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        <title>Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges</title>
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        <pb n="1" />
        Material
zur  Lage  der  Bergarbeiter
während  des  Weltkrieges

llniilllliiiillllimlllliiMlIHliiillllliiillllimlllliiiilllliiiilllliiiillllliiillllliiilllliiiilllliiiilllliiiilllliiiilllliiilll
Eine  Sammlung  von  Eingaben
der  vier  Vergarbeiterverbände,  besonders  des
Vorstandes  des  Verbandes  der  Bergarbeiter
Deutschlands,  an  die  Regierungen  sowie
Zivil-,  Militärbehörden,  Werksbesitzer  usw.

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4.  /  4’  -

Herausgegeben
voni  Vorstand  des  Verbandes  der  Berg-\
  arbeiter  Deutschlands  —  Sitz  Bochum
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—  r?  r ~*  n  0  p  nnnr,nr ~ i
        <pb n="2" />
        Borwort.
—
Durch  den  Ausbruch  des  Krieges  erfuhr  das  Verbandsleben
eine  schwere  und  nachhaltige  Störung.  Während  des  Krieges
galten  die  Bestimmungen  des  preußischen  Gesetzes  vom  4.  Juni
1861,  nach  welchen  die  öffentliche  Gewalt  in  die  Hände  der  Militärbehörden ­
  überging  und  wonach  eine  Reihe  Verfassungsartikel
außer  Kraft  gesetzt  werden  konnten.  So  lag  es  während  dem
Belagerungszustände  in  der  Macht  der  Generalkommandos,  die
Preßfreiheit  nach  Belieben  einzuschränken  (Zensur)  oder  ganz
aufzuheben.  Das  war  die  Ursache,  warum  unsere  „Bergarbeiter-Zeitung" ­
  mit  größter  Vorsicht  an  die  Besprechung  von  Bergarbeiterforderungen ­
  herangehen  mußte.  Auch  die  Herausgabe
von  Flugblättern  war  äußerst  erschwert,  wodurch  die  öffentliche
Kritik  an  den  vorhandenen  Mißständen  und  die  Werbearbeit  für
den  Verband  sehr  eingeengt  wurden.
Ebenso  schlimm  stand  es  um  das  Versammlungswesen,  das
gerade  in  unserem  Beruf  eine  wichtige  Rolle  spielt.  Von  der
Machtbefugnis,  Versammlungen  zu  verbieten  oder  an  ihre  Genehmigung ­
  besondere  Bedingungen  zu  knüpfen,  machten  die  Generalkommandos ­
  reichlich  Gebrauch,  und  viele  örtliche  Polizeibehörden ­
  taten  noch  ein  übriges,  um  die  Versammlungsfreiheit
vollends  totzuschlagen.
Alle  diese  Erschwerungen  unserer  Tätigkeit  durch  den  Belagerungszustand ­
  wären  weniger  fühlbar  geworden,  wenn  wir  es
mit  einer  humanen,  friedliebenden  Unternehmerschaft  zu  tun
hätten.  Die  haben  wir  im  Bergbau  aber  nicht.  Der  beim
Kriegsbeginn  von  der  Regierung  proklamierte  Burgfrieden
wurde  von  den  Werksbesitzern  und  ihren  Organisationen  wenig
beachtet.  Sie  wußten,  daß  der  Arbeiterorganisation  durch  den
        <pb n="3" />
        Kriegszustand  die  Hände  gebunden  waren,  und  ließen  ihrer
Natur  freien  Spielraum.  Da  konnte  es  nicht  ausbleiben,  daß
mit  zunehmender  Kriegsdauer  die  Klagen  der  Bergarbeiter  über
unzureichenden  Lohn,  über  .schlechte  Behandlung  und  übertriebene
  Ausnutzung  ihrer  Arbeitskraft  immer  häufiger  wurden.
Eine  besondere  Verschärfung  erfuhr  die  gedrückte  Lage  der  Arbeiter ­
  noch  durch  eine  ungeheure  Verteuerung  der  Lebensmittel.
Was  konnte  die  Verbandsleitung  tun,  um  der  Verschlechterung ­
  der  Bergarbeiterlage  entgegenzuwirken?  Die  Anwendung
der  in  normalen  Zeiten  gebräuchlichen  Mittel  war  unter  dem
Belagerungszustände  unmöglich.  Hätte  sie,  den  unterschiedlichen ­
  Wünschen  aus  Mitgliederkreisen  folgend,  den  offenen
Kämpf  gegen  das  Werkskapitnl  aufnehmen  und  etwa  zu  Arbeitseinstellungen ­
  auffordern  wollen,  dann  hätte  sie  die  Existenz  des
Verbandes  aufs  Spiel  gesetzt.  Das  durfte  sie  nicht  —  das  Zukunftsinteresse ­
  der  Mitglieder  erforderte  es  vielmehr,  den  Verband ­
  über  die  schwere  Krisis  hinaus  am  Leben  zu  erhalten.  Um
eines  sehr  ungewissen  Augenblickserfolges  Willen  durfte  die  Organisation ­
  der  Gefahr  des  Unterganges  nicht  ausgesetzt  werden.
Es  gab  einen  anderen  Weg,  um  den  vielseitigen  Beschwerden
der  Verbandsmitglieder  Gehör  und  Abhilfe  zu  schaffen,  und
dieser  Weg  ist  vom  Vorstände  beschritten  worden.  Alles  Material, ­
  das  über  Löhne  und  Arbeitsverhältnisse  zu  erlangen  war,
wurde  gesammelt  und  in  entsprechender  Weise  zur  Begründung
der  Bergarbeiterforderungen  verwendet.  In  Verbindung  mit
den  anderen  Organisationen  wurden  mehrfach  Lohnforderungen
erhoben  und  an  die  Regierungen,  Militär-  und  Zivilbehörden
eine  Menge  Eingaben  uni  Beseitigung  der  verschiedenartigen
Uebelstände  gerichtet,  unter  denen  die  Bergarbeiter  während  dem
Kriege  zu  leiden  hatten.  Ebenso  wurden  von  den  Bezirksleitungen ­
  in  direkten  Eingaben  an  die  Werksverwaltungcn  die
Beschwerden  der  Arbeiter  zum  Ausdruck  gebracht.  Außerdem
haben  Vorstandsmitglieder  oftmals  in  mündlicher  Aussprache
mit  den  zuständigen  Behörden  den  Klagen  der  Kameraden  Ab-
        <pb n="4" />
        5

Hilfe  zu  schaffen  gesucht.  Besonders  zahlreich  waren  die  Fälle,
in  denen  gegen  würdelose  Behandlung  und  Wohl  gar  gegen  Mißhandlungen ­
  kriegsgefangener  und  anderer  ausländischer  Arbeiter
Front  gemacht  werden  mutzte.  Häufig  war  es  auch  nötig,  daß
gegen  Uebergriffe  von  unteren  Behörden  auf  dem  Beschwerdewege ­
  vorgegangen  wurde.
Nachstehend  sind  die  Eingaben  in  ihrem  Wortlaut  zusammengestellt ­
  und  die  Ergebnisse  der  mündlichen  Verhandlungen
kurz  vermerkt.  Die  Sammlung  wird  mit  ihrem  reichhaltigen
Material  dem  zukünftigen  Bergarbeitergeschlecht  einen  Einblick
verschaffen  in  die  Zustände  im  Bergbau  während  des  Krieges
und  in  die  Schwierigkeiten,  mit  Lenen  die  Organisation  zu
kämpfen  hatte.  Oft  war  den  Eingaben  der  Verbandsleitung  ein
Erfolg  beschieden.  Weit  größer  konnten  aber  die  Erfolge  sein,
wenn  die  Masse  der  Bergarbeiter  hinter  der  Verbandsleitung
gestanden  und  ihren  Bemühungen  dadurch  den  rechten  Nachdruck
verliehen  hätte.
Natürlich  haben  auch  unsere  Bezirksleitungen  während  des
Krieges  ihre  volle  Pflicht  und  Schuldigkeit  getan  und  liegen  auch
von  ihnen  eine  grohe  Anzahl  von  Eingaben  und  Beschwerden
an  die  verschiedenen  Behörden  und  Werksverwaltungen  vor.  Da
sich  diese  mit  den  Eingaben  des  Verbandsvorstandes  decken,  sehen
wir  von  einer  Veröffentlichung  der  Bezirksleitereingaben  ab.
        <pb n="5" />
        7

Bochum,  den  31.  August  1914.
An  Seine  Exzellenz  Herrn  General  der  Kavallerie
Freiherrn  von  B  i  s  s  i  n  g,
stellvertretender  Generalkommandeur  des  7.  Armeekorps
in  M  ü  n  st  e  c.
Leider  sehen  wir  uns  veranlaßt.  Eurer  Exzellenz  einen  ähnlichen ­
  Fall  zu  unterbreiten,  wie  er  vor  kurzem  in  der  Militärwerkstätte ­
  in  Lippstadt  vorkam,  zu  dem  Eure  Exzellenz  in
dankenswerter  Weise  durch  öffentlichen  Anschlag  Stellung
nahmen.  Das  veranlaßt  auch  uns,  mit  dem  nachfolgenden  Fall
uns  vertrauensvoll  an  Eure  Exzellenz  mit  der  Bitte  zu  wenden,
auch  den  gemaßregelten  Bergleuten  nach  Möglichkeit  helfen  zu
wollen.
Die  Lippische  Bergverwaltung  hat  sich  schon  vor  zwei  Jahren
an  den  streikenden  Bergleuten  dadurch  schwer  gerächt,  daß  sie
Hunderte  von  ihnen  aussperrte.  Diese  mußten  Haus  und  Hof
verlassen  und  meist  nach  Westfalen  auswandern.  Jetzt  soll  nun
zwar  ein  Teil  dieser  Ausgesperrten  „vorläufig"  zur  Arbeit  angenominen
  werden,  aber  ein  Teil,  jedenfalls  diejenigen,  welche
Vertrauensleute  ihrer  Kameraden  in  unserem  Verbände  waren,
sollen  auch  jetzt  noch  gemaßregelt  und  ausgesperrt  bleiben.  Die
Verfügung  der  Lippischen  Bergverwaltung  lautet:
„Fürstlich  Schaumburg-Lippische  Hofkammer.
Nr.  I.  8860.  Bückeburg,  den  18.  August  1814.
In  Verfolg  des  gefälligen  Schreibens  vom  10.  d.  teilen  wir
Ihnen  ergebenst  mit,  daß  das  Gesamtbergamt  in  Obernkirchen  Anweisung ­
  erhalten  hat,  bei  der  gegenwärtigen  Lage,  wo  der  politische
Hader  ruht  und  dre  Angehörigen  jeder  Partei  bestrebt  sind,  ihr  Bestes
einzusetzen,  um  dem  bedrängten  Vaterlande  zu  helfen,  die  ausgesperrten ­
  Arbeiter  nach  Möglichkeit  vorläufig  zur  Arbeit  wieder  anzunehmen,
falls  sic  Willens  sind,  in  Zukunft  treu  zum  Werke  zu  stehen.  Ausgeschlossen ­
  von  dieser  Vergünstigung  sollen  nur  solche  Arbeiter  werden,
welche  sich  früher  durch  eine  besondere  Agitation  gegen  das  Werk  hervorgetan ­
  haben  und  von  denen  anzunehmen  ist,  daß  sie  nach  ihrer  Einstellung ­
  von  neuem  den  Frieden  zwischen  dem  Werk  und  seiner  Belegschaft ­
  stören  würden.  gez.:  Freiherr  von  Kappher.
An  Herrn  Amtsgerichtsrat  Dr.  Brunstermann  in  Stadthagen."
Was  der  erste  Teil  gut  macht,  stößt  der  letztere  nicht  nur
um,  sondern  schafft  neue  Verbitterung,  weil  nicht  nur  die  Ver-
        <pb n="6" />
        i

i

sa

m.

—  8  —
traucnsleute  erstens  als  hetzerische  Agitatoren  hingestellt  werden^
sondern  zweitens  das  „treu  zum  Werke  stehen"  nur  so  zu  verstehen ­
  ist,  daß  die  Arbeiter  von  ihrem  gesetzlich  garantierten
Organisationsrecht  (§  152  der  Gewerbeordnung)  keinen  Gebrauchmachen,
  also  unserem  Bergarbeiterverband  nicht  angehören  sollen.
Das  ist  eine  bittere  Pille  für  die  Bergleute,  die  selbst  oder
deren  Söhne  oder  Verwandte  jetzt  im  Felde  stehen  und  sich  treu
und  tapfer  zeigen,  wie  es  anders  kaum  gewünscht  werden  kann.
Wir  wären  Eurer  Exzellenz  sehr  dankbar,  wenn,  wie  in  dem
oben  genannten  Falle,  eine  humanere  Handhabung  dieser  Maßnahme ­
  erzielt  und  diese  verbitternde  Maßregelung  der  braven
lippischen  Bergleute  zurückgenommen  würde.  Sie  taten  doch  nur,
was  alle  Bürger  sonst  für  sich  in  Anspruch  nehmen:  sie  organisierten ­
  sich,  schlossen  sich  unserem  Verbände  an  und  machten,  alsihnen
  ihr  geringer  Lohn  nicht  entsprechend  den  Löhnen  anderer
Bergreviere  erhöht  wurde,  von  ihrem  gesetzlich  gewährleisteten
Streikrecht  Gebrauch.  Dafür  sollten  sie  nicht  geächtet  werden,
wenigstens  sollten  sie  jetzt  bei  dieser  ernsten  Zeit  durch  Rücknahme ­
  all  der  Maßregelungen  wieder  als  gleichberechtigt  anerkannt ­
  werden,  wie  das  Se.  Majestät  der  Kaiser  in  seiner  bekannten ­
  Ansprache  vom  Schloß  in  Berlin  ausdrücklich  gewünscht
hat.  Um  eine  geneigte  Berücksichtigung  dieser  unserer  Eingabe
bittend,  zeichnet  Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands..
Darauf  erhielten  wir  folgende  Antwort:
Münster,  den  16.  September  1914.
An  den  Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands,  Bochum.
Unter  Bezugnahme  auf  ihre  Eingabe  vom  31.  8.  1914  teileich ­
  Ihnen  hierdurch  ergebenst  mit,  daß  die  Fürstlich  Schaumburg-Lippische
  Hofkammer  auf  meine  Veranlassung  hin  verfügt  hach
daß  sämtliche  seinerzeit  aus  Anlaß  deS  Streiks  ausgesperrten
Bergarbeiter,  soweit  sie  sich  zur-  Arbeit  melden  und  Platz  für  sie
vorhanden  ist)  wieder  eingestellt  werden.
Der  kommandierende  General.
gez.  Frhr.  v.  B  i  s  s  i  n  g  ,  General  der  Kavallerie-Eingabe

  betreffend  Beseitigung  des  8  13  des  Kaligesetzes.
B  o  ch  u  m,  den  18.  September  1914.
An  den  Hohen  Bundesrat,  zu  Händen  des  Stellvertreters  des
Reichskanzlers,  Sr.  Exzellenz  Herrn  vr.  Delbrück,  Berlin.
Eine  große  Anzahl  der  Kaliwerke  Deutschlands  haben  nicht
nur  ohne  genügenden  Grund  gleich  bei  Ausbruch  des  Krieges
        <pb n="7" />
        ihre  Betriebe  stillgelegt  und  die  Beamten  und  Arbeiter  dadurch
brotlos  gemacht,  sondern  es  wird  nunmehr  auch  noch  von  Kaliwerksbefitzern
  angestrebt,  dort,  wo  sie  den  Betrieb  aufrecht  erhalten ­
  oder  wieder  aufnehmen,  die  Not  der  Arbeiter  noch  derart ­
  auszunützen,  daß  nian  die  Löhne  der  Arbeiter  ganz  gewaltig ­
  kürzen  will.  Weil  dadurch  die  Kaufkraft  der  Arbeiter
stark  eingeschränkt  wird,  so  werden  nicht  nur  die  Arbeiter  stark
geschädigt,  sondern  auch  Handel  und  Wandel  davon  getroffen,
so  daß  infolgedessen  die  Arbeitslosigkeit  in  anderen  Betrieben
gefördert  wird.  Einer  größeren  Lohnreduziernng  im  Kalibergbau ­
  sieht  jetzt  der  §  13  des  Kaligesetzes  von  1910  insofern  entgegen, ­
  indeni  er  die  Werke  mit  einer  Kürzung  ihrer  Förderquote
bestraft,  welche  die  Durchschnittslöhne  der  Arbeiter  unter  diejenigen ­
  in  den  Jahren  1907—1909  herabgleiten  lassen.
Um  dieses  Hindernis  zu  beseitigen,  um  die  Löhne  gewaltig
herabsetzen  zu  können,  um  auch  während  des  Krieges  auf  Kosten
der  Arbeiter  einen  guten  Gewinn  für  die  Unternehmer  herausschlagen ­
  zu  können,  strebt  man  von  seiten  der  Kaliinteressenten
an,  wie  es  in  ihrem  Organ,  der  „Industrie"  (Nr.  187  vom
12,  d.  M.),  geschieht,  den  Hohen  Bundesrat  dahin  zu  drängen,
daß  er  diesen  geringen  Arbeiterschutz  aus  dem  Kaligesetz  entfernen ­
  soll.  Man  erlaubt  sich  sogar,  diese  erstrebte  Maßnahme
noch  als  eine  humane  und  arbeiterfreundliche  zu  bezeichnen,  um
die  Sache  dem  Bundesrat  und  der  Öffentlichkeit  gegenüber  nicht
nur  als  harmlos,  sondern  als  zurzeit  nützlich  hinzustellen.
Sollten  die  Kaliwerksbesitzer  mit  einem  solchen  Ansinnen
schon  an  den  Hohen  Bundesrat  herangetreten  sein  oder  in  allernächster ­
  Zeit  herantreten,  so  bitten  wir,  den  Antrag,  die  genannte ­
  Schutzbestimmung  aus  dem  Kaligesetz  zu  beseitigen,  mit
großer  Entschiedenheit  abzulehnen.
Die  Löhne  der  Arbeiter  im  Kalibergbau  sind  an  und  für
sich  schon  als  sehr  niedrig  zu  bezeichnen.  Trotz  der  schweren
Arbeit  haben  die  Löhne  nach  dem  „Reichs-Arbeitsblatt"  betragen:

O  b  e  r  b  e  r  g  a

mts

b  ez

i  r  k

Halle

1907

1908

1909

1910

1911

1912

1913

ant.

ant.

Mk.

Mk.

Mk.

ant.

Mk.

Eigentl.  Bergarbeiter  (Hauer

und  Lehrhauer  ....

4,35

4,26

4,18

4,34

4,67

4,82*;

i  4,76

Sonstige  Untertagsarbeiter  .

3,82

3,81

3,80

8,84

4,00

4,00

4,08

Erwachsene  Uebertaqsarbeiter

8,67

3,71

8,72

3,72

8,86

3,75

3,85

Juqendl.Arb.  unter  ikJahren

1,28

1,28

1,32

1,31

1,34

1,62

1,39

Arbeiterinnen

1,96

1,96

1,83

2,00

2,25

1,78

*)  Die  Löhne  von  1912  und  1913  sind  nach  neuen  Grundsätzen  ermittelt, ­
  daher  mit  den  früheren  nicht  mehr  ohne  weiteres  vergleichbar.
Doch  ist  die  Differenz  nur  sehr  gering.
        <pb n="8" />
        10

Oberbergam

tsbe

zirk

Cla

usth

i  a  I  :

]907

1008

1909

1910

1911

1912

1913

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Mk.

Eigentl.  Bergarbeiter  (Hauer

und  Lehrhauer  ....

4,65

4,62

4,49

4,52

4,75

4,87

4,37

Sonstige  Untertagsarbeiter  .

4,00

3,98

3,91

3,99

4,17

4,14

4,11

Erwachsene  Ueüertagsarbeiter

3,72

3,62

3,64

3,71

3,86

3,91

3,90

Jugendl.  Arb.  unter  16Jahren

1,37

1,41

1,40

1,48

1,58

1,57

1,59

Arbeiterinnen

1,89

2,19

3,07

2,34

2,93

2,79

3,29

Der  Durchschnittslohn

sämtlicher

Arbeiter  betrug

nach

dem

„Reichs-Arbeitsblatt"  im

Oberb

lergamtsbezirk

Halle

3,95

3,93

3,89

3,98

4,20

4,19

4,21

Clausthal  .  .  .

4,09

4,06

4,03

4,09

4,29

4,34

4,36

Der  prozentuale  Lohnanteil  am  Wert  der  Produktion  betrug, ­
  berechnet  nach  den  Angaben  der  „Vierteljahrshefte  zur
Statistik  des  deutschen  Reiches",  im  deutschen

Skeinkohn»-bergbau


Branntohlenbergdau


Salzbergbau

Erzbergbau

Prozent

Prozent

Prozent

&amp;gt;1  rozent

1907

58,58

50,17

39,20

50,60

1908

57,40

50,61

39,86

58,96

1.900

55,55

49,39

33,40

55,90

1910

56,47

49,35

32,52

55,12

1911

57,28

48,52

31,86

54,15

1912

52,03

40,66

28,01

48,69

Hingegen  die  Werksbesitzer  haben  in  derselben  Zeit  meist
recht  hohe,  teils  mindestens  recht  ansehnliche  Ueberschiisse  erzielt,
Die  Gewinne  haben  einen  solchen  Anreiz  zur  Werksgründung
gegeben,  daß  sich  die  Kalischächte  in  den  letzten  fünf  Jahren  fast
vervierfacht  haben.  Sie  sind  von  60  fördernden  Werken  im  Jahre
1909  auf  mehr  als  200  Werke  im  Jahre  1914  angewachsen.  Wäre
diese  ungeheuere  und  schädliche  Werksvermehrung  nicht  von  den
Unternehmern  aus  spekulativen  Gründen  vorgenommen  worden,
so  hätten  die  Unternehmer  trotz  der  obigen  Löhne  noch  bedeutend
höhere  Ueberschiisse  erzielt.
Es  ist  nicht  als  eine  patriotische  Tat,  sondern  als  etwas
ganz  anderes  anzusehen,  wenn  die  Herren  die  Kaliwerke  zurzeit
nur  dann  in  Betrieb  halten,  ihre  Arbeiter  nur  dann  beschäftigen
wollen,  wenn  sie  die  Löhne  sehr  kürzen,  die  Rentabilität  also
auf  Kosten  der  armen  Arbeiter  sichern  können.
Wenn  das  Kaligesetz  geändert  wird  —  versprochen  ist  diese
Aenderung  ja  schon  seit  mehr  als  Jahresfrist  —,  so  dürfen  die
im  ß  13  des  Gesetzes  genannten  Minimaldurchschnittslöhne  nicht
beseitigt  oder  herabgemindert,  sondern  sie  müssen  entsprechend
der  seit  1907  eingetretenen  Teuerung  der  Lebensbedürfnisse  der
Arbeiteroevölkerung  nennenswert  erhöht  werden.
        <pb n="9" />
        11

Wir  verweisen  hierbei  auf  die  Beschlüsse  und  ihre  Begründung, ­
  welche  auf  dem  dritten  Kongreß  der  Kaliarbeiter  zu
-Ostern  1913  in  Hannover  vorgenommen  wurden  und  welche  in
einem  gedruckten  Protokoll  von  den  unterzeichneten  Verbänden
dem  Hohen  Bundesrat  und  dem  Reichstage  im  Mai  vorigen
Jahres  zur  Kenntnis  gebracht  worden  sind.
In  die  geplante  Kaligesetznovelle  müssen  weit  bessere  Schutzvorschriften ­
  für  die  Arbeiter  hineingebracht  werden.  Den  jetzt
so  ungenügenden  Schutz  zu  beseitigen,  wie  es  ein  Teil  der  Unternehmer ­
  wünscht,  wäre  wirklich  ein  Verbrechen  an  der  Arbeiterschaft. ­
  Die  vorstehende  Lohnstatistik  ist  dafür  Zeuge.
Aus  all  diesen  Wünschen  bitten  wir  den  Hohen  Bundesrat,
solchen  Wünschen,  wie  sie  in  Nr.  187  der  „Industrie"  veröffentlicht ­
  wurden,  nicht  Gehör  zu  schenken  und  diesen  Arbeiterschutz
nicht  zu  beseitigen,  sondern  wir  bitten,  die  oben  genannten  Beschlüsse ­
  des  Kaliarbeiterkongressess  in  Hannover  tunlichst  bald
berücksichtigen  zu  wollen.
Es  zeichnen  ehrerbietigst
Verband  der  Bergarbeiter.
Verband  der  Fabrikarbeiter.
Verband  der  Maschinisten  und  Heizer.
Die  Kaliinteressenten  haben  einen  weiteren  Vorstoß  gegen
die  Schutzbestimmungen  des  Kaligesetzes  nicht  unternommen
und  geht  man  wohl  nicht  fehl  in  der  Annahme,  daß  sie  nach
obiger  Eingabe,  die  veröffentlicht  wurde,  einen  zweiten  Versuch
nicht  mehr  wagten.

Bochum,  den  3.  Oktober  1914.
An  das  Ministerium  für  Handel  und  Gewerbe
zu  Händen  Sr.  Exzellenz  v.  Sydow,  Berlin.
In  der  dem  ergebenst  Unterzeichneten  gewährten  Audienz
vom  25.  September  d.  I.,  in  welcher  ich  Ew.  Exzellenz  Beschwerde
über  Lohnkürzungen,  Schichtverlängerungen  usw.  in  den  Bergrevieren ­
  vorzutragen  mir  erlaubte,  baten  mich  Ew.  Exzellenz  um
nachträgliche  schriftliche  Bestätigung  dieser  Mißstände.  Nachdem
nunmehr  nähere  Angaben  hierüber  seitens  der  Bezirksleiter
unseres  Verbandes  der  Bergarbeiter  vorliegen,  erlaube  ich  mir,
diese  gewünschten  Angaben  Ew.  Exzellenz  zu  unterbreiten.
Im  Oberhausener  und  Duisburger  Revier
wird  auf  vielen  Zechen  darüber  geklagt,  daß  auch  ganz  neue
nicht  eingearbeitete  Leute  als  Lehrhauer  vor  die  Betriebspunkte
        <pb n="10" />
        12

mit  gelegt  werden,  wodurch  der  an  manchen  Betriebspunkten
so  schon  gekürzte  Lohn  weiter  herabgedrückt  wird.
Dann  wird  darüber  Klage  geführt,  daß  auf  den  Deutsche
Kaiser-Schächten  jede  Woche  zweimal  eine  halbe  Ueberschicht  Verfahren ­
  wird,  während  noch  im  Monat  September  zwei  bis  drei
Feierschichten  auf  Nachbarzechen  vorkamen.
Wir  bitten  dringend,  die  Ueberschichten,  die  auch  auf  der
Zeche  Wcstende  und  in  anderen  Revieren  eine  Rolle  spielten,
mindestens  so  lange  zu  verbieten,  solange  es  noch  Arbeitslose
gibt  und  auf  anderen  Zechen  noch  Feierschichten  Vorkommen.
Jugendliche  unter  16  Jahren  werden  im  Oberhausener  Bezirk ­
  jetzt  auf  allen  Zechen  beschäftigt,  obwohl  fast  alle  Zechen
wieder  in  zwei  Schichten  fördern,  die  Jugendlichen  also  ganz  gut
auch  über  Tage  weiter  beschäftigt  werden  könnten.  Nur  die
Zechen  Roland,  Oberhausen,  Wiesche  und  Alstaden  haben  nochdie
  beiden  Förderschichten  zu  einer  Morgenschicht  zusammengelegt.
Mit  den  Lohnkürzungen  im  Oberhausener  Revier  sind  folgende ­
  Zechen  am  schärfsten  vorgegangen:
Auf  Zeche  W  e  st  e  n  d  e,  Schacht  IV,  sind  folgende  Gedingereduzierungen ­
  am  15.  September  vorgenommen  worden:
Im  Flöz  Gustav,  Kohlennummer  158,  betrug  der  Lohn  im
Monat  August  6,09  Mark  pro  Schicht.  Hier  wurden  20  Pf.  auf
den  Wagen  Kohlen  in  Abzug  gebracht.
Flöz  Gustav,  Kohlennummer  141,  betrug  der  Lohn  im
Monat  August  6,15  Mark  pro  Schicht,  hier  wurden  auf  den
Wägen  Kohlen  20  Pfennig  in  Abzug  gebracht.
Flöz  Gustav,  Kohlennummer  143,  betrug  der  verdiente  Lohn
im  Monat  August  6,70  Mark.  Hier  wurde  das  Metergeld  vom
10.  September  ab  um  3  Mark  pro  laufendes  Meter  gekürzt.
Flöz  Gustav,  Kohlennummer  147,  betrug  der  verdiente
Lohn  im  Monat  August  6,20  Mk.  pro  Schicht.  Für  das  laufende
Meter  und  für  die  Holzpfeiler  wurden  5  Mk.  in  Abzug  gebracht.
Im  Flöz  Elise,  Kohlennummer  163,  wurden  am  24.  August
40  Pf.  pro  Wagen  abgezogen,  bis  zum  24.  August  hatte  die
Kameradschaft  ungefähr  7  Mk.  verdient.  Durch  diesen  Gedingeabzug
  fiel  der  Lohn  bis  Ende  August  auf  6,20  Mark.
Im  Flöz  Präsident,  Kohlennummer  202,  betrug  der  vom
Steiger  geschriebene  Lohn  im  Monat  August  6,15  Mk.,  der  wirklich ­
  verdiente  Lohn  jedoch  nur  4,40  Mk.  Auch  hier  wurden  ab
1.  September  10  Pf.  auf  den  Wagen  Kohlen  in  Abzug  gebracht.
Im  Flöz  Präsident,  Kohlennummer  200,  verdiente  die  Kameradschaft ­
  im  Monat  August  5,80  Mark.  Hier  wurde  das  Gedinge ­
  um  10  Pf.  pro  Wagen  Kohlen  gekürzt.
        <pb n="11" />
        Im  Flöz  Sonnenschein,  Kohlennummer  107,  wurde  im
August  ein  Lohn  von  6,61  Mk.  verdient.  Hier  wurden  ebenfalls
pro  Wagen  kohlen  ab  1.  September  10  Pf.  in  Abzug  gebracht.
Auf  dieser  Zeche  ist  der  Schüttelrutschenbetrieb  eingeführt
und  handelt  es  sich  jedesmal  um  20  bis  30  Arbeiter  auf  jeder
Schicht,  welche  von  dieser  Lohnreduzierung  betroffen  werden.
Auf  der  Zeche  Neu  m  ü  h  l,  Schacht  l/ll,  Revier  8,  zweite
Sohle,  sind  16  und  20  Pf.  für  den  Wagen  Kohlen  in  Abzug
gebracht  worden  ab  15.  September  mit  der  Begründung,  daß
im  Nebenrevier  die  Arbeiter  auf  dasselbe  Gedinge  auch  einen
anständigen  Lohn  verdienen.  Dabei  sind  in  diesem  Revier  im
Monat  August  Löhne  von  kaum  6  Mark  verdient  worden.
Auf  der  Zeche  Rhein  l  hat  in  einer  Anzahl  von  Revieren
eine  Gedingereduzierung  stattgefunden.  Auch  die  Schichtlöhne
sind  voni  15.  September  ab  um  30  bis  60  Pf.  gekürzt  worden.
Im  Revier  3  genannter  Zeche  wurde  das  Kohlengedinge
von  2  Mk.  pro  Wagen  auf  1,80  Mk.,  also  um  20  Pf.,  gekürzt.
Vom  Metergeld,  welches  in  der  Sohlenstrecke  40  Mk.  betrug,
wurden  20  Mark  in  Abzug  gebracht.
Bemerkt  sei  noch,  daß  auf  dieser  Zeche  die  Schichtlöhne  6,50
bis  6,60  Mark  betrugen.  Die  Firma  Thyssen  liefert  viele  Kohlen
an  den  Staat.
Ueber  die  Lohnreduzierungen  im  Essener  und  Werdener
Revier  hat  sich  unser  Bezirksbureau  in  Essen,  wie  ich
Ew.  Exzellenz  bereits  während  der  Audienz  am  26.  September
mitteilte,  schon  beschwerdeführend  an  das  Polizeipräsidium  in
Essen  gewandt.  In  dieser  Beschwerde  sind  Lohnkürzungen  von
den  Zechen  Viktoria  in  Kupferdreh,  Königin  Elisabeth,  Herkules
und  Gottfried  Wilhelm  angeführt.  Eine  Abschrift  dieser  Beschwerdeschrift ­
  liegt  bei,  weshalb  ich  mir  erlaube,  auf  den  Inhalt
derselben  zu  verweisen.
Hervorheben  möchte  ich  hierbei  noch,  daß  die  darin  enthaltene ­
  Klage  über  das  Beseitigen  des  „Zuschreibens",  damit
der  Gedingelohn  die  Höhe  des  durchschnittlichen  Hauerlohnes
erreicht,  auch  in  anderen  Revieren  immer  wiederkehrt.  Es  ist
auf  Privatwerken,  ebenso  wie  auch  aus  den  fiskalischen  Zechen
Usus,  daß  die  Gedingelöhne  sehr  niedrig  gehalten  werden.  Wird
dann  nicht  viel  verdient,  wird  namentlich  der  Durchschnittslohn
nicht  erreicht,  so  hält  der  Steiger  die  Leute  dadurch  schadlos,
ir.dem  er  ihnen  noch  verschiedene  Leistungen  hinzuschreibt.  Entweder ­
  es  werden  Nebenarbeiten  im  Gedinge  zugeschrieben,  die
nicht  geleistet  worden  sind,  oder  es  werden  auch  nicht  geleistete
Schichtlöhne  zugeschrieben  und  dergleichen.  Dieses  Zuschreiben
geschieht  also  ganz  willkürlich.  Da  es  jetzt  meist  nicht  mehr
        <pb n="12" />
        vollzogen  wird,  so  brauchen  die  Gedingesätze  gar  nicht  gekürzt
zu  werden,  die  Arbeiter  verdienen  dann  trotzdem  bedeutendweniger, ­
  weil  eben  die  so  nötigen  Vergünstigungen  des  Lohnzuschreibens
  weggefallen  sind.  Auch  diese  Benachteiligung  erregt ­
  die  Arbeiter  zurzeit  sehr.
Ter  Durchschnittslohn  fällt  deshalb  bei  ganz  gleicher  Leistung. ­
  Auf  den  fisk  a  lisch  enGrubeni  ni  Revier  Gladb
  e  ck  wird  das  Fallen  des  Durchschnittslohnes  ebenfalls  zum
größten  Teile  auf  das  Wegfallen  des  Zuschreibens  zurückgeführt.
Da  ferner  gerade  im  Gladbecker  Revier  in  den  Monaten  August
und  September  recht  viele  Feierschichten  hinzukamen,  so  ist  der
Rückgang  des  Durchschnittslohnes  bei  der  jetzigen  Kriegsteuerung
um  so  empfindlicher.  So  wurde  uns  gemeldet,,  daß  auf  dev
fiskalischen  Zeche  Scholven  im  Revier  12  Hauerlöhne
von  4,70  bis  6,10  Mk.  verdient  wurden.  Auf  ZecheMatthias
S  t  i  n  n  e  s,  Revier  2,  fielen  Hauerlöhne  von  4,38  bis  5,22  Mk.,
ans  Zeche  Graf  Moltke,  Revier  I,  fielen  ebenfalls  Hauerlöhne
  von  5  Mark  und  wenig  darüber.
Aus  dem  Gladbecker  Revier  gehen  uns  recht  viele  Klagen
zu  über  viele  und  zu  hohe  Strafen.  In  einem  Bericht  heißt  es:
„Die  Strafen  sind  auf  den  Hugo-Schächten  (Harpen)  und  den
Möller-Schächten  (Fiskus)  am  höchsten.  Wegen  schlechtem  Bergeversatz ­
  auf  den  Möller-Schächten  3  bis  5  Mk.,  wegen  willkürlichen ­
  Feierns  2,50  bis  3  Mark."
Wir  sind  die  letzten,  die  willkürliches  Feiern  in  Schutz  nehmen
wollen.  Aber  jetzt  bei  Ausbruch  des  Krieges,  wo  in  den  ersten
Wochen  die  Aufregung  über  dasAbschiednehmcn  vonVerwandten,
Freunden  und  Bekannten  groß  war,  ist  manche  Schicht  versäumt
worden,  die  sonst  nicht  versäumt  worden  wäre.  Da  hätte  man
wirklich  etwas  mehr  Rücksicht  nehmen  sollen.
Wenn  aber  die  Beamten  den  Arbeitern  bei  jeder  Beschwerde
damit  antworten:  „Wem  es  nicht  paßt,  kann  gehen",  ja,  auf  den
Prosper-Schächten  wurde  den  Arbeitern  noch  geantwortet:  „Es
wird  noch  schlechter",  so  trägt  das  nicht  dazu  bei,  die  Gemüter
bei  dieser  schweren  Kriegszeit  zu  beruhigen.  Der  Betriebsführer
von  Zeche  Moltke  III/IV  habe  zu  den  Arbeitern  gesagt,  er  könne
jetzt  Leute  genug  kriegen,  mit  goldenen  Kneifern  kämen  sie  jetzt
um  Arbeit  anfragen,  wem  es  nicht  passe,  der  solle  kündigen.  So
wird  uns  berichtet.  Braucht  man  sich  bei  solchen  Vorkommnissen
zu  wundern,  wenn  die  Arbeiter  erregt  werden?
Gefördert  wird  im  Revier  Gladbeck  fast  überall  nur  in  der
Vormittagsschicht.  Jugendliche  unter  16  Jahren  beschäftigt  man
auch  dort  unterirdisch.  Auf  Zeche  Scholven  und  Moltke  III/IV
wurden  uns  je  16  Jugendliche  angegeben,  ebenso  mehrere  auf
den  dortigen  Stinneszechen.
        <pb n="13" />
        15

Vom  Gelsenkirchener  Revier  werden  uns  ebenfalls
Lohnkürzungen  gemeldet.  Der  Lohnrückgang  fei  in  der  Hauptsache ­
  darauf  zurückzuführen,  weil  das  „Lohnmachen",  das  ist  das
oben  geschilderte  „Lohnzuschreiben",  ausblieb.
Von  Zeche  C  o  n  s  o  l  i  d  a  t  i  o  n  II/VII  wird  auch  über  Kürzung ­
  des  Gedinges  um  6  bis  15  Pf.  pro  Wagen  berichtet.  Auf
R  h  e  i  n  e  l  b  e  und  A  I  m  a  ist  die  Nachtschicht  um  20  Minuten
verlängert,  ohne  höheren  Lohn  zu  zahlen.
Vom  Revier  Hattingen  werden  uns  von  Zeche
Friedlicher  Nachbar  auch  Lohnreduzierungen  für  Monat
August  gemeldet.  So  hatte  eine  Kanieradschaft  im  Flöz  Sonnenschein, ­
  Sohle  Osten,  durch  die  Gedingekürzung  pro  Schicht
&amp;lt;2  Pfennig  weniger  verdient.  Sie  bekam  im  August  noch  6,20
Mark.  Im  selben  Flöz,  Ort  4,  Westen,  wurden  nur  6,82  Mark
verdient  und  trotzdem  pro  Wagen  noch  10  Pfennig  gekürzt.
Jugendliche  werden  jetzt  nicht  weniger  als  34  in  dieser
Grube  beschäftigt  für  1,50  Mark  pro  Schicht.
Sänitlichen  Tagesarbeitern,  ausgenommen  die  Handwerker,
wurde  die  Schicht  von  8  bezw.  9  auf  12  Stunden  verlängert
ohne  einen  Pfennig  Lohnzulage.  Als  sie  sich  beschwerten,
wurden  sie  von  den  Beamten  noch  damit  verhöhnt,  indem  ihnen
gesagt  wurde,  den  Kameraden  im  Felde  ginge  es  noch  schlimmer,
die  hätten  Tag  und  Nacht  keine  Ruhe.  Diese  Tagesarbeiter  sind
aber  meist  Invaliden.
Die  Jugendlichen  über  Tage  müssen  entgegen  den  Schutzvorschriften
  ebenfalls  12  Stunden  arbeiten.  Nur  einmal  während ­
  der  Seilfahrt  können  sie  Essenspause  machen.  Von  den
Beamten  wird  den  Kindern  aufgetragen,  wenn  der  Bergrevierbeamte ­
  käme  und  sie  fragte,  ob  sic  die  vorgeschriebenen  Pausen
hätten,  sollen  sie  Ja  sagen.  Die  Jugendlichen  über  Tage  verdienen ­
  1,20  bis  1,50  Mk.  in  12  Stunden.  Die  über  Tage  Beschäftigten ­
  sind  fast  alles  Kinder  unter  16  Jahren  und  Invaliden.
Gefordert  wird  jetzt  U/2  Schicht.  Dann  werden  auch  oft  bis
zwei  Ueberstunden  angeordnet.
Auch  auf  den  Zechen  Dahlhauser  Tiefbau  und
Carl  Friedrich  ist  die  Schicht  für  Tagesarbeiter  auch  von
8  auf  12  Stunden  verlängert  worden  ohne  höhere  Entschädigung.
Das  bedeutet  eine  ganz  bedeutende  Lohnkürzung.  AIs  sich  Invaliden ­
  auf  Dahlhauser  Tiefbau  beim  Betriebsführer  darüber
beschwerten,  bekamen  sie  zur  Antwort:  „Mehr  Lohn  gibt  es  nicht,
wer  das  nicht  tun  will,  kann  zu  Hause  bleiben,  wir  können
Leute  genug  kriegen."  So  behandelt  nran  also  ausgediente  alte
Leute  und  Invaliden  zur  Zeit  des  Krieges!
        <pb n="14" />
        —  16  —
Auch  aus  dem  Revier  Recklinghausen  wird  berichtet, ­
  daß  die  Lohnkürzungen  darauf  zurückzuführen  sind,  weil
nichts  mehr  zugeschrieben  wird,  wie  das  bisher  immer  der  Fall
war.  Jugendliche,  die  jetzt  unter  Tage  beschäftigt  werden,  erhalten ­
  auch  dort  nur  1,50  Mk,  pro  Schicht,  es  ist  ihnen  aber
Zulage  versprochen  worden.
Vom  Revier  Herne  wird  namentlich  auf  der  Zeche
Friedrich  der  Große  I/lI  über  unerhört  viele  und  hohe
Strafen  geklagt.  So  wird  uns  berichtet,  daß  auf  letzterer  Zeche
am  22.  September  bei  den  'Kohlennummern  269,  277  und  288
je  6  und  12  Wagen  „genullt"  worden  sind.  Wenn  zwei  bis  vier
Wagen  „genullt"  würden,  so  rege  sich  schon  niemand  mehr  auf.
Die  Kohlennummer  366  sei  elfmal,  die  Numer  368  neunmal
und  die  Nummer  606  siebzehnmal  bestraft.
Wegen  nicht  genügend  geladener  Wagen  wurden  am  22.  September ­
  121  Mann  mit  je  1,60  Mk.  bestraft,  am  26.  September
waren  es  71  und  am  29.  September  wieder  121  Mann.  Weil
sie  Befehle  nicht  befolgt  hätten,  seien  am  22.,  September  13
Mann  mit  3  Mk.  und  8  Mann  mit  2  Mk.  bestraft,  ferner  seien
mit  23.  September  88  Mann,  am  24.  September  48  Mann  und
am  26.  September  sogar  101  Mann  mit  2  und  3  Mk.  aus  demselben ­
  Grunde  bestraft.  So  wird  uns  berichtet.  Eine  gründliche
Untersuchung  wäre  dort  am  Platze.  Denn  ist  es  so,  wie  die  Bergleute ­
  uni  schreiben,  so  ist  das  unerträglich  und  gründliche  Abhilfe ­
  nötig.
Im  Revier  B  o  ch  n  m  Nord  auf  Zeche  Präsident  ist
die  Schichtzett  für  Tagesarbeiter  und  Jugendliche  auch  von  8
auf  11  Stunden  erhöht  worden,  deren  Lohn  wurde  aber  um
60  bis  80  Pf.  erhöht.
Auf  Zeche  Lothringen  IV  hat  man  sogar  kürzlich  Leute
wegen  ihren  religiösen  Ansichten  gekündigt,  trotzdem  der  Kaiser
in  seiner  bekannten  Rede  wünschte,  daß  politische  und  religiöse
Unterschiede  jetzt  keine  Rolle  spielen  sollen.  Aber  gerade  zur
Kriegszeit  tut  Zeche  Lothringen  das  Gegenteil.
Auch  in  den  Revieren  Dortmund  I,  II  und  III  ist
auf  den  Zechen  G  l  ü  ck  a  u  f  -  T  i  e  f  b  a  u,  W  i  e  n  d  a  h  I  s  b  a  n  k,
Freie  Vogel  und  Tremonia  die  Schichtzeit  für  Tagesarbeiter ­
  auf  12  Stunden  verlängert  worden,  ohne  den  Lohn  zu
erhöhen.  Auf  Wiendahlsbank  wurde  deshalb  der  Arbeiterausschuß ­
  vorstellig,  es  ist  dann  zugesagt  worden,  diese  Tagesarbeiter
sollen  mehr  haben.
Jugendliche  unter  16  Jahren  sind  auch  in  diesen  Revieren
unterirdisch  beschäftigt  für  1,20  bis  1,50  Mk.  Lohn  pro  Schicht.
Auf  Wiendahlsbank  haben  diese  Jungens  nach  dem  Lohntag
        <pb n="15" />
        17

«inen  Tag  gestreikt.  Der  Arbeiterausschuß  wurde  vorstellig, ­
  dann  wurde  den  Jungen  60  Ps.  Lohnzulage  versprochen.
Auch  die  Löhne  in  diesen  Revieren  sind  stark  zurückgegangen,
meist  deshalb,  weil,  wie  wiederholt  bemerkt,  nichts  mehr  zugeschrieben ­
  wurde.  Was  verdient  wurde,  wird  gezahlt,  wenn  es
noch  so  wenig  ist.  So  wurden  auf  Freie  Vogel  Hauerlöhne  von
4,16  Mk.  ausgezahlt,  auf  Zeche  Admiral  solche  in  Höhe  von
4,89  Mk.,  4,87  Mk.,  3,80  Mk.,  3,75  Mk.,  3,60  Mk.,  3,40  Mk.
und  für  einen  Lehrhauer  sogar  nur  2,40  Mark  pro  Schicht.
Solche  Löhne  sollte  man  Webern  nicht  anzubieten  wagen,
:  geschweige  denn  den  schwer  schuftenden  Bergleuten.  Auch  den
schichtlöhuern  ist  der  Lohn  gekürzt  worden,  das  wird  uns
namentlich  von  Germania  II  und  Freie  Vogel  berichtet,  ebenso
von  Zeche  Preußen  I  (Harpen).  Dort  sind  sogar  50  bis  80  Pf.
pro  Schicht  gekürzt.
Auf  Zeche  Wiendahlsbank  hat  nach  den  uns  gemachten  Angaben ­
  der  Fahrsteiger  Friemann  am  12.  August  in  der  Lampeni
  bude  einen  Jugendlichen  sogar  geohrfeigt.  Kein  Wunder,  wenn
|  die  Arbeiter  immer  erregter  werden.
Von  Zeche  Tremonia  meldet  man  uns,  daß  noch  Ueberi
  schichten  verfahren  werden.
Von  der  Zeche  Mont  Cenis,  Revier  Dortmund  III,  wird
j  auch  über  viele  Strafen  geklagt.
Von  Zeche  Viktoria  l/ll,  Revier  Dortmund  II,  wird  auch
j  über  Verlängerung  der  Schicht  unter  Tage  um  bis  %  Stunde
(  berichtet,  was  ein  Verstoß  gegen  die  Arbeitsordnung  ist.
Die  Zeche  H  e  r  m  a  n  n  im  R  e  v  i  e  r  H  a  m  m  hat  dem  Bergmann ­
  Oswald  Köppel  im  Monat  August  —  K.  wurde  am
1.  August  zum  Krieg  eingezogen  —  vom  Julilohn  laut  Lohnbuch
gleich  für  vier  Monate  im  voraus  die  Miete  in  Abzug  gebracht.
Anstatt  die  Familien  zu  unterstützen,  geht  man  so  rücksichtslos
-  gegen  sie  vor.  Dieselbe  Zeche  hat  dem  Bergmann  Reich!  30  Mk.
für  ärztliche  Bemühungen  vom  Lohne  gekürzt  ohne  jeden  Pfändungsbeschlutz. ­
  Es  wird  also  sogar  ganz  ungesetzlich  Verfahren.
Aus  dem  Revier  Hamm  werden  ebenfalls  starke  Lohnreduzierungen ­
  gemeldet,  namentlich  von  Zeche  de  Wendel,
wo  man  die  Schichtlöhne  um  30  Pf.,  die  Gedingelöhne  um
10  Pf.  pro  Wagen  gekürzt  habe.
Auf  Zeche  Königsborn,  Schacht  II,  sind  nach  uns  gemachten ­
  Mitteilungen  die  Gedingelöhne  stellenweise  bis  zu  15
Prozent  gekürzt  und  Kohlenhauer  mit  6  Mk.  und  darunter  entlohnt ­
  worden.
Auch  sonst  sei  ans  einigen  Zechen  des  Reviers  Hamm  ani
  gekündigt,  daß  über  6  Mk.  nicht  mehr  verdient  werden  dürfe.
        <pb n="16" />
        18

Ein  allgemeiner  Rückgang  der  Durchschnittslöhne,  ist  auch  dort
zu  beobachten.
Tie  Kohlenpreise  sind  teilweise  noch  gesteigert.  Die  Löhne
fallen  gewaltig,  die  Lebensmittel  werden  bedeutend  teurer  und
fast  in  jeder  Familie  gibt  es  Angehörige  zu  unterstützen,  weil
der  Ernährer  ini  Felde  steht.  Die  meisten  Zechen  haben  mit
den  Arbeitern  vereinbart,  allmonatlich  Opfer  für  die  Familien
der  Kriegsteilnehmer  zu  bringen.  Wenn  aber  die  Löhne  bei
der  Teuerung  so  gewaltig  zurückgeschraubt  werden,  können  viele
Arbeiter  nicht  mehr  auskommen.  Opfer  für  die  Familien  der
Krieger  zu  bringen,  sind  sie  dann  nicht  mehr  tu  der  Lage.  Das
alles  trägt  dazu  bei,  Unzufriedenheit  und  Mißstimmung  zu  erzeugen, ­
  die  bereits  so  weit  gesteigert  waren,  daß  man  uns  mit
Streik  drohte,  wenn  nicht  Abhilfe  geschaffen  wird.
Wir  bitten  deshalb  Ew.  Erzellenz,  bei  den  Arbeitgebern
durchzusetzen,  daß  nicht  mehr  die  Unzufriedenheit  durch  Lohnkürzungen, ­
  Schichtverlängerungen  usw.  gesteigert  wird.  Die
Zechen  haben  in  letzter  Zeit  fast  durchweg  sehr  reiche  Gewinne
abgeworfen,  so  daß  die  Unternehmer  jetzt  ,  meist  ganz  gut  ein
Opfer  bringen  können.  Die  Kohlen  gehen  noch  gut  ab.  Der
Staat,  das  Reich  sind  gut  zahlende  Abnehmer,  weshalb  auch
die  Arbeiter  über  die  jetzige  Verschlechterung  ihrer  Lage  ganz
besonders  unzufrieden  sind.  Es  gibt  ja  auch  eine  ganze  Anzahl
Zechen,  die  keine  Lohnkürzungen  vornahmen.  Es  geht  demnach,
wenn  nur  der  gute  Wille  da  ist.  Wir  wären  Ew.  Erzellenz  sehr
dankbar,  wenn  es  durch  energisches  Eingreifen  gelänge,  diejenigen ­
  Werke,  die  Verschlechterungen  vorgenommen  haben,  davon ­
  abzubringen.
Aber  nicht  nur  im  Ruhrrevier  geht  man  mit  Lohnreduzierungen
  und  Schichtverlängerungen  vor,  sondern  auch  in  anderen
preußischen  und  deutschen  Revieren  ist  das  der  Fall.  So  in
N  i  e  d  e  r  s  ch  leiten,  wie  ich  am  25.  September  schon  mündlich
mit  berichtete.  Durch  einen  Schlepperstreik  ist  eine  Lohnkürzung
in  Hermsdorf  bereits  beigelegt.  Die  Unterbeamten  sollten  sie
selbständig  und  irrtümlich  angekündigt  haben.  Darüber,  ob  das
glaubhaft  ist,  wollen  wir  kein  Wort  weiter  verlieren.  Die  Sache
ist  beigelegt  und  das  genügt.  Ebenso  ist  der  Streit  im  Nenloder
  Revier,  wo  Ueberschichtenzwang  zu  Differenzen  führte,  beigelegt. ­
  Aber  im  allgemeinen  wird  noch  in  beiden  Revieren  über
Lohnherabsetzungen  geklagt.  Namentlich  darüber,  daß  man  die
Abschlagszahlung  herabsetzt  und  die  bisher  wöchentliche  Abschlagszahlung ­
  in  eine  monatliche  umgewandelt  hat.  Wir  bitten
dringend,  den  so  schon  am  schlechtbezahltesten  Kohlenbergleuten
Niederschlesiens  beizustehen.
        <pb n="17" />
        19

Unsere  Bezirksleitung  hat  dort  bereits  eine  Eingabe  an
den  Verein  für  bergbauliche  Interessen  gemacht/')  auch  das  Oberbergamt ­
  Breslau  und  das  Generalkommando  haben  Kenntnis
davon  erhalten.  Ich  lege  eine  Abschrift  dieser  Eingabe  zur
Kenntnisnahme  bei.
Auch  aus  dem  A  a  ch  e  n  e  r  K  ohlenrevier  gehen  uns
Klagen  zu.  Auf  Zeche  Nordstern  betragen  die  uns  gemeldeten ­
  Lohnkürzungen  bis  1,60  Mk.  pro  Schicht.  Die  Belegschaft ­
  über  Tage  war  schon  so  erregt,  daß  sie  die  Arbeit  einstellte. ­
  Die  Lohnkürzung  wurde  Mitte  August  angekündigt  und
in  unerhörter  Weise  sogar  rückwirkend  in  Kraft  gesetzt.  Auch
mehrere  Fördermaschinisten  mußten  eine  Lohnkürzung  von  10
Mark  monatlich  über  sich  ergehen  lassen.
Hat  ein  Arbeiter  krank  gefeiert,  so  wird  er  dann  strafweise
nach  Hause  geschickt  und  muß  feiern.  So  hat  der  Betriebsführer
Rosenbau  m,  wie  man  uns  meldet,  zu  Kranken,  die  sich
wieder  zur  Arbeit  meldeten,  gesagt:  „Krank  feiern  gibt  es  jetzt
nicht  mehr,  melden  Sie  sich  über  acht  Tage  wieder,  oder  wollen
Sic  die  Abkehr?"  Auch  vom  Militärdienst  Zurückgeschickte  sind
nicht  wieder  eingestellt  worden.  Arbeiter,  die  bei  Ausbruch  des
Krieges  wegen  Einstellung  der  Eisenbahnen  nicht  arbeiten
konnten,  wurden  nicht  wieder  eingestellt.
Auch  aus  den  K  a  I  i  r  e  v  i  e  r  e  n  in  Mitteldeutschland,
Hannover  usw.  gehen  uns  noch  heftige  Klagen  zu  über  Arbeitslosigkeit ­
  und  Lohnkürzungen.  Viele  Kalizechen  nahnien  den  Betrieb ­
  noch  nicht  wieder  auf,  vertrösten  aber  die  Leute  immer  und
iinmer  wieder,  daß  der  Betrieb  bald  wieder  eröffnet  wird.  Die
Leute  werden  dadurch  hingehalten  und  um  Lohn  und  Brot  gebracht. ­
  Wir  bitten  Ew.  Exzellenz  dringend,  die  Kaliwerke,
welche  den  Betrieb  irgend  ermöglichen  können,  zur  Betriebsaufnahme ­
  zu  zwingen.  Ferner  bitten  wir  Ew.  Exzellenz  noch,
den  Bestrebungen  aus  den  Reihen  rücksichtsloser  Kaliinteressenten
einen  unüberwindlichen  Damm  entgegenzusetzen,  wenn  sie  mit
dem  Ansinnen  kommen,  daß  der  Bundesrat  den  Schutz  des  8  13
des  Kaligesetzes  vom  Mai  1910  beseitigen  soll.  Der  im  genannten ­
  Paragraphen  vorgesehene  Durchschnittsminimallohn  in
der  Kaliindustrie  in  den  Jahren  1907—1909  betrug  nur  4  Mk.
und  stieg  1913  auf  4,30  Mk.  Würde  der  Schutz  des  §  13  des
Kaligesetzes  beseitigt,  so  würde  der  Durchschnittslohn  unter  Ausnützung ­
  der  Notlage  der  Arbeiter  noch  weit  unter  4  Mk.  herabgedrückt ­
  werden,  was  kein  Menschenfreund  gutheißen  oder  gar
mitmachen  kann.  Eine  von  unserem  Verband  an  den  Bundesrat ­
  gerichtete  Petition  legen  wir  zur  Kenntnisnahme  bei.
*)  Die  Eingabe  hat  inzwischen  bereits  Erfolg  gehabt,  die  wöchentliche ­
  Abschlagszahlung  ist  wieder  eingeführt  worden.
        <pb n="18" />
        20

