ihren Organisationen wenig
beachtet. Sie wußten, daß der Arbeiterorganisation durch den
        <pb n="4" />
        ﻿Kriegszustand die Hände gebunden waren, und ließen ihrer
Natur freien Spielraum. Da konnte es nicht ausbleiben, daß
mit zunehmender Kriegsdauer die Klagen der Bergarbeiter über
unzureichenden Lohn, über .schlechte Behandlung und über-
triebene Ausnutzung ihrer Arbeitskraft immer häufiger wurden.
Eine besondere Verschärfung erfuhr die gedrückte Lage der Ar-
beiter noch durch eine ungeheure Verteuerung der Lebensmittel.

Was konnte die Verbandsleitung tun, um der Verschlechte-
rung der Bergarbeiterlage entgegenzuwirken? Die Anwendung
der in normalen Zeiten gebräuchlichen Mittel war unter dem
Belagerungszustände unmöglich. Hätte sie, den unterschied-
lichen Wünschen aus Mitgliederkreisen folgend, den offenen
Kämpf gegen das Werkskapitnl aufnehmen und etwa zu Arbeits-
einstellungen auffordern wollen, dann hätte sie die Existenz des
Verbandes aufs Spiel gesetzt. Das durfte sie nicht — das Zu-
kunftsinteresse der Mitglieder erforderte es vielmehr, den Ver-
band über die schwere Krisis hinaus am Leben zu erhalten. Um
eines sehr ungewissen Augenblickserfolges Willen durfte die Or-
ganisation der Gefahr des Unterganges nicht ausgesetzt werden.

Es gab einen anderen Weg, um den vielseitigen Beschwerden
der Verbandsmitglieder Gehör und Abhilfe zu schaffen, und
dieser Weg ist vom Vorstände beschritten worden. Alles Mate-
rial, das über Löhne und Arbeitsverhältnisse zu erlangen war,
wurde gesammelt und in entsprechender Weise zur Begründung
der Bergarbeiterforderungen verwendet. In Verbindung mit
den anderen Organisationen wurden mehrfach Lohnforderungen
erhoben und an die Regierungen, Militär- und Zivilbehörden
eine Menge Eingaben uni Beseitigung der verschiedenartigen
Uebelstände gerichtet, unter denen die Bergarbeiter während dem
Kriege zu leiden hatten. Ebenso wurden von den Bezirks-
leitungen in direkten Eingaben an die Werksverwaltungcn die
Beschwerden der Arbeiter zum Ausdruck gebracht. Außerdem
haben Vorstandsmitglieder oftmals in mündlicher Aussprache
mit den zuständigen Behörden den Klagen der Kameraden Ab-
        <pb n="5" />
        ﻿5

Hilfe zu schaffen gesucht. Besonders zahlreich waren die Fälle,
in denen gegen würdelose Behandlung und Wohl gar gegen Miß-
handlungen kriegsgefangener und anderer ausländischer Arbeiter
Front gemacht werden mutzte. Häufig war es auch nötig, daß
gegen Uebergriffe von unteren Behörden auf dem Beschwerde-
wege vorgegangen wurde.

Nachstehend sind die Eingaben in ihrem Wortlaut zusam-
mengestellt und die Ergebnisse der mündlichen Verhandlungen
kurz vermerkt. Die Sammlung wird mit ihrem reichhaltigen
Material dem zukünftigen Bergarbeitergeschlecht einen Einblick
verschaffen in die Zustände im Bergbau während des Krieges
und in die Schwierigkeiten, mit Lenen die Organisation zu
kämpfen hatte. Oft war den Eingaben der Verbandsleitung ein
Erfolg beschieden. Weit größer konnten aber die Erfolge sein,
wenn die Masse der Bergarbeiter hinter der Verbandsleitung
gestanden und ihren Bemühungen dadurch den rechten Nachdruck
verliehen hätte.

Natürlich haben auch unsere Bezirksleitungen während des
Krieges ihre volle Pflicht und Schuldigkeit getan und liegen auch
von ihnen eine grohe Anzahl von Eingaben und Beschwerden
an die verschiedenen Behörden und Werksverwaltungen vor. Da
sich diese mit den Eingaben des Verbandsvorstandes decken, sehen
wir von einer Veröffentlichung der Bezirksleitereingaben ab.
        <pb n="6" />
        ﻿7

Bochum, den 31. August 1914.

An Seine Exzellenz Herrn General der Kavallerie
Freiherrn von B i s s i n g,

stellvertretender Generalkommandeur des 7. Armeekorps

in M ü n st e c.

Leider sehen wir uns veranlaßt. Eurer Exzellenz einen ähn-
lichen Fall zu unterbreiten, wie er vor kurzem in der Militär-
werkstätte in Lippstadt vorkam, zu dem Eure Exzellenz in
dankenswerter Weise durch öffentlichen Anschlag Stellung
nahmen. Das veranlaßt auch uns, mit dem nachfolgenden Fall
uns vertrauensvoll an Eure Exzellenz mit der Bitte zu wenden,
auch den gemaßregelten Bergleuten nach Möglichkeit helfen zu
wollen.

Die Lippische Bergverwaltung hat sich schon vor zwei Jahren
an den streikenden Bergleuten dadurch schwer gerächt, daß sie
Hunderte von ihnen aussperrte. Diese mußten Haus und Hof
verlassen und meist nach Westfalen auswandern. Jetzt soll nun
zwar ein Teil dieser Ausgesperrten „vorläufig" zur Arbeit ange-
nominen werden, aber ein Teil, jedenfalls diejenigen, welche
Vertrauensleute ihrer Kameraden in unserem Verbände waren,
sollen auch jetzt noch gemaßregelt und ausgesperrt bleiben. Die
Verfügung der Lippischen Bergverwaltung lautet:

„Fürstlich Schaumburg-Lippische Hofkammer.

Nr. I. 8860.	Bückeburg, den 18. August 1814.

In Verfolg des gefälligen Schreibens vom 10. d. teilen wir
Ihnen ergebenst mit, daß das Gesamtbergamt in Obernkirchen An-
weisung erhalten hat, bei der gegenwärtigen Lage, wo der politische
Hader ruht und dre Angehörigen jeder Partei bestrebt sind, ihr Bestes
einzusetzen, um dem bedrängten Vaterlande zu helfen, die ausgesperr-
ten Arbeiter nach Möglichkeit vorläufig zur Arbeit wieder anzunehmen,
falls sic Willens sind, in Zukunft treu zum Werke zu stehen. Aus-
geschlossen von dieser Vergünstigung sollen nur solche Arbeiter werden,
welche sich früher durch eine besondere Agitation gegen das Werk her-
vorgetan haben und von denen anzunehmen ist, daß sie nach ihrer Ein-
stellung von neuem den Frieden zwischen dem Werk und seiner Beleg-
schaft stören würden.	gez.: Freiherr von Kappher.

An Herrn Amtsgerichtsrat Dr. Brunstermann in Stadthagen."

Was der erste Teil gut macht, stößt der letztere nicht nur
um, sondern schafft neue Verbitterung, weil nicht nur die Ver-
        <pb n="7" />
        ﻿m.



i

i

sa

— 8 —

traucnsleute erstens als hetzerische Agitatoren hingestellt werden^
sondern zweitens das „treu zum Werke stehen" nur so zu ver-
stehen ist, daß die Arbeiter von ihrem gesetzlich garantierten
Organisationsrecht (§ 152 der Gewerbeordnung) keinen Gebrauch-
machen, also unserem Bergarbeiterverband nicht angehören sollen.

Das ist eine bittere Pille für die Bergleute, die selbst oder
deren Söhne oder Verwandte jetzt im Felde stehen und sich treu
und tapfer zeigen, wie es anders kaum gewünscht werden kann.

Wir wären Eurer Exzellenz sehr dankbar, wenn, wie in dem
oben genannten Falle, eine humanere Handhabung dieser Maß-
nahme erzielt und diese verbitternde Maßregelung der braven
lippischen Bergleute zurückgenommen würde. Sie taten doch nur,
was alle Bürger sonst für sich in Anspruch nehmen: sie organi-
sierten sich, schlossen sich unserem Verbände an und machten, als-
ihnen ihr geringer Lohn nicht entsprechend den Löhnen anderer
Bergreviere erhöht wurde, von ihrem gesetzlich gewährleisteten
Streikrecht Gebrauch. Dafür sollten sie nicht geächtet werden,
wenigstens sollten sie jetzt bei dieser ernsten Zeit durch Rück-
nahme all der Maßregelungen wieder als gleichberechtigt an-
erkannt werden, wie das Se. Majestät der Kaiser in seiner be-
kannten Ansprache vom Schloß in Berlin ausdrücklich gewünscht
hat. Um eine geneigte Berücksichtigung dieser unserer Eingabe

bittend, zeichnet Verband der Bergarbeiter Deutschlands..

Darauf erhielten wir folgende Antwort:

Münster, den 16. September 1914.

An den Verband der Bergarbeiter Deutschlands, Bochum.

Unter Bezugnahme auf ihre Eingabe vom 31. 8. 1914 teile-
ich Ihnen hierdurch ergebenst mit, daß die Fürstlich Schaumburg-
Lippische Hofkammer auf meine Veranlassung hin verfügt hach
daß sämtliche seinerzeit aus Anlaß deS Streiks ausgesperrten
Bergarbeiter, soweit sie sich zur- Arbeit melden und Platz für sie
vorhanden ist) wieder eingestellt werden.

Der kommandierende General.

gez. Frhr. v. B i s s i n g , General der Kavallerie-



Eingabe betreffend Beseitigung des 8 13 des Kaligesetzes.

B o ch u m, den 18. September 1914.
An den Hohen Bundesrat, zu Händen des Stellvertreters des
Reichskanzlers, Sr. Exzellenz Herrn vr. Delbrück, Berlin.

Eine große Anzahl der Kaliwerke Deutschlands haben nicht
nur ohne genügenden Grund gleich bei Ausbruch des Krieges
        <pb n="8" />
        ﻿ihre Betriebe stillgelegt und die Beamten und Arbeiter dadurch
brotlos gemacht, sondern es wird nunmehr auch noch von Kali-
werksbefitzern angestrebt, dort, wo sie den Betrieb aufrecht er-
halten oder wieder aufnehmen, die Not der Arbeiter noch der-
art auszunützen, daß nian die Löhne der Arbeiter ganz ge-
waltig kürzen will. Weil dadurch die Kaufkraft der Arbeiter
stark eingeschränkt wird, so werden nicht nur die Arbeiter stark
geschädigt, sondern auch Handel und Wandel davon getroffen,
so daß infolgedessen die Arbeitslosigkeit in anderen Betrieben
gefördert wird. Einer größeren Lohnreduziernng im Kaliberg-
bau sieht jetzt der § 13 des Kaligesetzes von 1910 insofern ent-
gegen, indeni er die Werke mit einer Kürzung ihrer Förderquote
bestraft, welche die Durchschnittslöhne der Arbeiter unter die-
jenigen in den Jahren 1907—1909 herabgleiten lassen.

Um dieses Hindernis zu beseitigen, um die Löhne gewaltig
herabsetzen zu können, um auch während des Krieges auf Kosten
der Arbeiter einen guten Gewinn für die Unternehmer heraus-
schlagen zu können, strebt man von seiten der Kaliinteressenten
an, wie es in ihrem Organ, der „Industrie" (Nr. 187 vom
12, d. M.), geschieht, den Hohen Bundesrat dahin zu drängen,
daß er diesen geringen Arbeiterschutz aus dem Kaligesetz ent-
fernen soll. Man erlaubt sich sogar, diese erstrebte Maßnahme
noch als eine humane und arbeiterfreundliche zu bezeichnen, um
die Sache dem Bundesrat und der Öffentlichkeit gegenüber nicht
nur als harmlos, sondern als zurzeit nützlich hinzustellen.

Sollten die Kaliwerksbesitzer mit einem solchen Ansinnen
schon an den Hohen Bundesrat herangetreten sein oder in aller-
nächster Zeit herantreten, so bitten wir, den Antrag, die ge-
nannte Schutzbestimmung aus dem Kaligesetz zu beseitigen, mit
großer Entschiedenheit abzulehnen.

Die Löhne der Arbeiter im Kalibergbau sind an und für
sich schon als sehr niedrig zu bezeichnen. Trotz der schweren
Arbeit haben die Löhne nach dem „Reichs-Arbeitsblatt" betragen:

O b e r b e r g a	mts	b ez	i r k	Halle			
	1907	1908	1909	1910	1911	1912	1913
	ant.	ant.	Mk.	Mk.	Mk.	ant.	Mk.
Eigentl. Bergarbeiter (Hauer							
und Lehrhauer ....	4,35	4,26	4,18	4,34	4,67	4,82*;	i 4,76
Sonstige Untertagsarbeiter .	3,82	3,81	3,80	8,84	4,00	4,00	4,08
Erwachsene Uebertaqsarbeiter	8,67	3,71	8,72	3,72	8,86	3,75	3,85
Juqendl.Arb. unter ikJahren	1,28	1,28	1,32	1,31	1,34	1,62	1,39
Arbeiterinnen			1,96	1,96	1,83	2,00	2,25	1,78

*) Die Löhne von 1912 und 1913 sind nach neuen Grundsätzen er-
mittelt, daher mit den früheren nicht mehr ohne weiteres vergleichbar.
Doch ist die Differenz nur sehr gering.
        <pb n="9" />
        ﻿10

Oberbergam	tsbe	zirk	Cla	usth	i a I :		
	]907	1008	1909	1910	1911	1912	1913
	Mk.	Mk.	Mk.	Mk.	Mk.	Mk.	Mk.
Eigentl. Bergarbeiter (Hauer							
und Lehrhauer ....	4,65	4,62	4,49	4,52	4,75	4,87	4,37
Sonstige Untertagsarbeiter .	4,00	3,98	3,91	3,99	4,17	4,14	4,11
Erwachsene Ueüertagsarbeiter	3,72	3,62	3,64	3,71	3,86	3,91	3,90
Jugendl. Arb. unter 16Jahren	1,37	1,41	1,40	1,48	1,58	1,57	1,59
Arbeiterinnen		1,89	2,19	3,07	2,34	2,93	2,79	3,29
Der Durchschnittslohn	sämtlicher		Arbeiter betrug			nach	dem
„Reichs-Arbeitsblatt" im	Oberb	lergamtsbezirk					
Halle		3,95	3,93	3,89	3,98	4,20	4,19	4,21
Clausthal . . .	4,09	4,06	4,03	4,09	4,29	4,34	4,36

Der prozentuale Lohnanteil am Wert der Produktion be-
trug, berechnet nach den Angaben der „Vierteljahrshefte zur
Statistik des deutschen Reiches", im deutschen

	Skeinkohn»-  bergbau	Branntohlen-  bergdau	Salzbergbau	Erzbergbau
	Prozent	Prozent	Prozent	&gt;1 rozent
1907	58,58	50,17	39,20	50,60
1908	57,40	50,61	39,86	58,96
1.900	55,55	49,39	33,40	55,90
1910	56,47	49,35	32,52	55,12
1911	57,28	48,52	31,86	54,15
1912	52,03	40,66	28,01	48,69

Hingegen die Werksbesitzer haben in derselben Zeit meist
recht hohe, teils mindestens recht ansehnliche Ueberschiisse erzielt,
Die Gewinne haben einen solchen Anreiz zur Werksgründung
gegeben, daß sich die Kalischächte in den letzten fünf Jahren fast
vervierfacht haben. Sie sind von 60 fördernden Werken im Jahre
1909 auf mehr als 200 Werke im Jahre 1914 angewachsen. Wäre
diese ungeheuere und schädliche Werksvermehrung nicht von den
Unternehmern aus spekulativen Gründen vorgenommen worden,
so hätten die Unternehmer trotz der obigen Löhne noch bedeutend
höhere Ueberschiisse erzielt.

Es ist nicht als eine patriotische Tat, sondern als etwas
ganz anderes anzusehen, wenn die Herren die Kaliwerke zurzeit
nur dann in Betrieb halten, ihre Arbeiter nur dann beschäftigen
wollen, wenn sie die Löhne sehr kürzen, die Rentabilität also
auf Kosten der armen Arbeiter sichern können.

Wenn das Kaligesetz geändert wird — versprochen ist diese
Aenderung ja schon seit mehr als Jahresfrist —, so dürfen die
im ß 13 des Gesetzes genannten Minimaldurchschnittslöhne nicht
beseitigt oder herabgemindert, sondern sie müssen entsprechend
der seit 1907 eingetretenen Teuerung der Lebensbedürfnisse der
Arbeiteroevölkerung nennenswert erhöht werden.
        <pb n="10" />
        ﻿11

Wir verweisen hierbei auf die Beschlüsse und ihre Begrün-
dung, welche auf dem dritten Kongreß der Kaliarbeiter zu
-Ostern 1913 in Hannover vorgenommen wurden und welche in
einem gedruckten Protokoll von den unterzeichneten Verbänden
dem Hohen Bundesrat und dem Reichstage im Mai vorigen
Jahres zur Kenntnis gebracht worden sind.

In die geplante Kaligesetznovelle müssen weit bessere Schutz-
vorschriften für die Arbeiter hineingebracht werden. Den jetzt
so ungenügenden Schutz zu beseitigen, wie es ein Teil der Unter-
nehmer wünscht, wäre wirklich ein Verbrechen an der Arbeiter-
schaft. Die vorstehende Lohnstatistik ist dafür Zeuge.

Aus all diesen Wünschen bitten wir den Hohen Bundesrat,
solchen Wünschen, wie sie in Nr. 187 der „Industrie" veröffent-
licht wurden, nicht Gehör zu schenken und diesen Arbeiterschutz
nicht zu beseitigen, sondern wir bitten, die oben genannten Be-
schlüsse des Kaliarbeiterkongressess in Hannover tunlichst bald
berücksichtigen zu wollen.

Es zeichnen ehrerbietigst

Verband der Bergarbeiter.

Verband der Fabrikarbeiter.

Verband der Maschinisten und Heizer.

Die Kaliinteressenten haben einen weiteren Vorstoß gegen
die Schutzbestimmungen des Kaligesetzes nicht unternommen
und geht man wohl nicht fehl in der Annahme, daß sie nach
obiger Eingabe, die veröffentlicht wurde, einen zweiten Versuch
nicht mehr wagten.

Bochum, den 3. Oktober 1914.

An das Ministerium für Handel und Gewerbe
zu Händen Sr. Exzellenz v. Sydow, Berlin.

In der dem ergebenst Unterzeichneten gewährten Audienz
vom 25. September d. I., in welcher ich Ew. Exzellenz Beschwerde
über Lohnkürzungen, Schichtverlängerungen usw. in den Berg-
revieren vorzutragen mir erlaubte, baten mich Ew. Exzellenz um
nachträgliche schriftliche Bestätigung dieser Mißstände. Nachdem
nunmehr nähere Angaben hierüber seitens der Bezirksleiter
unseres Verbandes der Bergarbeiter vorliegen, erlaube ich mir,
diese gewünschten Angaben Ew. Exzellenz zu unterbreiten.

Im Oberhausener und Duisburger Revier
wird auf vielen Zechen darüber geklagt, daß auch ganz neue
nicht eingearbeitete Leute als Lehrhauer vor die Betriebspunkte
        <pb n="11" />
        ﻿12

mit gelegt werden, wodurch der an manchen Betriebspunkten
so schon gekürzte Lohn weiter herabgedrückt wird.

Dann wird darüber Klage geführt, daß auf den Deutsche
Kaiser-Schächten jede Woche zweimal eine halbe Ueberschicht Ver-
fahren wird, während noch im Monat September zwei bis drei
Feierschichten auf Nachbarzechen vorkamen.

Wir bitten dringend, die Ueberschichten, die auch auf der
Zeche Wcstende und in anderen Revieren eine Rolle spielten,
mindestens so lange zu verbieten, solange es noch Arbeitslose
gibt und auf anderen Zechen noch Feierschichten Vorkommen.

Jugendliche unter 16 Jahren werden im Oberhausener Be-
zirk jetzt auf allen Zechen beschäftigt, obwohl fast alle Zechen
wieder in zwei Schichten fördern, die Jugendlichen also ganz gut
auch über Tage weiter beschäftigt werden könnten. Nur die
Zechen Roland, Oberhausen, Wiesche und Alstaden haben noch-
die beiden Förderschichten zu einer Morgenschicht zusammengelegt.

Mit den Lohnkürzungen im Oberhausener Revier sind fol-
gende Zechen am schärfsten vorgegangen:

Auf Zeche W e st e n d e, Schacht IV, sind folgende Gedinge-
reduzierungen am 15. September vorgenommen worden:

Im Flöz Gustav, Kohlennummer 158, betrug der Lohn im
Monat August 6,09 Mark pro Schicht. Hier wurden 20 Pf. auf
den Wagen Kohlen in Abzug gebracht.

Flöz Gustav, Kohlennummer 141, betrug der Lohn im
Monat August 6,15 Mark pro Schicht, hier wurden auf den
Wägen Kohlen 20 Pfennig in Abzug gebracht.

Flöz Gustav, Kohlennummer 143, betrug der verdiente Lohn
im Monat August 6,70 Mark. Hier wurde das Metergeld vom
10. September ab um 3 Mark pro laufendes Meter gekürzt.

Flöz Gustav, Kohlennummer 147, betrug der verdiente
Lohn im Monat August 6,20 Mk. pro Schicht. Für das laufende
Meter und für die Holzpfeiler wurden 5 Mk. in Abzug gebracht.

Im Flöz Elise, Kohlennummer 163, wurden am 24. August
40 Pf. pro Wagen abgezogen, bis zum 24. August hatte die
Kameradschaft ungefähr 7 Mk. verdient. Durch diesen Gedinge-
abzug fiel der Lohn bis Ende August auf 6,20 Mark.

Im Flöz Präsident, Kohlennummer 202, betrug der vom
Steiger geschriebene Lohn im Monat August 6,15 Mk., der wirk-
lich verdiente Lohn jedoch nur 4,40 Mk. Auch hier wurden ab
1. September 10 Pf. auf den Wagen Kohlen in Abzug gebracht.

Im Flöz Präsident, Kohlennummer 200, verdiente die Ka-
meradschaft im Monat August 5,80 Mark. Hier wurde das Ge-
dinge um 10 Pf. pro Wagen Kohlen gekürzt.
        <pb n="12" />
        ﻿Im Flöz Sonnenschein, Kohlennummer 107, wurde im
August ein Lohn von 6,61 Mk. verdient. Hier wurden ebenfalls
pro Wagen kohlen ab 1. September 10 Pf. in Abzug gebracht.

Auf dieser Zeche ist der Schüttelrutschenbetrieb eingeführt
und handelt es sich jedesmal um 20 bis 30 Arbeiter auf jeder
Schicht, welche von dieser Lohnreduzierung betroffen werden.

Auf der Zeche Neu m ü h l, Schacht l/ll, Revier 8, zweite
Sohle, sind 16 und 20 Pf. für den Wagen Kohlen in Abzug
gebracht worden ab 15. September mit der Begründung, daß
im Nebenrevier die Arbeiter auf dasselbe Gedinge auch einen
anständigen Lohn verdienen. Dabei sind in diesem Revier im
Monat August Löhne von kaum 6 Mark verdient worden.

Auf der Zeche Rhein l hat in einer Anzahl von Revieren
eine Gedingereduzierung stattgefunden. Auch die Schichtlöhne
sind voni 15. September ab um 30 bis 60 Pf. gekürzt worden.

Im Revier 3 genannter Zeche wurde das Kohlengedinge
von 2 Mk. pro Wagen auf 1,80 Mk., also um 20 Pf., gekürzt.
Vom Metergeld, welches in der Sohlenstrecke 40 Mk. betrug,
wurden 20 Mark in Abzug gebracht.

Bemerkt sei noch, daß auf dieser Zeche die Schichtlöhne 6,50
bis 6,60 Mark betrugen. Die Firma Thyssen liefert viele Kohlen
an den Staat.

Ueber die Lohnreduzierungen im Essener und Werdener
Revier hat sich unser Bezirksbureau in Essen, wie ich
Ew. Exzellenz bereits während der Audienz am 26. September
mitteilte, schon beschwerdeführend an das Polizeipräsidium in
Essen gewandt. In dieser Beschwerde sind Lohnkürzungen von
den Zechen Viktoria in Kupferdreh, Königin Elisabeth, Herkules
und Gottfried Wilhelm angeführt. Eine Abschrift dieser Be-
schwerdeschrift liegt bei, weshalb ich mir erlaube, auf den Inhalt
derselben zu verweisen.

Hervorheben möchte ich hierbei noch, daß die darin ent-
haltene Klage über das Beseitigen des „Zuschreibens", damit
der Gedingelohn die Höhe des durchschnittlichen Hauerlohnes
erreicht, auch in anderen Revieren immer wiederkehrt. Es ist
auf Privatwerken, ebenso wie auch aus den fiskalischen Zechen
Usus, daß die Gedingelöhne sehr niedrig gehalten werden. Wird
dann nicht viel verdient, wird namentlich der Durchschnittslohn
nicht erreicht, so hält der Steiger die Leute dadurch schadlos,
ir.dem er ihnen noch verschiedene Leistungen hinzuschreibt. Ent-
weder es werden Nebenarbeiten im Gedinge zugeschrieben, die
nicht geleistet worden sind, oder es werden auch nicht geleistete
Schichtlöhne zugeschrieben und dergleichen. Dieses Zuschreiben
geschieht also ganz willkürlich. Da es jetzt meist nicht mehr
        <pb n="13" />
        ﻿vollzogen wird, so brauchen die Gedingesätze gar nicht gekürzt
zu werden, die Arbeiter verdienen dann trotzdem bedeutend-
weniger, weil eben die so nötigen Vergünstigungen des Lohn-
zuschreibens weggefallen sind. Auch diese Benachteiligung er-
regt die Arbeiter zurzeit sehr.

Ter Durchschnittslohn fällt deshalb bei ganz gleicher Lei-
stung. Auf den fisk a lisch enGrubeni ni Revier Glad-
b e ck wird das Fallen des Durchschnittslohnes ebenfalls zum
größten Teile auf das Wegfallen des Zuschreibens zurückgeführt.
Da ferner gerade im Gladbecker Revier in den Monaten August
und September recht viele Feierschichten hinzukamen, so ist der
Rückgang des Durchschnittslohnes bei der jetzigen Kriegsteuerung
um so empfindlicher. So wurde uns gemeldet,, daß auf dev
fiskalischen Zeche Scholven im Revier 12 Hauerlöhne
von 4,70 bis 6,10 Mk. verdient wurden. Auf ZecheMatthias
S t i n n e s, Revier 2, fielen Hauerlöhne von 4,38 bis 5,22 Mk.,
ans Zeche Graf Moltke, Revier I, fielen ebenfalls Hauer-
löhne von 5 Mark und wenig darüber.

Aus dem Gladbecker Revier gehen uns recht viele Klagen
zu über viele und zu hohe Strafen. In einem Bericht heißt es:
„Die Strafen sind auf den Hugo-Schächten (Harpen) und den
Möller-Schächten (Fiskus) am höchsten. Wegen schlechtem Berge-
versatz auf den Möller-Schächten 3 bis 5 Mk., wegen willkür-
lichen Feierns 2,50 bis 3 Mark."

Wir sind die letzten, die willkürliches Feiern in Schutz nehmen
wollen. Aber jetzt bei Ausbruch des Krieges, wo in den ersten
Wochen die Aufregung über dasAbschiednehmcn vonVerwandten,
Freunden und Bekannten groß war, ist manche Schicht versäumt
worden, die sonst nicht versäumt worden wäre. Da hätte man
wirklich etwas mehr Rücksicht nehmen sollen.

Wenn aber die Beamten den Arbeitern bei jeder Beschwerde
damit antworten: „Wem es nicht paßt, kann gehen", ja, auf den
Prosper-Schächten wurde den Arbeitern noch geantwortet: „Es
wird noch schlechter", so trägt das nicht dazu bei, die Gemüter
bei dieser schweren Kriegszeit zu beruhigen. Der Betriebsführer
von Zeche Moltke III/IV habe zu den Arbeitern gesagt, er könne
jetzt Leute genug kriegen, mit goldenen Kneifern kämen sie jetzt
um Arbeit anfragen, wem es nicht passe, der solle kündigen. So
wird uns berichtet. Braucht man sich bei solchen Vorkommnissen
zu wundern, wenn die Arbeiter erregt werden?

Gefördert wird im Revier Gladbeck fast überall nur in der
Vormittagsschicht. Jugendliche unter 16 Jahren beschäftigt man
auch dort unterirdisch. Auf Zeche Scholven und Moltke III/IV
wurden uns je 16 Jugendliche angegeben, ebenso mehrere auf
den dortigen Stinneszechen.
        <pb n="14" />
        ﻿15

Vom Gelsenkirchener Revier werden uns ebenfalls
Lohnkürzungen gemeldet. Der Lohnrückgang fei in der Haupt-
sache darauf zurückzuführen, weil das „Lohnmachen", das ist das
oben geschilderte „Lohnzuschreiben", ausblieb.

Von Zeche C o n s o l i d a t i o n II/VII wird auch über Kür-
zung des Gedinges um 6 bis 15 Pf. pro Wagen berichtet. Auf
R h e i n e l b e und A I m a ist die Nachtschicht um 20 Minuten
verlängert, ohne höheren Lohn zu zahlen.

Vom Revier Hattingen werden uns von Zeche
Friedlicher Nachbar auch Lohnreduzierungen für Monat
August gemeldet. So hatte eine Kanieradschaft im Flöz Sonnen-
schein, Sohle Osten, durch die Gedingekürzung pro Schicht
&lt;2 Pfennig weniger verdient. Sie bekam im August noch 6,20
Mark. Im selben Flöz, Ort 4, Westen, wurden nur 6,82 Mark
verdient und trotzdem pro Wagen noch 10 Pfennig gekürzt.

Jugendliche werden jetzt nicht weniger als 34 in dieser
Grube beschäftigt für 1,50 Mark pro Schicht.

Sänitlichen Tagesarbeitern, ausgenommen die Handwerker,
wurde die Schicht von 8 bezw. 9 auf 12 Stunden verlängert
ohne einen Pfennig Lohnzulage. Als sie sich beschwerten,
wurden sie von den Beamten noch damit verhöhnt, indem ihnen
gesagt wurde, den Kameraden im Felde ginge es noch schlimmer,
die hätten Tag und Nacht keine Ruhe. Diese Tagesarbeiter sind
aber meist Invaliden.

Die Jugendlichen über Tage müssen entgegen den Schutz-
vorschriften ebenfalls 12 Stunden arbeiten. Nur einmal wäh-
rend der Seilfahrt können sie Essenspause machen. Von den
Beamten wird den Kindern aufgetragen, wenn der Bergrevier-
beamte käme und sie fragte, ob sic die vorgeschriebenen Pausen
hätten, sollen sie Ja sagen. Die Jugendlichen über Tage ver-
dienen 1,20 bis 1,50 Mk. in 12 Stunden. Die über Tage Be-
schäftigten sind fast alles Kinder unter 16 Jahren und Invaliden.

Gefordert wird jetzt U/2 Schicht. Dann werden auch oft bis
zwei Ueberstunden angeordnet.

Auch auf den Zechen Dahlhauser Tiefbau und
Carl Friedrich ist die Schicht für Tagesarbeiter auch von
8 auf 12 Stunden verlängert worden ohne höhere Entschädigung.
Das bedeutet eine ganz bedeutende Lohnkürzung. AIs sich In-
validen auf Dahlhauser Tiefbau beim Betriebsführer darüber
beschwerten, bekamen sie zur Antwort: „Mehr Lohn gibt es nicht,
wer das nicht tun will, kann zu Hause bleiben, wir können
Leute genug kriegen." So behandelt nran also ausgediente alte
Leute und Invaliden zur Zeit des Krieges!
        <pb n="15" />
        ﻿— 16 —

Auch aus dem Revier Recklinghausen wird be-
richtet, daß die Lohnkürzungen darauf zurückzuführen sind, weil
nichts mehr zugeschrieben wird, wie das bisher immer der Fall
war. Jugendliche, die jetzt unter Tage beschäftigt werden, er-
halten auch dort nur 1,50 Mk, pro Schicht, es ist ihnen aber
Zulage versprochen worden.

Vom Revier Herne wird namentlich auf der Zeche
Friedrich der Große I/lI über unerhört viele und hohe
Strafen geklagt. So wird uns berichtet, daß auf letzterer Zeche
am 22. September bei den 'Kohlennummern 269, 277 und 288
je 6 und 12 Wagen „genullt" worden sind. Wenn zwei bis vier
Wagen „genullt" würden, so rege sich schon niemand mehr auf.
Die Kohlennummer 366 sei elfmal, die Numer 368 neunmal
und die Nummer 606 siebzehnmal bestraft.

Wegen nicht genügend geladener Wagen wurden am 22. Sep-
tember 121 Mann mit je 1,60 Mk. bestraft, am 26. September
waren es 71 und am 29. September wieder 121 Mann. Weil
sie Befehle nicht befolgt hätten, seien am 22., September 13
Mann mit 3 Mk. und 8 Mann mit 2 Mk. bestraft, ferner seien
mit 23. September 88 Mann, am 24. September 48 Mann und
am 26. September sogar 101 Mann mit 2 und 3 Mk. aus dem-
selben Grunde bestraft. So wird uns berichtet. Eine gründliche
Untersuchung wäre dort am Platze. Denn ist es so, wie die Berg-
leute uni schreiben, so ist das unerträglich und gründliche Ab-
hilfe nötig.

Im Revier B o ch n m Nord auf Zeche Präsident ist
die Schichtzett für Tagesarbeiter und Jugendliche auch von 8
auf 11 Stunden erhöht worden, deren Lohn wurde aber um
60 bis 80 Pf. erhöht.

Auf Zeche Lothringen IV hat man sogar kürzlich Leute
wegen ihren religiösen Ansichten gekündigt, trotzdem der Kaiser
in seiner bekannten Rede wünschte, daß politische und religiöse
Unterschiede jetzt keine Rolle spielen sollen. Aber gerade zur
Kriegszeit tut Zeche Lothringen das Gegenteil.

Auch in den Revieren Dortmund I, II und III ist
auf den Zechen G l ü ck a u f - T i e f b a u, W i e n d a h I s b a n k,
Freie Vogel und Tremonia die Schichtzeit für Tages-
arbeiter auf 12 Stunden verlängert worden, ohne den Lohn zu
erhöhen. Auf Wiendahlsbank wurde deshalb der Arbeiteraus-
schuß vorstellig, es ist dann zugesagt worden, diese Tagesarbeiter
sollen mehr haben.

Jugendliche unter 16 Jahren sind auch in diesen Revieren
unterirdisch beschäftigt für 1,20 bis 1,50 Mk. Lohn pro Schicht.
Auf Wiendahlsbank haben diese Jungens nach dem Lohntag
        <pb n="16" />
        ﻿17

«inen Tag gestreikt. Der Arbeiterausschuß wurde vor-
stellig, dann wurde den Jungen 60 Ps. Lohnzulage versprochen.

Auch die Löhne in diesen Revieren sind stark zurückgegangen,
meist deshalb, weil, wie wiederholt bemerkt, nichts mehr zu-
geschrieben wurde. Was verdient wurde, wird gezahlt, wenn es
noch so wenig ist. So wurden auf Freie Vogel Hauerlöhne von
4,16 Mk. ausgezahlt, auf Zeche Admiral solche in Höhe von
4,89 Mk., 4,87 Mk., 3,80 Mk., 3,75 Mk., 3,60 Mk., 3,40 Mk.
und für einen Lehrhauer sogar nur 2,40 Mark pro Schicht.
Solche Löhne sollte man Webern nicht anzubieten wagen,
:	geschweige denn den schwer schuftenden Bergleuten. Auch den

schichtlöhuern ist der Lohn gekürzt worden, das wird uns
namentlich von Germania II und Freie Vogel berichtet, ebenso
von Zeche Preußen I (Harpen). Dort sind sogar 50 bis 80 Pf.
pro Schicht gekürzt.

Auf Zeche Wiendahlsbank hat nach den uns gemachten An-
gaben der Fahrsteiger Friemann am 12. August in der Lampen-
i bude einen Jugendlichen sogar geohrfeigt. Kein Wunder, wenn
| die Arbeiter immer erregter werden.

Von Zeche Tremonia meldet man uns, daß noch Ueber-
i schichten verfahren werden.

Von der Zeche Mont Cenis, Revier Dortmund III, wird
j auch über viele Strafen geklagt.

Von Zeche Viktoria l/ll, Revier Dortmund II, wird auch
j über Verlängerung der Schicht unter Tage um bis % Stunde
( berichtet, was ein Verstoß gegen die Arbeitsordnung ist.

Die Zeche H e r m a n n im R e v i e r H a m m hat dem Berg-
mann Oswald Köppel im Monat August — K. wurde am
1. August zum Krieg eingezogen — vom Julilohn laut Lohnbuch
gleich für vier Monate im voraus die Miete in Abzug gebracht.
Anstatt die Familien zu unterstützen, geht man so rücksichtslos
- gegen sie vor. Dieselbe Zeche hat dem Bergmann Reich! 30 Mk.
für ärztliche Bemühungen vom Lohne gekürzt ohne jeden Pfän-
dungsbeschlutz. Es wird also sogar ganz ungesetzlich Verfahren.

Aus dem Revier Hamm werden ebenfalls starke Lohn-
reduzierungen gemeldet, namentlich von Zeche de Wendel,
wo man die Schichtlöhne um 30 Pf., die Gedingelöhne um
10 Pf. pro Wagen gekürzt habe.

Auf Zeche Königsborn, Schacht II, sind nach uns ge-
machten Mitteilungen die Gedingelöhne stellenweise bis zu 15
Prozent gekürzt und Kohlenhauer mit 6 Mk. und darunter ent-
lohnt worden.

Auch sonst sei ans einigen Zechen des Reviers Hamm an-
i gekündigt, daß über 6 Mk. nicht mehr verdient werden dürfe.
        <pb n="17" />
        ﻿18

Ein allgemeiner Rückgang der Durchschnittslöhne, ist auch dort
zu beobachten.

Tie Kohlenpreise sind teilweise noch gesteigert. Die Löhne
fallen gewaltig, die Lebensmittel werden bedeutend teurer und
fast in jeder Familie gibt es Angehörige zu unterstützen, weil
der Ernährer ini Felde steht. Die meisten Zechen haben mit
den Arbeitern vereinbart, allmonatlich Opfer für die Familien
der Kriegsteilnehmer zu bringen. Wenn aber die Löhne bei
der Teuerung so gewaltig zurückgeschraubt werden, können viele
Arbeiter nicht mehr auskommen. Opfer für die Familien der
Krieger zu bringen, sind sie dann nicht mehr tu der Lage. Das
alles trägt dazu bei, Unzufriedenheit und Mißstimmung zu er-
zeugen, die bereits so weit gesteigert waren, daß man uns mit
Streik drohte, wenn nicht Abhilfe geschaffen wird.

Wir bitten deshalb Ew. Erzellenz, bei den Arbeitgebern
durchzusetzen, daß nicht mehr die Unzufriedenheit durch Lohn-
kürzungen, Schichtverlängerungen usw. gesteigert wird. Die
Zechen haben in letzter Zeit fast durchweg sehr reiche Gewinne
abgeworfen, so daß die Unternehmer jetzt , meist ganz gut ein
Opfer bringen können. Die Kohlen gehen noch gut ab. Der
Staat, das Reich sind gut zahlende Abnehmer, weshalb auch
die Arbeiter über die jetzige Verschlechterung ihrer Lage ganz
besonders unzufrieden sind. Es gibt ja auch eine ganze Anzahl
Zechen, die keine Lohnkürzungen vornahmen. Es geht demnach,
wenn nur der gute Wille da ist. Wir wären Ew. Erzellenz sehr
dankbar, wenn es durch energisches Eingreifen gelänge, die-
jenigen Werke, die Verschlechterungen vorgenommen haben, da-
von abzubringen.

Aber nicht nur im Ruhrrevier geht man mit Lohnreduzie-
rungen und Schichtverlängerungen vor, sondern auch in anderen
preußischen und deutschen Revieren ist das der Fall. So in
N i e d e r s ch leiten, wie ich am 25. September schon mündlich
mit berichtete. Durch einen Schlepperstreik ist eine Lohnkürzung
in Hermsdorf bereits beigelegt. Die Unterbeamten sollten sie
selbständig und irrtümlich angekündigt haben. Darüber, ob das
glaubhaft ist, wollen wir kein Wort weiter verlieren. Die Sache
ist beigelegt und das genügt. Ebenso ist der Streit im Nen-
loder Revier, wo Ueberschichtenzwang zu Differenzen führte, bei-
gelegt. Aber im allgemeinen wird noch in beiden Revieren über
Lohnherabsetzungen geklagt. Namentlich darüber, daß man die
Abschlagszahlung herabsetzt und die bisher wöchentliche Ab-
schlagszahlung in eine monatliche umgewandelt hat. Wir bitten
dringend, den so schon am schlechtbezahltesten Kohlenbergleuten
Niederschlesiens beizustehen.
        <pb n="18" />
        ﻿19

Unsere Bezirksleitung hat dort bereits eine Eingabe an
den Verein für bergbauliche Interessen gemacht/') auch das Ober-
bergamt Breslau und das Generalkommando haben Kenntnis
davon erhalten. Ich lege eine Abschrift dieser Eingabe zur
Kenntnisnahme bei.

Auch aus dem A a ch e n e r K ohlenrevier gehen uns
Klagen zu. Auf Zeche Nordstern betragen die uns ge-
meldeten Lohnkürzungen bis 1,60 Mk. pro Schicht. Die Beleg-
schaft über Tage war schon so erregt, daß sie die Arbeit ein-
stellte. Die Lohnkürzung wurde Mitte August angekündigt und
in unerhörter Weise sogar rückwirkend in Kraft gesetzt. Auch
mehrere Fördermaschinisten mußten eine Lohnkürzung von 10
Mark monatlich über sich ergehen lassen.

Hat ein Arbeiter krank gefeiert, so wird er dann strafweise
nach Hause geschickt und muß feiern. So hat der Betriebsführer
Rosenbau m, wie man uns meldet, zu Kranken, die sich
wieder zur Arbeit meldeten, gesagt: „Krank feiern gibt es jetzt
nicht mehr, melden Sie sich über acht Tage wieder, oder wollen
Sic die Abkehr?" Auch vom Militärdienst Zurückgeschickte sind
nicht wieder eingestellt worden. Arbeiter, die bei Ausbruch des
Krieges wegen Einstellung der Eisenbahnen nicht arbeiten
konnten, wurden nicht wieder eingestellt.

Auch aus den K a I i r e v i e r e n in Mitteldeutschland,
Hannover usw. gehen uns noch heftige Klagen zu über Arbeits-
losigkeit und Lohnkürzungen. Viele Kalizechen nahnien den Be-
trieb noch nicht wieder auf, vertrösten aber die Leute immer und
iinmer wieder, daß der Betrieb bald wieder eröffnet wird. Die
Leute werden dadurch hingehalten und um Lohn und Brot ge-
bracht. Wir bitten Ew. Exzellenz dringend, die Kaliwerke,
welche den Betrieb irgend ermöglichen können, zur Betriebs-
aufnahme zu zwingen. Ferner bitten wir Ew. Exzellenz noch,
den Bestrebungen aus den Reihen rücksichtsloser Kaliinteressenten
einen unüberwindlichen Damm entgegenzusetzen, wenn sie mit
dem Ansinnen kommen, daß der Bundesrat den Schutz des 8 13
des Kaligesetzes vom Mai 1910 beseitigen soll. Der im ge-
nannten Paragraphen vorgesehene Durchschnittsminimallohn in
der Kaliindustrie in den Jahren 1907—1909 betrug nur 4 Mk.
und stieg 1913 auf 4,30 Mk. Würde der Schutz des § 13 des
Kaligesetzes beseitigt, so würde der Durchschnittslohn unter Aus-
nützung der Notlage der Arbeiter noch weit unter 4 Mk. herab-
gedrückt werden, was kein Menschenfreund gutheißen oder gar
mitmachen kann. Eine von unserem Verband an den Bundes-
rat gerichtete Petition legen wir zur Kenntnisnahme bei.

*) Die Eingabe hat inzwischen bereits Erfolg gehabt, die wöchent-
liche Abschlagszahlung ist wieder eingeführt worden.
        <pb n="19" />
        ﻿20

Wir bitten nochmals dringend, diesen Verschlechterungs-
bestrebungen die Spitze abzubrechen. Die fiskalischen Werke
können und sollen auch auf diesem Gebiete mustergültig vor-
gehen. Wir bitten zu bedenken, daß, wenn die Löhne der Ar-
beiter herabgedrückt werden, Handel und Industrie noch mehr
stocken und die Arbeitslosigkeit in anderen Berufen noch ge-
fördert würde. Der Arbeitslosigkeit zu steuern*), die Kaufkraft
der Arbeitermassen zu heben, muß stets, namentlich wäh-
rend der Kriegszeit, das Bestreben aller Kreise sein.

Wir dürfen uns deshalb wohl der angenehmen Hoffnung
hingeben, daß Ew. Exzellenz und die gesamte Regierung all ihre
Macht und ihr Können aufbieten werden, um die Interessen der
Bergarbeiter und damit die Interessen der Allgemeinheit im
Sinne unserer Eingabe zu wahren und zu fördern, indem für
Aufrechterhaltung der bisherigen Löhne und für Arbeitsgelegen-
heit gesorgt wird und Mißstände, wie wir sie schilderten, be-
seitigt werden.

Es zeichnet mit Glück auf!

Verband der Bergarbeiter Deutschlands, Sitz Bochum.

Der Handelsminister hat die Beschwerden von den Berg-
revierbeamten untersuchen lassen. Der Verbandsvorsitzende
Sachse hatte am 20. Noveniber 1914 eine dreistündige Aus-
sprache im Handelsministerium, in der ihm Geh. Oberbergrat
Reuß das Resultat der Ermittelungen mitteilte. Wie gewöhn-
lich hatten die Zechenverwaltungen die meisten Behauptungen der
Beschwerde bestritten, oder ihre Maßnahmen als notwendig ver-
teidigt. Immerhin hatte die spezialisierte Eingabe einigen Er-
folg, indem auf verschiedenen Werken die aufgezeigten Ver-
fehlungen wieder gut gemacht wurden. Vor allem aber hat die
Beschwerde und die anschließende Untersuchung sicher vorbeugend
auf die Zechenbeamten gewirkt.

*) Von Zeche Graf Schwerin, Revier Dortmund III, wird
noch ganz besonders über große Ungerechtigkeit geklagt, die in bezug
auf Feierschichten und Ueberschichten zutage tritt. Während ein Teil
der Gesamtbelegschaft im September nur 22 Schichten verfuhr, dem-
nach vier Feierschichten einbüßte, machte ein Teil der unterirdischen
Belegschaft eine ganze Reihe Ueberschichten, so daß z. B. drei Mann
29 Schichten, zwei 301», zwei 30%, einer 31, einer 81%, einer 82%,
zwei 33% und ein Arbeiter sogar 38% Schichten im selben Monat ver-
fuhr. Auch von den Tagesarbeitern verfuhren mehrere viele Ueber-
schichten, so daß einer 31% Schichten, einer 31%, einer 34% und einer
34% Schichten verfuhr. Diese Ungerechtigkeit, daß ein Teil Feier-
schichten erduldet, der andere Teil aber in gesundheitsschädlicher Weife
Ueberschichten verfährt, sollte behördlicherseits unbedingt verboten
werden.
        <pb n="20" />
        ﻿21

Bochum, den 11. November 1914.

An den kommandierenden Genral des VII. Armeekorps,
«se. Exzellenz Freiherrn von Bissing, General der Kavallerie,

in Münster.

Der ergebenst Unterzeichnete erlaubt sich, Ew. Exzellenz fol-
gendes zu unterbreiten und höflichst um Abhilfe zu bitten:

Am 7. September d. I. fand eine Sitzung des Arbeiteraus-
schusses der Zeche Adolf von Hanseman in Mengede statt. In
dieser Sitzung hat der Arbeiterausschuß beraten, wie der Kriegs-
liebesdienst organisiert werden sollte. Die Zechenvertreter ver-
sprachen, pro Monat denselben Betrag zu zahlen, wie ihn die
Arbeiter eventuell aufbringen würden, und wollten außerdem den
Mietsatz für die Familien, deren Ernährer zum Kriegsdienst
einberufen sind und in der Kolonie der Zeche wohnen, um 30
Prozent oder aber um den Satz erniedrigen, den die Privat-
hausbesitzer ablassen.

Auf Grund dieser Versprechen fand am 20. September in
Mengede eine Belegschastsversammlung für die Arbeiter bezw.
Anlagen der genannten Zeche statt. Die Versammelten be-
schlossen, von ihrem Verdienst 2 Prozent pro Monat abzugeben,
wenn die Zeche das ihrerseits gegebene Versprechen halte. Von
dem Verdienst des Monats August wurde den Arbeitern der Be-
trag von 7842,75 Mark in Abzug gebracht. Die Zeche bezahlte
denselben Betrags hinzu. Das Versprechen, den Mietspreis um
30 Prozent zu kürzen, wurde von der Zeche nicht gehalten. Die
Zechenvertreter bestritten vielmehr, ein derartiges Versprechen
gegeben zu haben. Als die Handlungsweise der Zeche durch die
Frauen, denen der volle Mietspreis ein behalten
war, unter den Belegschaftsmitgliedern bekannt wurde, sah sich
Topiralla Josef, wohnhaft in Mengede, Haberlandstraße Nr. 8,
in seiner Eigenschaft als Mitglied des Arbeiterausschusses und
Einberufer der ersten Versammlung gezwungen, für den 11. Ok-
tober eine weitere Versanunlung einzuberufen, um eventuell
Stellung zu der Sache zu nehmen und die Belegschaft zu be-
ruhigen. Diese Versammlung, die von 600 bis 700 Belegschafts-
mitgliedern besucht war, nahm Kenntnis von der Sachdarstel-
lung. Auch ein Schriftsatz der Zeche wurde der Versammlung
von Dopiralla zur Kenntnis gebracht. Die Versammlung be-
schloß einstimmig folgendes:

„Die Belegschaftsmitglieder sind bereit, die zwei Prozent auch in
Zukunft zum Kriegsliebesdicnst zu zahlen, aber nur unter folgender
Bedingung:

Der Arbeiterausschuß verwaltet die Kasse allein. Miete, Kohle usw.
dürfen hiervon nicht bezahlt werden. Die Zeche soll keine 3 Prozent
        <pb n="21" />
        ﻿22

in diese Kasse zahlen, sondern mit ihrem zugezahlten Betrag machen,
was sie will."

Durch diesen Beschluß wurde von Grund auf jede Erbitte-
rung unter der Arbeiterschaft beseitigt. Die Zechenverwaltung
fand hieran jedoch keinen Gefallen, weshalb Dopiralla sich am
12. Oktober bei derselben melden mußte. Es wurde ihm erklärt,
er hätte die Zechenverwaltung beleidigt. Am 16. Oktober wurde
er wegen der angeblichen Beleidigung entlassen und am 2. No-
vember wurden ihm die Möbel von dem Kolonieverwalter und
einigen Arbeitern, die unter dem Schutze eines Gendarmen und
eines Polizeibeamten standen, auf die Straße gesetzt. Eine
Räumungsklage war gar nicht eingereicht.

Nachdem Dopiralla entlassen, war die Belegschaft sehr em-
pört. weil die Besucher der Versammlung wissen, daß Dopiralla
beleidigende Aeußerungen nicht gebraucht hatte. Gegen den
ziemlich jungen Bureaubeamten Paul Koleppel in Oestrich,
Hansemannstraße Nr. 10, welcher der Zechenverwaltung mitge-
teilt hat, Dopiralla habe die Verwaltung beleidigt, was er mit-
tels eines Stenogramms beweisen will, ist von Dopiralla Pri-
vatbeleidigungsklage eingereicht. Worte, die in der Versamm-
lung von keinem Redner gebraucht wurden, aber in dem Stcno-
grämm zu lesen sind, beweisen, daß das Stenogramm nicht in
der Versannnlung abgefaßt wurde. Die Belegschaftsmitglieder
verlangten, durch die Entlassung Dopirallas auf das schlimmste
gereizt, daß eine Belegschaftsversammlung ani 25. Oktober ein-
berufen werden sollte. Die Genehmigunng für diese Versamm-
lung wurde bei dem Herrn Landrat nachgesucht. Der Herr
Landrat versuchte nun eine Vermittelung zwischen der Zechen-
verwaltung und Dopiralla, die aber ergebnislos verlief. Auf
Wunsch des Herrn Landrats sollte die Versammlung am 1.
November sein. Am 31. Oktober aber bekam D. Bescheid vom
Amtmann, daß 'die Versammlung auf Anordnung des Landrats
nicht stattfinden dürfe. Jetzt ist die Belegschaft erst recht auf-
gebracht, besonders auch deswegen, weil der Beschluß der Ver-
sammlung vom 11. Oktober von der Zechenverwaltung nicht
anerkannt wird. Vielmehr hat die Verwaltung die gesamte Be-
legschaft dadurch beleidigt, daß sie gesagt hat, die Versammlung
sei von Schustern, Schneidern und Frauen besucht gewesen.

Wir bitten nun das Generalkommando dringend, die Ge-
nehmigung zur Abhaltung einer Versammlung für die Beleg-
schaftsmitglieder zu geben.

Ferner bitten wir, eine Untersuchung unter Hinzuziehung
des gesamten Arbeiterausschusses der Zeche bezw. Anlage um-
gehend in die Wege zu leiten und dafür zu sorgen, daß Dopi-
ralla, der Familienvater und Ernährer einer neunköpfigen Fa-
        <pb n="22" />
        ﻿milk1 ist, tvtebcr als Arbeiter und Sicherheitsmann eingestellt
wird, weil er zweifellos zu Unrecht entlassen ist.

Ebenso bitten wir dringend, daß das Generalkommando
die Gendarmen und Polizeimannschaften anweisen möchte, der
Zechenverwaltung in Zukunft bei derartigen ungesetzlichen
Exmissionen nicht behilflich zu sein,-weil dadurch dem Recht und
Gesetz keine Achtung verschafft wird.

Einer geneigten Antwort entgegensetzend, zeichnet ehr-
erbietigst

Ter Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.

Die Antwort des Generalkommandos, datiert vom 9, De-
zember, lautete:

„Auf das Schreiben vom 11. November erwidert das General-
kommando, daß dasselbe in der Angelegenheit nichts tun kann."

Eingabe betreffend Versagung der Beschäftigung russischer
Gefangener in de» Braunkohlenwerken.

B o ch n ni, den 12. November 1914.

An das Ministerium des Innern in Berlin.

Nach Mitteilung in Nummer 30 der „Braunkohle" vom
23. Oktober 1914 hat der Deutsche Braunkohle n-
I n d u st r i e - V c r e i n iu Halle (S.) an das Hohe Ministerium
des Innern eine Eingabe gerichtet. In dieser wird das
Hohe Ministerium gebeten, dahin zu wirken, daß für die Dauer
des Krieges das Verbot der Beschäftigung russisch-polnischer Ar-
beiter in der Industrie fiir die betreffenden Provinzen auf-
gehoben ivird. Es handelt sich hierbei um die russisch-polnischen
Arbeiter im wehrpflichtigen Alter von 17 bis 45 Jahren, welche
als Kriegsgefangene behandelt werden.

Tiefe Forderung wird damit begründet, daß der Versuch
der Braunkohlenwerke, von den stillgelegten Kalibergwerken und
aus den Reihen der unbeschäftigten Arbeiter anderer Industrie-
zweige ausreichenden Ersatz zur Ausfüllung der in den Beleg-
schaften entstandenen Lücken zu beschaffen, vollständig gescheitert
sei. Es hätten sich trotz aller Bekanntmachungen überhaupt nicht
viel Arbeiter zur Arbeit in Brannkohlenwerken gemeldet. Be-
gründend wird dann folgendes ausgeführt:

Die Heranziehung der Arbeiter der zum Teil stillgelegten
Kaliwerke sei deshalb nicht geglückt, weil die im Braunkohlen-
        <pb n="23" />
        ﻿bergbau übliche Arbeitszeit länger und die Löhne
relativ niedriger seien. Die meisten anderen Arbeiter,,
welche sich meldeten, hätten nach wenigen Tagen die Arbeit
wieder aufgegeben mit der Angabe, die Arbeit sei ihnen
zu schwer und der Lohn zu gering. Auch mit den
Arbeitern aus den Ziegeleibezirken der Oderniederung habe man
schlimme Erfahrungen sammeln müssen.

Es wird dann in der Begründung noch fortgefahren, daß.
man bei Einstellung von Arbeitern aus anderen Industrien aus
alter Erfahrung diese nur zu leichten Arbeiten heranziehe, es
zeige sich aber immer wieder, daß diesen Leuten die
Gruben- und A b r a u in a r b e i t zu schwer sei.
Hauptsächlich passe ihnen diese Arbeit nicht wegen des im Braun-
kohlenbergbau überall vorhandenen Schmutzes.
Aus dem Baugewerbe hätten sich einige Arbeiter gemeldet und
wären für den Grubenbetrieb angenommen worden. Es seien
das meist ältere und schwache Leute gewesen, die, wie man be-
obachtet habe, Trinker waren und öfters fehlten.

Es wird dann in der Eingabe des genannten Vereins noch
ausdrücklich und allgemein bestätigt, daß die Schwierigkeit der'
Arbeiterbeschaffung für den Braunkohlenbergbau darin liege,
„daß es sich bei den Kohlengewinnungsarbeiten im Tagebau und
bei den Abraumarbeiten um eine schwere Handarbeit
handelt, die b ei jeder Witterung im Freien
verrichtet werden (tut ß." Deshalb seien.zahlreiche Aus-
länder, größtenteils solche österreichisch-ungarischer Nationalität^
namentlich Ruthenen, beschäftigt gewesen, welche infolge der
Mobilmachung in ihre Heimat mußten. Aus all diesen Gründen
werden russisch-polnische Gefangene für diese Arbeiten verlangt.
Das bisherige Verbot, solche in der Industrie zu beschäftigen^
soll deshalb für die Dauer des Krieges aufgehoben werden.
Schließlich wird in der Eingabe auch noch darauf hingewiesen,
daß die aus militärischen Gründen etwa notwendige Ueber-
wachung der aus den Gefangenenlagern stammenden Leute sich
ohne Schwierigkeit auf den Werken durchführen lasse, denn es
seien Kantinen vorhanden, in denen die Ausländer geschlossen
untergebracht und beaufsichtigt werden könnten.

Wir bitten E w. E x z e l l e nz dringend, dieser
Eingabe des Deutschen Braunkohlen-Jndu-
st r i e - V e r e i n s nicht Folge zu l e i st e n. II n b falls
bis jetzt Genehmigung zur Beschäftigung
solcher russischen Gefangenen erteilt worden
sein sollte, diese wieder zurückzuziehen. (Es
geht uns soeben die Mitteilung aus dem Senftenberger Braun-
kohlenrevier zu, daß auf Grube Bertha in Rauno bereits 26 ge-
        <pb n="24" />
        ﻿fangen gehaltene Russen zur. Arbeit eingestellt seien und als-
Lohn täglich für 1,80 Mk. Waren aus der Kantine entnehmen
könnten; etwas Geld bekäiuen die Leute auch.)

Die deutsche Braunkohlenindustrie hat in dem letzten Jahr-
zehnt einen ungeahnten Aufschwung genommen. Die meisten
Braunkohlenwerke erzielen sehr gute Ueberschüsse. Dividenden
von 10 bis 12 Prozent und höher sind fast die Regel. Auch die
N i e d e r l a u s i tz e r Braunkohlenwerke, zu welchen die
Grube Bertha gehört, erzielten in den letzten drei Jahren
Dividenden in Höhe von 12 und 14 Prozent. Der Reingewinn
in den letzten drei Jahren betrug 1878 000 Mk., 2184 000 Mk.
und 2 302 000 Mk. Die Belegschaft von 2500 Mann erarbeitete
im letzten Jahre dem Werke einen Reingewinn von 920,80 Mk.
pro Mann. Die Tantieme der Vorstands- und Anfsichtsrats-
mitglieder betrug in den letzten drei Jahren 155 200 Mk.,
198 000 Mk. und 158 400 Mk. Jeder Arbeiter trug also jährlich
60,33, 63,62 und 79.02 Mk. zu der gezahlten Tantieme bei. Wir
sind der Meinung, solche Werke könnten bedeutend bessere Löhne
zahlen. Sie würden dann auch Arbeiter genug bekommen Da-
bei ist das genannte Werk etwa nicht eines derjenigen, welche die
höchsten Dividenden zahlen. O nein! Andere Werke erzielen
wahre Riesengewinne. So zahlte das im selben Revier liegende
Werk Eintracht in Neu-Welzow in den letzten drei Jahren
eine Dividende von je 27 Prozent. Die Grube Ilse zahlte
in denselben Jahren 24, 24 und 26 Prozent. Die Braunkohlen-
werke A u g u st e und Sou i s e bei Bitterfeld erzielten bis-
her meist 18, 20 und 22 Prozent Dividende. Die Braun-
s ch w e i g e r B r a u n k o h l e n w e r k e erzielten in den letzten
beiden Jahren 12 und 14 Prozent Dividende. Das Braun-
kohlenwerk K a r o l i n e bei Offleben zahlte mehrere Jahre sogar
30 Prozent Dividende. Die Prehlitzer B r a u n kohl e n -
Werke bei Meuselwitz zahlten 1911 und 1912 je 15 Prozent
Dividende, die Grube Ernst bei Meuselwitz zahlte 1911 23ssi,

1912	25 Prozent Dividende und V e r e i n s g l ü ck bei Meusel-
witz im Jahre 1912 eine Dividende von 56 Prozent, für die
Vorzugsaktien sogar 60 Prozent. Wir könnten diese Liste
noch fortsetzen, glauben aber, damit schon den Beweis erbracht
zu haben, daß die Herren der Braunkohlenindustrie viel höhere
Löhne zahlen könnten, wenn sie nur wollten.

Freilich, mit den Löhnen sieht es trotz längerer Arbeitszeit
tieftrnurig aus. Die in der Eingabe genannten Kalibergwerke,
soweit sie im Oberbergamtsbezirk Halle liegen, zahlten ini Jahre

1913	laut amtlicher Lohnstntistik einen Durchschnittslohn von
nur 4,21 Mk., im Oberbergamtsbezirk Clausthal 4,36 Mk, pro
Schicht. Hingegen die Braunkohlenindustrie des Oberberg-
        <pb n="25" />
        ﻿26

Amtsbezirks Halle zahlte 1913 einen Durchschnittslohn von
3,77 Mk., im ersten Vierteljahr 1914 nur 3,72 Mk. Für Neben-
arbeiten für Nichtbergleute werden oft nur 26 bis 32 Pfennig
Stundenlohn gezahlt, selten mehr. Und das ist nach den eigenen
Angaben des petitionierenden Braunkohlen-Jndustrie-Vereins
meist „eine schwere Handarbeit, die bei jeder
Witterung und bei großem Schmutz ausgeübt
werden muß." Wer weiß, was bei solcher Arbeit an Klei-
dung und namentlich an Schuhwerk kaput geht, der wird die
Löhne mit uns als viel zu gering bezeichnen, für die ein Kultur-
mensch nicht arbeiten und eine Familie unmöglich ernähren
kann. Wenn diese Arbeiten selbst die Ziegeleiarbeiter der Oder-
niederung und die an Wind, Wetter und Schmutz gewöhnten
Bauhilfsarbeiter für den Lohn nicht leisten mögen, so sagt das
gerade genug. Mit diesen ihren eigenen Angaben schlagen sich
die Werksbesitzer wirklich selbst ins Gesicht. Noch mehr aber
damit, daß sie selbst angeben, „nur kräftige Leute, die an
die Arbeit im Freien gewöhnt sind", eigneten sich zu dieser
Arbeit. Ist denn das ein Lohn für „kräftige Leute" für „schwere
schmutzige Handarbeit"? So weit ist es also mit der deutschen
Braunkohlenindustrie schon gekommen, daß sie bei solch schwerer
Arbeit so erbärmliche Löhne zahlt, daß nur die rückständigsten
Arbeiter Europas aushalten? Und da soll das Hohe Ministerium
Hilfe leisten, ja es sollen jetzt Gefangene schaffen helfen, damit
die Herren nicht „untergehen" mit ihrer blühenden Industrie!
Und das verlangen diese Herren zu einer Zeit, wo Millionen
unserer Brüder im Felde sich opfern, wo Hunderttausende
deutscher Arbeiter noch brotlos sind und dem Winter, namentlich
bei der jetzigen Teuerung, mit banger Sorge entgegensehen!
Man sollte das wirklich nicht für möglich halten!

Aber noch eins darf nicht unerwähnt bleiben. Der Braun-
kohIen-Jndustrie-Verein klagt in seiner Eingabe über großen
Arbeitermangel. In den Braunkohlenrevieren gibt es aber
heute noch eine Anzahl gut geschulter, wirklicher Bergarbeiter,
welche trotzdem keine Arbeit erhalten, von den Werksverwal-
tungen schnöde abgewiesen werden. Diese haben nämlich ein
„großes Verbrechen" begangen. Sie haben sich, wie ja auch
die Herren Werksbesitzer und Beamten, organisiert und haben in
der Gewerkschaftsorganisation Vertrauensämter bekleidet. Dieses
„Verbrechen" tvird diesen armen Arbeitern auch jetzt während
der schrecklichen Kriegszeit nicht verziehen. Sie sind zurück-
gewiesen worden, sie bleiben auch jetzt ausgesperrt. Das ist der
„Burgfrieden" solcher Herren!

Unser Bezirksleiter Josef Briewig in Thamm bei Senften-
bcrg bäte am 22. Oktober d. I. eine Eingabe an den komman-
        <pb n="26" />
        ﻿Betrifft Aussperrung von Arbeitern
und paritätischen Arbeitsnachweis.

Bochn m , den 22. Dezember 1.914.

An das Reichsamt des Innern zu Berlin.

Im Bergbau Deutschlands, namentlich in den Stein-

und

Braunkohlenrevieren, herrscht trotz des Krieges Arbeitermangel.
Ausländer, gefangen gehaltene russische Landarbeiter, werden mit
Genehmigung der Behörden zur Arbeit in Braunkohlenbergwerken
verwendet. Aber deutsche Bergarbeiter laufen zur selben Zeit
noch als Ausgesperrte herum und müssen sich mit Gelegenheits-
arbeiten durchschlagen. Ausgesperrt, geächtet sind sie, weil sie sich
der Organisation anschlossen, ihre Rechte verteidigten oder irgend

dierenden General, Se. Exzellenz Generaloberst v. Kessel-Berlin,
gerichtet. In derselben beschwerte Briewig sich über diese Ar-
beitersperre und die jetzt vorgenommenen Lohnkürzungen. Eine
Aenderung ist bis jetzt noch nicht erfolgt. In der Beschwerde
Briewigs werden eine Reihe von Lausitzer Werken angeführt,
welche die Löhne seit Ausbruch des Krieges ziemlich stark gekürzt
haben. Und dann jammern diese Werke, welche organisierte Ar-
beiter aussperren und Löhne kürzen, über Arbeitermangel.

Wir hoffen aus diesen Gründen keine Fehlbitte zu tun,
wenn wir das Hohe Ministerium ebenso höflich als dringend
ersuchen, das Gesuch des Braunkohlen-Jnöustrie-Vereins abzu-
lehnen und eine inzwischen eventuell schon erfolgte Genehmigung
wieder rückgängig zu machen.

Es zeichnet ergebenst!

Verband der Bergarbeiter Deutschlands.

Eine weitere Eingabe wegen der Beschäftigung Kriegs-
gefangener im Bergbau richtete der Verband in Gemeinschaft
nnt den anderen Bergarbeiterorganisationen, am 6. Februar
1915 an das Handelsministerium in Berlin. Die Angelegenheit
kam dann zur Besprechung bei der Beratung des Bergetats am
26. Februar und bei der Aussprache, welche die Vertreter der
Bergarbeiterverbände am 26. Februar 1916 mit dem Handels-
minister hatten. Minister v. Sydow gab hierbei die. Versiche-
rung, daß Kriegsgefangene nur auf ihren Wunsch im Bergbau
beschäftigt werden sollen. Unter Tage dürften nur solche Ge-
fangene anfahren, die von Beruf Bergleute sind. Als Lohn-
drücker dürften die Gefangenen auf keinen Fall dienen, sondern
müßten denselben Lohn erhalten, den die anderen Bergleute für
die gleiche Arbeit bekommen.
        <pb n="27" />
        ﻿welche Zusammenstöße mit den Beamten hatten. Selbst regelrecht
kündigende Arbeiter sperrt man aus und gibt sie während des
schrecklichen Krieges dem Hunger Preis.

In dem Erlaß des Herrn Reichskanzlers (Reichsamt des
Innern) an das Königlich Preußische Kriegsministerium bom

8.	Dezember 1914 (I. R. Arb. 5a) — die Abschrift dieses Er-
lasses ist dem ergebenst Unterzeichneten als Mitglied der General-
kommission der Gewerkschaften Deutschlands bekannt geworden —
ist der ganz richtige Grundsatz ausgesprochen, daß Kriegs-
gefangene den deutschen Arbeitern nicht vorzuziehen seien und
die Arbeitslosigkeit nicht vermehrt werden dürfe. Aber gerade
in der Braunkohlenindustrie und in den Lausitzer Erzgruben, wo
seit einigen Wochen hunderte gefangen gehaltene russische Ar-
beiter beschäftigt werden, gibt es noch eine Anzahl ausgesperrte
und gemaßregelte deutsche Bergarbeiter. Auch in Steinkohlen-
revieren werden noch verschiedene Schwarze Listen- und Sperr-
systeme aufrecht erhalten. Wir wenden uns vertrauensvoll an
diese hohe Reichsbehörde mit der Bitte, möglichst bald Abhilfe
zu schaffen und mittels der Reichszentrale der Arbeitsnachweise
die Aussperrung von Arbeitern zur Zeit des Krieges zu be-
seitigen.

Es kommen im deutschen Bergbau noch folgende Aus-
gesperrte und Sperrsysteme in Frage:

1.	Im Bezirk O b e r hausen (Rheinl.) hatte der Knapp-
schaftsälteste Straube Ende August auf Zeche Con.kordia in
Lberhausen, auf welcher er früher in Arbeit gewesen war, vom
Betriebsführer wieder Arbeit zugesagt erhalten. Straube mußte
bisher wegen seiner früheren Maßregelung einen weiten Weg
zur Zeche machen und hätte deshalb gern wieder auf Conkordia
angefangen. Bevor Straube aber am lö.September sein jetziges
Arbeitsverhältnis kündigte, bekam er von dem Betriebsführer
der Zeche Conkordia Nachricht, daß er seine Arbeit nicht kündigen
solle, denn er, der Betriebsführer, könne ihn trotz des Ver-
sprechens nicht in Arbeit nehmen. Wenn Straube trotzdem die
Arbeit auf Conkordia aufnehme, so müsse ihm am nächsten 15.
wieder gekündigt werden. Jedenfalls ist der Betriebsführer zur
Fortsetzung der Sperre veranlaßt worden.

2.	Der Berghauer Jakob Kunz in Oberhausen, Dickerstr.133,
arbeitete bis 24. August 1913 auf Zeche Oberhausen und wurde
an diesem Tage Plötzlich entlassen, weil er mit seinem Steiger
Differenzen bekam. Am 15. September wurde ihm dann auf
Conkordia. Schacht IV und V, beim Unternehmer Meier Arbeit
als Schießmeister zugesagt. Später, als er die geforderten Pa-
piere brachte, wurde ihm gesagt, man habe leider übersehen, daß
er von Zeche Oberhausen komme. Sie dürften ihn nicht an-
        <pb n="28" />
        ﻿29

nehmen, weil er für ein halbes Jahr im Bereiche des Ober-
hausener Arbeitsnachweises ausgesperrt sei. Kunz muß deshalb
anderwärts minder bezahlte Arbeit verrichten. Auch regelrecht
kündigende Arbeiter werden im Oberhausener Bezirk von anderen
Zechen ' nicht angenommen, sondern müssen nach anderen Re-
vieren übersiedeln.

3.	Der Hauer H. Grosse in Altenessen, Kaiserstr. 22, welcher
jetzt weit nach der Zeche zu laufen hat, wollte auf einer näher ge-
legenen Zeche Arbeit haben. Er frug deshalb auf den Zechen
Alma und N e u e s s e n im Essener Revier um Arbeit an. Als
er gefragt wurde, auf welcher Zeche er jetzt arbeite und er diese
Angabe machte, antwortete man ihm, von dieser Zeche dürften
sie keine Arbeiter annehmen.

4.	Ebenso wollte der Hauer H. Rühl in Eisen, Klosterstr. 11,
auf Zeche Herkules die Arbeitsstelle wechseln. Als er vom
Betriebsführer der Zeche Herkules gefragt wurde, wo er jetzt
arbeite, und er die Zeche Helene nannte, bekam R. zur Ant-
wort: „Von dort dürfen wir keine nehmen." Darauf bemerkte
R.: „Ich denke, die Sperre besteht nicht mehr!" Der Betriebs-
führer gab ihm zur Antwort: „Ach was, die Sperre besteht
noch."

5.	Der Hauer und Sicherheitsmann Dopiralla wurde im
November d. I. auf der Zeche Adolfv on Hanse mann in
Mengede bei Dortmund wegen Beleidigung der Zechenverwal-
tung, die er entschieden bestreitet, Plötzlich entlassen. Er bekommt
auf allen Nachbarzechen keine Arbeit.

6.	Der Hauer Frommknecht in Rünthe bei Hamm wurde
im August nach mehrwöchiger Krankheit entlassen und hat auf
den Nachbarzechen bisher trotz aller Mühe keine Bergarbeit er-
halten. Er muß am Kanalbau arbeiten, um sein Leben zu
fristen.

7.	Im Gelsenkirchener und Herner Revier zeichnen sich die
Zechen A l m a, Rheinelbe, H i b e r n i a und Consoli-
d a t i o n durch Aufrechterhaltung der gegenseitigen Sperre aus.
Vom Revier Witten werden uns auch noch solche Sperrmaß-
nahmen gemeldet, daß Nachbarzechen selbst regelrecht kündigende
Leute nicht in Arbeit nehmen dürfen.

Auch die Zechen Recklinghausen I und II, Fried-
rich der Große, König Ludwig, B I u m e n t h a l I und
II halten an der Sperre fest und nehmen gegenseitig keine Ar-
beiter von den Nachbarzechen an. Desgleichen die Zechen T r e-
m o n i a und Dorstfeld im Dortmunder Revier.

8.	Selbst die fiskalischen Steinkohlenwerke
in Barsi n g h aus e n bei Hannover beteiligen sich noch an
        <pb n="29" />
        ﻿30

der Aussperrung organisierter Arbeiter. So bekamen die Berg-
hauer Beuvers aus Barsinghausen, sowie 5t. Elies und andere
aus Kloster-Wennigsen, welche früher auf dem Werke gemaß-
regelt wurden, trotz wiederholter Anfragen keine Arbeit. Das
Werk könnte aber sehr gut Hauer gebrauchen, denn es werden
sehr viele Ueberschichten Verfahren.

9.	In N i e d e r s ch leiten ist nach uns gemachten Angaben
seit Allsbruch des Krieges ein neues Sperrsysteni eingeführt.
Arbeiter, die ihre Arbeitsstelle wechseln, also kündigen wollten,
erhielten zur Antwort, daß sie nur dann auf einer anderen Grube
beschäftigt werden dürften, wenn die Grube, wo sie bisher be-
schäftigt waren, die Zustimmung, also einen Ueberweisungsschein
gibt. Die niederschlesischen Gruben scheinen das System der
Ueberweisüngsscheine mit denen Oberschlesiens am 1. August
eingeführt zu haben. Auch in O b e r s ch l e s i e n gab es eine
Anzahl ausgesperrter Arbeiter, die regelrecht gekündigt haben,
aber keinen Ueberweisungsschein erhielten und deshalb brotlos
wurden. Das System haben selbst Richter tu Oberschliwen für
ungesetzlich erklärt, nachdem ein Obersteiger unter Eid angegeben
hatte, daß diese Ueberweisüngsscheine seit August 1914 einge-
führt sind. Bemerkt sei, daß es bei der Klage nicht zu einer Ur-
teilsfüllung kam, sondern infolge der Bemerkungen des amtie-
renden Richters kam es zu einem Vergleich. Das Oberbergamt
Breslau teilte unterm 29. Noveinber d. I. unserm Bezirksleiter
Löffler in Kattowitz mit, daß diese Ueberweisüngsscheine tat-
sächlich von Arbeitern verlangt seien. Das Oberbergamt be-
merkt am Schlüsse: „Dieses Verfahren ist durch ein Mißver-
ständnis herbeigeführt, für dessen Beseitigung Sorge getragen
worden ist."

Also wieder nur ein „Mißverständnis"!. Aber in Nieder-
schlesien wird das System trotz vorstehender Zusicherung des
Oberbergamtes, daß es beseitigt sei, noch gehandhabt. Weshalb
wir das Hohe Reichsanit dringend ersuchen, diese ungesetzlichen
Fesseln zu beseitigen und zu verbeiten. Daß die Bergarbeiter
oft nicht nur wegen schlechten Gedingelöhnen, welche im Bergbau
fast durchweg die Beamten völlig willkürlich festsetzen, sondern
auch wegen ganz kleinlicher schikanöser Maßnahmen zum Arbeits-
wechsel getrieben werden, beweist folgender Vorgang aus dem
niederschlesischen Revier: Auf der consolidierten Fuchsgrube in
Weißstein wurde kürzlich neu angeordnet, daß die Schlepper
und Bergleute den Beamten in der Grube, wenn er vor die
Arbeit kommt, zuerst zu grüßen hätten. Bisher war es immer
üblich daß der Beamte, wenn er vor die Arbeit kam, zuerst
grüßte. Wenn die Arbeiter die Beamten unterwegs treffen,
grüßen die Arbeiter zuerst. Selbst beim Militär grüßt der
        <pb n="30" />
        ﻿31

Offizier zuerst, wenn er zu seiner Truppe kommt. Bergarbeiter,
namentlich Schlepper, das sind auch schon ältere Leute, welche
diese neue, ganz unberechtigte Verfügung nicht befolgten, sind
bestraft worden, manche sogar wurden nach uns gewordenen
Mitteilungen deshalb gekündigt, weil sie, entgegen dem bis-
herigen Brauch, den bei der Arbeit ankommenden Beamten nicht
zuerst grüßten. Wollen sich nun die Arbeiter solche schikanöse
Strafen nicht gefallen lassen und deshalb kündigen, so bekom-
men sie keinen Ueberweisungsschein und folglich keine Arbeit
auf anderen Gruben. Wenn die fragliche Grubenverwaltung
jetzt auf einmal behauptet, sie habe nur verlangt, daß die
Schlepper die Beamten, welche sie unterwegs treffen, zuerst
grüßen sollen, so ist das hinfällig, nicht nur, weil die Arbeiter
das Gegenteil behaupten, so wie oben geschildert, sondern es
wäre eine solche Anordnung auch deshalb lächerlich und über-
flüssig gewesen, weil die Arbeiter alle ihnen unterwegs begeg-
nenden Beamten zuerst grüßen. Dazu braucht man also keine
Verordnungen und keine Bestrafungen.

10.	Auch aus den Bergrevieren der N i e d e r- und Obe r-
l a u s i tz werden uns viele Maßregelungen und Aussperrungen
von Bergleuten gemeldet. Der Mangel an Arbeitern ist aber
so groß, daß man es durchgesetzt hat, vom Preuß. Ministerium
des Innern die Genehmigung zu erhalten, gefangen gehaltene
russische Arbeiter im preußischen Bergbaugebiet zu beschäftigen.
Leider ist die Genehmigung hierzu gegeben worden. Deutsche
Arbeiter aber werden wegen den geringfügigsten Dingen brotlos
gemacht und ausgesperrt. Diesbezügliche Beschwerden bei den
Behörden haben bisher, nichts gefruchtet.

Wir rufen auch deshalb das Hohe Reichsamt des Innern
um Hilfe an und geben ihm nachstehend eine Liste von Aus-
gesperrten der beiden Lausitzer Gebiete bekannt.

a)	Gewerkschaft des Eiseusteinbergwecks P a u l in Triebet
lNiederlausih): Gottlieb Roik in Zelz bei Triebe! hat zuvor drei
Jahre auf demselben Werk gearbeitet, zwölf Jahre auf der be-
nachbarten Grube Erdmann, wurde bei Kriegsausbruch gemaß-
regelt, weil er für einen eingezogenen Kameraden und für sich
dem Werk einen Zahlungsbefehl wegen rückständigen Lohnes ge-
sandt hat. Trotz Neueinstellungen und Nachfrage wird er nicht
eingestellt. Paul Erfuth in Triebet hat zuvor ein Jahr auf
dem Werk und sieben Jahre auf der benachbarten Grube Hoff-
nung gearbeitet und wurde aus demselben Grunde gemaßregelt.

Mar Schulze in Groß-Särchen bei Triebei hat zuvor vier
Jahre auf dem Werk gearbeitet und wurde aus demselben
Grunde während des Krieges entlassen. — Wilhelm Haubitz in
Zelz bei Triebe! hat zuvor drei Jahre auf dem Werk gearbeitet
        <pb n="31" />
        ﻿32

und sieben Jahre auf der benachbarten Grube Erdmann, wurde
während der Kriegszeit entlassen und nicht wieder eingestellt. —
Otto Haubitz in Zelz bei Triebei desgleichen. Trotz mehrfacher
Nachfrage und trotz Neueinstellungen wurden die Leute nicht
wieder eingestellt. - Karl Starke in Triebet wurde nach der all-
gemeinen Arbeitslosigkeit aus Anlatz der zeitweisen Stillegung
des Werkes am Anfang des Krieges nach Wiederaufnahme der
Arbeit nicht wieder eingestellt. Er hatte einige Tage gearbeitet
und wurde während der Schicht entlassen, weil er vom Direktor-
etwas stürmisch die Auszahlung des Geldes verlangt hatte. —
Emil Haupt in Kemnitz wurde im Mai gematzregelt, weil er
der Vertrauensmann unserer dortigen Ortsgruppe ist, und seit
dieser Zeit nicht wieder eingestellt. Er hat auch auf Grube Erd-
mann angefragt, da hat man ihm gesagt, er müsse vorher das
rote Hemd ausziehen. Alle diese Kameraden haben auf den
Gruben Paul und Erdmann wiederholt während des Krieges
nachgefragt, sind aber zurückgewiesen worden. Sie sind in der
dcrtigcn Gegend ansässig, einige haben sogar Eigentum, sie
werden aber nicht eingestellt, obwohl Russen beschäftigt sind. —
Ferner wurden die Arbeitslosen: Eduard Sacht in Zelz bei
Triebel, Paul Hicrsigk in Triebel, Max Franz in Triebei und
August Hallus in Kalke bei Triebet, die früher auf Grube Erd-
maun gearbeitet haben und jetzt während des Krieges schon
mehrmals angefragt haben, nicht wieder eingestellt, obwohl neue
Leute eingestellt wurden. Diese Leute schlagen sich mit Gelegen-
heitsarbeiten durch.

b)	Braunkohlen- u n d Brikett-Industrie.
Wilhelin Jurischka in. Bockwitz, Mühlenstratze 6, wurde schon
einmal zwei Monate vor dem Krieg gematzregelt, weil er Ver-
trauensmann unserer dortigen Zahlstelle ist und sich bei der
Knappschaftsältestenwahl auf der Grube Marie-Anne hatte als
Kandidat unseres Verbandes aufstellen lassen. Bei Beginn des
Krieges gelang es ihm, auf demselben Werk wieder Arbeit zu
bekommen. Der Obersteiger und der Direktor sind zum Krieg
eingezogen. Am 6. Dezember 1914 wurde er erneut entlassen.
Man ist wahrscheinlich auf ihn aufmerksam geworden. Bis heute
ist es ihm noch nicht gelungen, Arbeit zu .finden. Jurischka
besitzt ein Haus und kann schlecht von Bockwitz weg.

c)	Grube A m nassen Fleck in Guben. Paul Kieschke
in Guben, Crossenerstrahe, war vergangenes Jahr Vertrauens-
mann unserer dortigen Ortsgruppe und wurde kurz vor Weih-
nachten 1913 gematzregelt. Er hatte vor seiner Mahregelung
insgesamt 19% Jahre auf dem Werk gearbeitet. Da er ein Haus
besitzt und von Guben nicht weg kann, sich bis setzt mit Gelegen-
heitsarbeit durchgeschlagen hat, gaben wir ihm den Rat, an-
        <pb n="32" />
        ﻿zufragen. Er wurde nicht eingestellt, auch nicht, als er sich
des Arbeitsnachweises bediente. Selbst die Vermittelung des
Arbeitsausschusses blieb erfolglos. Das Werk suchte Leute durch
den Arbeitsnachweis und durch Zeitungsinserate bis oben in
Grünberg. Es sind auch Leute eingestellt worden. ■— Ebenso
wurde auf diesem Werk der schon längere Zeit ausgesperrte
Bergmann Phillipp aus Guben trotz Anfrage nicht eingestellt.

ä) 2 b e r l a u s i tz. Wilhelm Friedrich aus Reichenau 143
bei Zittau i. S. ist schon seit Jahren ebenfalls gemaßregelt und
schlägt sich mit Gelegenheitsarbeiten durch. Er ist auch setzt
während des Krieges nicht eingestellt worden. Er hat durch
einen Kameraden auf den Gruben anfragen lassen, da hat der
Arbeiter zur Antwort bekommen: „Der muß erst schwarz
werden!" Es handelt sich hier um die Reichenauer Gruben.

11.	Im Z w i ck a u e r Steinkohlenrevier ist zwar
während des Kriegs zum Teil der Burgfrieden eingekehrt, in-
dem früher Gemaßregelte während des Krieges in Arbeit ge-
nommen wurden. Aber einer, der vom Streik 1912 her noch
gemaßregelt war, der Hauer'Max Schräder aus Cainsdorf, ist
vom Erzgebirgi schen Steinkohlenbauverein in
-Schedewitz bei Zwickau auch jetzt noch von der Wiedereinstellung
zurückgewiesen worden und zurzeit arbeitslos.

12.	Das Braunkohlenwerk Prinz Wilhelm bei Helm-
stedt (Braunschweig) hat zwölf Mann ausgesperrt, welche trotz
und während des Krieges nicht wieder eingestellt worden sind.
Der eine von ihnen, August Libbe aus Süpplingen, hat in letzter
Zeit wiederholt um Wiedereinstellung gebeten und dabei auf
den Burgfrieden hingewiesen. Aber vergeblich! Bei dieser Ge-
legenheit hat der Betriebsführer der genannten Zeche zu Libbe
gesagt, daß er sowie C. Schwarze, St. Popiel, Fritz Willebrand,
alle aus Süpplingen, ferner noch weitere acht Arbeiter nicht
wieder eingestellt würden. Schwarze arbeitet deshalb in einer
Fabrik. Popiel und Willebrand sind im Krieg (trotzdem ächtet
man sie noch!) und Libbe ist abgereist. Seine Adresse hat er
noch nicht mitgeteilt, seine Frau weiß noch nicht, wo er ist. So
nehmen hartherzige Kapitalisten Rache an Arbeitern, die nichts
weiter verbrochen haben, als sich zu organisieren, um für Wah-
rung ihrer Interessen einzutreten. Sie werden von Haus und
Familie gerissen und in die Wüste geschickt, ja sogar als Krieger-
bleiben sie als Geächtete auf der schwarzen Liste. Auch wenn
sie gesund vom.Kriege zurückkommen, bleiben sie geächtet und
ausgesperrt.

Wir bitten das Hohe Reichsamt des Innern dringend, alles
aufzubieten, um diesen grausamen Zuständen wenigstens zur Zeit
des Krieges ein Ende zu machen und für Aufhebung aller dieser
        <pb n="33" />
        ﻿34

Sperren zu sorgen. Den Werken, welche deutsche Arbeiter jetzt
aussperren und früher ausgesperrte jetzt nicht einstellen, müßte
verboten werden, fremdländische Arbeiter zu beschäftigen oder
Arbeiterinnen und Jugendliche einzustellen.

Schließlich zeigen die Vorgänge aber auch, wie bitter not
ein gesetzlich geregelter, streng paritätisch verwalteter Arbeits-
nachweis besonders für die Schwerindustrie ist, und wird es
höchste Zeit, daß dem Hohen Bundesrat und Reichstag ein dies-
bezüglicher Gesetzentwurf vorgelegt wird. Wenn die obigen
traurigen Vorgänge noch während des Krieges möglich sind, wo
alle Welt den Burgfrieden predigt, so mutz man daraus schließen,
daß es die Herren Arbeitgeber nach dem Kriege noch viel toller
treiben werden. Nicht nur die Arbeiter, sondern die Allgemein-
heit leidet unter diesen Unterdrückungssystemen.

Einer geneigten Berücksichtigung dieser dringenden Wünsche
entgegensehend, zeichnet ehrerbietigst

Verband der Bergarbeiter Deutschlands.

Der V o r st a n d.

Der Hauptzweck dieser Eingabe liegt in dem Nachweise, daß
allen Ableugnungen zum Trotz die Bergwerksverwaltungen
an der gesetzlich unzulässigen Maßregel der Sperre festhalten.
Gegen solche geheime Abmachungen ist aber die Regierung
nach Aeußerungen ihrer Vertreter — machtlos. Viel mehr war
auch bei der Besprechung der Bergarbeitervertreter mit dem
Handelsminister am 26. Februar 1916 nicht herauszubekommen,
als eine platonische Verurteilung der Sperre.

B o ch u m, den 9. Januar 1916.

An das Generalkommando des Vit. Armeekorps

in Münster.

Seitens der hiesigen königlichen Polizei wurde uns vor drei
Wochen verboten, die im Felde gefallenen Mitglieder unseres
Verbandes in unserem Verbandsorgan, der wöchentlich einmal
erscheinenden „Bergarbeiter-Zeitung", zu veröffentlichen: Wir
haben seit der Zeit die Gefallenen nicht inehr veröffentlicht.
Hingegen bringen alle anderen wöchentlich ebenfalls einmal er-
scheinenden Gewerkschäftszeitungen die Liste ihrer gefallenen
Mitglieder bisher noch weiter, so auch diese Woche. Zwei dieser
Verbandszeitungen werden allwöchentlich, wie unsere, massen-
haft im Bezirke des VII. Armeekorps verbreitet und auch im Be-
zirk (in Essen) gedruckt. Wir nehmen deshalb an, daß uns nur
        <pb n="34" />
        ﻿35

aus Versehen das Verbot seitens der hiesigen Polizei mitgeteilt
wurde, denn es muß doch als ausgeschlossen gelten, daß wir mit
Ausnahmemaßregeln bedacht werden sollen. Die Aufmachung
der Ehrentafel in unserer „Bergarbeiter-Zeitung" ist viel
weniger auffallend, als in anderen Gewerkschaftsorganen. Des-
halb kann unsere Veröffentlichung doch nicht als besonders auf-
regend angesehen werden. Wir fügen die beiden letzten Num-
inern unserer „Bergarbeiter-Zeitung" zur Einsichtnahme bei, in
welchen wir die letzten beiden Listen der gefallenen Mitglieder
veröffentlichten.

Unser Einspruch bei der hiesigen Polizei war bisher ohne
jeden Erfolg. Deshalb bitten wir das hohe Generalkommando,
die genannte Verfügung aufzuheben und uns wieder als Gleich-
berechtigte zu behandeln.

Schließlich bitten wir noch um Beschleunigung der Sache,
damit nicht eine sehr lange Lifte der inzwischen Gefallenen zu-
sammenkommt, welche der Veröffentlichung noch harrt.

Es zeichnet ehrerbietigst

Verband der Bergarbeiter Deutschlands.

Der V o r st a n d.

Das Generalkommando antwortete hierauf am 11. Januar
1915:

„Aus Ihre Eingabe vom 9. Januar wird Ihnen erwidert, daß die
Veröffentlichung von Sammelnachrufen durch Verfügung vom 6.
Januar für Fachorgane ohne Einschränkung wieder freigegeben
worden ist."

Gegen das Versammlungsverbot im Saargebiet

wandte sieh unser Verbandsvorstand in einer Beschwerde vom
19. Januar 1916 an das Generalkommando des 21. Armeekorps
und erhielt darauf folgende Antwort:

Stellvcrtr. Gen. - Kdo.

des XXI. Armeekorps.	Saarbrücken, den 25. Januar 1915.

Abt. V. T. L. Nr. 639.

An den Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands,
z. H. des Herrn Reichstagsabgeordneten H. Sachse in Bochum.

Auf die Beschwerde vom 19. Januar 1915 erwidere ich ergebenst,
daß das Generalkommando allerdings den Landrat angewiesen hat,
die Abhaltung einer Mitgliederversammlung des Verbandes der Berg-

3»
        <pb n="35" />
        ﻿36

arbeitet Deutschlands in Dudweiler zu verbieten. Die Versagung der
Genehmigung hat nicht ihren Grund in der Befürchtung, daß der
Verein oder seine Mitglieder in der Versammlung oder sonstiger Be-
tätigung eine Haltung einnehmen könnten, die den Staatsinteressen
widerstreitet. Lediglich die Rücksicht auf die Erhaltung des Friedens
unter den Bergarbeitern zwingt mich, grundsätzlich allen wirtschafts-
politischen Organisationen der Bergarbeiter, die hier in Saarbrücken
in stetem und erbitterten Kamps gestanden haben, die öffentliche Auf-
nahme der Vereinstätigkeit zu verbieten. Aus dem gleichen Grunde
sind schon Anträge des Gewerkvereins christlicher Bergarbeiter Deutsch-
lands und des Bezirkskartells der christlich-nationalen Arbeiterorgani-
sationen auf Genehmigung der Abhaltung von Versammlunzeen ab-
gelehnt worden und aus dem gleichen Grunde werde ich solche Anträge
bei jeder wirtschaftlich-politischen Organisation der Bergarbeiter ab-
lehnen müssen.

Ich bedauere darum lebhaft, nicht in der Lage zu sein, Ihrer
Beschwerde abzuhelfen.

Der kommandierende General, v. M o tz n e r."

Die unterzeichneten Bergarbeiterverbände wandten sich
daraufhin mit folgender Beschwerde an das Kriegsministerium:

B o ch u m, den 28. Januar 1915.

An das Kriegsministerium.

Unterzeichnete gestatten sich, Ew. Exzellenz folgende Be-
schwerde mit der Bitte um Abhilfe zu unterbreiten:

Das Generalkommando des 21. Armeekorps in Saarbrücken
hat die Landratsämter des Saargebiets angewiesen, allen wirt-
schaftspolitischen Organisationen der Bergarbeiter die Genehmi-
gung zur Abhaltung sowohl von öffentlichen Bergarbeiterver-
sammlungen wie Mitgliederversammlungen zu verweigern. Wie
das Generalkommando mitteilt, sei diese Anordnung mit Rück-
sicht auf die Erhaltung des Friedens unter den Bergarbeitern
getroffen worden, weil die Bergarbeiterorganisationen in Saar-
brücken in stetem und erbitterten Kampfe gestanden seien. Auch
in Zukunft sollen Anträge auf Genehmigung von Versamm-
lungen laut beiliegender Mitteilung des Generalkommandos
abgelehnt werden.

Wir gestatten uns, Ew. Exzellenz darauf aufmerksam zu
machen, daß in Rheinland-Westfalen gerade dadurch, daß es den
Bergarbeiterorganisationen möglich war, Versammlungen abzu-
halten, den Angehörigen der im Felde stehenden Bergarbeiter
reichliche Hilfsmittel zuflössen. In diesen Versammlungen be-
schlossen die Bergarbeiter, von ihrem Lohne 2 bis 3 Prozent
zur Unterstützung der Kriegerfamilien abzuführen. So manches
Mißverständnis, das zwischen Belegschaft und Werksherren be-
        <pb n="36" />
        ﻿37

stand, wurde durch Aussprache in solchen Versammlungen be-
seitigt und keinerlei Streitigkeiten kamen zwischen den Mit-
gliedern der verschiedenen Organisationen vor, sondern es
herschte überall Einmütigkeit, in der jetzigen ernsten Zeit alle
Streitfragen zu begraben.

Auch im Saargebiet würden öffentliche Bergarbeiterver-
sammlungen nicht den Frieden unter den Bergarbeitern stören,
sondern ebenso wie heute die Bergarbeiter im Felde eipig und
ein Volk von Brüdern sind, würden sie es auch in den Versamm-
lungen sein. Bei Mitgliederversammlungen, die doch nur von
Anhängern einer Richtung besucht werden, da Nichtmitglieder
gar keinen Zutritt haben, ist der Einwand, daß der Frieden
unter den Bergarbeitern gestört werden könne, erst recht hin-
fällig. Zwist unter den Bergarbeitern wird eher ausbrechen,
wenn sie nicht mehr belehrt werden und jede Aussprache mit
ihnen abgeschnitten ist.

Auch diese Eingabe zeigt Ew. Exzellenz, daß in der Kriegs-
zeit von Streitigkeiten zwischen den verschiedenen Organisationen
keine Rede sein kaun, und glauben wir uns der Hoffnung hin-
geben zu dürfen, daß das Kriegsministerium Anweisungen gibt,
die auch den Bergarbeitern des Saargebiets gestatten, sich zu-
sammenzufinden, nm darüber zu beraten, wie am besten die
Wunden, die der Krieg schlägt, geheilt werden können.

In der angenehmen Erwartung auf baldige günstige Ant-
wort zeichnen

Mit hochachtungsvollem Glück auf!

Verband der Bergarbeiter Deutschlands.

Gewerkverein christlicher Bergarbeiter.

Gewerkvercin der Bergarbeiter (H.-D.)

Essen, den 6. Februar 1915.

An Se. Exzellenz, den Herrn Minister für Handel und
Gewerbe, von Sydow, Berlin.

Die ergebenst unterzeichneten Bergarbeiterverbände er-
lauben sich, Ew. Exzellenz die Bitte zu unterbreiten, geeignete
Schrite zu veranlassen, daß zur Schlichtung von Streitigkeiten
aus dem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitern
des Bergbaues ein Einigungsamt errichtet wird.

AIs Aufgabe des Einigungsamtes käme die friedliche Ver-
mittelung und Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus Fragen
        <pb n="37" />
        ﻿,- V;;	I

— 38 —

des Lohnes, der Arbeitszeit und der persönlichen Behandlung
zwischen Arbeitgebern und Arbeitern des Bergbaues bezw. den
beiderseitigen Organisationen ergeben, in Betracht.

Zur Begründung unserer Bitte führen wir folgendes an:

In der letzten Zeit ist unter den Bergleuten der verschie-
denen Bergwerksbezirke Preußens, besonders auch im rheinisch-
westfälischen Industriegebiet, eine gewisse Mißstimmung und
Unzufriedenheit entstanden. Diese ist unter anderem dadurch
hervorgerufen, daß die Arbeitgeber in der Frage der Ueber-
arbeit zu rigoros vorgegangen sind. So wurden uns von der
Zeche Preußen I und Viktoria eine Anzahl Bestrafungen gemel-
det, weil die Leute keine Ueberschichten machen wollten. Wer
dann kündigen wollte, dem drohten die Beamten mit Zurück-
ziehung der Reklamation und mit dem Schützengraben. Auch
von der Zeche Neumühl wird uns berichtet, daß man den Leuten
sehr oft mit deni Schützengraben drohe. Als sich auf Zeche
Wiendahlsbank die Leute weigerten, Sonntags- und Neben-
schichten zu verfahren, sagte der Steiger Hahne, wenn das so
weiter gehe, werde die Belegschaft einfach gezwungen. Von
Zeche Rheinelbe wird berichtet, daß der Steiger Geizer einem
Schichtlöhner einen Lohnabzug von 50 Pf. pro Schicht ange-
kündigt habe, wenn er die Ueberschichten nicht mitmache.

Derartige Vorkommnisse sind nicht geeignet, die Bergleute
zur Ueberarbeit anzueifern. Sie schaffen vielmehr unnötige Er-
regung und Verärgerung. Bei dieser Gelegenheit sei bemerkt,
daß die Bergarbeiter der Ueberarbeit keineswegs grundsätzlich
ablehnend gegenüberstehen. Sie sind im Gegenteil im vater-
ländischen Interesse gern bereit, alles zu tun, ivas in ihren
Kräften steht, um die Kohlenförderung auf einer ausreichenden
Höhe zu erhalten. Diese Bereitwilligkeit würde unseres Er-
achtens noch gesteigert werden, wenn die Arbeitgeber im Berg-
bau bestimmte Zahlen über die unbedingt erforderlichen Kohlen-
mengen angeben würden.

Mit der Frage der ausreichenden Förderung steht die Frage
der Beschäftigung von Kriegsgefangenen im engen Zusammen-
hang Die unterzeichneten Verbände stehen auf dem Stand-
punkt, daß, wenn es wegen zu großem Arbeitermangel auch trotz
der Ueberarbeit nicht möglich ist, den Betrieb aufrecht zu er-
halten, gegen eine Beschäftigung der Kriegsgefangenen über
Tage nichts einzuwenden ist. Für sehr bedenklich wird jedoch
deren unterirdische Beschäftigung gehalten, die Preß-
meldungen zufolge bereits auf einer Anzahl Zechen ernsthaft in
Erwägung gezogen ist. Einer solchen Beschäftigung stehen zu-
nächst große betriebstechnische Schwierigkeiten bezüglich der Auf-
sicht, Verständigung usw. entgegen. Dazu kommt noch die Ge-
        <pb n="38" />
        ﻿39

fährlichkcit des Bergwerksbetriebes, die von den Kriegsgefange-
nen, die doch unsere Landesgegner sind, zum Schaden der ge-
sainien Belegschaft und auch des betreffenden Bergwerks aus-
genützt werden könnte.

Eine Verständigung über die bisher erwähnten Fragen
liegt nicht nur int Interesse der Bergarbeiter, sondern auch der
Werksbesitzer. Sie würde leicht erzielt werden, wenn eine Ein-
richtung vorhanden wäre, in der gemeinsam diese Fragen be-
sprochen werden könnten. Ant besten würde sich hierzu ein
Einigungsamt eignen, das man schließlich auch Verständigungs-
oder Schlichtungskommission nennen könnte.

Ganz besonders aber würde diese Einrichtung geeignet sein,
sich mit den Beschwerden über u n z u r e i ch e n d e L ö h n e,
die in letzter Zeit immer häufiger werden, zu beschäftigen. Ge-
rade die Lohnkürzungen sind zum größten Teil schuld an der
Unzufriedenheit, die unter den Bergarbeitern vorhanden ist.
Zu diesem Punkte lv e r d e n wir noch besonders
spezialisiertes Material ü b e r r e i ch e n*), wollen
aber heute schon bemerken, daß uns von verschiedenen Zechen
Hauerdurchschnittslöhne von 6,20 und 6,30 Mk. und auch noch
darunter gemeldet wurden. Solche Löhne müssen im Hinblick
auf die Geschäftslage int Bergbau und im Hinblick auf die
immer mehr steigenden Preise der Lebensmittel als unzureichend
bezeichnet werden. Ter Wunsch der Bergarbeiter geht nun
dahin, daß sowohl für die Hauer und Lehrhäuer, als auch für
die Schichtlöhner und die jugendlichen Arbeiter, die heute auch
unterirdisch beschäftigt werden, ein angemessener Lohn bezahlt
werde.

Leider ist es bisher den Bergleuten bezw. den gesetzlichen
Vertretern unmöglich gewesen, bezüglich der Lohnfragen mit den
Zechenverwaltungen zu verhandeln. Dieselben stehen fast all-
gemein auf dem Standpunkte, daß die Arbeiterausschüsse in der
Lohnfrage nicht zuständig seien

Aus all diesen Gründen halten mir die Errichtung eines
Einigungsamtes, oder auch mehrerer derselben, für den Bergbau
für dringend notwendig. Manches Mißverständnis zwischen
Wcrksbesttzern und Arbeitern könnte dadurch beseitigt, manche
Unzufriedenheit und Erbitterung hintangehalten werden. Wir
brauchen nttr daran zu erinnern, wie segensreich derartige Ein-
richtungcn bisher in anderen Berufen gewirkt haben. Auch im
Bergbau können und müssen sich schon im vaterländischen Inter-
esse Arbeitgeber und Arbeiter näher kommen, sich die Hände

*) Der Vorstand unseres Verbandes lieferte das oben in Aussicht
gestellte Material in nachfolgender Eingabe.
        <pb n="39" />
        ﻿

AU



-MM.:





— 40 —

reichen und gemeinsam die Schwierigkeiten zu meistern suchen,
welche die gegenwärtige Zeit mit sich bringt. Aus diese Weise
kann von beiden Seiten positiv mitgewirkt werden, damit auch
auf wirtschaftlichem Gebiete der schwere Kainpf siegreich durch-
geführt wird.

Wir schließen unsere ergebene Bitte daher mit dem Wunsche,
daß Ew. Exzellenz unsere Bestrebungen auf Errichtung eines
Einigungsamtes im Bergbau unterstützen möchte und verbleiben
Mit hochachtungsvollem Glück aus!

Grwcrkvcrcin christl. Bergarbeiter.
Verband der Bergarbeiter Deutschlands.
Poln. Berufsvereinigung d. Bergarbeiter.
Gcwerkverein der Bergarbeiter (H.-D.)

Betrifft das in der Eingabe der vier Bergarbcitcrverbände
vom l&gt;. Februar 1915 in Aussicht gestellte Matrial.

B o ch u in , den 22. Februar 1916.

An Se. Exzellenz den Herrn Minister für Handel und
Gewerbe, v. S V d o w, Berlin.

Seit dem Kriegsausbruch wurden in Bergarbeiterkreisen
immer und immer wieder Klagen laut über starke Lohn-
kürzungen, Schichtverlängerungen, Ueberschichten usw. Schon
unter dem 3. Oktober reichten wir beim preußischen Handels-
ministerium und auch bei den Generalkommandos der verschie-
densten Reviere Beschwerden über Mißstände auf einer großen
Anzahl von Zechen ein, mit welchen wir auch teilweise Erfolg
hatten.

Da aber immer wieder neue Klagen beim Vorstand des-
Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands eingingen, gab er, um
sicher zu gehen, in der zweiten Hälfte Oktober Fragebogen an
die Vertrauensleute aller in Betracht kommenden Bergwerke
heraus. Infolge verstärkter und neuer diesbezüglicher Be-
schwerden nach den Weihnachtsfeiertagen wurde Mitte Januar
dieses Jahres vom genannten Vorstand noch eine Umfrage bei
den Bezirksleitern des Verbandes der Bergarbeiter Deutsch-
lands veranstaltet.

Das Resultat der eingegangenen Fragebogen von Ende
Oktober ist auf beigefügter Zusammenstellung in der Anlage
(siehe die am Schlüsse eingeklebte Tabelle) zu ersehem Schon
damals gab es demnach auf vielen Zechen neben empfindlichen
        <pb n="40" />
        ﻿41

Lohnkürzungen recht viele Ueberschichten, während die Feier-
schichten im Oktober ziemlich verschwunden sind.

Hingegen die Umfrage von Mitte Januar ergab nicht nur
das völlige Verschwinden von Feierschichten, sondern sehr starke
Klagen über zu viele Ueberschichten neben Lohnrückgängen und
namentlich über teilweise ausgeübten direkten und indirekten
Zwang zum Verfahren von Ueberschichten.

Selbst am zweiten Weihnachtsfeiertag, Silvesterabend und
Neujahrstag wurde auf verschiedenen Zechen die Einfahrt von
den Bergleuten verlangt, obwohl schon vor den Feiertagen ge-
rade mit Hinweis auf die vielen bevorstehenden Feiertage eine
große Anzahl Sonntags- und Ueberschichten einfach dekretiert
worden waren, weder Arbeiterausschuß noch Belegschaft wurde
vorher befragt. Drohungen seitens der Beamten sind an der
Tagesordnung. Wer nicht die gewünschten vielen Ueberschichten
mitmachen will, dem droht man teils mit schlechtem Lohn, ja
sogar mit dem Schützengraben, mit Zurückziehung der Rekla-
mation bei der Militärbehörde usw. Auch mit der Heranziehung
von Gefangenen ist mehrfach gedroht worden. Es wurde uns
berichtet, daß man sich auf der Zeche Lohberg in Dinslaken
mit der Frage der Beschäftigung von Kriegsgefangenen in der
Grube befaßte. Am 13. d. M. hat nochmals eine Ausschuß-
sitzung stattgefunden, in der der Direktor der Zeche die Mit-
teilung machte, daß nicht nur die Zeche Lohberg, sondern auch
andere Zechen, N e u m ü h l und Deuts ch er Kaiser, sich
mit dieser Frage beschäftigen. Unsere Ausschußmitglieder haben
sich mit der Begründung gegen die Sache gewandt, daß. so-
lange die Sperre im Bezirk nicht aufgehoben würde, von diesem
Plane abgesehen werden müsse. Trotzdem sind nun schon 100
Franzosen (Kriegsgefangene) auf Zeche L o h b e r g beschäftigt.
Ebenso sind auf Zeche Rhein l 100 Gefangene eingestellt.

Im Ruhrtal und den fiskalischen Zechen werden auch schon
Baracken für Kriegsgefangene gebaut und im Dortmunder
Revier sind auf Zeche G l ü ck a u f s e g e n und den Stinnes-
schen Zechen bei Bochum bereits Kriegsgefangene eingestellt. Auf
der Grube St adtGörlitzbei Kohlfurt arbeiten solche bereits
im unterirdischen Betrieb unter militärischer Bewachung. Die
Warnung in den Verbandsorganen, die Stimmen der Arbeiter
werden nicht beachtet. Daß Gefahren damit heraufbeschworen
werden, wenn man feindliche Gefangene unterirdisch beschäftigt,
haben nickit nur wir, sondern auch Bergwerksdirektoren ge-
äußert. Wir bitten dringend, auf diese Stimmen zu hören, die
Gefahr ist zu groß. Zieht nian die starke Verteuerung der
Lebensmittel noch in Betracht, bedenkt man ferner die starken
Krankenziffern als Folge der schweren Arbeit im Bergbau -
        <pb n="41" />
        ﻿42

die Krankenziffern sind in vielen Bergrevieren schon längst auf
60 und 70 Prozent gestiegen , so ist es sehr Wohl begreiflich,
wenn dieser vielfach ausgeübte Zwang zum Verfahren von an-
strengenden Ueber- und Doppelschichten teils unter gleichzeitigem
relativen Lohnrückgang große Unzufriedenheit und Mißstim-
inung unter den Bergarbeitern hervorruft. Der Lohn pro
übliche Schicht ist nach den Mitteilungen der Arbeiter bis in
die neueste Zeit noch zurückgegangen. Von geringem Mehr-
verdienst ist nur auf einigen Zechen die Rede. Trotz lleber-
schichten verdienen viele Bergarbeiter kaum den Lohn pro Monat
wie vor dem Krieg.

Die Bergarbeiter haben bisher Ivohl in allen Revieren
schöne und große Opfer gebracht für die Familien der im
Felde stehenden Krieger. Die beiliegende Tabelle gibt Aus-
kunft darüber, wo und in welcher Höhe die Unternehmer nnd
Arbeiter im Bergbau solche Opfer brachten. Damals aber,
als bei Beginn des .Krieges liier die Art und Höhe der Lohn-
abzüge zu solchen Unterstützungszwecken beraten wurde, ist den
Arbeitern meistens offen gesagt oder wenigstens zu verstehen ge-
geben worden, daß die Löhne während des Krieges nicht zurück-
gehen würden. Auf vielen Zechen ist das aber trotzdem der
Fall. Teilweise sind die Kohlenpreise schon stark ge-
stiegen und teilweise treten Erhöhungen spätestens am 1. April
d. I. ein (westfälisches Kohlensyndikat und Saargebiet). Auch
das ist den Bergarbeitern bekannt. Daher will es ihnen nicht
in den Kopf, daß sie setzt pro Schicht weniger verdienen als
vor dem Kriege. Die Umfrage des Verbandes der Bergarbeiter
Deutschlands im Januar ergab folgendes Resultat:

Vom Bergrevicr Hamm wird berichtet, daß die Schichtlöhne
fast durchgängig um 20—80 Pf., die Gedingelöhne fast durch-
gängig um 10 Pf. pro Wagen niedriger sind als vor dem
Kriege. Es wurde zwei- bis dreimal wöchentlich eine halbe
Ueberschicht Verfahren. Man verweigert denjenigen Arbeitern,
welche nicht mitmachen wollen, teilweise die Ausfahrt und droht
mit Nachteilen.

Dieselben Klagen über Drohungen wegen Ueberschichten
konunen aus den Revieren Dortmund. Da wird von der Zeche
Preußen II gemeldet, daß die Arbeiter, welche keine halbe.
Schicht länger arbeiten wollen bezw.. nicht mitmachen können,
dann bei der Ausfahrt schikaniert werden. Sie müssen alle auf
meist schlechten Fahrwegen nach der ersten Sohle und von da
erst dürfen sie ausführen.

Von Zeche Preußen l und Viktoria sind eine ganze
Anzahl Bestrafungen gemeldet, weil die Leute keine Ueber-
        <pb n="42" />
        ﻿43

schichten machen. Wer dann kündigen wich dem droht man mit
Zurückziehung der Reklamation und mit dem Schützengraben.

Von den Zechenverwaltungen Preußen J und II, ebenso
von G n e i s e n a u sei einfach angeschlagen worden, daß wöchent-
lich zwei Ueberschichten verfahren werden, die Belegs ch a f t
oder der Ausschuß werden gar nicht gefragt.
Es werde einfach dekretiert. Auch auf ältliche oder schwächliche
Leute würde keine Rücksicht genommen, ja selbst die Jungens
unter 16 Jahren sollen die Ueberschichten mitmachen. Alles
das macht böses Blut. Ueber die Lohnkürzungen ist in den
Dortmunder Revieren im allgemeinen weniger Klage zu hören.
Aber von den Zechen Wiendahlsbank, Glückauf-
Tiefbau, Kaiser Friedrich und Zollern I u. II
klagen die Arbeiter stark üöer Herabsetzung der Schicht- und
Gedingelöhne. Die Belegschaften der ersten drei Zechen haben
kürzlich durch die Ausschüsse Lohnforderungen stellen lassen.
Diese sind abgelehnt worden. Nach dem Kriege, wenn er gut
ausfalle, sind von der Verwaltung Glückauf-Tiefbau
Lohnaufbesserungen in Aussicht gestellt. Besonders üblen Ein-
druck machte es, daß diese Verwaltungen bestritten, daß die
Lebensmtitel teurer geworden seien, wo doch jedes Kind weiß,
daß das Gegenteil wahr ist.

AIs sich auf Zeche Wiendahlsbank die Belegschaft
wegen der schlechten Löhne weigerte, Sonntags- und Neben-
schichten zu verfahren, drohte der Steiger Hahne: „Wenn das
so weiter geht. wird die Belegschaft einfach gezwungen." Die
Arbeiter antworteten dem Steiger wiederholt: „Zahl t den
Leuten einen ordentlichen Lohn und gebt den
Leuten, denen Ihr abgebrochen habt, ihre n
alten Lohn wieder, dann werden auch Ueber-
s ch i ch t e n verfahr e n."

Auf Zeche Wiendahlsbank, tvo mau die Schichtzeit
für Tagesarbeiter 3—4 Stunden verlängerte — sie hatten bis-
her um 2 Uhr, jetzt aber erst um 6 Uhr Schicht bei einer
Stunde Pause —, zahlt man den Leuten für diese Mehrleistung
von 3 Stunden täglich sage und schreibe 20—30 Pf. mehr Lohn!
Für die.Zechen Kaiser Friedrich, Glückauf und
Wien dahlsbank sind auch schon 240 Gefangene eingestellt.
Herr Assessor Eichler von Zeche Zollern II sagte in der
Ausschußsitzung, die Leute sollen wöchentlich zwei Ueberschichten
Verfahren, dann hätten sie ebensoviel als vor dem Kriege. Also
dann erst kommen sie auf ihren alten Lohn.

Auf der Zeche E r i n erhalten solche Bergarbeiter, die keine
Ueber- oder Nebenschichten Verfahren, keinen Vorschuß. Der
Hauer Karl Mosakowski, welcher Baptist ist und das Verfahren
        <pb n="43" />
        ﻿



— 44 —

einer Ueberschicht am Samstag abend aus religiösen Gründen
verweigerte, wurde vom Herrn Betriebsführer Münning als
Landesverräter bezeichnet.

Von Zeche Iserlohn 1 (Revier Witten) wird auch be-
berichtet, daß der Betriebsführer Fischer und der Fahrsteiger
Dillcher wegen dem Verfahren von Ueberfchichten mit Zwangs-
matzregeln der Militärbehörde und dem Schützengraben gedroht
haben. Solche Drohungen verbessern die Situation nicht, son-
dern verursachen noch grötzere Mißstimmung.

Auch im Bergrcvicr Herne wird das Verfahren von Ueber-
schichten von den Belegschaftsmitgliedern verlangt. Es wird in
der Regel jede Woche zweimal eine halbe Schicht übergearbeiteü
Auch hier wird den Arbeitern, die keine Ueber- und Neben-
schichten verfahren wollen oder können, mit dem Schützengraben
gedroht. Dies ist besonders auf Zeche Friedrich der Grotze
der Fall. Auf dieser Zeche sagte Herr Betriebsführer von der
Linden zu dem Bergmann Adolf Gunk, als dieser wegen ver-
schlechterten Verhältnissen vor der Arbeit eine Aufbesserung des
Gedinges verlangte, er solle nur weiter arbeiten;
bisher habe er 6,80 M k. p r o S ch i ch t verdient,
wenn er jetzt auch nur 5,80 M k. verdiene, so
genüge das. Wer in dieser Zeit Lohnzulage
verlange, der sei ein schlechter Patriot.

Der Bergmann Entmeyer aus derselben Zeche konnte vor
seiner Arbeit auf das Gedinge nichts verdienen. Als er um
Verbesserung des Gedinges einkam, wurde er vom Betriebs-
führer als Faulenzer bezeichnet. Der Arbeiter wehrte sich gegen
diese Beleidigung. Die Folge war, datz ihm am 15. Januar
gekündigt wurde. Da die freundnachbarliche Sperre noch im
Bergrevier Herne besteht, so kann dieser Arbeiter erst wieder
auf einer anderen Zeche des Heiner Reviers angelegt Werdern
nachdem er eine Zeitlang andere Arbeit verrichtet hat.

Die Schicht- und Gedingelöhne sind auf mehreren Schacht-
anlagen nach unten geregelt worden.

Dieselben .Klagen kommen aus dem Bochumcr Revier. Die
Schichtlöhne sollen um 30—60 Pf. gekürzt fein. Das Verfahren
von Ueber- und Nebenschichten ist von den Zechenverwaltungen
angeordnet worden, ohne sich mit den Arbeit eraus-
s ch ü s s e n z u verständige n. Auf Zeche E u I e n b a u m
wurde ein Arbeiter mit 5 Mark Strafe bedroht, wenn er am
Sonntag, den 3. Januar 1916, nicht zur Arbeit komme. Von
fast allen Zechen kommt die Nachricht, datz die Beamten beim
Anordnen der Ueberfchichten sagen: „Wer nicht kommen will,
braucht es nur zu sagen, dann werden wir dafür sorgen, daß
er in den Schützengraben kommt." Besonders drastisch ist dies
        <pb n="44" />
        ﻿45

cuf der Zeche. Wer. General in Weitmar in die Erscheinung
getreten. Dort wurde Ende Dezember eine Bekanntmachung
ausgehängt, in welcher es u. a. hieß:

„Den Mitgliedern unserer Belegschaft, welche dem gedienten
Landsturm angehören, sowie auch denjenigen des ungedienten Land-
sturms, welche bereits ausgemustert sind, bringen wir hierdurch
zur Kenntnis, daß wir Reklamationen für sie eingereicht haben. Die-
jenigen Leute, welche ihre Zugehörigkeit zu unserer Belegschaft auf-
kündigen, werden sofort einberufen und eingestellt werden."

Durch eine solche Bekanntmachung wird doch ein unerhörter
Druck auf die Arbeiter ausgeübt und werden sie veranlaßt, trotz
etwaiger Lohndifferenzen auf der Zeche zu bleiben; durch das
Frcizügigkeitscecht der Arbeiter wird ein Strich gemacht.

Von fast allen Zechen des Reviers kommt die Nachricht, daß
den Arbeitern beim Hinweis auf die niedrigen Löhne gesagt
wird, sie sollten Ueberschichten verfahren, dann verdienten sie
mehr.

Im Bergrevier Hattingen sind auf der Zeche Friedlicher
Nachbar die Schichtlöhne um 10—30 Pf. und die Gedinge um
10—30 Pfennig pro Wagen Kohlen gekürzt worden. Der Lohn
ist im ganzen Revier gesunken, denn meistens verdienen die
Bergleute auf das Gedinge keinen angemessenen Lohn und sind
sie auf das sogenannte Zuschreiben der Beamten ange-
wiesen.

Auf allen Zechen wird von den Arbeitern verlangt, daß
sie Ueberschichten verfahren sollen. Wer dieser Aufforderung
nicht nachkommt, der bekommt es am Lohntage zu fühlen. Auf
das sehr oft sehr schlecht stehende Gedinge konnte der Arbeiter
keinen anständigen Lohn verdienen. Der Steiger schreibt ihm
keinen höheren Lohn, weil er nicht übergearbeitet hat. Manch-
mal wird dies auch von den Beamten offen ausgesprochen. So
müssen sich auf der Zeche Alte H a a f e diejenigen Arbeiter,
die keine Ueberschicht verfahren wollen, bei ihrem Steiger mel-
den. Es heißt dann: „Es ist gut, ich werde mir das merken,
da hast du keinen Nutzen davon" usw.

Im Bergrevier Recklinghausen beschweren sich die Berg-
arbeiter darüber, daß vielfach bei einer Neubelegung der Be-
triebspunkte das Gedinge herabgesetzt werde. Arbeiter, die sich
weigern, Ueberschichten zu verfahren, wird zu verstehen gegeben,
daß sie schlechtere Arbeit erhielten.

Die Schichtlöhne sind besonders im Revier Recklinghausen-
West um 20—50 Pf. gesunken. Die Gedinge sind vereinzelt
um 10—20 Pf. pro Wagen herabgesetzt. Auf das Gedinge
können die Arbeiter meistens auch nicht viel verdienen und sind
        <pb n="45" />
        ﻿46

auf das Zuschreiben der Beamten angewiesen, während vor
dem Kriege der Lohn auf 6,60—6,70 Mk. pro Schicht geschrieben
wurde, gibt es jetzt nur 6,10 Mk. bis höchstens 6,20 Mk. pro
Schicht.

Auf Zeche Hugo 11J sagte ein Reviersteiger: „Wenn Ihr
keine Ueberschichten verfahrt, dann kann der Krieg die zehn-
sründige.Schicht bringen, denn der Kriegsminister hat das Recht,
dies zu bestimmen."

Auf der Zeche Ein sch er Lippe scheint die Verwaltung
auf eine Erhöhung der Förderung kein Gewicht zu legen, denn
in dem uns zugegangenen Bericht heißt es: „Auf Zeche Einscher-
Lippe werden setzt diejenigen Flöze in Angriff genommen, die
man wegen ihrer geringen Mächtigkeit hat früher liegen lassen.
Diese Flöze liefern wenig Kohlen. Auf der 3. Sohle sind fast
alle Flöze durchgefahren. Die Hauptflöze sind: Flöz 6,6, Son-
nenschein, Dickebank und Flöz 9. Diese Flöze haben eine starke
Mächtigkeit und sind auch die Vorrichtungsarbeiten zum Abbau
beendet. Diese baut man jetzt nicht ab, sondern die anderen
kleinen Flöze, die man früher hat sitzen lassen. Es handelt sich
um die Flöze 8 (2—214 Fuß dick und Flöz 7 mit der gleichen
Mächtigkeit) bei flacher Lagerung. Die Kohle in diesen Flözen
ist sehr fest, weshalb der Effekt auf pro Mann und Schicht nicht
sehr groß ist, etwa drei Wagen auf pro Mann und Schicht.
Die dicken Flöze, wo man tüchtig Kohlen liefern könnte (dritte
Sohle) läßt man sitzen, dagegen diejenigen Flöze, die man
früher nicht beachtet hat und wo wenig Kohlen geliefert werden
können, baut man jetzt in der Kriegszeit, wo man nach Kohlen
schreit, ab! Dieser Z u st a n d fällt s e l b st den Berg-
leuten a u f. Wahrscheinlich geschieht es mit Absicht seitens
der Zeche. Den Bergleuten, die nach dieser eigenartigen Er-
scheinung fragen, wird von den Beaniten gesagt, daß die Zeche
keine Steine zum Verpacken hätte. Auch fehle es an Munition,
da dir Zeche kein Dynamit bekommen könne und daher die
Querschlagsarbeiten einschränken müßte."

Wie auf Zeche E m s ch e r - L i p P e die Löhne gekürzt
werden, beweist folgende Liste:

Zeche Emscher - Lippe, Schacht I und H.

Bericht über bekannt gewordene Lohnre8uzierungen der
Grubenarbeiter:

W. Karpenstein (Rev. 6) während des Krieges p. Schicht 0,30 Mk. gekürzt
Speicher . .	A 'I K

Ballent . .

V appenstein
Hecht. . .

Wülfert. .

	"	0 95	
	„ ,, 	 0,30 „	
		 0,10 „	
	0,40 „
        <pb n="46" />
        ﻿47

Winbeke		. während des Krieges p.			Schicht 0,40 Mk. gekürzt		
Strüßner ....	„		ii	,i		0,40	
Brinkmann .	.	.			ii	ii		0,40	
RUterswürdc» . .		tl			0,50	
Ayl		II		„	ii	„	0,80	
Bruns						0,70	
Rosenbnum . .	.	fl	„	„ ,,	„	1,50	ii	ii
Zerrn		verdiente	vor	dem Kriege	6,50	Mk. je kt 6,00 Mk.	
Gebr. Wolf (Reo. 12)				7,—	II	II	5,80	„
Wölfel					6,—	n	ii	5,60	„
Wareck					6,50		„
Peters					6,50	ii	ii	6,25	„
.dmlleuen					6,40	ii	ii	5,85	„
Knprionck ....				5,80		5,50	„
Rudolf Sielemann .				6,—	ii	ii	5,50	„
Josef Heiuzel . . .				6,20	ii	ii	5,50 ■ „
Friedrich Weißhanr .				6,-	ii	n	o,20	„
Heinrich Geißler . .				6,80	bis 6,90 Mk., im	

Womit August 6,60 Mk. und- im Mount Dezember 5,50 Mk,

Im Gelsenkirchen-Wattenscheider Revier ist es in Bezug
auf die Ueber- und Nebenschichten so wie in den anderen Re-
vieren. Die Gedingelöhne sind auch im allgemeinen gesunken.
Auch hier sind die Arbeiter vielfach auf das Zuschreiben der Be-
amten angewiesen. Von Zeche Rhein-Elbe wird gemeldet,
daß der Steiger Geizer einem Schichtlöhner mit einem Lohn-
abzug von 50 Pf. pro Schicht gedroht habe, wenn er die Ueber-
schichten nicht mitmache.

Von Zeche Cpnsolidation II/VI1 geht uns folgende
Nachricht zu: Der Wettersteiger Rademacher fragte einen ab-
kehrenden Arbeiter: „Wo gehen Sie hin?" „Ich weiß es nichts"
war die Antwort. Darauf der Wettersteiger: „Wenn Sie nicht
sagen, wo Sie hingehen, werde ich die Polizei benachrichtigen,
damit Sie in eine Arbeitsanstalt kommen." Zeuge ist der
Knappschaftsälteste Rudolf Krell.

Unser Zeitungsbote K. Kl., Gelsenkirchen VI. der ebenfalls
auf diesem Schachte abkehrte, sagte aus, daß dieser Rademacher
auch ihm diese Frage gestellt habe. Gleich habe der Beamte
die Drohung ausgestoßen: „Wenn Sie mir nicht sagen, wo Sie
hingehen, dann erhalten Sie die Papiere nicht."

Aus dem Essen - Wcrdener Bcrgrcvicr wird von der Zeche
M a t t h i a s S t i n n e s ebenfalls über Kürzung der Schicht-
löhne und Gedinge berichtet. Auf Zeche Bonifazius wurden
diejenigen Arbeiter, die am Sonntag, den 3. Januar, nicht ar-
beiteten, mit Strafe bedroht.

Von der Gewerkschaft Deuts ch e r K a i s e r (Schacht I/VI)
wird berichtet, daß im Revier 20 sehr viele Kohlenwagen ge-
        <pb n="47" />
        ﻿48

kippt und dadurch der Lohn der Gedingearbeiter selbstverständlich
gekürzt wird.

Jni November 1914 sind im Revier 20 233 Wagen gekippt
worden. Diese verteilen sich auf die einzelnen Kohlennummern
in folgender Weise:

Kohlennummer 571	.	. . 10 Wagen
672	. . 35	„
674	. . 32
„	' 675	. . 30
577	. . 20
578	. . 30
579	. . 20
580	. . 56	„

Den Nummern 571- 579 sind die gekippten Wagen nicht
bezahlt worden. Nur Nr. 680 sind die 66 Wagen nachträglich
noch angerechnet worden, weil sie ganz schlecht verdient hatten.
Nr. 671 hat im Dezember nur 4,17 Mk., Nr. 676 und Nr. 680
4,60 Mark verdient.

Im Revier 7 derselben Zeche werden den Kohlennummern
181. 186, 188, 189, 190, 191, 194, 196 u. 197 täglich 4—5 Wagen
gekippt, wofür nichts gezahlt wird. Das ist das nach 8 80c
des Berggesetzes verbotene Nullen, nichts anderes.

Dies sogenannte Wagenkippen in der Grube erfolgt, wenn
die Wagen nach Ansicht des die Aussicht habenden Beamten nicht
genügend gefüllt sind. Es werden dann Wagen gekippt und
mit den Kohlen die übrigen Wagen aufgefüllt. Den betreffenden
Arbeitern, die die gekippten Wagen gefördert haben, entgeht
dann der Lohn, sie verdienen entsprechend weniger.

Im allgemeinen klagen die Bergleute dieser Zeche dar-
über, daß die Nummernpinne massenhaft fortkommen und sie für
die Wagen dann nichts bekämen, sowie darüber, daß sie vielfach
vor ihren. Arbeiten Leute erhielten, die keine Bergarbeiter
wären und sie folgedessen nichts verdienen könnten. So seien
auf Schacht I und VI auf der sechsten Sohle von dem Anschläger
in einer Schicht sechs Nummernpinne, welche mit Draht befestigt
waren, herausgenommen worden.

Auch Kinder vom 14. Jahre ab werden in der Grube der
Zeche Deutscher Kaiser beschäftigt. Sie bekommen 1,70
Mark Pro Schicht. Kündigen sie und der Vater ist im Krieg,
so wird der Mutter gedroht, daß man ihr die Kriegsunterstützung
entziehe und ihr auch die Zechenwohnung kündige, wenn ihr
Junge kündige.

Wie es mit den Löhnen teilweise aussieht, lassen folgende

Lohnzettel von Zeche Neumühl bei Oberhausen (Rheinland)

erkennen (in Mark):
        <pb n="48" />
        ﻿49

M.-Nr.



164 Lutze, Zimmerhauer 25 Schichten im Aug. Ges.-Lohn
164 Lutze,	„	24	„	„	Sept.	„

164 Lutze,	„	25	„	„	Okt.

164 Lutze,	„	23	„	„	Nov.	„

164 Lutze,	„	.	24	„	„	Dez.	„

M.-Nr. 3326 Blechschmidt, Hauer 22 Schichten im Aug. Ges.-Lohn
„	„	3326	Blech schinidt,	„	23	„	„	Sept.	„

„	„	3326	Blechschmidt,	„	13	„	„	Okt.	„

„ .	„	3326	Blechschmidt,	„	25	„	„	Nov.	„	„

M.-Nr. 3184 Dannenberg, Hauer 31 Schichten im Juli Ges.-Lohn
„	„	3184	Dannenberg,	„	24Vs	„	„	Aug.	„	„

„	„	3184	Dannenberg,	„	25Vs	„	,,	Okt.	„	„

M.-Nr. 2591 Mirus, Hauer 28^2 Schichten im Mai Ges.-Lohn
„	„	2591	Mirus,	„	27	„	„	Juli	„	„

„	„	2591	Mirus,	„	25	„	„	Okt.	„	„

„	„	2591	Mirus,	„	24	„	„	Nov.	„

M.-Nr. 2213 Elbel, Hauer 24 Schichten im September Ges.-Lohn

126,83
118,—
128,92
85,25
94,17

111.63

114.63
67,32
119,15
200,52
107,85
132,04
201,25
188,98
341,—
128,19
124,54

Obige Löhne sind die Bruttolöhne. Außer den Abzügen
für Lampenreparaturen und Gezähe kommen noch folgende
Durchschnittsabzüge für die Kassenbeiträge in Frage:

Lutze .................6,15	Mk.

Blechschmidt	.	.	•	8,98	„

Dannenberg	.	.	.	9,47	„

Mirus .................9,43	„

Elbel .................5,16	„

Im Bergrcvier Krefeld ist auf den Zechen Diergardt
und Friedrich Heinrich berichtet, daß seit Ausbruch des
Krieges ein Sinken der Löhne zu beobachten sei. Auf Dier-
gardt sei das Gedinge dermaßen gekürzt worden, daß der
Hauerlohn bis um 1 Mk. gesunken sei. Die Schichtlöhne wären
um 40—80 Pf. gefallen. Auch auf Friedrich Heinrich
fei das Gedinge erheblich gekürzt und die Schichtlöhne ebenfalls'
um 40—80 Pf. gefallen. Die Folge sei, daß sehr viele Arbeiter
in den letzten Monaten abgekehrt wären. Auf den Schächten
der Gewerkschaft R h e i n p r e u ß e n ist der Schichtlohn nicht
gekürzt worden. Auf anderen Stellen sei aber auch eine Er-
höhung der Gedinae vorgenommen, um die Löhne auszugleichen.
Die Beamten üben auf die Arbeiter einen Druck aus, damit sie
Ueberscknchten verfahren.

Von der Zeche Wilhelm ine Mevissen wird be-
richtet, daß solche Arbeiter, die sich weigern. Ueberschichten zu
Verfahren, vor schlechte Arbeitspunkte verlegt würden.

Im Kölner Braunkohlenrevier wird besonders auf der
Grube G r u h l w e r k (Rheinsche A.-G. für Braunkohlenberg-
bau in Köln) ein schwerer Druck auf die Arbeiter ausgeübt.
Der Ingenieur Steg hat bereits 20 dänische Arbeiter angelegt,

4
        <pb n="49" />
        ﻿— 50 —

denen vertraglich 5,50 Mk. Schichtlohn zugesichert sind. Die
Dänen erhalten ferner 60 Mk. Reiseentschädigung, sofern sie ein
Vierteljahr arbeiten. In scharfem Gegensatz zu dieser Noblesse
steht aber die Behandlung der einheimischen Arbeiter. Klagt
ein Arbeiter wegen zu geringem Lohn — er beträgt selten über

5	Mark pro Schicht, dann erklärt Ingenieur Steg, sie sollten
nur froh sein, daß sie nicht in die Schützengräben brauchten.
Wer mit dem gezahlten Lohne unzufrieden sei, der könne in
14 Tagen aufhören — aus Dänemark bekäme er Arbeiter genug.
In der Brikettfabrik Gruhlwerk wurde einem Arbeiter am 16. 1.
gekündigt, weil er für die Sonntagsschicht einen Lohnzuschlag
von 60 Proz. verlangte. Die Sonntagsschicht dauert von 6 Uhr
morgens bis 6 Uhr abends. Da in den anderen Schichten 4 Mk.
gezahlt werden, ging also das Verlangen des Arbeiters nach

6	Mk. Sonntagsverdicnst - eine gewiß bescheidene Forderung.
Ein anderer Arbeiter, der sich zur Sonntagsarbeit nicht zwingen
lassen wollte, erhielt am 23. Januar in derselben Brikettfabrik
seine Kündigung. Mit dem Bemerken, daß man noch hundert
dänische Arbeiter heranholen wolle und auch von der Militär-
behörde Kriegsgefangene bekommen könne, wird jede Beschwerde
der Arbeiter abgewiesen.

Von Grube M a r i a g l ü ck in Briihl wird berichtet, daß
dort Baracken gebaut werden zur Unterbringung von 150
Kriegsgefangenen, die als Arbeiter verwendet werden. Sie sind
bereits eingetroffen. Auf anderen Gruben werden auch Ge-
fangene erwartet.

Aus dem Saarrcvier wird gemeldet, daß die Schichtlöhne
um 30—40 Pf. und die Gedingelöhne um 60—80 Pf. pro Schicht
gekürzt sind.

Die Belegschaft der Grube F a u l b a ch bei Laudenbach,
Bergrevicr Kassel, berichtet, daß der Schichtlohn von 3,60 Mk.
auf 3 Mark herabgesetzt sei. Von diesem gekürzten Lohn hält
die Verwaltung den Arbeitern für jede Zahlungsperiode den
Betrag von 1 Mk. für die Kriegsspende ab. Die Arbeiter sind
gar nicht befragt worden, ob sie etwas geben wollten. Wenn
sich die Arbeiter beschweren, dann heißt es: „Wem das nicht
paßt, der kann gehen!" Der Bergmann Heinrich Ort, der von
seinem Beschwerderecht Gebrauch machte, wurde sofort gekündigt.
Auf M ö n ch e b e r g in Ihringshausen ist eine neue Gedinge--
berechnung eingeführt, durch die die Arbeiterlöhne eine Kürzung
von 25—100 Pf. pro Schicht erfahren haben.

Auf den Kaliwerken Roßleben, Nebra und
O r I a s (Oberbergamtsbezirk Halle) erhalten die Gedinge-
arbeiter, wenn sie mal im Schichtlohn arbeiten müssen. nicht
' den Lohn ihrer Lohnklasse, sondern den der nächstniedrigsten
        <pb n="50" />
        ﻿51

Lohnklasse. Die Arbeiter werden dadurch um 25—70 Pf. pro
Schicht geschädigt.

Die Schwerspatgrube in Lauterberg (Bergrevier
Goslar) hat die Löhne von 3,30 auf 3,20 Mark herabgesetzt.

Die Arbeiter der Zeche Am Stehlberg bei Auwallen-
burg (Bergrevier Schmalkalden) klagen, daß dort die Schicht-
löhne von 3,60 auf 3,00 Mark herabgesetzt wären.

Der Bericht aus dem Zeitz-Weißcnfelscr Brauukohlenrcvier
besagt, daß das Gedinge um % bis 5 Pf. pro Wagen reduziert
worden sei. Auf erfolgte Beschwerde ist den Arbeitern gesagt
worden, daß das der Krieg so mit sich bringe. Die Arbeiter
machen freiwillig Ueberstunden, um die Förderung zu erhöhen.
Wenn es notwendig ist, wird auch Sonntags gearbeitet. Früher
wurde ein Aufschlag für Sonntagsarbeit gezahlt. Dieser ist
mit Ausbruch des Krieges in Fortfall gekommen.

Aus dem Niederlausitzer Braunkohlenrevier wird berichtet,
daß auf den beiden Braunkohlengruben des Eisensteinbergwerks
Paul in Bukoka und Gerbersdorf die Schichtlöhne um 60 bis
70 Pf. gekürzt wären. Bald nach Ausbruch des Krieges wurde
die Arbeitszeit um eine Stunde für Tagesarbeiter und zwei
Stunden für Tiefbauarbeiter verlängert. Der Schichtlohn ist
gekürzt, wie auf unserer Eingabe angegeben ist. Eine Aende-
rung ist noch nicht eingetreten. Auch sind gegenwärtig von dort
wieder sechs Arbeitslose gemeldet, die auf der Grube nicht ein-
gestellt werden und die sich beim Brückenbau durchgeschlagen
haben. Von den in der Eingabe angegebenen Personen sind
noch keine eingestellt.

Die Gedingelöhne sind auf den meisten Gruben reduziert
worden. Das Gedinge ist auf der Grube Bismarcklin Poley
um 1 und auf der Grube Stadt Görlitz in Kohlfurt um
2—3 Pf. pro Wagen gekürzt worden.

Auf den Grünberger Gruben werden solche Arbeiter,
die Sonntags nicht zur Arbeit kommen, mit Strafe bedroht.
Auf anderen Gruben erhalten Arbeiter, die keine Ueber- oder
Sonntagsarbeit leisten, schlechtere Arbeit. Im November wurde
eine Reduzierung der Gedingesähe von 37 auf 32 Pf. pro Wagen
vorgenommen. Der Verkaufspreis von einem Hektoliter Kohlen
ist aber um 6 Pf. erhöht worden. Wir wandten uns an den
Bürgermeister in Grünberg. Durch die Vermittelung wurde
erreicht, daß nur 2 Pf. pro Wagen abgezogen wurden. Auch
wollte man eine Neuregelung des Deputats vornehmen. Auch
hier wurde für die Dauer des Krieges durch die Vermittelung
versprochen, es zu unterlassen. Trotz nochmaliger Vermittelung
des Bürgermeisters verblieb es bei dem Abzug von 2 Pfennig.

4*
        <pb n="51" />
        ﻿52

Auf der Grube Am nassen Fleck in Guben war unser
Vertrauensmann Paul Kieschke Weihnachten 1913 gemaßregelt.
K. ist ein Bergmann mit 20 Jahren praktischer Arbeit, die er
auf der Grube geleistet hat. Er machte nur Gelegenheitsarbeit.
Bei Ausbruch des Krieges hat er mehrmals um Arbeit auf der
Grube angefragt, ist aber nicht eingestellt worden. Auch der
Arbeiterausschuß ist wegen seiner Einstellung vorstellig ge-
worden. Alles erfolglos. K. mußte sich weiter mit Gelegenheits-
arbeiten durchhelfen. Fortmachen kann er nicht, da er ein Un-
wesen in Guben besitzt.

Auf der Grube E l i s a b e t h g,l ü ck in Senfteuberg ist
während des Krieges am Bagger x/2 Pf. abgezogen worden. Der
Abzug ist trotz unserer Eingabe bestehen geblieben. Der Schicht-
lohn auf dieser Grube beträgt nur 3,20 Mk. Wer Schichtlohn
hat, muß also hungern.

Die Mittagspause ist um eine halbe_ Stunde verkürzt
worden, so daß die Leute in der ganzen Schicht bei Tage nur
eine halbe Stunde Frühstück und eine halbe Stunde Mittag
haben. Von 12tzs&gt; Uhr geht es bis abends 5% Uhr, wenn
länger gemacht wird, noch länger in einer Tour. Bei der
Nachtschicht gibt es nur eine Pause von 12 bis 1 Uhr. Es hat
hier also eine Arbeitszeitverlängerung von mindestens einer
halben Stunde stattgefunden. Steiger Gummelt bietet den
Leuten bei der geringsten Gelegenheit die Papiere an. Auch
werden Nebenarbeiten nicht mehr bezahlt. Das Vorstrecken,
das früher sieben Mann machten, müssen jetzt sechs Mann ver-
richten.

Auf Henkels Kohlenwerken klagen die Leute in
den letzten Wochen über sehr schlechten Verdienst. Es gibt welche,
die sogar mit 17 und 18 Mark nach Hause gehen. Es wird
ferner auch darüber geklagt, daß die Leute bei dem alten Gedinge
nichts mehr verdienen können und nichts zugelegt wird. Auch
ist auf dieser Grube die Ueberarbeit im Gange. In den letzten
Tagen haben die Belegschaften die Ueberarbeit verweigert.
Früher bekam die Nachtschicht das Geld immer am Freitag-
abend. Bei einem der lebten Lohntage haben einige Leute, aber
keine Mitglieder von uns, sondern Werkslieblinge, gesoffen und
sind nicht angefahren. Dafür bestraft man die ganze Beleg-
schaft. Bei der letzten Auszahlung hat man am Sonnabend
früh sogar kurz vor Frühstück noch Nachtschichter ausgezahlt.

Auf der Grube Glückauf in Lichtenau sind am 16. Febr.
60 kriegsgefangene Russen aus dem Laubaner Lager eingestellt
worden. Die Lichtenauer Gruben haben nur Tiefbau und sind
äußerst gefährlich. In den letzten zwei Jahren vor dem Kriege
sind auf diesen Gruben sieben Bergarbeiter bei Schlammdurch-
        <pb n="52" />
        ﻿— 53 —

brüchen getötet worden. (Siehe „Bergarbeiter-Zeitung" voin
Mai 1914 über das Unglück auf dem Bögeschacht vom 9. Mai
1914.) Unsere Leute — die einheimischen Bergarbeiter — von
dem Rosenberg- und dem Albertschacht sind alle nach dem Böge-
schacht geschickt worden. Die 60 Russen arbeiten gesondert auf
dem Rosenberg- und Albertschacht. Der Bögeschacht ist über-
füllt, die Förderung stockt und können unsere Leute keine Wagen
bekommen. Dadurch erleiden sie Lohneinbutzen, indem sie nichts
verdienen können. Dafür einige Beispiele:

Der Arbeiter Seibt verdiente am 15. Februar 1,80 Mk.,
an, 16. Febr. 2,80 Mk. Auf dem alten Schacht hat er 6 Mk.
verdient. — Der Arbeiter H. verdiente am 15. Febr. 1,90 Mk.,
an, 16. Febr. 2,20 Mk., auf dem alten Schacht hat er in der
letzten Zeit 6,25 Mark verdient. — Der Arbeiter V. hat am
16. Febr. 3,60 Mk. verdient, ist am 16. Februar wegen eines
Streites mit dem Steiger Hermsdorf nicht angefahren. V. hat
auf der alten Stelle 6 Mark verdient. Die Verlegung ist den
Leuten erst wenige Tage vorher mitgeteilt worden. Sie wollten
versuchen, zu verhandeln, und wenn das nicht helfen sollte, den
Bergrat anrufen. Am Sonnabend ist die ganze Belegschaft,
nachdem sie früh nach dem Direktor gefragt hat, am Abend
nach dem Albertschacht bestellt worden. Der Direktor Schatz
kam puterrot vor Zorn an und frug: „Wer will das Wort?
Doch wieder M. und L.!" (Ersterer unser Kassierer und letzterer
unser Vertrauensmann.) Er ließ aber keinen zu Wort kommen,
sondern begann Kriegsartikel vorzulesen: Wer Montag nicht
anfahre, werde Soldat und müsse für 63 Pf. pro Tag arbeiten
und bekäme eine bestimmte Anzahl Wagen zu leisten von der
Militärbehörde vorgeschrieben. Sie sollten nicht denken, datz sie
für 63 Pf. nichts zu leisten brauchten. Unsere Funktionäre
nannte er Aufwiegler und ob sie nicht wüßten, datz derjenige,
der Leute aufwiegele, mit mindestens zwei Jahren Znchthaus
bestraft würde. Euch beiden werde ich etwas „Extras" besorgen,
Ihr seid die Aufwiegler. In einer solchen schweren Zeit wollt
Ihr euch unterstehen, so etwas zu machen? Pfui, pfui, pfui!
und er spuckte vor der ganzen Belegschaft aus.—Der Vertrauens-
man L. frug ihn: „Was denken Sie denn eigentlich, warum
wir mit Ihnen verhandeln wollen? Wir wollen doch nur ver-
handeln, ob wir nicht an unseren Arbeitsplätzen bleiben können."
Hierauf antwortete Schatz: „Wir sind Herr im Hause; das
machen wir, wie wir wollen, wie es uns paßt, und lassen uns
jetzt in der ernsten Zeit keine Vorschriften machen. Damit legen
Sie Ihrem Verband keine Ehre ein." L. erwiderte: „Wir
haben ja nicht gesagt, daß wir streiken wollen, wir wollen doch
nur verhandeln." Schah: „Den Verstand habt Ihr nicht, sonst
        <pb n="53" />
        ﻿54

ständet Ihr nicht hier" und spuckte wieder aus. Zuletzt frug
er, wo sie ihr Gezähe hätten. Der Arbeiter Sch. sagte: „Das
ist noch drin." Da wollte er es herausholen lassen, woraus Sch.
erwiderte: „Das geht nicht, denn das haben wir versteckt. Wir
müssen es selber holen." Da ging das Donnerwetter noch ein-
mal los : „Pfui! Das Zeug habt Ihr versteckt? Das sind
Kinderstreiche!"

Das Gezähe ist Eigentum der Leute. Da sie keine Auf-
bewahrungsstellen haben, müssen sie es immer nach der Schicht
verstecken, damit es ihnen nicht abhanden kommt. Die Ver-
handlungen haben sich also verschlagen an der Bildung eines
Grubendirektors. Das sind die vielgepriesenen Zustände, unter
denen unsere Leute in Deutschland leben in der schweren Zeit
des Krieges.

Auch aus dem niederschlesischen Steinkohlenbergbau liefen
Klagen wegen Lohn- und Gedingekürzungen ein. Das Ver-
fahren der zehnstündigen statt der achtstündigen Schicht wird
pro Woche zweimal allgemein verlangt. Wer sich weigert, mutz
die Fahrten zutage klettern, oder er wird bestraft.

Daß auf den niederschlesischen Gruben die früher bereits
gerügten Ueberweisungsscheine noch benutzt werden, durch
welche die Freizügigkeit gesetzwidrig aufgehoben ist, beweist fol-
gende Abschrift eines solchen. Wir bitten um Beseitigung dieses
gesetzwidrigen Systems. Der Ueberweisungsschein lautet:

„Wir bescheinigen hierdurch, daß wir nichts dagegen einzu-
wenden haben, daß der bei uns bis zürn 9. Dezember v. I. be-
schäftigt gewesene Koksarbeiter G. M. aus W. auf Melchiorgrube
angelegt wird.

Hermsdorf (Bezirk Breslau), den 1. Februar 1915.

Steinkohlenwerk Vereinigte Glückhilf-Friedenshoffnung.

Die Verwaltung. (Name unleserlich.)

Die nachfolgenden Auszüge aus Lohnbüchern ergeben teil-
weise völlig unzureichende Löhne.

Schlesische Kohlen- und Kokeswcrke, Gottesberg.

Für 127 Hauer ergaben die Lohnbücher 1914 folgende Durch-
schnittslöhne (in Mark):

Durchschnitt	Durchschnitt

April Mai Juni der drei Monate Oktober Novbr. Dezbr. der drei Monate

4,12	4,09	4,08	4,09	4,03	4,02	4,10	4,05

Bei 80 Hauern sind die Löhne gefallen, bei 89 gestiegen und bei
8 Hauern gleichgeblieben.
        <pb n="54" />
        ﻿— 55 —

Für Lehrhäuer ergaben 11 Lohnbücher folgende Löhne (in Mk,):

Durchschnitt	Durchschnitt

April	Mai	Juni	der drei Monate	Oktober	Novbr,	Dezbr,	der drei Monate

3,93	3,86	3,83	3,87	3,84	3,98	3,97	3,98

Für Schlepper ergaben 24 Lohnbücher folgende Löhne (in Mk.):

Durchschnitt	Durchschnitt

April	Mai	Juni	der drei Monate	Oktober	Novbr,	Dezbr,	der drei Monate

3,28	3,22	3,22	3,23	3,17	3,20	3,25	, 3,21

Für Arbeiter und Maschinenwärter ergaben 8 Lohnbücher fol-
gende Löhne (in Mark):

Durchschnitt	Durchschnitt

April	Mai	Juni	der drei Monate	Oktober	Novbr,	Dezbr,	der drei Monate

3.04	3,04	2,98	3,02	3,02	3,05	3,06	3,04

Gliickhilf-Fricdciishoffnnng-Grube, Niederhermsdorf.

Für 35 Hauer ergaben die Lohnbücher 1914 folgende Durch-
schnittslöhne (in Mark):

Durchschnitt	Durchschnitt

April	Mai	Juni	der drei Monate	Oktober	Novbr,	Dezbr,	der drei Monate

4,13	4,13	4,10	4,12	4,13	4,15	4,16	4,15

Bei 17 Hauern sind die Löhne gefallen, bei 14 gestiegen und bei,
4 Hauern gleichgeblieben.

Für Schlepper ergaben 7 Lohnbücher folgende Löhne (in Mark):

April	Mai	Juni	Durchschnitt der drei Monate	Oktober	Novbr,	Dezbr,	Durchschnitt der drei Monate
3,10	3,12	3,80	3,17	3,43	3,42	3,39	3,24
Für Arbeiter			ergaben 7 Lohnbücher		folgende Löhne (in Mark):		
April	Mai	Juni	Durchschnitt der drei Monate	Oktober	Novbr,	Dezbr.	Durchschnitt der drei Monate
3,12	3,12	3,14	3,13	3,16	3,16	3,15	3,16

Fuchsgrube, Weißstem.

Für 46 Hauer ergaben die Lohnbücher 1914 folgende Durch-
schnittslöhne (in Mark):

Durchschnitt	Durchschnitt

"April	Mai	Juni	der drei Monate	Oktober	Novbr,	Dezbr,	der drei Monate

4.38	4,47	4,48	4,44	4,44	4,46	4,48	4,46

Bei 23 Hauern sind die Löhne gefallen, nur bei 23 gestiegen.
Für Lehrhauer ergaben 5 Lohnbücher folgende Löhne (in Mark):

Durchschnitt	Durchschnitt

April	Mai	Juni	der drei Monate	Oktober	Novbr,	Dezbr,	der drei Monate

4,17	4,24	4,24	4,21	4,36	4,40	4,29	4,35

Für 9 Schlepper ergaben 9 Lohnbücher folgende Löhne (in Mk.):

Durchschnitt	Durchschnitt

April	Mai	Juni	der drei Monate	Oktober	Novbr,	Dezbr,	der drei Monate

3.39	3,42	3,35	8,39	3,40	3,49	3,53	3,47
        <pb n="55" />
        ﻿56

Aus Oberschlesien wird schon lange über zu geringen Lohn
und zu starken Druck zum Verfahren von Ueberschichten geklagt.
Da den Arbeitern die Behandlung zu bunt wurde, brach am
12. Februar auf der C a st e I l e n g o g r u b e ein teilweiser
Streik aus. Man vermutete aber, daß Vertrauensleute der
Bergarbeiterorganisationen den Streik angezettelt hätten. Das
ist durchaus unrichtig. Zum Beweise bringen wir einen Brief,
welchen unser Vertrauensmann unserer dortigen Zahlstelle
Rokittnitz an die Bezirksleitung in Kattowitz schrieb, hier zum
Abdruck, welcher darüber Auskunft gibt:

„Rokittnitz, den 12. Febr. 1915.

Werter Kam erad st

Ich mache Dir die wenig erfreuliche Mitteilung, datz hier auf der
Castellengogrube ein wilder Streik ausgebrochen ist. Es hat sich fol-
gendes zugetragen: Mitwoch, den 10. Februar, sollten wir wieder
Fünfviertelschicht arbeiten. Da bleiben die Schlepper früh am Schacht
stehen. Sie wurden gefragt: „Warum?" worauf sie antworteten:
„Wir wollen keine Fünfviertelschicht arbeiten, denn es kam schon öfter
vor, datz Fünfviertelschicht ausgeschrieben und dann um 4 Uhr Schicht
geschlagen wurde, anstatt um 3 Uhr." Die meisten Leute haben schon
die Förderung, das bekannte Pensum auf Fünfviertelschicht gefördert,
denn jeder eilt sich schon gleich früh mit der Arbeit. Kurz und gut,
die Verwaltung trachtet nur nach billiger. Förderung. Auch ist es nicht
gut, die Kameraden so lange am Schacht zu halten. Wenn wir wirk-
lich Fünfviertelschicht arbeiten, da müssen wir pünktlich zur Minute
bis fünf Uhr vor Ort sein. Dann geht erst die erste Schale nach oben
und dauert bis sechs Uhr, denn wir fahren hier von zwei Flözen aus
und da kommen die meisten Kameraden	erst	um	7 Uhr nach Hause,

denn es ist hier überall weit zu gehen.	Das	ist	empörend.	Auf	an-

deren Zechen wird das wirklich anders gehandhabt.

Auf die Antwort, die die Schlepper gaben, datz sie keine Fünf-
viertelschicht arbeiten wollten, wurde den Schleppern gesagt: „Ihr
braucht das ja nicht." Dann kamen die Steiger unter Tage und sagten,
datz, wer vor 3 Uhr Schicht macht, bestraft wird. Es standen denn auch
wirklich drei Steiger am Schacht, welche jeden Arbeiter aufschrieben.
Die Seilfahrt fing erst um 334 Uhr an, anstatt um 3 Uhr. Es war
ein Gejohle und ein Gedränge. Dann blieben die Leute alle stehen und
-wollten den Bergverwalter sprechen. Dieser	hat	dann den	§ 2	der

Arbeitsordnung verlesen und gesagt, datz	wir	von	morgens 6	Uhr	bis

nachmittags 3 Uhr arbeiten müssen; dann müssen die ersten schon um
5 Uhr früh einfahren und die letzten um 4 34 Uhr nachm, ausführen.
Es fahren immer vier Schalen vom Pochhammerflöz und dann zwei
Schalen vom Oberbankflöz aus. Also immer abwechselnd. Eine wirk-
lich miserable Seilfahrt.
        <pb n="56" />
        ﻿57

Nun beschlossen die Kameraden einen Streik und fuhren am 11.
Februar nicht an. Natürlich nicht alle. Ungefähr 200 Mann sind ein-
gefahren und ungefähr 800 Mann gingen nach Hause. Ich bin auch
eingefahren, denn so ein wilder Streik hat noch niemals etwas ge-
holfen. Ich bin neugierig, wie sich die Sache weiter entwickeln wird.
Sehr wenig sind organisiert. Ich bitte Dich nun um Mitteilung, wie
ich mich verhalten soll. Nach diesem Vorfall kann ich aber nicht mehr
Kassierer bleiben, denn die Leute sahen mich schon schief an, weil ich
nicht gleich den ersten Tag mitgemacht habe. Aber ich kenne hier
meine Leute. Morgen kommt schon wieder die Hälfte zum Einfahren.
Wie gesagt, es sind aber nur wenige organisiert. Die Leute wollen
sich helfen, wissen aber nicht wie. Ich bitte Dich also, komme nach hier
und übertrage die Kassierergeschäfte einem andern."

Gleichzeitig führen wir noch von 13 Hanern der Castellengo-
grube die Löhne hier an.

Für 13 Hauer ergaben sich in den nachfolgenden Monaten fol-
gende Löhne (in Mark):

	Oktober	November	Dezember
1.	— ■	4,52	5,34
2.	4,83	4,15	4,64
8.	—	5,20	5,69
4.	4,40	4,40	' —
3.	5,53	4,72	5,19
0.	4,01	3,73	3,51
7.	3,97	2,78	4,51
8.	5,69	5,24	3,98
9.	— .	4,58	4,79
10.	4,57	3,57	—
1t.	4,65	3,64	3,70
12.	8,46	4,67	4,87
13.	3,12	5,36	4,86
Dann wird	uns noch	berichtet, daß aus	dieser Ze

September und Oktober 1914 die Schichtlöhne durchgängig nm
20—50 Pf. gekürzt worden sind. Gerade an den Tagen, &gt;vo
Fünfviertelschichten Verfahren worden seien, wäre immer über
Wagenmangel geklagt worden.

Ter nachstehende Anszug ans Lohnbüchern beweist, wie
niedrig die Löhne auch in Oberschlesien fallen.

Eine Aufbesserung der Löhne ist in Oberschlesien tunlichst
bald am Platze. Die Kohlenpreise sind dort schon bedeutend
gestiegen.
        <pb n="57" />
        ﻿sawiWKSiStejys1



— 58 —

Auszug aus den Lohnzctteln für Oktober, November und
Dezember 1914.

*) Cs sind das alles Hauer.

N a m e  der Gewerkschaft	Zahl  der  Ar-  beiter  *)	Zahl  der  Lohn-  zettel	iC  « ecf	o o  iO_  Vq W  o-t iS	11  iHT«*  iS	oc	Z8  “2is  Q O  J=&gt; »O s=tco'  O  cv iS	Lohn  über  6,50  Mark
Hohenlohewerke. . .	20	54	6	8	16	19	5	—
Mathildegrube . . .	4	12	-	—	—	9	3	—
Preußengrube ....	12	26		3	10	9	4	—
Köniqsgrube		6	18	—	2	9	1	3	8
Wolfganggrube . . .	4	12	—	—	5	7	—	—
Graf Franzgrube. .	7	20	—	—	5	9	6	—
Charlottegrube . . .	4	12	—	7	5	—	—	—
Caftellengogrube . .	13	35	—	3	11	19	2	—
Cleophasgrube . . .	22	51	3	6	15	18	9	—
Deutschlandgrube. .	8	21	—	1	9	6	5	—
Donnersmarckgrube.	8	15	—	8	6	1	—	—
Römergrube		2	6	—	2	1	2	i	—
Ferdinandgrube. . .	13	35	1	8	13	11	2	—
Friedensgrube....	9	25	3	3	2	14	3	
Georggrubc		16	42	4	11	8	12	7	—
Gieschegrnbe		2	6	—	—	—	2	4		
Hedwigwunschgrube	13	32	8	8	12	7	2	—
Heinitzgrube		11	27	1	6	8	7	6	—
Hillebrandschacht . .	14	37	—	4	15	10	7	1
Karsten-Cenlruin . .	6	16	3	6	7	—	—	—
Laurahüttegrube . .	14	34	2	9	11	4	7	1
Gr. Schaffgvtschsche .	12	33	—	1	7	15	10	—
Von Velsengrube . .	4	10	—	4	6	—	—	—
	224	579	20	100	181	184	55	6

Nachtrag des Verb. der Bergarb. Deutscht, zur Eingabe betr.
Beschwerdematerial der Bergarbeitervcrbände vom 22. Februar.

__	Bochum, den 25. Februar 1915.

Von Zeche Deutscher Kaiser, Schacht I und VI, wird
uns zu dem Kippen (Nichtbezahlen) der Förderwagen noch fol-
gendes mitgeteilt:
        <pb n="58" />
        ﻿— 59 —

Bei einer Befahrung des Inspektors Drewermann mit dem
Betriebsführer habe ersterer einen Bremser gefragt, wieviel
Wagen er schon fortgezogen habe. Der Bremser habe geant-
wortet: „40." „Wieviel gekippt?" habe ersterer weiter gefragt,
worauf der Bremser antwortete: „zwei." „Zwei Wagen?" wurde
er erstaunt gefragt. Tann habe Betriebsführer Stallknecht ge-
sagt: „Wenn Du nicht mehr kippst, bestrafe ich Dich mit 1,50
Mark." Demnach wird dieses ungesetzliche Wagennullen nicht
nur bei mangelhafter Füllung angewandt, sondern es wird auch
noch gezwungen dazu, ob mit oder ohne Grund.

Dann geht uns aus Oberschlesien noch
Auszug aus Lohnbüchern zu.

Es waren eingegangen von
Diese enthielten Löhne von

folgender weiterer
Privatgruben 278 Lohnzettel.

	Oktober	November	Dezember
1,50—2,00 Mk.	6	7	6
2,00—2,50 „	4	7	7
2,51—3,00 .,	14	12	11
3,01—3,50 „	24	25	27
8,51—4,00 „	32	41	41
4,01—4,50 „	35	44	37
4,51—5,00 „	57	48	40
5,01—5,50 „	31	50	42
5,51—600 „	26	26	30
6,01—6,50 „	14	13	17
6,51—7,00 „	8	4	5
7,01—7,50 „	1	1	i
7,51—8,00 „	1	—	1
	253	278	274
Von den Staatsgruben waren		54 Lohnzettcl	eingegangen.
Diese enthielten Löhne von:  Oktober		November	Dezember
3,00—3,50 Mk.	—	—	—
3.51—4,00 ,.	6	6	8
4,01—4,50 ,.	11	12	11
4,51—5,00 „	3	7	1
5,01—5,50 „	9	10	13
5,51—600 „	11	6	4
6,01—6,60 „	3	4	7
6,51—7,00 „	3	5	4
7,01—7,50 „	4	i	2
7,51—8,00 „	1	2	4
	51	53	54

i
        <pb n="59" />
        ﻿60

Wie schon bei der Eingabe Nummer 5 bemerkt ist, hat am
26. Februar 1915 eine Aussprache zwischen den Ver-
tretern der Bergarbeiterorganisationen und
dem Handelsminister über die schon früher angeführten
Beschwerden stattgefunden, der auch der Oberberghauptmann
v. Velsen beiwohnte. Das Ergebnis der Besprechung war für
die Arbeiter recht geringfügig. Zur Frage der Einigungs-
ä m t e r erklärte der Minister, er wolle erst die Meinung der
Arbeitgeber hören, bevor er ein Urteil über den eingereichten
Entwurf eines Einigungsamtes abgebe. Die Löhne seien
mit Kriegsbeginn zwar gesunken, in letzter Zeit aber wieder
im Steigen begriffen. Allerdings wären die Lebensmittelpreise
stärker gestiegen, es dürfte aber nach den bisherigen Erfah-
rungen mit einer weiteren Lohnzunahme gerechnet werden. Die
Lohnsteigerung finde jedoch ihre Grenze in der zur Zeit sehr
verminderten Leistungsfähigkeit der Werke. Ein Zwang zu
Ueber schichten dürfe nicht ausgeübt werden, zumal die
Bergarbeiter die Einsicht zeigten, daß der Bedarf an Kohle, Erz
usw. während des Krieges gedeckt werden müsse.

Ueber die Beschwerde der Eingabe von Saarabien hatte der
Minister durch die Bergämter Untersuchungen anstellen lassen.
Die Vertreter der Bergarbeiterverbände erhielten hierauf die
Einladung, am 27. 5. 1916 im Konferenzsaal des Ministeriums
den Bericht über die Untersuchungen entgegenzunehmen. Ober-
bergrat H e n s e trug die Ermittelungen der Revierämter vor,
was 6V2 Stunden in Anspruch nahm. Leider war das Ergebnis
dieser großen Umfrage für die Arbeiter auch nur gering. Die
Revierbeamten hatten es sich leicht gemacht, die Wahrheit iiber
die erhobenen Beschwerden zu ermitteln. Sie hatten nur die
angeschuldigten Werksbeamten und Zechenvertreter vernommen,
nicht aber die Arbeiter. Natürlich hatten die Werksbeamten
die ihnen zum Vorwurf gemachten Lohnabzüge, Gedingekür-
zungen und Zwangsmaßregeln abgestritten oder als ganz be-
deutungslos hingestellt. Unbestreitbare Lohnkürzungen wurden
von den Zechenvertretern als Folge des Wagenmangels hin-
gestellt, der Zwang zu Ueberschichten und die rigorosen Bestra-
fungen wurden bestritten. In einigen Punkten hatte aber die
Untersuchungsmethode der Kgl. Revierbeamten doch die Wahr-
heit -unserer Beschwerden ermittelt und den Minister zum Ein-
schreiten veranlaßt. Gegen das Wagenkippen zum Zwecke des
Nachfüllens ungenügend gefüllter Wagen hat sich der Minister
in einem Erlaß an die Bergbehörde gewandt und das Wagen-
kippen als ungesetzlich verboten. Des weiteren hat der Minister
- veranlaßt durch die vielen Klagen der oberschlesischen Berg-
arbeiter über schlechte Behandlung — an das Oberbergamt in
        <pb n="60" />
        ﻿61

Breslau einen Erlaß gerichtet. Der Minister spricht sich darin
gegen die unwürdige Behandlung der Arbeiter aus und weist
das Oberbergamt an. die zuständigen Kontrollbeamten davon
zu unterrichten.

Ablehnung der Einignngsämter durch die Werksbesitzer.

Am 3'1. März 1915 hatten die Vertreter der Verbände eine
Besprechung beim Minister für Handel und Gewerbe, Herrn
Dr. Sydow, wo dieser mitteilte, daß die Werksbesitzer nicht für
die Einigungsämter zu bewegen seien. Um wenigstens einige
Schritte vorwärts zu kommen, gab Herr Dr. Sydow an die
Oberbergämter eine Verordnung heraus, welche er den Ver-
tretern der Bergarbeiter zur Kenntnis brachte, deren haupt-
sächlichster Inhalt besagt:

1.	Tie Oberbergämter sollen dahin wirken, daß bei Verlegung
der Schichtzeit, Einlegung von Feierschichten oder Beschäfti-
gung von Gefangenen, namentlich auch bei Streitigkeiten
in der Lohnfrage die Arbeiterausschüsse vorher ausreichend
gehört werden.

2.	Bei den Bestrebungen der Werke zur Vermehrung der Pro-
duktion während der Kriegszeit sollen die geplanten Maß-
nahmen vorher mit den Arbeiterausschüssen gründlich be-
sprochen und ihre Einwendungen und Anregungen nach
Möglichkeit beachtet und berücksichtigt werden.

3.	Die Oberbergämter und Bergrevierbeamten sollen bei Diffe-
renzen schon dann vermittelnd eingreifen, wenn sie nur von
einer Seite der Beteiligten angerufen werden. Sind die
Differenzen zwischen den streitenden Parteien so ernster
Natur, daß eventuell Streiks und Aussperrungen entstehen
können, so sollen die Oberbergämter und Bergrevierbeamten
auch unaufgefordert vermittelnd eingreifen.

Berlin, den 10. Februar 1916.

An den Herrn Stellvertreter des Reichskanzlers, Se. Exzellenz
Herrn Dr. Delbrück, Berlin.

Als Vertreter der unterzeichneten Bergarbeiter - Organi-
sationen erlauben wir uns, Ew. Exzellenz folgendes zu unter-
breiten:
        <pb n="61" />
        ﻿— 62 —

Infolge des Getreidemangels wurde Pro Kopf der Bevöl-
kerung ein bestimmtes Quantum Mehl und Brot festgesetzt.
So gibt es in Berlin Pro Kopf wöchentlich 4 Pfund Brot, in
Westfalen 3y2 Pfund. Wir sind davon überzeugt, daß diese
Maßregeln im Interesse der Volksernährung getroffen wurden,,
erlauben uns aber, darauf aufmerksam zu machen, daß das fest-
gesetzte Gewicht Brot für gutsituierte Leute, die sich noch nahr-
hafte Zukost verschaffen können, reichlich bemessen ist, auch viel-
leicht ausreicht für Arbeiter, die eine leichte Erwerbstätigkeit
ausüben. Knapp wird die festgesetzte Menge Brot für Arbeiter
mit starker körperlicher Tätigkeit, aber gänzlich unmöglich ist
es, daß die Bergarbeiterschaft, die keine Gelegenheit hat, Mittag-
essen zu sich zu nehmen, damit auskommt. Sie müssen mit Ein-
schluß des Weges zur Grube und wieder heim zehn Stunden
und länger mit dem halben Pfund Brot auskommen. Bei Fa-
brikarbeitern, überhaupt bei Tagesarbeitern, mag und wird der
Mangel an Brot durch andere Speisen, so durch ein Mittags-
mahl wettgemacht werden, das heißt, wenn die Löhne aus-
reichen, die dazu nötigen Lebensmittel zu beschaffen. In die
Grube aber kann kein warmes Essen gebracht werden, da ab-
gesehen von dem Kohlenstaub, der Menschen und Orte bedeckt,
einzelne Arbeitspunkte so weit entfernt sind, daß von einem
Einschaffen von Mittagessen keine Rede sein kann.

Wer die Arbeitsverhältnisse aus den großen Zechen kennt,
muß beistimmen. Die Bergarbeiter waren daher mit der Ver-
ordnung, daß ihnen pro Tag nur ein halbes Pund Brot pro
Person zustehen soll, hart getroffen. Es ist auch anzunehmen,
daß, wenn bei der schweren Arbeit in der Grube noch der Hunger
als Gast einkehrt, die Bergarbeiter notgedrungen im Interesse
ihrer Gesundheit auf lleberschichten verzichten müßten. Dies
wäre aber sicher eine nichtgewollte Folge der Brotverordnung.

Wir erlauben uns nun, Ew. Exzellenz zu ersuchen, dahin
wirken zu wollen, daß den Bergarbeitern eine größere Gewichts-
menge Brot abgegeben wird. Dies wäre zu bewerkstelligen,
indem ein entsprechender Vermerk auf der Brotkarte gemacht
wird oder aber es müßten die Bergarbeiter Gelegenheit er-
halten. ihre Schicht zu unterbrechen, auszuführen und am Tage
ivarme Speisen zu sich zu nehmen.

Wir glauben durch die angeführten Gründe Ew.. Exzellenz
davon überzeugt zu haben, daß Mittel und Wege gesucht werden
        <pb n="62" />
        ﻿63

müssen, schädigende Folgen infolge der Brotversorgung vom
Bergbau fernzuhalten, und geben uns der Hoffnung hin, daß
Ew. Exzellenz eine dahingehende Anordnung trifft.

Mit hochachtungsvollem Gliick auf!

Poln. Berufsvereinigung (Abt. Bergarb.)

Gcwerkvcrein der Bergarbeiter (H.-T.).

Verband der Bergarbeiter Deutschlands.

Gewerkverein christlicher Bergarbeiter.

Die Regierung hat sich den angeführten Gründen nicht ver-
schließen können, daher wurden die Brotrationen für die Berg-
arbeiter erhöht.

Petition der Vorstandsmitglieder (Arbeitnehmer) des Allgem.

Knappschaftsvereins Bochum bctr. Knappschafts-Kriegsgesetz.

B o ch u m , den 12. Februar 1916.

An das Hohe Haus der Abgeordneten, Berlin.

Im Aufträge der Vorstandsmitglieder (Arbeitnehmer) des
Bochumer Knappschaftsvereins erlauben wir uns, nachfolgende
Anträge zu dem Entwurf eines Knappschafts-Kriegsgesetzes zu
überreichen, in der angenehmen Erwartung, daß sie Annahme
finden:

Dem § 5 ist ein Absatz 2 anzufügen, der lautet: „Die in Kriegs-,
Sanitäts- oder ähnlichen Diensten verbrachte Zeit, sowie die auf diesen
Dienst folgenden zwei Monate werden als Beitragswochen (§ 31 des
preutz. Knappschaftsgesetzes) berechnet. Die den Knappschaftsvereinen
durch diese Bestimmung erwachsenden Mehrkosten trägt der Staat."

Begründung: Die Mehrzahl der Knappschaftsvereine
hat in ihren Statuten die Bestimmung getroffen, daß bei Be-
messung der Pensionen auch die Zeit in Anrechnung kommt,
während der ein Mitglied seiner gesetzlichen Militärpflicht ge-
nügt, oder während der es bei einer Mobilmachung oder im
Kriege zum Heere oder zur Marine eingezogen war. Unser An-
trag soll nun dahin führen, daß vorstehende Bestimmung von
allen, Knappschaftsvereinen eingeführt wird. Da es aber
auch Knappschaftsvereine gibt, die schlechte Vcrmögensver-
hältnisse haben, so wäre es Sache des Staates, den Knapp-
fchaftsvereinen die Ausgaben, die ihnen infolge des Krieges
durch diese Bestimmungen erwachsen, zu vergüten.

Es ist ein § 7a einzufügen, der folgenden Wortlaut hat: „Be-
kommen die aus dem Kriegsdienst entlassenen Knappschaftsmitglieder
        <pb n="63" />
        ﻿64

in der in den §§ 4, 6, 6 und 7 bestimmten Frist von zwei Monaten
keine Arbeit, so wird die Frist so lange ausgedehnt, bis die durch den
Krieg oder dessen Folgen Arbeitslosen Beschäftigung auf einem Werke
finden, wo sie wieder Mitglieder einer Knappschaftspensionskasse mit
den in den §§ 4, 6, 6 und 7 erwähnten Rechten werden,"

Begründung: Es ist fraglich, ob in der im Entwurf
festgesetzten Zeit die aus dem Kriegsdienst Entlassenen Arbeit
finden, da man heute noch nicht sagen kann, wie sich nach dem
Kriege Handel und Gewerbe entwickeln. Es ist deshalb an-
gebracht, die Frist zu verlängern, damit Arbeitslose, welche die
gesteckte Frist der §8 4, 5, 6 und 7 überschreiten, nicht den Ver-
lust ihrer Rechte zu beklagen brauchen.

Wir ersuchen ferner, folgende Bestimmung im Knappschaftskriegs-
gesetz aufzunehmen: „Militärpensionen dürfen auf Jnvalidenpensionen
nicht in Anrechnung gebracht werden, ebensowenig wie dies bei Jn-
validenpensionen auf Militärpensionen stattfinden darf."

Begründung: Verschiedene Knappschastsvereine, wie
der Unterharzer Knappschaftsverein zu Goslar, der Siegener
Knappschaftsverein, der Knappschaftsverein der Stromberger
Neuhütte, haben in ihren Statuten Bestimmungen, wonach die
Militärpension voll aufgerechnet wird. Es besteht nun hier die
Gefahr, daß die im Kriege zu Invaliden gewordenen Knapp-
schaftsmitglieder wohl die Kriegsrente erhalten, diese aber auf
tue Knappschaftsinvalidenpension aufgerechnet wird, und sie
jahrelang in die Pensionskasse Beiträge leisteten, also Pflichten
zu erfüllen hatten, ohne Rechte dafür zu bekommen.

Im Interesse der Knoppschaftsinvaliden ersuchen wir noch, durch
das Knappschafts-Kriegsgesetz zu bestimmen: „Die Jnvalidenpension
ist in allen Knappschaftsvereinen um 26 Prozent während des Krieges
und der darauffolgenden zwei Monate zu erhöhen. Die Kosten dieser
Erhöhung trägt die Staatskasse."

Begründung: Die Lebensmittelpreise sind durch den
Krieg ungeheuer gestiegen. Bei Festsetzung der Knappschafts-
pensionen ist aber nicht die Kriegszeit, sondern nur die normale
Zeit ins Auge gefaßt worden. So ist es den Knappschafts-
invaliden heute unmöglich, mit den ihnen gewährten Pensionen
auszukommen, und ist es Sache des Staates, ebenso wie bei der
Wöchnerinnenfürsorge usw., hier helfend einzugreifen.

Dem 8 10 Absatz 1 ist anzufügen: „Dies Gesetz gilt auch für die
Zeit, wo Knappschaftsmitglieder zu einer Uebung vor der Mobilmachung
einberufen waren, aber nicht mehr zur Arbeit zurückkehren konnten,
sondern anschließend Kriegsdienste verrichten mußten.

Begründung: Da manche der Kriegsteilnehmer schon
im Juli einberufen wurden, auch sehr viele zu Uebungsdiensten
        <pb n="64" />
        ﻿65

eingezogen waren, die aber nicht mehr nach Hause kamen, weil
die Mobilmachung folgte, macht sich der Anhang zu § 10 Ab-
satz 1 nötig.

Absatz 2 des § 10 ist zu streichen.

Begründung: Es ist notwendig, daß dieses Gesetz be-
stehen bleibt, da es nicht nur auf die Kriegszeit, sondern auch
auf die sonstige Militärdienstzeit Anwendung finden soll.

In der Hoffnung, daß diese Antrage Annahme finden,
zeichnen	(folgen Unterschriften).

# H *

Obiger Petition war ein guter Erfolg beschieden, indem
einige wichtige Verbesserungsanträge derselben berücksichtigt
wurden. Besonders wichtig ist die Verbesserung in § 6, wonach
die zu Kriegs-, Sanitäts- oder ähnlichen Diensten verbrachte
Zeit, sowie die auf die Entlassung aus diesen Diensten folgenden
zwei Monate auf die Wartezeit (§ 30 Abs. 3 des Knappschafts-
gesetzes) und auf das Dienstalter (§ 31 des Gesetzes) angerechnet
werden. Nach 8 8 dürfen Militärpensionen, die aus Anlaß des
gegenwärtigen Krieges gezahlt werden, auf Jnvalidenpensionen
nicht angerechnet werden. Nach 8 11 gilt dies Gesetz auch für
die Zeit, in der Knappschaftsmitglieder zu einer Uebung vor
der Mobilmachung einberufen waren, aber nicht mehr zur Arbeit
zurückkehren konnten, sondern anschließend Kriegs-, Sanitäts-
oder ähnliche Dienste verrichtet haben.

Eingabe betr. Gewährung einer Teuerungszulage an die
Bergarbeiter.

Eisen (Ruhr), den 26. März 1916.

An den Vorstand des Zechenverbandes, z. H. des Vorsitzenden
Herrn Geh. Finanzrat vr. Hugenberg, Essen-Ruhr.

Die ergebenst unterzeichneten Bergarbeiterorganisationen
richten an den Zechenverband die Bitte, dahin wirken zu wollen,
daß die dem Verbände angeschlossenen Zechen ihren unter und
über Tage beschäftigten Arbeitern ab 1. März d. I. eine Teue-
rungszulage gewähren. Als Höhe derselben würden wir vor-
schlagen: Für verheiratete Arbeiter 60 Pf., für unverheiratete
Arbeiter 40 Pf. pro Schicht.

Zur Begründung unserer Bitte gestatten wir uns, folgendes
kurz anzuführen:
        <pb n="65" />
        ﻿66

Die Preise der Lebensmittel sind seit Beginn des Krieges
ganz außerordentlich gestiegen. Besonders gilt das für die-
jenigen Nahrungsmittel, auf welche der Bergmann in erster
Linie angewiesen ist, wie Brot, Kartoffeln, Fleisch (Speck), Hül-
senfrüchte usw. Diese Tatsache ist allgemein bekannt und dürfte
es sich daher erübrigen, an dieser Stelle nähere Zahlen über die
Preissteigerung, deren Ende noch nicht abzusehen ist, anzuführen.
Durch das Hinaufschnellen der Lebensmittelpreise haben die
Kosten für die Lebenshaltung eine gewaltige Erhöhung erfahren.
Es dürfte nicht zu hoch gegriffen sein, wenn die Verteuerung
der Lebenshaltung einer Familie, verglichen mit dem Kosten-
aufwande vor dem Kriege, auf 40—50 Prozent veranschlagt wird.
Durch diese Verteuerung werden die Bergarbeiter am empfind-
lichsten getroffen. Sie sind bei dem großen Kräfteverbrauch,
der durch ihre schwere Berufsarbeit bedingt wird, nicht in der
Lage, sich wesentlich im Nahrungsmittelverbrauch einzuschränken.
Würden sie dieses tun, so könnte das nur auf Kosten der
Leistungsfähigkeit und Gesundheit oder auf Kosten der Berg-
arbeiterfamilien, also von Frau und Kind, geschehen, denen da-
durch noch größere Entbehrungen, als es jetzt schon vielfach der
Fall ist, auferlegt würden. Dazu kommt noch, daß die Berg-
arbeiter die im vaterländischen Interesse notwendige Ueberarbeit
auf die Dauer nur dann leisten können, wenn es ihnen möglich
ist, eine angemessene Lebenshaltung zu führen, d. h. eine kräftige
Nahrung zu sich zu nehmen.

Wir verweisen auch auf die Tatsache, daß laut bergbehörd-
licher Statistik der durchschnittliche Schichtverdienst der Gesamt-
belegschaft im Oberbergamtsbezirk Dortmund im 4. Vierteljahr
1914 abermals, und zwar auf 6,03 Mk. zurückgegangen ist, was
gegen das 2. Vierteljahr 1914 einen Lohnrückgang von durch-
schnittlich 19 Pf. pro Schicht bedeutet. Inzwischen ist die bei-
spiellose Verteuerung der Nahrungsmittel eingetreten, so daß,
selbst wenn gegenwärtig die Durchschnittslöhne den Stand vom
2. Vierteljahr 1914 wieder erreicht hätten, dieses nicht als Aus-
gleich für die erfolgte Teuerung betrachtet werden konnte.

Gewiß verkennen die Unterzeichneten nicht, daß ein völliger
Ausgleich des Arbeitereinkommens mit der jetzt herrschenden
Teuerung durch eine entsprechende Erhöhung der Löhne zurzeit
nicht möglich ist. Dazu ist die Erhöhung der Nahrungsmittel-
preise viel zu stark vorgeschritten. Die Unterzeichneten sind
allerdings der Ansicht, daß in dieser schweren Zeit alle Schichten
der Bevölkerung Opfer bringen müssen, halten jedoch die Ge-
währung der genannten Teuerungszulage für durchaus not-
wendig und auch für durchführbar.
        <pb n="66" />
        ﻿In anerkennenswerter Weise sind bereits in einigen Berg-?
baubezirken von den Arbeitgebern derartige Zulagen bewilligt
worden. So z. B. im rheinischen Braunkohlenrevier, wo die
Grube Liblar sofort bei Kriegsausbruch ihren Arbeitern eine
Kriegszulage von wöchentlich 3 Mark gewährte. Außerdem wird
in deni genannten Kohlenrevier noch von folgenden Gruben eine
Teuerungszulage gezahlt: Luise, Wachtberg, Wilhelma, Wid-
ling, Gruhl, Hubertus, Kohlenquelle, Konkordia-Nord und -Süd.

Auch im Lugau-Oelsnitzer und Zwickauer, sowie Zeitz-
Weißenfelser Kohlenrevier erhalten die Bergarbeiter in Berück-
sichtigung der gestiegenen Lebensmittelpreise eine Teuerungs-
zulage.

Schließlich erlauben wir uns noch, darauf hinzuweisen, daß
sich auch aus anderen Berufszweigen die Nachrichten über be-
willigte Teuerungszulagen mehren. Besonders bei den mit
Heereslieferungen beschäftigten Firmen gibt es Kriegslohn-
zuschläge, die häufig unter Mitwirkung der Militärbehörden
festgesetzt worden sind. Dieses zeigt, daß die Notwendigkeit der
Teuerungszulagen in weitesten Arbeitgeberkreisen anerkannt
wird. Wir geben uns daher der festen Hoffnung hin, daß auch
die Arbeitgeber in der rheinisch-westfälischen Bergbauindustrie
unsere Bitte auf Gewährung einer Teuerungszulage nicht ab-
schlagen werden. , Erfreulicherweise ist sa die Geschäftslage des
Ruhrbergbaues fetzt derart, daß die Zahlung einer solchen Zu-
lage im Bereiche der Möglichkeit liegt. Auch auf die am 1. April
in Kraft tretende Kohlenpreiserhöhung dürfte vielleicht in diesem
Zusammenhang noch hingewiesen werden.

Bezüglich der Teuerungszulage selbst möchten wir noch be-
merken, daß wir uns dieselbe so denken, daß ihre Verrechnung
unabhängig von der regulären Schicht- und Gedingelohnfest-
stellung am Schlüsse des Monats erfolgt. Die Zulage könnte
dann auch in den Lohnbüchern als besondere Posten aufgeführt
werden.

In früheren Antworten des Zechenverbandes auf Eingaben
der Bergarbeiterorganisationen war mehrfach der Hinweis ent-
halten, daß dem Zechenverbande eine Einwirkung auf die Zechen-
verwaltungen in dem von uns gewünschten Sinne nicht zustehe.
Wir hoffen zuversichtlich, daß der Zechenverband diesen Einwand
in dieser schweren Kriegszeit, die ein Zusammenarbeiten aller
Volksschichten dringend erforderlich macht, nicht erheben wird.

Indem wir um baldgefl. Antwort an den Erstunterzeich-
neten bitten, erlauben wir uns noch, darauf hinzuweisen, daß,
falls es vom Zechenverband gewünscht werden sollte, Vertreter
        <pb n="67" />
        ﻿08

der unterzeichneten Verbände zu einer persönlichen Rücksprache
über vorliegende Eingabe gern bereit sind.

Gewerkverein der Bergarbeiter (H.-D.).

Poln. Berufsvereinigung (Abt. Bergarb.)

Gcwerkverein christlicher Bergarbeiter.

Verband der	Bergarbeiter	Deutschlands.

* *	*

Aus diese Eingabe ging folgende Antwort ein:

Essen, den 1. April ISIS.

Ihre dem Vorsitzenden unseres Verbandes, Geheimen Finanzrat
1)r. Huaenberg. zugestellte Eingabe vom 26. März d. I. ist an die
unterzeichnete Geschäftsführung weiter gegeben worden. Wir werden
binnen kurzem darauf zurückkommen.

Mit Glückauf!

Die Geschäftsführung.	I.	A.:	Kratz.

* :|=	*

Da die versprochene Antwort lange auf sich warten ließ,
erinnerten die Vcrbandsvorstände am 23. April den Zechen-
verband an den Bescheid. Endlich ging er am 27. April ein.
Er war rund ablehnend tind lautete:

Ihr Antrag auf Gewährung einer Teuerungszulage in Höhe von
60 Pf. für den verheirateten und 40 Pf. für den unverheirateten Ar-
beiter wird mit der für die Belegschaften infolge der Steigerung der
Lebensmittelpreise gegenwärtig bestehenden schwierigen Lage wie mit
dem Hinweis auf de amtliche Lohnstatistik begründet, die für das letzte
Jahresviertel 1914 gegenüber dem 2. Viertel einen Lohnrückgang von
durchschnittlich 19 Pf. für eine Schicht erkennen lassen.

Nach den Rückfragen, die wir bei den uns angeschlossenen Zechen
gehalten haben, glauben wir, daß hierbei die durch den Krieg hervor-
gerufene Verschiebung in der Zusammensetzung der Belegschaft, sowie
die inzwischen bereits- wieder eingetretene und sich seit Wochen un-
unterbrochen fortsetzende Erhöhung der Löhne nicht ausreichend be-
rücksichtigt wird.

. Da uns das Ergebnis der Erhebungen, die über diese Fragen von
den Zechenverwaltungen eingeleitet sind und die in Kürze zu erwartende
Lohnstatistik für das 1. Vierteljahr 1916 noch nicht vorliegen, möchten
wir die zahlenmäßige Begründung unserer obigen Auffassung bis zum
Fertigwerden dieser Unterlagen verschieben und werd n demgemäß auf
Ihre Eingabe zurückkommen.

Gegen die Gewährung einer Teuerungszulage sprechen nach den
Aeußerungen, die uns von den Zechenverwaltungen zugegangen sind,
grundsätzliche Bedenken schwerwiegender Art.

Die beantragte Zulage von 40 bis 60 Pf. für die Schicht würde
die Förderung um etwa 60 bis 76 Pf. für die Tonne verteuern, bei
        <pb n="68" />
        ﻿der großen Ungleichheit in der finanziellen Leistungsfähigkeit der
einzelnen Bergbaugesellschaften unseres Bezirkes den meisten Zechen
jede Verdienstmöglichkeit nehmen und vollends nicht zu tragen sein
von solchen Werken, die schon jetzt mit Verlust arbeiten.

Zum anderen wird auch eine gerechte und billige Durchführung
der vorgeschlagenen Maßnahme wegen der Verschiedenheit in der Höhe
der verdienten Löhne und der Lebensmittelpreise für unmöglich ge-
halten und auch darauf hingewiesen, daß das Interesse, aus eigener
Kraft für die Möglichkeit gleicher und erhöhter Lebenshaltung zu
sorgen, individuell recht verschieden ist.

Schließlich ist es eine bekannte Tatsache, daß derartige schematische
Lohnerhöhungen leicht verstärkend auf die Tendenz zur Erhöhung der
Preise des Lebensunterhaltes wirken.

Glück auf!

Z e ch e n v e r b a n d.

Der Vorstand: Hugenberg.	Die Geschäftsführung: Loewenstein.

4	*	*

Tie AbIehnun g der Teuerungszulage durch die Wcrks-
besitzer veranlaßte die vier Verbandsvorstände, den Minister für
Handel und Gewerbe, Dr. Sydow, um eine weitere Besprechung
über die Lohnfrage zu ersuchen. Diese fand am 7. Mai 1915
im Handelsministerium statt. Der Minister erklärte zusammen-
fassend: Er erkenne mit Rücksicht auf die stark verteuerte Lebens-
haltung rückhaltlos die Notwendigkeit einer Lohnerhöhung an.
Auf den fiskalischen Werken, das wisse er bestimmt, seien die
Löhne seit Jahresbeginn im Steigen begriffen und diese Ten-
denz werde von der Verwaltung weiter gefördert. Soweit er
Kenntnis von den Privatzechen habe, seien auch dort die Löhne
seit Jahresbeginn gestiegen. Von März 1916 liege das Ergebnis
der Lohnstatistik zwar noch nicht vor, aber nach seiner Ueber-
zeugung dürfte die Lohnsteigerung angehalten haben. Das Er-
gebnis der Lohnstatistik für das 1. Vierteljahr 1916 bleibe daher
abzuwarten.

Eingabe der Vorstände der vier Verbände der Bergarbeiter
Deutschlands um Ergänzung der Bundesratsvcrordnung vom
3. Dezember 1914 betreffend Wochenbeihilfe.

B o ch u m , den 14. April 1916.

An den hohen Bundesrat, z. H. des Herrn Stellvertreters des
Reichskanzlers, Sr. Exzellenz Dr. Delbrück, Berlin.

Die ergebenst unterzeichneten Vorstände der Bergarbeiter-
verbände richten an den hohen Bundesrat die Bitte, die neben-
benannte Bundesratsverordnung gemäß dem Beschlusse des
        <pb n="69" />
        ﻿70

Reichstages vom 18. März 1915 zu ergänzen. Dieser Beschluß
— Drucksache Nr. 56 ll s 1 •— lautet:

Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, 1. die Bekanntmachung
betreffend Wochenbeihilfe während des Krieges vom 3. Dezember da-
hin auszudehnen, daß die Wochenbeihilfe allgemein gewährt wird, wenn
der Ehemann bis Ausbruch des Krieges ein Einkommen von weniger
als 2500 Mark bezogen hat.

Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß der Sinn des § 1
der genannten Bundesratsverordnung dem angeführten Beschluß
des Reichstages entspricht, wonach allen Frauen eine Wochen-
beihilfe zugestanden werden soll, deren Männer vor Kriegsaus-
bruch in einem Versicherungspflichtigen Betrieb gearbeitet und
nicht mehr als 2500 Mk. verdient haben, aber dennoch ist eine
wörtliche Ergänzung des Beschlusses notwendig, sollen nicht eine
Anzahl Frauen rheinisch-westfälischer Bergarbeiter von der
Wohltat der Wochenbeihilfe ausgeschlossen werden.

Der Allg. Knappschaftsverein Bochum, in dem alle im rhei-
nisch-westfälischen Bergbau beschäftigten Bergarbeiter gegen
Krankheit versichert sein müssen, hat in seinen Satzungen (§ 9)
jedoch die Bestimmung, daß Leute, die bei ihrer Anlegung vom
Arzt als nur „zum Teil noch erwerbsfähig" befunden werden,
sich von her Krankenversicherung befreien lassen müssen, ehe sie
angelegt werden. Dabei handelt es sich durchaus nicht immer
um ältere oder wirklich kranke Leute, sondern auch um jüngere
und — wie der jetzige Krieg bewiesen hat — um gesunde Leute.
Bergleute, die sich von der Krankenversicherungspflicht befreien
lassen mußten, wurden von den Herren Stabsärzten als gesund
befunden, zum Kriegsdienst eingezogen und widerstehen tat-
sächlich allen Strapazen des Krieges. Daß aber felddiensttaug-
liche Leute, die vorher in gewerblichen Betrieben beschäftigt,
auch versicherungspflichtig waren, unterliegt keinem Zweifel und,
sofern der Allg. Knappschaftsverein bei solchen Leuten die Be-
freiung von der Krankenversicherungspflicht erzwungen hat, liegt
ein Verstoß gegen die Reichsversicherungsordnung vor.

Nur ein Beispiel: Der Bergmann Emil Petsch aus Massen
bei Dortmund, Reckerdingsweg 72, wurde als Ersatzrekrut aus-
gehoben und am 28. Dezember nach Köln zum Jnf.-Rgt. 39 ein-
gezogen. Nach zweimonatiger Ausbildung ist P. am 2. März
mit seinem Truppenteil nach dem östlichen Kriegsschauplatz aus-
gerückt und kämpft seither in der Front. Frau P. hat am
22. Januar 1915 einem Kinde das Leben geschenkt und daraufhin
beim Allg. Knappschaftsverein als derjenigen Krankenkasse, der
ihr Mann gesetzlich angehören mußte, den Antrag auf Ge-
währung der Wochenbeihilfe gestellt. Diesen Antrag hat die
        <pb n="70" />
        ﻿Verwaltung des Allg. Knappschaftsvereins unterm 26. Februar
mit folgender Begründung abgelehnt:

„Nach der Bundesratsverordnung vom 3. Dezember 1914 ist der
Anspruch, auf Kriegswochenbeihilfe u. a. davon abhängig, daß der Ehe-
mann der Wöchnerin unmittelbar vor seinem Diensteintritt (Kriegs-
dienst) mindestens sechs Wochen lang Mitglied einer Krankenkasse war.

Ihr Ehemann ist jedoch seit 1910 von der Krankenversicherungs-
Pflicht befreit und war mithin kein Mitglied der Krankenkasse.

Wochenhilfe kann hiernach nicht gezahlt werden. Gegen diesen
Bescheid können Sie die Entscheidung des Versicherungsamtes Ihres
Wohnortes anrufen."

Das gegen diesen Bescheid um Rat befragte Versicherungs-
amt für den Landkreis Hamm erklärte sich außerstande, den
Allgemeinen Knappschaftsverein anzuweisen oder bei einer schrift-
lichen Berufung zu verurteilen, die Wochenbeihilse auch solchen
Frauen zu gewähren, deren Männer von der Krankenversicherung
befreit waren, weil die Bundesratsverordnung dazu keine Hand-
habe biete. Daß in diesem Falle — und deren liegen eine Menge
vor — die Reichsversicherungsordnung übertreten wurde und
daß die erzwungene Befreiung von der Krankenversicherung
auf einem groben Irrtum des untersuchenden Knappschaftsarztes
beruht, gab das Versicherungsamt zu, bedauerte aber, wegen der
Lücke in der Bundesratsverordnung nichts für die geschädigte
Frau tun zu können.

Wir bitten, noch folgendes zu beachten: Nicht in die
Krankenkasse aufgenommene oder aus dieser gestrichene Arbeiter
gibt es eben nirgendwo mehr als im Ruhrbergbau. Leider ver-
gißt der sonst so umfangreiche Geschäftsbericht des Bochumer
Knappschaftsvereins, die Zahl genau anzugeben. Man muß sie
aus anderen Zahlen herausrechnen.

Im Jahre 1913 betrug die Belegschaftsziffer im Bereiche
des Bochumer Vereins 409 271 Mann. Davon gehörten 336 63h
der Pensionskasse als Mitglied an. An Invaliden waren 33 881
vorbanden. Es bleiben demnach noch 38 856 Ruhrbergleute
übrig, welche der Pensionskasse nicht angehörten. Hierunter
zählen allerdings die noch nicht 16 Jahre alten jugendlichen Ar-
beiter. Ferner solche, welche im Alter von über 40 Jahren auf
den Gruben neu angelegt wurden. Beide Gruppen werden zu-
sammen im höchsten Falle 10- bis 16 000 Mann zählen. Es
bleiben somit immer noch gut 26 000 Bergleute übrig, die von
der Bochumer Knappschaft gezwungen wurden, sich aus der
Krankenkasse streichen zu lassen. Das macht, auf die Gesamtheit
der Belegschaften verrechnet, durchschnittlich 6 bis 7 Prozent aus.
Ein so hoher Prozentsatz der aus der Krankenkasse Gestrichenen
        <pb n="71" />
        ﻿72

ist in keiner anderen Krankenkasse Deutschlands anzutreffen.
Der Bochumer Verein will nur kerngesunde Leute als Mitglieder
haben. Wie hoch er seine Ansprüche schraubt, hat sich gerade
jetzt durch den Krieg besonders kratz herausgestellt. Viele von
den aus der Krankenkasse Herausgeworfenen sind jetzt ein-
berufen. Wären sie wirklich so krank, wie sie der Bochumer
Verein zum Zwecke des Herauswurfs hinstellte, dann müßten sic
schon längst als halbtot wieder zurückgekommen sein. Aber weit
gefehlt. Viele von ihnen sind von den Militärärzten für
felddienstfähig erklärt und liegen in den Schützengräben. In den
Akten der Bochumer Knappschaft aber stehen diese Leute immer
noch als „nicht aufnahmefähig zur Krankenkasse" verzeichnet.
Der Knappschaftsarzt fand bei ihnen bei der Aufnahme der berg-
männischen Tätigkeit oder in den ersten fünf Jahren der Aus-
übung derselben irgend einen kleinen körperlichen Mangel, der
sie „leicht zu Krankheiten geneigt" mache, und darum suchte man
sie aus der Kasse los zu werden. Gelegenheit zum Streichen aus
der Kasse bietet sich besonders dann, wenn der Bergmann in den
ersten fünf Jahren, wo er als Mitglied der Pensianskasse ein-
geschrieben ist, einen Krankenschein nimmt. In diesem Falle
kann er gegen seinen Willen spielend leicht Berginvalide werden,
aber — Invalide ohne Pension. Er kann das in dieser Zeit
leichter werden, weil der Verein im Falle der Jnvaliditäts-
erklärung nicht nur den „zu Krankheiten neigenden Mann" los
wird, sondern auch noch dessen eingezahlte Pensionskassenbeiträge
behalten kann.

Bei Schaffung der Reichsversicherungsordnung wurde uns
vorgehalten, daß die neuen Bestimmungen ein Fortschritt und
nach ihnen das Hinauswerfen aus den Knappschaftskrankenkassen
.erschwert sei. Wir haben das bestritten und leider Recht be-
halten. Obschon die neuen Bestimmungen ihre Entstehung in
erster Linie der Praxis des Bochumer Vereins verdanken, ist
durch sie doch nicht das Geringste geändert worden. Im Gegen-
teil. die Befreiungen von der Krankenversicherungspflicht haben
in dieseni Verein eher zu- als abgenommen.

In Friedenszeiten sind die nicht der Krankenkasse angehö-
renden Bergleute recht häufig der Armenkasse zur Last gefallen.
Jetzt in der Kriegszeit hat der Verein durch seine Praxis auch
die Krieger und deren Familien geschädigt. Es gibt für die von
der Krankenversicherungspflicht befreiten Kriegsteilnehmer im
Falle der Verwundung oder des Todes weder Kranken- noch
Sterbegeld und für die Frau keine Wöchnerinnenunterstützung.

Hoffentlich veranlassen die jetzigen Erscheinungen die Be-
hörde zum Eingreifen. Nach unserer Meinung hätten felddienst-
fähige Leute der Krankenkasse als Mitglied anzugehören.
        <pb n="72" />
        ﻿73

Sollen die Frauen vor Schaden bewahrt bleiben und soll
die Bundesratsverordnung ihrem sozialpolitischen Zweck vollauf
genügen, ist eine Ergänzung des § 1 im Sinne unserer Eingabe
erforderlich, und ersuchen wir ergebenst um dahingehende Be-
rücksichtigung.

Mit hochachtungsvollem Glückauf!

Verband der Bergarbeiter Deutschlands.

Gewerkverein christlicher Bergarbeiter Deutschlands.

Polnische Bcrufsvcreinigung (Abteilung Bergarbeiter).

Gewerkverein der Bergarbeiter (Hirfch-Duncker).

Dieser Eingabe war ein Erfolg beschieden. Laut Verord-
nung des Bundesrats vom 23. April 1915 wird die Wochen-
beihilfe allen Wöchnerinnen gewährt, deren Ehemänner Kriegs-
dienste leisten und minderbemittelt sind oder deren Jahres-Ein-
kommen 2600 Mark nicht überstiegen hat.

Gegen die völlige Aufhebung des Versammlungsrechts

wandten sich folgende Eingaben:

Bochum, den 30. April 1915. ■

An Seine Exzellenz den kommandierenden General des 7. Ar-
meekorps Freihcrrn von Gay l, Münster.

Ew. Exzellenz!

Als Vertreter des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands
erlauben sich Unterzeichnete, Ew. Exzellenz auf folgenden Vor-
gang aufmerksam zu machen, der uns nicht geeignet erscheint,
zur Beruhigung der Bergarbeiter beizutragen.

Der Vertrauensmann unserer Verwaltungsstelle in Hies-
feld ersuchte bei der Bürgermeisterei Dinslaken um die Er-
laubnis, am 18. April eine Mitgliederversammlung abhalten zu
dürfen. Die Erlaubnis wurde auch erteilt, doch ist das Schreiben
derart abgefaßt, daß es bei den Mitgliedern der Verwaltungs-
stelle Erstaunen, ja sogar Beunruhigung hervorrufen mußte.

Es lautete:

„Dinslaken, den 17. April 1918.

An den Vorstand der Zahlstelle des deutschen Bergarbeiterverbandes

hier.

Die Abhaltung einer Mitgliederversammlung am 18. d. Mts.,
vorm. 10 Uhr, im Lokale von Büchner, Hünxerstraße, ist seitens des
Herrn Landrats unter der Bedingung genehmigt worden, daß nur die
        <pb n="73" />
        ﻿74

angemeldeten Gegenstände verhandelt und daß insbesondere weder eine
Kritik der Regieru'ngsmatznahmen noch eine Erörterung der Lohn-
frage stattfinden darf.	Unterschrift unleserlich."

Ta wir in unseren Zahlstellenversammlungen in der Kriegs-
zeit jede Kritik der Regierungsmaßnahmen vermeiden, so hätte
es des Hinweises, daß eine solche nicht stattfinden darf, nicht
bedurft. Daß aber über Lohnfragen nicht gesprochen werden soll,
scheint uns eine Maßnahme des Herrn Landrats zu sein, die
sicher nicht die Billigung Ew. Exzellenz finden wird.

Da die gewerkschaftlichen Organisationen der Bergarbeiter
- wie Ew. Exzellenz durch die Zeitungen bekannt ist — eine
Eingabe an den Bergbaulichen Verein gerichtet haben, in der in
Anbetracht der verteuerten Lebenshaltung um eine Teuerungs-
zulage ersucht wird, ist es selbstverständlich, daß diese Frage ruhig
und sachlich auch in den Mitgliederversammlungen besprochen
werden muß. Dies muß auch schon deshalb geschehen, soll die
Aufregung, die sich der Bergarbeiter anläßlich der Rede des
Herrn Kommerzienrats Kirdorf bemächtigte, nicht zu stark
werden. Wir sind überzeugt davon, daß Ew. Exzellenz über die
Behandlung der Lohnfrage in Mitgliederversammlungen nichts
einzuwenden haben und geben uns der Hosfnung hin, daß dahin-
gehende Anweisungen an die hochwohllöblichen Landratsämter
ergehen.

Im Voraus Ew. Exzellenz dafür unseren verbindlichsten
Dank sagend und einer geneigten Antwort entgegensehend,
zeichnen

mit hochachtungsvollem Glückauf!

Der Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.

Betrifft Beschwerde über Verbote von Versammlungen und Dis-
knssionen in der Lohnfrage in Bergarbeiter- und Mitglieder-
versammlungen.

B o ch u in, den 11. Juni 1916.

An das Generalkommando des 7. Arnieekorps

in Münster.

Unser Vertrauensmann Kopiejewski in Brambauer bei
Dortmund hatte für Sonntag, den 6. Juni, eine Mitglieder-
versammlung für vormittags 1l Uhr einberufen. Als Tages-
ordnung hatte er bei der Polizei angegeben: „Die Bergarbeiter
und der Krieg." Daraufhin verlangte die Polizei das Manu-
skript von dem Referat. Als Referent war unser Vorstands-
mitglied Fr. W a I d h e ck e r, Bochum, vorgesehen. Daraufhin
        <pb n="74" />
        ﻿— 75 —

änderte der Vertrauensmann die Tagesordnung bezw. das
Thema dahin ab, daß der Referent über Verbandsangelegen-
heiten sprechen würde. Nachdem die Polizei auf dem dortigen
Amt noch Schwierigkeiten machte, indem dem Einberufer gesagt
wurde, es sei zu spät, trotzdem noch ziemlich zwei Tage Zeit bis
zur fraglichen Versammlung waren, ging der Kassierer Romberg
von unserer Zahlstelle Brambauer zum Landratsamt nach Dort-
mund. Dort wurde nach zweistündigen Verhandlungen und
telephonischen Rückfragen die fragliche Versammlung mit den
folgenden Bedingungen genehmigt: Erstens dürfe nicht über
den Krieg, zweitenss nicht über politische Angelegenheiten und
drittens nicht über die Lohnfrage und Teuerungszulagen ge-
sprochen werden. In der Versammlung hat dann auch der über-
wachende Gendarm noch besonders darauf aufmerksam gemacht,
daß er Auftrag habe, nicht über die Lohnfrage sprechen zu lassen.

In Essen verbot man eine öffentliche Versammlung am
29. Mai, in welcher der Landtagsabgeordnete Hue reden sollte,
vollständig.

Da diese Eingriffe nicht nur ganz unberechtigt sind, sondern,
statt Beruhigung zu schassen, geradezu den Burgfrieden stören,
indem sich die Bergarbeiter über die unberechtigte Rechtlos-
machung aufregen, so daß leicht die Allgemeinheit geschädigt
werden kann, ersuchen wir ebenso höflich wie dringend, diese Ver-
bote aufzuheben und alle Polizeiämter anzuweisen, solche un-
berechtigte und schädliche Verbote zu unterlassen. Die Forderung
einer Teuerungszulage für die Bergarbeiter ist in Anbetracht
der stark erhöhten Kohlenpreise mehr als berechtigt. Die Höhe
der geforderten Zulage, 60 Pf. pro i Schicht für Verheiratete
und 40 Pf. für Ledige, wäre nur ein ganz geringer Ausgleich
für die nieist hundert und mehr Prozent verteuerten Lebensmittel
des Bergmanns. Gemüse, Kartoffeln, Speck und sonstiges
Schweinefleisch sind meist mehr als doppelt so teuer wie vor dem
Kriege. Eine Anzahl Zechen in Westfalen haben ähnlich hohe
Zulagen bewilligt. In den Außenrevieren war das fast durch-
weg der Fall. Aber einige Zechen in Rheinland-Westfalen
weigern sich entschieden, nennenswerte Zulagen zu bewilligen.
Wo das der Fall ist, wollen und müssen dann die Arbeiteraus-
schüssc in Belegschasts- oder Mitgliederversammlungen über die
Verhandlung des Arbeiterausschusses mit der Zechenverwaltung
berichten. Die von uns hingesandten Referenten wirken nicht
aufhetzend, sondern im Gegenteil. Sie setzen den Leuten aus-
einander, daß zur Zeit das Streiken nicht angängig ist, daß die
Arbeiter ihre berechtigten Forderungen nur aus friedlichem
Wege vertreten und erreichen können. Wo solche Versammlungen
stattfanden, sind die Arbeiter nicht erregter geworden, sondern
        <pb n="75" />
        ﻿das Gegenteil. Wenn ihnen die ganze Sachlage im Referat aus-
einandergesetzt wird, beruhigen sie sich und beschließen meist
daß die Ausschüsse oder Organisationsvertreter beauftragt
werden, mit den Zechenverwaltungen oder den Behörden weiter
zu verhandeln, um noch zu einer Verständigung zu gelangen.
Ein Teil der kürzlich in anderen Revieren ausgebrochenen so-
genannten wilden Bergarbeiterstreiks sind durch das Eingreifen
der Organisationsvertreter beigelegt worden, so auch der letzte
Streik im schlesischen Neuroder Bezirk. Hätten die Organi-
sationsvertreter vorher schon in Versammlungen die betreffen-
den Arbeiter aufklären können, wäre es sicher nicht zu Streiks
gekommen. Wo Organisationsvertreter während des Krieges
in Versammlungen sprachen, ist es nirgends zu Streiks gekom-
men. Das beweist das oben angeführte zur Genüge. Die Berg-
arbeiter haben allgemein das Gefühl, daß sie ganz unnötig mit
so geringen Löhnen abgespeist werden, welche bei der Teuerung
nicht ausreichen, sich und die Familie gehörig zu ernähren.
Nachgewiesenermaßen werden auch jetzt noch in Rheinland-West-
falen viele Hauer trotz ihres Fleißes mit Löhnen von wenig
über 6 Mark, ja einige sogar noch mit weit unter 5 Mark Lohn
pro Schicht abgespeist. Mehr als 5 bis' 6 Ueberschichten im
Monat zu verfahren, sind die. meisten Bergarbeiter bei der so
schweren Arbeit beirn besten Willen nicht imstande, weil dann die
Gesundheit leidet und eine größere Anzahl Krankfeierschichten
die Folge sind. Bei einigermaßen gutem Willen sind die Berg-
herren zurzeit in der Lage, mehr Lohn zahlen zu können. In
Anbetracht der ernsten Lage, in der sich Deutschland befindet,
sollten die Behörden eifrig bemüht sein, den Bergarbeitern zu
wohlverdienten besseren Löhnen zu verhelfen. Aber durch diese
Versammlungsverbote, wie kürzlich in Essen, und durch das Ver-
bot, über Lohnfragen in Bergarbeiterversammlungen zu debat-
tieren, so wie das in Dortmund und auch anderwärts geübah,
werden die Gemüter erregt. Die Stimmung überträgt sich
auch ans die Kameraden im Schützengraben, weil sie das hart-
näckige Verhalten der Bergherren und die Verbote der Behörden
als großes Unrecht empfinden. Eine solche Stimmung länger
zu erzeugen, kann nicht zum Nutzen, sondern muß zum Schaden
Deutschlands ausschlagen. Wir haben im Interesse der All-
gemeinheit oft genug gewarnt, so auch kürzlich das Parlament
auf die unliebsamen Vorgänge aufmerksam gemacht. Wir und
die Arbeiter im Allgemeinen haben während des Krieges auch
die vaterländischen Pflichten voll und ganz erfüllt. Das ist
wiederholt auch von oben anerkannt worden. Tun die Herren
Arbeitgeber zur schweren Stunde ihre Pflicht auch gegenüber
dem schwer arbeitenden Bergmann, so wird sich alles zum besten
        <pb n="76" />
        ﻿wenden. Wird aber durch sprödes, herrisches Wesen der Arbeiter
abgestoßen, sieht er sich mißachtet und benachteiligt, so kann das
die Gesamtlage nur benachteiligen, was alle tief bedauern
müßten.

Aus allen diesen Gründen bitten wir das hohe General-
kommando, die fraglichen Versammlungsverbote und Verbote von
Debatten über die Lohnfrage und Teuerungszulage aufzuheben
und zukünftig durch bestimmte Anweisungen den Polizeibehör-
den solche schädliche Verbote unmöglich zu machen.

Es zeichnet ehrerbietigst!

Verband der Bergarbeiter Deutschlands.

* * * ,

Die Antwort des Generalkommandos auf diese Beschwerden
lautete .	Münster, den 17. Juni 1918.

An den Verband der Bergarbeiter Deutschlands
zu Händen des Herrn Vorsitzenden H. Sachse, M. d. R., Bochum.

Auf den Antrag vom 11. d. Mts. erwidere ich dem Verbände er-
gebenst, daß ich bereits am 29. Mai d. I. in einem Schreiben an die
Herren Regierungspräsidenten Stellung zu der angeregten Frage ge-
nommen habe. Ich habe denselben mitgeteilt, daß ich die Besprechung
wirtschaftlicher Fragen, zu denen auch die Lohnsrage zu rechnen sei,
nicht grundsätzlich aus den Verhandlungen ausschalten möchte, wenn
die Erörterung sich nur von Hetzerei und Wühlerei fernhalte. Das
werde dadurch zu erreichen sein, daß die Polizeibehörden in weitgehen-
deni Maße von dem Rechte der Ueberwachung und nötigenfalls der
Schließung der Versammlung Gebrauch niachteu. Auch werde sich unter
Umständen empfehlen, sich von dem Leiter der Versammlung oder dem
Redner vorher den Gedankengang angeben zu lassen und ihn ernstlich
zu ermahnen, daß er die Ausdehnung des Vortrages und des Mei-
nungsaustausches nicht über das gestattete Thema hinaus ausdehne.

Ich muß dabei allerdings erwarten, daß diesen Bedingungen ent-
sprochen wird, daß sich insbesondere die Vortragenden jeder Anregung
zu Ausständen oder Aufhetzung verschiedener Bevölkerungskreise gegen-
einander streng enthalten und ferner die Grenzen des von der Polizei
genehmigten Themas genau innegehalten werden.

Der kommandierende General, von G a y I.

H #	*

B o ch ii m, den 18. Jnni 1915.

An das Generalkommando des 7. Armeekorps in Münster.

Im Anschlüsse an unsere Eingabe vom 11. Juni d. I. betr.
Verbot von Debatten über die Lohnstage und Teuerungszulage
in Belegschafts- und Mitgliederversammlungen senden wir den
        <pb n="77" />
        ﻿78 —

angefügten Bericht von einer solchen Belegschaftsversammlung,
welche am 13. d. Mts. in Langendreer für die Belegschaft der
Zeche Bruchstratze stattfand, zur Kenntnisnahme. Trotzdem die
Belegschaft über verschiedene Vorkommnisse etwas aufgeregt ist
(wurde doch dort kürzlich von einem Steiger ein 70-jähriger
Mann geprügelt, welcher schon 38 Jahre auf dieser Zeche ist),
verlief die Versammlung musterhaft und wirkte beruhigend,
wie uns unser Berichterstatter bestätigt.

Im Dortmunder Bezirk hingegen hat die Stadtbehörde für
eine Versammlung am 13. d. Mts. alle möglichen Bedingungen
gestellt, welche mehr beunruhigend als beruhigend wirkten.

Wir bitten nochmals der Abhaltung solcher Versammlungen
keine Hindernisse in den Weg zu legen und bitten nochmals um
geneigten Bescheid.

Der Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands,

Langendreer. Am 13. d. Mts. tagte hier eine Belegschaftsversamm-
lung der Zeche Bruchstratze, in welcher der Arbeiterausschutz Bericht
erstattete über die Verhandlungen des Ausschusses mit der Zechen-
verwaltung betreffs einer Lohnerhöhung. Der Arbeiterausschutz er-
klärte, die Zechenverwaltung behaupte, der Lohn sei in verschiedenen
Steigerrevieren schon um 30 bis 50 Pf. und mehr gestiegen. Der Herr
Inspektor Alfermann habe aber auch erklärt, der Lohn solle bis zum
1. Juli d. I. um noch mehr steigen, wie die Arbeiterverbände gefordert
hätten. Auf eine spezielle Berechnung der Teuerungszulage wolle sich
die Werksverwaltung aber nicht einlassen. Inspektor Alfermann, der
mit mehreren Beamten der Versammlung beiwohnte, bestätigte die
Richtigkeit der vom Ausschutz gemachten Angaben. Als aber auch er
behauptete, in einigen Steigerrevieren sei der Durchschnittslohn um
40 bis 58 Pf. pro Schicht im Vormonat gestiegen, trotzdem die Arbeits-
leistung zurückgegangen sei, erntete er einen stürmischen Widerspruch
der Versammelten. Es kamen dann mehrere Arbeiter zum Wort,
die von einer Lohnerhöhung noch nichts gemerkt hatten. Es wurde be-
hauptet, datz noch sehr viele gelernte Arbeiter einen Lohn von 5—6,50
Mark hätten und dieser auch ausgezahlt worden sei. Sehr oft fehle es
an Holz und sonstigem Material. Ebenso sei das Sprengmaterial
miserabel in der Wirkung, ja man habe selbst äußerst viel Versager.
Der eventuelle Zurückgang der Leistung sei wohl zum größten Teil
auf diese Mängel, aber allerdings auch auf die Teuerung der Lebens-
mittel und der damit verbundenen schlechteren Ernährung der Arbeiter
zurückzuführen. Es folgte dann eine Aussprache zwischen dem Herrn
Inspektor und dem Kameraden Manekellex. Letzterer untersuchte die
Frage, ob die Deutsch-Luxemburgische Bergwerks- und Hütten-Aktien-
Gesellschast nicht doch etwas mehr für die Arbeiter tun könne und
zurzeit selbst müßte, wenn die Arbeiter kräftig und leistungsfähig
        <pb n="78" />
        ﻿79

bleiben sollten. Er kam zu dem Resultat, daß die Werksverwaltung
den Arbeitern noch viel mehr Entgegenkommen zeigen kann. Der Herr
Inspektor erklärte, bie Beschwerde wohlwollend prüfen und die Mängel
beseitigen zu wollen. Er richtete an die Belegschaft die Bitte, ihm
evtl. Mängel und Beschwerden über die unteren Beamten persönlich mit-
zuteilen und versprach, den unteren Beamten die Namen der Be-
schwerdeführer nicht nennen zu wollen, damit diese von den Beamten
nicht schikaniert werden könnten. Die Versammlung war durch die
gegenseitige Aussprache und die Zusage des Jspektors sichtlich sehr be-
friedigt.

Der Verlauf dieser Versammlung zeigt uns, daß, wenn die Werks-
verwaltungen mit den Arbeiterausschüssen und den Verbandsvertretern
verhandeln, manche Mißstimmung beseitigt wird. Es ist sehr &lt; wün-
schenswert, daß die Werksverwaltungen ständig in solchen Versamm-
lungen 'anwesend sind.

Die Antwort, datiert vom 20. Juni, lautete:

„Das Generalkommando sieht die Angelegenheit durch das in-
zwischen dort eingegangene Schreiben vom 17. d. Mts. als erledigt an."

Eingabe betreffend Erörterung der Lohnfrage in Bergarbeiter-
versammlungen.

Bochum, den 14. Juli 1915.

An das stellvertretende Generalkommando zu Münster.

Wir nehmen Bezug auf die Antwort des Generalkommandos
vom 17. Juni 1915, in der gesagt ist, daß die Lohnfrage im den
Versammlungen besprochen werden könne, wenn solches ohne
Hetzerei und Wühlerei geschehe.

Anders als wie hier vorgeschrieben, ist nun aber in den Mit-
gliederversammlungen unseres Verbandes die Lohnfrage nicht
besprochen ivorden. Unsere Redner haben alles vermieden, was
zu einer Erhitzung der Gemüter führen konnte. Daß sie sich so
verhielten, beweist schon die Tatsache, daß nirgend ein Eingreifen
der überwachenden Beamten erfolgt ist. Auch geht der Betrieb
der Zechen seinen geregelten Gang.

Trotzdem es so ist, hat doch die Polizeibehörde der Gemeinde
Buer jetzt wiederum jede Besprechung der Lohnfrage untersagt.
Von Lohn und Einkommen der Bergleute darf in den Mitglie-
der-Versammlungen unseres Verbandes, welche in jener Ge-
meinde stattfinden, überhaupt nicht gesprochen werden.

Am Freitag, den 9. Juli, meldete unser Vertrauensmann
Hoffmeister aus Bertlich bei Buer auf dem dortigen Amte eine
        <pb n="79" />
        ﻿80

für Sonntag, den 11. Juli, nachmittags 3 Uhr, im Lokale des
Wirts Herrn Hohendahl zu Bertlich vorgesehene Mitglieder-
versammlung an. Bevor er die Anmeldebescheinigung darüber
erhielt, mußte er sich unterschriftlich verpflichten, keine Bespre-
chung der Lohnfrage zuzulassen. Unser Vertrauensmann berief
sich auf das Schreiben des Generalkommandos. Es wurde ihm
aber gesagt, das Generalkommando habe eine neue Verfügung
herausgegeben, durch welche jede Erörterung der Lohnfrage ver-
boten sei. Die Einsichtnahme der angeblichen neuen Verfügung
wurde verweigert.

Auch der überwachende Beamte hatte in der Versammlung
wohl das Schreiben des Generalkommandos und die Verzicht-
erklärung des Einberufers mit, aber nicht die neue Verfügung.
Er erklärte, sich an seinen Instruktionen halten und jede Be-
sprechung der Lohnfrage verhindern zu müssen. Diese hat dann
auch nicht stattgefunden, mit Ausnahme desSatzes. daß der Haupt-
redner, der Urbeitersekretär Heinrich Aufdecstraße aus Bochum,
erklärte, die Bergarbeiter hofften, daß die Steigerung der Löhne
weiter anhalten möge, also dasselbe sagte, was der Herr Minister
gesagt und als berechtigt anerkannt hat. Die Versammlung
nahm einen durchaus ruhigen Verlauf.

Wir bitten nun, für den Fall, daß eine neue, die Bespre-
chung der Lohnfrage verbietende Verfügung heraus ist, uns die-
selbe bekannt zu geben.

Anderenfalls bitten wir, die Polizeiverwaltung in Buer
anzuweisen, die ruhige und sachliche Besprechung der Lohnfrage
in den Versammlungen nicht mehr zu verhindern.

Wir glauben Grund zu der Annahme zu haben, daß die an-
gebliche neue Verfügung überhaupt nicht existiert. Zunächst
spricht dafür die.Tatsache, daß weder aus derselben vorgelesen,
noch die Einsichtnahme gewährt wurde.

Einer geneigten Antwort entgegensehend, zeichnet
Hochachtungsvoll!

Der Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.

* * *

Bochum, den 20. Juli 1915.

An das stellvertretende Generalkommando in Münster.

Unser Bezirksleiter Heinrich Krähn aus Gladbeck sandte uns
zur Information beiliegendes Schreiben der Polizeiverwaltung
von Buer. Aus demselben ersieht Ew. Exzellenz, daß immer
noch verboten wird, über Löhne und Arbeiterfragen in unseren
Mitgliederversammlungen zu sprechen. Es ist aber notwendig,
unsere Mitglieder darüber zu unterrichten, wie sich bis jetzt die
        <pb n="80" />
        ﻿81

Werksherren gegenüber den Forderungen der Bergarbeiter auf
Teuerungszulage gestellt haben, d. h. sie darüber zu unterrichten,
wo Lohnzulagen gemacht worden sind. Verbietet man uns aber,
in Mitgliederversammlungen dieses zu tun, so wird sich baldigst
eine Erregung der Bergarbeiter bemächtigen, da sie doch wissen
wollen, welche Antworten von den Werksverwaltungen auf die
Forderungen der Arbeiterausschüsse gegeben worden sind. Wir
senden Ihnen deshalb das Schreiben der Polizeiverwaltung zur
Kenntnisnahme ein und ersuchen um Anweisung an die in Be-
tracht kommenden Stellen, daß in Mitgliederversammlungen
auch' über Lohnfragen gesprochen werden darf.

In der Hoffnung auf baldige und günstige Antwort zeichnet
mit hochachtungsvollem Glückauf!

Der Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.

Darauf lief folgende Antwort ein:

Münster, den 24. Juli 1916.

An den Verband der Bergarbeiter Deutschlands, Bochum.

Wie mehrfach mitgeteilt, steht das Generalkommando nicht auf
dem Standpunkte, daß eine Versammlung zu versagen sei, weil Lohn-
und Arbeiterfragen in ihr besprochen werden sollen. Dieser Stand-
punkt ist' dem Herrn Regierungspräsidenten mitgeteilt worden und wird
gleichzeitig der Polizeiverwaltung in Buer noch einmal eröffnet
werden.

Von seiten des stellvertretenden Generalkommandos für den
Chef des Stabes: Steffen, Hauptmann.

Eine bessere Regelung der Brotverteilung und die Ausgabe
einheitlicher Brotkarten erstreben nachfolgende Eingaben:

Bochum, den 10. Mai 1916.

An Se. Exzellenz, den Herrn Regierungspräsidenten Kruse,

Düsseldorf.

Schon öfters ist uns seitens unserer Mitglieder (der Berg-
arbeiter) Beschwerde darüber zugegangen, daß die Zechen zwar
für eine halbe Schicht (vierstündige Ueberschicht) eine Zusatz-
anweisung für ein halbes Pfund Brot ausgeben, wenn die Berg-
leute aber außer ihren regelmäßigen Schichten noch eine volle
Schicht (achtstündige Nebenschicht) verfahren, bekommen sie diese
Brotkarte teils gar nicht, teils wird ihnen nur eine solche von
einem halben Pfund dafür ausgehändigt.

e&gt; ,
        <pb n="81" />
        ﻿82

Wenn für vierstündige (halbe) U eberschichten, was unbe-
dingt nötig ist, eine Extrakarte für ein halbes Pfund Brot aus-
gehändigt wird, so wäre es doch nötig, daß für eine volle acht-
stündige Ueberschicht (Nebenschicht genannt) nicht nur eine, son-
dern zwei Brotkarten über je ein halbes Pfund ausgehändigt
werden.

So wird es auch auf den Zechen t~z anderen beiden Re-
gierungsbezirke (Arnsberg und Münster) fast durchgängig ge-
handhabt.

Wir bitten Ew. Hochwohlgeboren, auch die im Regierungs-
bezirk Düsseldorf liegenden Zechen anweisen zu wollen, daß den
Bergarbeitern für eine volle Nebenschicht Anweisung für ein,
Pfund Brot mehr von den Zechen ausgehändigt wird.

Ebenso wurde gestern in Mörs von Mitgliedern Beschwerde
darüber erhoben, daß sie im Rheinland als Arbeiter der Schwer-
industrie nicht dieselbe Brotration erhalten wie die in West-
falen beschäftigten, welche bekanntlich seit Monaten wöchent-
lich ein Pfund Brot mehr, also viereinhalb Pfund pro Woche,,
exklusive der Zusatzausweise für Ueberschichten, erhalten. Wir
bitten ebenso höflich als dringend, auch diesen berechtigten
Wunsch der in der Schwerindustrie beschäftigten Arbeiter zu er-
füllen.

Dann macht sich noch ein weiterer Uebelstand bemerkbar „
um dessen Abhilfe wir ebenfalls bitten. Es arbeiten z. B. Berg-
leute von Bochum auf den Zechen des Essener Bezirks. Die
Brotkarten, welche sie auf den Essener Zechen ausgehändigt be-
kommen, gelten im Bochumer Bezirk nicht und werden von den
Bäckern nicht angenommen. Darüber herrscht ebenfalls ziemlich
Aufregung. Der Wortlaut der dortigen Zusatzkarte lautet:
„Zusatzausweis für eine vierstündige Ueberschicht im Bergbau.
Gegen Abgabe dieses Scheines ist der Inhaber berechtigt, bei
einem beliebigen Bäcker oder Backwarenhändler im Regierungs-
bezirk Düsseldorf ein halbes Pfund Brot zu kaufen."

Die Bergleute fahren früh in der fünften Stunde nach der
Arbeit, komwen auch abends dabei nicht bei Bäckern vorüber
und ein halbes Pfund Brot allein geben die Bäcker gar nicht ab.
Ein abgeschnittenes halbes oder ganzes Pfund Brot würde aber
auch beim Transport nach Hause austrocknen und ein unappe-
titliches Aussehen erhalten.

Wir bitten deshalb, die Zechen anzuweisen, daß sie den
Bergleuten nur solche Brotscheine aushändigen dürfen, welche in
deren Wohnorten Geltung haben, damit die Frauen der Berg-
arbeiter mit den Scheinen den Brotbedarf wirklich decken können.

Mit ehrerbietigem Glückauf!

Verband der Bergarbeiter Deutschlands»
        <pb n="82" />
        ﻿83

Bochum, bett 18. Juni 1915.

An die Herren Regierungspräsidenten von Arnsberg,
Düsseldorf und Münster.

Der ergebenst unterzeichnete Verband erlaubt sich, die
Herren Regierungsp,'äsidenten aus einen Uebelstand aufmerk-
sam zu machen, weliper bei Ausgabe von Brotmarken an die
Ueberschichten verfahrenden Arbeiter auf den rheinisch-westfäli-
schen Zechen vorhanden ist und die Arbeiter sehr beunruhigt.
Die Beschwerden von Arbeitern sind bisher von den Zechen un-
beachtet geblieben, weshalb wir die Herren Regierungspräsi-
denten ebenso höflich als dringend um tunlichst baldige Abhilfe
bitten.

Es arbeiten viele Arbeiter nicht auf den Zechen, die zum Re-
gierungsbezirk ihres Wohnortes gehören. Die von den Zechen
für verfahrene Ueberschichten an die Arbeiter besonders ausge-
händigten Brotkarten gelten aber laut Aufdruck nur in den
Orten des Regierungsbezirkes, zu welchem die Zeche gehört, von
der die Brotkarten ausgegeben werden. Die Brotkarten können
also nur bei Bäckern und in Geschäften umgesetzt werden, welche
nicht im Wohnort der auswärts arbeitenden Bergleute wohnen.
Dazu kommt, daß die meisten Brotkarten für eine halbe Ueber-
schicht zum Bezüge von einem halben Pfund Brot berechtigen.
Will der Arbeiter nun in dem Orte, wo die Brotkarte gültig ist,
bei einen: Bäcker oder in einem Geschäft Brot entnehmen, so gibt
man Mengen von einem halben Pfund oder auch einem Pfund
gar nicht ab. Viele Arbeiter haben auch gar keine Gelegenheit,
einen Bäcker usw. aufzusuchen, ehe sie nach Hause fahren oder
gehen, weil auf ihrem Wege nach dem Bahnhof oder nach dem
Wohnort gar kein Bäcker oder Brotgeschäft sich befindet.

Die Brotkarten im Wohnort des Arbeiters umzusetzen, geht
aber aus den oben angeführten Gründen nicht. Die Brotkarten
verfallen also, sind wertlos. Dieser Zustand bringt den Ar-
beitern und ihren Familien viel Aerger und Verdruß, weshalb
wir dringend um Abhilfe dahingehend bitten, daß für das In-
dustriegebiet von den Arbeitgebern einheitliche Brotmarken an
Ueberschichten leistende Arbeiter zur Ausgabe gelangen, welche
in allen drei Regierungsbezirken Geltung haben und bei Bäckern
oder Geschäften umgesetzt werden können.

Einer recht baldigen Regelung dieser Angelegenheit im vor-
stehenden Sinne entgegensehend, zeichnet

Verband der Bergarbeiter Deutschlands:

Die vorstehenden Eingaben hatten den gewünschten Erfolg.

6*
        <pb n="83" />
        ﻿— «4 -

An die Deutsch-Luxemburgische Bergwerks- und Hütten-
Aktien-Gesellschaft zu Bochum richtete unser Verband folgende
Eingabe:

B o ch u m, den 8. Juli 1916.

Im Aufträge der in unserem Verbände organisierten und
aus der Grube Ouäck u. Florentine beschäftigten Bergarbeiter
erlauben wir uns, der Deutsch-Luxemburgischen Bergwerks- und
Hlltten-Aktien-Gesellschaft folgende Eingabe zu unterbreiten:

, Wir ersuchen, den auf der Grube Quäck u. Florentine ar-
beitenden Bergarbeitern ab 1. Juli d. I. eine besondere Teue-
rungszulage zu gewähren oder eine allgemeine Lohnsteigerung
eintreten zu lassen, welche einer ins Gewicht fallenden Teue-
rungszulage gleichkommt.

Ueber die Höhe der Lohnaufbesserung wollen wir keine ab-
gegrenzten Beträge oder Prozente in Vorschlag bringen. Wir
bitten, sie so zu bemessen, daß sie etwa der allgemeinen Verteue-
rung der Lebenshaltung der in Frage kommenden Arbeiter ent-
spricht.

Zur Begründung genügt wohl der Hinweis auf die ein-
getretene und Ihrer Gesellschaft ohne Zweifel auch in ihren
Einzelheiten und Wirkungen sehr gut bekannten enormen Ver-
teuerung sämtlicher Lebensbedürfnisse, insbesondere der für den
Arbeiter hauptsächlich in Frage kommenden Lebensmittel.

Wir weisen noch darauf hin, daß bekannterweise die Löhne
der Erzbergarbeiter des Lahnreviers mit zu den niedrigsten ge-
hören, die in den Bergrevieren Deutschlands gezahlt werden.

Zum Schluß erlauben wir uns, noch darauf aufmerksam zu
machen, daß durch Bundesratsverordnung die Grenze des un-
pfändbaren Lohnes von 1600 auf 2000 Mark, also genau um
ein Drittel, hinausgesetzt und damit anerkannt ist, daß die all-
gemeine Teuerung mindestens ein Drittel ausmacht.

Wir bitten um wohlwollende Prüfung und Berücksichtigung
unserer Eingabe, um so mehr., da nach Angabe der Bergwerks-
gesellschaften auch in anderen Bergbaurevieren mit Rücksicht
auf die Teuerung Lohnaufbesserungen eingetreten sind. So
soll z. B. auch der Hauerlohn im Ruhrrevier auf 6,69 Mark im
Monat März gestiegen sein.

Mit hochachtungsvollem Glückauf!

Der Borstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.

Eine Beantwortung der Eingabe ist nicht erfolgt. Jeden-
falls ist der obigen Bergwerksdirektion bekannt gewesen, daß
ihre Arbeiter auf den Erzgruben des Lahnreviers nur schwach
organisiert sind.
        <pb n="84" />
        ﻿85

Bemühungen für die Angehörigen der im Felde stehenden
Oesterreichcr.

An das Kaiserliche Landesverteidigungsmnisterium in Wien.

Die heute am 18. Juli 1916 im Lokale Kretzberg zu Ham-
born - Bruckhausen (Rheinland) versammelten Angehörigen
Oesterreichischer Nationalität ersuchen das hochwohllöbliche Kai-
serliche Landesverteidigungsministerium, die kaiserlich-k'önigl.
Generalkonsulate, sowie Konsulate dahin anzuweisen, daß die
Angehörigen der im Kriegsdienste befindlichen Oesterreicher
die Unterhaltsgebühr sowie den Mietszinsbeitrag voll ausgezahlt
erhalten. Gibt es doch eine Anzahl von Kriegerfrauen in den
hiesigen Ortschaften, denen man auf Veranlassung des General-
konsulats in Köln nur die Unterhaltsgebühr zahlte, aber den
Mietzinsbeitrag entzog, so daß ihnen statt 1,20 Kronen nur 80
Heller täglich gezahlt wurden. Als Grund dieser Entziehung
gab man an, daß die Zechenverwaltungen -- z. B. die Zeche
Neumühl — den Frauen der im Felde stehenden Bergarbeiter
den Mietzins während der Kriegszeit schenken, d. h. sie frei
wohnen lassen.

Laut Gesetz vom 12. Januar 1916 für die „Militärdurchzugs-
verpflegung" haben im Auslande wohnende Angehörige der
Kriegsdienst Leistenden 1,20 Kronen und ein Kind unter 8 Jahr
60 Heller zu erhalten.

Nur derjenige soll keine Unterkunftsgebühr erhalten, der
im eigenen Hause oder in einem Hause wohnt, das dem Einbe-
rufenen gehört, oder der in einer öffentlichen Anstalt (Armen-
haus) wohnt. Da dieser Fall aber nicht bei den Angehörigen zu-
trifft, denen man den Mietzinsbeitrag entzog, sondern diese nur
vorzugshalber in Privat-, d. h. Zechenwohnungen frei wohnen
dürfen, so möchten wir das hochwohllöbliche Landesverteidigungs-
ministerium ersuchen, auf die in Betracht kommenden Stellen
dahin zu wirken, daß den armen Frauen, die so schon sich alle
Einschränkungen auferlegen müssen, um mit dem Unterhalts-
beitrag auszukommen, nicht auch noch der Mietzinsbeitrag ent-
zogen wird. Hoffend aus gütige Berücksichtigung der Eingabe
und im voraus dankend, zeichnen im Aufträge der Versammelten

Der Borstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.

Die Eingabe, von der eine Abschrift an den Reichsrats-
Abgeordneten Viktor Adler in Wien gesandt worden war, hatte
Erfolg. Wie das österreichisch-ungarische Konsulat am 23. Sep-
tember mitteilte (siehe dort), hat das Landesverteidigungs-
ministerium bereits am 6. Sept. seine Entscheidung zugunsten
der beschwerdeführenden Frauen getroffen.
        <pb n="85" />
        ﻿86

Eine Mahnung zur Wahrung des Burgfriedens stellt nach-
stehendes Rundschreiben dar:

Münster, den 8. August 181».

In den Monaten August-Oktober finden die Wahlen der Sicher-
heitsmänner auf den Zechen statt. Im Interesse des Burgfriedens
wäre es dringend erwünscht, wenn bei den Vorbereitungen zur Wahl
jede Wühlarbeit unterbliebe, da hierbei leicht die Stimmung der den
verschiedenen Richtungen angehörenden Kreise sich verschärft und Er-
bitterung gegeneinander hervorruft, was in der jetzigen Zeit notwen-
digerweise vermieden werden mutz.

Es wäre daher, wie es im vorigen Jahre bei den Stadtverord-
netenwahlen mit Erfolg geschehen ist, dringend erwünscht, eine Eim-
gung der verschiedenen Parteigruppen dahin herbeizuführen, datz die
bisherigen Vertreter, oder wo diese ausgeschieden sein sollten, Vertreter
gleicher Richtung als Kandidaten aufgestellt würden.

Ich ersuche um Stellungnahme zu diesem Vorschlage binnen einer
Woche.

Der kommandierende General: gez. von G a y l.

An den Verein für die bergbaulichen Interessen in Essen, Friedrichstr.
den Vorstand Gewerkverein christl. Bergarbeiter Deutsch!., Essen,
den Verband der Bergarbeiter Deutschlands, Bochum,
den Polnischen Berufsverein der Bergarbeiter, Bochum,
den Gewerkverein, der Bergarbeiter (H.-D.), Oberhausen.

* * *

Die Verbände mußten wohl oder übel nach den: Verlangen
des Generalkommandos handeln und teilten ihm dies in nach-
stehendem Schreiben mit:

Essen, den 14. August 1918.

An das stellvertretende Generalkommando des 7. Armeekorps,

Münster i. W.

Auf das Schreiben vom 8. August teilen wir Ihnen mit, daß wir
jeden Streit bei den Sicherheitsmännerwahlen vermeiden wollen.
Ganz im Sinne des Königlichen Generalkommandos haben wir des-
halb mit den drei anderen gewerkschaftlichen Bergarbeiterorganisati-
onen ein gemeinsames Vorgehen, das jeden Streit zwischen uns aus-
schlietzt, vereinbart. Auch soll jede unnötige Wahlagitation vermieden
werden. Selbstverständlich müssen wir aber gemeinsam unsere Pflich-
ten als Arbeiter erfüllen und alle Sicherheitsmänner, die nicht im
Sinne des Gesetzgebers gearbeitet haben, durch andere ersetzen.

Mit Hochachtung! (Unterschriften.)

-i-	* H

Befriedigt war das Generalkommando von dieser Zusage
noch nicht, denn es sandte noch folgende Mahnung an die vier
Bergarbeiterverbände:
        <pb n="86" />
        ﻿87

Münster, den 21. August 1.815,

Aus dem Schreiben vom 14. August 1915 ersehe ich, daß zwar die
vier Organisationen, die den Aufruf unterzeichnet haben, sich zu ge-
meinsamem Vorgehen zusammengeschlossen haben, aber den wirtschaft-
lichen Kampf gegen die Werkvereine fortzusetzen entschlossen sind.

Ich gebe noch einmal den Rat im Interesse des Burgfriedens,
jede aufreizende Tätigkeit, insbesondere in Zeitungen, Flugfchriften,
Versammlungen zu unterlassen und erwarte von der vaterlandsfreund-
lichen Arbeiterschaft, daß sie alles vermeidet, was in diese ernste, das
feste Zusammenarbeiten der verschiedenen Volkskreise erfordernde Zeit
nicht hineinpaßt.

Ich hoffe, daß es nur dieses Hinweises bedarf, um jedem Ver-
halten vorzubeugen, das zu einer Beunruhigung der Bevölkerung
führen könnte.

Der kommandierende General: v o n G a y l.

* * *

Bochu nt, den 9. August 1915.

An das Generalkommando des 7. Armeekorps in Münster.

Wir ersuchen Ew. Exzellenz, die Zensurbehörde in Essen an-
zuweisen, der Essener „Arbeiter-Zeitung" zu erlauben, den Auf-
ruf der vier Bergarbeiterverbände in diesem Blatte zu bringen,
da er bis jetzt in dieser Zeitung nur verstümmelt erscheinen
konnte.

Alle Essener Zeitungen sowie überhaupt die Zeitungen des
Ruhrgebiets brachten den Aufruf der vier Berzarbeiterverbände
mit der Ueberschrift: „Achtung, Bergarbeiter!" beginnend:
„Laut Bekanntmachung der Oberbergbehörden . . . " und endi-
gend mit den Unterschriften der Verbände, im vollen Wortlaute.
'Die Redaktion der Essener „Arbeiter-Zeitung" telephonierte uns
dagegen am Samstag, daß die Zensurbehörde in Essen ihnen den
vierten Absatz dieser Bekanntmachung gestrichen habe. Da doch
alle anderen Zeitungen, so auch die „Niederrheinische Arbeiter-
Zeitung", die ebenfalls unter Vorzensur steht, den ganzen Auf-
ruf brachten, veranlaßt vielleicht Ew. Exzellenz, daß auch die
Zensurbehörde in Essen der Essener „Arbeiter-Zeitung" das-
selbe erlaubt.

Im Voraus unseren besten Dank sagend, zeichnet
mit hochachtungsvollem Glückauf!

Verband der Bergarbeiter Deutschlands.

* * *

Einige Tage darauf erschien der Aufruf der Verbände in
der Essener „Arbeiter-Zeitung" in unverkürztem Wortlaut.
        <pb n="87" />
        ﻿88

Die Organisationsvcrtreter beim Minister.

Am 11. August wurden die Vertreter der vier Bergarbeiter-
verbände abermals vom Minister Dr. Sydow zu einer mehr
als dreistündigen Besprechung empfangen. Dieselbe betraf in
den einzelnen Punkten die Löhne, die Lebensmittelpreise, das
Auffüllen der Förderwagen und die überhandnehmende Ab-
schwächung der Gruben- und Wetterkontrolle. Auch einige Fälle
von Lohndrückerei und Schichtverlängerung wurden zur Sprache
gebracht.

Vom Minister wurden die vorgebrachten Klagen größten-
teils als berechtigt anerkannt und Abhilfe zugesagt. So be-
zeichnete er das Verlangen der Zechen nach Häufung der Förder-
wagen über das richtige Maß hinaus als ungesetzlich, ebenso
das Verfahren, aus dem Inhalt umgeworfener Wagen ohne
Entschädigung die nicht vollgehäuften Förderwagen nachzu füllen.

Weniger befriedigend waren die Aeußerungen des Ministers
zur Lohn- und Lebensmittelfrage. Hierin mußten sich die Ver-
bandsvertreter wieder mit Vertröstungen begnügen.

Bochum, den 4. September 1916.

An Se. Exzellenz den'Herrn Handelsminister Dr. Sydow,

Berlin.

Im Aufträge der im Verbände der Bergarbeiter Deutschlands
organisierten österreichisch-ungarischen Bergarbeiter erlaubt sich
der Unterzeichnete, Ew. Exzellenz folgendes Gesuch zu unter-
breiten:

Da der § 10 des Knappschaftskriegsgesetzes vom 9. März
1916 Ew. Exzellenz ermächtigt, zu bestimmen, daß die Vor-
schriften des Knappschafts-Kriegsgesetzes auch für Angehörige
anderer Staaten und für die diesen Staaten unmittelbar oder
mittelbar geleisteten Kriegs-, Sanitäts- oder ähnliche Dienste
gelten, erlaubt sich der Unterzeichnete, Ew. Exzellenz ganz er-
gebenst zu ersuchen, diese Bestimmung für die Angehörigen der
österreichisch-ungarischen Monarchie zu treffen.

G r ü n d e: Die §8 68 und 60 des Bochumer Knappschafts-
vereins sprechen davon, daß Anspruch auf die Pensionskassen-
leistungen nur für jene Mitglieder besieht, deren Arbeits-
unfähigkeit oder Tod infolge Teilnahme an einem vaterländi-
schen Krieg eingetreten ist. Ferner, daß auch die Zeit bei Be-
messung der Pension in Anrechnung kommt, während der ein
Mitglied bei einer Mobilmachung 'oder im Kriege zum deut-
schen Heere oder zur deutschen Marine eingezogen war.
        <pb n="88" />
        ﻿89

Wenn nun das Knappschaftskriegsgesetz nicht auf Ange-
hörige der österreichisch-ungarischen Monarchie ausgedehnt wird,
d. h. wenn Exzellenz nicht die Bestimmung dazu treffen, so
würden die im Felde stehenden Mitglieder, die der österreichischen
oder ungarischen Nation angehören, großen Schaden erleiden,
obwohl Liese Knappschaftsmitglieder dieselben Pflichten in be-
treff der Beitragszahlung hatten, wie die deutschen Reichsange-
hörigen. Im Jahre 1913 waren im Bochumer Allgemeinen
Knappschaftsverein 23 648 österreichisch-ungarische Staatsange-
hörige versichert und steht eine große Anzahl von ihnen im Felde
in treuer Bundesgenossenschaft Seite an Seite mit ihreü deut-
schen Brüdern für die Verteidigung des Vaterlandes kämpfend.

Die Verwaltung des Bochumer Knappschaftsvereins weist
nun darauf hin, daß Ew. Exzellenz von der im Kriegsgesetz ge-
gebenen Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht haben und des-
halb Ansprüche österreichisch-ungarischer Kriegsteilnehmer und
ihrer Hinterbliebenen bisher unbefriedigt geblieben seien.

Aus diesen Gründen ersieht Ew. Exzellenz, daß die Be-
willigung unseres Gesuchs für die österreichischen Kriegsteil-
nehmer eine dringende Notwendigkeit ist und hoffen wir auf
gütigste Berücksichtigung.

Im Voraus dankend und günstigen Bescheid erhoffend,
verbleiben

mit hochachtungsvollem Glückauf!

Der Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.

* * *

Bereits ani 10, Juli entsandte unser Bruderverband, die
Union der Bergarbeiter Oesterreichs, eine Deputation in das
Arbeitsministerium und ersuchte dieses um die Herausgabe einer
Verordnung, durch welche ein Gegenseitigkeitsvertrag mit
Deutschland bezüglich der knappschaftlichen Anrechte von Kriegs-
teilnehmern eingeführt würde. Diesem Ersuchen der österrei-
chischen Bergarbeiter-Union hat die Regierung entsprochen! Die
wichtige Kundmachung lautet wie folgt:

Kaiserliche Verordnung vom 16. September 1915,
betreffend die Ausdehnung der Bestimmung des Z 9 des Bruderladen-
gesetzes vom 28. Juli 1886, R.-G.-Bl. Nr. 127, auf der Bruderlade-
mitglieder, welche im gegenwärtigen Kriege dem Deutschen Reiche
unmittelbar oder mittelbar Kriegs-, Sanitäts- und ähnliche Dienste

leisten.

Auf Grund des 8 14 des Staatsgrundgesetzes vom 21. Dez. 1867,
R.-G.-Bl. Nr. 141, finde Ich anzuordnen wie folgt:

8 1. Die Bestimmungen des § 9 des Bruderladengesetzes vom
28. Juli 1889, R.-G.-Bl. Nr. 127, finden auch auf Bruderlademit-
        <pb n="89" />
        ﻿90

glteber Anwendung, welche im gegenwärtigen Kriege dem Deutschen
Reiche unmittelbar oder mittelbar Kriegs-, Sanitäts- oder ähnliche
Dienste leisten.

§ 2. Diese Kaiserliche Verordnung tritt mit dem Tage ihrer
Kundmachung in Wirksamkeit. Sie gilt für die Zeit vom 1. August
1914 ab.

Die Regierung ist ermächtigt, den Zeitpunkt zu bestimmen, in
welchem diese Kaiserliche Verordnung wieder nutzer Kraft tritt.

Z 3. Mit dem Vollzüge ist Mein Minister für öffentliche Arbeiten
im Einvernehmen mit Meinem Minister des Innern betraut.

Wien, den 16. September 181ö.

Franz Josef m. p.

Stürgkh m. p. Hochenburger m. p. Förster m. p. Trnka m. p.
Zenker in. p. Georgi m. p. Heinold m. p. Hussarek m. p.

Schuster m. p. Engel m. p. Morawski m. p.

Durch diese Verordnung sind die Voraussetzungen erfüllt,
an die man die Ausdehnung der Kriegsfürsorge der Knapp-
schaftskassen geknüpft hat. Die Bestimmung, um welche der
Verbandsvorstand ersuchte, wurde getroffen und die Mitglieder
österreichischer Nationalität den deutschen Knappschaftsmitglie-
dern gleichgestellt.

* * *

Bochu nt, den 10. September 1915.
An das Kaiserlich - Königlich österreichische General-Konsulat

in Cöln.

Der Unterzeichnete hielt am 9. d. Mts. in Erkenschwick in
Westfalen in einer Versammlung für die österreichischen Staats-
angehörigen einen Vortrag über die Rechte der Oesterreicher in
der Pensionskasse des Allgemeinen Knappschaftsvereins und
wurde dort auch über die Unterstützungen, die der österreichische
Staat leistet, gesprochen. Es wurden dorst sehr viel.Klagen laut
und Unterzeichneter beauftragt, doch dem Konsulat davon Mit-
teilung zu machen. So wurde darüber geklagt, daß verschiedenen
Frauen der Mietzinsbeitrag nicht ausgezahlt wurde, da die
Kolonie ihnen die Miele schenke. Laut Militärgesetz kann aber
der Mietzinsbeitrag nur dann nicht zur Auszahlung gelangen,
wenn der Empfänger entweder im eigenen Hause wohnt oder
in einem Armenhaus untergebracht ist. Da dieses aber auf die
österreichischen Familien in Erkenschwick nicht zutrifft, so stünde
diesen doch sicher nicht nur die Unterhaltsgebühr, sondern auch
der Mietszinsbeitrag zu. In den Kommentaren zum Militär-
gesetz ist doch ausdrücklich gesagt, daß Unterstützungen von Ar-
beitgebern nicht in Rechnung kommen sollten und ist doch die
Schenkung der Miete von den Zechenbesitzern aus als eine Unter-
        <pb n="90" />
        ﻿91

stützung zu betrachten. Ferner soll den im Ausland wohnenden
Anspruchsberechtigten nach dem Militärgesetz und der Verord-
nung über die Höhe der Durc^ugskoftenverpflegung pro erwach-
sene Person eine Krone und 20 Heller und für unter achtjährige
Kinder 60 Heller gezahlt werden. Eine Frau Anton Ürschitz,
wohnhaft in Erkenschwick, Hochstraße 11, klagt nun, daß sie für
ein Kind, das schon über 10 Jahre alt ist, nur 40 Heller erhalte.
Ferner klagt die Witwe Foregd, daß ihr Sohn schon seit fünf
Monaten einberufen sei und daß sie bis jetzt noch nichts erhalten
habe. Das Militärgesetz sagt doch, daß die Auszahlung des
Unterhaltsbeitrags halbmonatlich zu erfolgen habe und zwar
wenn möglich am 1. und 16. Weiter heißt es, sie soll immer
im Vorhinein erfolgen. Ter Witwe stünde doch schon längst der
Unterhaltsbeitrag zu.

Ferner klagten alle Frauen dort, daß sie wohl Vorschüsse er-
halten, aber nicht im Vorhinein, sondern die Zeit schon längst
abgelaufen sei, wo ihnen der Unterhaltsbeitrag zustehe.

In dieser Versammlung wurde auch geklagt, daß der Knapp-
schaftsverein an die Oesterreicher keine Witwenpension zahle für
die Angehörigen, die während des Kriegs fallen, sowie auch
Ersatzansprüche auf Beiträge nicht erfülle, da das Statut vor-
schreibt, daß man im deutschen Heer oder bei der deutschen
Marine gedient haben muß oder im vaterländischen Kriege ge-
fallen sein muß. Es besteht nun ein Knappschaftskriegsgesetz.
Laut § t0 des Gesetzes kann der Minister für Handel und Ge-
werbe bestimmen, daß die Ausländer den Inländern gleichgestellt
werden. Wir haben von hier aus schon einen Antrag an den Herrn
Minister eingereicht, diese Bestimmung zu treffen, und wäre es
vielleicht angebracht, wenn vom kaiserlichen Konsulat aus auch
das Ministerium nochmals gebeten würde, diese Bestimmung
baldigst zu treffen, auf daß die österreichischen Angehörigen
ebenso behandelt werden, wie die deutschen Knappschaftsmit-
glieder.

Vielleicht sorgen Sie,. hochverehrter Herr Generalkonsul,
dafür, daß für Ihre Staatsangehörigen in Erkenschwick Aende-
rung geschaffen wird, oder benachrichtigen uns davon, weshalb
diesen Frauen das im Militärgesetz Vorgeschriebene nicht aus-
gezahlt werden kann.

G. W i ß m a n n.

:::	H

20. September 1915.

An das Kaiserlich - Königlich österreichische General - Konsulat

in Cöln.

Wir erlauben uns, zu dem Schreiben vom 10. d. Mts. noch
folgendes hinzuzufügen. Es wandten sich bis jetzt noch folgende
        <pb n="91" />
        ﻿92

Frauen an uns, die für sich 80 Heller und für ihr Kind 40 Hellen
Unterhaltsbeitrag bekommen:

Frau	Heegc, Erkenschwick,

„	Gokle,	„

„	Hozmar,

„	Plodnick,	„

„	Hainbrink,	„

„	Urschütz,

„	Drapella,	„

„	Fleiß,

„	Olschuöggcr,	„

„	Reiter,

„	Nawotni,	„

„	Wurm,	„

„	Lang,

„	Nessel,

„	Rusitzka,

„	Weselli,

„	Kvusinski, ^	„

„	Zöhrer,

„	Murr,

„	Fleiß,

„	Schmidt,

Hochstraße 18,	2 Kinder

Jcihustr. 3 a	Mutter

B,-Straße 14 a
Ahsenstr, 65 a	3 Kinder

Hochstr 11	3

Hochstr. 11 d	1

Köruerstr, 21	1

Hochstraße	1

Ahstraße 7	1

Stimmbergstr. 271	1

Bruch skr. 26	1

Stimmbergstr, 225	4	„ und	Mutter

Kl. Erkenschwick 7	1

Astraße 6	3

Hochstraße 19
Hochstraße 19
Hochstraße 201&gt;

Vruchstr, 15	3	„

Kl, Erkenschwick 22	4	„

Kl, Erkenschwick 8	1	„

Ruonstr, 8 (Der Mann ist eingezogen ant
27. Jan, 1916, bis jetzt nichts erhalten.)

Sie sind vielleicht fo freundlich, sorgen auch dafür, daß diesem
Frauen die ihnen zustehende Unterstützung voll ausgezahlt wird.
Ihnen im Voraus bestens dankend, zeichnet
mit Hochachtung!

G. W i ß m a n n.

* * *

Nachstehende Antwort erledigte zugleich die Eingabe an das
Landesverteidigungsministerium in'Wien vom 18, Juli 1915::

Dortmund, den 23. September 1915.

Herrn G. Wißmann,

p, A.: Verband der Bergarbeiter Deutschlands, Bochum.

Mit Bezug auf das an das k. u. k. Generalkonsulat in Cöln ge-
richtete Schreiben vom 10. September 1915 beehrt sich das k. u. k. Kon-
sulat, Ihnen folgendes mitzuteilen: Die Frage der Erfolgung des
Mietsbcitiages an jene Kriezcrfrauen, welche seitens der Zechen-
verwaltungen für die Kriegsdauer freie Zechenwohnungen haben,
war bis jetzt in Schwebe und wurde mit Erlaß des k. !. Landesvertei-
digungsministeriums in Wien vom 6, September l. I. dahin ent-
        <pb n="92" />
        ﻿



— 03 -

schieden, daß diesen Frauen trotz des Mietsnachlasses der Unterhalts-
beitrag zu erfolgen ist; dieser wird nun nach Maßgabe der von den
einzelnen Unterhaltslandeskommissionen einlangenden Nachtragskassa-
anweisungen ausbezahlt werden.

Unter diesen Frauen befindet sich auch die im oben' angeführten
Schreiben erwähnte Frau Anton Urschih, welche bisher den Unterhalts-
beitrag ohne Mietsbeitrag bezogen hat; für das Kind hat diese Frau
den höheren Unterhaltsbeitrag per 80 Heller pro Tag schon immer be-
zogen.

Eine Frau Witwe Foregd kommt in dem hiesigen Verzeichnisse
der zu unterstützenden Familien nicht vor, wohl eine Frau Forest aus
Erkenschwick, welche den Unterhaltsbeitrag von 3,40 Kronen täglich
bezieht. Die oben genannte Witwe Foregd hätte daher ihren Anspruch
noch nachträglich anzumelden. Eine Auszahlung am 1. und 16. eines
jeden Monats ist wohl mit Rücksicht auf die enorme Anzahl der zu
unterstützenden Familien nicht möglich (zirka 5000). Die Frauen
können nicht behaupten, daß sie nur Vorschüsse erhalten, da sie doch
schon bis Ende September laufenden Jahres den Unterhaltsbeitrag
erhalten haben.

Wie Ihnen wohl bekannt sein dürfte, ist das Recht auf Bezug einer
Witwenpension seitens des Allgemeinen Knappschaftsvereins bereits
auf die Angehörigen der im Kriege gefallenen österreichischen und
ungarischen Staatsangehörigen ausgedehnt worden.

Hochachtungsvoll usw.





Eingabe der Vorstände der vier Verbände der Bergarbeiter
Deutschlands betreffend Reform des Knappschaftswescns.

Essen, den 18. September 1915.

An die Herren ständigen Ausschußmitglieder und die hochwohl-
löbliche Generalversammlung des Allgem. deutschen Knappschafts-
Verbandes in München.

Die Satzung des Allgemeinen Deutschen Knappschastsver-
bandes sieht im Z 2 mit als Vereinszweck vor, die Wünsche der
Vereine auf den weiteren Ausbau der Arbeiterversicherung zur
Kenntnis der Behörden und der Volksvertretungen zu bringen.

Auf Ihrer Generalversammlung soll nun als Punkt 11
der Tagesordnung über die Vereinheitlichung des Knappschafts-
Wesens verhandelt werden.

Die llnterzeichneten erlauben sich deshalb an die Herren
ständigen Ausschußmitglieder und die hochwohllöbliche General-
versammlung folgende Eingabe zu richten und um deren Berück-
sichtigung zu bitten:
        <pb n="93" />
        ﻿Die Tagung des Allgemeinen Deutschen Knappschaftsver-
bandes möge sich dahin aussprechen, daß ein? Verschmelzung allen
Knappschaftsvereine zur Vereinheitlichung des Knappschafts-
Wesens unbedingt erforderlich ist.

Um dies zu erreichen, ersuchen wir die Generalversammlung
des Allgemeinen Deutschen Knappschaftsverbandes mit darauf
hinzuwirken, daß die Regierung baldigst den Entwurf eines
Reichsknappschaftsgesetzes vorlegt, in deni Anordnungen zur Ver-
einheitlichung des Knappschaftswesens getroffen sind und die
Bildung eines Reichsknappschaftsvereins vorgeschrieben wird.

Als Vorbild für die Zentralknappfchaft könnte vielleicht die
Reichsinvalidenversicherung mit ihren verschiedenen Beitrags-
klaffen und ihren Landesversicherungsanstalten dienen.

Gründe:

In: Jahre 1901 bestanden 139 Knappschaftsvereine, durch
Zusammenlegung und Eingehen einiger Vereine ist die Zahl auf
111 im Jahre 1913 gesunken, doch sind in Lothringen während
dieser Zeit -5 neue Knappschaftsvereine hinzugekommen, also
weitere Zersplitterung, statt der so notwendigen Zentralisation.
In Westfalen gibt es außer dem großen Bochumer Knappschafts-
Verein noch 15 Vereine, von denen 4 noch keinen Besitzstand von
30 Mitgliedern hatten; so der Knappfchaftsverein der Saline
Gottesgabe 8, der von Westernkotten 14, der Neusalzwerker 20
und der Sässendorfer Knappschaftsverein 25 Mitglieder. Durch
den Krieg werden nun sehr viele der kleinen Knappschaftsvereine
so mitgenommen, daß Gefahr für die Ansprüche ihrer Knapp-
schaftsniitglieder besteht.

Der Allgemeine Knappschaftsverein Bochum besaß am
1. Januar 1913 einen Mitgliederbestand von 405 026, während
die 28 Knappschaftsvereine der Rheinprovinz insgesamt nur
152 655 Mitglieder zählten, darunter befinden sich aber noch
4 große Vereine, wie der Saarbrücker Knappschaftsverein, der
Wurmknappschaftsverein, der Brühler und der Knappschafts-
verein Rheinpreußen, die zusammen am 1. Januar 1913: 89 852
Mitglieder hatten, so daß für die übrigen 24 Knappschaftsvereine
der Rheinprovinz noch 62 803 Mitglieder bleiben.

In anderen Teilen Deutschlands sind ähnliche Verhältnisse.
So zählte der Salzunger Knappschaftsverein in Sachsen-Mei-
ningen im Jahre 1913 ganze 65 Mitglieder, in Bayern die Ende
1912 vorhandenen 22 Knappschaftsvereine nur 13 561 Mitglieder.

Wir erlauben uns noch, auf den Jahresbericht des Werni-
geroder Knappschaftsvereins vom Jahre 1912 aufmerksam zu
machen, wonach die Sunime der Einnahme 35 806,14 Mk. betrug.
Bei dieser Einnahme befinden sich 10 000 Mk. als Geschenk des
Fürsten, ferner 259,27 Mk. als Zuwendung aus dem Verkauf
        <pb n="94" />
        ﻿— 95

Von Möbeln der höheren Töchterschule und 430 Mk. als Lehrgeld
von Volontären.

Die Ausgabe betrug 34 659,51 Mk. und hätte die Einnahme
ohne das Geschenk des Fürsten nicht zur Deckung gereicht. Das
ist nur ein Beispiel von vielen.

Der Kottenheimer Knappschaftsverein berichtete in dem-
selben Jahre, daß seine Ausgabe in der Pensionskasse 6199,07
Mark betrug, der nur 3821,98 Mk. als Einnahme gegenüber-
standen. In einem Jahre mutzten hier 1377,09 Mk. als Zuschutz
vom Vermögen zugesetzt werden. Eine solche Jahresabrechnung
gibt doch sicher zum Nachdenken Anlatz.

Auf die Vermögensverhältnisse der einzelnen Knappschafts-
vereine wollen wir hier nicht näher eingehen, hat doch in der
Oeffentlichkeit in letzter Zeit eine genügende Aussprache dar-
über stattgefunden. Jeder Kenner des Knappschaftswesens wird
zugeben, daß eine durchgreifende Reform hochnötig ist und wäre
es dabei angebracht, ganze Arbeit zu machen und nicht nur die
Verschmelzung von kleinen Vereinen mit größeren ins Auge zu
fassen.

Die Gründung einer Zentralknappschaft für das ganze
Deutsche Reich mit Zweigstellen ist das erstrebenswerte Ziel.
Wenn dieses Ziel nicht anders erreicht werden kann, müßte das
Reich einen einmaligen Zuschuß zur besseren Finanzierung der
schlecht gestelltesten Vereine leisten. Sind die Regierungen doch
nicht von Schuld freizusprechen, daß manche Knappschaftsvereine
sich heute in so mißlicher Lage befinden, weil man nicht auf die
Forderungen der organisierten Bergarbeiter hörte, sondern
leistungsunfähige Vereine entstehen und Vereine mit unge-
sunden Vermögensverhältnissen jahrzehntelang weiter wirt-
schaften ließ.

Eine ungeheure Belastung hat noch der Krieg mit sich ge-
bracht. So sind bis jetzt im Allgem. Knappschaftsverein Bochum
über 130 000 Mitglieder zum Kriegsdienst eingezogen. Beinahe
ein Drittel der gesamten Mitgliedschaft befindet sich also im
Felde. Bei anderen Vereinen wird es ähnlich aussehen oder
auch noch ein höherer Prozentsatz in Frage kommen, da in Rhein-
land-Westfalen sehr viele Bergarbeiter reklamiert wurden.

Nach einer Aufstellung des Bochumer Knappschaftsvereins
für ein Kriegsjghr betrug der Ausfall an Beiträgen ungefähr
22 000 000 Mk., der Mehrzugang an Invaliden, wenn nur 3%
Prozent der Invalidisierungen der Kriegsteilnehmer zugrunde
gelegt werden, erfordert einen jährlichen Rentenbetrag von
16 000 000 Mk., der von Witwen einen solchen von 8 000 000
Mark, von Waisen 3 000 000 Mk., demgemäß würde für ein
Kriegsjahr eine Renten-Mehrbelastung von 27 000 000 Mk. und
        <pb n="95" />
        ﻿96

ein Beitragsausfall von 22 000 000 Mk., zusammen 49 000 000
Mark zu veranschlagen sein. Dabei sind vom Bochumer Knapp-
schaftsverein die neuen Vorschriften des Knappschafts-Kriegs-
gesetzes vom März 1916 noch nicht voll in Rechnung gestellt.
Auch werden sich die nachteiligen Folgen des Krieges auf den
Gesundheitszustand der Kriegsteilnehmer erst später heraus-
stellen. Es kommen ungeheure Summen bei den Knapp-
schaftsvereinen in Betracht, die infolge des Krieges mehr
ausgegeben werden müssen. Kapitalkräftige Vereine wie der
Bochumer Allg. Knappschaftsverein, der am Schlüsse des Jahres
1914 ein Vermögen von 194 610 371 Mk. allein in der Pensions-
kasse hatte, mögen diese kritische Zeit überwinden, aber schlimm,
sehr schlimm wird es für so manchen kapitalarmen Verein und
damit auch für die armen Invaliden, Witwen und Waisen stehen.

Da sich bei der Tagung des Allgemeinen Deutschen Knapp-
schaftsverbandes lauter Praktiker auf knappschaftlichem Gebiete
zusammenfinden, glauben wir uns eine weitere Begründung
dieser Eingabe ersparen zu können.

In der Hoffnung, oaß unfere Eingabe günstige Aufnahme
findet, zeichnen mit hochachtungsvollem Glückauf!

Gciverkverern christlicher Bergarbeiter Deutschlands.

Verband der Bergarbeiter Deutschlands.

Polnische Berufsvereinigung (Abteilung Bergarbeiter).

Gewerkvcrcin der Bergarbeiter (Hirsch-Duncker).

* * *

Die Generalversammlung des Allgenieinen deutschen Knapp-
schaftsverbandes, die am 28. September 1915 in München tagte,
nahm zu den vorstehenden Wünschen eine zustimmende Haltung
ein, indem sie nachstehende Resolution faßte:

„Die Generalversammlung des Allgemeinen deutschen Knapp-
schaftsverbandes ist einig, daß die bisher getroffenen Maßnahmen nicht
ausreichen, um bei allen Knappschaftsvereinen die dauernde Erfüll-
barkeit der Pensionskassenleistungen zu ermöglichen. Sie hält daher
weitere Maßnahmen zur Gesundung der Vereine für erforderlich und
erblickt eine solche auch in der berggesetzlich vorgesehenen und mit
Nachdruck anzustrebenden Zusammenlegung von Vereinen."

Klagen russischer Arbeiter.

Bochum, den 27. September 1916.

An Se. Exzellenz, den stellvertretenden kommandierenden
General, Freiherrn von G a y l, Münster.

Von den auf den Zechen Julius Philipp und Prinzregent
unter Tage beschäftigten russischen Arbeitern sind uns in letzter
        <pb n="96" />
        ﻿97

Zeit mehrfach Klagen über niedrige Löhne, schlechte Behandlung
und ungenügende Beköstigung zugegangen.

Nach den uns gemachten Mitteilungen sollen die russischen
Arbeiter 80 Prozent des von ihren deutschen Kameraden ver-
dienten Lohnes erhalten. Diese Vereinbarung ist jedoch seitens
der benannten Zechenverwaltung nicht immer eingehalten worden,
wie aus den im August an die russischen Arbeiter gezahlten
Löhnen hervorgeht. Es wurden Löhne gezahlt an Verheiratete
von 2,70 bis 5,20 Mark. Dem russischen Arbeiter Isaak Böhm
wurde von seinen deutschen Kameraden, mit denen er zusammen
arbeitete, gesagt, sie verdienten diesen Monat gut, gemeint war
der Monat August, bei 80 Prozent bekäme er 6 Mark pro Schichte
Am Lohntag erhielt Böhm jedoch nur 2,70 Mark pro Schicht.
Böhm ist 26 Jahre alt, verheiratet und hat zwei Kinder.

Von dem russischen Arbeiter Brockmann wird uns mitge-
teilt, daß dieser ebenfalls nur 2,70 Mark pro Schicht erhalten
habe, während sein deutscher Kamerad 6,60 Mark verdient hätte.

Aehnliche Fälle sind uns noch mehr mitgeteilt worden. Von
dem verdienten Lohn wird den verheirateten Arbeitern ein Teil
zur Unterstützung ihrer in der Heimat verbliebenen Familien
einbehalten und nach dort gesandt. Außerdem wird für Menage
1,80 Mark und für Schlafgeld 20 Ps. pro Tag berechnet und vom
Lohn in Abzug gebracht.

Reicht der eben angeführte Lohn noch nicht einmal aus zur
Unterstützung der Angehörigen, für Menage und Schlafgeld, so
kann erst recht keine Rede davon sein, für Wäsche und Kleidung
zu sorgen. Trotzdem sind die russischen Arbeiter nach § 4 der
Hausordnung ihres Unterkunftsraumes verpflichtet, jeden
Samstag für reine Wäsche zu sorgen, andernfalls sie in Strafe
genommen werden.

Was die Behandlung anbetrifft, so haben Steiger Wolf und
der Betriebsführer von Prinzregent zu Klagen Anlaß gegeben.
Als ein russischer Arbeiter bei Steiger Wolf in höflichem Tone
am Schalter vorsprach, es fehle ihm eine Schicht, er habe 10
Schichten verfahren und nur 9 seien ihm angerechnet worden,
tagte Wolf: „Mach, daß du weg kommst, ich spreche nicht mit
Juden." AIs der Arbeiter sich nicht abweisen ließ, kam Steiger
Wolf aus der Steigerstube, packte den Arbeiter an der Brust und
stieß ihn zurück. In einem anderen Falle kam, ein russischer
Arbeiter, nachdem er 24 Schichten verfahren hatte, zu dem Be-
triebsführer und bat diesen um Vorschuß. Anstatt Vorschuß zu
geben, steckte der Betriebsführer den Arbeiter zur Tür hinaus
und trat mit dem Fuß nach ihm.

Auch wird, wie eingangs erwähnt, über ungenügende Be-
köstigung geklagt. So sollen die russischen Arbeiter in letzter
        <pb n="97" />
        ﻿— 98 —

Zeit statt % Pfund einschließlich Zusatz von 125 Gramm für
erwachsene männliche Personen nur ein halbes Pfund Brot pro
Tag erhalten. Während im Monat Juli ihnen für Menage ein-
schließlich Schlafgeld 1,76 Mark pro Tag berechnet wurde, ist der
Betrag für den Monat August auf 2 Mark erhöht worden, ohne
daß die Beköstigung eine bessere geworden wäre.

Die von uns angeführten Beschwerden haben ebenfalls mit
dazu beigetragen, daß Ende August resp. Anfang September
von zirka 200 russischen Arbeitern, die aus Julius Philipp und
Prinzregent beschäftigt waren, 170 die Arbeit verweigerten und
nach Rußland zurückgebracht werden mutzten. Die iibrigen er-
klärten sich damals bereit, zu arbeiten, indem sie die Hoffnung
hegten, daß die Verhältnisse sich bessern würden. Nach ihren
Aussagen ist dieses nicht der Fall, sondern es ist zu befürchten,
daß von diesen ein Teil die Arbeit verweigern wird.

&amp; &amp;

Die Antwort darauf lautete:

An den Verband der Bergarbeiter Deutschlands, Bochum.

Auf die Beschwerde namens der russischen Arbeiter vom 27. Sep-
tember 1915 lasse ich Ihnen Abschrift eines Berichtes des Oberberg-
amtes in Dortmund vom 13. November zur Kenntnisnahme zugehen.
Wenn danach anfangs die russisch-polnischen Arbeiter sich auch mit ge-
ringeren Löhnen begnügen mußten, so ist doch jetzt überall der
Grundsatz durchgeführt, daß die ausländischen Arbeiter bei gleichen
Leistungen dieselben Löhne verdienen, wie die einheimischen. Außer-
dem ist vom Generalkommando Vorsorge getroffen worden, daß die
Werke, in denen ausländische Arbeiter beschäftigt sind, in Bezug auf
Löhne, Behandlung und Beköstigung der Arbeiter, sowie in Bezug
auf die Wohnungs- und Abortverhältnisse einer dauernden Beauf-
sichtigung unterworfen werden.

Der kommandierende General: von G a y l.

Dortmund, den 13. November 1815.

Die ausländischen Arbeiter werden unter Tage als Schlepper
bei der Kohlengewinnung und über Tage auf der Kokerei beim Koks-
fahren und Ofenfüllen beschäftigt. Bei der Kohlengewinnung erfolgt
allgemein die Entlohnung nach Gedingesätzen, über Tage aus der
Kokerei vorwiegend im Schichtlohn.

Die Gründe, weshalb die Arbeiter zunächst bei der Kohlengewin-
nung im Schichtlohn arbeiteten, bestanden einmal darin, daß, wie in
dem Berichte des Revierbeamten vom 19. Oktober 1915 angegeben ist,
die hiesigen Hauer sich anfangs weigerten, mit den ausländischen Ar-
beitern im Gedinge zu arbeiten, dann aber auch darin, daß nach An-
        <pb n="98" />
        ﻿99

gäbe der Zechenverwaltung bei Entlohnung nach Leistung im Gedinge
die Ausländer den gewährten Schichtlohn nicht erreicht hätten. Seit
dem 2g. September d. I. nehmen die unterirdischen Arbeiter wie auch
die einheimischen Arbeiter desselben Grades an dem Kohlengedinge in
der Weise teil, daß man ihnen einen gewissen Prozentsatz des Hauer-
lohnes bewilligt,. Dieser Prozentsatz richtet sich nach der Geschicklich-
keit und der Leistung des Schleppers und wird von den Beamten im
Einvernehmen mit den Hauern festgesetzt, er beträgt 60 bis 80 Prozent.
Der Grundsatz, daß die Löhne der einheimischen und ausländischen
Arbeiter bei gleicher Leistung gleich sind, ist demnach jetzt im allge-
meinen durchgeführt. Die Kohlengedinge sind nicht herabgese^t, son-
dern in der letzten Zeit erhöht worden. Die Beschäftigung der frag-
lichen Arbeiter ist daher nicht benutzt worden, um einen Lohndruck
auszuüben, wie denn die ausländischen Arbeiter die gleiche Behand-
lung wie die einheimischen bei der Entlohnung erfahren.

. . . Die verdienten Löhne betragen jetzt 4 bis 5 Mark und dar-
über je Schicht. Nach der Lohnstatistik für das dritte Viertel des Ka-
lenderjahres 1915 betrug der verdiente reine Lohn der Kohlenhauer
im Bergrevier Süd-Bochum 6,64 Mk. je Schicht. 60—80 Prozent da-
von machen 3,9 bis 5,3 Mk. aus. Es ergibt sich also, daß die aus-
ländischen Arbeiter jetzt die gleichen Lohnbezüge wie ihre einheimischen
Arbeitskameraden erhalten.	König!. Oberbergamt."

* * *

Essen - Ruhr, den 10. September 1915.

An Herrn Generalleutnant von Bitter, Hochwohlgeboren, Münster.

Euer Hochwohlgeboren!

Euer Hochwohlgeboren hatten vor einiger Zeit die Güte, mir
eine Unterredung über die Beschäftigung von Kriegsgefangenen im
Bergbau zu gewähren und drückten dabei den Wunsch aus, ich möchte
Ihnen evtl, mir zu Ohren kommende Beschwerden unmittelbar zur
Kenntnis bringen. Ich komme diesem Wunsche nach, indem ich Ihnen
nachstehend den Inhalt eines vom 1. September d. I. datierten Briefes
auszugsweise mitteile.

Auf Zeche Barmen bei Sprockhövel, Kreis Hagen, sind etwa
hundert Kriegsgefangene (Franzosen) beschäftigt. Etwa 10 Mann
davon haben sich geweigert, Zechenarbeit zu leisten. Landarbeit wollten
sie sehr gern machen. Auf Grund dieser Weigerung hat man diese
Leute, wie inir mein Gewährsmann mitteilt, sieben Tage bei Wasser
und Brot eingesperrt. Als diese sieben Tage um waren, hat man die
Leute wieder gefragt, ob sie jetzt arbeiten wollten, und als sie abermals
erklärien, nicht auf der Zeche, wohl aber auf dem Lande arbeiten zu
wollen, sind sie abermals sieben Tage — und zwar in einem Keller —■
eingesperrt worden. In diesem Gelaß sollen überdies äußerst men-
schenunwürdige Zustände herrschen, so daß die Gesundheit der Ge-
fangenen sehr gefährdet sei.

7»
        <pb n="99" />
        ﻿100

Ob diese Schilderung wahrheitsgemäß ist, dürfte eine amtliche
Untersuchung recht bald feststellen. Ich komme soeben von einer
längeren. Reise zurück, darum die Verzögerung dieser Mitteilung.
Mein Gewährsmann ist mir als ein durchaus zuverlässiger Mensch
bekannt. Euer Hochwohlgeboren erklärten mir bei unserer Unter-
redung, daß bie, Ausübung eines Zwanges zur Arbeit auf die Ge-
fangenen durchaus ihren Intentionen widerspreche. Ganz abgesehen
davon erscheint mir aber auch die Einsperrung der Gefangenen, zu-
mal in einem solchen Gelaß, durchaus nicht den geltenden Bestim-
mungen zu entsprechen.

Wie mir mein Gewährsmann außerdem mitteilt, hat die ge-
schilderte Behandlung der Gefangenen bei der Arbeiterschaft vielen
Anstoß erregt. Die Leute erklärten, sie seien nicht gewillt, mit Ge-
fangenen, die man zwangsweise an die Grubenarbeit bringe, zusam-
men zu arbeiten, da dies unter Umständen lebensgefährlich sein
könnte.

Indem ich mir erlaube, Ihnen diese Mitteilungen zu übermitteln,
hoffe ich ganz im Sinne unserer damaligen Unterredung zu handeln
und sehe einer gefälligen Auskunft über das Ergebnis der angestellten
Untersuchung über die geschilderten Vorgänge entgegen.

Mit ausgezeichneter Hochachtung!

Otto H u e, M. d. A., Essen-Rüttenscheid, Emmastr. 26.

Münster, den 18. September 1916.

An das Mitglied des Abgeordnetenhauses, Herrn Otto Hue,

Hochwohlgeboren, Essen-Rüttenscheid.

Euer Hochwohlgeboren spreche ich für das sehr gefl. Schreiben
vom 10. d. Mts. meinen verbindlichsten Dank aus.

Nachdem ich durch eingehende Feststellungen die beregten Miß-
stände an Ort und Stelle habe untersuchen lassen, teile ich Ihnen
folgendes sehr ergebenst mit:

Dem Arbeitskommando der Zeche Barmen bei Sprockhövel wurden
am 18. August 1918 zehn weitere französische Kriegsgefangene über-
wiesen, die die Uebernahme jeglicher auch der leichtesten Arbeits-
berrichtung im Tagesbetriebe hartnäckig verweigerten und nur zur
Ausführung landwirtschaftlicher Arbeiten sich bereit erklärten, wofür
aber keine Verwendung für sie vorhanden war.

Diese Kriegsgefangenen mußten wegen ihrer Weigerungen von
Arbeiten, die mit Fug und Recht von ihnen verlangt werden können,
nach den Bestimmungen der Disziplin - Strafordnung für das Heer,
mehrfach mit mittlerem Arrest bestraft werden.

Während die Arreststrafcn der Kriegsgefangenen auf der Zeche
Barmen in Ermangelung eines Arrestlokals zunächst in einem an der
        <pb n="100" />
        ﻿101

Westfront des Unterkunftshauses belesenen Zimmer verbüßt wurden,
werden dieselben, nachdem hier Wachtmannschaften dauernd unter-
gebracht sind, in einem Raume an der Ostfront verbüßt, der auch zu
ebener Erde gelegen ist.

Ein Kellerraum hat somit zur Verbüßung der Strafe keine Ver-
wendung gesunden.

Der Irrtum dieserhalb läßt sich nur darauf zurückführen, daß das
Unterkunftshaus an einem Bergabhang derart liegt, daß die Ostseite
eine Etngenhöhe mehr besitzt wie die Westseite; im übrigen aber so-
wohl der erste wie der zweite Arrestraum von ebener Erde aus direkt
zugänglich ist.

Euer Hochwohlgeboren werden hieraus ersehen, daß die Gesund-
heit der Gefangenen durch die Unterbringung in dem beschriebenen
Raum in keiner Weise gefährdet war.

Indem ich Ihnen das Ergebnis der angestellten Untersuchung
übersende, bin ich

mit ausgezeichneter Hochachtung!
gez. von Bitter, Generalleutnant und Inspekteur.

Versorgung mit Fleisch und Fettwarcn.

Essen, den 11. Oktober 1915.

Die unterzeichneten Vertreter der vier Bergarbeiterorgani-
sationen bitten die deutsche Reichsregierung, geeignete Maß-
nahmen zu treffen und die ärmere schwerarbeitende Bevölkerung
mit den für die Ernährung notwendigen Fleisch- und Fettwaren
zu versorgen.

B e g r ü n d n n g : In der letzten Zeit ist das Angebot von
Fleisch und Fettwaren, die für die große Masse der ärmeren
Bevölkerung in Frage kommen, sehr zurückgegangen. Zum
Teil ist das eine unvermeidbare Folge des Krieges. Es werden
aber offensichtlich auch aus Spekulationsgründen Waren zurück-
gehalten.

Mit dem Rückgang des Angebots haben die Preise für die'
genannten Waren eine gewaltige Steigerung erfahren.

Die ärmeren Volkskreise können sich jetzt schon zum großen
Teile den Genuß von Fleisch nicht mehr gestatten. Wenn der
ungünstigen Entwickelung nicht bald Einhalt geboten wird, so
können sie auch keine Fettwarcn mehr erwerben und verwenden.
Die finanziell besser gestellten Volkskreise kaufen die vorhan-
denen Fleisch- und Fettwaren zu jedem Preise, weil sie nicht auf
deren Genuß verzichten wollen.
        <pb n="101" />
        ﻿102

Für unser Volk und unsere Volkswirtschaft hat eine solche
Entwicklung die ungünstigsten Folgen. Der Mensch bedarf zu
seiner Ernährung einer gewissen Menge Fett. Insbesondere
mutz den körperlich schwer arbeitenden Volkskreisen das zur Er-
setzung der verbrauchten Körperkraft Notwendige unbedingt zu-
geführt werden. Einerseits um ihre Gesundheit nicht zu ge-
fährden, andererseits um sie fähig zu erhalten, dauernd ihre
Arbeit verrichten zu können. Die Arbeiter werden jetzt während
des Krieges durchweg in einer Weise angespannt, daß sie einer
kräftigen Nahrung dringend bedürfen. Ganz besonders ist das
im Bergbau der Fall. Hier soll mit möglichst wenigen Kräften
viel gefördert werden. Wird nicht für eine ausreichende Er-
nährung der Bergarbeiter gesorgt, so wird die Produktion
leiden. Die Bergarbeiter müssen unter ihrer Arbeit zusammen-
brechen und ist eine dauernde Schädigung ihrer Gesundheit
sowie auch der Gesundheit ihrer Angehörigen zu befürchten.
Diese Schäden müssen unbedingt verhindert werden.

Wir bitten deshalb um geeignete Matznahmen, damit die
vorhandenen Fleisch- und Fettvorräte nicht von den besitzenden
und vielfach weniger arbeitenden Klassen in übermätziger Weise
und allein verbraucht werden, sondern auch der ärmeren, schwer
arbeitenden Bevölkerung das zu ihrer Ernährung und zur Er-
haltung ihrer Arbeitskraft notwendige Quantum zugeführt
wird.

Die von der Reichsrcgierung angekündigten Maßnahmen
betr. Herbeischaffung billigerer Kartoffeln entheben uns der
Notwendigkeit, auf diese Angelegenheit heute näher einzugehen.
Wir möchten indessen nochmals den dringenden Wunsch aus-
svrechen. daß die angekündigte Kartoffelversorgung möglichst
schnell zu billigen Preisen erfolgt.