Wir  bitten  nochmals  dringend,  diesen  Verschlechterungsbestrebungen ­
  die  Spitze  abzubrechen.  Die  fiskalischen  Werke
können  und  sollen  auch  auf  diesem  Gebiete  mustergültig  vorgehen. ­
  Wir  bitten  zu  bedenken,  daß,  wenn  die  Löhne  der  Arbeiter ­
  herabgedrückt  werden,  Handel  und  Industrie  noch  mehr
stocken  und  die  Arbeitslosigkeit  in  anderen  Berufen  noch  gefördert ­
  würde.  Der  Arbeitslosigkeit  zu  steuern*),  die  Kaufkraft
der  Arbeitermassen  zu  heben,  muß  stets,  namentlich  während ­
  der  Kriegszeit,  das  Bestreben  aller  Kreise  sein.
Wir  dürfen  uns  deshalb  wohl  der  angenehmen  Hoffnung
hingeben,  daß  Ew.  Exzellenz  und  die  gesamte  Regierung  all  ihre
Macht  und  ihr  Können  aufbieten  werden,  um  die  Interessen  der
Bergarbeiter  und  damit  die  Interessen  der  Allgemeinheit  im
Sinne  unserer  Eingabe  zu  wahren  und  zu  fördern,  indem  für
Aufrechterhaltung  der  bisherigen  Löhne  und  für  Arbeitsgelegenheit ­
  gesorgt  wird  und  Mißstände,  wie  wir  sie  schilderten,  beseitigt ­
  werden.
Es  zeichnet  mit  Glück  auf!
Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands,  Sitz  Bochum.
Der  Handelsminister  hat  die  Beschwerden  von  den  Bergrevierbeamten ­
  untersuchen  lassen.  Der  Verbandsvorsitzende
Sachse  hatte  am  20.  Noveniber  1914  eine  dreistündige  Aussprache ­
  im  Handelsministerium,  in  der  ihm  Geh.  Oberbergrat
Reuß  das  Resultat  der  Ermittelungen  mitteilte.  Wie  gewöhnlich ­
  hatten  die  Zechenverwaltungen  die  meisten  Behauptungen  der
Beschwerde  bestritten,  oder  ihre  Maßnahmen  als  notwendig  verteidigt. ­
  Immerhin  hatte  die  spezialisierte  Eingabe  einigen  Erfolg, ­
  indem  auf  verschiedenen  Werken  die  aufgezeigten  Verfehlungen ­
  wieder  gut  gemacht  wurden.  Vor  allem  aber  hat  die
Beschwerde  und  die  anschließende  Untersuchung  sicher  vorbeugend
auf  die  Zechenbeamten  gewirkt.
*)  Von  Zeche  Graf  Schwerin,  Revier  Dortmund  III,  wird
noch  ganz  besonders  über  große  Ungerechtigkeit  geklagt,  die  in  bezug
auf  Feierschichten  und  Ueberschichten  zutage  tritt.  Während  ein  Teil
der  Gesamtbelegschaft  im  September  nur  22  Schichten  verfuhr,  demnach ­
  vier  Feierschichten  einbüßte,  machte  ein  Teil  der  unterirdischen
Belegschaft  eine  ganze  Reihe  Ueberschichten,  so  daß  z.  B.  drei  Mann
29  Schichten,  zwei  301»,  zwei  30%,  einer  31,  einer  81%,  einer  82%,
zwei  33%  und  ein  Arbeiter  sogar  38%  Schichten  im  selben  Monat  verfuhr. ­
  Auch  von  den  Tagesarbeitern  verfuhren  mehrere  viele  Ueberschichten, ­
  so  daß  einer  31%  Schichten,  einer  31%,  einer  34%  und  einer
34%  Schichten  verfuhr.  Diese  Ungerechtigkeit,  daß  ein  Teil  Feierschichten ­
  erduldet,  der  andere  Teil  aber  in  gesundheitsschädlicher  Weife
Ueberschichten  verfährt,  sollte  behördlicherseits  unbedingt  verboten
werden.
        <pb n="19" />
        21

Bochum,  den  11.  November  1914.
An  den  kommandierenden  Genral  des  VII.  Armeekorps,
«se.  Exzellenz  Freiherrn  von  Bissing,  General  der  Kavallerie,
in  Münster.
Der  ergebenst  Unterzeichnete  erlaubt  sich,  Ew.  Exzellenz  folgendes ­
  zu  unterbreiten  und  höflichst  um  Abhilfe  zu  bitten:
Am  7.  September  d.  I.  fand  eine  Sitzung  des  Arbeiterausschusses
  der  Zeche  Adolf  von  Hanseman  in  Mengede  statt.  In
dieser  Sitzung  hat  der  Arbeiterausschuß  beraten,  wie  der  Kriegsliebesdienst
  organisiert  werden  sollte.  Die  Zechenvertreter  versprachen, ­
  pro  Monat  denselben  Betrag  zu  zahlen,  wie  ihn  die
Arbeiter  eventuell  aufbringen  würden,  und  wollten  außerdem  den
Mietsatz  für  die  Familien,  deren  Ernährer  zum  Kriegsdienst
einberufen  sind  und  in  der  Kolonie  der  Zeche  wohnen,  um  30
Prozent  oder  aber  um  den  Satz  erniedrigen,  den  die  Privathausbesitzer
  ablassen.
Auf  Grund  dieser  Versprechen  fand  am  20.  September  in
Mengede  eine  Belegschastsversammlung  für  die  Arbeiter  bezw.
Anlagen  der  genannten  Zeche  statt.  Die  Versammelten  beschlossen, ­
  von  ihrem  Verdienst  2  Prozent  pro  Monat  abzugeben,
wenn  die  Zeche  das  ihrerseits  gegebene  Versprechen  halte.  Von
dem  Verdienst  des  Monats  August  wurde  den  Arbeitern  der  Betrag ­
  von  7842,75  Mark  in  Abzug  gebracht.  Die  Zeche  bezahlte
denselben  Betrags  hinzu.  Das  Versprechen,  den  Mietspreis  um
30  Prozent  zu  kürzen,  wurde  von  der  Zeche  nicht  gehalten.  Die
Zechenvertreter  bestritten  vielmehr,  ein  derartiges  Versprechen
gegeben  zu  haben.  Als  die  Handlungsweise  der  Zeche  durch  die
Frauen,  denen  der  volle  Mietspreis  ein  behalten
war,  unter  den  Belegschaftsmitgliedern  bekannt  wurde,  sah  sich
Topiralla  Josef,  wohnhaft  in  Mengede,  Haberlandstraße  Nr.  8,
in  seiner  Eigenschaft  als  Mitglied  des  Arbeiterausschusses  und
Einberufer  der  ersten  Versammlung  gezwungen,  für  den  11.  Oktober ­
  eine  weitere  Versanunlung  einzuberufen,  um  eventuell
Stellung  zu  der  Sache  zu  nehmen  und  die  Belegschaft  zu  beruhigen. ­
  Diese  Versammlung,  die  von  600  bis  700  Belegschaftsmitgliedern ­
  besucht  war,  nahm  Kenntnis  von  der  Sachdarstellung. ­
  Auch  ein  Schriftsatz  der  Zeche  wurde  der  Versammlung
von  Dopiralla  zur  Kenntnis  gebracht.  Die  Versammlung  beschloß ­
  einstimmig  folgendes:
„Die  Belegschaftsmitglieder  sind  bereit,  die  zwei  Prozent  auch  in
Zukunft  zum  Kriegsliebesdicnst  zu  zahlen,  aber  nur  unter  folgender
Bedingung:
Der  Arbeiterausschuß  verwaltet  die  Kasse  allein.  Miete,  Kohle  usw.
dürfen  hiervon  nicht  bezahlt  werden.  Die  Zeche  soll  keine  3  Prozent
        <pb n="20" />
        22

in  diese  Kasse  zahlen,  sondern  mit  ihrem  zugezahlten  Betrag  machen,
was  sie  will."
Durch  diesen  Beschluß  wurde  von  Grund  auf  jede  Erbitterung ­
  unter  der  Arbeiterschaft  beseitigt.  Die  Zechenverwaltung
fand  hieran  jedoch  keinen  Gefallen,  weshalb  Dopiralla  sich  am
12.  Oktober  bei  derselben  melden  mußte.  Es  wurde  ihm  erklärt,
er  hätte  die  Zechenverwaltung  beleidigt.  Am  16.  Oktober  wurde
er  wegen  der  angeblichen  Beleidigung  entlassen  und  am  2.  November ­
  wurden  ihm  die  Möbel  von  dem  Kolonieverwalter  und
einigen  Arbeitern,  die  unter  dem  Schutze  eines  Gendarmen  und
eines  Polizeibeamten  standen,  auf  die  Straße  gesetzt.  Eine
Räumungsklage  war  gar  nicht  eingereicht.
Nachdem  Dopiralla  entlassen,  war  die  Belegschaft  sehr  empört. ­
  weil  die  Besucher  der  Versammlung  wissen,  daß  Dopiralla
beleidigende  Aeußerungen  nicht  gebraucht  hatte.  Gegen  den
ziemlich  jungen  Bureaubeamten  Paul  Koleppel  in  Oestrich,
Hansemannstraße  Nr.  10,  welcher  der  Zechenverwaltung  mitgeteilt ­
  hat,  Dopiralla  habe  die  Verwaltung  beleidigt,  was  er  mittels ­
  eines  Stenogramms  beweisen  will,  ist  von  Dopiralla  Privatbeleidigungsklage
  eingereicht.  Worte,  die  in  der  Versammlung ­
  von  keinem  Redner  gebraucht  wurden,  aber  in  dem  Stcnogrämm
  zu  lesen  sind,  beweisen,  daß  das  Stenogramm  nicht  in
der  Versannnlung  abgefaßt  wurde.  Die  Belegschaftsmitglieder
verlangten,  durch  die  Entlassung  Dopirallas  auf  das  schlimmste
gereizt,  daß  eine  Belegschaftsversammlung  ani  25.  Oktober  einberufen ­
  werden  sollte.  Die  Genehmigunng  für  diese  Versammlung ­
  wurde  bei  dem  Herrn  Landrat  nachgesucht.  Der  Herr
Landrat  versuchte  nun  eine  Vermittelung  zwischen  der  Zechenverwaltung ­
  und  Dopiralla,  die  aber  ergebnislos  verlief.  Auf
Wunsch  des  Herrn  Landrats  sollte  die  Versammlung  am  1.
November  sein.  Am  31.  Oktober  aber  bekam  D.  Bescheid  vom
Amtmann,  daß  'die  Versammlung  auf  Anordnung  des  Landrats
nicht  stattfinden  dürfe.  Jetzt  ist  die  Belegschaft  erst  recht  aufgebracht, ­
  besonders  auch  deswegen,  weil  der  Beschluß  der  Versammlung
  vom  11.  Oktober  von  der  Zechenverwaltung  nicht
anerkannt  wird.  Vielmehr  hat  die  Verwaltung  die  gesamte  Belegschaft ­
  dadurch  beleidigt,  daß  sie  gesagt  hat,  die  Versammlung
sei  von  Schustern,  Schneidern  und  Frauen  besucht  gewesen.
Wir  bitten  nun  das  Generalkommando  dringend,  die  Genehmigung ­
  zur  Abhaltung  einer  Versammlung  für  die  Belegschaftsmitglieder ­
  zu  geben.
Ferner  bitten  wir,  eine  Untersuchung  unter  Hinzuziehung
des  gesamten  Arbeiterausschusses  der  Zeche  bezw.  Anlage  umgehend ­
  in  die  Wege  zu  leiten  und  dafür  zu  sorgen,  daß  Dopiralla, ­
  der  Familienvater  und  Ernährer  einer  neunköpfigen  Fa-
        <pb n="21" />
        milk 1  ist,  tvtebcr  als  Arbeiter  und  Sicherheitsmann  eingestellt
wird,  weil  er  zweifellos  zu  Unrecht  entlassen  ist.
Ebenso  bitten  wir  dringend,  daß  das  Generalkommando
die  Gendarmen  und  Polizeimannschaften  anweisen  möchte,  der
Zechenverwaltung  in  Zukunft  bei  derartigen  ungesetzlichen
Exmissionen  nicht  behilflich  zu  sein,-weil  dadurch  dem  Recht  und
Gesetz  keine  Achtung  verschafft  wird.
Einer  geneigten  Antwort  entgegensetzend,  zeichnet  ehrerbietigst ­

Ter  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
Die  Antwort  des  Generalkommandos,  datiert  vom  9,  Dezember, ­
  lautete:
„Auf  das  Schreiben  vom  11.  November  erwidert  das  Generalkommando, ­
  daß  dasselbe  in  der  Angelegenheit  nichts  tun  kann."

Eingabe  betreffend  Versagung  der  Beschäftigung  russischer
Gefangener  in  de»  Braunkohlenwerken.
B  o  ch  n  ni,  den  12.  November  1914.
An  das  Ministerium  des  Innern  in  Berlin.
Nach  Mitteilung  in  Nummer  30  der  „Braunkohle"  vom
23.  Oktober  1914  hat  der  Deutsche  Braunkohle  n-I
  n  d  u  st  r  i  e  -  V  c  r  e  i  n  iu  Halle  (S.)  an  das  Hohe  Ministerium
des  Innern  eine  Eingabe  gerichtet.  In  dieser  wird  das
Hohe  Ministerium  gebeten,  dahin  zu  wirken,  daß  für  die  Dauer
des  Krieges  das  Verbot  der  Beschäftigung  russisch-polnischer  Arbeiter ­
  in  der  Industrie  fiir  die  betreffenden  Provinzen  aufgehoben ­
  ivird.  Es  handelt  sich  hierbei  um  die  russisch-polnischen
Arbeiter  im  wehrpflichtigen  Alter  von  17  bis  45  Jahren,  welche
als  Kriegsgefangene  behandelt  werden.
Tiefe  Forderung  wird  damit  begründet,  daß  der  Versuch
der  Braunkohlenwerke,  von  den  stillgelegten  Kalibergwerken  und
aus  den  Reihen  der  unbeschäftigten  Arbeiter  anderer  Industriezweige ­
  ausreichenden  Ersatz  zur  Ausfüllung  der  in  den  Belegschaften ­
  entstandenen  Lücken  zu  beschaffen,  vollständig  gescheitert
sei.  Es  hätten  sich  trotz  aller  Bekanntmachungen  überhaupt  nicht
viel  Arbeiter  zur  Arbeit  in  Brannkohlenwerken  gemeldet.  Begründend ­
  wird  dann  folgendes  ausgeführt:
Die  Heranziehung  der  Arbeiter  der  zum  Teil  stillgelegten
Kaliwerke  sei  deshalb  nicht  geglückt,  weil  die  im  Braunkohlen-
        <pb n="22" />
        bergbau  übliche  Arbeitszeit  länger  und  die  Löhne
relativ  niedriger  seien.  Die  meisten  anderen  Arbeiter,,
welche  sich  meldeten,  hätten  nach  wenigen  Tagen  die  Arbeit
wieder  aufgegeben  mit  der  Angabe,  die  Arbeit  sei  ihnen
zu  schwer  und  der  Lohn  zu  gering.  Auch  mit  den
Arbeitern  aus  den  Ziegeleibezirken  der  Oderniederung  habe  man
schlimme  Erfahrungen  sammeln  müssen.
Es  wird  dann  in  der  Begründung  noch  fortgefahren,  daß.
man  bei  Einstellung  von  Arbeitern  aus  anderen  Industrien  aus
alter  Erfahrung  diese  nur  zu  leichten  Arbeiten  heranziehe,  es
zeige  sich  aber  immer  wieder,  daß  diesen  Leuten  die
Gruben-  und  A  b  r  a  u  in  a  r  b  e  i  t  zu  schwer  sei.
Hauptsächlich  passe  ihnen  diese  Arbeit  nicht  wegen  des  im  Braunkohlenbergbau ­
  überall  vorhandenen  Schmutzes.
Aus  dem  Baugewerbe  hätten  sich  einige  Arbeiter  gemeldet  und
wären  für  den  Grubenbetrieb  angenommen  worden.  Es  seien
das  meist  ältere  und  schwache  Leute  gewesen,  die,  wie  man  beobachtet ­
  habe,  Trinker  waren  und  öfters  fehlten.
Es  wird  dann  in  der  Eingabe  des  genannten  Vereins  noch
ausdrücklich  und  allgemein  bestätigt,  daß  die  Schwierigkeit  der'
Arbeiterbeschaffung  für  den  Braunkohlenbergbau  darin  liege,
„daß  es  sich  bei  den  Kohlengewinnungsarbeiten  im  Tagebau  und
bei  den  Abraumarbeiten  um  eine  schwere  Handarbeit
handelt,  die  b  ei  jeder  Witterung  im  Freien
verrichtet  werden  (tut  ß."  Deshalb  seien.zahlreiche  Ausländer, ­
  größtenteils  solche  österreichisch-ungarischer  Nationalität^
namentlich  Ruthenen,  beschäftigt  gewesen,  welche  infolge  der
Mobilmachung  in  ihre  Heimat  mußten.  Aus  all  diesen  Gründen
werden  russisch-polnische  Gefangene  für  diese  Arbeiten  verlangt.
Das  bisherige  Verbot,  solche  in  der  Industrie  zu  beschäftigen^
soll  deshalb  für  die  Dauer  des  Krieges  aufgehoben  werden.
Schließlich  wird  in  der  Eingabe  auch  noch  darauf  hingewiesen,
daß  die  aus  militärischen  Gründen  etwa  notwendige  Ueberwachung
  der  aus  den  Gefangenenlagern  stammenden  Leute  sich
ohne  Schwierigkeit  auf  den  Werken  durchführen  lasse,  denn  es
seien  Kantinen  vorhanden,  in  denen  die  Ausländer  geschlossen
untergebracht  und  beaufsichtigt  werden  könnten.
Wir  bitten  E  w.  E  x  z  e  l  l  e  nz  dringend,  dieser
Eingabe  des  Deutschen  Braunkohlen-Jndust
  r  i  e  -  V  e  r  e  i  n  s  nicht  Folge  zu  l  e  i  st  e  n.  II  n  b  falls
bis  jetzt  Genehmigung  zur  Beschäftigung
solcher  russischen  Gefangenen  erteilt  worden
sein  sollte,  diese  wieder  zurückzuziehen.  (Es
geht  uns  soeben  die  Mitteilung  aus  dem  Senftenberger  Braunkohlenrevier ­
  zu,  daß  auf  Grube  Bertha  in  Rauno  bereits  26  ge-
        <pb n="23" />
        fangen  gehaltene  Russen  zur.  Arbeit  eingestellt  seien  und  als-Lohn
  täglich  für  1,80  Mk.  Waren  aus  der  Kantine  entnehmen
könnten;  etwas  Geld  bekäiuen  die  Leute  auch.)
Die  deutsche  Braunkohlenindustrie  hat  in  dem  letzten  Jahrzehnt ­
  einen  ungeahnten  Aufschwung  genommen.  Die  meisten
Braunkohlenwerke  erzielen  sehr  gute  Ueberschüsse.  Dividenden
von  10  bis  12  Prozent  und  höher  sind  fast  die  Regel.  Auch  die
N  i  e  d  e  r  l  a  u  s  i  tz  e  r  Braunkohlenwerke,  zu  welchen  die
Grube  Bertha  gehört,  erzielten  in  den  letzten  drei  Jahren
Dividenden  in  Höhe  von  12  und  14  Prozent.  Der  Reingewinn
in  den  letzten  drei  Jahren  betrug  1878  000  Mk.,  2184  000  Mk.
und  2  302  000  Mk.  Die  Belegschaft  von  2500  Mann  erarbeitete
im  letzten  Jahre  dem  Werke  einen  Reingewinn  von  920,80  Mk.
pro  Mann.  Die  Tantieme  der  Vorstands-  und  Anfsichtsratsmitglieder
  betrug  in  den  letzten  drei  Jahren  155  200  Mk.,
198  000  Mk.  und  158  400  Mk.  Jeder  Arbeiter  trug  also  jährlich
60,33,  63,62  und  79.02  Mk.  zu  der  gezahlten  Tantieme  bei.  Wir
sind  der  Meinung,  solche  Werke  könnten  bedeutend  bessere  Löhne
zahlen.  Sie  würden  dann  auch  Arbeiter  genug  bekommen  Dabei ­
  ist  das  genannte  Werk  etwa  nicht  eines  derjenigen,  welche  die
höchsten  Dividenden  zahlen.  O  nein!  Andere  Werke  erzielen
wahre  Riesengewinne.  So  zahlte  das  im  selben  Revier  liegende
Werk  Eintracht  in  Neu-Welzow  in  den  letzten  drei  Jahren
eine  Dividende  von  je  27  Prozent.  Die  Grube  Ilse  zahlte
in  denselben  Jahren  24,  24  und  26  Prozent.  Die  Braunkohlenwerke ­
  A  u  g  u  st  e  und  Sou  i  s  e  bei  Bitterfeld  erzielten  bisher ­
  meist  18,  20  und  22  Prozent  Dividende.  Die  Brauns
  ch  w  e  i  g  e  r  B  r  a  u  n  k  o  h  l  e  n  w  e  r  k  e  erzielten  in  den  letzten
beiden  Jahren  12  und  14  Prozent  Dividende.  Das  Braunkohlenwerk ­
  K  a  r  o  l  i  n  e  bei  Offleben  zahlte  mehrere  Jahre  sogar
30  Prozent  Dividende.  Die  Prehlitzer  B  r  a  u  n  kohl  e  n  -
Werke  bei  Meuselwitz  zahlten  1911  und  1912  je  15  Prozent
Dividende,  die  Grube  Ernst  bei  Meuselwitz  zahlte  1911  23ssi,
1912  25  Prozent  Dividende  und  V  e  r  e  i  n  s  g  l  ü  ck  bei  Meuselwitz ­
  im  Jahre  1912  eine  Dividende  von  56  Prozent,  für  die
Vorzugsaktien  sogar  60  Prozent.  Wir  könnten  diese  Liste
noch  fortsetzen,  glauben  aber,  damit  schon  den  Beweis  erbracht
zu  haben,  daß  die  Herren  der  Braunkohlenindustrie  viel  höhere
Löhne  zahlen  könnten,  wenn  sie  nur  wollten.
Freilich,  mit  den  Löhnen  sieht  es  trotz  längerer  Arbeitszeit
tieftrnurig  aus.  Die  in  der  Eingabe  genannten  Kalibergwerke,
soweit  sie  im  Oberbergamtsbezirk  Halle  liegen,  zahlten  ini  Jahre
1913  laut  amtlicher  Lohnstntistik  einen  Durchschnittslohn  von
nur  4,21  Mk.,  im  Oberbergamtsbezirk  Clausthal  4,36  Mk,  pro
Schicht.  Hingegen  die  Braunkohlenindustrie  des  Oberberg-
        <pb n="24" />
        26

Amtsbezirks  Halle  zahlte  1913  einen  Durchschnittslohn  von
3,77  Mk.,  im  ersten  Vierteljahr  1914  nur  3,72  Mk.  Für  Nebenarbeiten ­
  für  Nichtbergleute  werden  oft  nur  26  bis  32  Pfennig
Stundenlohn  gezahlt,  selten  mehr.  Und  das  ist  nach  den  eigenen
Angaben  des  petitionierenden  Braunkohlen-Jndustrie-Vereins
meist  „eine  schwere  Handarbeit,  die  bei  jeder
Witterung  und  bei  großem  Schmutz  ausgeübt
werden  muß."  Wer  weiß,  was  bei  solcher  Arbeit  an  Kleidung ­
  und  namentlich  an  Schuhwerk  kaput  geht,  der  wird  die
Löhne  mit  uns  als  viel  zu  gering  bezeichnen,  für  die  ein  Kulturmensch ­
  nicht  arbeiten  und  eine  Familie  unmöglich  ernähren
kann.  Wenn  diese  Arbeiten  selbst  die  Ziegeleiarbeiter  der  Oderniederung ­
  und  die  an  Wind,  Wetter  und  Schmutz  gewöhnten
Bauhilfsarbeiter  für  den  Lohn  nicht  leisten  mögen,  so  sagt  das
gerade  genug.  Mit  diesen  ihren  eigenen  Angaben  schlagen  sich
die  Werksbesitzer  wirklich  selbst  ins  Gesicht.  Noch  mehr  aber
damit,  daß  sie  selbst  angeben,  „nur  kräftige  Leute,  die  an
die  Arbeit  im  Freien  gewöhnt  sind",  eigneten  sich  zu  dieser
Arbeit.  Ist  denn  das  ein  Lohn  für  „kräftige  Leute"  für  „schwere
schmutzige  Handarbeit"?  So  weit  ist  es  also  mit  der  deutschen
Braunkohlenindustrie  schon  gekommen,  daß  sie  bei  solch  schwerer
Arbeit  so  erbärmliche  Löhne  zahlt,  daß  nur  die  rückständigsten
Arbeiter  Europas  aushalten?  Und  da  soll  das  Hohe  Ministerium
Hilfe  leisten,  ja  es  sollen  jetzt  Gefangene  schaffen  helfen,  damit
die  Herren  nicht  „untergehen"  mit  ihrer  blühenden  Industrie!
Und  das  verlangen  diese  Herren  zu  einer  Zeit,  wo  Millionen
unserer  Brüder  im  Felde  sich  opfern,  wo  Hunderttausende
deutscher  Arbeiter  noch  brotlos  sind  und  dem  Winter,  namentlich
bei  der  jetzigen  Teuerung,  mit  banger  Sorge  entgegensehen!
Man  sollte  das  wirklich  nicht  für  möglich  halten!
Aber  noch  eins  darf  nicht  unerwähnt  bleiben.  Der  BraunkohIen-Jndustrie-Verein
  klagt  in  seiner  Eingabe  über  großen
Arbeitermangel.  In  den  Braunkohlenrevieren  gibt  es  aber
heute  noch  eine  Anzahl  gut  geschulter,  wirklicher  Bergarbeiter,
welche  trotzdem  keine  Arbeit  erhalten,  von  den  Werksverwaltungen ­
  schnöde  abgewiesen  werden.  Diese  haben  nämlich  ein
„großes  Verbrechen"  begangen.  Sie  haben  sich,  wie  ja  auch
die  Herren  Werksbesitzer  und  Beamten,  organisiert  und  haben  in
der  Gewerkschaftsorganisation  Vertrauensämter  bekleidet.  Dieses
„Verbrechen"  tvird  diesen  armen  Arbeitern  auch  jetzt  während
der  schrecklichen  Kriegszeit  nicht  verziehen.  Sie  sind  zurückgewiesen ­
  worden,  sie  bleiben  auch  jetzt  ausgesperrt.  Das  ist  der
„Burgfrieden"  solcher  Herren!
Unser  Bezirksleiter  Josef  Briewig  in  Thamm  bei  Senftenbcrg
  bäte  am  22.  Oktober  d.  I.  eine  Eingabe  an  den  komman-
        <pb n="25" />
        Betrifft  Aussperrung  von  Arbeitern
und  paritätischen  Arbeitsnachweis.
Bochn  m  ,  den  22.  Dezember  1.914.

An  das  Reichsamt  des  Innern  zu  Berlin.
Im  Bergbau  Deutschlands,  namentlich  in  den  Steinund



Braunkohlenrevieren,  herrscht  trotz  des  Krieges  Arbeitermangel.
Ausländer,  gefangen  gehaltene  russische  Landarbeiter,  werden  mit
Genehmigung  der  Behörden  zur  Arbeit  in  Braunkohlenbergwerken
verwendet.  Aber  deutsche  Bergarbeiter  laufen  zur  selben  Zeit
noch  als  Ausgesperrte  herum  und  müssen  sich  mit  Gelegenheitsarbeiten ­
  durchschlagen.  Ausgesperrt,  geächtet  sind  sie,  weil  sie  sich
der  Organisation  anschlossen,  ihre  Rechte  verteidigten  oder  irgend

dierenden  General,  Se.  Exzellenz  Generaloberst  v.  Kessel-Berlin,
gerichtet.  In  derselben  beschwerte  Briewig  sich  über  diese  Arbeitersperre
  und  die  jetzt  vorgenommenen  Lohnkürzungen.  Eine
Aenderung  ist  bis  jetzt  noch  nicht  erfolgt.  In  der  Beschwerde
Briewigs  werden  eine  Reihe  von  Lausitzer  Werken  angeführt,
welche  die  Löhne  seit  Ausbruch  des  Krieges  ziemlich  stark  gekürzt
haben.  Und  dann  jammern  diese  Werke,  welche  organisierte  Arbeiter ­
  aussperren  und  Löhne  kürzen,  über  Arbeitermangel.
Wir  hoffen  aus  diesen  Gründen  keine  Fehlbitte  zu  tun,
wenn  wir  das  Hohe  Ministerium  ebenso  höflich  als  dringend
ersuchen,  das  Gesuch  des  Braunkohlen-Jnöustrie-Vereins  abzulehnen ­
  und  eine  inzwischen  eventuell  schon  erfolgte  Genehmigung
wieder  rückgängig  zu  machen.
Es  zeichnet  ergebenst!
Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
Eine  weitere  Eingabe  wegen  der  Beschäftigung  Kriegsgefangener ­
  im  Bergbau  richtete  der  Verband  in  Gemeinschaft
nnt  den  anderen  Bergarbeiterorganisationen,  am  6.  Februar
1915  an  das  Handelsministerium  in  Berlin.  Die  Angelegenheit
kam  dann  zur  Besprechung  bei  der  Beratung  des  Bergetats  am
26.  Februar  und  bei  der  Aussprache,  welche  die  Vertreter  der
Bergarbeiterverbände  am  26.  Februar  1916  mit  dem  Handelsminister ­
  hatten.  Minister  v.  Sydow  gab  hierbei  die.  Versicherung, ­
  daß  Kriegsgefangene  nur  auf  ihren  Wunsch  im  Bergbau
beschäftigt  werden  sollen.  Unter  Tage  dürften  nur  solche  Gefangene ­
  anfahren,  die  von  Beruf  Bergleute  sind.  Als  Lohndrücker ­
  dürften  die  Gefangenen  auf  keinen  Fall  dienen,  sondern
müßten  denselben  Lohn  erhalten,  den  die  anderen  Bergleute  für
die  gleiche  Arbeit  bekommen.
        <pb n="26" />
        welche  Zusammenstöße  mit  den  Beamten  hatten.  Selbst  regelrecht
kündigende  Arbeiter  sperrt  man  aus  und  gibt  sie  während  des
schrecklichen  Krieges  dem  Hunger  Preis.
In  dem  Erlaß  des  Herrn  Reichskanzlers  (Reichsamt  des
Innern)  an  das  Königlich  Preußische  Kriegsministerium  bom
8.  Dezember  1914  (I.  R.  Arb.  5a)  —  die  Abschrift  dieses  Erlasses ­
  ist  dem  ergebenst  Unterzeichneten  als  Mitglied  der  Generalkommission
  der  Gewerkschaften  Deutschlands  bekannt  geworden  —
ist  der  ganz  richtige  Grundsatz  ausgesprochen,  daß  Kriegsgefangene ­
  den  deutschen  Arbeitern  nicht  vorzuziehen  seien  und
die  Arbeitslosigkeit  nicht  vermehrt  werden  dürfe.  Aber  gerade
in  der  Braunkohlenindustrie  und  in  den  Lausitzer  Erzgruben,  wo
seit  einigen  Wochen  hunderte  gefangen  gehaltene  russische  Arbeiter ­
  beschäftigt  werden,  gibt  es  noch  eine  Anzahl  ausgesperrte
und  gemaßregelte  deutsche  Bergarbeiter.  Auch  in  Steinkohlenrevieren ­
  werden  noch  verschiedene  Schwarze  Listen-  und  Sperrsysteme ­
  aufrecht  erhalten.  Wir  wenden  uns  vertrauensvoll  an
diese  hohe  Reichsbehörde  mit  der  Bitte,  möglichst  bald  Abhilfe
zu  schaffen  und  mittels  der  Reichszentrale  der  Arbeitsnachweise
die  Aussperrung  von  Arbeitern  zur  Zeit  des  Krieges  zu  beseitigen. ­

Es  kommen  im  deutschen  Bergbau  noch  folgende  Ausgesperrte ­
  und  Sperrsysteme  in  Frage:
1.  Im  Bezirk  O  b  e  r  hausen  (Rheinl.)  hatte  der  Knappschaftsälteste ­
  Straube  Ende  August  auf  Zeche  Con.kordia  in
Lberhausen,  auf  welcher  er  früher  in  Arbeit  gewesen  war,  vom
Betriebsführer  wieder  Arbeit  zugesagt  erhalten.  Straube  mußte
bisher  wegen  seiner  früheren  Maßregelung  einen  weiten  Weg
zur  Zeche  machen  und  hätte  deshalb  gern  wieder  auf  Conkordia
angefangen.  Bevor  Straube  aber  am  lö.September  sein  jetziges
Arbeitsverhältnis  kündigte,  bekam  er  von  dem  Betriebsführer
der  Zeche  Conkordia  Nachricht,  daß  er  seine  Arbeit  nicht  kündigen
solle,  denn  er,  der  Betriebsführer,  könne  ihn  trotz  des  Versprechens ­
  nicht  in  Arbeit  nehmen.  Wenn  Straube  trotzdem  die
Arbeit  auf  Conkordia  aufnehme,  so  müsse  ihm  am  nächsten  15.
wieder  gekündigt  werden.  Jedenfalls  ist  der  Betriebsführer  zur
Fortsetzung  der  Sperre  veranlaßt  worden.
2.  Der  Berghauer  Jakob  Kunz  in  Oberhausen,  Dickerstr.133,
arbeitete  bis  24.  August  1913  auf  Zeche  Oberhausen  und  wurde
an  diesem  Tage  Plötzlich  entlassen,  weil  er  mit  seinem  Steiger
Differenzen  bekam.  Am  15.  September  wurde  ihm  dann  auf
Conkordia.  Schacht  IV  und  V,  beim  Unternehmer  Meier  Arbeit
als  Schießmeister  zugesagt.  Später,  als  er  die  geforderten  Papiere ­
  brachte,  wurde  ihm  gesagt,  man  habe  leider  übersehen,  daß
er  von  Zeche  Oberhausen  komme.  Sie  dürften  ihn  nicht  an ­
        <pb n="27" />
        29

nehmen,  weil  er  für  ein  halbes  Jahr  im  Bereiche  des  Oberhausener
  Arbeitsnachweises  ausgesperrt  sei.  Kunz  muß  deshalb
anderwärts  minder  bezahlte  Arbeit  verrichten.  Auch  regelrecht
kündigende  Arbeiter  werden  im  Oberhausener  Bezirk  von  anderen
Zechen  '  nicht  angenommen,  sondern  müssen  nach  anderen  Revieren ­
  übersiedeln.
3.  Der  Hauer  H.  Grosse  in  Altenessen,  Kaiserstr.  22,  welcher
jetzt  weit  nach  der  Zeche  zu  laufen  hat,  wollte  auf  einer  näher  gelegenen ­
  Zeche  Arbeit  haben.  Er  frug  deshalb  auf  den  Zechen
Alma  und  N  e  u  e  s  s  e  n  im  Essener  Revier  um  Arbeit  an.  Als
er  gefragt  wurde,  auf  welcher  Zeche  er  jetzt  arbeite  und  er  diese
Angabe  machte,  antwortete  man  ihm,  von  dieser  Zeche  dürften
sie  keine  Arbeiter  annehmen.
4.  Ebenso  wollte  der  Hauer  H.  Rühl  in  Eisen,  Klosterstr.  11,
auf  Zeche  Herkules  die  Arbeitsstelle  wechseln.  Als  er  vom
Betriebsführer  der  Zeche  Herkules  gefragt  wurde,  wo  er  jetzt
arbeite,  und  er  die  Zeche  Helene  nannte,  bekam  R.  zur  Antwort: ­
  „Von  dort  dürfen  wir  keine  nehmen."  Darauf  bemerkte
R.:  „Ich  denke,  die  Sperre  besteht  nicht  mehr!"  Der  Betriebsführer ­
  gab  ihm  zur  Antwort:  „Ach  was,  die  Sperre  besteht
noch."
5.  Der  Hauer  und  Sicherheitsmann  Dopiralla  wurde  im
November  d.  I.  auf  der  Zeche  Adolfv  on  Hanse  mann  in
Mengede  bei  Dortmund  wegen  Beleidigung  der  Zechenverwaltung, ­
  die  er  entschieden  bestreitet,  Plötzlich  entlassen.  Er  bekommt
auf  allen  Nachbarzechen  keine  Arbeit.
6.  Der  Hauer  Frommknecht  in  Rünthe  bei  Hamm  wurde
im  August  nach  mehrwöchiger  Krankheit  entlassen  und  hat  auf
den  Nachbarzechen  bisher  trotz  aller  Mühe  keine  Bergarbeit  erhalten. ­
  Er  muß  am  Kanalbau  arbeiten,  um  sein  Leben  zu
fristen.
7.  Im  Gelsenkirchener  und  Herner  Revier  zeichnen  sich  die
Zechen  A  l  m  a,  Rheinelbe,  H  i  b  e  r  n  i  a  und  Consolid
  a  t  i  o  n  durch  Aufrechterhaltung  der  gegenseitigen  Sperre  aus.
Vom  Revier  Witten  werden  uns  auch  noch  solche  Sperrmaßnahmen ­
  gemeldet,  daß  Nachbarzechen  selbst  regelrecht  kündigende
Leute  nicht  in  Arbeit  nehmen  dürfen.
Auch  die  Zechen  Recklinghausen  I  und  II,  Friedrich ­
  der  Große,  König  Ludwig,  B  I  u  m  e  n  t  h  a  l  I  und
II  halten  an  der  Sperre  fest  und  nehmen  gegenseitig  keine  Arbeiter ­
  von  den  Nachbarzechen  an.  Desgleichen  die  Zechen  T  r  em
  o  n  i  a  und  Dorstfeld  im  Dortmunder  Revier.
8.  Selbst  die  fiskalischen  Steinkohlenwerke
in  Barsi  n  g  h  aus  e  n  bei  Hannover  beteiligen  sich  noch  an
        <pb n="28" />
        30

der  Aussperrung  organisierter  Arbeiter.  So  bekamen  die  Berghauer ­
  Beuvers  aus  Barsinghausen,  sowie  5t.  Elies  und  andere
aus  Kloster-Wennigsen,  welche  früher  auf  dem  Werke  gemaßregelt
  wurden,  trotz  wiederholter  Anfragen  keine  Arbeit.  Das
Werk  könnte  aber  sehr  gut  Hauer  gebrauchen,  denn  es  werden
sehr  viele  Ueberschichten  Verfahren.
9.  In  N  i  e  d  e  r  s  ch  leiten  ist  nach  uns  gemachten  Angaben
seit  Allsbruch  des  Krieges  ein  neues  Sperrsysteni  eingeführt.
Arbeiter,  die  ihre  Arbeitsstelle  wechseln,  also  kündigen  wollten,
erhielten  zur  Antwort,  daß  sie  nur  dann  auf  einer  anderen  Grube
beschäftigt  werden  dürften,  wenn  die  Grube,  wo  sie  bisher  beschäftigt ­
  waren,  die  Zustimmung,  also  einen  Ueberweisungsschein
gibt.  Die  niederschlesischen  Gruben  scheinen  das  System  der
Ueberweisüngsscheine  mit  denen  Oberschlesiens  am  1.  August
eingeführt  zu  haben.  Auch  in  O  b  e  r  s  ch  l  e  s  i  e  n  gab  es  eine
Anzahl  ausgesperrter  Arbeiter,  die  regelrecht  gekündigt  haben,
aber  keinen  Ueberweisungsschein  erhielten  und  deshalb  brotlos
wurden.  Das  System  haben  selbst  Richter  tu  Oberschliwen  für
ungesetzlich  erklärt,  nachdem  ein  Obersteiger  unter  Eid  angegeben
hatte,  daß  diese  Ueberweisüngsscheine  seit  August  1914  eingeführt ­
  sind.  Bemerkt  sei,  daß  es  bei  der  Klage  nicht  zu  einer  Urteilsfüllung ­
  kam,  sondern  infolge  der  Bemerkungen  des  amtierenden ­
  Richters  kam  es  zu  einem  Vergleich.  Das  Oberbergamt
Breslau  teilte  unterm  29.  Noveinber  d.  I.  unserm  Bezirksleiter
Löffler  in  Kattowitz  mit,  daß  diese  Ueberweisüngsscheine  tatsächlich ­
  von  Arbeitern  verlangt  seien.  Das  Oberbergamt  bemerkt ­
  am  Schlüsse:  „Dieses  Verfahren  ist  durch  ein  Mißverständnis ­
  herbeigeführt,  für  dessen  Beseitigung  Sorge  getragen
worden  ist."
Also  wieder  nur  ein  „Mißverständnis"!.  Aber  in  Niederschlesien ­
  wird  das  System  trotz  vorstehender  Zusicherung  des
Oberbergamtes,  daß  es  beseitigt  sei,  noch  gehandhabt.  Weshalb
wir  das  Hohe  Reichsanit  dringend  ersuchen,  diese  ungesetzlichen
Fesseln  zu  beseitigen  und  zu  verbeiten.  Daß  die  Bergarbeiter
oft  nicht  nur  wegen  schlechten  Gedingelöhnen,  welche  im  Bergbau
fast  durchweg  die  Beamten  völlig  willkürlich  festsetzen,  sondern
auch  wegen  ganz  kleinlicher  schikanöser  Maßnahmen  zum  Arbeitswechsel ­
  getrieben  werden,  beweist  folgender  Vorgang  aus  dem
niederschlesischen  Revier:  Auf  der  consolidierten  Fuchsgrube  in
Weißstein  wurde  kürzlich  neu  angeordnet,  daß  die  Schlepper
und  Bergleute  den  Beamten  in  der  Grube,  wenn  er  vor  die
Arbeit  kommt,  zuerst  zu  grüßen  hätten.  Bisher  war  es  immer
üblich  daß  der  Beamte,  wenn  er  vor  die  Arbeit  kam,  zuerst
grüßte.  Wenn  die  Arbeiter  die  Beamten  unterwegs  treffen,
grüßen  die  Arbeiter  zuerst.  Selbst  beim  Militär  grüßt  der
        <pb n="29" />
        31

Offizier  zuerst,  wenn  er  zu  seiner  Truppe  kommt.  Bergarbeiter,
namentlich  Schlepper,  das  sind  auch  schon  ältere  Leute,  welche
diese  neue,  ganz  unberechtigte  Verfügung  nicht  befolgten,  sind
bestraft  worden,  manche  sogar  wurden  nach  uns  gewordenen
Mitteilungen  deshalb  gekündigt,  weil  sie,  entgegen  dem  bisherigen ­
  Brauch,  den  bei  der  Arbeit  ankommenden  Beamten  nicht
zuerst  grüßten.  Wollen  sich  nun  die  Arbeiter  solche  schikanöse
Strafen  nicht  gefallen  lassen  und  deshalb  kündigen,  so  bekommen ­
  sie  keinen  Ueberweisungsschein  und  folglich  keine  Arbeit
auf  anderen  Gruben.  Wenn  die  fragliche  Grubenverwaltung
jetzt  auf  einmal  behauptet,  sie  habe  nur  verlangt,  daß  die
Schlepper  die  Beamten,  welche  sie  unterwegs  treffen,  zuerst
grüßen  sollen,  so  ist  das  hinfällig,  nicht  nur,  weil  die  Arbeiter
das  Gegenteil  behaupten,  so  wie  oben  geschildert,  sondern  es
wäre  eine  solche  Anordnung  auch  deshalb  lächerlich  und  überflüssig ­
  gewesen,  weil  die  Arbeiter  alle  ihnen  unterwegs  begegnenden ­
  Beamten  zuerst  grüßen.  Dazu  braucht  man  also  keine
Verordnungen  und  keine  Bestrafungen.
10.  Auch  aus  den  Bergrevieren  der  N  i  e  d  e  r-  und  Obe  rl
  a  u  s  i  tz  werden  uns  viele  Maßregelungen  und  Aussperrungen
von  Bergleuten  gemeldet.  Der  Mangel  an  Arbeitern  ist  aber
so  groß,  daß  man  es  durchgesetzt  hat,  vom  Preuß.  Ministerium
des  Innern  die  Genehmigung  zu  erhalten,  gefangen  gehaltene
russische  Arbeiter  im  preußischen  Bergbaugebiet  zu  beschäftigen.
Leider  ist  die  Genehmigung  hierzu  gegeben  worden.  Deutsche
Arbeiter  aber  werden  wegen  den  geringfügigsten  Dingen  brotlos
gemacht  und  ausgesperrt.  Diesbezügliche  Beschwerden  bei  den
Behörden  haben  bisher,  nichts  gefruchtet.
Wir  rufen  auch  deshalb  das  Hohe  Reichsamt  des  Innern
um  Hilfe  an  und  geben  ihm  nachstehend  eine  Liste  von  Ausgesperrten ­
  der  beiden  Lausitzer  Gebiete  bekannt.
a)  Gewerkschaft  des  Eiseusteinbergwecks  P  a  u  l  in  Triebet
lNiederlausih):  Gottlieb  Roik  in  Zelz  bei  Triebe!  hat  zuvor  drei
Jahre  auf  demselben  Werk  gearbeitet,  zwölf  Jahre  auf  der  benachbarten ­
  Grube  Erdmann,  wurde  bei  Kriegsausbruch  gemaßregelt,
  weil  er  für  einen  eingezogenen  Kameraden  und  für  sich
dem  Werk  einen  Zahlungsbefehl  wegen  rückständigen  Lohnes  gesandt ­
  hat.  Trotz  Neueinstellungen  und  Nachfrage  wird  er  nicht
eingestellt.  Paul  Erfuth  in  Triebet  hat  zuvor  ein  Jahr  auf
dem  Werk  und  sieben  Jahre  auf  der  benachbarten  Grube  Hoffnung ­
  gearbeitet  und  wurde  aus  demselben  Grunde  gemaßregelt.
Mar  Schulze  in  Groß-Särchen  bei  Triebei  hat  zuvor  vier
Jahre  auf  dem  Werk  gearbeitet  und  wurde  aus  demselben
Grunde  während  des  Krieges  entlassen.  —  Wilhelm  Haubitz  in
Zelz  bei  Triebe!  hat  zuvor  drei  Jahre  auf  dem  Werk  gearbeitet
        <pb n="30" />
        32

und  sieben  Jahre  auf  der  benachbarten  Grube  Erdmann,  wurde
während  der  Kriegszeit  entlassen  und  nicht  wieder  eingestellt.  —
Otto  Haubitz  in  Zelz  bei  Triebei  desgleichen.  Trotz  mehrfacher
Nachfrage  und  trotz  Neueinstellungen  wurden  die  Leute  nicht
wieder  eingestellt.  -  Karl  Starke  in  Triebet  wurde  nach  der  allgemeinen ­
  Arbeitslosigkeit  aus  Anlatz  der  zeitweisen  Stillegung
des  Werkes  am  Anfang  des  Krieges  nach  Wiederaufnahme  der
Arbeit  nicht  wieder  eingestellt.  Er  hatte  einige  Tage  gearbeitet
und  wurde  während  der  Schicht  entlassen,  weil  er  vom  Direktoretwas
  stürmisch  die  Auszahlung  des  Geldes  verlangt  hatte.  —
Emil  Haupt  in  Kemnitz  wurde  im  Mai  gematzregelt,  weil  er
der  Vertrauensmann  unserer  dortigen  Ortsgruppe  ist,  und  seit
dieser  Zeit  nicht  wieder  eingestellt.  Er  hat  auch  auf  Grube  Erdmann ­
  angefragt,  da  hat  man  ihm  gesagt,  er  müsse  vorher  das
rote  Hemd  ausziehen.  Alle  diese  Kameraden  haben  auf  den
Gruben  Paul  und  Erdmann  wiederholt  während  des  Krieges
nachgefragt,  sind  aber  zurückgewiesen  worden.  Sie  sind  in  der
dcrtigcn  Gegend  ansässig,  einige  haben  sogar  Eigentum,  sie
werden  aber  nicht  eingestellt,  obwohl  Russen  beschäftigt  sind.  —
Ferner  wurden  die  Arbeitslosen:  Eduard  Sacht  in  Zelz  bei
Triebel,  Paul  Hicrsigk  in  Triebel,  Max  Franz  in  Triebei  und
August  Hallus  in  Kalke  bei  Triebet,  die  früher  auf  Grube  Erdmaun
  gearbeitet  haben  und  jetzt  während  des  Krieges  schon
mehrmals  angefragt  haben,  nicht  wieder  eingestellt,  obwohl  neue
Leute  eingestellt  wurden.  Diese  Leute  schlagen  sich  mit  Gelegenheitsarbeiten ­
  durch.
b)  Braunkohlen-  u  n  d  Brikett-Industrie.
Wilhelin  Jurischka  in.  Bockwitz,  Mühlenstratze  6,  wurde  schon
einmal  zwei  Monate  vor  dem  Krieg  gematzregelt,  weil  er  Vertrauensmann ­
  unserer  dortigen  Zahlstelle  ist  und  sich  bei  der
Knappschaftsältestenwahl  auf  der  Grube  Marie-Anne  hatte  als
Kandidat  unseres  Verbandes  aufstellen  lassen.  Bei  Beginn  des
Krieges  gelang  es  ihm,  auf  demselben  Werk  wieder  Arbeit  zu
bekommen.  Der  Obersteiger  und  der  Direktor  sind  zum  Krieg
eingezogen.  Am  6.  Dezember  1914  wurde  er  erneut  entlassen.
Man  ist  wahrscheinlich  auf  ihn  aufmerksam  geworden.  Bis  heute
ist  es  ihm  noch  nicht  gelungen,  Arbeit  zu  .finden.  Jurischka
besitzt  ein  Haus  und  kann  schlecht  von  Bockwitz  weg.
c)  Grube  A  m  nassen  Fleck  in  Guben.  Paul  Kieschke
in  Guben,  Crossenerstrahe,  war  vergangenes  Jahr  Vertrauensmann
  unserer  dortigen  Ortsgruppe  und  wurde  kurz  vor  Weihnachten ­
  1913  gematzregelt.  Er  hatte  vor  seiner  Mahregelung
insgesamt  19%  Jahre  auf  dem  Werk  gearbeitet.  Da  er  ein  Haus
besitzt  und  von  Guben  nicht  weg  kann,  sich  bis  setzt  mit  Gelegenheitsarbeit ­
  durchgeschlagen  hat,  gaben  wir  ihm  den  Rat,  an ­
        <pb n="31" />
        zufragen.  Er  wurde  nicht  eingestellt,  auch  nicht,  als  er  sich
des  Arbeitsnachweises  bediente.  Selbst  die  Vermittelung  des
Arbeitsausschusses  blieb  erfolglos.  Das  Werk  suchte  Leute  durch
den  Arbeitsnachweis  und  durch  Zeitungsinserate  bis  oben  in
Grünberg.  Es  sind  auch  Leute  eingestellt  worden.  ■—  Ebenso
wurde  auf  diesem  Werk  der  schon  längere  Zeit  ausgesperrte
Bergmann  Phillipp  aus  Guben  trotz  Anfrage  nicht  eingestellt.
ä)  2  b  e  r  l  a  u  s  i  tz.  Wilhelm  Friedrich  aus  Reichenau  143
bei  Zittau  i.  S.  ist  schon  seit  Jahren  ebenfalls  gemaßregelt  und
schlägt  sich  mit  Gelegenheitsarbeiten  durch.  Er  ist  auch  setzt
während  des  Krieges  nicht  eingestellt  worden.  Er  hat  durch
einen  Kameraden  auf  den  Gruben  anfragen  lassen,  da  hat  der
Arbeiter  zur  Antwort  bekommen:  „Der  muß  erst  schwarz
werden!"  Es  handelt  sich  hier  um  die  Reichenauer  Gruben.
11.  Im  Z  w  i  ck  a  u  e  r  Steinkohlenrevier  ist  zwar
während  des  Kriegs  zum  Teil  der  Burgfrieden  eingekehrt,  indem ­
  früher  Gemaßregelte  während  des  Krieges  in  Arbeit  genommen ­
  wurden.  Aber  einer,  der  vom  Streik  1912  her  noch
gemaßregelt  war,  der  Hauer'Max  Schräder  aus  Cainsdorf,  ist
vom  Erzgebirgi  schen  Steinkohlenbauverein  in
-Schedewitz  bei  Zwickau  auch  jetzt  noch  von  der  Wiedereinstellung
zurückgewiesen  worden  und  zurzeit  arbeitslos.
12.  Das  Braunkohlenwerk  Prinz  Wilhelm  bei  Helmstedt ­
  (Braunschweig)  hat  zwölf  Mann  ausgesperrt,  welche  trotz
und  während  des  Krieges  nicht  wieder  eingestellt  worden  sind.
Der  eine  von  ihnen,  August  Libbe  aus  Süpplingen,  hat  in  letzter
Zeit  wiederholt  um  Wiedereinstellung  gebeten  und  dabei  auf
den  Burgfrieden  hingewiesen.  Aber  vergeblich!  Bei  dieser  Gelegenheit ­
  hat  der  Betriebsführer  der  genannten  Zeche  zu  Libbe
gesagt,  daß  er  sowie  C.  Schwarze,  St.  Popiel,  Fritz  Willebrand,
alle  aus  Süpplingen,  ferner  noch  weitere  acht  Arbeiter  nicht
wieder  eingestellt  würden.  Schwarze  arbeitet  deshalb  in  einer
Fabrik.  Popiel  und  Willebrand  sind  im  Krieg  (trotzdem  ächtet
man  sie  noch!)  und  Libbe  ist  abgereist.  Seine  Adresse  hat  er
noch  nicht  mitgeteilt,  seine  Frau  weiß  noch  nicht,  wo  er  ist.  So
nehmen  hartherzige  Kapitalisten  Rache  an  Arbeitern,  die  nichts
weiter  verbrochen  haben,  als  sich  zu  organisieren,  um  für  Wahrung ­
  ihrer  Interessen  einzutreten.  Sie  werden  von  Haus  und
Familie  gerissen  und  in  die  Wüste  geschickt,  ja  sogar  als  Kriegerbleiben
  sie  als  Geächtete  auf  der  schwarzen  Liste.  Auch  wenn
sie  gesund  vom.Kriege  zurückkommen,  bleiben  sie  geächtet  und
ausgesperrt.
Wir  bitten  das  Hohe  Reichsamt  des  Innern  dringend,  alles
aufzubieten,  um  diesen  grausamen  Zuständen  wenigstens  zur  Zeit
des  Krieges  ein  Ende  zu  machen  und  für  Aufhebung  aller  dieser
        <pb n="32" />
        34

Sperren  zu  sorgen.  Den  Werken,  welche  deutsche  Arbeiter  jetzt
aussperren  und  früher  ausgesperrte  jetzt  nicht  einstellen,  müßte
verboten  werden,  fremdländische  Arbeiter  zu  beschäftigen  oder
Arbeiterinnen  und  Jugendliche  einzustellen.
Schließlich  zeigen  die  Vorgänge  aber  auch,  wie  bitter  not
ein  gesetzlich  geregelter,  streng  paritätisch  verwalteter  Arbeitsnachweis ­
  besonders  für  die  Schwerindustrie  ist,  und  wird  es
höchste  Zeit,  daß  dem  Hohen  Bundesrat  und  Reichstag  ein  diesbezüglicher ­
  Gesetzentwurf  vorgelegt  wird.  Wenn  die  obigen
traurigen  Vorgänge  noch  während  des  Krieges  möglich  sind,  wo
alle  Welt  den  Burgfrieden  predigt,  so  mutz  man  daraus  schließen,
daß  es  die  Herren  Arbeitgeber  nach  dem  Kriege  noch  viel  toller
treiben  werden.  Nicht  nur  die  Arbeiter,  sondern  die  Allgemeinheit ­
  leidet  unter  diesen  Unterdrückungssystemen.
Einer  geneigten  Berücksichtigung  dieser  dringenden  Wünsche
entgegensehend,  zeichnet  ehrerbietigst
Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
Der  V  o  r  st  a  n  d.
Der  Hauptzweck  dieser  Eingabe  liegt  in  dem  Nachweise,  daß
allen  Ableugnungen  zum  Trotz  die  Bergwerksverwaltungen
an  der  gesetzlich  unzulässigen  Maßregel  der  Sperre  festhalten.
Gegen  solche  geheime  Abmachungen  ist  aber  die  Regierung
nach  Aeußerungen  ihrer  Vertreter  —  machtlos.  Viel  mehr  war
auch  bei  der  Besprechung  der  Bergarbeitervertreter  mit  dem
Handelsminister  am  26.  Februar  1916  nicht  herauszubekommen,
als  eine  platonische  Verurteilung  der  Sperre.

B  o  ch  u  m,  den  9.  Januar  1916.
An  das  Generalkommando  des  Vit.  Armeekorps
in  Münster.
Seitens  der  hiesigen  königlichen  Polizei  wurde  uns  vor  drei
Wochen  verboten,  die  im  Felde  gefallenen  Mitglieder  unseres
Verbandes  in  unserem  Verbandsorgan,  der  wöchentlich  einmal
erscheinenden  „Bergarbeiter-Zeitung",  zu  veröffentlichen:  Wir
haben  seit  der  Zeit  die  Gefallenen  nicht  inehr  veröffentlicht.
Hingegen  bringen  alle  anderen  wöchentlich  ebenfalls  einmal  erscheinenden ­
  Gewerkschäftszeitungen  die  Liste  ihrer  gefallenen
Mitglieder  bisher  noch  weiter,  so  auch  diese  Woche.  Zwei  dieser
Verbandszeitungen  werden  allwöchentlich,  wie  unsere,  massenhaft ­
  im  Bezirke  des  VII.  Armeekorps  verbreitet  und  auch  im  Bezirk ­
  (in  Essen)  gedruckt.  Wir  nehmen  deshalb  an,  daß  uns  nur
        <pb n="33" />
        35

aus  Versehen  das  Verbot  seitens  der  hiesigen  Polizei  mitgeteilt
wurde,  denn  es  muß  doch  als  ausgeschlossen  gelten,  daß  wir  mit
Ausnahmemaßregeln  bedacht  werden  sollen.  Die  Aufmachung
der  Ehrentafel  in  unserer  „Bergarbeiter-Zeitung"  ist  viel
weniger  auffallend,  als  in  anderen  Gewerkschaftsorganen.  Deshalb ­
  kann  unsere  Veröffentlichung  doch  nicht  als  besonders  aufregend ­
  angesehen  werden.  Wir  fügen  die  beiden  letzten  Numinern
  unserer  „Bergarbeiter-Zeitung"  zur  Einsichtnahme  bei,  in
welchen  wir  die  letzten  beiden  Listen  der  gefallenen  Mitglieder
veröffentlichten.
Unser  Einspruch  bei  der  hiesigen  Polizei  war  bisher  ohne
jeden  Erfolg.  Deshalb  bitten  wir  das  hohe  Generalkommando,
die  genannte  Verfügung  aufzuheben  und  uns  wieder  als  Gleichberechtigte ­
  zu  behandeln.
Schließlich  bitten  wir  noch  um  Beschleunigung  der  Sache,
damit  nicht  eine  sehr  lange  Lifte  der  inzwischen  Gefallenen  zusammenkommt, ­
  welche  der  Veröffentlichung  noch  harrt.
Es  zeichnet  ehrerbietigst
Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
Der  V  o  r  st  a  n  d.
Das  Generalkommando  antwortete  hierauf  am  11.  Januar
1915:
„Aus  Ihre  Eingabe  vom  9.  Januar  wird  Ihnen  erwidert,  daß  die
Veröffentlichung  von  Sammelnachrufen  durch  Verfügung  vom  6.
Januar  für  Fachorgane  ohne  Einschränkung  wieder  freigegeben
worden  ist."