Mit vorzüglicher Hochachtung!

(Unterschriften.)

* *

Am 13. Oktober wurde diese Eingabe von einer Deputation
der vier Verbände dem Reichsamt des Innern in Berlin über-
reicht und noch näher begründet. Der Lebensmittelwucher er-
fuhr hierbei eine scharfe Kritik, auch wurden andere Beschwerden
der Bergarbeiter vorgetragen.

Der Regierungsvertreter gab das Versprechen ab, daß die
Regierung die Beschwerden und die überreichte Eingabe sehr
ernstlich beachten würde.
        <pb n="102" />
        ﻿103

Essen-Rüttenscheid, den 19. Oktober 1915.

Hochwohlgeboren Herrn Oberbcrgrat B e n h o I d, Berlin.

Sehr geehrter Herr!

Euer Hochwohlgeboren ersuchten mich am 14. d. Mts. im Verlauf
unserer Unterredung um eventuelle Zusendung von einschlägigem
Material betreffend Beschwerden Wer die Behandlung von russisch-
polnischen zivilgefangenen Arbeitern und auch von Kriegsgefangenen.

Ich gestatte mir, Ihnen anliegend zu senden:

1.	Die Abschrift einer Eingabe an das Berggewerbegericht Dort-
mund, Spruchkammer Essen, bezüglich schlechter Behandlung polnischer
Arbeiter aus den okkupierten östlichen Gebieten, ferner die darauf
eingegangene Antwort und den weiterhin in derselben Sache und
ähnlichen Fällen mit dem Herrn Polizeipräsidenten von Essen ge-
pflogenen Schriftwechsel.

2.	Beschwerden über die Behandlung von Kriegsgefangenen auf
der fiskalischen Zeche bei Gladbeck, sowie die in dieser Angelegenheit
von dem Unterzeichneten an das Generalkommando in Münster ge-
richtete Eingabe.

Indem ich Sie bitte, im Interesse der Beruhigung der berg-
arbeitenden Bevölkerung tunlichst bald eine Klarstellung der ange-
schnittenen Rechtsfrage herbeizuführen, verbleibe ich

mit vorzüglicher Hochachtung!

Ihr ergebener Otto H u e, M. d. A.

Essen-Rüttenscheid, Cmmastratze 26.

Folgende Klage wurde in der Sache Isaak Liebhaber in
'Essen gegen die Gewerkschaft Graf Beust in Essen an ba§ Berg-
gewerbegericht in Essen eingereicht:

Ergebenst bitte ich einen Termin anzuberaumen, in weichein
ich beantragen werde

die Beklagte zu verurteilen, mir meinen Paß und
einen Entlassungsschein herauszugeben, das Urteil
auch für vorläufig vollstreckbar zu erklären.

Begründung: Ich stamme aus Lodz und bin von
einem Agenten der Beklagten für die Arbeit auf deren Zechen
durch große Versprechungen angeworben. Sechs Wochen lang
habe ich auf der Zeche der Beklagten gearbeitet. Meine Arbeit
habe ich Freitag, den 26. Juni, nachts 12 Uhr, niedergelegt.
Ein weiteres Arbeiten war mir nicht möglich, weil mir meine
Gesundheit dies nicht erlaubte. Ich bin körperlich zu schwach
        <pb n="103" />
        ﻿104

und augenkrank. Der Zechenarzt hat auch bereits bescheinigte
daß ich für die Arbeit auf der Zeche untauglich sei. (Betveis'
Auskunft des betreffenden Zechenarztes.) Ferner haben die
anderen Arbeiter nicht mit mir zusammenarbeiten wollen. Sie
haben mir die Arbeit wiederholt dadurch verleiden wollen, daß.
sie mich durch Begießen mit Wasser mißhandelten. Der Be-
triebsführer, bei dem ich mich hierüber beschwerte, hat nichts
veranlaßt, namentlich auch nichts getan, um mir Schutz gegen
diese Angriffe zu gewähren.

Die Beklagte hat sich nun geweigert, mir meinen Paß, den
sie unrechtmäßig festhält, herauszugeben und mir einen Ent-
lassungsschein zu schreiben. Als ich einen Brief überreichte, wo-
rin ich bat, mir meinen Paß und Entlassungsschein auszuhän-
digen, wurde mir aber geantwortet, ich müßte sofort weiter ar-
beiten, sonst würde man dafür sorgen, daß ich in ein Ge-
fangenenlager eingesperrt würde. Ich soll jetzt bei der Firma
Althoff Arbeit bekommen; die Firma darf mich aber nicht be-
schäftigen. wenn ich nicht einen Paß und einen Entlassungsschein
habe. Ich bin daher in dringender Notlage und bitte, mir einen
Termin zu bewilligen.

Hochachtungsvoll und ergebenst!

gcz. Isaak Liebhaber.

Vom Berggewerbegericht ging folgende Antwort ein:

Essen, den 9. Juli 1815.

Der von Ihnen eingereichten Klage gegen die Gewerkschaft Graf
Beust vom 28. v. Mts. kann keine Folge gegeben werden.

Nach den Bestimmungen des Erlasses des Herrn Ministers des
Innern vom 11. Mai 1915 — II f. 104 —, durch welchen für die
Dauer des Krieges genehmigt worden ist, daß russisch-polnische Ar-
beiter ans den okkupierten Gebieten Rußlands zur Beschäftigung in
Bergwerken und anderen industriellen Großbetrieben in Preußen zu-
gelassen werden, sind Sie nicht als freier Arbeiter zu betrachten. Sie
stehen unter ständiger polizeilicher Kontrolle und dürfen ohne polizei-
liche Genehmigung weder die Arbeitsstätte noch ihren Wohnort än-
dern. Ihre Uebersiedelung nach Preußen ist nur zur Beschäftigung
in einem bestimmt bezeichneten Betriebe zugelassen worden.

Können oder wollen Sie in diesem Betriebe nicht weiter arbeiten,
so haben hierüber meines Erachtens der Herr Polizeipräsident in Essen
bezw. der Herr Regierungspräsident in Düsseldorf zu befinden. Zur
Sache selbst haben die angestellten Ermittelungen ergeben, daß Sie vor
Ihrer Anlegung auf der Zeche Graf Beust von dem Herrn Geheimen
Sanitätsrat I)r. Belke in Essen untersucht und als gesund zur Berg-
arbeit befunden worden sind. Als Sie sich zu der Ihnen zuerst über-
        <pb n="104" />
        ﻿■-»■.«wni.i.1 .. -

— 105 —

wiesencn Arbeit als zu schwach gezeigt haben, ist Ihnen sehr leichte
Arbeit in der Lampenstube zugewiesen worden.

Daß Sie von Ihren Mitarbeitern gehänselt und auch einmal mit
Wasser begossen worden sind, haben Sie dem Betriebssührer nicht ge-
meldet. Dieser ersah es erst aus Ihrem Briefe.

Die betreffenden Arbeiter sind von der Betriebsleitung in eine
Ordnungsstrafe genommen worden.

Ein Grund zur ferneren Verweigerung der Arbeit liegt nicht vor.
Sie haben, falls Sie die Arbeit nicht freiwillig wieder aufnehmen,
die zwangsweise Zurückführung durch die Polizeibehörde zu gewär-
tigen.	I. B. Maine unleserlich.)



Sodann wurde an das
Gesuch gerichtet:

Polizeipräsidium in Essen folgendes
Essen, den 20. August 1915.

Euer Hochwohlgeboren

bitten wir ergebenst, folgender Angelegenheit Ihre Aufmerk-
samkeit gütigst widmen zu wollen:

In der letzten Zeit sind wir wiederholt von russischen, aus
Lodz stammenden und hier zum Zwecke der Zechenarbeit einge-
führten Arbeitern um Schutz angegangen worden. Die Arbeiter
sind von Agenten der hiesigen Zechen in Lodz angeworben wor-
den. Sie haben dann hier mit ihren Arbeitgebern Differenzen
bekommen. Die Schuld mag in vielen Fällen auf seiten der
Arbeiter liegen, in einer ganzen Reihe von Fällen sind sic aber
u. E. zweifellos schuldlos.

Die Arbeiter können zum großen Teil weder lesen noch
schreiben. Sie sind die Zechcnarbeit nicht gewöhnt, sondern
haben meistens ein Handwerk gelernt, es sind Bäcker, Schneider,
Schreiner usw. Sie geben übereinstimmend an, daß sie durch
große Versprechungen der Agenten hierher gelockt worden seien.
Zum Teil erklären sie, daß ihnen über ihre hiesige Beschäftigung
falsche Angaben gemacht seien: so behaupten mehrere, daß ihnen
gesagt worden sei. sie sollten in einer Seifenfabrik beschäftigt
werden. Zum Teil geben sie an, krank und zur Arbeit unfähig
zu sein. Sie haben zum Teil hierüber ärztliche Bescheinigungen
vorgelegt, zum Teil zeigt der Augenschein, daß es ganz
schwächliche, kränkliche und zu schwerer Arbeit nicht geeignete
Menschen sind.

In allen Fällen verweigert die Arbeitsstelle den Leuten die
Herausgabe ihres Passes und die Ausstellung eines Entlassungs-
scheines. Die Leute sollen nach ihrer Angabe mit Gewalt, in
manchen Fällen durch Anwendung körperlichen Zwanges, zur
        <pb n="105" />
        ﻿10« —

Arbeit auf der Zeche gezwungen werden. Für eine Reihe dieser
Leute haben wir Klage an das hiesige Gewerbegericht entworfen.
Das Gewerbegericht nimmt aber die Klagen nicht an. Nach
einem uns vorliegenden Bescheid teilt der Herr Vorsitzende des
Berggewerbegerichts mit, daß diese Arbeiter „nicht als freie
Arbeiter zu betrachten seien". Es wird ihnen daher das recht-
liche Gehör verweigert.

Die Arbeiter befinden sich nun in einer höchst betrübten
Lage. Sic fallen der öffentlichen oder der jüdischen Armen-
pflege zur Last. Zwei von ihnen, die uns heute um unseren
Schutz baten (Liebeskind und Fcldan), können eine Unterkunft
überhaupt nicht namhaft machen. Sie wollen schon wochenlang
im Freien genächtigt haben.

Die Leute wollen, wenn anders sie hier keine geeignete Ar-
beit finden können, gern nach Lodz zuriick, dazu haben sie aber
kein Geld und keine Ausweispapiere. Die Zechen geben ihnen
weder die Papiere noch das verdiente Geld heraus. U. E. sind
die Zechen selbst dann, wenn rückständiger Lohn nicht vorhanden
ist. verpflichtet, für die Rückschaffung der Leute auf eigene
Kosten Sorge zu tragen. Mit Gewalt können die Leute zur Ar-
beit nicht gezwungen werden. Denn, obgleich ihnen in dem Be-
scheid des Herrn .Vorsitzenden des Berggewerbegerichts die
Eigenschaft als „freie Arbeiter" abgesprochen wurde, so ist un-
seren: Rechtsleben doch der Begriff der Sklaverei fremd.

U. E. handelt es sich hier um eine Angelegenheit, welche
das öffentliche Interesse und auch die Öffentlichkeit im aller-
höchsten Grade interessiert.

Euer Hochwohlgeboren bitten wir daher ganz ergebenst,
nicht nur im Interesse dieser Arbeiter, sondern auch im Interesse
der öffentlichen Ordnung, diesen ganz unhaltbaren Zuständen
ein Ende zu bereiten.

Insbesondere haben sich heute wieder die folgenden Arbeiter
au uns gewandt, die gern nach Lodz zurückgeschafft werden
möchten:

1.	Hirsch Goldberg in Essen, Stoppenbergerstr. 8t.

2.	Schmul Liebeskind, ohne Unterkunft.

3.	Abraham Feldan, ohne Unterkunft.

4.	Hermann Lobowski in Stoppenberg, Salkenbergsweg 24.

5.	Max Wittelson in Stoppenberg, Ernestinestr. 89.

6.	Liebmann Kursk in Stoppenberg, Ernestinestr. 89.

Der unter !. Genannte war beschäftigt auf Zeche Matthias
Stinnes. die übrigen 5 auf Zeche Ernestine. Für die zu 2 und
3 Genannten ist der p. Goldberg bereit, Zuschriften und Be-
nachrichtigungen entgegenzunehmen.
        <pb n="106" />
        ﻿107

r

Wir glauben, daß die Angelegenheit eine höchst dringliche
Erledigung erfordert, daß insbesondere der Zustand, daß Ar-
beiter wie die zu 2 und 3 Genannten ohne jede Unterkunft und
Ernährungsmöglichkeit sind, die schnellste Beendigung erheischt.
Wir dürfen daher wohl einer baldgefälligen Rückäußerung ent-
gegensehen.

Essen, den 20. August 1916.

An das Königliche Bergrevier I, II und III in Essen.

Dem Königlichen Bergrevier erlauben wir uns in der An-
lage Abschrift einer Eingabe zu überreichen, die wir heute an
den Herrn Polizeipräsidenten hiersclbst gerichtet haben.

Wir bitten auch das Königs. Bergrevier ergebenst, dieser
Angelegenheit, die dort durch eine Reihe von Gewerbegerichts-
klagen bereits bekannt sein dürfte, seine Aufmerksamkeit schenken
zu wollen und Maßregeln zur Abhilfe zn treffen.

Wir geben uns der Erwartung hin, daß diese Anregung ge-
nügt, diesen unhaltbaren Zuständen ein Ende zu bereiten.

Hochachtungsvoll usw.

Eine weitere Eingabe an den Herrn Polizeipräsidenten
lautete:

Essen, den 23. August 1915.

Unter Bezugnahme auf unsere Eingabe vom 20. August cr.
betreffend die russischen Arbeiter zeigen wir noch ergebenst an,
daß folgende weiteren Arbeiter gern nach Lodz zurückkehren
möchten, sobald sie hierzu Gelegenheit haben:

1.	Froin Goskowitsch, obdachlos, beschäftigt gewesen auf Zeche
Matthias Stinnes in Altenessen, Schacht I und II.

2.	Jaingel, Fritz, obdachlos, beschäftigt gewesen auf Zeche
Matthias Stinnes in Altenessen, Schacht I und II.

3.	Heinrich Lemnowitz, obdachlos, beschäftigt gewesen auf Zeche
Friedrich Ernestine in Stoppenberg.

4.	Heinrich Eizenberg, obdachlos, beschäftigt gewesen auf Zeche
Friedrich Ernestine in Stoppenberg.

6. Simon Vogel in Karnap, Ledigenheim, beschäftigt gewesen
auf Zeche Matthias Stinnes in Altenessen, Schacht I und II.
Die in unserer früheren Eingabe Genannten sind wieder
bei uns gewesen, um sich nach dem Erfolg unserer Bemühungen
zn erkundigen. Wir bitten, doch baldgefälligst uns eine Antwort
zukommen zu lassen, wie es mit den Leuten werden soll.
        <pb n="107" />
        ﻿108

Essen, den 23. August 1916.

An die Zeche Matthias Stinnes, Altenessen.

Der bei Ihnen beschäftigt gewesene Arbeiter Hirsch Gold-
berg aus Lodz will in seine Heimat zurückkehren, und zwar,
wenn es nicht anders ist, auf eigene Kosten. Wir sollen Sie in
seinem Namen ersuchen, ihm seinen Paß und seinen Entlassungs-
schein umgehend zuzusenden. Er wohnt Essen, Stoppenberger-
straße 81.

Wir bitten, dies baldgefälligst zu tun, damit er abreisen
kann.	Hochachtungsvoll usw.

Darauf folgte nachstehende Anzeige an das Polizeipräsidium
in Essen i

Essen, den 25. August 1916.

Zu unserer Eingabe betreffend die russischen Arbeiter zeigen
wir ferner an, daß folgende drei Arbeiter:

1.	Schia Speiser in Stoppenberg, Salkenbergsweg 24,

2.	Adolf Zucker in Stoppenberg, Feldstraße (Ziegelei), und

3.	Kaufmann Przinski, z. Z. Krankenhaus in Stoppenberg,
wieder nach Rußland zurückkehren wollen, und zwar Speiser und
Przinski nach Lodz und Zucker nach Kalisch.

Speiser liegt seit mehreren Tagen im Krankenhaus zu
Stöppenberg. Er ist krank und kann nicht weiter arbeiten.
Zucker ist ebenfalls krank und schwächlich und kann die Arbeitz
nicht aushalten. Er wird aber nach seiner Angabe von dem
Steiger mit Gewalt zur Fortsetzung der Arbeit gezwungen. Er
gibt an. daß er durch Schläge gezwungen worden sei. wieder
einzufahren.

Der Drittgenannte ist ebenfalls krank. Er leidet an epi-
leptischen Unfällen. Er gibt ebenfalls an, durch Mißhandlung
zur Fortsetzung der Arbeit gezwungen zu sein. Alle drei Ar-
beiter waren beschäftigt auf Zeche Ernestine in Stoppenberg.

Der Herr Polizeipräsident erwiderte darauf:

Essen, den 26. August 1915.

Auf die Eingaben vom 20. und 23. d. Mts., betr. russische Arbeiter.

Nach den zurzeit geltenden ministeriellen Bestimmungen sind die
mit behördlicher Genehmigung im besetzten russisch-polnischen Gebiete
von hiesigen Unternehmern angeworbenen Arbeiter verpflichtet, bei
dem Arbeitgeber, der sie angeworben hat, in Arbeit zu bleiben. Unter
        <pb n="108" />
        ﻿109

dieser Bedingung erfolgt die Anwerbung. Stellt es sich heraus, dah
die einzelne Person für die betreffende Arbeit, hier kommt in der
Hauptsache Zechenarbeit in Frage, zufolge ihres Gesundheitszustandes
oder ihrer Körperbeschaffenheit nicht geeignet ist, so haben die Zechen-
verwaltungen ihr leichtere Arbeit, die sich zurzeit in diesen Betrieben
fast immer bietet, zugewiesen. Nur in den Fällen, in denen eine
weitere Beschäftigung mit Rücksicht auf die prsönlichen Verhältnisse
des Arbeiters und der Arbeitsverhältnisse bei der Zeche nichts möglich
war, haben die Betreffenden die Erlaubnis erhalten, anderweitig in
Arbeit zu treten. Die dortseits angeführten Fälle sind bereits oder
werden noch geprüft. Die Entscheidung mutz von Fall zu Fall ge-
troffen werden. Ueber die Anträge auf Gestattung der Rückreise wird
höheren Ortes entschieden werden. Ich habe dem Herrn Regierungs-
präsidenten entsprechenden Bericht erstattet. Jedenfalls ist es Pflicht
dieser Leute, den von ihnen eingegangenen Verpflichtungen wenig-
stens solange nachzukommen, bis im Einzelfnlle eine Entscheidung ge-
troffen ist. Sie müssen daher vorläufig die Arbeit bei dem Unter-
nehmer aufnehmen und wenn behördlich festgestellt ist, dah dies nicht
möglich, ist, sich vorläufig anderweitige Beschäftigung suchen. Hieran
ist zurzeit kein Mangel. Sobald die Entscheidung des Herrn Regie-
rungspräsidenten eingeht, werde ich Mitteilung machen.

Weiter ging folgendes Schreiben der Zeche Matthias Stinnes
ein:

Essen, den 30. August 1916.

In Erledigung Ihres Geehrten vom 23. d. Mts. teilen wir Ihnen
mit, datz wir dem Arbeiter Hirsch Goldberg aus Lodz den Pah und
den Entlassungsschein nicht zusenden können. Dem Erlah des Herrn
Ministers des Innern vom 11. Mai d. I. — I. II k. 681 — gemäh ist
Goldberg verpflichtet, auf unserer Zeche Matthias Stinnes 1111 in
Arbeit zu bleiben.

Uebrigens würde der Mann, selbst wenn er die von Ihnen er-
betenen Papiere besähe, die Grenze nicht überschreiten dürfen.

An Se. Exzellenz den Herrn Minister des Innern wurde
nun folgendes Gesuch eingereicht:

Gesuch »m Aufenthaltserlaubnis I. des Polsterers Schin Speiser
aus Lodz, zurzeit in Esten, 2. des Polsterers Kaufmann Bre-
shnski aus Lodz, zurzeit in Essen.

Essen, den 81. August 1913.
Ew. Exzellenz bitten wir ganz gehorsamst, uns gestatten zu
wollen, uns zum Zwecke der Arbeitsleistung bei der Firma I.
Kramm in Essen bis auf weiteres in Essen aufhalten zu dürfen.
        <pb n="109" />
        ﻿110

Begründung: Vor einigen Monaten sind wir durch
einen Agenten einer hiesigen Zeche, der in Lodz Bergarbeiter
angeworben hat, veranlaßt worden, auf einer hiesigen Zeche in
Arbeit zu treten. Wir sind, dann mit einer größeren Menge
anderer Arbeiter nach hier transportiert worden, sind aber zu
kränklich und schwach für die Zechenarbeit. Nunmehr haben wir
als gelernte Polsterer bei der Firma I. Kramm hier Arbeit ge-
sunden. Diese hat uns, wie aus dem anliegenden Schreiben her-
vorgeht, bestätigt, daß wir uns durch Fleiß ihre vollste Zufrieden-
heit erworben haben. Die Firma wünscht selbst, daß wir als
Polsterergehilfen bei ihr weiter tätig sein mögen. Es ist dieser
Firma sehr schwer, jetzt während des Krieges geeignetes Per-
sonal zu bekommen. Es dürfte auch als im allgemeinen Inter-
esse liegend anzusehen sein, wenn Einwohner aus den besetzten
Gebieten hier die Lücken ausfüllen können, welche im kaufmän-
nischen oder handwerklichen Betriebe entstanden sind, sofern die
Zuverlässigkeit außer Zweifel steht.

Mit Rücksicht hierauf bitten wir untertänigst, unserem An-
trage geneigtest stattgeben zu wollen.

Ganz gehorsamst usw.

* * *

Essen, den 31. August 1913.

An den Herrn Polizeipräsidenten in Essen.

Ew. Hochwohlgeboren

überreichen wir in der Anlage ein Gesuch an den Herrn Minister
des Innern, in welchem wir um Gestattung des Aufenthaltes
in Essen nachsuchen. Wir bitten Ew. Hochwohlgeboren ganz
gehorsamst, unseren Antrag befürwortend weiter geben und
unserer Anwesenheit bis zur Entscheidung über das Gesuch nicht
hinderlich sein zu wollen.

Ganz gehorsamst usw.

Drei Schreiben, die an das Polizeipräsidium in Essen ge-
richtet wurden, lauteten:

Esse n, den 23. August 1915.

In der Angelegenheit betreffend die russischen Arbeiter
bitten wir Ew. Hochwohlgeboren ergebenst, den nachbenannten
Arbeitern: 1. Polsterer Schia Speiser, 2. Polsterer Kaufmann
Brezynski, welche beide bei der Firma Kramm Hierselbst Arbeit
gefunden haben, bis auf weiteres den Aufenthalt in Essen zu
gestatten.
        <pb n="110" />
        ﻿111

Die beiden Genannten haben am 31. August cr. ein Gesuch
uni Aufenthaltserlaubnis an Se. Exzellenz den Herrn Minister
des Innern gerichtet, welches sie Ew. Hochwohlgeboren zur
Weitergabe überreicht haben. Sie haben damals schon gebeten,
bis zur Entscheidung über das Gesuch ihrer vorläufigen Be-
schäftigung nicht hinderlich sein zu wollen. Wie die beiden Ge-
nannten uns heute aber mitteilen, ist ihnen gelegentlich ihrer
letzten Polizeilichen Meldung gesagt worden, daß sie verhaftet
werden sollten, wenn sie nicht auf der Zeche wieder Arbeit an-
nehmen.

Wir bitten Ew. Hochwohlgeboren, dem betreffenden Polizei-
revier die erforderliche Anweisung zu erteilen.

Essen, den 20. Sept. 1916.

In der Angelegenheit betreffend die russischen Arbeiter er-
lauben wir uns, die Aufmerksamkeit Ew. Hochwohlgeboren auf
folgende beiden Arbeiter noch besonders zu lenken:

l. Adolf Zucker, früher Stoppenberg, Feldstraße, jetzt in
Essen, Stoppenbergerstraße 81, 2. Josef Pzignoweck in Essen,
Stoppenbergerstraße 81.

Für den Erstgenannten haben wir bereits in unserer Ein-
gabe vom 25. August cr. die Bitte der Zurückführung nach Lodz
ausgesprochen. Seitdem hat Zucker nichts mehr von der Sache
gehört. Er hat sich dann, um seinen Unterhalt zu verdienen,
nach anderer Arbeit umgesehen und ist bis jetzt von dem Tief-
bauunternehmer Rudolf Winter Hierselbst mit Bahnarbeiten be-
schäftigt worden. Winter hat ihn jetzt aber wieder entlassen,
weil Zucker zu schwach ist und wegen seiner Herzkrankheit und
eines Leistenbrnchs die Arbeit nicht leisten kann.

Pzignoweck hat ebenfalls, wie der vorgenannte Zucker,
mit diesem zusammen auf der Zeche Ernestine bis Ende August
gearbeitet. Er hat dann dort auch die Arbeit verlassen, weil er
krank ist, und ist ebenfalls von dem Tiefbauunternehmer Winter
aus Mitleid beschäftigt worden. Winter hat ihn jetzt aber auch
entlassen, weil die Arbeit für ihn zu schwer ist.

Die beiden sind jetzt ohne Beschäftigung und ohne Geld-
mittel und liegen auf der Straße.

Wir bitten doch dringend, ihre Zurückführung nach Lodz
baldigst veranlassen zu wollen. Wie uns die beiden mitteilen,
soll am nächsten Donnerstag ein Rücktransport nach Lodz statt-
finden. Vielleicht läßt es sich ermöglichen, daß sie dann mitkom-
men.	Ergebenst! usw.
        <pb n="111" />
        ﻿112

Essen, den 28. September 1918.

Ew. Hochwohlgeboren

erlauben wir uns, wiederholt die Aufmerksamkeit auf die Lage
der auf den hiesigen Zechen beschäftigten russischen Arbeiter zu
richten. Unsere Erfahrungen haben uns leider bestätigt, daß die
dortseits getroffenen Maßnahmen zur Linderung der Notlage
dieser Leute keineswegs ausreichen, denn immer wieder kommen
Leute zu uns, die offenbar krank und der verlangten Arbeit
nicht gewachsen sind, die aber unter Anwendung von Gewalt
und Drohungen zur Arbeit gezwungen zu werden glaubhaft an-
geben. Ein anderer Teil der Arbeiter berichtet, daß ihnen die
Rückbeförderung versprochen sei, daß sie aber immer wieder hin-
gehalten würden. Die Leute sitzen hier und hungern und fallen
der Armenpflege zur Last.

Heute haben wiederum folgende Arbeiter: 1. Karl Grelus,
wohnhaft in Stoppenberg, Feldstraße 14 a, 2. Karl Wisniewski,
ebendort, beide beschäftigt auf Zeche Ernestine in Stoppenberg,
unsere Hülfe in Anspruch genommen. Beide sind krank und der
Arbeit nicht gewachsen. Trotzdem werden sie zu schwerer Arbeit
angehalten.

Grelus ist ein schwacher Mensch, der stets über Schmerzen
in der Brust und in der Seite klagt, deren Ursache er nicht weiß.
Er ist zweimal von dem Herrn vr. Benking untersucht worden.
Dieser hat ihn auch, als zu nur leichter Arbeit fähig erklärt.
Trotzdem wird er zu den schwersten Arbeiten, auch unter Tage,
angehalten. Der Steiger Nachtigall von der Zeche Ernestine
zwingt ihn dazu unter Anwendung von Schlägen und Droh-
ungen .

Dies ist zuletzt am Donnerstag der vorigen Woche gewesen.
Bei dieser Gelegenheit hat Nachtigall ihn wieder geschlagen.
Grelus ist unter dieser Arbeit zusammengebrochen und hat seit-
dem nicht mehr arbeiten können.

Gegen den vorbezeichneten Steiger Nachtigall stellen wir
hiermit Strafantrag und verlangen seine strafrechtliche Verfol-
gung. Besonderen Strafantrag des Grelus fügen wir in der
Anlage bei. Einen Zeugen, der bei der Mißhandlung und Nöti-
gung des Grelus zugegen gewesen ist, dessen Namen dieser aber
zurzeit nicht weiß, werden wir noch angeben.

Wisniewski ist herz- und lungenleidend. Auch ist er schon
in Behandlung von vr. Benking gewesen, der ihn ebenfalls als
nur zu leichter Arbeit fähig bezeichnet hat. Trotzdem wird er
gezwungen, schwere Arbeit zu verrichten. Man hat ihn zwar
nicht in die Grube einfahren lassen, zwingt ihn aber über Tage
die schwersten Arbeiten zu leisten. So muß er die gefüllten
        <pb n="112" />
        ﻿113

Kohlenwagen weiterschieben usw. Am Mittwoch und Samstag
voriger Woche hat er einen Blutsturz bekommen.

Wir bitten doch dringend, dafür zu sorgen, daß zunächst
einmal diese beiden Arbeiter von der Zeche frei kommen und in
ihre Heimat zurücktransportiert werden. Ergebenst! usw.

* * *

Das Polizeipräsidium antwortete:

Essen, den 27. September 1615.

Aus das Schreiben vom 20. d. Mts. betreffend die Russen Zucker
und Pzignoweck.

Die Verhandlungen über die Rückbeförderung arbeitsunfähiger
angeworbener Russen schweben noch bei den Militär- und Zivil-
instanzen.

Die beiden Genannten werden erforderlichenfalls in Schutzhaft
genommen werden.

Im Aufträge (Unterschrift unleserlich.)

Der Staatssekretär des Innern. Berlin W. 8, den 17. Dez. 1915.

II 7585.	Wilhelmstr. 74.

An den Vorsitzenden des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands,
Mitgl. d. R. Herrn H. Sachse, Hochwohlgeboren, Berlin.

Aus die von Euer Höchwohlgeboren, Herrn Landtagsabgeordneten
Hue und anderen Herren im Oktober überreichten und mündlich er-
örterten Beschwerden über die Behandlung der aus den besetzten Ge-
bieten im Bergbaureviere eingeführten Arbeiter teile ich ergebenst mit,
daß die Königlich Preußischen Minister für Handel und Gewerbe und
des Innern auf Grund auch von anderer Seite erhobener Vorstel-
lungen Veranlassung genommen haben, die Beschwerden allgemeiner
Natur, soweit sie mit dem rheinisch-westfälischen Bergbau zusammen-
hängen, Anfang November 1615 durch Kommissare an Ort und Stelle
untersuchen zu lassen. Diese Verhandlungen haben zu eingehenden
Ermittelungen der lokalen Bergbehörden geführt, die das in der An-
lage enthaltene Ergebnis gehabt haben.

Nach einem Berichte des Königlichen Oberbergamts in Dortmund
ist die Frage der Versicherungspflicht der angeworbenen ausländischen
Arbeiter für den Jndustriebezirk Rheinland-Westfalen im Sinne der
Bejahung der Versicherungspflicht erledigt. Daß grundsätzliche Ab-
tveichungen in anderen größeren Jndustriebezirken vorwalten, ist bis-
her nicht bekannt geworden.

Ergänzend zu den in der Anlage enthaltenen Ausführungen wird
im allgemeinen noch folgendes bemerkt:

Im rheinisch-westfälischen Bergbau wurden Anfang November
1616 rund 10 500 angeworbene ausländische Arbeiter beschäftigt, wäh-

8
        <pb n="113" />
        ﻿114

xeub die Zahl der beschäftigten Kriegsgefangenen sich auf rund 28 OM
belief. Die mit den letzteren gemachten Erfahrungen haben die Ar-
beitgeber im allgemeinen mehr und mehr befriedigt, während das.
Urteil über Leistung und Haltung der anderen Art vön Ausländern
nicht ein gleich günstiges ist. Etwa ein Viertel dieser anderen, die
Deutsch-Russen, insbesondere Balten sind, ist einwandfrei, die weitere
Hälfte hat nach anfänglichen Schwierigkeiten, die ihr die ungewohn-
ten Arbeits- und Lebensverhältnisse bereiteten, sich allmählich einge-
wöhnt und auch im ganzen die betreffs ihrer gehegten Erwartungen
erfüllt. Die restlichen 25 Prozent dagegen, die zumeist dem körperlich
nicht gerade leistungsfähigen russisch-jüdischen Arbeiter- und Handels-
proletariat entstammen, haben durch ihren häufig planmäßigen, nicht
nur passiven Widerstand gegen regelmäßige Arbeit, Ordnung und Zucht
und durch ihr zum Teil aufwieglerisches Verhalten für Arbeitgeber
und Behörden verschiedentlich arge Unzuträglichkeiten geschaffen. Daß
bei der gebotenen Zurechtweisung und Unterbringung dieser Elemente
in andere Arbeitsstellen dann und wann von dem Aufsichtspersonal
auch mit einem das erlaubte Maß überschreitenden Nachdruck gegen
sie vorgegangen sein mag, ist an sich nicht zu billigen, aber nach der
vorhandenen Sachlage erklärlich. Die dabei vereinzelt vorgekommenen
Fälle körperlicher Zurechtweisung dürfen jedenfalls nicht verallge-
meinert werden und nicht zu dem Urteil führen, daß die Behandlung
der angeworbenen Ausländer schlechthin hart und unmenschlich sei
und sich.zu Mihständen ausgewachsen habe. In der einheimischen Be-
legschaft des rheinisch-westfälischen Industriegebiets ist ein solches
Urteil, das nach der Behauptung des Abgeordneten Hue sogar zu einer
bedrohlichen Erregung der Arbeiter geführt haben soll, nach den über-
einstimmenden Berichten der lokalen Bergbehörden auch sicherlich nicht
vorhanden.

Als Hauptmangel der bisher geübten Anwerbung der Ausländer
hat sich nach bisherigen Beobachtungen, namentlich solange im An-
fang ihre Heranziehung noch im Wege des freien Anwerbewettbetriebs
erfolgte, das Fehlen einer gehörigen Sichtung der Arbeiter schon an
Ort und Stelle in den besetzten Gebieten herausgestellt. Auf diese
Weise ist eine nicht unerhebliche Zahl, besonders der Lodzer Textil-
arbeiter, in die großindustriellen Betriebe des Westens und Ostens
zu Arbeiten eingestellt worden, für die sie nach ihrer körperlichen Ver-
fassung und nach ihren Neigungen wenig passen. Die zur Sichtung
und Klassifizierung der Arbeiter in den besetzten Gebieten erforder-
lichen Maßnahmen sind zupzeit Gegenstand von Verhandlungen, die
vor ihrem Abschluß stehen. Ein weiterer Nachteil war es für diese Ar-
beiter, daß sie hier im Inland auf Grund mehrfacher Erfahrungen
zu der Meinung verleitet wurden, es fehle hier an einer behördlichen
Stelle, an die sie sich in Sachen ihrer Arbeitsverhältnisse wegen Er-
teilung von Rat und Auskunft und auch mit Beschwerden wenden
        <pb n="114" />
        ﻿115

könnten. Stellenweise ist ihnen auch unter Berkennung ihrer Rechts-
stellung im Inland das rechtliche Gehör bei den Gewerbegerichten ver-
sagt worden.

Zur Behebung dieser Mängel hat der Herr Handelsminister
unterm 24. November 1916 an die Oberbergämter und Regierungs-
präsidenten einen besonderen Erlaß gerichtet, durch welchen eine
bessere Auswahl der zur Anwerbung gelangenden Arbeiter schon in
ihrer Heimat vorgesehen, ferner die Bestellung der Gewerbeaufsichts-
unb der Bergrevierbeamten zu Vertrauenspersonen für die im Inland
beschäftigten russisch-polnischen Arbeiter ausgesprochen, sodann die
sachkundige Beteiligung dieser Beamten bei der Unterbringung dieser
Arbeiter durch die Behörden der allgemeinen Polizei in andere für
sie geeignetere Arbeitsstellen herbeigeführt und -endlich das rechtliche
Gehör bei den Gewerbegerichten auch für diese ausländischen Arbeiter
gesichert wird.

Es ist anzunehmen, daß durch diese Maßregel insonderheit durch
die schärfere Sichtung der in das Inland eingeführten Arbeiter die
bisher beobachteten Unzuträglichkeiten sich werden vermeiden oder
wenigstens auf ein erträgliches Maß zurückführen lassen.

Diejenigen Arbeiterelemente, die, aus der früheren Anwerbungs-
zeit stammend, sich dauernd als im Inland nicht verwendungsfähig
herausstellen, müssen wieder in ihre Heimat gebracht werden.

Der in dem mir abschriftlich übergebenen Schriftsatz aus Walden-
burg vom 22. August 1916 behandelte Cinzelfall (Behandlung der rus-
sischen Arbeiter auf dem Paulinenschacht im Bergrevier Waldenburg)
ist näher untersucht worden; die Bergbehörde hat die erforderliche
Zurechtweisung der beteiligten Grubenbeamten eintreten lassen. In
gleicher Weise ist schon früher, im Juli 1916, seitens der Bergbehörde
gegen das Beamtenpersonal der Fürstlich-Plessischen Prinzengrube in
Oberschlesien, gegen das sich die Vorstellung in dem mir gleichfalls
abschriftlich überreichten Schriftsatz des Heinrich Löffler in Kattöwitz
vom 10. September 1915 wendet, vorgegangen worden. Die zu miß-
billigenden Vorgänge auf diesem Bergwerk, die sich gleichfalls gegen-
über jüdischen, aus der Lodzer Gegend stammenden Arbeitern abge-
spielt haben, sind schon damals Gegenstand behördlichen Eingreifens
gewesen.

Wegen der in der Anlage vorgeschlagenen anderweitigen Rege-
lung der von den Arbeitern einzubehaltenden für die Familienange-
hörigen bestimmten Beträge wird weiteres veranlaßt werden.

Die Beschwerden hinsichtlich der bei der Firma Orenstein und
Koppel und den rheinischen Stahlwerken in Duisburg-Meiderich be-
schäftigten russisch-polnischen Arbeiter werden noch einer Prüfung
unterzogen.

ch *

Im Auftrage: Caspar.
        <pb n="115" />
        ﻿— 116 —

Dortmund, den 20. November 1915.
Betrifft russisch-polnische Arbeiter.

Die weitaus meisten der Ausländer sind unter Tage, und zwar
als Schlepper, Bremser, Abnehmer, Pferdetreiber, Hilfszimmerhauer,
Maurer usw. angelegt. Ueber Tage werden sie vorwiegend auf der
Kokerei beschäftigt, daneben als Platzarbeiter, auf der Hängebank und
im Kesselhaus, sowie, soweit sie Handwerker sind, in den Werkstätten
als Schmiede, Schlosser, Schreiner.

Verhältnismäßig sehr wenige von ihnen haben eine bessere Aus-
bildung als Lehrer, Kaufmann, Schreiber, Ingenieur, Maschinen-
techniker usw. genossen. Diese werden zum Teil, ihren Kenntnissen
entsprechend, mit zeichnerischen Arbeiten, sowie als Dolmetscher, als
Aufseher in den Ledigenheimen und als Bureaubeamte beschäftigt.

Die anderen gehören durchweg dem Arbeiterstande an und waren
in ihrer Heimat hauptsächlich als Weber, Sticker usw. in der Textil-
industrie beschäftigt; der jüdische Teil hat auch wohl Hausierhandel
getrieben, und doch finden sich auch unter ihnen gelernte Bergarbeiter.

80 bis 90 Prozent sind der deutschen Sprache und teilweise des
Lesens und Schreibens mächtig. Die nur russisch oder polnisch spre-
chenden Arbeiter sind durchgängig Analphabeten, zeigen jedoch eigen-
tümlicherweise die Fähigkeit, sehr rasch die deutsche Sprache so weit
sich anzueignen, daß sie sich verständigen können.

Bezüglich der Löhne gehen sämtliche Zechenverwaltungen von dem
Grundsatz aus, daß die russisch-polnischen Arbeiter ebenso gestellt sein
und denselben Lohn erreichen sollen, wie die einheimischen Arbeiter.
Da die Leistungen vielfach, namentlich bei der Aufnahme der Beschäf-,
tigung, hinter denen der deutschen Arbeiter zurückbleiben, müssen
stellenweise höhere Löhne gezahlt werden, als ihnen im Verhältnis zu
ihren Leistungen zustehen würden.

Infolgedessen ist der Löhn nirgends niedriger, als ihnen vertrag-
lich zugesichert ist.

Ebenso wenig ist die Beschwerde, daß durch die Beschäftigung der
fremdländischen Arbeiter der im Gedinge verdiente Lohn der ein-
heimischen Arbeiterschaft gedrückt werden würde, zutreffend. Dies
beweist zur Genüge die Lohnstatistik, die von Monat zu Monat stei-
gende Tendenz zeigt. Nach der Art und Weise, wie die Ausländer dem
Betriebe eingereiht sind, ist eine Minderung des Gedingelohnes durch
sie kaum möglich. Die meisten Fremdlinge werden mit den oben
genannten Arbeiten im Schichtlohn beschäftigt. Wo es sich um ge-
lernte Bergleute handelt, sind diese, so weit wie möglich, für sich in
Kameradschaften zusammengelegt, wobei ihnen ein derartiger Gedinge-
satz gegeben ist, daß sie die allgemeine Lohnhöhe erreichen können; auf
Zeche Nordstern hat sagar im Monat Oktober der Lohn einer solchen
Kameradschaft die Höhe von 8,60 Mark erreicht. Läßt sich ein Zusam-
menarbeiten mit einheimischen Arbeitern, namentlich in Kohlen-
        <pb n="116" />
        ﻿117

betrieben nicht vermeiden, so werden diese vor einer etwaigen Be-
nachteiligung infolge der geringen Leistung der Ausländer durch ge-
nügende Erhöhung des Gedinges geschützt oder die ausländischen Ge-
dingeschlepper und Hilfsarbeiter werden nur mit 80 bis SO Prozent
an dem von der ganzen Kameradschaft verdienten Lohn beteiligt. Mag
auch zu Ansang der Heranziehung der fremdländischen Arbeiterschaft
hier und dort Besorgnis über ein dadurch hervorgerufenes etwaiges
Sinken der Löhne sich bemerkbar gemacht haben, so haben unsere Ar-
beiter längst überall eingesehen, daß sie durch die Einstellung der
Russen und Polen in ihrem Verdienst in keiner Weise benachteiligt
werden, nirgends haben sie sich daher geweigert, mit den Ausländern
zusammenzuarbeiten. Im Gegenteil ist der einheimischen Arbeiter-
schaft die Heranziehung der Ausländer insofern zu einem Vorteil ge-
worden, als setzt viel jüngere Leute bereits mit Hauerarbeiten betraut
werden können und so die für ihr Alter bedeutend höheren Hauer-
löhne verdienen, wie es zu gewöhnlichen Zeiten nicht möglich wäre.

Ein Teil der Ausländer haben ihre Familien bei sich, leben mit
diesen in den Wohnungen der Zechenkolonien oder in anderen Miets-
wohnungen und können somit ihre Lebensführung ganz nach Belieben
gestalten. Die ledigen Arbeiter sind nur in beschränktem Maße bei
hiesigen Familien untergebracht, werden aber auch dann auf den
meisten Schachtanlagen in den Kantinen der Zechenverwaltungen be-
köstigt, weil ihnen aus diese Weise nahrhaftere und reichlichere Speise
gegeben werden kann. Zumeist haben die Russen und Polen in Massen-
quartieren - Sälen, Schlafhäusern, Ledigenheimen — Unterkunft ge-
sunde» und werden durch die Zechenverwaltung beköstigt. Die Ein-
richtung der Beherbergungsräume ist angemessen und entspricht einer
solchen, wie sic auch für einheimische Arbeiter gehalten wird; die
Räume sind heizbar, enthalten Tische, Stühle, sowie für jeden Mann
ein Bett und einen Schrank. Zur Einnahme der Mahlzeiten dienen
gemeinsame Speiseräume, die sauber und einwandfrei hergerichtet
sind. . Vielfach ist es beobachtet worden, daß die Räume in ekelhafter
Weise beschmutzt, die Worte nicht benutzt und die Notdurft aus dem
Fenster oder in Wasch- und Eßgeschirr verrichtet wurde.

Die Beköstigung wird von den Revierbeamten als durchweg gut
erachtet, eine Ansicht, der nach den den Berichten beigefügten Wochen-
übersichten der verabfolgten Speisen sowie nach den Feststellungen der
Zeche General Blumenthal über die Gewichtszunahme der eingestellten
Arbeiter nur zugestimmt werden kann. Die Revierbeamten van
Witten und Essen III bezeichnen auf Grund persönlicher Feststellung
die Kost der Ausländer als eine solche, wie sie sich unsere einheimische
Arbeiterbevölkerung bei den hohen Lebensmittelpreisen nicht leisten
kann, indem die Russisch-Polen täglich dreimal warme Speisen mit
etwa ein halb Pfund Fleisch erhalten. Eine gute Ernährung der Leute
liegt ja durchaus im Interesse der Zeche selbst.
        <pb n="117" />
        ﻿Beschwerden über schlechte Beköstigung und ungeeignete Unter-
bringung müssen demnach zurückgewiesen werden. Klagen, die nament-
lich im Anfang laut und von den Revierbeamten untersucht wurden,
haben sich als unbegründet herausgestellt. Meistens war den Leuten
die Kost ungewohnt oder es handelte sich um Personen, die in einem
sehr ausgehungerten Zustande eine solche Ehlust zeigten, daß diese mit
den üblichen Nahrungsmengen nicht zu stillen war, oder auch um
Juden, die rituell geschlachtetes Fleisch verlangten.

Ebenso sind Beschwerden über die Nichtannahme der Kündigung
und Aushändigung der Papiere seitens der Zechenverwaltungen, sowi?
die Verwehrung der Rückkehr in die Heimat zu Unrecht erhoben. Da
die angeworbenen Arbeiter als Staatsbürger feindlicher Länder unter
besonderer polizeilicher Aufsicht stehen, dürfen sie ohne Genehmigung
des stellvertretenden Generalkommandos zu Münster, der Königlichen
Regierungen bezw. der zuständigen Ortspolizeibehörden nicht willkür-
lich ihren Aufenthaltsort wechseln, was ihnen bei Abschluß des Arbeits-
vertrages bekannt gegeben worden ist. Dazu haben sic sich in dem
Vertrag auf längere Zeit, teils drei und sechs Monate, teils für die
Dauer des Krieges zur Arbeit auf dem betreffenden Bergwerk ver-
pflichtet. Kündigen sie daher, wie es schon sehr oft vorgekommen ist,
alsbald, weil ihnen die Arbeit mißfällt, oder verweigern sie die Weiter-
arbeit, so haben sie vielmehr sich in Widerspruch mit dem eingegangenen
Vertrag gesetzt und Kontraktbruch begangen. Wenn manche Zechen die
Annahme der Kündigung verweigerten, so waren sie demnach dazu
durchaus berechtigt. Jedoch haben die meisten Zechen trotzdem und trotz
Forderungen, die sie aus den vorgestreckten Reisekosten und Vorschüssen
an die Aufkündiger hatten, die Kündigung angenommen. Ohne Ge-
nehmigung der genannten Behörden den Ausländern die Papiere aus-
zuhändigen oder sie vor Ablauf der vertraglich festgelegten Zeit in die
Heimat zurückzubringen, dazu waren die Zechen infolge der diesbezüg-
lichen ministeriellen Vorschriften nicht in der Lage.

Die Erfahrungen, die die einzelnen Zechen mit den russisch-pol-
nischen Arbeitern gemacht haben, sind verschieden. Die Revierbeamten
haben im allgemeinen den Eindruck gewonnen, daß die Ausländer im
großen ganzen hinter unseren einheimischen Arbeitern in Leistung,
Ordnung und Pünktlichkeit zurückstehen. Es! mag dies zum Teil daran
liegen, daß die Leute plötzlich aus den altgewohnten Verhältnissen
herausgerissen sind und sich in der ersten Zeit nicht zurechtfinden kön-
nen. Auch Mag anfangs die verhältnismäßig schlechte körperliche Lei-
stungsfähigkeit der an leichtere Arbeiten gewohnten Leute schuld sein,
daß die Leute der immerhin schweren Bergarbeit nicht gewachsen
waren, wenigstens kann bei vielen Arbeitern infolge guter Verpflegung
durch die Zeche eine Besserung und ein Hineinfinden in die bergmän-
nische Beschäftigung festgestellt werden. Zurzeit beteiligen sich die
russisch-polnischen Arbeiter bereits in ausgedehntem Maße an dem
        <pb n="118" />
        ﻿119

"Verfahren von Ueber- und Nebenschichten. Datz viele Arbeiter zu
schwach zu irgend einer Beschäftigung im Bergbau sind, ist unrichtig.
Die Beschäftigung erfolgt ihrer körperlichen Verfassung entsprechend,
worauf die Zechen schon aus wirtschaftlichen Gründen bedacht sein
müssen, die Revierbeamten berichten übereinstimmend, datz nach ihren
Wahrnehmungen die Ausländer, wenn sie auch im grasten ganzen nicht
so leistungsfähig wie unsere Arbeiter seien, die ihnen übertragenen
Arbeiten ohne Schädigung ihrer Gesundheit ausführen könnten. Zu-
dem sind viele Arbeiten solche, die sonst jugendliche oder jüngere Ar-
beiter verrichten.

Sieht man ab von den wenigen Fällen, in denen infolge tatsäch-
licher körperlicher Schwäche ein russisch-polnischer Arbeiter der ihm
zugewiesenen Beschäftigung nicht hat nachgehen können Und dann ent-
weder in die Heimat zurückbefördert oder in passenderem Industrie-
zweig mit Genehmigung der zuständigen Behörden untergebracht ist,
so muh man aus vielen Anlässen zu der Schlußfolgerung kommen, datz
die Untüchtigkeit der Ausländer meistens in einem Nichtkönnen, als
vielmehr in ihrem Charakter begründet ist. Es muh betont werden,
datz ein großer Teil auS minderwertigen Elementen zu bestehen scheint,
die die größte Unlust zu einer geregelten Tätigkeit zeigen, oft von der
Arbeit grundlos fern bleiben und schwer an deutsche Ordnung und
Pünktlichkeit sich gewöhnen wollen. So betragen z. B. die willkürlich
und ohne Krankenschein gefeierten Schichten auf einer Schachtanlage
des Cöln-Neuessener Bergwerksvereins im Monat September 1818
130 bei 50 Arbeitern. Häufig ist es zu Arbeitsverweigerungen und
Unbotmätzigkeiten gekommen, auch läßt Sitte und Lebensart manchmal
viel zu wünschen übrig. Datz diese arbeits- und ordnungsscheuen,
widerspenstigen Elemente mit den zu Gebote stehenden Zwangsmah-
regeln angehalten werden, dürste durchaus zweckmäßig und angebracht
sein, da solchen Menschen nur durch Strenge beizukommen ist. Unseres
Erachtens haben die aus so widrigen Verhältnissen kommenden Men-
schen alle Ursache, sich hier wohl zu fühlen. Diejenigen, die sich ordent-
lich und gesittet aufführen, haben keinen Grund zu Beschwerden.

Die Leute werden genau wie unsere Arbeiter behandelt. Es ist
kein Fall grober Beschimpfung und systematisch schlechter Behandlung
seitens der Beamten und der deutschen Mitarbeiter festgestellt. Mit
geringen Ausnahmen, die sich auch meistens als ungerechtfertigt er-
geben haben, sind Klagen fremdländischer Arbeiter über Mißhand-
lungen nicht vorgebracht worden. Seitens vieler Zechenverwaltungen
sind die Beamten ausdrücklich angewiesen worden, sich strengstens jeder
Gewalttätigkeit den Ausländern gegenüber zu enthalten. Wenn mit-
unter die Behandlung der Ausländer nicht so ausfällt, wie sie es
wünschen, so tragen sie durch ihr ungebührliches Benehmen selbst die
Schuld. Allem Anscheine nach scheint auch in dieser Beziehung in
letzter Zeit eine Besserung eingetreten und sich bereits ein guter
        <pb n="119" />
        ﻿120

Stamm von Arbeitswilligen und anstelligen Arbeitern herausgebildet
zu haben. Diese Arbeiter haben in Würdigung der geordneten und
guten Verhältnisse des hiesigen Bezirks sich oft dahin geäußert, daß sie
nicht wieder in ihre Heimat zurückkehren wollen und die Betriebs-
führer gebeten, auch nach dem Kriege auf der Zeche in Arbeit bleiben
zu dürfen.

Daß die Behauptung, durch die Beschäftigung der Ausländer
würde die Sicherheit der einheimischen Arbeiter gefährdet, zu Unrecht
erhoben wird, beweist die Tatsache, daß bisher noch kein Unfall, selbst
nicht leichterer Art, zu unserer Kenntnis gekommen ist, der durch
mangelnde Sachkenntnis der Ausländer hervorgerufen wäre. Mit
Arbeiten, wodurch die Sicherheit und das Leben der Mitarbeiter ge-
fährdet werden könnten, werden die Ausländer nicht beschäftigt. Da
60 Prozent der Russisch-Polen deutsch sprechen und teilweise auch
deutsch lesen können, so können sich diese mit den Bergpolizei- und
Unfallverhütungsvorschriften vertraut machen. Denen, die dazu nicht
imstande sind, sind auf den meisten Zechen durch Dolmetscher die ein-
schlägigen Betriebsbestimmungen vorgelesen worden, auf manchen
Zechen sind sie durch praktischen Unterricht über Tage in dem Erkennen
der Schlagwetter und der Handhabung der Sicherheiislampe unter-
richtet worden; auf den schlagwetter- und kohlenstaubgefährlichen
Gruben des Reviers Hamm erhalten sie nur elektrische Lampen. Auf
allen Zechen sind die Aufsichtsbeamten angewiesen, bei ihren Befah-
rungen die Ausländer über die Gefahren des Bergbaues aufzuklären..
Vor allem wird durch geeignete Zusammensetzung der Kameradschaften
dafür Sorge getragen, daß- den verhältnismäßig wenigen nicht deutsch
sprechenden Arbeitern Kameraden zugewiesen werden, die durch Be-
herrschung beider Sprachen in der Lage sind, ihnen die erforderlichen
Anweisungen zum eigenen sowie zum Schutze anderer zu geben.

Alle diese Maßnahmen sind u. E. für die Sicherheit der Belegschaft
ausreichend. Vor allem erscheint uns die Bekanntmachung der berg-
polizeilichen Verfügungen in den fremden Sprachen wenig Zweck zu
haben. Denn diejenigen Arbeiter, die kein Deutsch verstehen und nicht
lesen können, sind fast durchweg Analphabeten, so daß ihnen trotz des
Anschlags der Bekanntmachung in ihrer Sprache diese mündlich mit-
geteilt werden müßte.

Als Unterlagen für die Verträge, unter denen die Arbeiter aus
den besetzten Gebieten angeworben sind, dienen die Vordrucke der deut-
schen Arbeiterzentrale in Berlin, des Arbeitsamts beim Kaiserlichen
Polizeipräsidium in Lodz und Warschau und die Arbeitsvermittelungs-
kommission beim Rate der Stadt Czenstochau. Die Verträge, die ver-
schiedenen Wortlaut haben, entsprechen den ministeriellen Vorschriften.
Da sie den oben genannten Behörden vorgelegt werden müssen, so ist
für die Rechtmätzigkeit der Vertragsbestimmungen bereits eine gewisse
Gewähr gegeben. Wie die zahlreichen, den Berichten der Revier-
        <pb n="120" />
        ﻿121

beamten beigefügten Verträge zeigen, lassen sie die nötige Klarheit
nicht vermissen. Vor allem steht auch in ihnen, daß der Angeworbene
zum Bergbau herangezogen wird. Härten zeigen sie in keiner Weise.
In vielen Verträgen sind außer den Anwerbungsbedingungen besondere
Arbeitsbestimmungen nicht enthalten und es gilt für die Ausländer im
übrigen wie für die freien Arbeiter die Arbeitsordnung.

Die soziale Versicherung der fremden Arbeiter wird in der gleichen
Weise wie bei den freien Bergarbeitern gehandhabt. Sie sind mit Aus-
nahme der ans Zeche Glückaussegen den Anforderungen des Knapp-
schaftsstatuts nicht entsprechenden Arbeiter, die bei der Tiefbauberufs-
genossenschaft angemeldet sind, gegen Unfall bei der Knappschafts-
berufsgenossenschaft versichert. Soweit es der gesundheitliche Zustand
gestattet, sind sie Mitglieder der Kranken- und Pensionskasse des
Knappschaftsvereins. Diejenigen Leute, die den Ausnahmebestim-
mungen der Knappschaft nicht entsprechen, werden nur unter Befreiung
von der Krankenversicherungspflicht beschäftigt, d. h., bei etwa vorkom-
menden Krankheitsfällen trägt der Armenverband oder, wie in den
meisten Fällen geschieht, die Zeche die Kosten des Heilverfahrens.

Eine Zeche hat diesen Teil der Ausländer durch eine Mittelsperson
bei der Ortskrankenkasse versichert.

Die Kriegsgefangenen müssen nach den Vorschriften der Militär-
behörde unter Tage arbeiten, soweit sie vom Arzt als tauglich dazu er-
klärt sind. Weigern sie sich und tritt trotz Anwendung der Haftstrafe
keine Aenderung ein, so werden sie wieder abtransportiert. Von einer
zwangsweisen Anhaltung der Kriegsgefangenen zur Arbeit kann keine
Rede sein. Ebensowenig wird den russisch-polnischen Arbeitern, die
nicht unter Tage arbeiten wollen, gegenüber ein Zwang zur Einfahrt
ausgeübt. Soweit es tunlich ist, werden diejenigen Arbeiter, welche
nicht in der Grube arbeiten wollen, über Tage beschäftigt. Jedoch
macht sich in der letzten Zeit, nachdem die Furcht vor dem ungewohnten
unterirdischen Betrieb überwunden ist, bemerkbar, daß zahlreiche Ar-
beiter die Grubenarbeit der Tagesbeschüftigung der kürzeren Arbeits-
zeit und des höheren Verdienstes wegen vorziehen.

Biele Bergrevierbeamte versprechen sich von der Maßnahme Vor-
teil, daß den russisch-polnischen Arbeitern allgemein erlaubt würde,
ihre Familien nachkommen zu lassen; manche Zechen wollen gute Er-
fahrungen damit gemacht haben. Wenn auch dieser Vorschlag nicht
zurückzuweisen ist, so liegt doch u. E. der Hauptgrund zu der öfter her-
vorgetretenen Unlust, im hiesigen Bezirk zu bleiben, in den von der Re-
gierung angeordneten Wzügen vom Lohn für den Unterhalt der in der
Heimat zurückgebliebenen Angehörigen. Wir erblicken in der Art und
Weise, wie heute die Familienunterstützung prozentual vom Lohn er-
hoben wird, eine Härte. In der Tat verbleiben verschiedenen Leuten nach
Abzug dieser Summe und des Betrags für die Beköstigung und Unter-
kunft nicht mehr viel für die persönlichen Bedürfnisse übrig. Daß die
        <pb n="121" />
        ﻿122

Leute unter diesen Umständen die Lust zur Arbeit verlieren, ist durch-
aus verständlich. U. E. wird diese Blitzstimmung behoben und somit
die Arbeitslust gesteigert, wenn den Arbeitern die Familienunter-
stützung statt in Form eines Prozentsatzes nach festen, der Kopfzahl der
Familien entsprechend gestaffelten Sätzen vom Lohn zurückgehalten
würde.

Von irgend einer Erregung unter den einheimischen Arbeitern
über die Art der Beschäftigung der fremdländischen Arbeiter und damit
zusammenhängende Mitzstände im Bezirk ist an keiner Stelle etwas
zu bemerken. Die Stimmung in der Belegschat ist durchaus ruhig
und dem Ernst der Zeit entsprechend.

B o ch u m, den 15. Oktober 1915.

An Se. Exzellenz den Herrn Minister des Innern, Budapest.

Im Auftrage vieler Bergarbeiter ungarischer Nationalität
ersuchen wir Ew. Exzellenz, dafür Sorge tragen zu wollen, daß
eine Verordnung erlassen wird, nach der deutsche Neichsangehörige
die zum deutschen Heeresdienst einberufen werden, vor ihrer Ein-
berufung aber Mitglied einer ungarischen Pensionskasse oder
Bruderlade waren, Pensionsansprüche betreffend, den ungari-
schen Staatsangehörigen gleichgestellt werden.

Begründung: In Deutschland bestehen für die Berg-
arbeiter Knappschaftsvereine, die ihren Mitgliedern, unter denen
sehr viele Ungarn sind, Ansprüche auf Pension gewährleisten.
Die meisten Knappschaftsvereine haben nun in ihren Statuten
einen Passus, wonach auch Invaliden- und Witwenpensionen an
Kriegsteilnehmer oder deren Angehörige gezahlt werden, wenn
diese im deutschen Heere oder der deutschen Marine Dienst tun.
Die Mitglieder, welche nicht deutsche Reichsangehörige sind,
würden also dabei ausscheiden. Im Bochumer Knappschafts-
verein wurde aber beschlossen, die Angehörigen der österreichisch-
ungarischen Monarchie den Deutschen gleich zu behandeln, wenn
Gegenseitigkeit garantiert werde.

Ferner wurde unterm 9. März 1916 vom preußischen Land-
tag ein Knappschaftskriezsgesetz angenommen, das folgenden
Wortlaut hat:

8 1.

Dem regelmäßigen Aufenthalt im Inland im Sinne des § 17
Absatz 1 des Knappschaftsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachungen
vom 17. Juni und 30. Dezember 1912 (Gesetzsammlung 1912, Seite
137, 1913, Seite 2s gilt gleich ein Aufenthalt im Auslande, der durch
Einberufung des Mitglieds zu Kriegs-, Sanitäts- oder ähnlichen Dien-
sten verursacht ist.
        <pb n="122" />
        ﻿

— 123 —

§ 2.

Hat die Satzung eines Knappschaftsvereins oder einer besonderen
Krankenkasse eine Wartezeit für Leistungen der Krankenkasse bestimmt,
so ruht der Fristenlauf für alle Mitglieder, die während des gegen-
wärtigen Krieges Kriegs-, Sanitäts- oder ähnliche Dienste leisten. Ist
die Wartezeit bereits erfüllt, so bedarf es nicht der Zurücklegung einer
neuen Wartezeit. Die Zeit, für welche die Beiträge gezahlt werden,
wird auf die Wartezeit angerechnet.

8 3.

Mitglieder der Knappschaftsvereine oder der besonderen Kranken-
kassen, deren Mitgliedschaft nach § 18 Absatz 1 Satz 2 des Knappschafts-
gesetzes erloschen ist, haben das Recht, binnen sechs Wochen nach ihrer
Rückkehr in die Heimat in die Krankenkasse eines Knappschaftsvereins
oder in eine besondere Krankenkasse wieder einzutreten, wenn sie
Kriegs-, Sanitäts- oder ähnliche Dienste geleistet haben.

Diese Vorschrift gilt auch für diejenigen, welche zur Zeit ihres
Eintritts in Kriegs-, Sanitäts- oder ähnliche Dienste zwar gemäß
.§ 17 Absah 1 und 2 des Knappschaftsgesetzes zur Weiterversicherung be-
rechtigt waren, von dieser Berechtigung aber keinen Gebrauch gemacht
haben.

Der Verein oder die besondere Krankenkasse kann die in Absatz 2
bezeichneten Personen, welche sich zum Beitritt melden, ärztlich unter-
suchen lassen. Eine Erkrankung, die beim Wiedereintritt in die Kranken-
versicherung bereits besteht, begründet für diese Krankheit keinen An-
spruch auf Kassenleistung.

8 4.

Der Lauf der im § 32 Absatz 1 Satz 2 des Knappschaftsgesetzes
bestimmten Frist ist gehemmt von der Einberufung zu Kriegs-, Sani-
täts- oder ähnlichen Diensten bis zwei Monate nach der Entlassung
aüs diesen Diensten.

8 6.

Die Verpflichtung zur Zahlung von Anerkennungsgebühren (§ 33
Absatz 1 und 2 des Knappschaftsgesetzes) fällt während der Leistung von
Kriegs-, Sanitäts- oder ähnlichen Diensten und der aus die Entlassung
aus diesen Diensten folgenden zwei Monate fort. Während dieser Zeit
ist der Laus der im § 83 Absatz 2 a. a. O. bestimmten Frist gehemmt.
Die in Kriegs-, Sanitäts- oder ähnlichen Diensten verbrachte Zeit so-
wie die auf die Entlassung aus diesen Diensten folgenden zwei Monate
werden auf die Wartezeit (8 80 Absatz 3 des Knappschaftsgesetzes) und
auf das Dienstalter 31 des Gesetzes) angerechnet.

8 6.

Für diejenigen Pensionskassenmitglieder, welche zur Zahlung von
Anerkennungsgebühren nicht berechtigt sind, tritt, wenn sie zur Leistung
von Kriegs-, Sanitäts- oder ähnlichen Diensten aus der ihre Mitglied-
        <pb n="123" />
        ﻿124

schaft begründenden Beschäftigung ausscheiden, aber innerhalb zweier
Monate nach ihrer Entlassung wieder in eine Pensionskasse eintreten,,
der Verlust ihrer Ansprüche auf die Leistungen der Pensionskasse {§ 34
Absatz 1 des Knappschaftsgesetzes) nicht ein.

Auf die im 8 34 Absatz 3 des Knappschastsgesetzes bestimmte ein-
jährige Frist wird, wenn ein zur Leistung von Kriegs-, Sanitäts-
oder ähnlichen Diensten einberufenes Pensionskassenmitglied innerhalb
zweier Monate nach der Entlassung aus diesen Diensten wieder in eine
Pensionskasse eintritt, die Mitgliedszeit vor dem Beginne der Dienst-
leistung angereebnet.

8 8.

Militärpensionen, die aus Anlaß des gegenwärtigen Kieges gezahlt
werden, dürfen auf Jnvalidenpensionen nicht angerechnet werden.

8 9.

Die Vorschriften dieses Gesetzes finden ohne Aenderung der
Satzungen der Knappschaftsvereine Anwendung.

Satzungsbestimmungen, die den Mitgliedern weitergehende Rechte
beilegen, werden durch dieses Gesetz nicht berührt.

Z 10.

Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für die von Reichsange-
hörigen im gegenwärtigen Kriege dem Deutschen Reiche unmittelbar
oder mittelbar geleisteten Kriegs-, Sanitäts- oder ähnlichen Dienste.

Der Minister für Handel und Gewerbe ist ermächtigt, zu bestim-
men, daß die Vorschriften dieses Gesetzes auch für Angehörige anderer
Staaten und für die diesen Saaten unmittelbar oder mittelbar gelei-
steten Kriegs-, Sanitäts- oder ähnlichen Dienste gelten.

8 11.

Dies Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es
gilt für die Zeit vom 1. August 1914 ab. Dies Gesetz gilt auch für die
Zeit, in der Knappschaftsmitglieder zu einer Uebung vor der Mobil-
machung einberufen waren, aber nicht mehr zur Arbeit zurückkehren
könnten, sondern anschließend Kriegs-, Sanitäts- oder ähnliche Dienste
verrichtet haben.

Der Minister für Handel und Gewerbe ist ermächtigt, den Zeit-
punkt zu bestimmen, zu welchem das Gesetz wieder außer Kraft tritt.

Wir erlauben uns, Ew. Exzellenz besonders auf den Wort-
laut des 8 10 dieses Gesetzes aufmerksam zu machen. Wenn der
Minister für Handel und Gewerbe in Preußen diese Bestim-
mungen treffen soll, muß selbstverständlich mit dem Lande,
wo die Bestimmung getroffen wird, Gegenseitigkeit garantiert
sein.
        <pb n="124" />
        ﻿Wie Ew. Erzellenz bekannt ist, wurde diese Gegenseitigkeit
durch Kaiser!. Verordnung vom 16. September 1915 sür Oester-
reich angeordnet.

Wir möchten deshalb Ew. Exzellenz ergebenst ersuchen, da-
für zu sorgen oder die Anregung zu geben, daß eine solche Ver-
ordnung auch für das Königreich Ungarn herausgegeben wird.

Im Interesse der den deutschen Knappschaftsvereinen an-
gehörenden Bergarbeiter ungarischer Nationalität und deren An-
gehörigen wäre eine baldige Regelung dringend notwendig.

In der Hoffnung, daß unser Gesuch gütige Aufnahme findet,
und im Namen der organisierten ungarischen Bergarbeiter, die
deutschen Knappschaftsvereinen angehören, im Voraus dankend,
zeichnen mit hochachtungsvollem Glückauf!

Der Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.

:J;	# H

Die hierzu eingelaufene Antwort lautete:

Ans Präsidium des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands, Bochum.

Unter Bezugnahme auf Ihre an den Herrn k. k. Minister des
Innern gerichtete und von ihm aus Kompetenzrücksichten mir übermit-
telte Eingabe vom 18. Oktober l. I, betreffend die Sicherstellung der im
Verbände ungarischer Bruderladen stehenden, zum Heeresdienste einge-
rückten deutschen Untertanen teile ich dem geehrten Präsidium mit,
daß im Interesse der Wechselseitigkeit beziehungsweise der gleichen Be-
handlung die entsprechende Regierungsverfügung, in Ungarn bereits
getroffen wurde, indem ich in Ausübung meines Oberaufsichtsrechtes
über die ungarischen Bruderladen mit Rücksicht auf die Bestimmungen
des auch vom geehrten Präsidium berufenen preußischen Gesetzes jene
Bruderladen, denen auch Mitglieder preußischer Zuständigkeit ange-
hören, mit meiner Verordnung vom 14. Juli l. I., Zahl: 85 844, ange-
wiesen habe, als Erklärung zu den Statuten beschlußmäßig festzustellen,
daß hinsichtlich der Bruderladenversorgung die im Verbände der Bruder-
lade stehenden, zum Heeresdienste eingerückten königlich preußischen
Untertanen der gleichen Behandlung teilhaftig werden, als die zu un-
serem Heere eingerückten inländischen Mitglieder.

Diese gleichförmige Behandlung versteht sich im übrigen bei der
gegenwärtigen Organisation der ungarischen Bruderladen von selbst,
weil hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Mitglieder die Statuten
der einzelnen Bruderladen je nach der Staatsangehörigkeit keine Unter-
schiede feststellen und bei dem gemeinsamen Charakter unseres jetzigen
Krieges der Dienst der deutschen Ncichsangehörigen im deutschen
Heere hinsichtlich der Bruderladenansprüche naturgemäß der gleichen
Beurteilung zu unterziehen ist, wie der Dienst der inländischen Mit-
glieder bei unserem Heere.

B u d a p e st, den 18. November 1918.
        <pb n="125" />
        ﻿126

Eingabe der Vorstände der vier Verbände der Bergarbeiter
Deutschlands um baldige Schaffung eines Reichs-
Knappschaftsgesetzes.

B o ch u m, den 20. Oktober 1915.

An Len Hohen Reichstag und den Hohen Bundesrat, Berlin.

Unterzeichnete Vertreter der vier Bergarbeiterverbände er-
suchen im Aufträge der organisierten Bergarbeiterfchaft den
Reichstag, dahin zu wirken, daß baldigst der Entwurf eines
Knappschaftsgesetzes vorgelegt wird. In diesem Knappschafts-
gesetz soll die Anordnung zur Verschmelzung der bestehenden
Knappschaftspensionskassen zu einem Reichsknappschaftsverein
enthalten sein. Die Verschiedenartigkeit der Verhältnisse ist
durch die Einführung von Zweiganstalten für die einzelnen Be-
zirke und verschiedenen Beitragsklassen, ähnlich wie bei der
Reichsinvalidenversicherung, ausreichend zu berücksichtigen. So-
wohl der Hohe Reichstag wie auch der Hohe Bundesrat werden
gebeten, einem solchen Gesetze zuzustimmen.

Gründe: Das deutsche Knappschaftswesen leidet an einer zu
großen Zersplitterung. Während die reichsgesetzliche Jnvaliden-
Versicherung eine einheitliche Organisation für das ganze Reichs-
gebiet vorsieht, bestehen auf dem Gebiete des Knappschaftswesens
für die verschiedenen Bergbaubezirke nicht selten sogar für ein-
zelne Werke besondere Knappschaftsvereine. Nach der letzten
Statistik bestanden zu Beginn des Jahres 1913 folgende Vereine:

Zahl der Vereine		Zahl der Mitglieder
in Preußen	62	904 817
in Sachsen	3	33 897
in Bayern	22	13 561
in Württemberg	3	2 431
im Großherzogtum Hessen	5	2 913
im Herzogtum Braunschweig	3	4 627
im Herzogt. Sachsen-Meiningen	1	65
im Herzogt. Sachsen-Altenburg	1	4 071
im Herzogtum Anhalt	1	5120
im Fürstentum Waldeck	1	114
im Fürstentum Schwarzburg	1	75
in Elsaß-Lothringen	8	38 024

zusammen 111	1009 616

Viele von den bestehenden Vereinen sind schon ihrer geringen
Mitgliederzahl wegen nicht genügend leistungsfähig. Nach einer
Statistik des Herrn Dr. Zimmermann vom Allgemeinen Knapp-
schaftsveiein zu Bochum waren am Ende des Jahres 1913 in
Preußen vorhanden:
        <pb n="126" />
        ﻿127

.11	Vereine	mit	mehr	als	10 000	Mitgliedern

9	Vereine	mit	6000	bis	10 000	Mitgliedern

14	Vereine	mit	1001	bis	6 000	Mitgliedern

8	Vereine	mit	601	bis	1000	Mitgliedern

9	Vereine	mit	101	bis	600	Mitgliedern

11 Vereine bis zu 100 Mitgliedern.

In Bayern hatten am Schlüsse desselben Jahres, die 22
Knappschaftsbereine zusammen 14 242 Mitglieder. Der Sal-
zunger Knappschaftsverein in Sachsen-Meiningen hatte gar nur
66 Vereinsangehörige.

Noch keine 60 Mitglieder in der Pensionskasse zählten fol-
gende Vereine am 1. Januar 1914:

Zahl der

Pensionskassenmitglieder

Gottesgabener Knappschaftsverein	7

Knappschaftsverein Saline Westernkotten 9
Knappschaftsverein Münster am Stein 10
Neusalzwerker Knappschaftsverein	18

Sassendorfer Knappschaftsverein	20

Rothenfelder Knappschaftsverein	22

Knoppschaftsverein Hohenz. Lande	26

Werler Knappschaftsverein	28

Theodorshaller Knappschaftsverein	38

Knappschaftsverein Saline Halle	44

Dabei muß noch darauf hingewiesen werden, daß die Zahl
der Knappschaftsvereine, denen nur wenige Werke angeschlossen
sind, oder die sich auf die Arbeiter eines Werkes beschränken,
sogar recht groß ist. In Preußen gab es z. B. am Schlüsse des
Jahres 1912:

6	Vereine mit mehr als 100 Vereinswerken,

7	Vereine mit 51 bis 100 Vereinswerken,

12 Vereine mit 11 bis 50 Vereinswerken,

4 Vereine mit 6 bis 10 Vereinswerken,

4 Vereine mit 5 Vereinswerken,

2 Vereine mit 4 Vereinswerken,

4 Vereine mit 3 Vereinswerken,

2 Vereine mit 2 Vereinswerken,

22 Vereine mit 1 Vereinswerk.

In Bayern waren im Jahre 1913 im Bereich der 22 Knapp-
schaftsvcreine nur 45 Werke. In anderen Bundesstaaten sieht
es nicht besser aus.

Müssen Werke stillgelegt werden, so büßen die in Frage kom-
menden Knappschaftsvereine, sofern sie sich auf die Arbeiter
eines Werk es oder nur weniger Werke beschränken, ihre
        <pb n="127" />
        ﻿128

Zahlungsfähigkeit ein. Die Leidtragenden sind die Pensions-
kasfenmitglieder und ihre Angehörigen.

Schon diese Ausführungen zeigen, daß eine Verein-
heitlichung des Knappschastswesens dringend
n o t w e n d i g ist, wenn es seinen Zweck erfüllen soll. Aber auch
die finanzielle Lage der Knappschafsvereine
zwingt zu einer Verschmelzung. In vielen Vereinen ist die
dauernde Erfüllbarkeit der Leistungen absolut nicht gewähr-
leistet. Wie es mit der Sicherstellung der bewilligten Pensionen
aus Grund des Kapitaldeckungsverfahrens aussieht, lehren fol-
gende Angaben: Das Vermögen deckte die laufenden Pensionen

I  Ouinter Knappschaftsverein	1908 für Jahre  2	1913  für Jahre  1	Mitgliederzahl derPensioilskassc I, Januar 1914  530
Kottcnheimer	6	3	559
Jbbenbürener	„	6	6	1 104
llnterharzer	„	10	6	1238
Niedermendiger „	8	6	247
Halberger	10	7	3 718
Müsener	„	10	8	842
Thüringischer	9	8	424
Jlseder	11	9	5 206
Bei diesen Vereinen ist seit dem Jahre 1908 eine Verschlech-			

terung der Sicherheitsleistung eingetreten. Dringend notwendig
wäre hier eine Sanierung und nur die Verschmelzung dieser
Vereine mit leistungsfähigen kann sie vor gänzlichem Zusam-
menbruch bewahren.

Nicht oder nur sehr wenig haben sich die Verhältnisse in
nachfolgend ausgeführten Knappschaftsvereinen gebessert, lassen
aber auch da noch viel zu wünschen übrig. Die laufenden Pen-
sionen waren durch Rücklagen gedeckt beim

1908	1913

für Jahre sürJahre

Witglicderzahl
dcrPensionskasse
1. Januar 1914

Wernigeroder Knappschaftsverein 0,9			1,4	354
Briloner		1	2	1000
Lahn-		3	4	8 361
Saarbrücker		3	4	49 535
Tangerhüttcr	„	4	4	1262
Rüdersdorfer	„	2	5	933
Niederschlesischer		3	5	30 391
Nheinböller Hütte		3	5	167
Hostenbacher		4	5	1047
Wittgensteiner	„	6	6	391
        <pb n="128" />
        ﻿jj&gt;»vwwt4.





— 129 —

Bei dem Wernigeroder Knappschaftsverein, der eine Rück-
lage nur für 1,4 Jahre hat, würde es noch schlimmer aussehen,
wenn die fürstlichen Zuwendungen ausblieben. Bei der Ein-
nahme dieses Vereins für 1912, die 35 806,14 Mark betrug, be-
fanden sich 10 000 Mark als Geschenk des Fürsten, 269,27 Mark
als Zuwendung aus dem Verkauf von Möbeln der höheren
Töchterschule und 430 Mark als Lehrgeld von Volontären. Ohne
diese Geschenke hätte die Ausgabe von 34 659,51 Mark nicht ge-
deckt werden können.

Seit Jahrzehnten traten weitsichtige Kenner und Freunde
des Knappschaftswesens für dessen Vereinheitlichung ein. Die
Organisationen der Bergarbeiter arbeiteten in der gleichen Rich-
tung. Mehrfach wurde auch von Vertretern der Regierungen
die Notwendigkeit der Beseitigung leistungsunfähiger Vereine
zugegeben. Trotzdem waren bisher nur ungenügende Erfolge
auf diesem Gebiete zu erzielen. Jetzt aber lassen sich energische
Eingriffe auf dem Gebiete des Knappschaftswesens nicht mehr
vermeiden. Die Folgen des Krieges für die Knapp-
schaftsvereine zwingen zu einer weitgehenden Verschmel-
zung. Der Krieg bringt eine ungeheuere Belastung der Knapp-
schaftsvereine mit sich. Große Vereine können sie überwinden,
kleine und kapitalschwache aber müssen ihr erliegen.

Vom Bochumer Knappschastsverein waren nach Ablauf des
ersten Kriegsjahres 130 000 Mitglieder zum Heeresdienst ein-
berufen, also fast ein Drittel seiner Mitgliederzahl, die 406 025
am 1. Januar 1913 betrug. In anderen Knappschaftsvereinen
wird die Zahl der Eingezogenen prozentual noch höher sein, da
weniger Mitglieder reklamiert wurden. Der vorgenannte Verein
berechnet für das Kriegsjahr einen Ausfall von 49 Millionen
Mark, der sich zusammensetzt aus: Ausfall an Beiträgen unge-
fähr 22 000 000 Mark, der Mehrzugang an Invaliden, wenn nur
3y2 Prozent der Invalidisierungen der Kriegsteilnehmer zu-
grunde gelegt werden, erfordert einen jährlichen Rentenbetrag
von 8 000 000 Mark, an Waisen 3 000 000 Mark, demgemäß
würde für ein Kriegsjahr eine Rentenmehrbelastung von etwa
27 000 000 Mark und ein Beitragsausfall von 22 000 000 Mark,
zusammen 49 000 000 Mark, zu veranschlagen sein. Dabei sind
vom Bochumer Knappschaftsverein die neuen Vorschriften des
Knappschaftskriegsgesetzes vom März 1916 noch nicht in Rech-
nung gestellt. Auch werden sich die nachteiligen Folgen des
Krieges auf den Gesundheitszustand der Kriegsteilnehmer erst '
später herausstellen.

In den anderen Vereinen wird die prozentuale Belastung
durch den Krieg zum Teil noch größer fein, wie im Allgemeinen
Knappschaftsverein zu Bochum, weil nicht überall der gleichhohe

m
        <pb n="129" />
        ﻿130

Prozentsatz der Arbeiter vom Heeresdienst zurückgestellt wurde.
Meie Vereine werden vor dem finanziellen Zusammenbruch
stehen. Seine Exzellenz, der Herr Handelsminister vr. Sydow,
hat bereits in einem Erlasse vom 6. Mai d. I. den Befürchtungen
Ausdruck verliehen, daß der Krieg eine starke Belastung der
Knappschaftsvereine herbeiführe und die Lebensfähigkeit mancher
Vereine in Frage stelle. Die Kgl. Oberbergämter wurden von
ihm beauftragt, die Frage der Anwendbarkeit des 8 46 des preu-
ßischen Knappschaftsgesetzes (betreffend Zufammenlegung meh-
rerer Vereine) auf die Knappfchaftsvereine der betreffenden Be-
zirke einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Diese Prüfung
sollte sich, wie in dem Erlaß betont ist, in erster Linie auf die
Verhältnisse der kleineren Vereine erstrecken, deren Pensions-
kassen weniger wie 10 000 Mitglieder zählen, insbesondere aber
die Pensionskassen erfassen, die am 1. Januar 1914 noch nicht
einmal das Deckungskapital für die bis zu diesem Tage be-
willigten Renten angesammelt haben. Die stattgefundene Prü-
fung wird sicher auch den Nachweis erbringen, daß der Zerrissen-
heit auf knappschaftlichem Gebiete Einhalt getan werden muß
und auf gesetzlichem Wege eine Vereinheitlichung herbeizuführen
ist. .Die Regierungen der in Betracht kommenden Länder
müßten deshalb alles tun, um endlich die Zentralisation im
Knappfchaftswesen mit zur Verwirklichung zu bringen, selbst
wenn sie den finanziell schwach gestellten Vereinen bei der Schaf-
fung eines Reichsknappschaftsvereins durch Bewilligung von
Geldmitteln den Anschluß erleichtern müßten.

Eine befriedigende Lösung der Frage wird aber nicht mög-
lich sein, wenn man sich auf die Vereinigung einiger kleinerer
Vereine beschränkt. Es sollte jetzt endlich die schon lange not-
wendige durchgreifende Reform des Knappfchaftswesens erfolgen.
Wir bitten deshalb die bestehenden Vereine zu einem einheit-
lichen Reichsknappschaftsverein zu vereinigen. Durch die Errich-
tung von Zweiganstalten und die Einführung verschiedener
Beitragsklassen lassen sich ebenso wie bei der Reichsinvaliden-
versicherung die verschiedenen Verhältnisse in den einzelnen Be-
zirken Deutschlands ausreichend berücksichtigen.

Von Gegnern der Verschmelzung der Vereine und Gründung
eines Reichsknappschaftsvereins wird auf die Rückversicherungs-
verbände hingewiesen.

Die Rückversicherungsanstalt erhält von jedem ihr ange-
schlossenen Verein Beiträge, die so bemessen werden, daß sie vor-
aussichtlich ausreichen zur Sicherstellung der von ihnen zur
Rückdeckung gegebenen Pensionen nach dem Kapitaldeckungs-
verfahren.
        <pb n="130" />
        ﻿131

Bei Knappschaftsvereinen, die nur Mitglieder aus einem
Werke oder auch aus wenigen Werken zählen, wird aber eine
Stillegung trotz Rückversicherungsanstalt für die noch zu be-
willigenden Pensionen schädigend wirken, d. h. Knappschafts-
mitglieder, die noch nicht invalidisiert sind, verlieren ihre An-
sprüche, weil eben der Verein zahlungsunfähig wird., Dabei
gehören von 62 preußischen Vereinen der Rückversicherungs-
anstalt nur 37 mit 561423 Pensionskasscnmitgliedern an. 25
Vereine mit 222 216 Pensionskassenmitgliedern sind noch nicht
angeschlossen.

Unter diesen Werken sind sechs Vereine, die 101 bis 600,
vier, die bis zu 100 Mitgliedern haben. Es befinden sich unter
den nicht rückversicherten Vereinen 11 mit nur einem Vereins-
werk. Dem bayerischen Knappschaftsverbande sind auch von 22
Vereinen nur 10 angeschlossen.

Nach alle dem von uns hier ausgeführten glauben wir uns
der Hoffnung hingeben zu dürfen, die Regierungen und die
Herren Mitglieder des Reichstages davon überzeugt zu haben,
daß die Vorlage des Entwurfes eines Reichsknappschaftsgesetzes
und die Schaffung eines Reichsknappschaftsvereins hochnötig ist.

In der Hoffnung, daß unsere Eingabe von Erfolg begleitet
ist, zeichnen

Mit hochachtungsvollem Glück auf!

Gewcrkvcrein drr Bergarbeiter (H.-D.)

Verband der Bergarbeiter Deutschlands.

Gewerkverein christl. Bergarbeiter.

Poln. Berufsvereinigung d. Bergarbeiter.

Bochum, den 26. Oktober 1916.

Aii Se. Exzellenz deli kommandierenden General des 7. Armee-
korps, Herrn Freiherrn von G a y l, Münster.

Wir erlauben uns, Ew. Exzelleliz nachfolgende Sache vor-
zutragen :

Der Zahlstellenvorsitzende Felix Stein der Filiale des Berg-
arbeiterverbandes Suderwich meldete auf den 24. Oktober d. I.
eine Mitgliederversammlung für diese Zahlstelle vorschrifts-
mäßig auf dem Landratsamt an. Da sehr viele Oesterreicher in
der dortigen Filiale in Frage kommen, die gern über die Kriegs-
unterstützungen, die den Angehörigen der im Felde Stehenden
und den Invaliden und Witwen zusteht, unterrichtet gewesen
wären, sollte über diesen Punkt referiert werden.

9*
        <pb n="131" />
        ﻿132

Als Referent war der Unterzeichnete vorgesehen, da er an
das Landesverteidigungsministerium in Wien verschiedene Ein-
gaben gemacht hatte, den Unterhaltsbeitrag, den der öster-
reichische Staat leistet, betreffend, die auch von Erfolg begleitet
waren, also mit dieser Materie gut vertraut ist.

#	❖ *

Auf die Anmeldung der Versammlung erhielt nun der Ver-
trauensmann Stein folgendes Schreiben des Herrn Königlichen
Landrats:

Der Landrat.	Recklinghausen, den 19. 10. 1915.

Bevor ich Ihrem Antrage auf Genehmigung einer Bergarbeiter-
Versammlung am 24. d. M. in Henrichenburg näher trete, ersuche ich
Sie, die Redner, die in der Versammlung über Punkt 1, 2 und 3 der
Tagesordnung sprechen sollen, namhaft zu machen.

I. A.: gez. Retz lass.

4-	-i- -i-

Der Landrat.	Recklinghausen,	den	21.	10.	1915.

Die Versammlung am 24. Oktober 1915, nachmittags 4 Uhr, in
Henrichenburg beim Wirt Schneider wird genehmigt mit Ausnahme
von Punkt 1 der Tagesordnung. Ueber Kriegsunterstützung von Oester-
reichern darf nicht gesprochen werden.

I. A.: gez. R eh l a f f.

Durch solche Beschränkung der Redefreiheit wird nur un-
nötige Aufregung in die Kreise unserer Mitglieder getragen
und ersuchen wir deshalb Ew. Exzellenz, Anordnungen zu treffen,
daß in Zukunft über dieses Thema in Suderwich gesprochen
werden darf.

In der Hoffnung, daß unsere Bitte geneigtes Gehör findet,
und auf gütige Antwort wartend, sowie im Voraus unseren
besten Dank dafür aussprechend, zeichnet

mit hochachtungsvollem Glückauf!

G. W i ß m a n n.

# # &amp;

Die Antwort auf obige Beschwerde lautete:

Der.Landrat.	Recklinghausen, den 20.,Nov. 1915.

An Herrn Georg Witzmann, Bochuni!

Auf Ihre an das stellvertretende Generalkommando in Münster
gerichtete Beschwerde vom 25. Oktober wegen Versagung der Genehmi-
gung, am 24. Oktober in der Versammlung in Henrichenburg über
österreichische Kriegsunterstützungen zu sprechen, hat Se. Exzellenz,
        <pb n="132" />
        ﻿—	133	—

der kommandierende General, mich beauftragt, Sie in seinem Namen
ablehnend zu bescheiden.

Ich werde nach der vorgekommenen unsachgemäßen Kritik einen
Vortrag über österreichisch-ungarische Kriegsunterstützungen auch in
Zukunft nur dann zulassen, wenn der Wortlaut des Vortrags &gt;mir vor-
her eingereicht und einwandfrei befunden wird.

gez. Bürgers.

Ueber diese sowie andere Versammlungsbeschränkungen be-
schwerte sich der Vorsitzende des Verbandes, der Reichstagsabge-
ordnete Sachse, beim Kriegsministerium in Berlin, worauf
Besserung eintrat.

Die unterzeichneten vier Bergarbeiterberbände richteten an
den Minister für Handel und Gewerbe, den Vorstand des Zechen-
verbandes in Essen und den Vorstand des Vereins für die berg-
baulichen Interessen im Bezirk Aachen folgende Eingaben:

Essen, den 6. November 1915.

An den Herrn Minister für Handel und Gewerbe,

von SYdow, Exzellenz, Berlin.

Die Unterzeichneten ersuchen im Aufträge ihrer Mitglieder
um Berücksichtigung folgenden Antrages:

Wir bitten, den Lohn der Bergarbeiter sowohl im staatlichen
Bergbau des Ruhrgebiets als auch an der Saar um 10 bis 20
Prozent zu erhöhen und die Löhne so aufzubessern, daß den am
niedrigsten Entlohnten am meisten zugelegt wird.

Zur Begründung gestatten wir uns anzuführen: Die Preise
der Lebensmittel sind gewaltig gestiegen. Nach den Feststellun-
gen des Königlichen Statistischen Landesamts betrugen in den
60 wichtigsten Marktorten die häufigsten Kleinhandelspreise
(siehe „Reichsanzeiger" Nr. 261 vom 4. November):

für ein Kilogramm

	tf  T 5 L)	sf  §	Crf	B	1 SS.  S i |  1	§5	1	©	83
Septbr. 1918	39,6	45,4	49,8	7,1	269,7( 37,5	29,9	52,7	29,1	48,6
Septbr. 1014	61,4	63,3	76,9	8,4	273,9 44,8	37,8	60,4	33,1	58,6
Septbr. 1915	123,0	129,7	164,1	10,8	417,11 52,8	40,3	68,4	40,0	141,5
        <pb n="133" />
        ﻿134

	für ein Kilogramm						für ein Liter		s  %
	o  es	*3  GO	G	1		f  ’S  SP	|	g  6  ö  N	
September 1913	311,3	60,4	20,7	47,5	81,8	101,9	20,5	21,1	8,6
September 1914	314,9	53,0	22,7	54,0	89,7	115,2	21,8	21,1	9,9
September 1916	347,8	61,3	23,0	123,0	142,9	154,6	32,7	25,7	15,9

Die Entwicklung der Löhne hat nnt der gewaltigen Steige-
rung der Preise für Lebensmittel nicht gleichen Schritt gehalten.
Es betrugen die Durchschnittslöhne pro Schicht für alle Arbeiter
nach der amtlichen Lohnstatistik:

		im Nuhrgebiet	im staatl. Bergbau an der Saar
3. Vierteljahr	1913	5,42 Mk.	4,44 Mk.
4.	1913	5,38 „	4,46 „
1.	1914	5,25 „	4,43 „
2.	1914	5,22 „	4,42 „
3.	1914	5,07 „	4,26 „
4.	1914	5,03 „	4,26 „
1.	1915	5,18 „	4,22 „
2.	1915	5,39 „	4,31 „

Die Durchschnitkslöhne haben also noch nicht einmal die
Höhe erreicht, die sie im 3. Vierteljahr 1913 hatten. Ein Aus-
gleich für die gewaltige Steigerung der Lebensmittelpreise ist
nicht erfolgt. Bei den jetzigen Löhnen und Lebensmittelpreisen
ist es dem Bergarbeiter nicht möglich, sich und seine Familie so
zu ernähren, daß die Gesundheit und Arbeitskraft erhalten
bleiben. ^Unterernährung hat die Abnahme der Arbeitskraft
und die Schwächung der Nachkommenschaft im Gefolge. Eine
Lohnerhöhung von 10—20 Prozent würde in Anbetracht der un-
geheuren und fortdauernden Lebensmittelpreissteigerung wenig-
stens in etwa die Ernährungsmöglichkeiten in den Bergarbeiter-
familien sichern.

In mehreren Konferenzen, die die Vertreter der unterzeich-
neten Organisationsvorstände mit Sr. Exzellenz dem Herrn
Handelsminister hatten, wurde zum Ausdruck gebracht, daß die
in dieser teuren Zeit durchaus ungenügenden Löhne aufgebessert
werden sollten. Die Aufbesserung wurde auch zugesagt. Wir
ersuchen dringend, doch endlich eine angemessene Lohnerhöhung
und zwar in der von uns gewünschten Höhe eintreten zu lassen.

Daß es möglich ist, die Löhne so zu stellen, wie in unserem
Antrag verlangt wird, wird von der Verwaltung der Staats-
        <pb n="134" />
        ﻿135

gruben in Holland bewiesen. Dort betrugen die Durchschnitts-
Hauerlöhne im Jahre 1914: 3,40 Gulden, im 2. Vierteljahr 1916:
3,66 Gulden. Der Durchschnittslohn der Gedingeschlepper be-
trug im letztgenannten Vierteljahr 3,12 Gulden. Die Berg-
arbeiterorganisationen verlangten nun eine Lohnerhöhung von
etwa 10 Prozent ab 1. November 1916. Diesem Wunsche wurde
durch schriftliches Anerkenntnis entsprochen. Der durchschnitt-
liche Hauerlohn wurde dadurch ab 1. November auf 4 Gulden
erhöht. Auch die Löhne der anderen Arbeiterkategorien sind
dementsprechend aufgebessert. Dabei wurde schon an die Fa-
milien der dortigen Bergarbeiter seit Februar d. I. eine Teue-
rungszulage von 2 Gulden vom dritten Kind ab gezahlt. Eine
Familie, die fünf Kinder hatte, bekam daher 6 Gulden monatlich
extra. In Holland sind die Lebensmittel aber erheblich billiger
wie bei uns. Es ist dringend notwendig, auch auf den preu-
ßischen Staatsgruben baldigst eine- Lohnsteigerung gemäß un-
serem Antrag eintreten zu lassen. Was den nicht günstig ge-
stellten Staatswerken in Holland möglich ist, kann für die preu-
ßischen keine Unmöglichkeit sein.

Wir bitten noch, den Vertretern der unterzeichneten Berg-
arbeiterorganisationen (wenn möglich, in der Zeit vom 14. bis
18. November) eine Rücksprache wegen dieser Angelegenheit ge-
währen zu wollen.

In der Hoffnung, daß unser Antrag geneigte Berücksichti-
gung findet und auf zusagende Antwort hoffend, zeichnen

mit hochachtungsvollem Glückauf!

Gcwcrkvcrein der Bergarbeiter (H.-D.). I. A.: Schmidt.

Gewerkverein christl. Bergarb. Deutschlands. I. A.: Vogelfang.

Poln. Berufsvercinigung (Abt. Bergarb.) I. A.: Mankowski.

Verband der Bergarbeiter Deutschlands. I. A.: Sachse.

* * *

Essen, den 6. November 1916.
An den Vorstand des Zechenverbandes in Essen, Bismarckstraße.

Unterzeichnete wenden sich im Auftrag ihrer Mitglieder an
den Zechenverband mit dem Ersuchen, den ihm angeschlossenen
Zechenverwaltungen nachfolgenden Antrag zu unterbreiten:

Bezugnehmend auf die Antwort Ihres Verbandes vom
27. April d. I. gestatten wir uns, darauf hinzuweisen, daß bis
heute auf unsere Eingabe vom 26. März d. I. nicht zurück-
gekommen wurde, obwohl Ihre Antwort besagte, daß dieses nach
Veröffentlichung der Vierteljahrsstatistik für das 1. Vierteljahr
1915 geschehen solle.
        <pb n="135" />
        ﻿139

Inzwischen ist nun auch der Lohnnachweis für das 2. Vier-
teljahr d. I. erschienen. Derselbe zeigt, daß in diesem Viertel-
jahr der Durchschnittslohn sämtlicher Arbeiter im Oberberg-
amtsbezirk Dortmund 6,39 Mk. betrug gegen 5,22 Mk. im gleichen
Vierteljahr 1914 und 5,42 Mk. im 3. Vierteljahr 1913.

Der Durchschnittslohn der eigentlichen Bergarbeiter stellte
sich im 2. Vierteljahr 1915 auf 6,66 Mk. gegen 6,19 Mk. im
gleichen Vierteljahr des Vorjahrs und 6,66 Mk. im 3. Viertel-
jahr 1913.

Bei den Durchschnittslöhnen sämtlicher Arbeiter sehen
wir, daß sie noch nicht einmal den Stand vom 3. Vierteljahr 1913
erreicht haben, während die Löhne der eigentlichen Bergarbeiter
seit dieser Zeit um nur 1,5 Prozent gestiegen sind.

In Ihrem Antwortschreiben vom 27. April d. I. wurde
betont, es sei eine bekannte Tatsache, daß schematische Lohn-
erhöhungen leicht verstärkend auf die Tendenz zur Erhöhung
der Preise des Lebensunterhaltes wirkten. Dieser Gesichtspunkt
war damals bei Ablehnung unserer Forderungen mit maß-
gebend. Nun hat aber eine nur geringe Lohnerhöhung statt-
gefunden, die sicher nicht zur Erhöhung der Kosten des Lebens-
unterhaltes beigetragen hat. Trotzdem sind die Preise der
Lebensmittel ganz gewaltig gestiegen. Die nachstehende amt-
liche Statistik bildet dafür den Beweis: (folgt die in der Ein-
gabe an den Minister für Handel und Gewerbe angeführte
Statistik auf Seiten 133 und 134).

Vergleicht man mit diesen ungeheuren Preissteigerungen
der Lebensmittel die Bergarbeiterlöhne und deren geringe Er-
höhung im 2. Vierteljahr d. I., so muß sich jeder, der nicht die
Augen absichtlich fremder Not verschließt, sagen, daß bei einem
solchen Verhältnis zwischen Löhnen und Lebensmittelpreisen
eine angemessene Lebenshaltung der Bergarbeiter und ihrer
Familien nicht mehr möglich ist. Die Bergleute müssen viel-
mehr schließlich unter ihrer gegen früher sehr ausgedehnten auf-
reibenden Beschäftigung, die ja im nationalen Interesse drin-
gend notwendig ist, zusammenbrechen, wenn nicht ein besserer
Ausgleich, der Löhne mit den Lebensmittelpreifen stattfindet.

Es liegt deshalb nicht nur im Interesse der Bergarbeiter,
sondern auch mit in dem der Werksbesttzer, die Löhne aufzu-
bessern. Nur dann können sie sich auf die Dauer einen'gesunden,
leistungsfähigen Arbeiterstamm erhalten. Wir halten daher eine
Lohnerhöhung von 10 bis 20 Prozent für dringend notwendig
und bitten, eine solche Erhöhung gewähren zu wollen.

Am meisten müssen die Arbeiter bedacht werden, die heute
einen besonders niedrigen Lohn haben, das sind sämtliche
Schichtlöhner unter und über Tage. Gerade bei diesen.
        <pb n="136" />
        ﻿137

Leuten ist ja die Lohnsteigerung besonders geringfügig gewesen.
Sodann ist auch ein besserer Ausgleich unter den Gedingelöhnen
notwendig. Es müssen die am niedrigst Entlohnten am meisten
berücksichtigt werden.

Daß die von uns gewünschte Lohnerhöhung gewährt werden
kann, beweisen die Geschäftsabschlüsse einer ganzen Reihe von
Werken für das 2. und 3. Vierteljahr 1915.

Es ist auch nicht abzustreiten, daß der Tonnenpreis der
Kohle gestiegen ist. Man wird aus die Steigerung der Selbst-
kosten hinzuweisen versuchen. Noch einer Berechnung, aufge-
stellt auf Grund des Geschäftsberichtes der Harpener Bergbau-
gesellschaft, zu der 21 Kohlenbergwerke in den verschiedenen
Teilen des Ruhrreviers gehören, betrug die totale Lohnausgabe-
Pro Tonne Förderung im Jahre 1913/14: 6,72 Mk., im Jahre
1914/15: 6,70 Mk. Durch die Löhne sind also die Selbstkosten
nicht gesteigert.

Der Selbstkostenpreis der Tonne Kohlen kam der Harpener
Gesellschaft im Jahre 1913/14 auf 9,85 Mk., im Jahre 1914/15
auf 10,30 Mk. zu stehen. Bei der stattgefundenen Erhöhung
der Kohlenpreise bleibt also gegen früher noch ein höherer
Ueberschuß.

Wir erlauben uns zum Schlüsse noch darauf hinzuweisen,
daß im holländischen Bergbau ab 1. November 1916 eine Lohn-
erhöhung von durchschnittlich 10 Prozent erfolgt ist, und daß
der Hauerdurchschnittslohn vom genannten Zeitpunkte 4 Gulden
betragen soll. Dabei sind die holländischen Gruben längst nicht
so rentabel, wie die meisten Gruben im hiesigen Bergbau und
haben außerdem auch die Lebensmittclpreisc in Holland bei
weitem nicht die Höhe erreicht, wie bei uns..

Indem wir um geneigte Berücksichtigung unserer Wünsche
und baldige zusagende Antwort bitten, verbleiben wir
mit hochachtungsvollem Glückauf!

(folgen Unterschriften.)

# -!-

Essen, den 6. November 1915.

An den Vorstand des Vereins für die bergbaulichen Interessen
im Bezirk Aachen.

Die Unterzeichneten gestatten sich, Ihnen folgenden Antrag
zu unterbreiten, mit der Bitte, ihn bei Ihren Vereinsmitgliedern
zu befürworten:

Mit Rücksicht auf die außerordentlich hohe Preissteigerung
auf dem Lebensmittelmarkte ersuchen wir, die Löhne der Berg-
arbeiter auf Ihren Vereinswerken um 10 bis 20 Prozent zu
        <pb n="137" />
        ﻿

— 138 —

erhöhen. Hierbei möchte so Verfahren werden, daß namentlich
Vollarbeiter, welche eine Familie zu ernähren haben, nicht unter
7 Mark pro reguläre Schicht erhalten; dementsprechend wären
die Lohnzulagen abzustufen.

Zur Begründung unseres Antrages gestatten wir uns, fol-
gendes anzuführen (folgt die in der Eingabe an den Minister
für Handel und Gewerbe angeführte Statistik. Seite 133 u. 134).

Eine der Verteuerung der Lebensmittel entsprechende Er-
höhung der Löhne ist nicht erfolgt. Nach der im „Reichsanzeiger"
veröffentlichten Lohnstatistik haben die durchschnittlichen Schicht-
löhne der Bergarbeiter (Gesamtbelegschaft) in Ihrem Vereins-
gebiete betragen im

3.	Vierteljahr 1913	4,97	Mk.
4.	1913	4,92	
1.	1914	4,88	
2.	1914	4,80	
3.	„	1914	4,67	
4.	„	1914	4,60	
1.	„	1915	4,68	„
2.	„	1916	4,78	„

Die Löhne sind also erheblich niedriger als im Jahre 1913.
Nach Kriegsausbruch sind sie noch bis 20 Pf. pro Schicht zurück-
gegangen. Sie standen im 2. Vierteljahr 1915 sogar noch
niedriger, als in dem Halbjahre vor dem Kriege! Wir haben
also niedrigere Löhne und gewaltig gestiegene Preise für Lebens-
mittel zu verzeichnen. Daß hierdurch eine große wirtschaftliche
Not in den Arbeiterfamilien erzeugt wurde, die naturgemäß
eine erheblich verschlechterte Ernährung zur Folge haben mußte,
liegt klar zutage.

Auch wenn wir die Löhne der einzelnen Arbeitergruppen
näher betrachten, tritt das arge Mißverhältnis zwischen Ent-
lohnung und Lebensunterhaltskosten kraß in Erscheinung. Nach
dem „Reichsanzeiger" betrugen in Ihrem Vereinsgebiete die
durchschnittlichen Schichtverdienste:

		Hauer und Schlepper	Sonstige  Uutertags-  arbciter	Erwachsene  Uebertags-  arbciter	Jugendliche  Arbeiter
4.	Vierteljahr 1913	5,64	4,40	4,14	1,64
1.	1914	6,57	4,37	4,10	1,64
4.	„	1914	5,34	4,34	3,96	1,62
2.	1916	5,64	4,46	4,21	1,68

Nachdem die Löhne bis in das 1. Vierteljahr 1916 noch
niedriger als anfangs 1914 gestanden haben, ist im 2. Viertel-
jahr 1915 eine Erhöhung von nur einigen Pfennigen erfolgt,
die nicht einmal den erlittenen Lohnausfall wettmachen, ge-
        <pb n="138" />
        ﻿139

schweige denn, daß sie einen Ausgleich für die beispiellos hohe
Preissteigerung der Lebensmittel darstellt.

Es ist auch bekannt, daß die Familien der Bergarbeiter
zu den kinderreichsten gehören, eine Tatsache, die im Interesse
der allgemeinen Volkspolitik zu begrüßen ist. Aber der Kinder-
reichtum der Bergarbeiterfamilien vermehrt nun unter der
Herrschaft der enormen Nahrungsverteuerung die wirtschaft-
liche Not dieser Familien noch besonders. Wenn selbst der
Durchschnittslohn der bestbezahlten Hauer, Lehrhauer und
Schlepper (Gedingearbeiter) nur auf 6,64 Mk. bemessen ist,
nicht höher als zu einer Zeit, wo die Lebenshaltung ganz er-
heblich billiger war, so ist noch besonders zu bedenken, wie
schlecht sich die wirtschaftliche Lage, namentlich der verheirateten
anderen Untertagsarbeiter und gar die der noch geringer be-
zahlten Obertagsarbeiter gestaltet hat. Die Notlage dieser Ar-
beiter und Familien ist unstreitig sehr groß, darum ihre wach-
sende Mißstimmung leicht erklärlich. Die unzulängliche Er-
nährung verringert aber auch naturgemäß die Arbeitsfähigkeit
der Leute, muß die Leistung vermindern und die hohen Krank-
heitsziffern noch steigern. Wir behaupten darum, daß eine an-
gemessene Lohnerhöhung auch im Interesse der Werksbesitzer
liegt, weil sie den Arbeitern eine bessere Ernährung ermöglicht,
und dadurch die gerade jetzt so notwendigen bergbaulichen
Leistungen sichert. Mit einer unbegrenzten Zahl von Ueber-
stunden und Ueberschichten kann diese Sicherstellung nicht er-
reicht werden.

Die begreifliche Mißstimmung der Arbeiter hat nun noch
eine Stütze bekommen durch das anerkennenswerte Entgegen-
kommen, welches die Werksverwaltung im benachbarten hollän-
dischen Kohlenbezirk ihren Arbeitern bewiesen haben. Seit
Februar d. I. gewähren die holländischen Werksverwaltungen
ihren verheirateten Arbeitern eine Kinderzulage, die sich für
jedes dritte Kind und mehr pro Kopf auf monatlich 2 Gulden
bemißt. Da bekanntlich der holländische Gulden heute 2 Mk.
(genau 2,04 Mk.) nach deutschem Gelde gilt, so bedeutet diese
Zulage.schon eine ansehnliche Familienbeihilfe. Uns sind zahl-
reiche Fälle bekannt, wo diese Kinderzulage 6 bis 12 Gulden
monatlich, also nach unserem Geldwert 12 bis 24 Mk. ausmacht!

Sodann haben aber die holländischen Werksverwaltungen
laut Schreiben vom 28. Oktober d. I. an die Vorstände der Berg-
arbeiterorganisationen den Bergwerksarbeitern eine allgemeine
Lohnerhöhung zugesichert, die ab 1. November in Kraft ist. Durch.
diese in aller Form schriftlich zugestandene Bewilligung stellt
sich nun in Holland der durchschnittliche Lohn (nach dem jetzigen
Geldwerte) der Hauer auf 8 Mk., der Lehrhauer ans 7,20 Mk.,
        <pb n="139" />
        ﻿140

der Gedingeschlepper auf 6,40 Mk,, der übrigen erwachsenen
Schlepper auf 4,80 Mk,, der erwachsenen Reparaturarbeiter
(Verbauer) auf 7,20 Mk., der anderen Verbauer auf 6 Mk.,
der Obertagsarbeiter (erwachsene und jugendliche zusammen)
auf 4,40 Mk.

. Vergleichen wir nun die Löhne in Holland und in Ihrem
Vereinsgebiete, so stellt sich schon ein bedeutender Unterschied
heraus, auch wenn wir annehmen, daß inzwischen der Durch-
schnittslohn, beispielsweise der „eigentlichen Bergarbeiter" (d. h.
der Gedingehauer und Schlepper) in Ihrem Vereinsgebiet auf
etwa 6 Mk. gestiegen sein sollte. Hier der Vergleich, wobei der
jetzige Geldwert zu Grunde gelegt sei:

Im Wnrmqevict	In Holland

Hauer, Lehrhauer und Schlepper 6 Mk.	7,20 Mk,

Daß ein solcher Lohnunterschied zwischen zwei engbenach-
barten Gebieten mit ziemlich gleichen Gewinnungsbedingungen
keinen günstigen Einfluß auf die Stimmung der diesseitigen
Arbeiter haben kann, liegt ebenfalls klar zutage. Man muß
aber auch außerdem in Betracht ziehen, daß, obgleich auch in
Holland die Lebenshaltung sehr verteuert ist, doch dort immer
noch die wichtigsten Lebensmittel, namentlich die Fett- und
Fleischwaren, bedeutend billiger als im diesseitigen Bezirke sind.
Dadurch wird der Lohnunterschied noch wesentlich erhöht zu un-
gunften der Arbeiter in Ihrem Vereinsgebiete.

Wenn wir also beantragen, die Löhne allgemein um l0 bis
20 Prozent zu erhöhen und dringend ersuchen, namentlich die
erwachsenen Vollarbeiter, die Familienernährer sind, nicht unter
7 Mk. pro Schicht zu entlohnen, so wiirde die vollständige Be-
rücksichtigung unseres Antrages nicht einmal ganz den nomi-
nellen Lohnunterschied zwischen den holländischen und den Berg-
leuten in Ihrem Vercinsgebiet ausgleichen. Der Unterschied
der Lebensmittelpreise wäre damit noch nicht ausgeglichen, eben-
falls noch längst nicht die vorhin angegebene Erhöhung der
Ernährungskosten.

Da die Bergwerksindustrie sich jetzt einer selten starken Nach-
frage nach ihren Förderungsprodukten erfreut, infolgedessen
die Verkaufspreise erheblich gestiegen sind und einen beträcht-
lichen Betriebsgewinn gestatten, glauben wir im Interesse der
tatsächlich notleidenden Bergarbeiter und ihrer Familien auf
eine Berücksichtigung unseres Antrages rechnen zu dürfen und
sehen einer gefälligen zusagenden Antwort entgegen.

Mit hochachtungsvollem Glückauf!

(folgen Unterschriften.)

» !ü -!-
        <pb n="140" />
        ﻿141

Darauf ging vom Zechenverband folgende Antwort ein:
Zechen-Verband.	Essen-Ruhr, den 2. Dezember 1915.

An den Gewerkverein christlicher Bergarbeiter Deutschlands,
z. H. des Herrn Vogelfang,

Essen, Schützenbahn 64.

In unserer Antwort auf die Eingabe vom 26. März hatten wir
gegenüber dem darin gegebenen Hinweis auf die amtliche Lohnstatistik,
die für das letzte Vierteljahr 1914 im Vergleich mit dem 2. Viertel-
jahr einen Lohnrückgang von 19 Pf. erkennen lasse, darauf aufmerk-
fam gemacht, daß die durch den Krieg hervorgerufene Verschiebung in
der Zusammensetzung der Belegschaften keine Berücksichtigung gefunden
habe, weshalb die schon vor Wochen eingetretene und ununterbrochen
fortgeschrittene Erhöhung der Löhne nicht zahlenmäßig zum Ausdruck
gekommen sei.

Wir stellten damals auch in Aussicht, den Nachweis zu erbringen,
daß für die amtliche Lohnübersicht vom 2. Vierteljahr 1914 ab jede
Vergleichsfähigkeit mit dem in der Zeit vor Ausbruch des Krieges er-
mittelten Durchschnittslöhnen verloren gegangen sei. Die überaus zeit-
raubenden Ermittelungen, die bei dem gegenwärtigen Mangel an Be-
amten nur schwer durchführbar gewesen wären, sind indes wieder ein-
gestellt worden, da inzwischen der Herr Handelsminister selbst unsere
Auffassung von dem Vergleichswert der Lohnstatistik vor und nach Aus-
bruch des Krieges bestätigt hat.

Die amtliche Nachweisung der in den Hauptbergbaubezirken Preu-
ßens im 1. Vierteljahr 1915 verdienten Bergarbeiterlöhne (veröffent-
licht im „Königlich Preußischen Staatsanzeiger" vom 14. Oktober d. I.)
wird mit folgender Bemerkung eingeleitet:

„Bei der Würdigung der nachfolgenden Lohnzahlen darf, worauf
ausdrücklich hingewiesen werden muß, nicht übersehen werden, daß
die Zusammensetzung der Gesamtbelegschaft unter dem Einfluß des
herrschenden Krieges eine nicht unerhebliche Verschiebung gegen die
Zeit vor Kriegsbeginn erfahren hat. Die tüchtigsten und bestgelohn-
ten Arbeiter der I. Lohnklasse (unterirdisch beschäftigte, eigentliche
Bergarbeiter) sind zum großen Teil zum Heeresdienst eingezogen.
Dadurch ist das Prozentverhältnis ihrer Zahl zur Gesamtbelegschaft
schon merklich gegen früher verändert. Ferner sind an ihre Stelle
Schlepper und Wagenstöher getreten. Die Verwendung jugendlicher
und weiblicher Arbeiter hat erheblich zugenommen. Ungelernte Ar-
beiter sind in großer Zahl eingestellt worden, in Oberschlesien allein
über 10 006 russisch-polnische Arbeiter. Infolge der geringeren Lei-
stungsfähigkeit der Belegschaft stellt sich der Durchschnitt der Löhne
niedriger, als er sich.für Arbeiter mit normaler Leistungsfähigkeit
ergeben würde."

In welchem Maße aber die durch den Krieg bedingte Verschiebung
in der Zusammensetzung der Belegschaften das Ergebnis der amtlichen
Lohnstatistik beeinträchtigt hat, ergibt nachstehende, die sämtlichen
Schachtanlagen der Harpener Bergbau-Aktiengesellschaft umfassende
Lohnnachweisung, der einmal der Schichtverdienst der Gesamtbeleg-
schaft, zum andern der Schichtverdienst des Teils der Gesamtbeleg-
fchaft, der vom Juli 1914 bis März 1916 auf den Zechen dieser Ge-
fellschaft beschäftigt gewesen ist, zugrunde liegt.
        <pb n="141" />
        ﻿142 —

Der Durchschnitts-Schichtverdienst
(abzüglich Arbeitskosten)

der Gesaintbelegschaft
betrug

des Teiles der Gesamtbelegschaft,
der Juli 1914 und noch März 191&amp;
beschäftigt mar, betrug

Juli 1914	8,40 Mk.

März 1915	5,36

Unterschied weniger 4 Pf.

mehr 36 Pf.

Aus diesen Zahlen, die das Durchschnittsergebnis der sämtlichen
22 Schachtanlagen der Harpener Bergbau-Aktiengesellschaft bringen,
ergibt sich, daß sich bei einem Rückgang des Schichtverdienstes der Ge-
samtbelegschaft von 5,40 auf 5,36 Mk.. also um 4 Pf., der durchschnitt-
liche Schichtverdienst derjenigen Belegschaftsmitglieder, die vom Juli
1914 bis März 1915 auf den Zechen der Harpener Bergbau-Aktien-
gesellschaft noch beschäftigt waren, von 5,21 auf 5,57 Mk., also um
36 Pf. erhöht hat.

Ende Juli 1914 belief sich die Gesamtbelegschaft der Harpener
Bergbau-Aktiengesellschaft auf 31770 Mann. Von diesen waren bis
zum März 1915 10 410 Mann zu den Fahnen einberufen. Anfang
April hatte aber die Gesamtbelegschaft dieser Gesellschaft durch Ein-
stellung neuer Arbeitskräfte, namentlich vieler jugendlicher Arbeiter,
wieder eine Stärke von 23 900 Mann erreicht, von denen 21 360 Mann
jenen Teil der Belegschaft ausmachen, für den in obiger Nachweisung
die Löhne für Juli 1914 und März 1916 nachgewiesen sind. Für diese
21 360 Mann - 89 Prozent der im März vorhandenen Gesamtbeleg-
schaft ist somit eine Lohnerhöhung von 86 Pf., d. i. annähernd der
Betrag der in der Eingabe vom 26. März d. I. für unverheiratete
beantragten Teuerungszulage — in der Lohnstatistik überhaupt nicht
zum Ausdruck gekommen. Bei der Größe der Gesellschaft und der
Lage ihrer verschiedenen Zechen kann aus dem Ergebnis dieser rech-
nerischen Ermittelung ohne weiteres der gleiche Rückschluß auf die
Lohnverhältnisse der übrigen Belegschaften gezogen werden.

Die amtliche Statistik nach Ausbruch des Krieges gibt also ein
unrichtiges Bild von dem tatsächlichen Lohnstand. Es ist deshalb auch
nicht angängig, die in der Zeit nach Kriegsbeginn ermittelte Lohn-
höhe mit den Durchschnittslöhnen vor Kriegsbeginn zu vergleichen und
Folgerungen aus dieser Gegenüberstellung zu ziehen, wie es in der
Eingabe vom. 6. November geschehen ist.

Einen praktisch brauchbaren Wert für die Beurteilung der Lohn-
verhältnisse der Belegschaften können nur die nach Kriegsausbruch
ermittelten Lohnstandzahlen haben, wenn man sie unter Berücksichtigung
ihrer auch amtlich zugegebenen, rechnerisch nicht richtig ermittelten
Höhe betrachtet.

Die inzwischen auch für das 3. Vierteljahr 1916 veröffentlichte
amtliche Lohnstatistik weist einen Durchschnittslohn von 5,62 Mk. für
die Gesamtbelegschaft und einen Durchschnittslohn von 7,04 für die
unterirdisch beschäftigten Bergarbeiter nach. Mit diesen Lohnsätzen
sind die Durchschnittslöhne des 1. Vierteljahrs bei der Gesamtbeleg-
schaft um 0,44 Mk. und bei der Klasse der Kohlenhauer um 0,68 Mk.,
also in beiden Fällen um rund 10 Prozent überholt worden; gegen-
über den Durchschnittslöhnen des 2. Vierteljahrs zeigt sich eine Stei-
gerung von 0,23 bezw. 0,88 Mk. oder von rund 5 Prozent. Die Hälfte
        <pb n="142" />
        ﻿143

der in der Eingabe beantragten Teuerungszulage von rund 10 Prozent
des im 2. Vierteljahr verdienten Durchschnittslohnes war somit be-
reits im August d. I. erreicht. Seit dieser Zeit sind aber die Löhne
noch weiter gestiegen, so daß der Unterschied zwischen der auf den
Durchschnittslohn des 2. Vierteljahrs bezogenen Forderung und der bis
heute erfolgten Lohnerhöhung nicht mehr beträchtlich sein kann und
bald ganz ausgeglichen sein wird, da zurzeit kein Grund zu der An-
nahme vorliegt, daß die Löhne bereits ihren Höchststand erreicht haben.

Wird im übrigen der durch die Belegschaftsverschiebung zwischen
der tatsächlichen Lohnhöhe und der Lohnstatistik sich ergebende Unter-
schied, der bei einer vergleichenden Lohnaufstellung zwischen den Mo-
naten Juli 1814 und Oktober 1615 annähernd im gleichen Maße wie
in dem Beispiel auf Seite 3 in die Erscheinung treten mutz, mitberück-
sichtigt, so ist die beantragte Erhöhung von 10 Prozent für den Teil
der Belegschaft, der seit Kriegsausbruch heute noch auf den Zechen
beschäftigt ist, bereits erheblich überschritten.

Wenn in der Eingabe ferner auf die günstigen Geschäftsabschlüsse
einer ganzen Reihe von Werken hingewiesen wird, so ist dem entgegen
zu halten, datz neben diesen Betrieben auch eine ganze Reihe anderer
Werke mit geringer Verdienstmöglichkeit vorhanden ist. Wie aber die Un-
gleichheit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der einzelnen Werke
eine in Prozenten des Durchschnittslohnes berechnete sofortige Lohn-
erhöhung für das ganze Revier nicht zuläßt, so ist es auch nicht an-
gängig, die Verhältnisse einzelner wirtschaftlich besonders bevorzugter
Zechen als Maßstab für Lohnforderungen zu wählen.

Bei den aus den Angaben des Geschäftsberichts der Harpener
Bergbau-Aktiengesellschaft gezogenen Schlußfolgerungen ist übersehen
worden, daß das Geschäftsjahr der genannten. Gesellschaft mit Ende
Juni eines jeden Jahres abschließt, somit die am 1. April d. I. bei
einer gleichzeitigen Herabsetzung der Kokspreise erfolgte Erhöhung der
Richtpreise für Kohlen und Briketts auf das Ergebnis des letzten Har-
pener Geschäftsjahres nur für ein Vierteljahr einwirken konnte und
die mit dem 1. September eingetretene Erhöhung der Kohlen-, Koks-
und Brikettpreise bei einem Vergleich der Preise und Löhne in den
Jahren 1913/14 und 1914/15 vollständig auszuscheiden ist.

Die Preiserhöhung am 1. September ist aber nicht ohne Einfluß
auf die allgemeine Aufwärtsentwicklung der Löhne geblieben und wird
auch noch durch eine weitere Steigerung des Durchschnittslohnes in
die Erscheinung treten.

Glückauf!

Zechenverband.

Der Vorstand:	Die Geschäftsführung:

gez. Hugenberg.	gez. v. Locwenstein.

*

Eine Aussprache wegen der gestellten Lohnforderung fand
am 7. Dezember 1916 zwischen dem Handelsminister und den
Vertretern der vier Bergacbeiterverbände statt. Hierbei gab der
Minister bekannt, daß die Staatsgruben die gewünschte Lohn-
erhöhung nicht bewilligen könnten, doch würde den Arbeitern
nach Möglichkeit Entgegenkommen gezeigt. So habe die fiskali-
sche Bergwerksverwaltung angeordnet, daß vom 1. November
        <pb n="143" />
        ﻿144

1915 ab im Saargebiet für 1 Kind 3 Mark, für zwei Kinder 4
Mark und für jedes weitere Kind 2 Mark Monatszulage gezahlt
würden. Für die fiskalischen Gruben in Oberschlesien sei eben-
falls ab 1. November eine Erhöhung des Schichtlohnes um 26
Pfennig angeordnet. Ferner solle hier von demselben Termin ab
auch eine Kinderzulage eintreten, die sich vom dritten Kinde an
auf monatlich 2 Mark pro Kind bemesse. In Westfalen müsse
sich dagegen die fiskalische Bergwerksverwaltung nach der Lohn-
politik der Privatgruben richten und könne keine Kinderzulagen
gewähren. Von Bedeutung war die Aeußerung des Ministers,daß
die Klagen der Bergarbeiter wegen schlechter Behandlung und
Tätlichkeiten durch die Beamten künftig streng untersucht und
den Schuldigen die Beamtenqualifikation entzogen werden solle.

Im Aachener Revier war die Eingabe der Verbände auch
nicht ganz erfolglos. Zeche Nordstern gewährte eine Lohn-
erhöhung von 6 Prozent, während die Gruben Anna, Wilhelm-
schacht, Adolfschacht, Gouley, Vocart-Lauerweg und Reserveschacht
ihren Schichtlöhnern 20 und 30 Pf. Zulage gewährten. Daß
diese Lohnaufbesserung unzulänglich war, betonte eine von 260
Mann besuchte Bergarbeiterversammlung in nachstehender Re-
solution:

Die am 12. Dezember 1915 im Lokale Kügeler in Höngen tagende
Versammlung der Belegschaft des Eschweiler Bergwerksvereins nimmt
Kenntnis von der Eingabe der Bergarbeiterorganisationen an die Or-
ganisation der Werksbesiher für den Aachener Bezirk und von den
Verhandlungen der Ausschüsse mit den Werksverwaltungen zwecks
Lohnerhöhung.

Die zugestandenen Teuerungszulagen von 20 bis 30 Pf. pro Schicht
für Schichtlöhner und das Versprechen, daß die Gedingelöhne steigen
würden, kann die Bergarbeiterschaft nicht befriedigen, indem die Teue-
rungszulagen den gegenwärtigen Teuerungsverhältnissen keineswegs
entsprechen und die den Gedingearbeitern versprochene Lohnsteigerung
wird in der Praxis eine Steigerung der Leistungen bedingen.

Eine erhöhte Ausnutzung der Arbeitskraft der Bergarbeiter würde
zur Folge haben, daß die Gesundheit der Bergarbeiter noch mehr zurück-
gehen .würde. Im Aachener Revier ist aber jetzt schon die höchste
Krankenzifser von sämtlichen Bergbaurevieren.

Die Versammlung verlangt von den Werksverwaltungen ein
weiteres Entgegenkommen und angemessene Aufbesserung der Löhne.

Bochum, den 14. Dezember 1916.

An das König!. Oberbergamt Dortmund.

Der Unterzeichnete gestattet sich, dem Königlichen Ober-
bergamt folgendes zu unterbreiten:
        <pb n="144" />
        ﻿— 146

Die Vertreter der vier Bergarbeiterorganisationen hatten
am 7. d. Mts. eine Besprechung im Handelsministerium. Sie
brachten dort auch Beschwerden über Mißhandlung von Arbeitern
und Kriegsgefangenen aus verschiedenen Gruben vor. Se. Ex-
zellenz, Herr Handelsminister vr. Sydow, wies darauf hin, daß
wir diese Beschwerden dem Königlichen Oberbergamt einreichen
sollten, um die Richtigkeit der Angaben zu prüfen.

Gegen prügelnde Beamte soll vom Oberbergamt vorge-
gangen werden, selbst die Entziehung der Qualifikation als Be-
amte und damit den Verlust ihres Beamtenpostens hätten solche
zu gewärtigen.

Wir erlauben uns nun, die uns zugegangenen Beschwerden
dem König!. Oberbergamt zu übermitteln:

1.	Am Freitag, den 26. November 1915 weigerten sich auf
Zeche Neumühl Kriegsgefangene, in die Grube einzufahren, da
sie keine Bergarbeiter seien. Diese Leute sind nun nach Angabe
unseres Gewährsmannes mißhandelt und mit Gewalt auf den
Förderkorb gebracht, also zur Anfahrt gezwungen worden.

Unser Gewährsmann teilt uns mit, daß sich beim Schlagen
besonders der Obernachtwächter Angenendt und der Fahrsteiger
Uhlental hervorgetan haben. An der Mißhandlung haben sich
ferner noch Fahrsteiger Achtner, Drogemann, Heidtkamp und der
Betriebsführer Klembeck beteiligt.

Herr Inspektor Faust habe die Schuldigen schon vernommen,
da auf Zeche Neumühl große Aufregung über das Vorgehen ge-
genüber den Kriegsgefangenen herrscht.

2.	Unterm 30. November sandte unser Bezirksleiter Krähn
eine Beschwerde an den Königlichen Bergrevierbeamten des Berg-
amts Recklinghausen (West): Danach wurden auf der Zeche Graf
Bismarck, Schacht 3/6, in Buer-Erle aus Russisch--Polen einge-
führte Arbeiter schlecht behandelt.

Im Revier 3 hat der Reviersteiger in Gemeinschaft mit
Schießmeistern den Arbeiter Corba so mißhandelt, daß er einige
Schichten feiern mußte.

Der Arbeiter Franz Ruck wurde von Steiger Momberger
mit dem Meterstock auf den Kopf geschlagen, so daß heute noch
die Narben der Wunden, welche die Mißhandlung verursachte,
zu sehen sind.

Der Zeuge Wilhelm Scheller gibt an, daß Steiger Mom-
berger sich ausdrückte, die polnischen Arbeiter seien wie Ge-
fangene zu behandeln, sie müßten Schläge haben, daß sie die
Wand hinaufgingen.

Durch ein weiteres Schreiben vom 8. Dezember 1916 wurde
dem Bergrevieramt Essen-West mitgeteilt, daß der russische Ar-
beiter Robert Miller, wohnhaft in Erle, Breitestraße 20, weil

10
        <pb n="145" />
        ﻿— 146 —

er sich über zu Unrecht gemachte Abzüge beschwerte, zu Boden
geworfen und getreten wurde.

3.	An den König!. Bergrevierbeamten des Bergreviers
Essen II sandte unser Bezirksleiter Krähn unterm 12. Dezember
eine Beschwerdeschrift. Laut dieser schlug der Fahrhauer Müller
auf Zeche Welheim am 10. November 1916 den 39jährigen pol-
nischen Arbeiter Hittingcr öfters ins Gesicht, da sich im Brems-
berg Wagen losgehakt hatten.

Am 16. November wurde ein etwa fünfzehnjähriger Ab-
nehmer am Bismarckstabel von dem Fahrsteiger Thomas so ins
Gesicht geschlagen, daß eine Backe anschwoll und der jugendliche
Arbeiter Ohrensausen und Schwindelanfälle bekam. Zeuge ist
der Arbeiter Oskar Rauh, noch auf Zeche Welheim beschäftigt.

4.	Am 30, November wurde im Grubenbetriebe der Zeche
Matthias Stinnes 3'4 der Russisch-Pole Johann Gorkowski von
dem Fahrsteiger Mahl wiederholt geschlagen, da er aus dessen
Kaffeeflasche getrunken hatte.

6. Daß nicht nur polnische Arbeiter und Kriegsgefangene
unter schlechter Behandlung zu leiden haben, sondern auch ein-
heimische Arbeiter davon betroffen werden, zeigt folgender Fall:

Am 16. Dezember 1915 kam der Wetterkontrolleur Hermann
Hllgen, der schon 66 Jahre zählt, abends 9 Uhr auf die Zeche
Zweckel, um zu melden, daß er nicht anfahren könne.

Er geriet dabei mit dem Fahrhauer Bernhard in Wort-
wechsel. Als dann Hügen nach Schacht II zur Waschkaue gehen
wollte, wurde er von Bernhard überfallen und ins Gesicht ge-
schlagen, daß er zu Boden fiel. Nun hieb Bernhard weiter auf
ihli ein, so daß er einige Wunden im Gesicht erhielt, und krank
feiern mußte.

Dem Wunsche Sr. Exzellenz, des Herrn Handelsministers,
Beschwerden über Mißhandlungen an das Oberbergamt zur
Untersuchung weiter zu geben, sind wir hiermit nachgekommen
und ersuchen, uns von dem Ergebnis der Untersuchung gefälligst
Mitteilung machen zu wollen.	Hochachtungsvoll usw.

Dortmund, den 24. Dezember 1915.

An den Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.

Wir bestätigen den Eingang des Schreibens vom 14. d. Mts. be-
treffend Beschwerden über Mißhandlung von Arbeitern und Kriegs-
gefangenen auf verschiedenen Gruben unseres Bezirks. Die einzelnen
Beschwerdepunkte werden einer eingehenden Prüfung unterzogen
werden. Sofern die Untersuchung Verfehlungen nachweisen sollte, wird
diesseits gegen die Schuldigen mit Nachdruck eingeschritten werden.

(Unterschrift.)
        <pb n="146" />
        ﻿147

Bochum, den 10. Januar 1916.

An Las Königliche Oberbergamt zu Dortmund.

Bezugnehmend auf unser Schreiben vom 14. Dezember 1916
und die gefl. Antwort des Oberbergamts vom 24. desselben
Monats (I 4136) gestatten wir uns, dem König!. Oberbergamt
noch folgendes zu unterbreiten:

Unser Gewährsmann teilt uns mit: „In der letzten Woche
des Jahres 1916 wurden zwei Kriegsgefangene Russen auf der
Zeche Rhein l/II unter Tage verschüttet und kamen zu Tode.
Die Kriegsgefangenen weigerten sich darauf, anzufahren. Sie
wurden nun auf dem Zechenplatz aufgestellt und gefragt, ob sie
wieder anfahren wollten. Auf ihre Weigerung ließ man sie mit
hocherhobenen Händen drei Stunden lang auf dem Flecke stehen.
Die Gefangenen, welche Nachtschicht hatten, mußten sich acht
Stunden barfuß und mit bloßer Brust auf dem Zechenplatz aus-
halten. Dabei wurden sie mit Gewehrkolben und Seitengewehr
gestoßen und geschlagen. Auch der Betriebsführer Wurm und
Betriebsführer Dörtelmann beteiligten sich an der Mißhandlung
der Gefangenen. Frauen und Kinder beobachteten diesen Vor-
gang von der Straße aus und gaben ihrer Empörung dadurch
Ausdruck, daß sie mit Ziegelsteinen nach den Beamten warfen."

Eine Abschrift dieser Beschwerde haben wir an das General-
kommando des 7. Armeekorps abgesandt, da Fälle von Mißhand-
lungen, welche von Militärpersonen verübt wurden, vom Gene-
ralkommando untersucht werden.

Weiter sandte uns unser Bezirksleiter Krähn von Gladbeck
ein Schreiben folgenden Inhalts:

„Ende November (das Datum wußte man mir nicht gleich
anzugeben) hatten die Russen und Belgier an einem Samstage
auf Zeche Jakobi die Ueberschicht verweigert, weil sie schon die
Woche sieben Schichten gemacht hatten. Sie wurden zur Anfahrt
gezwungen. AIs sie angefahren waren, wollten sie wieder her-
aus. Der Steiger holte hierauf die Wachtposten von oben und
diese luden auf Befehl eines Feldwebels die Gewehre und legten
auf die zum Schacht drängenden Leute an. Die ganze Mittag-
schicht war Zeuge des Vorfalls.

Auf Arenberg-Fortsetzung werden die Gefangenen und aus-
ländischen Arbeiter zu Ueberschichten gezwungen. So wurden
Leute, welche am 23. Dezember nicht doppelt machen wollten
und zur Ausfahrt am Schachte erschienen, wieder zurückgejagt.
Nur die einheimischen Arbeiter kamen heraus.

Auf der Zeche Prosper II müssen sich Gefangene, welche
nicht anderthalb Schichten machen wollten, im Pferdestall unten
in der Grube aufhalten, bis zum Ende der Anderthalb-Schicht.
Der Stall wird vorher unter Wasser gesetzt, damit sich niemand

io»
        <pb n="147" />
        ﻿148

setzen kann, und stehen die Leute so stundenlang im Wasser. Das
ordnete der Fahrsteiger Witsch am 21. Dezember wieder an.

Auf Prosper I kommen Gefangene, welche keine Anderthalb
machen wollen, die halbe Schicht unter das Ort unter dem Füll-
ort und haben so sehr durch die eiskalte Luft, die dort weht, zu
leiden."

Wir ersuchen höflichst, uns von dem Ergebnis der Unter-
suchung Mitteilung zu machen.

Mit hochachtungsvollem Glückauf!

Der Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.

¥ $

Eine Abschrift der Eingabe wurde mit folgendem Schreiben
an das Kgl. Generalkommando des 7. Armeekorps in Münster
gerichtet:

„Am 7. Dezember 1815 fand in Berlin eine Besprechung der Ver-
treter der Bergarbeiterorganisationen mit Sr. Exzellenz dem Herrn
Handelsminister Or. Sydow statt. Es kamen dabei auch Mißhand-
lungen von Gefangenen in der Grube zur Sprache. Der Herr Handels-
minister ersuchte, alle Fälle von Mißhandlungen den zuständigen Kgl.
Oberbergämtern mitzuteilen. Unterm 14. Dezember 1916 kamen wir
dem nach, sahen uns aber heute wieder gezwungen, das Oberbergamt
in Anspruch zu nehmen. Wir senden dem Kgl. Generalkommando
eine Abschrift der Beschwerde zu, da darin behauptet wird, daß auch
Militärpersonen sich an den Mißhandlungen beteiligten. Vielleicht
dürften wir darum ersuchen, uns von dem Ergebnis der Untersuchung
Mitteilung zu machen.

Hochachtungsvoll!

Der Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands."

H	H	rjr

Es lief darauf unterm 17. März folgende Antwort ein:

Münster, den 17. März 1916.

An den Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands

in Bochum.

Auf die an das stellvertretende Generalkommando des 7. Armee-
korps zu Münster gerichtete Eingabe vom 10. 1. 1916, dem ein
Schreiben an das Königliche Oberbergamt in Dortmund vom gleichen
Tage beigefügt war, wird Ihnen hierdurch mitgeteilt, daß das Ver-
fahren, soweit es sich um angebliche Mißhandlungen von Kriegs-
gefangenen auf der Zeche Prosper I handelt, laut Beschluß des unter-
zeichneten Gerichts vom 9. 3. 1916 eingestellt worden ist. Die ein-
gehenden Ermittelungen haben keinerlei Anhaltspunkte ergeben, daß
die in der Eingabe vom 10. 1. 1916 geschilderten Vorgänge auf Richtig-
keit beruhen. Der von dem Bezirksleiter Krähn in Gladbeck benannte
        <pb n="148" />
        ﻿149

Hauptzeuge hat sogar dem gegenüber bekunden müssen, daß er in einer
Bergarbeiterversammlung, in der die genannten Vorgänge erwähnt
worden seien, bezüglich der Zeche Prosper I mit Bestimmtheit Liesen
Behauptungen entgegengetreten wäre und seinersets das Gegenteil
behauptet hätte.

Irgend eine strafbare Handlung einer Militärperson oder Zivil-
person kommt daher nicht in Frage.

Auf Befehl des Gerichtsherrn:

(Unterschrift unleserlich), Kriegsgerichtsrat.

21. Dezember 1915.

An das Königliche Oberbergamt zu Dortmund.

Unterzeichnete erlauben sich, dem Königlichen Oberbergamt
folgende Beschwerden zu unterbreiten:

Sowohl schriftlich wie mündlich werden bei uns Klagen über
die Beschaffenheit des zurzeit auf den Gruben verwandten Ge-
schosses vorgebracht.

So wird behauptet, daß nach dem Abschießen, besonders mit
dem Geschoß „Carbonit 11", starke Flammen aus dem Bohrloch
schlagen, die schon Kohle, sogar Stempelholz, angezündet hätten.

Es ist selbstverständlich, daß durch Verwendung dieser aus-
flammenden Geschosse die so großen Gefahren, die der Bergbau
mit sich bringt, noch vermehrt werden. Wir wissen wohl aus der
Besprechung am 7. d. Mts. im Handelsministerium, daß das
Sprengmaterial, das früher im Grubenbetriebe zur Verwendung
kam, durch den ungeheuren Heeresbedarf knapp ist, dies darf aber
nicht dazu führen, daß heute mit Geschossen gearbeitet werden
muß, die aus Grund ihrer Zusammensetzung Leben und Gesund-
heit der Arbeiterschaft bedrohen.

Denn nicht nur über das Flammenschlagen des Geschosses
klagen die Bergarbeiter, sondern auch, daß die Nachschwaden
heute so giftig seien, daß Uebelkeit, Schwindel und Erbrechen die
Folge von geringfügiger Einatmung seien. Auf Zeche Hannover
Beschäftigte schreiben sogar den Tod eines Kameraden den Wir-
kungen des giftigen Schwadens zu.

Ferner wird uns mitgeteilt, daß aus Zeche Deutscher Kaiser
sehr viele fremdsprachige Arbeiter als Schlepper verwendet
werden. Diese schlössen trotz Anordnung der Steiger die Wetter-
türen nicht, da sie das ihnen Anbefohlene nicht verständen, weil
sie der deutschen Sprache nicht mächtig seien. Durch das Offen-
stehen der Wettertiiren wird die Wetterführung gestört, die Gase
sammeln sich vor der Arbeit an, die Drahtkörbe der Wetter-
        <pb n="149" />
        ﻿— ISO —

lernten werden glühend, brennen durch und man forscht dann,
wenn das Unglück geschehen, oft vergebllch nach den Ursachen.

Auch sei bekannt, daß diese mit der Gefährlichkeit der Berg-
arbeit nicht bekannten fremdsprachigen Arbeiter leidenschaftlich
dem Zigarettenrauchen huldigen, dem manche auch nicht in der
Grube entsagen. Es wäre nun angebracht, da viele Arbeiter
Analphabethen seien, wenn Dolmetscher sie mündlich über die
Gefahren des Bergbaues unterrichteten. Dies müßte von Zeit
zu Zeit wiederholt werden und glauben wir, daß dadurch das
Gerügte unterbliebe und damit die Heraufbeschwörung von Un-
glücksfällen.

Durch die Mitteilung dieser Beschwerden sind wir dem
Wunsche vieler Bergarbeiter nachgekommen und ersuchen das
Königliche Obcrbergamt höflichst, uns von seinen Anordnungen,
die vorgebrachten Fälle betreffend, in Kenntnis zu setzen, auf
daß wir bei weiteren bei uns einlaufenden Beschwerden ähnlicher
Art auf diese Anordnungen hinweisen können.

Hochachtungsvoll!

Der Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.

* * *

Das König!. Oberbergamt Dortmund sandte am 7. Februar
1916 folgendes Antwortschreiben:

Dortmund, den 7. Februar 1816.

An den Verband der Bergarbeiter Deutschlands in Bochum.

Auf die Eingabe vom 21. Dezember 1915.

Wie nach dem Inhalt Ihrer Eingabe Ihnen bereits zutreffend
mitgeteilt worden ist, bieten sich während der Kriegsz,eit in der Be-
schaffung der für Unsere Bergbaubetriebe üblichen Sprengstoffe gewisse
Schwierigkeiten. Die Frage einer ausreichenden Versorgung der
Gruben mit sachgemäßen Sprengstoffen wird daher unsererseits einer
fortdauernden ernsten Prüfung unterzogen.

Was die anderen Gegenstände Ihrer Beschwerde betrifft, so haben
die auf den Schachtanlagen der Gewerkschaft Deutscher Kaiser ange-
stellten Ermittelungen ergeben, daß von den fremdsprachigen Und der
deutschen Sprache nicht mächtigen Arbeitern, Gefangenen und aus den
besetzten Gebieten stammenden Arbeitern im allgemeinen die Wetter-
türen regelmäßig geschlossen werden. Es wird den Leuten einmal
durch die Steiger verständlich gemacht, daß die Türen zu schließen
seien, außerdem erklären ihnen auch besonders die der polnischen
Sprache mächtigen Arbeiter den Zweck der Wettertüren. Die polnisch
sprechenden Arbeiter werden von den Beamten angehalten, den Russen
und russisch-polnischen Arbeitern die erforderlichen Anweisungen ver-
ständlich zu machen.
        <pb n="150" />
        ﻿151

Das Rauchen der nicht der deutschen Sprache mächtigen Arbeiter
ist auf den Schachtanlagen der Gewerkschaft Deutscher Kaiser in der
Grube noch nicht festgestellt worden. Auf das Verbot des Rauchens
werden diese Leute eindringlichst hingewiesen.