Gegen  das  Versammlungsverbot  im  Saargebiet
wandte  sieh  unser  Verbandsvorstand  in  einer  Beschwerde  vom
19.  Januar  1916  an  das  Generalkommando  des  21.  Armeekorps
und  erhielt  darauf  folgende  Antwort:
Stellvcrtr.  Gen.  -  Kdo.
des  XXI.  Armeekorps.  Saarbrücken,  den  25.  Januar  1915.
Abt.  V.  T.  L.  Nr.  639.
An  den  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands,
z.  H.  des  Herrn  Reichstagsabgeordneten  H.  Sachse  in  Bochum.
Auf  die  Beschwerde  vom  19.  Januar  1915  erwidere  ich  ergebenst,
daß  das  Generalkommando  allerdings  den  Landrat  angewiesen  hat,
die  Abhaltung  einer  Mitgliederversammlung  des  Verbandes  der  Berg-3»
        <pb n="34" />
        36

arbeitet  Deutschlands  in  Dudweiler  zu  verbieten.  Die  Versagung  der
Genehmigung  hat  nicht  ihren  Grund  in  der  Befürchtung,  daß  der
Verein  oder  seine  Mitglieder  in  der  Versammlung  oder  sonstiger  Betätigung ­
  eine  Haltung  einnehmen  könnten,  die  den  Staatsinteressen
widerstreitet.  Lediglich  die  Rücksicht  auf  die  Erhaltung  des  Friedens
unter  den  Bergarbeitern  zwingt  mich,  grundsätzlich  allen  wirtschaftspolitischen ­
  Organisationen  der  Bergarbeiter,  die  hier  in  Saarbrücken
in  stetem  und  erbitterten  Kamps  gestanden  haben,  die  öffentliche  Aufnahme ­
  der  Vereinstätigkeit  zu  verbieten.  Aus  dem  gleichen  Grunde
sind  schon  Anträge  des  Gewerkvereins  christlicher  Bergarbeiter  Deutschlands ­
  und  des  Bezirkskartells  der  christlich-nationalen  Arbeiterorganisationen ­
  auf  Genehmigung  der  Abhaltung  von  Versammlunzeen  abgelehnt ­
  worden  und  aus  dem  gleichen  Grunde  werde  ich  solche  Anträge
bei  jeder  wirtschaftlich-politischen  Organisation  der  Bergarbeiter  ablehnen ­
  müssen.
Ich  bedauere  darum  lebhaft,  nicht  in  der  Lage  zu  sein,  Ihrer
Beschwerde  abzuhelfen.
Der  kommandierende  General,  v.  M  o  tz  n  e  r."
Die  unterzeichneten  Bergarbeiterverbände  wandten  sich
daraufhin  mit  folgender  Beschwerde  an  das  Kriegsministerium:
B  o  ch  u  m,  den  28.  Januar  1915.
An  das  Kriegsministerium.
Unterzeichnete  gestatten  sich,  Ew.  Exzellenz  folgende  Beschwerde ­
  mit  der  Bitte  um  Abhilfe  zu  unterbreiten:
Das  Generalkommando  des  21.  Armeekorps  in  Saarbrücken
hat  die  Landratsämter  des  Saargebiets  angewiesen,  allen  wirtschaftspolitischen
  Organisationen  der  Bergarbeiter  die  Genehmigung ­
  zur  Abhaltung  sowohl  von  öffentlichen  Bergarbeiterversammlungen ­
  wie  Mitgliederversammlungen  zu  verweigern.  Wie
das  Generalkommando  mitteilt,  sei  diese  Anordnung  mit  Rücksicht ­
  auf  die  Erhaltung  des  Friedens  unter  den  Bergarbeitern
getroffen  worden,  weil  die  Bergarbeiterorganisationen  in  Saarbrücken ­
  in  stetem  und  erbitterten  Kampfe  gestanden  seien.  Auch
in  Zukunft  sollen  Anträge  auf  Genehmigung  von  Versammlungen ­
  laut  beiliegender  Mitteilung  des  Generalkommandos
abgelehnt  werden.
Wir  gestatten  uns,  Ew.  Exzellenz  darauf  aufmerksam  zu
machen,  daß  in  Rheinland-Westfalen  gerade  dadurch,  daß  es  den
Bergarbeiterorganisationen  möglich  war,  Versammlungen  abzuhalten, ­
  den  Angehörigen  der  im  Felde  stehenden  Bergarbeiter
reichliche  Hilfsmittel  zuflössen.  In  diesen  Versammlungen  beschlossen ­
  die  Bergarbeiter,  von  ihrem  Lohne  2  bis  3  Prozent
zur  Unterstützung  der  Kriegerfamilien  abzuführen.  So  manches
Mißverständnis,  das  zwischen  Belegschaft  und  Werksherren  be-
        <pb n="35" />
        37

stand,  wurde  durch  Aussprache  in  solchen  Versammlungen  beseitigt ­
  und  keinerlei  Streitigkeiten  kamen  zwischen  den  Mitgliedern ­
  der  verschiedenen  Organisationen  vor,  sondern  es
herschte  überall  Einmütigkeit,  in  der  jetzigen  ernsten  Zeit  alle
Streitfragen  zu  begraben.
Auch  im  Saargebiet  würden  öffentliche  Bergarbeiterversammlungen ­
  nicht  den  Frieden  unter  den  Bergarbeitern  stören,
sondern  ebenso  wie  heute  die  Bergarbeiter  im  Felde  eipig  und
ein  Volk  von  Brüdern  sind,  würden  sie  es  auch  in  den  Versammlungen ­
  sein.  Bei  Mitgliederversammlungen,  die  doch  nur  von
Anhängern  einer  Richtung  besucht  werden,  da  Nichtmitglieder
gar  keinen  Zutritt  haben,  ist  der  Einwand,  daß  der  Frieden
unter  den  Bergarbeitern  gestört  werden  könne,  erst  recht  hinfällig. ­
  Zwist  unter  den  Bergarbeitern  wird  eher  ausbrechen,
wenn  sie  nicht  mehr  belehrt  werden  und  jede  Aussprache  mit
ihnen  abgeschnitten  ist.
Auch  diese  Eingabe  zeigt  Ew.  Exzellenz,  daß  in  der  Kriegszeit ­
  von  Streitigkeiten  zwischen  den  verschiedenen  Organisationen
keine  Rede  sein  kaun,  und  glauben  wir  uns  der  Hoffnung  hingeben ­
  zu  dürfen,  daß  das  Kriegsministerium  Anweisungen  gibt,
die  auch  den  Bergarbeitern  des  Saargebiets  gestatten,  sich  zusammenzufinden, ­
  nm  darüber  zu  beraten,  wie  am  besten  die
Wunden,  die  der  Krieg  schlägt,  geheilt  werden  können.
In  der  angenehmen  Erwartung  auf  baldige  günstige  Antwort ­
  zeichnen
Mit  hochachtungsvollem  Glück  auf!
Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
Gewerkverein  christlicher  Bergarbeiter.
Gewerkvercin  der  Bergarbeiter  (H.-D.)

Essen,  den  6.  Februar  1915.
An  Se.  Exzellenz,  den  Herrn  Minister  für  Handel  und
Gewerbe,  von  Sydow,  Berlin.
Die  ergebenst  unterzeichneten  Bergarbeiterverbände  erlauben ­
  sich,  Ew.  Exzellenz  die  Bitte  zu  unterbreiten,  geeignete
Schrite  zu  veranlassen,  daß  zur  Schlichtung  von  Streitigkeiten
aus  dem  Arbeitsverhältnis  zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeitern
des  Bergbaues  ein  Einigungsamt  errichtet  wird.
AIs  Aufgabe  des  Einigungsamtes  käme  die  friedliche  Vermittelung ­
  und  Beilegung  von  Streitigkeiten,  die  sich  aus  Fragen
        <pb n="36" />
        ,-  V ; ;  I

—  38  —
des  Lohnes,  der  Arbeitszeit  und  der  persönlichen  Behandlung
zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeitern  des  Bergbaues  bezw.  den
beiderseitigen  Organisationen  ergeben,  in  Betracht.
Zur  Begründung  unserer  Bitte  führen  wir  folgendes  an:
In  der  letzten  Zeit  ist  unter  den  Bergleuten  der  verschiedenen ­
  Bergwerksbezirke  Preußens,  besonders  auch  im  rheinischwestfälischen ­
  Industriegebiet,  eine  gewisse  Mißstimmung  und
Unzufriedenheit  entstanden.  Diese  ist  unter  anderem  dadurch
hervorgerufen,  daß  die  Arbeitgeber  in  der  Frage  der  Ueberarbeit
  zu  rigoros  vorgegangen  sind.  So  wurden  uns  von  der
Zeche  Preußen  I  und  Viktoria  eine  Anzahl  Bestrafungen  gemeldet, ­
  weil  die  Leute  keine  Ueberschichten  machen  wollten.  Wer
dann  kündigen  wollte,  dem  drohten  die  Beamten  mit  Zurückziehung ­
  der  Reklamation  und  mit  dem  Schützengraben.  Auch
von  der  Zeche  Neumühl  wird  uns  berichtet,  daß  man  den  Leuten
sehr  oft  mit  deni  Schützengraben  drohe.  Als  sich  auf  Zeche
Wiendahlsbank  die  Leute  weigerten,  Sonntags-  und  Nebenschichten ­
  zu  verfahren,  sagte  der  Steiger  Hahne,  wenn  das  so
weiter  gehe,  werde  die  Belegschaft  einfach  gezwungen.  Von
Zeche  Rheinelbe  wird  berichtet,  daß  der  Steiger  Geizer  einem
Schichtlöhner  einen  Lohnabzug  von  50  Pf.  pro  Schicht  angekündigt ­
  habe,  wenn  er  die  Ueberschichten  nicht  mitmache.
Derartige  Vorkommnisse  sind  nicht  geeignet,  die  Bergleute
zur  Ueberarbeit  anzueifern.  Sie  schaffen  vielmehr  unnötige  Erregung ­
  und  Verärgerung.  Bei  dieser  Gelegenheit  sei  bemerkt,
daß  die  Bergarbeiter  der  Ueberarbeit  keineswegs  grundsätzlich
ablehnend  gegenüberstehen.  Sie  sind  im  Gegenteil  im  vaterländischen ­
  Interesse  gern  bereit,  alles  zu  tun,  ivas  in  ihren
Kräften  steht,  um  die  Kohlenförderung  auf  einer  ausreichenden
Höhe  zu  erhalten.  Diese  Bereitwilligkeit  würde  unseres  Erachtens ­
  noch  gesteigert  werden,  wenn  die  Arbeitgeber  im  Bergbau ­
  bestimmte  Zahlen  über  die  unbedingt  erforderlichen  Kohlenmengen ­
  angeben  würden.
Mit  der  Frage  der  ausreichenden  Förderung  steht  die  Frage
der  Beschäftigung  von  Kriegsgefangenen  im  engen  Zusammenhang ­
  Die  unterzeichneten  Verbände  stehen  auf  dem  Standpunkt, ­
  daß,  wenn  es  wegen  zu  großem  Arbeitermangel  auch  trotz
der  Ueberarbeit  nicht  möglich  ist,  den  Betrieb  aufrecht  zu  erhalten, ­
  gegen  eine  Beschäftigung  der  Kriegsgefangenen  über
Tage  nichts  einzuwenden  ist.  Für  sehr  bedenklich  wird  jedoch
deren  unterirdische  Beschäftigung  gehalten,  die  Preßmeldungen
  zufolge  bereits  auf  einer  Anzahl  Zechen  ernsthaft  in
Erwägung  gezogen  ist.  Einer  solchen  Beschäftigung  stehen  zunächst ­
  große  betriebstechnische  Schwierigkeiten  bezüglich  der  Aufsicht, ­
  Verständigung  usw.  entgegen.  Dazu  kommt  noch  die  Ge-
        <pb n="37" />
        39

fährlichkcit  des  Bergwerksbetriebes,  die  von  den  Kriegsgefangenen, ­
  die  doch  unsere  Landesgegner  sind,  zum  Schaden  der  gesainien
  Belegschaft  und  auch  des  betreffenden  Bergwerks  ausgenützt ­
  werden  könnte.
Eine  Verständigung  über  die  bisher  erwähnten  Fragen
liegt  nicht  nur  int  Interesse  der  Bergarbeiter,  sondern  auch  der
Werksbesitzer.  Sie  würde  leicht  erzielt  werden,  wenn  eine  Einrichtung ­
  vorhanden  wäre,  in  der  gemeinsam  diese  Fragen  besprochen ­
  werden  könnten.  Ant  besten  würde  sich  hierzu  ein
Einigungsamt  eignen,  das  man  schließlich  auch  Verständigungsoder ­
  Schlichtungskommission  nennen  könnte.
Ganz  besonders  aber  würde  diese  Einrichtung  geeignet  sein,
sich  mit  den  Beschwerden  über  u  n  z  u  r  e  i  ch  e  n  d  e  L  ö  h  n  e,
die  in  letzter  Zeit  immer  häufiger  werden,  zu  beschäftigen.  Gerade ­
  die  Lohnkürzungen  sind  zum  größten  Teil  schuld  an  der
Unzufriedenheit,  die  unter  den  Bergarbeitern  vorhanden  ist.
Zu  diesem  Punkte  lv  e  r  d  e  n  wir  noch  besonders
spezialisiertes  Material  ü  b  e  r  r  e  i  ch  e  n*),  wollen
aber  heute  schon  bemerken,  daß  uns  von  verschiedenen  Zechen
Hauerdurchschnittslöhne  von  6,20  und  6,30  Mk.  und  auch  noch
darunter  gemeldet  wurden.  Solche  Löhne  müssen  im  Hinblick
auf  die  Geschäftslage  int  Bergbau  und  im  Hinblick  auf  die
immer  mehr  steigenden  Preise  der  Lebensmittel  als  unzureichend
bezeichnet  werden.  Ter  Wunsch  der  Bergarbeiter  geht  nun
dahin,  daß  sowohl  für  die  Hauer  und  Lehrhäuer,  als  auch  für
die  Schichtlöhner  und  die  jugendlichen  Arbeiter,  die  heute  auch
unterirdisch  beschäftigt  werden,  ein  angemessener  Lohn  bezahlt
werde.
Leider  ist  es  bisher  den  Bergleuten  bezw.  den  gesetzlichen
Vertretern  unmöglich  gewesen,  bezüglich  der  Lohnfragen  mit  den
Zechenverwaltungen  zu  verhandeln.  Dieselben  stehen  fast  allgemein ­
  auf  dem  Standpunkte,  daß  die  Arbeiterausschüsse  in  der
Lohnfrage  nicht  zuständig  seien
Aus  all  diesen  Gründen  halten  mir  die  Errichtung  eines
Einigungsamtes,  oder  auch  mehrerer  derselben,  für  den  Bergbau
für  dringend  notwendig.  Manches  Mißverständnis  zwischen
Wcrksbesttzern  und  Arbeitern  könnte  dadurch  beseitigt,  manche
Unzufriedenheit  und  Erbitterung  hintangehalten  werden.  Wir
brauchen  nttr  daran  zu  erinnern,  wie  segensreich  derartige  Einrichtungcn
  bisher  in  anderen  Berufen  gewirkt  haben.  Auch  im
Bergbau  können  und  müssen  sich  schon  im  vaterländischen  Interesse ­
  Arbeitgeber  und  Arbeiter  näher  kommen,  sich  die  Hände
*)  Der  Vorstand  unseres  Verbandes  lieferte  das  oben  in  Aussicht
gestellte  Material  in  nachfolgender  Eingabe.
        <pb n="38" />
        AU

-MM.:

—  40  —
reichen  und  gemeinsam  die  Schwierigkeiten  zu  meistern  suchen,
welche  die  gegenwärtige  Zeit  mit  sich  bringt.  Aus  diese  Weise
kann  von  beiden  Seiten  positiv  mitgewirkt  werden,  damit  auch
auf  wirtschaftlichem  Gebiete  der  schwere  Kainpf  siegreich  durchgeführt ­
  wird.
Wir  schließen  unsere  ergebene  Bitte  daher  mit  dem  Wunsche,
daß  Ew.  Exzellenz  unsere  Bestrebungen  auf  Errichtung  eines
Einigungsamtes  im  Bergbau  unterstützen  möchte  und  verbleiben
Mit  hochachtungsvollem  Glück  aus!
Grwcrkvcrcin  christl.  Bergarbeiter.
Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
Poln.  Berufsvereinigung  d.  Bergarbeiter.
Gcwerkverein  der  Bergarbeiter  (H.-D.)

Betrifft  das  in  der  Eingabe  der  vier  Bergarbcitcrverbände
vom  l&amp;gt;.  Februar  1915  in  Aussicht  gestellte  Matrial.
B  o  ch  u  in  ,  den  22.  Februar  1916.
An  Se.  Exzellenz  den  Herrn  Minister  für  Handel  und
Gewerbe,  v.  S  V  d  o  w,  Berlin.
Seit  dem  Kriegsausbruch  wurden  in  Bergarbeiterkreisen
immer  und  immer  wieder  Klagen  laut  über  starke  Lohnkürzungen, ­
  Schichtverlängerungen,  Ueberschichten  usw.  Schon
unter  dem  3.  Oktober  reichten  wir  beim  preußischen  Handelsministerium ­
  und  auch  bei  den  Generalkommandos  der  verschiedensten ­
  Reviere  Beschwerden  über  Mißstände  auf  einer  großen
Anzahl  von  Zechen  ein,  mit  welchen  wir  auch  teilweise  Erfolg
hatten.
Da  aber  immer  wieder  neue  Klagen  beim  Vorstand  des-Verbandes
  der  Bergarbeiter  Deutschlands  eingingen,  gab  er,  um
sicher  zu  gehen,  in  der  zweiten  Hälfte  Oktober  Fragebogen  an
die  Vertrauensleute  aller  in  Betracht  kommenden  Bergwerke
heraus.  Infolge  verstärkter  und  neuer  diesbezüglicher  Beschwerden ­
  nach  den  Weihnachtsfeiertagen  wurde  Mitte  Januar
dieses  Jahres  vom  genannten  Vorstand  noch  eine  Umfrage  bei
den  Bezirksleitern  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands ­
  veranstaltet.
Das  Resultat  der  eingegangenen  Fragebogen  von  Ende
Oktober  ist  auf  beigefügter  Zusammenstellung  in  der  Anlage
(siehe  die  am  Schlüsse  eingeklebte  Tabelle)  zu  ersehem  Schon
damals  gab  es  demnach  auf  vielen  Zechen  neben  empfindlichen
        <pb n="39" />
        41

Lohnkürzungen  recht  viele  Ueberschichten,  während  die  Feierschichten ­
  im  Oktober  ziemlich  verschwunden  sind.
Hingegen  die  Umfrage  von  Mitte  Januar  ergab  nicht  nur
das  völlige  Verschwinden  von  Feierschichten,  sondern  sehr  starke
Klagen  über  zu  viele  Ueberschichten  neben  Lohnrückgängen  und
namentlich  über  teilweise  ausgeübten  direkten  und  indirekten
Zwang  zum  Verfahren  von  Ueberschichten.
Selbst  am  zweiten  Weihnachtsfeiertag,  Silvesterabend  und
Neujahrstag  wurde  auf  verschiedenen  Zechen  die  Einfahrt  von
den  Bergleuten  verlangt,  obwohl  schon  vor  den  Feiertagen  gerade ­
  mit  Hinweis  auf  die  vielen  bevorstehenden  Feiertage  eine
große  Anzahl  Sonntags-  und  Ueberschichten  einfach  dekretiert
worden  waren,  weder  Arbeiterausschuß  noch  Belegschaft  wurde
vorher  befragt.  Drohungen  seitens  der  Beamten  sind  an  der
Tagesordnung.  Wer  nicht  die  gewünschten  vielen  Ueberschichten
mitmachen  will,  dem  droht  man  teils  mit  schlechtem  Lohn,  ja
sogar  mit  dem  Schützengraben,  mit  Zurückziehung  der  Reklamation ­
  bei  der  Militärbehörde  usw.  Auch  mit  der  Heranziehung
von  Gefangenen  ist  mehrfach  gedroht  worden.  Es  wurde  uns
berichtet,  daß  man  sich  auf  der  Zeche  Lohberg  in  Dinslaken
mit  der  Frage  der  Beschäftigung  von  Kriegsgefangenen  in  der
Grube  befaßte.  Am  13.  d.  M.  hat  nochmals  eine  Ausschußsitzung
  stattgefunden,  in  der  der  Direktor  der  Zeche  die  Mitteilung ­
  machte,  daß  nicht  nur  die  Zeche  Lohberg,  sondern  auch
andere  Zechen,  N  e  u  m  ü  h  l  und  Deuts  ch  er  Kaiser,  sich
mit  dieser  Frage  beschäftigen.  Unsere  Ausschußmitglieder  haben
sich  mit  der  Begründung  gegen  die  Sache  gewandt,  daß.  solange ­
  die  Sperre  im  Bezirk  nicht  aufgehoben  würde,  von  diesem
Plane  abgesehen  werden  müsse.  Trotzdem  sind  nun  schon  100
Franzosen  (Kriegsgefangene)  auf  Zeche  L  o  h  b  e  r  g  beschäftigt.
Ebenso  sind  auf  Zeche  Rhein  l  100  Gefangene  eingestellt.
Im  Ruhrtal  und  den  fiskalischen  Zechen  werden  auch  schon
Baracken  für  Kriegsgefangene  gebaut  und  im  Dortmunder
Revier  sind  auf  Zeche  G  l  ü  ck  a  u  f  s  e  g  e  n  und  den  Stinnesschen
  Zechen  bei  Bochum  bereits  Kriegsgefangene  eingestellt.  Auf
der  Grube  St  adtGörlitzbei  Kohlfurt  arbeiten  solche  bereits
im  unterirdischen  Betrieb  unter  militärischer  Bewachung.  Die
Warnung  in  den  Verbandsorganen,  die  Stimmen  der  Arbeiter
werden  nicht  beachtet.  Daß  Gefahren  damit  heraufbeschworen
werden,  wenn  man  feindliche  Gefangene  unterirdisch  beschäftigt,
haben  nickit  nur  wir,  sondern  auch  Bergwerksdirektoren  geäußert. ­
  Wir  bitten  dringend,  auf  diese  Stimmen  zu  hören,  die
Gefahr  ist  zu  groß.  Zieht  nian  die  starke  Verteuerung  der
Lebensmittel  noch  in  Betracht,  bedenkt  man  ferner  die  starken
Krankenziffern  als  Folge  der  schweren  Arbeit  im  Bergbau  -
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        42

die  Krankenziffern  sind  in  vielen  Bergrevieren  schon  längst  auf
60  und  70  Prozent  gestiegen  ,  so  ist  es  sehr  Wohl  begreiflich,
wenn  dieser  vielfach  ausgeübte  Zwang  zum  Verfahren  von  anstrengenden ­
  Ueber-  und  Doppelschichten  teils  unter  gleichzeitigem
relativen  Lohnrückgang  große  Unzufriedenheit  und  Mißstiminung
  unter  den  Bergarbeitern  hervorruft.  Der  Lohn  pro
übliche  Schicht  ist  nach  den  Mitteilungen  der  Arbeiter  bis  in
die  neueste  Zeit  noch  zurückgegangen.  Von  geringem  Mehrverdienst
  ist  nur  auf  einigen  Zechen  die  Rede.  Trotz  lleberschichten
  verdienen  viele  Bergarbeiter  kaum  den  Lohn  pro  Monat
wie  vor  dem  Krieg.
Die  Bergarbeiter  haben  bisher  Ivohl  in  allen  Revieren
schöne  und  große  Opfer  gebracht  für  die  Familien  der  im
Felde  stehenden  Krieger.  Die  beiliegende  Tabelle  gibt  Auskunft ­
  darüber,  wo  und  in  welcher  Höhe  die  Unternehmer  nnd
Arbeiter  im  Bergbau  solche  Opfer  brachten.  Damals  aber,
als  bei  Beginn  des  .Krieges  liier  die  Art  und  Höhe  der  Lohnabzüge ­
  zu  solchen  Unterstützungszwecken  beraten  wurde,  ist  den
Arbeitern  meistens  offen  gesagt  oder  wenigstens  zu  verstehen  gegeben ­
  worden,  daß  die  Löhne  während  des  Krieges  nicht  zurückgehen ­
  würden.  Auf  vielen  Zechen  ist  das  aber  trotzdem  der
Fall.  Teilweise  sind  die  Kohlenpreise  schon  stark  gestiegen ­
  und  teilweise  treten  Erhöhungen  spätestens  am  1.  April
d.  I.  ein  (westfälisches  Kohlensyndikat  und  Saargebiet).  Auch
das  ist  den  Bergarbeitern  bekannt.  Daher  will  es  ihnen  nicht
in  den  Kopf,  daß  sie  setzt  pro  Schicht  weniger  verdienen  als
vor  dem  Kriege.  Die  Umfrage  des  Verbandes  der  Bergarbeiter
Deutschlands  im  Januar  ergab  folgendes  Resultat:
Vom  Bergrevicr  Hamm  wird  berichtet,  daß  die  Schichtlöhne
fast  durchgängig  um  20—80  Pf.,  die  Gedingelöhne  fast  durchgängig ­
  um  10  Pf.  pro  Wagen  niedriger  sind  als  vor  dem
Kriege.  Es  wurde  zwei-  bis  dreimal  wöchentlich  eine  halbe
Ueberschicht  Verfahren.  Man  verweigert  denjenigen  Arbeitern,
welche  nicht  mitmachen  wollen,  teilweise  die  Ausfahrt  und  droht
mit  Nachteilen.
Dieselben  Klagen  über  Drohungen  wegen  Ueberschichten
konunen  aus  den  Revieren  Dortmund.  Da  wird  von  der  Zeche
Preußen  II  gemeldet,  daß  die  Arbeiter,  welche  keine  halbe.
Schicht  länger  arbeiten  wollen  bezw..  nicht  mitmachen  können,
dann  bei  der  Ausfahrt  schikaniert  werden.  Sie  müssen  alle  auf
meist  schlechten  Fahrwegen  nach  der  ersten  Sohle  und  von  da
erst  dürfen  sie  ausführen.
Von  Zeche  Preußen  l  und  Viktoria  sind  eine  ganze
Anzahl  Bestrafungen  gemeldet,  weil  die  Leute  keine  Ueber-
        <pb n="41" />
        43

schichten  machen.  Wer  dann  kündigen  wich  dem  droht  man  mit
Zurückziehung  der  Reklamation  und  mit  dem  Schützengraben.
Von  den  Zechenverwaltungen  Preußen  J  und  II,  ebenso
von  G  n  e  i  s  e  n  a  u  sei  einfach  angeschlagen  worden,  daß  wöchentlich ­
  zwei  Ueberschichten  verfahren  werden,  die  Belegs  ch  a  f  t
oder  der  Ausschuß  werden  gar  nicht  gefragt.
Es  werde  einfach  dekretiert.  Auch  auf  ältliche  oder  schwächliche
Leute  würde  keine  Rücksicht  genommen,  ja  selbst  die  Jungens
unter  16  Jahren  sollen  die  Ueberschichten  mitmachen.  Alles
das  macht  böses  Blut.  Ueber  die  Lohnkürzungen  ist  in  den
Dortmunder  Revieren  im  allgemeinen  weniger  Klage  zu  hören.
Aber  von  den  Zechen  Wiendahlsbank,  Glückauf-Tiefbau,
  Kaiser  Friedrich  und  Zollern  I  u.  II
klagen  die  Arbeiter  stark  üöer  Herabsetzung  der  Schicht-  und
Gedingelöhne.  Die  Belegschaften  der  ersten  drei  Zechen  haben
kürzlich  durch  die  Ausschüsse  Lohnforderungen  stellen  lassen.
Diese  sind  abgelehnt  worden.  Nach  dem  Kriege,  wenn  er  gut
ausfalle,  sind  von  der  Verwaltung  Glückauf-Tiefbau
Lohnaufbesserungen  in  Aussicht  gestellt.  Besonders  üblen  Eindruck ­
  machte  es,  daß  diese  Verwaltungen  bestritten,  daß  die
Lebensmtitel  teurer  geworden  seien,  wo  doch  jedes  Kind  weiß,
daß  das  Gegenteil  wahr  ist.
AIs  sich  auf  Zeche  Wiendahlsbank  die  Belegschaft
wegen  der  schlechten  Löhne  weigerte,  Sonntags-  und  Nebenschichten ­
  zu  verfahren,  drohte  der  Steiger  Hahne:  „Wenn  das
so  weiter  geht.  wird  die  Belegschaft  einfach  gezwungen."  Die
Arbeiter  antworteten  dem  Steiger  wiederholt:  „Zahl  t  den
Leuten  einen  ordentlichen  Lohn  und  gebt  den
Leuten,  denen  Ihr  abgebrochen  habt,  ihre  n
alten  Lohn  wieder,  dann  werden  auch  Uebers
  ch  i  ch  t  e  n  verfahr  e  n."
Auf  Zeche  Wiendahlsbank,  tvo  mau  die  Schichtzeit
für  Tagesarbeiter  3—4  Stunden  verlängerte  —  sie  hatten  bisher ­
  um  2  Uhr,  jetzt  aber  erst  um  6  Uhr  Schicht  bei  einer
Stunde  Pause  —,  zahlt  man  den  Leuten  für  diese  Mehrleistung
von  3  Stunden  täglich  sage  und  schreibe  20—30  Pf.  mehr  Lohn!
Für  die.Zechen  Kaiser  Friedrich,  Glückauf  und
Wien  dahlsbank  sind  auch  schon  240  Gefangene  eingestellt.
Herr  Assessor  Eichler  von  Zeche  Zollern  II  sagte  in  der
Ausschußsitzung,  die  Leute  sollen  wöchentlich  zwei  Ueberschichten
Verfahren,  dann  hätten  sie  ebensoviel  als  vor  dem  Kriege.  Also
dann  erst  kommen  sie  auf  ihren  alten  Lohn.
Auf  der  Zeche  E  r  i  n  erhalten  solche  Bergarbeiter,  die  keine
Ueber-  oder  Nebenschichten  Verfahren,  keinen  Vorschuß.  Der
Hauer  Karl  Mosakowski,  welcher  Baptist  ist  und  das  Verfahren
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        —  44  —
einer  Ueberschicht  am  Samstag  abend  aus  religiösen  Gründen
verweigerte,  wurde  vom  Herrn  Betriebsführer  Münning  als
Landesverräter  bezeichnet.
Von  Zeche  Iserlohn  1  (Revier  Witten)  wird  auch  beberichtet, ­
  daß  der  Betriebsführer  Fischer  und  der  Fahrsteiger
Dillcher  wegen  dem  Verfahren  von  Ueberfchichten  mit  Zwangsmatzregeln ­
  der  Militärbehörde  und  dem  Schützengraben  gedroht
haben.  Solche  Drohungen  verbessern  die  Situation  nicht,  sondern ­
  verursachen  noch  grötzere  Mißstimmung.
Auch  im  Bergrcvicr  Herne  wird  das  Verfahren  von  Ueberschichten
  von  den  Belegschaftsmitgliedern  verlangt.  Es  wird  in
der  Regel  jede  Woche  zweimal  eine  halbe  Schicht  übergearbeiteü
Auch  hier  wird  den  Arbeitern,  die  keine  Ueber-  und  Nebenschichten ­
  verfahren  wollen  oder  können,  mit  dem  Schützengraben
gedroht.  Dies  ist  besonders  auf  Zeche  Friedrich  der  Grotze
der  Fall.  Auf  dieser  Zeche  sagte  Herr  Betriebsführer  von  der
Linden  zu  dem  Bergmann  Adolf  Gunk,  als  dieser  wegen  verschlechterten ­
  Verhältnissen  vor  der  Arbeit  eine  Aufbesserung  des
Gedinges  verlangte,  er  solle  nur  weiter  arbeiten;
bisher  habe  er  6,80  M  k.  p  r  o  S  ch  i  ch  t  verdient,
wenn  er  jetzt  auch  nur  5,80  M  k.  verdiene,  so
genüge  das.  Wer  in  dieser  Zeit  Lohnzulage
verlange,  der  sei  ein  schlechter  Patriot.
Der  Bergmann  Entmeyer  aus  derselben  Zeche  konnte  vor
seiner  Arbeit  auf  das  Gedinge  nichts  verdienen.  Als  er  um
Verbesserung  des  Gedinges  einkam,  wurde  er  vom  Betriebsführer ­
  als  Faulenzer  bezeichnet.  Der  Arbeiter  wehrte  sich  gegen
diese  Beleidigung.  Die  Folge  war,  datz  ihm  am  15.  Januar
gekündigt  wurde.  Da  die  freundnachbarliche  Sperre  noch  im
Bergrevier  Herne  besteht,  so  kann  dieser  Arbeiter  erst  wieder
auf  einer  anderen  Zeche  des  Heiner  Reviers  angelegt  Werdern
nachdem  er  eine  Zeitlang  andere  Arbeit  verrichtet  hat.
Die  Schicht-  und  Gedingelöhne  sind  auf  mehreren  Schachtanlagen
  nach  unten  geregelt  worden.
Dieselben  .Klagen  kommen  aus  dem  Bochumcr  Revier.  Die
Schichtlöhne  sollen  um  30—60  Pf.  gekürzt  fein.  Das  Verfahren
von  Ueber-  und  Nebenschichten  ist  von  den  Zechenverwaltungen
angeordnet  worden,  ohne  sich  mit  den  Arbeit  erauss
  ch  ü  s  s  e  n  z  u  verständige  n.  Auf  Zeche  E  u  I  e  n  b  a  u  m
wurde  ein  Arbeiter  mit  5  Mark  Strafe  bedroht,  wenn  er  am
Sonntag,  den  3.  Januar  1916,  nicht  zur  Arbeit  komme.  Von
fast  allen  Zechen  kommt  die  Nachricht,  datz  die  Beamten  beim
Anordnen  der  Ueberfchichten  sagen:  „Wer  nicht  kommen  will,
braucht  es  nur  zu  sagen,  dann  werden  wir  dafür  sorgen,  daß
er  in  den  Schützengraben  kommt."  Besonders  drastisch  ist  dies
        <pb n="43" />
        45

cuf  der  Zeche.  Wer.  General  in  Weitmar  in  die  Erscheinung
getreten.  Dort  wurde  Ende  Dezember  eine  Bekanntmachung
ausgehängt,  in  welcher  es  u.  a.  hieß:
„Den  Mitgliedern  unserer  Belegschaft,  welche  dem  gedienten
Landsturm  angehören,  sowie  auch  denjenigen  des  ungedienten  Landsturms, ­
  welche  bereits  ausgemustert  sind,  bringen  wir  hierdurch
zur  Kenntnis,  daß  wir  Reklamationen  für  sie  eingereicht  haben.  Diejenigen ­
  Leute,  welche  ihre  Zugehörigkeit  zu  unserer  Belegschaft  aufkündigen, ­
  werden  sofort  einberufen  und  eingestellt  werden."
Durch  eine  solche  Bekanntmachung  wird  doch  ein  unerhörter
Druck  auf  die  Arbeiter  ausgeübt  und  werden  sie  veranlaßt,  trotz
etwaiger  Lohndifferenzen  auf  der  Zeche  zu  bleiben;  durch  das
Frcizügigkeitscecht  der  Arbeiter  wird  ein  Strich  gemacht.
Von  fast  allen  Zechen  des  Reviers  kommt  die  Nachricht,  daß
den  Arbeitern  beim  Hinweis  auf  die  niedrigen  Löhne  gesagt
wird,  sie  sollten  Ueberschichten  verfahren,  dann  verdienten  sie
mehr.
Im  Bergrevier  Hattingen  sind  auf  der  Zeche  Friedlicher
Nachbar  die  Schichtlöhne  um  10—30  Pf.  und  die  Gedinge  um
10—30  Pfennig  pro  Wagen  Kohlen  gekürzt  worden.  Der  Lohn
ist  im  ganzen  Revier  gesunken,  denn  meistens  verdienen  die
Bergleute  auf  das  Gedinge  keinen  angemessenen  Lohn  und  sind
sie  auf  das  sogenannte  Zuschreiben  der  Beamten  angewiesen. ­

Auf  allen  Zechen  wird  von  den  Arbeitern  verlangt,  daß
sie  Ueberschichten  verfahren  sollen.  Wer  dieser  Aufforderung
nicht  nachkommt,  der  bekommt  es  am  Lohntage  zu  fühlen.  Auf
das  sehr  oft  sehr  schlecht  stehende  Gedinge  konnte  der  Arbeiter
keinen  anständigen  Lohn  verdienen.  Der  Steiger  schreibt  ihm
keinen  höheren  Lohn,  weil  er  nicht  übergearbeitet  hat.  Manchmal ­
  wird  dies  auch  von  den  Beamten  offen  ausgesprochen.  So
müssen  sich  auf  der  Zeche  Alte  H  a  a  f  e  diejenigen  Arbeiter,
die  keine  Ueberschicht  verfahren  wollen,  bei  ihrem  Steiger  melden. ­
  Es  heißt  dann:  „Es  ist  gut,  ich  werde  mir  das  merken,
da  hast  du  keinen  Nutzen  davon"  usw.
Im  Bergrevier  Recklinghausen  beschweren  sich  die  Bergarbeiter ­
  darüber,  daß  vielfach  bei  einer  Neubelegung  der  Betriebspunkte ­
  das  Gedinge  herabgesetzt  werde.  Arbeiter,  die  sich
weigern,  Ueberschichten  zu  verfahren,  wird  zu  verstehen  gegeben,
daß  sie  schlechtere  Arbeit  erhielten.
Die  Schichtlöhne  sind  besonders  im  Revier  Recklinghausen-West
  um  20—50  Pf.  gesunken.  Die  Gedinge  sind  vereinzelt
um  10—20  Pf.  pro  Wagen  herabgesetzt.  Auf  das  Gedinge
können  die  Arbeiter  meistens  auch  nicht  viel  verdienen  und  sind
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        46

auf  das  Zuschreiben  der  Beamten  angewiesen,  während  vor
dem  Kriege  der  Lohn  auf  6,60—6,70  Mk.  pro  Schicht  geschrieben
wurde,  gibt  es  jetzt  nur  6,10  Mk.  bis  höchstens  6,20  Mk.  pro
Schicht.
Auf  Zeche  Hugo  11J  sagte  ein  Reviersteiger:  „Wenn  Ihr
keine  Ueberschichten  verfahrt,  dann  kann  der  Krieg  die  zehnsründige.Schicht
  bringen,  denn  der  Kriegsminister  hat  das  Recht,
dies  zu  bestimmen."
Auf  der  Zeche  Ein  sch  er  Lippe  scheint  die  Verwaltung
auf  eine  Erhöhung  der  Förderung  kein  Gewicht  zu  legen,  denn
in  dem  uns  zugegangenen  Bericht  heißt  es:  „Auf  Zeche  Einscher-Lippe
  werden  setzt  diejenigen  Flöze  in  Angriff  genommen,  die
man  wegen  ihrer  geringen  Mächtigkeit  hat  früher  liegen  lassen.
Diese  Flöze  liefern  wenig  Kohlen.  Auf  der  3.  Sohle  sind  fast
alle  Flöze  durchgefahren.  Die  Hauptflöze  sind:  Flöz  6,6,  Sonnenschein, ­
  Dickebank  und  Flöz  9.  Diese  Flöze  haben  eine  starke
Mächtigkeit  und  sind  auch  die  Vorrichtungsarbeiten  zum  Abbau
beendet.  Diese  baut  man  jetzt  nicht  ab,  sondern  die  anderen
kleinen  Flöze,  die  man  früher  hat  sitzen  lassen.  Es  handelt  sich
um  die  Flöze  8  (2—214  Fuß  dick  und  Flöz  7  mit  der  gleichen
Mächtigkeit)  bei  flacher  Lagerung.  Die  Kohle  in  diesen  Flözen
ist  sehr  fest,  weshalb  der  Effekt  auf  pro  Mann  und  Schicht  nicht
sehr  groß  ist,  etwa  drei  Wagen  auf  pro  Mann  und  Schicht.
Die  dicken  Flöze,  wo  man  tüchtig  Kohlen  liefern  könnte  (dritte
Sohle)  läßt  man  sitzen,  dagegen  diejenigen  Flöze,  die  man
früher  nicht  beachtet  hat  und  wo  wenig  Kohlen  geliefert  werden
können,  baut  man  jetzt  in  der  Kriegszeit,  wo  man  nach  Kohlen
schreit,  ab!  Dieser  Z  u  st  a  n  d  fällt  s  e  l  b  st  den  Bergleuten ­
  a  u  f.  Wahrscheinlich  geschieht  es  mit  Absicht  seitens
der  Zeche.  Den  Bergleuten,  die  nach  dieser  eigenartigen  Erscheinung ­
  fragen,  wird  von  den  Beaniten  gesagt,  daß  die  Zeche
keine  Steine  zum  Verpacken  hätte.  Auch  fehle  es  an  Munition,
da  dir  Zeche  kein  Dynamit  bekommen  könne  und  daher  die
Querschlagsarbeiten  einschränken  müßte."
Wie  auf  Zeche  E  m  s  ch  e  r  -  L  i  p  P  e  die  Löhne  gekürzt
werden,  beweist  folgende  Liste:
Zeche  Emscher  -  Lippe,  Schacht  I  und  H.
Bericht  über  bekannt  gewordene  Lohnre8uzierungen  der
Grubenarbeiter:
W.  Karpenstein  (Rev.  6)  während  des  Krieges  p.  Schicht  0,30  Mk.  gekürzt
Speicher  .  .  A  ' I  K
Ballent  .  .
V  appenstein
Hecht.  .  .
Wülfert.  .

"  0  95

„  ,,
0,30  „

0,10  „

0,40  „
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        47

Winbeke

.  während  des  Krieges  p.

Schicht  0,40  Mk.  gekürzt

Strüßner  ....

„

ii  ,i

0,40

Brinkmann  .  .  .

ii  ii

0,40

RUterswürdc»  .  .

tl

0,50

Ayl

II

„  ii

„

0,80

Bruns

0,70

Rosenbnum  .  .  .

fl

„

„  ,,

„

1,50

ii  ii

Zerrn

verdiente

vor

dem  Kriege

6,50

Mk.  je  kt  6,00  Mk.

Gebr.  Wolf  (Reo.  12)

7,—

II  II

5,80  „

Wölfel

6,—

n  ii

5,60  „

Wareck

6,50

„

Peters

6,50

ii  ii

6,25  „

.dmlleuen

6,40

ii  ii

5,85  „

Knprionck  ....

5,80

5,50  „

Rudolf  Sielemann  .

6,—

ii  ii

5,50  „

Josef  Heiuzel  .  .  .

6,20

ii  ii

5,50  ■  „

Friedrich  Weißhanr  .

6,-ii

  n

o,20  „

Heinrich  Geißler  .  .

6,80

bis  6,90  Mk.,  im

Womit  August  6,60  Mk.  und-  im  Mount  Dezember  5,50  Mk,
Im  Gelsenkirchen-Wattenscheider  Revier  ist  es  in  Bezug
auf  die  Ueber-  und  Nebenschichten  so  wie  in  den  anderen  Revieren. ­
  Die  Gedingelöhne  sind  auch  im  allgemeinen  gesunken.
Auch  hier  sind  die  Arbeiter  vielfach  auf  das  Zuschreiben  der  Beamten ­
  angewiesen.  Von  Zeche  Rhein-Elbe  wird  gemeldet,
daß  der  Steiger  Geizer  einem  Schichtlöhner  mit  einem  Lohnabzug ­
  von  50  Pf.  pro  Schicht  gedroht  habe,  wenn  er  die  Ueberschichten
  nicht  mitmache.
Von  Zeche  Cpnsolidation  II/VI1  geht  uns  folgende
Nachricht  zu:  Der  Wettersteiger  Rademacher  fragte  einen  abkehrenden ­
  Arbeiter:  „Wo  gehen  Sie  hin?"  „Ich  weiß  es  nichts"
war  die  Antwort.  Darauf  der  Wettersteiger:  „Wenn  Sie  nicht
sagen,  wo  Sie  hingehen,  werde  ich  die  Polizei  benachrichtigen,
damit  Sie  in  eine  Arbeitsanstalt  kommen."  Zeuge  ist  der
Knappschaftsälteste  Rudolf  Krell.
Unser  Zeitungsbote  K.  Kl.,  Gelsenkirchen  VI.  der  ebenfalls
auf  diesem  Schachte  abkehrte,  sagte  aus,  daß  dieser  Rademacher
auch  ihm  diese  Frage  gestellt  habe.  Gleich  habe  der  Beamte
die  Drohung  ausgestoßen:  „Wenn  Sie  mir  nicht  sagen,  wo  Sie
hingehen,  dann  erhalten  Sie  die  Papiere  nicht."
Aus  dem  Essen  -  Wcrdener  Bcrgrcvicr  wird  von  der  Zeche
M  a  t  t  h  i  a  s  S  t  i  n  n  e  s  ebenfalls  über  Kürzung  der  Schichtlöhne ­
  und  Gedinge  berichtet.  Auf  Zeche  Bonifazius  wurden
diejenigen  Arbeiter,  die  am  Sonntag,  den  3.  Januar,  nicht  arbeiteten, ­
  mit  Strafe  bedroht.
Von  der  Gewerkschaft  Deuts  ch  e  r  K  a  i  s  e  r  (Schacht  I/VI)
wird  berichtet,  daß  im  Revier  20  sehr  viele  Kohlenwagen  ge-
        <pb n="46" />
        48

kippt  und  dadurch  der  Lohn  der  Gedingearbeiter  selbstverständlich
gekürzt  wird.
Jni  November  1914  sind  im  Revier  20  233  Wagen  gekippt
worden.  Diese  verteilen  sich  auf  die  einzelnen  Kohlennummern
in  folgender  Weise:

Kohlennummer  571  .

.  .  10  Wagen

672

.  .  35  „

674

.  .  32

„  '  675

.  .  30

577

.  .  20

578

.  .  30

579

.  .  20

580

.  .  56  „

Den  Nummern  571-  579  sind  die  gekippten  Wagen  nicht
bezahlt  worden.  Nur  Nr.  680  sind  die  66  Wagen  nachträglich
noch  angerechnet  worden,  weil  sie  ganz  schlecht  verdient  hatten.
Nr.  671  hat  im  Dezember  nur  4,17  Mk.,  Nr.  676  und  Nr.  680
4,60  Mark  verdient.
Im  Revier  7  derselben  Zeche  werden  den  Kohlennummern
181.  186,  188,  189,  190,  191,  194,  196  u.  197  täglich  4—5  Wagen
gekippt,  wofür  nichts  gezahlt  wird.  Das  ist  das  nach  8  80c
des  Berggesetzes  verbotene  Nullen,  nichts  anderes.
Dies  sogenannte  Wagenkippen  in  der  Grube  erfolgt,  wenn
die  Wagen  nach  Ansicht  des  die  Aussicht  habenden  Beamten  nicht
genügend  gefüllt  sind.  Es  werden  dann  Wagen  gekippt  und
mit  den  Kohlen  die  übrigen  Wagen  aufgefüllt.  Den  betreffenden
Arbeitern,  die  die  gekippten  Wagen  gefördert  haben,  entgeht
dann  der  Lohn,  sie  verdienen  entsprechend  weniger.
Im  allgemeinen  klagen  die  Bergleute  dieser  Zeche  darüber, ­
  daß  die  Nummernpinne  massenhaft  fortkommen  und  sie  für
die  Wagen  dann  nichts  bekämen,  sowie  darüber,  daß  sie  vielfach
vor  ihren.  Arbeiten  Leute  erhielten,  die  keine  Bergarbeiter
wären  und  sie  folgedessen  nichts  verdienen  könnten.  So  seien
auf  Schacht  I  und  VI  auf  der  sechsten  Sohle  von  dem  Anschläger
in  einer  Schicht  sechs  Nummernpinne,  welche  mit  Draht  befestigt
waren,  herausgenommen  worden.
Auch  Kinder  vom  14.  Jahre  ab  werden  in  der  Grube  der
Zeche  Deutscher  Kaiser  beschäftigt.  Sie  bekommen  1,70
Mark  Pro  Schicht.  Kündigen  sie  und  der  Vater  ist  im  Krieg,
so  wird  der  Mutter  gedroht,  daß  man  ihr  die  Kriegsunterstützung
entziehe  und  ihr  auch  die  Zechenwohnung  kündige,  wenn  ihr
Junge  kündige.
Wie  es  mit  den  Löhnen  teilweise  aussieht,  lassen  folgende
Lohnzettel  von  Zeche  Neumühl  bei  Oberhausen  (Rheinland)
erkennen  (in  Mark):
        <pb n="47" />
        49

M.-Nr.

164  Lutze,  Zimmerhauer  25  Schichten  im  Aug.  Ges.-Lohn
164  Lutze,  „  24  „  „  Sept.  „
164  Lutze,  „  25  „  „  Okt.
164  Lutze,  „  23  „  „  Nov.  „
164  Lutze,  „  .  24  „  „  Dez.  „

M.-Nr.  3326  Blechschmidt,  Hauer  22  Schichten  im  Aug.  Ges.-Lohn
„  „  3326  Blech  schinidt,  „  23  „  „  Sept.  „
„  „  3326  Blechschmidt,  „  13  „  „  Okt.  „
„  .  „  3326  Blechschmidt,  „  25  „  „  Nov.  „  „
M.-Nr.  3184  Dannenberg,  Hauer  31  Schichten  im  Juli  Ges.-Lohn
„  „  3184  Dannenberg,  „  24Vs  „  „  Aug.  „  „
„  „  3184  Dannenberg,  „  25Vs  „  ,,  Okt.  „  „
M.-Nr.  2591  Mirus,  Hauer  28^2  Schichten  im  Mai  Ges.-Lohn
„  „  2591  Mirus,  „  27  „  „  Juli  „  „
„  „  2591  Mirus,  „  25  „  „  Okt.  „  „
„  „  2591  Mirus,  „  24  „  „  Nov.  „
M.-Nr.  2213  Elbel,  Hauer  24  Schichten  im  September  Ges.-Lohn

126,83
118,—
128,92
85,25
94,17
111.63
114.63
67,32
119,15
200,52
107,85
132,04
201,25
188,98
341,—
128,19
124,54

Obige  Löhne  sind  die  Bruttolöhne.  Außer  den  Abzügen
für  Lampenreparaturen  und  Gezähe  kommen  noch  folgende
Durchschnittsabzüge  für  die  Kassenbeiträge  in  Frage:
Lutze  6,15  Mk.
Blechschmidt  .  .  •  8,98  „
Dannenberg  .  .  .  9,47  „
Mirus  9,43  „
Elbel  5,16  „

Im  Bergrcvier  Krefeld  ist  auf  den  Zechen  Diergardt
und  Friedrich  Heinrich  berichtet,  daß  seit  Ausbruch  des
Krieges  ein  Sinken  der  Löhne  zu  beobachten  sei.  Auf  Diergardt ­
  sei  das  Gedinge  dermaßen  gekürzt  worden,  daß  der
Hauerlohn  bis  um  1  Mk.  gesunken  sei.  Die  Schichtlöhne  wären
um  40—80  Pf.  gefallen.  Auch  auf  Friedrich  Heinrich
fei  das  Gedinge  erheblich  gekürzt  und  die  Schichtlöhne  ebenfalls'
um  40—80  Pf.  gefallen.  Die  Folge  sei,  daß  sehr  viele  Arbeiter
in  den  letzten  Monaten  abgekehrt  wären.  Auf  den  Schächten
der  Gewerkschaft  R  h  e  i  n  p  r  e  u  ß  e  n  ist  der  Schichtlohn  nicht
gekürzt  worden.  Auf  anderen  Stellen  sei  aber  auch  eine  Erhöhung ­
  der  Gedinae  vorgenommen,  um  die  Löhne  auszugleichen.
Die  Beamten  üben  auf  die  Arbeiter  einen  Druck  aus,  damit  sie
Ueberscknchten  verfahren.
Von  der  Zeche  Wilhelm  ine  Mevissen  wird  berichtet, ­
  daß  solche  Arbeiter,  die  sich  weigern.  Ueberschichten  zu
Verfahren,  vor  schlechte  Arbeitspunkte  verlegt  würden.
Im  Kölner  Braunkohlenrevier  wird  besonders  auf  der
Grube  G  r  u  h  l  w  e  r  k  (Rheinsche  A.-G.  für  Braunkohlenbergbau ­
  in  Köln)  ein  schwerer  Druck  auf  die  Arbeiter  ausgeübt.
Der  Ingenieur  Steg  hat  bereits  20  dänische  Arbeiter  angelegt,
4
        <pb n="48" />
        —  50  —
denen  vertraglich  5,50  Mk.  Schichtlohn  zugesichert  sind.  Die
Dänen  erhalten  ferner  60  Mk.  Reiseentschädigung,  sofern  sie  ein
Vierteljahr  arbeiten.  In  scharfem  Gegensatz  zu  dieser  Noblesse
steht  aber  die  Behandlung  der  einheimischen  Arbeiter.  Klagt
ein  Arbeiter  wegen  zu  geringem  Lohn  —  er  beträgt  selten  über
5  Mark  pro  Schicht,  dann  erklärt  Ingenieur  Steg,  sie  sollten
nur  froh  sein,  daß  sie  nicht  in  die  Schützengräben  brauchten.
Wer  mit  dem  gezahlten  Lohne  unzufrieden  sei,  der  könne  in
14  Tagen  aufhören  —  aus  Dänemark  bekäme  er  Arbeiter  genug.
In  der  Brikettfabrik  Gruhlwerk  wurde  einem  Arbeiter  am  16.  1.
gekündigt,  weil  er  für  die  Sonntagsschicht  einen  Lohnzuschlag
von  60  Proz.  verlangte.  Die  Sonntagsschicht  dauert  von  6  Uhr
morgens  bis  6  Uhr  abends.  Da  in  den  anderen  Schichten  4  Mk.
gezahlt  werden,  ging  also  das  Verlangen  des  Arbeiters  nach
6  Mk.  Sonntagsverdicnst  -  eine  gewiß  bescheidene  Forderung.
Ein  anderer  Arbeiter,  der  sich  zur  Sonntagsarbeit  nicht  zwingen
lassen  wollte,  erhielt  am  23.  Januar  in  derselben  Brikettfabrik
seine  Kündigung.  Mit  dem  Bemerken,  daß  man  noch  hundert
dänische  Arbeiter  heranholen  wolle  und  auch  von  der  Militärbehörde ­
  Kriegsgefangene  bekommen  könne,  wird  jede  Beschwerde
der  Arbeiter  abgewiesen.
Von  Grube  M  a  r  i  a  g  l  ü  ck  in  Briihl  wird  berichtet,  daß
dort  Baracken  gebaut  werden  zur  Unterbringung  von  150
Kriegsgefangenen,  die  als  Arbeiter  verwendet  werden.  Sie  sind
bereits  eingetroffen.  Auf  anderen  Gruben  werden  auch  Gefangene ­
  erwartet.
Aus  dem  Saarrcvier  wird  gemeldet,  daß  die  Schichtlöhne
um  30—40  Pf.  und  die  Gedingelöhne  um  60—80  Pf.  pro  Schicht
gekürzt  sind.
Die  Belegschaft  der  Grube  F  a  u  l  b  a  ch  bei  Laudenbach,
Bergrevicr  Kassel,  berichtet,  daß  der  Schichtlohn  von  3,60  Mk.
auf  3  Mark  herabgesetzt  sei.  Von  diesem  gekürzten  Lohn  hält
die  Verwaltung  den  Arbeitern  für  jede  Zahlungsperiode  den
Betrag  von  1  Mk.  für  die  Kriegsspende  ab.  Die  Arbeiter  sind
gar  nicht  befragt  worden,  ob  sie  etwas  geben  wollten.  Wenn
sich  die  Arbeiter  beschweren,  dann  heißt  es:  „Wem  das  nicht
paßt,  der  kann  gehen!"  Der  Bergmann  Heinrich  Ort,  der  von
seinem  Beschwerderecht  Gebrauch  machte,  wurde  sofort  gekündigt.
Auf  M  ö  n  ch  e  b  e  r  g  in  Ihringshausen  ist  eine  neue  Gedinge--berechnung
  eingeführt,  durch  die  die  Arbeiterlöhne  eine  Kürzung
von  25—100  Pf.  pro  Schicht  erfahren  haben.
Auf  den  Kaliwerken  Roßleben,  Nebra  und
O  r  I  a  s  (Oberbergamtsbezirk  Halle)  erhalten  die  Gedingearbeiter, ­
  wenn  sie  mal  im  Schichtlohn  arbeiten  müssen.  nicht
'  den  Lohn  ihrer  Lohnklasse,  sondern  den  der  nächstniedrigsten
        <pb n="49" />
        51

Lohnklasse.  Die  Arbeiter  werden  dadurch  um  25—70  Pf.  pro
Schicht  geschädigt.
Die  Schwerspatgrube  in  Lauterberg  (Bergrevier
Goslar)  hat  die  Löhne  von  3,30  auf  3,20  Mark  herabgesetzt.
Die  Arbeiter  der  Zeche  Am  Stehlberg  bei  Auwallenburg
  (Bergrevier  Schmalkalden)  klagen,  daß  dort  die  Schichtlöhne ­
  von  3,60  auf  3,00  Mark  herabgesetzt  wären.
Der  Bericht  aus  dem  Zeitz-Weißcnfelscr  Brauukohlenrcvier
besagt,  daß  das  Gedinge  um  %  bis  5  Pf.  pro  Wagen  reduziert
worden  sei.  Auf  erfolgte  Beschwerde  ist  den  Arbeitern  gesagt
worden,  daß  das  der  Krieg  so  mit  sich  bringe.  Die  Arbeiter
machen  freiwillig  Ueberstunden,  um  die  Förderung  zu  erhöhen.
Wenn  es  notwendig  ist,  wird  auch  Sonntags  gearbeitet.  Früher
wurde  ein  Aufschlag  für  Sonntagsarbeit  gezahlt.  Dieser  ist
mit  Ausbruch  des  Krieges  in  Fortfall  gekommen.
Aus  dem  Niederlausitzer  Braunkohlenrevier  wird  berichtet,
daß  auf  den  beiden  Braunkohlengruben  des  Eisensteinbergwerks
Paul  in  Bukoka  und  Gerbersdorf  die  Schichtlöhne  um  60  bis
70  Pf.  gekürzt  wären.  Bald  nach  Ausbruch  des  Krieges  wurde
die  Arbeitszeit  um  eine  Stunde  für  Tagesarbeiter  und  zwei
Stunden  für  Tiefbauarbeiter  verlängert.  Der  Schichtlohn  ist
gekürzt,  wie  auf  unserer  Eingabe  angegeben  ist.  Eine  Aenderung ­
  ist  noch  nicht  eingetreten.  Auch  sind  gegenwärtig  von  dort
wieder  sechs  Arbeitslose  gemeldet,  die  auf  der  Grube  nicht  eingestellt ­
  werden  und  die  sich  beim  Brückenbau  durchgeschlagen
haben.  Von  den  in  der  Eingabe  angegebenen  Personen  sind
noch  keine  eingestellt.
Die  Gedingelöhne  sind  auf  den  meisten  Gruben  reduziert
worden.  Das  Gedinge  ist  auf  der  Grube  Bismarcklin  Poley
um  1  und  auf  der  Grube  Stadt  Görlitz  in  Kohlfurt  um
2—3  Pf.  pro  Wagen  gekürzt  worden.
Auf  den  Grünberger  Gruben  werden  solche  Arbeiter,
die  Sonntags  nicht  zur  Arbeit  kommen,  mit  Strafe  bedroht.
Auf  anderen  Gruben  erhalten  Arbeiter,  die  keine  Ueber-  oder
Sonntagsarbeit  leisten,  schlechtere  Arbeit.  Im  November  wurde
eine  Reduzierung  der  Gedingesähe  von  37  auf  32  Pf.  pro  Wagen
vorgenommen.  Der  Verkaufspreis  von  einem  Hektoliter  Kohlen
ist  aber  um  6  Pf.  erhöht  worden.  Wir  wandten  uns  an  den
Bürgermeister  in  Grünberg.  Durch  die  Vermittelung  wurde
erreicht,  daß  nur  2  Pf.  pro  Wagen  abgezogen  wurden.  Auch
wollte  man  eine  Neuregelung  des  Deputats  vornehmen.  Auch
hier  wurde  für  die  Dauer  des  Krieges  durch  die  Vermittelung
versprochen,  es  zu  unterlassen.  Trotz  nochmaliger  Vermittelung
des  Bürgermeisters  verblieb  es  bei  dem  Abzug  von  2  Pfennig.
4*
        <pb n="50" />
        52

Auf  der  Grube  Am  nassen  Fleck  in  Guben  war  unser
Vertrauensmann  Paul  Kieschke  Weihnachten  1913  gemaßregelt.
K.  ist  ein  Bergmann  mit  20  Jahren  praktischer  Arbeit,  die  er
auf  der  Grube  geleistet  hat.  Er  machte  nur  Gelegenheitsarbeit.
Bei  Ausbruch  des  Krieges  hat  er  mehrmals  um  Arbeit  auf  der
Grube  angefragt,  ist  aber  nicht  eingestellt  worden.  Auch  der
Arbeiterausschuß  ist  wegen  seiner  Einstellung  vorstellig  geworden. ­
  Alles  erfolglos.  K.  mußte  sich  weiter  mit  Gelegenheitsarbeiten ­
  durchhelfen.  Fortmachen  kann  er  nicht,  da  er  ein  Unwesen ­
  in  Guben  besitzt.
Auf  der  Grube  E  l  i  s  a  b  e  t  h  g,l  ü  ck  in  Senfteuberg  ist
während  des  Krieges  am  Bagger  x / 2  Pf.  abgezogen  worden.  Der
Abzug  ist  trotz  unserer  Eingabe  bestehen  geblieben.  Der  Schichtlohn
  auf  dieser  Grube  beträgt  nur  3,20  Mk.  Wer  Schichtlohn
hat,  muß  also  hungern.
Die  Mittagspause  ist  um  eine  halbe_  Stunde  verkürzt
worden,  so  daß  die  Leute  in  der  ganzen  Schicht  bei  Tage  nur
eine  halbe  Stunde  Frühstück  und  eine  halbe  Stunde  Mittag
haben.  Von  12tzs&amp;gt;  Uhr  geht  es  bis  abends  5%  Uhr,  wenn
länger  gemacht  wird,  noch  länger  in  einer  Tour.  Bei  der
Nachtschicht  gibt  es  nur  eine  Pause  von  12  bis  1  Uhr.  Es  hat
hier  also  eine  Arbeitszeitverlängerung  von  mindestens  einer
halben  Stunde  stattgefunden.  Steiger  Gummelt  bietet  den
Leuten  bei  der  geringsten  Gelegenheit  die  Papiere  an.  Auch
werden  Nebenarbeiten  nicht  mehr  bezahlt.  Das  Vorstrecken,
das  früher  sieben  Mann  machten,  müssen  jetzt  sechs  Mann  verrichten. ­

Auf  Henkels  Kohlenwerken  klagen  die  Leute  in
den  letzten  Wochen  über  sehr  schlechten  Verdienst.  Es  gibt  welche,
die  sogar  mit  17  und  18  Mark  nach  Hause  gehen.  Es  wird
ferner  auch  darüber  geklagt,  daß  die  Leute  bei  dem  alten  Gedinge
nichts  mehr  verdienen  können  und  nichts  zugelegt  wird.  Auch
ist  auf  dieser  Grube  die  Ueberarbeit  im  Gange.  In  den  letzten
Tagen  haben  die  Belegschaften  die  Ueberarbeit  verweigert.
Früher  bekam  die  Nachtschicht  das  Geld  immer  am  Freitagabend. ­
  Bei  einem  der  lebten  Lohntage  haben  einige  Leute,  aber
keine  Mitglieder  von  uns,  sondern  Werkslieblinge,  gesoffen  und
sind  nicht  angefahren.  Dafür  bestraft  man  die  ganze  Belegschaft. ­
  Bei  der  letzten  Auszahlung  hat  man  am  Sonnabend
früh  sogar  kurz  vor  Frühstück  noch  Nachtschichter  ausgezahlt.
Auf  der  Grube  Glückauf  in  Lichtenau  sind  am  16.  Febr.
60  kriegsgefangene  Russen  aus  dem  Laubaner  Lager  eingestellt
worden.  Die  Lichtenauer  Gruben  haben  nur  Tiefbau  und  sind
äußerst  gefährlich.  In  den  letzten  zwei  Jahren  vor  dem  Kriege
sind  auf  diesen  Gruben  sieben  Bergarbeiter  bei  Schlammdurch-
        <pb n="51" />
        —  53  —
brüchen  getötet  worden.  (Siehe  „Bergarbeiter-Zeitung"  voin
Mai  1914  über  das  Unglück  auf  dem  Bögeschacht  vom  9.  Mai
1914.)  Unsere  Leute  —  die  einheimischen  Bergarbeiter  —  von
dem  Rosenberg-  und  dem  Albertschacht  sind  alle  nach  dem  Bögeschacht ­
  geschickt  worden.  Die  60  Russen  arbeiten  gesondert  auf
dem  Rosenberg-  und  Albertschacht.  Der  Bögeschacht  ist  überfüllt, ­
  die  Förderung  stockt  und  können  unsere  Leute  keine  Wagen
bekommen.  Dadurch  erleiden  sie  Lohneinbutzen,  indem  sie  nichts
verdienen  können.  Dafür  einige  Beispiele:
Der  Arbeiter  Seibt  verdiente  am  15.  Februar  1,80  Mk.,
an,  16.  Febr.  2,80  Mk.  Auf  dem  alten  Schacht  hat  er  6  Mk.
verdient.  —  Der  Arbeiter  H.  verdiente  am  15.  Febr.  1,90  Mk.,
an,  16.  Febr.  2,20  Mk.,  auf  dem  alten  Schacht  hat  er  in  der
letzten  Zeit  6,25  Mark  verdient.  —  Der  Arbeiter  V.  hat  am
16.  Febr.  3,60  Mk.  verdient,  ist  am  16.  Februar  wegen  eines
Streites  mit  dem  Steiger  Hermsdorf  nicht  angefahren.  V.  hat
auf  der  alten  Stelle  6  Mark  verdient.  Die  Verlegung  ist  den
Leuten  erst  wenige  Tage  vorher  mitgeteilt  worden.  Sie  wollten
versuchen,  zu  verhandeln,  und  wenn  das  nicht  helfen  sollte,  den
Bergrat  anrufen.  Am  Sonnabend  ist  die  ganze  Belegschaft,
nachdem  sie  früh  nach  dem  Direktor  gefragt  hat,  am  Abend
nach  dem  Albertschacht  bestellt  worden.  Der  Direktor  Schatz
kam  puterrot  vor  Zorn  an  und  frug:  „Wer  will  das  Wort?
Doch  wieder  M.  und  L.!"  (Ersterer  unser  Kassierer  und  letzterer
unser  Vertrauensmann.)  Er  ließ  aber  keinen  zu  Wort  kommen,
sondern  begann  Kriegsartikel  vorzulesen:  Wer  Montag  nicht
anfahre,  werde  Soldat  und  müsse  für  63  Pf.  pro  Tag  arbeiten
und  bekäme  eine  bestimmte  Anzahl  Wagen  zu  leisten  von  der
Militärbehörde  vorgeschrieben.  Sie  sollten  nicht  denken,  datz  sie
für  63  Pf.  nichts  zu  leisten  brauchten.  Unsere  Funktionäre
nannte  er  Aufwiegler  und  ob  sie  nicht  wüßten,  datz  derjenige,
der  Leute  aufwiegele,  mit  mindestens  zwei  Jahren  Znchthaus
bestraft  würde.  Euch  beiden  werde  ich  etwas  „Extras"  besorgen,
Ihr  seid  die  Aufwiegler.  In  einer  solchen  schweren  Zeit  wollt
Ihr  euch  unterstehen,  so  etwas  zu  machen?  Pfui,  pfui,  pfui!
und  er  spuckte  vor  der  ganzen  Belegschaft  aus.—Der  Vertrauensman
  L.  frug  ihn:  „Was  denken  Sie  denn  eigentlich,  warum
wir  mit  Ihnen  verhandeln  wollen?  Wir  wollen  doch  nur  verhandeln, ­
  ob  wir  nicht  an  unseren  Arbeitsplätzen  bleiben  können."
Hierauf  antwortete  Schatz:  „Wir  sind  Herr  im  Hause;  das
machen  wir,  wie  wir  wollen,  wie  es  uns  paßt,  und  lassen  uns
jetzt  in  der  ernsten  Zeit  keine  Vorschriften  machen.  Damit  legen
Sie  Ihrem  Verband  keine  Ehre  ein."  L.  erwiderte:  „Wir
haben  ja  nicht  gesagt,  daß  wir  streiken  wollen,  wir  wollen  doch
nur  verhandeln."  Schah:  „Den  Verstand  habt  Ihr  nicht,  sonst
        <pb n="52" />
        54

ständet  Ihr  nicht  hier"  und  spuckte  wieder  aus.  Zuletzt  frug
er,  wo  sie  ihr  Gezähe  hätten.  Der  Arbeiter  Sch.  sagte:  „Das
ist  noch  drin."  Da  wollte  er  es  herausholen  lassen,  woraus  Sch.
erwiderte:  „Das  geht  nicht,  denn  das  haben  wir  versteckt.  Wir
müssen  es  selber  holen."  Da  ging  das  Donnerwetter  noch  einmal ­
  los  :  „Pfui!  Das  Zeug  habt  Ihr  versteckt?  Das  sind
Kinderstreiche!"
Das  Gezähe  ist  Eigentum  der  Leute.  Da  sie  keine  Aufbewahrungsstellen ­
  haben,  müssen  sie  es  immer  nach  der  Schicht
verstecken,  damit  es  ihnen  nicht  abhanden  kommt.  Die  Verhandlungen ­
  haben  sich  also  verschlagen  an  der  Bildung  eines
Grubendirektors.  Das  sind  die  vielgepriesenen  Zustände,  unter
denen  unsere  Leute  in  Deutschland  leben  in  der  schweren  Zeit
des  Krieges.
Auch  aus  dem  niederschlesischen  Steinkohlenbergbau  liefen
Klagen  wegen  Lohn-  und  Gedingekürzungen  ein.  Das  Verfahren ­
  der  zehnstündigen  statt  der  achtstündigen  Schicht  wird
pro  Woche  zweimal  allgemein  verlangt.  Wer  sich  weigert,  mutz
die  Fahrten  zutage  klettern,  oder  er  wird  bestraft.
Daß  auf  den  niederschlesischen  Gruben  die  früher  bereits
gerügten  Ueberweisungsscheine  noch  benutzt  werden,  durch
welche  die  Freizügigkeit  gesetzwidrig  aufgehoben  ist,  beweist  folgende ­
  Abschrift  eines  solchen.  Wir  bitten  um  Beseitigung  dieses
gesetzwidrigen  Systems.  Der  Ueberweisungsschein  lautet:
„Wir  bescheinigen  hierdurch,  daß  wir  nichts  dagegen  einzuwenden ­
  haben,  daß  der  bei  uns  bis  zürn  9.  Dezember  v.  I.  beschäftigt ­
  gewesene  Koksarbeiter  G.  M.  aus  W.  auf  Melchiorgrube
angelegt  wird.
Hermsdorf  (Bezirk  Breslau),  den  1.  Februar  1915.
Steinkohlenwerk  Vereinigte  Glückhilf-Friedenshoffnung.
Die  Verwaltung.  (Name  unleserlich.)
Die  nachfolgenden  Auszüge  aus  Lohnbüchern  ergeben  teilweise ­
  völlig  unzureichende  Löhne.
Schlesische  Kohlen-  und  Kokeswcrke,  Gottesberg.
Für  127  Hauer  ergaben  die  Lohnbücher  1914  folgende  Durchschnittslöhne
  (in  Mark):
Durchschnitt  Durchschnitt
April  Mai  Juni  der  drei  Monate  Oktober  Novbr.  Dezbr.  der  drei  Monate
4,12  4,09  4,08  4,09  4,03  4,02  4,10  4,05
Bei  80  Hauern  sind  die  Löhne  gefallen,  bei  89  gestiegen  und  bei
8  Hauern  gleichgeblieben.
        <pb n="53" />
        —  55  —
Für  Lehrhäuer  ergaben  11  Lohnbücher  folgende  Löhne  (in  Mk,):
Durchschnitt  Durchschnitt
April  Mai  Juni  der  drei  Monate  Oktober  Novbr,  Dezbr,  der  drei  Monate
3,93  3,86  3,83  3,87  3,84  3,98  3,97  3,98
Für  Schlepper  ergaben  24  Lohnbücher  folgende  Löhne  (in  Mk.):
Durchschnitt  Durchschnitt
April  Mai  Juni  der  drei  Monate  Oktober  Novbr,  Dezbr,  der  drei  Monate
3,28  3,22  3,22  3,23  3,17  3,20  3,25  ,  3,21
Für  Arbeiter  und  Maschinenwärter  ergaben  8  Lohnbücher  folgende ­
  Löhne  (in  Mark):
Durchschnitt  Durchschnitt
April  Mai  Juni  der  drei  Monate  Oktober  Novbr,  Dezbr,  der  drei  Monate
3.04  3,04  2,98  3,02  3,02  3,05  3,06  3,04
Gliickhilf-Fricdciishoffnnng-Grube,  Niederhermsdorf.
Für  35  Hauer  ergaben  die  Lohnbücher  1914  folgende  Durchschnittslöhne ­
  (in  Mark):
Durchschnitt  Durchschnitt
April  Mai  Juni  der  drei  Monate  Oktober  Novbr,  Dezbr,  der  drei  Monate
4,13  4,13  4,10  4,12  4,13  4,15  4,16  4,15
Bei  17  Hauern  sind  die  Löhne  gefallen,  bei  14  gestiegen  und  bei,
4  Hauern  gleichgeblieben.
Für  Schlepper  ergaben  7  Lohnbücher  folgende  Löhne  (in  Mark):

April

Mai

Juni

Durchschnitt
der  drei  Monate

Oktober

Novbr,

Dezbr,

Durchschnitt
der  drei  Monate

3,10

3,12

3,80

3,17

3,43

3,42

3,39

3,24

Für  Arbeiter

ergaben  7  Lohnbücher

folgende  Löhne  (in  Mark):

April

Mai

Juni

Durchschnitt
der  drei  Monate

Oktober

Novbr,

Dezbr.

Durchschnitt
der  drei  Monate

3,12

3,12

3,14

3,13

3,16

3,16

3,15

3,16

Fuchsgrube,  Weißstem.
Für  46  Hauer  ergaben  die  Lohnbücher  1914  folgende  Durchschnittslöhne
  (in  Mark):
Durchschnitt  Durchschnitt
"April  Mai  Juni  der  drei  Monate  Oktober  Novbr,  Dezbr,  der  drei  Monate
4.38  4,47  4,48  4,44  4,44  4,46  4,48  4,46
Bei  23  Hauern  sind  die  Löhne  gefallen,  nur  bei  23  gestiegen.
Für  Lehrhauer  ergaben  5  Lohnbücher  folgende  Löhne  (in  Mark):
Durchschnitt  Durchschnitt
April  Mai  Juni  der  drei  Monate  Oktober  Novbr,  Dezbr,  der  drei  Monate
4,17  4,24  4,24  4,21  4,36  4,40  4,29  4,35
Für  9  Schlepper  ergaben  9  Lohnbücher  folgende  Löhne  (in  Mk.):
Durchschnitt  Durchschnitt
April  Mai  Juni  der  drei  Monate  Oktober  Novbr,  Dezbr,  der  drei  Monate
3.39  3,42  3,35  8,39  3,40  3,49  3,53  3,47
        <pb n="54" />
        56

Aus  Oberschlesien  wird  schon  lange  über  zu  geringen  Lohn
und  zu  starken  Druck  zum  Verfahren  von  Ueberschichten  geklagt.
Da  den  Arbeitern  die  Behandlung  zu  bunt  wurde,  brach  am
12.  Februar  auf  der  C  a  st  e  I  l  e  n  g  o  g  r  u  b  e  ein  teilweiser
Streik  aus.  Man  vermutete  aber,  daß  Vertrauensleute  der
Bergarbeiterorganisationen  den  Streik  angezettelt  hätten.  Das
ist  durchaus  unrichtig.  Zum  Beweise  bringen  wir  einen  Brief,
welchen  unser  Vertrauensmann  unserer  dortigen  Zahlstelle
Rokittnitz  an  die  Bezirksleitung  in  Kattowitz  schrieb,  hier  zum
Abdruck,  welcher  darüber  Auskunft  gibt:
„Rokittnitz,  den  12.  Febr.  1915.
Werter  Kam  erad  st
Ich  mache  Dir  die  wenig  erfreuliche  Mitteilung,  datz  hier  auf  der
Castellengogrube  ein  wilder  Streik  ausgebrochen  ist.  Es  hat  sich  folgendes ­
  zugetragen:  Mitwoch,  den  10.  Februar,  sollten  wir  wieder
Fünfviertelschicht  arbeiten.  Da  bleiben  die  Schlepper  früh  am  Schacht
stehen.  Sie  wurden  gefragt:  „Warum?"  worauf  sie  antworteten:
„Wir  wollen  keine  Fünfviertelschicht  arbeiten,  denn  es  kam  schon  öfter
vor,  datz  Fünfviertelschicht  ausgeschrieben  und  dann  um  4  Uhr  Schicht
geschlagen  wurde,  anstatt  um  3  Uhr."  Die  meisten  Leute  haben  schon
die  Förderung,  das  bekannte  Pensum  auf  Fünfviertelschicht  gefördert,
denn  jeder  eilt  sich  schon  gleich  früh  mit  der  Arbeit.  Kurz  und  gut,
die  Verwaltung  trachtet  nur  nach  billiger.  Förderung.  Auch  ist  es  nicht
gut,  die  Kameraden  so  lange  am  Schacht  zu  halten.  Wenn  wir  wirklich ­
  Fünfviertelschicht  arbeiten,  da  müssen  wir  pünktlich  zur  Minute
bis  fünf  Uhr  vor  Ort  sein.  Dann  geht  erst  die  erste  Schale  nach  oben
und  dauert  bis  sechs  Uhr,  denn  wir  fahren  hier  von  zwei  Flözen  aus
und  da  kommen  die  meisten  Kameraden  erst  um  7  Uhr  nach  Hause,
denn  es  ist  hier  überall  weit  zu  gehen.  Das  ist  empörend.  Auf  anderen ­
  Zechen  wird  das  wirklich  anders  gehandhabt.
Auf  die  Antwort,  die  die  Schlepper  gaben,  datz  sie  keine  Fünfviertelschicht ­
  arbeiten  wollten,  wurde  den  Schleppern  gesagt:  „Ihr
braucht  das  ja  nicht."  Dann  kamen  die  Steiger  unter  Tage  und  sagten,
datz,  wer  vor  3  Uhr  Schicht  macht,  bestraft  wird.  Es  standen  denn  auch
wirklich  drei  Steiger  am  Schacht,  welche  jeden  Arbeiter  aufschrieben.
Die  Seilfahrt  fing  erst  um  334  Uhr  an,  anstatt  um  3  Uhr.  Es  war
ein  Gejohle  und  ein  Gedränge.  Dann  blieben  die  Leute  alle  stehen  und
-wollten  den  Bergverwalter  sprechen.  Dieser  hat  dann  den  §  2  der
Arbeitsordnung  verlesen  und  gesagt,  datz  wir  von  morgens  6  Uhr  bis
nachmittags  3  Uhr  arbeiten  müssen;  dann  müssen  die  ersten  schon  um
5  Uhr  früh  einfahren  und  die  letzten  um  4  34  Uhr  nachm,  ausführen.
Es  fahren  immer  vier  Schalen  vom  Pochhammerflöz  und  dann  zwei
Schalen  vom  Oberbankflöz  aus.  Also  immer  abwechselnd.  Eine  wirklich ­
  miserable  Seilfahrt.
        <pb n="55" />
        57

Nun  beschlossen  die  Kameraden  einen  Streik  und  fuhren  am  11.
Februar  nicht  an.  Natürlich  nicht  alle.  Ungefähr  200  Mann  sind  eingefahren ­
  und  ungefähr  800  Mann  gingen  nach  Hause.  Ich  bin  auch
eingefahren,  denn  so  ein  wilder  Streik  hat  noch  niemals  etwas  geholfen. ­
  Ich  bin  neugierig,  wie  sich  die  Sache  weiter  entwickeln  wird.
Sehr  wenig  sind  organisiert.  Ich  bitte  Dich  nun  um  Mitteilung,  wie
ich  mich  verhalten  soll.  Nach  diesem  Vorfall  kann  ich  aber  nicht  mehr
Kassierer  bleiben,  denn  die  Leute  sahen  mich  schon  schief  an,  weil  ich
nicht  gleich  den  ersten  Tag  mitgemacht  habe.  Aber  ich  kenne  hier
meine  Leute.  Morgen  kommt  schon  wieder  die  Hälfte  zum  Einfahren.
Wie  gesagt,  es  sind  aber  nur  wenige  organisiert.  Die  Leute  wollen
sich  helfen,  wissen  aber  nicht  wie.  Ich  bitte  Dich  also,  komme  nach  hier
und  übertrage  die  Kassierergeschäfte  einem  andern."
Gleichzeitig  führen  wir  noch  von  13  Hanern  der  Castellengogrube
  die  Löhne  hier  an.
Für  13  Hauer  ergaben  sich  in  den  nachfolgenden  Monaten  folgende ­
  Löhne  (in  Mark):

Oktober

November

Dezember

1.

—  ■

4,52

5,34

2.

4,83

4,15

4,64

8.

—

5,20

5,69

4.

4,40

4,40

'  —

3.

5,53

4,72

5,19

0.

4,01

3,73

3,51

7.

3,97

2,78

4,51

8.

5,69

5,24

3,98

9.

—  .

4,58

4,79

10.

4,57

3,57

—

1t.

4,65

3,64

3,70

12.

8,46

4,67

4,87

13.

3,12

5,36

4,86

Dann  wird

uns  noch

berichtet,  daß  aus

dieser  Ze

September  und  Oktober  1914  die  Schichtlöhne  durchgängig  nm
20—50  Pf.  gekürzt  worden  sind.  Gerade  an  den  Tagen,  &amp;gt;vo
Fünfviertelschichten  Verfahren  worden  seien,  wäre  immer  über
Wagenmangel  geklagt  worden.
Ter  nachstehende  Anszug  ans  Lohnbüchern  beweist,  wie
niedrig  die  Löhne  auch  in  Oberschlesien  fallen.
Eine  Aufbesserung  der  Löhne  ist  in  Oberschlesien  tunlichst
bald  am  Platze.  Die  Kohlenpreise  sind  dort  schon  bedeutend
gestiegen.
        <pb n="56" />
        sawiWKSiStejys 1

—  58  —
Auszug  aus  den  Lohnzctteln  für  Oktober,  November  und
Dezember  1914.

*)  Cs  sind  das  alles  Hauer.

N  a  m  e
der  Gewerkschaft

Zahl
der
Arbeiter ­

*)

Zahl
der
Lohnzettel ­


iC
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o  o
iO_
V q  W
o-t  iS

11
iHT«*
iS

oc

Z8
“2is
Q  O
J=&amp;gt;  »O
s=tco'
O
cv  iS

Lohn
über
6,50
Mark

Hohenlohewerke.  .  .

20

54

6

8

16

19

5

—

Mathildegrube  .  .  .

4

12

-

—

—

9

3

—

Preußengrube  ....

12

26

3

10

9

4

—

Köniqsgrube

6

18

—

2

9

1

3

8

Wolfganggrube  .  .  .

4

12

—

—

5

7

—

—

Graf  Franzgrube.  .

7

20

—

—

5

9

6

—

Charlottegrube  .  .  .

4

12

—

7

5

—

—

—

Caftellengogrube  .  .

13

35

—

3

11

19

2

—

Cleophasgrube  .  .  .

22

51

3

6

15

18

9

—

Deutschlandgrube.  .

8

21

—

1

9

6

5

—

Donnersmarckgrube.

8

15

—

8

6

1

—

—

Römergrube

2

6

—

2

1

2

i

—

Ferdinandgrube.  .  .

13

35

1

8

13

11

2

—

Friedensgrube....

9

25

3

3

2

14

3

Georggrubc

16

42

4

11

8

12

7

—

Gieschegrnbe

2

6

—

—

—

2

4

Hedwigwunschgrube

13

32

8

8

12

7

2

—

Heinitzgrube

11

27

1

6

8

7

6

—

Hillebrandschacht  .  .

14

37

—

4

15

10

7

1

Karsten-Cenlruin  .  .

6

16

3

6

7

—

—

—

Laurahüttegrube  .  .

14

34

2

9

11

4

7

1

Gr.  Schaffgvtschsche  .

12

33

—

1

7

15

10

—

Von  Velsengrube  .  .

4

10

—

4

6

—

—

—

224

579

20

100

181

184

55

6

Nachtrag  des  Verb.  der  Bergarb.  Deutscht,  zur  Eingabe  betr.
Beschwerdematerial  der  Bergarbeitervcrbände  vom  22.  Februar.
Bochum,  den  25.  Februar  1915.
Von  Zeche  Deutscher  Kaiser,  Schacht  I  und  VI,  wird
uns  zu  dem  Kippen  (Nichtbezahlen)  der  Förderwagen  noch  folgendes ­
  mitgeteilt:
        <pb n="57" />
        i

i

—  59  —
Bei  einer  Befahrung  des  Inspektors  Drewermann  mit  dem
Betriebsführer  habe  ersterer  einen  Bremser  gefragt,  wieviel
Wagen  er  schon  fortgezogen  habe.  Der  Bremser  habe  geantwortet: ­
  „40."  „Wieviel  gekippt?"  habe  ersterer  weiter  gefragt,
worauf  der  Bremser  antwortete:  „zwei."  „Zwei  Wagen?"  wurde
er  erstaunt  gefragt.  Tann  habe  Betriebsführer  Stallknecht  gesagt: ­
  „Wenn  Du  nicht  mehr  kippst,  bestrafe  ich  Dich  mit  1,50
Mark."  Demnach  wird  dieses  ungesetzliche  Wagennullen  nicht
nur  bei  mangelhafter  Füllung  angewandt,  sondern  es  wird  auch
noch  gezwungen  dazu,  ob  mit  oder  ohne  Grund.

Dann  geht  uns  aus  Oberschlesien  noch
Auszug  aus  Lohnbüchern  zu.
Es  waren  eingegangen  von
Diese  enthielten  Löhne  von

folgender  weiterer
Privatgruben  278  Lohnzettel.

Oktober

November

Dezember

1,50—2,00  Mk.

6

7

6

2,00—2,50  „

4

7

7

2,51—3,00  .,

14

12

11

3,01—3,50  „

24

25

27

8,51—4,00  „

32

41

41

4,01—4,50  „

35

44

37

4,51—5,00  „

57

48

40

5,01—5,50  „

31

50

42

5,51—600  „

26

26

30

6,01—6,50  „

14

13

17

6,51—7,00  „

8

4

5

7,01—7,50  „

1

1

i

7,51—8,00  „

1

—

1

253

278

274

Von  den  Staatsgruben  waren

54  Lohnzettcl

eingegangen.

Diese  enthielten  Löhne  von:
Oktober

November

Dezember

3,00—3,50  Mk.

—

—

—

3.51—4,00  ,.

6

6

8

4,01—4,50  ,.

11

12

11

4,51—5,00  „

3

7

1

5,01—5,50  „

9

10

13

5,51—600  „

11

6

4

6,01—6,60  „

3

4

7

6,51—7,00  „

3

5

4

7,01—7,50  „

4

i

2

7,51—8,00  „

1

2

4

51

53

54
        <pb n="58" />
        60

Wie  schon  bei  der  Eingabe  Nummer  5  bemerkt  ist,  hat  am
26.  Februar  1915  eine  Aussprache  zwischen  den  Vertretern ­
  der  Bergarbeiterorganisationen  und
dem  Handelsminister  über  die  schon  früher  angeführten
Beschwerden  stattgefunden,  der  auch  der  Oberberghauptmann
v.  Velsen  beiwohnte.  Das  Ergebnis  der  Besprechung  war  für
die  Arbeiter  recht  geringfügig.  Zur  Frage  der  Einigungsä
  m  t  e  r  erklärte  der  Minister,  er  wolle  erst  die  Meinung  der
Arbeitgeber  hören,  bevor  er  ein  Urteil  über  den  eingereichten
Entwurf  eines  Einigungsamtes  abgebe.  Die  Löhne  seien
mit  Kriegsbeginn  zwar  gesunken,  in  letzter  Zeit  aber  wieder
im  Steigen  begriffen.  Allerdings  wären  die  Lebensmittelpreise
stärker  gestiegen,  es  dürfte  aber  nach  den  bisherigen  Erfahrungen ­
  mit  einer  weiteren  Lohnzunahme  gerechnet  werden.  Die
Lohnsteigerung  finde  jedoch  ihre  Grenze  in  der  zur  Zeit  sehr
verminderten  Leistungsfähigkeit  der  Werke.  Ein  Zwang  zu
Ueber  schichten  dürfe  nicht  ausgeübt  werden,  zumal  die
Bergarbeiter  die  Einsicht  zeigten,  daß  der  Bedarf  an  Kohle,  Erz
usw.  während  des  Krieges  gedeckt  werden  müsse.
Ueber  die  Beschwerde  der  Eingabe  von  Saarabien  hatte  der
Minister  durch  die  Bergämter  Untersuchungen  anstellen  lassen.
Die  Vertreter  der  Bergarbeiterverbände  erhielten  hierauf  die
Einladung,  am  27.  5.  1916  im  Konferenzsaal  des  Ministeriums
den  Bericht  über  die  Untersuchungen  entgegenzunehmen.  Oberbergrat ­
  H  e  n  s  e  trug  die  Ermittelungen  der  Revierämter  vor,
was  6V2  Stunden  in  Anspruch  nahm.  Leider  war  das  Ergebnis
dieser  großen  Umfrage  für  die  Arbeiter  auch  nur  gering.  Die
Revierbeamten  hatten  es  sich  leicht  gemacht,  die  Wahrheit  iiber
die  erhobenen  Beschwerden  zu  ermitteln.  Sie  hatten  nur  die
angeschuldigten  Werksbeamten  und  Zechenvertreter  vernommen,
nicht  aber  die  Arbeiter.  Natürlich  hatten  die  Werksbeamten
die  ihnen  zum  Vorwurf  gemachten  Lohnabzüge,  Gedingekürzungen ­
  und  Zwangsmaßregeln  abgestritten  oder  als  ganz  bedeutungslos ­
  hingestellt.  Unbestreitbare  Lohnkürzungen  wurden
von  den  Zechenvertretern  als  Folge  des  Wagenmangels  hingestellt, ­
  der  Zwang  zu  Ueberschichten  und  die  rigorosen  Bestrafungen ­
  wurden  bestritten.  In  einigen  Punkten  hatte  aber  die
Untersuchungsmethode  der  Kgl.  Revierbeamten  doch  die  Wahrheit ­
  -unserer  Beschwerden  ermittelt  und  den  Minister  zum  Einschreiten ­
  veranlaßt.  Gegen  das  Wagenkippen  zum  Zwecke  des
Nachfüllens  ungenügend  gefüllter  Wagen  hat  sich  der  Minister
in  einem  Erlaß  an  die  Bergbehörde  gewandt  und  das  Wagenkippen ­
  als  ungesetzlich  verboten.  Des  weiteren  hat  der  Minister
-  veranlaßt  durch  die  vielen  Klagen  der  oberschlesischen  Bergarbeiter ­
  über  schlechte  Behandlung  —  an  das  Oberbergamt  in
        <pb n="59" />
        61

Breslau  einen  Erlaß  gerichtet.  Der  Minister  spricht  sich  darin
gegen  die  unwürdige  Behandlung  der  Arbeiter  aus  und  weist
das  Oberbergamt  an.  die  zuständigen  Kontrollbeamten  davon
zu  unterrichten.

Ablehnung  der  Einignngsämter  durch  die  Werksbesitzer.
Am  3'1.  März  1915  hatten  die  Vertreter  der  Verbände  eine
Besprechung  beim  Minister  für  Handel  und  Gewerbe,  Herrn
Dr.  Sydow,  wo  dieser  mitteilte,  daß  die  Werksbesitzer  nicht  für
die  Einigungsämter  zu  bewegen  seien.  Um  wenigstens  einige
Schritte  vorwärts  zu  kommen,  gab  Herr  Dr.  Sydow  an  die
Oberbergämter  eine  Verordnung  heraus,  welche  er  den  Vertretern ­
  der  Bergarbeiter  zur  Kenntnis  brachte,  deren  hauptsächlichster ­
  Inhalt  besagt:
1.  Tie  Oberbergämter  sollen  dahin  wirken,  daß  bei  Verlegung
der  Schichtzeit,  Einlegung  von  Feierschichten  oder  Beschäftigung ­
  von  Gefangenen,  namentlich  auch  bei  Streitigkeiten
in  der  Lohnfrage  die  Arbeiterausschüsse  vorher  ausreichend
gehört  werden.
2.  Bei  den  Bestrebungen  der  Werke  zur  Vermehrung  der  Produktion ­
  während  der  Kriegszeit  sollen  die  geplanten  Maßnahmen ­
  vorher  mit  den  Arbeiterausschüssen  gründlich  besprochen ­
  und  ihre  Einwendungen  und  Anregungen  nach
Möglichkeit  beachtet  und  berücksichtigt  werden.
3.  Die  Oberbergämter  und  Bergrevierbeamten  sollen  bei  Differenzen ­
  schon  dann  vermittelnd  eingreifen,  wenn  sie  nur  von
einer  Seite  der  Beteiligten  angerufen  werden.  Sind  die
Differenzen  zwischen  den  streitenden  Parteien  so  ernster
Natur,  daß  eventuell  Streiks  und  Aussperrungen  entstehen
können,  so  sollen  die  Oberbergämter  und  Bergrevierbeamten
auch  unaufgefordert  vermittelnd  eingreifen.

Berlin,  den  10.  Februar  1916.
An  den  Herrn  Stellvertreter  des  Reichskanzlers,  Se.  Exzellenz
Herrn  Dr.  Delbrück,  Berlin.
Als  Vertreter  der  unterzeichneten  Bergarbeiter  -  Organisationen ­
  erlauben  wir  uns,  Ew.  Exzellenz  folgendes  zu  unterbreiten: ­
        <pb n="60" />
        —  62  —
Infolge  des  Getreidemangels  wurde  Pro  Kopf  der  Bevölkerung ­
  ein  bestimmtes  Quantum  Mehl  und  Brot  festgesetzt.
So  gibt  es  in  Berlin  Pro  Kopf  wöchentlich  4  Pfund  Brot,  in
Westfalen  3y 2  Pfund.  Wir  sind  davon  überzeugt,  daß  diese
Maßregeln  im  Interesse  der  Volksernährung  getroffen  wurden,,
erlauben  uns  aber,  darauf  aufmerksam  zu  machen,  daß  das  festgesetzte ­
  Gewicht  Brot  für  gutsituierte  Leute,  die  sich  noch  nahrhafte ­
  Zukost  verschaffen  können,  reichlich  bemessen  ist,  auch  vielleicht ­
  ausreicht  für  Arbeiter,  die  eine  leichte  Erwerbstätigkeit
ausüben.  Knapp  wird  die  festgesetzte  Menge  Brot  für  Arbeiter
mit  starker  körperlicher  Tätigkeit,  aber  gänzlich  unmöglich  ist
es,  daß  die  Bergarbeiterschaft,  die  keine  Gelegenheit  hat,  Mittagessen ­
  zu  sich  zu  nehmen,  damit  auskommt.  Sie  müssen  mit  Einschluß ­
  des  Weges  zur  Grube  und  wieder  heim  zehn  Stunden
und  länger  mit  dem  halben  Pfund  Brot  auskommen.  Bei  Fabrikarbeitern, ­
  überhaupt  bei  Tagesarbeitern,  mag  und  wird  der
Mangel  an  Brot  durch  andere  Speisen,  so  durch  ein  Mittagsmahl ­
  wettgemacht  werden,  das  heißt,  wenn  die  Löhne  ausreichen, ­
  die  dazu  nötigen  Lebensmittel  zu  beschaffen.  In  die
Grube  aber  kann  kein  warmes  Essen  gebracht  werden,  da  abgesehen ­
  von  dem  Kohlenstaub,  der  Menschen  und  Orte  bedeckt,
einzelne  Arbeitspunkte  so  weit  entfernt  sind,  daß  von  einem
Einschaffen  von  Mittagessen  keine  Rede  sein  kann.
Wer  die  Arbeitsverhältnisse  aus  den  großen  Zechen  kennt,
muß  beistimmen.  Die  Bergarbeiter  waren  daher  mit  der  Verordnung, ­
  daß  ihnen  pro  Tag  nur  ein  halbes  Pund  Brot  pro
Person  zustehen  soll,  hart  getroffen.  Es  ist  auch  anzunehmen,
daß,  wenn  bei  der  schweren  Arbeit  in  der  Grube  noch  der  Hunger
als  Gast  einkehrt,  die  Bergarbeiter  notgedrungen  im  Interesse
ihrer  Gesundheit  auf  lleberschichten  verzichten  müßten.  Dies
wäre  aber  sicher  eine  nichtgewollte  Folge  der  Brotverordnung.
Wir  erlauben  uns  nun,  Ew.  Exzellenz  zu  ersuchen,  dahin
wirken  zu  wollen,  daß  den  Bergarbeitern  eine  größere  Gewichtsmenge ­
  Brot  abgegeben  wird.  Dies  wäre  zu  bewerkstelligen,
indem  ein  entsprechender  Vermerk  auf  der  Brotkarte  gemacht
wird  oder  aber  es  müßten  die  Bergarbeiter  Gelegenheit  erhalten. ­
  ihre  Schicht  zu  unterbrechen,  auszuführen  und  am  Tage
ivarme  Speisen  zu  sich  zu  nehmen.
Wir  glauben  durch  die  angeführten  Gründe  Ew..  Exzellenz
davon  überzeugt  zu  haben,  daß  Mittel  und  Wege  gesucht  werden
        <pb n="61" />
        63

müssen,  schädigende  Folgen  infolge  der  Brotversorgung  vom
Bergbau  fernzuhalten,  und  geben  uns  der  Hoffnung  hin,  daß
Ew.  Exzellenz  eine  dahingehende  Anordnung  trifft.
Mit  hochachtungsvollem  Gliick  auf!
Poln.  Berufsvereinigung  (Abt.  Bergarb.)
Gcwerkvcrein  der  Bergarbeiter  (H.-T.).
Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
Gewerkverein  christlicher  Bergarbeiter.
Die  Regierung  hat  sich  den  angeführten  Gründen  nicht  verschließen ­
  können,  daher  wurden  die  Brotrationen  für  die  Bergarbeiter ­
  erhöht.

Petition  der  Vorstandsmitglieder  (Arbeitnehmer)  des  Allgem.
Knappschaftsvereins  Bochum  bctr.  Knappschafts-Kriegsgesetz.
B  o  ch  u  m  ,  den  12.  Februar  1916.
An  das  Hohe  Haus  der  Abgeordneten,  Berlin.
Im  Aufträge  der  Vorstandsmitglieder  (Arbeitnehmer)  des
Bochumer  Knappschaftsvereins  erlauben  wir  uns,  nachfolgende
Anträge  zu  dem  Entwurf  eines  Knappschafts-Kriegsgesetzes  zu
überreichen,  in  der  angenehmen  Erwartung,  daß  sie  Annahme
finden:
Dem  §  5  ist  ein  Absatz  2  anzufügen,  der  lautet:  „Die  in  Kriegs-,
Sanitäts-  oder  ähnlichen  Diensten  verbrachte  Zeit,  sowie  die  auf  diesen
Dienst  folgenden  zwei  Monate  werden  als  Beitragswochen  (§  31  des
preutz.  Knappschaftsgesetzes)  berechnet.  Die  den  Knappschaftsvereinen
durch  diese  Bestimmung  erwachsenden  Mehrkosten  trägt  der  Staat."
Begründung:  Die  Mehrzahl  der  Knappschaftsvereine
hat  in  ihren  Statuten  die  Bestimmung  getroffen,  daß  bei  Bemessung ­
  der  Pensionen  auch  die  Zeit  in  Anrechnung  kommt,
während  der  ein  Mitglied  seiner  gesetzlichen  Militärpflicht  genügt, ­
  oder  während  der  es  bei  einer  Mobilmachung  oder  im
Kriege  zum  Heere  oder  zur  Marine  eingezogen  war.  Unser  Antrag ­
  soll  nun  dahin  führen,  daß  vorstehende  Bestimmung  von
allen,  Knappschaftsvereinen  eingeführt  wird.  Da  es  aber
auch  Knappschaftsvereine  gibt,  die  schlechte  Vcrmögensverhältnisse
  haben,  so  wäre  es  Sache  des  Staates,  den  Knappfchaftsvereinen
  die  Ausgaben,  die  ihnen  infolge  des  Krieges
durch  diese  Bestimmungen  erwachsen,  zu  vergüten.
Es  ist  ein  §  7a  einzufügen,  der  folgenden  Wortlaut  hat:  „Bekommen ­
  die  aus  dem  Kriegsdienst  entlassenen  Knappschaftsmitglieder
        <pb n="62" />
        64

in  der  in  den  §§  4,  6,  6  und  7  bestimmten  Frist  von  zwei  Monaten
keine  Arbeit,  so  wird  die  Frist  so  lange  ausgedehnt,  bis  die  durch  den
Krieg  oder  dessen  Folgen  Arbeitslosen  Beschäftigung  auf  einem  Werke
finden,  wo  sie  wieder  Mitglieder  einer  Knappschaftspensionskasse  mit
den  in  den  §§  4,  6,  6  und  7  erwähnten  Rechten  werden,"
Begründung:  Es  ist  fraglich,  ob  in  der  im  Entwurf
festgesetzten  Zeit  die  aus  dem  Kriegsdienst  Entlassenen  Arbeit
finden,  da  man  heute  noch  nicht  sagen  kann,  wie  sich  nach  dem
Kriege  Handel  und  Gewerbe  entwickeln.  Es  ist  deshalb  angebracht, ­
  die  Frist  zu  verlängern,  damit  Arbeitslose,  welche  die
gesteckte  Frist  der  §8  4,  5,  6  und  7  überschreiten,  nicht  den  Verlust ­
  ihrer  Rechte  zu  beklagen  brauchen.
Wir  ersuchen  ferner,  folgende  Bestimmung  im  Knappschaftskriegsgesetz ­
  aufzunehmen:  „Militärpensionen  dürfen  auf  Jnvalidenpensionen
nicht  in  Anrechnung  gebracht  werden,  ebensowenig  wie  dies  bei  Jnvalidenpensionen ­
  auf  Militärpensionen  stattfinden  darf."
Begründung:  Verschiedene  Knappschastsvereine,  wie
der  Unterharzer  Knappschaftsverein  zu  Goslar,  der  Siegener
Knappschaftsverein,  der  Knappschaftsverein  der  Stromberger
Neuhütte,  haben  in  ihren  Statuten  Bestimmungen,  wonach  die
Militärpension  voll  aufgerechnet  wird.  Es  besteht  nun  hier  die
Gefahr,  daß  die  im  Kriege  zu  Invaliden  gewordenen  Knappschaftsmitglieder ­
  wohl  die  Kriegsrente  erhalten,  diese  aber  auf
tue  Knappschaftsinvalidenpension  aufgerechnet  wird,  und  sie
jahrelang  in  die  Pensionskasse  Beiträge  leisteten,  also  Pflichten
zu  erfüllen  hatten,  ohne  Rechte  dafür  zu  bekommen.
Im  Interesse  der  Knoppschaftsinvaliden  ersuchen  wir  noch,  durch
das  Knappschafts-Kriegsgesetz  zu  bestimmen:  „Die  Jnvalidenpension
ist  in  allen  Knappschaftsvereinen  um  26  Prozent  während  des  Krieges
und  der  darauffolgenden  zwei  Monate  zu  erhöhen.  Die  Kosten  dieser
Erhöhung  trägt  die  Staatskasse."
Begründung:  Die  Lebensmittelpreise  sind  durch  den
Krieg  ungeheuer  gestiegen.  Bei  Festsetzung  der  Knappschaftspensionen ­
  ist  aber  nicht  die  Kriegszeit,  sondern  nur  die  normale
Zeit  ins  Auge  gefaßt  worden.  So  ist  es  den  Knappschaftsinvaliden
  heute  unmöglich,  mit  den  ihnen  gewährten  Pensionen
auszukommen,  und  ist  es  Sache  des  Staates,  ebenso  wie  bei  der
Wöchnerinnenfürsorge  usw.,  hier  helfend  einzugreifen.
Dem  8  10  Absatz  1  ist  anzufügen:  „Dies  Gesetz  gilt  auch  für  die
Zeit,  wo  Knappschaftsmitglieder  zu  einer  Uebung  vor  der  Mobilmachung
einberufen  waren,  aber  nicht  mehr  zur  Arbeit  zurückkehren  konnten,
sondern  anschließend  Kriegsdienste  verrichten  mußten.
Begründung:  Da  manche  der  Kriegsteilnehmer  schon
im  Juli  einberufen  wurden,  auch  sehr  viele  zu  Uebungsdiensten
        <pb n="63" />
        65

eingezogen  waren,  die  aber  nicht  mehr  nach  Hause  kamen,  weil
die  Mobilmachung  folgte,  macht  sich  der  Anhang  zu  §  10  Absatz ­
  1  nötig.
Absatz  2  des  §  10  ist  zu  streichen.
Begründung:  Es  ist  notwendig,  daß  dieses  Gesetz  bestehen ­
  bleibt,  da  es  nicht  nur  auf  die  Kriegszeit,  sondern  auch
auf  die  sonstige  Militärdienstzeit  Anwendung  finden  soll.
In  der  Hoffnung,  daß  diese  Antrage  Annahme  finden,
zeichnen  (folgen  Unterschriften).
#  H  *
Obiger  Petition  war  ein  guter  Erfolg  beschieden,  indem
einige  wichtige  Verbesserungsanträge  derselben  berücksichtigt
wurden.  Besonders  wichtig  ist  die  Verbesserung  in  §  6,  wonach
die  zu  Kriegs-,  Sanitäts-  oder  ähnlichen  Diensten  verbrachte
Zeit,  sowie  die  auf  die  Entlassung  aus  diesen  Diensten  folgenden
zwei  Monate  auf  die  Wartezeit  (§  30  Abs.  3  des  Knappschaftsgesetzes) ­
  und  auf  das  Dienstalter  (§  31  des  Gesetzes)  angerechnet
werden.  Nach  8  8  dürfen  Militärpensionen,  die  aus  Anlaß  des
gegenwärtigen  Krieges  gezahlt  werden,  auf  Jnvalidenpensionen
nicht  angerechnet  werden.  Nach  8  11  gilt  dies  Gesetz  auch  für
die  Zeit,  in  der  Knappschaftsmitglieder  zu  einer  Uebung  vor
der  Mobilmachung  einberufen  waren,  aber  nicht  mehr  zur  Arbeit
zurückkehren  konnten,  sondern  anschließend  Kriegs-,  Sanitätsoder ­
  ähnliche  Dienste  verrichtet  haben.

Eingabe  betr.  Gewährung  einer  Teuerungszulage  an  die
Bergarbeiter.
Eisen  (Ruhr),  den  26.  März  1916.
An  den  Vorstand  des  Zechenverbandes,  z.  H.  des  Vorsitzenden
Herrn  Geh.  Finanzrat  vr.  Hugenberg,  Essen-Ruhr.
Die  ergebenst  unterzeichneten  Bergarbeiterorganisationen
richten  an  den  Zechenverband  die  Bitte,  dahin  wirken  zu  wollen,
daß  die  dem  Verbände  angeschlossenen  Zechen  ihren  unter  und
über  Tage  beschäftigten  Arbeitern  ab  1.  März  d.  I.  eine  Teuerungszulage ­
  gewähren.  Als  Höhe  derselben  würden  wir  vorschlagen: ­
  Für  verheiratete  Arbeiter  60  Pf.,  für  unverheiratete
Arbeiter  40  Pf.  pro  Schicht.
Zur  Begründung  unserer  Bitte  gestatten  wir  uns,  folgendes
kurz  anzuführen:
        <pb n="64" />
        66

Die  Preise  der  Lebensmittel  sind  seit  Beginn  des  Krieges
ganz  außerordentlich  gestiegen.  Besonders  gilt  das  für  diejenigen ­
  Nahrungsmittel,  auf  welche  der  Bergmann  in  erster
Linie  angewiesen  ist,  wie  Brot,  Kartoffeln,  Fleisch  (Speck),  Hülsenfrüchte ­
  usw.  Diese  Tatsache  ist  allgemein  bekannt  und  dürfte
es  sich  daher  erübrigen,  an  dieser  Stelle  nähere  Zahlen  über  die
Preissteigerung,  deren  Ende  noch  nicht  abzusehen  ist,  anzuführen.
Durch  das  Hinaufschnellen  der  Lebensmittelpreise  haben  die
Kosten  für  die  Lebenshaltung  eine  gewaltige  Erhöhung  erfahren.
Es  dürfte  nicht  zu  hoch  gegriffen  sein,  wenn  die  Verteuerung
der  Lebenshaltung  einer  Familie,  verglichen  mit  dem  Kostenaufwande
  vor  dem  Kriege,  auf  40—50  Prozent  veranschlagt  wird.
Durch  diese  Verteuerung  werden  die  Bergarbeiter  am  empfindlichsten ­
  getroffen.  Sie  sind  bei  dem  großen  Kräfteverbrauch,
der  durch  ihre  schwere  Berufsarbeit  bedingt  wird,  nicht  in  der
Lage,  sich  wesentlich  im  Nahrungsmittelverbrauch  einzuschränken.
Würden  sie  dieses  tun,  so  könnte  das  nur  auf  Kosten  der
Leistungsfähigkeit  und  Gesundheit  oder  auf  Kosten  der  Bergarbeiterfamilien, ­
  also  von  Frau  und  Kind,  geschehen,  denen  dadurch ­
  noch  größere  Entbehrungen,  als  es  jetzt  schon  vielfach  der
Fall  ist,  auferlegt  würden.  Dazu  kommt  noch,  daß  die  Bergarbeiter ­
  die  im  vaterländischen  Interesse  notwendige  Ueberarbeit
auf  die  Dauer  nur  dann  leisten  können,  wenn  es  ihnen  möglich
ist,  eine  angemessene  Lebenshaltung  zu  führen,  d.  h.  eine  kräftige
Nahrung  zu  sich  zu  nehmen.
Wir  verweisen  auch  auf  die  Tatsache,  daß  laut  bergbehördlicher ­
  Statistik  der  durchschnittliche  Schichtverdienst  der  Gesamtbelegschaft ­
  im  Oberbergamtsbezirk  Dortmund  im  4.  Vierteljahr
1914  abermals,  und  zwar  auf  6,03  Mk.  zurückgegangen  ist,  was
gegen  das  2.  Vierteljahr  1914  einen  Lohnrückgang  von  durchschnittlich ­
  19  Pf.  pro  Schicht  bedeutet.  Inzwischen  ist  die  beispiellose ­
  Verteuerung  der  Nahrungsmittel  eingetreten,  so  daß,
selbst  wenn  gegenwärtig  die  Durchschnittslöhne  den  Stand  vom
2.  Vierteljahr  1914  wieder  erreicht  hätten,  dieses  nicht  als  Ausgleich ­
  für  die  erfolgte  Teuerung  betrachtet  werden  konnte.
Gewiß  verkennen  die  Unterzeichneten  nicht,  daß  ein  völliger
Ausgleich  des  Arbeitereinkommens  mit  der  jetzt  herrschenden
Teuerung  durch  eine  entsprechende  Erhöhung  der  Löhne  zurzeit
nicht  möglich  ist.  Dazu  ist  die  Erhöhung  der  Nahrungsmittelpreise ­
  viel  zu  stark  vorgeschritten.  Die  Unterzeichneten  sind
allerdings  der  Ansicht,  daß  in  dieser  schweren  Zeit  alle  Schichten
der  Bevölkerung  Opfer  bringen  müssen,  halten  jedoch  die  Gewährung ­
  der  genannten  Teuerungszulage  für  durchaus  notwendig ­
  und  auch  für  durchführbar.
        <pb n="65" />
        In  anerkennenswerter  Weise  sind  bereits  in  einigen  Berg-?
baubezirken  von  den  Arbeitgebern  derartige  Zulagen  bewilligt
worden.  So  z.  B.  im  rheinischen  Braunkohlenrevier,  wo  die
Grube  Liblar  sofort  bei  Kriegsausbruch  ihren  Arbeitern  eine
Kriegszulage  von  wöchentlich  3  Mark  gewährte.  Außerdem  wird
in  deni  genannten  Kohlenrevier  noch  von  folgenden  Gruben  eine
Teuerungszulage  gezahlt:  Luise,  Wachtberg,  Wilhelma,  Widling,
  Gruhl,  Hubertus,  Kohlenquelle,  Konkordia-Nord  und  -Süd.
Auch  im  Lugau-Oelsnitzer  und  Zwickauer,  sowie  Zeitz-Weißenfelser
  Kohlenrevier  erhalten  die  Bergarbeiter  in  Berücksichtigung ­
  der  gestiegenen  Lebensmittelpreise  eine  Teuerungszulage. ­

Schließlich  erlauben  wir  uns  noch,  darauf  hinzuweisen,  daß
sich  auch  aus  anderen  Berufszweigen  die  Nachrichten  über  bewilligte ­
  Teuerungszulagen  mehren.  Besonders  bei  den  mit
Heereslieferungen  beschäftigten  Firmen  gibt  es  Kriegslohnzuschläge, ­
  die  häufig  unter  Mitwirkung  der  Militärbehörden
festgesetzt  worden  sind.  Dieses  zeigt,  daß  die  Notwendigkeit  der
Teuerungszulagen  in  weitesten  Arbeitgeberkreisen  anerkannt
wird.  Wir  geben  uns  daher  der  festen  Hoffnung  hin,  daß  auch
die  Arbeitgeber  in  der  rheinisch-westfälischen  Bergbauindustrie
unsere  Bitte  auf  Gewährung  einer  Teuerungszulage  nicht  abschlagen ­
  werden.  ,  Erfreulicherweise  ist  sa  die  Geschäftslage  des
Ruhrbergbaues  fetzt  derart,  daß  die  Zahlung  einer  solchen  Zulage ­
  im  Bereiche  der  Möglichkeit  liegt.  Auch  auf  die  am  1.  April
in  Kraft  tretende  Kohlenpreiserhöhung  dürfte  vielleicht  in  diesem
Zusammenhang  noch  hingewiesen  werden.
Bezüglich  der  Teuerungszulage  selbst  möchten  wir  noch  bemerken, ­
  daß  wir  uns  dieselbe  so  denken,  daß  ihre  Verrechnung
unabhängig  von  der  regulären  Schicht-  und  Gedingelohnfeststellung ­
  am  Schlüsse  des  Monats  erfolgt.  Die  Zulage  könnte
dann  auch  in  den  Lohnbüchern  als  besondere  Posten  aufgeführt
werden.
In  früheren  Antworten  des  Zechenverbandes  auf  Eingaben
der  Bergarbeiterorganisationen  war  mehrfach  der  Hinweis  enthalten, ­
  daß  dem  Zechenverbande  eine  Einwirkung  auf  die  Zechenverwaltungen ­
  in  dem  von  uns  gewünschten  Sinne  nicht  zustehe.
Wir  hoffen  zuversichtlich,  daß  der  Zechenverband  diesen  Einwand
in  dieser  schweren  Kriegszeit,  die  ein  Zusammenarbeiten  aller
Volksschichten  dringend  erforderlich  macht,  nicht  erheben  wird.
Indem  wir  um  baldgefl.  Antwort  an  den  Erstunterzeichneten ­
  bitten,  erlauben  wir  uns  noch,  darauf  hinzuweisen,  daß,
falls  es  vom  Zechenverband  gewünscht  werden  sollte,  Vertreter
        <pb n="66" />
        08

der  unterzeichneten  Verbände  zu  einer  persönlichen  Rücksprache
über  vorliegende  Eingabe  gern  bereit  sind.
Gewerkverein  der  Bergarbeiter  (H.-D.).
Poln.  Berufsvereinigung  (Abt.  Bergarb.)
Gcwerkverein  christlicher  Bergarbeiter.
Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
*  *  *
Aus  diese  Eingabe  ging  folgende  Antwort  ein:
Essen,  den  1.  April  ISIS.
Ihre  dem  Vorsitzenden  unseres  Verbandes,  Geheimen  Finanzrat
1)r.  Huaenberg.  zugestellte  Eingabe  vom  26.  März  d.  I.  ist  an  die
unterzeichnete  Geschäftsführung  weiter  gegeben  worden.  Wir  werden
binnen  kurzem  darauf  zurückkommen.
Mit  Glückauf!
Die  Geschäftsführung.  I.  A.:  Kratz.
*  :|=  *
Da  die  versprochene  Antwort  lange  auf  sich  warten  ließ,
erinnerten  die  Vcrbandsvorstände  am  23.  April  den  Zechenverband ­
  an  den  Bescheid.  Endlich  ging  er  am  27.  April  ein.
Er  war  rund  ablehnend  tind  lautete:
Ihr  Antrag  auf  Gewährung  einer  Teuerungszulage  in  Höhe  von
60  Pf.  für  den  verheirateten  und  40  Pf.  für  den  unverheirateten  Arbeiter ­
  wird  mit  der  für  die  Belegschaften  infolge  der  Steigerung  der
Lebensmittelpreise  gegenwärtig  bestehenden  schwierigen  Lage  wie  mit
dem  Hinweis  auf  de  amtliche  Lohnstatistik  begründet,  die  für  das  letzte
Jahresviertel  1914  gegenüber  dem  2.  Viertel  einen  Lohnrückgang  von
durchschnittlich  19  Pf.  für  eine  Schicht  erkennen  lassen.
Nach  den  Rückfragen,  die  wir  bei  den  uns  angeschlossenen  Zechen
gehalten  haben,  glauben  wir,  daß  hierbei  die  durch  den  Krieg  hervorgerufene ­
  Verschiebung  in  der  Zusammensetzung  der  Belegschaft,  sowie
die  inzwischen  bereits-  wieder  eingetretene  und  sich  seit  Wochen  ununterbrochen ­
  fortsetzende  Erhöhung  der  Löhne  nicht  ausreichend  berücksichtigt ­
  wird.
.  Da  uns  das  Ergebnis  der  Erhebungen,  die  über  diese  Fragen  von
den  Zechenverwaltungen  eingeleitet  sind  und  die  in  Kürze  zu  erwartende
Lohnstatistik  für  das  1.  Vierteljahr  1916  noch  nicht  vorliegen,  möchten
wir  die  zahlenmäßige  Begründung  unserer  obigen  Auffassung  bis  zum
Fertigwerden  dieser  Unterlagen  verschieben  und  werd  n  demgemäß  auf
Ihre  Eingabe  zurückkommen.
Gegen  die  Gewährung  einer  Teuerungszulage  sprechen  nach  den
Aeußerungen,  die  uns  von  den  Zechenverwaltungen  zugegangen  sind,
grundsätzliche  Bedenken  schwerwiegender  Art.
Die  beantragte  Zulage  von  40  bis  60  Pf.  für  die  Schicht  würde
die  Förderung  um  etwa  60  bis  76  Pf.  für  die  Tonne  verteuern,  bei
        <pb n="67" />
        der  großen  Ungleichheit  in  der  finanziellen  Leistungsfähigkeit  der
einzelnen  Bergbaugesellschaften  unseres  Bezirkes  den  meisten  Zechen
jede  Verdienstmöglichkeit  nehmen  und  vollends  nicht  zu  tragen  sein
von  solchen  Werken,  die  schon  jetzt  mit  Verlust  arbeiten.
Zum  anderen  wird  auch  eine  gerechte  und  billige  Durchführung
der  vorgeschlagenen  Maßnahme  wegen  der  Verschiedenheit  in  der  Höhe
der  verdienten  Löhne  und  der  Lebensmittelpreise  für  unmöglich  gehalten ­
  und  auch  darauf  hingewiesen,  daß  das  Interesse,  aus  eigener
Kraft  für  die  Möglichkeit  gleicher  und  erhöhter  Lebenshaltung  zu
sorgen,  individuell  recht  verschieden  ist.
Schließlich  ist  es  eine  bekannte  Tatsache,  daß  derartige  schematische
Lohnerhöhungen  leicht  verstärkend  auf  die  Tendenz  zur  Erhöhung  der
Preise  des  Lebensunterhaltes  wirken.
Glück  auf!
Z  e  ch  e  n  v  e  r  b  a  n  d.
Der  Vorstand:  Hugenberg.  Die  Geschäftsführung:  Loewenstein.
4  *  *
Tie  AbIehnun  g  der  Teuerungszulage  durch  die  Wcrksbesitzer
  veranlaßte  die  vier  Verbandsvorstände,  den  Minister  für
Handel  und  Gewerbe,  Dr.  Sydow,  um  eine  weitere  Besprechung
über  die  Lohnfrage  zu  ersuchen.  Diese  fand  am  7.  Mai  1915
im  Handelsministerium  statt.  Der  Minister  erklärte  zusammenfassend: ­
  Er  erkenne  mit  Rücksicht  auf  die  stark  verteuerte  Lebenshaltung ­
  rückhaltlos  die  Notwendigkeit  einer  Lohnerhöhung  an.
Auf  den  fiskalischen  Werken,  das  wisse  er  bestimmt,  seien  die
Löhne  seit  Jahresbeginn  im  Steigen  begriffen  und  diese  Tendenz ­
  werde  von  der  Verwaltung  weiter  gefördert.  Soweit  er
Kenntnis  von  den  Privatzechen  habe,  seien  auch  dort  die  Löhne
seit  Jahresbeginn  gestiegen.  Von  März  1916  liege  das  Ergebnis
der  Lohnstatistik  zwar  noch  nicht  vor,  aber  nach  seiner  Ueberzeugung ­
  dürfte  die  Lohnsteigerung  angehalten  haben.  Das  Ergebnis ­
  der  Lohnstatistik  für  das  1.  Vierteljahr  1916  bleibe  daher
abzuwarten.