In ähnlicher Weise wie den Gefangenen werden auch den der
deutschen Sprache nicht mächtigen Arbeitern die wichtigsten Bestim-
mungen der Bergpolizeiverordnungen bekannt gegeben. (Unterschrift.)

Eingabe an das Oberbergamt zu Dortmund
um Vermittlung in der Lvhnfragc.

Eine gemeinsame Sitzung der Vorstände der Bergarbeiter-
organisationen beschloß einstimmig, folgende Eingabe an das
Kgl. Oberbergamt zu Dortmund zu richten:

Essen, den 30. Dezember 1915.

An das König!. Oberberganit zu Dortmund.

Die unterzeichneten Organisationsvorstände bitten das Kgl.
Oberbergamt zu Dortmund, ihnen zur Besprechung der Antwort
des Zechenverbandes auf die Lohneingabe der Verbände bezw.
zuni Zwecke der Vermittlung zwischen Zechenverband und Berg-
arbeiterorganisationen eine Unterredung gewähren zu wollen.

Vorstehend erwähnte Eingabe, die den Wunsch nach einer
Lohnerhöhung von 10 bis 20 Prozent enthielt, wurde am 6. No-
vember 1915 dem Zechenverband übermittelt. Die Antwort auf
die Eingabe trägt das Datum vom 2. Dezember. Die Organi-
sationen, die den Sitz ihrer Hauptverwaltungen in nächster Nähe
des Sitzes des Zechenverbandes haben, gelangten jedoch erst am
9. Dezember in den Besitz der Antwort. Dagegen war das Mini-
sterium für Handel und Gewerbe in Berlin, wie sich anläßlich
einer Besprechung von Bergarbeitervertretern im Handelsmini-
sterium zeigte, bereits am 7. Dezember im Besitz eines gedruckten
Exemplars dieser Antwort. Schon diese Tatsache läßt eine Rück-
sichtnahme der organisierten Werksbesitzer auf die durch die
Verbände vorgetragenen, gewiß nicht unbescheidenen Wünsche der
Bergarbeiter sehr vermissen. Aber auch der Inhalt der Antwort
des Zechenvcrbandes ist für die Bergarbeiter wenig entgegen-
kommend.

Die Antwort beschränkt sich unter Anführung einer Reihe
von Zahlen über Belegschaftsverschiebungen, die von den Organi-
sationen nicht nachgeprüft werden können, und unter Bezug-
nahme auf den Durchschnittslohn im 3. Vierteljahr 1916, im
wesentlichen auf den Hinweis, daß eine Steigerung der Löhne
stattgefunden habe und eine weitere Steigerung stattfinden
werde. Demgegeniiber sei nur kurz bemerkt, daß die auch von
        <pb n="151" />
        ﻿152

uns anerkannte Lohnsteigerung nur einen ganz geringen Aus-
gleich mit den so gewaltig gestiegenen Preisen der Lebensmittel
gebracht hat. Wie in der schon erwähnten Besprechung im
Handelsministerium von dem Herrn Geheimen Oberbergrat
Bennhold betont wurde, haben sich die Kosten der Lebenshaltung
um 80 bis 100 Prozent vermehrt. Was will es gegenüber einer
solchen ungeheuren Preissteigerung besagen, wenn die Löhne
der Hauer und Lehrhauer im Ruhrgebiet seit dem 3. Vierteljahr
1913, auf welche Zahlen wir bereits in unserer Eingabe vom
6. November 1915 hingewiesen haben, bis zum 3. Vierteljahr
1916 nur um 7,3 Prozent gestiegen sind!

Wiederholt ist auch von uns betont worden, daß ein voll-
ständigeer Ausgleich für die Verteuerung der Lebenshaltung
nicht möglich sei. Zweifellos hätte aber erheblich mehr geschehen
können, wie geschehen ist, besonders auch mit Rücksicht auf die
jetzt so notwendige Ueberarbeit im Bergbau. Dazu kommt dann,
daß nach Ausführung der Regierungsvertreter in der Konferenz
im Handelsministerium am 7. Dezember im Oktober 1916 der
Durchschnittslohn der Bergarbeiter noch auf sechszehn Schacht-
anlagen im Ruhrgebiet gefallen ist.

In der Antwort des Zechenverbandes vermissen wir auch
ein Eingehen auf die von uns vorgebrachten Spezialwünsche der
Bergarbeiter. So hatten wir einen besseren Ausgleich unter den
Gedingelöhnen gewünscht, und zwar dahingehend, daß die am
niedrigsten Entlohnten am meisten berücksichtigt würden. Er-
fahrungsgemäß bleibt ja ein sehr großer Teil der Bergarbeiter
unter dem Durchschnittslohn ihrer Klasse. Des ferneren war
darauf hingewiesen, daß gerade bei den Schichtlöhnern unter und
über Tage die Lohnsteigerung sehr geringfügig gewesen und des-
halb für diese Leute eine Lohnerhöhung besonders erforderlich
sei. Der Lohn dieser Schichtlöhner ist seit dem 3. Vierteljahr
1913 um 6,9 bezw. 8.5 Prozent gestiegen. Trotzdem betrug der-
selbe aber im 3. Vierteljahr 1916 nur 4,85 bezw. 4,73 Mk.
Solche Löhne können doch nicht als angemessen angesehen werden.

Ueber alle diese Fragen ist nun eine Aussprache sehr not-
wendig. Nach einer Prüfung des Herrn Ministers lir. Sydow
an die Oberbergämter, die uns in einer Besprechung am 31.
März 1916 im Handelsministerium bekanntgegeben wurde, sollen
die Oberbergämter bei Differenzen in der Lohnfrage vermittelnd
eingreifen, wenn sie von einer Seite deshalb angerufen werden.
Im Hinblick auf diese ministerielle Verfügung gestatten wir uns
daher die ergebene Bitte, uns in der dargelegten Angelegenheit
eine Rücksprache gewähren zu wollen.

(folgen die Unterschriften der vier Verbände.)

* * *
        <pb n="152" />
        ﻿Die Antwort kam nicht aus Dortmund, sondern aus dem
Handelsministerium und lautete:

Berlin W. 9, den 12. Januar 1916.

An den Gewerkverein christlicher Bergarbeiter Deutschlands
z. H. des Herrn Vogelfang

Essen a. d. Ruhr.

In der Vorstellung vom 30. Dezember 1915, die von dem christ-
lichen Gewerkverein, dem Verband der Bergarbeiter Deutschlands, der
polnischen Berufsvereinigung der Bergarbeiter und dem Gewerkverein
der Bergarbeiter (H.-D.) an das Königliche Oberbergamt in Dortmund
gerichtet und mir von dieser Behörde zur Kenntnis gebracht ist, wird
der Wunsch ausgesprochen, daß das Königliche Oberbergamt den Ver-
tretern der Bergarbeiterverbände zur Besprechung der Antwort des
Zechenverbandes auf die Lohneingaben der Verbände, bezw. zum Zweck
der Vermittelung zwischen Zechenverband und Bergarbeiterorgani-
sationen eine Unterredung gewähren möge. Dieser Wunsch wird auf
meine den Verbandsvertretern am 31. März 1915 inhaltlich bekannt
gegebene Verfügung an die Bergbehörden gestützt, in der ich mit Rück-
sicht auf die durch den herrschenden Krieg bedingten besonderen Verhält-
nisse es als Aufgabe der Bergbehörde erklärt habe, bei Streitigkeiten,
die zwischen Arbeitgebern und Arbeitern des Bergbaues vorkommen,
auf Ansuchen auch nur eines Teiles ausgleichend zu wirken und nach
Erörterung des Streitfalles mit beiden Teilen auf eine gütliche Ver-
ständigung mit allen geeigneten Mitteln hinzuarbeiten. Wie ich bei
der den Vertretern der Verbände am 7. Dezember 1915 gewährten
Unterredung erklärt habe, werden die Bergbehörden diese Aufgabe auch
in solchen Fällen zu übernehmen haben, in denen es sich, ohne daß es
schon zu ausgesprochenen Streitigkeiten gekommen ist, darum handelt,
dem Ausbruch drohender Zwistigkeiten zwischen Arbeitgeber und Ar-
beiter vorzubeugen.

Für ein vermittelndes Eingreifen der Bergbehörde auch in diesem
erweiterten Sinne muß aber regelmäßig die Voraussetzung gelten, daß
die Arbeiterschaft des Bergwerks, dessen Arbeits- oder Betriebsver-
hältnisse Anlaß zur Unzufriedenheit geben, vorerst eine Verständigung
mit dem Bergwerksbesitzer im Regelfälle durch ihre geordnete Vertre-
tung, den Arbeiterausschuß, versucht und dabei eine ihrer Meinung
nach unbegründete Ablehnung erfahren hat. Erst dann ist ein Anlaß
zur vermittelnden Tätigkeit der Bergbehörde, in erster Reihe des mit
den betrieblichen und persönlichen Verhältnissen des einzelnen Werkes
vertrauten Bergrevierbeamtcn gegeben.

Diese Voraussetzung ist in der Frage der Lohnentwickelung im
rheinisch-westfälischen Privatbergbau, die die Vertreter der Verbände
in der Vorstellung vom 30. b. M. vor dem Königlichen Oberbergamt-
zu Dortmund verhandelt wissen wollen, nicht erfüllt. Die Frage der
Löhne ist, wenn eine sachlich-kritische Verhandlung stattfinden soll,
nicht allgemein für den ganzen Oberbergamtsbezirk oder für größere
Teile desselben zu erörtern; eine solche Besprechung kann grundsätzlich
nur auf den besonderen Verhältnissen des einzelnen Bergwerks oder
des einzelnen Bergwerksbesitzers fußen und gehört bei vorhandenen
Meinungsverschiedenheiten in erster Reihe zur Zuständigkeit des Berg-
revierbeamten. An ihn mag sich die Belegschaft, die mit der Entwicke-
        <pb n="153" />
        ﻿154

Xung ihrer Löhne nicht zufrieden ist, wenden, wenn sie sich durch die
ihrer Vertretung von dem Bergwerksbesitzer erteilte Aufklärung nicht
befriedigt fühlen sollte.

Ich ersuche, durch diese Ausführungen die an das Königliche Ober-
bergamt zu Dortmund gerichtete Eingabe vom 30. v. M. als erledigt
anzusehen. Ich habe diese Behörde hierüber verständigt.

gez.: Sydow.

Eingabe um Gewährung einer Kinderzulage.

Essen, den 26. Februar 1916.

An den Zechenverband in Essen, Bismarckstraße.

Die ergebenst unterzeichneten Bergacbeiterverbände ersuchen
den Zechenverband, zu veranlassen, daß auf den ihm angeschlos-
senen Zechen den verheirateten Belegschaftsmitgliedern eine
Kinderzulage gewährt wird. Für die unverheirateten Arbeiter,
die Familienernährer sind, wird ebenfalls uni eine entsprechende
Zulage gebeten.

Zur Begründung unseres Antrages erlauben wir uns fol-
gendes auszuführen;

Durch die gewaltige Steigerung der Lebensmittelpreise, die
ja allgemein bekannt ist und für die wir daher keine weiteren
Belege beizubringen brauchen, werden gerade die kinderreichen
Familien am härtesten getroffen. Ihnen werden durch die
Teuerungsverhältnisse außerordentliche Entbehrungen auferlegt,
die durch Gewährung einer Kinderzulage wesentlich herab-
gemindert werden können.

Aus diesem Grunde ist ja auch von dem preußischen Berg-
baufiskus für die staatlichen Gruben an der Saar und in Ober-
schlesien ab 1. November 1916 eine Kinderzulage bewilligt
worden. Dieselbe beträgt monatlich für das erste Kind 3 Mk.,
für zwei Kinder 4 Mk. und für jedes weitere Kind 2 Mk. Auch
auf den Gruben im Ruhrgebiet ist in nächster Zeit die Ein-
führung dieser Kinderzulage zu erwarten, da diesbezügliche Er-
hebungen schweben.

Schließlich bemerken wir noch, daß auch auf den privaten
Zechen Rhein-Elbe und Alma in einer Arbeiterausschußsitzung
am 21. Februar bekannt gegeben wurde, daß die betreffenden
Zechen die Gewährung einer Kinderzulage beabsichtigten. Auch
aus anderen Bezirken mehren sich die Meldungen von Privat-
zechen, daß man den Belegschaften eine Kinderzulage gewähren
wolle.

Wir gestatten uns daher, den Zechenverband ergebenst zu
bitten, dahin wirken zu wollen, daß auf den ihm angehörenden
Werken allgemein eine Kinderzulage nach dem Muster der staat-
lichen Zechen gezahlt wird.
        <pb n="154" />
        ﻿155

Was wir wegen der Notlage der kinderreichen Familien
ausführten, trifft zum größten Teil auch für die Familien zu,
wo das Familienoberhaupt nicht mehr vorhanden, aber ein an-
derer Familienangehöriger der Ernährer ist. Wir bitten da-
her, auch für diese Fälle dieselbe Zulage zu gewähren.

Wir hoffen, daß unsere Eingabe baldigst geprüft und berück-
sichtigt wird und zeichnen

mit hochachtungsvollem Glückauf!

(folgen Unterschriften.)

* * :{:

Der Zechenverband sandte folgende Erwiderung:

Essen-Ruhr, den 1. März 1916.

An den Verband der Bergarbeiter Deutschlands, z. H. des Herrn
H. Sachse, Bochum, Wiemelhauferstr. 38—42.

Erwiderung auf die gefl. Zuschrift vom 26. Februar 1916.

Wie Sie in Ihrer Zuschrift schon hervorheben, und wie wir nach
unserer Kenntnis der Verhältnisse bestätigen können, ist den Arbeitern
und Arbeiterinnen auf einer größeren Zahl von Zechenverwaltungen
die von Ihnen beantragte Kinderzulage bereits bewilligt worden. Es
ist hiernach zweifellos mit einer baldigen allgemeinen Einführung dieser
Beihilfe im ganzen Revier zu rechnen.

Ihre durch das Vorgehen der Zechenverwaltungen bereits' über-
holte Eingabe zum Gegenstand einer besonderen Besprechung im Vor-
stande unseres Verbandes zu machen, dürfte sich daher wohl erübrigen.

Glückauf!

Zechenverband. Die Geschäftsführung: Loewenstein.

Beschwerde über zu knappe Kartoffelrationen.

Bochum, den 8. April 1916.

An die Reichskartoffelstelle in Berlin.

Aus meinem Wahlkreis Waldenburg-Schlesien gehen mir
scharfe Beschwerden zu über die viel zu knappen Kartoffel-
rationen, die dort für 'den Jndustriebezirk bewilligt würden.
Die Bevölkerung, die unter 3000 Mark Einkommen hat, bekommt
dort wöchentlich pro Kopf 7 Pfund Kartoffeln und Kinder bis
zu drei Jahren sollen nur 3 Pfund erhalten. Nicht nur hier aus
Westfalen, sondern auch aus anderen Bezirken ist mir bekannt,
daß der arbeitenden Bevölkerung 10% Pfund pro Kopf und
Woche zugeteilt werden, und auch im Waldenburger Nachbarkreis
        <pb n="155" />
        ﻿156

Bolkenhain-Jauer ist das der Fall. Um so größer ist die Er-
regung unter den Arbeitermassen im niedersckilesischen Industrie-
bezirk, die nicht nur schwer arbeiten müssen, sondern auch sehr
viel Uebcrarbeit in den Bergwerken und Munitionsfabriken
leisten müssen.

Ich bitte ebenso höflich als dringend, dem gesamten Jndu-
striebezirk dieselbe Kartosfelration zuteil werden zu lassen bezw.
von der Zentralstelle aus mehr Kartoffeln dem Kreis Walden-
burg zu überweisen, damit die Leute existieren und ihre Arbeit
leisten können und damit nicht Sachen passieren, die uns allen
sehr unangenehm sein müssen.

In der Hoffnung, keine Fehlbitte getan zu haben,
grüßt mit vorzüglicher Hochachtung!

H. Sachse, M. d. R.

Wurmuntersuchung.

Der Vorstand unseres Verbandes richtete an das Oberberg-
amt in Dortmund folgendes Schreiben:

Bochum, den 17. April 1916.

Ew. Hochwohlgeboren!

Wir erlauben uns, dem Königlichen Oberbergamt folgendes
zu unterbreiten:

Es wurde uns mitgeteilt, daß in der letzten Vorstandssitzung
des Allaem. Knappschaftsvereins Bochum am 13. d. Mts. die
Sprache aus die Wurmuntersuchung von Kriegsgefangenen kam
und dabei von berufener Seite mitgeteilt wurde, daß die russi-
schen Kriegsgefangenen nicht vor ihrer Einfahrt in die Grube
die Wurmuntersuchung durchmachen, sondern dies erst acht Tage
nach Beginn der Grubenarbeit zu geschehen braucht.

Wir nehmen an, daß dies dem Kgl. Oberbergamt bekannt
ist, und erlauben uns deshalb die Frage, ob im allgemeinen,
also auch für die einheimischen Arbeiter, andere Anordnungen
getroffen wurden, als sie bisher bestanden.

Es wurde immer betont, daß aus den östlichen Ländern die
Wurmkrankheit nach Deutschland eingeschleppt wurde und des-
halb die Wurmuntersuchung vor Aufnahme der Bergarbeit un-
bedingt nötig sei. Es müssen sich nun die früheren Anschauungen
über die Wurmkrankheit geändert haben, wenn man heute die
fremden Arbeiter tagelang in den Gruben beschäftigt, ohne daß
sie sich der Wurmuntersuchung unterzogen haben.
        <pb n="156" />
        ﻿— 157

Wir nehmen an, daß heute die ärztliche Wissenschaft über
diese Krankheit ein anderes Urteil als früher abgibt und die
Wurmuntersuchung und Wurmkur nicht mehr sür unbedingt
nötig hält. Wenn dieses der Fall sein sollte, dann müßten aber
vor allem die einheimischen Bergarbeiter, welche ihre Arbeit
wechseln, von der Untersuchung und damit der Zahlung des
Wurmattestes befreit werden. Wir müssen annehmen, daß heute
in Bezug auf die Untersuchungen, ob Wurmkrankheit besteht,
ein anderer Standpunkt eingenommen wird, wie bisher geschehen
und ersuchen das Kgl. Oberbergamt, uns darüber Mitteilung zu-
kommen zu lassen, ob das bisherige Verfahren geändert wurde
und ob es vielleicht nicht möglich wäre, die Wurmuntersuchungen
ganz aufzuheben, da, wenn russische Kriegsgefangene erst inner-
halb acht Tagen untersucht werden, die Gefahr der Wurmkrank-
heit entweder nicht mehr besteht oder durch das bisherige Ver-
fahren nicht zu bekämpfen war.

Da sich Mitglieder unseres Verbandes schon an uns wandten
und mitteilten, russische Kriegsgefangene könnten ohne Wurm-
untersuchung anfahren, während Einheimische sie immer noch
abzulegen hätten, also schon die Oeffentlichkcit sich mit dieser
Frage beschäftigt, möchten wir das Kgl. Oberbergamt höflichst
ersuchen, uns davon Kenntnis zu geben, ob die Aufhebung der
Wurmuntersuchung geplant ist und weshalb bei russischen Kriegs-
gefangenen heute schon Ausnahmen gemacht werden.

In der Hoffnung, daß unserem Ersuchen entsprochen wird
und dem Kgl. Oberbergamt im voraus bestens dankend, zeichnet

mit hochachtungsvollem Glückauf!

Der Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.

I. A.: G. W i ß m a n n.

* ❖ *

Darauf ging folgende Antwort ein:

Dortmund, den 25. April 1916.

Auf das Schreiben vom 17. April 1916. Nach unserer Verfügung
vom 23. Juni 1915 dürfen neu anzulegende Arbeiter, soweit sie auf
Bergwerken unter Tage noch nicht beschäftigt gewesen sind, für die
Dauer des Krieges ohne vorherige Beibringung der gemäß §§ 358, 362
der Bergpolizeiverordnung vom 1. Jan. 1911 vorgeschriebenen Wurm-
freiheitsbescheinigung im unterirdischen Betriebe beschäftigt werden,
sofern die vorgeschriebene Würmuntersuchung innerhalb der ersten
10 Tage der unterirdischen Beschäftigung nachgeholt wird.

Wir bemerken dazu, daß unter den Kriegsgefangenen bis jetzt
noch kein Wurmträger ermittelt worden ist	(Unterschrift.) ■

-i-	-i-	»
        <pb n="157" />
        ﻿, Das Oberbergamt hat danach schon am 23. Juni 1916 ver-
fügt, daß die Wurmuntersuchung erst innerhalb der ersten 10 Tage
nach der Anlegung zu erfolgen braucht. Wenn diese Verfügung
unbedenklich ist, dann erübrigt sich die Wurmuntersuchung, denn
innerhalb 10 Tagen kann ein Wurmbehafteter die Grube ver-
seucht haben. Entweder ist die Wurmuntersuchung notwendig,
dann muß sie vor der Anlegung erfolgen, oder sie ist nicht not-
wendig, dann soll man sie aufheben. Eine Wurmuntersuchung
innerhalb 10 Tagen nach der Anlegung erscheint uns zwecklos.
Derselben Ansicht sind auch die einheimischen Bergarbeiter, und
sie empfinden unter diesen Umständen die Beibringung des
Wurmattestes als eine Maßregel, um ihnen den Arbeitswechsel
zu erschweren.

Beschwerde über nicht ausreichende Nahrungsmittel.

(Telegramm vom 20. 5. 1916.)

Königliches Kriegsministerium, Abteilung A Z, Berlin.

Ergebenst unterzeichneter Vorstand gestattet sich, einem
hohen Kriegsministerium folgendes zu unterbreitein Infolge
der ungeheuer gestiegenen Lebensmittelpreise sowie des einge-
tretenen Fleisch- und Fettmangels macht sich unter den Berg-
leuten aller Bergreviere eine große Unzufriedenheit bemerkbar.
Vielfach hat sich die Unzufriedenheit mit den jetzigen Lohnver-
hältnissen und der Lebensmittelteuerung schon in Streiks Luft
gemacht. In Oberschlesien kam es im April und Mai auf einigen
Gruben zu Streiks. Zuletzt streikte die Belegschaft der Preußen-
grube von 2. bis 10. Mai. Auf dem Kaliwerk Hansa-Silberberg
bei Hannover kani es am 16. Mai zum Streik, weil die Verwal-
tung den Arbeitern den versprochenen 25prozentigen Lohn-
zuschlag für Ueberschichten nicht zahlen wollte. Die Angelegen-
heit wurde durch Vermittelung des König!. Bergrevierbeamten
beigelegt. Weil die Bergarbeiter bei der jetzigen Teuerung mit
den Löhnen nicht mehr auskommen konnten, kam es am 16. Mai
im Saarrevier auf den drei Gruben Brefeld, Dudweiler und
Sulzbach zu Teilstreiks. Aus demselben Grunde streikt seit dem
l6. Mai im Waldenburger Berg-Revier die 3000 Mann starke
Belegschaft der konsolidierten Fuchsgrube. Zu befürchten ist
noch, daß weitere Belegschaften sich anschließen. Auch im Wurm-
revier ist wegen der hohen Lebensmittelpreise, dem Mangel an
Fleisch- und Fettwaren sowie der ungeregelten Verteilung große
Mißstimmung vorhanden. Eine am 14. Mai von über 100 De-
legierten besuchte Konferenz der Bergarbeiter verlangt energisch
Abhilfe, da sonst die weitere Grubenarbeit in Frage gestellt sei.
        <pb n="158" />
        ﻿159

Im Ruhrrevier, wo die Bergleute bisher ihr möglichstes getan
haben, wird die Stimmung auch immer bedrohlicher. Dies tritt
in den Entschließungen der Versammlungen und Konferenzen
der Bergarbeiter sehr in die Erscheinung. Eine am 11. Mai in
Hiesfeld stattgefundene Versammlung beschloß, die Vertreter der
Bergarbeiter im Reichstag und Landtag aufzufordern, bei der
Regierung wegen der Lohnfrage vorstellig zu werden. Mit 6,20
bis 6,60 Mark Lohn Pro Tag können keine Familien auskommen.
Die Geduld der Bergleute sei bald zu Ende und würde, wenn
keine Abhilfe geschaffen werde, die Arbeit eingestellt. In den
Orten Suderwich und Erkenschwick im Landkreise Recklinghausen
sind die Bergleute sehr erregt, weil Butter, Fleisch und Fett
nicht gerecht verteilt würde. Die besser gestellten Bevölkerungs-
kreise könnten Butter genügend bekommen, während die Berg-
leute mit den ihnen zugeteilten knappen Rationen zufrieden sein
müßten. Auch wird in diesen Orten auf den Zechen König Lud-
wig und Ewald Fortsetzung Margarine und Butter in 6-Pfund-
Paketen an Beamte und Werkslieblinge ausgegeben, während
die Mehrzahl der Belegschaft leer ausgeht. Auch sonst kommen
noch aus einer großen Anzahl Orte des Ruhrreviers und auch
anderer Reviere Beschwerden, daß die Bergleute nicht mehr in
der Lage wären, unter den jetzigen Verhältnissen ihre schwere
Berufsarbeit in der gewohnten Weise fortzusetzen. Ueberall
ertönt der Ruf: Höhere Löhne oder billigere Lebensmittel und
größere Fleisch- und Fettrationen für die Schwerarbeiter! Wir
müssen dringend bitten, diesen Fragen erhöhte Aufmerksamkeit
zu schenken, da sonst die Gefahr besteht, daß die Kohlenförderung
zurückgeht.

Der Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.

S a ch s e.

Telegramm vom 24. Mai 1916.

Königliches Kriegsministerium, Abteilung AZ, Berlin.

Im Anschluß an unser Telegramm vom 20. Mai gestatten
wir uns, einem hohen Kriegsministerium folgendes zu unter-
breiten: Der Streik auf der Fuchsgrube im Waldenburger Berg-
revier ist beendet. Die Arbeiterausschüsse haben in einer gemein-
schaftlichen Eingabe an das Königliche Generalkommando in
Breslau zwecks Vermittelung sich gewandt. Wenn weitere Stö-
rungen verhütet werden sollen, dann muß eine Erhöhung der
Löhne un'bedingt eintreten. Im Saargebiet haben in der Vor-
woche Belegschaftsteile aus den Gruben Brefeld, Dudweiler,
Altenwald und Sulzbach ein oder zwei Tage die Arbeit einge-
stellt wegen Lohnbeschwerden. Zwar nur meist jüngere Leute,
        <pb n="159" />
        ﻿160

auch sind sie alle wieder angefahren, aber die Erregung über un-
erschwingliche Nahrungsmittelpreise und Fettmangel hat weitere
Belegschaftsteile ergriffen. Unterschätzung der Erregung könnte
verhängnisvoll werden. Arbeiterausschüsse haben Lohnforde-
rungen gestellt und fordern billigere Nahrung. Auf Grube
König war der Arbeiterausschuß vorige Woche vorstellig, aber
keine positiven Zugeständnisse. Nächste Tage wollen die anderen
Arbeiterausschüsse vorstellig werden. Ernährungsverhältnisse
tatsächlich unhaltbar. Werden sehr erschwert durch Verbot der
Nahrungsmittelausfuhr aus der benachbarten Rheinpfalz. Ab-
hilfe sehr dringend nötig. In den Zeitz-Weißenfels-Altenburger
und Leipziger Braukohlenrevieren besteht eine große Unzufrieden-
heit unter den Bergleuten. Ueberall besteht Fleisch- und Fett-
mangel sowie ungeheuere Teuerung. Löhne sind dementspre-
chend zu niedrig. Die Verteilung der Lebensmittel läßt viel zu
wünschen übrig. Im Leipziger Revier gibt es pro Woche und
Kopf 126 Gramm Fleischwaren, einschließlich Fett. Wochenlang
hat dies aber auch gefehlt. In Zeitz ist es den Arbeiterfrauen
auch nicht möglich, Fleisch zu erwerben. Beim Verkauf von
minderwertigem Fleisch stellten sich die Frauen schon in der Nacht
zum 20. Mai am Schlachthause auf. Hunderte von Frauen be-
kamen trotz stundenlangen Wartens für ihre schwerarbeitenden
Männer kein Fleisch. Im Mansfelder Bergrevier ist die Un-
zufriedenheit der Arbeiter auch sehr groß. Löhne sehr niedrig.
Lebensmittel und besonders Fettwaren sehr teuer und knapp.
Es sind ernstliche Differenzen zu befürchten. Die Arbeiter des
Braunkohlenwerks Holzhausen bei Cassel fordern auch eine Lohn-
erhöhung, da sie bei den jetzigen Lebensmittelpreisen nicht mehr
auskommen. Die Belegschaft der Erzgruben Quäck und Floren-
tine in Braunfels bei Wetzlar beklagt sich über niedrige Löhne.
Es werden noch Hauerlöhne von 4 Mark und weniger pro Schicht
bezahlt. Die Erzpreise sind aber bedeutend gestiegen. Eine im
Juli 1916 an die Grubendirektion gerichtete Lohneingabe wurde
nicht beantwortet. Die Löhne im Nassauer Bergrevier sind so
niedrig, daß die Bergleute beständig fleischlose Tage haben.

Der Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.

Sachse.

Folgende Eingabe betreffend Gewährung einer Teuerungs-
zulage an die Bergarbeiter der Grube Quäk und Florentine (Bez.
Coblenz) richtete unsere Verbandsleitung an die Deutsch-Luxem-
burgische Bergwerks- und Hütten-Aktiengesellschaft in Bochum:
        <pb n="160" />
        ﻿161

Bochum, den 24. Mai 1916.

Im Auftrage der in unsereni Verbände organisierten und
auf der Grube Ouäck und Florentine beschäftigten Bergarbeiter
erlauben ictr uns, der Deutsch-Luxemburgischen Bergwerks- und
Hütten-Aktiengesellschaft folgende Eingabe zu unterbreiten:

Wir ersuchen, den auf Grube Quäck und Florentine unter
und über Tage beschäftigten Arbeitern eine Teuerungszulage
zu gewähren. AIs Höhe derselben würden wir vorschlagen: Für
verheiratete Arbeiter 60 Pf., für unverheiratete Arbeiter 60 Pf.
pro Schicht.

Zur Begründung genügt wohl der Hinweis auf die seit
Kriegsausbruch bestehende und noch fortwährende Verteuerung
sämtlicher Lebensmittelbedürfnisse. Seit Ausbruch des Krieges
sind die Lebensbedürfnisse um weit mehr als 100 Prozent teurer
geworden. Besonders gilt das für diejenigen Nahrungsmittel,
auf welche der Bergmann in erster Linie angewiesen ist, wie
Brot, Kartoffeln, Fett, Fleisch, Hülsenfrüchte usw. Diese Tat-
sache ist allgemein bekannt und dürfte es sich erübrigen, an dieser
Stelle nähere Zahlen über Preissteigerungen, deren Ende noch
nicht abzusehen ist, anzuführen. Außerdem haben die Arbeiter
durch erhöhte Steuern, Unterstützung von Angehörigen, die sich
in der Front befinden, noch weitere erhöhte Lasten zu tragen.

Die Arbeiterschaft läßt sich bei der Eingabe betreffs Gewäh-
rung einer Teuerungszulage von der Tatsache leiten, daß die
Erzgruben während des Krieges sehr gute Geschäfte machen.
Die Erzpreise wurden wiederholt erhöht. Am 30. April 1914
schrieb in der „Kölnischen Volkszeitung" ein fachmännischer Mit-
arbeiter u. a.: „Die Notlage früherer Zeit ist für die Nassauer
wertvollen Erze bei der heutigen Entwickelung des Eisen-Groß-
gewerbes wohl für immer vorbei. Unterm 29. Februar 1916
teilte die „Kölnische Zeitung" mit, daß die Preise für das 2.
Quartal 1916 für Rohspat und Brauneisenstein um 7 Mark und
für Rostspat um 10 Mark auf die Tonne ab Grube erhöht worden
sind. Die Grundpreise für Rohspat stellen sich nach der „Köln.
Zeitung" auf 163, für Brauneisenstein auf 172 und für Rostspat
auf 255 Mark für je 10 Tonnen, und zu diesen Preisen würden
die verfügbaren Mengen glatt abgesetzt. Daß die Arbeiterschaft
nun auch ihren Anteil an dieser guten Konjunktur haben möchte,
ist erklärlich. In der Braunkohlen- und Kaliindustrie sind den
Arbeitern wiederholt Teuerungszulagen und Kinderzulagen ge-
währt worden, obwohl diese Arbeiter an sich schon einen höheren
Lohn haben, wie die Erzbergarbciter. Die Kaliindustrie ist dazu
durch gesetzliche Preisfestlegung gehindert, die Preise zu erhöhen,
wie die Erzindustrie dieses wiederholt in letzter Zeit getan hat.

ii
        <pb n="161" />
        ﻿162

Bei einer demnächst vorzunehmenden Preiserhöhung der
Kaliprodukte, die durch den Gesetzgeber in Aussicht steht, ist den
Kaliarbeitern eine abermalige Teuerungszulage von 30 bis 70
Pfennigen pro Schicht in Aussicht gestellt, so daß in kurzer Zeit
die Kaliarbeiterschaft bei höheren Löhnen eine Gesamtteuerungs-
zulage von 0,80 bis 1,30 Mark pro Schicht erhalten wird. In
der „Industrie", Fachzeitung für Kohlen-, Kali- und Erzbergbau,
wird von Werksbesitzern mitgeteilt, daß sich die Ernährungs-
kosten eines Kriegsgefangenen pro Kopf und Tag auf 2,08 Mark
belaufen. Hierbei handelt es sich um Massenzubereituug der
Speisen, die sich bekanntlich wesentlich billiger stellt, als im Ein-
zelhaushalt. Es kommt hierbei die enorme Teuerung zum
Ausdruck.

Wir gestatten uns, darauf hinzuweisen, daß die Werke ihren
freien Arbeitern doch mindestens das zum Leben zukommen
lassen müssen, was einem Gefangenen notwendig gewährt wird.
Das ist in der Erzindustrie im Nassauer Revier jedoch vielfach
nicht der Fall. Der Durchschnittslohn im Revier Nassau-Wetzlar
betrug für sämtliche Arbeiter im 2. Quartal 1916 nur 3,61 Mk.
Die Haueclöhne betrugen im 2. Quartal 1915 (für die nachfol-
genden Quartale sind die Löhne nicht mehr veröffentlicht worden)
3,80 Mark gegen 3,78 Mark im 1. Quartal 1914, standen mithin
im 2. Quartal 1916 nur 2 Pf. höher wie im 1. Quartal 1914.
Der durchschnittliche Arbeitsverdienst eines Arbeiters im Revier
Nassau-Wetzlar betrug in der Zeit vom 1. Juli 1914 bis 1. Juli
1916 1034 Mark, dagegen in derselben Zeit vor dem Kriege
vom 1. Juli 1913 bis 1. Juli 1914 — 1089 Mark. Im Kriegs-
jahr stand also der Lohn noch um 55 Mark niedriger wie vor dem
Kriege. Der sehr oft gemachte Einwand, für die Bergarbeiter-
schaft des Reviers Nassau-Wetzlar rechtfertige sich ein niedriger
Lohn, da sie durch Landwirtschaft und Viehzucht eine bessere
wirtschaftliche Grundlage habe, kann heute nicht mehr geltend
gemacht werden. Bei den heutigen Dünger-, Kleinvieh- und
Futterpreisen sowie dem Futtermangel ist es dem kleinen Mann
unmöglich, mit einigem Erfolg noch Vieh zu füttern. Man-
gelnde Viehhaltung, Düngermangel und horrende Düngerpreise
lohnen aber auch den Ackerbau für den kleinen Mann nicht mehr.

Zum Schlüsse erlauben wir uns noch, auf einen besonderen
Mißstand der Grube Quäck und Florentine hinzuweisen. Die
Arbeiter empfinden es bei dieser teueren Zeit als einen beson-
deren Mangel, daß auf dieser Grube keine Abschlagszahlung
gewährt wird. In einer am Sonntag, den 21. Mai d. I., statt-
gefundenen Versammlung wurde u. a. mitgeteilt, daß ein Ar-
beiter, der zum Heeresdienst einberufen, den Grubenverwalter
Herrn Kaldenbach, flehendlich um 10 Mark Vorschuß gebeten
        <pb n="162" />
        ﻿103

habe. Dieses Ansinnen sei aber von dem, Herrn Grubenver-
walter mit den Worten zurückgewiesen, er habe kein Geld, er
habe alles auf die Kriegsanleihe gezeichnet. Er (der Arbeiter)
solle sich an Steiger Gath wenden. Doch auch hier sei seine
Liebesmüh vergeblich gewesen. Der Arbeiter hat sich dann in
seiner Verzweiflung, da auch seine Frau krank darniederlag, an
den Ortsgeistlichen von Altenkirchen gewandt. Dieser erst hat
dann dem Arbeiter aus seiner Notlage geholfen. Bei einiger-
maßen gutem Willen könnte hier sofort Remedur geschaffen
werden, denn es ist an und für sich schon eine besondere Härte,
wenn die Arbeiter zur nornialeu Zeit erst 6 Wochen arbeiten
müssen, bevor sie ihren verdienten Lohn erhalten, und soviel
härter trifft dieses die Arbeiter bei der heutigen teueren Zeit.

Wir bitten um wohlwollende Prüfung und Berücksichtigung
unserer Eingabe. Gern sind die Arbeiter bereit, notwendige
Opfer und Lasten auch weiter zu tragen; dieses muß ihnen aber
auch durch Gewährung oben genannter Teuerungszulagen er-
möglicht werden.

Indem wir um wohlwollende Berücksichtigung der Wünsche
der Arbeiter ersuchen, zeichnet

Mit hochachtungsvollem Glückauf!

Ter Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.

# ❖ *

Eine Antwort auf diese Eingabe ist nicht erfolgt. Von den
Arbeitern der Grube Quäck und Florentine wurde uns aber mit-
geteilt. daß für den nächsten Monat die Abschlagszahlung ein-
geführt worden sei und daß der Lohn im Durchschnitt 30 Pf. für
die Arbeiter angezogen habe. Die Eingabe war also nicht ganz
ohne Erfolg, würde aber noch besser gewesen sein, wenn die Ar-
beiter auf diesem Werk den Weg zur Organisation besser finden
würden. Leider hat es sich der Betriebsverwalter Kaldenbach
nicht verkneifen können, einige Maßregelungen von Kameraden
vorzunehmen, die er im Verdacht hat. dem Verfasser der Eingabe
das Material zugetragen zu haben.

Verhandlungen über Ernährungsfragen.

Die Vorstandsvertreter der vier gewerkschaftlichen Berg-
arbeiterverbände hatten am Mittwoch, den 31. Mai 1916. eine fast
dreistündige Verhandlung mit Vertretern der Reichsregierung
über die Ernährungsschwierigkeiten in den Berg- und Hütten-
il'
        <pb n="163" />
        ﻿1C4

Werksbezirken. Empfangen wurden die Urbeiterdelegierten von
dem Stellvertreter des Reichskanzlers, Herrn Staatssekretär
Dr. Hclfferich; regierungsseitig nahmen noch an den Verhand-
lungen teil die ünterstaatssekretäre Herren Wahnschaffe und
Stein, der Präsident des neuen Kriegs-Ernährungsamtes,, Herr
von Batocki, und die Vorstandsmitglieder dieses Amtes. —
Unseren Verband vertraten die Kameraden Sachse und Hue.

In sehr eingehender und ganz ungeschminkter Weise schil-
derten die Arbeitervertreter die gegenwärtige wirtschaftliche
Lage der Bergwerksarbeiter.. Wenn auch anerkannt wurde, daß
die Löhne durchschnittlich, aber sehr unterschiedlich, aufgebessert
worden seien, so lasse sich doch auch das sehr krasse Mißverhältnis
zwischen Lohnhöhe und Nahrungsmittelpreisen nicht bestreiten.
Es könne der Regierung überdies auf Wunsch dokumentarisch
nachgewiesen werden, daß noch immer Lohnverschlechterungen
(Gedingeabrisse) vorgenommen würden, direkte und indirekte
Lohnabzüge, so daß die gewährten Kinder- oder Kriegszulagen
dorr wieder praktisch aufgehoben seien. (Diese Mitteilungen
erweckten das besondere Interesse des Herrn Staatssekretärs
Dr. Helfferich, der Anweisung zwecks näherer Feststellungen der
Lohn- resp. Gedingeabzüge ergehen lassen will.)

Immerhin, so führten die Arbeitervertreter weiter aus,
würden die gegenwärtigen Löhne.etwa auskömmlich sein, wenn
die Nahrungsmittelpreise nicht so schwunghaft in die Höhe ge-
schnellt wären. Hierfür wurden markante Beispiele aus den
schlesischen, brandenburgisch-sächsisch-thüringischen, rheinisch-west-
fälischen, saarabischen und süddeutschen Jndustriebezirken ange-
führt. Seien auch bestimmte Lebensmittel knapp und besonders
gerade jetzt vor der neuen Ernte schwer zu beschaffen, so recht-
fertige das doch in keiner Weise die skandalösen Wucherpreise.
Die Arbeiter forderten gewiß keine Sondervorteils, sie trügen
den schweren Zeiterfordernissen in beispielloser Weise Rechnung,
jedoch müsse eine gerechte Verteilung der vorhandenen Nahrungs-
mittel gefordert werden und die Preise dürften sich nicht in
wucherischer Höhe bewegen. Große Erbitterung errege auch die
sehr häufige Wahrnehmung, daß für „bessere Kunden" immer
noch die Möglichkeit bestehe, Lebensmittel reichlicher einzukaufen,
sei es. indem in den Kaufläden für diese „Besseren" besondere
Eingänge eingerichtet, oder daß ihnen „Bestellungen" reserviert
seien, oder weil die Zahlungsfähigsten immer noch Gelegenheit
hätten, sich mit angeblicher „Auslandsware" oder tatsächlicher
Schmuggelware (z. B. Butter) zu versorgen, natürlich zu noch
höheren als den gewöhnlichen Höchstpreisen. Wer also Geld
genug habe, der vermöge auch jetzt noch größere Lebensmittel-
guanten, namentlich fetthaltige, zu bekommen. Das müsse auf-
        <pb n="164" />
        ﻿— 165 —

hören, -es dürfe in keiner Weise eine Bevorzugung stattfinden,
wenn der Mißstimmung der notleidenden Massen gesteuert wer-
den solle. Auch mit den Grenzsperren innerhalb Deutschlands
(wobei besonders auf das lothringische und rheinpfälzische Nah-
rungsmittel - Ausfuhrverbot in das Saargebiet hingewiesen
werden müsse) sei Schluß zu machen. Ueberhaupt müsse all-
gemein dafür gesorgt werden, daß wenigstens die laut Karten
usw. den Arbeiterfamilien zugewiesenen Mengen an Fleisch und
anderen fetthaltigen Nahrungsmitteln tatsächlich von den Be-
rechtigten erhältlich seien, was manchmal wochenlang nicht der
Fall sei. Sodann sei es unbedingt erforderlich, den Arbeitern
in der sogenannten Schwerindustrie, namentlich den Berg-
arbeitern und den Feuerbetriebsarbeitern ein erhöhtes Quantum
an fetthaltiger Nahrung zuzuweisen. Andernfalls könnten diese
besonders schwer arbeitenden Leute ihre aufreibende Tätigkeit
nicht in der erforderlichen Weise fortsetzen. Die Arbeiter wüßten,
was in dieser schweren Zeit für sie und die Allgemeinheit auf
dem Spiele stünde, gern seien sie zur vollen Pflicherfüllung be-
reit. Wenn aber dem Körper bei der schweren Anstrengung nicht
die absolut nötigen Ernährungsstoffe zugeführt würden, dann
könne auch der beste Wille nichts helfen. Schließlich wünschten
die Arbeitervertreter auch ein höheres Quantuni von Waschseife
für die Bergarbeiter, welche sich bekanntlich täglich den ganzen
Körper von dem Schmutz und Schweiß reinigen müßten. Die
Seifenpreise hätten eine ungeheuerliche Höhe erreicht, sie seien
einfach unerschwinglich zu nennen.

Herr Staatssekretär vr. Helfferich erklärte den Arbeiter-
Vertretern, er werde den vorgetragenen Beschwerden und Wün-
schen sein ganz besonderes Interesse zuwenden, schon weil es sich
um Arbeitergruppen handle, deren Leistungsfähigkeit zu erhal-
ten absolut notwendig sei. Leider wären die beiden letzten
Ernten schlecht gewesen, das Manko laste nun auf dem Land bis
zur neuen, voraussichtlich besseren Ernte. Das müsse berücksich-
tigt werden. — In ausführlicher Weise legte dann der Präsident
des Kriegs-Ernährungsamtes, Herr von Batocki, die gegen-
wärtigen Verhältnisse auf dem Lebensmittelmarkte dar. Die
Lebens- und Futtermitteleinfuhr sei uns bis auf ein geringes
Minimum abgeschnitten. Der ältere Viehbestand sei stark redu-
ziert worden, die neue Aufzucht noch nicht schlachtreif. Notge-
drungen müsse deshalb mit den noch knappen Fleisch- und Fett-
warenvorräten sehr sparsam gewirtschaftet werden; zum Herbst
aber dürfe auf einen weit stärkeren Viehauftrieb gerechnet
werden. Inzwischen solle und müsse alles geschehen, was sich für
eine bessere Versorgung der Berg- und Hüttenwerksarbeiter mit
Fleisch und Fleischwaren zu erschwinglichen Preisen nur eben
        <pb n="165" />
        ﻿— 166 —

ermöglichen lasse. Auf die Beseitigung der Bezirksausfuhr-
verbote und auch auf die Unterbindung des Schmuggels, durch
welche tatsächlich der Allgemeinheit sehr große Quantitäten
Butter usw. entzogen würden, werde hingearbeitet. Es sollten
Anweisungen ergehen, die auf eine bessere Versorgung der Jn-
dustriebezirke mit Fettwaren hinzielen. Was am Kriegs-Er-
nährungsamt, das ja erst vor wenigen Tagen eingesetzt fei,
liege, das werde geschehen, um die allerdringendsten Bedürfnisse
schon bis zu Pfingsten zu befriedigen. Das gelte auch von dem
Verlangen, den Bergarbeitern mehr Seife zu liefern. Die
Seifenknappheit sei ja bekannt.

Jni weiteren Verlaus der Verhandlungen wurde auch die
billigere Lieferung von Jungvieh, Saatgut und Futtermitteln
für solche Arbeiterfamilien besprochen, die nebenbei Landwirt-
schaft und Kleinviehzucht (Schweine und Ziegen) betreiben.
Ferner wurde besprochen, daß bestimmte Werksverwaltungen
große Mengen Nahrungsmittel einkaufen, aber nur an gewisse
„Lieblinge" (Gelbe) abgeben. Dadurch würde auch die Versor-
gung der Allgemeinheit beeinträchtigt. Besondere Nahrungs-
mittelzulagen an die Arbeiter seien am zweckmäßigsten durch
Vermittelung der Gemeindevertretungen zu organisieren mit
Hinzuziehung von Vertretern der Arbeitergewerkschaften. Auch
die Frage der Massenküchcn für die Arbeiter fand Erörterung.
Das vorläufige Ergebnis dieser Aussprache war, daß die Spei-
sung der eigentlichen Bergleute aus Massenküchen als kaum mög-
lich bezeichnet wurde wegen der unterirdischen Betriebseigen-
tümlichkeiten. Wohl aber könnten die Massenküchen für die
Qbertagsarbeiter und für die Arbeiterfamilien eingeführt werden.
Für die eigentlichen Bergleute dürfte die Verabreichung von be-
legten Butterbroten als Zukost während der Arbeit in Betracht
kommen. Es wurde regierungsseitig in Aussicht genommen,
den Butterbelag (fetthaltigen natürlich) von der Reichszentral-
einkaufsstelle liefern zu lassen. Auch die Mehrlieferung von
Seife soll nach Möglichkeit erfolgen.

Am Schluß der Verhandlungen versicherte Herr von Ba-
tocki den Arbeitervertretern, er sei ihnen dankbar für die ge-
wonnenen Informationen und weiterhin bereit, sachkundige Mit-
teilungen und Ratschläge entgegenzunehmen. Was die Zentral-
stelle tun könne für die Verbesserung der Urbeiterernährung,
das solle getan werden, so gerecht und schnell es nur eben mög-
lich sei. Die Arbeitervertreter bedankten sich für diese Znstchc-
rnng und versprachen, ihrerseits das Kriegsernährungsamt in
seinen Bemühungen zu unterstützen.
        <pb n="166" />
        ﻿

— 167 —

Bochum, beit 31. Mai 1916.

An das Königliche Generalkommando in Miinster.

Der ergebenst unterzeichnete Vorstand des Verbandes den
Bergarbeiter Deutschlands gestattet sich, dem Königlichen Ge-
neralkommando folgendes zu unterbreiten:

Auf der Zeche Westende IV in Duisburg-Meiderich wurden
dem Bergmann Wilhelm Neumann im Februar d. I. über 1009
Zehntel von seiner Kohlenförderung gestrichen. Aus erfolgte Be-
schwerde bei dem Betriebsführer der Zeche wurden die gestri-
chenen Zehntel dem P. Neumann wieder gutgeschrieben. Dies
ist doch sicher ein Beweis, daß die Zehntelstreichung zu Unrecht
erfolgt war.

Da im unterirdischen Betriebe es oft an dem notwendigen
Holz zum Verbauen der Arbeitsstellen fehlte, so trug Neumann
dies und das unberechtigte Zehntelstreichen in einer im März
d. I. stattgefundenen Belegschaftsversammlunz vor. Er wollte
damit bezwecken, daß der Arbeiterausschuß diese Mißstände in
der nächsten Ausschußsitzung der Verwaltung mit unterbreiten
sollte. Die Zechenverwaltung kann es aber anscheinend nicht
vertragen, daß ihre Arbeiter derartige Mißstände in den Beleg-
schafts-Versammlungen zur Sprache bringen. Neumann mußte
sich nämlich am Tage nach der Versammlung beim Betriebs-
führer der Zeche melden und sagte ihm dieser: „Neuniann,
wenn Sie so weiter machen, dann schmeiße ich Sie aus der Be-
legschaft heraus."

Die kritisierten Mißstände werden aber durch solche
Drohungen nicht beseitigt, denn der Holzmangel besteht heute
noch weiter.

Dies kam auch erneut in der am 21. Mai d. I. stattgefun-
denen Belegschaftsversammlung zur Sprache. An dieser Aus-
sprache beteiligte sich auch der Bergmann Wilhelm Neumann.

Merkwürdigerweise hat Neumann am 26. Mai den Gestel-
lungsbefehl erhalten und mußte sich am 29. Mai stellen. Bei der
Stellung am 29. Mai ist dem P. Neumann gesagt worden, daß
seine Reklamation nicht mehr zöge und er mit nach Diedenhofen
abginge.

Infolge dieser Vorkommnisse ist in der Belegschaft eine
große Erregung entstanden. Es wird angenommen, daß die
, Zechenverwaltung veranlaßt habe, daß Neumann eingezogen
wurde, damit sie einen unbequemen Mahner los würde. Schon
früher hat man den Arbeitern, wenn sie sich über die Behand-
lung oder Entlohnung beschwerten, mit dem Schützengraben ge-
droht und ist dies von unserem Verbandsvorsitzenden, dem Herrn
Reichstagsabgeordneten Sachse, auch bereits gelegentlich im
        <pb n="167" />
        ﻿168

Reichstage uni beim Herrn Handelsminister vorgetragen worden.
Durch solche Vorkommnisse, wie wir sie oben geschildert haben,
wird die Arbeitsfreudigkeit unter den Bergarbeitern sicher nicht
gefördert. Die Organisationsleitungen haben heute sehr viel
zu tun, um der vorhandenen Unzufriedenheit über die unge-
nügende Versorgung der Bergleute mit Butter, Fleisch und Fett,
sowie dem sehr oft auftretenden Lebensmittelwucher zu steuern.
Durch derartige Vorkommnisse wie auf Westende wird aber nur
Oel ins Feuer gegossen. Neumann war unser Zahlstellen-
vcrtrauensmann und besitzt als solcher unter seinen Arbeits-
kameraden großes Vertrauen. Es würde sehr viel zur Beruhi-
gung der Belegschaft beitragen, wenn Neumann wieder vom
Kriegsdienst entlassen und zur Bergarbeit zurückgeschickt würde.
Bemerken möchten wir noch, daß Neumann 40 Jahre alt ist und
dem ungedienten Landsturm angehört.

Einer geneigten Prüfung und Nachricht entgegensehend,
zeichnet hochachtungsvoll ergebenst

Ter Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.

» * #

Das Generalkommando erteilte am 24. Juni 1916 folgende
Antwort:

Die Zurückstellung eines kriegsverwendungsfähigen Angestellten
(Bergmann od!er Fabrikarbeiter) erfolgt nur so lange, als die Not-
wendigkeit hiezu auf Grund der Angabe der betreffenden Firma oder
auf Grund vorgenommener Prüfungen der damit beauftragten Stellen
anerkannt wird. In Sonderheit sind die Zechen angewiesen, im Aus-
tausch für jeden zu ihnen entlassenen garnisonverwendungsfähigen
Mann einen kriegsverwendungsfähigen zur Einstellung namhaft zu
machen. Neumann ist kriegsverwendungsfähig und wurde von der
Zeche mit fünf anderen Bergarbeitern freigegeben. Es lag mithin für
das Bezirkskommando kein Grund vor, von einer Einstellung Abstand
zu nehmen. Es war unrichtig, daß bei der Einziehung vom Bezirks-
kommnndo die von hier aus vorgeschriebene Frist von 6 Tagen nicht
eingehalten wurde.

Von seiten des stellvertretenden Generalkommandos.

Für den Chef des Stabes: Kühlwetter, Major.

Bochum, den 31. Mai 1916.
An das Königliche Generalkommando, Münster.

Der ergebenst unterzeichnete Vorstand des Verbandes der
Bergarbeiter Deutschlands gestattet sich, dem Königlichen Gene-
ralkommando folgendes zu unterbreiten:

...
        <pb n="168" />
        ﻿169

Der Magistrat der Stadt Hamm hat den Bergarbeitern seit
dem 8. Mai d. I. die Zusatzbrotkarten für Schwerarbeiter ent-
zogen. Auch die zahlreich in Hamm vorhandenen Hüttenarbeiter
erhalten die Zusatzbrotkarten nicht mehr. Dieserhalb herrscht
unter den beteiligten Arbeitern eine große Erbitterung. Am
Montag, den 29. Mai d. I., hat eine Bergarbeiterdeputation den
Herrn Oberbürgermeister Mathaei ersucht, die Zusatzbrotkarten
wieder auszugeben, denn es sei den Berg- und Hüttenarbeitern
bei dem Fehlen sonstiger gleichwertiger Nahrungsmittel nicht
möglich, mit der gewöhnlichen Brotration auszukommen. Dies
Ersuchen ist vom Herrn Oberbürgermeister mit der Begründung
abgelehnt worden, daß die Stadt Hamm im letzten Quartal 600
Doppelzentner Mehl zu viel verbraucht habe. Erst wenn dieses
zu viel verbrauchte Mehl wieder gespart sei, könne dem Ersuchen
stattgegeben werden.

Wir möchten zu dem Sachverhalt noch bemerken, daß ^on
heute unter den Bergarbeitern infolge des bestehenden Mangels
an Butter, Fleisch und Fett Unzufriedenheit besteht. Wieder-
holt ist uns schon gesagt worden, daß sie (die Bergleute) bald
nicht mehr in der Lage wären, die schwere Grubenarbeit zu ver-
richten, wenn nicht bald eine Besserung eintrete.

Durch die Entziehung der Zusatzbrotkarte wird die Arbeits-
leistung der Bergleute aber sehr in Frage gestellt. Wir bitten
deshalb das Königliche Generalkommando, nun seinen Einfluß
geltend zu machen, damit den Wünschen der Berg- und Hütten-
arbeiter möglichst bald wieder entsprochen wird und auch in der
Stadt Hamm die Zusatzbrotkarten wieder ausgegeben werden.

Hochachtungsvoll ergebenst

Ter Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.

t- » H

Am 14. Juni lief folgende Antwort ein:

Nach den hiesigen Ermittelungen ist die Angabe, daß den Schwer-
arbeitern in Hamm (Wests.) die Zusatzmarken zu den Brotkarten ent-
zogen worden seien, unzutreffend. Es muß unterschieden werden
zwischen den Zusatzmarken, welche allen männlichen Personen über
1t Jahren zugute kamen, und den besonderen Zusatzmarken für Schwer-
arbeiter. Lediglich die ersteren, welche ursprünglich überhaupt nicht
ausgegeben waren, sondern erst später eingeführt wurden, sind seit dem
14. Mai (nicht 8. Mai) 1916 weggefallen. Die Zusatzmarken für die
Schwerarbeiter sind dagegen weder eingezogen, noch für ungültig er-
klärt worden. Die Bergarbeiter erhalten sie ebenso unverkürzt weiter,
wie die anderen schwerarbeitenden Personen, und daneben bekommen
sie noch für jede Ueberschicht van vier Stunden unter Tage eine be-
sondere Zusatzmarke von einem halben Pfund Brot; sie erhalten also
        <pb n="169" />
        ﻿170

nach wie vor über die allen anderen Personen zustehende Brotmenge
hinaus einen Zuschuß von einem Pfund Brot wöchentlich und außer-
dem ein halb Pfund für jede vierstündige Ueberschicht unter Tage.

Der Wegfall der für alle männlichen Personen über 14 Jahre
eingeführten Zusatzmarken wurde deshalb notwendig, weil die dem
Stadtkreis Hamm für die vorhergegangene Zeit des laufenden Wirt-
schaftsjahres zustehende Brotmenge überschritten worden war. Es wird
gegenwärtig erwogen, ob es möglich sein wird, gegen Ende dieses
Monats diese außer Geltung gesetzten Zusatzmarken wieder für gültig
zu erklären.

V. s. d. st. G. K. D. Ch. d. St. Giffenig, Oberstleutnant.

Folgende Eingabe wegen Fehlen der Sicherheitsmänner
wurde gerichtet an den Herrn Königlichen Bergrevierbeamten
des Bcrgreviers Hanim in Hamm:

Bochum, den 10. Juni 1916.

Der Unterzeichnete erlaubt sich, gestützt auf einen entspre-
chenden Auftrag der in unserem Verbände organisierten und auf
Schacht III der Zeche Werne in Rünthe beschäftigten Bergarbeiter
dem Herrn Bergrevierbeamten folgendes zu unterbreiten:

Der Schacht II der Zeche Werne ist seit dem 1. März 1916 in
Betrieb. Die Belegschaft ist schon über 1000 Mann stark und es
sind augenblicklich 8 Steigerreviere vorhanden. Es herrscht nun
unter den Belegschaftsmitgliedern Unzufriedenheit darüber, daß
gemäß 8 80 k des Allgemeinen Berggesetzes auf dieser Schacht-
anlage bis jetzt keine Sicherheitsmänner vorhanden sind und auch
kein Arbciterausschuß besteht.

Des weiteren wird lebhaft Klage geführt über die überaus
hohen Strafen, die beim Fördern von unreinen Kohlen verhängt
werden. Die Kohlenflöze auf dieser Schachtanlage haben durch-
weg flache Lagerung und sind zum Teil mit einen: und auch
zwei Bergmitteln versehen. Das Bergmittel läßt sich weder durch
Stützen abfangen, noch läßt es sich aus der Kohle heraus-
schrämen. Bei der Kohlengewinnung läßt es sich dann nicht
verhindern, daß das Bergmittel stets mit durch die Kohlen fällt
und es schwer hält, reine Kohlen zu fördern. Kommt nun ein
unreiner Wagen Kohlen zu Tage, so werden ganz enorm hohe
Strafen verhängt. Zum Beweise dafür diene folgendes:

Im Revier 15, Steiger Sonst. 730 Meter Sohle im Flöz 10,
arbeitet eine Kameradschaft von 7 Mann. Diese Kameradschaft
wurde wegen Ladens eines einzigen Wagens unreiner Kohlen
        <pb n="170" />
        ﻿•hw*4



— 171 —

im Monat Mai mit 23 Mark in Strafe genommen. Der Orts-
älteste wurde mit 5 Mark bestraft, die anderen 6 Mann mit je
3 Mark. Der Ortsälteste hat aber, wie dem Unterzeichneten
bestimmt versichert wurde, an dem betreffenden Tage gar nicht
mit Kohlen gehauen.

Die Verwaltung sagt, mit diesem Gelde würden die Krieger-
srauen unterstützt. Die Arbeiteer haben aber, weil eben kein
Ausschuß vorhanden ist, hierüber nicht die geringste Kontrolle.
Der Wunsch der Arbeiter geht nun dahin, daß hier baldmög-
lichst Abhilfe geschaffen wird.

Sollten von der Verwaltung der Zeche Werne, Schacht in,
unsere Angaben bestritten werden, so erklären wir uns bereit,
Zeugen zu nennen.

Indem wir um wohlwollende Berücksichtigung der Wünsche
der Arbeiter ersuchen, zeichnet

mit hochachtungsvollem Glückauf!

Der Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.

Eine Antwort auf diese Eingabe ist nicht erfolgt. Am 29.
Juli ist dann aber die Wahl von Sicherheitsmännern auf obiger
Schachtanlage vorgenommen worden. Drei Tage später wurde
die Arbeiterausschußwahl getätigt. Schacht III wurde aber nicht
als selbständige Schachtanlage betrachtet, sondern der Schacht-
anlage 1/11 zugeteilt. Hiergegen ist seitens der am 29. Juli ge-
wühlten Sicherheitsmänner Beschwerde beim Oberbergamt er-
hoben worden. Bei Drucklegung stand der Entscheid hierüber
noch aus.

Eingabe wegen schlechter Behandlung von Gefangenen.

Bochum, den 14. Juni 1916.

An das Königliche Oberbergamt Dortmund.

Der ergebenst unterzeichnete Vorstand des Verbandes der
Bergarbeiter Deutschlands gestattet sich, dem König!. Oberberg-
amt Dortmund folgendes zu unterbreiten:

Auf Zeche Werne, Schacht III, in Rünthe hat der Steiger
Schwoboda die dort beschäftigten Gefangenen in der Grube
wiederholt mit einem Gummischlauch bearbeitet.

Mitte Mai hat Schwoboda einen Gefangenen in der Grube
derart mit der Grubenlampe traktiert, daß es der Lehrhauer
Fritz Zeidler nicht mehr mit ansehen konnte. Selbiger ist dann
dazwischen gesprungen, hat den Gefangenen zur Seite gerissen
        <pb n="171" />
        ﻿172

und denselben somit in Schutz genommen. Durch diese seine Tat
hat nun Zeidler im höchsten Grade den Unwillen seiner Vor-
gesetzten erregt, denn derselbe wurde auf Anordnung des Be-
triebsführers Gärtner sofort entlassen, und zwar ohne Auszah-
lung von sechs Schichten. Zeidler ist daraufhin auf Zeche Grim-
berg auf der Kokerei in Arbeit getreten, hat dort drei Schichten
verfahren und wurde dann, ohne daß er sich irgend etwas hatte
zuschulden kommen lassen, wiederum ohne Auszahlung von sechs
Schichten entlassen. Wir möchten hier doch die Frage auswerfen,
ob denn die Tat des Bergmanns Zeidler ein so großes Verbre-
chen darstellt, daß es, allein von der finanziellen Seite aus be-
trachtet, so schwer gesühnt werden mußte, denn obgleich Berg-
leute jetzt überall sehr notwendig gebraucht werden, war es Zeid-
ler nicht möglich, irgendwo auf der Zeche wieder angelegt zu
werden, bis es ihm endlich glückte, als Erdarbeiter am Kanal
Unterschlupf zu finden.

Unseres Erachtens ist hier nicht der Bergmann Zeidler der
schuldige Teil, sondern der Steiger Schwoboda, indem er durch
sein brutales Vorgehen dem wehrlosen Gefangenen gegenüber
das Dazwischentreten des p. Zeidler erst verursachte.

In einer am 7. Dezember 1916 stattgefundenen Besprechung
der Organisationsvertreter der vier Bergarbeiterverbände mit
dem Minister Dr. Sydow und seinen Beiräten, Oberberghaupt-
mann von Velsen und Geh. Oberbergrat Benhold, erklärte der
Minister zu den Klagen über unwürdige Behandlung von Ar-
beitern, die zu tätlicher Mißhandlung ausarteten, daß es die
Absicht der oberen Bergbehörde sei, den nachweislich schuldigen
Beamten die Beamtenqualifikation zu entziehen. Wir wollen
ja nun gern zugeben, daß sich unter den Gefangenen auch störrige
Elemente befinden, die unter Umständen den Beamten in Har-
nisch bringen können. Es ist daher auch nicht unsere Absicht,
Mitleid nrit den erwähnten Gefangenen zu erwecken, welches
schließlich zur Gefühlsduselei führt oder ausarten könnte. In
solchen Fällen stehen aber den Beamten genügend Disziplinar-
mittel zur Verfügung, um die Gefangenen gefügig zu machen,
ohne daß zum äußersten Mittel, zum Zuschlagen, die Zuflucht
genommen zu werde» braucht.

Wir Deutsche wollen doch in der Welt als Kulturvolk da-
stehen, wer sich aber an wehrlosen Gefangenen in der Weise ver-
geht, wie oben geschildert, der hat den Anspruch daraus, ein
Kulturmensch zu sein, verwirkt.

Wir können nicht glauben, daß das Königliche Oberbergamt
solche Vorkommnisse gutheißt und ersuchen daher, den Sachverhalt
zu prüfen, im Interesse der Menschlichkeit einzugreifen und
        <pb n="172" />
        ﻿173

Charakteren vom Schlage des oben erwähnten Steigers das
Handwerk zu legen.

Mit vorzüglicher Hochachtung!

Ter Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.

Nach uns gewordenen Mitteilungen hat kurze Zeit nach Ein-
reichung dieser Eingabe der Kamerad Zeidler vom zuständigen
Bezirkskommando Nachricht erhalten, daß er auf der zuletzt be-
schäftigt gewesenen Grube Grimberg wieder in Arbeit treten
könne. Zeidler ist jetzt auf Grimberg als Hauer beschäftigt.

Telegramm born 24. Juni 1916.

Königliches Oberpräsidium zu Münster in Westfalen.

Wir gestatten uns, Ew. Exzellenz folgendes zu unterbreiten:

In den Kreisen des Regierungsbezirks Arnsberg werden
die neuen Zusatzmarken für Brot oder Mehl für die Bergarbeiter
von den Werksverwaltungen ausgegeben. Im Stadt- und Land-
kreise Recklinghausen hingegen geben die Gemeindeverwaltungen
diese Zusatzmarken aus. Die Folge ist, daß Bergleute, die in
Herne wohnen und auf Zechen des Kreises Recklinghausen ar-
beiten, überhaupt keine Zusatzmarken erhalten. Die Zeche Reck-
linghausen I/II hat solchen Bergleuten eine Bescheinigung aus-
gestellt. Die Stadtverwaltung Herne weigert sich, darauf Zusatz-
marken auszugeben, weil der Arbeitsort die Marken ausgeben
müsse. Die Arbeiter werden hin- und hergeschickt, ohne zu ihrem
Recht zu kommen, und herrscht darüber großer Unwille. Es
kommt noch hinzu, daß auch über den Personenkreis, der die Zu-
satzmarken erhalten soll, keine einheitliche Anweisung besteht.
Während im Landkreise Dortmund die Anweisung gegeben ist,
daß von den unterirdischen Bergleuten 40 Prozent und von den
Feuerarbeitern 30 Prozent die Zusatzmarken erhalten, werden in
den übrigen Kreisen des Regierungsbezirks Arnsberg und im
Kreise Recklinghausen die Zusatzmarken an sämtliche unterirdi-
schen Bergleute und an die Koks- und Feuerarbeiter ausgegeben.
Wir bitten um schnelle Abhilfe, damit alle Schwerarbeiter die
Zusatzmarken erhalten und die Differenzen zwischen den Orten
der Kreise des Regierungsbezirks Arnsberg und Münster be-
seitigt werden. Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter.

# -st
        <pb n="173" />
        ﻿174

Die Eingabe hatte den gewünschten Erfolg, indem uns fol-
gende Antwort zuging:

Münster, den 17. Juli 1916.

Auf die telegraphische Eingabe vom 24. Juni erwidere ich ergebenst,
daß nunmehr auch im Landkreise Recklinghausen die Bergarbeiter unter
Tage und Fe'uerarbeiter nach- Maßgabe des Beschäftigungsortes und
nicht des Wohnsitzes Zusatzbrotmarken erhalten. Ebenso werden feit
Ende vorigen Monats auch im Landkreise Dortmund allen Bergarbei-
tern unter Tage und den Arbeitern an Koksöfen die Brotzulagen ge-
währt.	(Unterschrift unleserlich.)

Beschwerde betreffend Zusatzbrvtmarkcn.

Bochum, den 26. Juni 1916.

An den Herrn Landrat des Kreises Hattingen in Hattingen.

Bezugnehmend aus unsere telephonische Unterredung von
heute teilen wir Ihnen mit, daß in der gestern im Lokale des
Herrn Haarmann in Stiepel stattgefundenen Belegschaftsver-
sammlung der Zeche Karl Friedrich Erbstolln folgende Be-
schwerden wegen der Zuteilung der erhöhten Zusatzbrotmarken
unserem Vertreter vorgetragen und um Abhilfe gebeten wurde.

Es wurde mitgeteilt, daß den unter 16 Jahre alten unter-
irdisch beschäftigten Schleppern die erhöhten Zusatzbrotmarken
mit dem Bemerken verweigert worden seien, daß sie noch zu jung
wären.

Ferner wurde mitgeteilt, daß auf der Zeche Karl Friedrich
Erbstolln den Bergarbeitern wöchentlich nur für 2y2 Pfund Brot
Brotzusatzmarken ausgehändigt worden wären, während auf an-
deren Zechen Marken über 3% Pfund ausgeteilt wurden.

Schließlich wurde auch noch darüber geklagt, daß die Berg-
leute, die nicht im Kreise Hattingen wohnen und vielfach bis zu
ihrer Arbeitsstelle sehr weit laufen müssen, gezwungen sind,
das Brot oder Mehl aus den Geschäften des Kreises Hattingen
zu beziehen, weil die Geschäfte in den übrigen Kreisen sich wei-
gern, solche Marken anzunehmen.

Wir haben auch schon mit Herrn Regierungsassessor Werther
und Herrn Stadtrat Stumpf-Bochum telephonisch Rücksprache
genommen und ist uns von beiden Herren versprochen worden,
daß hier Abhilfe geschaffen werden soll. Wir bitten auch Sie,
im Interesse der Bergarbeiterfamilien für Abhilfe sorgen zu
wollen.

Es zeichnet hochachtungsvoll und ergebenst

Der Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.
        <pb n="174" />
        ﻿175

Anfrage betreffs der Abkommandierten zur Bewachung
Kriegsgefangener.

Bochum, den 28. Juni 1916.

An das Generalkommando des 7. Armeekorps, Münster.

Hochwohllöbliches Generalkommando!

Es ergingen in letzter Zeit von zum Heeresdienst eingezo-
genen Mitgliedern Anfragen an uns, wie für die zur Bewachung
von Kriegsgefangenen in der Grube Abkommandierten gesorgt
werde, wenn sie einen Unfall erleiden. Ferner, wenn der Unfall
den Tod herbeiführe, was. die Angehörigen zu beanspruchen
hätten.

Da die zur Bewachung kommandierten Landwehrmänner
oder Landsturmleute während ihrer Dienstzeit nicht der Unfall-
versicherung unterstehen, so sind wir der Ansicht, daß sowohl der
in der Grube verunglückte Wachmann, eventuell feine Hinter-
bliebenen. dieselben Renten erhalten, als wenn der Unfall im
Felde Passiert wäre.

Da uns bis jetzt noch keine Entscheidungen für solche Fälle
bekannt wurden, erlauben wir uns, das hochwohllöbliche General-
kommando um Bescheid zu ersuchen, in welcher Art die Versor-
gung gedacht ist.

Vielleicht dürften wir zugleich bitten, uns mitzuteilen, ob
der Wachtdienst in der Grube ein befohlener ist, oder ob dafür
nur Soldaten genommen werden, die sich freiwillig zur Wache
unter Tage melden.

Um gefällige Beantwortung unserer Frage bittend, zeichnet
mit hochachtungsvollem Glückauf!

Der Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.

* * *

Am 10. Juli lies folgende Antwort ein:

Münster, den 10. Juli 1916.

Dem Vorstande des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands,

Bochum,

wird auf das Schreiben vom 28. vor. Mts. mitgeteilt, datz die Ange-
legenheit betreffend Versorgung von Mannschaften, die bei Bewachung
von Kriegsgefangenen in der Grube verunglücken bezw. Beschädigungen
erleiden und deren Hinterbliebene, dem Kgl. Kriegsministerium zur
Entscheidung unterbreitet worden ist.

Nach Eingang der Entscheidung, die jedoch längere Zeit in Anspruch
nehmen wird, erfolgt weitere Mitteilung.

Von seiten des stellvertretenden Generalkommandos

I. A.: Springborn, Oberstleutnant.
        <pb n="175" />
        ﻿/

Bochum, den 4. Juli 1916.

An den Vorstand des Kriegsernährungsamtes, z. Händen des
Herrn Präsidenten von Batocki, Exzellenz, Berlin.

Der ergebenst unterzeichnete Vorstand des Verbandes der
Bergarbeiter Deutschlands gestattet sich, Eurer Exzellenz fol-
gendes zu unterbreiten:

Die jetzt kürzlich den Schwerarbeitern gewährte erhöhte
Brotration hat unter den Bergarbeitern zweifellos Befriedigung
hervorgerufen. Leider läßt die möglichst gleichmäßige Vertei-
lung aber noch zu wünschen übrig. So wurden am 23. und 24.
Juni von mehreren Mitgliedschaften unseres Verbandes Be-
schwerden unterbreitet und sahen wir uns veranlaßt, uns an die
Herren Landräte der Kreise Bochum, Dortmund und Reckling-
hausen, sowie an die Stadtverwaltung in Herne zu wenden.
Die Bergleute beschwerten sich zunächst darüber, daß die ihnen
überwiesenen Mengen nicht gleichmäßig verteilt wurden. Wäh-
rend im Stadt- und Landkreis Bochum, in der Stadt Herne Und
im Landkreis Recklinghausen alle unterirdisch beschäftigten Berg-
arbeiter, sowie die Koks- und Feuerarbeiter die neuen Zusatz-
brotkarten von 280 Granim Brot pro Tag erhielten, bekamen
im Landkreise Dortmund nur 40 Prozent der unterirdischen
Bergarbeiter und 30 Prozent der Feuerarbeiter die neuen Zusatz-
brotkarten.

Wir wandten uns am 24. Juni in einer telegraphischen Be-
schwerde an das Königliche Oberpräsidium der Provinz Westfalen
und baten um Abhilfe. Anscheinend ist aber noch keine Aende-
rrmg eingetreten, denn wir erhalten heute die Mitteilung, daß
aus den Zechen Adolf von Hansemann in Mengede, Westhausen
in Westhausen und Teutoburgia in Börnig-Holthausen (alle drei
Zechen liegen im Landkreise Dortmund) die Verteilung der Zu-
satz-Brotkarten sehr verschieden ist. Während die Zeche Adolf
von Hausemann den Bergleuten wöchentlich nur drei Zusatz-
brotkarten von je 260 Gramm Brot gibt, erhalten die Bergleute
der Zeche Westhausen wöchentlich sechs Brotkarten von je 260 Gr.
Von der Zeche Teutoburgia wird hingegen berichtet, daß zu-
nächst nur solche unterirdisch beschäftigte Bergleute, die verhei-
ratet sind und drei Kinder haben, Zusatzbrotkarten erhielten.
Vom 26. Juni ab haben dann alle unterirdisch beschäftigten ver-
heirateten Bergleute, die Kinder haben, die Zusatzbrotkarten er-
halten. Die verheirateten kinderlosen und die ledigen Berg-
leute gingen also leer aus. Auf erfolgte Beschwerde wurde den
Bergleuten gesagt, daß der Arbeiterausschuß den Verteilungs-
plan gutgeheißen habe.
        <pb n="176" />
        ﻿177

Auch über die Art der Verteilung liegen Beschwerden vor.
Während im Regierungsbezirk Arnsberg die Verteilung durch
die Werksverwaltungen erfolgt, geschieht die Verteilung im
Stadt- und Landkreise Recklinghausen durch die Gemeindever-
waltungen. Die Folge ist, daß Bergleute, die im Regierungs-
bezirk Arnsberg wohnen und im Stadt- und Landkreise Reck-
linghausen arbeiten, allerhand Laufereien haben, bevor sie die
ihnen zustehenden Brot- oder Mehlmengen erhalten.

Zweifellos wäre es besser gewesen, wenn die Verteilungs-
weise einheitlich geregelt worden wäre.

Es bedarf wohl keines Hinweises, daß die Bergleute die
ihnen zugedachten Brot- oder Mehlmengen zur Aufrechterhaltung
ihrer Arbeitskräfte dringend bedürfen und bitten wir Eure Ex-
zellenz für eine einheitliche Regelung sowohl der Art der Ver-
teilung, wie auch der auf den Kopf und pro Tag fallenden Menge
Sorge zu tragen.

Hochachtungsvoll ergebenst

Der Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.

Streik ans Neu-Cöln.

Telegramm vom 7. Juli 1916.

Kriegsernährungsamt Berlin.

Auf der Zeche Neueöln in Essenborbeck ist heute früh Beleg-
schaft größtenteils, weil es an Lebensmitteln fehlte, in den
Streik getreten. Die kürzlich bewilligten Brotzusatzmengen
waren noch nicht ausgegeben. Auch auf anderen Zechen fehlt es
in dieser Beziehung sehr. Wir bitten dringend, sofort eine ein-
heitliche Anweisung über Art der Verteilung und Personenkreis
sowie pro Tag und Kopf entfallende Menge zu erlassen. Da es
überall an Kartoffeln fehlt, so ist bei dieser mangelhaften Ver-
teilung die Unzufriedenheit unter den Bergleuten am Wachsen.
Schnelle Abhilfe tut not.

Vorstand des Bergarbeiter-Verbandes.

Hs Hs Hs

Es wurde Abhilfe geschaffen.

Vi
        <pb n="177" />
        ﻿178

Beschwerde wegen der unzureichenden Verteilung von Lebens-
mitteln in Triebei.

Bochum, den 7. Juli 1916.

An Sc. Exzellenz, Herrn von Batocki in Berlin.

Ew. Exzellenz!

Unterzeichneter erlaubt sich, Ew. Exzellenz die Abschrift eines
Schreibens zu überreichen, das uns von unserem Bezirksleiter des
Senstenberger Gebiets zuging. Aus diesem Schriftstück ist zu
ersehen, wie die Verteilung der Nahrungsmittel in Triebel, wo
viele Bergarbeiter der Grube Hoffnung wohnen, vorgenommen
wird. Da wir annehmen, daß Ew. Exzellenz zur Information
gerne Kenntnis von dem Schreiben nehmen und auf Beseitigung
der gerügten Mißstände drängen werden, hielten wir die direkte
Zusendung der Beschwerdeschrift für angebracht, da die Berg-
arbeiter Triebeis der Ansicht sind, daß ein Vorgehen bei deni
Herrn Landrat zwecklos sei.

Die Beschwerdeschrift, die zugleich Bericht über eine am 30.
Juni d. I. stattgefundene Belegschaftsversammlung enthält, hat
folgenden Wortlaut:

„In der Belegschaftsversammlung, die am 30. Juni in
Triebel stattfand, wurden betreffend der Lebensmittelfragen
folgende Beschwerden vorgebracht:

l.	Brotversorgung. Schon im März 1915 machte die Orts-
verwaltung der dortigen Zahlstelle an den Königlichen Landrak
zu Sorau eine Eingabe um mehr Brot, da die dortigen Berg-
arbeiter die Zusatzration, die anderen Schwerarbeitern gewährt
wird, nicht erhielten. Der Landrat lehnte ab. Der Kamerad
Haupt ersuchte den Landrat, die Eingabe dem Regierungs-
Präsidenten zu unterbreiten. Tie Antwort dos Regierungs-
präsidenten war ebenfalls ablehnend und ging dahin:

....Die Eingabe ist nur von 17 Arbeitern unterschrieben.

Nach den getroffenen Ermittelungen sind in der Gegend um Triebel
200 Bergarbeiter beschäftigt und sind mithin 183 mit der Ration zu-
frieden, da kann auf die 17 keine Rücksicht genommen werden, . . . ."

Tie Leute bekamen also anfangs 4 Pfund und dann 3f^
Pfund Brot. Erst nach wiederholten Eingaben ist im Mürz 1916
eine kleine Zulage gegeben worden. Jetzt bekommen die Leute
seit Mürz 1916 1900 Gramm Brot und 360 Gramm Zusatz die
Woche. Die Zusatzmarken werden nicht mit den Brotmarken
ausgegeben. Tann sind dieselben immer noch nicht da und die
Leute müssen eine bis zwei Wochen warten. Da auf zurück-
liegende Wochen der Zusatz nicht gegeben wird, so verlieren sie
für die Wochen, die sie warten muhten, den Zusatz. In Jockdorsi
        <pb n="178" />
        ﻿170

einer Gemeinde bei Triebei, sind sechs Wochen überhaupt keine
gegeben worden. Erst auf energische Beschwerde gab es dann
den Zusatz. Den neuen, durch das Ernährungsamt zugesagten
Zusatz bekommen die Bergarbeiter von Triebe! und Umgegend
noch nicht. In Triebe! und Umgegend sind viele Bergarbeiter,
die zugleich kleine Landwirte sind. Sie haben eine oder zwei
Kühe und etwas Ackerland, sind also Selbstverbraucher. Diesen
Bergarbeitern wird der Zusatz verweigert. Sie dürfen für sich
selbst also nicht niehr verbrauchen und sind deshalb geschädigt.

2.	Butter und Fette. Die Stadt Triebe! sorgt nicht ge-
nügend für Butter und Fettwaren. Die Einwohner von Triebe!

- auch die Bergarbeiter bekommen nicht mehr — sollen pro
Woche und Kopf 100 Gramm Fett erhalten. Sie bekommen
diese Ration aber nicht. Im März 1916 hat es zum erstenmale
einmal 100 Gramm Butter gegeben pro Kopf, im April 100 Gr.
Schmalz und im Juni zwei Wochen hintereinander 100 Gramm
Speck. Sonst nichts. Wie ich jetzt dort war, ist Margarine
ausgegeben worden. Die Ausgabe ist aber den Bergarbeiter-
familien nicht bekannt gegeben worden, diese wußten deshalb
nichts davon und nur eine Bergarbeiterfrau, die zufällig in den
Laden kam, hatte das Glück, noch etwas zu bekommen.

Noch schlechter sind die Bergarbeiter der umliegenden Orte
daran, die nicht eine kleine Wirtschaft haben. Diese bekommen
gar nichts. In Triebei, wo die Geschäfte sind, erhalten sie nichts,
weil sie nicht aus Triebe! sind, und die Gemeinden selbst besor-
gen auch nichts. Bei den Bauern ist auch nichts gu, kaufen, da
diese lieber an unbekannte fremde Personen verkaufen, die
höhere Preise zahlen. Kommt man hin, dann heißt es: „Ich
habe selbst nichts, zwei Kühe sollen noch kalben und die andere
gibt nicht viel Milch, das brauch ich alles für mich."

3.	Fleischversorgung. Anfang April 1916 gab es drei
Wochen lang gar kein Fleisch. Dann sollte Rationierung ein-
treten. Die Person sollte pro Woche ein Pfund bekommen, aber
jede Familie nicht mehr als vier Pfund. Dieses Quantum be-
kommen die Leute aber nicht. Rindfleisch gibt es ja jetzt, aber
Schweinefleisch können die Bergarbeiter nicht bekommen, was
gerade beim Bergarbeiter, da es etwas fetter ist, ein Bedürfnis
ist. Das Schweinefleisch wird wer weiß wohin verkauft.

Schlachter Handke gab nur Schweinefleisch auf Bestellung,
Schlachter Heinze desgleichen, Schlachter Winkler durch den
Hauseingang bei verschlossenem Laden.

Der Vertrauensmann machte eine Beschwerde. Es soll nun
ein halbes Pfund jede Woche geben. Die Arbeiter erhalten es
aber nicht. Beim Schlachter Beier lag in der Woche vom 22. bis
29. April noch fettes Schweinefleisch unter dem Ladentisch. Die

12»
        <pb n="179" />
        ﻿180

Frau unseres Kameraden Fiebiger bekam nichts. Im Laden
von Winkler wurde Schweinefleisch in 2 und 3 Pfund abgegeben.
Die Frau unseres Vertrauensmannes ließ man stehen; sie bekam
nichts, weil alles schon bestellt sei. Nun soll es ein halbes Pfund
geben, wie ich schon oben mitteilte. Die Arbeiterfrauen^ und
namentlich jene, die arbeiten müssen, bekommen nichts. Schon
um 8 Uhr früh ist das Fleisch angeblich alle verkauft.

Nach der Auskunft des Magistrats bekommen die Schlachter
fünf Zentner Schweinefleisch pro Woche zum Verkauf. Davon
könnten 1000 Haushaltungen befriedigt werden. So viele sind
aber in Triebe! nicht vorhanden, da doch auch Selbstverbrancher
vorhanden sind. In der Zeit von 7 bis 8 Uhr lassen sich die
Kunden aber nicht abfertigen. Dann ist der Umstand vorhanden,
daß viele Arbeiterfamilien nichts bekommen. Wo bleibt das
Fleisch? Das ist die Frage, die die Arbeiter stellen.

4.	Schweineschlachtungen. Or. Rüdlin in Triebel hat vom
November bis April vier Schweine geschlachtet. Das vierte
Schwein hat er noch geschlachtet, als die Hausschlachtungen schon
verboten waren. Der Magistrat versprach dem Vertrauensmann
Haupt, das vierte Schwein wegzuholen, zu dem man versehent-
lich die Genehmigung gegeben halle. Das Fleisch soll aber schon
verzehrt gewesen sein.

Rechtsanwalt Sachtleben schlachtete drei Schweine in der
Zeit von November bis März.

Viehhändler Nietschke schlachtete acht Schweine nach Mittei-
lung des Fleischbeschauers im Winter 1915/16.

Berginspek^or Kindling in Kemnitz schlachtete von Weih-
nachten bis Frühjahr 6 Schweine. Drei ganz kurz hinterein-
ander. Er fuhr tagelang rum und kaufte Schweine auf. Das
Fleisch ist an befreundete Familien nach Berlin gegangen.

Buchhalter Wagner schlachtete 7 Schweine. Das Fleisch
ging auch an Bekannte von ihm nach auswärts. Dieser soll 16
geschlachtet haben, aber von 7 konnte nur bestimmt behauptet
werden.

Beim Hausschlachter Urbains in Kemnitz sind an einem
Sonntag zwei Schweine geschlachtet worden, die für den Spin-
ner eibesitzer Benack in Forst bestimmt waren.

Soweit der Bericht über die vorgebrachten Klagen in der
Beschwerdeschrift.

Dabei laufen aber fortwährend ähnliche Klagen von Triebel
ein. So richtete der Bergarbeiter Emil Haupt in Triebel eine
Beschwerde an den Magistrat, in der er davon Mitteilung machte,
daß der Landprediger Buder von Triebel Kinder, die vom Lande
zum Unterricht kamen, ersuchte, ihre Eltern aufzufordern, daß
sie ihm für seinen Haushalt jede Woche drei Pfund Butter
        <pb n="180" />
        ﻿181

bringen sollten (Der Haushalt besteht aus zwei Personen). Der
Magistrat antwortete auf die Beschwerde, daß betreffend des
Butterverbrauchs vom Kreis Sorau noch keine Verordnungen
getroffen seien, deshalb ein Eingreifen nicht möglich sei, obwohl
das Vorgehen des Predigers nicht schön zu nennen wäre.

Unterzeichneter möchte dazu noch bemerken, daß in Triebe!
viele Bergarbeiter weite Wege nach Hause zu machen haben und
eine zehnstündige Arbeitszeit herrscht. Dabei werden zahlreiche
Ueberstunden verfahren und wäre deshalb eine reichhaltigere
Ernährung nötig, besonders müßte es den Leuten möglich sein,
etwas mehr Fettstoffe zu erhalten. Wir bekamen neun Lohn-
zettel eines tüchtigen Hauers zugesandt, der in neun Wochen 740
Stunden arbeitete, also im Durchschnitt pro Woche 82,2 Stunden,
das sind 22,2 Stunden mehr wie in gewöhnlicher Zeit.

Bei Mangel an billigem Fettstoff und nicht genügender Brot-
nahrung tritt bei solcher Arbeitsleistung eine baldige Körper-
ermattung und Krankheit ein. Beträgt doch der Lohn dieses
Hauers — und der seiner Kameraden ist nicht besser, sondern
noch geringer — 42,3 Pf. pro Stunde.

In der Hoffnung, daß Ew. Erzellenz dahin Anweisung gibt,
daß auch in Triebei, ebenso wie dies in anderen Teilen Deutsch-
lands geschah, die Brot- und Fettversorgung für die Bergarbeiter
besser gereglt wird, zeichnet

mit hochachtungsvollem Glückauf!

(Unterschrift.)

* * *

Die Eingabe hatte den Erfolg, daß Aenderung geschaffen
wurde.

Bochum, den 13. Juli 1916.

An Se. Exzellenz Herrn von Batocki, Berlin.

Bezugnehmend auf unsere Eingabe vom 7. Juli cr. betreffs
Versorgung der Bergarbeiter der Grube Hoffnung in Triebel
erlauben wir uns, Ihnen die Abschrift eines Briefes, den wir
unterm 10. d. Mts. von unserem Vertrauensmann in Triebel
erhielten, zuzusenden. Wir bitten, bei Erledigung unserer Ein-
gabe die in dem Briefe gemachten Angaben mit zu benutzen.

Triebel (Lausitz), den 10. Juli 1916.

Herrn Hermann Sachse, Reichstagsabgeordneter, Bochum.

Werter Kamerad! In der Brotversorgunasfrage teile ich Dir
mit, daß uns die 250 Gramm Zulage für Schwerarbeiter, die wir
bisher erhalten, seit dieser Woche nicht mehr gewährt werden.

Aus dem Schreiben ist zu ersehen, daß den dortigen Berg-
arbeitern die bisherige Brotzulage entzogen wurde. Eilige
        <pb n="181" />
        ﻿182

Hilfe tut not und ersuchen wir, die dazu nötigen Unordnungen
treffen zu wollen.	Hochachtungsvoll! usw.

Schilderung von Mißstände».

Bochum, den 10. Juli 1916.

Herrn Oberleutnant Meineke, Münster.

Sehr geehrter Herr Oberleutnant!

Bezugnehmend auf unsere gestrige Unterredung in Düssel-
dcrf gestatte ich mir, Ihnen nachstehend die Beschwerden der
Bergarbeiter über die Verteilung der Zusatzmengen an Brot,
Mehl, Fleisch usw. zu unterbreiten.

Vorweg möchte ich bemerken, daß es mir gestern bei der
Kürze der Zeit selbstverständlich nicht möglich war, alle Be-
schwerden vorzutragen. Es kam mir zunächst auch nur daraus
an, zu zeigen, wo noch Mängel bestehen, und auf die Gefahren
hinzuweisen, die dem heimischen Bergbau und auch der Landes-
verteidigung entstehen, wenn nicht baldigst eine einheitliche Re-
gelung getroffen wird. Nicht der Kritik halber, sondern um
den berechtigten Beschwerden der Bergarbeiter Ausdruck zu geben,
waren meine Ausführungen gemacht. Es ist den Bergarbeitern
wohl bekannt, daß die Lebensmittel knapp sind und daß es heißt,
sich einzurichten.

Die hauptsächlichen Beschwerden richten sich deshalb auch
gegen die ungleichmäßige Verteilung. Es scheint nun, als ob
die Eingaben, die unser Verbandsvorstand in dieser Angelegen-
heit in der letzten Zeit an das Oberpräsidium der Provinz West-
falen, sowie an das Königliche Landratsamt in Hattingen und
an das Kriegsernährungsamt gerichtet hat, und von denen ich
Abschriften beifüge, bereits etwas Abhilfe gebracht haben. We-
nigstens muß ich dies aus Mitteilungen entnehmen, die mir
sowohl gestern von Konferenzteilnehmern, wie auch heute von
unseren Bezirksleitern und Vertrauensleuten gemacht wurden.

Die Beschwerden der Bergleute lassen sich in der Haupt-
sache in sechs Punkte zusammenfassen, die ich nachstehend ein-
zeln aufführe:

1.	Beginn der Verteilung. Am 24. Juni d. erhielt unser
erster Vorsitzender, Herr Reichstagsabgeordneter Sachse, voin
Kriegsernährungsamt die Mitteilung, daß der Mehlverteilungs-
stello in Dortmund im Juni folgende Mehlmengen überwiesen
wären:

a) Zur Erhöhung der Brotrationen für die Bergarbeiter unter
Tage die monatliche Menge von 3760 Doppelzentner,
bi Für die einmalige Zulage zur Erhöhung der Brotrationen
der schwerarbeitenden Bevölkerung 19 836 Doppelzentner.
        <pb n="182" />
        ﻿183

r) Aus Anlaß der Kartoffelknappheit zur Gewährung einer-
täglichen Zulage bis zu 100 Gramm pro Kopf der minder-
bemittelten Bevölkerung 20 000 Doppelzentner,
ä) Zur Gewährung einer weiteren Zulage von 200 Gramm
pro Kopf und Tag für die Bergarbeiter unter Tage und
die Feuerarbeiter in der Hüttenindustrie 12 000 Doppelztr.

Aus dieser Mitteilung mutzten wir schließen, daß die Ver-
teilung schon begonnen habe. Wir haben denn auch angenommen,
daß die Angelegenheit einheitlich für das ganze Industriegebiet
geregelt sei. Leider traf unsere Annahme nicht zu, denn während
in den Regierungsbezirken Arnsberg und Münster die Zusatz-
mengen schon seit dem 22. Juni ausgegeben werden, ist die Aus-
gabe ini Regierungsbezirk Düsseldorf noch nicht einheitlich er-
folgt. Wohl ist auf den dem Essener Bergwerksverein König
Wilhelm angehörenden Zechen Christian Lewin, Neu-Cöln und
Wolfsbank, sowie auf der Zeche Salzer Neuack die Ausgabe der
Zusatzbrotkarten am letzten Samstag erfolgt. Von den übrigen
Zechen ist bisher aber noch nichts geschehen. Vom Königlichen
Landratsamt in Essen wurde unserer Bezirksleitung in Essen
jedoch heute auf Anfrage mitgeteilt, daß die Ausgabe heute oder
morgen erfolgen würde.

Es ist leicht begreiflich daß durch einen solchen ungleich-
mäßigen Beginn Unzufriedenheit hervorgerufen wird. .

2.	Verteilung der Zusatzmengen bezw. Karten durch die
Werks- oder Gemeindeverwaltungen. In der Konferenz, die die
Vertreter der vier gewerkschaftlichen Bergarbeiterverbände am
31. Mai d. I. mit dem Stellvertreter des Herrn Reichskanzlers,
Herrn Staatssekretär I)r. Helfferich, und dem Vorstand des
Kriegsernährungsanites hatten, ist unsererseits der Wunsch ge-
äußert worden, daß die Verteilung der Zusatzmengen bezw.'
Karten durch die Gemeindeverwaltungen erfolgen möge. Gegen
diesen Vorschlag bestanden im Kriegsernährungsamt von vorn-
herein Bedenken. Anscheinend ist denn auch keine einheitliche
Anweisung erfolgt und ist den einzelnen Kreisen die Art der
Verteilung überlassen worden. Die Folge ist, daß der Stadt-
und Landkreis Recklinghausen die Verteilung durch die Ge-
meinden vornehmen läßt, während im Regierungsbezirk Arns-
berg die Werksverwaltungen dieses besorgen. Auch im Essener
und Oberhausener Bezirk soll die Verteilung auf den Arbeits-
stätten erfolgen. Durch diese verschiedene Verteilungsweise ist
nun die Tatsache zu verzeichnen, daß Bergleute, die z. B. in
Herne wohnen und in Recklinghausen arbeiten, überhaupt keine
Zusahkarten erhalten können.

Am 24. Juni habe ich die Beschwerden sowohl der Stadt-
verwaltung in Herne, wie auch dem Herrn Landrat Bürgers in
        <pb n="183" />
        ﻿184

Recklinghausen telephonisch unterbreitet. Auch haben wir uns
an diesem Tage telegraphisch an das Königliche Oberpräsidium
der Provinz Westfalen gewandt. Ob inzwischen eine Aenderung
eingetreten ist, konnte ich nicht in Erfahrung bringen.

3.	Gültigkeit der Brotkarten. Die Bergleute wohnen natur-
gemäß nicht immer in den Kreisen, wo sie arbeiten. Die Folge
ist, daß z. B. Bergleute, die in Bochum wohnen und auf der Zeche
Hannibal in Eickel arbeiten, ihre Zusatzbrotkarten, die für den
Landkreis Gelsenkirchen lauten, hier in Bochum nicht los werden
können. Sie sind gezwungen, das Brot oder Mehl aus dem
Kreise Gelsenkirchen zu holen. Ist es schon an und für sich unter
den heutigen Verhältnissen beschwerlich, die Lebensmittel einzu-
holen, so werden durch diese Nichtgültigkeit der Brotkarten in
anderen Kreisen den Arbeiterfrauen noch mehr unnötige Wege
gemacht. Hier könnte doch sehr gut dadurch Abhilfe geschaffen
werden, daß entweder die Bäckereien und Brothandlungen ange-
wiesen werden, sämtliche Brotkarten einzulösen, oder es müßte
eine Einheitskarte eingeführt werden. Der jetzige Zustand ist
jedenfalls unhaltbar und kann nicht zur Beruhigung der Be-
völkerung dienen.

4.	Wer ist Schwerarbeiter und erhält die Zusatzmengen?
Ueber diesen Punkt sind die meisten Beschwerden eingelaufen.
Während in allen anderen Kreisen und Städten in Westfalen, wie
mir auf meine telephonische Anfrage am 24. Juni erklärt wurde,
sämtliche unterirdischen Bergleute, sowie die Koks- und Feuer-
arbeiter die Zusatzmengen erhielten, wurde mir vom Landrats-
amt Dortmund gesagt, daß die Verfügung laute, daß 40 Prozent
der Bergleute und 30 Prozent der Feuerarbeiter in Frage kämen.
Am 2. Juli wurde uns dann von Sodingen im Landkreise Dort-
mund mitgeteilt, daß auf der Zeche Teutoburgia zunächst nur
die verheirateten Bergleute, die drei Kinder haben, Zusatzkarten
erhalten hätten. Am 26. Juni sei dieses dahin geändert worden,
daß allen verheirateten Bergleuten die Zusatzkarten zugewiesen
wurden. Diese Beschwerden sind anscheinend jetzt auch behoben,
denn ich habe heute durch telephonische Anfrage festgestellt, daß
jetzt alle Bergleute berücksichtigt werden.

o. Ungleiche Verteilung pro Tag und Kopf. Auch zu diesem
Punkte liegen allerhand Beschwerden vor. So wurde mitgeteilt,
daß auf den Zechen Germania I/IV, 1I/IIT, Zollern l/II und West-
hansen pro Woche 6 Karten zu je 25,0 Gramm Brot ausgegeben
würden, dagegen erhalten die Bergleute auf Adolf von Hanse-
mann nur drei Karten zu je 25,0 Gramm die Woche. Diese Zechen
liegen alle im Landkreise Dortmund. In den Kreisen Bochum,
Gelsenkirchen und Recklinghausen, sowie in den Städten Bochum,
Gelsenkirchen und Herne gibt es wöchentlich 3ff&gt; Pfund Brot als
        <pb n="184" />
        ﻿185

Zusatz. Aus dem Essener Bezirk wird hingegen gemeldet, daß
es dort wöchentlich nur 2 Pfund gibt. Auf einzelnen Zechen des
GladbeckerBezirks soll die früher gewährteZusatzmenge von einem
Pfund die Woche jetzt mit aufzeichnet werden, so daß die Berg-
leute nur 2tz-&gt; Pfund die Woche bekommen. (Die Namen der
Zechen konnte ich leider noch nicht erfahren.) Auch in diesem
Punkte läßt die Einheitlichkeit sehr zu wünschen übrig.

6.	Verteilung von Lebensmitteln durch die Werkvereine.
Großer Unwille besteht unter der großen Mehrzahl der Berg-
arbeiterschaft auch darüber, daß ihre Frauen oft stundenlang vor
den Geschäften stehen müssen, um die notwendigen Lebensmittel
zu erhalten, sehr oft vergeblich warten und mit leeren Taschen
oder Körben fortgehen müssen, während die Werkvereine in der
Lage sind, auf den Zechen an ihre Mitglieder Speck, Fett, Mar-
garine, Hülsenfrüchte usw. abzugeben. Die Bergleute fragen sich
wohl nicht mit Unrecht, wie ist es den Werkvereinen möglich,,
solche Waren auszugeben, wenn solche in den Lebensmittel-
Verkaufsstellen der Gemeinden vielfach entweder gar nicht oder
doch nur in sehr beschränktem Maße zu haben sind. Der Streik
eines Teils der Belegschaft der Zeche Neu-Cöln am Freitag, den

1.	d. Mts., ist zum Teil mit auf diese Tatsache zurückzuführen
und ist dieses in einer am gestrigen Sonntag stattgefundenen
Belegschaftsversammlung zuni Ausdruck gekommen. Die Berg-
leute wissen, daß es mit den Lebensmitteln knapp bestellt ist, sie
wissen, daß sie sich einschränken müssen. Ihr Unwille richtet sich
gegen jede Bevorzugung. Es dürfte ratsam sein, jede Verteilung
von Lebensmitteln an einzelne Gruppen der Arbeiter zu unter-
lassen. Was vorhandeü ist, soll gleichmäßig an alle Bergleute
verteilt werden.

W S-

Schließlich will ich noch mitteilen, daß auch die Verteilung
von Speck, Margarine und Fleischwaren noch sehr zu wünschen
übrig läßt. So wird aus deni Landkreise Recklinghausen gemel-
det, daß aus den fiskalischen Zechen sowie den Moltke- und Nord-
sternschächten wiederholt Fleischwaren an die Bergleute verteilt
wurden, während auf Bismarck VII vill nur einmal Plock- und
Mettwurst zur Verteilung gelangte. Auf den übrigen Bismarck-
schächten und den Hugoschächten ist noch nichts verteilt worden.
Da inzwischen vom Kriegsernährungsamt einheitliche Sätze fest-
gesetzt worden sind, so darf man wohl annehmen, daß bald nach
einheitlichen Grundsätzen verfahren wird.

Es zeichnet hochachtungsvoll ergebenst!

(Unterschrift.)
        <pb n="185" />
        ﻿186

Abschrift.	Münster i. W„ den 12. Juli 1916.

An Herrn Fr. Husem, an n, II. Vorsitzender des Verbandes
der Bergarbeiter Deutschlands, Bochum.

Sehr geehrter Herr!

Für die gefälligen Mitteilungen vom 19. Juli d. I. spreche ich
meinen Dank aus und teile Ihnen ergebenst mit, daß eine Prüfung der
vorgebrachten Beschwerden veranlaßt wird.

Mit Hochachtung!

gez. Meineke, Oberleutnant beim ftellvertr. Generalkommando
des 7. Armeekorps.

Bochum, den 17. Juli 1916.

Herrn Oberleutnant Meineke, Münster.

Sehr geehrter Herr Oberleutnant!

In der Konferenz in Düsseldorf am 9. d. Mts. richteten Sie
an mich die Bitte, Ihnen die Beschwerden der Bergarbeiter über
die Verteilung von Brot, Mehl usw. zu unterbreiten. Diesem
Wunsche bin ich ia bereits am 10. d. Mts. in einem längeren
Schreiben nachgekommen. Sie haben mir dann am 12. d. M.
mitgeteilt, daß die Beschwerden einer Prüfung unterzogen
würden, und spreche ich Ihnen für diese Zusage meinen ver-
bindlichsten Dank aus. Gleichzeitig benutze ich diese Gelegenheit,
um Ihnen nachstehend weitere Beschwerden, die in einer am
gestrigen Sonntag in Oberhausen stattgefundenen Konferenz
unseres Verbandes vorgetragen wurden, zu unterbreiten. Ich
habe den beschwerdeführenden Bergleuten gesagt, daß es nicht
leicht sei, die ungeheuer schwierige Frage der Volksernährung
glatt zu erledigen. Beschwerden würden aber immer vorkom-
men. Auf jeden Fall würde ich die Beschwerden weitergeben
und dürften Sie versichert sein, daß berechtigten Beschwerden
abgeholfen würde.

Bevor ich nun die einzelnen Beschwerden aufführe, möchte
ich bemerken, daß die Beschwerden zechenweise vorgetragen
wurden und gebe ich nachstehend auch jedesmal den Namen der
betreffenden Zeche mit an.

Von der Zeche Westende in Duisburg-Meiderich wurde mit-
geteilt, daß die neuen Zusatzmarken überhaupt noch nicht zur
Ausgabe gelangt sind. Ueber die Ausgabe der Zusatzmarken
beim Verfahren von Ueberschichten wurde darüber geklagt, daß
solche Bergleute, die, nachdem sie in der Woche sechs Schichten
verfahren hätten und dann am Samstag abend eine Neben-
schicht machten, keine Zusatzbrotkarte bekämen. Die Nebenschicht
würde nicht als Ueberschicht gerechnet. In Wirklichkeit ist es
ater doch eine solche und steht den Bergleuten doch für jede halbe
        <pb n="186" />
        ﻿187

Verfahrene Ueber- bezw. Nebenschicht eine Zusatzkarte von 250
Gramm Brot zu. Ferner wurde mitgeteilt, daß die Reparatur-
schlosser, die im unterirdischen Bergbau beschäftigt sind und sehr
oft jeden Tag 1—3 Stunden überarbeiten müssen, bei der Aus-
gabe der Zusatzkarten benachteiligt würden. So habe z. B. ein
Reparaturschlosscr in einer Woche durch diese stundenweise
Ueberarbeit außer den regelmäßigen sechs schichten noch drei
Ueberschichten gemacht. Er habe aber nur für eine Ueberschicht
eine Zusatzbrvtkarte von 600 Gramm erhalten.

Tie Vertreter der Zeche Sterkrade teilten mit, daß nur die-
jenigen Bergleute die neuen Zusatzkarten erhalten hatten, die
in Sterkrade und Holten wohnen. Der Bergmann Wilhelm
Tielke in Oberhausen, Parallelstraße 101 wohnhaft, hat seine
Frau mit einem Schein zum Lebensmittelamt der Stadt Ober-
hausen gesandt, um dort die Zusatzkarten in Empfang zu nehmen.
Die Frau wurde aber abgewiesen.

Auch auf dieser Zeche werden für Ueber- oder Nebenschichten
(die Samstagabends verfahren werden) keine Zusatzkarten für
Ueberschichten ausgegeben.

Auf den Deutscher Kaiserschächten ist die Ausgabe der neuen
Zusatzmengen auch noch nicht einheitlich geregelt. So berichtete
der Vertreter des Schachtes &gt;1 Deutscher Kaiser, daß die unter-
irdisch beschäftigten Arbeiter außer der bisherigen Zusatzmenge
von zwei Pfund Brot jetzt weitere zwei Pfund die Woche bekom-
men hätten.

Auch hier ist die Tatsache zu verzeichnen, daß ein Teil der
Arbeiter, die Samstags oder an einem Tage vor einem Feier-
tage (Himmelfahrt) abends zu einer Schicht anfahren, keine
Zusatzmarken bekommen. Die Verteilung wird nicht einheitlich
vorgenommen. Aus einigen Schächten gibt man allen Arbeitern
die Zusatzkarten für Ueberschichten, während sie auf anderen
Schächten verweigert werden.

Der Vertreter von der Zeche Oberhausen konnte mitteilen,
daß den Bergleuten in der vergangenen Woche 16 Brotkarten
zu je 600 Gramm für vier Wochen ausgehändigt wurden. Außer-
dem hat jeder unterirdisch beschäftigte Bergarbeiter am lebten
Samstag ein Pfund Speck erhalten.

Ueber die Zusatzkarten für verfahrene Ueberschichten an
Samstagabenden wurde mitgeteilt, daß hier derselbe Zustand sei
wie auf Westende und Sterkrade.

Von der Zeche Rosenblumendelle wurde mitgeteilt, daß ain
% d. Mts. Speck ausgegeben worden sei. Mehrere Bergleute
hätten den Speck aber nicht empfangen können, weil sie kein Geld
wehr hatten, um ihn zu bezahlen. (Hier könnten die Zechen-
verwaltungen doch mit Leichtigkeit eingreifen, indem sie den
        <pb n="187" />
        ﻿188

Bergleuten den Speck io ausgeben und den Betrag bei der
nächsten Löhnung in Abzug bringen.)

Ein Bergmann Hagenkötter berichtete, daß auf der Zeche
Bonifatiris in Kray am 14. und 16. d. Mts. an die verheirateten
Bergleute je ein Pfund Speck ausgegeben worden fei.

Zu diesen Beschwerden möchte ich noch bemerken, daß die
Menge ja auch wieder verschieden ist. Während es auf Zeche
Oberhausen pro Woche vier Pfund Zusatz gibt, erhalten die
Bergleute auf Deutscher Kaiser (Schacht II) nur zwei Pfund.
Tie schon bisher gewährte Zusatzmenge von zwei Pfund pro
Woche wird überall weiter gewährt. Hier in Westfalen dagegen
erhalten die Bergleute neben den alten Zusatzmengen pro Woche
31/0 Pfund Brot. Es zeigt sich hier, daß eine allgemeine An-
weisung fehlt. Dieser Fehler stellt sich auch bei der verschieden-
artigen Ausgabe der Zusatzkarten für Ueberschichten heraus und
dürfte hier durch eine allgemeine Anweisung sehr schnell eine
Aenderung zum Besseren eintreten.

Daß die Ausgabe von Speck und Fleisch nicht überall erfolgen
kann, ist leicht zu begreifen. Aber auch hier muß es doch wohl an
der allgemeinen Anweisung fehlen, denn sonst dürfte es doch
nicht vorkommen, daß aus Bonisatius die ledigen Arbeiter über-
haupt nichts erhalten haben. Diese müssen doch auch arbeiten
und leben.

Zum Schluß gestatte ich mir, in der Anlage noch die Abschrift
einer Eingabe an das Königliche Landratsamt in Hattingen
von: 13. d. Mts. beizufügen. Bemerken möchte ich noch, daß mir
bisher die Namen von zwei Bergleuten bekannt gegeben wurden,
denen die Zusatzmarken verweigert wurden, weil sie in der Woche
vom 2. bis 9. Juli je eine Schicht gefeiert hatten. Der Berg-
mann Karl Menken in Heven, Bergstraße 1, hat deshalb eine
Schicht gefeiert, weil er den Zug, der ihn in. die Nähe der Zeche
Dahlhauser Tiefbau bringt, verpaßt hatte. Zu Fuß konnte
Menten den zweieinhalb bis dreistündigen Weg nicht zurück-
legen. Ter Bergmann Friedrich Günnemann in Westherbede,
Hauptstraße 64, konnte eine Schicht nicht anfahren, weil er kein
Brot hatte. G. war bei der Amtsverwaltung gewesen, um Brot-
scheiue zu empfangen, er wurde jedoch abgewiesen. Ohne Brot
konnte G. die Schicht nicht Verfahren. Der Bergmann ist doch
schon schwer genug bestraft, wenn ihm der Lohn für eine Schicht
verloren geht. Es ist doch nun nicht angebracht, ihm auch noch
die Brotzulage zu entziehen. Durch ein solches Vorgehen kann es
ja dazu kommen, daß die in Frage kommenden Bergleute über-
haupt nicht mehr in der Lage sind, weiter zu arbeiten. Schon
wiederholt sind uns Fälle mitgeteilt worden, wo Bergleute in-
folge Neberarbeit und mangelhafter Ernährung krank geworden
        <pb n="188" />
        ﻿ober im Schacht ohnmächtig zusammengebrochen sind. Nicht
weniger, sondern mehr Brot sollte denjenigen Bergleuten ge-
geben werden, die wegen Brotmangel mal eine Schicht gefeiert
haben. Ebenso steht es mit Fleisch- und Fettwaren. Wenn der
Bergmann bei seiner überaus schweren Arbeit nicht die notwen-
digen Fettmengen dem Körper zuführen kann, dann läßt feine
Arbeitskraft nach und hat die Allgemeinheit den Schaden. Des-
halb können sich die Bergleute auch nrcht für den Vorschlag er-
wärmen, einige Zeit gar kein Fleisch auszugeben.

Indem ich hoffe, daß ich mit den vorgetragenen Beschwerden
Ihre Arbeitskraft nicht zu sehr in Anspruch nehme, zeichnet
Hochachtungsvoll ergebenst!

(Unterschrift.)

Eingabe um geregeltere Verteilung der Zusatzbrotscheine.

Bochum, den 13. Juli 1916.

An den Königl. Herrn Land rat des Kreises Hattingen

in Hattingen.

Sehr geehrter Herr Landrat!

Unser Vertrauensmann Karl Menken in Heven, Bergstr. 1,
teilt uns mit, daß es bei der Zuteilung der Zusatzbrotscheine für
die schwerarbeitende Bevölkerung durch die. Werksverwaltungen
nicht immer geregelt zugehe. So würde auf der Zeche Dahl-
hauser Tiefbau für jeden Tag eine Karte für 260 Gramm Brot
ausgegeben. Als am vergangenen Sonntagmorgen die Scheine
für die Nachtschicht ausgegeben worden wären, hätten verschie-
dene Bergarbeiter überhaupt keine Brotmarken erhalten. Auf
die Frage, weshalb sie ausgeschaltet würden, sei ihnen erklärt
worden, sie hätten im Laufe der Woche willkürlich gefeiert und
sie bekämen deshalb keine Zusatzbrotscheine.

Soweit wie wir durch die verschiedenen Konferenzen mit
dem Vorstand des Kriegsernährungsamtes informiert sind, ent-
spricht eine solche Verteilung oder Vorenthaltung der Zusatz-
brotscheine nicht den gegebenen Anweisungen. Es ist doch im-
merhin möglich, daß ein Bergmann bei der gegenwärtigen
schweren Arbeit und der sehr, sehr mangelhaften Ernährung
nicht in der Lage ist, alle Schichten zu verfahren. Weshalb soll
er denn dadurch bestraft werden, daß ihm überhaupt keine Zu-
satz-Brotscheine ausgehändigt werden? Wir meinen, daß hier
eine ungeheure Härte vorliegt und bitten Sie, die Angelegenheit
Zu untersuchen, und dürfen wir wohl hoffen, daß Abhilfe ge-
schaffen wird.

Solche Vorkommnisse tragen wesentlich dazu bei, daß die
Stimmung in der Bergarbeiterschaft eine immer gereiztere wird.
        <pb n="189" />
        ﻿190

Auf den Zechen Carolus Magnus und Neu-Cöln in Essen-Borbeck
ist es vergangene Woche dieserhalb schon zu kleinen Streiks ge-
kommen. Unsererseits wird alles getan, um die Bergarbeiter
aufzuklären und sie zu ersuchen, sich mit den vorhandenen Lebens-
mitteln einzurichten. Wenn aber solche Schärfen hervortreten,.
wie e§, auf Dahlhauser Tiefbau jetzt zu verzeichnen ist, dann
helfen alle Beschwichtigungsversuche nicht, denn wenn die Berg-
leute schließlich nicht mehr können und ihnen auch noch diese
Zusatzbrotkarten vorenthalten werden, dann kann man schließlich
für nichts mehr garantieren.

Wir bitten also nochmals um Abhilfe, denn es liegt doch
im Interesse der Landesverteidigung, daß die Bergarbeiter nicht
nur ihrer Arbeit nachgehen können, sondern auch in der Lage
sind, sich einigermaßen zu ernähren und ihrem Körper die Kräfte
wieder zuzuführen, die sie bei ihrer schweren Arbeit verbrauchen.

Hochachtungsvoll ergebenst!

Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.

Eingabe wegen Mißhandlung von Kriegsgefangenen.

Bochum, den 11. Juli 1916.

An Se. Exzellenz den kommandierenden General des 7. Ar-
meekorps, Münster.

Ew. Exzellenz!

Der ergebenst unterzeichnete Vorstand des Verbandes der
Bergarbeiter Deutschlands steht sich genötigt, in nachstehend ge-
schilderter Sache das hochwohllöbliche Generalkommando an-
zurufen.

Belegschaftsmitglieder des Steinkohlenbergwerks Westerholt
in Westerholt machen uns die Mitteilung über Mißhandlung
von Kriegsgefangenen und ersuchen uns, den maßgebenden
Stellen davon Mitteilung zu machen. Es ist uns natürlich nicht
möglich, nachzuprüfen, ob der Bericht vollständig den Tatsachen
entspricht, doch wird es dem hochwohllöblichen Generalkommando
ein leichtes sein, durch eine Untersuchung den Sachverhalt klar-
zustellen. Unsere Gewährsmänner berichten, daß am 26. Juni
kriegsgefangenc Russen und Franzosen die Anfahrt zur Morgen-
schicht verweigerten: als Grund der Arbeitsverweigerung sollen
sie angegeben haben, zwei Tage ohne Brot zu sein. Man habe
diese Leute auch ruhig bis 1 Uhr mittags in der Waschkaue sitzen
lassen, worauf man sie nach der Baracke zurückbrachte. Die
Kriegsgefangenen, welche Mittagsschicht hatten, die man in die
Waschkaue führte, verweigerten auch die Anfahrt und soll man
        <pb n="190" />
        ﻿191

sie unbelästigt in der Waschkaue gelassen haben, bis die 1. Beleg-
schaft der Morgenschicht die Zeche verlassen hatte.

Um die Gefangenen zur Arbeit zu bewegen, soll man - da
sie sich weiter weigerten - zu Mißhandlungen übergegangen sein
und zwar derart, daß die Frauen, welche in der Lampenbude
arbeiten, so von Mitgefühl bewegt wurden, daß sie bitterlich
weinten. Die Wachtposten hätten sich nicht an den Mißhand-
lungen beteiligt, doch sei der Feldwebel mit der blanken Waffe
vorgegangen. Besonders hervorgetan hätten sich Fahrsteiger
Lange und Steiger Burscheid, und seien die Gefangenen bis auf
den Korb geprügelt worden. Auf der Sohle angekommen, habe
man sie durch den Umtrieb geführt, dort seien die Beamten mit
Spitzen und Schalhölzern bewaffnet gestanden und hätten wieder
auf die Gefangenen geschlagen, sogar Lampen seien zum Schlagen
gebraucht worden. Gefangene, die zu Fall gekommen, seien erst
recht mißhandelt worden. Der Russe Nr. 402 sei mit Löchern
im Kops noch am 27. Juni in der Baracke gelegen. Die Ge-
fangenen, die noch nicht umgezogen waren, seien in die Reviere
gejagt worden, wo sie mit Schweiß bedeckt, einige blutend, an-
gekommen seien, andere hätten bei dem Jagen ihre Schuhe ver-
loren und könne man daran ermessen, in welcher Angst die Leute
ir die Reviere liefen. Mehrere Arbeiter, die dafür bestimmt
waren, die Gefangenen abzuholen und in die Reviere zu führen,
seien an ihre Arbeit beordert worden, ohne Gefangene mitzu-
nehmen. Es wird behauptet, dies sei geschehen, um bei der
Prügelei ohne Zeugen zu sein. Durch die Mißhandlungen ver-
letzt sollen bis wtzt die Gefangenen Nr. 94, 97, 106 und 109 er-
mittelt sein.

Entsprechen diese Angaben den Tatsachen, so sind wir davon
überzeugt, daß das hochwohllöbliche Generalkommando, soweit
Militärpersonen (Feldwebel) in Betracht kommen, dafür Sorge
tragen wird, daß eine solche Behandlung von Kriegsgefangenen
ihre Sühne findet.

Eine Abschrift dieses Schreibens haben wir dem König!.
Oberbergamt zu Dortmund übersandt und auch dieses ersucht,
Untersuchung einzuleiten und die Schuldigen zur Rechenschaft
zu ziehen, wurde doch vom Herrn Handelsminister betont, daß
die Beamtenqualifikation jenen entzogen werden solle, die sich
zu Mißhandlungen hinreißen lassen.

Wir glauben keine Fehlbitte zu tun, wenn wir um strenge
Untersuchung bitten und um gefällige Mitteilung, welche Maß-
regeln getroffen wurden, um - wenn sich die Angaben unserer
Gewährsmänner als richtig erweisen — Mißhandlungen vor-
zubeugen.	Hochachtungsvoll usw.

* * 2
        <pb n="191" />
        ﻿192

Das Generalkommando teilte folgendes als Ergebnis der
eingeleiteten Untersuchung mit:

Münster i. W., den 9. Oktober 1916.

An den Verband der Bergarbeiter Deutschlands, Bochum.

In Sachen gegen Unbekannt wegen Mißhandlung von Kriegs-
gefangenen auf der Zeche Westerholt eröffne ich Ihnen unter Bezug-
nahine auf die am 28. Setember 1916 nach dort gesandte beglaubigte
Abschrift der Einftellungsverfügung vom 23. September 1916 noch
folgendes:

Da bereits mehrfach in den letzten Monaten infolge grundloser
Beschuldigungen von Mitgliedern seitens des Verbandes dem General-
kommando Anzeigen unterbreitet worden sind, die nicht nur zur Ein-
leitung umfangreicher Verfahren, sondern sogar zu Anklageerhebungen
gegen deutsche Soldaten geführt haben, deren Unschuld durch die Ge-
richtsverhandlungen dargetan wurde, wird dringend ersucht, daß der
Verband seine Mitglieder mit aller Strenge darauf hinweist, daß der-
artige Anzeigen in Zukunft unterbleiben oder doch nur erhoben werden,
wenn tatsächlich begründeter Anlaß zu Beschwerden vorliegt. Dies um
so mehr, als im vorliegenden Falle die sämtlichen vom Verbände be-
nannten Zeugen keinerlei Mißhandlungen seitens des Kommando-
führers oder der Wachmannschaften wahrzuhalten in der Lage waren.

Es wird insbesondere noch darauf hingewiesen, daß es nicht Sache
des Verbandes ist, die Angelegenheiten der Kriegsgefangenen zu ver-
treten, sondern die Interessen seiner deutschen Mitgliederschaft zu
fordern.	(Unterschrift.)

Aus dieser Antwort ersieht man, wie leicht Zeugen in der
Kriegszeit umfallen.

Eingabe wegen Maßregelung von Bergarbeitern.

An das Königliche Kriegsministerium, Berlin.

Ew. Exzellenz!

Die ergebenst unterzeichneten Vorstandsmitglieder fühlen
sich veranlaßt, dem Königlichen Kriegsministerium Mitteilung
davon zu machen, daß trotz der Kriegszeit noch immer Maßrege-
lungen von Arbeitern stattfinden und auch die Sperre aus ein-
zelnen Gruben noch besteht. So wird von unserer Bezirks-
leitung des Senftenberger Reviers berichtet, daß aus dem Ein-
tracht-Werke Grube Klara bei Welzow Arbeiter eine Eingabe
verfaßten, wonach sie die 12 Stunden, die sie in der Fabrik II
beschäftigt sind, voll bezahlt haben wollten, da meist ununter-
brochen in den Pausen, die nicht mitbezahlt werden, gearbeitet
werden muß und das Essen nebenbei verzehrt wird. Trotz dieser
zwölfstündigen Arbeitszeit wird nur Lohn für 10 Stunden ge-
zahlt. Die Unterschriften wurden im Betriebe gesammelt, da es
sich doch um eine Arbeitsangelegenheit handelte.
        <pb n="192" />
        ﻿193

Die Arbeiter Louis Meinert, Arthur Lehmann, Alfred Rei-
man» und Alfred Kugler wurden darauf unter Auszahlung von
sechs Kontraktbruchschichten sofort entlassen, d. h. es wurde ihnen
nicht erst gekündigt, sondern sie erhielten sofort ihre Abkehr-
papiere. Die Entlassenen suchten nun Arbeit auf den Werken
Mariannensglück und Marga, doch wurden sie nicht angenom-
men. Da sie nun annehmen mußten, daß eine Vereinbarung
zwischen den Werken bestehe, wonach sie sich untereinander ver-
pflichteten, von den benachbarten Gruben Abgekehrte nicht anzu-
nehmen, nahmen sie Arbeit als Bauarbeiter auf.

Zwei der Arbeiter gaben später diese Arbeit aus und spra-
chen mit den Abkchrpapieren als Bauarbeiter aus Grube Marga
wieder um Arbeit vor. Aus Grund ihrer neuen Papiere, aus
denen man nicht ersah, daß sie früher auf dem Eintrachtwerk
gearbeitet hatten, wurden sie auch eingestellt. Dies spricht dafür,
daß die Werke eine Vereinbarung getroffen haben, Entlassene
eines Werkes, das die Vereinbarung mit abschloß, nicht einzu-
stellen.

Unser Bezirksleiter Briewig von Senftenberg teilte dieses
am 29. Mai dem Königlichen Oberbergamt in Halle mit, das
unterm 21. Juni 1916 folgende Antwort erteilte:

Halle a. S., den 21. Juni 1916.

Auf die Eingabe vom 29. vorigen Monats dient Ihnen nach statt-
gehabter Untersuchung zum Bescheide, daß die Entlassung der Arbeiter
Lehmann, Meinert, Kugler und Reimann auf/Grube Klara bei Wel-
acto unter Beobachtung der Bestimmungen der Arbeitsordnung, also
ordnungsmäßig erfolgt ist. Ferner haben unsere Ermittelungen auf
Grube Mariannensglück ergeben, daß die Nichtannahme der Arbeiter
daselbst keineswegs auf einer gegenseitigen Vereinbarung der Werks-
verwaltung beruht, sondern aus anderen Gründen von der Anlegung
abgesehen worden ist. Eine Aussperrung der Arbeiter hat somit nicht
stattgefunden.

Wenn nun behauptet wird, daß die fraglichen Arbeiter aus das
Straßenpflaster geworfen worden seien, so ist demgegenüber zu be-
merken, daß bei der gegenwärtigen außerordentlich großen Nachfrage
nach Arbeitskräften jedem Arbeiter reichlich Gelegenheit geboten ist,
lohnende Arbeit zu finden; auch im vorliegenden Falle haben nach
N)rer Angabe die Arbeiter nach ihrer Entlassung von Grube Klara
alsbald wieder anderweit Arbeit gefunden.

Unsere Bestrebung, die Verwaltung der Grube Klara zur Wieder-
annahme der entlassenen Arbeiter zu bewegen, hat keinen Erfolg ge-
habt.	gez.: Scharf.

Dazu müssen wir bemerken, daß die Werke laut Arbeits-
ordnung wohl Arbeiter ohne Kündigung entlassen können, die
nch nichts zu schulden kommen ließen, wenn ihnen sechs Schichten
        <pb n="193" />
        ﻿Schadenersatz gezahlt werden. Daß das Eintrachtwerk diese i
Schichten zahlte, beweist, daß sie ihre Arbeit verrichteten, auch
sonst nicht gegen die Arbeitsordnung verstoßen haben, sonst hätte
inan ihnen die sechs Schichten nicht bezahlt. Der Grund ihrer
Entlassung ist demnach darin zu suchen, daß sie für die Arbeits-
stunden auch Bezahlung verlangten, was nicht mehr wie recht j
und billig war. Das Oberbergamt gibt selbst zu, daß heute Ar-
beitermangel herrscht, die Werke verlangen auch immer wieder
Kriegsgefangene zur Bewältigung der Arbeit, einheimische Ar-
beiter entläßt man aber plötzlich, wenn sie ihr gutes Recht wahr-
nehmen, für geleistete Arbeit Zahlung zu verlangen. Bei solchen
plötzlichen Entlassungen trägt der Abkehrschein aber ein Datum,
aus dem man ersehen kann, daß keine Kündigung, sondern plötz-
liche Entlassung vorliegt und fällt es den davon Betroffenen
schwer, auf einem anderen Werke Arbeit zu erhalten. Die plötz-
liche Entlassung unter Auszahlung von sechs Schichten kann auch
als ein Einschüchterungsversuch für die übrigen Belegschaftsmit-
glieder angesehen werden, wodurch bezweckt wird, diese von be- -
rechtigten Forderungen abzuhalten. Nichtig ist, daß die Ent-
lassenen wieder Arbeit fanden, aber erst nach erfolglosen Ver-
suchen bei anderen Braunkohlenwerken, indem sie dann not-
gedrungen Bauarbeit annahmen. Traurig ist es aber, daß von
den Werken immer über Arbeitermangel geklagt wird, man aber
einheimische Arbeiter, wenn sie die gemachten Arbeitsstunden
bezahlt verlangen, auf die Straße setzt und dann, wenn die s
Werksverwaltung selbst den Arbeitsmangel verursacht, um
Kriegsgefangene ersucht, die entstandene Lücke zu füllen.

Unserer Ansicht nach hätte das Königliche Oberbergamt das
Eintrachtwerk auffordern sollen, Beschwerden der Arbeiter zu
prüfen und bei Berechtigung derselben ihren Wünschen entgegen-
zukommen, aber nicht die Beschwerdeführer kurzweg zu entlassen,
denn dadurch wird nur Aufregung in die Reihen der Berg-
an beiter getragen, aber nicht der so nötige Burgfriede gefördert.

Auch die engere Sperre besteht dort zwischen den Werken,
denn bei dem herrschenden Arbeitermangel müßte man auf
Marga doch froh gewesen sein, praktische einheimische Arbeiter i'
zu bekommen, sie aber nicht abzuweisen und dann erst einzu-
stellen, wenn sie mit Entlassungsscheinen aus anderen Berufs-
zNeigen versehen sind. Daraus ersieht man schon, daß, ivenn
man für ein solches Vorgehen nicht den Namen Sperre gebrau- s
chen soll, doch zwischen den Werken ein Einverständnis über die
nicht Einzustellenden herrscht.

Wir erlauben uns nun, das Königliche Kriegsministerium
zu ersuchen, Anweisung an die in Betracht kommenden Werke,
besonders an das Eintrachtwerk, ergehen zu lassen, Beschwerden
        <pb n="194" />
        ﻿195

der Arbeiter nicht mit Entlassungen der Arbeiter zu begegnen
und nachbarlich bestehende Sperren auszuheben, da sie sonst nicht
mit Kriegsgefangenen bedacht werden können.

Wir sind gewiß, daß solche Anordnungen die Arbeiterschaft
beruhigen und die Werke sich hüten würden, rigoros vorzugehen,
sondern bereit wären, einlaufende Beschwerden reiflich zu prüfen
und in ruhiger Art und'Weise darauf einzugehen, aber Ent-
lassungen von Beschwerdeführern zu vermeiden.

In der Kriegszeit besonders muß doch alles getan werden,
die Arbeiterschaft nicht zu Provozieren und so wie sich unsere
Organisation nachweislich alle Mühe gibt, sich ergebende Diffe-
renzen zwischen Arbeitern und Werksbesitzern gütlich zu schlich-
ten, kann dies doch auch von den Werksbesitzern verlangt werden.

In der Hoffnung, daß das Königliche Kriegsministerium
den in Frage kommenden Werken, insbesondere dem Eintracht-
werk, mitteilt, daß es jede Entlassung aus Anlaß von Be-
schwerden verurteilt und anordnet, daß bestehende Sperren auf-
gehoben werden unter Androhung der Entziehung der beschäf-
tigten Kriegsgefangenen sowie einer geneigten Antwort ent-
gegensehend, zeichnet hochachtungsvoll usw.

Eingabe um Regelung der Lebensmittelverteilung
auf Zeche Camphausen.

Bochum, den 20. Juli 1916.

An den Präsidenten des Kriegsernährungsamtes,

Herrn von Batocki, Exzellenz, Berlin.

Der unterzeichnete Vorstand des Verbandes der Berg-
arbeiter Deutschlands gestattet sich, Ew. Exzellenz folgendes zu
unterbreiten:

Es ist ja vom Kriegsernährungsamt verfügt worden, daß
den Schwerarbeitern in der Kriegsindustrie erhöhte Stationen
an Brot, Mehl und sonstigen Lebensmitteln gewährt werden.
Anscheinend ist diese Verfügung aber noch nicht überall in die
Tatsache umgesetzt, denn aus dem Saarrevier wird uns von der
fiskalischen Zeche Camphauscn mitgeteilt, daß die Arbeiter Wohl
in den Zeitungen, vor allen Dingen in der „Bergarbeiter-Zei-
tung", gelesen hätten, daß die Schwerarbeiter mehr Brot, Fleisch,
Margarine und Hülsenfrüchte haben sollten, daß aber dort im
Saargebiet bisher noch nichts davon zu spüren gewesen sei. Sie
hätten auch unter großem Mangel an Kartoffeln zu leiden ge-
habt. Ferner habe es sehr oft an Butter und Fett gefehlt. So

13*
        <pb n="195" />
        ﻿196

Wäre in der Woche vom 2. bis 9. Juli kein Fett zu haben ge-
wesen, denn es sei bekannt gemacht worden, daß die Fettmarken
keine Gültigkeit mehr hätten. Auf den Werken wären wohl
Lebensmittelstellen eingerichtet, aber sie hätten bloß den Namen
und wären die Bergarbeiter bald nicht mehr in der Lage, ihrem
schweren Berufe nachzugehen.

Indem wir Ew. Exzellenz vorstehendes zur gefl. Nach-
prüfung unterbreiten, dürfen wir Wohl die Hoffnung aussprechen,
daß auch den Bergleuten im Saargebiet die entsprechenden Zu-
lagen möglichst bald zur Verfügung gestellt werden.

Hochachtungsvoll ergebenst!

Ter Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.

Darauf ging am 26. August nachstehende Antwort ein:

Der Präsident d&gt; e s K r i e g s- e r n ä h r n n g s a m. t e s.

Berlin W. 8, Mohrenstratze 11/12, 26. August 1916.

An den Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.
Zur Eingabe vom 20. Juli 1916.

Rach einem Berichte des Herrn Regierungspräsidenten in Trier
sind auch die Bergleute der Zeche Camphausen in den Genuß der Zusatz-
nahrungsmittel gesetzt worden. Hiermit ist dem Wunsche der Eingabe
vom 20. Juli 1916 Rechnung getragen worden.

Im Aufträge: gez. Fischer.

Eingabe betreffend deutsche Kriegsgefangene
in französischen Gruben.

Bochum, den 5. August 1916.

An das Generalkommando des 7. Armeekorps, Münster.

Wir erlauben uns, dem hohen Generalkommando Kenntnis
zu geben von einem Briefe eines Deutschen, der sich in franzö-
sischer Gefangenschaft befindet und über viel zu lange Arbeits-
zeit bei großer Hitze in der Grube klagt. Hoffentlich ist es der
deutschen Militärverwaltung doch möglich, auch diesen armen,
geplagten Landsleuten zu helfen.

Der Brief hat folgenden Wortlaut:

St. Etienne, den 2. 7. 1916.

Meine liebe Frau und Kinder!

Am Montag traf ich hier ein, bin jetzt Bergmann. Aber solche
Verhältnisse habe ich noch nicht gekannt. Ohne uns etwas bekannt zu
        <pb n="196" />
        ﻿197

gt'sicn, ließ m,nn uns am Dienstag von morgens früh halb sechs bis
abends sechs Uhr ra der Grube, heiß wie in einem Backofen. Nicht,
daß Ihr denkt, ich sei freiwillig in die Grube gefahren, das sei mein
letztes. Bei uns würde man bei der Temperatur höchstens sechs Stun-
den verlangen, aber hier ist das anders, wie Ihr seht. Bis jetzt bin
ich noch gesund, wie es aber in Zukunft werden wird, oder wie lange
ich solches aushalten kann, weiß ich noch nicht. Wollte es nur recht
bald Frieden werden, dann hätte ich noch Hoffnung, wieder nach der
Heimat zu kommen. Post habe ich diese Woche nicht erhalten. Hoffen
will ich das beste und verbleibe mit vielen Grüßen an alle

Dein Dich l. Mann. Grüße die Kinder vom Vater.

Hochachtungsvoll ergebenst! usw.

* * *

Unterm 13. September 1916 lief vom Kriegsministerium
nachfolgendes Schreiben ein:

Berlin W. 66, den 13. September 1916.

Gegen die Heranziehung des Kriegsgefangenen Wöhrmann zur
Bergarbeit wird an sich nichts eingewendet werden können, da er ge-
lernter Bergmann zu sein scheint. Die amerikanische Botschaft in
Paris wurde ersucht, die Grube, in der Wöhrmann arbeitet, möglichst
bald durch einen Delegierten besichtigen zu lassen und den Bericht
über die hygienischen und Arbeitsverhältnisse einzusenden, damit zur
Besserung der Lage der kriegsgefangenen Deutschen Schritte unter-
nommen werden können.	I. A.: usw.

Ueber Massenspeisung auf Bergwerken.

Bochum, Essen, Oberhausen, den 11. August 1916.

A n d a s Kriegs m i n i st e r i u m zu Berti n.

Bei der persönlichen Aussprache am 29. Juli wurde seitens
des Herrn Leutnants Dr. Tiburtius der Wunsch geäußert, die
Bergarbeiterverbände sollen sich gutachtlich über die Ausgabe
warmen Essens auf den Bergwerken äußern.

Die vier unterzeichneten Bergarbeiterverbände kommen hier-
mit dem Wunsche nach.

Sie können sich für Ausgabe warmer Speisen auf den Zechen
nicht aussprcchen, weil sie technisch kaum ausführbar, aber auch
unpraktisch ist. Erstens ist meist dreimaliger Schichtwechsel für
die unterirdische Belegschaft üblich. Die Tagesarbeiter nehmen
meist von 12 bis 1 Uhr ihr Mittagessen ein. Die Frühschicht
fährt fast durchgängig von 1U bis 2U Uhr aus, während die
Nachmittagsschicht von 1 bis 2 Uhr einfährt. Eine gleichmäßige
        <pb n="197" />
        ﻿198

Mittagszeit ist also schon nicht möglich. Bei einmaligem Schicht-
wechsel oder Verfahren von Ueberschichten ist die Tagesbeleg-
fchaft 10 bis 12 Stunden in der Grube. Das Essen in die
Grube zu senden, ist erst recht unausführbar. Die Transport-
wege sind da viel zu ausgedehnt, auch fehlen dazu geeignete
Transportgefäße. Würde aber auf der Zeche trotz alledem die
Ausspeisung vorgenommen, so bekämen die nichts, die Nacht-
schicht haben, und was das wichtigste ist, die Familienmitglieder
hätten auch nichts.

Nehmen aber die Gemeinden das Austeilen warmer Speisen
in die Hand, so können ziemlich alle, trotz der Wechselschicht,
ihr Essen holen und mit der Familie verzehren. Diejenigen,
welche Frühschicht haben, kommen zwar erst in der dritten und
vierten Stunde, bei längerer Schichtzeit noch später nach Hause.
Aber diese erhalten auch jetzt in der Fainilie meist nur auf-
gewärmtes Mittagessen. Für sie müßten also die Familien bei
den Ausgabestellen der Gemeinde das Mittagessen mitholen und
es dann warm halten bezw. frisch aufwärmen.

Wir können uns nur für eine Austeilung seitens der Ge-
meinden erwärmen. Der Preis muß aber ein mäßiger und die
Qualität eine gute sein. Der Preis dürfte pro Portion 26 bis
höchstens 30 Pf. betragen. Eine zahlreiche Familie kann sich
sonst aus finanziellen Gründen nicht daran beteiligen, weil die
Löhne hierzu meist nicht ausreichend sind. Die anderen Speisen,
welche noch gebraucht werden, sind so teuer, daß an Kleidung
jetzt gar nicht gedacht werden kann. Deshalb wäre ein in Massen
hergestelltes, billiges und kräftiges Mittagessen sehr nötig.

Mit hochachtungsvollem Glück aus!

Poln. Berufsvereinigung (Abt. Bergarb.) I. A.: Mankowski.

Gewerkverein der Bergarbeiter (H.-D.). I. A.: Schmidt.

Verband der Bergarbeiter Deutschlands. I. A.: Sachse.

Gcwerkverein christl. Bergarb. Deutschlands. I. A.: Vogelfang.

Eingabe betreffend Aufbesserung der Gedingesätze
und Schichtlöhnc der Bergarbeiter.

Essen, Oberhausen, Bochum, den 11. August 1916.

A n den Vor st and des Zechenverbandes

in Essen, Bismarckstraße.

Die unterzeichneten Organisationsvorstände ersuchen den
Zechenverband, die ihm angeschlossenen Werke zu veranlassen,
eine angemessene Aufbesserung der Gedingesätze und der L-chicht-
löhne vorzunehmen. Vor allen Dingen bitten wir, die niedrigst
        <pb n="198" />
        ﻿Entlohnten, besonders auch die Tagesarbeiter, am meisten zu
berücksichtigen.

Infolge der gewaltigen Lebensmittelteuerung und der dem-
entsprechend gefallenen Kaufkraft des Geldes rst die Lebens-
haltung der Bergarbeiter erheblich schlechter geworden. Das ist
für die Bergarbeiter und ihre Familien äußerst bedauerlich, be-
einträchtigt auch in bedenklichem Maße die gerade jetzt so not-
wendige Leistungsfähigkeit der Belegschaften. Die Grubenver-
waltungen haben doch ebenfalls das größte Interesse an einer
gesunden und arbeitsfreudigen Arbeiterschaft. Bei den jetzigen
hohen Lebensmittelpreisen und den vorhandenen Ernährungs-
schwierigkeiten ist es ausgeschlossen, daß die Bergarbeiter bei der
jetzigen Entlohnung die an sie gestellten großen Anforderungen
auf die Dauer erfüllen können.

Aus diesem Grunde ist bereits in fast allen Arbeiteraus-
schußsitzungen des letzten Vierteljahres eine Lohnaufbesserung
verlangt worden. Vielfach haben in diesen Sitzungen die Wecks-
verwaltungen nur allgemein erklärt, daß der Lohn gestiegen sei
und weiter steigen würde. Auf einer Anzahl von Werken wurden
die Ausschußmitglieder auf d.en angeblich bereits vorhandenen
hohen Durchschnittslahn verwiesen.

Wir wollen gern anerkennen, daß der Lohn in die Höhe
gegangen ist. Uni den Bergleuten aber dauernd das wirtschaft-
liche Durchhalten zu ermöglichen, müssen die Löhne noch eine
wesentliche Steigerung erfahren. Was den Durchschnittslohn
anbetrifft, so muß hierbei berücksichtigt werden, daß nicht alle
Bergleute denselben verdienen. Der größere Teil der Beleg-
schaftsmitglieder bleibt unter dem Durchschnittslohn ihrer Klasse.
Die Lohnstatistik für das 2. Vierteljahr 1916 ist bis jetzt noch
nicht erschienen. Nach der Veröffentlichung für das 1. Viertel-
jahr 1916 betrug der Durchschnittslohn für die eigentlichen Berg-
arbeiter im Ruhrbergbau 7,62 Mk. Wenn auch im 2. Viertel-
jahr wiederum eine Steigerung des Lohnes eingetreten ist, so
kann dieselbe erfahrungsgemäß doch nicht als ausreichend be-
zeichnet werden.