Eingabe  der  Vorstände  der  vier  Verbände  der  Bergarbeiter
Deutschlands  um  Ergänzung  der  Bundesratsvcrordnung  vom
3.  Dezember  1914  betreffend  Wochenbeihilfe.
B  o  ch  u  m  ,  den  14.  April  1916.
An  den  hohen  Bundesrat,  z.  H.  des  Herrn  Stellvertreters  des
Reichskanzlers,  Sr.  Exzellenz  Dr.  Delbrück,  Berlin.
Die  ergebenst  unterzeichneten  Vorstände  der  Bergarbeiterverbände ­
  richten  an  den  hohen  Bundesrat  die  Bitte,  die  nebenbenannte ­
  Bundesratsverordnung  gemäß  dem  Beschlusse  des
        <pb n="68" />
        70

Reichstages  vom  18.  März  1915  zu  ergänzen.  Dieser  Beschluß
—  Drucksache  Nr.  56  ll  s  1  •—  lautet:
Den  Herrn  Reichskanzler  zu  ersuchen,  1.  die  Bekanntmachung
betreffend  Wochenbeihilfe  während  des  Krieges  vom  3.  Dezember  dahin ­
  auszudehnen,  daß  die  Wochenbeihilfe  allgemein  gewährt  wird,  wenn
der  Ehemann  bis  Ausbruch  des  Krieges  ein  Einkommen  von  weniger
als  2500  Mark  bezogen  hat.
Es  unterliegt  wohl  keinem  Zweifel,  daß  der  Sinn  des  §  1
der  genannten  Bundesratsverordnung  dem  angeführten  Beschluß
des  Reichstages  entspricht,  wonach  allen  Frauen  eine  Wochenbeihilfe ­
  zugestanden  werden  soll,  deren  Männer  vor  Kriegsausbruch ­
  in  einem  Versicherungspflichtigen  Betrieb  gearbeitet  und
nicht  mehr  als  2500  Mk.  verdient  haben,  aber  dennoch  ist  eine
wörtliche  Ergänzung  des  Beschlusses  notwendig,  sollen  nicht  eine
Anzahl  Frauen  rheinisch-westfälischer  Bergarbeiter  von  der
Wohltat  der  Wochenbeihilfe  ausgeschlossen  werden.
Der  Allg.  Knappschaftsverein  Bochum,  in  dem  alle  im  rheinisch-westfälischen ­
  Bergbau  beschäftigten  Bergarbeiter  gegen
Krankheit  versichert  sein  müssen,  hat  in  seinen  Satzungen  (§  9)
jedoch  die  Bestimmung,  daß  Leute,  die  bei  ihrer  Anlegung  vom
Arzt  als  nur  „zum  Teil  noch  erwerbsfähig"  befunden  werden,
sich  von  her  Krankenversicherung  befreien  lassen  müssen,  ehe  sie
angelegt  werden.  Dabei  handelt  es  sich  durchaus  nicht  immer
um  ältere  oder  wirklich  kranke  Leute,  sondern  auch  um  jüngere
und  —  wie  der  jetzige  Krieg  bewiesen  hat  —  um  gesunde  Leute.
Bergleute,  die  sich  von  der  Krankenversicherungspflicht  befreien
lassen  mußten,  wurden  von  den  Herren  Stabsärzten  als  gesund
befunden,  zum  Kriegsdienst  eingezogen  und  widerstehen  tatsächlich ­
  allen  Strapazen  des  Krieges.  Daß  aber  felddiensttaugliche ­
  Leute,  die  vorher  in  gewerblichen  Betrieben  beschäftigt,
auch  versicherungspflichtig  waren,  unterliegt  keinem  Zweifel  und,
sofern  der  Allg.  Knappschaftsverein  bei  solchen  Leuten  die  Befreiung ­
  von  der  Krankenversicherungspflicht  erzwungen  hat,  liegt
ein  Verstoß  gegen  die  Reichsversicherungsordnung  vor.
Nur  ein  Beispiel:  Der  Bergmann  Emil  Petsch  aus  Massen
bei  Dortmund,  Reckerdingsweg  72,  wurde  als  Ersatzrekrut  ausgehoben ­
  und  am  28.  Dezember  nach  Köln  zum  Jnf.-Rgt.  39  eingezogen. ­
  Nach  zweimonatiger  Ausbildung  ist  P.  am  2.  März
mit  seinem  Truppenteil  nach  dem  östlichen  Kriegsschauplatz  ausgerückt ­
  und  kämpft  seither  in  der  Front.  Frau  P.  hat  am
22.  Januar  1915  einem  Kinde  das  Leben  geschenkt  und  daraufhin
beim  Allg.  Knappschaftsverein  als  derjenigen  Krankenkasse,  der
ihr  Mann  gesetzlich  angehören  mußte,  den  Antrag  auf  Gewährung ­
  der  Wochenbeihilfe  gestellt.  Diesen  Antrag  hat  die
        <pb n="69" />
        Verwaltung  des  Allg.  Knappschaftsvereins  unterm  26.  Februar
mit  folgender  Begründung  abgelehnt:
„Nach  der  Bundesratsverordnung  vom  3.  Dezember  1914  ist  der
Anspruch,  auf  Kriegswochenbeihilfe  u.  a.  davon  abhängig,  daß  der  Ehemann ­
  der  Wöchnerin  unmittelbar  vor  seinem  Diensteintritt  (Kriegsdienst) ­
  mindestens  sechs  Wochen  lang  Mitglied  einer  Krankenkasse  war.
Ihr  Ehemann  ist  jedoch  seit  1910  von  der  Krankenversicherungs-Pflicht
  befreit  und  war  mithin  kein  Mitglied  der  Krankenkasse.
Wochenhilfe  kann  hiernach  nicht  gezahlt  werden.  Gegen  diesen
Bescheid  können  Sie  die  Entscheidung  des  Versicherungsamtes  Ihres
Wohnortes  anrufen."
Das  gegen  diesen  Bescheid  um  Rat  befragte  Versicherungsamt ­
  für  den  Landkreis  Hamm  erklärte  sich  außerstande,  den
Allgemeinen  Knappschaftsverein  anzuweisen  oder  bei  einer  schriftlichen ­
  Berufung  zu  verurteilen,  die  Wochenbeihilse  auch  solchen
Frauen  zu  gewähren,  deren  Männer  von  der  Krankenversicherung
befreit  waren,  weil  die  Bundesratsverordnung  dazu  keine  Handhabe ­
  biete.  Daß  in  diesem  Falle  —  und  deren  liegen  eine  Menge
vor  —  die  Reichsversicherungsordnung  übertreten  wurde  und
daß  die  erzwungene  Befreiung  von  der  Krankenversicherung
auf  einem  groben  Irrtum  des  untersuchenden  Knappschaftsarztes
beruht,  gab  das  Versicherungsamt  zu,  bedauerte  aber,  wegen  der
Lücke  in  der  Bundesratsverordnung  nichts  für  die  geschädigte
Frau  tun  zu  können.
Wir  bitten,  noch  folgendes  zu  beachten:  Nicht  in  die
Krankenkasse  aufgenommene  oder  aus  dieser  gestrichene  Arbeiter
gibt  es  eben  nirgendwo  mehr  als  im  Ruhrbergbau.  Leider  vergißt ­
  der  sonst  so  umfangreiche  Geschäftsbericht  des  Bochumer
Knappschaftsvereins,  die  Zahl  genau  anzugeben.  Man  muß  sie
aus  anderen  Zahlen  herausrechnen.
Im  Jahre  1913  betrug  die  Belegschaftsziffer  im  Bereiche
des  Bochumer  Vereins  409  271  Mann.  Davon  gehörten  336  63h
der  Pensionskasse  als  Mitglied  an.  An  Invaliden  waren  33  881
vorbanden.  Es  bleiben  demnach  noch  38  856  Ruhrbergleute
übrig,  welche  der  Pensionskasse  nicht  angehörten.  Hierunter
zählen  allerdings  die  noch  nicht  16  Jahre  alten  jugendlichen  Arbeiter. ­
  Ferner  solche,  welche  im  Alter  von  über  40  Jahren  auf
den  Gruben  neu  angelegt  wurden.  Beide  Gruppen  werden  zusammen ­
  im  höchsten  Falle  10-  bis  16  000  Mann  zählen.  Es
bleiben  somit  immer  noch  gut  26  000  Bergleute  übrig,  die  von
der  Bochumer  Knappschaft  gezwungen  wurden,  sich  aus  der
Krankenkasse  streichen  zu  lassen.  Das  macht,  auf  die  Gesamtheit
der  Belegschaften  verrechnet,  durchschnittlich  6  bis  7  Prozent  aus.
Ein  so  hoher  Prozentsatz  der  aus  der  Krankenkasse  Gestrichenen
        <pb n="70" />
        72

ist  in  keiner  anderen  Krankenkasse  Deutschlands  anzutreffen.
Der  Bochumer  Verein  will  nur  kerngesunde  Leute  als  Mitglieder
haben.  Wie  hoch  er  seine  Ansprüche  schraubt,  hat  sich  gerade
jetzt  durch  den  Krieg  besonders  kratz  herausgestellt.  Viele  von
den  aus  der  Krankenkasse  Herausgeworfenen  sind  jetzt  einberufen. ­
  Wären  sie  wirklich  so  krank,  wie  sie  der  Bochumer
Verein  zum  Zwecke  des  Herauswurfs  hinstellte,  dann  müßten  sic
schon  längst  als  halbtot  wieder  zurückgekommen  sein.  Aber  weit
gefehlt.  Viele  von  ihnen  sind  von  den  Militärärzten  für
felddienstfähig  erklärt  und  liegen  in  den  Schützengräben.  In  den
Akten  der  Bochumer  Knappschaft  aber  stehen  diese  Leute  immer
noch  als  „nicht  aufnahmefähig  zur  Krankenkasse"  verzeichnet.
Der  Knappschaftsarzt  fand  bei  ihnen  bei  der  Aufnahme  der  bergmännischen ­
  Tätigkeit  oder  in  den  ersten  fünf  Jahren  der  Ausübung ­
  derselben  irgend  einen  kleinen  körperlichen  Mangel,  der
sie  „leicht  zu  Krankheiten  geneigt"  mache,  und  darum  suchte  man
sie  aus  der  Kasse  los  zu  werden.  Gelegenheit  zum  Streichen  aus
der  Kasse  bietet  sich  besonders  dann,  wenn  der  Bergmann  in  den
ersten  fünf  Jahren,  wo  er  als  Mitglied  der  Pensianskasse  eingeschrieben ­
  ist,  einen  Krankenschein  nimmt.  In  diesem  Falle
kann  er  gegen  seinen  Willen  spielend  leicht  Berginvalide  werden,
aber  —  Invalide  ohne  Pension.  Er  kann  das  in  dieser  Zeit
leichter  werden,  weil  der  Verein  im  Falle  der  Jnvaliditätserklärung
  nicht  nur  den  „zu  Krankheiten  neigenden  Mann"  los
wird,  sondern  auch  noch  dessen  eingezahlte  Pensionskassenbeiträge
behalten  kann.
Bei  Schaffung  der  Reichsversicherungsordnung  wurde  uns
vorgehalten,  daß  die  neuen  Bestimmungen  ein  Fortschritt  und
nach  ihnen  das  Hinauswerfen  aus  den  Knappschaftskrankenkassen
.erschwert  sei.  Wir  haben  das  bestritten  und  leider  Recht  behalten. ­
  Obschon  die  neuen  Bestimmungen  ihre  Entstehung  in
erster  Linie  der  Praxis  des  Bochumer  Vereins  verdanken,  ist
durch  sie  doch  nicht  das  Geringste  geändert  worden.  Im  Gegenteil. ­
  die  Befreiungen  von  der  Krankenversicherungspflicht  haben
in  dieseni  Verein  eher  zu-  als  abgenommen.
In  Friedenszeiten  sind  die  nicht  der  Krankenkasse  angehörenden ­
  Bergleute  recht  häufig  der  Armenkasse  zur  Last  gefallen.
Jetzt  in  der  Kriegszeit  hat  der  Verein  durch  seine  Praxis  auch
die  Krieger  und  deren  Familien  geschädigt.  Es  gibt  für  die  von
der  Krankenversicherungspflicht  befreiten  Kriegsteilnehmer  im
Falle  der  Verwundung  oder  des  Todes  weder  Kranken-  noch
Sterbegeld  und  für  die  Frau  keine  Wöchnerinnenunterstützung.
Hoffentlich  veranlassen  die  jetzigen  Erscheinungen  die  Behörde ­
  zum  Eingreifen.  Nach  unserer  Meinung  hätten  felddienstfähige ­
  Leute  der  Krankenkasse  als  Mitglied  anzugehören.
        <pb n="71" />
        73

Sollen  die  Frauen  vor  Schaden  bewahrt  bleiben  und  soll
die  Bundesratsverordnung  ihrem  sozialpolitischen  Zweck  vollauf
genügen,  ist  eine  Ergänzung  des  §  1  im  Sinne  unserer  Eingabe
erforderlich,  und  ersuchen  wir  ergebenst  um  dahingehende  Berücksichtigung. ­

Mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
Gewerkverein  christlicher  Bergarbeiter  Deutschlands.
Polnische  Bcrufsvcreinigung  (Abteilung  Bergarbeiter).
Gewerkverein  der  Bergarbeiter  (Hirfch-Duncker).
Dieser  Eingabe  war  ein  Erfolg  beschieden.  Laut  Verordnung ­
  des  Bundesrats  vom  23.  April  1915  wird  die  Wochenbeihilfe ­
  allen  Wöchnerinnen  gewährt,  deren  Ehemänner  Kriegsdienste ­
  leisten  und  minderbemittelt  sind  oder  deren  Jahres-Einkommen
  2600  Mark  nicht  überstiegen  hat.

Gegen  die  völlige  Aufhebung  des  Versammlungsrechts
wandten  sich  folgende  Eingaben:
Bochum,  den  30.  April  1915.  ■
An  Seine  Exzellenz  den  kommandierenden  General  des  7.  Armeekorps ­
  Freihcrrn  von  Gay  l,  Münster.
Ew.  Exzellenz!
Als  Vertreter  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands
erlauben  sich  Unterzeichnete,  Ew.  Exzellenz  auf  folgenden  Vorgang ­
  aufmerksam  zu  machen,  der  uns  nicht  geeignet  erscheint,
zur  Beruhigung  der  Bergarbeiter  beizutragen.
Der  Vertrauensmann  unserer  Verwaltungsstelle  in  Hiesfeld ­
  ersuchte  bei  der  Bürgermeisterei  Dinslaken  um  die  Erlaubnis, ­
  am  18.  April  eine  Mitgliederversammlung  abhalten  zu
dürfen.  Die  Erlaubnis  wurde  auch  erteilt,  doch  ist  das  Schreiben
derart  abgefaßt,  daß  es  bei  den  Mitgliedern  der  Verwaltungsstelle ­
  Erstaunen,  ja  sogar  Beunruhigung  hervorrufen  mußte.
Es  lautete:
„Dinslaken,  den  17.  April  1918.
An  den  Vorstand  der  Zahlstelle  des  deutschen  Bergarbeiterverbandes
hier.
Die  Abhaltung  einer  Mitgliederversammlung  am  18.  d.  Mts.,
vorm.  10  Uhr,  im  Lokale  von  Büchner,  Hünxerstraße,  ist  seitens  des
Herrn  Landrats  unter  der  Bedingung  genehmigt  worden,  daß  nur  die
        <pb n="72" />
        74

angemeldeten  Gegenstände  verhandelt  und  daß  insbesondere  weder  eine
Kritik  der  Regieru'ngsmatznahmen  noch  eine  Erörterung  der  Lohnfrage
  stattfinden  darf.  Unterschrift  unleserlich."
Ta  wir  in  unseren  Zahlstellenversammlungen  in  der  Kriegszeit ­
  jede  Kritik  der  Regierungsmaßnahmen  vermeiden,  so  hätte
es  des  Hinweises,  daß  eine  solche  nicht  stattfinden  darf,  nicht
bedurft.  Daß  aber  über  Lohnfragen  nicht  gesprochen  werden  soll,
scheint  uns  eine  Maßnahme  des  Herrn  Landrats  zu  sein,  die
sicher  nicht  die  Billigung  Ew.  Exzellenz  finden  wird.
Da  die  gewerkschaftlichen  Organisationen  der  Bergarbeiter
-  wie  Ew.  Exzellenz  durch  die  Zeitungen  bekannt  ist  —  eine
Eingabe  an  den  Bergbaulichen  Verein  gerichtet  haben,  in  der  in
Anbetracht  der  verteuerten  Lebenshaltung  um  eine  Teuerungszulage ­
  ersucht  wird,  ist  es  selbstverständlich,  daß  diese  Frage  ruhig
und  sachlich  auch  in  den  Mitgliederversammlungen  besprochen
werden  muß.  Dies  muß  auch  schon  deshalb  geschehen,  soll  die
Aufregung,  die  sich  der  Bergarbeiter  anläßlich  der  Rede  des
Herrn  Kommerzienrats  Kirdorf  bemächtigte,  nicht  zu  stark
werden.  Wir  sind  überzeugt  davon,  daß  Ew.  Exzellenz  über  die
Behandlung  der  Lohnfrage  in  Mitgliederversammlungen  nichts
einzuwenden  haben  und  geben  uns  der  Hosfnung  hin,  daß  dahingehende ­
  Anweisungen  an  die  hochwohllöblichen  Landratsämter
ergehen.
Im  Voraus  Ew.  Exzellenz  dafür  unseren  verbindlichsten
Dank  sagend  und  einer  geneigten  Antwort  entgegensehend,
zeichnen
mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
Der  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.

Betrifft  Beschwerde  über  Verbote  von  Versammlungen  und  Disknssionen
  in  der  Lohnfrage  in  Bergarbeiter-  und  Mitgliederversammlungen. ­

B  o  ch  u  in,  den  11.  Juni  1916.
An  das  Generalkommando  des  7.  Arnieekorps
in  Münster.
Unser  Vertrauensmann  Kopiejewski  in  Brambauer  bei
Dortmund  hatte  für  Sonntag,  den  6.  Juni,  eine  Mitgliederversammlung ­
  für  vormittags  1l  Uhr  einberufen.  Als  Tagesordnung ­
  hatte  er  bei  der  Polizei  angegeben:  „Die  Bergarbeiter
und  der  Krieg."  Daraufhin  verlangte  die  Polizei  das  Manuskript ­
  von  dem  Referat.  Als  Referent  war  unser  Vorstandsmitglied ­
  Fr.  W  a  I  d  h  e  ck  e  r,  Bochum,  vorgesehen.  Daraufhin
        <pb n="73" />
        —  75  —
änderte  der  Vertrauensmann  die  Tagesordnung  bezw.  das
Thema  dahin  ab,  daß  der  Referent  über  Verbandsangelegenheiten ­
  sprechen  würde.  Nachdem  die  Polizei  auf  dem  dortigen
Amt  noch  Schwierigkeiten  machte,  indem  dem  Einberufer  gesagt
wurde,  es  sei  zu  spät,  trotzdem  noch  ziemlich  zwei  Tage  Zeit  bis
zur  fraglichen  Versammlung  waren,  ging  der  Kassierer  Romberg
von  unserer  Zahlstelle  Brambauer  zum  Landratsamt  nach  Dortmund. ­
  Dort  wurde  nach  zweistündigen  Verhandlungen  und
telephonischen  Rückfragen  die  fragliche  Versammlung  mit  den
folgenden  Bedingungen  genehmigt:  Erstens  dürfe  nicht  über
den  Krieg,  zweitenss  nicht  über  politische  Angelegenheiten  und
drittens  nicht  über  die  Lohnfrage  und  Teuerungszulagen  gesprochen ­
  werden.  In  der  Versammlung  hat  dann  auch  der  überwachende ­
  Gendarm  noch  besonders  darauf  aufmerksam  gemacht,
daß  er  Auftrag  habe,  nicht  über  die  Lohnfrage  sprechen  zu  lassen.
In  Essen  verbot  man  eine  öffentliche  Versammlung  am
29.  Mai,  in  welcher  der  Landtagsabgeordnete  Hue  reden  sollte,
vollständig.
Da  diese  Eingriffe  nicht  nur  ganz  unberechtigt  sind,  sondern,
statt  Beruhigung  zu  schassen,  geradezu  den  Burgfrieden  stören,
indem  sich  die  Bergarbeiter  über  die  unberechtigte  Rechtlosmachung
  aufregen,  so  daß  leicht  die  Allgemeinheit  geschädigt
werden  kann,  ersuchen  wir  ebenso  höflich  wie  dringend,  diese  Verbote ­
  aufzuheben  und  alle  Polizeiämter  anzuweisen,  solche  unberechtigte ­
  und  schädliche  Verbote  zu  unterlassen.  Die  Forderung
einer  Teuerungszulage  für  die  Bergarbeiter  ist  in  Anbetracht
der  stark  erhöhten  Kohlenpreise  mehr  als  berechtigt.  Die  Höhe
der  geforderten  Zulage,  60  Pf.  pro  i  Schicht  für  Verheiratete
und  40  Pf.  für  Ledige,  wäre  nur  ein  ganz  geringer  Ausgleich
für  die  nieist  hundert  und  mehr  Prozent  verteuerten  Lebensmittel
des  Bergmanns.  Gemüse,  Kartoffeln,  Speck  und  sonstiges
Schweinefleisch  sind  meist  mehr  als  doppelt  so  teuer  wie  vor  dem
Kriege.  Eine  Anzahl  Zechen  in  Westfalen  haben  ähnlich  hohe
Zulagen  bewilligt.  In  den  Außenrevieren  war  das  fast  durchweg ­
  der  Fall.  Aber  einige  Zechen  in  Rheinland-Westfalen
weigern  sich  entschieden,  nennenswerte  Zulagen  zu  bewilligen.
Wo  das  der  Fall  ist,  wollen  und  müssen  dann  die  Arbeiterausschüssc
  in  Belegschasts-  oder  Mitgliederversammlungen  über  die
Verhandlung  des  Arbeiterausschusses  mit  der  Zechenverwaltung
berichten.  Die  von  uns  hingesandten  Referenten  wirken  nicht
aufhetzend,  sondern  im  Gegenteil.  Sie  setzen  den  Leuten  auseinander, ­
  daß  zur  Zeit  das  Streiken  nicht  angängig  ist,  daß  die
Arbeiter  ihre  berechtigten  Forderungen  nur  aus  friedlichem
Wege  vertreten  und  erreichen  können.  Wo  solche  Versammlungen
stattfanden,  sind  die  Arbeiter  nicht  erregter  geworden,  sondern
        <pb n="74" />
        das  Gegenteil.  Wenn  ihnen  die  ganze  Sachlage  im  Referat  auseinandergesetzt ­
  wird,  beruhigen  sie  sich  und  beschließen  meist
daß  die  Ausschüsse  oder  Organisationsvertreter  beauftragt
werden,  mit  den  Zechenverwaltungen  oder  den  Behörden  weiter
zu  verhandeln,  um  noch  zu  einer  Verständigung  zu  gelangen.
Ein  Teil  der  kürzlich  in  anderen  Revieren  ausgebrochenen  sogenannten ­
  wilden  Bergarbeiterstreiks  sind  durch  das  Eingreifen
der  Organisationsvertreter  beigelegt  worden,  so  auch  der  letzte
Streik  im  schlesischen  Neuroder  Bezirk.  Hätten  die  Organisationsvertreter ­
  vorher  schon  in  Versammlungen  die  betreffenden ­
  Arbeiter  aufklären  können,  wäre  es  sicher  nicht  zu  Streiks
gekommen.  Wo  Organisationsvertreter  während  des  Krieges
in  Versammlungen  sprachen,  ist  es  nirgends  zu  Streiks  gekommen.
  Das  beweist  das  oben  angeführte  zur  Genüge.  Die  Bergarbeiter ­
  haben  allgemein  das  Gefühl,  daß  sie  ganz  unnötig  mit
so  geringen  Löhnen  abgespeist  werden,  welche  bei  der  Teuerung
nicht  ausreichen,  sich  und  die  Familie  gehörig  zu  ernähren.
Nachgewiesenermaßen  werden  auch  jetzt  noch  in  Rheinland-Westfalen ­
  viele  Hauer  trotz  ihres  Fleißes  mit  Löhnen  von  wenig
über  6  Mark,  ja  einige  sogar  noch  mit  weit  unter  5  Mark  Lohn
pro  Schicht  abgespeist.  Mehr  als  5  bis'  6  Ueberschichten  im
Monat  zu  verfahren,  sind  die.  meisten  Bergarbeiter  bei  der  so
schweren  Arbeit  beirn  besten  Willen  nicht  imstande,  weil  dann  die
Gesundheit  leidet  und  eine  größere  Anzahl  Krankfeierschichten
die  Folge  sind.  Bei  einigermaßen  gutem  Willen  sind  die  Bergherren ­
  zurzeit  in  der  Lage,  mehr  Lohn  zahlen  zu  können.  In
Anbetracht  der  ernsten  Lage,  in  der  sich  Deutschland  befindet,
sollten  die  Behörden  eifrig  bemüht  sein,  den  Bergarbeitern  zu
wohlverdienten  besseren  Löhnen  zu  verhelfen.  Aber  durch  diese
Versammlungsverbote,  wie  kürzlich  in  Essen,  und  durch  das  Verbot, ­
  über  Lohnfragen  in  Bergarbeiterversammlungen  zu  debattieren, ­
  so  wie  das  in  Dortmund  und  auch  anderwärts  geübah,
werden  die  Gemüter  erregt.  Die  Stimmung  überträgt  sich
auch  ans  die  Kameraden  im  Schützengraben,  weil  sie  das  hartnäckige ­
  Verhalten  der  Bergherren  und  die  Verbote  der  Behörden
als  großes  Unrecht  empfinden.  Eine  solche  Stimmung  länger
zu  erzeugen,  kann  nicht  zum  Nutzen,  sondern  muß  zum  Schaden
Deutschlands  ausschlagen.  Wir  haben  im  Interesse  der  Allgemeinheit ­
  oft  genug  gewarnt,  so  auch  kürzlich  das  Parlament
auf  die  unliebsamen  Vorgänge  aufmerksam  gemacht.  Wir  und
die  Arbeiter  im  Allgemeinen  haben  während  des  Krieges  auch
die  vaterländischen  Pflichten  voll  und  ganz  erfüllt.  Das  ist
wiederholt  auch  von  oben  anerkannt  worden.  Tun  die  Herren
Arbeitgeber  zur  schweren  Stunde  ihre  Pflicht  auch  gegenüber
dem  schwer  arbeitenden  Bergmann,  so  wird  sich  alles  zum  besten
        <pb n="75" />
        wenden.  Wird  aber  durch  sprödes,  herrisches  Wesen  der  Arbeiter
abgestoßen,  sieht  er  sich  mißachtet  und  benachteiligt,  so  kann  das
die  Gesamtlage  nur  benachteiligen,  was  alle  tief  bedauern
müßten.
Aus  allen  diesen  Gründen  bitten  wir  das  hohe  Generalkommando,
  die  fraglichen  Versammlungsverbote  und  Verbote  von
Debatten  über  die  Lohnfrage  und  Teuerungszulage  aufzuheben
und  zukünftig  durch  bestimmte  Anweisungen  den  Polizeibehörden ­
  solche  schädliche  Verbote  unmöglich  zu  machen.
Es  zeichnet  ehrerbietigst!
Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
*  *  *  ,
Die  Antwort  des  Generalkommandos  auf  diese  Beschwerden
lautete  .  Münster,  den  17.  Juni  1918.
An  den  Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands
zu  Händen  des  Herrn  Vorsitzenden  H.  Sachse,  M.  d.  R.,  Bochum.
Auf  den  Antrag  vom  11.  d.  Mts.  erwidere  ich  dem  Verbände  ergebenst, ­
  daß  ich  bereits  am  29.  Mai  d.  I.  in  einem  Schreiben  an  die
Herren  Regierungspräsidenten  Stellung  zu  der  angeregten  Frage  genommen ­
  habe.  Ich  habe  denselben  mitgeteilt,  daß  ich  die  Besprechung
wirtschaftlicher  Fragen,  zu  denen  auch  die  Lohnsrage  zu  rechnen  sei,
nicht  grundsätzlich  aus  den  Verhandlungen  ausschalten  möchte,  wenn
die  Erörterung  sich  nur  von  Hetzerei  und  Wühlerei  fernhalte.  Das
werde  dadurch  zu  erreichen  sein,  daß  die  Polizeibehörden  in  weitgehendeni
  Maße  von  dem  Rechte  der  Ueberwachung  und  nötigenfalls  der
Schließung  der  Versammlung  Gebrauch  niachteu.  Auch  werde  sich  unter
Umständen  empfehlen,  sich  von  dem  Leiter  der  Versammlung  oder  dem
Redner  vorher  den  Gedankengang  angeben  zu  lassen  und  ihn  ernstlich
zu  ermahnen,  daß  er  die  Ausdehnung  des  Vortrages  und  des  Meinungsaustausches ­
  nicht  über  das  gestattete  Thema  hinaus  ausdehne.
Ich  muß  dabei  allerdings  erwarten,  daß  diesen  Bedingungen  entsprochen ­
  wird,  daß  sich  insbesondere  die  Vortragenden  jeder  Anregung
zu  Ausständen  oder  Aufhetzung  verschiedener  Bevölkerungskreise  gegeneinander ­
  streng  enthalten  und  ferner  die  Grenzen  des  von  der  Polizei
genehmigten  Themas  genau  innegehalten  werden.
Der  kommandierende  General,  von  G  a  y  I.
H  #  *
B  o  ch  ii  m,  den  18.  Jnni  1915.
An  das  Generalkommando  des  7.  Armeekorps  in  Münster.
Im  Anschlüsse  an  unsere  Eingabe  vom  11.  Juni  d.  I.  betr.
Verbot  von  Debatten  über  die  Lohnstage  und  Teuerungszulage
in  Belegschafts-  und  Mitgliederversammlungen  senden  wir  den
        <pb n="76" />
        78  —

angefügten  Bericht  von  einer  solchen  Belegschaftsversammlung,
welche  am  13.  d.  Mts.  in  Langendreer  für  die  Belegschaft  der
Zeche  Bruchstratze  stattfand,  zur  Kenntnisnahme.  Trotzdem  die
Belegschaft  über  verschiedene  Vorkommnisse  etwas  aufgeregt  ist
(wurde  doch  dort  kürzlich  von  einem  Steiger  ein  70-jähriger
Mann  geprügelt,  welcher  schon  38  Jahre  auf  dieser  Zeche  ist),
verlief  die  Versammlung  musterhaft  und  wirkte  beruhigend,
wie  uns  unser  Berichterstatter  bestätigt.
Im  Dortmunder  Bezirk  hingegen  hat  die  Stadtbehörde  für
eine  Versammlung  am  13.  d.  Mts.  alle  möglichen  Bedingungen
gestellt,  welche  mehr  beunruhigend  als  beruhigend  wirkten.
Wir  bitten  nochmals  der  Abhaltung  solcher  Versammlungen
keine  Hindernisse  in  den  Weg  zu  legen  und  bitten  nochmals  um
geneigten  Bescheid.
Der  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands,
Langendreer.  Am  13.  d.  Mts.  tagte  hier  eine  Belegschaftsversammlung ­
  der  Zeche  Bruchstratze,  in  welcher  der  Arbeiterausschutz  Bericht
erstattete  über  die  Verhandlungen  des  Ausschusses  mit  der  Zechenverwaltung ­
  betreffs  einer  Lohnerhöhung.  Der  Arbeiterausschutz  erklärte, ­
  die  Zechenverwaltung  behaupte,  der  Lohn  sei  in  verschiedenen
Steigerrevieren  schon  um  30  bis  50  Pf.  und  mehr  gestiegen.  Der  Herr
Inspektor  Alfermann  habe  aber  auch  erklärt,  der  Lohn  solle  bis  zum
1.  Juli  d.  I.  um  noch  mehr  steigen,  wie  die  Arbeiterverbände  gefordert
hätten.  Auf  eine  spezielle  Berechnung  der  Teuerungszulage  wolle  sich
die  Werksverwaltung  aber  nicht  einlassen.  Inspektor  Alfermann,  der
mit  mehreren  Beamten  der  Versammlung  beiwohnte,  bestätigte  die
Richtigkeit  der  vom  Ausschutz  gemachten  Angaben.  Als  aber  auch  er
behauptete,  in  einigen  Steigerrevieren  sei  der  Durchschnittslohn  um
40  bis  58  Pf.  pro  Schicht  im  Vormonat  gestiegen,  trotzdem  die  Arbeitsleistung ­
  zurückgegangen  sei,  erntete  er  einen  stürmischen  Widerspruch
der  Versammelten.  Es  kamen  dann  mehrere  Arbeiter  zum  Wort,
die  von  einer  Lohnerhöhung  noch  nichts  gemerkt  hatten.  Es  wurde  behauptet, ­
  datz  noch  sehr  viele  gelernte  Arbeiter  einen  Lohn  von  5—6,50
Mark  hätten  und  dieser  auch  ausgezahlt  worden  sei.  Sehr  oft  fehle  es
an  Holz  und  sonstigem  Material.  Ebenso  sei  das  Sprengmaterial
miserabel  in  der  Wirkung,  ja  man  habe  selbst  äußerst  viel  Versager.
Der  eventuelle  Zurückgang  der  Leistung  sei  wohl  zum  größten  Teil
auf  diese  Mängel,  aber  allerdings  auch  auf  die  Teuerung  der  Lebensmittel ­
  und  der  damit  verbundenen  schlechteren  Ernährung  der  Arbeiter
zurückzuführen.  Es  folgte  dann  eine  Aussprache  zwischen  dem  Herrn
Inspektor  und  dem  Kameraden  Manekellex.  Letzterer  untersuchte  die
Frage,  ob  die  Deutsch-Luxemburgische  Bergwerks-  und  Hütten-Aktien-Gesellschast
  nicht  doch  etwas  mehr  für  die  Arbeiter  tun  könne  und
zurzeit  selbst  müßte,  wenn  die  Arbeiter  kräftig  und  leistungsfähig
        <pb n="77" />
        79

bleiben  sollten.  Er  kam  zu  dem  Resultat,  daß  die  Werksverwaltung
den  Arbeitern  noch  viel  mehr  Entgegenkommen  zeigen  kann.  Der  Herr
Inspektor  erklärte,  bie  Beschwerde  wohlwollend  prüfen  und  die  Mängel
beseitigen  zu  wollen.  Er  richtete  an  die  Belegschaft  die  Bitte,  ihm
evtl.  Mängel  und  Beschwerden  über  die  unteren  Beamten  persönlich  mitzuteilen ­
  und  versprach,  den  unteren  Beamten  die  Namen  der  Beschwerdeführer ­
  nicht  nennen  zu  wollen,  damit  diese  von  den  Beamten
nicht  schikaniert  werden  könnten.  Die  Versammlung  war  durch  die
gegenseitige  Aussprache  und  die  Zusage  des  Jspektors  sichtlich  sehr  befriedigt. ­

Der  Verlauf  dieser  Versammlung  zeigt  uns,  daß,  wenn  die  Werksverwaltungen ­
  mit  den  Arbeiterausschüssen  und  den  Verbandsvertretern
verhandeln,  manche  Mißstimmung  beseitigt  wird.  Es  ist  sehr  &amp;lt;  wünschenswert, ­
  daß  die  Werksverwaltungen  ständig  in  solchen  Versammlungen ­
  'anwesend  sind.
Die  Antwort,  datiert  vom  20.  Juni,  lautete:
„Das  Generalkommando  sieht  die  Angelegenheit  durch  das  inzwischen ­
  dort  eingegangene  Schreiben  vom  17.  d.  Mts.  als  erledigt  an."

Eingabe  betreffend  Erörterung  der  Lohnfrage  in  Bergarbeiterversammlungen.

Bochum,  den  14.  Juli  1915.
An  das  stellvertretende  Generalkommando  zu  Münster.
Wir  nehmen  Bezug  auf  die  Antwort  des  Generalkommandos
vom  17.  Juni  1915,  in  der  gesagt  ist,  daß  die  Lohnfrage  im  den
Versammlungen  besprochen  werden  könne,  wenn  solches  ohne
Hetzerei  und  Wühlerei  geschehe.
Anders  als  wie  hier  vorgeschrieben,  ist  nun  aber  in  den  Mitgliederversammlungen ­
  unseres  Verbandes  die  Lohnfrage  nicht
besprochen  ivorden.  Unsere  Redner  haben  alles  vermieden,  was
zu  einer  Erhitzung  der  Gemüter  führen  konnte.  Daß  sie  sich  so
verhielten,  beweist  schon  die  Tatsache,  daß  nirgend  ein  Eingreifen
der  überwachenden  Beamten  erfolgt  ist.  Auch  geht  der  Betrieb
der  Zechen  seinen  geregelten  Gang.
Trotzdem  es  so  ist,  hat  doch  die  Polizeibehörde  der  Gemeinde
Buer  jetzt  wiederum  jede  Besprechung  der  Lohnfrage  untersagt.
Von  Lohn  und  Einkommen  der  Bergleute  darf  in  den  Mitglieder-Versammlungen
  unseres  Verbandes,  welche  in  jener  Gemeinde ­
  stattfinden,  überhaupt  nicht  gesprochen  werden.
Am  Freitag,  den  9.  Juli,  meldete  unser  Vertrauensmann
Hoffmeister  aus  Bertlich  bei  Buer  auf  dem  dortigen  Amte  eine
        <pb n="78" />
        80

für  Sonntag,  den  11.  Juli,  nachmittags  3  Uhr,  im  Lokale  des
Wirts  Herrn  Hohendahl  zu  Bertlich  vorgesehene  Mitgliederversammlung ­
  an.  Bevor  er  die  Anmeldebescheinigung  darüber
erhielt,  mußte  er  sich  unterschriftlich  verpflichten,  keine  Besprechung ­
  der  Lohnfrage  zuzulassen.  Unser  Vertrauensmann  berief
sich  auf  das  Schreiben  des  Generalkommandos.  Es  wurde  ihm
aber  gesagt,  das  Generalkommando  habe  eine  neue  Verfügung
herausgegeben,  durch  welche  jede  Erörterung  der  Lohnfrage  verboten ­
  sei.  Die  Einsichtnahme  der  angeblichen  neuen  Verfügung
wurde  verweigert.
Auch  der  überwachende  Beamte  hatte  in  der  Versammlung
wohl  das  Schreiben  des  Generalkommandos  und  die  Verzichterklärung ­
  des  Einberufers  mit,  aber  nicht  die  neue  Verfügung.
Er  erklärte,  sich  an  seinen  Instruktionen  halten  und  jede  Besprechung ­
  der  Lohnfrage  verhindern  zu  müssen.  Diese  hat  dann
auch  nicht  stattgefunden,  mit  Ausnahme  desSatzes.  daß  der  Hauptredner, ­
  der  Urbeitersekretär  Heinrich  Aufdecstraße  aus  Bochum,
erklärte,  die  Bergarbeiter  hofften,  daß  die  Steigerung  der  Löhne
weiter  anhalten  möge,  also  dasselbe  sagte,  was  der  Herr  Minister
gesagt  und  als  berechtigt  anerkannt  hat.  Die  Versammlung
nahm  einen  durchaus  ruhigen  Verlauf.
Wir  bitten  nun,  für  den  Fall,  daß  eine  neue,  die  Besprechung
  der  Lohnfrage  verbietende  Verfügung  heraus  ist,  uns  dieselbe ­
  bekannt  zu  geben.
Anderenfalls  bitten  wir,  die  Polizeiverwaltung  in  Buer
anzuweisen,  die  ruhige  und  sachliche  Besprechung  der  Lohnfrage
in  den  Versammlungen  nicht  mehr  zu  verhindern.
Wir  glauben  Grund  zu  der  Annahme  zu  haben,  daß  die  angebliche ­
  neue  Verfügung  überhaupt  nicht  existiert.  Zunächst
spricht  dafür  die.Tatsache,  daß  weder  aus  derselben  vorgelesen,
noch  die  Einsichtnahme  gewährt  wurde.
Einer  geneigten  Antwort  entgegensehend,  zeichnet
Hochachtungsvoll!
Der  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
*  *  *
Bochum,  den  20.  Juli  1915.
An  das  stellvertretende  Generalkommando  in  Münster.
Unser  Bezirksleiter  Heinrich  Krähn  aus  Gladbeck  sandte  uns
zur  Information  beiliegendes  Schreiben  der  Polizeiverwaltung
von  Buer.  Aus  demselben  ersieht  Ew.  Exzellenz,  daß  immer
noch  verboten  wird,  über  Löhne  und  Arbeiterfragen  in  unseren
Mitgliederversammlungen  zu  sprechen.  Es  ist  aber  notwendig,
unsere  Mitglieder  darüber  zu  unterrichten,  wie  sich  bis  jetzt  die
        <pb n="79" />
        81

e&amp;gt;  ,

Werksherren  gegenüber  den  Forderungen  der  Bergarbeiter  auf
Teuerungszulage  gestellt  haben,  d.  h.  sie  darüber  zu  unterrichten,
wo  Lohnzulagen  gemacht  worden  sind.  Verbietet  man  uns  aber,
in  Mitgliederversammlungen  dieses  zu  tun,  so  wird  sich  baldigst
eine  Erregung  der  Bergarbeiter  bemächtigen,  da  sie  doch  wissen
wollen,  welche  Antworten  von  den  Werksverwaltungen  auf  die
Forderungen  der  Arbeiterausschüsse  gegeben  worden  sind.  Wir
senden  Ihnen  deshalb  das  Schreiben  der  Polizeiverwaltung  zur
Kenntnisnahme  ein  und  ersuchen  um  Anweisung  an  die  in  Betracht ­
  kommenden  Stellen,  daß  in  Mitgliederversammlungen
auch'  über  Lohnfragen  gesprochen  werden  darf.
In  der  Hoffnung  auf  baldige  und  günstige  Antwort  zeichnet
mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
Der  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
Darauf  lief  folgende  Antwort  ein:
Münster,  den  24.  Juli  1916.
An  den  Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands,  Bochum.
Wie  mehrfach  mitgeteilt,  steht  das  Generalkommando  nicht  auf
dem  Standpunkte,  daß  eine  Versammlung  zu  versagen  sei,  weil  Lohnund
  Arbeiterfragen  in  ihr  besprochen  werden  sollen.  Dieser  Standpunkt ­
  ist'  dem  Herrn  Regierungspräsidenten  mitgeteilt  worden  und  wird
gleichzeitig  der  Polizeiverwaltung  in  Buer  noch  einmal  eröffnet
werden.
Von  seiten  des  stellvertretenden  Generalkommandos  für  den
Chef  des  Stabes:  Steffen,  Hauptmann.

Eine  bessere  Regelung  der  Brotverteilung  und  die  Ausgabe
einheitlicher  Brotkarten  erstreben  nachfolgende  Eingaben:
Bochum,  den  10.  Mai  1916.
An  Se.  Exzellenz,  den  Herrn  Regierungspräsidenten  Kruse,
Düsseldorf.
Schon  öfters  ist  uns  seitens  unserer  Mitglieder  (der  Bergarbeiter) ­
  Beschwerde  darüber  zugegangen,  daß  die  Zechen  zwar
für  eine  halbe  Schicht  (vierstündige  Ueberschicht)  eine  Zusatzanweisung ­
  für  ein  halbes  Pfund  Brot  ausgeben,  wenn  die  Bergleute ­
  aber  außer  ihren  regelmäßigen  Schichten  noch  eine  volle
Schicht  (achtstündige  Nebenschicht)  verfahren,  bekommen  sie  diese
Brotkarte  teils  gar  nicht,  teils  wird  ihnen  nur  eine  solche  von
einem  halben  Pfund  dafür  ausgehändigt.
        <pb n="80" />
        82

Wenn  für  vierstündige  (halbe)  U  eberschichten,  was  unbedingt ­
  nötig  ist,  eine  Extrakarte  für  ein  halbes  Pfund  Brot  ausgehändigt ­
  wird,  so  wäre  es  doch  nötig,  daß  für  eine  volle  achtstündige ­
  Ueberschicht  (Nebenschicht  genannt)  nicht  nur  eine,  sondern ­
  zwei  Brotkarten  über  je  ein  halbes  Pfund  ausgehändigt
werden.
So  wird  es  auch  auf  den  Zechen  t~z  anderen  beiden  Regierungsbezirke ­
  (Arnsberg  und  Münster)  fast  durchgängig  gehandhabt.

Wir  bitten  Ew.  Hochwohlgeboren,  auch  die  im  Regierungsbezirk ­
  Düsseldorf  liegenden  Zechen  anweisen  zu  wollen,  daß  den
Bergarbeitern  für  eine  volle  Nebenschicht  Anweisung  für  ein,
Pfund  Brot  mehr  von  den  Zechen  ausgehändigt  wird.
Ebenso  wurde  gestern  in  Mörs  von  Mitgliedern  Beschwerde
darüber  erhoben,  daß  sie  im  Rheinland  als  Arbeiter  der  Schwerindustrie ­
  nicht  dieselbe  Brotration  erhalten  wie  die  in  Westfalen ­
  beschäftigten,  welche  bekanntlich  seit  Monaten  wöchentlich ­
  ein  Pfund  Brot  mehr,  also  viereinhalb  Pfund  pro  Woche,,
exklusive  der  Zusatzausweise  für  Ueberschichten,  erhalten.  Wir
bitten  ebenso  höflich  als  dringend,  auch  diesen  berechtigten
Wunsch  der  in  der  Schwerindustrie  beschäftigten  Arbeiter  zu  erfüllen. ­

Dann  macht  sich  noch  ein  weiterer  Uebelstand  bemerkbar  „
um  dessen  Abhilfe  wir  ebenfalls  bitten.  Es  arbeiten  z.  B.  Bergleute ­
  von  Bochum  auf  den  Zechen  des  Essener  Bezirks.  Die
Brotkarten,  welche  sie  auf  den  Essener  Zechen  ausgehändigt  bekommen, ­
  gelten  im  Bochumer  Bezirk  nicht  und  werden  von  den
Bäckern  nicht  angenommen.  Darüber  herrscht  ebenfalls  ziemlich
Aufregung.  Der  Wortlaut  der  dortigen  Zusatzkarte  lautet:
„Zusatzausweis  für  eine  vierstündige  Ueberschicht  im  Bergbau.
Gegen  Abgabe  dieses  Scheines  ist  der  Inhaber  berechtigt,  bei
einem  beliebigen  Bäcker  oder  Backwarenhändler  im  Regierungsbezirk ­
  Düsseldorf  ein  halbes  Pfund  Brot  zu  kaufen."
Die  Bergleute  fahren  früh  in  der  fünften  Stunde  nach  der
Arbeit,  komwen  auch  abends  dabei  nicht  bei  Bäckern  vorüber
und  ein  halbes  Pfund  Brot  allein  geben  die  Bäcker  gar  nicht  ab.
Ein  abgeschnittenes  halbes  oder  ganzes  Pfund  Brot  würde  aber
auch  beim  Transport  nach  Hause  austrocknen  und  ein  unappetitliches ­
  Aussehen  erhalten.
Wir  bitten  deshalb,  die  Zechen  anzuweisen,  daß  sie  den
Bergleuten  nur  solche  Brotscheine  aushändigen  dürfen,  welche  in
deren  Wohnorten  Geltung  haben,  damit  die  Frauen  der  Bergarbeiter ­
  mit  den  Scheinen  den  Brotbedarf  wirklich  decken  können.
Mit  ehrerbietigem  Glückauf!
Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands»
        <pb n="81" />
        83

Bochum,  bett  18.  Juni  1915.
An  die  Herren  Regierungspräsidenten  von  Arnsberg,
Düsseldorf  und  Münster.
Der  ergebenst  unterzeichnete  Verband  erlaubt  sich,  die
Herren  Regierungsp,'äsidenten  aus  einen  Uebelstand  aufmerksam ­
  zu  machen,  weliper  bei  Ausgabe  von  Brotmarken  an  die
Ueberschichten  verfahrenden  Arbeiter  auf  den  rheinisch-westfälischen ­
  Zechen  vorhanden  ist  und  die  Arbeiter  sehr  beunruhigt.
Die  Beschwerden  von  Arbeitern  sind  bisher  von  den  Zechen  unbeachtet ­
  geblieben,  weshalb  wir  die  Herren  Regierungspräsidenten ­
  ebenso  höflich  als  dringend  um  tunlichst  baldige  Abhilfe
bitten.
Es  arbeiten  viele  Arbeiter  nicht  auf  den  Zechen,  die  zum  Regierungsbezirk ­
  ihres  Wohnortes  gehören.  Die  von  den  Zechen
für  verfahrene  Ueberschichten  an  die  Arbeiter  besonders  ausgehändigten ­
  Brotkarten  gelten  aber  laut  Aufdruck  nur  in  den
Orten  des  Regierungsbezirkes,  zu  welchem  die  Zeche  gehört,  von
der  die  Brotkarten  ausgegeben  werden.  Die  Brotkarten  können
also  nur  bei  Bäckern  und  in  Geschäften  umgesetzt  werden,  welche
nicht  im  Wohnort  der  auswärts  arbeitenden  Bergleute  wohnen.
Dazu  kommt,  daß  die  meisten  Brotkarten  für  eine  halbe  Ueberschicht
  zum  Bezüge  von  einem  halben  Pfund  Brot  berechtigen.
Will  der  Arbeiter  nun  in  dem  Orte,  wo  die  Brotkarte  gültig  ist,
bei  einen:  Bäcker  oder  in  einem  Geschäft  Brot  entnehmen,  so  gibt
man  Mengen  von  einem  halben  Pfund  oder  auch  einem  Pfund
gar  nicht  ab.  Viele  Arbeiter  haben  auch  gar  keine  Gelegenheit,
einen  Bäcker  usw.  aufzusuchen,  ehe  sie  nach  Hause  fahren  oder
gehen,  weil  auf  ihrem  Wege  nach  dem  Bahnhof  oder  nach  dem
Wohnort  gar  kein  Bäcker  oder  Brotgeschäft  sich  befindet.
Die  Brotkarten  im  Wohnort  des  Arbeiters  umzusetzen,  geht
aber  aus  den  oben  angeführten  Gründen  nicht.  Die  Brotkarten
verfallen  also,  sind  wertlos.  Dieser  Zustand  bringt  den  Arbeitern ­
  und  ihren  Familien  viel  Aerger  und  Verdruß,  weshalb
wir  dringend  um  Abhilfe  dahingehend  bitten,  daß  für  das  Industriegebiet ­
  von  den  Arbeitgebern  einheitliche  Brotmarken  an
Ueberschichten  leistende  Arbeiter  zur  Ausgabe  gelangen,  welche
in  allen  drei  Regierungsbezirken  Geltung  haben  und  bei  Bäckern
oder  Geschäften  umgesetzt  werden  können.
Einer  recht  baldigen  Regelung  dieser  Angelegenheit  im  vorstehenden ­
  Sinne  entgegensehend,  zeichnet
Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands:
Die  vorstehenden  Eingaben  hatten  den  gewünschten  Erfolg.
6*
        <pb n="82" />
        —  «4  -
An  die  Deutsch-Luxemburgische  Bergwerks-  und  Hütten-Aktien-Gesellschaft
  zu  Bochum  richtete  unser  Verband  folgende
Eingabe:
B  o  ch  u  m,  den  8.  Juli  1916.
Im  Aufträge  der  in  unserem  Verbände  organisierten  und
aus  der  Grube  Ouäck  u.  Florentine  beschäftigten  Bergarbeiter
erlauben  wir  uns,  der  Deutsch-Luxemburgischen  Bergwerks-  und
Hlltten-Aktien-Gesellschaft  folgende  Eingabe  zu  unterbreiten:
,  Wir  ersuchen,  den  auf  der  Grube  Quäck  u.  Florentine  arbeitenden ­
  Bergarbeitern  ab  1.  Juli  d.  I.  eine  besondere  Teuerungszulage ­
  zu  gewähren  oder  eine  allgemeine  Lohnsteigerung
eintreten  zu  lassen,  welche  einer  ins  Gewicht  fallenden  Teuerungszulage ­
  gleichkommt.
Ueber  die  Höhe  der  Lohnaufbesserung  wollen  wir  keine  abgegrenzten ­
  Beträge  oder  Prozente  in  Vorschlag  bringen.  Wir
bitten,  sie  so  zu  bemessen,  daß  sie  etwa  der  allgemeinen  Verteuerung ­
  der  Lebenshaltung  der  in  Frage  kommenden  Arbeiter  entspricht. ­

Zur  Begründung  genügt  wohl  der  Hinweis  auf  die  eingetretene ­
  und  Ihrer  Gesellschaft  ohne  Zweifel  auch  in  ihren
Einzelheiten  und  Wirkungen  sehr  gut  bekannten  enormen  Verteuerung ­
  sämtlicher  Lebensbedürfnisse,  insbesondere  der  für  den
Arbeiter  hauptsächlich  in  Frage  kommenden  Lebensmittel.
Wir  weisen  noch  darauf  hin,  daß  bekannterweise  die  Löhne
der  Erzbergarbeiter  des  Lahnreviers  mit  zu  den  niedrigsten  gehören, ­
  die  in  den  Bergrevieren  Deutschlands  gezahlt  werden.
Zum  Schluß  erlauben  wir  uns,  noch  darauf  aufmerksam  zu
machen,  daß  durch  Bundesratsverordnung  die  Grenze  des  unpfändbaren ­
  Lohnes  von  1600  auf  2000  Mark,  also  genau  um
ein  Drittel,  hinausgesetzt  und  damit  anerkannt  ist,  daß  die  allgemeine ­
  Teuerung  mindestens  ein  Drittel  ausmacht.
Wir  bitten  um  wohlwollende  Prüfung  und  Berücksichtigung
unserer  Eingabe,  um  so  mehr.,  da  nach  Angabe  der  Bergwerksgesellschaften ­
  auch  in  anderen  Bergbaurevieren  mit  Rücksicht
auf  die  Teuerung  Lohnaufbesserungen  eingetreten  sind.  So
soll  z.  B.  auch  der  Hauerlohn  im  Ruhrrevier  auf  6,69  Mark  im
Monat  März  gestiegen  sein.
Mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
Der  Borstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
Eine  Beantwortung  der  Eingabe  ist  nicht  erfolgt.  Jedenfalls ­
  ist  der  obigen  Bergwerksdirektion  bekannt  gewesen,  daß
ihre  Arbeiter  auf  den  Erzgruben  des  Lahnreviers  nur  schwach
organisiert  sind.
        <pb n="83" />
        85

Bemühungen  für  die  Angehörigen  der  im  Felde  stehenden
Oesterreichcr.
An  das  Kaiserliche  Landesverteidigungsmnisterium  in  Wien.
Die  heute  am  18.  Juli  1916  im  Lokale  Kretzberg  zu  Hamborn ­
  -  Bruckhausen  (Rheinland)  versammelten  Angehörigen
Oesterreichischer  Nationalität  ersuchen  das  hochwohllöbliche  Kaiserliche ­
  Landesverteidigungsministerium,  die  kaiserlich-k'önigl.
Generalkonsulate,  sowie  Konsulate  dahin  anzuweisen,  daß  die
Angehörigen  der  im  Kriegsdienste  befindlichen  Oesterreicher
die  Unterhaltsgebühr  sowie  den  Mietszinsbeitrag  voll  ausgezahlt
erhalten.  Gibt  es  doch  eine  Anzahl  von  Kriegerfrauen  in  den
hiesigen  Ortschaften,  denen  man  auf  Veranlassung  des  Generalkonsulats ­
  in  Köln  nur  die  Unterhaltsgebühr  zahlte,  aber  den
Mietzinsbeitrag  entzog,  so  daß  ihnen  statt  1,20  Kronen  nur  80
Heller  täglich  gezahlt  wurden.  Als  Grund  dieser  Entziehung
gab  man  an,  daß  die  Zechenverwaltungen  --  z.  B.  die  Zeche
Neumühl  —  den  Frauen  der  im  Felde  stehenden  Bergarbeiter
den  Mietzins  während  der  Kriegszeit  schenken,  d.  h.  sie  frei
wohnen  lassen.
Laut  Gesetz  vom  12.  Januar  1916  für  die  „Militärdurchzugsverpflegung" ­
  haben  im  Auslande  wohnende  Angehörige  der
Kriegsdienst  Leistenden  1,20  Kronen  und  ein  Kind  unter  8  Jahr
60  Heller  zu  erhalten.
Nur  derjenige  soll  keine  Unterkunftsgebühr  erhalten,  der
im  eigenen  Hause  oder  in  einem  Hause  wohnt,  das  dem  Einberufenen ­
  gehört,  oder  der  in  einer  öffentlichen  Anstalt  (Armenhaus) ­
  wohnt.  Da  dieser  Fall  aber  nicht  bei  den  Angehörigen  zutrifft, ­
  denen  man  den  Mietzinsbeitrag  entzog,  sondern  diese  nur
vorzugshalber  in  Privat-,  d.  h.  Zechenwohnungen  frei  wohnen
dürfen,  so  möchten  wir  das  hochwohllöbliche  Landesverteidigungsministerium
  ersuchen,  auf  die  in  Betracht  kommenden  Stellen
dahin  zu  wirken,  daß  den  armen  Frauen,  die  so  schon  sich  alle
Einschränkungen  auferlegen  müssen,  um  mit  dem  Unterhaltsbeitrag ­
  auszukommen,  nicht  auch  noch  der  Mietzinsbeitrag  entzogen ­
  wird.  Hoffend  aus  gütige  Berücksichtigung  der  Eingabe
und  im  voraus  dankend,  zeichnen  im  Aufträge  der  Versammelten
Der  Borstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.