Von mehreren Grubenverwaltungen wurde den Hauern in
der letzten Zeit ein Durchschnittslohn von 9 Mk. pro Schicht
zugesichert. Wir sind auch der Auffassung, daß ein Hauerlohn
unter 9 Mk. in der jetzigen Zeit nicht mehr zum Leben aus-
reicht. Trotzdem werden uns aber noch Zechen genannt, auf
denen Hauerlöhne von 6 bis 7 Mark, sogar unter 6 Mark aus-
gezahlt wurden.

Ganz besonders haben dann die Schichtlöhner, sowohl über
wie unter Tage, eine Aufbesserung ihres Lohnes dringend not-
wendig. Sie sind bisher bei der Lohnsteigerung leider viel zu
wenig.berücksichtigt worden. Dies ergibt sich schon aus der Lohn-
statistik des 1. Vierteljahrs 1916. Der Durchschnittslohn der
        <pb n="199" />
        ﻿200



„sonstigen unterirdischen" Arbeiter betrug 6,15 Mk., der Durch-
schnittslohn der erwachsenen männlichen Tagesarbeiter 4,98 Mk.
Zu solchen Löhnen müßte eine ganz erhebliche Zulage kommen,
uni auch diesen Arbeitern und ihren Familien die außerordent-
liche Teuerungszeit einigermaßen erträglich zu machen.

Bezüglich der von den Zechen gezahlten Kinderzulage bitten
ivir, dieselbe überall im Lohnbuch besonders auszuführen, da wir
erfahren haben, daß die Kinderzulage teilweise in der Berech-
nung des Durchschnittslohnes einbegriffen ist.

Anschließend daran gestatten wir uns noch die Bitte, bezüg-
lich der Lohn- und Abschlagszahlung eine Aenderung eintreten
zu lassen. Wir bitten, die Lohnzahlung so zu regeln, daß in der
Zeit vöni 26. bis 30. die Abschlagszahlung für den lausenden
Monat erfolgt, in der Zeit vom 10. bis 16. des neuen Monats
die eigentliche Lohnzahlung. Bei der jetzt bestehenden Art der
Zahlung, müssen diejenigen Arbeiter, die am 1. des Monats
die Arbeit aufnehmen, volle sechs Wochen warten, ehe sie eine
Lohnzahlung erhalten. Bei der beantragten Aenderung würde
sich die Wartezeit wesentlich verkürzen. Besonders für die nach
Beendigung des Krieges zur Arbeit, zurückkehrenden Bergarbeiter
würde das eine erhebliche Besserung bedeuten.

Schließlich haben wir dann noch einen Wunsch bezüglich der
Einkellerung von Kartoffeln. Im Ruhrgebiet ist die Bevölke-
rung gewöhnt, im Herbst den Kartoffelbedarf bis zur nächsten
Ernte einzukellern. Das wird ihr in diesem Jahre wegen der
herrschenden Teuerung schwer werden und vielfach unmöglich
sein. Tie meisten Arbeiter werden das notwendige Geld nicht
zusammenbringen können. Es sind deshalb Maßnahmen not-
wendig, um der Bergarbeiterschaft das Einkellern zu ermög-
lichen. Die Werksverwaltungen haben ja auch schon früher be-
züglich der .Kartoffelversorgung erleichternd eingegriffen. Wir
bitten daher, daß sie auch in diesem Jahre in entgegenkommender
Weise die Kartoffclversorgung ihrer Arbeiter übernehmen. Den
Arbeitern könnten so die notwendigen Kartoffeln zu Vorzugs-
preisen geliefert und eine bequeme Ratenzahlung gestattet
werden. Es wäre das eine erfreulich wirkende soziale Kriegs-
maßnahme.

Wir hoffen bestimmt, daß unsere Anträge geneigte Berück-
sichtigung finden, zumal ja die Geschäftslage im Bergbau ein
Entgegenkommen in der Lohnfrage recht gut gestattet. Jeden-
falls würde die Erfüllung unserer Wünsche die Bergarbeiter
besser in den Stand versetzen, ihre gerade in der gegenwärtigen
ernsten Zeit besonders notwendige körperliche Leistungsfähigkeit
auch im vaterländischen Interesse aufrecht zu erhalten.

Mit hochachtungsvollem Glückauf!

(Folgen Unterschriften.)
        <pb n="200" />
        ﻿201

Die Antwort des Zechenverbandes ging erst am 25. Sep-
tember ein. Diese lange Verzögerung fällt aber nur teilweise
dem Zcchenverband zur Last Wie ans dem folgenden Abdruck
ersichtlich, ist die Antwort vom 12. September datiert, also vier
Wochen nach dem Datum unserer Eingabe (11. August). Die
Antwort ging per eingeschriebenen Brief an die persönliche
Adresse des ersten Vorsitzenden des christlichen Gewerkvereins der
Bergarbeiter, H. Vogelfang, ab. Dieser hatte damals geschäftlich
in Berlin zu tun und die Post ließ den eingeschriebenen Brief
bis zum 25. September liegen, bestellte ihn also nicht früher.

Dagegen ist Beschwerde geführt worden. Die Antwort lautet:

„Zechen-Verband.	Esse» (Ruhr), 12. Sept. 1916.

An den Gewerkverein christlicher Bergarbeiter Deutschlands,
z. H. des Herrn Vogelfang, Essen.

Auf die zefl. Zuschrift vom 11. August d. I.

Wir haben bereits in unserem Schreiben vom 2. Dezember v. I.
darauf aufmerksam gemacht, daß bei Prüfung der amtlich ermittelten
Durschnittslöhne die durch den Krieg hervorgerufene Verschiebung
in der Zusammensetzung der Belegschaft nicht unberücksichtigt bleiben
darf. Seit Beginn des Krieges sind durch die Einberufungen kriegs-
verwendungssähiger Mannschaften dauernd die kräftigsten und die
leistungsfähigsten Arbeiter aus den Belegschaften herausgezogen wor-
den, an deren Stelle, von den Knappschaftsinvaliden, die ihre Arbeit
wieder ausgenommen haben, abgesehen, bergfremde Leute mit ge-
ringerer Leistungsfähigkeit getreten sind. Dieser Austausch zwischen
geschulten und ungeschulten, zum Teil noch recht jugendlichen Arbeits-
kräften, der bis zur jüngsten Zeit angehalten hat, muß natürlich, da
für die Entlohnung nur die Arbeitsleistung den Maßstab bildet, hem-
mend auf die Aufwärtsentwicklung der rein rechnerisch ermittelten
Lohnkurve einwirken.

In der Eingabe wird auf den Lohn der eigentlichen Bergarbeiter
(der Hauer nebst den mit ihnen im Gedinge arbeitenden oder ihnen
sonst zugewiesenen Schleppern) hingewiesen, den die letzte amtliche
Statistik im Durchschnitt mit 7,62 Mark angibt. Das ist der Lohn-
stand, wie er etwa im Februar d. I. erreicht war.

Eine bei unseren Berbandsmitgliedern veranstaltete, vor wenigen
Tagen abgeschlossene Rundfrage hat ergeben, daß im Monat Jüli d. I.
von den insgesamt beschäftigten Kohlenhauern und Lehrhauern 3,8
Prozent einen durchschnittlichen Schichtverdienst von unter sieben Mark
gehabt haben. Dies ist, wie auch bei den folgenden Zahlen, der reine
Verdienst für die normale (achtstündige) Schicht, von dem die Arbeits-
kosten (Sprengstoffe usw.) und die Beiträge zur sozialen Versicherung
abgezogen sind, also nicht der Tagesverdienst, der sich durch Verfahren
von Ueber- und Nebenschichten wesentlich höher stellt. Auf die Zahl
        <pb n="201" />
        ﻿derjenigen Leute dieser Gruppe, die unter 6 Mark verdient haben, ent-
fallen nur 0,31 Prozent. Bei diesen handelt es sich aber fast aus-
schließlich um Lehrhauer, also um Arbeiter, die schon seit jeher aus
einem Teil der Zechen für die Uebergangszeit einen geringern Lohn
aus dem Gedinge als die Vollhauer erhalten.

26,5 Prozent der Kohlen- und Lehrhauer hatten im Juli einen
Schichtverdienst zwischen 7 und 8 Mark, 50 Prozent einen solchen zwi-
schen 8 und 9 Mark und 19,6 Prozent einen solchen von über 9 Mark.
Würde man bei Ermittelung des durchschnittlichen Schichtverdienstes
die statistischen Erhebungen für die Klasse der eigentlichen Vollhauer
gesondert vornehmen, so wäre eine nicht unwesentliche Erhöhung ihres
Turch-schnittslchnes, also eine Verschiebung der vorerwähnten Prozent-
ziffern in die jeweilig höheren Lohngruppen, die natürliche Folge.

Von den mit den Hauern in einem Gedinge arbeitenden oder
ihnen sonst zugewiesenen Schleppern, also einer Arbeitergruppe, die
aus ungelernten Leuten besteht, verdienten im Juli d. I. 31,5 Prozent
unter 6 Mark, 24,8 Prozent zwischen 6 und 7 Mark, 28,5 Prozent
zwischen 7 und 8 Mark und 15,3 Prozent über acht Mark in der acht-
stündigen Schicht. Wenn auch bei dieser Arbeitergruppe erhebliche
Lohnunterschicde auftreten, so erklärt sich das ohne weiteres daraus,
daß bei der Mannigfaltigkeit der unterirdischen Betriebsverhältnisse
die Anforderungen an die Arbeitsleistung der meist noch im jungen
Alter stehenden Schlepper sehr erheblich voneinander abweichen und
daß sich auch bei diesen Arbeitern ein ständiger Wechsel mit der ein-
gangs erwähnten Rückwirkung auf den Durschnittslohn vollzieht.

Trotz des dauernd erfolgten Zuzuges ungeschulter Arbeitskräfte
ist der Turchschnittslöhn je Schicht auch in den letzten Monaten nicht
unwesentlich gestiegen; er dürfte heute auf Grund sorgfältiger Be-
rechnungen für die der Klasse I der amtlichen Statistik angehörenden
Hauer, Lehrhäuer und Schlepper eine Höhe von mehr als 8,30 Mark
erreicht haben — das ist fast zehn Prozent mehr gegenüber dem in der
letzten amtlichen Nachweisung angegebenen Lohn und über 35 Prozent
mehr als der Lohn im letzten Vierteljahr 1914. Die Erhöhung des
Durchschnittslohnes hat sich während der Dauer des Krieges auf allen
Zechen fast ununterbrochen vollzogen und es ist, wenn nicht der Gang
der Verhältnisse durch besondere Umstände störend beeinflußt werden
sollte, auch nicht anzunehmen, daß eine Aenderung in dieser Entwick-
lung eintreten wird.

Dasselbe gilt bezüglich der übrigen unter und über Tage beschäf-
tigten Belegschaftsmitglieder, deren Löhne ebenfalls dauernd gestiegen
sind. Auch bei den Durchschnittslöhnen dieser Arbeitergruppen macht
sich naturgemäß der Zuzug bergfremder Leute in gleicher Weise gel-
tend. Es darf ferner nicht außer Acht gelassen werden, daß sich unter
den im Schichtlohn beschäftigten Arbeitern ein großer Teil von Knapp-
schaftsinvaliden mit beschränkter Leistungsfähigkeit befindet.
        <pb n="202" />
        ﻿Alles in allem glauben wir, daß die Entwicklung des Verdienstes
der Bergarbeiter sich in einer Weise vollzogen hat und weiter vollzieht,
die den gestiegenen Lebensunkosten, soweit die Verschiedenheit der Ver-
hältnisse der Zechen es ermöglicht, Rechnung trägt und daß, wenn
zurzeit die Ernährungsschwierigkeiten drückend empfunden werden, da-
fiir nicht sowohl der Stand der Löhne der Grund ist, als solche Um-
stände, die durch die Maßnahmen unserer Feinde bedingt sind. ■

Den in der Eingabe geäußerten Wunsch, daß die Kinderzulage
im Lohnbuch besonders aufgeführt werde, sind wir gern bereit, an
die Verbandszechen, die dies bisher noch nicht getan haben sollten,
empfehlend weiterzugeben. Im übrigen halten wir die Mitberücksich-
tigung der Kinderzulage bei Berechnung des Durchschnittslohnes für
sachlich richtig, um so mehr, als sie auch bei den Beiträgen für die
Knappschafts - Berüfsgenossenschast und den Knappschaftsverein zum
Vorteil der Arbeiter in den Lohn eingerechnet wird. Innerhalb des
Durchschnittslohnes bildet die seit März d. I. gewährte Kinderzulage
gerade für diejenigen Familien, die durch die Verteuerung der Lebens-
haltung am meisten betroffen werden, einen gewissen Ausgleich.

Was die beantragte Früherlegung der Lohn- und Abschlagstage
anlangt, so handelt es sich hierbei um eine Frage, die von den Zechen-
verwaltungen schon wiederholt aufs eingehendste erwogen worden ist.
In keinem anderen Berufe des gewerblichen Lebens ist aber die Frage
der Lohnbewegung so schwierig und verwickelt, wie im Bergwerks-
betriebe. Die Arbeitsleistung der unter Tage beschäftigten Kamerad-
schaften setzt sich zumeist aus einer Reihe besonders bezahlter Einzel-
leistungen zusammen, die erst am Ende eines jeden Monats festgestellt
werden können und die die Grundlage zur Errechnung der Brutto-
lohnsumme gibt. Diese muß dann nach Maßgabe der Zahl der von
jedem Kameradschaftsmitgliede verfahrenen Schichten und unter Ab-
rechnung der Beträge für Sprengstoffe usw. auf den einzelnen Mann
umgelegt werden. Außerdem müssen sämtliche Lohnberechnungen durch
die Bureaubeamten nachgeprüft, auch die für die soziale Versicherung,
für gelieferte Kohlen, Lebensmittel usw. vorzunehmenden Abzüge ver-
rechnet und endlich die gesamten einzelnen Lohnnachweisungen zu-
sammenzestellt werden. So erklärt es sich, daß bei der sehr erheb-
lichen Arbeiterzahl auf den hiesigen Zechen längere Zeit bis zur end-
gültigen Feststellung der dem einzelnen Arbeiter zu zahlenden Lohn-
summe vergeht.

Eine Abkürzung der für die Lohnberechnung erforderlichen Zeit
wäre nur durch eine wesentliche Vermehrung der Beamten zu er-
reichen, die gegenwärtig aber unmöglich ist. Im übrigen darf nicht
unberücksichtigt bleiben, daß durch die auf den Zechen allgemein statt-
findenden Abschlagszahlungen tatsächlich die Lohnzahlung eine 14tägige
ist. Hinsichtlich der neu in den Bergbau eintretenden und der aus
dem Heeresdienst zur Arbeit zurückkehrenden Bergleute sind die
Zechenverwaltungen, wie sie dies bereits im Juni v. I. auf eine An-
        <pb n="203" />
        ﻿204

frage der König!. Bergbehörde auch zum.Ausdruck gebracht haben, gern
bereit, alles zu tun, um den Leuten den Uebergan-g zu den üblichen
regelmäßigen Lohnzahlungen zu erleichtern.

Als ebenso selbstverständlich glauben wir es betrachten zu können,
daß die Zechenverwaltungen, wie in den früheren Jahren, weitgehendst
ihre Hilfe dazu bieten werden, um den Belegschaftsmitgliedern die
Einkellerung von ausreichenden Mengen Kartoffeln zu ermöglichen.
Inwieweit die Zechen indes den unmittelbaren Bezug und die Ver-
teilung der Kartoffeln übernehmen können, läßt sich zurzeit mit Rück-
sicht auf die Bestimmungen über die Beschlagnahme der Kartoffeln
und ihre Rationierung nicht übersehen« Wie aber die Zechen bei Be-
schaffung anderer Lebensrnittel für ihre Belegschaftsmitglieder wäh-
rend des Krieges stets bereitwilligst ihre Hand geboten haben, so
werden sie dies auch bezüglich der Beschaffung von Kartoffeln tun und
gemäß der in den Arbeiterausfchüssen gegebenen Zusicherung, in den
ihrer selbständigen Hilfeleistung durch die neuen Bestimmungen ge-
zogenen Grenzen alles aufbieten, um eine ausreichende Beschaffung
dieses wichtigen Lebensmittels sicherzustellen. Die Zechenverwaltungen
Halen, wie in der Eingabe sehr richtig hervorgehoben wird, selbst das
größte Interesse an einer gesunden und zufriedenen Arbeiterschaft.

Glückauf!

Zechen-Verband.

Der Vorstand:	Die Geschäftsführung:

gez. Hugenberg.	gez. Loewenstein."

Betrifft Bevorzugung bei der Lebcnsmittelverteilung seitens
der Gelben, sowie die äußerst ungerechte und mangelhafte Ber-
teilung von Lebensmitteln seitens der Zechen nebst Höhe der
Kartoffelprcise und Verkauf der sogenannten Auslandsware.

Bochum, Essen, Oberhausen, den 11. August 1916.

An das Kriegsernährungsamt zu Berlin.

Die ergebenst Unterzeichneten haben sich schon teils persön-
lich, teils schriftlich bei dem Kriegsernährungsamt darüber be-
schwert, daß die gelben Werkvereine Lebensmittel aller Art, auch
solche, die behördlich rationiert sind, an ihre Mitglieder ver-
kaufen. Einzelne Zechen bei Essen haben das neuerdings ver-
boten, weil die Belegschaften wegen dieser Bevorzugung, der
die Zechenverwaltungen offensichtlich Vorschub leisten, so erregt
waren, daß auf zwei Zechen sogar gestreikt wurde. In Essen
sind auch, wie uns mitgeteilt wurde, bei den Gelben kürzlich
12 Zentner Butter beschlagnahmt worden. Trotz alledem ver-
teilen die gelben Werkvereine jene Waren weiter, also auch
immer noch rationierte Lebensmittel. Eine Anzahl Zechen
        <pb n="204" />
        ﻿205

stellen den Gelben sogar besondere Räume für die Verteilung
zur Verfügung. Die Belegschaften glauben deshalb, daß auch
die Waren mit Hilfe der Zechen oder ihrer^Zechen-Konsum-
anstalten den Gelben zugeschoben werden. Schon das macht
böses Blut.

Wenn die gelben Vereine es machten wie die Konsum-
Vereine, d. h. nur jedem Mitglied den zuständigen (rationierten)
Teil geben würden, so wäre dagegen nichts einzuwenden. Aber
das tun die Gelben nicht. Sie geben immer noch Waren ab,
ohne nach der behördlichen Rationierung zu fragen., Sie treten
also die behördlichen Verordnungen mit Füßen. Es empört die
anderen Arbeiter mit Recht, daß so die Mitglieder der Gelben
ersichtlich mit Hilfe der Zechen eine besondere Bevorzugung
genießen.

So wurde nach uns gemachten Meldungen noch am 7. Aug.
auf Zeche Carolinen glück in Bochum von den Gelben
Mehl, Wurst, Käse, .Kaffee-Ersatz und Marmelade an die Mit-
glieder abgegeben. Auf^Zeche Dannenbaum l bei Bochum
werden noch . jeden Sonnabend Eier, Butter, Marmelade
usw. an die Gelben verkauft. Auf Zeche G u st a v in Essen
wurden Seife, Käse und Kaffee-Ersatz von den Gelben an ihre
Mitglieder, für die Belegschaft der Zeche Viktor Matthias
in Essen am 4. August an die gelben Mitglieder in der Wohnung
des Vorsitzenden Terjung, Hermannstraße 60, Seife, Heringe
und Kaffee-Ersatz abgegeben. Auch in der Wohnung des gelben
Vorsitzenden Völkens in Stoppenberg bei Essen, Glückaufstr. 7,
wurden, gleichfalls dieser Tage, noch Seife, Grießmehl, ^Käse
und Marmelade an die gelben Belegschaftsmitglieder der Stin-
neszeche Ernestine verkauft.

, Neben Mehl, Fleisch, Wurst, Eiern, Butter, ist auch Seife hier
rationiert. Wir bitten das Kriegsernährungsamt dringend,
Ordnung zu schaffen und für eine gerechte, strenge, gleichmäßige
Verteilung Sorge zu tragen.

Aber auch bei der direkten Verteilung von Lebensmitteln
seitens der Zechenverwaltungen haben sich beunruhigende Miß-
stände bemerkbar gemacht. Der vom Kriegsernährungsamt an-
gewiesene Speck (i Kilogramm für jeden Arbeiter) ist nicht nur
zu den verschiedensten Preisen von den Zechen abgegeben worden
- der Preis schwankte zwischen 2,30—4,00 Mk—, sondern viele
Zechen haben nur 1 Pfund, manche auch nur 1^ Pfund statt
2 Pfund hergegeben. Die Zeche Matthias Stinnes in
Carnap gab den Speck nur an Leute, die vier Kinder und dar-
über haben. Die Mißstimmung der Arbeiter über diese Miß-
wirtschaft ist wirklich groß.

Ebenso ist die Verteilung der Brot-Zusatzmarken für die
Bergleute eine sehr willkürliche, weil ungleich und ungerecht.
Manche Zechen geben pro Woche nur für 2 Pfund Brot-Zusatz-
        <pb n="205" />
        ﻿— 206 —

marken aus, andere 3 Pfund und wieder andere 3^ Pfund und
4 Pfund. Einige Zechenverwaltungen stellten sogar die Aus-
gabe von Brotzusatzniarken wieder ein, angeblich infowe behördl.
Verfügung. Ebenso werden die schon früher angewiesenen Brot-
Zusatzmarken für Ueberschichten noch immer nicht einheitlich ab-
gegeben. Für eine halbe Ueberschicht wird überall eine ^-Pfund-
marke, für eine ganze Ueberschicht (Nebenschicht genannt) wird
von vielen Zechen nur % Pfund, von vielen Zechen aber wird,
wie es auch richtig ist, eine Marke für 1 Pfund Brot abgegeben.

Wir bitten das Kriegsernährungsamt, die Zechen anzu-
weisen, für eine ganze Ueberschicht (Nebenschicht genannt) auch
ein ganzes Pfund Brot anzuweisen und die besondere Brot-
menge einheitlich für alle Zechen und Bergarbeiter zu regeln.

Die Tagesarbeiter beklagen sich sehr bitter, daß sie meist
weder Speck noch besondere neue Brotmarken, ja meist nicht ein-
mal Hülsenfrüchte erhalten, obwohl viele von ihnen recht schwere
Arbeit über Tage verrichten müssen. Wenn es auch richtig ist,
daß viele Tagesarbeiter sich mittags Essen bringen lassen können,
so ist das doch bei vielen wegen der stundenweit abliegenden
Wohnung nicht möglich. Namentlich empfinden die Leute es
hart, daß sie gleich 2 bis 3^ Pfund Brot für die Woche weniger
erhalten. Wir bitten auch hierin Wandel zu schaffen.

Dann geben die Zechenverwaltungen auch sehr ungleich-
mäßig und zu sehr stark abweichenden Preisen in allen Berg-
revieren noch andere Lebensmittel an die Belegschaften ab. Wir
könnten hier auf Wunsch eine Menge von Beispielen anführen.
Diese ungleiche Abgabe ist sehr willkürlich und reizt die
Arbeiter stark auf. Auf manchen Zechen werden wirklich
reichlich Lebensmittel verkauft, auf manch anderen wieder wenig
oder gar nichts. Auch sind, wie bereits erwähnt, die Preise
außerordentlich verschieden. Das alles erzeugt nur Mißstim-
mung bei denen, welche nichts erhalten oder die manchmal fast
doppelt hohe Preise für dieselben Waren zahlen müssen als auf
Nachbarzechen zu zahlen sind.

Um diesem Wirrwarr ein Ende zu machen, bitten wir drin-
gend, den Zechen nur die Brotmarken für Ueberschichten zu be-
lassen und, wie vorhin vorgeschlagen, geordnet abgeben zu lassen.
Die Verteilung von Fett, Fleischwaren, Hülsenfrüchten usw. für
die Schwerarbeiter sollte nur durch die Genieindcn geregelt
werden, damit eine gleichmäßige Menge zu einheitlichen Preisen
an die in Frage kommenden Schwerarbeiter gelangt. Die Or-
, ganisation dieser Verteilung durch die Gemeinden macht keine
große Arbeit. Die meisten Gemeinden haben doch den Lebens-
mittelverkauf setzt schon organisiert.

Ueber die viel zu hohen Kartoffelpreise herrscht großer Miß-
mut. Daß die Preise für Frühkartoffeln viel zu hoch sind, be-
weist die zeitweilige Ueberschwemmung des Kartoffelmarkts. Auch
        <pb n="206" />
        ﻿207

die Preise für die Winterkartoffeln wären nach allgemeiner An-
sicht mit 4 Mark, höchstens mit 4,50 Mark pro Zentner von
Konsumenten sehr reichlich bezahlt. Wir bitten, die Preise dem-
entsprechend zu ändern, mindestens aber dafür zu sorgen, daß
der Höchstpreis 4,75 Mark frei Keller nicht übersteigen
darf. Wir bitten ferner, den Februarpreis ebenfalls
namhaft herabzusehen, nicht nur, weil er viel zu hoch ist, sondern
auch deshalb, weil er die Gefahr in sich birgt, daß im Herbst
die Kartoffeln wieder recht knapp geliefert oder gar zurück-
gehalten werden. Schließlich kann auch starker Frost im Februar
das Oeffnen der Mieten verbieten und wie im vergangenen
Frühjahr aus diesem Grunde ein starker Kartoffelmangel ein-
treten. Darum ist den Arbeitern im Herbst das Einkellern der
Kartoffeln in der vor dem Kriege üblichen Weise stärker zu er-
möglichen.

Schließlich wollen wir nochmals, wie wir das anfangs Juni
schon in der Sitzung im Reichstag persönlich taten, dringend
bitten, den Verkauf der sogenannten Auslandsware zu höheren
Preisen für Händler, Private und Werke ganz zu verbieten. Ist
wirklich vom Ausland bezogene Ware nur zu höheren Preisen
erhältlich gewesen, so soll das Geschäft nur von der Zentral-
einkaufsgesellschaft vollzogen und der Verkauf in gleichmäßigen
Quanten seitens der Gemeindeverwaltungen an die Konsumen-
ten zuni Selbstkostenpreise vollzogen werden. Die Erfahrung
zeigt ja, welcher Unfug mit solcher oft nur angeblich vom Aus-
land bezogener Ware von den Händlern und Privatleuten ge-
trieben wird. Es erregt auch das die ärinere Bevölkerung noch
besonders, wenn der besser bemittelte Bürger sich solch teure
Auslandswaren, seien es Fleischwaren, Butter, Mehl, Eier usw.
kaufen kann und der arme Mann bekommt nur seine ungenügende
Nation. Oft kann er diese nicht einmal erhalten, während der
besser Bemittelte sich genügend solche oft nur angebliche Aus-
landsware beschafft. Wir bitten dringend, diesen Unfug end-
gültig zu beseitigen.

Mit hochachtungsvollcm Glück auf!

(Folgen Unterschriften.)

Das Kriegsernährungsamt
Bezug auf diese Eingabe:

nahm in folgenden Schreiben
Berlin, den 21. August 1916.

An den Verband der Bergarbeiter Deutschlands, z. H. des Herrn
Vorsitzenden Sachse, M. d. R., in Bochum.

Auf die voni Verband der Bergarbeiter Deutschlands gemeinsam
mit dem Gewerkverein christlicher Bergarbeiter Deutschlands, der Pol-
nischen Berufsvereinigung der Bergarbeiter und dem Gewerkverein
der Bergarbeiter (Hirsch-Duncker) an das Kriegsernährungsamt ge-
        <pb n="207" />
        ﻿208

richtete Eingabe vom 11. August 1916 beehre ich mich folgendes zu er-
widern^

Ueber die Frage, ob eine Bevorzugung der gelben Werkvereine
bei der Verteilung behördlich rationierter Lebensmittel stattgefunden
hat, sind Erhebungen eingeleitet. Das Kriegsernährungsamt steht aus
dem Standpunkt, daß die behördlich rationierten Lebensmittel gleich-
mäßig zu verteilen sind, und würde eine Abweichung von diesem
Grundsatz nicht billigen können. Bevor ein endgültiges Urteil über
Ihre Beschwerden abgegeben werden kann, muß jedoch eine genaue
Ermittelung des Sachverhalts an Ort und Stelle stattfinden. Da-
gegen, daß die Werkvereine nicht rationierte Lebensmittel kaufen und
an ihre Mitglieder weiterverkaufen, bestehen selbstverständlich ebenso
wenig Bedenken, wie dagegen, daß Konsumvereine die gleiche Tätig-
keit ausüben.

Die verschiedene Preisbemessung bei Verteilung des Specks erklärt
sich daraus, daß die Zechen zugunsten ihrer Arbeiter in größerem oder
geringerem Maße unter ihren Selbstkostenpreis — der 4 Mark nicht
unwesentlich überstieg heruntergingen. Ein Zwang auf die Zechen,
nicht den vollen Selbstkostenpreis zu berechnen, kann nicht ausgeübt
werden, und es liegt auch kein Grund zur Beschwerde vor, wenn ein-
zelne Zechen ihren Arbeitern besondere Vergünstigungen gewähren.

Die Brotrationen für Schwerarbeiter werden durch die in Vor-
bereitung befindliche Neuregelung der Brotversorgung einheitlich neu
festgesetzt werden. Die allgemeinen Anordnungen hierüber werden
voraussichtlich Ansang September ergehen.

Der Kartoffelpreis konnte nicht niedriger festgesetzt werden, wenn
nicht die Bereitstellung der erforderlichen Vorräte für Ernährungsgwecke
gefährdet werden sollte. Es wird dafür gesorgt werden, daß der Preis
von 4,75 Mark frei Keller für den Winter nicht überschritten wird und
daß der Kleinverkaufspreis 0,55 Mark für 10 Pfund nicht überschreitet.

Der Ankauf der wichtigsten Lebensmittel im Auslande ist in der
Hand der Zentral-Einkaussgesellschaft monopolisiert und es ist Vor-
sorge getroffen, daß die Auslandsware zu angemessenen Preisen im
Jnlande zum Verkauf kommt. Wenn Händler versüchen sollten,
Inlandsware als Auslandsware unter lleberschreitung der für In-
landsware geltenden Höchstpreise zu verkaufen, so würden die betref-
fenden Händler sich eines Vergehens gegen die Höchstpreisverordnung
schuldig machen und gerichtliche Bestrafung verdienen. Es kann nur
anheimgestellt werden, solche Fälle bei der Staatsanwaltschaft oder bei
den Preisprüfungsstellen zur Anzeige zu bringen. Die Festsetzung
einheitlicher Preise für Inlandsware und Auslandsware läßt sich nicht
allgemein durchführen.

Ich darf ergebenst bitten, die unterzeichneten Verbände von vor-
stehendem Bescheide in Kenntnis zu setzen. Drei Abdrücke liegen zu
diesem Zwecke bei.	v. Batocki.

* * *
        <pb n="208" />
        ﻿209

Berlin, den 23. August 1916.

An den Verband der Bergarbeiter Deutschlands,

z. H. des Herrn Sachse in Bochum.

Im rheinisch-westfälischen Kohlenrevier ist eine Beunruhigung
unter den Bergarbeitern entstanden, die unter anderem damit erklärt
wird, daß ihnen nicht diejenige Menge an Speck geliefert worden sei,
über welche ich mit Vertretern der Arbeiterschaft am 20. JuNi 1616
in Düsseldorf gesprochen habe. Meine Erwartung, daß überall etwa
Zwei Pfund würden verteilt werden können, läßt sich in der Tat nicht
verwirklichen. Die Zechen haben aus der von mir Ende Juni zur Ver-
fügung gestellten Menge nur etwa ein Pfund auf den Kopf verteilen
körmen. Wenn daneben von den Gemeinden Speck verteilt worden ist,
so kommt er aus einer früheren Ueberweisung, die noch nicht so ge-
regelt war, daß überall gleichmäßige Kopfmengen verteilt werden
konnten.

Da aber jetzt weitere Vorräte nicht verfügbar sind, ist es leider
nicht möglich, die entstandenen Ungleichheiten nachträglich auszu-
gleichen.	v. Ba t o c ki.

* * *

Berlin, den 13. Oktober 1916.

An den Verband der Bergarbeiter Deutschlands,

z. H. des Vorsitzenden Herrn Sachs e in Bochum.

In Verfolg meines Bescheides vom 21. August 1916 beehre ich
mich, ergebenst mitzuteilen, daß nach dem Ergebnis der inzwischen an-
gestellten Ermittelungen die Werkvereine im allgemeinen an ihre
Mitglieder Waren verkauft haben, die im freien Handel zu haben
waren. Es sind aber auch einzelne Fälle vorgekommen, in denen
. Werkvereine die örtlich bestehenden Vorschriften, nach denen bestimmte '
Waren nur gegen Lebensmittelmarken abgesetzt werden dürfen, nicht
beachtet haben. Es ist Vorsorge getroffen worden, daß in Zukunft
solche Verstöße sich nicht wiederholen.	I. V.: v. Oppen.

Es ist mithin amtlich festgestellt, daß die Wirtschaftsfried-
lichen zur Zeit der schwersten Not,-die unser Volk bisher durch-
gemacht hat, auf Kosten der Gesamtheit zuerst an sich dachten.
Der wirtschaftsfriedliche „Werkverein", Nr. 36 vom 2. Septbr.
1916, konnte eh da noch über sich gewinnen, zu schreiben:

„Wir sehen der amtlichen Ermittelung mit Freude und Genug-
tuung entgegen, da die Haltlosigkeit und Leichtfertigkeit der streik-
gewerkschaftlichen Behauptungen so am besten nachgewiesen wird."

Die Antwort des Kriegsernährungsamtes zeigt, wie man
die Wirtschaftsfriedlichen und ihr Organ, den „Werkverein",
einzuschätzen hat.

&gt;4
        <pb n="209" />
        ﻿210

Eingabe betreffend Veröffentlichung der amtlichen Lahn-
nachweise im Bergbau Preußens.

Oberhausen, Bochum, Essen, den 16. August 1916.
An Se. Exzellenz, den Herrn Minister für Handel und Gewerbe,
Dr. Sydow, Berlin W.

Die ergebenst Unterzeichneten ersuchen Ew. Exzellenz, zu.
verfügen, daß die amtlichen Nachweise über die Bergarbeiter-
löhne in Preußen wieder veröffentlicht werden.

G r ü n d e : Tie Lohnstatistik ist von hoher Bedeutung,
aber nur dann, wenn sie schnell veröffentlicht wird. Leider fehlt
über die Bergarbeiterlöhne in Preußen seit dem 2. Vierteljahr
1915 jeder amtliche statistische Nachweis. Besonders in jetziger
Zeit wäre es aber hochnötig, daß diese Nachweise schnell er-
scheinen, da bei entstehenden Differenzen, wo Behauptungen
über Lohnhöhen gegen Behauptungen stehen, der amtliche Nach-
weis allein Entscheidung bringen kann. Durch die Nichtver-
öffentlichung dieser Statistik glaubt aber jede der streitenden
Parteien im Rechte zu sein und ein steter Unfriede ist die Folge.

Die Lohnstatistik bietet auch sonst sehr wertvolle Vergleiche
und nehmen wir an, daß keinerlei Grund vorhanden ist, der
zur Unterlassung der Veröffentlichung zwingt.

Wir geben uns deshalb der angenehmen Hoffnung hin, daß
der amtliche Lohnnachweis über die Bergarbeiterlöhne in Preu-
ßen baldigst erscheint und danken Ew. Exzellenz im voraus für
die Erfüllung unserer Bitte.

Mit hochnchtungsvollem Glückauf!

(Folgen Unterschriften.)

* * *

Der Minister für Handel und Gewerbe gab unterm 25. Au-
gust folgenden Bescheid:

Die Lohnzahlen des 2. Vierteljahres 1916 gehen mit Ende dieses
Monats hier ein. Sobald die Zahlen vorliegen, werde ich sie zusammen-
stellen und die Löhne der 4 ' Vierteljahre, 3. Vierteljahr 1918 bis
2. Vierteljahr 1916 veröffentlichen lassen.

Eingabe um 1. Einbeziehung der in der Förderung beschäftigten
Tagesarbciter der Tiefbangewerke in den Begriff Schwerst-
arbciter und 2. um Erhöhung der Kartoffelrationen.

Essen. Bochum, Oberhausen, den 20. Septbr. 1916.
An das Kriegsernährungsamt in Berlin.

Das Kriegsernährungsamt hat erfreulicherweise alle unter-
irdisch beschäftigten Bergarbeiter unter den Begriff Schwerst-
        <pb n="210" />
        ﻿arbeitet genommen, um ihnen besondere Ernährungszulagen
zuzuführen. Die beim Herausschaffen und Verladen der Pro-
dukte beschäftigten Tagesarbeiter, also alle, die direkt bei der
Förderung beteiligt find, wünschen in den Kreis der Schwerst-
arbeiter einbezogen zu werden. Unterzeichnete Verbandsbor-
stände unterstützen diesen Wunsch ganz entschieden. Die bei der
Förderung beschäftigten Tagesarbeiter sind mit den unterirdisch
beschäftigten im Betriebe eng verbunden. Sie haben auch eine
außerordentlich schwere Arbeit und meist keine Pausen. In un-
unterbrochenem Betriebe werden die Produkte zu Tage gefördert
und verladen. Die dabei beschäftigten Arbeiter sind deshalb
während der ganzen Schicht auch ununterbrochen schwer ange-
spannt. Ihr Butterbrot müssen sie in größter Haft bei der Ar-
beit verschlingen. Die Hochhaltung ihrer Körperkräfte ist für
den gesamten Betrieb sehr wichUg. Eine Herabminderung ihrer
Leistungsfähigkeit und ihrer Tätigkeit bedeutet gleichzeitig eine
Hemmung des ganzen unterirdischen Betriebes. Diese Gründe
lassen die Erfüllung des Wunsches der genannten Tagesarbeiter
als dringend notwendige erscheinen.

Mit der bisher von den Kommunalverwaltungen festge-
setzten Kartoffelration von 1% Pfund pro Tag kommen die
Bergarbeiterfamilien in den Hauptbergbaugebieten nicht aus.
Sie haben schon vor dem Kriege ein größeres Quantum ge-
braucht. Jetzt können sie mit 1Pfund noch weniger aus-
kommen, weil viele andere Lebensrnittel ganz fehlen oder nur
in ungenügendem Maße vorhanden sind. Insbesondere sind die
Fleisch- imb Fettrationen zu knapp. Wenn bei dem Mangel an
anderen Lebensrnitteln nicht mehr genügend Kartoffeln geliefert
werden, gehen wir bestimmt schlimmen Zeiten entgegen. An
diesem Punkt darf nicht gespart werden, sollen nicht die Stim-
mung und die Kraft zum Durchhalten verloren gehen. Wir
bitten, den Bergleuten einen Anspruch auf 3 Pfund Kartoffeln
pro Tag zu gewähren.

Mit vorzüglicher Hochachtung!

(Folgen Unterschriften.)

Eingabe um Vermittelung in Knappschaftsfragen.

Bochum, Essen, Oberhausen, den 27. Septbr. 1916.

An Se. Exzellenz den Herrn Minister für Handel
und Gewerbe, Dr. Sydow, Berlin W.

Die ergebenst Unterzeichneten ersuchen Ew. Exzellenz, bezug-
nehmend auf eine Aussprache mit Herrn Geh. Oberbergrat Reuß
        <pb n="211" />
        ﻿212

am 14. September, um Vermittelung in der Frage des Aerzte-
vertrages, der Ummeldung von Knappschaftsmitgliedern zu einem
anderen Knappschaftsarzt, sowie der Erhöhung des Kranken-
geldes im Allgemeinen Knappschaftsverein zu Bochum.

Begründung:

Am 12. Mai 1914 stellte der Verein der Knappschaftsärzte
durch seinen Vorsitzenden Herrn Dr. Beckhaus in Wattenscheid
den Antrag an den Vorstand des Allg. Knappschaftsvereins zu
Bochum, das Aerztehonorar von 4 auf 5 Mark zu erhöhen.
Der Ausbruch des Krieges störte die Verhandlungen über diesen
Antrag und konnte man der Meinung sein, daß dieser bis zur
Beendigung des Krieges zurückgestellt sei.

Im Herbst 1916 legte aber die Knappschaftsverwaltung einen
neuen Aerztevertrag vor, nach dem das Honorar der Herren
Knappschaftsärzte von 4 auf 6 Mark, also um 1 Mark zu er-
höhen sei. Die Hälfte der Erhöhung sollte in bar gezahlt werden,
während 60 Pf. benutzt werden sollten, um den Aerzten ein
Ruhegehalt und Hinterbliebenenfürsorge zu gewähren. Es
waren Ruhegehälter von 2000 bis 4600 Mark vorgesehen, je nach
der zurückgelegten Beschäftigungsdauer der Herren Knappschafts-
ärzte. Das jährliche Witwengeld sollte 800 bis 1800 Mark be-
tragen. Dazu kam nach für die Kinder Erziehungsbeihilfe bis
zum 18. Lebensjahre von 160 bis 360 Mark. Wir erlauben
uns, sowohl die Forderung der Aerzte auf Honorarerhöhung, so-
wie den Aerztevertrag beizulegen, ferner eine Abschrift einer
Notiz der „Aerztlichen Mitteilungen", dem Organ des Leipziger
Aerzteverbandes, die sich gegen den Entwurf des Aerztevertrages
der Bochumer Knappschaftsverwaltung wandte.

In der Vorstandssitzung des Allg. Knappschaftsvereins vom
9. März 1916 wurde der vorgelegte Aerztevertrag von den Vor-
standsältesten abgelehnt, ebenfalls in der Vorstandssitzung vom
13. April 1916.

Die Ablehnung erfolgte unter Hinweis darauf, daß die
Herren Knappschaftsärzte keine Angestellte des Vereins seien,
daß sie vielmehr außer der knappschaftlichen Praxis eine aus-
gedehnte Privatpraxis haben und daß viele von ihnen auch für
Familien-Unterstützungskassen der Zechen, für Orts- und Fabrik-
(Betriebs-)Krankenkassen, sowie als Bahn- oder Schularzt prak-
tizieren. Der Knappschaftsverein dürfe nicht den Aerzten Ruhe-
geld zahlen, die ihre Tätigkeit nur zu einem Teile dem Dienste
des Vereins widmen. Unter den Bergarbeitern herrsche Em-
pörung darüber, daß der Knappschaftsverein den Knappschafts-
ärzten im Anschluß an die knappschaftliche Pensionskasse In-
validen- und Hinterbliebenenfürsorge gewähren wolle. Durch
den vorgelegten Vertrag würden die Aerzte noch mehr an die
        <pb n="212" />
        ﻿Knappschaftsverwaltung gebunden. Eine solche Bindung liege
aber nicht ini Interesse der Knappschaftsmitglieder.

Die Herren Werksvertreter ersuchten nun in einer Eingabe
vom 16. April 1916 das König!. Oberbergamt in Dortmund,
dahin zu entscheiden, daß der Aerztevertrag, d. h. der Antrag
der Verwaltung als angenommen gelte.

Vom Vertreter des König!. Oberbergamts, Herrn Ober-
bergrat Kreisel, wurden darauf Verhandlungen mit der Per-
sonalkommission der Vorstandsältesten gepflogen, an welchen
auch die Vertreter der Organisationen teilnahmen. Inzwischen
war unterm 5. August 1916 von 77 Aeltestenabgeordneten ein
Antrag auf Einberufung einer Generalversammlung eingereicht
worden mit der Tagesordnung: Erhöhung der Invaliden-, Wit-
wen- und Waisenpension um 20 Prozent und des Krankengeldes
um 10 Prozent.

Die gepflogenen Verhandlungen ergaben, daß in der Sitzung
des Satzungsausschusses vom 18. August 1916 die Herren Werks-
vertreter sich damit einverstanden erklärten, daß die Herren
Aerzte sich die Ruhegehalts- und Hinterbliebenenkasse selbst
gründen und das Risiko übernehmen sollten. Die Verwaltung
dieser Kasse sollte jedoch durch die Knappschaftsverwaltung er-
folgen.

Die gesamten .Knappschaftsmitglieder sind der Ansicht, daß
der Knappschaftsverein mit einer Ruhegehalts- bezw. Hinter-
bliebenenkasse der Aerzte nichts zu tun haben darf. Zunächst
muß es den Herren Aerzten selbst überlassen werden, ob sie sich
eine solche Kasse gründen wollen. Wollen sie das aber, so sollen
sie unabhängig vom Allg. Knappschaftsverein mit eigenen Mit-
teln und unter selbstgeschaffener Verwaltung eine derartige
Kasse führen.

Die Knappschaftsverwaltung besteht ans die Einführung
der Hinterbliebenen-Kasse der Aerzte, weil sie dadurch die
Herren Knappschaftsärzte besser binden könne. Daß diese aber
schon ohnehin genug gebunden sind, dürfte beigefügte Geschafts-
anweisung der Knappschaftsverwaltung beweisen. Sehen wir
doch, daß die Errichtung dieser Kasse schon auf Widerstand ein-
zelner Aerzte stößt. So wird im Protokoll der Sitzung des
Satzungsausschnsses vom 18. August 1916 darauf hingewiesen,
daß möglicherweise anzunehmen sei, daß eine ungewisse Anzahl
unter den Aerzten, besonders jüngere und unverheiratete, die
Auszahlung der Gesamtsumme, also der 6 Mark Honorar, vor-
ziehen würde.

In der Sitzung des Satzungsausschusses vom 31. Aug. 1916
wurde den Vorstandsültesten mitgeteilt, daß der Bergbauliche
Verein beabsichtige, dem Allg. Knappschaftsverein fiir bedürftige
Invaliden, Witwen und Waisen 4 Millionen Mark zur Ver-
        <pb n="213" />
        ﻿214

fllgung zu stellen. Diese Schenkung wurde in der Borstands-
sitzung vom 14. September 1916 bestätigt. Damit könnte der
Antrag auf Erhöhung der Pensionen als erledigt gelten, wenn
die ganze Summe nur für die Erhöhung der Pensionen ver-
wandt würde. Nun soll aber der Antrag auf Erhöhung des
Krankengeldes dadurch erledigt werden, daß aus den 4 Millionen
Mark für Krankfeiernde das Kindergeld für ein 4. Kind und
Hausgeld für ein 5. Kind entnommen werden soll.

Bei der großen Zahl bedürftiger Invaliden, Witwen und
Waisen würde die Verteilung einer Summe von 4 Mill. Mark,
auf einige Jähre berechnet, ohnehin keine große Erhöhung der
Pension darstellen. Würde nun aus den 4 Millionen Mark auch
noch die vorerwähnte Kinderzulage genommen, so könnte das
nur auf Kosten der bedürftigen Invaliden, Witwen und Waisen
geschehen. Sodann ist eine solche.Kinderzulage auch völlig un-
genügend, weil dann die Mehrzahl der Kranken keinen Pfennig
mehr erhalten würden. Darum muß weiter auf Erhöhung des
Krankengeldes bestanden werden.

Die Satzung des Allg. Knappschaftsvereins sieht 5 Mark
als Grundlohn vor. Nach den Bestimmungen der Reichsversiche-
rungsordnung kann der Grundlohn 6 Mark betragen, wie das
bereits vor der letzten Knappschaftsreform der Fall gewesen ist.
Bis zu drei Viertel desselben dürfen als Krankengeld gezahlt
werden. Dem Allg. Knappschaftsverein wäre es vermöge seines
guten Kassenbestandes in der Krankenkasse sehr wohl möglich,
den Grundlohn dergestalt zu erhöhen, daß eine Aufbesserung
aller Krankengeldbezüge vorgenommen werden kann.

Die Mitglieder des Allg. Knappschaftsvereins haben nach
der Satzung das Recht, zu gewissen Zeiten und in beschränktem
Umfange sich zu einem anderen Knappschaftsarzte umzumelden.
Von diesem Rechte machen aber nur wenige Gebrauch. Das hat
seine guten Gründe. Die Herren Knappschaftsärzte haben unter
sich die Vereinbarung getroffen, daß der Arzt für alle zu seinem
Kurbezirk gehörenden Knappschaftsmitglieder das Honorar er-
hält, obgleich eine Anzahl dieser Mitglieder sich zu einem an-
deren Arzt umgemeldet haben. Daß da der Arzt, zu dem sich
das Mitglied umgemeldet, kein Interesse an der Behandlung
des Mitgliedes hat, ist selbstverständlich. Dadurch wird aber das
Mißtrauen der Mitglieder zu Len Aerzten noch gesteigert. Würde
jeder Arzt auch für das sich zu ihm meldende Mitglied das
Honorar erhalten, so würde der Arzt auch ganz sicher ein größe-
res Interesse an der Behandlung dieses Mitgliedes haben.

Eine derartige Vereinbarung der Aerzte kann somit nur
aut Kosten der erkrankten Knappschaftsmitglieder geschehen.
Darum wäre es Pflicht des Allg. Knappschaftsvereins, den
        <pb n="214" />
        ﻿215

Aerzten zu verbieten, derartige, die gute Behandlung der Mit-
glieder in Frage stellende Vereinbarungen zu treffen.

Zusammenfassend geben wir nochmals die berechtigten
Wünsche der Knappschaftsmitglieder wieder:

1.	Der Allg. Knappschaftsverein soll den Aerzten das Honorar-
voll ausbezahlen und sich um die Ruhegehalts- bezw. Hinter-
bliebenenkasse der Aerzte nicht kümmern.

2.	Eine Erhöhung des Krankengeldes ist in Anbetracht der
Teuerung unbedingt notwendig. Die Kassenverhältnisse er-
lauben es dem Allg. Knappschaftsverein, vielleicht in Form
einer Erhöhung des Grundlohnes, das Krankengeld allge-
mein zu erhöhen.

3.	Die Aerzte sollen veranlaßt werden, ihre Vereinbarung da-
hin zu ändern, daß der betreffende Teil des Honorars für
umgemeldete Mitglieder dem neugewählten Arzt auch wirk-
lich gezahlt wird.

Wir ersuchen nun Ew. Exzellenz um Vermittelung bei der
Regelung der vorstehend bezeichneten Wünsche und zeichnen
mit hochachtungvollem Glückauf!

(Folgen Unterschriften.)

Sparzwang.

Ter Regierungspräsident von Arnsberg richtete am 12. Ok-
tober folgende Erklärung an den Verbandsvorstand:

Wie dort bekannt sein wird, hatte das Oberkommando in den
Marken am 1. März 1916 eine Verordnung erlassen, welche für die
jugendlichen Arbeiter unter 18 Jahren einen Sparzwnng einführte,
derart, daß der von diesen verdiente Wochenlohn, soweit er den Be-
trag von 18 Mark überstieg, einer Sparkasse zugeführt werden mußte,
sofern nicht in einem besonders dafür angeordneten Verfahren Frei-
gabe des ganzen Lohnes oder eines Teiles desselben zugestanden wurde.
Maßgebend war dafür die Beobachtung gewesen, daß die jugendlichen
Leute bei den gegenwärtigen Lohngestaltungsverhältnissen zu Geld-
mitteln kamen, für die ihnen noch die genügende Urteilsfähigkeit und
das Verständnis bei Verwendung desselben fehlte. Es ist die Anregung
auch hierher gelangt, diese früher schon zur Erörterung gebrachte, aber
wieder zurückgestellte Frage erneut aufzugreifen und diesen Sparzwang
auch hierher gelangt, diese früher schon zur Erörterung gebrachte, aber
selben nawentlich in den Kreisen, die davon betroffen werden, eine
gewisse Abneigung entgegengestellt wird, wie das auch in den Marken
geschehen ist. sie wird aber um so mehr schwinden, je mehr das Ver-
        <pb n="215" />
        ﻿216

ständnis dafür wächst, daß der Sparzwang nicht etwa wie eine Strafe
für unnütze Verwendung eingeführt werden soll, sondern als ein
Sr ch e r u n g s in i t t e l für die Jugendlichen selbst in be-
sonders für die kommende Zeit der Ueberleitung in friedliche Verhält-
nisse oder auch beim Abflauen der jetzigen Berdienstüerhältnisse. Dies
erzieherische Moment muß im Vordergrund bleiben.

Ich bemerke noch, daß die Ansammlung der reinen Spargelder
(also nach Abzug der freigegebenen Summen) in den Marken seit Ein-
führung der Verordnung dort rund 1110000 Mark ergeben hat.

Im Aufträge des Herrn stellvertretenden kommandierenden Ge-
nerals des 7. Armeekorps ersuche ich ergebenst um baldgefällige Aeuße-
rung über die dortige Beurteilung der Frage und über die Einführung
des Sparzwanges für die Jugendlichen nach dem bezeichneten Muster,
das ich als bekannt voraussetzen kann.

In Vertretung.	(Unterschrift.)

* * *

Unterm 18. Oktober 1916 teilten wir unseren Standpunkt
im nachstehenden Schreiben mit:

An den Herrn Regierungspräsidenten zu Arnsberg.

Ew. Hochwohlgeboren!

Bezugnehmend aus Ihr wertes Schreiben vom 12. d. M., Akten-
Rr. I 11 Nr. 8623, erlauben wir uns, den Standpunkt unserer Or-
ganisation zum Sparzwang für jugendliche Arbeiter klarzulegen:

Wir halten den Sparzwang für jugendliche Bergarbeiter für
überflüssig. Wenn diese Jugendlichen sich bei ihren Eltern befinden
und sich weigern würden, ihren Lohn abzugeben, sondern ihn zu un-
geeigneten Zwecken verwenden, so können die Eltern heute schon den
Lohn selbst auf der Arbeitsstätte erheben und so jeder ungeeigneten
Verwendung vorbeugen. Sind Jugendliche aber gezwungen, in Kost
und Logis zu gehen, so steht der Lohn der jugendlichen Arbeiter, die
Grubenarbeit verrichten, so, daß ihr Verdienst durch Zahlung von
Kostgeld und Anschaffung von Kleidern ziemlich draufgeht, manchmal
bei den heutigen teueren Verhältnissen kaum hinreicht. Die Berg-
arbeit ist auch eine derart schwere, daß die jugendlichen Bergarbeiter
froh sind, wenn sie nach Beendigung der Schicht der Ruhe Pflegen
können, besonders, da auch sie noch zu Ueberschichten herangezogen
werden.

Die jugendlichen Arbeiter, welche die harte Schule des Lebens schon
so früh durchmachen müssen, haben auch genügend Urteilsfähigkeit, und
Verständnis, wenn ihnen von ihren Eltern einige Mark Taschengeld
überlassen werden, oder ihnen nach Zahlung des Kostgeldes und der
Kleidung noch etwas übrig bleibt, geeigneten Gebrauch davon zu machen.
        <pb n="216" />
        ﻿Sie kennen den Wert des Geldes, erworben durch schwere Arbeit,
sehr gut, im Gegensatz zu anderen Jugendlichen, aufgewachsen in guten
Verhältnissen, ohne harte Arbeit und immer mit reichlich Taschengeld
versehen, die abends in Begleitung die Kaffeehäuser usw. „zieren".
Wir haben die Erfahrung gemacht, die bestätigt wird von unseren
Mitgliedern, den Eltern der Jugendlichen, daß diese freudestrahlend
an Lohntagen nach Hause kommen und ihren Verdienst auf Heller und
Pfennig abliefern.

Man würde den Jugendlichen ihre Arbeitsfreudigkeit rauben,
wenn man durch den Sparzwang gewissermaßen Mißtrauen gegen sie
zeigte, und der Anreiz zur Arbeit würde wegfallen, wenn man ihnen
die Auszahlung des von ihnen verdienten Lohnes verweigern würde.

Die Herren Werksbesitzer in Bochum haben sich auch aus: vor-
genannten Gründen in einer Sitzung im Frühjahr 1916, an der auch
Vertreter der Organisationen teilnahmen, gegen den Sparzwang der
Jugendlichen ausgesprochen und sind wir auch heute noch Gegner
desselben.

Hochachtungsvoll! •

Der Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.

Eingabe betreffs Erhöhung der Brotration im Kreis Weilburg.

Bochum, den 19. Oktober 1916.

An den Königlichen Landrat in Weilburg a. d. Lahn.

Der ergebenst unterzeichnete Vorstand des Verbandes der
Bergarbeiter Deutschlands bittet den Herrn Königlichen Landrat
im Aufträge der Mitglieder des deutschen Bergarbeiterverbandes
in Wirbeläu und Gräveneck, den dort wohnenden Bergarbeitern
die Brotration entsprechend zu erhöhen. Zur Begründung ge-
statten wir uns folgendes anzuführen:

Die Gewinnung von Eisenerz ist für das Wirtschaftsleben
unerläßlich. Daß die Bergarbeiter, welche immer angestrengt
hart arbeiten müssen, und zwar unter den schwierigsten Verhält-
nissen, des natürlichen Lichts und der Lust entzogen, immer von
Gefahren umgeben sind, dürfte wohl allgemein bekannt sein.
Schon bei genügender Ernährung wirken diese Umstände benach-
teiligend auf den Gesundheitszustand. Kommt nun aber noch
schlechte Ernährung hinzu, so muß das zur völligen Gesundheits-
zerrüttnng und damit zur Erwerbsunfähigkeit führen. Die Erz-
arbeiter zählen mit unter die Kategorie der Schwerstarbeiter.
Der Präsident des Kriegsernährungsamtes, Herr von Batocki,
hat eine Verfügung erlassen, wonach die Schwerstarbeiter An-
        <pb n="217" />
        ﻿— 218 —

spruch auf 3500 Gramm (7 Pfund) Brot pro Woche haben. Die
Bergarbeiter von den vorgenannten Orten teilen uns aber mit,
datz sie nur mit fünfeinhalb Pfund Brot pro Woche bedacht würden.
Bei dem Mangel an Fett, Fleisch, Del usw. erlauben wir uns,
den Wunsch aussprechen zu dürfen, die Bergarbeiter wenigstens
mit genügend Brot zu versehen.

Wir bitten deshalb den Herrn König!. Landrat, den Herren
Gemeindevorstehern von Grävencck und Wirbelau Anweisung zu
geben, den dort vorhandenen Bergarbeitern die sieben Pfund be-
tragende Brotration pro Woche, die den Bergarbeitern in den
anderen Bergbaurevieren bewilligt ist, gleichfalls zuzugestehen.

Wir erlauben uns, um gütigen Bescheid zu ersuchen und
zeichnen Hochachtungsvoll!

Ter Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.

Auf vorstehende. Eingabe ging nun folgendes Antwort-
schreiben ein:

„Weilüurg, den 28. Oktober 1016.

Aus das gefällige Schreiben vom 19. d. M. betr. die Brotrationen
für die Bergarbeiter teile ich ergebenst mit, datz hier den Bergarbeitern
unter Tage autzer dem seit längerer Zeit schon überwiesenen Brot-
zusatz jetzt auch noch der weitere außerordentliche Zusatz von 200 Gr-
Mehl täglich überwiesen worden ist. Es hat nunmehr jeder Berg-
arbeiter unter Tage zu beziehen eine Mehlmenge von 500 Gramm für
den Tag oder 8500 Gramm für die Woche. Aus diesen 3500 Gramm
Mehl werden zuzüglich der vorgeschriebenen Streckungsmittel nicht
7 Pfund Brot, sondern zirka 10 Pfund Brot hergestellt. Daneben
wird den Bergarbeitern für jede verfahrene Ueberschicht unter Tage
noch Pfund Brot gewährt."	(Unterschrift unleserlich.)

Ein Mißverständnis des Bezirkskonunandos Dortmund.

Auf verschiedenen Zechen im Bereiche des Bezirkskommandos
Dortmund wurde in der zweiten Woche des Monats November
1616 folgendes Plakat angeschlagen:

„Das stellvertretende Generalkommando des 7. Armeekorps in
Münster hat durch Verfügung vom 4. November 1916 (I. a R. 208 716)
angeordnet:

Die vom Waffendienst zurückgestellten oder beurlaubten Berg-
arbeiter und die auf den Zechen beschäftigten Tagesarbeiter dürfen
ihre Arbeitsstelle nur wechseln,
        <pb n="218" />
        ﻿219

1.	wenn der bisherige Arbeitgeber schriftlich sich mit der Abkehr
iKündigunz) einverstanden erklärt hat und der betreffende Arbeiter
gleichfalls bei einer Zeche des Korpsbezirks die Arbeit wieder auf-
nimmt, oder wenn

2.	der bisherige Arbeitgeber nicht einverstanden ist, aber eine
Bescheinigung des zuständigen Bergrevierbeamten beigebracht wird,
datz besonders namentlich aufgeführte Gründe den Arbeitswechsel von
einem zum andern Bergwerk rechtfertigen.

Das Bezirkskommando wird von heute ab jeden Arbeiter (auch
die nicht kriegsverwendungssähigen) ohne die vorgenannten Beschei-
nigungen sofort zum Heeresdienst einziehen.

Dortmund, den 8. November 1916.

von Winsen,

Major des stellvertretenden Generalkommandos."

Diese Anordnung, welche die Freizügigkeit fast aufgehoben
und die Bergarbeiter der Willkür der Werksherren preisgegeben
hätte, erregte unter den Bergarbeitern die größte Unruhe. Der
Vorstand des Bergarbeiterverbandes wandte sich deshalb Be-
schwerüeführend an das Generalkommando in Münster und wurde
ihm mitgeteilt, daß die Anordnungen des Bezirkskommandos
Dortmund auf einem Mißverständnis des Bezirkskommandos
Dortmund beruhen und angeordnet worden sei, die ausgehän-
ten Plakate wieder zu entfernen, L. h. die Anordnungen des Be-
ziikskommandos als ungültig zu erklären. Man geht Wohl nicht
fehl, wenn man der Meinung Ausdruck gibt, daß ohne das Ein-
schreiten unseres Verbandsvorstandes die Plakate ruhig hängen
geblieben wären und die Anordnung, welche die Freizügigkeit der
militärpflichtigen Bergarbeiter gänzlich aufgehoben hätte, in die
Praxis umgesetzt worden wäre.

Bochum, den 17. November 1616.

An das König!. Oberbergamt in Dortmund.

Der ergebenst unterzeichnete Verband erlaubt sich, dem
hohen Oberbergamt die Bitte zu unterbreiten, der wieder üblichen
Maßregelungspraris seitens der Zechenverwaltungen entgegen-
zuwirken, damit die Stimmung der Bergarbeiter nicht noch ge-
reizter wird, wie sie in Anbetracht des Kriegszustandes und der
Ernährungsfragen so wie so schon ist. Wir könnten sehr viele
Fälle von Maßregelungen von Arbeitern vortragen, wollen uns
aber heute nur auf einige Fälle beschränken, welche Arbeiter-
alisschußmitgliedern bezw. -Kandidaten gegenüber geübt wurden.
        <pb n="219" />
        ﻿220

Am 18. September 1916 fand auf Zeche Teutoburgia eine
Sicherheitsmännerwahl statt. Wegen Verstößen gegen die Vor-
schriften hat sie (infolge Beschwerden) das Oberbergamt für
ungültig erklärt. Der Kandidat der organisierten Bergarbeiter
war der Hauer Heinrich Benning, Markennummer 141.

Damit er nicht wieder kandidieren kann, hat man ihn in ein
anderes Revier verlegt. Auch bei der Lohnregelung hat er nun
Schwierigkeiten, n&gt;an will ihm geleistete Arbeit (Baue) nicht be-
zahlen.

Aus der Zeche Ver. Welheim findet im Dezember Nachwahl
für den Arbeiterausschuß statt, weil der gelbe Ausschuß anläßlich
des dortigen Streiks kürzlich sein Amt niederlegte. Die in Aus-
sicht genommenen Kandidaten der Organisation waren Karl
Sonntag, Emil Holdhobler und Alfred Nockstroh. Am 9. No-
vember sind diese drei allein von dieser Zeche zum Militär einbe-
rufen worden. Der erste steht bei den 168ern in Paderborn, die
beiden anderen bei den 144ern und 159ern in Mülheim. Die'
Belegschaft, soweit sie nicht aus Gelben besteht, ist über solche un-
erhörte Maßnahmen sehr aufgebracht.

Auf Zeche Schlägel und Eisen V/VI fand am 27. Septem-
ber 1916 Ausschuß- bzw. Sicherheitsmännerwahl statt. Es wurde
das Verbandsmitglied Heinrich Bornkessel gewählt. Am 16. Ok-
tober wurde dieser von der Zeche ganz allein zum Militärdienst
eingezogen.

Nach dem letzten eintägigen Streik auf der Zeche Neu-Köln
isi unser Ausschußmitglied Karl Bein aus Altenessen auch ganz
allein von dieser Zeche zum Militär einberufen worden. Andere,
sogar Nichtbergleute, sind von dieser Zeche neuerdings mit Er-
folg reklamiert und haben auf der Zeche die Arbeit aufge-
nommen. Bein hat durchaus, wie uns versichert wird, nur seine
Pflicht als Ausschußmitglied getan und dabei natürlich die In-
teressen der Belegschaft vertreten. Das scheint in den Augen ge-
wisser Grubenherren ein ganz besonderes Verbrechen zu sein.

Ein Oesterreicher, der 11 Jahre hier in Erckenschwick ohne
bestraft zu werden wohnte, wurde am 13. d. Mts. mit Familie
und Möbel wie ein gemeiner Verbrecher über die Grenze ge-
bracht.

Das geschieht zur Zeit des Burgfriedens, wo wir mit Oester-
reich gemeinsam eine Masse Feinde abwehren. Deutsche Ar-
beiter maßregelt man nach Herzenslust, wenn sie irgend etwas
kritisieren oder in Anbetracht der ungeheuren Teuerung als
Ausschußmitglieder die Interessen der Arbeiter vertreten- Sind
das nicht himmelschreiende Zustände? Der Ausweisungsfall wird
neben dem Generalkommando auch das Ministerium des Innern
        <pb n="220" />
        ﻿_ 221 ____

beschäftigen. Aber wegen den Maßregelungen von Sicherheits-
männern und -Kandidaten bitten wir das Königliche Oberberg-
amt, bei den Bergwerksverwaltungen dahin zu wirken, daß
dieses unerhörte, das deutsche Ansehen so sehr schädigende Ge-
bühren unterbleibt.

Einer geneigten Beantwortung dieser Eingabe entgegen-
sehend, zeichnet

mit hochachtungsvollein Glück-Aus!

Der Borstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.

Eine Eingabe um Lohnerhöhung

richteten die vier Bergarbeiterverbände auf Anregung unseres
Vorstandes am 28. November 1916 an 34 Zechen, wo die Ar-
beitslöhne besonders niedrig standen. Die Eingabe lautete:

Tie Unterzeichneten erlauben sich, im Aufträge der auf
Ihren Werken beschäftigten organisierten Bergarbeiter folgendes
Gesuch um Lohnerhöhung zu unterbreiten, in der Hoffnung,
daß. es Berücksichtigung findet und den Wünschen Ihrer Beleg-
schaft dadurch Rechnung getragen wird.

Die durchschnittlichen Hauerlöhne betragen heute nach Be-
richten der Arbeiterausschüsse auf verschiedenen Zechen 9 Mark
und mehr. Es wird nun von den Belegschaftsmitgliedern Ihres
Werkes darüber geklagt, daß der Durchschnittslohn der Hauer
noch weit unter 9 Mark stehe, auch die Durchschnittslöhne der
übrigen Arbeitergruppen seien viel niedriger, wie auf anderen
Zechen. Die Lebensmittelpreise und die Preise der meisten
Bedarfsartikel sind, aber andauernd gestiegen und weiter im
Steigen begriffen.

Es ist daher dringend notwendig, wenn die auf Ihren Werken
beschäftigten Arbeiter ihre Leistungsfähigkeit behalten sollen,
auch eine angemessene Lohnsteigerung eintreten zu lassen. Es
liegt dieses nicht allein im Interesse der bei Ihnen beschäftigten
Arbeiter, sondern auch des Werkes selbst, da die durch Lohn-
erhöhung mögliche bessere Ernährungsweise wieder durch ge-
steigerte Leistungsfähigkeit dem Werke zugute kommt.

Mit Rücksicht auf die sehr günstige Lage der Bergbau-
industrie und in der Annahme, daß es auch Ihnen möglich ist,
den Wünschen Ihrer Belegschaft zu entsprechen, sowie in der
Hoffnung auf eine befriedigende zusagende Antwort auf unsere
Eingabe, zeichnen mit hochachtungsvollem Glückauf!

(Folgen Unterschriften der vier Bergarbeiterverbände.)
        <pb n="221" />
        ﻿_ 222 ___

Antworten auf die Lohneingaben.

Die Essener Steinkohlenbergwerke erteilten folgende Ant-
wort :

»Aus Ihre an unsere Zechen Pörtingsiepen und Dahlhauser Tief-
bau in Gemeinschaft mit den mitUnterKeichneten Verbänden einge-
reichte Eingabe um Loherhöhung vom 29. November 1916 teilen wir
Ihnen mit, daß wir schon immer bereit gewesen sind, Wünsche und
Anregungen aus den Kreisen- unserer Arbeiterschaft durch den Ar-
beiterausschutz entgegenzunehmen. Das Gesetz über den vaterländi-
schen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916 gibt im § 12 den Arbeits-
ausschüssen nun auch ausdrücklich daß. Recht, Anträge, Wünsche und
Beschwerden der Arbeiterschaft, die sich lauf die Lohnverhältnisse des
Betriebes beziehen, „zur Kenntnis des Unternehmers! zu bringen Und
sich darüber zu äußern."

Zeche Freie Vogel und Unverhofft schreibt:

„Auf Ihre Eingabe teilen wir Ihnen ergebenst mit, daß die
Kohlenhauerlöhne auf unserer Zeche Freie Vogel und Unverhofft im
Durchschnitt den Betrag von 9’ Mark bereits überschritien haben. Im
übrigen verweisen wir auf § 12 des Gesetzes über den vaterländischen
Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916,"

Von Zeche Neu-Jserlohn erhielten wir folgende Ant-
wort :

„Wir bestätigen ergebenst den Empfang Ihrer in Gemeinschaft
mit den übrigen drei Bergarbeiterverbänden gemachten Eingabe vom
29. November und bemerken dazu, Latz die Klagen von Belegschafts-
mitgliödern unseres Werkes, der Hauerdurchschnütslohn stehe weit
unter 9 Mark, auf einer Unkenntnis der taisächlich bezahlteen Löhne
beruht. Im übrigen ist es gemäß § 12 des Gesetzes über den vater-
ländischen Hilfsdienst Sache der Arbeiterausschüsse, Anträge, Wünsche
und Beschwerden der Arbeiterschaft auch betreffs der Lohnverhältnisse
zu unserer Kenntnis zu bringen. Wir stellen anheim, den Mitunter-
zeichneten Kenntnis zu geben."

Gleiche oder ähnliche Antworten gingen strns auch von den
anderen Zechen zu. Wir sehen aus diesem Schreiben, daß sich
diesmal die Zechenverwaltungen nicht direkt ablehnend gegen-
über der Lohnforderung verhielten, sondern auf das Gesetz über
den vaterländischen Hilfsdienst verwiesen. Wir können auch
sagen, daß, wo auf die Antrüge der Arbeiterausschüsse nicht ein-
gangen und dann gemäß dem Hilssdienstgesetz der Schiedshof
angerufen wurde, in den meisten Fällen ganz erhebliche Vorteile
für die Kameraden herausgeholt wurden.

„Münster, den 6. November 1916.

Dem Vorstande des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands,
Bochum, wird unter Bezugnahme auf den von hier aus erteilten vor-
läufigen Bescheid mitgeteilt, daß das Kgl. Kriegsministerium unterm
25. v. M. auf die dortige Anfrage vom 28. Juni 1916 folgende Ant-
wort gegeben hat:
        <pb n="222" />
        ﻿223

„Auf die zur Bewachung von Kriegsgefangenen in einer Grube
kommandierten Mannschaften findet Bei Unfällen das Mannschafts-
versorgungsgesetz 1906, und falls durch einen Unfall der Tod des
Betreffenden herbeigeführt worden ist, für seine Hinterbliebenen
das Militärhinterbliebenengesetz vom 17. Mai 1907 Anwendung.
Es ist hierbei ohne Bedeutung, wenn der Wachtdienst freiwillig aus-
geübt wurde. Jeder Wachtdienst, auch der freiwillige, ist als Dienst
zu betrachten.

Die Frage, ob eine Dienstbeschädigung oder eine Kriegsdienst-
beschädigung vorliegt, ferner ob die Voraussetzungen des § 26 Abs. 2
Ziffer 1 des Militärhinterbliebenengesetzes vom 17. Mai 1907 als
erfüllt anzusehen sind, kann nur im Einzelfalle entschieden werden.

Hinzugefügt wird noch, daß Personen des Soldatenstandes, die
eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Dienst ausüben,
oder die zur Arbeit in einem Privatbetriebe kommandiert
sind (Erlaß vom 17. Mai 1016 — Nr. 702. 6. 16. B. 8. — A. B.
Bl. S. 218 —), der gesetzlichen Versicherung nicht unterliegen."

Springborn, Oberstleutnant."

Eine Eingabe betreffend Scifcnvcrsvrgnng

wurde ebenfalls am 29. November an den Kriegsausschuß für
pflanzliche und tierische Oele und Fette in Berlin eingereicht, sie
lautete:

Die Seifenversorgung der Bergleute läßt trotz der Gewäh-
rung von Seifen-Zusatzkarten alles zu wünschen übrig und
werden die uns hierüber zugehenden Beschwerden immer leb-
hafter. Recht häufig wird uns mitgeteilt, daß es den Berg-
leuten nicht möglich sei, auf ihre Seifenkarten Seife zu be-
kommen. Man erhalte vielfach nur Ersatz aus Sand oder
Ton. Hiermit kann aber der Bergmann nicht viel anfangen,
weil der mit Schweiß durchsetzte Kohlenstaub und andere Gru-
benschmutz derartig dem Körper anhaftet und so in die Poren
eindringt, daß nach jeder Schicht unter starkem Verbrauch guter
Seife eine gründliche Reinigung des Körpers nötig ist. Hierzu
ist aber die vorgesehene Menge nicht ausreichend. Wir bitten
daher, das Seife nguantum für Bergleute zu
erhöhen und dafür Sorge tragen zu wollen, Laß dieses
Quantum auch wirklich zu erhalten ist.

Zur weiteren Begründung unserer Bitte weisen wir noch
darauf hin, daß auch mit Rücksicht auf die jetzige Qualität der
Seife die Menge derselben zu gering.ist. Wenn die Seife zu
einer gründlichen Reinigung benutzt wird, so ist dieselbe oft-
nials nach zwei- bis dreimaligem Gebrauche für die ganze
Woche aufgebraucht. Aus dem Grunde sind die Bergleute sehr
häufig genötigt, sich mit einer mangelhaften Reinigung des
Körpers zu begnügen. Dieses trägt aber die Gefahr in sich,
        <pb n="223" />
        ﻿Laß allerlei Hautkrankheiten entstehen, was wiederum für die
Bergarbeiterschaft und auch für die Allgemeinheit von großem
Schaden ist.

Aus all diesen Gründen bitten wir daher zusammenfassend ,
nochmals, geeignete Schritte zu tun, daß 1. die Bergleute mehr
Seife erhalten, 2. eine einheitliche, bessere Seife für die Berg-
leute hergestellt wird. Durch die Gewährung unserer Bitte
würde sehr viel Mißstimmung und Unzufriedenheit unter den
Bergarbeitern beseitigt werden.

Mit vorzüglicher Hochachtung!

(Folgen Unterschriften der vier Bergarbeiterverbände.)

Berücksichtigung der Bergarbeiter, soweit es der Mangel an
Fetten, also auch Seifenprodukten, zulasse, wurde zugesagt.

„An den Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.

Wir empfingen Ihr Schreiben vom 28. v. M. und beziehen uns
auf die Unterredung Ihres geehrten Herrn Vorsitzenden Sachse mit
unserem Herrn Or. Goldschmidt. Hiernach ist es leider nicht
möglich, größere Mengen Seife und Seifenpulver, als zwei Zusatz-
karten entspricht, den Bergarbeitern zu verschaffen, doch wird es sich
z u n ü ch st wenigstens mit Sicherheit ermöglichen lassen, diese
Mengen dem einzelnen Arbeiter auch wirklich zu-
kommen zu lassen und den Bedarf für einige Zeit sicherzustellen.

Wir haben uns inzwischen mit allen in Frage kommenden bergbau-
lichen Vereinen und einigen kgl. Bergwerksdirektionen in Verbindung
gesetzt und haben diese Korporationen gebeten, uns die Kopfzahl der
in dem betreffenden Bezirk zu versorgenden Arbeiter aufzugeben. Die-
senigen Korporationen, welche diesem Ersuchen bereits nachgekommen
sind, haben sofort die zuständigen Mengen Seife und Seifenpulver
für den Bedarf von zwei Monaten zur Verfügung
gestellt erhalten. Von einer Reihe von Körperschaften haben wir die
gewünschten Angaben noch nicht erhalten, z. B. auch von dem Verein
für die bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund,
Essen, welcher für Rheinland und Westfalen vor allem in Betracht
konimt.

Wir sind von der Richtigkeit Ihrer Angaben, daß das Seifen-
quantum bei der jetzigen Qualität der Seife nicht ausreicht, über-
zeugt, doch vermögen wir leider infolge Materialmangels nichts hier-
gegen zu tun. Besonders ist Ihr Vorschlag der Herstellung einer
besseren Seife wegen des damit verbundenen höheren Fettverbrauchs
nicht durchführbar. Dagegen sind wir bemüht, zur Ergänzung der
schmalen Seifenration fettlose Waschmittel bereit zu stellen ,
und haben auch bereits mit einzelnen Firmen deswegen verhandelt.

Für die Verteilung fettloser Waschmittel wird es zunächst erforderlich
sein, einen ungefähren Anhalt über den voraussichtlichen Verbrauch
zu erhalten. Wir haben den verschiedenen Bergbehörden und Korpora-
tionen, mit denen wir korrespondiert haben, anheimgestellt, mit Ihrer
Organisation sich zu verständigen, um über die Verteilung der fett-
losen Waschmittel aus den Arbeiterkreisen selbst Vor-
        <pb n="224" />
        ﻿schlüge entgegenzunehmen. Wir stellen ergebenst anheim,
auch Ihrerseits in dieser Frage vorstellig zu werden. Von einer der
angefragten Korporationen erhielten wir die Mitteilung, daß die An-
gelegenheit im Einvernehmen mit den bei den einzelnen Werken vor-
handenen Arbciterausschüssen erwogen werden soll, welche Regelung
wohl Ihrem Wunsch entsprechen dürfte."

Eingaben der vier Bergarbeiterverbände betreffs Aufbesserung
der Gcdingesätze und Schichtlöhne der Bergarbeiter

wurden an die Bergwerksbesitzer in sämtlichen deutschen Kohlen-
revieren abgesandt. Die Eingabe, die an die Unternehmerver-
eine und die fiskalischen Bergwerksleitungen abging, hatte fol-
genden Wortlaut:

Bochum, Essen, Oberhausen, den 30- Dezember 1916.

Die uns aus den Kreisen unserer Mitglieder fortgesetzt zu-
gehenden zahlreichen Klagen über schlechte, d. h. unzurei-
chende Entlohnung veranlassen die Unterzeichneten abermals,
an die Herren Vertreter der bergbaulichen Werksverwaltungen
die ebenso höfliche als dringende Bitte zu richten, vom Beginn
des neuen Jahres an eine allgemeine Lohnaufbesse-
r u n g eintreten zu lassen. Wir wiederholen das Ersuchen, bei
der Lohnaufbesserung die in dem letzten Vierteljahr mit weniger
als dem Durchschnittslohn ihrer Klasse bezahlten Gedinge-
arbeiter besonders zu bedenken, namentlich aber den
S ch i ch t l ö h n e r n, deren Tagesverdienst sich seit Kriegs-
beginn verhältnismäßig recht wenig nach oben hin bewegte,
eine den gegenwärtigen ungeheuerlichen Teuerungsverhältnissen
wirklich angepaßte Erhöhung ihres Einkommens zukommen
zu lassen.

Wir erkennen ja an, daß die Durchschnittslöhne der Berg-
arbeiter während des Krieges bereits eine Erhöhung erfahren
haben. Die Erhöhung entspricht aber bei keiner Arbeiterklasse
auch nur annähernd der Verteuerung der Lebenshaltung. Selbst
die Angehörigen der Lohnklasse I erzielten im 3. Vierteljahr 1916
nur in zwei Steinkohlenbezirken (Ruhrgebiet und linker Nieder-
rhein) einen Durchschnittsschichtverdienst von über 8 Mark. In
den Bezirken• Oberschlesien, Saarbrücken und im Wurmgebiet
betrug der Lohn noch nicht 7 Mark, in Niederschlesien blieb er
sogar unter 6 Mark. Mit solchen Löhnen kann ein Arbeiter
bei den heutigen Teuerungsverhältnissen nicht auskommen.

Und doch betreffen die vorgenannten Löhne nur die absolut
und verhältnismäßig am besten bezahlte Arbeitergruppe! Ihr
gehört aber nur der kleinere Teil der Belegschaften an. Die
weitaus größere Zahl der erwachsenen männlichen Bergwerks-
arbeiter gehört zu den Lohnklassen II und III. Aus der neuesten
amtlichen Lohnstatistik für den preußischen Gesamtbergbau geht
        <pb n="225" />
        ﻿

— 226 -

hervor, daß in diesen beiden Lohnklassen in sämtlichen (14) Prem
ßischen Bergwerksbezirken mit Ausnahme von nur zweien die
Durchschnitts-Schichtlöhne sich noch immer meist weit unter 6 Mk.
halten! In den 6 Steinkohlenbezirken stehen die Durchschnitts-
löhne der Klassen II und III in den meisten Fällen noch unter
5 Mark! Dabei handelt es sich hier um Arbeitergruppen, deren
tägliche effektive Arbeitszeit bis über 10 Stunden ausgedehnt ist.
Mithin stellt sich deren durchschnittlicher Stundenlohn meistens
aus nicht einmal 60 Pfennig! Zieht man die auch unternehmer-
seits wiederholt anerkannten außerordentlich tüchtigen Leistun-
gen unserer Bergwerksarbeiter, ferner die Schwere und die be-
sondere Gesundheitsgefährlichkeit der Bergwerksarbeit in Be-
tracht, so muß mit großem Bedauern ausgesprochen werden, daß
das unlängst in einer Werksbesitzerversammlung geprägte Wort:
„Für außerordentliche Leistungen sind außer-
ordentliche Verdien st e gerechtfertig t", auf die
Bergarbeiter noch immer keine Anwendung gefunden hat.

Der Umstand, daß vor einiger Zeit in einer werksseitigen
Veröffentlichung erklärt worden ist, die Bergarbeiterlöhne hätten
eine Steigerung erfahren, die ziemlich der Erhöhung der Lebens-
unterhaltskosten entspreche, veranlaßt uns, folgendes festzustellen:
Seit dem 2. Vierteljahr 1914 bis einschließlich dem 3. Viertel-
jahr 1916 ist der Durchschnitts-Schichtverdienst der Lohnklasse I
gestiegen im Saargebiet rund 22 Prozent, im Wurmgebiet
(Aachen) und in Niederschlesien 27 Prozent, im Ruhrgebiet und
am linken Niederrhein 38 Prozent, in Oberschlesien 40 Prozent.
Im letztgenannten Revier stand trotz dieser verhältnismäßig
höchsten Verdienstzunahme der absolute Lohn doch nur aus 6,85
Mark für 8^ bis 10-stündige schwere Untertagsarbeiten. Die
Lohnzulagen der Schichtlohnarbeiter in den niedrigeren Lohn-
klassen sind bisher meist noch geringer gewesen.

Demgegenüber brauchen wir nicht erst eingehend die auch
den Herren Werksvertretern wohlbekannten kolossalen
Preise r h ö h u n g e n für die Nahrungs- und sonstigen Le-
bensmittel zu erörtern, sondern wollen uns begnügen, einen auf
die notwendigsten Bedarfsartikel beschränkten Preisvergleich zu
bieten. Nachgenannte Verkaufspreise sind zusammengestellt nach
amtlichen Veröffentlichungen und nach privaten Angaben
aus den verschiedenen Jndustriebezirken. Danach ist nur für
Brot kein wesentlich höherer Preis wie vor dem Kriege zu
zahlen, wobei allerdings die nun erheblich v e r s ch I ech-
te r t e Qualität, d. h. der erheblich geringere
N ä h r wert des Brotes nicht zu vergessen ist. Sonst seien
von den Preisen genannt:
        <pb n="226" />
        ﻿227 —

	vor dem Kriege		gegenwärtig	
l Pfund Fleisch	0,70— 1,0&lt; &gt;	Mk.	2,00—4,20	Mk.
1 Pfund Wurst	0,40—1,60		2,00—4,20	
1 Pfund Speck	0,80-1,10		2,70—6,50	
1 Pfund Käse	0,60—1,00		2,40—4,50	
l Pfund Zucker	0,lö—0,2o	„	0,32—0,36	
I Pfund Butler	0,80—1,60	„	2,40—7,00	
I Pfund Schmalz	0,60 - 1,00	„	3,80-5,00	
1 Pfund Margarine	0,60—0,90		2,00—2,40	
1 Pfund Marmelade	0,28 - 0,45		1,20—2,40	
1 Pfund Sauerkraut	0,OS—0,06		0,14—0,16	
1 Pfund Zwiebeln	0,08—0,13		0,25—0,35	
1 Pfund Aepfel	ü,lö—0,2ö	„	0,60—1,20	
1 Pfund Fische	0,20—0,30	„	1,20—2,00	
1 Liter Oel	0,80- 0,90		8,00-12,00	
1 Liter Milch	0,18—0,24	„	0,28—0,38	
l Ei	0,06—0,10	,,	0,25—0,35	
1 Hering	0,04	0,08		0,35-0,80	
1 Zentner Kartoffeln	2,00-3,00		5,00 — 5,50	
1 Mittagsmahl Ge,nüs«'	0,25—0,40	„	0,80—1,30	
V* Pfd. Seife (Stück)	0,08-0,10	„	0,40-3,'JO	
1 Paar Grubeusmuhe	5,00—6,00	,,	18,00-25,00	„
Grubenklcidung (Haut-				
jacke, Hofe, Jucke)	5,00 - 6,00	„	18,00-15,00	„

*) Für eine mittelstarke Familte.

Zu berücksichtigen ist bei der Beurteilung der Lohnhöhe und
der Lebensmittelpreise, daß die Bergarbeiter wegen ihrer schwe-
ren Arbeit eines großen Kräfteverbrauchs ausgesetzt sind und
deshalb reichlich ernährt werden müssen, sollen sie arbeitsfähig
bleiben. Sie werden von der großen Teuerung der Lebens-
mittel also härter betroffen, wie andere, weniger schwer arbei-
tende Volkskreise. Da die Rationen für die weitaus meisten
unserer Arbeiter, obgleich ihnen Zusatzmengen gegeben werden,
nicht ausreichen, müssen, wenn eben möglich, größere Quanten
nichtrationierter Nahrungsmittel („Auslandsware", ferner Ge-
müse, Obst, Fische usw.) zugekauft werden, wofür dann wahr-
hafte Apothekerpreise anzulegen sind. Ohne diese Zukäufe ist
aber der notwendige Nahrungsbedarf der Arbeiterfamilien ein-
fach nicht zu decken. Wir bitten zu beachten, daß nur der relativ
kleine Teil der Belegschaften, der namhaft über den Durch-
schnitt der Hauerklasse entlohnt wird, wirtschaftlich in der Lage
ist, die behördlich rationierten Nahrungsmittelmengen durch Zu-
kauf nichtrationierter oder sogenannter „ausländischer" Waren

15*
        <pb n="227" />
        ﻿228

zu ergänzen. Wer das nicht kann — und das ist der
weitaus größte Teil der Arbeiterfamilien! —, der darbt
und leidet unter folgenschwerster Unter-
ernährung!

Vorstehende Preistabelle, die überdies die noch viel höheren
Wucherpreise für sogenannte „Auslandsware" unberücksichtigt
läßt, weist für die absolut nötigsten Nahrungsmittel Preis-
erhöhungen von 100 bis weit über 400 Prozent aus! Dem-
gegenüber steht nur eine gleichzeitige Zunahme des Bergarbeiter-
lohnes von höchstens 40 Prozent!

Wir glauben uns einen weiteren eingehenden Nachweis der
eingetretenen Teuerung ersparen zu können. Die Tatsachen
sind so offenkundig, daß sie nicht mehr bestritten werden können.
Neuerdings hat ja noch der preußische Herr Handelsminister
anerkannt, daß für die Bergarbeiter mehr wie bisher getan
werden muß. Dem Vorstand des deutschen Städtetages, der sich
gegen die Erhöhung der Brennstoffpreise gewandt hatte, schrieb
der Herr Minister, die Regierung sei nicht in der Lage, der
Erhöhung entgegenzutreten. Er begründete das u. a. damit,
daß der Bergbau in der Lage sein müsse, „vor allem seiner
Belegschaft durch Lohnaufbesserungen die Lebenshaltung zu er-
leichtern, ihre Arbeitsfreudigkeit durch Hilfe bei der Beschaffung
von Lebensmitteln, durch Fürsorge für die Knappschaftsmit-
glieder und sonstige freiwillige Leistungen zu heben und sie
auch gegenüber dem starken Wettbewerb der Kriegsindustrie an
sich zu fesseln.

Da diese Gründe die Kgl. Staatsregierung veranlaßten,
der Brennstoffpreiserhöhung ihre Zustimmung zu erteilen, so
geben wir uns der Hoffnung hin, daß die Herren Werksbesttzer
von der durch die erhebliche Preiserhöhung für Kohlen bezw.
Koks und Briketts gegebenen Möglichkeit, den unter den jetzigen
Verhältnissen schwer leidenden Bergarbeitern die Löhne aus-
reichend zu erhöhen, den ausgiebigsten Gebrauch machen.

(Folgen Unterschriften.)

* * *

Aehnliche Eingaben wurden auch an die Unternehmerver-
tretung des rheinischen Braunkohlenbergbaues abgesandt-

Die eingegangenen Antworten waren nicht direkt ablehnend,
sondern es wurde zugesagt, daß der Lohn weiter steigen solle.

Durch Benutzung der im Hilssdienstgesetz eingeräumten
Rechte ist es denn auch in den Monaten Februar und März 1917
gelungen, bei geschicktem Vorgehen ganz ansehnliche Lohn-
steigerungen auf einer Anzahl von Zechen zu erreichen. Man
. konnte schon nicht umhin, Lohnerhöhungen zuzubilligen, da Re-
gierung und Oeffentlichkeit durch unsere Eingaben auf die der-
        <pb n="228" />
        ﻿229

besserungswürdigen Lohnverhältnisse hingewiesen wurden und bei
Ablehnungen eine zu starke Mißstimmung unter den Bergar-
beitern zu befürchten war.

^ $

Die Eingabe an den Zechenverband löste folgende Antwort

aus:

„Essen, den 3t. Januar 1917.

In der Begründung des unter dem 30. Dezember 1916 gestellten
Antrags, zu Beginn des neuen Jahres eine allgemeine Lohnaufbesse-
rung eintreten zu lassen, wird auf den Stand der in den bedeutendsten
preußischen Bergbaubezirken amtlich ermittelten Durchschnittslöhne'
verwiesen.

Ein Anlaß, auf die Lohnverhältnisse anderer Bergbaubezirke ein-
zugehen, dürfte für uns nicht vorliegen. Der angestellte Vergleich
zeigt aber, daß die Belegschaften unseres Bezirks hinsichtlich der Ent-
löhnung gegenüber ihren Kameraden anderer Bezirke weitaus an
erster Stelle stehen.

Der Durchschnittsschichtverdienst für die Angehörigen der I. Löhn-
klasse, der, wie in der Eingabe richtig bemerkt wird, im 8. Viertel-
jahr 1916 eine Höhe von über 8 Mk. erreicht hat, ist inzwischen auf
etwa 9 Mk. gestiegen. Er hat sich somit seit Kriegsbeginn um etwa
50 Prozent erhöht. Der Lohn der Gesamtbelegschaft ist in derselben
Zeit von 5,07 auf 7,00 Mk., also um rund 40 Prozent gestiegen. Wie
diese für eine so zahlreiche und in ständig steigendem Maße von Un-
gelernten Kräften, jugendlichen Arbeitern, Berufsinvaliden und Frauen
durchsetzte Arbeiterschaft wohl einzig dastehende Lohnentwicklung sich
während der Dauer des Krieges allein durch den natürlichen Gang der
Dinge in ununterbrochenem Fortschritt vollzogen hat, so liegt auch
heute kein Grund zu der Annahme vor, daß eine baldige Aenderung
in diesen Verhältnissen eintreten wird.

Wir bitten, die mitunterzeichueten Verbände von vorstehender Ant-
wort in Kenntnis setzen zu wollen.

Glückauf!

Z e ch e n v e r b a n d.

Der Vorstand: Hugenberg.	Die Geschäftsführung: Kratz."

Eingaben an den Aufsichtsrat des Kalisyndikats sowie an den
Verein für die gemeinschaftlichen Interessen des Hannoverschen
Kalibergbaues und an den Verein der deutschen Kali-In-
teressenten

lvurden vom Verbandsvorstand unterm 30. Dezember 1916 ab-
gesandt.

In der Eingabe an das Kalisyndikat, die wir nicht vollständig
hier wiedergeben wollen, wird ans die Schreiben an die beiden
Vereine hingewiesen und dann folgendes ausgeführt:
        <pb n="229" />
        ﻿230

„2&gt;te Syndikatsgulage tottfb an diejenigen Arbeiter noch nicht ge-
zahlt, welche in den Kaliwerken zwar bei der Salzgewinnung uno
Förderung rätig sind, aber von Unternehmern bezahlt werden, weit
diese Arbeiten an solche Zwischen-Unternehmer vergeben sind. Tie
Zusage, welche die im Kalisyndikat vereinigten Kaliwerke am 28. Mai
1916 einstimmig uns und dem Reichstag gegenüber gemacht haben,
lautete in ihrem entscheidenden Teil: „Es wird ab 1. Juni 1916 von
allen Werken eine Zulage von 25 Pfg. auf den Kopf und die
Schicht j e des Arbeiters zu dem jeweiligen Lohn einschließlich
der gegenwärtigen Zulage (Lohn-, Teuerungs-, Kriegszulagen usw.)
gewährt und in den Lohnbüchern gesondert geführt jedoch nur solange,
als die gesetzlich zu beschließenden Kalipreise den Werken ohne Abzug
verbleiben. Diese Zulage von 25 Pfg, soll denjenigen Arbeitern
gegeben werden, deren Gesamtlohn einschließlich dieser Zulage den
Durchschirijtslohn 1912/18 seiner Lohnklasse plus 8V Pfg, übersteigt."

Es ist also kein Vorbehqlr gemacht, sondern jeder Arbeiter soll
diese Zulage von 26 Psg. erhalten. Run ist aber gerade im Hannover-
schen Kalibergbau dieses System stark vertreten, wonach auch die Salz-
gewinnungsarbeiten an Unternehmer vergeben werden und diese mit
einer kleineren oder größeren Arbeiterzahl — bei manchen Werken ist
das die Hälfte der jetzigen Belegschaft — die Produkte fördern.

Wir können daher Ihren jetzigen Standpunkt, den Sie in Ihrem
werten Schreiben vom 25. Oktober 1916 einnehmen, nicht für richtig
halten. Sie sind im Irrtum, wenn Sie dort angeben, die Bezahlung
dieser Arbeiter sei lediglich Sache der Uniernehmer, Sie hätten auf
die Unternehmer keimen Einfluß, weil sie nach Pausächlsummen oder
Metergedrnge bezahlt würden. Diesen veränderten Standpunkt be-
dauern wir sehr. Im August waren Sie anderer Meinung. Dieser
Standpunkt ist auch weder rechtlich noch moralisch haltbar. Da_ fast
ausschließlich im Hannoverschen Kaligebiet dieses System der Arbeiter-
beschäftigung durch Unternehmer vorkommt, bitten wir Sie dringend,
diesen Standpunkt aufzugeben und in Ihrem Verein des Hannover-
schen Kalibergbaues eiueu Beschluß herbeizuführen, der die Zusage
dos Kalisyndikats in loyaler Weise erfüllt.

Auch trifft das nicht zu, was Sie in bezutz auf die Zahlung der
fraglichen Syndikatszulagen seitens der in Ihrem werten Schlreiben
angeführten Kaliwerke Kronenburg, Carlsfund, Hermann II und
Niedersachsen anführen.

Wenn diese Werke die Syndikatszulage zahlten, mußten doch auch
die Arbeiter das wissen, weil sie nach der Zusage ausdrücklich im
Lochn buch besonders einzutragen ist. Das ist aber nicht
der Fall. Die Gewerkschaft. Königsbnrg in Lehrte beruft sich in einem
Schreiben an unsere Bezirksleitung vom 11. November 1916 u. a. nucb
darauf, daß dieses Werk gar nicht dem Syndikat angehöre und die
Beschlüsse des Syndikats! daher für Königsburg nicht binderch seien
usw. Die Gewerkschaft Hermann II machte unterm 25. Oktober der
Belegschaft bekannt, wie die Zulagen sich zusammensetzen und gibt
dabei' ausdrücklich an: „In dieser Erhöhung von 80 Pfg. sind die vom
Syndikat versprochenen 25 Pfg. eingeschlossen."

Sie schreiben, daß es wahrscheinlich den Arbeitern entgangen sei,
daß „in dieser großen Zulage die 25 Psa. Svudskatszulage enthalten
sind". Wenn eine „große Zulaae" bewilligt wird und im Lohnbuch
vorschriftsmäßig die 25 Pfg. Syttdikaiszulage eingetragen sind, so ent-
        <pb n="230" />
        ﻿231

gdjt das keinem Arbeiter und braucht kein Werk einen besonderen
Hinweis. Aber die 25 Pfg. sind in die 80 Pfg. eingerechnet. Das halten
die Arbeiter für uugerech! und angesiMs der kolossalen Teuerung muß
man den Arbeitern Recht geben. Herr Direktor Sander von Her-
mann II in Girützrhüdien äußerte sich wie uns mitgeteilt wird, vor
einigen Wochen sogar dahingehend, daß die Syndikatszulage nur bei
Karnallitfördernng zu zahlen sei. Höher gehts nimmer Einige Kali-
werke haben auch die Notlage der Arbeiter infolge der Teuerung an-
erkannt und haben erfreulicherweise kürzlich neue Teuerungszulagen
bewilliai..

Wir b-tten Sie, Herr Meyerstein, dahin zu wirken, daß alle Werke
Ihres Vereins eine neue Teuerungszulage bewilligen. Die Lebens-
mrttelpreise steigen so ungeheuer, daß eine kräftige Ernährung des Ar-
beiters, der so schwer arbeiten muß wie die Bergleute, mit 6 Mark
und wenig darüber nicht zu ermöglichen ist. Die Hauer im Bergbau,
also die bestbezahlte Kategorie, haben im ClauLthaler Kaligebiet im
3. Vierteljahr laut amtlicher Statistik nur 6,08 Mark verdient gegen
5,76 Mark im 2. Vierteljahr. Die Zulagen sind demnach recht knapp
ausgefallen. Im westfälischen Kohlengebiet verdienten die Häuer im
8. Vierteljahr 8,50 Mark pro Schicht, und diese klagen auch noch, und
mit Recht, daß sie sich damit nicht gehörig ernähren können. Kostet
doch 1 Pfund Käse schon 3,80, 4 Mark und darüber, 1 Hering 35
bis 50 Pfg., Bückinge bis 80 Pfg. das Stück, Wurst von den Gemeinden
perkauft. 3,50 Mark, auch über 4 Mark. Einige Bergwerksgesellschafter,
gaben kürzlich Spea, das Pfund zu 4,80 Mark und sogar zu 6,50 Mark
an ihre Arbeiter ab. Von Rüben und dem geringen Quantum Brot
rind Kartoffeln kann kein Arbeiter, am allerwenigsten der schwerarbei-
tende Bergmann leben. Er muß Fleischwaren, Fett und Käse dazu
haben. Hat er dann solche exorbitanten Wächerpreise zu zahlen, so
muß der Lohn entsprechend höher sein. Die Regierung schafft weder
solche unentbehrlichen Lebensmittel in genügender Menge, noch zu an-
nehmbaren Preisen herbei. Tut sie daß nicht, oder, was nian nun
annehmen mutz, kann sie das nicht, so mutz der Lohn entsprechend erhöht
werden. Wir bitten nochmals dringend, dahin wirken zu wollen, daß
neue Teuerungszulagen bewilligt werden."

Der Erfolg war folgender:

Im Februar 1617 fand im Reichsamt des Innern eine
Sitzung statt, in der über die Beschwerden beraten wurde, die
von unserem Kameraden Sachse und anderen sozialdemokrati-
schen Abgeordneten im Reichstag in den Kommissionssitzungen
vorgebracht worden waren. In dieser Sitzung wurden nun be-
treffend der Löhne der Kaliarbeiter folgende Richtlinien festge-
legt:

Es hat jeder Arbeiter und jede Arbeiterin pro Schicht 25 Pfg.
Syndikatszulage zu erhalten, welche als solche dem Arbeiter
kenntlich zu machen ist und auf die früher gewährten und durch
das Gesetz bewilligten Zulagen keinesfalls aufgerech-
net werden darf! Der Arbeiter erhält also seinen Lohn,
ferner die verschiedenen Zulagen und dazu die Syndikatszulage
        <pb n="231" />
        ﻿2S2

von 25 Pfg. Eine Prüfung soll feststellen- ob die Lohner-
ilöhungen dem Gesetze entsprechen. In einem Rundschreiben des
Vereins deutscher Kali-Interessenten wird darauf hingewiesen,
das; diese 25 Pfg. Syndikatszulage seinerzeit gewährt wurden,
um nun auch solche .Kaliarbeiter auf den einzelnen Werken, die
den Durchschnittslohn nach den gesetzlichen Bestimmungen nebst
der gesetzlichen Zulage schon erreicht oder überschritten hatten,
nicht leer ausgehen zu lassen. Anch sie sollten sich einer Zulage
erfreuen. Damit ist ein langer Streit im Kalibergbau gemildert
und zum Teil auch beseitigt worden, denn es steht in der Tat
fest, daß verschiedene Werke durch ihre Auslegung des Gesetzes
die Kaliarbeiter geschädigt haben. Ferner nahmen jene Werke
die Nachzahlungen vor, die mit den verpflichteten Bewilligungen
zurückgeblieben waren, so daß die Kalibergleute samt und son-
ders nach langen Verhandlungen endlich zu ihren Rechten kom-
men. Dieser Ausgang der Angelegenheit ist hauptsächlich dem
unermüdlichen und energischen Vorgehen des Verbandes und
seines Vorsitzenden, der als Abgeordneter in der Kaligesetzgebung
tätig war, zu verdanken.

Eingabe der vier Bergarbeiterorganisationen wegen ander-
weitiger Regelung der Ueberarbeit im Bergbau.

Bochum, Essen, Oberhausen, den 7. Februar 1917.

An Se. Exzellenz, den Präsidenten des Kriegsamts

Herrn Generalleutnant Groener, Berlin.

Die ergebenst unterzeichneten Bergarbeiterorganisationen
erlauben sich, Ew. Exzellenz folgendes zu unterbreiten:

Die infolge der langen Dauer des Krieges an die Berg-.
Werksindustrie gestellten hohen Anforderungen haben es mit sich
gebracht, daß auch die Arbeitskraft der Bergarbeiter sehr stark
in Anspruch genommen wird. Ein erheblicher Teil der im besten
Atter stehenden Arbeiter hat dem Rufe zur Verteidigung des
Vaterlandes Folge leisten müssen. Es sind dafür nichtbergmän-
nische Arbeiter aus anderen Industrien und Berufen, internierte
feindliche Ausländer und Kriegsgefangene angelegt und zur
Grubenarbeit herangezogen worden. Diese Arbeitskräfte
wurden den eigentlichen Bergarbeitern zugeteilt und wurde da-
durch deren Verantwortlichkeit bei den großen Berufsgefahren
des Bergbaues noch erhöht. Außerdem machten die Gruben-
verwaltungen überall den Versuch, durch Einlegung von Ueber-,
Neben- oder Sonntagsschichten den durch die zahlreichen Ein-
berufungen eingetretenen Produktionsausfall, zu decken. Daß
die Bergarbeiterschaft dieser vaterländischen Pflicht bisher gern
nachgekommen ist, beweist schon die Zahl der im Durchschnitt
von jedem Arbeiter verfahrenen Schichten. Während im Ruhr-
revier im zweiten Vierteljahr 1914 auf jeden Arbeiter 77 Schich-
        <pb n="232" />
        ﻿NHHtpKA

T

— 233 —

ton entfallen, ist die Schichtenzahl im dritten Vierteljahr 1916
auf 89 gestiegen. Die Summe der von den einzelnen Arbeitern
tatsächlich verfahrenen Schichten ist natürlich sehr unterschiedlich.
(£3 gibt Bergarbeiter, die infolge ihrer körperlichen Beschaffen-
heit nicht in der Lage sind, die laufenden Schichten zu verfahren.
Andere können nur die laufenden oder nur wenig Ueber- oder
Nebenschichten verfahren, weil ihre Körperkräfte dies nicht zu-
lassen und die fetzige mangelhafte Ernährung dem Körper nicht
genügend Kräfte zuführt. Es gibt aber auch Bergarbeiter,
die noch viel mehr Ueberschichten verfahren würden, wenn
dafür eine höhere Bezahlung erfolgte. Gewiß sind uns auch
Fälle bekannt, wo Bergleute in einem Monat 36 bis 48 Schichten
verfahren haben und infolge ihrer ungeheueren Ueberarbeit zu-
sammengebrochen sind und dann gezwungen waren, längere Zeit
krank zu feiern.

Durch dieses übermäßige Verfahren von Ueber- und Neben-
schichten wird an der jetzt so dringend notwendigen Arbeitskraft
der Bergleute Raubbau getrieben. Es liegt unseres Erachtens
nicht im vaterländischen Interesse, wenn ein Teil der Arbeiter
durch zu viel Ueberarbeit die Arbeitskräfte zu sehr anstrengen
und dann mit der Arbeit aussetzen muß. Zweifellos ist es
besser, wenn die Bergarbeiter mit ihrer Arbeitskraft haushäl-
terischer umgehen und dadurch eine möglichst gleichmäßige und
andauernde Arbeitsleistung gesichert wird. Durch das über-
mäßig viele Verfahren von Ueber- und Nebenschichten wird nicht
nur die Arbeitskraft früh verbraucht, sondern es wird auch die
militärische Brauchbarkeit der noch militärpflichtigen Bergar-
beiter sehr in Frage gestellt.

Um hier Wandel zu schaffen, wäre es empfehlenswert, wenn
für Ueber-, Neben- und Sonntagsschichten gewisse Lohnzuschläge
gewährt und ferner die Höchstsumme der für den einzelnen
Arbeiter zulässigen Zahl dieser Schichten beschränkt wiirde.

Als Zuschlag wäre zu gewähren für alle Ueberarbeit während
der Wochentage von Montag bis einschließlich Beendigung der
Samstagsnachmittagsschicht 39 Prozent, für Ueber- oder Neben-
schichten in der Nacht von Samstag auf Sonntag und lür alle
Sonntagsschichten 60 Prozent zu dem sonst üblrchen Lohn.

Die Ueberarbeit könnte so geregelt werden, daß auf den ein-
zelnen Arbeiter insgesamt im Monat die Stundenzahl für vier
Regelschichten nicht überschritten würde.

Wir glauben, daß durch eine solche Regelung allen Teilen,
sowohl den Arbeitern wie den Unternehmern und dem Vater-
lande gedient wäre.

Da die Bergwerksindustrie mit zur Kriegsindustrie gehört,
so bitten wir Ew. Exzellenz, dieser Frage Ihre Aufmerksamkeit
        <pb n="233" />
        ﻿- 234

zu schenken und den ergebenst unterzeichneten Vorständen der
Bergarbeiterorganisationen Gelegenheit zu einer persönlichen
Aussprache in dieser Angelegenheit zu geben.

Es zeichnen ehrerbietigst!

(Folgen die Unterschriften der Vorstände der vier Verbände.)
* # *

Diese Eingabe hatte den Erfolg, daß bei Ueber- und Neben-
arbeiten an Samstagen und Sonntagen 30 bis 60 Prozent Zu-
schlag auf verschiedenen Zechen gezahlt wird.

Auch verschiedene Schiedshöfe haben sich schon für den Zu-
schlag ausgesprochen, so daß Wohl in Bälde eine allgemeine An-
ordnung der Zechenverwaltungen in dieser Hinsicht zu erwarten
ist.

Dir Vorstände der Bergarbcitcrvcrbände im
Kricgsernähruugsamt.

Eine Herabsetzung der Kartoffelrationen im Ruhrbecken ries
eine lebhafte Erregung, besonders bei den Schwerstarbeitern,
hervor. Die vier Bergarbeiterverbände sahen sich deshalb ver-
anlaßt, folgendes Telegramm an das Kriegsernährungsamt ab-
zusenden:

..Die Bergarbeiterverbände ersuchen bringend um Beibehaltung
der bisherigen Kartoffelraiion. Die angekündigte Herabsetzung hat zu
großen Beunruhigungen geführt, die ständig zunehmen und zu den
ernstesten Befürchtungen Veranlassung geben."

Das Kriegsernährungsamt antwortete:

.Zum Telegramm vom 16. Januar wird mitgeteilr, daß Not-
standslleferung bereits im Gange. Se. Exzellenz der Präsident des
.Kriegsernährungsamts läßt die Unterzeichneten des Telegramms bitten,
sich am Samstag, den 20. Januar, 4 Uhr nachmittags, im Kriegser-
nährungsamt bei ihm einzufinden.

Kriegsernährnn gsa mt."

Die Besprechung fand auch statt. Die Führer der Verbände
schilderten ausführlich die Situation im Ruhrrevier, die auch
neben dem Telegramm in einer Eingabe geschildert worden war,
und trugen die Wünsche der Bergarbeiter in der Ernährungs-
srage vor. Sie wandten sich gegen die Herabsetzung der Rationen
und verlangten energisches Vorgehen gegen die hohen Preise für
sogenannte „Auslandswaren", die von Zechen und Hüttenwerken
an die Belegschaften geliefert werden- Auch die Entziehung dei
Brot-Zusatzmarken bei Feierschichten und Krankheiten wurde zur
Sprache gebracht und um Abhilfe gebeten. Die Verhandlungen
dauerten Stunden. Amtlicherseits wurde erklärt, daß es
nicht niöglich sei. die Kartoffelration zu erhöhen, weil man die
Steckrüben nicht verderben lassen wolle, man wolle auch er°
reichen, daß die Kartoffeln bis zur nächsten Ernte zulangen. In
etwa 6 Wochen fochten die Kartoffelrationen wieder, und zwar
        <pb n="234" />
        ﻿auf 5 Pfund erhöht werden. Die Schwerarbeiter sollten mehr
Fleisch erhalten — einheitlich pro Woche 500 Gramm —, ebenso
würden an sie Wurstwaren zu gewöhnlichen Höchstpreisen ge-
liefert werden. Tann sollten (auch an die Familienangehörigen)
Suppengemüse verabreicht werden. Wer die eingekellerten Kar-
toffeln zu früh aufgezehrt habe und erst in 14 Tagen oder 3
Wochen solche beanspruchen könne, der solle nach genauer Nach-
prüfung der Kellervorräte die niedrigste Ration bewilligt er-
halten. Ebenso erhalten die Gemeinden, die wegen des Frostes
und des Wagenmangels nicht genug Kartoffelvorräte haben, als
Ersatz Mehl: Erhöhung der Fleischwarenmengen und Supenge-
niüse an die Gemeinden kann in 2 bis 3 Wochen stattfinden.

* H *

Nach den Bemühungen der vier Bergarbeiterverbände um
Gewährung von mehr Fleisch und Fett teilt das Kriegser-
nährungsamt folgendes mit:

„Unter Bezugnahme auf die seinerzeit stattgehabte Unterredung,
teile ich ergebenst mit, daß ich inzwischen folgendes angeordnet habe:

Den vom Kriegsamt als in der Rüstungsindustrie tätig anerkannten
Werken und Industriebetrieben werden Zulagen an Fleisch in der
Weise zur Verfügung gestellt, daß durch sie einschließlich des den Ar-
beitern weiter auf ihre Fleischkarten zustehenden unmittelbaren Be-
zugsrechts auf Fleisch, im ganzen auf jeden in ihren Betrieben be-
schäftigten Schwerstarbeiter eine Gesamtmenge von 350 Gramm, auf
jeden übrigen Arbeiter 800 Gramm wöchentlich an Fleisch mit ein-
gewachsenen Knochen entfallen.

Die so zu liefernden Fleischmengen sollen je nach den örtlichen
Verhältnissen den Werken in Fleisch oder Wurst zu Massenspeisungen,
öder aber in Gestalt von Zusatzkarten, deren Verteilung den Werken
im Benehmen mit dem Arbeiterausschuß überlassen bleibt, zugewiesen
werden. Die auf Zusatzkarte zu gewährende Menge wird hiernach
örtlich verschieden sein, je nachdem wie hoch die der Bevölkerung all-
gemein gelieferte Fleischmenge gerade ist. Für die Arbeiter soll auf
diese Weise eine überall gleichmäßige Versorgung gesichert werden, die
übrige Bevölkerung darf nach der getroffenen Anordnung keinesfalls
weniger erhalten, als bisher. Im einzelnen habe ich die zuständigen
Stellen ermächtigt, die Ausführung nach den örtlichen Bedürfnissen
einzurichten.

Hierüber hinaus sind denjenigen Bergarbeitern, die unter Tage
beschäftigt sind, in der gleichen Weise durch Vermittelung ihrer Be-
triebe besondere Zusatzmengen von 150 Gramm Wurst wöchentlich
oder 75 Gramm Frischfleisch mit eingewachsenen Knochen durch die
Kommunalverbände zu überweisen. Mit Rücksicht auf die besonderen
Verhältnisse der Arbeiter unter Tage ist hierbei anzustreben, daß diese
besonderen Zusatzmengen und tunlichst ebenso die den Betrieben für
ihre Bergarbeiter unter Tage sonst zustehenden Zusatzrationen mög-
lichst in Form von Wurst unter entsprechender Umrechnung der Fleisch-
mengen geliefert werden.

Bezüglich der Fettzuteilung habe ich folgendes bestimmt: Die vom
Kriegsamt als in der Rüstungsindustrie tätig bezeichneten Werke, er-
        <pb n="235" />
        ﻿







— 236 —

halten, sofern sie Massenspeisungen eingeführt haben, eine Fettzulage
von 40 Gramm pro Woche und Arbeiter, sofern sie keine Massen-
speisungen eingeführt haben, 25 Gramm pro Kopf und Woche.

Bezüglich der Nährmittel (es handelt sich hier um Suppengemüse,
von der seinerzeit 1250 Gramm versprochen wurden. D. Red.) bleibt
es bei der zurzeit im Gange befindlichen Regelung, die eine erheblich
höhere Verteilung bewirkt, außerdem soll angestrebt werden, daß je
nach den verfügbaren Beständen den Betrieben eine besondere Zulage
gegeben wird.

Die auf diese Weise von mir zur Verfügung gestellten Mengen
stellen das Höchstmaß dessen dar, was zurzeit auf Grund der vor-
handenen Bestände geliefert werden kann. Ich würde es mit beson-
derem Danke begrüßen, wenn auch von dort die Bergarbeiter darüber
aufgeklärt würden, daß die Lage der Lebensmittelversorgung Deutsch-
lands zurzeit eine weitere Zuweisung nicht zuläßt.

Wegen der sonstigen Klagen werden noch Ermittelungen angestellt.

Der Präsident des Kriegsernährungsamts."

Bcrgnrbeiterstrciks im Ruhrrevier.

Berlin (Reichstag), den 22. Februar 1917.

An den Chef des Kriegsamtes,

Herrn Generalleutnant Gräne r, Exzellenz.

Ter der gestrigen persönlichen Aussprache über die Berg-
arbeiterstreiks int Ruhrrevier baten mich Ew. Exzellenz um eine
schriftliche Schilderung ihrer Ursachen. Ich beeile mich, im
Nachstehenden dem Wunsche in aller Kürze zu entsprechen.

Die Streiks hängen in der Hauptsache mit der Ernährungs-
frage zusammen. Die Lohnfrage spielt deshalb eine Rolle, weil
die überaus teuren Lebensrnittel mit so niedrigen Löhnen nicht
in den erforderlichen Mengen gekauft werden können.

, Die ersten Streiks entstanden auf Zechen im Ruhrrevier
: Anfana Fanuar 1917, und zwar hauptsächlich auf solchen
I Kohlenzechen, die großen Hüttenwerken gehören; so aus Zeche
Westende, die dem Phönixkonzern gehört, auf Zeche Engelsburg,
die dem „Bochumer Verein" gehört, und auf der Kruppzeche
Sälzer-Neuack, die mitten in Kruppschen Werken liegt. Ebenso
sind die Streiks auf den Zechen Deutscher Kaiser, die den Thyssen-
werken gehören, auf dieselbe Ursache zurückzuführen.

Die ersten Streiks nach Weihnachten begannen, als die Kar-
I toffelration ans drei Pfund herabgesetzt wurde. Die vier Berg-
arbeiterverbände protestierten vergeblich dagegen. Diese Herab-
setzung traf zwar die Schwerstarbeiter direkt nicht, aber doch in-
direkt weil ihre Familien je nach der Stärke 8 bis 12 Pfund
Kartoffeln wöchentlich weniger erhielten. Die eingekellerten
Kartoffeln hatten viele Familien schon aufgezehrt, sie erhielten
gar keine Kartoffeln.
        <pb n="236" />
        ﻿237

Dann haben wohl alle Hüttenwerke an ihre Arbeiter viele
Extrarationen von Speck, Fleisch und anderen Lebensmitteln
verteilt. Die zu denselben Werken gehörenden Bergarbeiter er-
hielten nichts oder nur selten etwas, und diese erhielten auch
geringere Löhne als jene. &gt;so verteilte kurz vor Weihnachten
der „Bochumer Verein" an seine Hüttenarbeiter in einer Woche
ein paar Pfund Speck, die Bergarbeiter der Zeche Engelsburg,
dicht am Bochumer Verein gelegen und ihm gehörend, erhielten
so gut wie gar nichts. Auf Engelsburg sind die organisierten
Bergleute sehr schwach, die wiktschwftIfriddlichen (Gelben) aber
sehr stark vertreten. Trotzdem ein ziemlich einheitlicher Streik.
Genau so war das Verhältnis auf der Kruppzeche Sälzer-Neuack
in Essen. Die Gelben streikten alle mit. Die Erregung war
groß. Eine große Anzahl anderer Zechen traten mit in den
Streik. Es gab ja nicht einmal die geringe Kartoffelration, ja
einige Gemeinden hatten auch keine Rüben mehr oder verab-
reichten ganz erfrorene Rüben. Auch die Fleischration wurde zur
selben Zeit nicht geliefert. Kein Wunder, wenn die Arbeiter
verzweifelten. Andere Kohlenzechen, die der Landwirtschaft
Ammoniak liefern, bekamen von der Landwirtschaft größere
Mengen Lebensmittel, die die Belegschaften und die Beamten
erhielten. Andere Zechen, die kein Ammoniak produzieren,
konnten wieder gar nichts für ihre Arbeiter beschaffen. Die fis-
kalischen Zechen im Ruhrrevier, ebenso die im Saarrevier, be-
schaffen ebenfalls solche besonderen Lebensmittel für ihre Be-
legschaften, weil ohne solche Extrarationen nicht auszukommen ist.

Auch der Preisunterschied, der bei den verteilten Lebens-
mitteln zum Vorschein kam, hat viel Erregung erzeugt. Manche
Zechen nahmen für sogenannte — meist in Deutschland produ-
zierte — Auslandsware doppelt so hohe Preise, als andere
Zechen. So wurde Speck von der einen Zeche zum Preise von
4 Mark, von anderen zu 6 bis 7,60 Mark, Fleisch zum Preise von
3,60 bis 6,60 Mark abgegeben. Wurst gab es zum Preise von
2 Mark auf der einen, bis zu 7 und 8 Mark auf anderen Zechen.
Auch für Bohnen nahmen Zechen oder Hüttenwerke 60 Pf.,
andere Zechen 1,56 Mark das Pfund: für Erbsen sogar 1,87 Mark
für das Pfund, während Hüttenwerke auch für 60 Pf. das Pfund
abgaben.

Ohne solche Extrarationen kann, wie gesagt, auch die so
schwere Arbeit leistende Bevölkerung nicht bestehen. Nament-
lich könnten ohne sie nicht so viel Ueberschichten geleistet werden.

Das Kriegseruährunzsamt hat fast alle seine Versprechungen
für die Schwer- und Schwerstarbeiter nicht gehalten, teilweise
sogar widerrufen. So fuhr vom Regierungsbezirk Düsseldorf
eine Deputation von Kriegsausschüssen der Schwerstarbeiter
(Herr Geheimrat Simon, ein Werksdirektor und der Vorsitzende
        <pb n="237" />
        ﻿238

des Gewerkvereins christlicher Metallarbeiter) Anfang Januar
1917 nach Berlin zum Kriegsernährungsamt. Dieser Depu-
tation wurde dort versprochen, 126 Gramm Fettware, 1 Pfund
Wurst und 2 Pfund Graupen wöchentlich mehr zu liefern. Das
alles wurde dann, als es in den Zeitungen bekannt gemacht war,
abgestritten. Im KEA. wollte niemand das Versprechen ge-
geben haben. Was sind das für Zustände?! Am 20. Januar
1917 waren die vier Bergarbeiterverbände zu einer Audienz in
das KEA. bestellt. Dort wurde wieder mehr Fleisch und Wurst-
waren für Schwerstarbeiter versprochen. Vom Februar ab sollte
diese höhere Menge verteilt werden. Endlich, zirka drei Wochen
nach jener Audienz, ich glaube am 10. Februar, kam.die schrift-
liche Bestätigung für diese Zusagen, aber die Gemeinden und
Lieferungsverbände wußten noch nichts davon. Die Lieferung
dieser Waren war also bisher noch nicht möglich. Vier Wochen
nach den Versprechungen haben die Gemeinden vom KEA. noch
nicht einmal genaue Anweisungen, geschweige denn die erfor-
derliche Ware. Der Landrat von Essen hat uns am 20. d. M.
noch gebeten, beim KEA. auf endliche Lieferung der versprochenen
Mengen Lebensmittel für die Schwerstarbeiter zu drängen; das
Versprechen genüge nicht.

Die Lohnunterschiede bei den Bergarbeitern find zu groß
lind nicht zu rechtfertigen. Fleißige Hauer verdienen kaum 7
Mark, andere 12 Mark und noch mehr, ohne daß sie sich mehr
anstrengen. Die niedrigen Löhne müssen für alle Kategorien
unbedingt aufgebessert werden, damit die Leute sich auch dann
und wann solch teuere Fett- und Fleischwaren kaufen können,
um ihre Kräfte auch zur erforderlichen Uebecarbeit aufrecht zu
erhalten. Namentlich müßten für die Ueberschichten, wie in an-
deren Berufen, prozentuale Zuschläge gezahlt werden, wie das
die vier Bergarbeiterverbände kürzlich in ihrer Eingabe an das
Kriegsamt forderten. Die Zeche Sälzer-Neuack zahlt für die zur
Samstagnachtschicht verfahrene Ueber- oder Nebenschicht 33%
Prozent Zuschlag. Das müßte bei allen Ueberschichten, noch
mehr aber für. Sonntagsschichten, gezahlt werden. Auch in Ober-
schlesien und anderen Revieren wird da und dort für Sonntags-
arbeit schon mehr gezahlt, und das muß als nachahmenswert be-
zeichnet werden.

Die Kartoffelration muß unbedingt auf mindestens fünf
Pfuii^ für die Woche erhöht, auch mehr Fett und Fleisch gelie-
fert werden. Ferner muß die Verteilung an alle Belegschaften
in einheitlichen Mengen und zu einheitlichen Preisen erfolgen.

Von staatsfeindlichen Einflüssen ist uns bei diesen Streiks
nirgends etwas zu Ohren gekommen. Haben die Leute mehr zu
essen und mehr Lohn, um sich mehr kaufen zu können, Rüben
        <pb n="238" />
        ﻿— 239

allein genügen nicht, so ist meines Erachtens die Schwierigkeit
sofort behoben.

Mit vorzüglicher Hochachtung

ganz ergebenst

H. S a ch s e, M. d. R.

Sitzung des preußischen Landtags vom 5. März 1917.

In dieser Sitzung trat Kamerad Hue für Erhöhung der
Löhne der Bergarbeiter der fiskalischen Gruben ein. Durch
reichliches Material belegt, schilderte er auch, unter welchen trau-
rigen Verhältnissen die Braunkohlenbergarbeiter leben müssen.
Er nahm sich ferner warm der Wettermänner im Saarbergbau
an, die zu gering entlohnt seien, wie überhaupt der Lohn der
Saarbergleute als ein ungenügender gekennzeichnet wurde.

Der Eindruck, den die Rede Hue sowohl im Parlament als
der Oeffentlichkeit erweckte, zwang den Fiskus, endlich auch den
Saarbergarbeitern entgegenzukommen. Er schilderte das Elend
der Knappschaftsinvaliden in solch ergreifender Weise, daß auch
hier der Handesminister und der Landtag nicht umhin konnten,
die Berechtigung der Notschreie der im fiskalischen Bergbau ab-
gearbeiteten Bergarbeiter anzuerkennen, und wurden auch zwei
Millionen Mark als Teuerungszulagen für diese Bedürftigen
ausgeworfen.

Einer scharfen Kritik unterzog unser Kamerad Hue dann
die Preissteigerung der Lebensmittel. Die erhöhten Bergbauge-
fahren wurden von ihm vorgeführt, kurz ein Bild entrollt von
dem so gefahrvollen und entsagungsreichen Leben des Bergar-
beiters, das nicht zu verwischen war. Er wandte sich ferner
gegen die Auslegung des § 93d des Berggesetzes, wodurch man
gewissermaßen die achtstündige Ruhezeit zwischen den Arbeits-
schichten illusorisch machen wollte.

Er trug den Protest der Bergarberterorganifationen vor,
weibliche Arbeitskräfte unter Tage zu verwenden und trat ener-
gisch für die Notwendigkeit des Schutzes der weiblichen und ju-
gendlichen Arbeiter ein.

Dieses Vorgehen brachte den Bergarbeitern reichen Nutzen,
indem dadurch der Fiskus gezwungen wurde, ihren Forderungen
entgegenzukommen und so mancher Anschlag, der für Gesundheit
und Leben die schärfsten Schäden in sich trugs vernichtet wurde.

Brotversorgung in Meggen.

Auf eine Eingabe unseres Verbandes wegen der Brotver-
sorgung in Meggen und Umgegend an den Herrn Landrat in
Olpe, ging am 31. März folgende Antwort ein:

„Auf die Eingabe des Verbandes von: 12. März wegen Erhöhung
der BroiAulagen der in Meggen und Umgegend wohnenden Bergk-
arbeiter der Gewerkschaften Sicilra und Sachtleben erwidere ich nach
        <pb n="239" />
        ﻿240

eingehender Feststellung der Verhältnisse, daß der zur Sache gehörte
Arl&gt;eiterau&gt;Sschuh hinsichtlich der Brot- und Fleischzulazen erklärt hat,
daß die Zulagen nunmehr seit einiger Zeit in geregelter und gesetzlich
zulässiger Weise erfolgen. Ich bemerke hierzu noch, daß die den Berg-
arbeitern zustehenden Mengen an Brot in dem zulässigen Nahmen,
stets zugesichert gewesen sind, daß aber die genügende Zuweisung bis-
lang durch die bisher mit der Mehlzuteilung der Ortsgemeinüe
Meggen beauftragte Firma in sehr bedenklicher Weise beeinträchtigt
worden ist.

Ich habe daher seit einiger Zeit den Ortsvorsteher in Meggen,
dem von der Gewerkschaft ein besonderes Lager zur Verfügung gestellt
worden ist, mit der MMzuteilunz beauftrage, wodurch eine erhebliche
Verbesserung in der Brotversorgung eingetreten ist.

Gleichzeitig beantragt der Arbeiterausschuh Meggen, die bisherigen
Rationen bestehen zu lassen. Ob diesem Antrage stattgegeben wird,
ist sehr zweifelhaft, da, wie Ihnen ia auch wohl inzwischen durch die
Presse bekannt geworden sein wird, die Brotraiionen für das Reich
sich ermäßigen werden und an Stelle dieser Ausfälle erhöhte Fleisch-
zulagen gewährt werden sollen.

Schlichtungsausschußsitzungcn, fiskalische Zechen betreffend.

Bochum, Essen, Oberhausen, den 12. März 1917. _

Unterzeichnete Vertreter der vier Bergarbeiterorganisationen
wenden sich tut Auftrage der Belegschaften der fiskalischen Zechen
Scholven und Zweckel an das hohe Kriegsamt mit der Bitte,
dafür zu sorgen, daß bei Sitzungen der Schlichtungsstelle für
das Bezirkskommando Recklinghausen voin stellvertretenden Vor-
sitzenden. Herrn Bergrat Holländer, auch wirklich versucht wird,
eine Einigung herbeizuführen, und er sich nicht so ostentativ wie
am 8. März 1917 auf Seiten der Zechenvertreter stellt. Wir
erlauben uns, die Vorgeschichte und den Sachverhalt der Ver-
handlung des Schlichtungsausschusses hier klar zu stellen.

Auf der fiskalischen Zeche Scholven bei Gladbeck fand am
31. Januar 1917 nach einer fast vollzählig besetzten Beleastbafts-
versammlnng eine Unterredung mit der Zechenverwaltung statt.
An dieser Sitzung nahm Herr Geheimrat Reifeisen, der Herr
Oberbürgermeister von Buer, sowie der Herr Amtmann von
Gladbeck teil. Auch ein Vertreter der Bergarbeiterorganisati-
onen lvar anwesend. In dieser Sitzung wurde die Lohnsrage
eingehend erörtert. Herr Geheimrat Reifeisen erklärte, daß eine
wohlwollende Prüfung und Aufbesserung der Löhne erfolgen
solle. Eine Steigerung der Hanerlöhne sei bereits erfolgt, wie
die Dezemberlöhne beweisen würden. Unter 9 Mark Hauerlohn
sollten nur dann verdient werden, wenn unter Berücksichtigung
aller Verhältnisse einwandfrei sestznstellen sei, daß die Leistung
ungenügend war oder, kurz gesagt, die Leute gefaulenzt hätten.
Eine zweite Belegschaftsversammlnng folgte noch an demselben
Tage, und hatten die Vertreter der Organisationen sowie der
        <pb n="240" />
        ﻿



1

— 241 —

Herr Oberbürgermeister von Buer die größte Mühe, die Beleg-
schaft zur Wiederansahrt am nächsten Tage zu bewegen. Die
Belegschaft verlangte absolut eine schriftliche Erklärung der
Zechenverwaltung bezw. des Herrn Geheimrats. Erst als der
Herr Oberbürgermeister Dr. Rüssel von Buer erklärte, daß er
und der Herr Amtmann von Gladbeck Zeugen gewesen seien bei
den Versprechungen der Zechenverwaltung und dieselben auch
zweifellos gehalten würden, erklärte sich die Belegschaft bereit,
wieder anzufahren, obwohl noch Widerspruch aus den Reihen
der unorganisierten Belegschaftsmitglieder erschallte. Es wurde
dort aber auch ausgeführt, daß, wenn die Versprechungen nicht
gehalten würden, die Belegschaftsmitglieder die Arbeit wieder
niederlegen würden. Infolge der Lohnzahlungen für Januar
entstanden erneute Differenzen. Der Hauet E., Markennummer
1038, beschäftigt iin Revier 12-, sowie L. A., Markennummer
1087, wovon der erste 7 Kinder zu ernähren hat, der zweite 8,
verdienten im Monat Januar einen Lohn von 8,48 Mark pro
Schicht. Im Revier 8, Kohlen-Nr. 225, verdienten im Monat
Dezember 8 Mann einen Lohn von 8,78 Mark. Auf Kohlen-
Nr. 231 wurden 6 Mann in demselben Monat 8,60 Mark als
Lohn ausgezahlt. Auf Kohlen-Nr. 235 verdienten im Monat
Januar 6 Mann 8,80 Mark pro Schicht, ebenso auf Kohlen-Nr.
237. Es war begreiflich, daß bei solchen Löhnen sich der Beleg-
schaft wieder größte Unzufriedenheit bemächtigte. Als man den
Wünschen, die Löhne aufzubessern, nicht entsprach, legte am 3.
März die Belegschaft der Zeche Scholven, am 6. März die Be-
legschaft der Zeche Zweckel die Arbeit nieder. Der Schlichtungs-
ausschuß wurde auf Anraten der Organisationen, die auf Wieder-
anfahren drängten, angerufen. Die Einigungsverhandlung,
wenn eine derartige Verhandlung, wie vor dem Schlichtungs-
ausschuß Recklinghausen, so genannt werden kann, brachte noch
mehr Mißstimmung in die Reihen der Bergarbeiter und es
kostete den Organisationsvertretern alle Mühe, die Belegschaften
in einer Versammlung, die am 9. März in Zweckel stattfand, zur
Wiederaufnahme der Arbeit zu bewegen. Der stellvertretende
Vorsitzende des Schlichtungsausschusses, Herr Bergrat Holländer,
hat nicht in wünschenswerter Weise auf eine Einigung hinge-
drängt, und so kam es, daß diese Sitzung für die Arbeiterschaft
resultatlos verlief. Herr Krähn, Bezirksleiter von Gladbeck,
vertrat als Mundanwalt die Belegschaftsmitglieder und hatten
diese für die Schlichtungsausschutzsitzung folgende Forderungen
gestellt:

1. Der Lohn für Hauer soll nicht unter 10,60 Mark betragen.
2. Für Zimmerhauer und Schießmeister soll ein Lohn von 8 Mk.
gezahlt werden. 3. Der Lohn aller Schichtlöhner soll um 20
Prozent erhöht werden. 4. Nachzahlung des Lohnes, soweit er

m
        <pb n="241" />
        ﻿242

seit dem 1. September unter 9 Mark stand, weil seinerzeit fest
zugesagt wurde, daß unter 9 Mark kein Hauerlohn gezahlt
würde, wenn die betreffenden Arbeiter ihre Pflicht getan hätten.
Damals gab man zu, daß die Bergarbeiter Wohl ihre Pficht er-
füllen, dies erklärten die Herren Generaldirektor Geheimrat Reif-
eisen, Dr. Pilz und Bergrat Schulte-Briesen des öfteren. In
der Schlichtungsausschußsihung am 8. März führte nun der
Zrchenvcrtreter Herr Bergrat Frielinghaus aus, daß die Leistung
seit der Zeit, wo die 9 Mark zugesagt wurden, um 20 Prozent
gesunken sei. Wenn erst wieder soviel geleistet würde, wie im
September 1916, dann wurde der Lohn von selbst auf 10,60 Mk.
steigen. Es wurde von den Arbeiterausschnßmitgliedern erklärt,
daß der Wagen-, Holz- und Preßluftmangel die Schuld daran
trügen, wenn wirklich die Leistungen etwas gesunken seien. Man
müsse aber bedenken, daß die Lebensmittelpreise immer mehr in
die Höhe gingen und deshalb auch ein höherer Lohn angemessen
erscheine. Auch die Einschiebung von immer mehr Gefangenen
drückte die Leistung herunter, die aber gar nicht so stark ge-
sunken sei, wie man zu behaupten versuche. Die zweite Forde-
rung, ein Lohn von 8 Mark für Zimmerhauer, wurde von der
Zechenverwaltung abgelehnt, ferner die 20 Prozent Lohnerhö-
hung für Schichtlöhner. Auf eine Nachzahlung der versprochenen
Löhne wurde ebenfalls nicht eingegangen, weil Minderleistung
vorliegt. Der Herr stellvertretende Vorsitzende des Schlichtungs-
ausschusses führte dabei aus, daß auch die Staatswerke Ueber-
schüsse machen müßten. Auch zahle Zweckel und Scholven
schon die höchsten Löhne mit. Er versuchte dies durch eine Dar-
stellung zu beweisen und ersuchte die Ausschüsse, statt daß er
irgend einen Vermittelungsweg vorschlug, die Forderungen zu-
rückzuziehen, die Zeche würde schon die Löhne langsam steigen
lassen. Für Wagenmangel und sonstige Störungen könne man
die Zechenverwaltung nicht verantwortlich machen, und deshalb
könne sie auch nicht den Schaden tragen. Als der Ausschuß zur
Beratung abtrat, wandte sich der stellvertretende Vorsitzende Herr
Holländer an den Bezirksleiter Krähn, der als Vertreter und
Mundanwalt der Arbeiterschaft anwesend war, und ersuchte
diesen, er solle auf den Ausschuß einwirken, damit dieser die
Forderungen zurückziehe. Die Zeche habe doch alles getan, was
zu tun nötig sei. Der Mundanwalt Krähn lehnte aber diese Zu-
mutung ab, da den Bergarbeitern in dieser Sitzung nichts be-
stimmtes versprochen worden sei und ihre Forderungen für ge-
recht betrachtet werden müßten. Besonders sei zu verurteilen,
daß die Zeche ihre gegebene Zusage nicht gehalten habe. AIs die
Sitzung wieder eröffnet wurde, fragte der Herr stellvertretende
Vorsitzende den Ausschuß, ob er die Forderungen zurücknehmen
        <pb n="242" />
        ﻿248

Wolle. Der Ausschuß lehnte dies ab. Darauf ersuchte Herr Hol-
länder alle Anwesenden, abzutreten. AIs der Mundanwalt
Krähn betonte, daß er ja noch nicht einmal gesprochen habe, er
müßte doch auch seine Ausführungen machen, denn er habe noch
manches zu sagen, und es sei nicht gut, wenn die Verhandlung,
ohne eine Einigung zustande zu bringen, zu Ende ginge, vorher
habe er ja auch nicht sprechen können, erklärte der Herr stellver-
tretende Vorsitzende: „Sie haben hier nichts mehr zu sagen und
wenn Sie sich nicht gleich anständig benehmen, so stiegen Sie
heraus!" Gegen eine solche Art und Weise müssen wir schärf-
sten Widerspruch erheben. In § 13 des Kriegshilfsdienstgesetzes
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die §§ 66 und 63—73
des Gewerbegerichtsgesetzes bei der Schlichtungsstelle entspre-
chende Anwendung finden sollen. Der § 68 sagt ausdrücklich,
das Einigungsamt hat durch Vernehmung der Vertreter
beider Teile die Streitpunkte und die für die Beurteilung
derselben in Betracht kommenden Verhältnisse festzustellen. Das
geschieht nicht vor dem Schlichtungsausschuß in Recklinghausen.
Es geht doch nicht an, daß man den Arbeitern einfach erklärt,
daß ihre Forderungen abgelehnt sind, sondern nach § 13 hat man
als Vorsitzender die Pflicht, zu vermitteln und auf Einigung zu
drängen.

Wir ersuchen deshalb das hohe Kriegsamt, den gefällten
Spruch des Schiedsausschusses als ungültig erklären zu wollen
und zu veranlassen, daß baldigst eine neue Sitzung stattfindet.
Sollte dieses dem Kriegsamt nicht angängig erscheinen, so
bitten wir, auf die vorgenannte Zechenverwaltung einzuwirken,
daß sie den Wünschen und Forderungen ihrer Arbeiter entgegen-
kommt. Geschieht dieses nicht, so wird die Mißstimmung weiter
wachsen und besteht die Gefahr einer erneuten Arbeitsnieder-
legung. Wir möchten nur darauf hinweisen, daß sowohl auf Zeche
Sälzer-Neuack in Essen wie auf vielen anderen Zechen Durch-
schnittslöhne für Hauer und Lehrhauer von 10,60 Mark teils auch
von den Schlichtungsausschüssen festgesetzt wurden. Was auf
diesen Zechen möglich ist, muß auch den Staatsgruben in Rhein-
land-Westfalen möglich sein, die doch Mustergruben sein sollen.

Wir möchten noch darauf hinweisen, daß Herr Holländer
schon in Sitzungen des Schlichtungsausschusses auf llrtcilsfäl-
lung drängte, obwohl den in Betracht kommenden Beschwerde-
führenden keine Ladung zugegangen war. So geübaPdies ein-
mal in Beschwerdefällen. In einer anderen Sitzung, in wel-
cher 60 Fälle verhandelt werden sollten, ohne einen Kläger ge-
laden zu haben, gelang es nur durch den Widerspruch der Ar-
beiter-Beisitzer, daß die Verhandlung verschoben wurde, um erst
die Ladung an die 60 Beschwerdeführer ergehen zu lassen. Sol-

l(i*
        <pb n="243" />
        ﻿244

dje Vorgänge erzeugen großes Mißtrauen gegen das Hilfsdienst-
Gesetz, wenn nicht gegen solches Verfahren des Vorsitzende!, einge-
schritten wird.

In der Hoffnung, daß das hohe Kriegsamt Recherchen an-
stellt, gegen das Verfahren des Bergrats Holländer einschreitet
und dafür sorgt, daß man den Bergarbeitern auf Zeche Scholven
und Zweckel entgegenkommt,

zeichnen mit hochachtungsvollem Glückauf!

(Folgen Unterschriften.)

Eingabe uni Veröffentlichung der Lohnstatistik.

Bochum, den 16. Avril 1917.

Da bisher die Lohnstatistik für das 4. Vierteljahr 1916, die
Bergarbeiterlöhne betreffend, noch nicht veröffentlicht wurde,
möchten wir Ew. Exzellenz bitten, dahin Anordnung zu treffen,
daß sie sobald wie möglich der Oeffentlichkeit bekannt gegeben
wird. Dieses würde mit zur Beruhigung der Bergarbeiter bei-
tragen, d. h., wenn die Lohnstatistik beweist, daß wirklich die
Löhne derart gestiegen sind, wie die Werksverwaltungen den
Arbeiterausschußniitgliedrrn gegenüber erklären.

In der Hoffnung, daß Ew. Exzellenz unserer Bitte in
dieser Hinsicht geneigtes Gehör schenkt und im voraus dankend,
zeichnen

Hochachtungsvoll

(Folgen Unterschriften.)

Die Lohnstatistik wurde bald darauf veröffentlicht.

Am 16- April 1917 reichten die vier Bergarbeiterverbände
eine Eingabe an den Handelsminister Sydow ein, betreffend Be-
schwerden von Belegschaftsmitgliedern der Zechen Möllerschächte,
Zweckel und Scholven, folgenden Inhalts:

Ew. Exzellenz!

Beauftragt von den organisierten Belegschaftsmitgliedern
der Zeche Möllerschächte sowie der Zechen Zweckel und Scholven,
erlauben sich die Unterzeichneten, Ew. Exzellenz folgendes zu
unterbreiten:

Es ist sicher Ew. Exzellenz noch in Erinnerung, daß sich im
Mai 1916 der Belegschaften verschiedener Zechen eine starke Er-
regung Hnnächtigte, da man dort das System des Ueberladens
der Förderwagen (Kränze laden) einführte, so auf den Zechen
Hermann, Prosper, Matthias Winnes und Carolus Magnus.
Das Verlangen des Kränzeladens ist eine durch nichts zu recht-
fertigende Uebervorteilung der Bergarbeiter, eine Quelle nutz-
loser Schikanen und erhöht dabei noch die Betriebsgefahren.
        <pb n="244" />
        ﻿245

Obendrein erhalten die Bergarbeiter für das Kränzeladen keine
Bezahlung, obgleich die dadurch bewirkte Mehrförderung bis zu
10 Prozent, manchmal auch mehr beträgt. Die Erregung da-
mals legte sich erst, als die Verwaltungen vom Kränzeladen
absahen.

Jetzt scheinen fiskalische Gruben das einführen zu wollen,
was die Privatgruben unterließen. Wird doch seit Ansang
dieses Jahres auf den Möllerschächten von der Werksverwaltung
bezw. vom Betriebsführer verlangt, daß die Wagen überladen,
d. h. bekränzt werden. Ueber diese Anordnung regen sich die
Belegschaftsmitglieder sehr aus und sollte doch in jetziger Zeit
alles vermieden werden, was zur Beunruhigung der Bergarbeiter
beiträgt. Auch werden sehr viele Klagen laut über rigoroses
Bestrafen wegen nicht vorschriftsmäßigem Beladen der Kohlen-
wagen.

Die Arbeiterausschußmitglieder trugen auch die Beschwerden
wegen dem Ueberladen schon dem Schlichtungsausschuß in Reck-
linghausen vor, doch dessen stellvertretender Borgender, -&lt;oerr
Bergrat Haltender, erklärte, das Oberbergamt sehe die
Forderung auf Kränzeladen nicht als ungesetzlich an.

Auf den Zechen Zweckel und Scholven besteht Unzufrieden-
heit unter der Belegschaft, da der Lohn vieler Hauer in den
letzten Monaten ungenügend war und die Verwaltung ihr ge-
gebenes Versprechen brach, an Hauer, die ihre Schuldigkeit ge-
tan, nicht unter 9 Mark Lohn auszuzahlen. Wagen-, Druckluft-
unü Holzmangel trugen die Schuld, daß die Leistung der Be-
legschaft zurückging sowie der Lohn dadurch sank. Dieser Lohn-
rückgang brachte die Belegschaft so auf, daß sie vom 3. bis zum
9. März im Ausstand verharrte. Die Anrufung des Schlich-
tungsausschusses brachte für die Belegschaft auch keinerlei Besse-
rung und nur dem Zureden der Organisationsvertreter gelang
es, die Belegschaft zur Wiederanfahrt zu bewegen. Unter der
Belegschaft gärt es aber weiter, und wenn die Verwaltung der
Zechen Zweckel und Scholven nicht bald für Lohnerhöhung Sorge
trägt, zum mindesten ihr früher gegebenes Versprechen einhält,
kann es dort wieder zur Arbeitseinstellung kommen.

Wir führen hier einige Löhne an, die beweisen, daß die
Klagen der Belegschaftsmitglieder über schlechte Entlohnung be-
I kchtigt sind.	Zeche Zweckel:

Lohn

172	2 Personen	Januar 1917	pro	Schicht 7,56 Mk.
187	2	„	1917	„	8,50 „
17	2	„	1917	„	8,64 „
9	2	„	1917	„	8,55 „
! 1	2 fi	Dezbr. und Januar „	„ 8,60 „
        <pb n="245" />
        ﻿

— 246 —

Zeche Scholven:

Lehn

246 6 P	ersone	&gt; Februar 19 W	pro Schicht 8,80
168 5		Januar 1917	„	„	8,07
61 12	„	„	1917	„	„	8,64
350 11		November 1916	„	„	8,55
350 11		Dezember 1916	00
350 11	„	Januar 1917	„	„	8,44

Die Liste der so schlecht entlohnten Hauer könnte nach den
ans vorliegenden Beschwerden beliebig verlängert werden, doch
streiten die Verwaltungen beider Zechen die schlechte Entlohnung
der dort beschäftigten Arbeiter gar nicht ab, sondern verweisen
nur auf die Minderleistung in den letzten Monaten, woran doch
die Belegschaftsmitglieder keine Schuld trugen. Sache der Ver-
waltung mutz es sein, dafür zu sorgen, daß der Betrieb richtig
geht und die Arbeiter nicht durch Betriebsstörungen Schaden
erleiden.

Wir ersuchen nun Ew. Exzellenz, Anordnungen treffen zu
wollen, daß auf den Möllerschächten die Forderung auf das
Ueberladen (Bekränzen) der Kohlenwagen in Zukunft unter-
bleibt und auf den Zechen Zweckel und Scholven darauf gesehen
wird, daß Hauerlöhne unter 9 Mark nicht zur Auszahlung ge-
langen, sondern entsprechend den Lohnaufbesserungen auf vielen
Privatgruben des Ruhrgebiets Lohnsteigerungen eintreten. Dies
wird zur Beruhigung der genannten Belegschaften dienen.

In der Hoffnung, daß Ew. Exzellenz unsere Eingabe berück-
sichtigt und uns von getroffenen Anordnungen Kenntnis gibt,
zeichnen

(Folgen Unterschriften.)

Teuerungszulage im Königreich Sachsen.

Der Vorstand unseres Verbandes hat am 14. April d. Js-
den Bergbaulichen Verein.nochmals daran erinnert, sich endlich
zu einer Antwort auf die Eingabe vom 10. Januar betr. einer
allgemeinen Lohnerhöhung zu entschließen. Die Ungeduld in
den Kreisen der Bergarbeiter wurde immer größer und kam dieses
auch in einer am 15. April in Zwickau stattgefundenen Beleg-
schaftsversammlung zum Ausdruck. In dieser Versammlung
wurde die Bezirksleitung unseres Verbandes beauftragt, unver-
züglich in einer Eingabe an das stellvertretende Generalkom-
mando in Leipzig die Nichtberücksichtiguug der Lohneingabe
seitens des Bergbaulichen Vereins zur Kenntnis zu bringen und
die Bitte auszusprechen, vermittelnd einzugreifen. Auf diese
Eingabe ist folgendes Telegramm am 18. April bei der Bezirks-
leitung eingegangen:
        <pb n="246" />
        ﻿247

„Stuf Ihre Eingabe vom 17. April wird erwidert, daß ans Grund
der Nachprüfung der Kriegsamtsstelle und der warmen Befürwortung
seitens des stellv. Generalkommandos vom 13. April vom Finanz-
ministerium! die von den Werksbesitzern zwecks Ermöglichung einer
'Lohnzulage nachgesuchte KohlenpreDerhöhung heute genehmigt worden
ist. so das; Lohnzulage erfolgen wird. Es wird daher ersucht, die
Bergarbeiter Ihres Verbandes zur Ruhe zu ermahnen und an ihre
vaterländische Pflicht in diesen entscheidenden Tagen zu erinnern.

Der Kommandierende General: v. Schweinitz."

Weiterer Ausbau des Knappschaftswesens.

Am 1. Mai 1917 richtete der Verband eine Eingabe um
weiteren Ausbau des Knappschaftswesens an die Herren stän-
digen Ausschußmitglieder und die hochwohllöbliche Geneval-Ver-
sammlung des Allg. deutschen .Knappschafts-Verbandes. Diese
lautete:

In; Aufträge der im Verband der Bergarbeiter Deutschlands
organisierten Knappschaftsmitglieder erlaubt sich der Unter-
zeichnete folgende Eingabe an die Herren ständigen Ausschuß-
mitglieder und die Generalversammlung zu richten:

1.	Die Herren ständigen Ausschußmitglieder und Teil-
nehmer an der Generalversammlung werden gebeten, daraus
zu dringen, daß ebenso wie jetzt in der Kriegszeit, mich in
Friedenszeiten Militärrenten nicht aus Knappschaftsrenten an-
gerechnet werden. Die Knappschaftskassen, die heute noch in
ihren Satzungen die Anrechnung von Knappschaftsrenten ans
Militärrenten vorsehen, ersuchen Ivir zu veranlassen, daß dieser
Passus gestrichen und auch in Zukunft nicht wieder aufgenom-
men wird.

2.	Die Generalversammlung, der die Verschiedenheit der
Wartezeit in den Knappschaftsvereinen bekannt ist, wird ersucht,
ihren ganzen Einfluß aufzubieten, um die Kuappschaftsvereine
in ganz Deutschland zur Einführung einer einheitlichen Warte-
zeit zu bewegen, die möglichst kurz zu bemessen ist; ferner die
Frist, binnen der die Anerkennungsgebühren zu zahlen sind, ein-
heitlich festzusetzen.

3.	Die Herren ständigen Ausschußmitglieder und Teil-
nehmer der Generalversammlung werden gebeten, dahin zu wir-
ken, daß die Verschmelzung von minder leistungsfähigen mit
stärkeren Knappschaftsvereinen immer weiter durchgeführt wird,
um so eine Stärkung und Vereinheitlichung des Knappschafts-
wesens herbeizuführen, die erst dann vollkommen sein wird, wenn
für aanz Deutschland e i n Knappschaftsverein besteht.

4.	Da heute noch eine Anzahl von Knappschafts-Kranken-
kassen besteht, deren Satzungen noch Krankengelder von unter
2,60 Mk. täglich für ihre Mitglieder selbst in der höchsten Lohn-
klasse vorsehen, ersuchen wir die Generalversammlung, ihre
        <pb n="247" />
        ﻿Meinung dahin kund zu geben, daß solche niedrigen Kranken-
gelder für die Arbeiter der höheren Lohnstufen ganz unzureichend
sind. Ferner bitten wir, mit darauf hinzudrängen, daß in diesen
Kassen Verbesserungen bezüglich des Krankengeldes geschaffen
werden, selbst wenn sich dadurch eine Beitragserhöhung nötig

mac^-	Begründung:

Zu 1. Laut Knappschafts-Kriegsgesetz dürfen Militär-
pensionen während der Kriegszeit nicht auf knappschaftliche
Renten angerechnet werden. Der Schlußsatz des 8 11 dieses Ge-
setzes verfügt aber, daß der Herr Handelsminister ermächtigt ist,
den Zeitpunkt zu bestimmen, zu welchem das Gesetz wieder
außer Kraft tritt. Dies wird voraussichtlich kurz nach Friedens-
schluß eintreten.

Es besteht nun die Befürchtung sowohl bei Kriegsiüvaliden
wie Witwen, daß nach Außerkraftsetzung des Knappschafts-
Kriegsgesetzes die Knappschaftsvereine, welche die Militärrenten
auf ihre Knappschaftsleistungen, vor der Kriegszeit anrechneten^
dies dann wieder einführen. Dies würde aber die größte Er-
regung und Verbitterung auslösen, nicht allein in den Kreisen
der davon Betroffenen, sondern in der ganzen Bergarbeiter-
schaft. Ein solches Vorgehen würde wohl, auch nicht mit Un-
recht, als schnödester Undank ausgelegt werden gegen die. welche
Gesundheit und Leben im Dienste.des Vaterlandes einbüßten.
Es ist deshalb nötig, daß jene Knappschaftsvereine, die früher
die Anrechnung beliebten, schon setzt erklären, daß sie nach dem
Kriege nicht wieder eingeführt wird und ihre Satzungen dem-
gemäß umgestaltet werden. Die Bergarbeiterschaft würde dies
als einen sozialen Fortschritt begrüßen.

Zu 2. Auf der Generalversammlung des Allgemeinen
deutschen Knappschaftsverbandes am 28. September 1916 in
München hat Herr Justizrat Ur. Milde, sicher ein erfahrener
Kenner des Knappschaftswesens, eine Anzahl von Fällen an-
geführt, wo Wandermitglieder durch die Verschiedenheit der
Wartezeiten schweren Schaden litten. Um dies zu verhüten, ist
eine einheitliche Wartezeit für alle Knappschaftsvereine nötig
und wäre eine einjährige als angeniesten zu betrachten, wie diese
bei einzelnen Knappschaftsvereinen auch schon besteht. Auch die
Festsetzung einer einheitlichen Frist, die zur Zahlung der An-
erkcnnungsgebühr gestellt wird, wäre nur zu begrüßen. Auch
hier würde eine Jahresfrist das Richtige treffen.

Zu 3. Bedarf keiner Begründung mehr, da sowohl auf der
Generalversammlung in München, als auch später in den Parla-
menten, die Zweckmäßigkeit der Vereinheitlichung des Knapp-
schaftswesens im Prinzip anerkannt wurde und die Gründe dazu
den Herren ständigen Ausschußmitgliedern und Teilnehmern
der Generalversammlung bekannt sind.
        <pb n="248" />
        ﻿



— 249 —

Zu 4. Die durch den Krieg verteuerte Lebenshaltung bringt
es init sich, daß Leistungen der Krankenkassen, die früher an-
gemessen erschienen, heute nicht mehr ausreichen. Der Geldwert
ist gesunken und muß damit auch bei Festsetzung der Kranken-
nnterstützungen gerechnet werden. Leider gibt es aber heute
noch Krankenkassen, von denen man wirklich nicht behaupten
kann, daß sie mit der Zeit vorwärts schreiten.

Do lautet der § 15 der Weilburger Bezirks-Knappschafts-
Krankenkasse:

„Die Kassenmitglieder werden in folgende Klassen eingeteilt:

a)	Männli ch e. I. Kl.: Jugendliche Arbeiter; Grundlohn
1,150 Ml. II. Kl.: Arbeiter über 16 Jahren mit einem täglichen
Arbeitsverdienst bis zu 2,80 Mk.; GruNdlohn 2,60 Mk. III. Kl.:
Arbeiter mit einem täglichen Arbeitsverdienst über 2,80 Mark;
Grundlohn 3 Mk. IV. Kl.: Beamte und Arbeiter in gehobener
Stellung; Grundlohn 4 Mk.

b)	Weibliche. I. Kl.: Jugendliche Arbeiterinnen; Grund-
lohn 1 Mk. II. Kl. Arbeiterinnen über 16 Jahren; Grundlohn
i.so m.“

Der § 16 bestimmt dann, daß das Krankengeld die Hälfte
des Grundlohns beträgt. Jugendliche erhalten demnach ein
Krankengeld von &lt;5 Pf. täglich. In der II. Klasse gibt es 1,30
Mark. Arbeiter, die über 2,80 Mk. verdienen, und das sind die
Hauer und Familienväter, bekommen täglich 1,50 Mk. Kranken-
geld! Man muß in dieser.Kasse schon eine „gehobene Stellung"
einnehmen oder Beamter sein, um 2 Mk. bei Krankheit zu
empfangen!

Die Knappschafts-Krankenkasse Ems sieht fünf Klassen zuin
Bezüge von Krankengeld vor. In der t. Klasse sind die Beamten
mit einem Krankengeldbezug von 2,60 Mk. täglich. Die V. (die
höchste Arbeiter-Lohnklasse) ist für die männlichen Mitglieder
über 21 Jahre, also diejenigen, welche in ihrer Mehrheit Fa-
milienväter sind. Für diese am besten entlohnten Arbeiter ist
ein Krankengeld von 2 Mark festgesetzt.

. Es gibt noch eine ganze Anzahl von Kassen mit derart
niedrigen Leistungen, und bedarf es wohl nicht erst des Hin-
weises, daß solche Krankenkassenleistungen in jetziger Zeit doch
etwas zu minimal sind und dringend der Aufbesserung bedürfen.
Tie Mitglieder sind sicher gerne bereit, höhere Beiträoe zu
Zahlen, wo dies zur Aufbesserung der Leistungen notwendig ist,
und ist auch von den Herren Werksbesitzern wohl kein Sträuben
dagegen zu erwarten.

In der. Hoffnung, daß die Herren Ausschußmitglieder und
Teilnehmer der Generalversammlung dieses Gesuch berück-
sichtigen und bittend, demgemäße Beschlüsse fassen zu wollen, so-
        <pb n="249" />
        ﻿250

teie int voraus den Dank der in unserer Organisation ver-
einigten Bergarbeiter dafür erstattend, zeichnet
mit hochachtungsvollem Glückauf!

Verband der Bergarbeiter Deutschlands.

Einen loichtigcn Erfolg

brachte die Abänderung des Gesetzes über den Absatz von Kali am
14. Mai im Reichstag, der besonders dem geschickten Eingreifen
unseres Kameraden Sachse sowie seines Fraktionskollegen Brey
zu verdanken ist.

Durch Las (gegen eine, die Stimme des freikonservativen
Abg. Dr. Arendt - Mansfeld) vom Reichstag Beschlossene lautet
der ß 20 a des Kaligesetzes:

„Bleibt auf einem Kaliwerke im 8. oder 4. Viertel des Kalender-
jahres 1917 oder r.rn Jahre 1918 der innerhalb einer Arbeiterklasse
im Vierteljahr oder Jahresdurchschnitte für eine regelmäßige Ar-
veitsschicht gezahlte Lohn hinter dem im letzten Viertel des Kalender-
jahres 1816 gezahlten Durchschnittslohn einschließlich (!) Teuerungs-
und sonstiger Zulagen zuzüglich 1 Mt. (!) für erwachsene Arbeiter,
&lt;1,75 Mk. für erwachsene Arbeiterinnen und 0,50 Mk. für jugend-
liche männliche und weibliche Arbeiter zurück, so tritt eine dem § 18
Abs. 1 bis 3 entsprechende Kürzung der Beteiligungsziffer ein. Die
Bestimmung findet auf 88 13 Abf. 4, 5 und 6, 14 und 15 ent-
sprechende Anwendung."

Jetzt gilt also nicht mehr das Jahr 11)12 oder 1913, sondern
das 4. Vierteljahr 1916 als Berechnungszeit! Dadurch kann der
einzelne Arbeiter oder die Arbeiterklasse leichter feststellen, ob
die gesetzliche Lohnzulage gezahlt wird. Diese Zulage auf dem
im 4. Vierteljahr 1916 erzielten Durchschnitts lohn beträgt
pro Schicht

für erwachsene Arbeiter 1 Mark,

für erwachsene Arbeiterinnen 9,75 Mark,

für ingcndltchc Arbeiter 0,50 Mark!

Damit auch ganz klar sei, von wann an die Zulagen z»
zahlen sind und die Arbeiter gleich nachrechnen können, ob sie
die Zulagen erhalten, beantragte die sozialistische Fraktion
(S a ch s e und B r e y begründeten dies):

„Tie neue» Zulagen sind ab 1. Juli 1917 zu zahlen und i&gt;a
Lohnbuch bzw. im Lvhnzcttel von dem übrigen Lohn gesondert auf-
zuführen."

Ferner gelang es den Bemühungen unserer gewerkschaft-
lichen Vertreter, dem 8 13 des Gesetzes folgende Erweiterung
zu geben:
        <pb n="250" />
        ﻿251

AIs Absatz 5:

„Tie vorstehende» Bestimmungen (Lohnerhöhung) finden An-
wendung, gleichviel ob die Arbeiter von dem Kaliwerksbesitzer selbst
oder von einem Unternehmer beschäftigt werden."

AIs Asatz 8:

„Bei Beschwerden der Arbeiter über gesetzwidrige Lohnzahlungen
sind den Arbeiterausschüssen von der Werksleitung die Lohnnach-
weise vorzulegen, damit die Arbeiterausschüsse die Beschwerde nach-
prüfen und für eine friedliche Ausgleichung der Streitigkeiten wir-
ken können."

Der Abs. 5 betrifft die sogenannten „Unternehmerarbeiter",
bereu Einbeziehung in das Gesetz bisher strittig war. Was der
Absatz 6 bedeutet, ist ohne weiteres klar. Den Arbeiter-
aus s ch ü l i e n ist hierdurch ein wichtiges Recht verliehen.

Noch ivichtiger ist der prinzipielle Erfolg arbeiter-
seits. Durch Gesetz ist ihr Anspruch auf einen gewissen
Lohn anerkannt worden, dessen Auszahlung nun zu kontrollieren
ist und die Arbeite rausf ch ü s s e können, gesetzlich berech-
tigt, auch Feststellungen über die wirklich gezahlten Löhne tref-
fen. Das ist ein A n f a n g auf einem Gebiete des sozialen
Arbeiterrechts, der systematisch ausgebaut iverden mutz.

Bochum, den 31. Mai 1917.

Die ergebenst unterzeichneten Arbeiterverbände erlauben sich,
dem Kalisyndikat einen im Allgemeininteresse liegenden Vor-
schlag zu unterbreiten und bitten die Herren, welche kürzlich mit
uns Verhandlung gepflogen haben, der Frage näher zu treten
und uns tunlichst bald Nachricht über Ihren Entschlutz zukommen
zu lassen.

Durch die jetzige Fassung des § 13 der Kaligesetznovelle
dürften wohl einige Streitpunkte, welche nach der vorjährigen
Fassung des Gesetzes und des Syndikatsabkommens eine Rolle
spielten, endgültig beigelegt sein. Aber der § 20a dürfte doch
wohl noch Auslegungen unterliegen, welche aufs neue zu Diffe-
renzen zwischen Belegschaften und Werksverwaltungen führen
könnten. Da aber die ergebenst Unterzeichneten alle Differenzen
gerne vermeiden möchten, erlauben wir uns, der geehrten Kom-
mission des Kalisyndikats die Bitte zu unterbreiten, eine Ans-
sprache darüber herbeizuführen, auf welche Weife eine einheit-
liche Auffassung über die Lohnzulagen gefunden wird. Würden
alle Kaliwerke eine Regelung vornehmen, welche die Arbeiter
befriedigt, so wird das doch in beiderseitigem Interesse liegen,
weshalb wir wohl auf ein geneigtes Entgegenkommen hoffen
dürfen.

Bei dieser eventuellen Aussprache zwischen den Herren Ver-
tretern des Syndikats und den Vertretern der unterzeichneten
        <pb n="251" />
        ﻿252

Verbände könnte ferner auch versucht werden, für die Friedens-
zeit ähnliche dauernde Lohnabmachungen zu treffen, wie sie in
vielen Berufen schon feit Jahren, ja Jahrzehnten, zur beider-
seitigen^ Zufriedenheit eingeführt sind und gehandhabt werden.

Selbstredend sind wir auch damit einverstanden, wenn die
beiden Vereine der Kaliinteressenten die Angelegenheit in die
Hand nehmen würden, um mit den Verbänden der Arbeiter
eine wünschbare Verständigung zu erzielen. Da aber auch die
beiden Herren Vorsitzenden der beiden Vereine der hohen Kom-
mission mit angehören, welche die Plenarversammlung des Kali-
syndikats vom 16. April 1917 wählte, dürfte es u. E. ratsam
erscheinen, wenn die letztere Kommission die Verhandlungen mit
den ergebenst Unterzeichneten weiter führten.

Einer geneigten Entschließung und Benachrichtigung ent-
gegensehend, zeichnet

mit hochachtungsvollem Glückauf!

(Unterschrift.)

Entschädigung der Arbeiterausschüsse bei Vertretungen ihrer
Belegschaften vor den Schlichtungsstellen des vaterländischen

Hilfsdienstes.

Essen, Bochum, Wanne, den 27. Juni 1917.

An das Kriegsamt zu Berlin.

Das Gesetz betreffend den vaterländischen Hilfsdienst ver-
pflichtet die Arbeiterausschüsse der im vaterländischen Hilfsdienst
tätigen Betriebe, bei Streitigkeiten über die Lohn- und sonstigen
Arbeitsbedingungen, bei denen es zwischen dem Arbeitgeber und
dem Arbeiterausschusse nicht zu einer Einigung kam, zur Vertre-
tung der Interessen der Belegschaftsmitglieder bei den zur
Schlichtung dieser Streitigkeiten berufenen Ausschüssen. Den
Ausschußmitgliedern entstehen dadurch vielfach Lohnausfälle- Sie
können diese aber nicht tragen. Es ist auch ungerecht, den Aus-
schußmitgliedern bei der gewissenhaften Erfüllung der ihnen im
Interesse des Vaterlandes durch Gesetz auferlegten Pflichten noch
finanzielle Lasten aufzubürden. Die meisten Zechenverwaltungen
weigern sich, die Ausschußmitglieder für entgangenen Arbeits-
verdienst in solchen Fällen zu entschädigen. Wir bitten deshalb,
diese Entschädigung aus der Reichskasse gewähren zu wollen und
bei der Regelung der Frage auch die schon zurückliegenden Fälle
einzubeziehen.

' Mit hochachtungsvollem Glückauf!

(Unterschriften-)

# * *

Das Kriegsamt ersuchte durch Rundschreiben die Zechenver-
waltungen, auch den Arbeiterausschußmitgliedern die Lohnaus-
fälle zu vergüten.
        <pb n="252" />
        ﻿253

Bessere Versorgung mit Lebensmitteln und Entschädigung der
Arbeiterausschüsse für entgangenen Arbeitsverdienst

forderten folgende Eingaben der vier gewerkschaftlichen Berg-
arbeiterverbände:

Bochum, Essen, Wanne, den 29- Juni 1917.

An den Herrn Präsidenten des Kriegsernährungsamtes,
Exzellenz vonBatoc k i, Berlin.

Die Frage, wie die Kohlenförderung zu erhöhen sei, war die
Ursache eingehender Besprechungen, die am 6. Juni d. I. sowohl
mit Sr, Exzellenz dem Herrn Handelsminister Dr. Sydow in
Dortmund, ioie auch einigeTage darauf imKriegsamt stattfanden.
Das Wohl unseres Vaterlandes hängt vor allem mit davon ab'
daß die Kohlenförderung eine stabile bleibt und keinerlei Stö-
rungen eintreten, die eine Einschränkung der Kohlenförderung
heraufbeschwören. Ja, es ist sogar wünschenswert und notwendig,
daß die Kohlenförderung eine weitere Steigerung erfährt, da
sonst den Anforderungen der Kriegswirtschaft nicht entsprochen
werden kann. Die organisierten Bergarbeiter wissen das sehr gut
und haben im Verlauf dieses Krieges gezeigt, daß sie voll und
ganz ihre Schuldigkeit tun. Wo einmal auf ernzelnen Zechen
kurze Unterbrechungen in der Kohlenförderung eintraten, geschah
das nicht mit der Absicht oder dem Willen der organisierten Be-
legschaftsmitglieder, dadurch unsere beste Hilfsquelle im Kriege,
die Kohlenförderung, langsamer fließen zu lassen, sondern andere
Umstände, die in Denkschriften von uns klargelegt wurden und
deshalb hier nicht mehr wiederholt zu werden brauchen, waren
die Ursachen.

Doch auf eine der Ursachen müssen wir hier nochmals ein-
gehen; wir sehen uns dazu gezwungen, da in jüngster Zeit wieder
auf drei Zechen, so auf W e st h a u s e n, R h e i n p r e u ß e n und
D i e r g a r d t, Arbeitsniederlegungen stattfanden. Diese Stö-
rungen der Förderungen sind deshalb eingetreten, weil die Zufuhr
von Nahrungsmitteln alles zu. wünschen übrig läßt und die Ver-
sprechungen des Kriegsernährungsamtes nicht mehr gehalten
werden. So kommt es, daß man in den Belegschaftsversamm-
lungen bei den Ausführungen über das was über Lebensmittel-
Verteilung und -Zufuhr von leitenden Stellen bekannt gegeben
wurde, auf Mißtrauen und Unglauben stößt. Es ist dieses nicht
verwunderlich, konnte doch das ganz bestimmt gegebene Ver-
sprechen, daß den Schwerarbeitern bis zur neuen Ernte pro Kopf
und Woche 5 Pfund Kartoffeln geliefert würden, nicht gehalten
werden. Die anstatt der fehlenden Kartoffeln gelieferten Ersatz-
nahrungsmittel waren schon sehr gering bemessen. Jetzt ist auch
noch, entgegen den gegebenen Versprechungen, eine weitere Kür-
zung derselben eingetreten, so daß sie keineswegs ausreichen,
        <pb n="253" />
        ﻿254

Len durch die schwere Grubenarbeit entstehenden Kräfteverbrauch
zu ersetzen. Dabei sollen noch Ueberschichten Verfahren werden.
Viele Bergarbeiter sind dazu geneigt, da sie wissen, wiö hochnötig
Mehrförderung im Interesse des Vaterlandes ist. Doch alles hat
seine Grenzen, auch die menschliche Leistungsfähigkeit, wenn nicht
für den verbrauchten .Kräftestoff Ersatz geschaffen wird. So
wurde uns in den letzten Tagen gemeldet, daß Bergarbeiter bei
der Arbeit zusammenbrachen, andere nicht ihrer Arbeit nachgehen
können, da es ihnen an Lebensmitteln fehlt. Was sind z. B. 350
Gramm Mehl anstelle von 5 Pfund Kartoffeln? Es kann un-
inöglich verlangt werden, daß der Bergmann mit leerem Magen
zur Arbeit gehen soll.

So kann es nicht weitergehen, wir erheben deshalb unsere
warnende Stimme.

Wie wir aus der Tagespresse erfahren haben, hat die Zufuhr
aus Rumänien die Erwartungen übertroffen. Die Ernte soll auch
in Deutschland eine sehr gute werden. Weshalb wird das aus
Rumänien Komniende nicht schleunigst in die Industriegebiete
geschafft und warum versorgt man die Schwerarbeiter nicht da-
init, denn das Gemüse in Deutschland ist zu knapp und weist
Preise auf, die unerschwinglich sind. Frühkartoffeln, mögen sie
aus Rumänien oder Holland kommen, dürfen nicht zu ungeheuren
Preisen für die Wohlhabenden reserviert werden, sondern sie sind
zu annehmbaren Preisen an die Jndustriearbeiterschaft abzu-
geben. Wenn auch vorläufig nicht tausende von Waggons in
Betracht kommen, so würde damit doch der Nahrungsmittel-
mangel in den Industriegebieten etwas gelindert.

Wo es an der notwendigen Kartoffeizufuhr fehlt, muß unbe-
dingt für genügende Ersatznahrungsmittel gesorgt werden. Die
bisher gewährten Mengen an Ersatznahrungsmitteln sind viel zu
gering, um die schwerarbeitende Bevöikerung in den Industrie-
bezirken leistungsfähig zu erhalten. Vor allen Dingen ist fol-
gendes zu beachten: Die vom Kriegsernährungsamt sowie von
den sonst mit der Lebensmittelversorgung beschäftigten staat-
lichen oder kommunalen Behörden gegebenen Versprechungen
müssen unbedingt gehalten werden.Der Ernst der Stunde gebietet
ein schnelles, durchgreifendes Handeln. Geschieht das nicht und
wird unsere warnende Stimme nicht gehört und befolgt, dann ist
in allernächster Zeit damit zu rechnen, daß die ununterbrochene
Kohlenförderung nicht aufrecht erhalten werden kann.

Es ist ferner unbedingt notwendig, daß die mit der Lebens-
mittelverteilung betrauten Behörden mehr wie bisher ihre Ver-
treter in die Belegschaftsversammlungen sendön, damit sie den
Organisationsvertretern zur Seite stehen, um Aufklärung und
Belehrung über die Lebensmittelverteilung zu schaffen und sich
über die Lage und Stimmung persönlich zu unterrichten.
        <pb n="254" />
        ﻿255

Wir weisen noch ferner darauf hin, daß infolge der unver-
schämten Preistreibereien auf den Tages- und Wochenmärkten
mit Obst und Frühgemüse die Bergleute gezwungen werden, eine
entsprechende Erhöhung ihres Lohnes zu fordern. Ihr Lohn hat
längst nicht mehr die Kaufkraft, sich die notwendigen Lebensmittel
zu verschaffen, deshalb das Schwinden der Körperkraft und die
verminderte Kohlenförderung.

Unser aller Bestreben muß aber sein, dieses alles zu ver-
hindern, soll Deutschland zu einem ehrenvollen Frieden gelangen,
deshalb auch unsere offene Aussprache in dieser Eingabe, Ver-
bi nden mit der Bitte, das von urtB vorgebrachte zu prüfen und
demgemäß zu handeln.

Mit hochachtungsvollem Glückauf!

(Folgen Unterschriften.)

*	*	*

Diese Eingabe ist außerdem au folgende Stellen gesandt:

.Kriegsamt, Generalkommando Münster, Regierungspräsi-
dent in Arnsberg, Münster und Düsseldorf.

*	*	*

Ter Vorstand unseres Verbandes hat an den Bundesrat
folgende Eingabe gerichtet:

B o ch u m, den 8. Juli 1917.

An den Hohen Bundesrat, Berlin.

Unterzeichneter bittet den Hohen Bundesrat im Auftrage
der dem Verbände der Bergarbeiter angeschlossenen Arbeiter-
schaft, die Bundesratsverordnung vom 30. März 1917 dahin er-
gänzen zu wollen, daß Angehörige feindlicher Staaten, welche
schon vor dem Kriege in Deutschland beschäftigt waren und wäh-
rend des Krieges in Deutschland blieben, vom Beginn des Krie-
ges an der Versicherungspflicht, besonders der Unfallversicherung
unterstellt werden.

B e g r ü n d u n g:

Laut Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 25. Januar
1917 hat der Bundesrat folgende Verordnung erlassen:

„Diejenigen Angehörigen feindlicher Staaten, welche, ohne
Kriegsgefangene zu sein, auf Grund von Maßnahmen der deutschen
Heeresverwaltung zum Zwecke ihrer Beschäftigung nach Deutschland
gekommen oder überführt worden sind, werden, soweit sie wegen der
durch diese Maßnahmen bedingten Gestalt ihres Arbeitsverhältnisses
nicht als versichert im Sinne der Reichsversicherungsordnung gelten,
den Vorschriften der Reichsversicherurizsordnung über Kranken- und
Unfallversicherung unterstellt.

Für sie gelten auch das Gesetz, betreffend Sicherung der Lei-
stungsfähigkeit der Krankenkassen, vom 4. August 1914 (Reichsgesetz-
        <pb n="255" />
        ﻿— 256 —

blqlt, S. 337) und § 2 der Bekanntmachung über Krankenversiche-
rung und Wochenhilfe während des Krieges vom 28. Januar 1915
sReichKgesetzblatt, S. 49).

Die Verordnung des Bundesrats vom 30. März 1917 stellt auch
diejenigen Angehörigen feindlicher Staaten, die wegen der ihnen als
solche durch Anordnung deutscher Behörden auferlegten Beschränkun-
fungtn den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung nicht unter-
liegen, unter diese Vorschriften. Diese Verordnung tritt mit Wir-
kung vom 1. Januar 1917 in Kraft."

Es fallen also nur die Angehörigen feindlicher Staaten un-
ter die Verordnung, welche nach dem 1- Januar 1917 verun-
glückten. Vor Erlaß dieser Verordnung wurde aber eine ganze
Anzahl von Angehörigen feindlicher Staaten von Unfällen be-
troffen, und zwar solche, die schon vor dem Kriege in Deutschland
arbeiteten, viele davon Jahrzehnte lang. Als sich die Anzeichen
des .Krieges.bemerkbar machten, hätten diese Leute in ihre frü-
here Heimat reisen können, doch verzichteten sie darauf, da viele
von ihnen mit deutschen Frauen Ehen geschlossen haben oder
ihren Unterhalt in Deutschland besser zu finden glaubten, als in
ihrer ursprünglichen Heimat. Sie unterließen es deshalb,
Deutschland zu verlassen, rieten auch ihren Kindern dazu, in
Deutschland zu bleiben. Diese sind also keine feindlichen Aus-
lände, in, Sinne des Wortes, sondern ihre Sympathien gehen
mit Deutschland.

Während nun die Angehörigen feindlicher Staaten, welche
erst gezwungen werden mußten, in Deutschland Arbeit aufzuneh-
men, der Versicherungspflicht unterliegen, also für sie die soziale
Gesetzgebung sorgt, sind jene, die sich schon seit Jahrzehnten in
Deutschland aufhalten und vor dem 1. Januar 1917 in der
Kriegszeit verunglückten, benachteiligt, da sie als unfreie Ar-
beiter angesehen wurden und nicht unter die Versichernngspflicht
fielen. So fällte das Reichsversicherungsamt am 6. Oktober 1916
I a 769/16 8 B die Entscheidung, daß der in Rußland geborene
russische Staatsangehörige R., der sich seit 15 Jahren in Deutsch-
land aufhält und seit dein 14. 3. 1911 ans Grube Marga (Nieder-
lausitz) der Bergbaugesellschast Ilse arbeitet und dort am 8. 2.
1915 einen Betriebsunfall erlitt, als unfreier Arbeier anzusehen
und deshalb mit seinem Rentenanspruch abzuweisen sei. Nach
dieser Enscheidung müssen sich nun die Oberversicherungsämter
richten uiw die Unfallverletzten Angehörigen feindlicher Staaten,
die schon vor dem Kriege in Deutschland waren und während des
Krieges einen Unfall erleiden, mit ihren Rentenansprüchen ab-
weisen.

An, 6. Juli 1917 fand ein Termin in einer Berufungssache
des Bergmanns Felice Pellin vor den, Oberversicherungsamt
Dortmund statt und mußte auch dieser Mann mit seinem An-
        <pb n="256" />
        ﻿257

spruch auf Rente abgewiesen werden, obwohl er schon seit 25
Jahren in Deutschland beschäftigt ist, nie daran dachte, wieder in
seine Heimat zurückzukehren, sondern schon vor dem Ausbruch des
Krieges seine Naturalisation beantragte. Ein Sohn von ihm
arbeitet als Bergmann auf der Grube Konkordia in Oberhausen,
eine Tochter tut Dienste im Gefangenenlager zu Oberhausen,
also eine Familie, gegen die sicher nicht der Verdacht deutschfeind-
licher Gesinnung bestehen kann. Im Oberversicherungsamt selbst
wurde bedauert, daß diesem Unfallverletzten keine Rente zuge-
sprochen werden kann, da dem die Entscheidung des Reichsver-
sicherungsamtes vom 5. 10. 16 im Wege stehe.

Diese Angehörigen feindlicher Staaten, die ihre Arbeits-
kräfte schon seit Jahrzehnten der deutschen Industrie geliehen
haben, fühlen sich nun sehr benachteiligt gegenüber jenen Aus-
ländern, die man erst in jüngster Zeit, und zwar viele von ihnen
mit Zwang nach Deutschland überführte, sie aber unter die Für-
scrge der sozialen Gesetzgebung stellte.

Nach einer Erhebung des Bergbaulichen Vereins für Rhem-
land-Westfalen waren im Frühjahre 1917 1661 Italiener auf den
Zechen in Rheinland-Westfalen beschäftigt, die schon vor dem
Kriege in Deutschland waren und keine Sehnsucht empfanden,
nach Italien zurückzukehren, um gegen Deutschland zu kämpfen,
sondern gewillt sind, in ihrer Wahlheimat, wo sie immer ihr Brot
fanden, zu bleiben.

Wir bitten deshalb den Bundesrat, eine Verordnung her-
ausgeben zu wollen, damit auch die vorgenannten Angehörigen
feindlicher Staaten, die schon längere Zeit in Deutschland sind
und nicht erst von der Heeresleitung während der Kriegszeit zur
Arbeitsaufnahme veranlaßt wurden, als versicherungspflichtig
gelten, und zwar vom Beginn des Krieges an.

In der Hoffnung, daß unsere Eingabe Berücksichtigung
findet, damit die Angehörigen feindlicher Staaten, welche schon
immer deutschfreundlich waren und heute noch sind, nicht geschä-
digt werden, zeichnet

mit hochachtungsvollem Glückauf!

(Folgt Unterschrift.)

^Am 15. Juli fanden in Zwickau und Lugau von der Bezirks-
leitung des Bergarbeiterverbandes einberufene Grubenvertrau-
ensmännerkonferenzen statt,die sich eingehend mitderjetzigenLage
der Bergarbeiter beschäftigten und zu neuen Lohnforderungen
Stellung nahmen. In der Aussprache wurden die leidenschaft-
lichsten Klagen zum Ausdruck gebraD und beschlossen, nach-
stehende Eingabe an den bergbaulichen Verein zu senden:

17
        <pb n="257" />
        ﻿258

An

den Vorstand des Bergbaulichen Vereins für Zwickau
und Lugau-Oelsnitz

in Zwickau.

In einer am 15. Juli für das Zwickau- und Lugan-Oels-
nitzer Steinkohlenrevier stattgefundenen Konferenz von Gruben-
vertrauensmännern desVerbandes der BergarbeiterDeutschlands
wurde der ergebenst Unterzeichnete beauftragt, erneut an den
Bergbaulichen Verein die dringende Bitte zu richten, möglichst
sofort eine allgemeine, ausreichende Lohnerhöhung für-
alle Bergarbeiter unter und über Tage durchzuführen und zur
Erreichung derselben nachstehende Wünsche zu berücksichtigen:

t. eine Schichtlohnerhöhung von 50 Pf. pro Schicht:

2. eine weitere Teuerungszulage von 60 Pf. pro Schicht;

3- die jetzt gezahlte Kinderzulage von zwei auf drei Mark
pro Kind und Kopf zu erhöhen;

I.	pro Mark des Schichtlohnes nicht unter 70 Pf. Gewinn
Ausbeute zu gewähren, und

5.	dafür zu sorgen, daß auf denjenigen Werken, wo die
Schichtlohnsätze niedriger sind wie auf anderen Werken,
die notwendigen Erhöhungen der Schichtlöhne bei den
einzelnen Arbeiherkategorien vorgenommen werden.

Die zwingende Notwendigkeit einer sofortigen und ausrei-
chenden Lohnerhöhung besonders zu begründen, glaube ich ver-
zichten zu können, da dieselbe in letzter Zeit auch von seiten der
Herren Werksbesitzer anerkannt worden ist. Es soll deshalb nur
kurz darauf hingewiesen werden, daß sehr oft die Möglichkeit be-
steht, Lebensmittel kaufen zu können, die Bergarbeiter aber aus
Mangel an Mitteln dieses unterlassen müssen. Daß zum Beispiel
so wertvolle Nahrungsmittel wie Obst und Frischgemüse, welches
die Bergarbeiter zur Erhaltung ihrer Arbeitskraft recht notwen-
dig gebrauchen könnten, kann nur wenig gekauft werden, weil
die Preistreiberei derart unerhört ist, daß die Löhne der Berg-
arbeiter nicht ausreichen, um so hohe Preise zahlen zu können.
Eine fünfköpfige Faniilie müßte, wenn sie ein solches Mittags-
gericht zubereiten wollte, fast den gesamten Lohn einer ganzen
Schicht ihres Ernährers opfern.

In der Konferenz wurde auch darauf hingewiesen, daß nach
der letzten bewilligten Teuerungszulage, auf verschiedenen Wer-
ken ein Zurückgehen der Gewinne oder Ausbeute festgestellt wer-
den konnte. AIs Beweis gestatte ich mir nur ein Werk zu benen-
nen was sehr leicht auf anderen Gruben auch nachgewiesen wer-
den kann. So wurde auf Schacht 1 des Brückenberg Steinkoh-
        <pb n="258" />
        ﻿259

lenbaußeretns vor einem Ort im April d. Js. eine Ausbeute von
2,80 Mark und im Mai eine solche von 1,26 Mark ausgezahlt.
Vor einem anderen Ort im April 1,74 und im Mai 1,26 Mark.
Vor einem weiteren Ort im April 3,28, im Mai 1,48 Mark. Also
überall ein wesentlicher Rückgang der Ausbeute, wodurch die be-
willigte Teuerungszulage von 40 Pf. illusorisch gemacht wurde.
Auf demselben Werk wurden im Mai ohne Kriegszuschlag in 28
schichten 131,77 Mark, in 24 Schichten 108,54 Mark, in 27
Schichten 124,37 Mark und in 23 Schichten 112,97 Mark ver-
dient. Das sind Hauerlöhne, die bei normalen Zeiten als voll-
ständig ungenügend bezeichnet werden müssen, in der jetzigenZeit
aber nicht mehr vorkommen sollten.

Die im April d. Js. bewilligte Teuerungszulage von 40 Pf.
muß im Verhältnis zu der vorgekommenen Erhöhung der Koh-
lenpreise als zu gering bezeichnet werden. Die Herren Werks-
besitzer haben wohl die ihnen entstehenden Mehrkosten und selbst
auch die von den Arbeitern nicht verschuldete Minderleistung an-
gerechnet, aber der Erhöhung des Lohnes für die Bergarbeiter
nicht die notwendige Beachtung geschenkt. Die sächsischen Berg-
arbeiter sind unter den Berufen der Kriegsindustrie , die am
schlechtest bezahltesten Arbeiter. Auch ihre Kameraden in West-
falen verdienen pro Schicht mindestens 3 Mark mehr. Wenn
man berücksichtigt, daß auch die Arbeiter mit weit höherem Ver-
dienst wie die sächsischen Bergarbeiter schwer zu kämpfen haben,
um Durchhalten zu können, dann ist es leicht zu verstehen, wie
traurig es in den Familien derBergarbeiter aussehen muß. Nicht
nur körperlich und gesundheitlich ist der weitaus größte Teil der
sächsischen Bergarbeiter auf einer Stufe angelangt, die zu den
ernstesten Bedenken Veranlassung geben muß, sondern auch wirt-
schaftlich liegen die meisten Familien vollständig darnieder, weil
dieselben seit Jahren nicht in der Lage waren, irgend welche not-
wendigen Gegenstände des allgemeinen Bedarfes im Haushalt
sich kaufen zu können.

Der fortgesetzte Drang zur Abwanderung, sowie die statt-
gesundenen Unterbrechungen der Kohlenförderung auf den ein-
zelnen Werken sind Beweis dafür, daß die Geduld der Bergarbei-
ter das Höchstmaß erreicht hat und deshalb schnelles Handeln ge-
boten erscheint, wenn nicht weitere Störungen in der Kohlenför-
derung eintreten sollen, die unter Berücksichtigung der jetzigen
Zeit, verhindert werden müssen.

In der Hoffnung, daß die berechtigten Wünsche der Berg-
arbeiter volle Beachtung und möglichst schnelle Erledigung fin-
den, zeichnet

mit hochachtnngsvollem Glückauf!

(Unterschrift.)

4-	»	*

17*
        <pb n="259" />
        ﻿— 260 —

Der Bezirksleitung unseres Verbandes ist vom Vorstand des
Bergbaulichen Vereins für Zwickau und Lugau-Oelsnitz, gez.
Klötzer, unterm 17. Juli mitgeteilt worden, daß die Mitglieder
genannten Vereins beschlossen haben, vom 1. August ab eine nicht
unerhebliche Aufbesserung der Bezüge der Bergarbeiter eintreten
zu lassen, deren Höhe aber davon abhängt, inwieweit gleichzeitig
eine Erhöhung der Kohlenpreise eintreten kann. Die Erhöhung
der Kohlenpreise ist bekanntlich von der Genehmigung der Re-
gierung abhängig.

In Gemeinschaft mit dem deutschen Metallarbeiterverband,
dem Verband der Maschinisten und Heizer und dem christlichen
Gewerkverein hat unser Verband an die Leitung der Bergwerke
Penzberg, Hausham und Marienstein folgende Forderungen ge-
stellt:

1. für Hauer 6,80 Mark, 2. für Zimmerhauer im Gedinge 6 Mark,
3. für Schlepper im Gedinge 8,80 Mark. Schichtlohn ohne Teuerungs-
zulage; 4. für sämtliche Arbeiter, Arbeiterinnen und Handwerker einen
Lohnzuschlag von 80 Pfg. pro Schicht; 8. für Handwerker eine Er-
höhung der Akkordsätze um 23 Prozent; 6. für IlLberschichten ein Zu-
schlag von 30, für Sonntagsschichten von 80 Prozent; bereits bestehende
höhere Zuschläge sollen davon unberührt bleiben.

An die Leitung des Bergwerks Peißenberg wurden folgende
Forderungen gestellt:

1. für Hauer 6,50 Mark; 2. für Zimmerhauer im Gedinge 6 Mark;
3. für Lehrhauer 1. Klasse 6,20 Mark; 4. für Lehrhauer 2. Klasse
6 Mark; 3. für Schlepper 7 Zehntel 5,80 Mark; 6. für Schlepper 6
Zehntel 4,50 Mark; 7. für Schachtförderleure 5,50 Mark, schichÄohn
ohne Teuerungszulage; 8. für sämtliche Arbeiter, Arbeiterinnen und
Handwerker einen Lohnzuschlag von 80 Pfg. pro Schicht; 9. für Hand-
werker eine Erhöhung der Akkordsätze um 26 Prozent; 10. für Neber-
schichten ein Zuschlag von 30, für Sonntagsschichten von 50 Prozent;
bereits bestehende höhere Zuschläge sollen davon unberührt bleiben.

Da die Werksleitungen kein befriedigendes Entgegenkom-
men zeigten, wurden die Schlichtungsausschüsse in München und
Weilheim angerufen. Hierbei zeigte sich, daß einheitliche Ver-
handlungen notwendig waren und darum wurde am 30. April
1917 das bayerische Kriegsministerinm ersucht, durch einen Be-
auftragten des Kriegsamtes solche einzuleiten. Daraufhin fand
        <pb n="260" />
        ﻿261

am 25. Mai im Auftrag des Staatsministeriums eine Sitzung
statt, an der Vertreter des Kriegs- und Staatsministeriums, der
Werke und Arbeiter teilnahmen. Die Sitzung dauerte von 10 Uhr
vormittags bis 3 Uhr nachmittags. Schließlich erklärten sich die
Werksvertreter (Direktor Janota und Kommerzienrat Kopp) be-
reit, ab 1. Juni die Kriegsteuerungszulage zu erhöhen und zwar
für Ledige........................von 0,75 Mk. auf 0,90 Mk.

Verheiratete, kinderlos .	„	1,25	„	„	1,50 „
„	mit ! Kind	„	1,50 „	„ 1,80 „
„	„ 2 bis 8 Kinder	„	1,75	„	„ 2,10 „
„	„4 bis 5	„	„ 2,00 „	„	2,40 „
„	„ 6 und mehr Kinder	„ 2,25	„	„	2,70 „

Die durchschnittliche Erhöhung der Kriegsteuerungszulagen
beträgt 32 Pfg. pro Tag. Außerdem wird ein Lohnzuschlag ge-
währt:

1.	über Tage: a) 30 Pfg. für sämtliche Handwerker, Maschinisten,

Personal bei der Wäsche- und Kohlenförderung, bei der
Drahtseilbahn und in den Kesselhäusern. Soweit Frauen
oder Buben eingestellt sind, erhalten sie 20 Pfg- b) 20 Pfg.
für sämtliche übrigen Tagearbeiter wie Fuhrleute, am Holz-
platz beschäftigte usw., sämtliche weiblichen und jugendlichen
Arbeiter.

2.	unter Tage: 30 Pfg. für sämtliche Arbeiter etwa von 27 Jah-
ren an. die jüngeren erhalten 20 Pfg.'

Bergmeister Kaufmann erklärte: Ab 1. Februar wurden für
Erwachsene 30 Pfg. Zuschlag pro. Schicht gewährt, für Jugend-
liche und Weibliche 20 Pfg. Zu dieser Zulage soll ab 1. Juni
für alle Arbeiter über 16 Jahre 36 Pfg., für jugendliche und
weibliche 20 Pfg. gewährt werden.

Mit Punkt 6 der Forderungen, Erhöhung der Akkordsätze
für Handwerker um 26 Prozent, und Punkt 7, bereits bestehende
.Zuschläge weiter zu zahlen, erklärten sich die Parteien einver-
standen. Zu Punkt 6, Gewährung von Zuschlägen für Ueber-
und Sonntagsschichten, sollte die Antwort später gegeben werden.
Ueber die Forderungen zu 1, 2 und 3 wurde eine Einigung nicht
erzielt.

Besonders bemerkenswert ist, daß- Direktor Janota während
der Verhandlungen sagte:

„Wir sind damit einverstanden, daß sämtliche Streitfälle
einem einzigen Schlichtungsausschuß, welcher natürlich mit den
entsprechenden Beisitzern beseht sein müßte, übertragen werden
da grundsätzliche Fragen zu erörtern sind, wären auch Vertreter
aus dem Rnhrgebiet beizuziehen. . . Die Oberbayerische A. G.
lehnt den Schichtlohn wie Mindestlohn ab, weil hiernach nur
        <pb n="261" />
        ﻿2(52

die Löhne ohne entsprechende Gegenleistung festgesetzt würden.
Beim Mindestlohn würde die Leistung heruntergehen um min-
destens 40 Prozent. Bei Mindestlohn ohne Mindestleistung
wird eine Prämie auf die Faulheit gesetzt."

Wenn das zutrifft, dann wird es die höchste Zeit, daß die
Mindestlöhne überall, auch bei den Zechendirektoren, Aufsichts-
räten, Berwaltnngsräten usw. abgeschafft werden. Das ist aller-
dings eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung, die es nötig
macht, daß nicht nur Vertreter aus dem Ruhrgebiet, sondern
aus dem ganzen Reich zugezogen Werden, damit die Abschaffung
der Mindestlöhne ohne Mindestleistung für die Herren Zechen-
direktoren, Aufsichtsräte, Verwaltungsräte usw. einheitlich er-
folgen kann. Aber — an diese Herren wurde nicht gedacht,
sondern nur an die Arbeiter. —

Nur wo es sich um Arbeiter handelt, müssen Fragen, welche
die Herren für sich längst grundsätzlich gelöst haben, nochmals
grundsätzlich gelöst werden und — „da grundsätzliche Fragen zu
erörtern sind, wären auch Vertreter aus dem Ruhrgebiet beizu-
ziehen." Aus dem Ruhrgebiet! Schon 1911 beim Bergarbeiter-
streik im Zeitz-Weißenfelser Revier wurde Vertretern der Ar-
beiter werksseitig gesagt:

„Schaffen Sie Tarife im Ruhrgebiet und Sic haben sie im
Braunkohlenrevier ohne stampf."

Im Ruhrgebiet liegt also der Schwerpunkt aller Wider-
stände- Danach müssen sich die übrigen Berzreviere richten. Das
ist uns nicht neu! Aber es ist doch gut, daß es auch von Ober-
bayern aus den Zeitgenossen in dieser Weise ins Gedächtnis ge-
rufen wird.

Durch Schreiben vom 27. und 28. Juni wurde von der
Kgl. Generaldirektion der Berg-, Hütten- und Salzbergwerke
und von der Oberbayerischen A.-G. für Kohlenbergbau mitge-
teilt, daß Mindestlöhne, „mögen sie nun als Schicht- oder Durch-
schnittslöhne erscheinen, unter allen Umständen abgelehnt"
werden. Ebenso wird die Zahlung eines Zuschlages für Ueber-
schichten abgelehnt. Dagegen soll für Sonntagsschichten ein-
zelner Arbeiter, die in die Zeit von 6 Uhr morgens bis 11 Uhr
abends fallen, ein Zuschlag von 26 Prozent gezahlt werden.
Dieser Zuschlag wird aber nicht gezahlt, wenn an Sonn- und ge-
setzlichen Feiertagen normale Förderschichten Verfahren iverden
müssen. Auch nicht „an jene Nachtschicht, welche nach 2 oder
mehreren Feiertagen anfährt, um die Wiederaufnahme des werk-
tätigen Betriebes zu ermöglichen."

Zur Zahlung von 60 Prozent Zuschlag für Sonntags-
schichten konnte man sich nicht entschließen. Die Oberbayerische
        <pb n="262" />
        ﻿263

A.-G. für Kohlenbergbau sagt dazu in ihrem Schreiben vom
28. Juni:

„Zu der geforderten 50prozentigen Vergütung an Sonn- und
Feiertagen konnten wir uns nicht entschließen, weil eine so hohe Ent-
schädigung und der damit geschaffene sehr hohe. Verdienst der an und

für sich hoch entlohnten Grubenarbeiter einen Anreiz zum Blau-
machen unter der Woche bilden und somit einen Produktionsrückgang
herbeiführen würde. Aus den gleichen Gründen lehnten wir die Ver-
gütung an Werktagen ab."

Die Anwort haben die Belegschaften selbst in folgenden
Entschließungen gegeben, welche dem Kriegsamt und .Kriegs-
ministerinin am 10- Juli zugesandt wurden:

Entschließung Hausharn und Penzberg.

Die Belegschaftsversammlungen der Gruben Hausham und Penz-
berg nahmen Kenntnis von dem Bericht über die Verhandlungen
wegen Regelung der Verdienstverhältnisse bei den oberbayerischen Berg-
werksbetrieben.

Wenn auch in den Verhandlungen für alle im Betrieb und im
Schichtlohn beschäftigten Arbeiter eine Lohnzulage von 20 bis 30 Pfg.
neben der ab 1. Juni gewährten Teuerungszulage von 15 bis 45 Pfg.
pro Schicht von den Werksverwaltungen zugestanden wurde, so ist
immer noch der größte Teil der Belegschaft, auf den sich der Bergbau
in seiner Grundlage stützen muß Und von dem die Produktion ab-
hängt, nur mit Ävr Erhöhung der vorhin angeführten Teuerungszu-
lage bedacht worden.

Nachdem jetzt noch und auch in Zukunft durch die Willkür des Ge-
dingemachers im Bergbau keine Ruhe eintreten kann, besteht die Ver-
sammlung aus die Durchführung ihrer Forderung auf Einführung
von Mindestlöhnen.

Der Einwand der Vertreter der Werke, daß Mindestlöhne im
Bergbau nicht durchführbar sind und durch sie die Produktion be-
schränkt wird, ist nicht zutreffend. Ein Beweis dafür ist nicht er-&gt;
bracht und dürfte sich! der Einwand nur auf eine nicht gerechtfertigte
Vermutung der Werksverireter stützen. Bewiesen ist, daß überall da,
wo bei Akkord- und Stücklohnsätzen ein gewisser Mindestverdienst gu-
raniiert ist, die Arbeiter in der Regel bestrebt sind, weit über den
Mindestlohn zu verdienen.

Was! die Gewährung von Zuschlägen für Sonn- und Feiertags-
arbeiten, sowie Ueberschichten betrifft, so besteht die Belegschaft eben-
falls auf deren Durchführüng. Sie besteht umsomehr darauf, da nicht
allein in den Betrieben der Kriegsindustrie, sondern in allen sonstigen
Betrieben, selbst auch in den Bergwerksbetrieben den Handwerkern
und sonstigen Arbeitern über Tage diese Zulagen gewähre werden.
Weis in anderen Betrieben durchführbar ist und sich als notwendig
und zweckmäßig erwiesen hat, kann den Grubenarbeitern nicht vor-
enthalten werden.

Die Versammlungen weisen die im Schreiben der Oberbayerischen
Bergwcrksaktiengesellschaft den Bergarbeitern gemachten, beleidigenden
Vorwürfe der Faulheit und des Blaumachens entschieden zurück. Die
organisierten Bergarbeiter haben stets ihre Pflicht der Allgemeinheit
und dem Vaterland gegenüber gewissenhaft erfüllt und firib sich auch
in Zukunft dieser Pflicht vollauf bewußt.
        <pb n="263" />
        ﻿— 264 -

Die Versammelten beauftragen den Arbeiterausschüß, die Or-
ghuifationsleitungen, nochmals Verhandlungen anzubahnen und auf
der Durchführung der fraglichen Forderungen zu bestehen.

Vorstehende Resolution wurde auch m Belegschaftsversammlungen
ani 8. Juli in Miesbach und am 6. Juli in Marienstein einstimmig
angenommen.

Entschließung Peißenberg.

Die stark besuchten Belegschaftsversammlungen der Kgl. Grube
P ritze über g, welche am 8. Juli tagten, nahmen Kenntnis in
Sachen der Lohnbewegung.

Wenn auch das! Kgl. Bergamt eine Aufbesserung von 35 Pfg-,
an verherratete Arbeiter und Arbeiterinnen und 25 Pfg&gt; für Arbeiter
von 14 bis 16 Jahren ab 1. Juni gewährte, so bedeutet dies immerhin
nur die Erfüllung einer Teilforderung.

Vor allem wurden in der wichtigen Frage des willkürlichen Ge-
dingemachens nicht im mindesten Zugeständnisse gemacht; was die Ar-
beiterschaft auch in Zukunft nicht befriedigen und beruhigen wird. Dre
durch nichts bewiesene Behauptung, daß Mindestlöhne zu einem, Rück-
gang der Arbeitsleistung führen werden, weist die Arbeiterschaft mit
aller Entschiedenheit zurück und stellt den Beweis ihrer stetig ge-
stiegenen Arbeitsleistung, vor und während des Krieges! — trotz Le-
bensmittelmangel — dieser ungerechtfertigten Behauptung entgegen.
Bewiesen ist, daß übevaill dort, wo bet Akkord- und Siücklohnsätzen ein
gewisser Mindestverdienst garantiert ist, 'die Arbeiter in der Regel
bestrebt sind, weit über die Miüdestlohne zu verdienen.

Die Arbeiterschaft besteht ebenfalls auf der Durchführung der
Forderung bezüglich Gewährung von Zuschlägen für Sonn- und Feier-
tagsarbeiten sowie für Ueberschichten. Dieses umsomehr, da nicht
allein in den Betrieben der Kriegsindustrie, sondern in allen sonstigen
Betrieben, selbst auch in den Bergwerksbetrieben den Handwerkern
und sonstigen Arbeitern über Tage diese Zuschläge bereits gewährt
werden.

Was tu anderen Betrieben durchführbar ist und sich als not-
wendig und zweckmäßig erwiesen hat, kann auch deck Grubenarbeitern
nicht vorenthalten werden.

Tie organisierten Arbeiter haben stets ihre Pflicht der Allgemein-
•s)eit und dem Vaterlands gegenüber gewissenhaft erfüllt und sind sich
auch in Zukunft ihrer Pflicht vollauf bewußt. ,

Die Versammelten beauftragten den Arbeirerausschuß und die
Organisatiousleitu'ngen, nochmals Berhandluugci: anzubahnen und ans
der Durchführung der fraglichen Forderungen zu bestehen.

An den Verein der Niederlausitzer Braunkohlenwerke in
Senftenberg und die einzelnen ihm angeschlossenen Braun-
kohlenwerke haben der Deutsche Metallarbeiterverband, der Ver-
band der Heizer und Maschinisten, die Polnische Berufsvereini-
gung und unser Verband am 24. Juli folgende Lohneingabe
gerichtet:

Ter schon drei Jahre dauernde Weltkrieg hat die Arbeiter
und Arbeiterinnen der Brannkohlenindustrie in eine große Not-
        <pb n="264" />
        ﻿265

läge gebracht. Die Preise aller für das Leben und den Haus-
halt notwendigen Produkte sind andauernd gestiegen und steigen
von Woche zu Woche noch mehr. Dieselben haben eine bisher
noch nicht gekannte Höhe erreicht, durch die die Lebenshaltung
um das Drei- und Vierfache und mehr verteuert wird.

Mit dieser Preisentwicklung hat die Steigerung der Löhne
auch nicht annähernd Schritt gehalten. Die bisher gewährten
Zulagen sind unzureichend. Nach der amtlichen Lohnstatistik
für das 1. Quartal 1917 betrug der Lohn, einschließlich der
Teuerungszulagen, für den eigentlichen Bergarbeiter 5,61 Mark,
für den sonstigen Bergarbeiter -1,67 Mark und für die Tagesar-
beiter 4,68 Mark pro Schicht. Zieht man in Betracht, daß die
Zahl der vollen, amtlich ermittelten Arbeitsstunden je Schicht
in den Tagebauen 11 Stunden beträgt, so ergibt sich, daß die
eigentlichen Bergarbeiter eiiien Stundenlohn von nur 0,50 Mark,
die sonstigen Bergarbeiter und Tagesarbeiter nur einen solchen
von 0,42 Mark erhalten haben. Derartige Stundenlöhne
dürften in keiner Industrie heute mehr anzutreffen sein. Selbst
in den umliegenden Jndustrieen werden für ungelernte Arbeiter
Stundenlöhne von 0,80 bis 0,90 Mark gezahlt. Im Stein-
kohlenbergbau Rheinland-Westfalens, dessen Produktionskosten
bedeutend höhere sind als im Braunkohlenbergbau, erzielten die
eigentlichen Bergarbeiter einen Durchschnittslohn von 9,33 Mark.
Vor Monaten sind dort schon Vereinbarungen getroffen worden,
daß, der Durchschnittslohn 10,50 Mark betragen soll-

Diese geringe Entlohnung birgt eine große Gefahr für die
Industrie und die Allgemeinheit. in sich. Die Arbeiterfamilien
sind bei diesen Löhnen nicht imstande, die auf die Familie ent-
fallende Lebensmittelmenge kaufen zu können. Hat doch ein
Kaliwerk berechnet, daß demselben die Verpflegung eines
Kriegsgefangenen täglich 2,08 Mark kostet. Wie soll da eine
vier- bis fünfköpfige Arbeiterfamilie mit dem oben bezeichneten
Lohne auskommen? Ihre Ernährung muß noch weit hinter
der der Kriegsgefangenen stehen. Es tritt über noch hinzu, daß,
wenn es der Arbeiterfamilie am Anfang des Krieges noch mög-
lich war, das gesamte Lohneinkommcn für Nahrungsmittel auf-
zuwenden, dies heute nicht mehr möglich ist. Die Familien sind
vollständig abgerissen. Ob man will oder nicht, es müssen Er-
satzstücke (Kleidung, einschließlich Arbeitskleidung und sonstige
Haushaltungsgegenstände) für teures Geld beschafft werden. Der
Betrag, den sie dafür aufwenden müssen, kann nicht für den
Lebensmittelankauf verwandt werden. Die Notlage wird da-
durch noch größer und die Ernährung noch mehr gefährdet.

Die Arbeiterschaft der Braunkohlenindustrie ist infolge der
schweren Arbeit, der vielen jetzt notwendigen Ueberarbeit und
        <pb n="265" />
        ﻿2ö6

der langen Arbeitszeit einem sehr starken Kräfteverbrauch aus-
gesetzt, der durch eine kräftige Ernährung wieder ersetzt werden
muß. Wenn das, wie oben dargelegt, infolge der niedrigen
Entlohnung nicht möglich ist, so muß naturnotwendig die Ar-
beits- und Leistungsfähigkeit sinken. Durch den übermäßigen
Kräfteverbrauch tritt frühe Invalidität und damit weitere, ver-
stärkte Not in den Arbeiterfamilien ein. Es liegt aber nicht
im Interesse der Industrie und des Staates, daß die Arbeits-
kraft binnen weniger Jahre aufgebraucht und der Arbeiter berg-
fertig wird. Vielmehr dürfte es von Vorteil, für die Industrie
und die Allgemeinheit sein, wenn die Arbeitskraft der eingear-
beiteten Belegschaften möglichst lange erhalten bleibt. Um das
zu erreichen, muß die Notlage der Braunkohlenarbeiterschaft ge-
mildert werden.

Die schwierige Lage, in der sich die Arbeiterschaft befindet,
wird auch von der Regierung und dem Parlament anerkannt.
Als der Reichstag durch die Novelle vom 21- Mai 1917 die
Preise für die Produkte der Kali-Industrie erhöhte, wurde auch
die Bestimmung aufgenommen, daß die Kaliwerksbesitzer ihren
Arbeitern zu den Löhnen, welche dieselben einschließlich der
Teuerungszulage im vierten Quartal 1916 auf die Schicht ver-
dient haben, noch eine gesonderte Zulage von 1 Mark für
männliche, 0,75 Mark für weibliche und 0,60 Mark für jugend-
liche Arbeiter unter 16 Jahren pro Arbeitsschicht zu zahlen
haben. Dabei muß berücksichtigt werden, daß infolge des Weg-
falls der Ausfuhr die Lage der Kali-Industrie nicht so günstig
ist als im Braunkohlenbergbau. Laut den offiziösen Mit-
teilungen der Presse hat die Regierung schon zweimal einer
Kohlenpreiserhöhung in der Braunkohlenindustrie ihre Zustim-
mung gegeben - das letztemal zum 1. Juni 1917 — mit der
Maßgabe, daß aus dem Mehrertrage die Bezüge der Arbeiter
den Zeitverhältnissen entsprechend aufgebessert werden sollen,
damit die Arbeitsfreudigkeit und Leistungsfähigkeit der Arbeiter
dieser wichtigen Industrie erhalten bleibt.

Aus den dargelegten Verhältnissen heraus gestatten sich die
ergebenst unterzeichneten Vertreter der für den Bergbau in
Jrage kommenden Arbeiterorganisationen, der verehrlicken Ver-
waltung im Aufträge der in der Anlage verzeichneten Arbeiter
und Arbeiterinnen das höfliche Ersuchen zu unterbreiten:

Die Löhne für männliche Arbeiter um 0,16 Mark pro
Stunde (= 1,50 Mark für die normale zehnstündige
Schicht): für Arbeiterinnen um 0,10 Mark pro Stunde
(=--- 1 Mark pro zehnstüdige Schicht) und um 0,76 Mark
pro Stunde (— 0,75 Mark pro zehnstündige Schicht) für
        <pb n="266" />
        ﻿- 267

beschäftigte jugendliche Personen unter 16 Jahren zu er-
höhen, sowie bei den Akkordarbeiten eine Erhöhung der
Gedingesätze um 26 Prozent eintreten zu lassen.
Erfreulicherweise sind die Ergebnisse des Braunkohlenberg-
baues derartig, daß die Erfüllung des vorgetragenen Wunsches
möglich ist. Durch Erfüllung des Wunsches würde noch erreicht
werden, daß die Abwanderung eingearbeiteter Belegschaftsnn:
glieder nach anderen Industrien vermindert wird.

Indem wir auf Entgegenkommen rechnen, bitten wir, einen
Tag zu bestimmen, an dem Vertreter der unterzeichneten Orga-
nisationen zwecks mündlicher Verhandlung über die Eingabe bei
der verehrlichen Verwaltung vorsprechen könnten. Einer dies-
bezüglichen geneigten Antwort baldmöglichst entgegensehend
mit hochachtungsvollem Glückauf!

(Unterschriften-)

Die Vorstände der vier Bergarbeiterverbände hielten am 10.
August eine gemeinsame Besprechung ab, um zu den von einer
Anzahl Arbeiterausschüsse und Bergarbeiterversammlungen erho-
benen Lohnforderungen Stellung zu nehmen. Nach sorgfältiger
Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Verhältnisse kamen
die Vorstände zu folgendem Beschluß: Sämtliche Arbeiteraus-
schüsse auf den Ruhrzechen mögen bei ihren Werksverwaltungen
eine alsbaldige Lohnerhöhung beantragen, welche zur Folge hat,
daß

1.	der Lohn für Hauer und Lehrhäuer pro Schicht nicht
unter 12 Mark, ausschließlich Kinder- und etwaigen an-
deren Teuerungszulagen, beträgt;

2.	die Schichtlöhne für erwachsene männliche Arbeiter um
1 Mark, für erwachsene weibliche Arbeiter um 76 Pfg.
und für Jugendliche um 50 Pfg. erhöht werden ;

3.	die jetzt gezahlten Kinderzulagen überall verdoppelt
werden.

Die Verbandsvorstände sehen gegenwärtig davon ab, vor-
genannte Forderungen in einer Eingabe an die Organisation
der Werksbesitzer zu vertreten, da diese es erfahrungsgemäß lei-
der immer noch ablehnt, mit den Arbeiterorganisationen zu ver-
handeln. Sollten die einzelnen Zechenverwaltungen in den Ver-
handlungen mit ihren Arbeiterausschüssen vorstehende, durch die
gegenwärtigen Teuerungsverhältnisse durchaus gerechtfertigten
Forderungen nicht bewilligen, so empfehlen wir den Arbeiter-
ausschüssen die Anrufung der durch das Hilfsdienstgesetz einge-
führten Schlichtungsstellen. Wir erwarten bestimmt, daß die
Belegschaften keine weiteren Schritte ohne das Einverständnis
der Verbandsleitungen unternehmen.

Mit Glückauf!	Die Verbandsvorstände.
        <pb n="267" />
        ﻿268

Eingabe zur Seifenvcrsorgung.

Bochum, Essen, Wanne, den 15. August 1917.

An Las Kriegsamt (Abteilung Versorgung für Schwerstarbeiter).

Im Aufträge der organisierten Bergarbeiterschaft tragen
die Unterzeichneten nochmals die Bitte vor, doch dafür Sorge tra-&gt;
gen zu wollen, daß die Bergarbeiter bei der Seifenverteilung
besser berücksichtigt werden und daß auch eine bessere Qualität
geliefert wird. Es ist für den Bergarbeiter unmöglich, mit dem
heutigen Quantum auszukommen, zumal ja die Seife noch von
schlechter Beschaffenheit ist. Die 50 Gramm Seife von der Ge-
meinde, wozu ein Zusatz von 50 Gramm von der Zechenver-
waltung kommt, reichen nicht im entferntesten aus, den mit
Schweiß und Kohlenstaub bedeckten Körper zu reinigen. Es ist
soweit gekommen, daß der Bergmann sich aus Mangel an Seife
nur den Kopf und die Hände richtig reinigen kann. Der Körper
wird nicht mehr so gereinigt, wie es nötig wäre, da Wasser
allein den festanhaftenden Schmutz nicht beseitigt, und wenn Seife
dazu genommen wird, die gelieferte Menge von 100 Gramm
nicht einmal eine Woche, viel weniger einen Monat ausreicht.
Tie Hautporen verstopfen sich bei der mangelhaften Reinigung
immer mehr, und Krankheiten sind dann die Folge, da die
Transpiration verhindert ist. Der am Körper haftende Schmutz
bringt auch Hautkrankheiten mit sich und die Krätze, sowie andere
schlimme ansteckende Krankheiten zwingen zu Krankfeierschichten,
wodurch wieder die Förderung ungünstig beeinflußt wird.

Dazu kommt dann noch, daß in einigen Bergbaubezirken des
Ruhrgebietes eine größere Anzahl von Ruhrerkrankungen zu ver-
zeichnen sind. Um der Gefahr des Umsichgreifens dieser Krank-
heit wirksam entgegenzutreten, ist die größte Sauberkeit in den
Häusern, sowie die Reinlichkeit der Kleidung und Wäsche unbe-
dingt erforderlich. Hier fehlt es aber wiederum an dem nötigen
Quantum guter Seife.

Der Mangel an Seife bringt dann auch noch eine andere
große Gefahr mit sich- Zum Waschen der Grubenkleider ist heute
keine Seife vorhanden. Die Kleider werden nicht mehr mit nach
Hause genommen, sondern sie bleiben monatelang in den Wasch-
kauen der Zechen hängen und werden mit Ungeziefer durchsetzt.
Gerade hiebüber erhalten wir in letzter Zeit eine Menge leb-
hafter Beschwerden. Ein einheimischer Bergarbeiter der Zeche
Waltrop teilt uns mit, daß aus den dargelegten Gründen für die
Belegschaft der genannten Zeche sogar die Gefahr der Verlausung
bestehe. Der Genannte schreibt ferner, daß auf der Zeche Wal-
trop wohl Seife vorhanden war, dieselbe aber bisher noch stets
15 bis 25 Mark pro Pfund gekostet habe. Einen solchen Preis
kann doch kein Bergmann bezahlen. Es müsse daher unbedingt
billigere und bessere Seife geliefert werden und auch ein größeres
        <pb n="268" />
        ﻿269

Quantum, damit eine ausreichende Reinigung des Körpers und
der Grubenkleider erfolgen könne.

Im Interesse des deutschen Bergbaues und einer ungestörten
Förderung, die zum Durchhalten nötig ist, ersuchen wir drin-
gend,^doch endlich Sorge zu tragen, daß die Bergarbeiter besser
mit Seife, deren Preis kein Wucherpreis sein darf, versorgt
werden Vielleicht können die Kreise, deren Beschäftigung den
Körper nicht beschmutzt, etwas mehr an Toiletten- und Fettseifen
sparen. Die Bergarbeiterschaft hat die Seife aber so nötig wie
Las tägliche Brot und sie muß- unbedingt beschafft werden. Dieses
wird jeder einsehen, der Gelegenheit hat, oder Gelegenheit
nimmt, einmal auf einer Nuhrzeche zur Zeit des Schichtwechsels
die Reinigung der Bergarbeiter in der Waschkaue zu beobachten.

Zum Schlüsse gestatten wir uns dann noch, darauf hinzu-
weisen, daß bei manchen Kommunalverwaltungen noch größere
Seifenreserven vorhanden sind. Wir bitten zu veranlassen, daß
diese Bestände zugunsten der Bergarbeiter angegriffen werden.

Hochachtungsvoll ergebenst!

(Folgen Unterschriften der vier Berga cbeiterverbände.)

Eingabe zur Kartoffelversorgung.

Essen, Bochum, Wanne, den 17. August 1917.
An das Kriegsamt (Abt. für Ernährung der Schwerstarbeiter.)

Verschiedenen Nachrichten zufolge soll die Absicht bestehen,
in diesem Jahre die Kartoffelration pro Kopf und Woche aus
nur 5—6 Pfund festzusetzen. Gegen dieses Vorhaben erheben
wir entschieden Einspruch mit dem Hinweis, daß es bei einer
solchen knappen Zumessung den Bergleuten nicht möglich sein
wird, die so notwendige Kohlenförderung aufrecht zu erhalten.
Selbst bei einer mittelmäßigen Kartoffelernte in Deutschland
sind soviel Kartoffel vorhanden, daß der Bevölkerung ein reich-
licheres Quantum zur Verfügung gestellt werden kann. Wir
ersuchen daher dringend, die Kartoffelration auf mindestens 10
Pfund pro Kopf und Woche festzusetzen, damit wenigstens ein
Nahrungsmittel da ist, an dem sich die Arbeiterschaft satt essen
kann.

Es muß unter allen Umständen alles geschehen, um eine
Wiederholung der früheren unhaltbaren Zustände auf dem Ge-
biete der Kartoffelversorgung zu vermeiden und die Einkellerung
in den einzelnen Haushaltungen bis zur nächsten Ernte zu er-
möglichen. Die Befürchtungen der Regierung und Behörden,
daß im letzteren Falle die Kartoffeln zu schnell verbraucht wür-
den, teilen wir nicht. Auf, jeden Fall werden dadurch riesengroße
Mengen Kartoffeln in den Dienst der menschlichen Ernährung
gestellt, die sonst durch unzeitigen Transport vollständig ver-
derben. Ganz besonders wünschen wir, daß die Kartoffeln beim
        <pb n="269" />
        ﻿270

Erzeuger ganz erfaßt werden und zur Verteilung gelangen, und
daß zur Herstellung von Spiritus nur das unbedingt zu Heeres-
zwecken notwendige Quantum verwendet wird.

Die Reichskartoffelstelle beabsichtigt, die Ansammlung von
Bezirks- und Staatsreserven an Kartoffeln auf Kosten der täg-
lichen Ration vorzunehmen, dergestalt, daß den Gemeinden vor-
läufig nur 75 Prozent ihres Bedarfes ausgehändigt werden,
während 36 Prozent der Ration zur Reserve verwandt werden
sollen. Hiergegen erheben wir den schärfsten Widerspruch, da
nach unserer Ansicht wieder der gleiche Kartoffelmangel eintreten
wird, wie im Vorjahre und im laufenden Jahre und jede Ein-
kellerung unmöglich gemacht wird. Nach unserer Ansicht müssen
die Reservebestände über das tägliche Quantum hinaus angesam-
melt werden, dergestalt, daß sic erst unmittelbar vor der nächsten
neuen Ernte zur Ausgabe gelangen und eine Einkellerung der
Kartoffeln dadurch nicht verhindert wird-

Tie Absicht, durch Abschlachtung einer größeren Menge von
Vieh die Verfütterung der Kartoffeln im Laufe des Winters
hintanzuhalten, begrüßen auch wir und bitten uin strenge Durch-
führung.

Mit hochachtungsvollem Glückauf!

(Folgen Unterschriften der vier Bergarbeiterverbände.)

Lohnerhöhung der niederschlcsischen Kohlenbergleute.

B o ch u m, den 20. August 1917.

An das Kriegsamt, z. H. Sr. Exzellenz des Herrn General-
leutnants Groener, Berlin.

Die Bergleute in Niederschlesien, Bezirke Waldenburg und
Neurode, sind infolge der abnormen Teuerunzsverhältnisse zu
der Forderung einer Lohnerhöhung genötigt worden. Wie aus
der an Ew. Exzellenz unterm 11. August von der Bezirksleitung
Waldenburg des deutschen Bergarbeiterverbandes gerichteten
Lohneingabe ersichtlich ist, verlangten die Belegschaften: 1. einen
Hauerdurchschnittslohn von 8 Mark; die übrigen Löhne sollen
dementsprechend aufgebessert werden; 2. eine wöchentliche Ab-
schlagszahlung von 4 Mark (statt bisher 3 Mark) pro verfahrener
Schicht. Bei der im Mai—Juni vor dem Schlichtungsausschuß
stattgefundenen Einigungsverhandlung erklärten die Werksver-
treter, die gestellten Lohnforderungen seien zwar durch die
Teuerungsverhältnisse berechtigt, jedoch seien die Werks b escher
wegen der hohen Selbstkosten der Kohlengewinnung außerstande,
die Lohnforderungen in deni gewünschten Maße zu bewilligen.
Um diese ihre Behauptung zu beweisen, machten die Werksver-
treter eine Reihe Angaben über die Betriebsausgaben, -Ein-
nahmen und ihre Steigerung. Arbeiterseits konnten diese An-
nähen nicht nachgeprüft werden. Man einigte sich auf folgenden
Vergleich:
        <pb n="270" />
        ﻿271

1.	Ab 1. August sollen die Gedinge so abgeschlossen werden,
daß der Hauerdurchschnittslohn einschließlich Zulage Pro Schicht
7 Mark beträgt- Schlepper sollen entsprechend der jetzigen Re-
gelung 1,20 Mark bis 2 Mark weniger erhalten.

2.	Die Schichtlöhne werden um 10 bis 20 Pf. pro Schicht
erhöht; der Lohn der betreffenden Arbeiter (einschließlich ju-
gendliche und weibliche) bleibt dann 1 bis 4 Mark hinter dem
Hauerdurchschnittslohn zurück.

3.	Der wöchentlich zu zahlende Abschlag wird auf 4 Mark
pro verfahrener Schicht erhöht.

Am Sonntag, den 5 August, haben im niederschlesischen
Kohlenreviere sechs sehr stark besuchte Bergarbeiterversammlun-
gen zu verstehendem Ergebnis der Einigungsverhandlungen
Stellung genommen. Die Versammelten erklärten diese Zuge-
ständnisse als völlig unzureichend in Anbetracht der Teuerungs-
verhältnisse, es könne sich deshalb nur um ein vorläufiges Er-
gebnis handeln. In der einstimmig angenommenen Resolution
kam der Wille der Bergarbeiter, „alles zu tun, dainit in der
Kohlenförderung keine Stockung eintritt und die Förderziffer
möglichst steigt", einmütig zum Ausdruck. Die Versammelten
forderten nun zwecks Aufbesserung der durchaus unzulänglichen
Löhne eine Staatshilse irgend einer Form für den niederschle-
sischen Kohlenbergbau, weis die Werksvertreter versichert Hütten,
bei den gegenwärtigen Betriebskosten die an sich berechtigten
Lohnforderungen der Arbeiter nicht bewilligen zu können.

Diese Forderungen sind Ew. Exzellenz durch die vom
11. August datierte Eingabe aus Niederschlesien zur Kenntnis
gebracht.

Seitens der erwähnten Versammlungen ist dann der unter-
zeichnete Vorstand ersucht worden, ihre Eingaben an Ew- Exzellenz
zu unterstützen. Wir kommen diesem Ersuchen selbstverständlich
gern nach, weil uns. die Lohnverhältnisse der niederschlesischen
Bergleute als außerordentlich mißliche, die fernere Leistungs-
fähigkeit der Belegschaften ernstlich in Frage stellend, bekannt
sind.' Uns ist ferner bekannt, daß auch aus den Kreisen der
Werksbesitzer rückhaltslos die Notwendigkeit einer besseren Lohn-
zahlung zugegeben wird. Dortseits wird aber eingewandt, die
gegenwärtigen Einnähn,en und Selbstkosten der Werke gestatteten
es beim besten Willen nicht, die an sich berechtigten Lohnan-
sprüche der Arbeiter zu bewilligen. Ob und inwieweit dies für
die einzelnen Werksunternehmungen zutrifft, können wir nicht
nachprüfen, da uns die für diese Prüfung unerläßlichen Unter-
lagen. d. h. die Nachweise der Selbstkosten und Betriebsgckvinne,
nicht zugänglich sind.

Da über die starke Unzulänglichkeit der Bergarbeiterlöhne
im niederschlesischen Kohlenrevier kein Zweifel bestehen kann,
bitten wir Ew. Exzellenz, baldmöglichst durch bergbauliche Sach-
        <pb n="271" />
        ﻿verständige, darunter auch Arbeitervertreter, die Angaben der
Werksbesitzer über ihre Selbstkosten und Betriebsgewinne nach-
prüfen zu lassen. Sollte sich dabei Herausstellen, daß ohne eine
besondere staatliche Hilfsaktion eine den Teuerungsverhältnissen
wenigstens einigermaßen entsprechende Lohnaufbesserung nicht
möglich ist. so halten auch wir diese Hilfsaktion für unbedingt
geboten. Sie könnte bestehen in einer der niederschlesischen Kohle
günstigeren Regelung der Eisenbahntarife, auch in einem Preis-
zuschlag für die unmittelbar an die staatlichen Verwaltungen zu
liefernden Kohlen aus Niederschlesien, oder auch in einem be-
sonderen finanziellen Staatszuschuß zu den Löhnen auf solchen
Werken, die nachweislich unter den gegenwärtigen Verhältnissen
die als berechtigt anerkannten Lohnforderungen nicht bewilligen
können. Nach unserer Kenntnis der Sachlage sind nämlich
keineswegs alle niederschlesischen Kohlenreviere außerstande,
höhere als die zugestandenen Löhne zu zahlen. Hier könnte ein
Ausgleich durch.besondere staatliche Zuwendungen die erforder-
liche Hilfe bringen-

Wir gestatten uns, Ew. Exzellenz darauf aufmerksam zu
machen, daß die niederschlesischen Kohlenbergleute selbst im Ver-
gleich zu ihren Berufsgenossen außerordentlich niedrig entlohnt
werden. Nach der amtlichen Lohnstatistik haben in Niederschle-
sien die Durchschnittslöhne pro Schicht betragen:

im 2. Viertel 1914	im 1- Vierte! 1917

1. Lohnklasse	3.93 Mark	5,33 Mark
2.	3,49	„	4,70	„
3.	3,17	„	4,00	„
4.	1.34	„	2,27	„
6.	1,73	„	2,40	„

Im 1. Quartal 191, stand der Durchschnittslohn der 1. Lohn-
klasse (Hauergruppen) in Oberschlesien auf 7,16 Mark, im Ruhr-
gebiet auf 9,33 Mark, im Saargebiet auf 7,08 Mark, im Wurm-
gebiet (Aachen) auf 7,61 Mark, Niederrhein auf 9,15 Mark.
Durch Entscheidungen der Schlichtungsausschüsse wurden bereits
im März d. Js- die Ruhrgebietslöhne auf 10,60 Mark, im Juli
die oberschlesischen Hauerlöhne auf 10 Mark normiert. Dem-
gegenüber ist selbst der jetzt den niederschlesischen Hauern be-
willigte Durchschnittslohn von 7 Mark zweifellos als außer-
ordentlich niedrig zu bezeichnen. Bereits vor dem Kriege litten
die niederschlesischen Bergleute unter so mißlichen Lohnverhält-
nissen, daß sic scharenweise ihre Heimat verließen, wodurch dem
dortigen Bergbau eine große Zahl tüchtigster Arbeitskräfte ver-
loren ging. Das ist auch eine Ursache der von den Werksver-
tretern hervorgehobenen Senkung der Förderung pro Arbeiter.
Durch die seit Kriegsausbruch eingetretene gewaltige Preisstei-
gerung für die notwendigsten Lebensmittel ist das Mißverhältnis
zwischen Einkommen und Lebenskosten der arbeitenden Bevöl-
        <pb n="272" />
        ﻿273

Jerung noch ungeheuer gewachsen, so daß die schlimmsten Gefahren
sllr die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Belegschaften ent-
standen sind. Wird hierin keine durchgreifende Abhilfe geschaffen,
dann steht der niederschlesische Bergbau trotz des anerkannt guten
Arbeitswillens der Belegschaften vor einer unabsehbaren Kata-
strophe.

Darum bitten wir Ew. Exzellenz dringend um Berücksich-
tigung vorstehender Darlegungen und halten wir uns bereit,
einer evtl. Einladung zur wörtlichen Besprechung der zu unter-
nehmenden Hilfsaktion Folge zu leisten.

Mit hochachtnngsvollem Glückauf!

(Folgen Unterschriften.)

Besprechung im Kriegsministern,», und Reichsamt des Innern.

Am 25- September d. Js. trugen die Kameraden Sachse,
Löffler und Grüttner Beschwerden über die in letzter Zeit vorge-
kommenen Versammlungsverbote im Bereich des 6. Armeekorps
im Kriegsministerium vor. Herr Oberst v. Wrisberg nahm die
Beschwerden entgegen und versicherte, daß von oben gewünscht
wird, daß das Vereins- und Versammlungsrecht eine Schmä-
lerung nicht erfährt. Das Verbot der Kartellsitzung am 9. Sep-
tember und der Frauenkonferenz, die am 16. September tagen
sollte, erregte gewisses Aussehen, zumal die Behörden zu dieser
Tagung eingeladen waren und eine Anzahl Bürgermeister und
Gemeindevorsteher der Einladung Folge zu leisten beabsichtigten.
.Infolge des Verbots mußten diese jedoch wie alle anderen Kon-
ferenzteilnehmer unverrichteter Sache nach Hause wandern. Hof-
fentlich bleiben uns künftig solche Beschwerden erspart.

Am selben Tage sprachen die Kameraden auch im Reichs-
amt des Innern (Reichswirtschaftsstelle) vor, woselbst die Not-
lage der niederschlesischen Bergarbeiter geschildert wurde. Die
diesbezüglichen Eingaben von der Bezirksleitung und den, Vor-
stand unseres Verbandes an das Kriegsamt sind an das Reichs-
amt des Innern zur weiteren Eeledigung abgegeben worden.
Heer Staatssekretär Dr- Schwander versprach, die Sache- 'im
Auge zu behalten und für tunlichste Beschleunigung zu sorgen.
Er erkannte an, daß die Lage der niederschlesischen Bergarbeiter
viel zu wünschen übrig läßt. Etwas Bestimmtes vermochte er
nickt zu sagen. Obgleich das Kriegsamt bereits vor längerer
Zeit mitteilte, daß die Eingaben^an das Reichsamt des Innern
abgegeben sind, berichtete Herr Staatssekretär Dr. .Schwander,
daß ihm von alledem noch nichts bekannt ist. ' Daraus etwa zu
schließen, daß noch nichts unternommen wurde, wie von anderer
Seite bereits geschehen, wäre unverständlich und unangebracht.
Es kommt darauf an, daß möglichst bald Hilfe kommt, zumal
die Not der Bergarbeiter mit jedem Tage steigt. Da tunlichste
Beschleunigung versprochen wurde, ist zu hoffen, daß die Staats-

18
        <pb n="273" />
        ﻿274

regierunß recht bald bekannt gibt, ob auf Staatshilfe gerechnet
werden kann, damit die Bergarbeiter wissen, woran sie sind.

* * *

Auf die Eingaben der gewerkschaftlichen Bergarbeiterver-
bände an das Kriegsernährungsamt um bessere Versorgung mit
Lebensmitteln erhielten diese folgende Antworten:

Berlin, C&gt; 2, den 19. Juli 1617.

„Auf die an den Herrn Präsidenten des KriegSernährUngsamtes
gerichtete und durch den Herrn Kriegsminister an mich abgegebene
Eingabe vom 29. Juni d. Js. erwidere rch ergebenst, das; mir die
Lage der Bergarbeiter, die sich« in den lehren Wochen infolge der
Ungunst der Verhältnisse verschärfen mutzte, wärm am Herzen liegt.
Mit Rücksicht auf die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung und wei-
teren Steigerung der Kohlenförderung habe ich deshalb den Herrn
Regierungspräsidenten der Jndustriebezirke eine noch, verfügbare
Menge Nährmittel und Gemüsekonserven zur Verteilung innerhalb
Ihrer Bezirke überwiesen und ihnen durch Drahterlatz Anweisung
gegeben, die Kommunalverbände zu einer Beschleunigung der Vertei-
lung und zur möglichst weitgehenden Ausschüttung der örtlichen Reser-
ven anzuhalten. Ich weise ferner darauf hin, datz durch Verfügung
des Herrn Präsidenten des Kriegsernährungsamtes die Menge des als
Ersatz für die fehlenden Kartoffeln zu liefernden Mehles wesentlich
erhöht ist. Es steht zu hoffen, daß es gelingen wird, durch diese Matz-
nahmen die Lage der Bergarbeiter erträglich zu gestalten, bis die
eintretende Frühkariosfelversorgung eine allgemeine Besserung der Er-
nährungs-Verhältnisse herbeiführt.

Ich bitte dieses Schreiben allen Unterzeichnern des Schreibens vom
29. Juni d. Js. mitzuteilen.

Ju Vertretung: gcz. Gramsch."

„Aus die an den Herrn Präsidenten des Kriegsernährungsamtes
gerichtete und an mich abgegebene Eingabe voni 31. Mai d. Js. erwidere
ich ergebenst, datz eine Einheitlichkeit in der Höhe der Brotpreise inner-
halb des gesamten Rheinisch-Wechfälischen Jndustriebezirkes nach den
von mir angestellten eingehenden Ermittelungen sich aus wirtschaft-
lichen Gründen zurzeit nicht in dem gewünschten Matze durchführen
läßt. In den Kommunalverbänden z. B., welche das Recht zur
wirtschaft mit Getreide haben und deren Kreis aus Gründen der not-
wendigen Sickerstellung der Versorgung nicht zu weit gezogen werden
kann, werden die Broipreise — ebenso wie übrigens auch die Fleisch-
preise — häufig niedriger bleiben müssen als in den Kreisen mit ge-
ringer eigener landwirtschaftlicher Erzeugung- Dies trifft Umsomehr
zu, als den Kommunalverbänden die Möglichkeit, selbständig zu wirt-
schaften und die Preise den örtlichen Wirtschaftsbedingungeu anzu-
passen, nicht ganz benommen werden kann. Eine verschiedene Höhe der
Brotpreise hat sich 'übrigens auch je nach Lage der örtlichen Verhält-
nisse schön im Frieden gezeigt. Die Regierungspräsidenten werden
es sich jedoch im Benehmen init den sie beratenden Ausschüssen ange-
legen sein lassen, ungerechtfertigten Preisunterschieden entgegenzutreten
und bei den ihnen unterstellten Komu.unalvervänden aus eine möglichst
weitgehende Vereinheitlichung der Brotpreise dringen. Das Gleiche
trifft auch ans die Fleischpreise zu.
        <pb n="274" />
        ﻿275

Bezüglich der übrigen vorgebrachten Beschwerden verweise ich auf
meinen auf die Eingabe vorn 29. Juni d. Js. erteilten Bescheid vom
19. Juli d. Js. — VI cl 541 —.

Ich bitte, dieses Schreiben allen Unterzeichneten der Eingabe vom
31. Mai d. Js. mitzuteilen.	In Vertretung: gez. Gramisch."

* * *

„Berlin W. 8, den 3. September 1917.

Auf die Eingabe vom 17. August 1917 teilt das Kriegs-
amt mit, daß die Bergarbeiterorganisationen falsch unterrichtet sind,
wenn sie annehmen, das; die Kartoffelrationen pro Kopf und Wvche 5
bis 6 Pfund betragen. Die Entscheidung ist bereits dahin gefallen,
daß vorläufig 7 Pfund pro Kopf und Woche ausgegeben werden sollen
und daß den Kommunalverbänden zur Deckung des Schwundes ein
weiteres Pfund überwiesen wird.

Daß Kriegsamt steht mit den Bergarbeiterorzanisationen auf dem
Standpunkte, daß unter allen Umständen alles geschehen muß, um eine
Wiederholung der früheren Zustände auf dem Gebiete der Kar-
toffelversorgung zu vermeiden. Cs muß aus diesem Grunde, bis die
Wintereindeckung auf jeden Fall gewährleistet ist, an dem niedrigen
WochLnkopfsatz festgehalten werden.

Jetzt ist auf keinen Fall zu übersehen, eine wie lange Zeit im
Herbst bis zum Eintreten des Frostes für die Wintereindeckung zur
Verfügung steht. Es wäre daher unverantwortlich, die im Herbst zu-
nächst in großen Mengen anrollenden Kartoffeln burccf)1 die Gewährung
einer hohen Ration zu verausgaben und hierdurch die Wintereindeckung
zu gefährden.

Es wird hier angenommen, daß die Bergarbeiter sich lieber im
Herbst mit einer etwas geringeren Ration zufrieden geben, als daß
sie wieder wie im vorigen Jahre im Februar und März ohne jede Kar-
toffel sind.

Was die Einkellerung anbetrifft, so ist in den Ausführungsbe-
stimmungen angeordnet worden, daß dort, wo das Einkellern bei den
Verbrauchern üblich ist, es zweckmäßig erscheint, die Einkellerung zu
fördern, soweit dies nach den räumlichen Verhältnissen ohne Gefähr-
dung der Vorräte angängig ist. Eine allgemeine Anordnung für das
ganze Reich war aus dem Grunde nicht möglich!, weil die örtlichen
Verhältnisse zu verschieden sind.

Eine Ansammlung von Bezirks- und Staatsreserven von Kar-
toffeln wird nicht stattfinden.

Von Seiten des Kriegsamtes: Der Chef des Stabes."

Bochum, den 6. September 1917.

Unterzeichneter, beauftragt von der im Verbände der Berg-
arbeiter Deutschlands organisierten Arbeiterschaft, ersucht erge-
benst sowohl Seine Exzellenz, den Herrn Reichskanzler, wie den
hohen Reichstag und hohen Bundesrat, dahin wirken zu wollen,
daß das Augenzittern, das bisher als Berufskrankheit angesehen
wurde, niit unter das Unfallgesetz gestellt wird, d. h., daß Augen-
zittern in Zukunft als Unsallfolge betrachtet wird.

18*
        <pb n="275" />
        ﻿276

Begründung:

Da das Augenzittern bisher als Berufskrankheit angesehen
wurde, es aber eine große Zahl von Bergarbeitern gibt, die sich
dieses Leiden als Folge eines Unfalles zugezogen haben, was
aber leider nicht anerkannt wurde, so ist es hochnotwendig, daß
die Erscheinungen des Augenzitterns in Zukunft als Unfall-
folgen betrachtet werden und demgemäß eine Unfallrente gewährt
wird. Daß dieses nötig ist, beweist folgender Fall:

Der Hauer Bosselmann in Esborn erlitt am 10. September
1916 einen Unfall auf der Zeche Trappe, indem ihm bei der
Arbeit ein handgroßes Stück Stein auf das rechte Scheitelbein
fiel und zwar aus einem Meter Höhe-

An diese Verletzung schloß sich eine acht Tage später auf-
tretende Wundrose. Am 1. November 1918 konnte B. die Gru-
benarbeit wieder aufnehmen, bemerkte aber schon bei der ersten
Schicht, daß er nicht mehr gut sehen konnte. Der Arzt, bei deni
er sich vorstellte, machte ihn darauf aufmerksam, daß er an Augen-
zittern leide. Die Folge dieser Krankheit — vielmehr die Un-
fallfolge, da die Wundrose dieses Uebel heraufbeschworem hatte —
war, daß Bosselmann nicht nrehr als Hauer arbeiten konnte,
sondern minderbezahlte Reparaturarbeit versehen mußte. Er
stellte nun bei der Knappschaftsberufsgenossenschaft, Sektion U
in Bochum, den Antrag auf Unfallrente. Der Antrag wurde
aber mit folgender Begriindung abgelehnt:

„Bosselmann erlitt eine Kopfverletzung, infolge deren er bis An-
sang November 1815 arbeitsunfähig war. Nachdem er sodann eine
Schicht verfahren hatte, mußte er wieder ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen wegen eines Augenleidens, infolgedessen er dann wieder bis
Mitte Februar 1918 arbeitsunfähig war.

Nach einem ausführlichen und wissenschaftlich begründeten äugen-
ärztlichen Gurachten leidet Bvsselmann an Augenzittern, dem soge-
nannten Augenzittern der Bergleute, das sich während der Behandlung
des Bosselmann an den Folgen der Kopfverletzung verschlimmert hatte
Das Augenzittern besteht unabhängig von dem Unfälle, und dafür, daß
seine Verschlimmerung etwa durch den Unfall oder durch dessen Folgen
bedingt gewesen sein könnte, fehlt der Wahrscheinlrchkeiisbeweis."

Die Knappschaftsberufsgenossenschaft hatte eine Gutachten
des Augenarztes Dr. O h m eingefordert und dieser ein 21
Seiten starkes Gutachten ausgefertigt, das in seiner Zusammen-
setzung folgendes sagt:

„Nach mehr als SOjähriger Erörterung des Augenzitterns der Berg-
leure wurde von französischen und englischen Autoren behauptet, daß
das Augenzittern durch Unfälle wesentlich verschlimmert werden könne.
Ich! habe in der Bearbeitung eines großen Materials von Augen-
zittern und Augenverletzungen keine Mühe gescheut, um in dieser für
Versichert und Versicherungsträger wichtigen Sache die Wahrheit zu
finden. Das Ergebnis ist, daß Verletzungen nicht zu den wesentlichen
        <pb n="276" />
        ﻿277

Ursachen des Augenzitterns gehören, das; die Begründung obiger Lehre
zum Teil sicher unrichtig, zum Teil zu unbestimmt ist, um, überzeugend
zu wirken, daß vor allem die Gegenprobe vollständig im Stich läßt.
Bezüglich der alltäglichen Augenverletzungen leichter Art komme ich zu
dem Schluß, daß ihre Anschuldigung abzulehnen ist. Was die schweren
Allgemcinverletzungen angeht, so ist ihre Rolle noch nicht geklärt.
Weitere sorgfältige Untersuchungen sind notwendig. Bis jetzt ist aber
der Beweis für ihre ungünstige Wirkung auf das Augenzittern nicht
erbracht.

Anwendung auf den vorliegenden Fall. B. leidet an lebhaftem,
seine Arbeitsfähigkeit beträchtlich verminderndem Augenzittern. Was
seine Entstehungszeit angeht, so nehme ich auf Grund meiner Er-
fahrungen an, daß es bereits vor dem Unfall vorhanden war. Denn
das Augenzittern entsteht bei 75 Prozent der Fälle bis zum 39. Lebens-
jahre. Der Unfall war an sich leichter Natur, wurde aber ernst durch
das Hinzutreten der Wundrose, die den Patienten wochenlang ans
Krankenlager fesselt. Sichere, das Zitiern beeinflussende Schädlich-
keiten find aber nicht nachzuweisen.

Das stärkere Hervortreten des Zitterns im weiteren Verlaufe zu
bestreiten, liegen keine Gründe vor. Daß diese Verschlimmerung des
Augenzitterns aber durch den Unfall oder feine Folgen bedingt ge-
wesen ist, dafür fehlt der Wahrscheinlichkeilsbeweis. Es muß sich um
zufälliges Zusammentreffen handeln."

Das Oberversicherungsamt Dortmund holte nun auf Antrag
des Berufungsklägers ein zweites Gutachten ein nnd zwar von
der Königlichen Augenklinik in Marburg a. d. Lahn. Es
enthält unter anderem folgende bemerkenswerte Stellen:

„Von vornherein möchte ich die Möglichkeit, daß gewisse Unfälle
»nd Krankheiten das Augenzittern der Bergleute auslösen oder ein
bereits vorhandenes erheblich verschlechtern, nicht von der Hand weisen.
Und zwar auf Grund der Erfahrung, daß auch andere Störungen in
der Innervation der Augenmuskeln durch Unfälle. Krankheiten oder
sonstige Umstände, die eine Minderung der körperlichen und seelischen
Widerstandsfähigkeit, eine Schwächung der Willensstärke und der ner-
vösen Spannkraft bedingen, hervorgerufen werden können. Ich denke
dabei nicht bloß an gewisse Formen traumatischer Hysterie, die einen
Convergeuzkampf — milunter begleitet von Lidkrampf — als hervor-
stehendes Merkmal zeigen, sondern noch mehr an die gar nicht seltenen
Fälle, bei denen körperliche Ueberanftrengungen, Erschöpfung im Ge-
folge längerer fieberhafter Erkrankungen, schwere Aufregungen und
Sorgen, aber auch Schreck und Schotwirkung bei einem Unfall zu über-
aus störendem Doppeltsehen oder auch nur zu hochgradigen Augen- und
Kopfschmerzen führen bei jedem Versuch, die Augen zum Rahesehen
(Lesen und Schreibens zu gebrauchen.........."

Am Schlüsse des Gutachtens wird folgendes hervorgehoben:

„Die Anlage zum Augenzittern ist in einem gewissen Prozentsatz
unter den Bergleuten teils durch individuelle Eigentümlichkeiten ge-
        <pb n="277" />
        ﻿wisser, auf die Augenmuskeln wirkender nervösen Organe — vielleicht
inisbesondeve des Ohrlabyrinths — prüformiert, teils durch die schädi-
gende Einwirkung der Beruflichen Tätigkeit erworben, wird aber Jahre
und Jahrzehnte lang unterdrückt durch den vorherrschenden Einfluß
der Hirnrinden-Zentren für die willkürlichen und die Fusionsbe-
wegungen der Augen. Eine Schwächung dieses Einflusses durch Un-
fälle oder Krankheiren, welche die Willenskraft (Energie) in Mit-
leidenschaft ziehen, wird in den meisten Fällen noch keinen Ausbruch
des Augenzitterns zur Folge haben, sei es, weil die Anlage zum
Zittern oder die Schwächung jener Zentren relativ zu gering ist. Ist
aber zur Beherrschung der Anlage die voll normale Leistungsfähigkeit
der Großhirnzentren erforderlich, fo wird schon bei einer relativ ge-
ringfügigen Minderung dieser Kraft der hemmende Einfluß auf die
Anlage zum Zittern nicht mehr zureichen und dieses zum Ausbruch ge-
langen. Auf diese Weise können also Unfall und Krankheit die mittel-
bare Ursache des Augenzitterns werden, — ganz ebenso wie sie mittel-
bar Schielen und Doppeltsehen dadurch veranlassen, daß sie den Ein-
fluß des die Anlage zu!m Schielen korrigierenden Fusionsapparates
mindern bzw. ausschalten.

Wenn ich somit auf Grund der angeführten Tatsachen und Ueber-
legungen die Möglichkeiten eines ursächlichen Zusammenhanges zwischen
Unfall bzw. Krankheit und Augenzittern der Bergleute zuzugeben mich
genötigt sehe, so bin ich doch weit entfernt davon, jeden Unfall und jede
Krankheit für ein hincerdrein auftretendes oder verschlimmertes Zittern
verantwortlich machen zu wollen, wie das z. B. in Belgien (nach Cop-,
pez) grundsätzlich geschah. Ich stimme Ohm durchaus zu, wenn er sich
gegenüber der Meinung der Autoren, daß jede Störung des Allge-
meinbefindens, jede körperliche Verletzung das Augenzittern ungünstig
beeinflussen soll, ablehnend verhält. Jeder einzelne Fall muß für sich
auf Grund der gesamten vorliegenden Tatsachen geprüft werden. Es
müssen Anhaltspunkte dafür ermittelt werden, daß Unfall oder Krank-
heit das Allgemeinbefinden erheblich beeinträchtigt haben, sei e&gt;s durch
die Schwere der Verletzung, hochgradigen Nervenschok, oder längeres mit
Entkräftung verbundenes 'Krankenlager. Das Augenzittern braucht
nicht unmittelbar nach dem Unfall bzw. noch während des Krankseins
aufzutreten, aber es muß, um cs mit einer gewissen Wahrscheinlrch-
keit darauf zurückführen zu dürfen, doch unmittelbar nach Wiederauf-
nahme der Grubenarbeit manifest werden, sobald sich neben den Krank-
heirsfolgen diejenigen Faktoren geltend machen können, die zum Augen-
zittern disponieren — Dunkelheit, körperliche Anstrengung, unbequeme
Blickrichtung usw. —, und die nur von dem ungeschwächten nervösen
Zentralorgan beherrscht werden konnten.

Nebrigcns halte ich es für sehr wohl möglich, daß auch bald nach
schweren Verletzungen bei Bergleuten kontinuierliches Augenzittern auf-
tritt, da nach Unfällen, die von einer sogenannten traumatischen Neu-
rose gefolgt sind, nicht selten ein dem Zittern der Greise und Alto-
        <pb n="278" />
        ﻿279

holiker ähnliches Zitiern besteht, daS nach Ohm's Untersuchungen die
nämlichen Eigentümlichkeiten zeigt, wie das Augenzittern der Berg-
leute, das ja mit gewissem Recht auch als eine Neurose- angesehen wird.

Nach meiner Ansicht sind im Fall Bosselmann die Voraussetzungen
für die Annahme eines ursächlichen Zusammenhanges zwischen Unfall
und Augenzittern erfüllt. Zwar war die Verletzung an sich! anscheinend
nicht erheblich, Wohl aber war die im Anschluß an die Verletzung auftre-
tende Wundrose, eine hoch fieberhafte Erkrankung, die nach Angabe des
behandelnden Arztes recht schwer verlief, wohl geeignet, eine schwere
Beeinlrächtigung des Allgemeinbefindens zu hinterlassen. Während
er zunächst nach- dem Unfall weiter gearbeitet hatte, ohne etwas von
Augenzittern zu bemerken, trat dieses erst bei der ersten Schicht, die er
nach! der schweren Erkrankung — 7 Wochen nach dem Unfall — an
seiner alten Arbeitsstelle übernahm, sofort in so störender Weise auf.
daß er wieder ausfahren und sich in ärztliche Behandlung begeben
mußte. Herr Dr. Stoewer stellte — auch bei Tageslicht vorhan-
denes! — starkes Augenzittern fest. Nachdem B. bis zum 1b. 2. 16.
krank gefeiert hatte, versuchte er von neuem die Grubenarbeit aufzu-
nehmen. Er war infolge sofortigen Wiederauftretens des Zitterns ge-
nötigt, seine frühere Arbeit zu verlassen und arbeitet seitdem als Re-
paraturhauer. Nach diesem Verlauf, der aktenmähig feststeht, muß
auch der zur Anerkennung des ursächlichen Zusammenhanges erforder-
lichle Nachweis&gt; der zeitlichen Beziehung zwischen der durch den Unfall
verursachten schweren Erkrankung und dem Augenzittern als erbracht
gelten. Die vom Königlichen Knappschafts-Oberversicherungsamt ge-
sielt on Fragen sind also auf Grund des vorliegenden Materials nach
meinet Ueberzeugung dahin zu beantworten, daß giltst1 mindesten ein
hoher Grad von Wahrscheinlichkeit für die Annahme eines ursächlichen
Zusammenhanges zwischen dem Augenzittern B/s und seiner am
10. 9. 15. erlittenen Verletzung besteht. Bis zum 15. 2. 16. war B.
völlig, erwerbsunfähig. Die Einbuße an Erwebbssähigkeit seit dem
15. 2. 16. schätze ich auf 20 Prozent mit Rücksicht darauf, daß zwar
einerseits sein Verdienst durch das Aufgeben der Grubenarbeit wesent-
lich geschmälert worden ist, andererseits jedoch das Leiden des Klägers
ihm ausschließlich die Arbeit als Hauer in der Grube unmöglich macht,
während es ihn an allen anderen Beschäftigungen nicht hindert."

Auf Grund dieses Gutachtens wurde nun dem Berufungs-
kläger die Unfallrente am 18. Juli 1917 von dem O.-V.-A- Dort-
mund zuerkannt.

Man ersieht aus diesem Gutachten, daß sich heute Autori-
täten auf dem Gebiete der Augenheilkunde auf einen anderen
Standpunkt stellen, wie dies in früheren Jahren der Fall ge-
wesen ist.

Um nun unnötige Prozesse zu vermeiden, wäre es notwendig,
daß das Augenzittern überhaupt als ein bei der Arbeit erwor-
bener Unfall betrachtet würde, wie dies auch in Wirklichkeit der
Fall ist. Das Augenzittern tritt öfters nach schweren Ver-
        <pb n="279" />
        ﻿KP***,



- Vv



WM

— 280 —

Setzungen der Bergarbeiter auf, auch Schokwirkungen lösen es
aus. Da aber bisher die Rechtsprechung für diese Unfallfolge
keine Rente zusprach, sondern das Augenzittern als Berufskrank-
heit betrachtete, waren dir davon betroffenen Bergarbeiter die
Geschädigten. Um nun in Zukunft bei Bergarbeitern, die, durch
Unfallfolge Augenzittern bekommen, solche sie schädigende Ur-
teile zu vermeiden, ist es notwendig, daß das Augenzittern über-
haupt in die Unfall-Versicherung mit einbegriffen wird.

In der Hoffnung, daß sowohl Se. Exzellenz der Herr Reichs-
kanzler, sowie der hohe Reichstag und hohe Bundesrat alles,
was in Ihren Kräften steht, tun werden, um baldmöglichst die
nötigen gesetzgeberischen Maßnahmen zu treffen, auf daß in Zu-
kunft Augenzittern als Unfallfolge anzusehen und zu entschädi-
gen ist,

zeichnet mit hochachtungsvollem Glückauf!

(Unterschrift.)

*	:l-

Antwort bcv Staatssekretärs des Innern auf die Eingabe
betreffend Augenzittern.

Berlin W 8, den 16. Oktober 1917.

An den Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands,

Bochum.

Wenn im einzelnen Falle eine Anlage zum Augenzittern
durch einen Unfall ausgelöst wird und dann wegen der dadurch
eingetretenen Einbuße an Erwerbsfähigkeit ein Anspruch auf Ge-
währung von Unfallentschädigung begründet sein kann, so ist es
doch nicht angängig, das Augenzittern allgemein, also auch in
den regelmäßigen Fällen, in denen es infolge allmähliger Ein-
wirkung der Berufsarbeit eintritt, als Unfallfolge anzusehen und
zu behandeln. In solchen Fällen kann es vielmehr nur als ge-
werbliche Berufskrankheit in Betracht kommen. Ueber die Aus-
dehnung der Unfallversicherung auf das Augenzittern als Be-
rufskrankheit auf Grund des 8 647 der Reichsversicherungs-
ordnung haben bereits vor Beginn des Krieges Verhandlungen
stattgefunden, in deren Verlauf für die weitere Stellungnahme
zunächst eine gründliche wissenschaftliche Untersuchung über das
Augenzittern für notwendig erachtet wurde. Eine solche Unter-
suchung haben die Preußischen Minister für Handel und Gewerbe
und des Innern durch eine besonders eingesetzte Kommission
seinerzeit in die Wege geleitet. Die Arbeiten dieser Kommission
sind jedoch durch den Ausbruch des Krieges unterbrochen worden
nnd können erst nach Friedensschluß voll wieder aufgenommen
werden. Im übrigen handelt es sich bei dem Augenzittern als
einer spezifischen Bergarbeiterkrankheit besonders auch darum,
ob nicht, statt diese Krankheit der Unfallversicherung zu unter-
stellen, dafür eher im Rahmen der knappschaftlichen Pensions-
        <pb n="280" />
        ﻿

— 281 —

oder Krankenkasse Fürsorge zu gewähren sein wird. Auch dazu
wird nach Abschluß der Arbeiten der Kommission Stellung zu
nehmen sein.

I. V.: W. S ch w a n d e r.

Die Bergarbeitervertreter im Handelsministerium, Kriegs-
crnährungs- und Kriegsamt.

Am Mittwoch, den 19. September, fand im Handels-
ministerium eine Besprechung der Organisationsvertreter mit
Herrn Handelsminister Sydow über die gegenwärtigen Lohn-
verhältnisse der Bergarbeiter statt. Im Vordergründe der Ver-
handlungen stand die Erörterung über die Lage der fiskalischen
Bergarbeiter. An der Hand zahlreichen Materials aus dem
Saargebiete und anderen Bergbaubezirken wurde die Unzuläng-
lichkeit der gegenwärtigen Löhne nachgewiesen und eine ange-
messene Erhöhung derselben gefordert. Ferner wurde die Be-
seitigung der großen Lohnunterschiede und der vielfach noch be-
stehenden Scheingedinge verlangt. Gerade diese beiden Punkte
wären eine ständige Quelle des Unfriedens unter den Bergar-
beitern. Zumal diejenigen Bergleute, die am meisten arbeiteten,
oft an&gt; wenigsten verdienten- Sodann wurde noch darauf hin-
gewiesen, daß im Saargebiet immer noch Kriegsinvaliden und
'Unfallrentner nicht ihren Leistungen entsprechend entlohn: wür-
den. Nachdrücklich wurde bei den Verhandlungen betont, daß die
immer noch fortschreitende gewaltige Steigerung der Preise für
Lebensmittel und sonstige Bedarfsartikel eine ausreichende Lohn-
erhöhung dringend erforderlich mache. Nur dadurch würde es
möglich sein, die im vaterländischen Interesse notwendige Lei-
stungsfähigkeit der Bergleute aufrecht zu erhalten. Es wurde
noch besonders gebeten, die Lohnerhöhung mit rückwirkender
Kraft vom 1. September zu bewilligen, weil vom 1. Oktober ab
wiederum eine besondere Steigerung der Preise der wichtigsten
Lcbensmntel eintrete.

Im Laufe der Verhandlungen erkannte sowohl der Handels-
Minister Sydow wie Herr Oberberghauptmann v. Velsen wieder-
holt die Berechtigung der Bergarbeiterforderung nach einem
höheren Lohn ausdrücklich als berechtigt an. Die Lohnerhöhung
sei in Rücksicht auf die durch die fortwährende Preissteigerung
hervorgerufene Entwertung des Geldes notwendig. Wenn man
also auch die Notwendigkeit der Lohnerhöhung durchaus aner-
kenne, lo könne dieselbe ;edoch nur durch eine Steigerung der
Kühlenpreise möglich gemacht werden- Diese Steigerung könne
aber erst vom 1. Oktober ab erfolgen und solle von diesem Zeit-
punkte ab die Erhöhung der Löhne eintreten. Bezüglich des
Scheingedinaes erklärten die Regierungsvertreter, daß dieses von
ihnen entschieden gemißbilligt würde, wenn dasselbe trotzdem
hier und dort bestehe, so sei dies ein grober Unfug, auch sie
        <pb n="281" />
        ﻿282

seien der Ansicht, daß dadurch die Leistung der Bergarbeiter er-
heblich zum Nachteil beeinflußt werde.

Die Organisationsvertreter erklärten sich bereit, dem Herrn
Minister bezüglich des Scheingedinges weiteres Material zuzu-
fiellcu, sie wünschten sodann daß bei der Prüfung dieses Ma-
terials die Arbeiterausschußmitglieder bzw. Sicherheitsmänner
hinzugezogen würden.

Zu den Lohnunterschieden wurde von den Regierungsven
tretern betont, daß diese nach Möglichkeit beseitigt werden sollen
und sie selbst niedrige Löhne nicht wünschten.

Zur Frage der Kohlenpreiserhöhung gaben die Organisa-
tionsvertreter ihrer Auffassung dahin Ausdruck, daß gegen sie
nichts einzuwenden sei, wenn nachweisbar nur durch eine Stei-
gerung der Kohlenpreise die berechtigten Lohnforderungen erfüllt
werden könnten. Möglich würde die Verständigung, wenn auch
die Arbeitgeber im Privatbergbau ähnlich wie die königliche
Bergwerksverwaltung mit den Vertretern der Bergarbeiterorga-
nisationen verhandeln würden.

Am gleichen Tage fand auch eine Besprechung mit dem neuen
Leiter des Reichsernährungsamtes, Staatssekretär Exzellenz von
Waldow, statt. Die Vertreter der Bergarbeiter trugen in dieser
Konferenz zunächst die allgemeinen Wünsche der Bergarbeiter in
der Ernährungsfrage vor. Insbesondere wurde die Kartoffel-,
und Brotversorgung sowie die Preisgestaltung erörtert. Zunächst
wurde darauf hingewiesen, daß eine Kartoffelration von 10
Pfund pro Kopf und Woche unbedingt notwendig sei. Es müsse
den Bergleuten wenigstens ein Nahrungsmittel gegeben werden,
wovon sie sich sattessen könnten. Eine Wiederholung der großen
Entbehrungen vom Winter und Frühjahr könne den Bergar-
beitern nicht wieder zugemutet werden. Bei einer Rationierung
von sieben Pfund sei es unbedingt erforderlich, die Schwerar-
beiterzulagen weiter zu gewähren. Gewünscht wurde, die Kar-
toffeln den Verbrauchern so billig wie möglich zu liefern, da
der vielfach festgesetzte Preis zu hoch sei. Dieser könne dadurch
erniedrigt werden, daß die Schnelligkeits- und Anfuhrprämie
auf die Staatskassen übernommen und auch Frachtermäßigung
gewährt würde. Das Reichsernährungsamt wurde ferner ge-
beten, auf die Arbeitgeber einzuwirken, den Arbeitern durch
finanzielle Beihilfen das Einkellern der Kartoffeln zu erleichtern.

Die Erhöhung der Brotration auf vier Pfund pro Kopf und
Woche wurde von den Vertretern der Bergarbeiter freudig be-
grüßt. ES wurde aber gebeten, die bisher gewährte Zulage für
die Bergarbeiter bestehen zu lassen. Gegen die angeregte Ge-
währung von besonderen Brotprämien für Ueberschichten wurde
Einspruch erhoben. Bezüglich der Brotpreise wurde gewünscht,
wenn eben möglich, die in Aussicht stehende Erhöhung zu ver-
meiden oder dieselbe doch in mäßigen Grenzen zu halten.
        <pb n="282" />
        ﻿283

Der Herr Staatssekretär versprach, die vorgetragenen
Wünsche zu prüfen und nach Möglichkeit zu erfüllen. Ausdrück-
lich machte er auf die Schwierigkeiten, die der Durchführung
dieser Wünsche entgegenstehen, aufmerksam.

Auf Wunsch wurden die Organisationsvertreter dann noch
am Donnerstag, den 20. September, im Kriegsamt empfangen.
Dort wurden eine Reihe Beschwerden der Arbeiter vorgetragen,
die sich aus der Anwendung des Hilfsdienstgesetzes ergeben haben.
Besonders wurde gewünscht, daß den Bergleuten das Abkehren
von einer Zeche zur anderen erleichtert würde. Ferner wurde
gebeten, dahin zu wirken, daß die vielfach noch bestehenden
„freundnachbarlichen" Sperren aufgehoben würden. Es wurde
auch darauf hingewiesen, daß in letzter Zeit wiederholt Sicher-
heitsmänner und Ausschußmitglieder, anscheinend auf Veran-
lassung der Werksverwaltungen, zum Heeresdienst einberufen
wurden- Diese Vorkommnisse wirkten erbitternd. Auf die in
manchen Bezirken bestehenden Versammlungsschwierigkeiten
wurde auch hingewiesen. Auch das .Kriegsamt versprach Prüfung
der Beschwerden und möglichste Abhilfe.

Antwort auf unsere Eingabe von: 16. August 1917:

Berlin SW., den 20. September 1917.

An den Verband der Bergarbeiter Deutschlands, Bochum.

Im April dieses Jahres wurde seitens des Kriegsausschusses für
pflanzliche und tierische Oele und Fette die Seifenlieferung an Berg-
arbeiter in folgender Menge monatlich festgesetzt:

50 Gr. K.-A.-Seife	&gt;

250 Gr. K.-A.-Seistmpulvcr j

j Normalmenge
! Zusatzmeiige

100 Gr. K.-A.-Seife	|

500 Gr. K.-A.-Seifenpnlvcr j

oder anstelle der genannten Zusatz menge (außer 500 Gramm Bleich-
soda) :

100 Gr. — 2 Stück zu 50 Gr. K.-A.-Seife,

500 Gr. — B Stück zu 100 Gr. fetthaltiges Körperwaschmittel,

600 Gr. Waschmittel für die Körperreinigung.

In dem dortigen Schreiben von 15. August ist die Menge der
einem Bergarbeiter zur Verfügung stehenden Seife auf insgesamt 100
Gramm monatlich angegeben, während die übrigen Waschmittel nicht
erwähnt sind. Auf eine dieserhalb erfolgte Rückfrage bei dem oben ge-
nannten Kriegsausschuß ist seitens der Seifen-Herstellungs- und Ver-
triebsgesellschaft, an welche durch Bundesratverordnung vom 9. Juni
1917 die diesbezüglichen Geschäfte übertragen worden sind, folgende
Antwort eingegangen:

„Wir gestatten uns ergebenst, aus oie dortige Frage zu erwidern,
daß die im Schreiben des Kriegsausschusses für Oele und Fette vom
26. April d. Js. in Aussicht gestellte Erhöhung der zusätzlichen Belie-
ferung der Bergarbeiter voll durchgeführt ist und somit die Eingabe
        <pb n="283" />
        ﻿284

der Bergarbeiterverbänöe auf unrichtigen Zahlen beruht. Regelmäßig
stellen wir den mit der Verteilung beauftragten Stellen (Bergvereinen
und Kgl. Bergbehörden) monatlich für den Kopf der regelmäßig aufzu-
gebenden Belegschaft zusätzlich 100 Gramm K.-A.-Seife, und zum
Zwecke der Wäschereinigung 600 Gramm K.-A.-Seifenpulver zur Ver-
fügung. Jeder Bergarbeiter erhält somit mit der normalen Seifen-
ration von 50 Gramm K.-A.-Seife und 260 Gramm K.-A.-Seifenpulver
monatlich 150 Gramm K.-A.-Seife und 760 Gramm K.-A.-Seifen-
pulver, eine Menge, die im Hinblick auf die gebotene Einschränkung im
Verbrauch fetthaltiger Waschmittel, sowohl für die Körper- als auch
für die 'Wäschereinigung, als hinreichend angesehen werden muß, und
über deren Höhe Beanstandungen bisher nicht erfolgt sind.

Nicht unerwähnt wollen wir lassen, daß wir uns auf diesbezügliche
Anfragen auch, bereit erklärt haben, den Bergvereinen unter Verzicht
auf Seifenpulverlieferungen die monatlich zusätzliche Menge an K.-A.-
Seife, entsprechend dem Fettgehalt des Seifenpulvers, auf 225 Gramm
für den Kopf und Monat zu erhöhen, wovon z. B. der Verein für die
bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund, Essen, und
der Ob er schlesische Berg- und Hüttenmännische Verein in Kattowitz ver-
schiedentlich ' Gebrauch gemacht haben. Für das ausfallende Seifen-
pulver haben wir den Bergarbeitern zum Zwecke der Wäschereinigung
als vollwertigen Ersatz in diesem Falle Bleichsoda zur Verfügung ge-
stellt.

Da bisher irgendwelche Klagen über die bergbaulichen Verteilungs-
stellen hierorts nicht bekannt geworden sind, wir vielmehr aus dem
Schriftverkehr mit diesen Stellen das größte Interesse für die zusätz-
liche Belieferung der Bergarbeiter ersehen haben, können wir von uns
aus eine Berechtigung der Klagen der Bergarbeiterverbände nicht er-
kennen.

Dem Wunsche der Bergarbeiter nach einer besseren Seife kann
infolge Knappheit an Rohstoffen nicht entsprochen werden.

Falls Sie eine weitere Verfolgung der Angelegenheit für angezeigt
halten, wollen S'e zu dem vorstehenden Schreiben der Scifengesell-
schaft Stellung nehmen, vor allem wäre der Widerspruch zwischen diesem
Schreiben und dem Ihrigen vom 15. August aufzuklären.

3 Abschriften vorliegenden Schreibens find zur Mitteilung an die
3 anderen Bergarbeiterverbände beigefügt.

I. A.: H e n."

Eingabe des Vorstandes des Verbandes der Bergarbeiter
Deutschlands, die Rcichsbersichcrungsordnung betreffend.

B o ch u m, den 26. September 1917.

An Seine Exzellenz den Herrn Reichskanzler Dr Michaelis,
sowie den Hohen Reichstag und den Hohen Bundesrat, Berlin.

Im Aufträge der im Verband der Bergarbeiter Deutsch-
lands organisierten Arbeiterschaft ersucht der Unterzeichnete Seine
Exzellenz den Herrn Reichskanzler, den Hohen Reichstag und den
Hohen Bundesrat, Stellung zur Abänderung folgender Para-
graphen der Reichsversicherungsordnung zu nehmen und bittet,
folgenden Anträgen die Zustimmung zu erteilen:
        <pb n="284" />
        ﻿285

Im 2. Buche der Reichsversicherungsordnung, die Kranken-
versicherung betreffend, ersuchen wir uni Abänderung und damit
sozialer Verbesserung folgender Paragraphen:

1.	Dem 8 173 ersuchen wir am Schlüsse folgendes anzu-
fügen:

Als nur zu einem geringen Teile arbeitsfähig sind nur solche Per-
sonen zu betrachten, welche die Reichsinvalidenrente beziehen.

2.	Dem § 180 ersuchen wir folgende Fassung zu geben:

* Die baren Leistungen der Kasse werden nach einem Grundlohn be-
messen. Als solchen fetzt die Sätzung den durchschnittlichen Tages-
entgeld derjenigen Klassen Versicherter, für welche die Klasse errichtet
ist, bis 10 Mark für den Arbeitstag fest.

Für freiwillig Beitretende, für die sich lein Grundlohn ermitteln
lässt, bestimmt ihn die Satzung.

3.	Im 8 182 bitten wir den Absatz 2 zn streichen und ihn
neu einzusetzen mit folgendem Wortlaut:

Krankengeld in Höhe von dreiviertel des Grundlohnes für jeden
Ärankheitstag, wenn die Krankheit den Versicherten arbeitsunfähig
macht und zwar vorn 1. Krankheitstage an, wenn aber die Arbeitsun-
fähigkeit erst später eintritt, vom Tage ihres Eintritts an gewährt.

-1. Im '§ 185 ersuchen wir Absatz 2 zu streichen.

5- Dem § 190 bitten wir folgendes anzufügen:

Bezüge, die von Arbeiterorganisationen oder ähnlichen Vereinen
gewährt werden, die Krankenunterftützungsauszahlung nur als Neben-
leistungen in ihren Satzungen aufführen, bedürfen der Mitteilung nicht
und sind nicht anrechenbar.

6.	Der 8 191 ist zu streichen.

7.	Den § 193 ersuchen wir, und zwar im 3. Absatz, dahin ab-
zuändern, daß die Worte: „des halben Krankengeldes" gestrichen
und dafür „dreiviertel des Krankengeldes" gesetzt wird.

8.	Im 4. Buche der R.-V.-O., die Invaliden- und Hinter-
bliebenenversicherung betreffend, ersuchen wir den Text des 8
1263 zu streichen und durch folgenden Neutext zu ersetzen:

Die Unterstützungsansprüche auf Grund dieses Gesetzes verjähren
in 2 Jahren vom Tage ihrer Entstehung an, sofern nicht der Be-
rechtigte durch Verhältnisse, die außer seinem Willen liegen, ver-
hindert worden ist, den Unterstützuugsanspruch rechtzeitig zu stellen.
Der Antrag (Unterstützungsanspruch) ist in diesem Falle binnen Jahres-
frist zu' stellen, nachdem das Hindernis weggefallen ist.

9.	Die 88 1321 und 1322 bitten wir zn streichen.

10.	Im 8 1257 ersuchen wir das Wort „fünfundsechzigsten"
zu streichen und dafür „sechzigsten" zu setzen.

11.	Im 8 1522 ersuchen wir den 1. und 3- Absah zu streichen.
Als 1. Absatz bitten wir zu setzen:

Der Antrag, eine Invaliden- oder Hinterbliebenenrente festzu-
stellen, kann nicht deshalb abgelehnt werden, weil Invalidität oder
        <pb n="285" />
        ﻿— 286 —

Tod Folge eines entschädigungspflichtigen Unfalles ist. Die Rente ist
voll zu zahlen.

12.	Der 8 1642 ist zu streichen.

13.	Im § 1547 ersuchen wir im letzten Absatz die Worte
„binnen drei Monate" zu streichen und durch die Worte „binnen
20 Wochen" zu ersetzen.

Ferner bitten wir alle Paragraphen der Reichsvers.-Ordn., die
mit den in unserer Eingabe angegebenen in Verbindung stehen,
dem Sinne unserer Anträge gemäß zu ändern.

Begründung.

Der 8 173 der R.-V.-O. soll Personen, die infolge von chro-
nischen Krankheiten, Gebrechen oder Alter nicht mehr ihre be-
rufliche Tätigkeit voll ausüben können, das Recht geben, einen
Antrag auf Befreiung der Versicherungspslicht zu stellen, da sonst
für sie die Gefahr bestünde, daß Arbeitgeber sie nicht beschäftigen
würden, weil von ihnen, wenn sie Mitglieder der Krankenkasse
würden, eine Schädigung derselben befürchtet wird. Dieser Pa-
ragraph sollte also dazu dienen, chronisch Kranken sowie mit Ge-
brechen Behafteten die Arbeitsannahme zu erleichtern. Im
rheinisch-westfälischen Industriegebiet ist es aber soweit gekommen,
daß der 8 173 dazu dient, sogar an vollerwerbsfähige Hauer, die
mit irgend einem Fehler behaftet sind, der sie aber nicht daran
hindert, die gleiche Arbeit wie ihre Kameraden zu leisten, das
Ansinnen zu stellen, sich von der Versicherungspflicht befreien zu
lassen. Um Arbeit zu erhalten, gehen sie auch darauf ein, und
bei vorkommenden Krankheiten, die auch den robustesten Men-
schen einmal heimsuchen können, ist die Gemeinde, welche die Fa-
milie dann zu unterhalten hat, die Geschädigte.

Zahlreiche Prozesse, die zum Teil zu Gunsten derjenigen
Personen entschieden wurden, die man zwingen wollte, sich von
der Versicherungspflicht befreien zu lassen, da man ihnen sonst
die Arbeit verweigerte, beweisen, daß eine Abänderung des
Paragraphen 173 zum Schutze der Arbeiterschaft hochnötig ist.

Ein Arbeiter kann 40 Prozent, ja sogar noch mehr erwerbs-
unfähig, dabei aber körperlich gesund sein, man denke nur dabei
an die Bergarbeiter, die heute in den Gruben Hauerarbeiten
verrichten, trotzdem sie nur ein Auge haben oder ihnen ver-
schiedene Finger fehlen.

Wir führen hier einen Fall von den vielen an, wo sich ein
Bergarbeiter im Rechtswege gegen seine Befreiung von der Kran-
kenversicherungspflicht zur Wehr setzen mußte:

Der Bergmann Fl. aus Unna erlitt auf dem Heimwege von
der Mittagsschicht in der Nacht zum 1. Mai 1914 einen Unter-
schenkelbruch und eine schwere Knieverletzung, woran er längere
Zeit krank feiern mußte. Als er wieder soweit hergestellt war,
um die Werksarbeit aufzunehmen, mußte er sich erst — auf
seinen Wunsch selbstverständlich — von der Krankenversicherung
        <pb n="286" />
        ﻿287

befreien lassen- Die darauf beantragte Knappschaftliche Inva-
lidisierung erfolgte anstandslos. Nach einem Jahre war der Un-
fall, der nicht entschädigt, auch nicht als Betriebsunfall anerkannt
wurde, wieder soweit ausgeheilt, daß Fl. teilweise seine frühere
Tätigkeit wieder aufnehmen, vor allem die Schichten regelmäßig
wieder verfahren konnte. Er ließ deshalb schon im Frühjahr
1915 durch seinen zuständigen Aeltesten die Wiederaufnahme in
die Krankenkasse beantragen. Die Verwaltung lehnte „seinen
Antrag" ab, und da sich die Aerzte gegen seine Wiederaufnahme
ausgesprochen hatten, ließ er es bei dem ablehnenden Bescheid
bewenden. Am 6. Oktober stellte er erneut den Antrag. Der
stellvertretende Oberarzt, Tr. Rüge, untersuchte Fl. am 19. Ok-
tober und gab fein Gutachten dahin ab, daß die Aufnahme in
die Krankenkasse nicht erfolgen könne. Zwar sei der Unter-
schenkelbruch so gut verheilt, daß er im objektiven Befund gegen
früher keine Aenderung mehr aufweise, auch das Allgemeinbe-
finden sei günstig, jedoch sei noch die Gefahr des Durchbruches
des Spornes vorhanden. Auf dieses Gutachten hin wurde sein
Antrag auf Wiederaufnahme in die Krankenkasse abgelehnt, und
der Geschäftsausschuß Dortmund bestätigte diese Ablehnung in
seiner Sitzung vom 16. November, trotzdem Fl. schon vor den:
Geschäftsausschuß geltend machte, daß er in den ersten 10 Mo-
naten des Jahres 1916 bereits 288 Schichten verfahren und
1253,31 Mark verdient habe. Die Entscheidung des Gcschäfts-
ausschusses verstieß direkt gegen die Bestimmungen der R.-V--O.
und war unhaltbar.

&gt;a)egen den ablehnenden Bescheid des Geschäftsausschussev
legte Fl. Berufung beim Knappschafts-Oberversicherungsamt in
Dortmund ein und machte geltend, daß er bereits wieder in vollem
Umfange arbeitsfähig sei und bei seinem verhältnismäßig jungen
Alter von 32 Jahren würden die noch etwa vorhandenen Folgen
der Verletzung in Kürze voll ausgeheilt sein. Er habe z. B. im
Jahre 1916 2*88 Schichten verfahren und 1253,31 Mark verdient.
Damit sei, trotz des Gutachtens des stellvertretenden Oberarztes
Dr. Rüge der Beweis erbracht, daß er nicht mehr gemäß 8 9 der
Satzung und 8 173 der R.-V.-O. nur noch „zum Teil" erwerbs-
fähig sei. Er arbeite jetzt zwar noch in Reparatur im Schicht-
lohn. werde aber in nächster Zeit wieder vor Kohle kommen.

Das Knappschafts-Oberversicherungsamt hat unter dem Vor-
sitz des Herrn Oberbergrats Kreisel den Knappschaftsverein ver-
urteilt, Fl. vom 1. Oktober 1916 ab wieder als Mitglied in die
Krankenkasse aufzunehmen. Auch in diesem Falle mußte die
Wiederaufnahme gegen die Gutachten der Herren Aerzte er-
folgen-"

Der 8 180 bedarf der Aenderung, da der dort festgesetzte
Grundlohn, nach dem die baren Leistungen bemessen werden, un-
bedingt der Erhöhung bedarf, da seit der Festsetzung dieses
        <pb n="287" />
        ﻿

LMM

-ML.:

. — 288 —

Grundlohnes sich die Lebensverhältnisse bedeutend verteuert ha-
ben und auch nach dem Kriege ihren alten Stand nicht mehr
erreichen werden. Gewiß wird durch die Abänderung dieses Pa-
ragraphen eine weitere Belastung der Krankenkassen eintreten, die
jedenfalls auch eine Erhöhung der Beiträge mit im Gefolge ha-
ben wird, die sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer trifst.
Ersteren muß aber daran gelegen sein, daß die Arbeiter bei
Krankheiten auch ihr Auskommen mit ihrer Familie haben, da,
wo dieses nicht der Fall ist, zu den Leiden der Krankheit noch
seelische Qualen um den Unterhalt der Familie kommen und da-
durch die Genesung verzögert wird. Auch der Mangel an kräfti-
gen Speisen, verursacht durch niedriges Krankengeld, verlängert
nicht nur die Krankheitsdauer, sondern schwächt auch den Ar-
beiter zu stark, was sich zum Schaden, sowohl des Arbeiters, wie
auch des Arbeitgebers bei Wiederaufnahme der Arbeit bemerk-
bar macht. Die fehlende kräftige Nahrung bei niedriger Kran-
kcnunterstützung leistet auch der Wiederholung von Krankheiten
Vorschub zuni Schaden der Krankenkassen. Im eigenen Interesse,
sowohl der Arbeitgeber wie Arbeiter und der Kassen selbst liegt
es demnach, daß von allen Seiten größere Opfer gebracht werden.

Tie Streichung und die veränderte Wiedereinsetzung des
Absatzes 2 im 8 182 ergibt sich mit aus den Gründen, die schon
im § 180 angeführt sind. Der Krankfeiernde will mit seiner
Familie auch an Sonn- und Feiertagen leben, gibt es für diese
Tage kein Krankengeld, so muß an den Werktagen noch knapper
mit. der zur Verfügung stehenden Unterstützungssumme hausge-
halten werden. Die Wirkungen dieser Einschränkungen haben
wir bei Begründung des § 180 schon geschildert.

Auch für die ersten drei Tage sollte Krankengeld gezahlt
werden, es würde sicher nicht zum Schaden der Kasse sein, eine
Ausbeutung der Kasse, die man von manchen Seiten befürchtet,
wenn für die ersten drei Tage Krankengeld gezahlt wird, ist
heute bei den von der Kasse eingeführten Kontrollen, Vorstellung
beim Arzt, Besuch der Kontrolleure, nicht zu befürchten.

Den Absatz 2 des 8 185 ersuchen wir irrt Interesse des Aus-
baues unserer sozialen Gesetzgebung zu streichen. Die Farnilie,
deren Ernährer daheim auf dem Krankenbette liegt, darf da-
durch nicht geschädigt werden, daß inan bis zu einem Viertel des
Krankengeldes für Wartung und Pflege abzieht, da die Hauptlast
der Krankenversorgung doch immer auf ihr lasten wird und ihr
dafür noch ein Viertel des zum Lebensunterhalt notwendigsten
entzogen werden soll.

Die vorgeschlagene Erweiterung des 8 190 hat den Zweck,
Mitgliedern von Arbeiterorganisationen und ähnlichen Vereinen
auch die kleine Unterstützung bei Krankheitsfällen, die sie sich
durch Beitragszahlung erwerben, zugute kommen zu lassen.
Diese Unterstützung, die im Gegensatz zur Unterstützung der
        <pb n="288" />
        ﻿— 289 —

eigentlichen Krankenkassen nur klein ist, soll es den Familien der
Krankfeiernden ermöglichen, während der Krankfeierzert ihres
Ernährers ihren Lebensunterhalt besser zu bestreiten, sowie dem
ledigen Kranken einen kleinen Notpfennig nach Beendigung der
Krankheit in die Hand zu geben- Sie ist also keine Kranken-
unterstützung im Sinne des Wortes, sondern eine Notunter-
stützung. Wollte man diese auf das Krankengeld auch in Zu-
kunft anrechnen, würden sich die Organisationen genötigt sehen,
ihre Satzungen zu ändern, und hätten davon die Krankenkassen
doch sicher auch keinen Nutzen. Im Gegenteil, es muß ihnen nur
lieb sein, wenn ihren Mitgliedern dahingehend geholfen wird,
sobald als möglich wieder starke rüstige Arbeiter zu werden, und
dies geschieht, am schnellsten und am besten, wenn die tägliche
Not des Lebens nicht deprimierend auf sie wirkt, sondern sie so-
weit wie möglich, von den Sorgen des Alltags befreit werden.

Den § 191 ersuchen wir deshalb zu streichen, da er durch die
Verbesserung im 8 180 überflüssig wird.

Die Abänderung des Absatzes 3 im § 193 macht sich nötig
im Interesse der freiwilligen Mitglieder, die keine Krankenpflege
erhalten, da sie sich außerhalb des Bezirks der Kasse und des
Versicherungsamtes aufhalten. In der Begründung zu den
Veränderungen oben angeführter Paragraphen haben wir schon
darauf hingewiesen, daß infolge der Verteuerung alles dessen,
was zum Lebensunterhalt nötig ist, auch die Unterstützungsätze
entsprechend steigen müssen, und ist der Betrag von mindestens
dreiviertel des Krankengeldes statt der Krankenpflege nur als
angemessen für die heutigen und die zu erwartenden zukünftigen
Verhältnisse zu betrachten.

Der 8 1263 bedarf der Abänderung, da während der Kriegs-
zeit so manche Versicherte zu Invaliden wurden und es aus Ge-
setzesunkenntnis unterließen, rechtzeitig den Antrag auf Rente
zu stellen. Da die jetzige Fassung des 8 1253 eine zwingende ist,
so erleiden diese Personen einen großen Schaden. Bei der
Fassung des 8 1253 dachte der Gesetzgeber sicher nicht an Kriegs-
zeiten, die anormale Verhältnisse mit sich bringen und demnach
zu berücksichtigen sind. Die Frist von drei Monaten zur Au-
tragstellung, nachdem das Hindernis weggefallen, ist auch zu
kurz bemessen, deshalb unser Antrag auf Festsetzung einer Jahres-
frist.