Die  Eingabe,  von  der  eine  Abschrift  an  den  Reichsrats-Abgeordneten
  Viktor  Adler  in  Wien  gesandt  worden  war,  hatte
Erfolg.  Wie  das  österreichisch-ungarische  Konsulat  am  23.  September ­
  mitteilte  (siehe  dort),  hat  das  Landesverteidigungsministerium ­
  bereits  am  6.  Sept.  seine  Entscheidung  zugunsten
der  beschwerdeführenden  Frauen  getroffen.
        <pb n="84" />
        86

Eine  Mahnung  zur  Wahrung  des  Burgfriedens  stellt  nachstehendes ­
  Rundschreiben  dar:
Münster,  den  8.  August  181».
In  den  Monaten  August-Oktober  finden  die  Wahlen  der  Sicherheitsmänner ­
  auf  den  Zechen  statt.  Im  Interesse  des  Burgfriedens
wäre  es  dringend  erwünscht,  wenn  bei  den  Vorbereitungen  zur  Wahl
jede  Wühlarbeit  unterbliebe,  da  hierbei  leicht  die  Stimmung  der  den
verschiedenen  Richtungen  angehörenden  Kreise  sich  verschärft  und  Erbitterung ­
  gegeneinander  hervorruft,  was  in  der  jetzigen  Zeit  notwendigerweise ­
  vermieden  werden  mutz.
Es  wäre  daher,  wie  es  im  vorigen  Jahre  bei  den  Stadtverordnetenwahlen ­
  mit  Erfolg  geschehen  ist,  dringend  erwünscht,  eine  Eimgung
  der  verschiedenen  Parteigruppen  dahin  herbeizuführen,  datz  die
bisherigen  Vertreter,  oder  wo  diese  ausgeschieden  sein  sollten,  Vertreter
gleicher  Richtung  als  Kandidaten  aufgestellt  würden.
Ich  ersuche  um  Stellungnahme  zu  diesem  Vorschlage  binnen  einer
Woche.
Der  kommandierende  General:  gez.  von  G  a  y  l.
An  den  Verein  für  die  bergbaulichen  Interessen  in  Essen,  Friedrichstr.
den  Vorstand  Gewerkverein  christl.  Bergarbeiter  Deutsch!.,  Essen,
den  Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands,  Bochum,
den  Polnischen  Berufsverein  der  Bergarbeiter,  Bochum,
den  Gewerkverein,  der  Bergarbeiter  (H.-D.),  Oberhausen.
*  *  *
Die  Verbände  mußten  wohl  oder  übel  nach  den:  Verlangen
des  Generalkommandos  handeln  und  teilten  ihm  dies  in  nachstehendem ­
  Schreiben  mit:
Essen,  den  14.  August  1918.
An  das  stellvertretende  Generalkommando  des  7.  Armeekorps,
Münster  i.  W.
Auf  das  Schreiben  vom  8.  August  teilen  wir  Ihnen  mit,  daß  wir
jeden  Streit  bei  den  Sicherheitsmännerwahlen  vermeiden  wollen.
Ganz  im  Sinne  des  Königlichen  Generalkommandos  haben  wir  deshalb ­
  mit  den  drei  anderen  gewerkschaftlichen  Bergarbeiterorganisationen ­
  ein  gemeinsames  Vorgehen,  das  jeden  Streit  zwischen  uns  ausschlietzt,
  vereinbart.  Auch  soll  jede  unnötige  Wahlagitation  vermieden
werden.  Selbstverständlich  müssen  wir  aber  gemeinsam  unsere  Pflichten ­
  als  Arbeiter  erfüllen  und  alle  Sicherheitsmänner,  die  nicht  im
Sinne  des  Gesetzgebers  gearbeitet  haben,  durch  andere  ersetzen.
Mit  Hochachtung!  (Unterschriften.)
-i-  *  H
Befriedigt  war  das  Generalkommando  von  dieser  Zusage
noch  nicht,  denn  es  sandte  noch  folgende  Mahnung  an  die  vier
Bergarbeiterverbände:
        <pb n="85" />
        87

Münster,  den  21.  August  1.815,
Aus  dem  Schreiben  vom  14.  August  1915  ersehe  ich,  daß  zwar  die
vier  Organisationen,  die  den  Aufruf  unterzeichnet  haben,  sich  zu  gemeinsamem ­
  Vorgehen  zusammengeschlossen  haben,  aber  den  wirtschaftlichen ­
  Kampf  gegen  die  Werkvereine  fortzusetzen  entschlossen  sind.
Ich  gebe  noch  einmal  den  Rat  im  Interesse  des  Burgfriedens,
jede  aufreizende  Tätigkeit,  insbesondere  in  Zeitungen,  Flugfchriften,
Versammlungen  zu  unterlassen  und  erwarte  von  der  vaterlandsfreundlichen ­
  Arbeiterschaft,  daß  sie  alles  vermeidet,  was  in  diese  ernste,  das
feste  Zusammenarbeiten  der  verschiedenen  Volkskreise  erfordernde  Zeit
nicht  hineinpaßt.
Ich  hoffe,  daß  es  nur  dieses  Hinweises  bedarf,  um  jedem  Verhalten ­
  vorzubeugen,  das  zu  einer  Beunruhigung  der  Bevölkerung
führen  könnte.
Der  kommandierende  General:  v  o  n  G  a  y  l.
*  *  *
Bochu  nt,  den  9.  August  1915.
An  das  Generalkommando  des  7.  Armeekorps  in  Münster.
Wir  ersuchen  Ew.  Exzellenz,  die  Zensurbehörde  in  Essen  anzuweisen, ­
  der  Essener  „Arbeiter-Zeitung"  zu  erlauben,  den  Aufruf ­
  der  vier  Bergarbeiterverbände  in  diesem  Blatte  zu  bringen,
da  er  bis  jetzt  in  dieser  Zeitung  nur  verstümmelt  erscheinen
konnte.
Alle  Essener  Zeitungen  sowie  überhaupt  die  Zeitungen  des
Ruhrgebiets  brachten  den  Aufruf  der  vier  Berzarbeiterverbände
mit  der  Ueberschrift:  „Achtung,  Bergarbeiter!"  beginnend:
„Laut  Bekanntmachung  der  Oberbergbehörden  .  .  .  "  und  endigend ­
  mit  den  Unterschriften  der  Verbände,  im  vollen  Wortlaute.
'Die  Redaktion  der  Essener  „Arbeiter-Zeitung"  telephonierte  uns
dagegen  am  Samstag,  daß  die  Zensurbehörde  in  Essen  ihnen  den
vierten  Absatz  dieser  Bekanntmachung  gestrichen  habe.  Da  doch
alle  anderen  Zeitungen,  so  auch  die  „Niederrheinische  Arbeiter-Zeitung",
  die  ebenfalls  unter  Vorzensur  steht,  den  ganzen  Aufruf ­
  brachten,  veranlaßt  vielleicht  Ew.  Exzellenz,  daß  auch  die
Zensurbehörde  in  Essen  der  Essener  „Arbeiter-Zeitung"  dasselbe ­
  erlaubt.
Im  Voraus  unseren  besten  Dank  sagend,  zeichnet
mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
*  *  *
Einige  Tage  darauf  erschien  der  Aufruf  der  Verbände  in
der  Essener  „Arbeiter-Zeitung"  in  unverkürztem  Wortlaut.
        <pb n="86" />
        88

Die  Organisationsvcrtreter  beim  Minister.
Am  11.  August  wurden  die  Vertreter  der  vier  Bergarbeiterverbände
  abermals  vom  Minister  Dr.  Sydow  zu  einer  mehr
als  dreistündigen  Besprechung  empfangen.  Dieselbe  betraf  in
den  einzelnen  Punkten  die  Löhne,  die  Lebensmittelpreise,  das
Auffüllen  der  Förderwagen  und  die  überhandnehmende  Abschwächung ­
  der  Gruben-  und  Wetterkontrolle.  Auch  einige  Fälle
von  Lohndrückerei  und  Schichtverlängerung  wurden  zur  Sprache
gebracht.
Vom  Minister  wurden  die  vorgebrachten  Klagen  größtenteils ­
  als  berechtigt  anerkannt  und  Abhilfe  zugesagt.  So  bezeichnete ­
  er  das  Verlangen  der  Zechen  nach  Häufung  der  Förderwagen ­
  über  das  richtige  Maß  hinaus  als  ungesetzlich,  ebenso
das  Verfahren,  aus  dem  Inhalt  umgeworfener  Wagen  ohne
Entschädigung  die  nicht  vollgehäuften  Förderwagen  nachzu  füllen.
Weniger  befriedigend  waren  die  Aeußerungen  des  Ministers
zur  Lohn-  und  Lebensmittelfrage.  Hierin  mußten  sich  die  Verbandsvertreter ­
  wieder  mit  Vertröstungen  begnügen.

Bochum,  den  4.  September  1916.
An  Se.  Exzellenz  den'Herrn  Handelsminister  Dr.  Sydow,
Berlin.
Im  Aufträge  der  im  Verbände  der  Bergarbeiter  Deutschlands
organisierten  österreichisch-ungarischen  Bergarbeiter  erlaubt  sich
der  Unterzeichnete,  Ew.  Exzellenz  folgendes  Gesuch  zu  unterbreiten: ­

Da  der  §  10  des  Knappschaftskriegsgesetzes  vom  9.  März
1916  Ew.  Exzellenz  ermächtigt,  zu  bestimmen,  daß  die  Vorschriften ­
  des  Knappschafts-Kriegsgesetzes  auch  für  Angehörige
anderer  Staaten  und  für  die  diesen  Staaten  unmittelbar  oder
mittelbar  geleisteten  Kriegs-,  Sanitäts-  oder  ähnliche  Dienste
gelten,  erlaubt  sich  der  Unterzeichnete,  Ew.  Exzellenz  ganz  ergebenst ­
  zu  ersuchen,  diese  Bestimmung  für  die  Angehörigen  der
österreichisch-ungarischen  Monarchie  zu  treffen.
G  r  ü  n  d  e:  Die  §8  68  und  60  des  Bochumer  Knappschaftsvereins ­
  sprechen  davon,  daß  Anspruch  auf  die  Pensionskassenleistungen ­
  nur  für  jene  Mitglieder  besieht,  deren  Arbeitsunfähigkeit ­
  oder  Tod  infolge  Teilnahme  an  einem  vaterländischen ­
  Krieg  eingetreten  ist.  Ferner,  daß  auch  die  Zeit  bei  Bemessung ­
  der  Pension  in  Anrechnung  kommt,  während  der  ein
Mitglied  bei  einer  Mobilmachung  'oder  im  Kriege  zum  deutschen ­
  Heere  oder  zur  deutschen  Marine  eingezogen  war.
        <pb n="87" />
        89

Wenn  nun  das  Knappschaftskriegsgesetz  nicht  auf  Angehörige ­
  der  österreichisch-ungarischen  Monarchie  ausgedehnt  wird,
d.  h.  wenn  Exzellenz  nicht  die  Bestimmung  dazu  treffen,  so
würden  die  im  Felde  stehenden  Mitglieder,  die  der  österreichischen
oder  ungarischen  Nation  angehören,  großen  Schaden  erleiden,
obwohl  Liese  Knappschaftsmitglieder  dieselben  Pflichten  in  betreff ­
  der  Beitragszahlung  hatten,  wie  die  deutschen  Reichsangehörigen. ­
  Im  Jahre  1913  waren  im  Bochumer  Allgemeinen
Knappschaftsverein  23  648  österreichisch-ungarische  Staatsangehörige ­
  versichert  und  steht  eine  große  Anzahl  von  ihnen  im  Felde
in  treuer  Bundesgenossenschaft  Seite  an  Seite  mit  ihreü  deutschen ­
  Brüdern  für  die  Verteidigung  des  Vaterlandes  kämpfend.
Die  Verwaltung  des  Bochumer  Knappschaftsvereins  weist
nun  darauf  hin,  daß  Ew.  Exzellenz  von  der  im  Kriegsgesetz  gegebenen ­
  Ermächtigung  keinen  Gebrauch  gemacht  haben  und  deshalb ­
  Ansprüche  österreichisch-ungarischer  Kriegsteilnehmer  und
ihrer  Hinterbliebenen  bisher  unbefriedigt  geblieben  seien.
Aus  diesen  Gründen  ersieht  Ew.  Exzellenz,  daß  die  Bewilligung ­
  unseres  Gesuchs  für  die  österreichischen  Kriegsteilnehmer ­
  eine  dringende  Notwendigkeit  ist  und  hoffen  wir  auf
gütigste  Berücksichtigung.
Im  Voraus  dankend  und  günstigen  Bescheid  erhoffend,
verbleiben
mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
Der  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
*  *  *
Bereits  ani  10,  Juli  entsandte  unser  Bruderverband,  die
Union  der  Bergarbeiter  Oesterreichs,  eine  Deputation  in  das
Arbeitsministerium  und  ersuchte  dieses  um  die  Herausgabe  einer
Verordnung,  durch  welche  ein  Gegenseitigkeitsvertrag  mit
Deutschland  bezüglich  der  knappschaftlichen  Anrechte  von  Kriegsteilnehmern ­
  eingeführt  würde.  Diesem  Ersuchen  der  österreichischen ­
  Bergarbeiter-Union  hat  die  Regierung  entsprochen!  Die
wichtige  Kundmachung  lautet  wie  folgt:
Kaiserliche  Verordnung  vom  16.  September  1915,
betreffend  die  Ausdehnung  der  Bestimmung  des  Z  9  des  Bruderladengesetzes ­
  vom  28.  Juli  1886,  R.-G.-Bl.  Nr.  127,  auf  der  Bruderlademitglieder, ­
  welche  im  gegenwärtigen  Kriege  dem  Deutschen  Reiche
unmittelbar  oder  mittelbar  Kriegs-,  Sanitäts-  und  ähnliche  Dienste
leisten.
Auf  Grund  des  8  14  des  Staatsgrundgesetzes  vom  21.  Dez.  1867,
R.-G.-Bl.  Nr.  141,  finde  Ich  anzuordnen  wie  folgt:
8  1.  Die  Bestimmungen  des  §  9  des  Bruderladengesetzes  vom
28.  Juli  1889,  R.-G.-Bl.  Nr.  127,  finden  auch  auf  Bruderlademit-
        <pb n="88" />
        90

glteber  Anwendung,  welche  im  gegenwärtigen  Kriege  dem  Deutschen
Reiche  unmittelbar  oder  mittelbar  Kriegs-,  Sanitäts-  oder  ähnliche
Dienste  leisten.
§  2.  Diese  Kaiserliche  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  ihrer
Kundmachung  in  Wirksamkeit.  Sie  gilt  für  die  Zeit  vom  1.  August
1914  ab.
Die  Regierung  ist  ermächtigt,  den  Zeitpunkt  zu  bestimmen,  in
welchem  diese  Kaiserliche  Verordnung  wieder  nutzer  Kraft  tritt.
Z  3.  Mit  dem  Vollzüge  ist  Mein  Minister  für  öffentliche  Arbeiten
im  Einvernehmen  mit  Meinem  Minister  des  Innern  betraut.
Wien,  den  16.  September  181ö.
Franz  Josef  m.  p.
Stürgkh  m.  p.  Hochenburger  m.  p.  Förster  m.  p.  Trnka  m.  p.
Zenker  in.  p.  Georgi  m.  p.  Heinold  m.  p.  Hussarek  m.  p.
Schuster  m.  p.  Engel  m.  p.  Morawski  m.  p.
Durch  diese  Verordnung  sind  die  Voraussetzungen  erfüllt,
an  die  man  die  Ausdehnung  der  Kriegsfürsorge  der  Knappschaftskassen
  geknüpft  hat.  Die  Bestimmung,  um  welche  der
Verbandsvorstand  ersuchte,  wurde  getroffen  und  die  Mitglieder
österreichischer  Nationalität  den  deutschen  Knappschaftsmitgliedern ­
  gleichgestellt.
*  *  *
Bochu  nt,  den  10.  September  1915.
An  das  Kaiserlich  -  Königlich  österreichische  General-Konsulat
in  Cöln.
Der  Unterzeichnete  hielt  am  9.  d.  Mts.  in  Erkenschwick  in
Westfalen  in  einer  Versammlung  für  die  österreichischen  Staatsangehörigen ­
  einen  Vortrag  über  die  Rechte  der  Oesterreicher  in
der  Pensionskasse  des  Allgemeinen  Knappschaftsvereins  und
wurde  dort  auch  über  die  Unterstützungen,  die  der  österreichische
Staat  leistet,  gesprochen.  Es  wurden  dorst  sehr  viel.Klagen  laut
und  Unterzeichneter  beauftragt,  doch  dem  Konsulat  davon  Mitteilung ­
  zu  machen.  So  wurde  darüber  geklagt,  daß  verschiedenen
Frauen  der  Mietzinsbeitrag  nicht  ausgezahlt  wurde,  da  die
Kolonie  ihnen  die  Miele  schenke.  Laut  Militärgesetz  kann  aber
der  Mietzinsbeitrag  nur  dann  nicht  zur  Auszahlung  gelangen,
wenn  der  Empfänger  entweder  im  eigenen  Hause  wohnt  oder
in  einem  Armenhaus  untergebracht  ist.  Da  dieses  aber  auf  die
österreichischen  Familien  in  Erkenschwick  nicht  zutrifft,  so  stünde
diesen  doch  sicher  nicht  nur  die  Unterhaltsgebühr,  sondern  auch
der  Mietszinsbeitrag  zu.  In  den  Kommentaren  zum  Militärgesetz ­
  ist  doch  ausdrücklich  gesagt,  daß  Unterstützungen  von  Arbeitgebern ­
  nicht  in  Rechnung  kommen  sollten  und  ist  doch  die
Schenkung  der  Miete  von  den  Zechenbesitzern  aus  als  eine  Unter ­
        <pb n="89" />
        91

stützung  zu  betrachten.  Ferner  soll  den  im  Ausland  wohnenden
Anspruchsberechtigten  nach  dem  Militärgesetz  und  der  Verordnung ­
  über  die  Höhe  der  Durc^ugskoftenverpflegung  pro  erwachsene ­
  Person  eine  Krone  und  20  Heller  und  für  unter  achtjährige
Kinder  60  Heller  gezahlt  werden.  Eine  Frau  Anton  Ürschitz,
wohnhaft  in  Erkenschwick,  Hochstraße  11,  klagt  nun,  daß  sie  für
ein  Kind,  das  schon  über  10  Jahre  alt  ist,  nur  40  Heller  erhalte.
Ferner  klagt  die  Witwe  Foregd,  daß  ihr  Sohn  schon  seit  fünf
Monaten  einberufen  sei  und  daß  sie  bis  jetzt  noch  nichts  erhalten
habe.  Das  Militärgesetz  sagt  doch,  daß  die  Auszahlung  des
Unterhaltsbeitrags  halbmonatlich  zu  erfolgen  habe  und  zwar
wenn  möglich  am  1.  und  16.  Weiter  heißt  es,  sie  soll  immer
im  Vorhinein  erfolgen.  Ter  Witwe  stünde  doch  schon  längst  der
Unterhaltsbeitrag  zu.
Ferner  klagten  alle  Frauen  dort,  daß  sie  wohl  Vorschüsse  erhalten, ­
  aber  nicht  im  Vorhinein,  sondern  die  Zeit  schon  längst
abgelaufen  sei,  wo  ihnen  der  Unterhaltsbeitrag  zustehe.
In  dieser  Versammlung  wurde  auch  geklagt,  daß  der  Knappschaftsverein ­
  an  die  Oesterreicher  keine  Witwenpension  zahle  für
die  Angehörigen,  die  während  des  Kriegs  fallen,  sowie  auch
Ersatzansprüche  auf  Beiträge  nicht  erfülle,  da  das  Statut  vorschreibt, ­
  daß  man  im  deutschen  Heer  oder  bei  der  deutschen
Marine  gedient  haben  muß  oder  im  vaterländischen  Kriege  gefallen ­
  sein  muß.  Es  besteht  nun  ein  Knappschaftskriegsgesetz.
Laut  §  t0  des  Gesetzes  kann  der  Minister  für  Handel  und  Gewerbe ­
  bestimmen,  daß  die  Ausländer  den  Inländern  gleichgestellt
werden.  Wir  haben  von  hier  aus  schon  einen  Antrag  an  den  Herrn
Minister  eingereicht,  diese  Bestimmung  zu  treffen,  und  wäre  es
vielleicht  angebracht,  wenn  vom  kaiserlichen  Konsulat  aus  auch
das  Ministerium  nochmals  gebeten  würde,  diese  Bestimmung
baldigst  zu  treffen,  auf  daß  die  österreichischen  Angehörigen
ebenso  behandelt  werden,  wie  die  deutschen  Knappschaftsmitglieder. ­

Vielleicht  sorgen  Sie,.  hochverehrter  Herr  Generalkonsul,
dafür,  daß  für  Ihre  Staatsangehörigen  in  Erkenschwick  Aenderung ­
  geschaffen  wird,  oder  benachrichtigen  uns  davon,  weshalb
diesen  Frauen  das  im  Militärgesetz  Vorgeschriebene  nicht  ausgezahlt ­
  werden  kann.
G.  W  i  ß  m  a  n  n.
:::  H
20.  September  1915.
An  das  Kaiserlich  -  Königlich  österreichische  General  -  Konsulat
in  Cöln.
Wir  erlauben  uns,  zu  dem  Schreiben  vom  10.  d.  Mts.  noch
folgendes  hinzuzufügen.  Es  wandten  sich  bis  jetzt  noch  folgende
        <pb n="90" />
        92

Frauen  an  uns,  die  für  sich  80  Heller  und  für  ihr  Kind  40  Hellen
Unterhaltsbeitrag  bekommen:

Frau  Heegc,  Erkenschwick,
„  Gokle,  „
„  Hozmar,
„  Plodnick,  „
„  Hainbrink,  „
„  Urschütz,
„  Drapella,  „
„  Fleiß,
„  Olschuöggcr,  „
„  Reiter,
„  Nawotni,  „
„  Wurm,  „
„  Lang,
„  Nessel,
„  Rusitzka,
„  Weselli,
„  Kvusinski,  ^  „
„  Zöhrer,
„  Murr,
„  Fleiß,
„  Schmidt,

Hochstraße  18,  2  Kinder
Jcihustr.  3  a  Mutter
B,-Straße  14  a
Ahsenstr,  65  a  3  Kinder
Hochstr  11  3
Hochstr.  11  d  1
Köruerstr,  21  1
Hochstraße  1
Ahstraße  7  1
Stimmbergstr.  271  1
Bruch  skr.  26  1
Stimmbergstr,  225  4  „  und  Mutter
Kl.  Erkenschwick  7  1
Astraße  6  3
Hochstraße  19
Hochstraße  19
Hochstraße  201&amp;gt;
Vruchstr,  15  3  „
Kl,  Erkenschwick  22  4  „
Kl,  Erkenschwick  8  1  „
Ruonstr,  8  (Der  Mann  ist  eingezogen  ant
27.  Jan,  1916,  bis  jetzt  nichts  erhalten.)

Sie  sind  vielleicht  fo  freundlich,  sorgen  auch  dafür,  daß  diesem
Frauen  die  ihnen  zustehende  Unterstützung  voll  ausgezahlt  wird.
Ihnen  im  Voraus  bestens  dankend,  zeichnet
mit  Hochachtung!
G.  W  i  ß  m  a  n  n.
*  *  *
Nachstehende  Antwort  erledigte  zugleich  die  Eingabe  an  das
Landesverteidigungsministerium  in'Wien  vom  18,  Juli  1915::

Dortmund,  den  23.  September  1915.

Herrn  G.  Wißmann,
p,  A.:  Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands,  Bochum.
Mit  Bezug  auf  das  an  das  k.  u.  k.  Generalkonsulat  in  Cöln  gerichtete ­
  Schreiben  vom  10.  September  1915  beehrt  sich  das  k.  u.  k.  Konsulat, ­
  Ihnen  folgendes  mitzuteilen:  Die  Frage  der  Erfolgung  des
Mietsbcitiages  an  jene  Kriezcrfrauen,  welche  seitens  der  Zechenverwaltungen ­
  für  die  Kriegsdauer  freie  Zechenwohnungen  haben,
war  bis  jetzt  in  Schwebe  und  wurde  mit  Erlaß  des  k.  !.  Landesverteidigungsministeriums ­
  in  Wien  vom  6,  September  l.  I.  dahin  ent-
        <pb n="91" />
        —  03  -
schieden,  daß  diesen  Frauen  trotz  des  Mietsnachlasses  der  Unterhaltsbeitrag
  zu  erfolgen  ist;  dieser  wird  nun  nach  Maßgabe  der  von  den
einzelnen  Unterhaltslandeskommissionen  einlangenden  Nachtragskassaanweisungen ­
  ausbezahlt  werden.
Unter  diesen  Frauen  befindet  sich  auch  die  im  oben'  angeführten
Schreiben  erwähnte  Frau  Anton  Urschih,  welche  bisher  den  Unterhaltsbeitrag ­
  ohne  Mietsbeitrag  bezogen  hat;  für  das  Kind  hat  diese  Frau
den  höheren  Unterhaltsbeitrag  per  80  Heller  pro  Tag  schon  immer  bezogen. ­

Eine  Frau  Witwe  Foregd  kommt  in  dem  hiesigen  Verzeichnisse
der  zu  unterstützenden  Familien  nicht  vor,  wohl  eine  Frau  Forest  aus
Erkenschwick,  welche  den  Unterhaltsbeitrag  von  3,40  Kronen  täglich
bezieht.  Die  oben  genannte  Witwe  Foregd  hätte  daher  ihren  Anspruch
noch  nachträglich  anzumelden.  Eine  Auszahlung  am  1.  und  16.  eines
jeden  Monats  ist  wohl  mit  Rücksicht  auf  die  enorme  Anzahl  der  zu
unterstützenden  Familien  nicht  möglich  (zirka  5000).  Die  Frauen
können  nicht  behaupten,  daß  sie  nur  Vorschüsse  erhalten,  da  sie  doch
schon  bis  Ende  September  laufenden  Jahres  den  Unterhaltsbeitrag
erhalten  haben.
Wie  Ihnen  wohl  bekannt  sein  dürfte,  ist  das  Recht  auf  Bezug  einer
Witwenpension  seitens  des  Allgemeinen  Knappschaftsvereins  bereits
auf  die  Angehörigen  der  im  Kriege  gefallenen  österreichischen  und
ungarischen  Staatsangehörigen  ausgedehnt  worden.
Hochachtungsvoll  usw.

Eingabe  der  Vorstände  der  vier  Verbände  der  Bergarbeiter
Deutschlands  betreffend  Reform  des  Knappschaftswescns.
Essen,  den  18.  September  1915.
An  die  Herren  ständigen  Ausschußmitglieder  und  die  hochwohllöbliche ­
  Generalversammlung  des  Allgem.  deutschen  KnappschaftsVerbandes ­
  in  München.
Die  Satzung  des  Allgemeinen  Deutschen  Knappschastsverbandes
  sieht  im  Z  2  mit  als  Vereinszweck  vor,  die  Wünsche  der
Vereine  auf  den  weiteren  Ausbau  der  Arbeiterversicherung  zur
Kenntnis  der  Behörden  und  der  Volksvertretungen  zu  bringen.
Auf  Ihrer  Generalversammlung  soll  nun  als  Punkt  11
der  Tagesordnung  über  die  Vereinheitlichung  des  Knappschafts-Wesens
  verhandelt  werden.
Die  llnterzeichneten  erlauben  sich  deshalb  an  die  Herren
ständigen  Ausschußmitglieder  und  die  hochwohllöbliche  Generalversammlung ­
  folgende  Eingabe  zu  richten  und  um  deren  Berücksichtigung ­
  zu  bitten:
        <pb n="92" />
        Die  Tagung  des  Allgemeinen  Deutschen  Knappschaftsverbandes ­
  möge  sich  dahin  aussprechen,  daß  ein?  Verschmelzung  allen
Knappschaftsvereine  zur  Vereinheitlichung  des  Knappschafts-Wesens
  unbedingt  erforderlich  ist.
Um  dies  zu  erreichen,  ersuchen  wir  die  Generalversammlung
des  Allgemeinen  Deutschen  Knappschaftsverbandes  mit  darauf
hinzuwirken,  daß  die  Regierung  baldigst  den  Entwurf  eines
Reichsknappschaftsgesetzes  vorlegt,  in  deni  Anordnungen  zur  Vereinheitlichung ­
  des  Knappschaftswesens  getroffen  sind  und  die
Bildung  eines  Reichsknappschaftsvereins  vorgeschrieben  wird.
Als  Vorbild  für  die  Zentralknappfchaft  könnte  vielleicht  die
Reichsinvalidenversicherung  mit  ihren  verschiedenen  Beitragsklaffen
  und  ihren  Landesversicherungsanstalten  dienen.
Gründe:
In:  Jahre  1901  bestanden  139  Knappschaftsvereine,  durch
Zusammenlegung  und  Eingehen  einiger  Vereine  ist  die  Zahl  auf
111  im  Jahre  1913  gesunken,  doch  sind  in  Lothringen  während
dieser  Zeit  -5  neue  Knappschaftsvereine  hinzugekommen,  also
weitere  Zersplitterung,  statt  der  so  notwendigen  Zentralisation.
In  Westfalen  gibt  es  außer  dem  großen  Bochumer  Knappschafts-Verein
  noch  15  Vereine,  von  denen  4  noch  keinen  Besitzstand  von
30  Mitgliedern  hatten;  so  der  Knappfchaftsverein  der  Saline
Gottesgabe  8,  der  von  Westernkotten  14,  der  Neusalzwerker  20
und  der  Sässendorfer  Knappschaftsverein  25  Mitglieder.  Durch
den  Krieg  werden  nun  sehr  viele  der  kleinen  Knappschaftsvereine
so  mitgenommen,  daß  Gefahr  für  die  Ansprüche  ihrer  Knappschaftsniitglieder
  besteht.
Der  Allgemeine  Knappschaftsverein  Bochum  besaß  am
1.  Januar  1913  einen  Mitgliederbestand  von  405  026,  während
die  28  Knappschaftsvereine  der  Rheinprovinz  insgesamt  nur
152  655  Mitglieder  zählten,  darunter  befinden  sich  aber  noch
4  große  Vereine,  wie  der  Saarbrücker  Knappschaftsverein,  der
Wurmknappschaftsverein,  der  Brühler  und  der  Knappschaftsverein ­
  Rheinpreußen,  die  zusammen  am  1.  Januar  1913:  89  852
Mitglieder  hatten,  so  daß  für  die  übrigen  24  Knappschaftsvereine
der  Rheinprovinz  noch  62  803  Mitglieder  bleiben.
In  anderen  Teilen  Deutschlands  sind  ähnliche  Verhältnisse.
So  zählte  der  Salzunger  Knappschaftsverein  in  Sachsen-Meiningen ­
  im  Jahre  1913  ganze  65  Mitglieder,  in  Bayern  die  Ende
1912  vorhandenen  22  Knappschaftsvereine  nur  13  561  Mitglieder.
Wir  erlauben  uns  noch,  auf  den  Jahresbericht  des  Wernigeroder ­
  Knappschaftsvereins  vom  Jahre  1912  aufmerksam  zu
machen,  wonach  die  Sunime  der  Einnahme  35  806,14  Mk.  betrug.
Bei  dieser  Einnahme  befinden  sich  10  000  Mk.  als  Geschenk  des
Fürsten,  ferner  259,27  Mk.  als  Zuwendung  aus  dem  Verkauf
        <pb n="93" />
        —  95

Von  Möbeln  der  höheren  Töchterschule  und  430  Mk.  als  Lehrgeld
von  Volontären.
Die  Ausgabe  betrug  34  659,51  Mk.  und  hätte  die  Einnahme
ohne  das  Geschenk  des  Fürsten  nicht  zur  Deckung  gereicht.  Das
ist  nur  ein  Beispiel  von  vielen.
Der  Kottenheimer  Knappschaftsverein  berichtete  in  demselben ­
  Jahre,  daß  seine  Ausgabe  in  der  Pensionskasse  6199,07
Mark  betrug,  der  nur  3821,98  Mk.  als  Einnahme  gegenüberstanden. ­
  In  einem  Jahre  mutzten  hier  1377,09  Mk.  als  Zuschutz
vom  Vermögen  zugesetzt  werden.  Eine  solche  Jahresabrechnung
gibt  doch  sicher  zum  Nachdenken  Anlatz.
Auf  die  Vermögensverhältnisse  der  einzelnen  Knappschaftsvereine ­
  wollen  wir  hier  nicht  näher  eingehen,  hat  doch  in  der
Oeffentlichkeit  in  letzter  Zeit  eine  genügende  Aussprache  darüber ­
  stattgefunden.  Jeder  Kenner  des  Knappschaftswesens  wird
zugeben,  daß  eine  durchgreifende  Reform  hochnötig  ist  und  wäre
es  dabei  angebracht,  ganze  Arbeit  zu  machen  und  nicht  nur  die
Verschmelzung  von  kleinen  Vereinen  mit  größeren  ins  Auge  zu
fassen.
Die  Gründung  einer  Zentralknappschaft  für  das  ganze
Deutsche  Reich  mit  Zweigstellen  ist  das  erstrebenswerte  Ziel.
Wenn  dieses  Ziel  nicht  anders  erreicht  werden  kann,  müßte  das
Reich  einen  einmaligen  Zuschuß  zur  besseren  Finanzierung  der
schlecht  gestelltesten  Vereine  leisten.  Sind  die  Regierungen  doch
nicht  von  Schuld  freizusprechen,  daß  manche  Knappschaftsvereine
sich  heute  in  so  mißlicher  Lage  befinden,  weil  man  nicht  auf  die
Forderungen  der  organisierten  Bergarbeiter  hörte,  sondern
leistungsunfähige  Vereine  entstehen  und  Vereine  mit  ungesunden ­
  Vermögensverhältnissen  jahrzehntelang  weiter  wirtschaften ­
  ließ.
Eine  ungeheure  Belastung  hat  noch  der  Krieg  mit  sich  gebracht. ­
  So  sind  bis  jetzt  im  Allgem.  Knappschaftsverein  Bochum
über  130  000  Mitglieder  zum  Kriegsdienst  eingezogen.  Beinahe
ein  Drittel  der  gesamten  Mitgliedschaft  befindet  sich  also  im
Felde.  Bei  anderen  Vereinen  wird  es  ähnlich  aussehen  oder
auch  noch  ein  höherer  Prozentsatz  in  Frage  kommen,  da  in  Rheinland-Westfalen ­
  sehr  viele  Bergarbeiter  reklamiert  wurden.
Nach  einer  Aufstellung  des  Bochumer  Knappschaftsvereins
für  ein  Kriegsjghr  betrug  der  Ausfall  an  Beiträgen  ungefähr
22  000  000  Mk.,  der  Mehrzugang  an  Invaliden,  wenn  nur  3%
Prozent  der  Invalidisierungen  der  Kriegsteilnehmer  zugrunde
gelegt  werden,  erfordert  einen  jährlichen  Rentenbetrag  von
16  000  000  Mk.,  der  von  Witwen  einen  solchen  von  8  000  000
Mark,  von  Waisen  3  000  000  Mk.,  demgemäß  würde  für  ein
Kriegsjahr  eine  Renten-Mehrbelastung  von  27  000  000  Mk.  und
        <pb n="94" />
        96

ein  Beitragsausfall  von  22  000  000  Mk.,  zusammen  49  000  000
Mark  zu  veranschlagen  sein.  Dabei  sind  vom  Bochumer  Knappschaftsverein ­
  die  neuen  Vorschriften  des  Knappschafts-Kriegsgesetzes ­
  vom  März  1916  noch  nicht  voll  in  Rechnung  gestellt.
Auch  werden  sich  die  nachteiligen  Folgen  des  Krieges  auf  den
Gesundheitszustand  der  Kriegsteilnehmer  erst  später  herausstellen. ­
  Es  kommen  ungeheure  Summen  bei  den  Knappschaftsvereinen ­
  in  Betracht,  die  infolge  des  Krieges  mehr
ausgegeben  werden  müssen.  Kapitalkräftige  Vereine  wie  der
Bochumer  Allg.  Knappschaftsverein,  der  am  Schlüsse  des  Jahres
1914  ein  Vermögen  von  194  610  371  Mk.  allein  in  der  Pensionskasse ­
  hatte,  mögen  diese  kritische  Zeit  überwinden,  aber  schlimm,
sehr  schlimm  wird  es  für  so  manchen  kapitalarmen  Verein  und
damit  auch  für  die  armen  Invaliden,  Witwen  und  Waisen  stehen.
Da  sich  bei  der  Tagung  des  Allgemeinen  Deutschen  Knappschaftsverbandes
  lauter  Praktiker  auf  knappschaftlichem  Gebiete
zusammenfinden,  glauben  wir  uns  eine  weitere  Begründung
dieser  Eingabe  ersparen  zu  können.
In  der  Hoffnung,  oaß  unfere  Eingabe  günstige  Aufnahme
findet,  zeichnen  mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
Gciverkverern  christlicher  Bergarbeiter  Deutschlands.
Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
Polnische  Berufsvereinigung  (Abteilung  Bergarbeiter).
Gewerkvcrcin  der  Bergarbeiter  (Hirsch-Duncker).
*  *  *
Die  Generalversammlung  des  Allgenieinen  deutschen  Knappschaftsverbandes, ­
  die  am  28.  September  1915  in  München  tagte,
nahm  zu  den  vorstehenden  Wünschen  eine  zustimmende  Haltung
ein,  indem  sie  nachstehende  Resolution  faßte:
„Die  Generalversammlung  des  Allgemeinen  deutschen  Knappschaftsverbandes
  ist  einig,  daß  die  bisher  getroffenen  Maßnahmen  nicht
ausreichen,  um  bei  allen  Knappschaftsvereinen  die  dauernde  Erfüllbarkeit ­
  der  Pensionskassenleistungen  zu  ermöglichen.  Sie  hält  daher
weitere  Maßnahmen  zur  Gesundung  der  Vereine  für  erforderlich  und
erblickt  eine  solche  auch  in  der  berggesetzlich  vorgesehenen  und  mit
Nachdruck  anzustrebenden  Zusammenlegung  von  Vereinen."

Klagen  russischer  Arbeiter.
Bochum,  den  27.  September  1916.
An  Se.  Exzellenz,  den  stellvertretenden  kommandierenden
General,  Freiherrn  von  G  a  y  l,  Münster.
Von  den  auf  den  Zechen  Julius  Philipp  und  Prinzregent
unter  Tage  beschäftigten  russischen  Arbeitern  sind  uns  in  letzter
        <pb n="95" />
        97

Zeit  mehrfach  Klagen  über  niedrige  Löhne,  schlechte  Behandlung
und  ungenügende  Beköstigung  zugegangen.
Nach  den  uns  gemachten  Mitteilungen  sollen  die  russischen
Arbeiter  80  Prozent  des  von  ihren  deutschen  Kameraden  verdienten ­
  Lohnes  erhalten.  Diese  Vereinbarung  ist  jedoch  seitens
der  benannten  Zechenverwaltung  nicht  immer  eingehalten  worden,
wie  aus  den  im  August  an  die  russischen  Arbeiter  gezahlten
Löhnen  hervorgeht.  Es  wurden  Löhne  gezahlt  an  Verheiratete
von  2,70  bis  5,20  Mark.  Dem  russischen  Arbeiter  Isaak  Böhm
wurde  von  seinen  deutschen  Kameraden,  mit  denen  er  zusammen
arbeitete,  gesagt,  sie  verdienten  diesen  Monat  gut,  gemeint  war
der  Monat  August,  bei  80  Prozent  bekäme  er  6  Mark  pro  Schichte
Am  Lohntag  erhielt  Böhm  jedoch  nur  2,70  Mark  pro  Schicht.
Böhm  ist  26  Jahre  alt,  verheiratet  und  hat  zwei  Kinder.
Von  dem  russischen  Arbeiter  Brockmann  wird  uns  mitgeteilt, ­
  daß  dieser  ebenfalls  nur  2,70  Mark  pro  Schicht  erhalten
habe,  während  sein  deutscher  Kamerad  6,60  Mark  verdient  hätte.
Aehnliche  Fälle  sind  uns  noch  mehr  mitgeteilt  worden.  Von
dem  verdienten  Lohn  wird  den  verheirateten  Arbeitern  ein  Teil
zur  Unterstützung  ihrer  in  der  Heimat  verbliebenen  Familien
einbehalten  und  nach  dort  gesandt.  Außerdem  wird  für  Menage
1,80  Mark  und  für  Schlafgeld  20  Ps.  pro  Tag  berechnet  und  vom
Lohn  in  Abzug  gebracht.
Reicht  der  eben  angeführte  Lohn  noch  nicht  einmal  aus  zur
Unterstützung  der  Angehörigen,  für  Menage  und  Schlafgeld,  so
kann  erst  recht  keine  Rede  davon  sein,  für  Wäsche  und  Kleidung
zu  sorgen.  Trotzdem  sind  die  russischen  Arbeiter  nach  §  4  der
Hausordnung  ihres  Unterkunftsraumes  verpflichtet,  jeden
Samstag  für  reine  Wäsche  zu  sorgen,  andernfalls  sie  in  Strafe
genommen  werden.
Was  die  Behandlung  anbetrifft,  so  haben  Steiger  Wolf  und
der  Betriebsführer  von  Prinzregent  zu  Klagen  Anlaß  gegeben.
Als  ein  russischer  Arbeiter  bei  Steiger  Wolf  in  höflichem  Tone
am  Schalter  vorsprach,  es  fehle  ihm  eine  Schicht,  er  habe  10
Schichten  verfahren  und  nur  9  seien  ihm  angerechnet  worden,
tagte  Wolf:  „Mach,  daß  du  weg  kommst,  ich  spreche  nicht  mit
Juden."  AIs  der  Arbeiter  sich  nicht  abweisen  ließ,  kam  Steiger
Wolf  aus  der  Steigerstube,  packte  den  Arbeiter  an  der  Brust  und
stieß  ihn  zurück.  In  einem  anderen  Falle  kam,  ein  russischer
Arbeiter,  nachdem  er  24  Schichten  verfahren  hatte,  zu  dem  Betriebsführer ­
  und  bat  diesen  um  Vorschuß.  Anstatt  Vorschuß  zu
geben,  steckte  der  Betriebsführer  den  Arbeiter  zur  Tür  hinaus
und  trat  mit  dem  Fuß  nach  ihm.
Auch  wird,  wie  eingangs  erwähnt,  über  ungenügende  Beköstigung ­
  geklagt.  So  sollen  die  russischen  Arbeiter  in  letzter
        <pb n="96" />
        —  98  —
Zeit  statt  %  Pfund  einschließlich  Zusatz  von  125  Gramm  für
erwachsene  männliche  Personen  nur  ein  halbes  Pfund  Brot  pro
Tag  erhalten.  Während  im  Monat  Juli  ihnen  für  Menage  einschließlich ­
  Schlafgeld  1,76  Mark  pro  Tag  berechnet  wurde,  ist  der
Betrag  für  den  Monat  August  auf  2  Mark  erhöht  worden,  ohne
daß  die  Beköstigung  eine  bessere  geworden  wäre.
Die  von  uns  angeführten  Beschwerden  haben  ebenfalls  mit
dazu  beigetragen,  daß  Ende  August  resp.  Anfang  September
von  zirka  200  russischen  Arbeitern,  die  aus  Julius  Philipp  und
Prinzregent  beschäftigt  waren,  170  die  Arbeit  verweigerten  und
nach  Rußland  zurückgebracht  werden  mutzten.  Die  iibrigen  erklärten ­
  sich  damals  bereit,  zu  arbeiten,  indem  sie  die  Hoffnung
hegten,  daß  die  Verhältnisse  sich  bessern  würden.  Nach  ihren
Aussagen  ist  dieses  nicht  der  Fall,  sondern  es  ist  zu  befürchten,
daß  von  diesen  ein  Teil  die  Arbeit  verweigern  wird.
&amp;amp;  &amp;amp;
Die  Antwort  darauf  lautete:
An  den  Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands,  Bochum.
Auf  die  Beschwerde  namens  der  russischen  Arbeiter  vom  27.  September ­
  1915  lasse  ich  Ihnen  Abschrift  eines  Berichtes  des  Oberbergamtes ­
  in  Dortmund  vom  13.  November  zur  Kenntnisnahme  zugehen.
Wenn  danach  anfangs  die  russisch-polnischen  Arbeiter  sich  auch  mit  geringeren ­
  Löhnen  begnügen  mußten,  so  ist  doch  jetzt  überall  der
Grundsatz  durchgeführt,  daß  die  ausländischen  Arbeiter  bei  gleichen
Leistungen  dieselben  Löhne  verdienen,  wie  die  einheimischen.  Außerdem ­
  ist  vom  Generalkommando  Vorsorge  getroffen  worden,  daß  die
Werke,  in  denen  ausländische  Arbeiter  beschäftigt  sind,  in  Bezug  auf
Löhne,  Behandlung  und  Beköstigung  der  Arbeiter,  sowie  in  Bezug
auf  die  Wohnungs-  und  Abortverhältnisse  einer  dauernden  Beaufsichtigung ­
  unterworfen  werden.
Der  kommandierende  General:  von  G  a  y  l.
Dortmund,  den  13.  November  1815.
Die  ausländischen  Arbeiter  werden  unter  Tage  als  Schlepper
bei  der  Kohlengewinnung  und  über  Tage  auf  der  Kokerei  beim  Koksfahren ­
  und  Ofenfüllen  beschäftigt.  Bei  der  Kohlengewinnung  erfolgt
allgemein  die  Entlohnung  nach  Gedingesätzen,  über  Tage  aus  der
Kokerei  vorwiegend  im  Schichtlohn.
Die  Gründe,  weshalb  die  Arbeiter  zunächst  bei  der  Kohlengewinnung ­
  im  Schichtlohn  arbeiteten,  bestanden  einmal  darin,  daß,  wie  in
dem  Berichte  des  Revierbeamten  vom  19.  Oktober  1915  angegeben  ist,
die  hiesigen  Hauer  sich  anfangs  weigerten,  mit  den  ausländischen  Arbeitern ­
  im  Gedinge  zu  arbeiten,  dann  aber  auch  darin,  daß  nach  An-
        <pb n="97" />
        99

gäbe  der  Zechenverwaltung  bei  Entlohnung  nach  Leistung  im  Gedinge
die  Ausländer  den  gewährten  Schichtlohn  nicht  erreicht  hätten.  Seit
dem  2g.  September  d.  I.  nehmen  die  unterirdischen  Arbeiter  wie  auch
die  einheimischen  Arbeiter  desselben  Grades  an  dem  Kohlengedinge  in
der  Weise  teil,  daß  man  ihnen  einen  gewissen  Prozentsatz  des  Hauerlohnes
  bewilligt,.  Dieser  Prozentsatz  richtet  sich  nach  der  Geschicklichkeit ­
  und  der  Leistung  des  Schleppers  und  wird  von  den  Beamten  im
Einvernehmen  mit  den  Hauern  festgesetzt,  er  beträgt  60  bis  80  Prozent.
Der  Grundsatz,  daß  die  Löhne  der  einheimischen  und  ausländischen
Arbeiter  bei  gleicher  Leistung  gleich  sind,  ist  demnach  jetzt  im  allgemeinen ­
  durchgeführt.  Die  Kohlengedinge  sind  nicht  herabgese^t,  sondern ­
  in  der  letzten  Zeit  erhöht  worden.  Die  Beschäftigung  der  fraglichen ­
  Arbeiter  ist  daher  nicht  benutzt  worden,  um  einen  Lohndruck
auszuüben,  wie  denn  die  ausländischen  Arbeiter  die  gleiche  Behandlung ­
  wie  die  einheimischen  bei  der  Entlohnung  erfahren.
.  .  .  Die  verdienten  Löhne  betragen  jetzt  4  bis  5  Mark  und  darüber ­
  je  Schicht.  Nach  der  Lohnstatistik  für  das  dritte  Viertel  des  Kalenderjahres ­
  1915  betrug  der  verdiente  reine  Lohn  der  Kohlenhauer
im  Bergrevier  Süd-Bochum  6,64  Mk.  je  Schicht.  60—80  Prozent  davon ­
  machen  3,9  bis  5,3  Mk.  aus.  Es  ergibt  sich  also,  daß  die  ausländischen ­
  Arbeiter  jetzt  die  gleichen  Lohnbezüge  wie  ihre  einheimischen
Arbeitskameraden  erhalten.  König!.  Oberbergamt."
*  *  *
Essen  -  Ruhr,  den  10.  September  1915.
An  Herrn  Generalleutnant  von  Bitter,  Hochwohlgeboren,  Münster.
Euer  Hochwohlgeboren!
Euer  Hochwohlgeboren  hatten  vor  einiger  Zeit  die  Güte,  mir
eine  Unterredung  über  die  Beschäftigung  von  Kriegsgefangenen  im
Bergbau  zu  gewähren  und  drückten  dabei  den  Wunsch  aus,  ich  möchte
Ihnen  evtl,  mir  zu  Ohren  kommende  Beschwerden  unmittelbar  zur
Kenntnis  bringen.  Ich  komme  diesem  Wunsche  nach,  indem  ich  Ihnen
nachstehend  den  Inhalt  eines  vom  1.  September  d.  I.  datierten  Briefes
auszugsweise  mitteile.
Auf  Zeche  Barmen  bei  Sprockhövel,  Kreis  Hagen,  sind  etwa
hundert  Kriegsgefangene  (Franzosen)  beschäftigt.  Etwa  10  Mann
davon  haben  sich  geweigert,  Zechenarbeit  zu  leisten.  Landarbeit  wollten
sie  sehr  gern  machen.  Auf  Grund  dieser  Weigerung  hat  man  diese
Leute,  wie  inir  mein  Gewährsmann  mitteilt,  sieben  Tage  bei  Wasser
und  Brot  eingesperrt.  Als  diese  sieben  Tage  um  waren,  hat  man  die
Leute  wieder  gefragt,  ob  sie  jetzt  arbeiten  wollten,  und  als  sie  abermals
erklärien,  nicht  auf  der  Zeche,  wohl  aber  auf  dem  Lande  arbeiten  zu
wollen,  sind  sie  abermals  sieben  Tage  —  und  zwar  in  einem  Keller  —■
eingesperrt  worden.  In  diesem  Gelaß  sollen  überdies  äußerst  menschenunwürdige ­
  Zustände  herrschen,  so  daß  die  Gesundheit  der  Gefangenen ­
  sehr  gefährdet  sei.
7»
        <pb n="98" />
        100

Ob  diese  Schilderung  wahrheitsgemäß  ist,  dürfte  eine  amtliche
Untersuchung  recht  bald  feststellen.  Ich  komme  soeben  von  einer
längeren.  Reise  zurück,  darum  die  Verzögerung  dieser  Mitteilung.
Mein  Gewährsmann  ist  mir  als  ein  durchaus  zuverlässiger  Mensch
bekannt.  Euer  Hochwohlgeboren  erklärten  mir  bei  unserer  Unterredung, ­
  daß  bie,  Ausübung  eines  Zwanges  zur  Arbeit  auf  die  Gefangenen ­
  durchaus  ihren  Intentionen  widerspreche.  Ganz  abgesehen
davon  erscheint  mir  aber  auch  die  Einsperrung  der  Gefangenen,  zumal ­
  in  einem  solchen  Gelaß,  durchaus  nicht  den  geltenden  Bestimmungen ­
  zu  entsprechen.
Wie  mir  mein  Gewährsmann  außerdem  mitteilt,  hat  die  geschilderte ­
  Behandlung  der  Gefangenen  bei  der  Arbeiterschaft  vielen
Anstoß  erregt.  Die  Leute  erklärten,  sie  seien  nicht  gewillt,  mit  Gefangenen, ­
  die  man  zwangsweise  an  die  Grubenarbeit  bringe,  zusammen ­
  zu  arbeiten,  da  dies  unter  Umständen  lebensgefährlich  sein
könnte.
Indem  ich  mir  erlaube,  Ihnen  diese  Mitteilungen  zu  übermitteln,
hoffe  ich  ganz  im  Sinne  unserer  damaligen  Unterredung  zu  handeln
und  sehe  einer  gefälligen  Auskunft  über  das  Ergebnis  der  angestellten
Untersuchung  über  die  geschilderten  Vorgänge  entgegen.
Mit  ausgezeichneter  Hochachtung!
Otto  H  u  e,  M.  d.  A.,  Essen-Rüttenscheid,  Emmastr.  26.

Münster,  den  18.  September  1916.
An  das  Mitglied  des  Abgeordnetenhauses,  Herrn  Otto  Hue,
Hochwohlgeboren,  Essen-Rüttenscheid.
Euer  Hochwohlgeboren  spreche  ich  für  das  sehr  gefl.  Schreiben
vom  10.  d.  Mts.  meinen  verbindlichsten  Dank  aus.
Nachdem  ich  durch  eingehende  Feststellungen  die  beregten  Mißstände ­
  an  Ort  und  Stelle  habe  untersuchen  lassen,  teile  ich  Ihnen
folgendes  sehr  ergebenst  mit:
Dem  Arbeitskommando  der  Zeche  Barmen  bei  Sprockhövel  wurden
am  18.  August  1918  zehn  weitere  französische  Kriegsgefangene  überwiesen, ­
  die  die  Uebernahme  jeglicher  auch  der  leichtesten  Arbeitsberrichtung ­
  im  Tagesbetriebe  hartnäckig  verweigerten  und  nur  zur
Ausführung  landwirtschaftlicher  Arbeiten  sich  bereit  erklärten,  wofür
aber  keine  Verwendung  für  sie  vorhanden  war.
Diese  Kriegsgefangenen  mußten  wegen  ihrer  Weigerungen  von
Arbeiten,  die  mit  Fug  und  Recht  von  ihnen  verlangt  werden  können,
nach  den  Bestimmungen  der  Disziplin  -  Strafordnung  für  das  Heer,
mehrfach  mit  mittlerem  Arrest  bestraft  werden.
Während  die  Arreststrafcn  der  Kriegsgefangenen  auf  der  Zeche
Barmen  in  Ermangelung  eines  Arrestlokals  zunächst  in  einem  an  der
        <pb n="99" />
        101

Westfront  des  Unterkunftshauses  belesenen  Zimmer  verbüßt  wurden,
werden  dieselben,  nachdem  hier  Wachtmannschaften  dauernd  untergebracht ­
  sind,  in  einem  Raume  an  der  Ostfront  verbüßt,  der  auch  zu
ebener  Erde  gelegen  ist.
Ein  Kellerraum  hat  somit  zur  Verbüßung  der  Strafe  keine  Verwendung ­
  gesunden.
Der  Irrtum  dieserhalb  läßt  sich  nur  darauf  zurückführen,  daß  das
Unterkunftshaus  an  einem  Bergabhang  derart  liegt,  daß  die  Ostseite
eine  Etngenhöhe  mehr  besitzt  wie  die  Westseite;  im  übrigen  aber  sowohl ­
  der  erste  wie  der  zweite  Arrestraum  von  ebener  Erde  aus  direkt
zugänglich  ist.
Euer  Hochwohlgeboren  werden  hieraus  ersehen,  daß  die  Gesundheit ­
  der  Gefangenen  durch  die  Unterbringung  in  dem  beschriebenen
Raum  in  keiner  Weise  gefährdet  war.
Indem  ich  Ihnen  das  Ergebnis  der  angestellten  Untersuchung
übersende,  bin  ich
mit  ausgezeichneter  Hochachtung!
gez.  von  Bitter,  Generalleutnant  und  Inspekteur.

Versorgung  mit  Fleisch  und  Fettwarcn.
Essen,  den  11.  Oktober  1915.
Die  unterzeichneten  Vertreter  der  vier  Bergarbeiterorganisationen ­
  bitten  die  deutsche  Reichsregierung,  geeignete  Maßnahmen ­
  zu  treffen  und  die  ärmere  schwerarbeitende  Bevölkerung
mit  den  für  die  Ernährung  notwendigen  Fleisch-  und  Fettwaren
zu  versorgen.
B  e  g  r  ü  n  d  n  n  g  :  In  der  letzten  Zeit  ist  das  Angebot  von
Fleisch  und  Fettwaren,  die  für  die  große  Masse  der  ärmeren
Bevölkerung  in  Frage  kommen,  sehr  zurückgegangen.  Zum
Teil  ist  das  eine  unvermeidbare  Folge  des  Krieges.  Es  werden
aber  offensichtlich  auch  aus  Spekulationsgründen  Waren  zurückgehalten. ­

Mit  dem  Rückgang  des  Angebots  haben  die  Preise  für  die'
genannten  Waren  eine  gewaltige  Steigerung  erfahren.
Die  ärmeren  Volkskreise  können  sich  jetzt  schon  zum  großen
Teile  den  Genuß  von  Fleisch  nicht  mehr  gestatten.  Wenn  der
ungünstigen  Entwickelung  nicht  bald  Einhalt  geboten  wird,  so
können  sie  auch  keine  Fettwarcn  mehr  erwerben  und  verwenden.
Die  finanziell  besser  gestellten  Volkskreise  kaufen  die  vorhandenen ­
  Fleisch-  und  Fettwaren  zu  jedem  Preise,  weil  sie  nicht  auf
deren  Genuß  verzichten  wollen.
        <pb n="100" />
        102

Für  unser  Volk  und  unsere  Volkswirtschaft  hat  eine  solche
Entwicklung  die  ungünstigsten  Folgen.  Der  Mensch  bedarf  zu
seiner  Ernährung  einer  gewissen  Menge  Fett.  Insbesondere
mutz  den  körperlich  schwer  arbeitenden  Volkskreisen  das  zur  Ersetzung ­
  der  verbrauchten  Körperkraft  Notwendige  unbedingt  zugeführt ­
  werden.  Einerseits  um  ihre  Gesundheit  nicht  zu  gefährden, ­
  andererseits  um  sie  fähig  zu  erhalten,  dauernd  ihre
Arbeit  verrichten  zu  können.  Die  Arbeiter  werden  jetzt  während
des  Krieges  durchweg  in  einer  Weise  angespannt,  daß  sie  einer
kräftigen  Nahrung  dringend  bedürfen.  Ganz  besonders  ist  das
im  Bergbau  der  Fall.  Hier  soll  mit  möglichst  wenigen  Kräften
viel  gefördert  werden.  Wird  nicht  für  eine  ausreichende  Ernährung ­
  der  Bergarbeiter  gesorgt,  so  wird  die  Produktion
leiden.  Die  Bergarbeiter  müssen  unter  ihrer  Arbeit  zusammenbrechen ­
  und  ist  eine  dauernde  Schädigung  ihrer  Gesundheit
sowie  auch  der  Gesundheit  ihrer  Angehörigen  zu  befürchten.
Diese  Schäden  müssen  unbedingt  verhindert  werden.
Wir  bitten  deshalb  um  geeignete  Matznahmen,  damit  die
vorhandenen  Fleisch-  und  Fettvorräte  nicht  von  den  besitzenden
und  vielfach  weniger  arbeitenden  Klassen  in  übermätziger  Weise
und  allein  verbraucht  werden,  sondern  auch  der  ärmeren,  schwer
arbeitenden  Bevölkerung  das  zu  ihrer  Ernährung  und  zur  Erhaltung ­
  ihrer  Arbeitskraft  notwendige  Quantum  zugeführt
wird.
Die  von  der  Reichsrcgierung  angekündigten  Maßnahmen
betr.  Herbeischaffung  billigerer  Kartoffeln  entheben  uns  der
Notwendigkeit,  auf  diese  Angelegenheit  heute  näher  einzugehen.
Wir  möchten  indessen  nochmals  den  dringenden  Wunsch  aussvrechen.
  daß  die  angekündigte  Kartoffelversorgung  möglichst
schnell  zu  billigen  Preisen  erfolgt.
Mit  vorzüglicher  Hochachtung!
(Unterschriften.)