Tie zur Erreichung der Altersrente bemessene Grenze ist zu
weit gesteckt, da heute die Mehrzahl der Arbeiter dieses Alter
nicht mehr erreicht, deshalb auch unser Antrag, die Altersrente
bei vollendetem sechzigsten Lebensjahre zu gewähren und den
8 1257 demgemäß zu ändern

Die Paragraphen 1321 und 1322 sind zu streichen, da sie
den Ausbau der sozialen Versichernngsgesetzgebung hindern und
die in diesen Paragraphen vorgesehene Erlaubnis, die Renten
        <pb n="289" />
        ﻿



I

— 290 —

zu ermäßigen, den Rentenbeziehern schadet und besonders das Auf-
rechnungsverfahren die Schuld daran trägt, daß unfere soziale
Gesetzgebung noch nicht so anerkannt wird, wie es zu wünschen
wäre in einem Kulturlande wie Deutschland. Wir verkennen
nicht, daß bedeutende Mehrausgaben entstehen, wenn das Auf-
rechnungsverfahren verschwinden mutz, aber diese müssen ge-
tragen werden, wenn unsere soziale Gesetzgebung weiter als
mustergültig dastehen soll. Erst wenn außer den reichsgesetz-
lichen Unterstützungen, die Invaliden-, Alters- und Hinterblie-
benenunterstützung, die Kassen, wie z. B. Fabrik-, Seemanns-
und Knappschafts lassen ihren Mitgliedern geben, voll ausgezahlt
werden müssen, kann man von einer wirklichen sozialen Ver-
sorgung dieser Mitglieder sprechen-

Die Aenderung der 88 1522 und 1542 beantragen wir aus
gleichen Gründen.

Nach 8 1547 kann die neue Unfallsolge oder die Verschlim-
inerung bemerkbar geworden sein, wird aber vielleicht erst nach
einer Krankenbehandlung von iiber 3 Monaten festgestellt. Da
nun der Krankengeldbezug 26 Wochen währt, ersuchen wir, wie
beantragt, die Frist auf 26 Wochen auszudehnen.

Die Aenderungen in den vorbenannten Paragraphen brin-
gen natürlich mit sich, daß Paragraphen, deren Fassung den Ab-
änderungsvorschlägen widersprechen, mit geändert oder beiseitigt
werden müssen, und ersuchen wir, auch deni zuzustimmen.

Allgemeine Begründung:

Ter seit Jahren andauernde Weltkrieg hat eine Verteuerung
alles dessen, was zum Lebensunterhalt gehört, mit sich gebracht.
Es ist als sicher anzunehmen, daß auch in den ersten Friedens-
iahren der ehemalige Preisstand nicht mehr erreicht wird. Der
Preissteigerung muß selbstverständlich die Entlohnung folgen,
soll der Arbeitende bestehen können.

Die Höhe des jetzigen Grundlohnes entspricht wohl dem
Verhältnis der früher - gezahlten Löhne, d- h„ dem Standard
bei der Schaffung der Reichsverstcherungsordnung, aber nicht
mehr dem des heute und wohl auch in Zukunft gültigen Lohn-
satzes.

Aenderung tut deshalb dringend not. Die deutsche Arbeiter-
versicherung bedarf aber auch des weiteren Ausbaues und der
weiteren Reformierung. So muß dafür gesorgt werden, daß
Renten nicht nur auf dem Papier stehen und theoretisch die
Renten sich ganz stattlich ausnehmen, aber in der Praris durch
das Aufrechnungsverfahren in sich zusammenschrumpfen. Ge-
rade diese durch die R.-V.-O. erlaubten Maßnahmen erbittern die
darunter Leidenden und stellen unsere soziale Gesetzgebung in
ein schiefes Lickst. Ein Volk wie das deutsche, das in diesen: Kriege
so große Opfer brachte, verdient aber sicher, daß ihm in sozial-
        <pb n="290" />
        ﻿291

politischer Hinsicht soweit wie nur möglich entgegengekommen
wird. Dies sei der Tank des Vaterlandes, das beste Denkmal,
das wir unseren Gefallenen für ihre Hinterbliebenen fetzen
können.

Reform und Ausbau sind nicht nur notwendig, sondern auch
dringlich. Gewiß wird es nicht an Stimmen fehlen, die unter
Hinweis auf die wirtschaftliche Gesanitlage und die erhöhten An-
forderungen, welche der Staat an die Steuerkraft der Nation
stellt, den gegenwärtigen Zeitpunkt als wenig geeignet für eine
Ausdehnung sozialer Maßnahmen halten. Doch dies darf un-
sere einsichtigen Parlamentarier nicht davon abhalten, mit aller
Kraft für die von uns vorgeschlagenen Reformen einzutreten,
denn nur ein auf sozialem Gebiet hochstehendes Volk wird im-
stande sein, die Zukunftsaufgaben, die ihm gestellt, zu erfüllen.

Je mehr Elend und Not in unserem Vaterlande zurückge-
drängt und die Fürsorge um Kranke, Invaliden und Hinter-
bliebenen verstärkt wird, desto größer wird die Liebe zur Heimat-
erde, desto stärker die Volkskraft, die wir im Konkurrenzkampf
gegen andere Staaten erst recht nach Friedensschluß benötigen.

Es muß deshalb darauf gesehen werden, daß im Krieg, der
sowie! Elend geboren hat, das Segenswerk der Reformierung
unserer sozialen Gesetzgebung weiter fortschreitet und der Dank
all derer, die um das tägliche Brot kämpfen, die nicht mit Glücks-
gütern gesegnet sind, ist gewiß, Sticht Steinbildnisse von kaltem
Marmor sollen von diesem Kriege, von dem Opfermut des deut-
schen Volkes zeugen, sondern ein Werk, das von warmer Liebe
spricht: Der Ausbau der sozialen Gesetzgebung.

Mit hochachtungsvollem Glückauf!

Der Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.

Eingabe des Verbandsvorstandes um Abänderung bzw.

Verbesserung des Knappschaftsgesetzes.

B o ch u in, den 17. Oktober 1917.

An Se. Exzellenz, den Herrn Handelsminister Dr. Sydow und
das Hohe Haus der Abgeordneten, Berlin.

Beauftragt von den im Verbände der Bergarbeiter organi-
sierten Knappschaftsmitglicdern erlaubt sich der Unterzeichnete,
folgende Abänderung des 7. Titels des Berggesetzes sowohl
Ew. Exzellenz als auch dem Hohen Haus der Abgeordneten zu
unterbreiten, mit der Bitte, die vorgeschlagenen Aenderungen
befürworten sowie in das Knappschaftsgesetz aufnehmen zu
wollen.

1. Im 8 3 des Knapvschafrsgesetzes ersuchen wir im ersten
Absatz in der ersten und zweiten Zeile folgende Worte zu
streichen: „für welche neue Knappschastsvereiue gegründet, so-
wie die Bestimmung".

19*
        <pb n="291" />
        ﻿29 2

2. Im § 4 bitten wir tut letzten Absatz den letzten Satz zu
streichen, der lautet: „Ausnahmen hiervon sind nur bei geringem
Gcschäftsumfange statthaft und unterliegen der besonderen Ge-
nehmigung durch die Aufsichtsbehörde."

3- Den 8 5 empfehlen wir ganz zu streichen.

l. Im 8 6 ersuchen wir im ersten Absatz, erste Zeile, die
Worte „neu gegründeten" zu streichen. In der zweiten Zeile
oas Wort „künftigen". Ferner suchen wir um Streichung des
Absatzes l&gt; in diesem Pharagraphen nach.

5- Im 8 10 bitten wir im ersten Absatz, zweite Zeile, die
Worte „auf die Dauer nur zu einem geringen Teile arbeitsfähig"
zu streichen und dafür das Wort „Reichsinvalide" einzusetzen.

6.	Im 8 13 ersuchen wir den vierten Absatz zu streichen
und ihn durch einen neuen mit folgendem Wortlaut zu ersetzen:

„Bestimmt die Satzung für den Anspruch auf Mehrleistungen
eine Wartezeit, so gilt für die Mitglieder, die zur Erfüllung ihrer
Dienstpflicht im Heer oder der Marine ausscheiden, diese Dienstzeit
als Wartezeit. Ferner kann nach dem Ausscheiden aus dem Militär-
dienste die Wartezeit noch auf 1 Jahr unterbrochen werden, ohne daß
Eintrittsgeld erhoben wird."

Der zweiten, sowie der dritten Zeile des letzten Absatzes sind
die Worte „dreifachen" und „Dreifache" zu entnehmen und da-
für die Worte „einfachen" und „Einfache" zu setzen.

7.	Im 8 20, zweiten Absatz, bitten wir in der vorletzten
Zeile die Worte „oder Geschäftsjahres" zu streichen.

8.	Jni 8 27, ersten Absatz, ersuchen wir in der sechsten Zeile
von oben mit dem Worte „aufzunehmen" die Bestimmungen
dieses Paragraphen zu schließen und alles übrige, beginnend
mit dem Worte „sofern", endigend mit dem Worte „werden", zu
streichen.

9.	Im § 30 ersuchen wir unter Ziffer 3 in der zweiten
Zeile die Zahl „14" zu streichen und durch „15" zu ersetzen.

Im dritten Absatz, dritte Zeile, ist das Wort „fünf" zu
streichen und dafür das Wort „drei" einzusetzen.

10.	Jni 8 32 bitten wir folgendes zu streichen: In der
fünften Zeile beginnend mit den Worten „zu welchem" und
endigend mit den Worten „hatten und". Ferner ersuchen wir
um Streichung des ganzen letzten Satzes in diesem Paragraphen,
beginnend mit dem Worte „Liegt" und endigend mit dem Worte
„genügt".

11.	Im § 33, erster Absatz, fünfte Zeile, ist das Wort
„fünf" zu streichen und durch „drei" zu ersetzen. Im zweiten
Absatz, zweite Zeile, sind die Worte „sechs aufeinanderfolgende
Monate" zu streichen und durch die Worte „ein Jahr" zu ersetzen.

12.	Im 8 34 ist das Wort „sechs" in der dritten Zeile des
zweiten Absatzes zu streichen und dafür „zwölf" zu setzen.
        <pb n="292" />
        ﻿MWIUWMWWWU8WWWS&gt;W&gt;WWWSWSV»!M«

-- 293 -

Im dritten Absatz dieses Paragraphen ersuchen wir in der
dritten Zeile die Worte „nach einjähriger Mitgliedschaft" zu
streichen.

13.	Im 8 35 wir ersucht, den Wortlaut unter Ziffer 1 zu
streichen. Dafür Ziffer 2 als 1 zu bezeichnen usw. bis 6 statt
jetzt 6.

14.	Der 8 41 bedarf der Aenderung dahingehend, daß im
ersten Absatz, beginnend in der dritten Zeile, weiterlaufend in
der vierten, folgende Worte zu streichen sind: „oder eine ent-
sprechende^ Minderung der Kassenleistungen". Ferner ersuchen
wir um Streichung des letzten Satzes in demselben Absatz dieses
Paragraphen. Im dritten Absatz desselben Paragraphen er-
suchen wir um Streichung folgender Worte in der dritten Zeile
beginnend, fortlaufend in die vierte: „oder Verminderung ihrer
Ausgaben". Im gleichen Absatz in der dritten Zeile von unten
weiterlaufend in die vierte die Worte „oder Herabsetzung der
Leistungen verfügen".

16. Im 8 46 ersuchen wir im ersten Absatz in der fünften
Zeile das Wort „kann" zu streichen und dafür das Wort „muß"
zu setzen.

16. Ten 8 46 bitten wir zu streichen und dafür als 8 46 fol-
genden Wortlaut zu setzen:

„Nach Anhörung der Generalversammlungen der beteiligten
Knappschaftsvereine ist die Aufsichtsbehörde befugt, im Interesse der
dauernden Sicherstellung der Ansprüche der Mitglieder, die Vereini-
gung von Knappschaftsbereinen anzuordnen und zwar zu Provinzial-
oder Landesknappschaftsvereinen. Die Knappschaftsvereine sind auch
von der Aufsichtsbehöde aufzufordern, den Eisenacher Freizügigkeits-
vertrag, gültig ab 1. Januar 1918, anzunehmen und ist die Befolgung
dieses Auftrags durchzuführen."

Ferner bitten wir alle Paragraphen des ftnappschaftsge-
ietzes, die mit den in unserer Eingabe angegebenen in Verbin-
dung stehen, dem Sinne unserer Anträge geinäß zu änderin

Begründung.

Die Einwirkungen des Krieges ans die Knappschaftsvereine
sind derartig, daß jede weitere Zersplitterung nicht nur ver-
inieden werden muß, sondern auch überall mit Hand anzulegen
ist, aus den bestehenden Vereinen kapitalkräftige Institute zu
schaffen, die allen Anstürmen Trotz bieten können und die
Leistungen der Mitglieder wirklich sicherstellen. Deshalb auch
unsere Anträge zu den Paragraphen 3, 5, 6, 45 und 46.

Laut Mitteilung des Herrn Knappschaftsdirektors, Mathe-
matiker Dr. Zimmermann. Bochum, auf der Generalversamm-
lung des Allg. deutschen Knappschaftsverbandes in Eisenach am
t. September 1917 sind seit Kriegsbeginn 160 Millionen der
        <pb n="293" />
        ﻿294

Rücklagen der deutschen Knappschaftsvereine verbraucht, das sind
46 Prozent des Vermögens oder die Gesamteinnahme dreier
Jahre. Es liegt sehr nahe, daß Knappschastsvereine, deren
Vermögensverhältnisse sehr stark zurückgegangen sind, nun ver-
suchen werden, ihre Leistungen zu vermindern. Dies würde
aber den größten Unwillen der Bergarbeiterschast erregen und
den schnödesten Undank gegenüber denen bedeuten, die ans dem
Schlachtseide ihre Gesundheit gelassen haben und Knappschaftsin-
validen geworden sind, sowie für die Hinterbliebenen der im
Felde Gefallenen. Wo die Kassenverhältnisse der Knappschafts-
Vereine durch die Kriegslasten zu stark zurückgegangen, sind die
Beiträge zu erhöhen und müssen sowohl Arbeiter wie Arbeit-
geber bereit sein, die nötigen Opfer zu bringen. Sollten die
Lasten aber für beide Teile zu groß und deshalb nicht erschwing-
lich sein, so muß der Staat mit Beihilfen einspringen, um die
knappschaftlichen Einrichtungen vor dem Niedergänge zu be-
wahren.

Die Vermögensverschlechterungen in den Knappschaftsver-
einen sind Folgen des Krieges, und der Staat ist verpflichtet,
I M ■	die durch den Krieg geschlagenen Wunden zu heilen. Um eine

Minderung der Leistungen zu verhüten, ist es nötig, dein An-
trag zu dem Paragraphen 41 zuzustimmen.

Die Aenderung ini 8 4 beantragen wir, um zu verhüten,
daß Gelder, die in die Krankenkasse des Knappschaftsvereins ge-
hören, zri anderen Zwecken verwandt werden. Ilm dies nach-
prüfen zu können, ist eine getrennte Rechnungsführung für
Kranken- iind Pensionskasse in allen Vereinen nötig.

Da besondere Krankenkassen schon wegen ihrer geringen
Mitgliederzahl nicht so leistungsfähig sein können, als die großer
Knappschaftsvereine, muß die Errichtung besonderer Kranken-
kassen für die Mitglieder von knappschastlichen Pensionskassen
unterbunden werden- Es ist darauf zu dringen, daß die Pen-
sionskassen dazu übergehen, wie es schon in den großen Knapp-
schaftsvereinen heute der Fall ist, ihre Mitglieder auch gegen
Krankheit zu versichern. Um dies zu erreichen, macht sich die
Streichung des 8 ", in dem die Errichtung besonderer Kranken-
kassen erlaubt ist, nötig.

Die Abänderung des § 10 ist notwendig, da dieser Pa-
ragraph nicht so ausgelegt wird, wie es den Intentionen der
Gesetzgeber entspricht, sondern viele Arbeiter unter der jetzigen
Wirkung dieses Paragraphen großen schaden erleiden. Es
wurde deshalb auch schon vom Unterzeichneten am 26. Sep-
teinber 1017 eine Eingabe an den Hohen Reichstag und Bundes-
rat gerichtet, den 8 173 der RVO. dahin abzuändern, daß nur
als zum geringen Teile arbeitsfähig solche Personen zu be-
trachten sind, welche die Reichsinvalidenrente beziehen. Die bei-
gegebene Begründung lassen wir hier folgen:
        <pb n="294" />
        ﻿„Der § 173 der R.-V.-O. (§ 10 des preußischen Knappschafts-
gesetzes) soll Personen, die infolge von chronischen Krankheiten.
Gebrechen, oder Alter nicht mehr ihre berufliche Tätigkeit voll
ausüben können, das Recht geben, einen Antrag auf Befreiung
der Versicherungspflicht zu stellen, da sonst für sie die Gefahr be-
stünde, daß Arbeitgeber sie nicht beschäftigen würden, weil von
ihnen, wenn sie Mitglieder der Krankenkasse würden, eine Schä-
digung derselben befürchtet wird, Dieser Paragraph sollte also
dazu dienen, chronisch Kranken sowie mit Gebrechen Behafteten
die Arbeitsannahme zu erleichtern. Im rheinisch-westfälischen
Industriegebiet ist es aber soweit gekommen, daß der 8 173 dazu
dient, sogar an vollerwerbsfähige Hauer, die mit irgend einem
Fehler behaftet sind, der sie aber nicht daran hindert, die gleiche
Arbeit wie ihre Kameraden zu leisten, das Ansinnen zu stellen,
sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Um Arbeit
zu erhalten, gehen sie auch darauf ein, und bei vorkommenden
Krankheiten, die auch den robustesten Menschen einmal heim-
suchen können, ist die Gemeinde, welche die Familie dann zu
unterhalten hat, die Geschädigte.

Zahlreiche Prozesse, die zum Teil zu Gunsten derjenigen
Personen entschieden wurden, die man zwingen wollte, sich von
der Versicherungspflicht befreien zu lassen, da man ihnen sonst
die Arbeit verweigerte, beweisen, daß eine Abänderung des
Paragraphen 173 zum Schutze der Arbeiterschaft hochnötig ist.

Ein Arbeiter kann 40 Prozent, ja sogar noch mehr erwerbs-
unfähig, dabei aber körperlich gesund sein, man denke nur dabei
an die Bergarbeiter, die heute in. den Gruben Hauerarbeiten
verrichten, trotzdem sie nur ein Augw haben oder ihnen ver-
schiedene Finger fehlen.

Wir führen hier einen Fall von den vielen an, wo sich ein
Bergarbeiter im Rechtswege gegen seine Befreiung von der Kran-
kenversicherungspflicht zur Wehr setzen mußten

Der Bergmann Fl. aus Unna erlitt auf dem Heimwege von
der Mittagsschicht in der Nacht zum 1. Mai 1914 einen Unter-
ichenkelbruch und eine schwere Knieverletzung, woran er längere
.Zeit krank feiern mußte. Als er wieder soweit hergestellt war,
um die Werksarbeit aufzunehmen, mußte er sich erst — auf
seinen Wunsch selbstverständlich — von der Krankenversicherung
befreien lassen. Die darauf beantragte Knappschaftliche Inva-
lidisierung erfolgte anstandslos. Nach einem Jahre war der Un-
fall, der nicht entschädigt, auch nicht als Betriebsunfall anerkannt
wurde, wieder soweit ausgeheilt, daß Fl. teilweise seine frühere
Tätigkeit wieder aufnehmen, vor allem die Schichten regelmäßig
wieder verfahren konnte. Er ließ deshalb schon im Frühjahr
1916 durch seinen zuständigen Aeliesten die Wiederaufnahme in
die Krankenkasse beantragen. Die Verwaltung lehnte „seinen
Antrag" ab, und da sich die Aerzte gegen seine Wiederaufnahme
        <pb n="295" />
        ﻿29ti

ausgesprochen hatten, ließ er es bei dem ablehnenden Bescheid
bewenden. Am 6. Oktober stellte er erneut den Antrag. Der
stellvertretende Oberarzt, Dr- Rüge, untersuchte Fl. am 19. Ok-
tober und gab sein Gutachten dahin ab, daß die Ausnahme in
die Krankenkasse nicht erfolgen könne. Zwar sei der Unter-
schenkelbruch so gut verheilt, daß er im objektiven Befund gegen
früher keine Aenderung mehr aufweise, auch das Allgemeinbe-
finden sei günstig, jedoch sei noch die Gefahr des Durchbruches
des Spornes vorhanden. Auf dieses Gutachten hin wurde sein
Antrag ans Wiederaufnahme in die Krankenkasse abgelehnt, und
der Geschäftsausschuß Dortmund bestätigte diese Ablehnung in
seiner Sitzung vom 16. November, trotzdem Fl. schon vor dem
Geschäftsausschuß geltend niachte, daß er in den ersten 10 Mo-
naten des Jahres 1915 bereits 288 Schichten Verfahren und
1253,31 Mark verdient habe. Die Entscheidung des Geschäfts-
ausschusses verstieß direkt gegen die Bestimmungen der R.-B.-O.
und war unhaltbar.

Gegen den ablehnenden Bescheid des Geschäftsausschusses
legte Fl. Berufung beim Knappschafts-Oberversicherungsamt in
| x =r-i	Dortmund ein und machte geltend, daß er bereits wieder in vollem

Umfange arbeitsfähig sei und bei seinem verhältnismäßig jungen
Alter von 32 Jahren würden die noch etwa vorhandenen Folgen
der Verletzung in Kürze voll ausgeheilt sein. Er habe z. B. im
Jahre 1916 288 Schichten verfahren und 1253,31 Mark verdient.
Damit sei, trotz des Gutachtens des stellvertretenden Oberarztes
Dr. Rüge, der Beweis erbracht, daß er nicht mehr gemäß 8 9 der
Satzung und 8 173 der R.-V--O. nur noch „zum Teil" erwerbs-
fähig sei. Er arbeite jetzt zwar noch in Reparatur im Schicht-
lohn, werde aber in nächster Zeit wieder vor Kohle kommen.

Das Knappschafts-Obervcrsicherungsamt hat unter dem Vor-
sitz des Herrn Oberbergrats Kreisel den Knappschaftsverein ver-
urteilt, Fl. vom 1. Oktober 1915 an wieder als Mitglied in die
Krankenkasse aufzunehmen. Auch in diesem Falle mußte die
Wiederaufnahme gegen die Gutachten der Herren Aerzte er-
folgen."

Die beantragte Aenderung im vierten Absatz des 8 13 er-
suchen wir im Interesse der Heeresdienstpflichtigen zu treffen,
um diesen Gelegenheit zu geben, ihre Ansprüche an die Knapp-
schäftsoereine zu wahren.

Die im gleichen Paragraphen, letzten Absatz, festgesetzten
Ordnungsstrafen, die nach der Satzung wider ein Mitglied ver-
hängt werden können, sind zu hoch und bezweckt unser Antrag
eine Herabsetzung derselben. Ter Krankfeiernde und dessen Fa-
milie muß sich schon so Entbehrungen auferlegen, und ist die Ent-
ziehung des Lebensunterhalts für drei Tage eine zu rigorose
Bestrafung.
        <pb n="296" />
        ﻿Im § 20 wird die Streichung der Worte „oder Geschäfts-
jahres" deshalb beantragt, um den kranken Kassenmitgliedern die
Möglichkeit zu geben, sich von einem anderen Arzte bei einem
neuen Versicherungsfall behandeln zu lassen, wenn sie zu dem
bisherigen kein Vertrauen mehr haben. Es liegt dies nicht nur
im Interesse der Kranken, sondern auch der Krankenkasse, da die
Behandlung durch einen Arzt, zu dem der Versicherte kein Zu-
trauen hat, die Genesung nur verzögert.

Der Antrag zu 8 27 wurde deshalb gestellt, weil es doch
als selbstverständlich gelten sollte, daß diejenigen, die Mitglieder
der Krankenkasse werden können, auch Mitglieder der Pensions-
kasse werden müßten. Wer Bergarbeiter und den Gefahren des
Bergbaues ausgesetzt ist, sollte auch Mitglied der Pensionskasse
sein, ohne Rücksicht auf sein Lebensalter, soll wirklich die Pen-
sionskasse als soziale Einrichtung wirken.

Im 8 30 ersuchen wir unserem Antrag deshalb zuzustimmen,
weil verschiedene Knappschaftsvereine durch Generalversamm-
lungsbeschluß schon die Zahlung der Beihilfe zur Erziehung der
Kinder verstorbener Mitglieder und Invaliden bis zur Vollen-
dung des 15. Lebensjahres beschlossen haben. Bis zum 16- Le-
bensjahre sind die Arbeiterkinder noch auf die Beihilfe ihrer Er-
nährer angewiesen, und da Deutschland besonders in der Zukunft
einen kräftigen Arbeiterstamm benötigt, liegt es auch im sozial-
politischen Interesse, die Altersgrenze von 14 auf 15 Jahre im
Knappschaftsgesetz zu erhöhen und festzulegen.

Die beantragten Aenderungen im 8 33 machen sich notwendig
durch die Zustimmung der Vertreter der Knappschaftsvereine zum
Freizügigkeitsvertrag auf der Generalversammlung des Allg.
Deutschen Knappschaftsverbandes am 1. September 1917 in
Eisenach. Der Freizügigkeitsvertrag sieht eine Wartezeit von
drei Jähren und eine Frist zur Zahlung von Anerkennungsge-
bühren von einem Jähre vor. Demgemäß müßte auch im 8 33
die dort festgelegte Wartezeit von fünf Jahren auf drei herab-
gesetzt und die Frist zur Zahlung von Anerkennungsgebühren
von sechs aufeinanderfolgenden Monaten auf ein Jahr erhöht
werden.

Die beantragten Aenderungen im 8 34 ergeben sich einesteils
von selbst, wenn die für 8 33 beantragten Annahme finden. Die
Streichung der Worte „nach einjähriger Mitgliedschaft" in dem
Passus: „Tritt ein früheres Pensionskassenmitglied wieder in
eine Knappschaftspensionskasse als Mitglied ein, so leben seine
früheren Pensionskassenansprüche nach einjähriger Mitgliedschaft
wieder auf", wird deshalb beantragt, damit das Mitglied nicht
Gefahr läuft, trotzdem es einer Pensionskasse angehört, keinerlei
Rechte zu besitzen, wenn es vor Ablauf eines Jahres berufsun-
fähig würde. Bei Wiedereintritt eines früheren Mitgliedes in
eine Pensionskasse müssen auch sofort seine früheren Rechte wieder
        <pb n="297" />
        ﻿»5



Ld

— 208 —

aufleben, so wie es auch schon im Königreiche Sachsen heute der
Fall ist.

Die Ziffer 1 des § 35 entspricht den Anforderungen des
■§ 1542 der R.-V.-O. In der am 26- September 1917 einge-
reichten Eingabe, die wir schon vorher anführten, hat Unter-
zeichneter auch uni Streichung dieses Paragraphen, sowie der 88
1321 und 1322 ersucht, und zwar aus folgenden Gründen:

„Die Paragraphen 1321 und 1322 sind zu streichen, da sic
den Ausbau der sozialen Versichcrungsgesetzgebung hindern und
die in diesen Paragraphen vorgesehene Erlaubnis, die Renten
Zu ermäßigen, den Rentenbeziehern schadet und besonders das
Anfrechnungsverfahren die Schuld daran trägt, daß unsere so-
ziale Gesetzgebung noch nicht so anerkannt werd, wie es zu wün-
schen wäre in einem Kulturlande wie Deutschland. Wir verkennen
nicht, daß bedeutende Mehrausgaben entstehen, wenn Las Auf-
rechnungsverfahren verschwinden mutz, aber diese müssen ge-
tragen werden, wenn unsere soziale Gesetzgebung weiter als
inustergültig dastehen soll. Erst wenn außer den reichsgesetz-
lichen Unterstützungen, die Invaliden-, Alters- und Hinterblie-
benennnterstützung, die Kassen, wie z. B. Fabrik-, Secmanns-
und Knappschaftskassen ihren Mitgliedern geben, voll ausgezahlt
werden müssen, kann man von einer wirklichen sozialen Ver-
sorgung dieser Mitglieder sprechen.

Die Aenderung der 88 1522 und 1542 (8 36 des Knapp-
schaftsgesetzes) beantragen wir aus gleichen Gründen."

Allgemeine Begründung.

Tie Einwirkungen des Krieges haben gezeigt, daß nur mäch-
tige Gebilde, starke, mitgliedsreiche Knappschaftsvereine existenz-
fähig bleiben, und muß deshalb alles geschehen, die Vereinigung
und Verschmelzung von Knappschaftsvereinen schleunigst zu ver-
anlassen. Doch nicht allein die Existenzfähigkeit der knappschaft-
lichcn Einrichtungen muß gewahrt bleiben, sondern wir sind es de-
nen, die bei harter Arbeit und vielen Entbehrungen in der Heimat
durchholten und die an der Front Leben und Gesundheit für
unser Vaterland eingesetzt haben, schuldig, diese Einrichtungen
auszubauen und zu vervollkommnen. Die Fürsorge um Jugend-
liche. Kranke, Invaliden und Hinterbliebene mutz verstärkt und
dadurch Not und Elend in unserem Vaterlande zurückgedrängt
werden. So wie heute Milliarden geopfert werden, um den Be-
stand unseres Vaterlandes zu sichern, darf auch kein Opfer ge-
scheut werden, die soziale Gesetzgebung auszubauen, soll ein star-
kes Arbeitergeschlecht heranwachsen, auf dem Deutschlands Zu-
kunft beruht.

Alle, denen es ernst damit ist, unsere Industrie zu schützen,
einen kräftigen Arbeiterstamm zu erhalten, müssen deshalb auch
        <pb n="298" />
        ﻿299

für unsere Anträge eintreten. Ausbau der sozialen Gesetzgebung,
damit auch des Knappschaftswesens, mutz allen am Herzen liegen,
die es wirklich ehrlich meinen mit dem Dank an die, welche so
protze Opfer während dieses Krieges brachten- Errichten wir ein
Monument, das den Ruhm Deutschlands in der Welt verkündet,
sorgen wir für die Invaliden, Witwen und Waisen, helfen wir
mit, datz die Zukunft eine lichte wird und wir uns nicht vor
unseren Nachkommen zu schämen brauchen.

Mit hochachtungsvollem Glückauf!

Der Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.

Betrifft Nichtachtung des vaterländischen Hilfsdicnstgcsctzes.

Bochum, den 18. Oktober 1917,
An das Hohe Kriegsamt, Berlin.

Wir erlauben uns, das Hohe Kriegsamt auf nachstehende
Schilderung von Nichtachtung des vaterländischen Hilfsdienst-
gesetzes mit der Bitte aufmerksam zu machen, die notwendigen
Anordnungen zu treffen, datz die Vorschriften des Hilfsdienst-
gesetzes auch von der Verwaltung der Carsten-Centrum-Grube in
Oberschlesien eingehalten werden:

Der Zahlstellenvertrauensmann unserer Organisation, Al-
bert Pietryga in Radzionkau, der hilfsdienftpflichtig ist, wurde
auf der Carsten-Centrum-Grube in -Oberschlesien gekündigt und
entlassen. Da er sich keines Vergehens bewußt war, fragte er
nach dem Grunde seiner Entlassung. Die Angabe des Grundes
wurde aber verweigert mit dem Bemerken, daß er nicht nach dem
Grunde zu fragen habe.

Die Entlassung geschah aber nur deshalb, weil er Vertrauens-
mann unseres Verbandes ist, das geht aus den Aeußerungen
des ortsansässigen Kaplans hervor, der Frau Pietryga den Rat
gab, ihr Mann möge sich der katholischen Fachabteilung an-
schließen, dann würde er wieder eingestellt.

Damit ist festgestellt, daß Pietryga entlassen wurde, weil er
unserer Organisation angehörte und die Leitung der dortigen
Zahlstelle übernommen hatte. Es liegt hier also eine Ueber-
tretung des- 8 14 des vaterländischen Hilfsdienstgesetzes seitens
der Grubenverwaltung vor. In seinem Arbeitsverhältnis hat
sich Pietryga nicht das geringste zuschulden kommen lassen, er ist
noch ein sehr rüstiger Arbeiter, trotzdem entläßt man ihn. weil
er für sich das Koalitionsrecht beansprucht, wie es jedem Teut-
schen zusteht.

Wir möchten nur noch darauf Hinweisen, daß von der
Carsten-Centruni-Grube Hunderte von Heerespflichtigen rekla-
miert sind, also dem Heeresdienst entzogen werden, während
        <pb n="299" />
        ﻿30(1

man einen nicht mehr Heerespflichtigem aber noch kräftigen Ar-
beiter entläßt, weil er Vertrauensmann einer Zahlstelle unseres
Verbandes ist.

Wir ersuchen das Hohe Kriegsamt, einzuschreiten und An-
ordnungen dahingehend zu treffen, daß Pietryga wieder auf der
Carsten-Centrum-Grube eingestellt und die Verwaltung ans den
§ 14 des vaterländischen Hilfsdienstgesetzes eindringlich auf-
merksam gemacht wird, sowie auf die Strafbarkeit ihrer Hand-
lung bei Nichtbefolgung des Gesetzes.

In der Erwartung, daß das Hohe Kriegsamt unserer Be-
schwerde Gehör schenkt, zeichnet

mit hochachtnngsvollem Glückauf!

(Unterschrift.)

Betrifft Staatszuschus; für den niederschlesischen Kohlenbergbam

Bochum, den 7. November 1917.

An das Reichsamt des Innern, z. H. Sr. Exzellenz des Herrn
Staatssekretärs Dr. Schwender, Berlin.

Unter dem 20. August d. Js. hat der Vorstand unseres Ver-
bandes, und am 11. August unser Bezirksleiter Grüttner in
Waldenburg (Schlesien) an das Kriegsamt in Berlin eine Ein-
gabe gerichtet, in welcher um Staatszuschüsse für den nieder-
schlesifchen Bergbau gebeten wurde, damit den dortigen Berg-
arbeitern eine der Teuerung entsprechende Lohnerhöhung gezahlt
werden kann. Am 2. Sept. d. Js. gab uns das Kriegsamt
unter Geschäfts-Nr. 1001. 8. 17. A. Z. S. 1 dahingehend Be-
scheid, daß unsere oben genannten Eingaben an das Reichsamt
des Innern (Reichswirtschaftsamt) abgegeben worden seien. Am
25. September sprach der ergebenst Unterzeichnete mit noch zwei
Kollegen bei Ew. Exzellenz deshalb persönlich vor und wir baten,
die Angelegenheit beschleunigen zu wollen. Ew. Exzellenz woll-
ten erst mit der Finanzverwaltung deshalb Fühlung nehmen.
Da inzwischen wieder 6 Wochen verflossen sind, und da ferner
die Lohnhöhe in Niederschlesien trotz der kürzlich eingetretenen
Erhöhung der Löhne noch nicht ausreichend ist, verdienen doch
selbst die Hauer nur kaum 8 Mark Pro Schicht, so bitten wir
ebenso höflich wie dringend, die Angelegenheit beschleunigen zu
wollen und uns geneigte Anwort zukommen zu lassen.

Es zeichnet mit größter Ehrerbietung!

(Unterschrift.)
        <pb n="300" />
        ﻿MWW8W&gt;88BWWWW»&gt;W»W&gt;WSMW»W«

— 801 -

(fitiflitbc um Erhöhung der Kartoffelration.

Bochum, Essen, Oberhausen, Wanne, den 17, November 1917,
An das Reichsernährungsamt, Berlin W. 8,

Die Unterzeichneten, Vertreter der vier Bergarbeiterorgani-
fationen, gestatten sich, das Reichsernährungsamt nochmals drin-
gend um Erhöhung der Kartoffelration von^7 Pfund auf 10
Pfund zu ersuchen. Die Kartoffelration von 7 Pfund reicht bei
dem in den Jndustriebezirken herrschenden Mangel an anderen
Nahrungsmitteln nicht aus und besteht die dringende Gefahr,
daß die Familien der Berg- und anderen Schwerstarbeiter die
eingekellerten Vorräte und damit die für später gelieferten Ra-
tionen vorzeitig angreifen. Von den Industriestädten und -Ge-
meinden werden so geringe Lebensmittelmengen geliefert, daß
damit nicht auszukommen ist. Auch Obst und Gemüse ist für
einen großen Teil der Bevölkerung nicht erhältlich. Das von der
Gemeinde gelieferte ist viel zu wenig- Es wird also entweder
zu einem vorzeitigen Verbrauch der für später eingekellerten Kar-
toffeln oder zu einem weiteren Kräfteverfall der Arbeiterschaft
kommen. Beides muß verhindert werden.

Wir machen das Reichsernährungsamt schon jetzt auf die
Schwierigkeiten aufmerksam, die bei vorzeitiger Verzehrung der
eingekellerten Kartoffeln entstehen werden. Hungerausstände
und große Schäden für unsere - Kriegswirtschaft und unsere
Kriegführung sind sehr wahrscheinlich. Dies muß aber im kom-
menden Winter unter allen Umständen wegen der Folgen für
unser Vaterland vermieden werden.

Die Kartoffelernte ist in diesen! Jahre eine so gute gewesen,
daß die 10 Pfund bei gutem Willen geliefert werden können.
Der Transportschwierigkeiten wegen muß die ausreichende Be-
lieferung der Bevölkerung jetzt erfolgen, um die Kartoffeln später
nicht Frostschäden auszusetzen. Bei gutem Willen werden sich
auch die zurzeit bestehenden Transportschwierigkeiten überwinden
lassen. Sollte es wirklich unmöglich sein, für die ganze Bevöl-
kerung Deutschlands 10 Pfund zu liefern, so muß dieses Quan-
tum doch wenigstens der Bevölkerung der großen Städte und
Jndustriebezirke zur Verfügung gestellt werden, da diesen Be-
völkerungskreisen Ersatznahrungsmittel fast vollständig fehlen.
Wir ersuchen auch, dafür Sorge zu tragen, daß der jetzige Kar-
toffelpreis nicht in die Höhe getrieben wird. Wird uns doch mit-
geteilt, daß für die Kartoffelreferven, die nach einem rheinischen
Bezirk zu liefern sind, der Wucherpreis von 10—12 Mark ver-
langt wird., Es muß unbedingt verhindert werden, daß das ein-
zige Nahrungsmittel/das in ausreichenden Mengen vorhanden
ist, noch durch Wucherpreise für die arbeitende Bevölkerung un-
erschwinglich wird. Wir müssen im Interesse des Durchhaltens
fordern, daß Kartoffeln in den notwendigen Massen zur Volks-
        <pb n="301" />
        ﻿



— 302 -

ernährurig zur Verfügung gestellt werden. Deshalb ersuchen wir
nochmals dringend, die Rationierung unserem Antrage ent-
sprechend vorzunehmen und Hinaufschraubung des Kartoffel-
preises zu verbieten.

In der Erwartung, daß unserem Ersuchen baldigst stattge-
geben wird, zeichnen

mit hochachtungsvollem Glückauf!

(Folgen Unterschriften der vier Bergarbeiterverbände.)

Eingabe um Abgabe von Petroleum.

An das Kriegsamt (Abteilung für Beleuchtungswesen)

Berlin W.

Durch die herrschende Petroleumknappheit werden die Berg-
arbeiter urrd ihre Familien ganz besonders in Mitleidenschaft
gezogen- sie können mit der kleinen Menge Petroleum, die
heute geliefert wird, nicht auskommen. Der Bergmann, der
Morgenschicht hat, mutz in aller Frühe seine Wohnung verlassen,
von der Mittagsschicht kehrt er abends spät nach Hause zurück.
Es kommt daher für den Bergmann außer der gewöhnlichen Be-
leuchtungszeit noch eine weitere Zeit in Betracht, in der die
Lampe brennen muß.

Hierzu kommt noch, daß die Bergmannssrau, besonders die-
jenige mit vielen Kindern, tagsüber die Hände voll Arbeit hat,
um die täglichen Hausarbeiten zu verrichten. Die Zeit aber,
wo die Kinder zu Bett sind, und das ist abends oder früh morgens,
wenn der Mann zur Zeche gegangen ist, muß die Frau nähen,
flicken und stopfen, zumal an Neuanschaffungen bei der gewal-
tigen Teuerung nicht zu denken ist. Hierbei kann wiederum die
Lampe nicht entbehrt werden.

Weiter haben die Kinder bei den langen Winterabenden
Licht für ihre Schularbeiten nötig. Es sind uns Fälle bekannt,
wo sich wegen des Petrbleummangels Kinder des Abends mit
ihrer Schultafel vor die offene Ofentür gekniet haben, um bei
dem Lichtschein des Feuers ihre Schularbeiten zu machen. An
eine ordnungsgemäße Erledigung derselben kann hierbei doch
nicht gedacht werden, ganz abgesehen von der großen Schädigung
der Augen für solche Kinder.

Ans diese',! Gründen bitten tvir dringend, dafür Sorge
tragen zu wollen, daß die Bcrgarbeitersamilien, die auf Pctro-
leumbeleuchtung angewiesen sind, vorzugsweise mit Petroleum
beliefert werden und ihnen eine größere Menge als bisher zur
Verfügung gestellt wird.
        <pb n="302" />
        ﻿303

Dann erlauben wir uns, darauf hinzuweisen, daß den Berg--
arbeiterfamilien, die Gasbeleuchtung oder Gasfeuerung haben,
große Schwierigkeiten durch die Bestimmung erwachsen, daß von
dem vorigjährigen Quantum nur 80 Prozent verbraucht werden
dürfen, und für jedes mehr verbrauchte Kubikmeter 50 Pf. Strafe
bezahlt werden muß. Hierdurch sind gerade die kleinen Fami-
lien mit einer Gasflamme sehr geschädigt. Infolge der Auffor-
derung zum sparsamen Verbrauch und aus finanziellen Gründen
haben sich diese Leute schon im vorigen Jahre sehr eingeschränkt,
sie werden durch die erwähnte Bestimmung jetzt für ihre Spar?
famkeit bestraft, denn es ist ihnen nicht möglich, mit der einge-
schränkten Menge auszukommen. Zudem ist die Lebenshaltung
so schon teuer genug, ohne daß sie durch eine solche Maßnahme
noch weiter belastet wird. Es muß dann auch noch berücksichtigt
werden, daß in vielen Bergarbeiterfamilien heute mehr Fami-
lienangehörige sind, die in der Kriegsindustrie arbeiten als das
im vorigen Jahre der Fall war. Wir bitten daher, hier eben-
falls auf die besonderen Verhältnisse Rücksicht nehmen zu wollen.

Auch bezüglich der Karbidbeleuchtung werden uns andauernd
Klagen unterbreitet, daß die Familien, die auf diese Beleuch-
tung angewiesen sind, nur sehr schwer Karbid bekommen können.
Dieses gilt besonders für die ländlichen Jndustriebezirke, wo
man sich in großem Maße auf die Karbidbeleuchtung eingerichtet
hat. Auch hier muß mehr wie bisher zur Behebung dieser
Schwierigkeiten geschehen and für eine einigermaßen zufrieden
stellende Belieferung mit Karbid gesorgt werden.

Indem wir noch bemerken, daß die Erfüllung der vorste-
henden Wünsche auf die Durchhaltestimmung der Bergarbeiter
und bannt auf deren Leistungskraft von günstigem Einfluß sein
würde, verbleiben wir

mit vorzüglicher Hochachtung!

, (Folgen Unterschriften der vier Bergarbeiterverbände.)

Betrifft Kohlenversorgung.

Bochum, den 6. Dezember 1917.

An den Herrn Reichskommissar für Kohlenversorgung, Berlin.

Im Aufträge der unserer Organisation angehörenden Berg-
arbeiter, die bei der Kupferschiefer bauenden Mansfelder Ge-
werkschaft beschäftigt sind, erlauben wir uns, Ew. Hochwohlge-
boren folgendes zu unterbreiten mit der Bitte, dahingehend An-
ordnungen zu treffen, daß nachfolgend geschilderte Mißstände be-
hoben werden.

Die Bergarbeiter der Mansfelder Gewerkschaft, wohnhaft im
Mansfelder Kreis, beschweren sich darüber, daß sie bei der Koh-
        <pb n="303" />
        ﻿804

lenversorgung bis jetzt übergangen wurden, soweit sie nicht dein
Verein der Reichstreuen angehören. Dieser Verein, der sich der
besonderen Fürsorge der Gewerkschaft erfreue, habe seinen Mit-
gliedern Kohlen geliefert, während die Bergarbeiter, die die
Kohlen durch Händler zu beziehen wünschten, welche ihnen auch
früher den Brennstoff lieferten, bis heute vergeblich darauf
warten, das jetzt so unentbehrliche Brennmaterial zu erhalten.

Wer sich bei der Gewerkschaft in die Liste zum Bezüge der
Kohlen eintragen ließ und sich durch Vorzeigung seiner Legitima-
tion als Mitglied des reichstreuen Vereins auswies, erhielt seine
ihm zustehende Kohlenmenge, während die anderen Bergarbeiter
zum größten Teile bis jetzt vergebens darauf warten. Die
Händler erklären, daß sie nicht mit genügenden Kohlenmengen
versehen werden. Auch der Preis der Kohle, wenn einmal ein
kleines Quantum ankommt, ist bei dem Händler höher. Die
Mitglieder des reichstreuen Vereins werden also nicht nur be-
vorzugt durch schnelle Lieferung von seiten der Gewerkschaft,
sondern zahlen auch einen niedrigeren Preis als beim Händler.

Es wird von den Bergarbeitern mit Recht betont, daß man
ihnen den Brennstoff verteuere durch zu späte Lieferung. Beamte
der Gewerkschaft hätten sehr große Mengen durch Fürsorge der
Mansfelder Gewerkschaft schon längst eingekellert, manche davon
sogar 100 Zentner. Der Preis für einen Zentner habe für die
Beamten 90 Pf. betragen, während die Bergarbeiter, die nicht
im reichstreuen Verein sind, also nicht in der Lieferliste der
Gewerkschaft eingetragen wurden, beim Händler das Doppelte
und mehr bezahlen müßten.

Die Bevorzugung einzelner Teile der Bevölkerung in der
Kohlenversorgung ist sicherlich zu verwerfen, und ersuchen wir
Ew. Hochwohlgeboren ganz ergebenst, dahin Abhilfe zu schaffen,
daß die Händler, bei denen Bergarbeiter ihre Kohlen bestellten,
das nötige Quantum geliefert bekommen, um die Bergarbeiter
mit dem nötigen Brennstoff versehen zu können. Schon heute gibt
es eine Anzahl von Bergarbeitern, bei denen ein derartiger Man-
gel an Brennstoff besteht, daß sie und ihre Familien sich in kalten
Räumen aufhalten müssen, um nur das nötige Brennmaterial
zur Herstellung der Mahlzeiten zu haben. Wenn diesem Uebel-
stand nicht bald abgeholfen wird, so naht sehr schnell die Zeit,
wo auch diese kleine Reserve verbraucht ist und der Bergarbeiter
bei seiner schweren Arbeit ohne warmen Morgentrunk zur Arbeit
muß. Was dieses bei der heutigen, so wie so schon knappen Er-
nährungsweise zu bedeuten hat, brauchen wir hier wohl nicht erst
anzuführen.

Die Erbitterung über die Bevorzugung eines Teiles der Be-
legschaft ist schon eine sehr starke und tut es not, hier Abhilfe
zu schaffen. Der kalte Wohnranm, am Ende auch noch der Man-
gel eines warmen Morgentrunks, führen zu Erkrankungen und
        <pb n="304" />
        ﻿305

dadurch zur Minderförderung des heute so nötigen Minerals. Jni
Interesse des Turchhaltens, zum Besten unseres Vaterlandes ist
es deshalb, wenn Ew. Hochwohlgeboren schnellstens dafür Sorge
tragen, daß die benötigten Mengen Kohlen, die an Bergarbeiter
zu liefern sind, den Händlern, bei denen sich Bergarbeiter zum
Bezug einzeichneten, gestellt werden.

Die Bergarbeiter, welche von dem Anschluß an den Verein
der Reichstreuen nichts wissen wollen, haben Wohl dasselbe An-
recht auf Heizungsmaterial, denn gerade sie sind mit die besten
Arbeiter und Familienväter. Bei weiterem Mangel an Brenn-
stoff werden sich bald üble Folgeerscheinungen bemerkbar machen,
die heute noch vermieden werden können.

In der Hoffnung, daß unser Gesuch bewirkt, daß baldigst das
Nötige veranlaßt wird, damit die Bergarbeiter, die nicht Mit-
glieder des reichstreuen Vereins, aber ebenso gute Bergarbeiter
wie Deutsche sind, baldigst von der Kohlennot befreit werden, und
im Voraus dafür dankend, zeichnet

mit hochachtungsvollem Glückauf!

(Unterschrift.)

ch *	*

Auf diese Eingabe ging unter dem 17. Dezember 1917 fol-
gende Antwort ein:

„Ich bin der Angelegenheit sofort nachgegangen und werde nicht
verfehlen, zur Herbeiführung einer gleichmäßigen Belieferung die
erforderlichen Schritte zu tun. Vom Ergebnis werde ich Euer Hoch-
wohlgeboren seinerzeit verständigen."

Forderungen der sächsischen Bergleute.

Die unterzeichneten Organisationsvertreter richteten an den
Bergbaulichen Verein für Zwickau und Lugau-Oelsnitz folgende
Eingabe:

Zwickau, den 18. Dezember 1917.

Am Sonntag, den 16. d. Mts., fanden in Lugau und Zwickau
se eine starkbesuchte Konferenz von Vertretern der Bergarbeiter
sämtlicher Steinkohlenwerke in den genannten^Bergbaurevieren
statt. Sie beschäftigten sich mit der Lohn-, Schichtzeit-, Aus-
fperrungs- und Krankenunterstützungsfrage, und kamen nach län-
geren Beratungen einstimmig zu folgenden Forderungen, die die
Unterzeichneten im Auftrage der Konferenzen hierdurch dem
Bergbaulichen Verein für Zwickau und Lugau-Oelsnitz mit dem
Ersuchen um baldmöglichste wohlwollende Berücksichtigung unter-
breiten:

1.	Eine Schichtlohnzulage von 1 Mark pro Schicht.

2.	Erhöhung der jetzigen Teuerungszulage von 1,70 Mark
auf 3 Mark pro Schicht.
        <pb n="305" />
        ﻿306

3.	Pro Mark des Schichtlohnes nicht unter 70 Pf. Gewinn
(Ausbeute) für die Grubenarbeiter.

4.	Pro Mark des Schichtlohnes nicht unter 50 Pf. Gewinn
(Ausbeute) für die Tagesarbeitcr.

5.	Allgemeine Einführung der achtstündigen Schichtzeit.

6.	Endgültige Aufhebung der Sperre.

7.	Erhöhung der Krankenunterstützungen bzw. der Grund-
löhne gemäß der letzten Verordnung des Bundesrats zu
8 180 RVO.

Begründung:

Zu 1 bis 4.: Der gegenwärtige Stand der ganzen Lebens-
haltungskosten hat eine geradezu gefahrdrohende Höhe erreicht^
demgegenüber das jetzige Lohneinkommen der Bergarbeiter, trotz
den verschiedentlich gemachten Zulagen völlig unzureichend ist.
Wir glauben mit diesem allgemeinen Hinweise uns begnügen zu
können, da auch den Herren Werksbesitzern die tatsächlichen Ver-
hältnisse in den Familien der Bergarbeiter nicht unbekannt sein
dürften: es braucht nur aus die eine Tatsache aufmerksam ge-
macht zu werden, in welch fabelhafter Weise die Preise für Klei-
dung, Schuhwerk sowie für allgemeine in der Familie unent-
behrliche Bedarfsartikel gestiegen sind. Diese Tatsache wird für
die Bergarbeiterfamilien um so empfindlicher, weil in den ver-
flossenen Kriegsjahren diese Sachen verbraucht wurden und nun
Neuanschaffungen unerläßlich sind. Nicht unterlassen wollen wir,
noch besonders auf die Preise der für die Bergarbeiter so not-
wendigen Seife hinzuweisen. Da die tägliche körperliche Reini-
gung im gesundheitlichen Interesse der Bergarbeiter unerläßlich
ist, so kommen diese mit den ihnen zugewiesenen Seifenrationeu
nie aus, sondern müssen dafür monatlich bis zu 10 Mark be-
sondere Aufwendungen machen. Die Begründung, die die Herren
Werksbesitzer für ihre letzte Kohlenpreiserhöhung anführten, daß
die Regiekosten auch weiter wesentlich sich verteuert haben, trifft
in noch stärkeren Verhältnissen auf die Lebenshaltung der Berg-
arbeitersamilien zu. Die bei der letzten Lohnbewegung von den
Herren Werksbesitzern gegebenen Versprechungen, einen Gewinn
von &lt;0 Prozent pro Mark des Schichtlohnes zu gewähren, sind
leider von vielen Werken nicht eingehalten worden. Im Zwickauer
Reviere wird auf keinen: Werke ein solcher Durchschnittsgewinn
erzielt: auch im Bezirk Lugau-Oelsnitz sind Werke vorhanden,
auf denen das Gleiche der Fall ist. Eine Anzahl Arbeiter in
beiden Revieren wird sogar mit besonders geringen Lohnsätzen
entlohnt.

Zu 5.: Die Einführung der achtstündigen Schichtzeit recht-
fertigt sich nicht nur aus den günstigen Erfahrungen, die bisher
allgemein mit kurzer. Arbeitszeit gemacht wurden, sondern sie
ist besonders notwendig mit Rücksicht aus die jetzige, die Gesund-
beit der Arbeiter äußerst gefährdende ungenügende Ernährungs-
        <pb n="306" />
        ﻿weise der Bergarbeiter. Tie von den Werksbesitzern wiederholt
behauptete Verringerung der Arbeitsleistung ist nur eine Folge
der bei der jetzigen ungenügenden Ernährungsweise die Arbeits-
fähigkeit besonders schnell ruinierenden langen Schichtzeit. In
Erkenntnis dessen haben neuerdings auch bereits Werke-das Ver-
fahren der bisherigen Ueberschichten eingestellt. Wir sind der
Meinung, daß durch Einführung der achtstündigen Schichtzeit
Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer auf ihre Kosten kommen.

Die Verkürzung der Arbeitszeit ist besonders mit Rücksicht
auf die gegenwärtige Kriegswirtschaft deshalb wichtig, da hier-
durch die Kohlenförderung keinesfalls beeinträchtigt, die Ar-
beiterleistung aber wesentlich gesteigert werden wird.

Zu 6.: Im Zusammenhange mit der Lohn- und Schicht-
zeitfrage steht die Frage der Arbeiteraussperrung. Diese wird in
beiden Revieren noch bis in die jüngste Zeit von den Werks-
besitzern beliebt. Sie steht aber nicht nur im Widersprüche usit
der jetzt so dringend notwendigen Kohlenförderung, sondern ist
besonders moralisch höchst verwerflich und wirkt aufreizend unter
den Belegschaften. Wenn ein Bergarbeiter infolge eines Kon-
fliktes mit seiner Werksverwaltung seine Abkehr gefordert oder
werksseitig erhalten hat, dann sollte es damit sein Bewenden
haben. Statt dessen aber üben auch die übrigen Werksverwal-
tungen noch Rache an dem Arbeiter, obwohl zwischen ihnen und
diesem Arbeiter nichts vorgefallen ist. Und wenn diese Aus-
sperrung in der Teilnahme an einer früheren Lohnbewegung
ihren Grund hat, so ist sie nicht minder verwerflich. Denn unter
unseren gesitteten Verhältnissen ist es sonst nicht üblich, daß
nach einem beigelegten Kampfe der eine Teil gegen den anderen
noch jahrelang solch eine kleinliche Rache übt.

Zu 7.; Daß die jetzige Höhe der Krankenunterstützung völlig
unzureichend ist, bedarf keines besonderen Nachweises.

Wenn schon der noch in Arbeit stehende Arbeiter mit seinem
Lohn sehr schwer auskommen kann, so ist dieses in noch bedeutend
höherem Maße der Fall bei dem krankfeiernden, dessen Kranken-
unterstützung jetzt nicht einmal die Halste des Arbeitslohnes be-
trägt. In Erkenntnis dessen hat auch der Bundesrat neuerdings
eine Verordnung erlassen, wonach die Grundlöhne bzw. Kranken-
unterstütznngen gemäß 8 180 RVO. auf 8 bis 10 Mark erhöht
werden können. Für die Bergarbeiter ist es eine bittere Not-
wendigkeit, daß von der Verordnung des Bundesrats Gebrauch
gemacht wird. Daß eine hinreichende Verpflegung der krank-
feiernden Bergarbeiter notwendig ist, hat bereits das Kriegser-
nährungsamt erkannt, indem es, Mitte November d. Js. in einer
Verfügung die Weitergewährung der _ Schwerstarbeiterlebens-
mittelzulagcn an krankfeiernde Bergarbeiter angeordnet hat. Bei
der jetzigen Krankenunterstübung ist der krankfeiernde Bergar-
beiter aber nicht einmal in der Lage, die ihm zustehenden Le-
        <pb n="307" />
        ﻿- 308 —

berismittelratiorwn ,hi kaufen, wodurch die baldige Wiederher-
stellung seiner Arbeitsfähigkeit erheblich verzögert wird.

Zu einer etwa gewünschten mündlichen Besprechung der vor-
stehend aufgeführten und begründeten Forderungen jederzeit
gerne bereit, zeichnen

Hochachtungsvoll!

(Folgen Unterschriften der Bezirksleitungen der vier
Bergarbeiterverbände.)

Betrifft Erhöhung der Kartoffelration.

Auf unsere Eingabe um Erhöhung der Kartoffelration vom
1t. November 1917 erhielten wir folgende Antwort:

„Berlin, den 81. Dezember 1917.

An den Verbund der Bergarbeiter Deutschlands, z. H. des Herrn H. Sachse.

Eine Heraiufsetzung des Kartoffelwochenkopfsahes von 7 auf 10
Pfund kann leider nicht erfolgen. Wenn auch anzunehmen ist, daß die
tatsächlichen Ernteerträge die Ergebnisse der amtlichen Erhebungen
übersteigen, so sind doch! die in Bezug auf den Ausfall der Kartoffel-
ernte vielfach gehegten großen Erwartungen nicht in vollem Umfange
in Erfüllung gegangen. Nach dem Wirtschaftsplan der Reichskartoffel-
stelle ist zur Deckung des gesamten Bedarfs schon bei Zugrundelegung
eines Wochenkopffatzes von 7 Pfund für die versorgungsberechtigte Be-
völkerung eine Mindesternte von 34 bis 35 Millionen Tonnen Kar-
toffeln erforderlich, eine Menge, die die tatsächlich vorhandenen Kar-
toffelvorräte voll in Anspruch nimmt. Eine Heraufsetzuna der Kar-
toffelration würde aber auch an den Verkehrs- und Betriebsschwierig-
keiten scheitern, und würde die schwere Gefahr in sich bergen, daiß die
von den Bedarfsstellen zur Deckung des Winterbedarfs eingelagerten
Kartoffeln schon zu einer Zeit aufgebraucht wären, in der der Frost
aller Wahrscheinlichkeit nach die Heranführung neuer Kartoffelmengen
unmöglich machen würde, ein Umstand, der unbedingt vermieden werden
muß. Dagegen hat die Reichskartoffelstelle innerhalb ihres Wirtschafts-
planes eine Kartoffelreserve gebildet, da die Möglichkeit ins Auge ge-
faßt werden muh, daß im Laufe des Wirtschaftsjahres Ausfälle auf
anderen Gebieten der Nahrunzsmittelzuteilung stattfinden können; die
Kartoffelreserve soll dann dazu dienen, in Notfällen, insbesondere für
die schwerarbeitende Bevölkerung, Aushilfe zu schaffen. Dies ist aber
nur in bestimmten Grenzen möglich. Aus diesem Grunde muß zugleich
dringend davor gewarnt werden, daß die Bevölkerung von den einge-
kellerten Kartoffelmengen mehr als 7 Pfund für htn Kopf und die
Woche verbraucht. Um einen vorzeitigen Verbrauch dieser Kartoffeln
zu verhindern, sind die Kommunalverbände gehalten, bei den Ver-
brauchern Revisionen der Vorräte vorzunehmen und die Bevölkerung
entsprechend clufzuklären. Die Arbeiterverbände würden sich einen
Verdienst um die Volksernährung erwerben, wenn sie sich! an den Auf-
klärungsarbeiten beteiligen und vor allem der Arbeiterschaft klarlezen
würden, daß ein Ersatz für vorzeitig verzehrte Kartofsen nicht er-
folgen kann.	gez. Waldow."
        <pb n="308" />
        ﻿309

Für ben Schleichhandel bestehen die angeführten Schwierig-
keiten anscheinend nicht. Wer Wucherpreise zahlen kann, braucht
sich keine Beschränkungen aufzuerlegen. Leider wird dieses Ka-
pitel in vorstehendem Antwortschreiben nicht berührt.

Betrifft Erhöhung der Krankengelder.

Bochum, den 4. Januar 1918.

An den hochwohllöblichen Vorstand der

Knapfchafts-Krankenkasfe Ems, Ems.

Beauftragt von den im Verbände der Bergarbeiter Deursch-
lands organisierten Mitgliedern der Knappschafts-Krankenkasse
Ems erlauben wir uns, dem hochwohllöblichen Vorstand dieser
Knappschafts-Krankenkasse'folgendes Gesuch zu unterbreiten:

Der Vorstand der Knappschafts-Krankenkasse Ems möge da-
hin drängen, doch die Krankengelder, die in dieser Kasse gezahlt
werden, eine Erhöhung erfahren. Laut Verordnung des Bundes-
rats vom 22. November 1917 ist eine Erhöhung der Grundlöhne
bis auf 8 bzw. 10 Mark möglich, und hat der Bundesrat diese
Verordnung nur herausgegeben, Werl auch an dieser hohen Stelle
die Ueberzeugung Platz gegriffen hat, daß die bisher von den
Krankenkassen gezahlten Krankengelder nicht mehr ausreichen,
dem Kranken das Durchkommen zu gewähren. Da in der
Knappschafts-Krankenkasse Ems der Grundlohn erst auf 4 Mark
steht und die Hälfte desselben als Krankengeld gezahlt wird, so
bitten wir im Aufträge der bei uns organisierten Mitglieder
dieser Kasse, die Grundlöhne entsprechend der Verordnung des
Bundesrates zu erhöhen, auf daß damit auch eine Erhöhung der
Krankenunterstützung eintritt.

In der Hoffnung, daß dieses Gesuch von Erfolg begleitet
ist, wofür wir im Namen der bei uns organisierten Kranken-
kassenmitalieder den besten Dank ausfprechen, zeichnet

mit hochachtungsvolleni Glückauf!

(Unterschrift.)

Ans dieses Gesuch ging unter dem 14. Januar 1918 folgende
Antwort ein:

„Auf das gefl. Schreiben teilen wir Ihnen ergebenst mit, daß wir
bereits unsere Klasseneinteilung um 8 weitere Klassen ergänzt und
diese Ergänzung unter dem 4. Januar d. Js. dem Königlichen Ober-
bergamt in Bonn zur Genehmigung vorgelegt haben.

In den neugebildeten Klassen ist der Grundlohn auf 6 Mark, 8
Mark und 10 Mark festgesetzt worden."
        <pb n="309" />
        ﻿810 ...

I



Antwort aus die Forderungen der nicderschlcsischen Bergarbeiter.

Auf die Forderungen der niederschlestscheu Bergarbeiter ging
vom Minister für Handel und Gewerbe folgende Airtwort ein:

„Berlin W. 9, den 19. Januar 1918.

Auf die am 12. d. Mts. hier eingegangene'Vorstellung vom 6. d.
Mts., die Löhne im niederschlesischen Steinkohlenbergbau betreffend.

Die an das Kriegsamt hier gerichtete Eingabe des Vorstandes des
Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands vom 20. August v. Js., deren
Erledigung in der Vorstellung vom 6. d. Mts. in Erinnerung gebracht
wird, ist durch die im 2. Halbjahr 1917 eingetretene Entwickelung der.
Löhne im niederschlefischen Steinkohlenbergbau überholt worden.

Mit der Eingabe vom 20. August v. Js. war die Gewährung eines
Durchschnittslohnes von 8 Mark für den niederschlefischen Hauer und
eine entsprechende Aufbesserung der übrigen Löhne angestrebt worden.
Die von mir veranlaßten Ermittelungen des Kgl. Oberbergamts zu
Breslau haben ergeben, daß diese Lohnhöhe im Anschluß an die am
1. Oktober 1917 eingetretene Brennstoffpreiserhöhung auf einer grö-
ßeren Zahl der niederschlefischen Steinkohlenbergwerke im Oktober v.
Js. bereits überschritten, auf den andern mit einer Ausnahme nahe-
zu erreicht worden war. Das Kg. Oberbcrgamt rechnete auch mit einer
weiteren Aufwärtsbewegung der Löhne.

Aus der Vorstellung am 0. d. Mts. und der ihr zugrunde liegenden
Resolution ersehe ich, daß die Beteiligten jetzt einen Hauerdurchschnitts-
lohn von 10 Mark und eine Aufbesserung der sonstigen Löhne um 25
v. H. anstreben und im Begriffe stehen, diese Wünsche zunächst den
Werksverwaltungen gegenüber zu verfolgen. Unabhängig von diesem
Vorgehen habe ich in Verfolg der Vorstellung neuerliche Erhebungen
über die weitere Entwickelung der Löhne und die jetzige wirtsch,«etliche
Lage der niederschlefischen Bergleute durch die Nachgeordneten Behörden
veranlaßt und behalte mir vor, nach deren Abschluß auf die Vor-
stellung vom 0. d. Mts. zurückzukommen."	(Unterschrift)

Diese Antwort ist nicht befriedigend. Bezüglich der Ent-
lohnung sind die niederschlesischen Bergarbeiter mit am ungün-
stigsten gestellt. So betrug der Durchschnittslohn pro Arbeiter
und Schicht und die Lohnsteigerung der

Niederschießen	Ruhrgebiet

		3.	Stei-	2.	8.	Stei-
	Viertel Viertel		ge-	Viertel	Viertel	ge-
	1914	1917	rung	1914	1917	rung
eigentlichen Bergarbeiter	3,98	6,36	2,43	6,19	10,70	4,51
sonstigen Bergarbeiter	3,49	5,50	27« 1	4,52	7,16	2,64
erwachsenen Uebertagsarbeiter	3,17	4,56	1,89	4,37	6,72	2,35
jugendlichen Arbeiter	1,34	2,61	1,27	1,44	2,95	1,51

Diese Gegenüberstellung zeigt besser als Worte, um wieviel
die niederschlefischen Bergarbeiter schlechter gestellt sind. Hier
helfen auch nicht Worte, sondern nur eine den Verhältnissen ent-
sprechende Lohnerhöhung. Wir erwarten, daß der unbefriedi-
genden Antwort des Handelsministers bald ein befriedigendes
Entgegenkommen in der Lohnfrage folgt.
        <pb n="310" />
        ﻿311

Berbluidsanträgc im Landtag.

. Die Staatshaushaltskommission des preußischen Landtages
beriet am 30, und 31. Januar den Etat für die Bergbau-, Hüttcn-
und Salinenvcrwaltung. Das Kommissionsmitglied Kamerad
Hue hat dazu folgende Anträge gestellt:

„Die Kommission wolle beschließen, die Königliche Staatsrezierung
zu ersuchen, dafür zu sorgen, daß

1.	die Familie» der in der Bergwerks- und Hüttenindustrie tätigen
Arbeiter, Arbeiterinnen und Betriebsbeamten eine wöchentliche
Kartoffclration von mindestens 10 Pfund pro Kopf erhalten und
ihnen die gegenwärtig behördlich zugesagten sonstigen Nahrungs-
mittel, insbesondere Brot und Fettwaren, zumindest nicht ver-
kürzt, auch zu Preisen geliefert werden, die mit den Einkom-
mensverhältnisscn dieser Verbraucher nicht im Mißverhältnis
stehen;

2.	den, Belegschaften brauchbare Arbeitsklcider, Arbeitsschuhe und
Waschmittel beschafft werden, wobei auch in der Preisbemessung
gebührende Rücksicht auf die Entlohnung der Belieferten zu
nehmen ist;

3.	eine Regelung der Löhne der in den staatlichen Bergwerken,
Hütten, Salinen usw, beschäftigten Belegschaften in einer Weise
vorzunehmen, die, ohne die höheren Löhne zu beschneiden, die
jetzt unterdurchschnittlichen Gedingeverdienste den jetzt überdurch-
schnittlichen annähert und die noch niedrigeren Schichtlöhne
aufbessert;

4.	die Löhne und Gehälter der in den staatlichen Bergwerken,
Hütten, Salinen usw, beschäftigten kriegsbeschndigten Arbeiter
und Beamten so zu regeln, daß sie mit Einschluß etwaiger Ren-
ten ein Einkommen erhalten, welches dem gleichkommt, das sic
gemäß ihrer beruflichen Ausbildung als Nichtkriegsbeschädigte
Vollarbeiter haben würden;

ö, die staatlichen Betriebsleiter beim Abschluß der Gedinge die von
den Kameradschaften benannten Vertreter (Ortsälteste, Partie-
führer'; als verhandlungsberechtigte Vertragsschließende behan-
deln Und sich rerner nicht weigern, sich mit den Arbeiteraus-
schüssen auch über Löhnbeschwerden einzelner Kameradschaften
und Belegschaftsmitglieder zu besprechen;

6,	weder ein direkter noch, ein indirekter Zwang zum Verfahren
von Nrberschichten ausgeübt wird;

7,	überall die Befahrungen der gesetzlich vorgeschriebenen Sichcr-
heitsmänner vorgenommen und, wo die Sicherheitsmänner und
Ausschußmitglieder aus wgend einem Grunde fehlen, alsbald
Neuwahlen vorgenommen werden;

8,	jugendliche Arbeiter nicht mehr unterirdisch anfahren, ferner
jugendliche und weibliche Arbeiter nur mit solchen Verrichtungen
        <pb n="311" />
        ﻿312

beschäftigt werden, die der Gesundheit und körperlichen Ent-
wicklung dieser Personen möglichst wenig nachteilig sind;

9. die knappschaftlichen Bezüge der Invaliden, Witwen und Waisen
eine den gegenwärtigen Teuerungsverhältnissen einigermaßen
angemessene Aufbesserung erfahren."

Betrifft Schuh- und Kleidervcrsorgung.

Bochum, Essen, Wanne, den 1. Februar 1918.

An die Reichsbekleidungsstelle, Berlin.

Die unterzeichneten Vorstände der vier Bergarbeiterorgani-
sutionen gestatten sich, die Reichsbekleidungsstelle darauf auf-
merksam zu machen, daß die Versorgung der Bevölkerung, und
besonders der Bergarbeiter, mit Schuhen, Kleidungsstücken und
Wäsche als völlig ungenügend bezeichnet werden niuß. Die zur
Versorgung der Bergarbeiter zur Verfügung stehenden Arbeits-
schuhe reichen bei weitem nicht aus, um die dringendsten Anfor-
derungen zu befriedigen. Da es der großen Mehrzahl der Berg-
arbeiter nicht möglich ist, in Holzschuhen zu arbeiten, so bedeutet
das Fehlen von Lederschuhen, daß die Arbeiter nicht arbeiten
können. , Die gleichen Mängel bestehen in der Versorgung ant
Kleidern und Wäsche. Zu diesen Mängeln kommt hinzu, daß die
vorhandene Ware nur zu unerhört hohen Preisen zu haben ist.
Für ein Paar Schuhe, die in Friedenszeiten 6 Mark kosteten,
werden heute 30 bis 60 Mark verlang! und bezahlt. Dabei er-
hält der Arbeiter heute Schuhe, die schon nach kurzer |)ett zer-
rissen sind und hohe Reparaturkosten verursachen. Für Klei-
dung und Wäsche werden wahre Phantasiepreise verlangt. Ein
Grubenanzug, der früher für 8 bis 10 Mark zu haben war, muß
heute mit 66 Mark bezahlt werden. Hinzu kommt, daß die Ware
heute sehr minderwertig ist.

Die Folge ist, daß jetzt bittere Not in den Arbeiterfamilien
zu finden ist. Diese Zustände haben eine Stimmung erzeugt, die
für die Landesverteidigung sehr bedrohlich ist. Es ist deshalb
dringend erforderlich, daß die Versorgung der Bevölkerung mit
Bekleidungsstücken eine wesentlich bessere wird. Die von den
Bergarbeitern bewohnten Jndustriebezirke. müssen mit Beklei-
dungsstücken besonders beliefert werden. Notwendig ist auch
vor allen Dingen, daß die Preise so gesetzt werden, daß die ar-
beitende Bevölkerung sie auch bezahlen kann.

Hochachtungsvoll!

Verband der Bergarbeiter Deutschlands (Bochum).

Gcwerkvcrcin christlicher Bergarbeiter Deutschlands (Essen).

Polnische Bcrufsvcreinigung (Abteilung Bergarbeiter).
Gelvcrkverein der Fabrik- u. Handarbeiter H.-D. (Abt. Bergarb.)
        <pb n="312" />
        ﻿31

Vergütung vvn Feierschichten wegen Wagen-, Kohlen- oder
Karbidmangel.

Essen, Bochum, Wanne, den ti. Februar 1918.

An das Reichsamt des Innern (Abt. Reichswirtschaftsamt)

Berlin.

In den letzten Monaten haben im Bergbau viele Feier-
schichten eingelegt werden müssen, iveil es an Eisenbahnwaggons
fehlte. Stellenweise mutzten 3, 4 und mehr Schichten ans diesem
Grunde gefeiert werden. Der Lohnausfall, der den Bergleuten
hierdurch erwächst, ist recht erheblich und wird bei den heutigen
Preisen für die Lebensbedürfnisse doppelt schwer-empfunden. Die
Unterzeichneten wenden sich daher an das Reichswirtschaftsamt
mit der Bitte, zu veranlassen, daß für Feierschichten, die wegen
W a g en m a n g e 1 entstehen, eine Vergütung gezahlt wird.

Sodann erlauben wir uns, darauf hinzuweisen, datz die
Bergleute in den Erzbergbaubezirken öfter wegen Kohlen-
mangels feiern müssen. Sollte die sehr zu begrützcnde Ver-
ordnung vom 31. Januar 1918, wonach für die infolge Kohlen-
mangels feiernden Arbeiter der Rüstungsindustrie Entschädigung
gezahlt wird, etwa nicht für die Erzbergarbeiter gelten, so bitten
wir, dieselben ebenfalls mit in den Kreis der Personen, welche
die genannte Vergütung erhalten, einzubeziehen.

Infolge Mangels an Karbid mutzten besonders im
Erzbergbau des Siegerlandes und Sauerlandes eine Anzahl von
Feierschichten eingelegt werden, wodurch die Bergleute arch ge-
schädigt worden sind. Solche Feierschichten bitten wir ebenfalls
zu vergüten, damit die Leute vor Not bewahrt und arbeitsfähig
erhalten bleiben.

Da es bei Frostwetter vorgekommen ist, datz durch Bruch
der Wasserrohre und den dadurch entstandenen Wasser-
mangel eine zeitweilige Einstellung der Betriebstätigkeit hat
erfolgen müssen (z. B. auf der Zeche Constantin, Bezirk Bochum),
.bitten wir, auch solche Fälle als entschädigungspflichtig anzu-
sehen.

Hochachtungsvoll!

(Folgen Unterschriften der vier Bergarbeiterverbände.)

Auf die Eingabe vom 1. Februar 1918 wurden die Ver-
bände mit folgender Antwort bedacht:

Berlin W. 50, den 9, Februar 1918.
An den Verband der Bergarbeiter Deutschlands, Bochum i. W.
Aus Ihre Eingabe zusammen mit dem Gewerkverein christlicher
Bergarbeiter Deutschlands, der Polnischen Berufsvereinigung, Abt.
        <pb n="313" />
        ﻿- ;-ii4 —

Bergarbeiter und dem Gewerkverein der Fabrik- und Handarbeiter
H.-D., Abt. Bergarbeiter, vom 1. d. Mts. teile ich ergebenst folgendes
mit;

Die Bereitstellung von Arbeitsschuhwert scheidet in kürzester Zen
aus der Bewirtschaftung der Reichsbekleidungsstelle aus. Die Ange-
legenheit wird von einer neuen Schuhzentrale, die das Neichswi'rt-
fchaftsnmt ins Leben ruft, erledigt.

Was die Versorgung mit Kleidung anlangt, so ist die Reichsbe-
kleidungsstelle von jeher bemüht gewesen, den kriegswichtigen Industrie-
zweigen, in erster Linie eil so auch der Bergarbeiterbevölkerung, größere
Mengen Berufskleidung zur Verfügung zu stellen. Die Betriebsun-
ternehmer erhalten nämlich gemäß Verfügung der Reichsbekleidungs-
stelle von; 27. März 1917 von der Reichsbekleiduugsftelle besondere
Bezugsscheine auf Berufskleidung. Soweir es nicht möglich ist, aut
Grund dieser Bezugsscheine Kleidung im freien Handel zu beschaffen,
gibt die Reichsbekleidungsstelle aus ihren allerdings verhältnismäßig
geringen Beständen Kleidung an die Betriebe ab.

Gerade in den letzten Tagen ist eine weitere Aktion eingeleitet
worden, die auf bessere Versorgung-der Arbeiterbevölkerung hinzielt.
Es werden ans verschiedenen Quellen größere Mengen von Beklei-
dungsstücken beschafft, z. B. alte Uniformen von der Heeresverwaltung;
auch sind Verhandlungen mit Konfektions- und Schneiderverbänden
im Gange, um aus den Geschäften konfektionierte Kleidung herauszu-
ziehen, u. a. mehr. Tie somit zu erlangenden Bestände werden den
Betrieben für ihre Arbeiter angeboten werden.

Die Preise im freien Handel sind durch Einführung des „Bezngs-
scheinverfahrens", durch das allzugrotzer Nachfrage vorgebeugt wurde,
zweifellos niedriger gehalten worden, als dies ohne den Bezugsschein-
zwang möglich gewesen wäre. Wenn trotzdem in letzter Zeit die Preis-
gestaltung in steigender Richtung sich bewegt, so dürften hierfür die
verschiedensten Umstände, z. B. Verteuerung der Rohmaterialien,, Stei-
gerung der Löhne und sonstiger Herstellungskosten den Anlaß gegeben
haben. Leider besitzt die Neichsbekleidungsstelle keine Handhabe, dieser
unerwünsckten Zeiterscheinung entgegenzutreten. Die Preise, die
die Reichsbelleidungssielle für die nach obigen Ausführungen neuzu-
kauienden Waren selbst zahlen mutz, sind erheblich höher als früher.
Die ReichSbekleidungsstelle hat keine eigenen Mittel, die zur Verbilli-
gung der Waren dienen können; sie kann nur zu ihren Selbstkosten
die «achen abgeben. Die taufenden Arbeierkreife werden — dies lieg:
leider in den heutigen Verhältnissen — sich an die höheren Preise ge-
wöhnen und dabei bedenken müssen, daß sie durch diese bevorzugte Be-
lieferung durch die Rcichsbekeidungsstelle weit besser dastehen, als die-
jenigen Bevölkerungskreise, die nur ans den örtlichen Bezugsschein
angewiesen sind und keine Sonderzuweisung erhalten.

(Unterschrift.,

An die Kriegsamtsstelle in Leipzig

richteten die unterzeichneten Lrganisationsvertreter am 18. März
1918 folgende Eingabe:

Der Kriegsnnitsstelle Leipzig gestatten sich die ergebenst Un-
terzeichneten nachstehendes zn unterbreiten:
        <pb n="314" />
        ﻿315

Auf unser auch der Kriegsamtsstelle abschriftlich übermit-
teltes Gesuch an den Bergbaulichen Verein für Zwickau und
Lngan-Oelsnih vom 11. Februar d- Js. um nochmalige Prüfung
der von uns unterm l8. Dezember 1917 eingereichten Forderun-
gen hat der genannte Verein unterm 1. ix Mts. folgendes ge-
antwortet :

„Unsere Mitglieder sind in der Lohnfrage bereits soweit
entgegengekommen, als es ihnen möglich war.

Ans den in den Zeitungen wiedergegebenen Geschäftsbe-
richten der öffentlich Rechnung legenden Unternehmungen des
Zwickauer und Lugau-Oelsnitzer Reviers werden Sie ersehen
haben, daß die geschäftlichen Ergebnisse einer Anzahl von
Werken ini Jahre 1917 gegenüber dem Vorjahre, und noch
mehr gegenüber der Friedenszeit, erheblich zurückgeblieben
sind.

Die vorgenommenen Preiserhöhungen sind so bemessen,
daß die den Werken erwachsenden Mehrkosten gerade gedeckt
werden.

Die Frage der Schichtzeit kann nicht einheitlich geregelt
werden, da die Verhältnisse auf den einzelnen Werken hier-
für zu verschieden sind. Hiervon abgesehen aber scheint uns
gerade die jetzige Zeit, wo eine möglichst hohe Kohlenförderung
im vaterländischen Interesse anzustreben ist, nicht geeignet,
Verkürzungen der Schichtzeit herbeizuführen."

Mit dieser Antwort hat sich am Sonntag, den 3. d. Mts.,
in Oelsnitz eine von über 100 Vertrauensmännern der Bergar-
beiter des Lugau-Oelsnitzer, und am Sonntag, den 10. d. Mts.,
in Zwickau eine von 53 Vertrauensmännern der Bergarbeiter
des Zwickauer Reviers stattgefundene .Konferenz beschäftigt.
In beiden Konferenzen wurde von den Vertrauensmännern über-
einstimmend berichtet, daß die Belegschaften die bewilligten
Teuerungszulagen allgemein als völlig unzureichend bezeichnen.
Die Belegschaften vermissen den zweifelsfreien Nachweis, daß
die finanzielle Lage der Werke eine den heutigen Teuerungsver-
hältnissen angemessene Erfüllung ihrer Lohnforderungen nicht
gestattet. Sie sind vielmehr der Ueberzeugung, daß die finan-
zielle Lage der Werke in der Vorkriegszeit von jeher eine so gün-
stige war, daß ihnen ein angemessenes Entgegenkommen in der
Lohnfrage auch möglich gewesen wäre, selbst wenn die Werke
während des Krieges keine Gewinne erzielt hätten. Die Berg-
arbeiter haben ihre Ersparnisse aus der Vorkriegszeit, sofern
sie solche überhaupt gemacht batten, längst verbraucht, und ihre
jetzigen Lohneinkommen sind auch trotz der lebten Teuerungszu-
lage völlig unzureichend zur Befriedigung ihrer und ihrer Fa-
milien notwendigen Lebensansprüche. Bei ihrem jetzigen Lohn-
einkommen sind viele Bergarbeiter nicht einmal in der Lage, ihre
Lebensmittelrationen voll zu kaufen, geschweige denn darüber
        <pb n="315" />
        ﻿feincmy noch nichtrationierte oder für Kleidungsstücke oder Haus-
halknngsgegenstandL notwendigen Ersatz zu beschaffen.

Denn die bisher bewilligten Teuerungszulagen werden von
den Werksverwaltungen vielen Arbeitern durch sogenannte
Scheingedinge zum erheblichen Teil wieder entzogen. So ist uns

u.	a. aus der Belegschaft des Zwickau-Oberhohndorfer Stein-
kohlenbau-Vereins, Schacht ll, mitgeteilt worden, daß dort im
Februar d. Js. nur ein geringer Teil der Belegschaft 70 Pro-
zent und darüber Gewinne erzielt hat; ein größerer Teil 39 bis
69 Prozent, und ungefähr ein Viertel der Belegschaft gar nur
bis 38 Prozent; das heißt, diese 38 Prozent wurden nicht ver-
dient, sondern von der Werksverwaltung wurden die erzielten
noch niedrigeren Gedinge am Monatsschluß einseitig, sozusagen
wohlwollender Weise, auf diesen Satz erhöht. Die Zimmerlinge
und Reparaturarbeiter' erhielten 30 bis 45 Prozent, die Tages-
arbeiter, einschließlich der jugendlichen, 8 bis 29 Prozent. Auch
von den Belegschaften anderer Werke wird über das System
der sogenannten Scheingedinge vielfache und lebhafte Klage ge-
führt-

Nicht geringere Wichtigkeit legen die Belegschaften der Ein-
führung der achtstündigen Schichtzeit bei. Bei dem pflichtbe-
wußten Teil der Belegschaften geht das Urteil allgemein dahin,
daß ihre Leistungsfähigkeit bei der jetzigen langen Schichtzeit
und unzureichenden Ernährung immer mehr schwindet und da-
durch die Arbeitsergebnisse ganz bedeutend beeinträchtigt werden.
Tie gegenteiligen Behauptungen der Werksverwaltungen stehen
mit den diesbezüglichen Erfahrungen im Widerspruche. Auch die
Tatsache, daß einzelne Bergarbeiter sich auf Befragen Werksbe-
amten gegenüber für die lange Schichtzeit erklärten, kann nicht
dahin gedeutet werden, daß die Belegschaften allgemein mit der
langen Schichtzeit einverstanden seien. Denn diese einzelnen
Arbeiter haben aus verschiedenen Gründen durchweg nicht den
Mut, den Werksbeamten ihre wahre gegenteilige Meinung direkt
zu sagen und sind sehr vielfach echte Drückeberger auf Kosten
ihrer Kanieraden. Daß bei den Belegschaften das Verlangen
nach Verkürzung der Scknchtzeit sehr stark ist, geht auch daraus
hervor, daß in den letzten Wochen auf mehreren Zwickauer Wer-
ken (Bürgergewerkschaft, Zwickauer Steinkohlenbau-Verein,

v.	Arnim'sche Werke; auf letzteren am l5. d. Mts. zum zweiten
Male innerhalb weniger Wochen) die Arbeiter einmütig mit Ar-
beitsniederlegung drohten mit dem Ziele: Entweder mehr zu
essen oder kürzere Schichtzeit.

Daß die achtstündige Schichtzeit nur günstige Wirkungen
zeitigt, beweisen die Erfahrungen bei der Gewerkschaft Morgen-
stern. Bei dieser Gewerkschaft ist während der ganzen Kriegs-
zeit nur achteinhalbstündig, einschließlich Ein- und Ansfahrt, ge-
arbeitet worden, und die Belegschaft dieses Werkes ist mit ihren
        <pb n="316" />
        ﻿

-	317 —

Leistungen hinter denjenigen der anderen Werke nicht zurückge-
blieben. Ebenso ist beim Erzgeb. Steinkohlenbau-Verein vom
18. d. Mts. ab die achtstündige Schichtzeit wieder eingeführt wor-
den, angeblich wegen Einsenbahnwagenmangel. Es wird sich
aber auch hier zeigen, daß die Leistungen dadurch nicht zurück-
gehen, sobald die Belegschaft sich an die kürzere Schichtzelt ge-
wöhnt hat. Denir erfahrungsgemäß wird bei achtstündiger Ar-
beitszeit exakter und intensiver gearbeitet, bei langer Arbeits-
zeit dagegen lax und obendrein noch häufig mehr oder weniger
lange pausiert, zumal bei der jetzt höchst unzureichenden Er-
nährungsweise. Der größte Teil der Belegschaften ist sich voll
bewußt, daß ein Nachlassen der Kohlenförderung in jetziger Zeit
verhängnisvolle Folgen haben müßte. Deshalb wird die Ein-
führung der achtstündigen Schichtzeit als unerläßliches Erfor-
dernis erachtet.

Von gleicher Wichtigkeit ist für die Bergarbeiter die zeitge-
mäße Erhöhung der Krankenunterstützungen. Von der durch die
diesbezügliche Bundesratsverordnung vom 22. November 1917
den Krankenkassen gewährten Möglichkeit einer solchen Erhöhung
haben die Knappschaftskrankenkassen der beiden Reviere meistens
nur in äußerst unzureichendem Maße Gebrauch gemacht. Trotz
den auf Grund dieser Bundesratsverordnung in den Knapp-
schaftskrankenkassen erfolgten Erhöhungen der Krankenunter-
stützungen betragen diese für die.höchstentlohnten Arbeiter im
allgemeinen nicht mehr wie drei bis vier Mark täglich; nur bei
der Kasse des Zwickau-Lberhohndorfer Steinkohlenbau-Vereins
betragen sie bis zu 4,80 Mark, und bei zwei Werken im Lugau-
Delssiitzer Revier bis zu 6 Mark und bis zu 4,30 Mark der der
Kasse der Gewerkschaft Morgenstern im Zwickauer Revier. Diese
geringen Krankenunterstützungen sind die Folge davon, daß die
Grundlöhne bei den meisten Knappschaftskrankenkassen nicht nach
dem vom höheren sozialen Geiste getragenen Wortlaute des 8 180
der Reichsversicherungsordnung und der vorerwähnten Bundes-
ratsverordnung festgesetzt worden sind. In den Knappschafts-
Krankenkassen im Zwickauer Reviere sind nämlich die Grundlöhne
nicht nach dem Tagesentgelt, sondern nach den Schichtlöhnen
festgesetzt, mit Ausnahme in der Kasse des Zwickau-Oberhohn-
dorfer Steinkohlenbau-Vereins; in dieser sind die Grundlöhne
nach den Tagesarbeitsverdiensten festgesetzt, und die Folge davon
ist, baß die Mitglieder dieser Kasse täglich rund eine Mark mehr
Krankenunterstützung erhalten, wie die Mitglieder der anderen
Kassen des Zwickauer Reviers. Die Bergarbeiterlöhne bestehen
bekanntlich nicht in festen einheitlichen Sätzen, sondern in soge-
nannten Schichtlöhnen und Gewinnen (Ausbeuten). Die Schicht-
löhne betragen selten über 4 Mark. Die Grundlöhne bei den
Knappschaftskrankenkassen des Zwickauer Reviers (mit Ausnahme
derjenigen des Zwickau-Oberhohndorfer Steinkohlenbau-Vereins)
        <pb n="317" />
        ﻿318

sind nun nach btefen Schichtlöhnen dergestalt festgesetzt, daß für
die Kassenmitglieder mit einem Schichtlohn von 6 Mark und
darüber der Grundlohn 8 Mark, bei einem Schichtlohn von 5
Mark bis 5,90 Mark der Grundlohn 6,80 Mark; bei einem
Schichtlohn von 4 Mark bis 4,90 Mark der Grundlohn 6,40 Mark;
bei einem Schichtlohn von 3,10 Mark bis 3,90 Mark der Grund-
lohn 5 Mark; bei einem Schichtlohn von 2,70 Mark bis 3 Mark
der Grundlohn 4,50 Mark; bei einem Schichtlohn von 2,20 Mark
bis 2,60 Mark der Grundlohn 4 Mark; bei einem Schichtlohn
von 1,70 Mark bis 2,10 Mark der Grundlohn 3,60 Mark; für die
weiblichen Mitglieder der Grundlohn 2,30 Mark, und für die
Jugendlichen 1,80 Mark beträgt- Bei den meisten Kassen werden
nur 60 Prozent des Grundlohnes als Krankenunterstützung ge-
zahlt, nur bei der Kasse der Gewerkschaft Morgenstern 66 Pro-
zent, Ta es im ganzen Zwickauer Revier keinen Bergarbeiter
mit einem Schichtlohn von 6 Mark und darüber gibt, so kann
auch niemand die Krankenunterstützung aus der höchsten Grund-
lohnklasse erreichen.

Im ß 180 der Reichsversicherungsordnung sind aber nicht
Teillöhne, sondern die vollen Tagesentgelte bis zur Höhe von
8 bzw. 10 Mark gedeckt. Tie Festsetzung der Grundlöhne nach
Schichtlöhnen steht also im Widersprüche mit deni sozial fort-
schrittlicheren Geiste der reichsgesetzlichen Vorschriften. Im Lu-
gau-Oelsniher Reviere sind die Grundlöhne zwar nach 6cm ge-
samten individuellen Tagesarbeiterverdienste festgesetzt, aber die
Krankenunterstützungen betragen dort bei den meisten Kassen nur
60 Prozent der Grundlöhne, nur bei zwei Kassen 60 Prozent, so
daß bei diesen letzteren die Krankenunterstutzungen 6 Mark und
darüber betragen. Was bei diesen einzelnen Kassen möglich ist,
kann bei den anderen nicht unmöglich sein. 8 180 der RVO. gibt
den Krankenkassen das Recht, die Krankenunterstützungen bis auf
76 Prozent der Grundlöhne zu bemessen. Der Bochumer Knapp-
schaftsverein zahlt z. B. 60 Prozent des Grundlohnes und erhal-
ten infolgedessen dort die Mehrheit der Bergarbeiter ein-
schließlich Kindergeld täglich 6 Mark Krankenunterstützung.
Wer in so engen Beziehungen zur Bergarbeiterschaft
steht wie wir Unterzeichnete, der kann sich täglich von der ver-
zweiflungsvollen Lage derjenigen Bergarbeiterfamilien über-
zeugen, deren Ernährer längere Zeit krank feiern muß. Zeit-
gemäße Erhöhungen sind unerläßlich und möglich, und zu diesem
Zwecke ist die mehrfach erwähnte Bundesratsverordnung er-
lassen worden- Sie scheiterten bisher an den entgegenstehenden
finanziellen Interessen der Herren Werksbesitzer, die nicht die
mit solchen Erhöhungen vielleicht verbundenen Beitragserhöhun-
gen tragen wollen. Wegen weniger 1000 Mark Mehrleistung
an Krankenkassenbeiträgen sollte man aber nicht hunderte Fa-
milien krankfeiernder Bergarbeiter bitterster Not aussetzen. Die
        <pb n="318" />
        ﻿— 819 —

Bergarbeiter selbst sind jederzeit bereit, Mehrleistungen an
Krankenkassenbeiträgen zu übernehmen, um den Familien
krankfeiernder Kameraden möglichst auskömmliche Unterstützun-
gen zu gewährleisten.

In Erkenntnis der Notwendigkeit weiteren Entgegenkom-
mens der Herren Werksbesitzer haben die beiden Konferenzen am

3.	und 10. d. Mts. einstimmig die Unterzeichneten beauftragt, die
Kriegsamtsstelle Leipzig zu bitten, eine gemeinschaftliche Ver-
handlung der Werksverwaltungen und von den Belegschaften zu
wählende Delegierte sowie der unterzeichneten Vertreter der ge-
werkschaftlichen Bergarbeiterverbände veranlassen zu wollen.

Indem wir vorstehenden Beschluß hierdurch der Kricgsamts-
stelle unterbreiten, gestattenKvir uns zugleich die sehr ergebene
Bitte, dem auf ungestörten Fortgang der Kohlenförderung hin-
zielenden Wunsche unserer Auftraggeber Rechnung tragen zu
wollen.

Anschließend hieran gestatten wir uns noch, darauf hinzu-
weisen, daß am 6. Februar d. Js. auch in München von dem
Berggewcrbegerichte als Einigungsamt gemeinschaftliche Ver-
handlungen zwischen Werksvertretern und Belegschaftsdelegierten
sowie den Leitern der zuständigen gewerkschaftlichen Bergar-
beiterverbände stattgefunden und zu beiderseitig befriedigenden
Ergebnissen geführt haben.

Die gleichen Ergebnisse wurden in einer gemeinschaftlichen
Verhandlung am 26. Februar d. Js- erzielt zwischen dem Ar-
üeitgeberverband im rheinischen Braunkohlenrevier und de» Lei-
lungen der zuständigen gewerkschaftlichen Bergarbeiterverbände.

Ergebenst!

Verband der Bergarbeiter Deutschlands, Bezirksleitungen
Zwickau i. Sa. und Lugau-Oelsnitz. I. A.: Fr. Langhorst.

Für den Gewerkverein christl. Bergarbeiter Deutschlands,
gez. G. Hartmann-Dresden.

Antwort der Kricgsamtsstelle Leipzig.

Auf die Eingabe der Organisationsvertreter an die Kriegs-
amtsstelle in Leipzig vom 18. März 1018 erging an die Bezirks-
leitung unseres Verbandes in Zwickau am 30 März folgende
Antwort:

„Tie Kriegsamtsstelle bestätigt den Empfang Ihres
Schreibens vom 18. d. Mts. und teilt Ihnen mit daß sie über
diejenigen Beschwerdepunkte, welche genaue Angaben enthalten,
Erörterungen anstellen wird. Soweit die Angaben allgemeiner
Natur ohge Angabe bestimmter Tatsachen bzw. bestimmter
Werke enthalten, kann die Kriegsamtsstelle, bevor ihr genaue
Angaben nicht gemacht sind, vorläufig nichts weiter unter-
nehmen
        <pb n="319" />
        ﻿Nach Abschluß der Erörterungen wird die Kriegsamtsstelle
über die von Ihnen beantragte gemeinschaftliche Verhandlung
mit den Werksverwaltungen Entschließung fassen."

Lohneingabc nebst Beantwortung.

Beauftragt von den Arbeiterausschüssen und Belegschaften
der fiskalischen Bergwerke, hatten die oberschlesischen Bezirks-
leitungen der Bergarbeiterverbände eine Eingabe an den Herrn
Minister für Handel und Gewerbe gerichtet, worin das berech-
tigte Verlangen der Arbeiter nach Lohnaufbesserungen begründet
war. In der Eingabe wurden die Verhältnisse der einzelnen Ar-
beiterkategorien erwähnt und zusammenfassend der Meinung
Ausdruck gegeben, daß die Löhne auf den fiskalischen Bergwer-
ken in Lberschlcsien dringend einer Aufwärtsentwickelung be-
dürftig seien. Der Herr Minister wurde darum ersucht, zu einer
Reformierung der Lohnverhältnisse unter Berücksichtigung nach-
folgender Grundsätze Veranlassung zu geben:

1.	Es ist das Gedinge der Häuer derart zu gestalten, daß bei
normaler Arbeitsleistung ein Lohn nicht unter 12,60 Mark
pro Schicht, ausschließlich der 30,— Mark Teuerungszulage,
die als Regelmäßigkeitsprämie gezahlt wird, verdient wer-
den kann:

2.	Der Forderung zu 1. entsprechende Erhöhung des Gedinges
bzw. Lohnes für Füller, Schlepper und Wagenstößer, so daß
die Löhne dieser Kategorie im bisherigen Verhältnis zu dem
Häuerverdienst bleiben.

3.	Werden Hauer im Schichtlohn beschäftigt, so ist ihnen ein
Lohn von nicht unter 10 Mark, ausschließlich der Teuerungs-
zulage zu zahlen.

1.	Für alle über und unter Tage beschäftigten Arbeiter. Hand-
werker und Arbeiterinnen, einschließlich der jugendlichen Ar-
beiter, ist der Lohn um 26 Prozent zu erhöhen.

5. Die Kinderbeihilfe ist außer den vorstehenden Löhnen in der
bisherigen Weise Iveiter zu zahlen.

Auf. diese Eingabe wurde folgende Antwort der König-
lichen Bergwerksdirektion im Aufträge des Herrn Ministers
erteilt:

Königliche Bergwerksdirektion.	Hindenüurg, den 5. April 1918

Gefchäftsbuch-Nr. I. 3281.

Auf die an den Herrn Minister für Handel und Gewerbe gerich-
tete gemeinschaftliche Eingabe vom 4. März ds.Js. -erwidern wir Ihnen
im Auftrage des Herrn Ministers folgendes:

Die Löhne der Bergleute auf den staatlichen Steinkohlenberg-
werken des hiesigen Reviers zeigen eine ständig aufsteigende Richrung.
        <pb n="320" />
        ﻿321

Ei« vorübergehende Stockung in der Aufwärtsbewegung im Monat
Januar, die ihre Ursache in dem damals besonders großen Wagen-
mangel hatte, ist schon im Februar überwunden worden.

Vom 1. März ab haben wir, wie der Bezirksleitung inzwischen
bekannt geworden sein dürfte, eine Erhöhung der Regelmätzigkeits^-
prämien für verheiratete männliche Arbeiter auf 35,— Mark, für un-
verheiratete auf 30,— Mark, für jugendliche auf 18,— Mark, für weib-
liche Arbeiter auf 22,— Mark, und eine Erhöhung der Kinderzulage
auf 6,— Mark je Kind eintreten lassen. Die Wirkung dieser Erhö-
hungen, die bei männlichen verheirateten Arbeitern bei der Durch-
fchnittssehl von 3—4 Kindern einer Aufbesserung des Lohnes um etwa
85 Pf. für die Schicht gleichkommt, wird sich bei der nächsten Löhnung
zeigen. Bei der Gewährung der Regelmäßigkeitsprämien und der Kin-
derzulagen wird, wie bisher das weiteste Entgegenkommen geübt
werden.

Außer diesen Zulagen werden bie Gedinge- und Schichtlöhne der
einzelnen Arbeiter dauernd überprüft und reguliert. Wenn trotzdem
einzelne Leute auch in der Klasse der Hauer zeiweilig unter dem Durch-
schnitt verdienen, so handelt es sich fast ausschließlich um ältereArbeiter,
die nicht mehr voll leistungsfähig sind, zum Teil auch auf ihren Wunsch
bei leichteren Arbeiten beschäftigt werden. Die Behauptung derEingabe,
daß der Prozentsatz der Hauer mit unzureichenden Löhnen auf den
staatlichen Gruben auffallend hoch sei, findet in der sorgsam geführten
Statistik keine Stütze.

Die Löhne der Wagenstößer, besonders aber der Handwerker, haben
im März wesenliche Erhöhungen erfahren. Auch die übrigen Arbeiter-
klassen sind aufgebessert worden. Eine angemessene Spannung zwischen
den ungelernten Tagearbeitern und den Grubenarbeitern muß jedoch
bestehen bleiben, um die eigentlicheBergmannsarbeit nicht zu entwerten.
Daß diese Spannung nicht zu groß ist, wird dadurch erwiesen, daß die
Meldungen zur Tagesarbeit noch immer zahlreicher eingehen, als zur
Beschäftigung unter Tage.

Die Berginspektionen werden auch weiterhin nichf unterlassen, die
Löhne mit 'ben Zeitverhältnissen in Einklang zu bringen und sie erfor-
derlichenfalls weiter erhöhen. Wenn es auch ausgeschlossen ist, die am
Schlüsse Ihrer Eingabe vorgetragenen Grundsätze bei der Lohnbemes-
sung zu erfüllen ^z. B. gehen die dort für die Hauer vorgeschlagenen
Durchschnittslöhne erheblich über das Endgehalt der Betriebsbeamten
hinaus), so wird doch der Wunsch nach, einer weiteren Aufwärtsenwicke-
lung im Rahmen des irgendwie Erreichbaren bei uns und den Berg-
inspektionen stets volle Berücksichtigung finden.

Wir stellen anheim, hiervon den mitunterzeichneten Berufsvereini-
gungen Kenntnis zu geben.	gez. Wiegert.

Lohneingabe im Zeitz-Altenburger Revier.

Die Lohnverhältnisse im vorstehend genannten Revier ge-
hören mit zu den schlechtesten in ganz Deutschland. Nach der im
„Reichsanzeiger" vom 26. März 1918 veröffentlichten amtlichen
Nachweisung der in den 16 Hauptbergrevieren gezahlten Löhne
rangiert das Hallische Brannkohlenrevier, dem das Altenburg-
Zeitzer zugehört,

21
        <pb n="321" />
        ﻿für die eigentlichen Bergarbeiter an 14. Stelle;

für die sonstigen Bergarbeiter an 14. Stelle;

für die erwachsenen Uebertagearbeiter an 13. Stelle und

für die jugendlichen Arbeiter an 3. Stelle.

Weil die Verdienste der Arbeiter ungenügend, zum Teil
völlig unzureichend geworden sind, wurde in zwei Konferenzen
der Vertreter der Arbeiterschaft einstimmig beschlossen, am 22.
April 1918 auf sämtlichen Betrieben des Reviers durch die Ar-
beiterausschüsse nachstehende Forderungen einzureichen:

A. Für die Grubenanlagen im Altenburger Revier-

1.	Das Gedinge der bei der Kohlengewinnung beschäftigten
Arbeiter soll zwischen Betriebsleitung einerseits und dem Hauer
und Schlepper andererseits vor den Arbeitsorten so festgesetzt
werden, daß damit in der Neunstundcnschicht bei normaler Lei-
stung 1l Mark verdient werden müssen.

2.	Reparaturhauern und den Bedienungsmannschaften an
der Seil- und Kettenbahn, ferner den Maschinisten und Heizern
sollen 30 Prozent, allen volljährigen Arbeitern, welche in Schicht-
oder Stundenlohn arbeiten 20 Prozent, Arbeiterinnen und Ju-
gendlichen 10 Prozent Lohnzulage gewährt werden.

3.	Für Handwerker: Schmiede, Schlosser, Dreher, Klempner
und sonstige Metallarbeiter soll eine Zulage von 16 Pfennig die
Stunde gezahlt werden. Diese Zulage soll als Facharbeiterzu-
lage gelten.

Die bisher gezählten Teuerungs- und sonstigen Zulagen
bleiben von den Forderungen unberührt.

B. Für die Grubenanlagen im Zeitz-Weißenselser Revier.

1.	Das Gedinge der bei der Kohlengewinnung beschäftigten
Arbeiter soll zwischen Betriebsleitung einerseits und den Hauern
und Schleppern andererseits vor den Arbeitsorten so festgesetzt
iverden, daß damit in der Neunstundenschicht bei normaler Lei-
stung 8 Mark verdient werden muß.

2.	Für alle volljährigen Arbeiter, welche im Schicht- oder
Stundenlohn beschäftigt werden, soll eine Zulage von 20 Proz-,
für Arbeiterinnen und Jugendliche eine Lohnzulage von 10 Pro-
zent gewährt werden.

3.	Für Handwerker: Schmiede, Schlosser, Dreher, Klempner
und sonstige Metallarbeiter soll eine Zulage von 15 Pfennig die
Stunde gezahlt werden. Diese Zulage soll als Facharbeiter-
zulage gelten.

Die bisher gewährten Teuerungs- und sonstigen Zulagen:
bleiben von den Forderungen unberührt.

Die Verschiedenartigkeit der Forderungen erklärt sich dar-
aus, daß die Betriebe im Zeitzer Revier eine höhere Teuerungs-
zulage gewähren wie die Altenburger.
        <pb n="322" />
        ﻿323

Falls die Grubengesellschaften kein Verständnis für die Not-
wendigkeiten der geforderten Verdienste beweisen, sollen die zu-
ständigen Schlichtungsausschüsse angerufen werden.

Da die Lage der Arbeiterschaft eine derart ungnüstige ge-
worden und der Wille zur Verbesserung der Löhne im Revier
allgemein ist, darf erwartet werden, daß den berechtigten Anfor-
derungen der Arbeiterschaft Rechnung getragen wird. Voraus-
setzung ist natürlich, daß jeder Einzelne seine volle Pflicht tut,
um die gestellten Forderungen durchzusetzen.

Verband der Bergarbeiter Deutschlands.

Deutscher Metallarbeiter-Verband.

Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands.

Verband der Maschinisten und Heizer Deutschlands.
p»	Gcwerkverein H.-D.

Bcrgarbcitcrsvrderungcn ans Kricgsamt.

Im Z w i ck a u° und Lugau-Oelsnitze^ Revier
ist den Bergarbeitern auf ihre am 18. Dezember 1917 erhobenen
neuen Forderungen eine weitere Teuerungszulage von 80 Pf.
je Schicht für Arbeiter über 21 Jahre, 40 Pf. für Arbeiter von
16—21 Jahren und 20 Pf. für jugendliche und weibliche Arbei-
ter, sowie eine Erhöhung der monatlichen Kinderzulagen von
4 auf 6 Mk. für jedes Kind bewilligt worden. Da diese Zulagen
allgemein als unzureichend bezeichnet wurden, haben die Orga-
nisationsleitun,gen in einer weiteren Eingabe an die Werksbe-
sttzer um nochmalige Prüfung der Bergarbeiterforderungen er-
sucht. Sie erhielten aber vom Bergbaulichen Verein für Zwickau
und Lugau-Oelsnitz eine ablehnende Antwort, worin gesagt
wurde, die Werksbesitzer seien in der Lohnfrage soweit entge-
gengekommen, als es ihnen möglich war. Auf Beschluß_ der
Vertrauensleute der Bergarbeiter wandten sich die Organisati-
onsleitungen daraufhin am 18. März erneut mit einer Ein-
gabe an die Kriegsamtsstelle in Leipzig. Wir haben über alles
das in Nr. 12 und 14 der „Bergarbeiter-Zeitung" berichtet. Auf
ein Schreiben der Kriegsamtsstelle antworteten die Organisati-
onsleitungen dann mit folgender Eingabe:

Zwickau, den 26. April 1918.

An die Kriegsamtsstelle

in Leipzig.

Der Kriegsamtsstelle Leipzig bestätigen wir hiermit den
Empfang des Schreibens vom 30. März 1918 (Nr. 18932 N. A.)
in Sachen unserer Eingabe vom 18. März 1918 betreffend die
Forderungen der Bergarbeiter in den Bergrevieren Oelsnitz-
Luaau und Zwickau. Die Kriegsamtsstelle vermißt in unserer
Eingabe in einzelnen Punkten Angaben bestimmter Tatsachen
bezw. Werke.
        <pb n="323" />
        ﻿Es liegt aber in der Natur der Sache, daß man für viele
zwar allgemein bekannte Dinge doch keine bestimmten Tatsachen
anzuführen vermag. So z. B. über die finanzielle Lage be-
stimmter privater Betriebe. Die von diesen veröffentlichten
Geschäftsberichte geben erfahrungsgemäß äußerst selten zuver-
lässige und klare Bilder der wahren finanziellen Lage. Es ist
jedem im wirtschaftlichen Leben Orientierten bekannt, daß diese
Geschäftsberichte aus mannigfachen Gründen tendenziös ge-
färbt werden- Das kann man als Außenstehender mangels in-
timer Kenntnis der finanziellen Methoden zwar nicht immer im
Einzelnen durch bestimmte Tatsachen beweisen, aber doch ist es
so. So hatten wir in unserer Eingabe vom 18. März 1918 u. a.
hervorgehoben, daß die Bergarbeiter der Ueberzeugung sind, die
finanzielle Lage der Werke sei schon in der Vorkriegszeit von
jeher eine so günstige gewesen, daß ihnen ein angemessenes Ent-
gegenkommen in der Lohnsrage möglich gewesen wäre, - selbst
wenn die Werke während des Krieges keine Gewinne erzielt
hätten. Das wußten wir damals auch und alle mit dem hiesi-
gen Bergbau Vertrauten, aber wir waren in dem Augenblicke
nicht in der Lage, dies durch Zahlen zu beweisen.

Inzwischen ist uns nun aber eine Petition der Zehnten-
berechtigtenverbände im Zwickauer Reviere zugegangen, worin
aus Grund intimer Kenntnis von fünf Werken des Zwickauer
Revieres die seit 1898 verteilten Dividenden mitgeteilt werden.

Abschrift dieser Aufstellung fügen wir als Anhang hier bei.

Danach betrug beim Erzgebirgischen Steinkohlen-Aktien-
Verein (gegründet 1840) die gesamte Dividende in den Jahren
1898 bis 1916 6 586 000 Mk. Dazu kommen noch 366 694,41 M.
eigener Zehnten auf die Jahre 1913 bis 1916, so daß sich seit
1898 ein Gesamtgewinn in Höhe von 6 962 694,41 Mk. ergibt.
Das Aktienkapital betrug ursprünglich 720 000 Mk., wurde 1876
um 2 400 000 Mk., und 1913 nochmals um 1 200 000 Mk. erhöht,
so daß dieses z- Zt. 4 320 000 Mk. beträgt. Es sind also allein
seit 1898 Gewinne in doppelter Höhe des Aktienkapitals erzielt
worden.

Beim Zwickauer Brückenberg-Steinkohlenbau-Verein (gegr.
1865) betrug in der gleichen Zeit die gesamte Dividende
4 660 000 Mk. bei einem seit 1890 unverändert gebliebenen
Aktienkapital von 2 700 000 Mk. Es wurde also auch hier eine
Dividende in faßt doppelter Höhe des Aktienkapitals verteilt.

Bei der Zwickauer Bürgergewerkschaft (gegr. 1842) betrug
die verteilte Dividende bei einem seit 1890 unverändert geblie-
benen, bar eingezahlten Aktienkapital von nur 160 000 Mk. und
1 250 000 Mk. Wert des von den Aktionären eingebrachten Un-
terirdischen seit 1898 6 637 600 Mk. Somit wurde hier eine
gesamte Dividende in mehr als dreifacher Höhe des Aktienkapi-
tals verteilt.
        <pb n="324" />
        ﻿

— 325 —

Beim Zwickauer - Oberhohndorfer Steinkohlenbau-Verein
(gegr. 1854) wurden seit 1898 bei einem seit 1890 unveränder-
ten Aktienkapital von nur 765 000 Mk. 14 732 000 Mk. Divi-

nen noch 461 481 Mk. eigener Zehn-
ten, zusammen 15 183 481 Mk- Gewinne. Bei diesem Werke
find also allein seit 1898 Gewinne in fast zwanzigfacher Höhe
des Aktienkapitals verteilt worden.

Beim Zwickauer Steinkohlenbau-Verein (gegr. 1837) wur-
den bei einem seit 1890 unveränderten Aktienkapital von
346 000 Mk. 9 250 000 Mk. Dividenden verteilt, einschließlich des
eigenen Zehnten. Hier wurden also Dividenden in mehr als
fünfundzwanzigfacher Höhe des Aktienkapitals verteilt.

Zu den Gewinnen dieser Werke kommen noch seit dem
Jahre 1909 beim Erzgebirgischen Steinkohlen-Aktien-Verein
3 461 466,64 Mk., beim Zwickauer Brückenberg-Steinkohlenbau-
Verein 2 404 611,31 Mk., bei der Zwickauer Bürgergewerkschaft
686 126,66 Mk., beim Zwickau-Oberhohndorfer Steinkohlenbau-
Verein 3 514 989,60 Mk. und beim Zwickauer Steinkohleubau-
Vcrcin (Vereinsglück) 1 093 013,41 Mk., zusammen 9 056 107,41
Mark, die von den von den Bergarbeitern geschaffenen Werten
in Form von Zehnten in völlig müßige Hände wanderten. Es
ist ferner zu beachten, daß die Kapitalien der Werksbesitzer in
den Jahrzehnten seit Bestehen der Werke sich um das vielfache
vermehrt haben, die Kapitalien der Bergarbeiter aber, d. h. de-
ren Arbeitskräfte, sind bei stets minimalster Anteilnahme an
den Arbeitswerten von Jahr zu Jahr herabgemindert worden,
was in vielen Hunderten Fällen zu frühzeitiger Invalidität
führte und kiinftig in erhöhtem Maße der Fall zu werden droht.

Auch für die von uns in allgemeiner Form wiedergegebenen
Klagen der Bergarbeiter, daß ihnen von den Werksverwaltungen
die Teuerungszulagen durch sogenannte Scheingedinge zum
großen Teil 'wieder entzogen werden, lassen sich von uns natur-
gemäß nur vereinzelte Beweise erbringen, weil die meisten
Werksverwaltungen die gesamten Löhne den Belegschaften nicht
bekanntgeben. In einer von den^Belegschaftsvertreterkonferen-
zen am 3. und 10. März d. Js. (Siehe unsere Eingabe vom 18.
März d. Js.) gewünschten gemeinschaftlichen Aussprache mit den
Werksverwaltungen würden die Belegschaftsvertreter schon die
Nachweise für die Richtigkeit dieser von allen Belegschaften täg-
lich geäußerten Beschwerden erbringen.

Nur von den nachfolgend benannten Werken sind uns in-
zwischen wieder detaillierte Lohnangaben zugegangen. Danach
betrugen beim Zwickauer - Oberhohndorfer Steinkohlenbau-
Verein im Monat März d. Js. die Gewinne (Ausbeuten) auf
Schacht l vor vier Oertern 100 Prozent, vor 30 Oertern über
70 Prozent, vor 31 Oertern 60 bis 70 Prozent, vor 19 Oertern
50 bis 60 Prozent, vor 9 Oertern 35 bis 40 Prozent, Zimmer-
        <pb n="325" />
        ﻿

— 326 —

linge 35 Prozent, für Förderleute 35 bis 45 Prozent, für Tages-
arbeiter 15 bis 35 Prozent. -- Auf Schacht II betrugen die Ge-
winne (Ausbeuten) im gleichen Monat vor 25 Prozent aller
Oerter 70 Prozent und darüber, vor 26 Prozent Oertern 38 bis
50 Prozent, vor 60 Prozent Oertern 61 bis 69 Prozent, für
Zimmerlinge und Reparaturarbeiter 30 bis 65 Prozent, für
Tagearbeiter 8 bis 37 Prozent; 85 Prozent aller Zimmerlinge
und Reparaturarbeiter erreichten jedoch nur 30 bis 40 Prozent
Gewinn.

Von dem Werk Helene-Jda im Oelsnitz-Lugauer Reviere
wird uns berichtet: Auch hier wird Scheingcdinge festgestellt
und als Beweis auf die Betriebspunkte Nr. 63 und 54 auf der
dritten Sohle hingewiesen. Am Monatsschluß kommt der Ge-
winnzettel heraus. Darauf ist angegeben, wieviel überall drauf-
gelegt werden mußte-

Von den Hedwigschächteu: Die Gedinge sind fast überall
Scheingedinge, nur bei einzelnen Oertern kommt die Belegschaft
mit dem Gedinge auf den Lohn, der ausgezahlt wird. Wenn
mit der Kohlenförderung im Gedinge es nicht ausreicht, so wird
vom Steiger die Reparatur und sonstige Nebenarbeit etwas er-
höht, so daß die Mannschaft stets im Unklaren darüber ist, was
verdient wurde.

Deutschland-Vereinsglück: Hier werden die Gedinge in der
Obersteigerstube gemacht, die Belegschaft in der Grube erfährt
überhaupt in den meisten Fällen nichts. Das Gedinge wird
dann in der Mannschaftsstube ausgehängt, ob damit etwas ver-
dient werden kann oder nicht, danach fragt niemand. So sind
die Arbeiter immer auf die Gnade der Grubenbeamten angewie-
sen.

Augustaschacht: Das Gedinge ist meistens Formsache. Vor
vielen Betriebspunkten wird mit dem gestellten Gedinge das
nicht verdient, was ausgezahlt wird.

Vorstehende Angaben sind die wörtlichen Wiedergaben der
uns aus den Belegschaften zugegangenen Berichte.

Auch hinsichtlich der Frage der Schichtzeitverkürzung können
wir naturgemäß nur auf das uns durch unseren Verkehr mit den
Bergarbeitern von diesen so vielseitig vorgetragene Verlangen
hiernach allgemein hinweisen. In allen Zusammenkünften der
Bergarbeiter werden von diesen übereinstimmend fortgesetzt leb-
hafte Klagen über die gesundheitlich so ruinöse lange Schichtzeit
vorgebracht. Am 14. d. Mts. hat auch eine von rund 1000 Per-
sonen besuchte Versammlung der Belegschaft der Zwickauer
Brückenberggewerkschaft den Arbeiterausschuß beauftragt, mit
der Werksverwaltung über dir baldige Wiedereinführung der
achtstündigen Schichtzeit zu verhandeln. Wir gestatten uns, den
im hiesigen Sächsischen Volrsblatt über diese Versammlung er-
schienenen Bericht hier beizufügen.
        <pb n="326" />
        ﻿— 827 —

Die. Werksverwaltung hat dem Arbeiterausschuß auch er-
klärt, daß sie die Berechtigung dieses Verlangens einsehe und
„lieber heute wie morgen" erfüllen würde- Nur scheint die
Werksverwaltung darauf Wert zu legen, daß auf allen Werken
das Gleiche geschieht.

Ebenso ist die Verwaltung der von Arnimschen Werke in-
zwischen den Wünschen der Belegschaft in so weit entgegengekom-
men, daß sie vom 1 d, Mts. ab die Schichtzeit zunächst von 12
auf 10 Stunden verkürzt hat.

Bezüglich der Krankenunterstützung teilen wir mit, daß die
in unserer Eingabe vom 18. März angedeuteten beiden Werke im
Oelsnitz-Lugauer Reviere, die die höchsten Krankenunterstützun-
gen zahlen, die Kaisergrube in Gersdorf und der Steinkohlen-
bau-Verein in Lugau sind.

Ergebenst:

Verband der Bergarbeiter Deutschlands,
Bezirksleitungen Zwickau und Lugau-Oelsnitz i. S.

I.	A.: Fr. Langhorst.

Für den Gewerkverein christl. Bergarbeiter,
gez- G. Hartmann (Dresden).

Vergütung von Feierschichten.

Auf unsere diesbezügliche Eingabe vom 6. Februar ging
untern! 6. Mai folgende Antwort ein:

„Berlin NW 6, den 6. Mai 1918.

An den Verband der Bergarbeiter Deutschlands.

Die Eingabe vom 6. Februar 1918, betreffend Entschädi-
gung der Bergleute für Feierschichten, hat mir Anlaß gegchen,
zunächst die tatsächlichen Verhältnisse eingehend zu prüfen.
Nachdem die Ermittelungen nunmehr abgeschlossen sind, er-
widere ich Ihnen ergebenst folgendes:

1.	Durch die Bestimmungen des Bundesrats vom 31. Ja-
nuar 1918 ----- veröffentlicht im „Zentralblatt für das Deut-
sche Reich" Nr. 5/18 — ist die Frage der Gewährung von Ent-
schädigungen an Arbeiter, die infolge Kohlenmangels feiern
inüssen, geregelt. Nach Ziffer 2 dieser Bekanntmachung kommt
die Gewährung von Zuschüssen nur in Betracht, wenn die
Einstellung oder Beschränkung der Arbeit unmittelbar oder
mittelbar durch Kohlenmangcl herbeigeführt worden ist.
Feierschichten infolge Karbidmangels dürften kaum jemals
mittelbar durch Kohlenmangel verursacht sein, weil Karbid. —
zu dessen Herstellung allerdings Kohle gebraucht wird, — stets
in sehr großen Mengen vorrätig ist. Wenn einem Bergwerk
Karbid fehlt, so kann dies nur an der Verteilung liegen.
        <pb n="327" />
        ﻿328

Ob Feierschichten infolge Wassermangels vergütet werden,
mutz von Fall zu Fall entschieden werden. Solche Feier-
schichten können mittelbar durch Kohlenmangel verursacht sein,
wenn z. B. ein Pumpwerk wegen Kohlenmangels nicht Wasser
schaffen konnte. In dem angegebenen Falle von Zeche Constan-
tin kommt eine Vergütung nicht in Frage, cheil es sich um eine
Steinkohlengrube handelt, und der Wasserrohrbruch nicht durch
Kohlenmangel verursacht ist.

2.	Die in Förderung stehenden — mit Ausnahme der
Kohlenbergwerke, bei denen naturgemätz ein Kohlenmangel
nicht eintreten kann, — insbesondere also die Erz-, Kali- und
Steinsalzbergwcrke, fallen unter Ziffer 1 der Bundesratsver-
ordnung. Da ihr Förder- und ihr Aufbereitungs-, bei Kali-
salzwerken Fabrikations-Betrieb völlig vom rechtzeitigen und
genügenden Kohlenbezug abhängig ist, wird die Vergütung bei
Betriebseinschränkungen infolge Kohlenmangcls gewährt wer-
den müssen.

3.	Eine Vergütung für die Arbeitsunterbrechung infolge

Eiscnbahnwagenmangels kann nicht in Aussicht gestellt werden.
Solche Arbeitsunterbrechungen sind für den Bergbau nichts
Ungewöhnliches, vielmehr eine mehr oder weniger regelmäßige
Herbst- und Wintererschcinung auch in Friedenszeit. Die
durch den Wagenmangel verursachten Feierschichten haben auch
im vergangenen Winter nur in einzelnen Bezirken eine fühl-
bare Arbeitsunterbrechung auf den Bergwerken herbeigeführt.
Es kommt aber hinzu, daß die Eigenart der Bergarbeit im Not-
fälle die Einschiebung vielfacher Ersatz- und Nebenarbeiten an
Stelle der eigentlichen Gewinnungsarbeiten ermöglicht. Ferner
lassen sich erfahrungsgemäß die wirklichen Ausfälle in der
Bergarbeit unschwer durch Einlegung von Ueber- und Neben-
schichten ausgleichen, so daß aus diese Weise eine fühlbare
Schmälerung des regelmäßigen Verdienstes der Bergleute ver-
mieden wird.	Frhr. von Stein."

Eingaben bctr. Wohnungswesen.

Bochum, den 31. Mai 1918.

An das Reichswirtschaftsamt,-Berlin.

Unterzeichnete Organisation gestattet sich, den, Reichswirt-
schaftsamt folgende Eingabe zu unterbreiten:

Die Wohnungsnot nimmt in den Jndnstriekreisen immer
nubr irrer Hand. Schon heute kann man aus dem Wchniingsainte
die Wahrnehmung machen, daß mehr Wohnungen gesucht, wie
angeboten werden. Diese Wohnungsnot wird sich erst recht be-
merkbar machen, wenn die im Felde Stehenden wieder heim-
kehren und die Kriegsgetrautcn ein eigenes Heim beziehen wol-
len. Es ist deshalb nötig, daß schon jetzt Maßnahmen getroffen
        <pb n="328" />
        ﻿329

Werden, um der sich immer mehr verstärkenden Wohnungsnot
abzuhelfen. Wir haben deshalb mit Freuden begrüßt, daß der
Reichstag den Beschlüssen des 10. Ausschusses (Wohnungswesen)
zugestinimt hat. Wir ersuchen das Reichswirtschaftsamt nun ganz,
ergebenst, auf den Bundesrat dahin zu wirken, daß dieser in Ge-
meinschaft und im Einverständnis mit dein Reichswirtschaftsamt
die Bundesstaaten bewegt, alle Vorbereitungen und Maßnahmen
zu treffen, um die Leitung einer planmäßigen und umfassenden
Wohnungserstellung nach dem Kriege in die Wege zu leiten.
Nötig dazu ist die Organisierung aller dafür im Bereiche vor-
handenen öffentlichen und privaten Kräfte, deren Leitung das
Reichswirtschaftsamt als Zentralstelle übernehmen möge. Wei-
ter bitten .wir das Reichswirtschaftsamt, bei der Heeresverwal-
tung dahin vorstellig zu werden, daß alle frciwerdenden Bau-
materialien den Geeminden, in denen Wohnungsmangel herrsche
— und hier kommen besonders die Gemeinden der Industriekreise
in Betracht —, zu billigen Preisen abgegeben werden.

Ebenfalls ist die rechtzeitige Entlassung von Arbeitskräften
zur baldigen Wiederinbetriebsetzung der Industrie von Baustof-
fen dringend nötig. Besonders muß darauf gesehen werden, daß
alle Luxusbauten zurückgestellt werden, und vor allem nur solche
Bauten errichtet werden dürfen, welche geeignet sind, dem Woh-
nungsmangel abzuhelfen.

Zweckentsprechende Familienwohnbaracken in guter Aus-
führung, welche zu mäßigen Preisen vermietet werden können,
wären wohl hier im Industriebezirk als am geeignetsten zu be-
trachten, Heimstätten der aus dem Felde zurückgekehrten Krieger
und ihrer Familie für die Uebergangszeit zu werden, bis der
Ban geeigneter Wohnhäuser die Wohnungsnot beseitigt. Dabei
müßte darauf gesehen werden, daß bei jeder Wohnung ein
Stückchen Land und zugleich Stallung für Kleinvieh vorgesehen
würde.

Vor allen Dingen ersuchen wir das Reichswirtschaftsamt,
mit darauf zu drängen, daß in den Orten, wo heute schon ein
Wohnungsmangel besteht, und dies ist in den Gemeinden des
hiesigen Industriebezirks der Falls billiges Bauland beschafft und
aufgeschlossen wird. Wo fiskalischer Grund und Boden vorhan-
den ist. möge das Reichswirtschaftsamt darauf drängen, daß dieser
zum Zwecke der Errichtung von Wohnbauten überlassen wird.

In der Hoffnung, daß das Reichswirtschaftsamt bei dem
Bundesrate alles tut, was in seinen Kräften steht, um den Woh-
nungsmangel nicht zu einer zu großen Kalamität werden zu
lassen, zeichnet

hochachtungsvoll!

Dcr Borsland des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.
        <pb n="329" />
        ﻿Bochum, ben 31. Mai 1918.

An das Neichsschatzamt, Berlin,

Unterzeichnete Organisation gestattet sich, dem Reichsschatz-
amt folgende Eingabe zu unterbreiten:

Tie heute schon im hiesigen Jndustriebezirke herrschende
Wohnungsnot zwingt uns, das Reichsschatzamt zu ersuchen, bal-
digst den Beschlüssen des Reichstages, das Wohnungswesen be-
treffend, zu entsprechen. Es ist nicht anzunehmen, das; durch
Private Bautätigkeit der Wohnungsnot gesteuert wird. Die je-
denfalls auch nach Abschluß des Friedens bestehende Baukosten-
verteuerung und starke Inanspruchnahme des Kapitalmarktes
wird hindernd auf die private Bautätigkeit wirken. Wir bitten
deshalb das Reichsschatzamt, daß es auf den Bundesrat einwirkt,
danrit dieser die Bundesstaaten veranlaßt, sich in gleichem Um-
fange wie das Reich an der Aufbringung von Miteln für die
Neubautätigkeit zu beteiligen. Höchst notwendig ist auch, daß die
einzelnen Gemeinden, wo der Wohnungsmangel sich bemerkbar
macht, mit zur Aufbringung von Mitteln für Erstellung von
Neubauten veranlaßt werden. Die Versicherungsträger, Kranken-
kassen, Landesversicherungsanstalten, Berufsgenossenschaften usw.,
verfügen auch über sehr viel freies .Kapital, und möge das Reichs-
schatzamt auch diese Stellen, sowie die öffentlichen Sparkassen
darauf aufmerksam machen, daß sie ihre verfügbaren Bestände
möglichst in Darlehen zu Kleinwohnungsbauten bei mäßigem
Zinsfuß anlegen.

In der Erwartung, daß das Reichsschatzamt schnellstens die
Mittel bereitstellt, um die Neubautätigkeit zu beschleunigen und
in vorangeführtem Sinne auf den Bundesrat einwirkt, zeichnet
hochachtungsvoll!

Ter Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.

Bochum, den 31. Mai 1918.

An den Hohen Bundesrat, Berlin.

Unterzeichnete Organisation gestattet sich, dem Hohen Bun-
desrat folgende Eingabe zu unterbreiten:

Nachdem der Reichstag den Beschlüssen des l0. Ausschusses
(Wohnungswesen) zugestimmt hat. und das Reichswirtschafts-
amt aus Reichsmitteln 500 Millionen Mark zur Bildung eines
Bürgschaftsfonds zwecks Gewährung von billigen Darlehen und,
Äauzuschüssen bereitstellt, ersuchen wir den Hohen Bundesrat,
auch die einzelnen Bundesstaaten zur Bereitstellung von Mitteln
zu bewegen. Ferner möchten wir den Hohen Bundesrat, bitten,
die Bundesstaaten zu veranlassen, in Gemeinschaft mit dem
Reichswirtschaftsamt alle Vorbereitungen und Maßnahmen zu
treffen, damit eine Planmäßige und umfassende Wohnungser-
stellung ermöglicht wird. Wir erwarten auch von dem Hohen
        <pb n="330" />
        ﻿331

Bundesrat, daß er die einzelnen Bundesstaaten dazu bewegt
durch Ueberlassuna fiskalischen Grund und Bodens, die Beschaf-
fung und Ausschließung geeigneten billigen Baulandes zu ver-
anlassen. Schon heute ist in den hiesigen Industriebezirken die
Wohnungsnot eine sehr großem ebenso verhält es sich in anderen
Industriegegenden Deutschlands, und müssen schon jetzt alle Vor-
kehrungen getroffen werden, sollen nicht bei Friedensschluß Tau
sende von Familien obdachslos dastehen.

In der Hoffnung, daß der Bundesrat unsere Eingabe be-
rücksichtigt, zeichnet

hochachtungsvoll!

Der Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.

Zur Lage der Saarbergarbeitcr.

Die unterzeichneten Organisationsleitungen wandten sich mit
folgendem Schreiben an den Minister für Handel und Gewerbe:

Saarbrücken, den 6. Juni 1618.

An den Herrn Minister für Handel und Gewerbe
Exzellenz Dr. Sydow, Berlin.

Die unterzeichneten Vertreter der beiden Bergarbeiteror-
ganisationen des Saarreviers gestatten sich, Ew. Exzellenz ganz
ergebenst mitzuteilen, daß sich seit unserer letzten Aussprache
mit der Königlichen Bergwerksdirektion am 17. Mai d. Js.
unter den Bergarbeitern des Saarreviers eine Erregung be-
merkbar macht. Wjr wollen nicht verfehlen, Ew. Exzellenz
darauf aufmerksam zu machen, und verbinden damit die Bitte,
die berechtigten Wünsche der Bergarbeiter zu erfüllen. , Die
beiden Organisationen werden sich gestatten, nebenher einen
ausführlichen Bericht über die heutige Lage der Saarberglerne
einzusenden, und zeichnen

mit vorzüglicher Hochachtung, ergebenst!

Für den Gewerkverein christl. Bergarbeiter Deutschlands:
gcz. Fritz Kuhnen.

Für den Verband der Bergarbeiter Deutschlands:
gez.: Franz Pokorny.

Außerdem wurde dem Minister für Handel und Gewerbe
durch die Bezirksleitung unseres Verbandes folgender Bericht
über die Lage der Saarbergarbeiter übersandt:

„Saarbrücken, den 8. Juni 1918.
An das Ministerium für Handel und Gewerbe,

zu Händen Sr. Exzellenz Dr. Sydow, Berlin.

Tie Unterzeichnete Bezirksleitung des Verbandes der Berg-
arbeiter Deutschlands erlaubt sich, nach Aussprache und Verstän-
        <pb n="331" />
        ﻿332

digung mit der Bezirksleitung des Gewerkvereins christlicher
Bergarbeiter zu Saarbrücken Eurer Exzellenz über die Lage und
Vorkommnisse in letzter Zeit im Saargebiet Aufklärung zu
geben:

Es haben am 20. Februar und am 1k. Mai d. Js. zwischen
den Vertretern der Königlichen Bergwerksdirektion zu Saar-
brücken und den Vertretern der beiden für das Saarrevier in
Frage kommenden Bergarbeiterverbände Verhandlungen statt-
gefunden. in denen Lohn- und sonstige Arbeiterfragen erörtert
wurden. In der Hauptsache war es die Lohnfrage, über die in
den Verhandlungen eine Verständigung zwischen der Königlichen
Bcrgwerksdirektion und den gewerkschaftlichen Arbeitervertretern
versucht wurde. Leider haben diese Verhandlungen nicht ein Er-
gebnis gezeitigt, mit dem sich die Saarbergleute hätten zu-
frieden geben können. Auch die von den Zentralvorständen der
Bcrgarbeiterverbände bei Eurer Exzellenz angesuchte und stattge-
fundene Besprechung hat dieses Ergebnis nicht günstiger ge-
staltet. Daher erlaubt sich die Bezirksleitung des unterzeichneten
Verbandes, ergebenst, noch einmal Eure Exzellenz auf die

Notwendigkeit einer besseren Lohn- und Arbeiterbehandlung
im Saargebiet

hinzuweisen. Trotz der bisher vorgenommenen Lohnerhöhungen
können die Saarbergleute damit nicht einverstanden sein, stveil
diese Erhöhungen einen Ausgleich mit der fortgesetzten Stei-
gerung der Lebenshaltungskosten nicht herbeigeführt Haben. Die
iin August vorigen Jahres geforderten und Ende September be-
willigten 10,60 Mark Durchschnittslohn für Hauer reichten nicht
aus, die damalige Lebenshaltung der Bergarbeiter zu sichern.
Inzwischen sind die Kartoffelpreise allein um weit mehr als
das Doppelte gestiegen, in der Stadt Saarbrücken müssen sogar

12,50	Mk. für den Zentner gezahlt werden; in Ortschaften der
Umgebung sind sie nicht Vieh billiger. Feststellungen, die den
Stand der Preise für Lebensmittel und sonstige Bedarfsartikel
im Arbeiterhaushalt betrafen, wiesen in der Zeit vom Herbst
1017 bis zum Frühjahr 1918 eine Durchschnittssteigerung von
30—40 Prozent auf, und die Preise steigen weiter, wie selbst
behördlich angekündigt wird! Ihnen stöbt, nach Angaben der
Königlichen Bergwerksdirektion eine Lohnsteigerung von etwa 10
Prozent im Saargebiet gegenüber. Der im Vorjahre anläßlich
der Lohnbewegung der Saarbergleute bewilligte Lohn betrug,
wie oben angegeben, 10,60 Mark, im November 1917 sollten, nach
Angaben der Direktion, 11.32 Mark verdient worden sein; in
der Sitzung am 17. Mai erklärte die Direktion, daß der Hauer-
lohn bzw. Lohn für eigentliche Bergarbeiter 11,68 Mark im
Monat April betragen habe. Ist dem so, dann ist es richtig,
daß sich
        <pb n="332" />
        ﻿die Lebenshaltung der Bergarbeiter verschlechtert

hat. Man hat hier festzuhalten, datz es sich bei dem Vergleich
mit den Lebensmittelpreisen um solche Waren handelt, die den
Bergleuten überall käuflich sind, zumeist die rationierten Waren.
Wegen des großen Mangels an manchen dieser Waren, oder
besser gesagt, wegen der Zurückhaltung von Waren durch Produ-
zenten und Händler, langen die für die Bergleute zur Verfü-
gung stehenden und an sie verteilten Waren nicht aus, sie sind
gezwungen, sich des Schleichhandels zu bedienen, wo sie Preise
für Lebensmittel und andere Bedarfsartikel aufbringen müssen,
die das Zehn- und Mehrfache gegen die Friedenspreise und das
Doppelte und Dreifache gegen die Preise von vor ein und zwei
Jahren ausmachen.

Für Kinderschuhe werden 80 bis 100 Mark genommen, An-
züge müssen mit mehreren hundert Mark schon im legalen Han-
del bezahlt werden, so geht es auch mit Frauen- und Mädchen-
kleidern. Ter lange .Krieg hat in erster Linie in den Arbeiter-
familien die Hauswirtschaft ruiniert, die Haushaltungsgegen-
stände, Kleidung, Wüsche, alles das muß neu angeschafft werden,
aber Monatslöhne gehen drauf, um das eine und das andere,
was unbedingt angeschafft werden mutz, zu kaufen. Was hat
da der Lohn von 11,68 Mark für den Mann und die Familie
zu bedeuten, die von der Hand in den Mund leben, und die alles
und jedes Stück schwer bezahlen niüssen? Wer im Saargebiet
vertraut ist, weiß, daß es Tausende von Hauern gibt, die bis
heute nicht einmal den Lohn von 10,60 Mark erreicht haben, von
diesen Arbeitern geht die Mehrzahl mit unter 10 und 0 Mark
Bruttolohn nach Hause. Diese haben den Jammer der Teuerung
am meisten zu tragen.

Der Nettolohn sinkt bei hunderten Bergleuten sogar unter
8 Mark herunter. Wenn gewünscht wird, sind wir bereit, hierfür
die Beweise in Gestalt der uns vorliegenden Lohnzettel zu er-
bringen. Dabei handelt es sich um die bestgelohnten Arbeiter,
die Hauer, die eigentlichen Bergleute. Und wenn es dann vor-
kommt, wie es vielfach geschieht, daß Hauer, die den angegebenen
Durchschnittslohn nicht einmal erreichen, sich Gedingekürzungen
gefallen lassen müssen, dann kann man sich die Erbitterung den-
ken, die solche Maßnahmen auslösen. So sind auf Jägersfreude,
Abteilung Flöz 9. sechs Kameradschaften, die bisher einen Ge-
dingelohn von 9,80 Mark verdienten, die Gedinge um 60 Pf.
pro Tonne gekürzt worden, anderen Kameradschaften auf der-
selben Grube das Gedinge um 20 bis 40 Pf. In der Steiger-
abteilung 13 auf Grube Reden hat die Kameradschaft Müller-
Held-Günther im März d. Js. 7,32 Mark Nettolohn verdient.
Sie haben sich beschwert und dabei auf che vielen Nebenarbeiten,
die sie zu leisten hatten, hingewiesen. So gab es in dem Monat
eine Schicht Förderausfall, am 5. März schlechte Betriebsför-
        <pb n="333" />
        ﻿- 334

derung und Wagenmangel, am 7. März Strotz- und Holzpfeiler-
arbeiten, woran allein 5 Mann beschäftigt wurden; am 9. März
m der Frühschicht Strotzarbeit und Verlegung eines Mannes zu
Tage; am 11. März Strotzarbeiten und Forderungsausfall durch
Zerreißen eines Seiles. Am 16. März gab es wieder Stoßar-
beiten und Bergeversetzen, am 18., 25. und 29. März desgleichen.
Die Arbeit war am Bergeversätz weit zurück, so daß stets ein
Mann dort beschäftigt war; die Schuld daran lag an dem Stei-
ger, der die Laxheit im Bergeversätz hatte einreihen lassen. Die
angeführten Arbeiten, die zur Vorrichtung und Sicherheit dienen,,
werden im Gegensatz zu vielen anderen Bergrevieren im Saar-
becken zumeist nicht bezahlt. Wenn solche Arbeiten aber sich an-
häufen, wie das an der Arbeitsstelle der Kameradschaft Müller-
Held und Genossen war, und dann solche Löhne verdient werden,,
wie angegeben, so versteht man, daß sich eine Kameradschaft be-
schwert. Das hat auch die genannte getan, in ruhiger, höflicher
Weise, aber das Entgegenkommen der Bergverwaltung bestand-
darin, daß sie

die militärischen Reklamationen für die Beschwerdeführer
zurückzog und diese in kürzester Zeit zum Militärdienst beordern
ließ. Diese Art und Weise, Beschwerdeführer zu behandeln, die
mit den verdienten Jammerlöhnen nicht einverstanden sind,
scheint jetzt im Saarrevier Mode zu werden.

Auf Jtzenblitz ging es wie auf Reden zu. Ebenso wurde der
Bergarbeiter Johann Lehnen aus Spießen auf Grube Heinitz.
behandelt, nur weil er besseres Gedinge wünschte. Mit ihm sind
eingezogen wegen einer Lohneingabe der Maschinist Emil Meyer
auf Grube Viktoria bei Püttlingen, wegen Organisationszuge-
hörigkeit der 42 Jahre alte Bergmann Johann Risch aus Fisch-
bach.^ Der Bergarbeiter Konrad Andres aus Heiligenwald wurde
auf schnellstem Wege eingezogen, weil er eine ihm seitens eines
Beamten zugefügte ungerechte Ehrenverletzung sich verbat. Die
Saarbergleute klagen nicht nur über Hunger und kargen Lohn.
sie klagen, daß ihnen heute auf den Saargruben überhaupt eine
Behandlung zuteil wird, wie sie das seit Jahren nicht mehr ver-
spürt haben.

Vor Elend zusammenbrechende Menschen werden mit Lohn-
reduktionen traktiert.

Im Revier stellt sich heraus, daß bei mangelhafter Ernäh-
rung und infolge der Ueberanstrengung besonders die jungen
Leute bis zum 20. Jahre von Krankheiten befallen werden, die
man früher nicht gekannt hat und die die Aerzte als Folge der
Unterernährung hinstellen. Statt mit richtigen Mitteln den
jungen Leuten entgegenzukommen und dafür Sorge zu tragen,
daß sie für ihr ganzes Leben nicht zu frühzeitig unglücklich ge-
macht werden, ist man auf der Grube Friedrichsthal hergekom-
men und hat solchen erkrankten jungen Leuten befohlen, Reverse
        <pb n="334" />
        ﻿335

zu unterschreiben, daß sie gewillt sind, für bis zu 2 Mark weni-
ger Lohn, als wie sie ihn in gesunden Tagen verdient haben, gu.
arbeiten. In der Lohnfrage wollen wir uns noch folgende Hin-
weise gestatten: Bei der anscheinend übergroßen Zahl von Be-
amten auf den Saargruben hält man es für angebracht, diese
Beamten

zur Kontrolle an den einzelnen Arüeitspnnkten

zu verwenden. Das geschieht natürlich auch mit der Absicht, die
Gedinge auszuprobieren. Was geschulten Steigern auf Grund
von Erfahrungen m wenigen Stunden gelingen müßte, dazu
bedarf es auf den Saargruben mehrerer Beamten und mehrerer
Tage. Wie es dabei getrieben wird, dafür folgendes typisches.
Beispiel:

Im Arbeitsbetrieb, Flöz 4, Strebe 1t, Westl. Abteil. 111,
Schüttelrutschenarbeit, hatte die Kameradschaft bei guter An-
strengung im Monat März 8,95 Mark, im Monat April nur noch.
8,09 Mark Gedinge- bzw. Nettolohn verdient. Als Ursache des.
niedrigen Lohnes wird das niedrige Gedinge (3,40 Mark für
die Tonne Kohlen), hauptsächlich aber das schlechte Gebirge an-
gegeben, das dem Eisen- und Stempelausbau stark im Wege-
stand. Unter solchen Umständen verlangte die Kameradschaft ein
besseres Gedinge -- mehrfach ist das geschehen — mit dem Er-
folg, daß am 7. Mai in der Frühschicht der Fahrsteiger Grösser,,
der Steiger Milding und noch ein Aufseher vor der Arbeit er-
schienen und die Kontrolle der Arbeit übernahmen. Was sonst
fehlte, wurde unter der neuen Aufsicht und Mitwirkung heran-
geschafft, Holz und Eisen; es wurden noch zwei Mann zur .Koh-
lengewinnung hinzukommandiert und andere Aenderungen ge-
troffen. die zur Hebung der Förderung dienten. Die Kontrolle
hat drei Tage gedauert, die Kohlen wurden da genommen, wo
sie am besten fielen; statt mit Eisen wurde mit Holz verbaut, der
Bergevorsatz wurde vernachlässigt, Nebenarbeiten so gut wie gar-
nicht gemacht, und die Sicherung in einer Weise behandelt, wie
das bisher vor dieser Arbeit noch nicht passiert war. Aber, was
die Beamten wollten, erzielten sie. Es wurden so viel Kohlen
gefördert, daß der Gedingelohn um 2 bis 3 Mark an den drei
Tagen stieg, so daß nach Auffassung der Beamten an eine Auf-
besserung des Gedinges nicht zu denken war. Die Kamerad-
schaft konnte dem gegebenen Beispiel nicht folgen, denn kauin
hatten die Beamten ihre Kontrolle beendet, als
der ganze Arbeitsort gänzlich zu Bruch ging und dem Werk
nach Schätzung mehrere zchntauscnde Mark Schaden ent-
standen ist.

So war bei der Kontrolle gewirtschaftet worden. Mahnungen
aus der Kameradschaft, daß es soweit mit einer solchen Kontrolle
kommen würde, wurden nicht beachtet Der Fahrsteiger hat er-
kläre: „Ich übernehme die Verantwortung!" Die ihm schwer
        <pb n="335" />
        ﻿33t&gt;

genug geworden wäre, wenn der Zusammenbruch der strebe
während der Arbeit erfolgt wäre. Dann hätte es Leichen und
Verwundete abgesetzt. So wurden die Gedinge ausprobiert, es
sind ja genug Beamte da, und der Bergfiskus hat Geld, wenn
sich, wie oben auf der Grube Sulzbach und auf anderen Werken,
solche Folgen von Gedingeprüfungen ergeben. Das ist kein
Einzelfall auf Grube Sulzbach, wer die Saarverhältnisse kennt,
weiß, wie Sicherungen für Leben und Gesundheit der Arbeiter
zum Lohne stehen. Wir geben zu, daß nach beinahe vier Jahren
Krieg

die Gesamtleistung auch der Saarbcrglcute sich vermindert

hat. Tie Unterernährung und die vielfach gefälschten oder min-
derwertigen Nahrungsmittel tragen nicht dazu bei, die physischen
Kräfte der Arbeiter hoch zu halten. Dazu kommt, daß ein Teil
der besten, jüngsten Kräfte im Felde steht und durch Gefangene
sowie invalide und bergfremde Arbeiter oder durch Frauen
und jugendliche Arbeiter ersetzt werden muß. Hinzu kommt dann
als Ursache der Minderleistung der Mangel an Rohmaterial, von
gediegenen Werkzeugen usw., und schließlich, wie das im Saar-
gebiet häufig genug zu beobachten ist, unzulängliche Verlegungen
und Zusammenlegungen der Kameradschaften, wie auch, wie der
Fall von Grube Sulzbach zeigt, falsche Anordnungen. Minder-
leistung aus Mutwillen oder Trägheit herbeizuführen, würde
dem Arbeiter heute schlecht und bitter zu stehen kommen. Er
weiß ja kaum, wie er mit den besseren Löhnen auskommen soll,
wie aber mit niedrigen Löhnen haushalten? Die teure Kriegs-
zeit zwingt die Menschen, zu arbeiten, was in ihren Kräften
steht, schon um der Möglichkeit halber, ihre Existenz aufrecht zu
erhalten. Wie es in Wirklichkeit aussieht mit der Vorenthaltung
der Arbeitskraft auf den Saargruben, das kann nur mit den
Worten ausgedrückt werden, daß die Bergleute nie schwerer ar-
beiten mußten, wie in den Kriegsjahren. Nie haben sie ihre
Gesundheit und ihre Kräfte mehr anspannen müssen, wie in
dieser Zeit. Das ist eine Wahrheit, die gegenüber den Lamen-
tationen über Minderleistung der Bergarbeiter ausgesprochen
werden muß.

Wir erinnern da an

die Ueberstunden und Ueberschichteu,
die auf den Saargruben haufenweise verfahren werden. Für
den Bergmann, der Ackerwirtfchaft besitzt, Selbstversorger ist
und über gute Nahrungsmittel verfügt, für den mögen die^
Schwierigkeiten im Verfahren von überanstrengenden Ueber-"
schichten nicht so groß fein, als für jene tausende Bergleute, die
sich mit einem Nahrungsmittelaufwand begnügen müssen, wie
ihn selbst der ärmste Mensch in Friedenszeiten nicht kannte. Die
einfachen Schichtzeiten sind für diese tausende Bergleute über-
genug, sie absorbieren völlig die Kräfte, die ein Arbeiter übrig
        <pb n="336" />
        ﻿- 'V-'ri i-'r'’, ■:~-’-c7t-''£5''Tr-'' ^l- “* r-Ä?fcStS^'V^'~':'£'•**Sf*S&lt;

'i^u^äJ^ ...........................................................................................................................................................................

— 337 —

hat. Wenn trotzdeni Ueberstunden und Ueberschichten verlangt
und gemacht werden, so haben wir an dem körperlichen Befin-
den und an der Behandlung der jungen Leute schon gezeigt, zu
welchen Folgen das führt. Gewiß, es lasseir sich Ueberstunden
und Ueberschlchten nicht ganz vermeiden, aber es mutz alles sein
Matz haben. Wie es damit aber steht, zeigt die kürzlich im
Snargebiet erlassene Anordnung, daß so- und soviel Ueber-
schlchteu zu Verfahren sind, keine Woche ohne Ueberschicht. Da
werden die Arbeiter nicht gefragt, kaum, daß es den Arbeiter-
ausschüssen angedeutet wird; es heißt einfach, es werden dann
und dann Ueberschichten verfahren! Bergarbeiter, die diesem
Befehl nicht nachkommen, werden in Strafe, genommen. Ob
die Bergarbeiter für die Befahrung die Zeit und die Nahrungs-
mittel haben, spielt keine Rolle! Da ist es kein Wunder, ioenir
ein großer Teil der Bergarbeiter solche Art der angeordneten
Befahrung abgelehnt hat. Sie sind brö zu 4 Mark und darüber
für ihr Fehlen bei der Ueberschicht bestraft worden. Es ist er-
klärlich, daß die Bergarbeiter lebhaft gegen die Bestrafungen
Protestieren und sich den Abzug der Strafgelder nicht gefallen
lassen lvollen. In ihren Reihen ist die Auffassung verbreitet,
daß heute noch die Erklärungen, die aus dem preußischen Berg-
werksministerium stammen, gelten, daß Zwangsmittel, um Ueber-
schichten zu erzwingen, gegen Bergarbeiter nicht angeordnet
werden dürfen.

Zur Frage der Ueberschichten möchten wir noch auf folgende
Tatsachen Hinweisen, die das Verfahren von Ueberschichten den
Bergleuten im Saarrevier schwerer niachen, als in anderen Berg-
revieren. Tausende Bergarbeiter wohnen weit von ihrer Ar-
beitsstelle entfernt, weit in die Pfalz hinein, im Hunsrück, Be-
zirk Trier u. a. Viele von ihnen fahren täglich nach Hause und
verlieren dadurch täglich viele Stunden wegen Bahnfahrt und
Weggängen von den Hcimatstationen nach Hause und^ zurück.
Wenn diese Leute in der Morgenschicht arbeiten und Samstag
abend Ueberschichten verfahren, kommen sie in mehr als drei
mal acht Stunden überhaupt nicht zur Ruhe, lind Sonntags
gehen religiösgesinnte Bergarbeiter zur Kirche, und lvenn sie
einen Acker haben, nachher zur Feldarbeit, die sie in den weni-
gen freien Stunden in der Woche auch noch betreiben. Für
diese Leute sind die Ueberschichten eine Plage, und mehr noch
für diejenigen, die die ganze Arbeitswoche in dumpfen Schlaf-
häusern liegen, nicht die Bequemlichkeiten eines Familienlebens
genieße» und nur des Sonntags nach Hause kommen, um dort
ihre für sie bereitstehenden Arbeiten zu erledigen. Das geht
jahrein, jahraus so. Vielfach macht sich auch die Bergverwaltung
nichts daraus', die Verlegung von Bergleuten so vorzunehmen,
daß diesen nicht wenig Zeit verloren geht, um nach und von den
Schächten zu kommen. Wir haben Beispiele, wo auch durch
        <pb n="337" />
        ﻿33«

bureaukratisches Eingreifen. gewisser Behörden auf deni Lande
den nur an den Sonntagen zu Hause weilenden Bergleuten sogar
»och diese Freizeiten durch ^nutzlose Laufereien und Besorgungen
genommen werden. Die Saarbergleute wenden sich vor allen
Dingen

gegen die niedrigen Löhne,

nicht nur, weil die Teuerung Familien mit niedrigem Einkom-
men zum Hungern und zur unerträglichen Entbehrung ver-
dammt, sondern weil die niedrigen Löhne auch ein Unrecht be-
deuten. Die Lohnunterschiede betragen im Saarbergbau bei den
Hauern 5 und 6 und mehr Mark, es gibt, wenn nicht viele, so
doch Bergarbeiter, die fast den doppelten Lohn verdienen, wie
ihre Mitkameraden gleichen Berufsgrades, Dabei haben, wie
jeder Berufsbergmann weist, oft die Männer um den geringeren
Lohn sich mehr abgemüht, als diejenigen, denen glückliche Ver-
hältnisse zur Seite standen und die hohe Löhne verdienten. Auf
Gruben in den Nachbargebieten des Saarreviers, z. B. die
Pfälzischen, sind die Hauerlohnunterschiede aufs äusterste einge-
schränkt, sie bürsten in St. Ingbert und Verbuch kaum 2 Mark
betragen. Warum soll das im Saargebiet nicht möglich sein,
warum soll es keinen Weg geben, der dem pfälzischen niedrigen
Lohnunterschied nahekommt? Leiden könnte doch höchstens das
System, daß Gedinge vielfach nach Gunst und Ungunst verteilt
werden, worüber die Klagen der Bergarbeiter auch nicht auf-
hören. Und schließlich liegt es im Interesse des Bergfiskus-
ivie auch im Interesse anderer Unternehmer selbst, daß di'e Quelle
des ständigen Unfriedens in der Arbeiterschaft, das sind nicht
allein die großen Lohnunterschiede, das sind vor allen Dingen
die niedrigen Löhne, endlich verstopft wird und die Arbeiter ihrer
Arbeit und ihres Lebens froh werden. Dazu gehört dann noch
die Beseitigung der im Saargcbict grassierenden

Scheingcdinge.

Ee schwächt die frohe Arbeit, die Aussicht, nicht zu wissen, was-
verdient wird. So geht es einem großen Teile der Gedingear-
beiter, die vielfach erst in den letzten Tagen des Monats erfahren,,
was sie ungefähr, bestimmt wissen sie es immer noch nicht, ver-
dienen. und die auch hier sich der Gunst und Ungunst ihrer Vor-
gesetzten überlassen sehen. Schließlich fordern die Bergleute die

Erhöhung der Schichtlöhne unter und über Tage

Erhöhung auch der Löhne für Frauen und jugendliche Arbeiter.
Wie häufig finden sich Frauen, die durch ihre Erwerbsarbeit,
wenn der Mann im Felde oder verstorben ist, gezwungen sind,
sich und eine Anzahl Kinder zusammen zu ernähren. Da heißt
es auch bei den ineisten Frauen im Saargebiet: Arbeiten und
hungern! Ueber Tage werden ausgelernte Handwerkm (Be-
rufshandwerker) oft nicht besser bezahlt, wie ungelernte Lchicht-
        <pb n="338" />
        ﻿löhner. Auch hier mutz eine Aenderung eintreten. Hier gibt
es genug Handwerker, die verheiratet und mit vielen Kindern
gesegnet sind, die samt allen Zuschlägen keinen ausreichenden
Lohn verdienen. Aus diesen wie aus anderen Gründen haben
die Bergarbeiterverbände auf dem Standpunkt gestanden, datz
es gut wäre, in der schweren Kriegszeit auch den
kinderreichen Familien

durch Gewährung von erhöhten Kindergeldern entgegenzukom-
men. Was den Kindern an Schuhen, Kleidern und Wäsche ge-
kauft werden mutz, erfordert horrende Summen. Mit den bis-
her gezahlten Kindergeldern ist da wenig gedient. Man sollte
meinen, datz es hier gar keiner Begründung bedarf, um helfend
einzugreifen. Will man ärmere Familien mit grotzer Kinder-
zahl besonders berücksichtigen, läßt sich schon der Weg finden,
wenn der gute Wille da ist.

Hiermit sind die Wünsche und Beschwerden angedeutet, die
sich in den Lohnfragen laut machen, und die die Bergarbeiter
auch im Saarrevier ständig in den letzten Jahren in Bewegung
hielten. Wir erkennen an, daß man durch Bewilligung von Lohn-
forderungen und Entgegenkommen andererseits dazu beigetragen
hat, daß ernste, schwierige, wirtschaftliche Konflikte ausgeblieben
find. Auch die Bergarbeiter erkennen das an, aber Notwendig-
keiten, von welchen oft ihre Existenz abhängt, zwingen die Berg-
arbeiterschaft, mit ihren Forderungen über das Bewilligte hin-
auszugehen. Wer unter und mit den Bergleuten lebt, versieht
das und mutz den Verlangenden Recht geben.

Die Gründe, die bisher den Forderungen der Bergarbeiter
entgegengehalten wurden, z. B. der Hinweis auf die „selbstver-
schuldete"

Minderleistung der Bergarbeiter,

sind nur Scheingründe, sie sind eine Verletzung des Berufs, der
Arbeiterehre, der Arbeiter. Wir betonen nochmals, in keiner
Zeit sind die Arbeitskräfte im Bergban so angespannt gewesen,
wie während dieses Krieges. Wenn die. Leistung trotzdem fiel,
dann sind hierfür Ursachen vorhanden, an denen die Arbeirer
unschuldig sind, für die sie keine Verantwortung zu tragen haben.
Mit berechtigtem Ingrimm wendet sich die Bergarbeiterschaft
gegen die Versuche, sie für ivirtschaftliche Wirkungen der Min-
derleistungen haftbar zu machen. Wenn der fiskalische Betrieb
in wenigen Jahren auch nicht die Rentabilität der früheren
Jahre zeigt, wenn aber gerade für den Staatsbergbau die Aus-
sicht besteht, nach der Kriegszeit sich a», ehesten zu erholen,
dann, so meinen wir, sollte man zu Zeiten, wie wir sie jetzt in
Deutschland durchmachen, nicht nur auf Industrie-, sondern auch
auf Lebenskultur desjenigen Teiles der Bevölkerung sehen, die
ihre Kraft und Gesundheit zusehends mehr und mehr dem Lande
zum Opfer bringt. Die Kraft Deutschlands beruht nicht allein
        <pb n="339" />
        ﻿340

'' / 2»

auf öcr Abwehr unserer militärischen Volksgenossen an den Fron-
ten, auch in der Heimat, in der Industrie, in Schacht und Hütte
werden unendliche Opfer gebracht, diese Verteidigung des Landes
draußen zu ermöglichen. Was sollen da die Summen bedeuten,
die aufzubringen wären, um die Kräfte der Arbeitenden zu er-
halten. Was da für Summen aufgewendet werden müßten, um
vor allen Dingen die niedrigen Lohne Dm Saarbergban ver-
schwinden zu lassen, das ist nicht von der Bedeutung, den Wider-
stand gegen die Beseitigung dieser niedrigen Löhne, wie er in
den bisherigen Verhandlungen zwischen Bergverwaltung , und
Urbeitervertreter zutage trat, zu rechtfertigen. ^Wir ersuchen
daher Eure Exzellenz, dafür zu sorgen, das; die Saarbergleute
nicht vergebens darauf hoffen, was ihnen längst und zu Recht
gebührt.

Eure Exzellenz machen wir zum Schluß noch auf
die rücksichtslose Behandlung der Saarbergleute
aufmerksam. Wie es damit auf den Saargruben bestellt ist, das
erinnert an die Luft, die aus dem bekannten Arbeitexreglement
von 1/97 herausstrahlt. Lo wie heute muß es im Saarrevier
schon vor inehr als hundert Jahren ausgesehen haben. Weniger
die hohen, als die Unterbeamten, Steiger und Obersteiger, sind
es, die sich gegen Arbeiter in der rücksichtslosesten Weise benehmen.
Strafen und Grobheiten setzt es wegen den geringsten Kleinig-
keiten ab. Und auch an Mißhandlungen mangelt es nicht, die,
wie wir schon erlebt haben, von höherer Stelle aus (Grnbenin-
spektion 9, Friedrichsthal) dann noch gerechtfertigt werden.

Drohungen mit dem Schützengraben	'

kann man täglich hören, und wie auf berechtigte Beschwerden tat-
sächlich mit Einziehungen geantwortet wird, davon erzählen die
schon weiter oben angedeuteten Beispiele von den Gruben Reden,
Heinitz usw. Es werden auch Arbeiter auf gewisse Zeiten abge-
legt, und auch das wegen Kleinigkeiten. Es ist der übergroße
Teil der Unterbeamten, der sich so benimmt, und wie oft man
sich auch gegen sie beschwert hat, diese Angehörigkeiten gehen
weiter. Früher mochte das gehen, weil die Saarbergleute es
nicht besser wußten; heute sind sie in ihrer Mehrheit gewerk-
schaftlich organisiert, heute wissen sie, wie Arbeiter anderwärts
behandelt werden, und welche Behandlung Arbeiter in Anspruch
nehmen können. Und daher halten sie es für gut, auch aut
diesem Wege einmal die höchsten Stellen in der preußischen Berg-
verwaltung davon in Kenntnis zu setzen, daß es so, wie es die
vom übergespannten Autoritätsdusel beseelten Unterbeamten bis
heute getrieben haben, nicht mehr weiter gehen darf.

Wir sehen davon ab, hier auf etwa noch vorhandene Wün-
sche einzugehen. Darüber wird der obersten Bcrgverwaltungs-
stelle noch von anderer Seite aus Bericht erstattet werden. Uns
        <pb n="340" />
        ﻿841

kommt es darauf an, den allgemeinen Wünschen der Saarberg-
arbeiter entsprechend, dem Bergwerksministerium die Klagen
und Beschwerden zu unterbreiten und zu zeigen, wo zuzufassen
ist, wenn im Interesse des Vaterlandes, besonders während des
Krieges, alles seinen ruhigen und ordnungsgemäßen Gang
gehen soll.

Ergebenst!

Die Bezirksleitung des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.

I.	91.: Franz Pokornh."

Eingabe bctr. Lohnerhöhung für alle Bergarbeiter.

Essen, Bochum, Wanne, den 25. Juni 1913.

An den'Zechenverband in Essen, Bismarckstraße.

Nach der Bundesratsverordnung vom 15. Juni d. Js. sollen
die Getreidepreise eine erhebliche Steigerung erfahren. Weizen
und Roggen werden um 35 Mark die Tonne erhöht, Hafer und
Gerste um 30 Mark. Diese Steigerung bringt auch eine Er-
höhung der Mehlpreise mit sich. Da heute ohnehin schon die
Kosten der Lebenshaltung für die Bergarbeiterschaft fast uner-
schwinglich sind, sehen sich die unterzeichneten Verbände, in Er-
ledigung der immer dringender werdenden Vorstellungen der Be-
legschaften genötigt, für dieBergarbeiter folgendes zu beantragen:

1.	Für Hauer und Lehrhauer einen Durchschnittslohn von
15 Mark pro Schicht, ausschließlich Kindergeld und etwaiger an-
derer Teuerungszulagen.

2.	Für erwachsene männliche Schichtlöhner unter imb über
Tage eine Lohnerhöhung von mindestens 2 Mark pro Schicht.

3.	Für weibliche und jugendliche Arbeiter eine Lohnerhöhnna
von mindestens 1 Mark pro Schicht.

l. Eine Verdoppelung des Kindergeldes.

Zur eingehenden Begründung vorstehender Anträge führen
wir folgend-e -ms:

Die demnächst eintretende Steigerung der Getreide- und
Mehlpreise, die schon an sich eine erneute Belastung der Konsu-
mentenschaft bedeutet, muß im Zusammenhange mit den Preisen
für alle anderen Lebensmittel, Kleidung,Schuhwerk usw. gewertet
werden. Diese Preise sind heute so, daß- eine weitere Erhöhung
der Lebensmittelpreise nicht mehr ertragen werden kann. Zwei-
fellos wird aber die Erhöhung der Getreidepreise eine Preisstei-
gerung für die anderen landwirtschaftlichen Produkte im Gefolge
haben. Schon jetzt werden verschiedene Produkte genannt, die
angeblich ebenfalls erheblich teurer bezahlt werden müßten.
        <pb n="341" />
        ﻿342

Als Vertreter der Bergarbeiterschaft haben wir gegen diese
Politik der ständigen Preiserhöhungen, die Lurch dasTelegramm
des Bergbaulichen Vereins an den Herrn Präsidenten des Kriegs-
ernährungsamtcs im Frühjahr 1917: „es kommt für den Ver-
braucher mehr auf das Vorhandensein, als auf den Preis der
Ware an", noch gestützt wurde, stets aufs schärfste protestiert. Die
Löhne der Bergarbeiter sind während des Krieges bei weitem
nicht in dem Matze gestiegen, wie die Preise für die Lebens-
bedürfnisse.

Nach der neuesten amtlichen Lohnstatistik für das 1. Viertel-
jahr 1918 stellte sich z. B. der Durchschnittslohn sämtlicher Ar-
beiter im Oberbergamtsbezirk Dortmund auf 9,46 Mark pro
Schicht. Hauer und Lehrhauer verdienten durchschnittlich 12,16
Mark, Schichtlöhner unter Tage 8,10 Mark, Schichtlöhner über
Tage sogar nur 7,68 Mark. Bei solchen Löhnen wird die Be-
schaffung des notwendigsten Lebensunterhaltes, besonders für die
niedrig entlohnten Schichtlöhner, immer mehr in Frage gestellt.
Trotzdem wird aber in einer gewissen Presse das Volk immer
aufs neue gegen die angeblich so unverhältnismäßig „hohen"
Löhne der Arbeiter aufgehetzt.

Was der Lebensunterhalt kostet, geht aus einer bereits im
vorigen Jahre aufgestellten Verbrauchsrechnung für eine fünf-
köpfige Bergmannsfamilie in Esten hervor. Es zeigte sich da, daß
für die betreffende Familie, in der noch die Frau für sich und die
Kinder die Kleidung selbst anfertigte und der Mann die Schuhe
zum größten Teile selbst flickte, eine Gesamtwochenausgabe von
82,49 Mark erforderlich war, pro Tag also 11.78 Mark. Mittler-
weile sind ja die Haushaltungskosten nicht billiger geworden, im
Gegenteil erheblich gestiegen.

Bei einer ähnlichen Berechnung des Statistischen Amtes in
Frankfurt a. M. stellte sich heraus, daß eine sechsköpfiae Familie,
um einigermaßen ausreichend leben zu können, täglich 11,21
Mark ausgeben mutz. Es handelte sich dabei nur um Ausgaben
für Nahrungsmittel. Wer mit solchen Zahlen die Löhne der
Bergarbeiter vergleicht, wird sich der Einsicht nicht verschließen
können, daß die Löhne zum Lebensunterhalt und zur Aufrecht-
erhaltung der so notwendigen Arbeitskraft nicht ausreichen.

Damit nun die Bergarbeiter die so erheblich gesteigerten
Kosten der Lebenshaltung in etwa ausgleichen können, ist eine
Erhöhung der Bergarbeiterlöhne unbedingt erforderlich. Wir
bitten daher um Gewährung der eingangs gestellten Forderun-
gen.

Zur persönlichen Aussprache in der vorstehenden Angele-
genheit sind &gt;vir auf Wunsch gerne bereit.

Mit hochachtungsvollein Glückauf!

(Folgen Unterschriften der vier Bergarbeiterverbände.)
        <pb n="342" />
        ﻿Die gleiche Eingabe wurde auch an den Minister für Handel
und Gewerbe, Dr. Sydow, gerichtet, und ebenfalls um eine Aus-
sprache gebeten.

An den Reichskanzler sandten die Verbände folgende
Eingabe bctr. Gewährung einer Aussprache.

Essen, Bochum, Wanne, den 25. Juni 1918.

An Se. Exzellenz, den Herrn Reichskanzler

Grafen von Hertling, Berlin.

Beifolgend gestatten sich die unterzeichneten Vorstände der
Bergarbeiterorganisationen, Ew. Exzellenz eine an den Herrn
Handelsminifter und den Zechenverband gerichtete Eingabe zur
gefälligen Kenntnisnahme ganz ergebenst zu unterbreiten.
Gleichzeitig erlauben wir uns die Bitte, Ew. Exzellenz möge uns
zur Erörterung der gegenwärtigen Ernährungsverhältnisse eine
Besprechung gewähren.

Zur Begründung unserer Bitte weisen wir darauf hin, das;
die kürzlich angekündigte Preiserhöhung für Getreide und Mehl
unter der Arbeiterschaft eine große Erbitterung hervorgerufen
hat. Man hält die Erhöhung sachlich in keiner Weise für gerecht-
fertigt und die angegebenen Gründe für nicht stichhaltig. Be-
züglich des Hinweises auf die Uebernahme der Druschprämie
auf das Reich wird hervorgehoben, daß die Summe auf dem
Wege der Steuern aufgebracht werden mutz, und hierfür in erster
Linie die breiten Schultern der minderbemittelten Volkskreise
herhalten müssen.

All diese Gründe fordern zu einer nachdrücklichen Stellung-
nahme ^gegen die Preiserhöhung heraus. Um so mehr, als auch
jetzt wieder die Schraube ohne Ende angesetzt wird, mit der Be-
gründung, die Preise mützten in das richtige Verhältnis zu den
Gctreideprcisen gebracht werden. Weil die Getreidepreise hoch
sind, müssen die Viehpreise steigen, daher dann auch die Fleisch-,
Butter-, Milchpreise usw.

Die Folge hiervon ist, daß die Notlage des größten Teiles
der minderbemittelten, schwer arbeitenden Bevölkerung immer
kritischer und die, Bestreitung des erforderlichen Lebensunter-
haltes immer schwieriger wird.

Dazu kommt dann noch, daß auch die innerpolitische Situa-
tion durchaus nicht dazu angetan ist. die breiten Volksmassen
mit der Erhöhung der Getreide- und Mehlpreise, sowie mit
weiteren Preissteigerungen weiter zu beunruhigen. Die Herab-
setzung der Brotration, dann vor allem die heftigen Kämpfe um
die Erweiterung der politischen Volksrechte, wobei besonders die
Vertreter ländlicher Kreise die größten Schwierigkeiten machen,
die unverständliche Haltung der Regierung in Sachen der Ar-
        <pb n="343" />
        ﻿344

beitskammern haben eine außerordentlich verbitterte, zu großen
Bedenken Anlaß gebende Stimmung im Volke hervorgerufen.

Aus diesen Gründen haben wir die eingangs erwähnte Bitte
an Ew. Exzellenz gerichtet, in der Hoffnung, daß dieselbe eine
gütige Berücksichtigung findet.

Mit hochachtnngsvollem Glückauf!

(Folgen Unterschriften der vier Bergarbeiterverbände.f

I

Eingabe bctr. Reichszuschüssc zu den durch die Kriegsvcrhältnisie
erforderlichen Mehrleistungen der deutschen Knappschaftsvereiuc.

Bochum, Essen, Wanne, den 1. Juli 1918.

An Sir Exzellenz, den Herrn Reichskanzler Grafen von Herr-
ling, den Hohen Reichstag und den Hohen Bundesrat, Berlin.

Unterzeichnete, beauftragt von den Knappschaftsmitgliedern,
die den vier Bergarbeiterverbänden angehören, gestatten sich,' fol-
gende Eingabe zu unterbreiten und um deren Berücksichtigung zu
ersuchen:

„Den deutschen Knappschaftsvereinen sind die Ausgaben,
welche ihnen durch die Kriegseinwirkungen entstanden, aus
Reichsmitteln zu erstatten."

B e g r ü n düng.

Die lange Dauer des Krieges bringt die deutschen Knapp-
schaftsvereine in immer mißlichere Verhältnisse. Laut einer
Denkschrift über Maßnahmen zur Förderung der Gesundung in
den geldlichen Verhältnissen der preußischen Knappschaftspen-
sionskassen vom 25. Mai 1915, die dem preußischen Landtage vor-
lag, brachten die Kriegsfahre 1914/15 schon eine Belastung von
76 Millionen Mark für die Knappschaftsvereine mit sich. Nach
einer Schätzung des Mathematikers, Herrn Direktor Dr. Zim-
mermann, Bochum, wird sich diese Summe auf 160 Millionen
Mark im Jahre 1917 erhöht haben.

Inzwischen ist noch eine bedeutende Steigerung eingetreten
und werden dadurch die Vermögensrücklagen der K'nappschasts-
vereine, welche die Leistungen garantieren.sollen, immer kleiner.
Waren doch Ende des Jahres 1917 schon 46 Prozent der Rücklagen
durch die Einwirkungen des Krieges verbraucht., Das sind die
vollen Einnahmen aller Knappschaftsvereine für 3 Jahre. Auf
die Mitgliederzahl gerechnet, kommen durchschnittlich 330 Mark
auf den Kops. Die Leistungsfähigkeit der Knappschaftsvereine
wird durch die lange Dauer des Krieges immer mehr geschwächt,
und leiden darunter die Knappschaftsinvaliden, Witwen und
Waisen.

Anträge um Erhöhung der Knappschaftsrenten werden mit
der Begründung abgewiesen, daß die verringerten Vermögens-
        <pb n="344" />
        ﻿345

bestände Aufbesserungen, deren Nötigteit anerkannt wird, nicht
zulassen. Tie verteuerte Lebenshaltung fordert aber dringend,
daß eine Erhöhung der .n nappschaftsremeu eintritt. Diese sind
seit Ausbruch des Krieges nur in einzelnen Vereinen um weni-
ges gestiegen und zwar nur dadurch, daß Bergwerksverwaituu-
gen, so im Saarbrücker Kuappschaftsverem, Teuerungszulagen
zu den Renten bewilligten, die aber bei Reichsrentnern heute aus-
gerechnet werden. Ebenso verhält es sich im Allgemeinen Knapp-
schaftsverein Bochum, wo man sowohl den Kuappschaftsinvaliden,
wie auch den Witwen und Waisen durch Zuwendung des berg-
baulichen Vereins Teuerungszulagen gab. Nachdem aber durch
die Bundesratsverordnung vom 6. Januar 1918 Zulagen für
Rentenempfänger der. Invalidenversicherung gewährt wurden,
rechnet man auch lster diese Zulage den Reichsrentnern auf.

Tie KuapPschaftspensiouen sind für die heutige Zeit bei der
durch die Kriegseinwirkung verteuerten Lebensweise zu niedrig.
Nach der Statistik der Knappschaftsvereine Preußens für das
Jahr 1911 betrug die durchschnittliche Höhe der satzungSmußigen
Pensionen bei den Krankheiisinvalidcn 388,40 Mark chhrlich,
bei den Unfallinvaliden 204,41 Mark, und bei den Kriegöin-
validen 186,18 Mark. Ta durchschnittlich die Hälfte der Jnva-
!idi npensionen an Witwen gezahlt wird, kann man er»ie''eu. wie
gering erst die Rencen dieser sind.

Tie Knappschaftsmitglieder drängen darauf, daß Erhöhung
der KuaPPfchaftSrenten eintreten müsse. Die Knappschaftsver-
ofne weisen aber, wenn solche Anträge einlaufen, darauf hin. das;
die verringerten Vermögensbestände Aufbesserungen, deren Nö-
tigkeit durchaus anerkannt wird, nicht zulassen. Die Vermögens-
Verhältnisse der Knappschaftsvereine waren schon vor Beginn des
Krieges derart, daß sie in Wirklichkeit die Leistungen für die
Knappschaftsmitglieder nicht garantieren konnten, und hat der
Krieg erst recht große Lücken gerissen.

Das ii or sinn sie tu' Vermögen deckte die
laufenden Pensionen im Jahre 1813 beim

Jur Deckung der Aewartsckaf
für waren Ende 1913 diirchschn. für
Jahre 1 Penswuskassenmiigiied vorh.

Allgem. Knappschaft	sverein Bochum 11	72 JL
Brandenburger	19	286 JL
Halberstädter	„ 12	174 JL
'Hallescher	„	17	330 Ji
Haupt-	„ ! 1	166 JL
Plessischer	„	9	43 Ji
Rheinpreußener	62	413 JL
Thüringischer	8	19 JI
Der Krieg mit	seinen Begleiterscheinungen	hat dies
hältnisse nun sehr	verschlechte» t, und zwar in	allen de

Knappjchaftsvereiiiei..
        <pb n="345" />
        ﻿WSSSSSm»

3o schilderte der Herr Ministerialrat Tr. Rohmer im bayeri-
schen Abgeordnetenhause am 13. Januar 1916 die Lage der
bayerischen Knappschaftsvereine und führt? dabei aus:

„Nach der Knappschaftsstatistik für 1914 beträgt die Ge-
samtsumme der Invaliden-, Witlven- und Waisenpensionen
aller Vereine vor dem Kriege bereits 837,663 Mark. Nun ist
zu befürchten, daß diese Lasten durch den Krieg auf nahezu
1 Million steigen werden, wodurch sich die Lage der Ver-
eine recht beträchtlich verschlechtern wird."

Der Miesbacher Knappschaftsverein in Oberbayern, der 1916
am Jahresschlüsse 3193 Mitglieder aufwies, hat in 2 Jahren, und
zwar vom Schlüsse des Jahres 1914 bis 1916, eine Vermögens-
Minderung von 47 937 Mark durch die Kriegseinwirkung erlitten.
So wie in den preußischen und bayerischen Knappschaftsvereinen
sieht es auch in denen der anderen Bundesstaaten aus.

Deshalb erklären auch die Werksvertreter in den Knapp-
schaftsvereinen, daß sie wohl die große Notlage der Knapvschafts-
invaliden, Witwen und Waisen anerkennen: aber wegen der Ver-
nhlechterung der Vermögensverhältnisse durch die Kriegseinwir-
kung fi.t keine Rentenerhöhung eintreten könnten.

Bei den kleinen Renten, welche heute gezahlt werden, wird
aber das Lebensalter der Invaliden und Witwen gekürzt, und die
Waise» müssen körperlich verkümmern. So geht ein großer Teil
der Volkskraft, die wir so dringend benötigen, verloren, was ver-
hütet werden muß. Dies ist nur möglich, wenn das Reich sich
bereit erklärt, die durch die Kriegseinwirkung verbrauchten Sum-
men den Knappschaftsvereinen zu erstatten. Ebenso wie das
Reich Mittet bereitstellt, um sonstige Schäden, die der Krieg
verursacht, zu heilen, muß auch hier von Rechtswegen dafür ge-
sorgt werden, daß die Knappschaftsrentner die harte Kriegszeit
überstehen können.

Die Knoppschaftsvereine sind ein solch wichtiger sozialer
Faktor, daß sie weiter leistungsfähig und auf gesunder Grund-

lage erhalten werden müssen. Dies geschieht aber nur dann,

wenn man ihnen die Mehrleistungen, die ihnen durch den Krieg
aufgebürdet wurden, erstattet, auf daß sie die knappschaftlichen
Leistungen erhöhen können, ohne dabei zu befürchten, in Zukunft
zusammenzubrechen.

Wir geben uns deshalb der Hoffnung hin, daß unsere Ein-
gabe bewirkt, den Knappschaftsinvaliden, Witwen und Waisen
das Durchhalten zu ermöglichen, indem aus Reichsmitteln dazu
beigetragen wird, das .Knappschaftswesen zu stärken und Mittel
zur Aufbesserung der Kwappschaftspensionen bereitzustellen.

Mit hochachtungsvollem Glückauf!

(Folgen Unterschriften der vier Bergarbeiterverbände.)
        <pb n="346" />
        ﻿Antwort des Ministers aus die Lohneingabe.

Die Bergarbeiterverbände erhielten auf ihre Lohnein-
gabe vorn 26. Juni vom Munster für Handel und Gewerbe.
Dr. Sydow, folgende Antwort:

Berlin W 9. den 6. Juli 191».

Auf die von den Bergarbeiterverbänden an mich gerichtete
Eingabe vom 26. Juni d. Js., betreffend Lohnerhöhung für die
Bergarbeiter, teile ich Ihnen ergebenst mit, daß ich das Königl.
Oberbergamt Dortmund ersucht habe, über den Inhalt der Ein-
gabe mit den Beteiligten zu verhandeln und mir danach mit
tunlichster Beschleunigung zu berichten. Bis zum Vorliegen
dieses Berichts muß ich mir die Entschließung wegen der von
den Bergarbeiterverbänden gewünschten Besprechung vorbehalten.

Ich ersuche, die mitunterzeichneten Bergarbeiterverbände
hiervon benachrichtigen zu wollen.	Sydow.

Lohneingabe für Oberschlcsirn.

siattowitz, den 21. Juli 191»

An den

oberschlesischen Berg- und Hüttenmännischen Verein E. V.

K a t i c w i !$.

Die. letzthin int oberschlesischen Jndustrierevier stattgefun-
denen Bewegungen veranlassen die ergebenst unterzeichneten Ver-
treter der hier ansässigen Bergarbetterverbände, die Mitglieder
des Berg- und Hüttenmännischen Vereins auf die dringende
Notwendigkeit einer ausreichenden Lohnerhöhung für Bergar-
beiter hinzuweisen. Da mir mit den Lohn- nnö Arbeiksverhält-
isissen der ans den Gruben beschäftigten Leute durchaus vertraut
sind und ihre Wünsche kennen, erlauben unr uns. folgende Vor-
schläge zwecks Aufbesserung der Löhne zur geneigtesten Berück-
sichtigung zu unterbreiten:

1.	Das Gedinge der Hauer ist derart zu erhöhen, daß bei
normaler Arbeitsleistung ein Lohn nicht unler 12,60 Mark
verdient werden kann.

2.	Der ersten Forderung entsprechend Erhöhung des Ge-
dinges für Füller und Schlepper, so daß ihr Lohn im bis-
herigen Verhältnis zu dem Hauerverdienst bleibt.

3.	Werden Hauer im Schichtlohn beschäftigt, so ist ein Lohn
von 10 Mark zu zahlen.

A. Allen unter und über Tage beschäftigten Arbeitern und
Arbeiterinnen, einschließlich der Jugendlichen, ist eine
Lohnerhöhung von 26 Prozent zu gewähren. Soweit für
        <pb n="347" />
        ﻿348

diese Arbeiter im Juli bereits Lohnzulagen bewilligt wur-
den, können sie in Anrechnung gebracht werden.

5. Für jedes Kind unter 14 Jahren ist eine monatliche Zu-
lage von 6 Mark zu zahlen.

Zur Begründung erlauben wir uns folgendes anzuführen:
Die außerordentliche Belastung der Arbeiterhaushaltungen in-
folge enormer Preissteigerung der Lebensmittel und aller Be-
darfsartikel, wie Kleidung, Schuhe, Wäsche und dergleichen, er-
fordert dringend eine Erhöhung der bisher gezahlten Löhne. Tie
Erregung der Bergarbeiter ist leicht erklärlich, wenn man berück-
sichtigt, daß ihre Löhne nicht halbwegs Schritt gehalten haben
mit der Verteuerung der Lebenshaltung. Infolge der verkürzten
Brotration und der gänzlichen Stockung der Kartoffelzufuhr
ivaren die Bergarbeiter besonders gezwungen sie sind es aber
auch bei vollen Lebensmittelrationen, wenn sie arbeitsfähig blei-
ben wollen —, nichtrationierte Lebensmittel zu den bekannten
Wucherpreisen kaufen zu müssen. Hierzu reichen aber die Löhne,
welche hinter denen anderer. Bergbaureviere bedeutend zurück-
stehen. nicht aus. Die Folge ist Unterernährung. Zusammenbruch
und Erschöpfung der Arbeitskraft, lvodurch sich die Erregung bis
zum äußersten steigerte.

Weitere Preissteigerungen stehen bevor. Durch die Bundes-
ratsverordnung vom ist. Juli d. Js. wird das wichtigste Lebens-
mittel, das Brot, verteuert. Grenzenlos ist die Preissteigerung
für Bekleidungs- und Haushaltswäsche, weshalb Anschaffungen
bisher zurückgestellt lvurden. Die Arbeiter und ihre Familien
tragen ihr Letztes. Mit der fortschreitenden Jahreszeit sind des-
halb Neuanschaffungen unumgänglich. Zur Bestreitung dieser
dringenden Bedürfnisse sind Einkommensteigerungen erforderlich.

Nach der amtlichen Statistik betrugen die Durchschnittslöhne
im ersten Vierteljahr 1918 für:

Nieberrh. Stein-	eigentliche  Bergarbeiter	sonstige  Bergarbeiter	erwachsene  Tagearbeiter	jugendliche  Arbeiter
kohlenbergbau	12,31 Mark	8,34 Mark	7,76 Mark	3,42 Mark
Ruhrrevier	12,16 „	8,10 „	.7,68	„	3,39	„
Aachener Revier	1.1,13	„	7,60	„	6,66 „	3,09	„
Saargebiet	10,64	„	8,17	„	7,93	„	3,41
Oberschlesien	0,64	„	6,86 „	6,23	„	2,80 „

Dieses Mindereinkominen der oberschlesischen Bergarbeiter,
gegenüber ihren Kameraden in den^ anderen Hauptbergbaube-
zirken Preußens, wie es durch die Statistik offenbart wird, ist,
gemessen an der Arbeiterleistung, den Gewinnergebnissen der
Werke und der gleichen Teuerung, nicht gerechtfertigt.

Wir erlauben uns noch auf die kürzlich veröffentlichte Be-
rechnung des statistischen Amtes der Stadt Frankfurt a. M.
        <pb n="348" />
        ﻿- 349

hinzuweisen, worin festgestellt wird, daß eine sechsköpfige Fa-
milie zur Beschaffung der täglichen Lebensmittel 11,24 Mark
benötige. Damit sind auch die vorstehend aufgestellten, beschei-
denen Forderungen vollauf gerechtfertigt.

Indem &gt;vir den Vorstand des Berg- und Hüttenmännischen
Vereins bitten, seinen Mitgliedern die Erfüllung der Forderun-
gen wärmstens empfehlen zu wollen, zeichnen

mit hochachtungsvollem Glückauf!

(Folgen Unterschriften der vier Bergarbeiterverbände.)

Lohneingabc an den Saarfiskus.

Eine gemeinsame Lohneingabe an die fiskalische Bergver-
waltung, um wenigstens einen Ausgleich zwischen Löhnen und
Teuerung herbeizuführen, lautet:

Saarbrücken, den 10. August 1918.
An die Königliche Berawerksdirektion, Saarbrücken.

Die Vertreter der unterzeichneten Verbände danken freundlickst
für die telephonische Einladung zur Besprechung der Lohnerhöhung.
Sie nehmen Bezug auf die durch die Lagespresse gegangene Mitteilung
über die in Aussicht gestellte Lohnerhöhung und unterbreiten hiermit
die Wünsche der Belegschaften des Saarrevrers:

Die Belegschaften wünschen:

1.	Die Erhöhung des Durchschnittslohnes der Klasse I aus 13,50
Mark, des weiteren wünschen sie die Vermeidung von Löhnen
unter 12,50 Mark bet normaler Leistung an Hauer;

2.	Die Erhöhung des Durchschnittslohnes für die Klassen II und
III auf 11,50 Mark; Löhue unter 10,50 Mark sind für die
erwachsenen Arbeiter dieser Klassen zu vermeiden.

3.	Die Erhöhung der Löhne für Arbeiter und Arbeiterinnen der
Klaffen IV und I' um je 1 Mark pro Schicht.

4.	Einen Lohnzuschlag für Sonntagsschichten von 50 Prozent, und
für Neben- und Ueberschichten in der Woche von 30 Prozent.

Die Wünsche von 1. bis 4. sind unter Ausschluß der Berechnung
des Kindergeldes zu verstehen.

Die unterzeichneten Vertreter der Verbände sprechen die Hoffnung
aus, daß die Königliche Bergwerksdirektion alles tut, um die berech-
tigten Wünsche der Belegschaften zu erfüllen.

Mit hochachtungsvollem Glückauf!

Für den Verband der Bergarbeiter Deutschlands:

I. A.: Franz Pokornh.

Für den Gewerkverein christlicher Bergarbeiter Deutschlands:

I. A.: Fritz Kuhnen.
        <pb n="349" />
        ﻿350

Zugeständnisse in der Lohnfrage.

Vom Minister für Handel und Gewerbe ging an die Berg-
arbeiterverbände folgendes Schreiben ein:

Berlin W. 9, den 13. August 1918.

Im Anschluß an die mit Ihnen (Vogelfang) und Herrn Hüsemann
hier stattgehabte Besprechung teile ich Ihnen mit, daß nach den mir
gegenüber abgegebenen Erklärungen der Vertreter des rheinisch-west-
fälischen Bergbaues mit folgenden Lohnerhöhungen, beginnend mit dem
1. August d. Js. mit Bestimmtheit zu rechnen ist.

1.	Die durchschnittlichen Gedingelöhne (Klasse 1 der amtlichen Lohn-
stattstil) werden bis Ende 1918 weiter in derselben Weise eine allmäh-
liche Erhöhung erfahren, wie sie während des Jahres 1917 und des
ersten Vierteljahres 1918 nach und nach gesteigert worden sind. Dies
versteht sich unter der Voraussetzung, daß nicht außergewöhnliche Er-
eignisse, insbesondere Störung durch Wagenmangel, Rückgang der Lei-
stung (gegenüber dem Staude von 1917 und ersten Vierteljahr 1918)
und dergleichen eintreten.

2.	Die Schichtlöhne werden allmählich von demselben Zeitpunkt ab
so steigen, daß im Durchschnitt bis zum Ende dieses Jahres eine Ge-
samtsteigerung von 1 Mark je Schicht erreicht wird.

Zunächst ist vom 1. d. Mts. ab das Kindergeld, soweit dies nicht
schon vorher geschehen war, verdoppelt worden. Diese Zuwendung ist
in die Lohnerhöhung einzurechnen.'

Ich glaube mich der Erwartung hingeben zu dürfen, daß die Ver-
treter der Arbeiterorganisationen, was an ihnen liegt, tun werden, um
die Ruhe unter den Belegschaften aufrecht zu erhalten und jedem Ver-
suche einer Störung der Kohlenförderung, die im vaterländischen In-
teresse unbedingt vermieden werden muß, entgegenwirken.

I. A.: Althans.

Eingabe betr. Kartoffelversorgung für die Jndustriebezirke.

Essen, Bochum, Wanne, den 13. August 1918.

Die unterzeichneten Vergarbeiterorganisationen ersuchen das
Reichsernährungsamt, für die Industriebezirke

a)	die Kartoffelration auf mindestens 10 Pfund pro Kopf
und Woche festzusetzen.

b)	dafür zu sorgen, daß die Kartoffeln' so weit wie möglich
von der Bevölkerung selbst eingekellert werden können.

Eine Kartoffelration von 10 Pfund pro Kopf und Woche ist
das mögliche Mindestmaß. Im letzten Jahr wurden 7 Pfund
geliefert. Damit ist die Bevölkerung im allgemeinen nur aus-
gekommen, weil durch den Schleichhandel gewaltige Mengen ver-
trieben wurden. Die Bevölkerung^darf aber bei einem solch wich-
tigen Lebensmittel nicht auf den Schleichhandel angewiesen sein.
Zur weiteren Begründung der Forderung auf Lieferung von
mindestens 10 Pfund weisen wir noch auf die zunehmende Ver-
schlechterung des allgemeinen Ernährungs- und Gesundheitszu-
        <pb n="350" />
        ﻿stanbos bor Bevölkerung hin. Soll die Jnbustriebevölkerung ar-
beitsfähig erhalten werben, bann muß man ihr bie Kartoffeln
in ausreichender Menge liefern.

Die Selbsteinkellerung hat sich im letzten Jahre im allge-
meinen sehr gut bewährt. Infolge der guten pfleglichen Behand-
lung in den Einzelhaushalten sind die Kartoffeln bei weitem nicht
in dem Maße verfault, wie bei der Massenaufbewahrung. Es
entstanden auch nicht die großen Verluste durch Frost, und keine
großen Störungen in der Versorgung. Sodann konnten die
Transportmittel zur Verfügung gestellt werden. Die Bevölkerung
hat im allgemeinen ihre Ration auch ganz gut eingeteilt. Des-
halb sollte auch in diesem Jahre die Selbsteinkellerung der Kar-
tosfeln in den Bezirken, in denen sie immer üblich war, wieder
ermöglicht werden.

Mit vorzüglicher Hochachtung!

(Folgen Unterschriften der vier Bergarbeiterverbände.)

* * *

Auf die Eingabe zur Kartoffelversorgung erfolgte am

4.	September folgende Antwort:

Berlin, den 4. September 1918.

Die Bemessung der im kommenden Wirtschaftsjahr zur Verteilung
zu bringenden Wochenkopfmenge an Kartoffeln auf mehr als 7 Pfund
zuzüglich 1 oder 1 'A weiteren Pfundes zur Deckung von Schwundverlusten
bedauere icl) zur Zeit nicht in Aussicht stellen zu können.

Im vergangenen Wirtschaftsjahr ist es trotz günstiger Ernteergeb-
nisse nur mit den gröstten Schwierigkeiten möglich gewesen, die Vertei-
lung einer Wochenration von 7 Pfund Kartoffeln nahezu bis zum Be-
ginn der Frühkartofselernte durchzuführen. Die diesjährigen Ernteaus-
sichten sind zwar nicht ungünstig, immerhin wird aber nach den bis-
herigen Schätzungen Sachverständiger mit ebenso hohen Erträgen wie im
vergangenen Jahr nicht gerechnet werden können; auch ist die Witterung
in den kommenden Wochen von ausschlaggebender Bedeutung und kann
bei anhaltender Feuchtigkeit noch die Ernte sehr nachteilig beeinflussen.
Demgegenüber werden im kommenden Wirtschaftsjahr erheblich höhere
Anforderungen an die Kartoffelernte gestellt werden müffen.

Abgesehen von der für die Dauer des ganzen Wirtschaftsjahres zu
gewährleistenden Versorgung der Zivilbevölkerung und der Notwendig-
keit, die Heeresverpflegung in noch höherem Maße als bisher sicherzu-
stellen, muß die Herstellung von Kartoffeltrocknungserzeugnissen zu
Zwecken der Brotstreckung in erheblich größerem Umfange als im ver-
gangenen Jahr erfolgen und vom Anfang der Versorgungsperiode an,
nicht erst im Laufe des Winters, in Angriff genommen werden. Danach
ist die größte Sparsamkeit bei der Verteilung dringend geboten. Die
Entscheidung über eine später etwa in Betracht kommende Heraufsetzung
des Wochenkopfsatzes muß daher einer Prüfung auf Grund des end-
gültigen Ernteergebnisses im Laufe des Novembers vorbehalten bleiben.
Zu berücksichtigen ist hierbei, daß die bestehenden, insbesondere durch die
Abnutzung des Eisenbahnmaterials bedingten, großen Transportschwie-
rigkeiten die Beförderung beliebig großer Kartoffelmengen nicht gestatten
        <pb n="351" />
        ﻿und daher die den Bedarfsstellen zuzuführenden Vorräte auch in dieser
Hinsicht Beschränkungen unterworfen sind.

Neben der Zuführung der an die einzelnen Verbraucher unmittelbar
zu verteilenden Bedarfsmengen wird aber durch besondere Maßnahmen
für ausreichende Belieferung der kommunalen und industriellen Speise-
anstalten Sorge getragen werden.

Die Einkellerung der Kartoffel» in den Einzelhaushaltungen soll
auch im neuen Wirtschaftsjahr überall dort, wo sie schon bisher üblich
war, soweit es nach den räumlichen Verhältnissen ohne Gefährdung der
Vorräte angängig ist, nach Möglichkeit gefördert werden.

I. V.: v. Braun.

Zugeständnisse in der Niederlausitz.

Auf die Eingabe der Verbünde an den Minister für Handel
unb Gewerbe fand am 21. August eine Aussprache der Verbands-
vertreter mit Vertretern des Oberbergamts Halle statt. Diese
Aussprache hatte nur informatorischen Charakter und war sehr
kurz. Sie wurde noch beengt durch die Mitteilung, daß die
Herren eine Panne gehabt hätten und um 11 Uhr in Calau schon
lvieder abfahren müßten. Es wurde mitgeteilt, daß man den
Abend vorher dieselbe Aussprache mit den Vertretern der Werke
gehabt habe. Die Herren hätten anerkannt, daß die Lage der
Arbeiter dringend einer Aufbesserung bedürfe, sie konnten aber
nur dann Lohnerhöhungen eintreten lassen, wenn seitens des
Ministers der geforderten Kahlenpreiserhöhung zugestimmt
würde. Nach längerer Aussprache hätten sich die Herren auf
bestimmte Vorschläge geeinigt, und zwar auf folgender Grund-
lage:

Wenn der Preis pro	Tonne erhöht		wird:			
	um 3,—	JL	2,50	Jl	2,—	oll
Erwachsene Arbeiter	1,20	JL	0,80	JL ~	0,60	Jl
Arbeiterinnen	0,80	JL	0,60	JL	0,40	Jl
Jugendliche	0,60	JL	0,40	Jl	0,30	JL

Im Gedinge solle eine Aufbesserung erfolgen, daß dieselbe
Höhe herauskommt. Für Ueberarbeit gebe man keine Prozente,
denn bei den heutigen Ernährungsverhältnissen würden Ueber -
stunden nicht mehr gemacht und könnten dieselben auch nicht ver-
langt werden. Für Sonntagsarbeit wolle man 50 Prozent und
für Arbeit an den drei hohen Feiertagen (Weihnachten, Ostern,
Pfingsten) sollen 100 Prozent Zuschlag gezahlt werden.

Seitens der. Vertreter der Verbände wurde kein Zweifel
gelassen, daß diese Zugeständnisse die Arbeiter nicht befriedigen
können. Das, was gefordert worden ist, ist das Mindeste, was
gewährt werden müsse, auch ohne Kohlenpreiserhöhung. Es
wurde daraufhin noch mitgeteilt, daß die Herren Arbeitgeber bei
einer Kohlenpreiserhöhung unter 2 Mark die Tonne überhaupt
zu keiner Lohnerhöhung sich verstehen könnten, da die Selbst-
        <pb n="352" />
        ﻿— BöB —

kosten im Durchschnitt 98 Prozent betrügen. Das wurde ange-
sichts der Geschäftsergebnisse des letzten Jahres seitens der Ver-
treter der Arbeiter angezweifelt, weil dann im letzten halben
Jahre ein derartig hoher Niedergang der Rentabilität zu ver-
zeichnen gewesen sei, daß er durch nichts seine Erklärung finden
könne. Daraufhin erklärte der Vertreter des Oberbergamts:
Es wäre tatsächlich so, sie hätten sich überzeugt. Die Lebens-
mittelpreise seien gegenüber dem Vorjahre ganz gewaltig ge-
stiegen, und dasselbe sei bei den Rohmaterialien der Braun-
kohlenwerke der Fall.

In der Zwischenzeit ist seitens des Ministers für Handel
und Gewerbe die Zustimmung zur Erhöhung der Preise um
2,40 Mark die Tonne, einschließlich Steuer, gegeben worden.
Im Anschluß daran ging folgender Bescheid des Ministers ein:

* * *

Berlin W. 9, den 29. August 1918.

An die Bezirksleitung des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands
in T h a m m bei Senftenberg N.-L.

In Verfolg der Eingabe der Arbeiterverbände vom 18. d. Mts.
haben, wie dort bekannt, behördliche Verhandlungen mit den Vertretern
des Niederlausitzer Braunkohlenbergbaues stattgefunden, um von ihnen
die Zusage der Bewilligung einer Lohnerhöhung an ihre Belegschaften,
die aus dem durch die Preiserhöhungen gewonnenen Mehrerlöse gedeckt
werden soll, herbeizuführen. Die Werksvertreter wollten sich angesichts
des Standes der Selbstkosten ihrer Werke und deren ganzer wirtschaft-
lichen Lage zu einer ziffermäßig bestimmten Lohnzusage mir gegenüber
nur unter der Bedingung bereit erklären, daß ihnen eine vom 1. Sep-
tember d. Js. wirksame Preiserhöhung von 3 Mark je Tonne Briketts
zugestanden würde. Eine Preissteigerung in diesem Ausmaß verbietet
die allgemeine Lage.

Mit Rücksicht aus das mir nachgewiesene, erneute, erhebliche An-
wachsen der Selbstkosten der Werke und auf die von den Werksvertreteru
anerkannte Notwendigkeit der Heraufsetzung der Bergarbeiterlöhne habe
ich mich mit einer Preissteigerung um je 2 Mark je Tonne Briketts
für den 1. kommenden Monats einverstanden erklärt. Daraufhin haben
die Werksbesitzer neuerdings mir gegenüber die Erklärung abgegeben, daß
sie im Zusammenhange mit der Preiserhöhung im weiteren Verlauf des
zweiten Halbjahres 1918 eine wirksame, die erneute Verteuerung der
Lebenshaltung der Belegschaften berücksichtigende Lohnsteigerung ein-
treten lassen wollen, und haben die Gewährung eines Teiles dieser Lohn-
steigerung für den 1. September d. Js. in Aussicht gestellt, während der
Rest bis zum Schluß 1918 durchgeführt sein soll.

Sollten sich wider Erwarten Meinungsverschiedenheiten über die
weitere Entwicklung der Löhne ergeben, so muß ich den Arbeiteraus-
schüffen überlassen, eine Nachprüfung der Angemessenheit der Löhne bei
den durch das Gesetz hierfür berufenen Stellen (Schlichtungsstellen, Ge-

28
        <pb n="353" />
        ﻿

Werbegericht) nachzusuchen. Der Bergaufstchtsbehörde steht eine maß-
gebende Entscheidung in dieser Frage nicht zu.

Ich glaube mich der Erwartung hingeben zu dürfen, daß die Ver-
treter der Arbetterverbände nunmehr, was an ihnen liegt, tun werden,
um die Ruhe unter den Belegschaften aufrecht zu erhalten und jedem
Versuche einer Störung der Kohlenförderung und Briketterzeugung, feie
im vaterländischen Interesse unbedingt vermieden werden muß, ent-
gegenzuwirken.

Ich stelle anheim, die Mttunterzeichner der Eingabe vom 13. d. Mts.,
im Sinne dieses Bescheides zu unterrichten.	gez.: S y d o w.

Eingabe um Annahme eines Nachtrags zum Knnppschafts
Kriegsgeseb.

Bochum, den 4. September 1918.
Le. Exzellenz den Herrn Handelsminister Tr. Sydow
und das Hohe Haus der Abgeordneten Berlin.

Beauftragt von den im Verbände der Bergarbeiter Deutsch-
lands organisierten Knappschaftsrnitglied e c n, erlaubt sich der
Unterzeichnete, sowohl Ew. Exzellenz als die Herren Abgeord-
neten um Befürwortung und Annahme eines Nachtrags zum
Knappschafts-Kriegsgesetz zu ersuchen. Dem Nachtrag bitten wir
folgenden Wortlaut zu geben:

„Während der in Kriegs-, Sanitäts- oder ähnlichen
Diensten verbrachten Zeit ruhen bei der knappschaftlichen
Pensions- und Hinterbliebenenversicherung nur die Beitrags-
Pflichten, während die Anrechte sowohl für das Kuappschafts-
mitglied, als auch bei Todesfall für seine Angehörigen be-
stehen bleiben."

Begründung:

Der Nachtrag zum Knappschafts-Kriegsgesetz ist dringend
nötig, denn dir lange Dauer des Krieges bringt Schädigungen
Hinterbliebener von Kuappfchaftsiuitgliedern mit sich, die bei
Schaffung des Knappschafts-Kriegsgesetzes noch nicht vorauszu-
sehen waren. So lehnen Knappschaftsvereine beim Todesfall
des im Kriegsdienste gestandenen Knappschaftsmitgliedes für
uachgeboreue Kinder die Ansprüche auf knappschaftliche Leistun-
gen ab. weil diese Kinder während des Heeresdienstes und nicht
während der Beschäftigung des Pensionskasseumitgliedes, also
seiner Beitragsleistung, geboren wurden. Auch Witwen von
Kürappschaftsmitgliedern, die mit diesen die Ehe während der
Heeresdienstpflicht eingingen, will man die knappschaftlichen
Leistungen beim Todesfälle des Knappschaftsmitgliedes ver-
sagen.
        <pb n="354" />
        ﻿— 355

Der Nachtrag, auf dessen einstimmige- Annahme wir hoffen,
soll bewirken, dem heute schon bei der reichsgesetzlichen Ver-
sicherung Ueblichen auch in knappschaftlicher Beziehung Geltung
zu verschaffen und die Ansprüche der Knappschaftsmitglieder
und deren Angehörigen während der Kriegsdienstzeit voll und
ganz zu wahren.

Mit hochachtungsvollem Glückauf!

(Folgt Unterschrift,)

Zur Lohufrnge.

Bekanntlich hat der preußische Handelsminister den Gruben-
besitzern des Ruhrreviers unter der Bedingung ab 1. September
die Kohlenpreise erhöht, daß die Bergarbeiterlöhne vom 1. August
d, Js. ab in demselben Tempo steigen würden, wie im Jahre
1917. Dies würde für die eigentlichen Bergarbeiter in den fünf
Monaten August bis Dezember ungefähr 1,26 Mark ausmachen,
während die Schichtlöhne in derselben Zeit um 1 Mark steigen
sollen. Es ist nun bei den Verhandlungen vor einzelnen Schlich-
tungsausschüssen zwischen den Arbeiterausschüssen und den
Zechenverwaltungen vereinbart worden, daß diese volle Lohner-
höhung von 1,26 Mark bzw, 1 Mark im Monat November er-
reicht wird.

Es liegt nun im Interesse aller Bergleute, wenn alle Ar-
beiterausschüsse, soweit es noch nicht geschehen ist. zunächst an die
Grubenverwaltung herantreten. Ist dort kein befriedigendes
Resultat erzielt worden, dann muß der Schlichtungsausschuß an-
gerufen werden. In beiden Verhandlungen ist dahin zu drängen,
daß die in dem Schreiben des Handelsministers vom 13. August
angekündigte Lohnerhöhung früher (spätestens im November)
erreicht wird, und daß das Kindergeld neben dieser Lohnstei-
gerung gewährt wird.

Sobald die Verhandlungen mit der Grubenverwaltung und
dem Schlichtungsausschuß abgeschlossen sind, ist uns ein genauer
Bericht oder eine Abschrift des Protokolls zuzusenden.

Wir erwarten, daß alle Kameraden, die als Arbeiteraus-
schußmitglieder tätig sind, ihre Pflicht und Schuldigkeit tun, da-
mit durch gemeinsames Vorgehen aller beteiligten Kreise noch
etwas für die Bergarbeiter herausgeholt wird.

Mit kameradschaftlichem Glückauf!,

(Folgen Unterschriften der vier Bergarbeiterverbände.)

23»
        <pb n="355" />
        ﻿156 —

Eingabe um bessere Versorgung im Aachener Bezirk.

Unser Verband und der christliche Gewerkverein richteten am
22. September 1918 folgende Eingabe um bessere Versorgung mit
Lebensmitteln an die Kgl. Regierung in Aachen:

Die absolut ungenügende Lebensmittelversorgung im
Aachener Steinkohlenrevier erheischt dringende Abhilfe, da die
Bergarbeiter nicht mehr die körperliche Kraft besitzen, die un-
bedingt nowendige Leistung in der Kohlenförderung beizube-
halten, wenn nicht eine bessere Lebensmittelversorgung der Be-
völkerung eintritt. Die Leute sind gerne bereit, zu entbehren,
was nicht geliefert werden kann. Durch die Tatsache, daß die
Versorgung mit Lebensmitteln im hiesigen Kohlenrevier weit
ungünstiger war, als in anderen Jndustriebezirken, ist bte kör-
perliche Leistungsfähigkeit der Bergarbeiter derart zurückge-
gangen, daß die Bergarbeiter sich allgemein zur weiteren Bei-
behaltung der bisherigen Nacharbeit außer Kraft fühlten. Nur
ein verschwindend kleiner Prozentsatz der Bergarbeiter fühlt sich
zur Nacharbeit noch imstande. Die unterzeichneten Bergarbeiter-
organisationen haben wiederholt bei allen in Betracht kommenden
Organen mündlich und schriftlich auf den Ernst der Verhältnisse
aufmerksam gemacht. Die hiesigen Bergarbeiter sind jetzt der-
art unterernährt, daß das regelmäßige Verfahren der Normal-
schichten in Frage gestellt ist, wenn nicht bald Abhülfe erfolgt.

Um die Leistungsfähigkeit der Bergarbeiter zu sichern, wäre
außer den Zulagen für Schwer- bzw. Schwerstarbeiter an Le-
bensmitteln für die Gesamtbevölkerung notwendig:

1.	Eine Wochenkopfmenge von 4 Pfund gutem Brot.

2.	10 Pfund Kartoffeln pro Kopf und Woche und % Pfund
Nährmittel oder Teigwaren.

Da Kartoffeln den Nährwert des Fleisches nicht ersetzen
können, müßten für die fleischlosen Wochen eiweißhaltige Nah-
rungsmittel (Hülsenfrüchte, Mehl oder Teigwaren) geliefert
werden.

Die Lieferung der Kartoffeln zur Selbsteinkellerung er-
scheint dringend notwendig, aber auch vorteilhafter wie Ein-
kellerung durch die Gemeinde, weil im letzteren Falle der Ver-
lust erheblich größer ist.

Wenn die Bergarbeiter die Ueberzeugung haben, daß in der
Lebensmittelversorgung das Mögliche geschieht, werden sie ihre
äußerste Kraft in dieser kritischen Zeit aufbieten, um die Koh-
lenförderung möglichst hoch zu halten. Dies ist aber nur mög-
lich, wenn die Arbeiterschaft seitens der Behörde nicht durch un-
genügende Versorgung mit Lebensmitteln im Stiche gelassen
tvird.	,

Wir fühlen uns verpflichtet, auf den Ernst dieser Verhält-
nisse aufmerksam zu machen.

(Unterschriften-)
        <pb n="356" />
        ﻿357

Zugeständnisse im rheinisch-westfälischen Bergbau.

Dreimal haben die Vertreter der Bergarbeiterorganisationen
bisher mit den Vertretern des Zechenverbandes in Essen verhan-
delt und zwar am 18. Oktober und am 14. und 23. Nov. 1918.
Ueber die Ergebnisse dieser Verhandlungen haben wir jedesmal
ausführlich berichtet. Eine zusammenfassende Uebersicht erscheint
trotzdem zweckdienlich. Zugestanden wurde bisher:

1.	die Anerkennung der vier Bergarbeiterorganisationen als
Arbeitervertretung;

2.	keinem Belegschaftsmitglied soll wegen seiner Organisations-
zugehörigkeit und gewerkschaftlichen Tätigkeit eine Schädi-
gung im Arbeitsverhältnis entstehen;

3.	die Achtstundenschicht einschließlich Ein- und Ausfahrt für
die Uniertagsbelegschaft ab 18. November 1918;

4.	die Achtstundenschicht für die Uebertagsbelegschaft ab 1. De-
zember 1918; allgemeine Pausen verlängern die Schichtzeit
um die Zeitdauer dieser Pausen. (Ursprünglich sollte sie
erst ab 1. Januar 1919 allgemein eingeführt werden.) Aus-
genommen von dieser Regelung sind vorläufig nur die Fuhr-
werks- und landwirtschaftlichen Arbeiter;

5.	als Mindestlohn für die Gedingearbeiter werden ab 1. De-
zember 1918 vier Fünftel des Durchschnittslohnes der betr.
Arbeiterklasse der Zeche gezahlt. Es wird dabei eine nor-
male Leistung vorausgesetzt, über deren Festlegung nähere
Verhandlungen vorbehalten sind;

6.	die gelegentlich der letzten Kohlenpreiserhöhung zugesagte
Erhöhung der Durchschnittslöhne soll statt int Dezemberlohn
schon im Oktoberlohn voll eintreten. (Zugesagt wurde, daß
die durchschnittlichen Gedingelöhne bis Ende 1918 weiter in
derselben Weise steigen sollten, wie sie während des Jahres
1917 und des 1. Vierteljahres 1918 nach und nach gestiegen
sind. Die Schichtlöhne sollten in derselben Zeit bis Ende
des Jahres um 1 Mark pro Schicht steigen);

7.	vom 1. Dezember 1918 ab wird das Kindergeld bei der Be-
rechnung des Durchschnittslohnes nicht mehr einbezogen. Der
Durchschnittslohn erhöht sich also um den Betrag des durch-
schnittlichen Kindergeldes;

8.	vom 1. Dezember ab tritt über den für Oktober zugesagten
Durchschnittslohn hinaus neben der zugestandenen Nicht-
anrechnung des Kindergeldes eine weitere Erhöhung der
Gedingelöhne unter Tage (Klasse 1 der amtlichen Lohn-
statistik) um durchschnittlich 50 Pf. ein, vorausgesetzt, daß
nicht außergewöhnliche Verhältnisse, insbesondere Störungen
durch Wagenmangel, Rückgang der Leistung u. dgl. eintreten.

9.	ferner tritt vorn 1. Dezember ab eine Erhöhung der Schicht-
löhne iiber und unter Tage um durchschnittlich 1 Mark ein,
ebenfalls ohne Anrechnung des Kindergeldes;
        <pb n="357" />
        ﻿358

10,	für Ueber- und Nebenschichten an Werktagen, welche über
die laufende Schichtenzahl hinaus Verfahren werden, wird ab
1. Dezember 1918 ein Lohnzuschlag von 26 Prozent, für
Arbeit an Sonm und gesetzlichen Feiertagen von 60 Prozent
gezahlt. Als Krankfeierschichten gelten nur die Schichten,
für welche von der Knappschaftskasse Krankengeld gezahlt
wird, einschließlich der Karenztage, Für Ueber- und Neben-
lchichten, welche die Arbeiter auf eigenen Wunsch als Ersatz
für ausgefallene Schichten Verfahren, sollen keine Lohnzu-
schläge gezahlt werden. Als Sonntpgsarbeit gilt diejenige
Arbeit, die während der,für die betreffende Zeche geltenden
24stündigen Sonntagsruhe geleistet wird: als Ueberarbeit
gilt die Zeit, die über 8 Stunden hinaus tatsächlich ge-
arbeitet wird;

11,	die Frauenarbeit wird beseitigt, sobald genügend männliche
Arbeitskräfte beschafft werden können:

12,	es wird allgemein freies Geleuchte gewährt;

13,	der Arbeitsnachweis des Zechenverbandes wird gemäß den
von den Berliner Zentralstellen der Arbeitgeber und Arbeit-
nehmer getroffenen Vereinbarungen auf paritätische Grund-
lage gestellt werden;

14,	die zwischen einzelnen Zechen bestehenden Spcrrabkomnien
werden aufgehoben.

Es ist selbstverständlich ausgeschlossen, daß alle Forderungen
und Fragen in den ersten drei Verhandlungen erörtert und er-
ledigt werden konnten. Alles das bleibt späteren Verhandlungen
vorbehalten. In den bisherigen Verhandlungen wurden aber
schon u. a. miterörtert die Scheingedinge, die Löhne der Gruben-
handwerker/ die Arbeiterleistung, die Arbeiterbehandlung, das
Strafwesen, das Verhältnis zu den Gelben usw. Ueber die Re-
form des Strafwesens und einige andere Fragen soll demnächst
verhandelt werden. Die bisherigen Abmachungen wurden außer
von den Vertretern der Bergarbeiterverbände von denen des
Zechenverbandes unterschrieben nnd zwar von Hugenberg, Wink-
haus, Althoff, Dütting, Funcke, Haarmann, Jacob, Kleine, Patt-
berg, Tcngelmann, Wiskott und v. Loewenstein.

Vereinbarungen in Oberschlesien.

Kattowitz, den 18. November

Zwischen der Arbeitsgemeinschaft der gewerkschaftlichen Ar-
beiterorganisationen und den Vertretern der oberschlesischen Berg-
werksbesitzer, vereinigt im Oberschlesischen Berg- und Hütten-
männischen Verein, wurde heute folgendes vereinbart;
        <pb n="358" />
        ﻿I.	Arbeitszeit.

Spätestens bis zum 1. Dezember st118 ist auf sämtlichen
Steinkohlenbergwerke» die achtstündige Schicht einzuführen, und
zwar in folgender Weise:

st unter T a g e :

Die Achtstundenschicht gilt vom Beginn der Einfahrt bis
zum Beginn der Ausfahrt mit der Maßgabe,
a) daß alle Pausen in Wegfall kommen, insofern solche be-
standen haben:

l&gt;) daß Anschläger, Maschinenwärter u. dgl. die Ablösung an

ihrer Arbeitsstelle abzuwarten haben.

Es wird hierbei als Regel aufgestellt, daß die beiden Fürder
schickten sich unmittelbar aneinander anschließen.

2.	über Tage:

Die Arbeitszeit für die über Tage beschäftigten Arbeiter
beträgt 8 Stunden. Allgemeine Pausen verlängern diese Arbeits-
zeit um die Zeitdauer dieser Pausen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind vorläufig Fuhr-
werks- und landwirtschaftliche Arbeiter.

II.	Lohnfragcn.

Alle Prämien. Teuerungs- und sonstigen Zulagen, abgesehen
von der Kindergeldzulage, zuni Grundlohn fallen vom st Novbr.
1918 ab fort: dafür werden von diesem Zeitpunkte einheitliche
Grn n d löhn e v er e inba rt.

1. Das Gedinge ist derart festzusetzen, daß bei normaler Ar-
beitsleistung folgende vereinbarte Grundlöhne erreicht werden:

a)	von	Pfeilerhauern..........16,00	Mk.

b)	von	Streckenhauern.........15,00	„

&lt;■) von	Zimmcrhauern..........14,00	„

d)	von	Füllern und Schleppern	.	.	11,00	„

e)	von	Wagenstößern ......	10,00	„

2. Ter Schichtlohn beträgt:

a)	bei Hauern, wenn sie im Schichtlohn

beschäftigt werden....................14,00 Mk.

b)	bei Zimmerhauern.................12,00	„

0. Alle sonstigen Arbeiter über und unter Tage erhalten
eine Lohnerhöhung, die sich zwischen 15 und 25 Prozent mit der
Maßgabe bewegt, daß die geringer bezahlten bei der Lohnauf-
besserung die höheren Zuschläge bekommen.

&gt;. Feder Arbeiter erhält als K inderb eihilfe je Kind
unter 14 Fahren und verfahrenen Kalenderwerktag 20 Pf.

5.	Die Sätze von 1 bis einschließlich 2 können auf den Gru-
ben des südlichen Reviers wegen der besonderen Verhältnisse
dieses Reviers bis zu 10 Prozent niedriger gehalten werden.
        <pb n="359" />
        ﻿— 3()ü —

III.	Bezahlung der Ueber- und Neben- sowie Sonntagsschichten.

Vom 1. November 1918 ab erhält jeder Arbeiter für lleber-
und Nebenschichten an Werktagen, welche er über die der Zahl
der Arbeitstage im Monat entsprechende gewöhnliche Schichten-
zahl hinaus verfährt, einen Lohnzuschlag von 25 Prozent
und für Arbeit an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen einen
Lohnzuschlag von 50 Prozent. Für diejenigen Ueber- und Neben-
schichten, die der Arbeiter auf eigenen Wunsch als Ersatz für
ausgefallene Schichten verfährt, sollen die Zuschläge nicht gewähre
werden.

Als Sonntags- und Feiertagsarbeit gilt jede Schicht, die
Sonntags oder Feiertags beginnt.

IV.	Eingriffe in die Arbcits -und Betriebsordnung der Gruben.

Es besteht Uebereinstimmung, daß ini Interesse der Auf-
rechterhaltung der deutschen Volkswirtschaft und der dazu drin-
gend notwendigen Kohlenförderung jeder Eingriff in die Arbeits-
und Betriebsverhältnisse der Gruben (z. B. Absetzung von Be-
amten, Absetzung von Ausschußmitgliedern und Sicherheitsmän-
nern, willkürliche Aenderung der Schichtzeit usw.) durchaus' un-
zulässig ist.

Für die freicn Gewerkschaften

gez.: Heinrich Löffler.

Für den Gewerkverein christlicher Bergarbeiter

gez.: Johann Eudenbach.

Für die Polnische Berufsvereinigung
gez.: Rymer.

Für die Gewerkvereinc Hirsch-Duncker

gez.: Hermann Griese.

Für den Oberschlesischen Berg- und Hüttenmännischen Verein

gez.: Gustav Williger.

V ist ist

Zur Erläuterung dieses sehr wichtigen Vertrages sei fol-
gendes gesagt:

Pfeilerhauer, Streckenhauer, Zimmerhauer, Füller und
Schlepper gehören bekanntlich, zu den „eigentlichen Bergleuten",
zu der Lohnklasse a. Die Lohnklasse a umfaßte in Friedens-
Zeiten in Oberschlesien nur 30,5 Prozent der Gesamtbelegschaft,
in Niederschlesien 42,1 Prozent, im Ruhrgebiet 51 Prozent, im
Saargebiet 48,1 Prozent, im Wurmgebiet 56 Prozent. Im
Kriege sank die Ziffer auf 23,7 Prozent in Oberschlesien. Bon
der Gesamtbelegschaft sind aber nur 12 bis 16 Prozent Pfeiler-
hauer. Das muß berücksichtigt werden, wenn man den verein-
barter: Normallohn von 1.6 Mark für diese einzelne Arbeiter
gruppe richtig beurteilen will. Der vereinbarte mittlere Nor-
        <pb n="360" />
        ﻿— 301

mallohn für die Hauer, Füller und Schlepper (Lohnklasse a) in
Oberschlesien, liegt zwischen 11 und 16 Mark, der Durchschnitts-
lohn wird sich zwischen 13—14 Mark bewegen. Das ist gar nicht
so „kolossal", wie es gewisse Zeitungen dem Publikum glauben
machen wolle».

Im 2. Viertel 1918 betrug der Durchschnittslohn der Klasse a,
in Oberschlesie» 10,11, im Ruhrgebiet 12,61 Mk. Durch die
gewerkschaftlichen Vereinbarungen sollen also unsere oberschlesi-
schen Kameraden nun eine Lohnaufbesserung erhalten, durch die
sie endlich mit den Ruhrgebietskameraden ungefähr gleichgestellt
sind, da sich auch deren Löhne durch die neuesten Vereinbarungen
erhöhen. Wir streben sa danach, auch die großen Lohnunter-
schiede zwischen den einzelnen Revieren zu beseitigen. Den ober-
schlesischen Bergleuten ist immer ein großes Unrecht durch die
niedrigere Lohnzahlung zugefügt worden. Sie haben die höchste
Förderleistung pro Kopf. Ganz falsch ist es, nun allgemein von
den „16-Mark-Löhnen in Oberschlesien" zu reden.

Zweifellos bedeuten die vorstehenden Abmachungen einen
großen gewerkschaftlichen Erfolg für die oberschle-
sischen Kameraden. Es ist deshalb recht bedauerlich, daß ein
großer Teil der Belegschaften noch nicht die nötige gewerkschaft-
liche Schulung besitzt, um das Gebot der ernsten stunde zu
begreifen. Die Werksbesitzer haben sich leider zu spät zu gewerk-
schaftlichen Vereinbarungen bereit erklärt und darum hat sich die
Erregung in der Vorwoche in größeren Arbeitseinstellungen Luft
gemacht. Wir vertrauen darauf, daß die ruhige
U eberlegung auch i n O b e r s ch l e f i e n allgemein
die Oberhand gewinnt. Der größte Teil der Beleg-
schaften hat sich schon den gewerkschaftlichen Vereinbarungen an-
geschlossen. Die kapitalistische Presse hat aber über die ober-
schlesische Bewegung auch übertreibende Alarmnachrichten ver-
breitet, durch die die Oeffentlichkeit schwer beunruhigt wurde
und dir Bergleute als rasende Wilde erschienen. Dadurch wird
der Allgemeinheit sicher nicht gedient. Es gibt, wie man sieht,
gewisse Kreise, die jede Arbeiterbewegung übertreiben und irre-
führende, aufregende Nachrichten verbreiten, damit es nach außen
hin aussieht, als ob „alles drunter und drüber" gehe. Welchen
Zweck hat eigentlich dieses Treiben? seh nt
man sich nach dem E i n m a r s ch u n d d e r Diktatur
des fr e ni d ländischen Militärs?

Wir bitten unsere Kameraden dringend, nicht auf solche
Alarmberichte hereinzufallen, sondern geschlossen für die ge-
werkschaftlichen Abmachungen einzutreten. Nur dadurch sichern
wir uns die errungenen Vorteile.
        <pb n="361" />
        ﻿- 3U2 —

Vereinbarungen in Niederschlesien.

Zwischen den gewerkschaftlichen Organisationen und den Ver-
tretern der niederschlesischen Bergwerksbesitzer, vereinigt im Ver-
ein für die bergbaulichen Interessen Niederschlesiens, wurde in
den Sitzungen vom 19. und 25. November d. I. folgendes ver-
einbart:

1.	Das Gedinge ist ab 1. Dezember 1918 so zu stellen, daß
jeder Kohlen- und Gesteinshauer je Schicht ausschließlich der
Teuerungszulagen nicht unter 10 Mark verdient. - Werden Hauer
im Schichtlohn beschäftigt, so beträgt der Schichtlohn mindestens

9.50	Mark. Bedingung für diese Lohnfestsetzung ist normale
Leistung. Durch Alter oder ihre Körperbeschaffenheit in ihrer
Leistungsfähigkeit beeinträchtigte Hauer fallen nicht unter diese
Bestimmungen.

2.	Der Lohn der Lehrhauer soll höchstens 50 Pf. je Schicht
unter dem Lohn der Hauer bleiben. Die Festsetzung eines ge-
ringeren Unterschiedes kann durch Vereinbarung zwischen dem
Abteilungssteiger und der betreffenden Kameradschaft erfolgen.

3.	Schlepper über 18 Jahre erhalten je nach Alter, Leistung
und Beschäftigung 1,50 bis 3,50 Mk. weniger als die Hauer.
Der Lohn der Schlepper unter 18 Jahren unterliegt besonderer
Vereinbarung.

4.	Männliche, über 18 Jahre alle Tagearbeiter erhalten je
nach Alter, Leistung und Beschäftigung mindestens einen Schicht-
lohn zwischen 6 und 7 Mark. Der Schichtlohn der jüngeren
männlichen Tagearbeiter unterliegt besonderer Vereinbarung.

5.	Kesselheizer erhalten einschließlich Prämien einen schicht-
lohn von mindestens 7,50 Mk.

0. Maschinenwärter l. Klasse (an Hauptmaschinen) erhalten
als Schichtlohn mindestens 8,50 Mk., diejenigen II. Klasse (an
Nebenmaschinen) mindestens 7 Mk.

7.	Handwerker erhalten je nach Alter, Leistung und Be-
schäftigung, und zwar ältere selbständige mindestens zwischen

7.50	und 8,50 Mk, andere mindestens zwischen 6,00 und 7,50 Mk.
je Schicht- Werden Handwerker unter Tage beschäftigt, so tritt
zu den Löhnen ein Zuschlag von ungefähr 25 v. H.

8.	Frauen erhalten je nach Leistung und Beschäftigung
mindestens zwischen 3 50 und 4,50 Mk. je Schicht.

9.	Für Lehrlinge, Zöglinge, jugendliche Arbeiter und In-
validen unterliegt die Lohnfestsetzung besonderer Vereinbarung.

10.	Koksarbeiter. Eigentliche Koksarbeiter erhalten minde-
stens einen Lohn je Schicht zwischen 7,50 und 8,00 Mk. Für die'
übrigen Arbeiter auf der Kokerei, wie Klauber, Verschmier er usw.,,
bleibt die Lohnfestsetzung besonderer Vereinbarung vorbehalten.

11.	Für alle lieber-, Neben- und Sonntagsschichten, die zurr
Verstärkung der Förderung eingelegt werden, tritt ein Lohn-
zuschlag von 25 v. H. Im übrigen bleibt es bei der bisherigen.
Regelung.
        <pb n="362" />
        ﻿— 863 —

12.	Kriegsverletzte werden grundsätzlich nach ihrer Leistung
entlohnt. Die Höhe ihrer militärischen Rente bleibt hierbei
außer Betracht.

13.	Ab 1. Dezember 1918 betrügt die Schichtzeit unter Tage
acht Stunden, vom Beginn der Einfahrt bis zum Beginn der
Ausfahrt; alle Pausen sommert in Wegfall. Schachtanschläger,
Maschinenwärter und dergleichen haben die Ablösung an ihrer
Arbeitsstelle abzuwarten.

14.	Für sämtliche Arbeiter über Tage wird ab 1. Januar
1919 die achtstündige Arbeitszeit eingeführt. Etwa eingelegte
feste Pausen werden nicht als Arbeitszeit gerechnet.

15.	Eine Neuregelung des Strafwesens soll bei der bevor-
stehenden Umarbeitung der Arbeitsordnung erfolgen.

16 Es besteht Uebereinstimmung, daß im Interesse der Auf-
rechterhaltung der deutschen Volkswirtschaft und der dazu drin-
gend notwendigen Kohlenförderung Eingriffe in die Arbeits-
und Betriebsverhältnisse der Zechen (z. B. Absetzung von Be-
amten, Absetzung von Arbeiter- und Angestelltenausschüssen sowie
Sicherheitsmännern, willkürliche Aenderung der Schichtzeit, Fort-
führung von Autos und Pferden usw.) unbedingt zu ver-
meiden sind.

Diese Vereinbarungen sind nur als vorläufige Grundlage
für neue Verhandlungen zu betrachten. Dieselben finden zwischen
den einzelnen Grubenverwaltungen und dem Arbeiterausschutz
in den nächsten Tagen statt. Dort sollen die Bedingungen, unter
denen die einzelnen Urbeiterkategorien ihre Tätigkeit auszuüben
haben, festgesetzt werden. Ist keine Einigung zu erzielen, dann
wird der Streitgegenstand vor eine sofort zu bildende paritätische
Schlichtungsstelle gebracht. Int übrigen wird es auf die Ar-
beiter selbst ankommen, ob in Zukunft die Arbeitsverhältnisse
gute oder schlechte sein werden. Stehen die niederschlesischen Berg
arbeiten einig und geschlossen im Bergarbeiterverband zusammen,
dann können sie dahingehend beruhigt sein.

Vereinbarungen ii» Kalibergbau.

Der Verein der Kaliinteressenten i» Berlin, dein alle Kali-
werke als Mitglied angehören, rnit Ausnahme der vier Werke,
die zum Ronnenberg-,Konzern gehören, hatte für den 26. Novbr.
die Bergarbeiterverbände, deit Fabrikarbeiterverband und den
Verband der Heizer und Maschinisten zu einer Sitzung eingeladen.
Es sollte einesteils Stellung zu dem Vertrag genominen werden,
welcher ani 15. Nov. zwischen fast allen Arbeitgeberverbänden
und den Gelverkschaften aller Richtungen abgeschlossen wurde.
Wir haben diesen Vertrag in Nr. 48 der „Bergarb.-Ztg." bereits
veröffentlicht. Der Verein der Kaliinteressenten trat diesem Ver-
trag bei. Dann wurde die Lage des Kalibergbaues besprochen
        <pb n="363" />
        ﻿364

und über die Wünsche der Arbeiterverbände verhandelt. Die
Wünsche in bezug auf Schichtverkürzung wurden ab 1. Dezember
wie nachstehend zu ersehen, bewilligt. Hingegen in der Lohnfrage
gab es lange und öfters hitzige Debatten. Die gesetzliche Gebun-
denheit der Kalipreise und der durch die immerhin mögliche
Abtretung der 17 elsässischen Werke an Frankreich unsicher wer-
dende Auslandsabsatz waren der Grund zu diesen Meinungs-
verschiedenheiten. Hinzu kommt noch die Verfügung des Kriegs-
amts Hannover und des Reichskohlenkommissars, wonach die
Kaliwerke sechs bis acht Wochen den Förderbetrieb einstellen sollen.
Sie sollen nur soviel Kohlen erhalten, als zum Ausbau und zu
unterirdischen Vorrichtungsarbeiten unbedingt notwendig sind.
Ein Absatz der Kaliwerke und der Fabrikbetrieb ist demnach für
diese Zeit kaum möglich. Aus diesem Grunde weigerten sich
die Werksvertreter, jetzt schon Lohnerhöhung zu bewilligen, son-
dern sie soll erst ab 1. Februar für die unterirdische Belegschaft
in Kraft treten. Hingegen ist ein Mindestlohn für Gedinge-
arbeiter unter Tage schon ab 1. Dezember bewilligt. Dieser be-
trägt fünf Sechstel desjenigen Durchschnittslohnes der betreffen-
den unterirdisch beschäftigten Gedingearbeiter, den sie im 4. Vier-
teljahr 1917 verdienten, zuzüglich 4 Mark (statt bisher 3 Mk.)
neuer Zulage. Das Kindergeld, das seit Juli 1918 gesetzlich
eingeführt ist, wird extra berechnet. Die oft viel weitergehenden
Forderungen einzelner Belegschaften konnten aus obigen Gründen
nicht in Erfüllung gehen. Sollte sich die Lage der Kaliindustrie
günstiger gestalten als angenommen wird, so kann der nach-
stehende Vertrag von den Verbänden gekündigt und günstiger
gestaltet werden. Freilich können das auch die Werksbesitzer tun,
falls der Friedensvertrag noch ungünstiger ausfällt, als ange-
nommen wurde. Wir bitten unsere Mitglieder, sich zunächst ein-
mal mit diesem Vertrag abzufinden. Denn was herauszuholen
möglich war, ist von den Arbeitervertretern herausgeholt worden.
Weitere Verhandlungen über noch schwebende Fragen werden
später stattfinden. Wollen wir nicht beitragen, die Lebensmittel-
not noch zu vergrößern und die neue Republik in die größte
Gefahr bringen, so müssen jetzt alle Streiks im Kalibergbau
ebenso unterbleiben wie im Kohlenbergbau. Alle strittigen
Punkte müssen den Verbänden und Arbeiterausschüssen zur Rege-
lung übertragen werden.

Der abgeschlossene erste Vertrag in der Kaliindustrie hat
folgenden Wortlaut:

Berlin, den 27. November 1918.

I.

Der Verein der deutschen Kaliinterefsenten, Berlin, ist der Verein-
barung der deutschen Arbeitgeberverbände, Berlin, mit den Arbeitnehmer-
uud Angestelltenverbänden vom t5. November 1918 beigetrcten.
        <pb n="364" />
        ﻿— 365 ......

II.

I.	Acht-Stundcn-Schicht.
a) Unter Tage.

Die Vertreter der Arbeitnehmerverbände vertreten die Auffassung,
daß durch die Einführung der achtstündigen Schicht einschließlich Ein-
und Ausfahrt eine Verminderung der Arbeitsleistung nicht eintreten
werde, sie werden daher in diesem Sinne auf die Belegschaften einwirken.
Daher soll auch wegen der Einführung der verkürzten Schicht, abgesehen
von der Bestimmung in Ziffer 3, eine Aenderung der Gedinge- und
Schichtlöhne nicht stattfinden.

Demgegenüber ist vereinbart, daß von Sonntag, den 1. Dezember
1918, die achtstündige Schicht einschließlich Ein- und Ausfahrt für die
Arbeiter unter Tage in Kraft tritt. Dies ist so zu verstehen, daß die
Arbeitszeit für jeden einzelnen Mann von dem Beginn
seiner Einfahrt bis zum Ende seiner Ausfahrt acht Stunden beträgt.

d) Ueber Tage.

Die Achtstundenschicht für die Tagearbeiter soll ebenfalls bereits vom
1. Dezember 1918 ab allgemein in Geltung treten. Allgemeine Pausen
verlängern diese Arbeitszeit um die Zeitdauer dieser Pausen. Aus-
genommen von dieser Regelung sind vorläufig Fuhrwerks- und land-
wirtschaftliche Arbeiter, Gärtner und Wächter.

Soweit nach dem 1. Dezember 1918 aus technischen Gründen oder
aus Mangel an Arbeitskräften Ueberarbeit erforderlich ist, findet ein«
erhöhte Lohnzahlung gemäß Ziffer 2 statt.

2.	Bezahlung der Ueber- und Neben- sowie Sonntagsschichten.

Vom 1. Dezember 1918 ab wird jedem Belegschaftsmitglied für
Ueber- und Nebenschichten an Werktagen, welche es über die der Zahl
der Arbeitstage im Monat entsprechende gewöhnliche Schichtzahl hinaus
verfährt, ein Lohnzuschlag von 25 Prozent und für Arbeit an Sonn-
und gesetzlichen Feiertagen ein Lohnzuschlag von 50 Prozent gewährt.
Als Krankseierschichten haben hierbei nur diejenigen Schichten zu gelten,
für die aus der Knappschaftskasse Krankengeld gezahlt wird, dann aber
einschließlich der Karenztage. Für diejenigen Ueber- und Nebenschichten,
die der Arbeiter auf eigenen Wunsch als Ersatz für ausgefallene Schichten
verführt, sollen die Zuschläge nicht gewährt werden. Als Sonntagsarbeit
gilt die Arbeit, die während der für das einzelne Werk geltenden 2Istün-
digen Sonntagssruhe geleistet wird.

3.	Lohnerhöhung und Mindestlohn.

Vom I. Februar 1919 ab wird den unter Tage beschäftigten Ar-
beitern anstelle der im Gesetz, betreffend Aenderung über den Absatz von
Kalisalzen vom 23. Juli 1918, in 8 20a zu d vorgesehenen Zulage von
3 Mark eine solche von 4 Mark gewährt. Die Geltung dieser
Bestimmung kann jederzeit mit sechswöchiger Frist von beiden vertrag-
schließenden Teilen gekündigt werden.

Vom 1. Dezember 1918 ab ist den Gedingearbeitern unter Tage
unter der Voraussetzung normaler Leistung als Mindcstlohn fünf Sechstel
des Durchschnittslohnes der betreffenden Arbeitergruppe des Werkes zu
gewähren. Jedoch ist die Berechnung des Durchschnittslohnes nach den
vorstehenden Bestimmungen so vorzunehmen, als ob die eine Mark Zu-
lage tatsächlich schon jetzt gezahlt worden wäre. Behufs Berechnung
        <pb n="365" />
        ﻿





IWW J

S&amp;£KMhu«f

n

390

bcr Durchschnittslöhne sind die Arbeiter in Gruppen einzuteilen, und
zwar wie folgt: 1. Hauer und Lehrhäuer, 2. Förderleute, 3. alle übrigen
Gedingearbeiter unter Tage..

4.	Berechnung des Kindergeldes.

Das Kindergeld wird bei der Berechnung des Durchschnittslohnes
(8 3) nicht in diesen einbczogen.

5.	Sperrabkommen.

Die zwischen einzelnen Werken bestehenden Sperrabkommen werden
aufgehoben.

6.	Frauenarbeit.

Im Interesse der Wiedereinstellung männlicher Arbeitskräfte wird auf
angemessene Einschränkung der Frauenarbeit Bedacht genommen werden.
Dabei wird wegen der Arbeiterschutzvorschriften auf die Verordnung über
Arbeiterschutz vom 12. November 1918 — „Deutscher Reichsanzeiger" Nr.
271 vom 16. November 1918 abends — hingewiesen.

7.	Eingriffe in die Arbeits und Betriebsverhältnisse der Werke.

Es besteht Uebereinstimmung, daß im Interesse der Aufrechterhaltung
der deutschen Volkswirtschaft und der dazu dringend notwendigen Kali-
förderung Eingriffe in die Arbeits- und Bctriebsverhältniffe der Werke
z. B. Absetzung von Beamten Absetzung von Arbeiter- oder Ange-
stclltenausschüssen sowie Sicherheitsmännern, willkürliche Aenderung der
Schichtzeit — unbedingt vermieden werden müssen.

Bon vorstehenden Vereinbarungen abweichende Abmachungen treten
vom 1. Dezember 1918 ab außer Kraft.

Bcrband der Bergarbeiter Deutschlands.

Aug. Balke. H. Sachse. H. Garbe.

Bcrband der Fabrikarbeiter Deutschlands.

Thiemig. Großmann. Schneider.

Gewerkverein christlicher Bergarbeiter Deutschlands.

Stcger. Wehner.

Gewerkverein der Fabrik, und Handarbeiter H.-D., Abt. der Bergarbeiter.

H. Raab.

Verband der Heizer und Maschinisten.

Fr. Sohlienz.

Verein der deutschen Kaliintercfsenten.

Zirkler. Richter. W. Kain. E. Sauer.

Abkommen mit dein Magdeburger Brnunkohlcnbergbauberein.

Zwischen den unterzeichneten Verbänden ist heute folgendes Ab-
kommen getroffen worden, das sowohl für Arbeitgeber als auch für Ar-
beitnehmer Gültigkeit bat:

I.	Achtftuudcn-Schicht.

1. Die achtstündige Arbeitszeit wird bis ziiin 1. Januar 1919 in
allen Betrieben durchgeführt.
        <pb n="366" />
        ﻿



— 307	-

Als achtstündig« Arbeitszeit gilt:

L. a) für die Arbeiter unter Tage, wozu auch die in der Kohlen-
gewinnung beschäftigten Tagcbauarbeiter gehören: Tie Zeit vom Be-
ginn der Einfahrt bis zum Ende der Ausfahrt, einschließlich einer halb-
stündigen Frühstückspause, aber ausschließlich Umkleiden und Waschen,
b) für die Arbeiter über Tage: Die reine Arbeitszeit von acht
Stunden, allgemeine Pausen verlängern diese also um die Zeitdauer der
Pausen, Ausgenommen von dieser Regelung bleiben alle Fuhrwerks-
und landwirtschaftlichen Arbeiter,

II. Lohnsätze.

3. a) Allen Arbeitern, die in der Kohlenförderung im Gedinge
beschäftigt werden, wird vom t, Januar 1919 ab ein Mindestlohn für
die achtstündige Schicht im Durchschnitt der Lohnperiode gewährleistet,
Voraussetzung des Mindestlohnes ist die normale Leistung. Dieser Min-
destlohn beträgt für:

Tiefbau-Hauer bei der Kohlengewinnung , , , 1POO Mk,
Förderleute bei der Kohlengewinnung , , , , 10 80 „

Die Gedingcsätze bczw. Towrigs werden beibehalten; sie sind für
die all Kündige Arbeitszeit so hoch festzusetzen, wie es seither für die
längere Arbeitszeit geschehen ist. Diese Zusage ist gemacht worden, nach-
dem die Vertreter der Arbeitnehmerverbände der Auffassung waren, daß
durch die Einführung der achtstündigen Schicht eine Verminderung der
Arbeitsleistung nicht eintreten wird,

st. Allen Arbeitern im SHichtlohn werden folgende Lohnsätze
zugestanden:

a)	Tiefbaubet riebe.

Hauer beim Grubenausbau...........................10,20	Mk,

Förderleute beim Grubenausbau	10,00	„

Anschläger u. Förderleute bet Ketten- u. Seilbahnen 10,00 „
Maschincnwäter, Handwerker und Heizer , , , , 10,00 „

b)	Tagebaubetriebe (im Abraum),

Baggerführer, Lokomotivführer , , . , . 10,00—12,00 Mk,
Gelernte Lokomotivheizer, gel. Baggerheizer, gel,

Baggcrmaschtnistcn........................ 9,00 10,00 „

Klappenschläger....................................0,00	„

Oberkipper und Vorarbeiter	9 00— 10,00 „

Abraumarbeiter . ..................................0,00	„

Gelernte Handwerker......................... 9,00—11,00	„

Im Tagebau.

Kohlenbaggerführer, Hauer.................. 10,00—11,00	„

Baggerbedienung, Trichterwagenbedienung 9,50—10,80 „
Ketten- und Setlbahnbcdienung .■••••• 10,00 „

Gelernte Handwerker......................... 9,00—11,00	„

Pumpenwärter.......................................0,00	„

Revierarbeiter ......................■ . . . .	8,00 „

cj B r i k e t t f a b r i k c in

Arbeiter in Brikettfabrikcn über 18 Jahre , , 9,00—10,00 „





mh



m
        <pb n="367" />
        ﻿— 368

&lt;I) A llge m e-i n.

Vollwertige, ungelernte Tagesarbeitcr . .	8,00— 9,00 „

Nicht zu jeder Arbeit geeignete Tagesarbeiter . .	7,50 „

Jugendliche Arbeiter	von	14—15	Jahren	.	.	.	.	4,50	„

Jugendliche Arbeiter	von	15—16	Jahren	.	.	.	.	5,00	„

Jugendliche Arbeiter	von	16—18	Jahren	.	.	.	.	5,50	„

Frauen im Tagelohn...............................5,50 „

Mädchen unter 18 Jahren..........................4,60 „

Alle Teuerungszulagen oder sonstige Lohnzuschläge kommen in Fort-
fall. Die Einreihung nicht genannter Arbeiterkategorien in die einzelnen
Lohuklafscu erfolgt nach Uebereinkunft zwischen den Werksverwaltungen
und den Arbeiterausschüssen. Für Sonntagsschichten wird ein Aufschlag
von 50 Proz. gewährt, dieser Ausschlag fällt im laufenden Betriebe fort.

Dieses Abkommen gilt bis aus weiteres und kann nur nach vor-
heriger sechswöchiger Kündigung aufgehoben werden.

Magdeburg, den 12. Dezember 1918.

Verband der Bergarbeiter Deutschlands,
gez.: H. Garbe, Wilh. Rehling, M. Gärtner, G. Behrens.

Gewerkverein christl. Bergarbeiter Deutschlands,
gez.: H. Wehner.

Magdeburger Braunkohlen-Bergbau-Verein.
gez.: Kraiger, Tietsche.

Vereinbarungen in der Niederlausitz.

Zwischen dem Arbeitgeberverband des Vereins der Niederlausttzer
Brauukohlcnwerke und den Arbciterverbänden: Verband der Bergarbeiter
Deutschlands, Polnische Berufsvereinigung (Abt. Bergarbeiter), Gcwcrk-
verein der Fabrik- und Handarbeiter H.-D., Zentralverband der Ma-
schinisten und Heizer, Deutscher Metallarbeiterverband, Gewerkverein der
Metallarbeiter H.-D. sind am 13. Dezember 1918 bei den Verhandlungen
im Ministerium für Handel und Gewerbe folgende Vereinbarungen ge-
troffen worben:

I.

Die Einführung der achtstündigen Arbeitszeit erfolgt am 16. De- &gt;
zeniber 1918. Bei den acht Stunden handelt es sich um reine unver-
kürzte Arbeitszeit; Pausen verlängern also die Schichtzeit um die Zeit-
dauer der Pausen.

In den Betrieben, wo sich mit Rücksicht auf die Produktion, die
betrieblichen Verhältnisse und den Arbeitermangel eine sofortige Durch-
führung nicht ermöglichen läßt, greift eine Uebergangszeit, zunächst bis
zum 1. Februar 1919 Platz.

Die Möglichkeit der Durchführung der achtstündigen Schicht ist ge-
meinsanl vom Arbeiterausschuß und der Werkslettung zu prüfen; erfolgt
eine Einigung nicht, so entscheidet der Arbeitgeberverband und die Ar-
beiterorganisation (Untergruppe Niederlausitz der Arbeitsgemeinschaft)
endgültig.

In den Betrieben, wo die alte Arbeitszeit vorläufig bestehen bleibt
(zwölsstündige Schicht mit Pausen bis zu zwei Stunden) werden zwei
Ucbcrstunden ohne besonderen Zuschlag vergütet.
        <pb n="368" />
        ﻿MS

II.

Vom 16. Dezember 1918 ab gelten für die achtstündige Schicht fol-
gende Mindestlöhne bei normaler Arbeitsleistung:
a) Tiefbau- und Zimmerhauer, gelernte Handwerker, erste

Maschinisten	 12,00	Mk.

b)	Tagebauhäuer.............................................11,50	„

c)	Schlepper und Heizer ....................................11,00	„

d)	Ausgebildete Fabrikarbeiter..............................10,50	„

e)	Ausgebildete Abraumarbeiter, Motorwärter, Maschinisten

an kleinen Maschinen ...................................10,00	„

s) Hilfsarbeiter in Fabrik, Grube	und Abraum .....	9,00	„

g)	Weibliche Arbeiter........................................7,00	„

h)	Jugendliche Arbeiter über 14 Jahre.................. .	4,00 „

Jugendliche Arbeiter über 15	Jahre....................5,50	„

Jugendliche Arbeiter über 16	Jahre....................7,00	„

Wo in diesen Klassen von einzelnen Arbeitern der vorbezeichnete
Mindestlohn bereits erreicht ist, erhalten eine Zulage: männliche Arbeiter
1,00 Mk., weibliche Arbeiter 0,80 Mk., jugendliche Arbeiter 0,60 Mk.

In den Füllen, wo bei Eintritt des Mindestlohnes gegen den bis-
herigen Lohnstand nicht eine Zulage in Höhe der vorstehenden Sätze er-
reicht wird, tritt diese Zulage in jedem Falle voll in Kraft.

III.

Die Gedingelöhne werden mit der Maßgabe erhöht, daß der unter
II a), b) und c) festgesetzte Mindestlohn für die achtstündige Arbeits-
schicht bet normaler Arbeitsleistung gewährleistet wird. Entsprechende
Vereinbarung erfolgt zwischen Werksvertreter und Arbeiter vor dem
Arbeitsort.

IV.

Mit Einführung der vorbezeichneten Mindestlöhne ■ fallen sämtliche
bisher gezahlten Teuerungszulagen weg; es wird lediglich eine Kinder-
geldzulage in Hohe von 6 Mk. monatlich pro Kind gewährt.

V.

Ueberstunden, Neben- und Sonntagsschichten soivie Feiertagsarbeiten
sind nur in Notfällen, bei Gefahr für Leben und Gesundheit oder zur
Sicherung des Betriebes, nach Vereinbarung mit dem Arbeiterausschuß
zulässig. Für die ersten beiden Ueberstunden werden 25 Prozent, für
jede wettere sowie für Neben- und Sonntagsschichten 50 Prozent und
für Feiertagsarbeiten 100 Prozent Zuschlag gezahlt.

VI.

Die endgültige Festlegung aller am 13. Dezember getroffenen Ver-
einbarungen erfolgt in einem kollektiven Abkommen ((Tarifvertrag).

Senftenberg, den 15. Dezember 1918.

Arbeitgeberverband des Vereins der Niederlausitzer Braunkohlenwerke,
gez.: H e u b e l.

Im Aufträge der Arbeiterverbände:
gez.: Briewig.

24
        <pb n="369" />
        ﻿370

Vereinbarungen mit dem Zechenverband.

Die am 6. Januar 1919 zwischen den Bergarbeiterverbänden
und dem Zechenverband geführten Verhandlungen hatten fol-
gendes Ergebnis:

1.	Allmonatlich ist vor der Auszahlung der Löhne der auf der
Zeche erzielte Durchschnitts h a u e r lohn des vergangenen Monats
öffentlich anzuschlagen, damit jeder Arbeiter weiß, wie hoch sich mif
der Zeche der Mindestlohn stellt.

2.	Im einzelnen Beschwerdefalle, der durch Benehmen mit den Bc-
triebsbeamten nicht geklärt werden kann, wird dem Arbeiterausschutz
Einblick in die Berechnung des Lohnes gegeben werden.

3.	Zwecks Regelung der Arbeitsstreitigkeiten wird eine Schieds-
organisation im Anschluß an die Satzungen der Arbeitsgemeinschaft
unter der Voraussetzung vorgesehen, daß eine auf gesetzlicher Grund-
lagc beruhende Organisation dies nicht durchkreuzt. Die Fassung dieser
Vereinbarungen wird im Zechenverband ausgearbeitet unb den Berg-
arbeitcrverbänden zur Prüfung zugestellt werden.

-t. Das Strafwesen soll dahingehend reformiert werden, daß bei
Strafen von über Mk. 2 — im Etnzelfalle der Arbeiterausschutz oder
mehrere dafür bestimmte Mitglieder des Arbeiterausschusses angerufen
werden können.

8.	Die Vertreter des Zechenverbandes stellten den Bergarbeiter-
verbänden anheim, einen Beamten zu den vier größeren mit mehreren
Beamten besetzten Nachweisstellen in Dortmund, Essen, Bochum und
Gelsenkirchen zu entsenden, erklärten sich mit dein Wegfall der Melde-
pflicht derjenigen Arbeiter einverstanden, die unmittelbar bet der Zeche
Arbeit angenommen haben, und schlugen vor, als oberste Verwaltungs-
und Beschwerdestelle des Arbeitsnachweises den Vorstand der Unter-
gruppe einzusetzen, der nach den Satzungen der Arbeitsgemeinschaft zu
bestellen ist. Hiermit erklärten sich die Vertreter der Bergarbeiter-
verbände einverstanden.

6. Es wird allen Zechen empfohlen werden, die jeweiligen Ab-
machungen zwischen Zechenverband und Arbeiterverbänden auf allen
Schachtanlagen anzuschlagen.

Ueber die schon ctm 13. Dezember 1918 von den Bergarbeiter-
verbänden erhobene Forderung ans Gewährung einer Tenerungs-
zulage und über die Rückerstattung der Kontraktbruchstrafe
konnte keine Einigung erzielt werden. Zur Gewährung der
Teuerungszulage erklärten sich die Zecheuvertreter außerstande,
bezüglich der Kontraktbruchstrafe sei keine Kontrolle mehr mög-
lich. Da der UntMtaatsfekretär Johann Giesberts m
der Mülheim er Verhandlung über die Beilegung der Streik-
bewegung auf den Zechen Deutscher Kaiser, Westende usw. er-
klärt hatte, daß eventnell aus Staatsmitteln den Bergarbeiter-
forderungen Rechnung getragen werden müsse, wurde beschlossen,
diesbezüglich an die Regierung heranzutreten.

* *
        <pb n="370" />
        ﻿371

Teuerungszulage für die Bergarbeiter bewilligt.

Am 9. Januar 1919 fanden zwischen den Bergarbeiterver-
bänden und dem Zechenverband in Essen erneute Verhandlungen
statt, in denen folgendes vereinbart wurde:

„Zwischen dem Zechenverband und den Vertretern der Bergarbeiter-
organisationen ist heute unter der Voraussetzung, daß

1.	reichs- oder staatsseitig dem, Zechenverband vorschußweise am 1.
und 15. Februar ein Betrag von 16 000 000 Mk. zur Verfügung
gestellt wird, der in den Monaten März, April und Mai mit je
einem Drittel zurückzuzahlen ist;

2.	die jetzt gültigen Kohlen-, Koks- und Brikettpreife in den vor-
genannten Monaten nicht durch staatliche Eingriffe herabgesetzt
werden,

folgende Vereinbarung getroffen worden:

Aus den Zechen, auf denen den Belegschaften nicht im Dezember
oder Januar eine außerordentliche Zuwendung unter irgendeinem
Namen — Weihnachtsgeld, Streikentschädtgung, Unterstützung, Teue-
rungszulage usw. — gezahlt ist, wie auf den Zechen Sälzer-Neuack,
Deutscher Kaiser, Westende, Neumühl, Konkordia, Alstaden und den
Zechen der Gutehosfnungshütte und der Arenbergschen Aktiengesellschaft,
sollen an alle Arbeiter und Arbeiterinnen, die mindestens seit dem t. De-
zember 1918 zu der Belegschaft gehören, folgende Zuwendungen ge-

zahlt werden:

Für jeden verheirateten männlichen Arbeiter .... 120 Mk.
Für jeden unverheirateten und ani 1. Dezember 1918
über 16 Jahre alten Arbeiter und für jede Arbeiterin 60 „
Für jeden Arbeiter unter 16 Jahren...................30 „

Unverheiratete, die einzige Familienernährer sind, werden den Ver-
heirateten gleichgestellt. Aus dem Heeresdienst zurückgekehrte frühere
Belegschaftsmitglieder erhalten die Zuwendung, auch wenn sie erst nach
dem I. Dezember 1918 wieder in die Belegschaft eingetreten sind.

Die Zuwendungen werden jedoch nur an diejenigen Belegschafts-
mitglieder gezahlt, die von jetzt ab bis zur Zahlung der Zuwendung die
Bergarbeit ununterbrochen jd. h. ohne Ausstand) fortsetzen und sich
unter Abstandnahme von sonstigen Forderungen rückhaltlos auf den
Boden der zwischen den Arbeitgeber- nnd Arbeitnehmer-Organisationen
getroffenen Vereinbarungen stellen.

Die Auszahlung der Zuwendung findet in zwei Raten, und zwar
je zur Hälfte, gelegentlich der Abschlags- und Hauptlohnzahlung im
Monat Februar statt.

Außerdem ist zu bemerken, daß einzelne Zechen nicht in der Lage
sind, den staatlichen Vorschuß in Anspruch zu nehmen, weil ihre finan-
ziellen Verhältnisse ihnen die Zurückzahlung unmöglich niachen. Diesen
Zechen muß vorbehalten bleibe», besondere anderweite Vereinbarungen
mit ihren Belegschaften zu treffen."

* *

24*
        <pb n="371" />
        ﻿Bisherige Zugeständnisse des Zechenvcrbandcs.

Sechsmal haben die Vertreter der Bergarbeiterverbände
bisher mit den Vertretern des Zechenverbandes in Essen ver-
handelt, und zwar am 18. Oktober 1918, am 14. und 23. No-
vember 1918, am 13. Dezember 1918 und am 6. und 9. Ja-
nuar 1919. Außer den vorgenannten sind hierbei folgende Zu-
geständnisse gemacht worden:

1.	Die Anerkennung der vier Bcrgarbeiterorganisationcn als
Arbeitervertretung.

2.	Keinem Belegschaftsmitglied soll wegen seiner Organisations-
zugehvrigkeit und gewerkschaftlichen Tätigkeit eine Schädigung im
Arbcttsverhältnis entstehen.

3.	Die Achtstundenschicht einschließlich Ein- und Ausfahrt für die
Untertagsbelegschaft ab 18. November 1918.

4.	Die Achtstundenschicht für die Uebertagsbclegschaft ab 1. De-
zember 1918: allgemeine Pausen verlängern die Schichtzeit um die Zeit-
dauer dieser Pansen. (Ursprünglich sollte sie erst ab 1. Januar 1919 all-
gemein eingeführt werden.) Ausgenommen von dieser Regelung sind
nur die Fuhrwerks- und landwirtschaftlichen Arbeiter.

5.	Als Mindestlohn für die Gedingearbeiter werden ab 1. Dezember
1918 vier Fünftel des Durchschnittslohnes der betreffenden Arbeiferklasse
der Zeche gezahlt. Es wird dabei eine normale Leistung vorausgesetzt,
über deren Festlegung nähere Verhandlungen vorbehalten sind.

6.	Die gelegentlich der letzten Kohlcnpreiserhöhung zugesagte Er-
höhung der Durchschnittslöhne soll statt im Dezemberlohn schon im
Oktoberlohn voll eintreten. (Zugesagt wurde, daß die durchschnittlichen
Gedingelöhne bis Ende 1918 weiter in derselben Weise steigen sollten,
wie sie während des Jahres 1917 und des 1. Vierteljahres 1918 nach
und nach gestiegen sind. Die Schichtlöhne sollten in derselben Zeit
bis Ende des Jahres um 1 Mk. pro Schicht steigen.)

7.	Vom 1. Dezember 1918 ab wird das Kindergeld bei der Be-
rechnung des Durchschnittslohnes nicht mehr etnbezogen. Der Durch-
schnittslohn erhöht sich also um den Betrag des durchschnittlichen
Kindergeldes.

8.	Vom 1. Dezember ab tritt über den für Oktober zugesagten Durch-
schnittslohn hinaus neben der zugestandenen Nichtanrcchnung des Kinder-
geldes eine weitere Erhöhung der Gedingelöhne unter Tage (Klasse I
der amtlichen Lohnstatistik) um durchschnittlich 50 Pf. ein, vorausgesetzt,
daß nicht außergewöhnliche Verhältnisse, insbesondere Störungen durch
Wagenmangel, Rückgang der Leistung u. dergl., eintreten. ~

9.	Ferner tritt vom 1. Dezember ab eine Erhöhung der Schichtlöhne
über und unter Tage um durchschnittlich 1 Mk. ein, ebenfalls ohne An-
rechnung des Kindergeldes.

10.	Ab 1. Januar 1919 wird eine weitere Lohnerhöhung gewährt,
die 15 Prozent auf den Durchschnittslohn betragen soll, wie er sich nach
den früheren Vereinbarungen für Dezember stellen wird. Diese Zusage
wird gemacht int Vertrauen darauf, daß die Vertreter der Bergarbeiter-
verbünde die erforderliche Preiserhöhung für Kohlen. Koks und Briketts
mit den Zechenbesitzern durchsetzen werden.

11.	Für Ueber- und Nebenschichten an Werktagen, welche über die
laufende Schichtenzahl hinaus verfahren werden, wird ab 1. Dezember
1918 ein Lohnznschlag von 25 Prozent, für Arbeit an Sonn- und gesetz-
lichen Feiertagen von 50 Prozent gezahlt. Als .Krankfeierschichten gelten
        <pb n="372" />
        ﻿— 373 —

nur die Schichten, für welche von der Knappschaftskcisse Krankengeld
gezahlt wird, einschließlich der Karenztage. Für Ueber- und. Neben-
schichten, welche die Arbeiter auf eigenen Wunsch als Ersatz für aus-
gefallene Schichten verfahren, sollen keine Lohnzuschläge gezahlt werden.
Als Sonntagsarbeit gilt diejenige Arbeit, die während der für die be-
treffende Zeche geltenden 24stündigen Sonntagsruhe geleistet wird; als
Ueberarbeit gilt die Zeit, die über acht Stunden hinaus tatsächlich
gearbeitet &gt;vird.

12.	Die Frauenarbeit wird beseitigt, sobald genügend männliche
Arbeitskräfte beschafft werden können.

13.	Es wird allgemein freies Geleuchte gewährt.

14.	Der Arbeitsnachweis des Zechenverbandes wird gemäß den
von den Berliner Zentralstellen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ge-
troffenen Vereinbarungen auf paritätische Grundlage gestellt werden.

15.	Die zwischen einzelnen Zechen bestehenden Sperrabkommen
werden aufgehoben.

Erhöhung der abzugsfähigen Summe für Arbeitsaufwendung
der Bergarbeiter bei der Einkommcnstcucrveranlagung auf
mindestens 600 Mark.

Der Vorstand des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands
übersandte an die Herren Regierungspräsidenten zu Arnsberg,
Münster und Düsseldorf am 16. Januar 1919 folgenden Antrag
um Erhöhung der abzugsfähigen Summe für Arbeitsaufwen-
dung der Bergarbeiter bei der Einkommensteuerveranlagung auf
mindestens 600 Mark:

Im Auftrag und als Vertreter der unserem Verbände an-
gehörenden Bergarbeiter beantragen wir, die wohllöbliche Re-
gierung wolle bestimmen, das; bei der Veranlagung zur Ein-
kommensteuer für das Steuerjahr 1919 den Bergarbeitern für
Arbeitsaufwendung (Kleider, Schuhe, Seife) ein erhöhter Be-
trag, und zwar den unterirdischen 600 Mark, den Uebertags-
arbeitern 400 Mark in Abzug gebracht wird; die einzelnen Ver-
anlagungskommissionen seien anzuweisen, dementsprechend zu
verfahren.

Eine ausführliche Begründung erübrigt sich Wohl angesichts
der Tatsache, das; ein minderwertiger Arbeitsanzug heute 70 bis
90 Mark kostet, anstatt 6 bis 9 Mark 1914, und keine sechs
Wochen hält. Schuhe kosten 90 bis 100 Mark und ■ darüber,
gegen 9 bis 12 Mark 1914, und halten überhaupt kaum ein
Vierteljahr. Reparaturen sind unerschwinglich teuer, kaum aus-
führbar. Dazu kommt die teure und schlechte Seife, die die
Bergarbeiter in weit größeren Quantitäten benötigen, als die
sonstigen Arbeiter.
        <pb n="373" />
        ﻿

‘ liJ



— 374 —

Angesichts der heutigen Teuerungsverhältnisse kann ein
Bergmann seine Arbeitsaufwendungen mit 600 Mark nicht be-
streiten, so daß dieser Betrag bei der Veranlagung zur Ein-
kommensteuer vom Einkommen in Abzug zu bringen ist, und be-
antragen wir, dementsprechend entscheiden zu wollen.

Mit hochachtungsvollem Glück auf!

Der Vorstand dcs Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands.

I. A.: Fritz H u \ e m c n u.

Seitens der Einkommensteuer-Berufungskommission für den
Regierungsbezirk Düsseldorf ging am 17. Januar 1919 auf vor-
stehende Eingabe folgende Antwort ein:

„Durch Verhandlung mit Vertretern der Bergarbeiter ist festgestellt
worden, daß den unter Tage beschäftigten Bergarbeitern im Jahre 1918
durchschnittlich Ausgaben entstanden sind:

'A Grubenjacke zu B5 Mk...............................17,50 Mk.

t Grubenhemd zu 25 Mk................................. 25,00	„

2 alte Hemden an Stelle des Schweißkittels............ 25,00	„

1	Grubenhosen zu 36 Mk............................... 140,00	■„

4 Paar Socken zu 2,50 Mk...............................10,00	„

2	Paar Arbeitsschuhe u. 2 P. Sohlen	zu	30 bezw. 20 Mk. 100,00	„

26 Stuck Fettseife zu 8,60 Mk. . . .	'.............. 221,00	„

26 Stück K.-A.-Seifc zu 40 Pf...........................10,40	„

Zusammen 648,90 Mk.

Als über die persönlichen Bedürfnisse hinausgehend wurde hiervon
ein Betrag von 440 Mk. erachtet, so daß mangels besonderen Nach-
weises dieser Betrag bei der Veranlagung für das Steuerjahr 1919 von
dem Lohn der unter Tage beschäftigten Bergarbeiter abgezogen werden
kann. - Derselbe Betrag ist auch bei der Berechnung des Einkommens
der technischen Grubenbeamten (Betriebsführer, Fahrsteiger, Revier-,
Hilfs- und Maschinensteiger, Fahrhauer, Assistenten der Kokerei usw.)
abzusetzen, ohne daß es eines Nachweises der Unkosten im Einzelnen
bedarf.

Für die über Tage beschäftigten Bergarbeiter wurde ein Abzug
von 300 Mark für Mehrverschleiß an Kleidung usw. für ausreichend
gehalten, für Arbeiter in der chemischen Industrie, Fcucrarbeiter und
Arbeiter in Berufen mit gleichem Klciderverschleiß ein Abzug von 260
Mark, für die übrigen Arbeiter, sofern überhaupt über die persönlichen
Bedürfnisse hinausgehende Aufwendungen an Arbeitskleidung in Frage
kommen, ein Abzug bis 125 Mk.	Walther."
        <pb n="374" />
        ﻿375

Mit der Wiedergabe der getroffenen Vereinbarungen und der nach-
gefolgten Zugeständnisse zu den Bergarbeiterforderungen schließen wir
die Zusammenstellung dessen, was während der Kriegszeit unternommen
und erreicht wurde. Was seit Jahrzehnten erstrebt, wofür so oft in den
Kamps getreten, es ist Tatsache geworden: die Bergarbeiterorganisationen
sind anerkannt! Der Achtstundentag ist eingeführt, die Forderung auf
Mindestlohn ist erfüllt und dieser eingeführt. Der Herr-im-Hause-Stand-
punkt ist von den Zechenbesitzern aufgegeben und die den Bergarbeitern
so schädliche Sperre aufgehoben. Der Krieg ist vorbei und die National-
versammlung harrt ihrer Einberufung. Das Alte ist gestürzt und wir
alle wollen mithelfen, daß neues Leben aus den Ruinen blüht. Dies
wird aber nur möglich sein, wenn die Organisationen, deren Mitglieder-
zahlen zurzeit im stetigen Wachsen begriffen sind, gefestigt werden und
Vertrauen zu ihren Führern herrscht. Geschieht dies, dann wird die
Zrikunft den Gruß wahrmachen: Glückauf!

Der Vorstand.
        <pb n="375" />
        ﻿—	877 —

Zntzaltr-Berzeichmr.

Seite

Vorwort.......................................................... 3

Eingabe an das Generalkommando in Münster.....................7

Antwort hierauf...............................................8

Eingabe betr. Beseitigung des § 13 des Kaligcsetzes...............8

Eingabe an das Handelsministerium Berlin.........................11

Eingabe an das Generalkommando zu Münster........................21

Eingabe um Versagung der Beschäftigung russischer Gefangener in

den Braunkohlenwerken........................................23

Eingabe betr. Aussperrung von Arbeitern und paritätischen Arbeits-
nachweis ........................................................27

Eingabe an das Generalkommando zu Münster........................34

Antwort hierauf..............................................35

Antwort betr. Beschwerde gegen das Versammlungsverbot im Saar-
gebiet ........................................................  35

Beschwerde an das Kriegsministerium..............................36

Eingabe an das Handelsministerium Berlin.........................37

Betrifft das in der Eingabe der vier Bergarbeiterverbände vom

6.	Februar 1916 in Aussicht gestellte Material..............40

Nachtrag des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands zur Eingabe
betr. Beschwerdematerial der Bergarbciterverbände vom 22. Febr. 58

Ablehnung der Einigungsämtcr durch die Werksbesitzer.............61

Eingabe an den Stellvertreter d. Reichskanzlers Dr. Delbrück, Berlin 61
Petition der Vorstandsmitglieder (Arbeitnehmer) des Allg. Knapp-
schaftsvereins Bochum betr. Knappschafts-Kricgsgesetz .... 63
Eingabe betr. Gewährung einer Teuerungszulage an die Bergarbeiter 65

Antwort hierauf..............................................68

Eingabe der Vorstände der vier Bergarbeiterverbände um Ergänzung
der Bundesratsverordnung vom 3. Dez. betr. Wochenbeihilfe . 69
Eingaben gegen die völlige Aufhebung des Versammlungsrechtes . 73
        <pb n="376" />
        ﻿Beschwerde über Verbote uon Versammlungen und Diskussionen in
der Lohnfrage in Bergarbeiter- und Mitgliederversammlungen . 74

Antwort hierauf..................................................77

Eingabe betr. Erörterung der Lohnfrage in Bergarbeiterversamm-
lungen ...............................................................79

Antwort hierauf ............................................... . 81

Eingabe betr. bessere Regelung der Brotverteilung....................81

Eingabe betr. Brotmarken der Ueberschichter..........................83

Eingabe an die Luxemburgische Bergwerks- und Hütten-A.-G. . . 84
Bemühungen für die Angehörigen der im Felde stehenden Oesterreicher 88

Mahnung zur Wahrung des Burgfriedens.................................86

Eingabe an die Zensurbehörde in Essen................................87

Organisationsvertreter beim Minister.................................88

Eingabe betr. österreich-ungarische Bergarbeiter . . . . . . . . 88

Kaiser!. Verordnung vom 16. September 1915...........................89

Eingabe vom 10. Sept. 1915 an das österreichische Konsulat in Köln 90
Eingabe vom 20. Sept. 1915 an das österreichische Konsulat in Köln 9t

Antwort hierauf................................................. 92

Eingabe betr. Reform des Knappschaftswesens..........................98

Klagen russischer Arbeiter...........................................96

Antwort	hierauf...............................................98

Hue an Generalleutnant von Bitter............................... . . 99

Antwort	hierauf............................................. 100

Versorgung mit Fletsch und Fettwaren................................101

Klage in der Sache Isaak Liebhaber in Essen.........................103

Antwort	hierauf............................................  104

Eingabe vom 20. Aug. 1915 an das Polizeipräsidium in Essen . . . 105
Eingabe vom 28. Aug. 1916 an das Polizeipräsidium in Essen . . 107

Anzeige an das Polizeipräsidium in Essen . . .....................108

Antwort	hierauf............................................  108

Gesuch an den Minister des Innern............................... . . 109

Gesuch an de» Polizeipräsidenten in Essen ..........................110

Russische Arbeiter in Essen betreffend..............................111

Antwort	hierauf..............................................113

Antwort des Staatssekretärs betr. eingeführter Arbeiter.............113

Um russisch-polnische Arbeiter......................................116

Knappschafts-Kriegsgesetz ..........................................122

Eingabe an den ungarischen Minister des Innern, Budapest . . .122

Antwort hierauf.................................................125

Eingabe um baldige Schaffung eines Reichs-Knappschaftsgesetzes . .126
Eingabe vom 25. Okt. 1916 an das Generalkonmiando Münster . .131

Eingabe an den Handelsminister betr. Lohnerhöhung...................133

Eingabe an den Borstand des Zechenverbandes.........................135
        <pb n="377" />
        ﻿Eingabe an den Vorstand des Vereins für bergbauliche Interessen

im Bezirk Aachen.............................................137

Antwort des Zechenverbandes vom 2. Dez. 1918.................141

Eingabe an das Oberbergamt Dortmund............................. . 144

Antwort hierauf..............................................146

Nachschrift an das Oberbergamt zu Dortmund.......................147

Gegen Mißhandlung Gefangener ans Generalkommando.................148

Antwort hieraus .............................................148

Beschwerden über Geschotzmaterial beim Oberbergamt...............149

Antwort hierauf............................................. 150

Eingabe an das Oberbergamt Dortmund um Vermittlung in der

Lohnfrage....................................................151

Antwort hierzu...............................................153

Eingabe um Gewährung einer Kindergeldzulage......................154

Antwort hierzu...............................................155

Beschwerde über zu knappe Kartoffelrationen......................155

Wurmuntersuchung.................................................156

Antwort hierauf..............................................157

Beschwerde über nicht ausreichende Nahrungsmittel................158

Wegen Lohnfragen ans Kriegsministerium...........................159

Eingabe bctr. Gewährung einer Teuerungszulage der Grube Quäk

und Florentine...............................................161

Verhandlungen über Ernährungsfragen..............................163

Eingabe vom 31. Mai 1916 an das Generalkommando Münster . . 167

Antwort hierauf..............................................168

Eingabe vom 31. Mai 1916 an das Generalkommando Münster . . 168

Antwort hierauf..............................................169

Eingabe an den Bergrevierbeamten des Bergreviers Hamm .... 170

Eingabe wegen schlechter Behandlung von Gefangenen...............171

Telegramm vom 24. Juni 1916 an baß Oberpräsidium Münster . . 173

Beschwerde betr. Zusatzbrotmarken...............................17-1

Anfrage betr. der Abkommandierten zur Bewachung Kriegsgefangener 175

Antwort hierauf..............................................175

Verteilung der Brotrationen......................................176

Telegramm vom 7. Juli 1916 betr. Streik auf Neu-Cöln.............177

Beschwerde wegxn der unzureichenden Verteilung von Lebensmitteln

in Triebet...................................................178

Eingabe an Herrn v. Batocki, Berlin..............................181

Schilderung von Mißständen ....................................  182

Antwort hierauf............................................  186

Eingabe an Herrn Oberleutnant Meineke, Münster...................186

Eingabe um geregeltere Verteilung der Zusatzbrotscheine..........189
        <pb n="378" />
        ﻿

■





380 —

Seite

Eingabe wegen Mißhandlung von Kriegsgefangenen.....................190

Antwort hierauf...............................................192

Eingabe wegen Maßregelung von Bergarbeitern........................192

Antwort des Oberbergamts Halle an Briewig..........................193

Eingabe um Regelung der Lebensmittelverteilung auf Zeche Camp-
hausen .......................................................195

Antwort hierauf ..............................................196

Eingabe betr. deutsche Kriegsgefangene in französischen Gruben . . 196

Antwort hierauf.............................................  197

Ueber Massenspeisung aus Bergwerken................................197

Eingabe betr. Aufbesserung der Gedingesätze und Schichtlöhne . . . 198

Antwort hierauf...............................................201

Betrifft Bevorzugung bei der Lebensmittelvertcilung seitens der

Gelben ...................................................... 204

Antwort hieraus...............................................207

Erklärungen zur Lebensmittelfrage seitens der Minister an Sachse . 209
Eingabe betr. Veröffentlichung der amtlichen Lohnnachweise im Berg-
bau Preußens.......................................................210

Antwort hierauf...............................................210

Eingabe um Einbeziehung der in der Förderung beschäftigten Tages-
arbeiter der Tiefbaugewerke in den Begriff Schwerstarbeiter und

um Erhöhung der Kartoffelrationen.............................210

Eingabe um Vermittelung in Knappschaftsfragen......................211

Eingabe betr. Sparzwang............................................215

An den Reg.-Präsidenteu zu Arnsberg betr. Sparzwang................216

Eingabe betr. Erhöhung der Brotration im Kreis Weilburg . . . 217

Antwort hierauf...............................................218

Ei» Mißverständnis des Bezirkskommandos Dortmund...................218

Eingabe an das Oberbergamt Dortmund betr. Maßregelung . . . 219

Eingabe au 34 Zechen betr. Lohnerhöhung............................220

Antworten hierauf...........................................  221

Eingabe betr. Seifenversorgung.....................................222

Antwort hierauf.............................................. 223

Eingabe betr. Aufbesserung der Gedingesütze und Schichtlöhue . . . 225

Antwort hierauf.............................................. 229

Eingaben au den Aufsichtsrat des Kalisyndikats usw.................229

Erfolg derselben..............................................231

Eingabe wegen anderweitiger Regelung der Uebcrarbeit ini Bergbau 232
Die Vorstände der Bergarbeiterverbände im Kriegsernährungsamt . 234
Mitteilung des Kricgsernährungsamts betr. der Ernährung . . . 235

Bergarbeiterstreiks im Ruhrrevier..................................236

Brotversorgung in Meggen.........................................  239
        <pb n="379" />
        ﻿— 381

Si irr

Sitzung des preußischen Landtags vom 5. März 1917..................239

Schlichtungsausschutzsitzungen, fiskalische Zechen betreffend .... 210

Eingabe uni Veröffentlichung der Lohnstatistik.....................244

Eingabe betr. Beschwerden von Belegschaftsmitgliedern der Zechen

Möllerschächte, Zweckel und Scholven ........................244

Teuerungszulage im Königreich Sachsen................................246

Weiterer Ausbau des Knappschaftswesens...............................247

Abänderung des Gesetzes über den Absatz von Kali...................230

Eingabe vom 31. Mai 1917 an das Kalisyndikat.......................251

Entschädigung der Arbeiterausschüsse bei Vertretungen ihrer Beleg-
schaften vor den Schlichtungsstellen des Vaterland. Hilfsdienstes 252
Bessere Versorgung mit Lebensmitteln und Entschädigung der Ar-
beitcrausschüsse für entgangenen Arbeitsverdienst . . . . . 253

Eingabe vom	8. Juli 1917 an den Bundesrat.........................235

Eingabe an den Vorstand des Bergbaulichen Vereins für Zwickau

und Lugau-Oclsniy..............................................258

Eingabe betr. Lohnerhöhung an die Leitung der Bergwerke Penz-
berg, Hausham und Marienstein...................................260

Entschließung	Hausham und Penzberg.................................263

Lohneingabe an den Verein der Niederlausitzer Braunkohlenwcrke . . 264

Entschließung	Peißenberg...........................................264

Stellungnahme der Bergarbetterverbände zur Lohnerhöhung . . . 267
Eingabe an das Kriegsamt betr. Seifenversorgung ....... 268

Eingabe an das Kriegsamt betr. Kartofselversorgung...................269

Lohnerhöhung der niederschlcsischen Kohlcnbergleute ...... 270

Besprechung im KriegsministeriuM und Reichsamt des Innern . . 273
Antworten des Kriegsernährungsamts betr. bessere Versorgung mit

Lebensmitteln..................................................274

Eingabe an den Reichskanzler betr. Augenzittern der Bergleute . . 276

Gutachten des Dr. Ohm über Augenzittern..............................276

Gutachten der Augenklinik Marburg über Augenzittern..................277

Antwort hierauf................................................280

Bergarbeitervertreter im Handelsministerium, Krtegsernährungs- und

KriegsaMt......................................................281

Antwort auf die Seifen-Eingabe vom 15. August 1917...................283

Eingabe die Reichsversicherungsordung betreffend.....................284

Eingabe um Abänderung bezw. Verbesserung d. Knappschaftsgesetzes 291

Nichtachtung des vaterländischen Hilfsdienstgesetzes.................299

Staatszuschuß' für den niederschlesischen Kohlenbergbau..............300

Eingabe an das Reichsernährungsamt um Erhöhung der Kartoffel-
ration .........................................................301

Eingabe an das Kriegsamt um Abgabe von Petroleum.....................302
        <pb n="380" />
        ﻿382

Seiten

Eingabe Befr. Kohlenversorgung an den Reichskommissar .... 303

Antwort hierauf.......................................... 305

Forderungen der sächsischen Bergleute . ...........................306

Antwort auf die Eingabe vom 17. November 1917 betr. Erhöhung

der Kartofselration...........................................308

Eingabe an die Knappschaftskrantenkasse Ems um Erhöhung der

Krankengelder.................................................309

Antwort hieraus...............................................309

Antwort auf die Forderungen der niederschlesischen Bergarbeiter	.	.	310

Verbandsanträge im Landtag.........................................311

Eingabe an die Reichsbekletdungsstelle um Schuh- und Kleiderver-
sorgung ...........................................................312

Vergütung von Feierschichten wegen Wagen-, Kohlen- oder Karbid-
mangel ............................................................313

Antwort hierauf.......................................... 313

Eingabe an die Kriegsamtsstelle in Leipzig.........................314

Antwort hierauf...............................................319

Lohneingabe von fiskalischen Belegschaften der oberschlesischen Berg-
werke nebst Beantwortung...........................................320

Lohneingaben im Zeitz-Altenburger Revier...........................321

Bergarbeiterforderungen ans Kriegsamt........................ 323

Antwort auf die Eingabe vom 6. Febr. 1918 betr. Vergütung von

Feierschichten................................................ . 327

Eingabe an das Retchswirtschaftsamt betr. Wohnungswesen	.	.	.	326

Eingabe an das Reichsschatzamt.................................. 330

Eingabe an den Bundesrat...........................................330

Zur Lage der Saarbergarbeiter................................ 331

Eingabe an den Zechenverband um Lohnerhöhung für alle Berg-
arbeiter ..........................................................341

Eingabe an den Reichskanzler betr. Gewährung einer	Aussprache	.	.	343

Eingabe betr. Reichszuschüsse zu den durch die Kriegsverhältnisse
erforderlichen Mehrleistungen der deutschen Knappschaftsvereine	344

Antwort auf die Lohneingabe vom 25. Juni 1918......................347

Lohncingabe an den oberschl. Berg- und Hüttenmännischen	Verein	.	347

Lohneingabe an den Saarfiskus......................................349

Zugeständnisse in der Lohnfrage....................................350

Eingabe an das Reichsernährungsamt betr. Kartosfelversorgung für

die Jndustriebezirke..........................................350

Antwort hierauf...............................................351

Zugeständnisse in der Niederlausitz................................352

Antwort hierauf...............................................353

Eingabe an den Handelsminister um Annahme eines Nachtrags zum
Knappschafts-Kriegsgesetz....................................... . 354
        <pb n="381" />
        ﻿Zur Lohnsrage.....................................................355

Eingabe an die Regierung in Aachen um bessere Versorgung im

Aachener Bezirk..............................................356

Zugeständnisse im rheinisch-westfälischen Bergbau..........• . 357

Vereinbarungen in Oberschlesien...................................358

Erläuterungen dazu ..........................................360

Vereinbarungen in Niederschlesien...............................  362

Vereinbarungen im Kalibergbau.....................................363

Vertrag in der Kaliindustrie......................................364

Abkommen mit dem Magdeburger Braunkohlenbergbauverein . . . 366

Vereinbarungen in der Niederlausitz . ............................368

Vereinbarungen mit dem Zechenverband..............................370

Teuerungszulage für die Bergarbeiter bewilligt....................371

Bisherige Zugeständnisse des Zechenverbandes......................372

Erhöhung der abzugsfähigen Summe für Arbeitsaufwendung der
Bergarbeiter bei der Einkommensteuerveranlagung auf mindestens

600 Mark.................................................... 373

Antwort hierauf..............................................374

Schlußwort........................................................375
        <pb n="382" />
        ﻿338

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shaltung der Bergarbeiter verschlechtert

her festzuhalten, daß es sich bei dem Vergleich
nttelpreifen um solche Waren handelt, dic den
U käuflich sind, zumeist die rationierten Waren,
en Mangels an manchen dieser Waren, oder
ien der Zurückhaltung von Waren durch Produ-
cer, langen die für die Bergleute zur Verfü-
lud an sie verteilten Waren nicht aus, sie sind
les Schleichhandels zu bedienen, wo sie Preise
, und andere Bedarfsartikel aufbringen müssen,
ld Mehrfache gegen die Friedenspreise und das
:eifache gegen die Preise von vor ein und zwei
n.

Kühe werden 80 bis 100 Mark genommen, An-
mehreren hundert Mark schon im legalen Häu-
tn, so geht es auch mit Frauen- und Mädchen-
nge Krieg hat in erster Linie in den Arbeiter-
uswirtschaft ruiniert, die Haushaltungsgegen-
Wüsche, alles das muß neu angeschafft werden,
ie gehen drauf, um das eine und das andere,
ingeschafft werden muß. zu kaufen. Was hat
t 11,58 Mark für den Mann und die Familie
eon der Hand in den Mund leben, und die alles
schwer bezahlen müssen? Wer im Saargebiet
Z, daß es Tausende von Hauern gibt, die bis
si den Lohn von 10,50 Mark erreicht haben, von
geht die Mehrzahl mit unter 10 und 9 Mark
hause. Diese haben den Jammer der Teuerung
agen.

In sinkt bei hunderten Bergleuten sogar unter

Wenn gewünscht wird, sind wir bereit, hierfür
gestalt der uns vorliegenden Lohnzettel zu er-
handelt es sich um die bestgelohnten Arbeiter,
gentlichen Bergleute. Und wenn es dann vor-
elfach geschieht, daß Hauer, dic den angegebenen
nicht einmal erreichen, sich Gedingekürzungen
sissen, dann kann man sich die Erbitterung den-
rßnahmen auslösen. So sind auf Jägersfreude,
•), sechs Kameradschaften, die bisher einen Ge-
.80 Mark verdienten, die Gedinge um 60 Pf.
:zt worden, anderen Kameradschaften auf der-
i Gedinge um 20 bis 40 Pf. In der Steiger-
: Grube Reden hat die Kameradschaft Müller-
i März d. Js. 7,32 Mark Nettolohn verdient,
schwert und dabei auf die vielen Nebenarbeiten,
hatten, hingewiesen. So gab es in dem Monat
derausfall, am 6. März schlechte Betriebsför-
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