*  *
Am  13.  Oktober  wurde  diese  Eingabe  von  einer  Deputation
der  vier  Verbände  dem  Reichsamt  des  Innern  in  Berlin  überreicht ­
  und  noch  näher  begründet.  Der  Lebensmittelwucher  erfuhr ­
  hierbei  eine  scharfe  Kritik,  auch  wurden  andere  Beschwerden
der  Bergarbeiter  vorgetragen.
Der  Regierungsvertreter  gab  das  Versprechen  ab,  daß  die
Regierung  die  Beschwerden  und  die  überreichte  Eingabe  sehr
ernstlich  beachten  würde.
        <pb n="101" />
        103

Essen-Rüttenscheid,  den  19.  Oktober  1915.
Hochwohlgeboren  Herrn  Oberbcrgrat  B  e  n  h  o  I  d,  Berlin.
Sehr  geehrter  Herr!
Euer  Hochwohlgeboren  ersuchten  mich  am  14.  d.  Mts.  im  Verlauf
unserer  Unterredung  um  eventuelle  Zusendung  von  einschlägigem
Material  betreffend  Beschwerden  Wer  die  Behandlung  von  russischpolnischen
  zivilgefangenen  Arbeitern  und  auch  von  Kriegsgefangenen.
Ich  gestatte  mir,  Ihnen  anliegend  zu  senden:
1.  Die  Abschrift  einer  Eingabe  an  das  Berggewerbegericht  Dortmund, ­
  Spruchkammer  Essen,  bezüglich  schlechter  Behandlung  polnischer
Arbeiter  aus  den  okkupierten  östlichen  Gebieten,  ferner  die  darauf
eingegangene  Antwort  und  den  weiterhin  in  derselben  Sache  und
ähnlichen  Fällen  mit  dem  Herrn  Polizeipräsidenten  von  Essen  gepflogenen ­
  Schriftwechsel.
2.  Beschwerden  über  die  Behandlung  von  Kriegsgefangenen  auf
der  fiskalischen  Zeche  bei  Gladbeck,  sowie  die  in  dieser  Angelegenheit
von  dem  Unterzeichneten  an  das  Generalkommando  in  Münster  gerichtete ­
  Eingabe.
Indem  ich  Sie  bitte,  im  Interesse  der  Beruhigung  der  bergarbeitenden ­
  Bevölkerung  tunlichst  bald  eine  Klarstellung  der  angeschnittenen ­
  Rechtsfrage  herbeizuführen,  verbleibe  ich
mit  vorzüglicher  Hochachtung!
Ihr  ergebener  Otto  H  u  e,  M.  d.  A.
Essen-Rüttenscheid,  Cmmastratze  26.

Folgende  Klage  wurde  in  der  Sache  Isaak  Liebhaber  in
'Essen  gegen  die  Gewerkschaft  Graf  Beust  in  Essen  an  ba§  Berggewerbegericht ­
  in  Essen  eingereicht:
Ergebenst  bitte  ich  einen  Termin  anzuberaumen,  in  weichein
ich  beantragen  werde
die  Beklagte  zu  verurteilen,  mir  meinen  Paß  und
einen  Entlassungsschein  herauszugeben,  das  Urteil
auch  für  vorläufig  vollstreckbar  zu  erklären.
Begründung:  Ich  stamme  aus  Lodz  und  bin  von
einem  Agenten  der  Beklagten  für  die  Arbeit  auf  deren  Zechen
durch  große  Versprechungen  angeworben.  Sechs  Wochen  lang
habe  ich  auf  der  Zeche  der  Beklagten  gearbeitet.  Meine  Arbeit
habe  ich  Freitag,  den  26.  Juni,  nachts  12  Uhr,  niedergelegt.
Ein  weiteres  Arbeiten  war  mir  nicht  möglich,  weil  mir  meine
Gesundheit  dies  nicht  erlaubte.  Ich  bin  körperlich  zu  schwach
        <pb n="102" />
        104

und  augenkrank.  Der  Zechenarzt  hat  auch  bereits  bescheinigte
daß  ich  für  die  Arbeit  auf  der  Zeche  untauglich  sei.  (Betveis'
Auskunft  des  betreffenden  Zechenarztes.)  Ferner  haben  die
anderen  Arbeiter  nicht  mit  mir  zusammenarbeiten  wollen.  Sie
haben  mir  die  Arbeit  wiederholt  dadurch  verleiden  wollen,  daß.
sie  mich  durch  Begießen  mit  Wasser  mißhandelten.  Der  Betriebsführer, ­
  bei  dem  ich  mich  hierüber  beschwerte,  hat  nichts
veranlaßt,  namentlich  auch  nichts  getan,  um  mir  Schutz  gegen
diese  Angriffe  zu  gewähren.
Die  Beklagte  hat  sich  nun  geweigert,  mir  meinen  Paß,  den
sie  unrechtmäßig  festhält,  herauszugeben  und  mir  einen  Entlassungsschein ­
  zu  schreiben.  Als  ich  einen  Brief  überreichte,  worin ­
  ich  bat,  mir  meinen  Paß  und  Entlassungsschein  auszuhändigen, ­
  wurde  mir  aber  geantwortet,  ich  müßte  sofort  weiter  arbeiten, ­
  sonst  würde  man  dafür  sorgen,  daß  ich  in  ein  Gefangenenlager ­
  eingesperrt  würde.  Ich  soll  jetzt  bei  der  Firma
Althoff  Arbeit  bekommen;  die  Firma  darf  mich  aber  nicht  beschäftigen. ­
  wenn  ich  nicht  einen  Paß  und  einen  Entlassungsschein
habe.  Ich  bin  daher  in  dringender  Notlage  und  bitte,  mir  einen
Termin  zu  bewilligen.
Hochachtungsvoll  und  ergebenst!
gcz.  Isaak  Liebhaber.
Vom  Berggewerbegericht  ging  folgende  Antwort  ein:
Essen,  den  9.  Juli  1815.
Der  von  Ihnen  eingereichten  Klage  gegen  die  Gewerkschaft  Graf
Beust  vom  28.  v.  Mts.  kann  keine  Folge  gegeben  werden.
Nach  den  Bestimmungen  des  Erlasses  des  Herrn  Ministers  des
Innern  vom  11.  Mai  1915  —  II  f.  104  —,  durch  welchen  für  die
Dauer  des  Krieges  genehmigt  worden  ist,  daß  russisch-polnische  Arbeiter ­
  ans  den  okkupierten  Gebieten  Rußlands  zur  Beschäftigung  in
Bergwerken  und  anderen  industriellen  Großbetrieben  in  Preußen  zugelassen ­
  werden,  sind  Sie  nicht  als  freier  Arbeiter  zu  betrachten.  Sie
stehen  unter  ständiger  polizeilicher  Kontrolle  und  dürfen  ohne  polizeiliche ­
  Genehmigung  weder  die  Arbeitsstätte  noch  ihren  Wohnort  ändern. ­
  Ihre  Uebersiedelung  nach  Preußen  ist  nur  zur  Beschäftigung
in  einem  bestimmt  bezeichneten  Betriebe  zugelassen  worden.
Können  oder  wollen  Sie  in  diesem  Betriebe  nicht  weiter  arbeiten,
so  haben  hierüber  meines  Erachtens  der  Herr  Polizeipräsident  in  Essen
bezw.  der  Herr  Regierungspräsident  in  Düsseldorf  zu  befinden.  Zur
Sache  selbst  haben  die  angestellten  Ermittelungen  ergeben,  daß  Sie  vor
Ihrer  Anlegung  auf  der  Zeche  Graf  Beust  von  dem  Herrn  Geheimen
Sanitätsrat  I)r.  Belke  in  Essen  untersucht  und  als  gesund  zur  Bergarbeit ­
  befunden  worden  sind.  Als  Sie  sich  zu  der  Ihnen  zuerst  über-
        <pb n="103" />
        ■-»■.«wni.i.1  ..  -

—  105  —
wiesencn  Arbeit  als  zu  schwach  gezeigt  haben,  ist  Ihnen  sehr  leichte
Arbeit  in  der  Lampenstube  zugewiesen  worden.
Daß  Sie  von  Ihren  Mitarbeitern  gehänselt  und  auch  einmal  mit
Wasser  begossen  worden  sind,  haben  Sie  dem  Betriebssührer  nicht  gemeldet. ­
  Dieser  ersah  es  erst  aus  Ihrem  Briefe.
Die  betreffenden  Arbeiter  sind  von  der  Betriebsleitung  in  eine
Ordnungsstrafe  genommen  worden.
Ein  Grund  zur  ferneren  Verweigerung  der  Arbeit  liegt  nicht  vor.
Sie  haben,  falls  Sie  die  Arbeit  nicht  freiwillig  wieder  aufnehmen,
die  zwangsweise  Zurückführung  durch  die  Polizeibehörde  zu  gewärtigen. ­
  I.  B.  Maine  unleserlich.)

Sodann  wurde  an  das
Gesuch  gerichtet:

Polizeipräsidium  in  Essen  folgendes
Essen,  den  20.  August  1915.

Euer  Hochwohlgeboren
bitten  wir  ergebenst,  folgender  Angelegenheit  Ihre  Aufmerksamkeit ­
  gütigst  widmen  zu  wollen:
In  der  letzten  Zeit  sind  wir  wiederholt  von  russischen,  aus
Lodz  stammenden  und  hier  zum  Zwecke  der  Zechenarbeit  eingeführten ­
  Arbeitern  um  Schutz  angegangen  worden.  Die  Arbeiter
sind  von  Agenten  der  hiesigen  Zechen  in  Lodz  angeworben  worden. ­
  Sie  haben  dann  hier  mit  ihren  Arbeitgebern  Differenzen
bekommen.  Die  Schuld  mag  in  vielen  Fällen  auf  seiten  der
Arbeiter  liegen,  in  einer  ganzen  Reihe  von  Fällen  sind  sic  aber
u.  E.  zweifellos  schuldlos.
Die  Arbeiter  können  zum  großen  Teil  weder  lesen  noch
schreiben.  Sie  sind  die  Zechcnarbeit  nicht  gewöhnt,  sondern
haben  meistens  ein  Handwerk  gelernt,  es  sind  Bäcker,  Schneider,
Schreiner  usw.  Sie  geben  übereinstimmend  an,  daß  sie  durch
große  Versprechungen  der  Agenten  hierher  gelockt  worden  seien.
Zum  Teil  erklären  sie,  daß  ihnen  über  ihre  hiesige  Beschäftigung
falsche  Angaben  gemacht  seien:  so  behaupten  mehrere,  daß  ihnen
gesagt  worden  sei.  sie  sollten  in  einer  Seifenfabrik  beschäftigt
werden.  Zum  Teil  geben  sie  an,  krank  und  zur  Arbeit  unfähig
zu  sein.  Sie  haben  zum  Teil  hierüber  ärztliche  Bescheinigungen
vorgelegt,  zum  Teil  zeigt  der  Augenschein,  daß  es  ganz
schwächliche,  kränkliche  und  zu  schwerer  Arbeit  nicht  geeignete
Menschen  sind.
In  allen  Fällen  verweigert  die  Arbeitsstelle  den  Leuten  die
Herausgabe  ihres  Passes  und  die  Ausstellung  eines  Entlassungsscheines. ­
  Die  Leute  sollen  nach  ihrer  Angabe  mit  Gewalt,  in
manchen  Fällen  durch  Anwendung  körperlichen  Zwanges,  zur
        <pb n="104" />
        10«  —

Arbeit  auf  der  Zeche  gezwungen  werden.  Für  eine  Reihe  dieser
Leute  haben  wir  Klage  an  das  hiesige  Gewerbegericht  entworfen.
Das  Gewerbegericht  nimmt  aber  die  Klagen  nicht  an.  Nach
einem  uns  vorliegenden  Bescheid  teilt  der  Herr  Vorsitzende  des
Berggewerbegerichts  mit,  daß  diese  Arbeiter  „nicht  als  freie
Arbeiter  zu  betrachten  seien".  Es  wird  ihnen  daher  das  rechtliche ­
  Gehör  verweigert.
Die  Arbeiter  befinden  sich  nun  in  einer  höchst  betrübten
Lage.  Sic  fallen  der  öffentlichen  oder  der  jüdischen  Armenpflege ­
  zur  Last.  Zwei  von  ihnen,  die  uns  heute  um  unseren
Schutz  baten  (Liebeskind  und  Fcldan),  können  eine  Unterkunft
überhaupt  nicht  namhaft  machen.  Sie  wollen  schon  wochenlang
im  Freien  genächtigt  haben.
Die  Leute  wollen,  wenn  anders  sie  hier  keine  geeignete  Arbeit ­
  finden  können,  gern  nach  Lodz  zuriick,  dazu  haben  sie  aber
kein  Geld  und  keine  Ausweispapiere.  Die  Zechen  geben  ihnen
weder  die  Papiere  noch  das  verdiente  Geld  heraus.  U.  E.  sind
die  Zechen  selbst  dann,  wenn  rückständiger  Lohn  nicht  vorhanden
ist.  verpflichtet,  für  die  Rückschaffung  der  Leute  auf  eigene
Kosten  Sorge  zu  tragen.  Mit  Gewalt  können  die  Leute  zur  Arbeit ­
  nicht  gezwungen  werden.  Denn,  obgleich  ihnen  in  dem  Bescheid ­
  des  Herrn  .Vorsitzenden  des  Berggewerbegerichts  die
Eigenschaft  als  „freie  Arbeiter"  abgesprochen  wurde,  so  ist  unseren: ­
  Rechtsleben  doch  der  Begriff  der  Sklaverei  fremd.
U.  E.  handelt  es  sich  hier  um  eine  Angelegenheit,  welche
das  öffentliche  Interesse  und  auch  die  Öffentlichkeit  im  allerhöchsten ­
  Grade  interessiert.
Euer  Hochwohlgeboren  bitten  wir  daher  ganz  ergebenst,
nicht  nur  im  Interesse  dieser  Arbeiter,  sondern  auch  im  Interesse
der  öffentlichen  Ordnung,  diesen  ganz  unhaltbaren  Zuständen
ein  Ende  zu  bereiten.
Insbesondere  haben  sich  heute  wieder  die  folgenden  Arbeiter
au  uns  gewandt,  die  gern  nach  Lodz  zurückgeschafft  werden
möchten:
1.  Hirsch  Goldberg  in  Essen,  Stoppenbergerstr.  8t.
2.  Schmul  Liebeskind,  ohne  Unterkunft.
3.  Abraham  Feldan,  ohne  Unterkunft.
4.  Hermann  Lobowski  in  Stoppenberg,  Salkenbergsweg  24.
5.  Max  Wittelson  in  Stoppenberg,  Ernestinestr.  89.
6.  Liebmann  Kursk  in  Stoppenberg,  Ernestinestr.  89.
Der  unter  !.  Genannte  war  beschäftigt  auf  Zeche  Matthias
Stinnes.  die  übrigen  5  auf  Zeche  Ernestine.  Für  die  zu  2  und
3  Genannten  ist  der  p.  Goldberg  bereit,  Zuschriften  und  Benachrichtigungen ­
  entgegenzunehmen.
        <pb n="105" />
        107

r
Wir  glauben,  daß  die  Angelegenheit  eine  höchst  dringliche
Erledigung  erfordert,  daß  insbesondere  der  Zustand,  daß  Arbeiter ­
  wie  die  zu  2  und  3  Genannten  ohne  jede  Unterkunft  und
Ernährungsmöglichkeit  sind,  die  schnellste  Beendigung  erheischt.
Wir  dürfen  daher  wohl  einer  baldgefälligen  Rückäußerung  entgegensehen. ­


Essen,  den  20.  August  1916.
An  das  Königliche  Bergrevier  I,  II  und  III  in  Essen.
Dem  Königlichen  Bergrevier  erlauben  wir  uns  in  der  Anlage ­
  Abschrift  einer  Eingabe  zu  überreichen,  die  wir  heute  an
den  Herrn  Polizeipräsidenten  hiersclbst  gerichtet  haben.
Wir  bitten  auch  das  Königs.  Bergrevier  ergebenst,  dieser
Angelegenheit,  die  dort  durch  eine  Reihe  von  Gewerbegerichtsklagen ­
  bereits  bekannt  sein  dürfte,  seine  Aufmerksamkeit  schenken
zu  wollen  und  Maßregeln  zur  Abhilfe  zn  treffen.
Wir  geben  uns  der  Erwartung  hin,  daß  diese  Anregung  genügt, ­
  diesen  unhaltbaren  Zuständen  ein  Ende  zu  bereiten.
Hochachtungsvoll  usw.

Eine  weitere  Eingabe  an  den  Herrn  Polizeipräsidenten
lautete:
Essen,  den  23.  August  1915.
Unter  Bezugnahme  auf  unsere  Eingabe  vom  20.  August  cr.
betreffend  die  russischen  Arbeiter  zeigen  wir  noch  ergebenst  an,
daß  folgende  weiteren  Arbeiter  gern  nach  Lodz  zurückkehren
möchten,  sobald  sie  hierzu  Gelegenheit  haben:
1.  Froin  Goskowitsch,  obdachlos,  beschäftigt  gewesen  auf  Zeche
Matthias  Stinnes  in  Altenessen,  Schacht  I  und  II.
2.  Jaingel,  Fritz,  obdachlos,  beschäftigt  gewesen  auf  Zeche
Matthias  Stinnes  in  Altenessen,  Schacht  I  und  II.
3.  Heinrich  Lemnowitz,  obdachlos,  beschäftigt  gewesen  auf  Zeche
Friedrich  Ernestine  in  Stoppenberg.
4.  Heinrich  Eizenberg,  obdachlos,  beschäftigt  gewesen  auf  Zeche
Friedrich  Ernestine  in  Stoppenberg.
6.  Simon  Vogel  in  Karnap,  Ledigenheim,  beschäftigt  gewesen
auf  Zeche  Matthias  Stinnes  in  Altenessen,  Schacht  I  und  II.
Die  in  unserer  früheren  Eingabe  Genannten  sind  wieder
bei  uns  gewesen,  um  sich  nach  dem  Erfolg  unserer  Bemühungen
zn  erkundigen.  Wir  bitten,  doch  baldgefälligst  uns  eine  Antwort
zukommen  zu  lassen,  wie  es  mit  den  Leuten  werden  soll.
        <pb n="106" />
        108

Essen,  den  23.  August  1916.
An  die  Zeche  Matthias  Stinnes,  Altenessen.
Der  bei  Ihnen  beschäftigt  gewesene  Arbeiter  Hirsch  Goldberg ­
  aus  Lodz  will  in  seine  Heimat  zurückkehren,  und  zwar,
wenn  es  nicht  anders  ist,  auf  eigene  Kosten.  Wir  sollen  Sie  in
seinem  Namen  ersuchen,  ihm  seinen  Paß  und  seinen  Entlassungsschein ­
  umgehend  zuzusenden.  Er  wohnt  Essen,  Stoppenbergerstraße ­
  81.
Wir  bitten,  dies  baldgefälligst  zu  tun,  damit  er  abreisen
kann.  Hochachtungsvoll  usw.

Darauf  folgte  nachstehende  Anzeige  an  das  Polizeipräsidium
in  Essen  i
Essen,  den  25.  August  1916.
Zu  unserer  Eingabe  betreffend  die  russischen  Arbeiter  zeigen
wir  ferner  an,  daß  folgende  drei  Arbeiter:
1.  Schia  Speiser  in  Stoppenberg,  Salkenbergsweg  24,
2.  Adolf  Zucker  in  Stoppenberg,  Feldstraße  (Ziegelei),  und
3.  Kaufmann  Przinski,  z.  Z.  Krankenhaus  in  Stoppenberg,
wieder  nach  Rußland  zurückkehren  wollen,  und  zwar  Speiser  und
Przinski  nach  Lodz  und  Zucker  nach  Kalisch.
Speiser  liegt  seit  mehreren  Tagen  im  Krankenhaus  zu
Stöppenberg.  Er  ist  krank  und  kann  nicht  weiter  arbeiten.
Zucker  ist  ebenfalls  krank  und  schwächlich  und  kann  die  Arbeitz
nicht  aushalten.  Er  wird  aber  nach  seiner  Angabe  von  dem
Steiger  mit  Gewalt  zur  Fortsetzung  der  Arbeit  gezwungen.  Er
gibt  an.  daß  er  durch  Schläge  gezwungen  worden  sei.  wieder
einzufahren.
Der  Drittgenannte  ist  ebenfalls  krank.  Er  leidet  an  epileptischen ­
  Unfällen.  Er  gibt  ebenfalls  an,  durch  Mißhandlung
zur  Fortsetzung  der  Arbeit  gezwungen  zu  sein.  Alle  drei  Arbeiter ­
  waren  beschäftigt  auf  Zeche  Ernestine  in  Stoppenberg.
Der  Herr  Polizeipräsident  erwiderte  darauf:
Essen,  den  26.  August  1915.
Auf  die  Eingaben  vom  20.  und  23.  d.  Mts.,  betr.  russische  Arbeiter.
Nach  den  zurzeit  geltenden  ministeriellen  Bestimmungen  sind  die
mit  behördlicher  Genehmigung  im  besetzten  russisch-polnischen  Gebiete
von  hiesigen  Unternehmern  angeworbenen  Arbeiter  verpflichtet,  bei
dem  Arbeitgeber,  der  sie  angeworben  hat,  in  Arbeit  zu  bleiben.  Unter
        <pb n="107" />
        109

dieser  Bedingung  erfolgt  die  Anwerbung.  Stellt  es  sich  heraus,  dah
die  einzelne  Person  für  die  betreffende  Arbeit,  hier  kommt  in  der
Hauptsache  Zechenarbeit  in  Frage,  zufolge  ihres  Gesundheitszustandes
oder  ihrer  Körperbeschaffenheit  nicht  geeignet  ist,  so  haben  die  Zechenverwaltungen ­
  ihr  leichtere  Arbeit,  die  sich  zurzeit  in  diesen  Betrieben
fast  immer  bietet,  zugewiesen.  Nur  in  den  Fällen,  in  denen  eine
weitere  Beschäftigung  mit  Rücksicht  auf  die  prsönlichen  Verhältnisse
des  Arbeiters  und  der  Arbeitsverhältnisse  bei  der  Zeche  nichts  möglich
war,  haben  die  Betreffenden  die  Erlaubnis  erhalten,  anderweitig  in
Arbeit  zu  treten.  Die  dortseits  angeführten  Fälle  sind  bereits  oder
werden  noch  geprüft.  Die  Entscheidung  mutz  von  Fall  zu  Fall  getroffen ­
  werden.  Ueber  die  Anträge  auf  Gestattung  der  Rückreise  wird
höheren  Ortes  entschieden  werden.  Ich  habe  dem  Herrn  Regierungspräsidenten ­
  entsprechenden  Bericht  erstattet.  Jedenfalls  ist  es  Pflicht
dieser  Leute,  den  von  ihnen  eingegangenen  Verpflichtungen  wenigstens ­
  solange  nachzukommen,  bis  im  Einzelfnlle  eine  Entscheidung  getroffen ­
  ist.  Sie  müssen  daher  vorläufig  die  Arbeit  bei  dem  Unternehmer ­
  aufnehmen  und  wenn  behördlich  festgestellt  ist,  dah  dies  nicht
möglich,  ist,  sich  vorläufig  anderweitige  Beschäftigung  suchen.  Hieran
ist  zurzeit  kein  Mangel.  Sobald  die  Entscheidung  des  Herrn  Regierungspräsidenten ­
  eingeht,  werde  ich  Mitteilung  machen.
Weiter  ging  folgendes  Schreiben  der  Zeche  Matthias  Stinnes
ein:
Essen,  den  30.  August  1916.
In  Erledigung  Ihres  Geehrten  vom  23.  d.  Mts.  teilen  wir  Ihnen
mit,  datz  wir  dem  Arbeiter  Hirsch  Goldberg  aus  Lodz  den  Pah  und
den  Entlassungsschein  nicht  zusenden  können.  Dem  Erlah  des  Herrn
Ministers  des  Innern  vom  11.  Mai  d.  I.  —  I.  II  k.  681  —  gemäh  ist
Goldberg  verpflichtet,  auf  unserer  Zeche  Matthias  Stinnes  1111  in
Arbeit  zu  bleiben.
Uebrigens  würde  der  Mann,  selbst  wenn  er  die  von  Ihnen  erbetenen ­
  Papiere  besähe,  die  Grenze  nicht  überschreiten  dürfen.

An  Se.  Exzellenz  den  Herrn  Minister  des  Innern  wurde
nun  folgendes  Gesuch  eingereicht:
Gesuch  »m  Aufenthaltserlaubnis  I.  des  Polsterers  Schin  Speiser
aus  Lodz,  zurzeit  in  Esten,  2.  des  Polsterers  Kaufmann  Breshnski
  aus  Lodz,  zurzeit  in  Essen.
Essen,  den  81.  August  1913.
Ew.  Exzellenz  bitten  wir  ganz  gehorsamst,  uns  gestatten  zu
wollen,  uns  zum  Zwecke  der  Arbeitsleistung  bei  der  Firma  I.
Kramm  in  Essen  bis  auf  weiteres  in  Essen  aufhalten  zu  dürfen.
        <pb n="108" />
        110

Begründung:  Vor  einigen  Monaten  sind  wir  durch
einen  Agenten  einer  hiesigen  Zeche,  der  in  Lodz  Bergarbeiter
angeworben  hat,  veranlaßt  worden,  auf  einer  hiesigen  Zeche  in
Arbeit  zu  treten.  Wir  sind,  dann  mit  einer  größeren  Menge
anderer  Arbeiter  nach  hier  transportiert  worden,  sind  aber  zu
kränklich  und  schwach  für  die  Zechenarbeit.  Nunmehr  haben  wir
als  gelernte  Polsterer  bei  der  Firma  I.  Kramm  hier  Arbeit  gesunden. ­
  Diese  hat  uns,  wie  aus  dem  anliegenden  Schreiben  hervorgeht, ­
  bestätigt,  daß  wir  uns  durch  Fleiß  ihre  vollste  Zufriedenheit ­
  erworben  haben.  Die  Firma  wünscht  selbst,  daß  wir  als
Polsterergehilfen  bei  ihr  weiter  tätig  sein  mögen.  Es  ist  dieser
Firma  sehr  schwer,  jetzt  während  des  Krieges  geeignetes  Personal ­
  zu  bekommen.  Es  dürfte  auch  als  im  allgemeinen  Interesse ­
  liegend  anzusehen  sein,  wenn  Einwohner  aus  den  besetzten
Gebieten  hier  die  Lücken  ausfüllen  können,  welche  im  kaufmännischen ­
  oder  handwerklichen  Betriebe  entstanden  sind,  sofern  die
Zuverlässigkeit  außer  Zweifel  steht.
Mit  Rücksicht  hierauf  bitten  wir  untertänigst,  unserem  Antrage ­
  geneigtest  stattgeben  zu  wollen.
Ganz  gehorsamst  usw.
*  *  *
Essen,  den  31.  August  1913.
An  den  Herrn  Polizeipräsidenten  in  Essen.
Ew.  Hochwohlgeboren
überreichen  wir  in  der  Anlage  ein  Gesuch  an  den  Herrn  Minister
des  Innern,  in  welchem  wir  um  Gestattung  des  Aufenthaltes
in  Essen  nachsuchen.  Wir  bitten  Ew.  Hochwohlgeboren  ganz
gehorsamst,  unseren  Antrag  befürwortend  weiter  geben  und
unserer  Anwesenheit  bis  zur  Entscheidung  über  das  Gesuch  nicht
hinderlich  sein  zu  wollen.
Ganz  gehorsamst  usw.

Drei  Schreiben,  die  an  das  Polizeipräsidium  in  Essen  gerichtet ­
  wurden,  lauteten:
Esse  n,  den  23.  August  1915.
In  der  Angelegenheit  betreffend  die  russischen  Arbeiter
bitten  wir  Ew.  Hochwohlgeboren  ergebenst,  den  nachbenannten
Arbeitern:  1.  Polsterer  Schia  Speiser,  2.  Polsterer  Kaufmann
Brezynski,  welche  beide  bei  der  Firma  Kramm  Hierselbst  Arbeit
gefunden  haben,  bis  auf  weiteres  den  Aufenthalt  in  Essen  zu
gestatten.
        <pb n="109" />
        111

Die  beiden  Genannten  haben  am  31.  August  cr.  ein  Gesuch
uni  Aufenthaltserlaubnis  an  Se.  Exzellenz  den  Herrn  Minister
des  Innern  gerichtet,  welches  sie  Ew.  Hochwohlgeboren  zur
Weitergabe  überreicht  haben.  Sie  haben  damals  schon  gebeten,
bis  zur  Entscheidung  über  das  Gesuch  ihrer  vorläufigen  Beschäftigung ­
  nicht  hinderlich  sein  zu  wollen.  Wie  die  beiden  Genannten ­
  uns  heute  aber  mitteilen,  ist  ihnen  gelegentlich  ihrer
letzten  Polizeilichen  Meldung  gesagt  worden,  daß  sie  verhaftet
werden  sollten,  wenn  sie  nicht  auf  der  Zeche  wieder  Arbeit  annehmen. ­

Wir  bitten  Ew.  Hochwohlgeboren,  dem  betreffenden  Polizeirevier ­
  die  erforderliche  Anweisung  zu  erteilen.

Essen,  den  20.  Sept.  1916.
In  der  Angelegenheit  betreffend  die  russischen  Arbeiter  erlauben ­
  wir  uns,  die  Aufmerksamkeit  Ew.  Hochwohlgeboren  auf
folgende  beiden  Arbeiter  noch  besonders  zu  lenken:
l.  Adolf  Zucker,  früher  Stoppenberg,  Feldstraße,  jetzt  in
Essen,  Stoppenbergerstraße  81,  2.  Josef  Pzignoweck  in  Essen,
Stoppenbergerstraße  81.
Für  den  Erstgenannten  haben  wir  bereits  in  unserer  Eingabe ­
  vom  25.  August  cr.  die  Bitte  der  Zurückführung  nach  Lodz
ausgesprochen.  Seitdem  hat  Zucker  nichts  mehr  von  der  Sache
gehört.  Er  hat  sich  dann,  um  seinen  Unterhalt  zu  verdienen,
nach  anderer  Arbeit  umgesehen  und  ist  bis  jetzt  von  dem  Tiefbauunternehmer ­
  Rudolf  Winter  Hierselbst  mit  Bahnarbeiten  beschäftigt ­
  worden.  Winter  hat  ihn  jetzt  aber  wieder  entlassen,
weil  Zucker  zu  schwach  ist  und  wegen  seiner  Herzkrankheit  und
eines  Leistenbrnchs  die  Arbeit  nicht  leisten  kann.
Pzignoweck  hat  ebenfalls,  wie  der  vorgenannte  Zucker,
mit  diesem  zusammen  auf  der  Zeche  Ernestine  bis  Ende  August
gearbeitet.  Er  hat  dann  dort  auch  die  Arbeit  verlassen,  weil  er
krank  ist,  und  ist  ebenfalls  von  dem  Tiefbauunternehmer  Winter
aus  Mitleid  beschäftigt  worden.  Winter  hat  ihn  jetzt  aber  auch
entlassen,  weil  die  Arbeit  für  ihn  zu  schwer  ist.
Die  beiden  sind  jetzt  ohne  Beschäftigung  und  ohne  Geldmittel ­
  und  liegen  auf  der  Straße.
Wir  bitten  doch  dringend,  ihre  Zurückführung  nach  Lodz
baldigst  veranlassen  zu  wollen.  Wie  uns  die  beiden  mitteilen,
soll  am  nächsten  Donnerstag  ein  Rücktransport  nach  Lodz  stattfinden. ­
  Vielleicht  läßt  es  sich  ermöglichen,  daß  sie  dann  mitkommen. ­
  Ergebenst!  usw.
        <pb n="110" />
        112

Essen,  den  28.  September  1918.
Ew.  Hochwohlgeboren
erlauben  wir  uns,  wiederholt  die  Aufmerksamkeit  auf  die  Lage
der  auf  den  hiesigen  Zechen  beschäftigten  russischen  Arbeiter  zu
richten.  Unsere  Erfahrungen  haben  uns  leider  bestätigt,  daß  die
dortseits  getroffenen  Maßnahmen  zur  Linderung  der  Notlage
dieser  Leute  keineswegs  ausreichen,  denn  immer  wieder  kommen
Leute  zu  uns,  die  offenbar  krank  und  der  verlangten  Arbeit
nicht  gewachsen  sind,  die  aber  unter  Anwendung  von  Gewalt
und  Drohungen  zur  Arbeit  gezwungen  zu  werden  glaubhaft  angeben. ­
  Ein  anderer  Teil  der  Arbeiter  berichtet,  daß  ihnen  die
Rückbeförderung  versprochen  sei,  daß  sie  aber  immer  wieder  hingehalten ­
  würden.  Die  Leute  sitzen  hier  und  hungern  und  fallen
der  Armenpflege  zur  Last.
Heute  haben  wiederum  folgende  Arbeiter:  1.  Karl  Grelus,
wohnhaft  in  Stoppenberg,  Feldstraße  14  a ,  2.  Karl  Wisniewski,
ebendort,  beide  beschäftigt  auf  Zeche  Ernestine  in  Stoppenberg,
unsere  Hülfe  in  Anspruch  genommen.  Beide  sind  krank  und  der
Arbeit  nicht  gewachsen.  Trotzdem  werden  sie  zu  schwerer  Arbeit
angehalten.
Grelus  ist  ein  schwacher  Mensch,  der  stets  über  Schmerzen
in  der  Brust  und  in  der  Seite  klagt,  deren  Ursache  er  nicht  weiß.
Er  ist  zweimal  von  dem  Herrn  vr.  Benking  untersucht  worden.
Dieser  hat  ihn  auch,  als  zu  nur  leichter  Arbeit  fähig  erklärt.
Trotzdem  wird  er  zu  den  schwersten  Arbeiten,  auch  unter  Tage,
angehalten.  Der  Steiger  Nachtigall  von  der  Zeche  Ernestine
zwingt  ihn  dazu  unter  Anwendung  von  Schlägen  und  Drohungen ­
  .
Dies  ist  zuletzt  am  Donnerstag  der  vorigen  Woche  gewesen.
Bei  dieser  Gelegenheit  hat  Nachtigall  ihn  wieder  geschlagen.
Grelus  ist  unter  dieser  Arbeit  zusammengebrochen  und  hat  seitdem ­
  nicht  mehr  arbeiten  können.
Gegen  den  vorbezeichneten  Steiger  Nachtigall  stellen  wir
hiermit  Strafantrag  und  verlangen  seine  strafrechtliche  Verfolgung. ­
  Besonderen  Strafantrag  des  Grelus  fügen  wir  in  der
Anlage  bei.  Einen  Zeugen,  der  bei  der  Mißhandlung  und  Nötigung ­
  des  Grelus  zugegen  gewesen  ist,  dessen  Namen  dieser  aber
zurzeit  nicht  weiß,  werden  wir  noch  angeben.
Wisniewski  ist  herz-  und  lungenleidend.  Auch  ist  er  schon
in  Behandlung  von  vr.  Benking  gewesen,  der  ihn  ebenfalls  als
nur  zu  leichter  Arbeit  fähig  bezeichnet  hat.  Trotzdem  wird  er
gezwungen,  schwere  Arbeit  zu  verrichten.  Man  hat  ihn  zwar
nicht  in  die  Grube  einfahren  lassen,  zwingt  ihn  aber  über  Tage
die  schwersten  Arbeiten  zu  leisten.  So  muß  er  die  gefüllten
        <pb n="111" />
        113

Kohlenwagen  weiterschieben  usw.  Am  Mittwoch  und  Samstag
voriger  Woche  hat  er  einen  Blutsturz  bekommen.
Wir  bitten  doch  dringend,  dafür  zu  sorgen,  daß  zunächst
einmal  diese  beiden  Arbeiter  von  der  Zeche  frei  kommen  und  in
ihre  Heimat  zurücktransportiert  werden.  Ergebenst!  usw.
*  *  *
Das  Polizeipräsidium  antwortete:
Essen,  den  27.  September  1615.
Aus  das  Schreiben  vom  20.  d.  Mts.  betreffend  die  Russen  Zucker
und  Pzignoweck.
Die  Verhandlungen  über  die  Rückbeförderung  arbeitsunfähiger
angeworbener  Russen  schweben  noch  bei  den  Militär-  und  Zivilinstanzen.

Die  beiden  Genannten  werden  erforderlichenfalls  in  Schutzhaft
genommen  werden.
Im  Aufträge  (Unterschrift  unleserlich.)

Der  Staatssekretär  des  Innern.  Berlin  W.  8,  den  17.  Dez.  1915.
II  7585.  Wilhelmstr.  74.
An  den  Vorsitzenden  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands,
Mitgl.  d.  R.  Herrn  H.  Sachse,  Hochwohlgeboren,  Berlin.
Aus  die  von  Euer  Höchwohlgeboren,  Herrn  Landtagsabgeordneten
Hue  und  anderen  Herren  im  Oktober  überreichten  und  mündlich  erörterten ­
  Beschwerden  über  die  Behandlung  der  aus  den  besetzten  Gebieten ­
  im  Bergbaureviere  eingeführten  Arbeiter  teile  ich  ergebenst  mit,
daß  die  Königlich  Preußischen  Minister  für  Handel  und  Gewerbe  und
des  Innern  auf  Grund  auch  von  anderer  Seite  erhobener  Vorstellungen ­
  Veranlassung  genommen  haben,  die  Beschwerden  allgemeiner
Natur,  soweit  sie  mit  dem  rheinisch-westfälischen  Bergbau  zusammenhängen, ­
  Anfang  November  1615  durch  Kommissare  an  Ort  und  Stelle
untersuchen  zu  lassen.  Diese  Verhandlungen  haben  zu  eingehenden
Ermittelungen  der  lokalen  Bergbehörden  geführt,  die  das  in  der  Anlage ­
  enthaltene  Ergebnis  gehabt  haben.
Nach  einem  Berichte  des  Königlichen  Oberbergamts  in  Dortmund
ist  die  Frage  der  Versicherungspflicht  der  angeworbenen  ausländischen
Arbeiter  für  den  Jndustriebezirk  Rheinland-Westfalen  im  Sinne  der
Bejahung  der  Versicherungspflicht  erledigt.  Daß  grundsätzliche  Abtveichungen
  in  anderen  größeren  Jndustriebezirken  vorwalten,  ist  bisher ­
  nicht  bekannt  geworden.
Ergänzend  zu  den  in  der  Anlage  enthaltenen  Ausführungen  wird
im  allgemeinen  noch  folgendes  bemerkt:
Im  rheinisch-westfälischen  Bergbau  wurden  Anfang  November
1616  rund  10  500  angeworbene  ausländische  Arbeiter  beschäftigt,  wäh-8
        <pb n="112" />
        114

xeub  die  Zahl  der  beschäftigten  Kriegsgefangenen  sich  auf  rund  28  OM
belief.  Die  mit  den  letzteren  gemachten  Erfahrungen  haben  die  Arbeitgeber ­
  im  allgemeinen  mehr  und  mehr  befriedigt,  während  das.
Urteil  über  Leistung  und  Haltung  der  anderen  Art  vön  Ausländern
nicht  ein  gleich  günstiges  ist.  Etwa  ein  Viertel  dieser  anderen,  die
Deutsch-Russen,  insbesondere  Balten  sind,  ist  einwandfrei,  die  weitere
Hälfte  hat  nach  anfänglichen  Schwierigkeiten,  die  ihr  die  ungewohnten ­
  Arbeits-  und  Lebensverhältnisse  bereiteten,  sich  allmählich  eingewöhnt ­
  und  auch  im  ganzen  die  betreffs  ihrer  gehegten  Erwartungen
erfüllt.  Die  restlichen  25  Prozent  dagegen,  die  zumeist  dem  körperlich
nicht  gerade  leistungsfähigen  russisch-jüdischen  Arbeiter-  und  Handelsproletariat ­
  entstammen,  haben  durch  ihren  häufig  planmäßigen,  nicht
nur  passiven  Widerstand  gegen  regelmäßige  Arbeit,  Ordnung  und  Zucht
und  durch  ihr  zum  Teil  aufwieglerisches  Verhalten  für  Arbeitgeber
und  Behörden  verschiedentlich  arge  Unzuträglichkeiten  geschaffen.  Daß
bei  der  gebotenen  Zurechtweisung  und  Unterbringung  dieser  Elemente
in  andere  Arbeitsstellen  dann  und  wann  von  dem  Aufsichtspersonal
auch  mit  einem  das  erlaubte  Maß  überschreitenden  Nachdruck  gegen
sie  vorgegangen  sein  mag,  ist  an  sich  nicht  zu  billigen,  aber  nach  der
vorhandenen  Sachlage  erklärlich.  Die  dabei  vereinzelt  vorgekommenen
Fälle  körperlicher  Zurechtweisung  dürfen  jedenfalls  nicht  verallgemeinert ­
  werden  und  nicht  zu  dem  Urteil  führen,  daß  die  Behandlung
der  angeworbenen  Ausländer  schlechthin  hart  und  unmenschlich  sei
und  sich.zu  Mihständen  ausgewachsen  habe.  In  der  einheimischen  Belegschaft ­
  des  rheinisch-westfälischen  Industriegebiets  ist  ein  solches
Urteil,  das  nach  der  Behauptung  des  Abgeordneten  Hue  sogar  zu  einer
bedrohlichen  Erregung  der  Arbeiter  geführt  haben  soll,  nach  den  übereinstimmenden ­
  Berichten  der  lokalen  Bergbehörden  auch  sicherlich  nicht
vorhanden.
Als  Hauptmangel  der  bisher  geübten  Anwerbung  der  Ausländer
hat  sich  nach  bisherigen  Beobachtungen,  namentlich  solange  im  Anfang ­
  ihre  Heranziehung  noch  im  Wege  des  freien  Anwerbewettbetriebs
erfolgte,  das  Fehlen  einer  gehörigen  Sichtung  der  Arbeiter  schon  an
Ort  und  Stelle  in  den  besetzten  Gebieten  herausgestellt.  Auf  diese
Weise  ist  eine  nicht  unerhebliche  Zahl,  besonders  der  Lodzer  Textilarbeiter, ­
  in  die  großindustriellen  Betriebe  des  Westens  und  Ostens
zu  Arbeiten  eingestellt  worden,  für  die  sie  nach  ihrer  körperlichen  Verfassung ­
  und  nach  ihren  Neigungen  wenig  passen.  Die  zur  Sichtung
und  Klassifizierung  der  Arbeiter  in  den  besetzten  Gebieten  erforderlichen ­
  Maßnahmen  sind  zupzeit  Gegenstand  von  Verhandlungen,  die
vor  ihrem  Abschluß  stehen.  Ein  weiterer  Nachteil  war  es  für  diese  Arbeiter, ­
  daß  sie  hier  im  Inland  auf  Grund  mehrfacher  Erfahrungen
zu  der  Meinung  verleitet  wurden,  es  fehle  hier  an  einer  behördlichen
Stelle,  an  die  sie  sich  in  Sachen  ihrer  Arbeitsverhältnisse  wegen  Erteilung ­
  von  Rat  und  Auskunft  und  auch  mit  Beschwerden  wenden
        <pb n="113" />
        115

ch  *

könnten.  Stellenweise  ist  ihnen  auch  unter  Berkennung  ihrer  Rechtsstellung ­
  im  Inland  das  rechtliche  Gehör  bei  den  Gewerbegerichten  versagt ­
  worden.
Zur  Behebung  dieser  Mängel  hat  der  Herr  Handelsminister
unterm  24.  November  1916  an  die  Oberbergämter  und  Regierungspräsidenten ­
  einen  besonderen  Erlaß  gerichtet,  durch  welchen  eine
bessere  Auswahl  der  zur  Anwerbung  gelangenden  Arbeiter  schon  in
ihrer  Heimat  vorgesehen,  ferner  die  Bestellung  der  Gewerbeaufsichtsunb
  der  Bergrevierbeamten  zu  Vertrauenspersonen  für  die  im  Inland
beschäftigten  russisch-polnischen  Arbeiter  ausgesprochen,  sodann  die
sachkundige  Beteiligung  dieser  Beamten  bei  der  Unterbringung  dieser
Arbeiter  durch  die  Behörden  der  allgemeinen  Polizei  in  andere  für
sie  geeignetere  Arbeitsstellen  herbeigeführt  und  -endlich  das  rechtliche
Gehör  bei  den  Gewerbegerichten  auch  für  diese  ausländischen  Arbeiter
gesichert  wird.
Es  ist  anzunehmen,  daß  durch  diese  Maßregel  insonderheit  durch
die  schärfere  Sichtung  der  in  das  Inland  eingeführten  Arbeiter  die
bisher  beobachteten  Unzuträglichkeiten  sich  werden  vermeiden  oder
wenigstens  auf  ein  erträgliches  Maß  zurückführen  lassen.
Diejenigen  Arbeiterelemente,  die,  aus  der  früheren  Anwerbungszeit ­
  stammend,  sich  dauernd  als  im  Inland  nicht  verwendungsfähig
herausstellen,  müssen  wieder  in  ihre  Heimat  gebracht  werden.
Der  in  dem  mir  abschriftlich  übergebenen  Schriftsatz  aus  Waldenburg ­
  vom  22.  August  1916  behandelte  Cinzelfall  (Behandlung  der  russischen ­
  Arbeiter  auf  dem  Paulinenschacht  im  Bergrevier  Waldenburg)
ist  näher  untersucht  worden;  die  Bergbehörde  hat  die  erforderliche
Zurechtweisung  der  beteiligten  Grubenbeamten  eintreten  lassen.  In
gleicher  Weise  ist  schon  früher,  im  Juli  1916,  seitens  der  Bergbehörde
gegen  das  Beamtenpersonal  der  Fürstlich-Plessischen  Prinzengrube  in
Oberschlesien,  gegen  das  sich  die  Vorstellung  in  dem  mir  gleichfalls
abschriftlich  überreichten  Schriftsatz  des  Heinrich  Löffler  in  Kattöwitz
vom  10.  September  1915  wendet,  vorgegangen  worden.  Die  zu  mißbilligenden ­
  Vorgänge  auf  diesem  Bergwerk,  die  sich  gleichfalls  gegenüber ­
  jüdischen,  aus  der  Lodzer  Gegend  stammenden  Arbeitern  abgespielt ­
  haben,  sind  schon  damals  Gegenstand  behördlichen  Eingreifens
gewesen.
Wegen  der  in  der  Anlage  vorgeschlagenen  anderweitigen  Regelung ­
  der  von  den  Arbeitern  einzubehaltenden  für  die  Familienangehörigen ­
  bestimmten  Beträge  wird  weiteres  veranlaßt  werden.
Die  Beschwerden  hinsichtlich  der  bei  der  Firma  Orenstein  und
Koppel  und  den  rheinischen  Stahlwerken  in  Duisburg-Meiderich  beschäftigten ­
  russisch-polnischen  Arbeiter  werden  noch  einer  Prüfung
unterzogen.

Im  Auftrage:  Caspar.
        <pb n="114" />
        —  116  —
Dortmund,  den  20.  November  1915.
Betrifft  russisch-polnische  Arbeiter.
Die  weitaus  meisten  der  Ausländer  sind  unter  Tage,  und  zwar
als  Schlepper,  Bremser,  Abnehmer,  Pferdetreiber,  Hilfszimmerhauer,
Maurer  usw.  angelegt.  Ueber  Tage  werden  sie  vorwiegend  auf  der
Kokerei  beschäftigt,  daneben  als  Platzarbeiter,  auf  der  Hängebank  und
im  Kesselhaus,  sowie,  soweit  sie  Handwerker  sind,  in  den  Werkstätten
als  Schmiede,  Schlosser,  Schreiner.
Verhältnismäßig  sehr  wenige  von  ihnen  haben  eine  bessere  Ausbildung ­
  als  Lehrer,  Kaufmann,  Schreiber,  Ingenieur,  Maschinentechniker ­
  usw.  genossen.  Diese  werden  zum  Teil,  ihren  Kenntnissen
entsprechend,  mit  zeichnerischen  Arbeiten,  sowie  als  Dolmetscher,  als
Aufseher  in  den  Ledigenheimen  und  als  Bureaubeamte  beschäftigt.
Die  anderen  gehören  durchweg  dem  Arbeiterstande  an  und  waren
in  ihrer  Heimat  hauptsächlich  als  Weber,  Sticker  usw.  in  der  Textilindustrie ­
  beschäftigt;  der  jüdische  Teil  hat  auch  wohl  Hausierhandel
getrieben,  und  doch  finden  sich  auch  unter  ihnen  gelernte  Bergarbeiter.
80  bis  90  Prozent  sind  der  deutschen  Sprache  und  teilweise  des
Lesens  und  Schreibens  mächtig.  Die  nur  russisch  oder  polnisch  sprechenden ­
  Arbeiter  sind  durchgängig  Analphabeten,  zeigen  jedoch  eigentümlicherweise ­
  die  Fähigkeit,  sehr  rasch  die  deutsche  Sprache  so  weit
sich  anzueignen,  daß  sie  sich  verständigen  können.
Bezüglich  der  Löhne  gehen  sämtliche  Zechenverwaltungen  von  dem
Grundsatz  aus,  daß  die  russisch-polnischen  Arbeiter  ebenso  gestellt  sein
und  denselben  Lohn  erreichen  sollen,  wie  die  einheimischen  Arbeiter.
Da  die  Leistungen  vielfach,  namentlich  bei  der  Aufnahme  der  Beschäf-,
tigung,  hinter  denen  der  deutschen  Arbeiter  zurückbleiben,  müssen
stellenweise  höhere  Löhne  gezahlt  werden,  als  ihnen  im  Verhältnis  zu
ihren  Leistungen  zustehen  würden.
Infolgedessen  ist  der  Löhn  nirgends  niedriger,  als  ihnen  vertraglich ­
  zugesichert  ist.
Ebenso  wenig  ist  die  Beschwerde,  daß  durch  die  Beschäftigung  der
fremdländischen  Arbeiter  der  im  Gedinge  verdiente  Lohn  der  einheimischen ­
  Arbeiterschaft  gedrückt  werden  würde,  zutreffend.  Dies
beweist  zur  Genüge  die  Lohnstatistik,  die  von  Monat  zu  Monat  steigende ­
  Tendenz  zeigt.  Nach  der  Art  und  Weise,  wie  die  Ausländer  dem
Betriebe  eingereiht  sind,  ist  eine  Minderung  des  Gedingelohnes  durch
sie  kaum  möglich.  Die  meisten  Fremdlinge  werden  mit  den  oben
genannten  Arbeiten  im  Schichtlohn  beschäftigt.  Wo  es  sich  um  gelernte ­
  Bergleute  handelt,  sind  diese,  so  weit  wie  möglich,  für  sich  in
Kameradschaften  zusammengelegt,  wobei  ihnen  ein  derartiger  Gedingesatz
  gegeben  ist,  daß  sie  die  allgemeine  Lohnhöhe  erreichen  können;  auf
Zeche  Nordstern  hat  sagar  im  Monat  Oktober  der  Lohn  einer  solchen
Kameradschaft  die  Höhe  von  8,60  Mark  erreicht.  Läßt  sich  ein  Zusammenarbeiten ­
  mit  einheimischen  Arbeitern,  namentlich  in  Kohlen-
        <pb n="115" />
        117

betrieben  nicht  vermeiden,  so  werden  diese  vor  einer  etwaigen  Benachteiligung ­
  infolge  der  geringen  Leistung  der  Ausländer  durch  genügende ­
  Erhöhung  des  Gedinges  geschützt  oder  die  ausländischen  Gedingeschlepper
  und  Hilfsarbeiter  werden  nur  mit  80  bis  SO  Prozent
an  dem  von  der  ganzen  Kameradschaft  verdienten  Lohn  beteiligt.  Mag
auch  zu  Ansang  der  Heranziehung  der  fremdländischen  Arbeiterschaft
hier  und  dort  Besorgnis  über  ein  dadurch  hervorgerufenes  etwaiges
Sinken  der  Löhne  sich  bemerkbar  gemacht  haben,  so  haben  unsere  Arbeiter ­
  längst  überall  eingesehen,  daß  sie  durch  die  Einstellung  der
Russen  und  Polen  in  ihrem  Verdienst  in  keiner  Weise  benachteiligt
werden,  nirgends  haben  sie  sich  daher  geweigert,  mit  den  Ausländern
zusammenzuarbeiten.  Im  Gegenteil  ist  der  einheimischen  Arbeiterschaft ­
  die  Heranziehung  der  Ausländer  insofern  zu  einem  Vorteil  geworden, ­
  als  setzt  viel  jüngere  Leute  bereits  mit  Hauerarbeiten  betraut
werden  können  und  so  die  für  ihr  Alter  bedeutend  höheren  Hauerlöhne ­
  verdienen,  wie  es  zu  gewöhnlichen  Zeiten  nicht  möglich  wäre.
Ein  Teil  der  Ausländer  haben  ihre  Familien  bei  sich,  leben  mit
diesen  in  den  Wohnungen  der  Zechenkolonien  oder  in  anderen  Mietswohnungen ­
  und  können  somit  ihre  Lebensführung  ganz  nach  Belieben
gestalten.  Die  ledigen  Arbeiter  sind  nur  in  beschränktem  Maße  bei
hiesigen  Familien  untergebracht,  werden  aber  auch  dann  auf  den
meisten  Schachtanlagen  in  den  Kantinen  der  Zechenverwaltungen  beköstigt, ­
  weil  ihnen  aus  diese  Weise  nahrhaftere  und  reichlichere  Speise
gegeben  werden  kann.  Zumeist  haben  die  Russen  und  Polen  in  Massenquartieren ­
  -  Sälen,  Schlafhäusern,  Ledigenheimen  —  Unterkunft  gesunde» ­
  und  werden  durch  die  Zechenverwaltung  beköstigt.  Die  Einrichtung ­
  der  Beherbergungsräume  ist  angemessen  und  entspricht  einer
solchen,  wie  sic  auch  für  einheimische  Arbeiter  gehalten  wird;  die
Räume  sind  heizbar,  enthalten  Tische,  Stühle,  sowie  für  jeden  Mann
ein  Bett  und  einen  Schrank.  Zur  Einnahme  der  Mahlzeiten  dienen
gemeinsame  Speiseräume,  die  sauber  und  einwandfrei  hergerichtet
sind.  .  Vielfach  ist  es  beobachtet  worden,  daß  die  Räume  in  ekelhafter
Weise  beschmutzt,  die  Worte  nicht  benutzt  und  die  Notdurft  aus  dem
Fenster  oder  in  Wasch-  und  Eßgeschirr  verrichtet  wurde.
Die  Beköstigung  wird  von  den  Revierbeamten  als  durchweg  gut
erachtet,  eine  Ansicht,  der  nach  den  den  Berichten  beigefügten  Wochenübersichten ­
  der  verabfolgten  Speisen  sowie  nach  den  Feststellungen  der
Zeche  General  Blumenthal  über  die  Gewichtszunahme  der  eingestellten
Arbeiter  nur  zugestimmt  werden  kann.  Die  Revierbeamten  van
Witten  und  Essen  III  bezeichnen  auf  Grund  persönlicher  Feststellung
die  Kost  der  Ausländer  als  eine  solche,  wie  sie  sich  unsere  einheimische
Arbeiterbevölkerung  bei  den  hohen  Lebensmittelpreisen  nicht  leisten
kann,  indem  die  Russisch-Polen  täglich  dreimal  warme  Speisen  mit
etwa  ein  halb  Pfund  Fleisch  erhalten.  Eine  gute  Ernährung  der  Leute
liegt  ja  durchaus  im  Interesse  der  Zeche  selbst.
        <pb n="116" />
        Beschwerden  über  schlechte  Beköstigung  und  ungeeignete  Unterbringung ­
  müssen  demnach  zurückgewiesen  werden.  Klagen,  die  namentlich ­
  im  Anfang  laut  und  von  den  Revierbeamten  untersucht  wurden,
haben  sich  als  unbegründet  herausgestellt.  Meistens  war  den  Leuten
die  Kost  ungewohnt  oder  es  handelte  sich  um  Personen,  die  in  einem
sehr  ausgehungerten  Zustande  eine  solche  Ehlust  zeigten,  daß  diese  mit
den  üblichen  Nahrungsmengen  nicht  zu  stillen  war,  oder  auch  um
Juden,  die  rituell  geschlachtetes  Fleisch  verlangten.
Ebenso  sind  Beschwerden  über  die  Nichtannahme  der  Kündigung
und  Aushändigung  der  Papiere  seitens  der  Zechenverwaltungen,  sowi?
die  Verwehrung  der  Rückkehr  in  die  Heimat  zu  Unrecht  erhoben.  Da
die  angeworbenen  Arbeiter  als  Staatsbürger  feindlicher  Länder  unter
besonderer  polizeilicher  Aufsicht  stehen,  dürfen  sie  ohne  Genehmigung
des  stellvertretenden  Generalkommandos  zu  Münster,  der  Königlichen
Regierungen  bezw.  der  zuständigen  Ortspolizeibehörden  nicht  willkürlich ­
  ihren  Aufenthaltsort  wechseln,  was  ihnen  bei  Abschluß  des  Arbeitsvertrages ­
  bekannt  gegeben  worden  ist.  Dazu  haben  sic  sich  in  dem
Vertrag  auf  längere  Zeit,  teils  drei  und  sechs  Monate,  teils  für  die
Dauer  des  Krieges  zur  Arbeit  auf  dem  betreffenden  Bergwerk  verpflichtet. ­
  Kündigen  sie  daher,  wie  es  schon  sehr  oft  vorgekommen  ist,
alsbald,  weil  ihnen  die  Arbeit  mißfällt,  oder  verweigern  sie  die  Weiterarbeit, ­
  so  haben  sie  vielmehr  sich  in  Widerspruch  mit  dem  eingegangenen
Vertrag  gesetzt  und  Kontraktbruch  begangen.  Wenn  manche  Zechen  die
Annahme  der  Kündigung  verweigerten,  so  waren  sie  demnach  dazu
durchaus  berechtigt.  Jedoch  haben  die  meisten  Zechen  trotzdem  und  trotz
Forderungen,  die  sie  aus  den  vorgestreckten  Reisekosten  und  Vorschüssen
an  die  Aufkündiger  hatten,  die  Kündigung  angenommen.  Ohne  Genehmigung ­
  der  genannten  Behörden  den  Ausländern  die  Papiere  auszuhändigen ­
  oder  sie  vor  Ablauf  der  vertraglich  festgelegten  Zeit  in  die
Heimat  zurückzubringen,  dazu  waren  die  Zechen  infolge  der  diesbezüglichen ­
  ministeriellen  Vorschriften  nicht  in  der  Lage.
Die  Erfahrungen,  die  die  einzelnen  Zechen  mit  den  russisch-polnischen ­
  Arbeitern  gemacht  haben,  sind  verschieden.  Die  Revierbeamten
haben  im  allgemeinen  den  Eindruck  gewonnen,  daß  die  Ausländer  im
großen  ganzen  hinter  unseren  einheimischen  Arbeitern  in  Leistung,
Ordnung  und  Pünktlichkeit  zurückstehen.  Es!  mag  dies  zum  Teil  daran
liegen,  daß  die  Leute  plötzlich  aus  den  altgewohnten  Verhältnissen
herausgerissen  sind  und  sich  in  der  ersten  Zeit  nicht  zurechtfinden  können. ­
  Auch  Mag  anfangs  die  verhältnismäßig  schlechte  körperliche  Leistungsfähigkeit ­
  der  an  leichtere  Arbeiten  gewohnten  Leute  schuld  sein,
daß  die  Leute  der  immerhin  schweren  Bergarbeit  nicht  gewachsen
waren,  wenigstens  kann  bei  vielen  Arbeitern  infolge  guter  Verpflegung
durch  die  Zeche  eine  Besserung  und  ein  Hineinfinden  in  die  bergmännische ­
  Beschäftigung  festgestellt  werden.  Zurzeit  beteiligen  sich  die
russisch-polnischen  Arbeiter  bereits  in  ausgedehntem  Maße  an  dem
        <pb n="117" />
        119

"Verfahren  von  Ueber-  und  Nebenschichten.  Datz  viele  Arbeiter  zu
schwach  zu  irgend  einer  Beschäftigung  im  Bergbau  sind,  ist  unrichtig.
Die  Beschäftigung  erfolgt  ihrer  körperlichen  Verfassung  entsprechend,
worauf  die  Zechen  schon  aus  wirtschaftlichen  Gründen  bedacht  sein
müssen,  die  Revierbeamten  berichten  übereinstimmend,  datz  nach  ihren
Wahrnehmungen  die  Ausländer,  wenn  sie  auch  im  grasten  ganzen  nicht
so  leistungsfähig  wie  unsere  Arbeiter  seien,  die  ihnen  übertragenen
Arbeiten  ohne  Schädigung  ihrer  Gesundheit  ausführen  könnten.  Zudem ­
  sind  viele  Arbeiten  solche,  die  sonst  jugendliche  oder  jüngere  Arbeiter ­
  verrichten.
Sieht  man  ab  von  den  wenigen  Fällen,  in  denen  infolge  tatsächlicher ­
  körperlicher  Schwäche  ein  russisch-polnischer  Arbeiter  der  ihm
zugewiesenen  Beschäftigung  nicht  hat  nachgehen  können  Und  dann  entweder ­
  in  die  Heimat  zurückbefördert  oder  in  passenderem  Industriezweig ­
  mit  Genehmigung  der  zuständigen  Behörden  untergebracht  ist,
so  muh  man  aus  vielen  Anlässen  zu  der  Schlußfolgerung  kommen,  datz
die  Untüchtigkeit  der  Ausländer  meistens  in  einem  Nichtkönnen,  als
vielmehr  in  ihrem  Charakter  begründet  ist.  Es  muh  betont  werden,
datz  ein  großer  Teil  auS  minderwertigen  Elementen  zu  bestehen  scheint,
die  die  größte  Unlust  zu  einer  geregelten  Tätigkeit  zeigen,  oft  von  der
Arbeit  grundlos  fern  bleiben  und  schwer  an  deutsche  Ordnung  und
Pünktlichkeit  sich  gewöhnen  wollen.  So  betragen  z.  B.  die  willkürlich
und  ohne  Krankenschein  gefeierten  Schichten  auf  einer  Schachtanlage
des  Cöln-Neuessener  Bergwerksvereins  im  Monat  September  1818
130  bei  50  Arbeitern.  Häufig  ist  es  zu  Arbeitsverweigerungen  und
Unbotmätzigkeiten  gekommen,  auch  läßt  Sitte  und  Lebensart  manchmal
viel  zu  wünschen  übrig.  Datz  diese  arbeits-  und  ordnungsscheuen,
widerspenstigen  Elemente  mit  den  zu  Gebote  stehenden  Zwangsmahregeln ­
  angehalten  werden,  dürste  durchaus  zweckmäßig  und  angebracht
sein,  da  solchen  Menschen  nur  durch  Strenge  beizukommen  ist.  Unseres
Erachtens  haben  die  aus  so  widrigen  Verhältnissen  kommenden  Menschen ­
  alle  Ursache,  sich  hier  wohl  zu  fühlen.  Diejenigen,  die  sich  ordentlich ­
  und  gesittet  aufführen,  haben  keinen  Grund  zu  Beschwerden.
Die  Leute  werden  genau  wie  unsere  Arbeiter  behandelt.  Es  ist
kein  Fall  grober  Beschimpfung  und  systematisch  schlechter  Behandlung
seitens  der  Beamten  und  der  deutschen  Mitarbeiter  festgestellt.  Mit
geringen  Ausnahmen,  die  sich  auch  meistens  als  ungerechtfertigt  ergeben ­
  haben,  sind  Klagen  fremdländischer  Arbeiter  über  Mißhandlungen ­
  nicht  vorgebracht  worden.  Seitens  vieler  Zechenverwaltungen
sind  die  Beamten  ausdrücklich  angewiesen  worden,  sich  strengstens  jeder
Gewalttätigkeit  den  Ausländern  gegenüber  zu  enthalten.  Wenn  mitunter ­
  die  Behandlung  der  Ausländer  nicht  so  ausfällt,  wie  sie  es
wünschen,  so  tragen  sie  durch  ihr  ungebührliches  Benehmen  selbst  die
Schuld.  Allem  Anscheine  nach  scheint  auch  in  dieser  Beziehung  in
letzter  Zeit  eine  Besserung  eingetreten  und  sich  bereits  ein  guter
        <pb n="118" />
        120

Stamm  von  Arbeitswilligen  und  anstelligen  Arbeitern  herausgebildet
zu  haben.  Diese  Arbeiter  haben  in  Würdigung  der  geordneten  und
guten  Verhältnisse  des  hiesigen  Bezirks  sich  oft  dahin  geäußert,  daß  sie
nicht  wieder  in  ihre  Heimat  zurückkehren  wollen  und  die  Betriebsführer ­
  gebeten,  auch  nach  dem  Kriege  auf  der  Zeche  in  Arbeit  bleiben
zu  dürfen.
Daß  die  Behauptung,  durch  die  Beschäftigung  der  Ausländer
würde  die  Sicherheit  der  einheimischen  Arbeiter  gefährdet,  zu  Unrecht
erhoben  wird,  beweist  die  Tatsache,  daß  bisher  noch  kein  Unfall,  selbst
nicht  leichterer  Art,  zu  unserer  Kenntnis  gekommen  ist,  der  durch
mangelnde  Sachkenntnis  der  Ausländer  hervorgerufen  wäre.  Mit
Arbeiten,  wodurch  die  Sicherheit  und  das  Leben  der  Mitarbeiter  gefährdet ­
  werden  könnten,  werden  die  Ausländer  nicht  beschäftigt.  Da
60  Prozent  der  Russisch-Polen  deutsch  sprechen  und  teilweise  auch
deutsch  lesen  können,  so  können  sich  diese  mit  den  Bergpolizei-  und
Unfallverhütungsvorschriften  vertraut  machen.  Denen,  die  dazu  nicht
imstande  sind,  sind  auf  den  meisten  Zechen  durch  Dolmetscher  die  einschlägigen ­
  Betriebsbestimmungen  vorgelesen  worden,  auf  manchen
Zechen  sind  sie  durch  praktischen  Unterricht  über  Tage  in  dem  Erkennen
der  Schlagwetter  und  der  Handhabung  der  Sicherheiislampe  unterrichtet ­
  worden;  auf  den  schlagwetter-  und  kohlenstaubgefährlichen
Gruben  des  Reviers  Hamm  erhalten  sie  nur  elektrische  Lampen.  Auf
allen  Zechen  sind  die  Aufsichtsbeamten  angewiesen,  bei  ihren  Befahrungen ­
  die  Ausländer  über  die  Gefahren  des  Bergbaues  aufzuklären..
Vor  allem  wird  durch  geeignete  Zusammensetzung  der  Kameradschaften
dafür  Sorge  getragen,  daß-  den  verhältnismäßig  wenigen  nicht  deutsch
sprechenden  Arbeitern  Kameraden  zugewiesen  werden,  die  durch  Beherrschung ­
  beider  Sprachen  in  der  Lage  sind,  ihnen  die  erforderlichen
Anweisungen  zum  eigenen  sowie  zum  Schutze  anderer  zu  geben.
Alle  diese  Maßnahmen  sind  u.  E.  für  die  Sicherheit  der  Belegschaft
ausreichend.  Vor  allem  erscheint  uns  die  Bekanntmachung  der  bergpolizeilichen ­
  Verfügungen  in  den  fremden  Sprachen  wenig  Zweck  zu
haben.  Denn  diejenigen  Arbeiter,  die  kein  Deutsch  verstehen  und  nicht
lesen  können,  sind  fast  durchweg  Analphabeten,  so  daß  ihnen  trotz  des
Anschlags  der  Bekanntmachung  in  ihrer  Sprache  diese  mündlich  mitgeteilt ­
  werden  müßte.
Als  Unterlagen  für  die  Verträge,  unter  denen  die  Arbeiter  aus
den  besetzten  Gebieten  angeworben  sind,  dienen  die  Vordrucke  der  deutschen ­
  Arbeiterzentrale  in  Berlin,  des  Arbeitsamts  beim  Kaiserlichen
Polizeipräsidium  in  Lodz  und  Warschau  und  die  Arbeitsvermittelungskommission ­
  beim  Rate  der  Stadt  Czenstochau.  Die  Verträge,  die  verschiedenen ­
  Wortlaut  haben,  entsprechen  den  ministeriellen  Vorschriften.
Da  sie  den  oben  genannten  Behörden  vorgelegt  werden  müssen,  so  ist
für  die  Rechtmätzigkeit  der  Vertragsbestimmungen  bereits  eine  gewisse
Gewähr  gegeben.  Wie  die  zahlreichen,  den  Berichten  der  Revier-
        <pb n="119" />
        121

beamten  beigefügten  Verträge  zeigen,  lassen  sie  die  nötige  Klarheit
nicht  vermissen.  Vor  allem  steht  auch  in  ihnen,  daß  der  Angeworbene
zum  Bergbau  herangezogen  wird.  Härten  zeigen  sie  in  keiner  Weise.
In  vielen  Verträgen  sind  außer  den  Anwerbungsbedingungen  besondere
Arbeitsbestimmungen  nicht  enthalten  und  es  gilt  für  die  Ausländer  im
übrigen  wie  für  die  freien  Arbeiter  die  Arbeitsordnung.
Die  soziale  Versicherung  der  fremden  Arbeiter  wird  in  der  gleichen
Weise  wie  bei  den  freien  Bergarbeitern  gehandhabt.  Sie  sind  mit  Ausnahme ­
  der  ans  Zeche  Glückaussegen  den  Anforderungen  des  Knappschaftsstatuts ­
  nicht  entsprechenden  Arbeiter,  die  bei  der  Tiefbauberufsgenossenschaft ­
  angemeldet  sind,  gegen  Unfall  bei  der  Knappschaftsberufsgenossenschaft ­
  versichert.  Soweit  es  der  gesundheitliche  Zustand
gestattet,  sind  sie  Mitglieder  der  Kranken-  und  Pensionskasse  des
Knappschaftsvereins.  Diejenigen  Leute,  die  den  Ausnahmebestimmungen ­
  der  Knappschaft  nicht  entsprechen,  werden  nur  unter  Befreiung
von  der  Krankenversicherungspflicht  beschäftigt,  d.  h.,  bei  etwa  vorkommenden ­
  Krankheitsfällen  trägt  der  Armenverband  oder,  wie  in  den
meisten  Fällen  geschieht,  die  Zeche  die  Kosten  des  Heilverfahrens.
Eine  Zeche  hat  diesen  Teil  der  Ausländer  durch  eine  Mittelsperson
bei  der  Ortskrankenkasse  versichert.
Die  Kriegsgefangenen  müssen  nach  den  Vorschriften  der  Militärbehörde ­
  unter  Tage  arbeiten,  soweit  sie  vom  Arzt  als  tauglich  dazu  erklärt ­
  sind.  Weigern  sie  sich  und  tritt  trotz  Anwendung  der  Haftstrafe
keine  Aenderung  ein,  so  werden  sie  wieder  abtransportiert.  Von  einer
zwangsweisen  Anhaltung  der  Kriegsgefangenen  zur  Arbeit  kann  keine
Rede  sein.  Ebensowenig  wird  den  russisch-polnischen  Arbeitern,  die
nicht  unter  Tage  arbeiten  wollen,  gegenüber  ein  Zwang  zur  Einfahrt
ausgeübt.  Soweit  es  tunlich  ist,  werden  diejenigen  Arbeiter,  welche
nicht  in  der  Grube  arbeiten  wollen,  über  Tage  beschäftigt.  Jedoch
macht  sich  in  der  letzten  Zeit,  nachdem  die  Furcht  vor  dem  ungewohnten
unterirdischen  Betrieb  überwunden  ist,  bemerkbar,  daß  zahlreiche  Arbeiter ­
  die  Grubenarbeit  der  Tagesbeschüftigung  der  kürzeren  Arbeitszeit ­
  und  des  höheren  Verdienstes  wegen  vorziehen.
Biele  Bergrevierbeamte  versprechen  sich  von  der  Maßnahme  Vorteil, ­
  daß  den  russisch-polnischen  Arbeitern  allgemein  erlaubt  würde,
ihre  Familien  nachkommen  zu  lassen;  manche  Zechen  wollen  gute  Erfahrungen ­
  damit  gemacht  haben.  Wenn  auch  dieser  Vorschlag  nicht
zurückzuweisen  ist,  so  liegt  doch  u.  E.  der  Hauptgrund  zu  der  öfter  hervorgetretenen ­
  Unlust,  im  hiesigen  Bezirk  zu  bleiben,  in  den  von  der  Regierung ­
  angeordneten  Wzügen  vom  Lohn  für  den  Unterhalt  der  in  der
Heimat  zurückgebliebenen  Angehörigen.  Wir  erblicken  in  der  Art  und
Weise,  wie  heute  die  Familienunterstützung  prozentual  vom  Lohn  erhoben ­
  wird,  eine  Härte.  In  der  Tat  verbleiben  verschiedenen  Leuten  nach
Abzug  dieser  Summe  und  des  Betrags  für  die  Beköstigung  und  Unterkunft ­
  nicht  mehr  viel  für  die  persönlichen  Bedürfnisse  übrig.  Daß  die
        <pb n="120" />
        122

Leute  unter  diesen  Umständen  die  Lust  zur  Arbeit  verlieren,  ist  durchaus ­
  verständlich.  U.  E.  wird  diese  Blitzstimmung  behoben  und  somit
die  Arbeitslust  gesteigert,  wenn  den  Arbeitern  die  Familienunterstützung ­
  statt  in  Form  eines  Prozentsatzes  nach  festen,  der  Kopfzahl  der
Familien  entsprechend  gestaffelten  Sätzen  vom  Lohn  zurückgehalten
würde.
Von  irgend  einer  Erregung  unter  den  einheimischen  Arbeitern
über  die  Art  der  Beschäftigung  der  fremdländischen  Arbeiter  und  damit
zusammenhängende  Mitzstände  im  Bezirk  ist  an  keiner  Stelle  etwas
zu  bemerken.  Die  Stimmung  in  der  Belegschat  ist  durchaus  ruhig
und  dem  Ernst  der  Zeit  entsprechend.

B  o  ch  u  m,  den  15.  Oktober  1915.
An  Se.  Exzellenz  den  Herrn  Minister  des  Innern,  Budapest.
Im  Auftrage  vieler  Bergarbeiter  ungarischer  Nationalität
ersuchen  wir  Ew.  Exzellenz,  dafür  Sorge  tragen  zu  wollen,  daß
eine  Verordnung  erlassen  wird,  nach  der  deutsche  Neichsangehörige
die  zum  deutschen  Heeresdienst  einberufen  werden,  vor  ihrer  Einberufung ­
  aber  Mitglied  einer  ungarischen  Pensionskasse  oder
Bruderlade  waren,  Pensionsansprüche  betreffend,  den  ungarischen ­
  Staatsangehörigen  gleichgestellt  werden.
Begründung:  In  Deutschland  bestehen  für  die  Bergarbeiter ­
  Knappschaftsvereine,  die  ihren  Mitgliedern,  unter  denen
sehr  viele  Ungarn  sind,  Ansprüche  auf  Pension  gewährleisten.
Die  meisten  Knappschaftsvereine  haben  nun  in  ihren  Statuten
einen  Passus,  wonach  auch  Invaliden-  und  Witwenpensionen  an
Kriegsteilnehmer  oder  deren  Angehörige  gezahlt  werden,  wenn
diese  im  deutschen  Heere  oder  der  deutschen  Marine  Dienst  tun.
Die  Mitglieder,  welche  nicht  deutsche  Reichsangehörige  sind,
würden  also  dabei  ausscheiden.  Im  Bochumer  Knappschaftsverein ­
  wurde  aber  beschlossen,  die  Angehörigen  der  österreichischungarischen
  Monarchie  den  Deutschen  gleich  zu  behandeln,  wenn
Gegenseitigkeit  garantiert  werde.
Ferner  wurde  unterm  9.  März  1916  vom  preußischen  Landtag ­
  ein  Knappschaftskriezsgesetz  angenommen,  das  folgenden
Wortlaut  hat:
8  1.
Dem  regelmäßigen  Aufenthalt  im  Inland  im  Sinne  des  §  17
Absatz  1  des  Knappschaftsgesetzes  in  der  Fassung  der  Bekanntmachungen
vom  17.  Juni  und  30.  Dezember  1912  (Gesetzsammlung  1912,  Seite
137,  1913,  Seite  2s  gilt  gleich  ein  Aufenthalt  im  Auslande,  der  durch
Einberufung  des  Mitglieds  zu  Kriegs-,  Sanitäts-  oder  ähnlichen  Diensten ­
  verursacht  ist.
        <pb n="121" />
        —  123  —
§  2.
Hat  die  Satzung  eines  Knappschaftsvereins  oder  einer  besonderen
Krankenkasse  eine  Wartezeit  für  Leistungen  der  Krankenkasse  bestimmt,
so  ruht  der  Fristenlauf  für  alle  Mitglieder,  die  während  des  gegenwärtigen ­
  Krieges  Kriegs-,  Sanitäts-  oder  ähnliche  Dienste  leisten.  Ist
die  Wartezeit  bereits  erfüllt,  so  bedarf  es  nicht  der  Zurücklegung  einer
neuen  Wartezeit.  Die  Zeit,  für  welche  die  Beiträge  gezahlt  werden,
wird  auf  die  Wartezeit  angerechnet.
8  3.
Mitglieder  der  Knappschaftsvereine  oder  der  besonderen  Krankenkassen, ­
  deren  Mitgliedschaft  nach  §  18  Absatz  1  Satz  2  des  Knappschaftsgesetzes ­
  erloschen  ist,  haben  das  Recht,  binnen  sechs  Wochen  nach  ihrer
Rückkehr  in  die  Heimat  in  die  Krankenkasse  eines  Knappschaftsvereins
oder  in  eine  besondere  Krankenkasse  wieder  einzutreten,  wenn  sie
Kriegs-,  Sanitäts-  oder  ähnliche  Dienste  geleistet  haben.
Diese  Vorschrift  gilt  auch  für  diejenigen,  welche  zur  Zeit  ihres
Eintritts  in  Kriegs-,  Sanitäts-  oder  ähnliche  Dienste  zwar  gemäß
.§  17  Absah  1  und  2  des  Knappschaftsgesetzes  zur  Weiterversicherung  berechtigt ­
  waren,  von  dieser  Berechtigung  aber  keinen  Gebrauch  gemacht
haben.
Der  Verein  oder  die  besondere  Krankenkasse  kann  die  in  Absatz  2
bezeichneten  Personen,  welche  sich  zum  Beitritt  melden,  ärztlich  untersuchen ­
  lassen.  Eine  Erkrankung,  die  beim  Wiedereintritt  in  die  Krankenversicherung ­
  bereits  besteht,  begründet  für  diese  Krankheit  keinen  Anspruch ­
  auf  Kassenleistung.
8  4.
Der  Lauf  der  im  §  32  Absatz  1  Satz  2  des  Knappschaftsgesetzes
bestimmten  Frist  ist  gehemmt  von  der  Einberufung  zu  Kriegs-,  Sanitäts- ­
  oder  ähnlichen  Diensten  bis  zwei  Monate  nach  der  Entlassung
aüs  diesen  Diensten.
8  6.
Die  Verpflichtung  zur  Zahlung  von  Anerkennungsgebühren  (§  33
Absatz  1  und  2  des  Knappschaftsgesetzes)  fällt  während  der  Leistung  von
Kriegs-,  Sanitäts-  oder  ähnlichen  Diensten  und  der  aus  die  Entlassung
aus  diesen  Diensten  folgenden  zwei  Monate  fort.  Während  dieser  Zeit
ist  der  Laus  der  im  §  83  Absatz  2  a.  a.  O.  bestimmten  Frist  gehemmt.
Die  in  Kriegs-,  Sanitäts-  oder  ähnlichen  Diensten  verbrachte  Zeit  sowie ­
  die  auf  die  Entlassung  aus  diesen  Diensten  folgenden  zwei  Monate
werden  auf  die  Wartezeit  (8  80  Absatz  3  des  Knappschaftsgesetzes)  und
auf  das  Dienstalter  31  des  Gesetzes)  angerechnet.
8  6.
Für  diejenigen  Pensionskassenmitglieder,  welche  zur  Zahlung  von
Anerkennungsgebühren  nicht  berechtigt  sind,  tritt,  wenn  sie  zur  Leistung
von  Kriegs-,  Sanitäts-  oder  ähnlichen  Diensten  aus  der  ihre  Mitglied-
        <pb n="122" />
        124

schaft  begründenden  Beschäftigung  ausscheiden,  aber  innerhalb  zweier
Monate  nach  ihrer  Entlassung  wieder  in  eine  Pensionskasse  eintreten,,
der  Verlust  ihrer  Ansprüche  auf  die  Leistungen  der  Pensionskasse  {§  34
Absatz  1  des  Knappschaftsgesetzes)  nicht  ein.
Auf  die  im  8  34  Absatz  3  des  Knappschastsgesetzes  bestimmte  einjährige ­
  Frist  wird,  wenn  ein  zur  Leistung  von  Kriegs-,  Sanitätsoder ­
  ähnlichen  Diensten  einberufenes  Pensionskassenmitglied  innerhalb
zweier  Monate  nach  der  Entlassung  aus  diesen  Diensten  wieder  in  eine
Pensionskasse  eintritt,  die  Mitgliedszeit  vor  dem  Beginne  der  Dienstleistung
  angereebnet.
8  8.
Militärpensionen,  die  aus  Anlaß  des  gegenwärtigen  Kieges  gezahlt
werden,  dürfen  auf  Jnvalidenpensionen  nicht  angerechnet  werden.
8  9.
Die  Vorschriften  dieses  Gesetzes  finden  ohne  Aenderung  der
Satzungen  der  Knappschaftsvereine  Anwendung.
Satzungsbestimmungen,  die  den  Mitgliedern  weitergehende  Rechte
beilegen,  werden  durch  dieses  Gesetz  nicht  berührt.
Z  10.
Die  Vorschriften  dieses  Gesetzes  gelten  für  die  von  Reichsangehörigen ­
  im  gegenwärtigen  Kriege  dem  Deutschen  Reiche  unmittelbar
oder  mittelbar  geleisteten  Kriegs-,  Sanitäts-  oder  ähnlichen  Dienste.
Der  Minister  für  Handel  und  Gewerbe  ist  ermächtigt,  zu  bestimmen, ­
  daß  die  Vorschriften  dieses  Gesetzes  auch  für  Angehörige  anderer
Staaten  und  für  die  diesen  Saaten  unmittelbar  oder  mittelbar  geleisteten ­
  Kriegs-,  Sanitäts-  oder  ähnlichen  Dienste  gelten.
8  11.
Dies  Gesetz  tritt  mit  dem  Tage  seiner  Verkündung  in  Kraft.  Es
gilt  für  die  Zeit  vom  1.  August  1914  ab.  Dies  Gesetz  gilt  auch  für  die
Zeit,  in  der  Knappschaftsmitglieder  zu  einer  Uebung  vor  der  Mobilmachung ­
  einberufen  waren,  aber  nicht  mehr  zur  Arbeit  zurückkehren
könnten,  sondern  anschließend  Kriegs-,  Sanitäts-  oder  ähnliche  Dienste
verrichtet  haben.
Der  Minister  für  Handel  und  Gewerbe  ist  ermächtigt,  den  Zeitpunkt ­
  zu  bestimmen,  zu  welchem  das  Gesetz  wieder  außer  Kraft  tritt.
Wir  erlauben  uns,  Ew.  Exzellenz  besonders  auf  den  Wortlaut ­
  des  8  10  dieses  Gesetzes  aufmerksam  zu  machen.  Wenn  der
Minister  für  Handel  und  Gewerbe  in  Preußen  diese  Bestimmungen ­
  treffen  soll,  muß  selbstverständlich  mit  dem  Lande,
wo  die  Bestimmung  getroffen  wird,  Gegenseitigkeit  garantiert
sein.
        <pb n="123" />
        Wie  Ew.  Erzellenz  bekannt  ist,  wurde  diese  Gegenseitigkeit
durch  Kaiser!.  Verordnung  vom  16.  September  1915  sür  Oesterreich ­
  angeordnet.
Wir  möchten  deshalb  Ew.  Exzellenz  ergebenst  ersuchen,  dafür ­
  zu  sorgen  oder  die  Anregung  zu  geben,  daß  eine  solche  Verordnung ­
  auch  für  das  Königreich  Ungarn  herausgegeben  wird.
Im  Interesse  der  den  deutschen  Knappschaftsvereinen  angehörenden ­
  Bergarbeiter  ungarischer  Nationalität  und  deren  Angehörigen ­
  wäre  eine  baldige  Regelung  dringend  notwendig.
In  der  Hoffnung,  daß  unser  Gesuch  gütige  Aufnahme  findet,
und  im  Namen  der  organisierten  ungarischen  Bergarbeiter,  die
deutschen  Knappschaftsvereinen  angehören,  im  Voraus  dankend,
zeichnen  mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
Der  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
:J;  #  H
Die  hierzu  eingelaufene  Antwort  lautete:
Ans  Präsidium  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands,  Bochum.
Unter  Bezugnahme  auf  Ihre  an  den  Herrn  k.  k.  Minister  des
Innern  gerichtete  und  von  ihm  aus  Kompetenzrücksichten  mir  übermittelte ­
  Eingabe  vom  18.  Oktober  l.  I,  betreffend  die  Sicherstellung  der  im
Verbände  ungarischer  Bruderladen  stehenden,  zum  Heeresdienste  eingerückten ­
  deutschen  Untertanen  teile  ich  dem  geehrten  Präsidium  mit,
daß  im  Interesse  der  Wechselseitigkeit  beziehungsweise  der  gleichen  Behandlung ­
  die  entsprechende  Regierungsverfügung,  in  Ungarn  bereits
getroffen  wurde,  indem  ich  in  Ausübung  meines  Oberaufsichtsrechtes
über  die  ungarischen  Bruderladen  mit  Rücksicht  auf  die  Bestimmungen
des  auch  vom  geehrten  Präsidium  berufenen  preußischen  Gesetzes  jene
Bruderladen,  denen  auch  Mitglieder  preußischer  Zuständigkeit  angehören, ­
  mit  meiner  Verordnung  vom  14.  Juli  l.  I.,  Zahl:  85  844,  angewiesen ­
  habe,  als  Erklärung  zu  den  Statuten  beschlußmäßig  festzustellen,
daß  hinsichtlich  der  Bruderladenversorgung  die  im  Verbände  der  Bruderlade ­
  stehenden,  zum  Heeresdienste  eingerückten  königlich  preußischen
Untertanen  der  gleichen  Behandlung  teilhaftig  werden,  als  die  zu  unserem ­
  Heere  eingerückten  inländischen  Mitglieder.
Diese  gleichförmige  Behandlung  versteht  sich  im  übrigen  bei  der
gegenwärtigen  Organisation  der  ungarischen  Bruderladen  von  selbst,
weil  hinsichtlich  der  Rechte  und  Pflichten  der  Mitglieder  die  Statuten
der  einzelnen  Bruderladen  je  nach  der  Staatsangehörigkeit  keine  Unterschiede ­
  feststellen  und  bei  dem  gemeinsamen  Charakter  unseres  jetzigen
Krieges  der  Dienst  der  deutschen  Ncichsangehörigen  im  deutschen
Heere  hinsichtlich  der  Bruderladenansprüche  naturgemäß  der  gleichen
Beurteilung  zu  unterziehen  ist,  wie  der  Dienst  der  inländischen  Mitglieder ­
  bei  unserem  Heere.
B  u  d  a  p  e  st,  den  18.  November  1918.
        <pb n="124" />
        126

Eingabe  der  Vorstände  der  vier  Verbände  der  Bergarbeiter
Deutschlands  um  baldige  Schaffung  eines  Reichs-Knappschaftsgesetzes.

B  o  ch  u  m,  den  20.  Oktober  1915.
An  Len  Hohen  Reichstag  und  den  Hohen  Bundesrat,  Berlin.
Unterzeichnete  Vertreter  der  vier  Bergarbeiterverbände  ersuchen ­
  im  Aufträge  der  organisierten  Bergarbeiterfchaft  den
Reichstag,  dahin  zu  wirken,  daß  baldigst  der  Entwurf  eines
Knappschaftsgesetzes  vorgelegt  wird.  In  diesem  Knappschaftsgesetz
  soll  die  Anordnung  zur  Verschmelzung  der  bestehenden
Knappschaftspensionskassen  zu  einem  Reichsknappschaftsverein
enthalten  sein.  Die  Verschiedenartigkeit  der  Verhältnisse  ist
durch  die  Einführung  von  Zweiganstalten  für  die  einzelnen  Bezirke ­
  und  verschiedenen  Beitragsklassen,  ähnlich  wie  bei  der
Reichsinvalidenversicherung,  ausreichend  zu  berücksichtigen.  Sowohl ­
  der  Hohe  Reichstag  wie  auch  der  Hohe  Bundesrat  werden
gebeten,  einem  solchen  Gesetze  zuzustimmen.
Gründe:  Das  deutsche  Knappschaftswesen  leidet  an  einer  zu
großen  Zersplitterung.  Während  die  reichsgesetzliche  Jnvaliden-Versicherung
  eine  einheitliche  Organisation  für  das  ganze  Reichsgebiet ­
  vorsieht,  bestehen  auf  dem  Gebiete  des  Knappschaftswesens
für  die  verschiedenen  Bergbaubezirke  nicht  selten  sogar  für  einzelne ­
  Werke  besondere  Knappschaftsvereine.  Nach  der  letzten
Statistik  bestanden  zu  Beginn  des  Jahres  1913  folgende  Vereine:

Zahl  der  Vereine

Zahl  der  Mitglieder

in  Preußen

62

904  817

in  Sachsen

3

33  897

in  Bayern

22

13  561

in  Württemberg

3

2  431

im  Großherzogtum  Hessen

5

2  913

im  Herzogtum  Braunschweig

3

4  627

im  Herzogt.  Sachsen-Meiningen

1

65

im  Herzogt.  Sachsen-Altenburg

1

4  071

im  Herzogtum  Anhalt

1

5120

im  Fürstentum  Waldeck

1

114

im  Fürstentum  Schwarzburg

1

75

in  Elsaß-Lothringen

8

38  024

zusammen  111  1009  616
Viele  von  den  bestehenden  Vereinen  sind  schon  ihrer  geringen
Mitgliederzahl  wegen  nicht  genügend  leistungsfähig.  Nach  einer
Statistik  des  Herrn  Dr.  Zimmermann  vom  Allgemeinen  Knappschaftsveiein
  zu  Bochum  waren  am  Ende  des  Jahres  1913  in
Preußen  vorhanden:
        <pb n="125" />
        127

.11  Vereine  mit  mehr  als  10  000  Mitgliedern
9  Vereine  mit  6000  bis  10  000  Mitgliedern
14  Vereine  mit  1001  bis  6  000  Mitgliedern
8  Vereine  mit  601  bis  1000  Mitgliedern
9  Vereine  mit  101  bis  600  Mitgliedern
11  Vereine  bis  zu  100  Mitgliedern.
In  Bayern  hatten  am  Schlüsse  desselben  Jahres,  die  22
Knappschaftsbereine  zusammen  14  242  Mitglieder.  Der  Salzunger
  Knappschaftsverein  in  Sachsen-Meiningen  hatte  gar  nur
66  Vereinsangehörige.
Noch  keine  60  Mitglieder  in  der  Pensionskasse  zählten  folgende ­
  Vereine  am  1.  Januar  1914:
Zahl  der
Pensionskassenmitglieder

Gottesgabener  Knappschaftsverein  7
Knappschaftsverein  Saline  Westernkotten  9
Knappschaftsverein  Münster  am  Stein  10
Neusalzwerker  Knappschaftsverein  18
Sassendorfer  Knappschaftsverein  20
Rothenfelder  Knappschaftsverein  22
Knoppschaftsverein  Hohenz.  Lande  26
Werler  Knappschaftsverein  28
Theodorshaller  Knappschaftsverein  38
Knappschaftsverein  Saline  Halle  44

Dabei  muß  noch  darauf  hingewiesen  werden,  daß  die  Zahl
der  Knappschaftsvereine,  denen  nur  wenige  Werke  angeschlossen
sind,  oder  die  sich  auf  die  Arbeiter  eines  Werkes  beschränken,
sogar  recht  groß  ist.  In  Preußen  gab  es  z.  B.  am  Schlüsse  des
Jahres  1912:
6  Vereine  mit  mehr  als  100  Vereinswerken,
7  Vereine  mit  51  bis  100  Vereinswerken,
12  Vereine  mit  11  bis  50  Vereinswerken,
4  Vereine  mit  6  bis  10  Vereinswerken,
4  Vereine  mit  5  Vereinswerken,
2  Vereine  mit  4  Vereinswerken,
4  Vereine  mit  3  Vereinswerken,
2  Vereine  mit  2  Vereinswerken,
22  Vereine  mit  1  Vereinswerk.
In  Bayern  waren  im  Jahre  1913  im  Bereich  der  22  Knappschaftsvcreine
  nur  45  Werke.  In  anderen  Bundesstaaten  sieht
es  nicht  besser  aus.
Müssen  Werke  stillgelegt  werden,  so  büßen  die  in  Frage  kommenden ­
  Knappschaftsvereine,  sofern  sie  sich  auf  die  Arbeiter
eines  Werk  es  oder  nur  weniger  Werke  beschränken,  ihre
        <pb n="126" />
        128

Zahlungsfähigkeit  ein.  Die  Leidtragenden  sind  die  Pensionskasfenmitglieder
  und  ihre  Angehörigen.
Schon  diese  Ausführungen  zeigen,  daß  eine  Vereinheitlichung ­
  des  Knappschastswesens  dringend
n  o  t  w  e  n  d  i  g  ist,  wenn  es  seinen  Zweck  erfüllen  soll.  Aber  auch
die  finanzielle  Lage  der  Knappschafsvereine
zwingt  zu  einer  Verschmelzung.  In  vielen  Vereinen  ist  die
dauernde  Erfüllbarkeit  der  Leistungen  absolut  nicht  gewährleistet. ­
  Wie  es  mit  der  Sicherstellung  der  bewilligten  Pensionen
aus  Grund  des  Kapitaldeckungsverfahrens  aussieht,  lehren  folgende ­
  Angaben:  Das  Vermögen  deckte  die  laufenden  Pensionen

I
Ouinter  Knappschaftsverein

1908
für  Jahre
2

1913
für  Jahre
1

Mitgliederzahl
derPensioilskassc
I,  Januar  1914
530

Kottcnheimer

6

3

559

Jbbenbürener  „

6

6

1  104

llnterharzer  „

10

6

1238

Niedermendiger  „

8

6

247

Halberger

10

7

3  718

Müsener  „

10

8

842

Thüringischer

9

8

424

Jlseder

11

9

5  206

Bei  diesen  Vereinen  ist  seit  dem  Jahre  1908  eine  Verschlechterung

  der  Sicherheitsleistung  eingetreten.  Dringend  notwendig
wäre  hier  eine  Sanierung  und  nur  die  Verschmelzung  dieser
Vereine  mit  leistungsfähigen  kann  sie  vor  gänzlichem  Zusammenbruch ­
  bewahren.

Nicht  oder  nur  sehr  wenig  haben  sich  die  Verhältnisse  in
nachfolgend  ausgeführten  Knappschaftsvereinen  gebessert,  lassen
aber  auch  da  noch  viel  zu  wünschen  übrig.  Die  laufenden  Pensionen ­
  waren  durch  Rücklagen  gedeckt  beim

1908  1913
für  Jahre  sürJahre

Witglicderzahl
dcrPensionskasse
1.  Januar  1914

Wernigeroder  Knappschaftsverein  0,9

1,4

354

Briloner

1

2

1000

Lahn-3



4

8  361

Saarbrücker

3

4

49  535

Tangerhüttcr

„

4

4

1262

Rüdersdorfer

„

2

5

933

Niederschlesischer

3

5

30  391

Nheinböller  Hütte

3

5

167

Hostenbacher

4

5

1047

Wittgensteiner

„

6

6

391
        <pb n="127" />
        jj&amp;gt;»vwwt4.

—  129  —
Bei  dem  Wernigeroder  Knappschaftsverein,  der  eine  Rücklage ­
  nur  für  1,4  Jahre  hat,  würde  es  noch  schlimmer  aussehen,
wenn  die  fürstlichen  Zuwendungen  ausblieben.  Bei  der  Einnahme ­
  dieses  Vereins  für  1912,  die  35  806,14  Mark  betrug,  befanden ­
  sich  10  000  Mark  als  Geschenk  des  Fürsten,  269,27  Mark
als  Zuwendung  aus  dem  Verkauf  von  Möbeln  der  höheren
Töchterschule  und  430  Mark  als  Lehrgeld  von  Volontären.  Ohne
diese  Geschenke  hätte  die  Ausgabe  von  34  659,51  Mark  nicht  gedeckt ­
  werden  können.
Seit  Jahrzehnten  traten  weitsichtige  Kenner  und  Freunde
des  Knappschaftswesens  für  dessen  Vereinheitlichung  ein.  Die
Organisationen  der  Bergarbeiter  arbeiteten  in  der  gleichen  Richtung. ­
  Mehrfach  wurde  auch  von  Vertretern  der  Regierungen
die  Notwendigkeit  der  Beseitigung  leistungsunfähiger  Vereine
zugegeben.  Trotzdem  waren  bisher  nur  ungenügende  Erfolge
auf  diesem  Gebiete  zu  erzielen.  Jetzt  aber  lassen  sich  energische
Eingriffe  auf  dem  Gebiete  des  Knappschaftswesens  nicht  mehr
vermeiden.  Die  Folgen  des  Krieges  für  die  Knappschaftsvereine ­
  zwingen  zu  einer  weitgehenden  Verschmelzung. ­
  Der  Krieg  bringt  eine  ungeheuere  Belastung  der  Knappschaftsvereine ­
  mit  sich.  Große  Vereine  können  sie  überwinden,
kleine  und  kapitalschwache  aber  müssen  ihr  erliegen.
Vom  Bochumer  Knappschastsverein  waren  nach  Ablauf  des
ersten  Kriegsjahres  130  000  Mitglieder  zum  Heeresdienst  einberufen, ­
  also  fast  ein  Drittel  seiner  Mitgliederzahl,  die  406  025
am  1.  Januar  1913  betrug.  In  anderen  Knappschaftsvereinen
wird  die  Zahl  der  Eingezogenen  prozentual  noch  höher  sein,  da
weniger  Mitglieder  reklamiert  wurden.  Der  vorgenannte  Verein
berechnet  für  das  Kriegsjahr  einen  Ausfall  von  49  Millionen
Mark,  der  sich  zusammensetzt  aus:  Ausfall  an  Beiträgen  ungefähr ­
  22  000  000  Mark,  der  Mehrzugang  an  Invaliden,  wenn  nur
3y 2  Prozent  der  Invalidisierungen  der  Kriegsteilnehmer  zugrunde ­
  gelegt  werden,  erfordert  einen  jährlichen  Rentenbetrag
von  8  000  000  Mark,  an  Waisen  3  000  000  Mark,  demgemäß
würde  für  ein  Kriegsjahr  eine  Rentenmehrbelastung  von  etwa
27  000  000  Mark  und  ein  Beitragsausfall  von  22  000  000  Mark,
zusammen  49  000  000  Mark,  zu  veranschlagen  sein.  Dabei  sind
vom  Bochumer  Knappschaftsverein  die  neuen  Vorschriften  des
Knappschaftskriegsgesetzes  vom  März  1916  noch  nicht  in  Rechnung ­
  gestellt.  Auch  werden  sich  die  nachteiligen  Folgen  des
Krieges  auf  den  Gesundheitszustand  der  Kriegsteilnehmer  erst  '
später  herausstellen.
In  den  anderen  Vereinen  wird  die  prozentuale  Belastung
durch  den  Krieg  zum  Teil  noch  größer  fein,  wie  im  Allgemeinen
Knappschaftsverein  zu  Bochum,  weil  nicht  überall  der  gleichhohe

m
        <pb n="128" />
        130

Prozentsatz  der  Arbeiter  vom  Heeresdienst  zurückgestellt  wurde.
Meie  Vereine  werden  vor  dem  finanziellen  Zusammenbruch
stehen.  Seine  Exzellenz,  der  Herr  Handelsminister  vr.  Sydow,
hat  bereits  in  einem  Erlasse  vom  6.  Mai  d.  I.  den  Befürchtungen
Ausdruck  verliehen,  daß  der  Krieg  eine  starke  Belastung  der
Knappschaftsvereine  herbeiführe  und  die  Lebensfähigkeit  mancher
Vereine  in  Frage  stelle.  Die  Kgl.  Oberbergämter  wurden  von
ihm  beauftragt,  die  Frage  der  Anwendbarkeit  des  8  46  des  preußischen ­
  Knappschaftsgesetzes  (betreffend  Zufammenlegung  mehrerer ­
  Vereine)  auf  die  Knappfchaftsvereine  der  betreffenden  Bezirke ­
  einer  eingehenden  Prüfung  zu  unterziehen.  Diese  Prüfung
sollte  sich,  wie  in  dem  Erlaß  betont  ist,  in  erster  Linie  auf  die
Verhältnisse  der  kleineren  Vereine  erstrecken,  deren  Pensionskassen ­
  weniger  wie  10  000  Mitglieder  zählen,  insbesondere  aber
die  Pensionskassen  erfassen,  die  am  1.  Januar  1914  noch  nicht
einmal  das  Deckungskapital  für  die  bis  zu  diesem  Tage  bewilligten ­
  Renten  angesammelt  haben.  Die  stattgefundene  Prüfung ­
  wird  sicher  auch  den  Nachweis  erbringen,  daß  der  Zerrissenheit ­
  auf  knappschaftlichem  Gebiete  Einhalt  getan  werden  muß
und  auf  gesetzlichem  Wege  eine  Vereinheitlichung  herbeizuführen
ist.  .Die  Regierungen  der  in  Betracht  kommenden  Länder
müßten  deshalb  alles  tun,  um  endlich  die  Zentralisation  im
Knappfchaftswesen  mit  zur  Verwirklichung  zu  bringen,  selbst
wenn  sie  den  finanziell  schwach  gestellten  Vereinen  bei  der  Schaffung ­
  eines  Reichsknappschaftsvereins  durch  Bewilligung  von
Geldmitteln  den  Anschluß  erleichtern  müßten.
Eine  befriedigende  Lösung  der  Frage  wird  aber  nicht  möglich ­
  sein,  wenn  man  sich  auf  die  Vereinigung  einiger  kleinerer
Vereine  beschränkt.  Es  sollte  jetzt  endlich  die  schon  lange  notwendige ­
  durchgreifende  Reform  des  Knappfchaftswesens  erfolgen.
Wir  bitten  deshalb  die  bestehenden  Vereine  zu  einem  einheitlichen ­
  Reichsknappschaftsverein  zu  vereinigen.  Durch  die  Errichtung ­
  von  Zweiganstalten  und  die  Einführung  verschiedener
Beitragsklassen  lassen  sich  ebenso  wie  bei  der  Reichsinvalidenversicherung ­
  die  verschiedenen  Verhältnisse  in  den  einzelnen  Bezirken ­
  Deutschlands  ausreichend  berücksichtigen.
Von  Gegnern  der  Verschmelzung  der  Vereine  und  Gründung
eines  Reichsknappschaftsvereins  wird  auf  die  Rückversicherungsverbände ­
  hingewiesen.
Die  Rückversicherungsanstalt  erhält  von  jedem  ihr  angeschlossenen ­
  Verein  Beiträge,  die  so  bemessen  werden,  daß  sie  voraussichtlich ­
  ausreichen  zur  Sicherstellung  der  von  ihnen  zur
Rückdeckung  gegebenen  Pensionen  nach  dem  Kapitaldeckungsverfahren. ­
        <pb n="129" />
        131

Bei  Knappschaftsvereinen,  die  nur  Mitglieder  aus  einem
Werke  oder  auch  aus  wenigen  Werken  zählen,  wird  aber  eine
Stillegung  trotz  Rückversicherungsanstalt  für  die  noch  zu  bewilligenden ­
  Pensionen  schädigend  wirken,  d.  h.  Knappschaftsmitglieder, ­
  die  noch  nicht  invalidisiert  sind,  verlieren  ihre  Ansprüche, ­
  weil  eben  der  Verein  zahlungsunfähig  wird.,  Dabei
gehören  von  62  preußischen  Vereinen  der  Rückversicherungsanstalt ­
  nur  37  mit  561423  Pensionskasscnmitgliedern  an.  25
Vereine  mit  222  216  Pensionskassenmitgliedern  sind  noch  nicht
angeschlossen.
Unter  diesen  Werken  sind  sechs  Vereine,  die  101  bis  600,
vier,  die  bis  zu  100  Mitgliedern  haben.  Es  befinden  sich  unter
den  nicht  rückversicherten  Vereinen  11  mit  nur  einem  Vereinswerk. ­
  Dem  bayerischen  Knappschaftsverbande  sind  auch  von  22
Vereinen  nur  10  angeschlossen.
Nach  alle  dem  von  uns  hier  ausgeführten  glauben  wir  uns
der  Hoffnung  hingeben  zu  dürfen,  die  Regierungen  und  die
Herren  Mitglieder  des  Reichstages  davon  überzeugt  zu  haben,
daß  die  Vorlage  des  Entwurfes  eines  Reichsknappschaftsgesetzes
und  die  Schaffung  eines  Reichsknappschaftsvereins  hochnötig  ist.
In  der  Hoffnung,  daß  unsere  Eingabe  von  Erfolg  begleitet
ist,  zeichnen
Mit  hochachtungsvollem  Glück  auf!
Gewcrkvcrein  drr  Bergarbeiter  (H.-D.)
Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
Gewerkverein  christl.  Bergarbeiter.
Poln.  Berufsvereinigung  d.  Bergarbeiter.

Bochum,  den  26.  Oktober  1916.
Aii  Se.  Exzellenz  deli  kommandierenden  General  des  7.  Armeekorps, ­
  Herrn  Freiherrn  von  G  a  y  l,  Münster.
Wir  erlauben  uns,  Ew.  Exzelleliz  nachfolgende  Sache  vorzutragen ­
  :
Der  Zahlstellenvorsitzende  Felix  Stein  der  Filiale  des  Bergarbeiterverbandes ­
  Suderwich  meldete  auf  den  24.  Oktober  d.  I.
eine  Mitgliederversammlung  für  diese  Zahlstelle  vorschriftsmäßig ­
  auf  dem  Landratsamt  an.  Da  sehr  viele  Oesterreicher  in
der  dortigen  Filiale  in  Frage  kommen,  die  gern  über  die  Kriegsunterstützungen,
  die  den  Angehörigen  der  im  Felde  Stehenden
und  den  Invaliden  und  Witwen  zusteht,  unterrichtet  gewesen
wären,  sollte  über  diesen  Punkt  referiert  werden.

9*
        <pb n="130" />
        132

Als  Referent  war  der  Unterzeichnete  vorgesehen,  da  er  an
das  Landesverteidigungsministerium  in  Wien  verschiedene  Eingaben ­
  gemacht  hatte,  den  Unterhaltsbeitrag,  den  der  österreichische ­
  Staat  leistet,  betreffend,  die  auch  von  Erfolg  begleitet
waren,  also  mit  dieser  Materie  gut  vertraut  ist.
#  ❖  *
Auf  die  Anmeldung  der  Versammlung  erhielt  nun  der  Vertrauensmann ­
  Stein  folgendes  Schreiben  des  Herrn  Königlichen
Landrats:
Der  Landrat.  Recklinghausen,  den  19.  10.  1915.
Bevor  ich  Ihrem  Antrage  auf  Genehmigung  einer  Bergarbeiter-Versammlung
  am  24.  d.  M.  in  Henrichenburg  näher  trete,  ersuche  ich
Sie,  die  Redner,  die  in  der  Versammlung  über  Punkt  1,  2  und  3  der
Tagesordnung  sprechen  sollen,  namhaft  zu  machen.
I.  A.:  gez.  Retz  lass.
4-  -i-  -i-Der
  Landrat.  Recklinghausen,  den  21.  10.  1915.
Die  Versammlung  am  24.  Oktober  1915,  nachmittags  4  Uhr,  in
Henrichenburg  beim  Wirt  Schneider  wird  genehmigt  mit  Ausnahme
von  Punkt  1  der  Tagesordnung.  Ueber  Kriegsunterstützung  von  Oesterreichern ­
  darf  nicht  gesprochen  werden.
I.  A.:  gez.  R  eh  l  a  f  f.
Durch  solche  Beschränkung  der  Redefreiheit  wird  nur  unnötige ­
  Aufregung  in  die  Kreise  unserer  Mitglieder  getragen
und  ersuchen  wir  deshalb  Ew.  Exzellenz,  Anordnungen  zu  treffen,
daß  in  Zukunft  über  dieses  Thema  in  Suderwich  gesprochen
werden  darf.
In  der  Hoffnung,  daß  unsere  Bitte  geneigtes  Gehör  findet,
und  auf  gütige  Antwort  wartend,  sowie  im  Voraus  unseren
besten  Dank  dafür  aussprechend,  zeichnet
mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
G.  W  i  ß  m  a  n  n.
#  #  &amp;amp;
Die  Antwort  auf  obige  Beschwerde  lautete:
Der.Landrat.  Recklinghausen,  den  20.,Nov.  1915.
An  Herrn  Georg  Witzmann,  Bochuni!
Auf  Ihre  an  das  stellvertretende  Generalkommando  in  Münster
gerichtete  Beschwerde  vom  25.  Oktober  wegen  Versagung  der  Genehmigung, ­
  am  24.  Oktober  in  der  Versammlung  in  Henrichenburg  über
österreichische  Kriegsunterstützungen  zu  sprechen,  hat  Se.  Exzellenz,
        <pb n="131" />
        —  133  —

der  kommandierende  General,  mich  beauftragt,  Sie  in  seinem  Namen
ablehnend  zu  bescheiden.
Ich  werde  nach  der  vorgekommenen  unsachgemäßen  Kritik  einen
Vortrag  über  österreichisch-ungarische  Kriegsunterstützungen  auch  in
Zukunft  nur  dann  zulassen,  wenn  der  Wortlaut  des  Vortrags  &amp;gt;mir  vorher ­
  eingereicht  und  einwandfrei  befunden  wird.
gez.  Bürgers.
Ueber  diese  sowie  andere  Versammlungsbeschränkungen  beschwerte
  sich  der  Vorsitzende  des  Verbandes,  der  Reichstagsabgeordnete ­
  Sachse,  beim  Kriegsministerium  in  Berlin,  worauf
Besserung  eintrat.

Die  unterzeichneten  vier  Bergarbeiterberbände  richteten  an
den  Minister  für  Handel  und  Gewerbe,  den  Vorstand  des  Zechenverbandes ­
  in  Essen  und  den  Vorstand  des  Vereins  für  die  bergbaulichen ­
  Interessen  im  Bezirk  Aachen  folgende  Eingaben:
Essen,  den  6.  November  1915.
An  den  Herrn  Minister  für  Handel  und  Gewerbe,
von  SYdow,  Exzellenz,  Berlin.
Die  Unterzeichneten  ersuchen  im  Aufträge  ihrer  Mitglieder
um  Berücksichtigung  folgenden  Antrages:
Wir  bitten,  den  Lohn  der  Bergarbeiter  sowohl  im  staatlichen
Bergbau  des  Ruhrgebiets  als  auch  an  der  Saar  um  10  bis  20
Prozent  zu  erhöhen  und  die  Löhne  so  aufzubessern,  daß  den  am
niedrigsten  Entlohnten  am  meisten  zugelegt  wird.
Zur  Begründung  gestatten  wir  uns  anzuführen:  Die  Preise
der  Lebensmittel  sind  gewaltig  gestiegen.  Nach  den  Feststellungen ­
  des  Königlichen  Statistischen  Landesamts  betrugen  in  den
60  wichtigsten  Marktorten  die  häufigsten  Kleinhandelspreise
(siehe  „Reichsanzeiger"  Nr.  261  vom  4.  November):

für  ein  Kilogramm

tf
T  5
L)

sf
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B

1  SS.
S  i  |
1

§5

1

©

83

Septbr.  1918

39,6

45,4

49,8

7,1

269,7(  37,5

29,9

52,7

29,1

48,6

Septbr.  1014

61,4

63,3

76,9

8,4

273,9  44,8

37,8

60,4

33,1

58,6

Septbr.  1915

123,0

129,7

164,1

10,8

417,11  52,8

40,3

68,4

40,0

141,5
        <pb n="132" />
        134

für  ein  Kilogramm

für  ein  Liter

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N

September  1913

311,3

60,4

20,7

47,5

81,8

101,9

20,5

21,1

8,6

September  1914

314,9

53,0

22,7

54,0

89,7

115,2

21,8

21,1

9,9

September  1916

347,8

61,3

23,0

123,0

142,9

154,6

32,7

25,7

15,9

Die  Entwicklung  der  Löhne  hat  nnt  der  gewaltigen  Steigerung ­
  der  Preise  für  Lebensmittel  nicht  gleichen  Schritt  gehalten.
Es  betrugen  die  Durchschnittslöhne  pro  Schicht  für  alle  Arbeiter
nach  der  amtlichen  Lohnstatistik:

im  Nuhrgebiet

im  staatl.  Bergbau
an  der  Saar

3.  Vierteljahr

1913

5,42  Mk.

4,44  Mk.

4.

1913

5,38  „

4,46  „

1.

1914

5,25  „

4,43  „

2.

1914

5,22  „

4,42  „

3.

1914

5,07  „

4,26  „

4.

1914

5,03  „

4,26  „

1.

1915

5,18  „

4,22  „

2.

1915

5,39  „

4,31  „

Die  Durchschnitkslöhne  haben  also  noch  nicht  einmal  die
Höhe  erreicht,  die  sie  im  3.  Vierteljahr  1913  hatten.  Ein  Ausgleich ­
  für  die  gewaltige  Steigerung  der  Lebensmittelpreise  ist
nicht  erfolgt.  Bei  den  jetzigen  Löhnen  und  Lebensmittelpreisen
ist  es  dem  Bergarbeiter  nicht  möglich,  sich  und  seine  Familie  so
zu  ernähren,  daß  die  Gesundheit  und  Arbeitskraft  erhalten
bleiben.  ^Unterernährung  hat  die  Abnahme  der  Arbeitskraft
und  die  Schwächung  der  Nachkommenschaft  im  Gefolge.  Eine
Lohnerhöhung  von  10—20  Prozent  würde  in  Anbetracht  der  ungeheuren ­
  und  fortdauernden  Lebensmittelpreissteigerung  wenigstens ­
  in  etwa  die  Ernährungsmöglichkeiten  in  den  Bergarbeiterfamilien
  sichern.
In  mehreren  Konferenzen,  die  die  Vertreter  der  unterzeichneten ­
  Organisationsvorstände  mit  Sr.  Exzellenz  dem  Herrn
Handelsminister  hatten,  wurde  zum  Ausdruck  gebracht,  daß  die
in  dieser  teuren  Zeit  durchaus  ungenügenden  Löhne  aufgebessert
werden  sollten.  Die  Aufbesserung  wurde  auch  zugesagt.  Wir
ersuchen  dringend,  doch  endlich  eine  angemessene  Lohnerhöhung
und  zwar  in  der  von  uns  gewünschten  Höhe  eintreten  zu  lassen.
Daß  es  möglich  ist,  die  Löhne  so  zu  stellen,  wie  in  unserem
Antrag  verlangt  wird,  wird  von  der  Verwaltung  der  Staats-
        <pb n="133" />
        135

gruben  in  Holland  bewiesen.  Dort  betrugen  die  Durchschnitts-Hauerlöhne
  im  Jahre  1914:  3,40  Gulden,  im  2.  Vierteljahr  1916:
3,66  Gulden.  Der  Durchschnittslohn  der  Gedingeschlepper  betrug ­
  im  letztgenannten  Vierteljahr  3,12  Gulden.  Die  Bergarbeiterorganisationen
  verlangten  nun  eine  Lohnerhöhung  von
etwa  10  Prozent  ab  1.  November  1916.  Diesem  Wunsche  wurde
durch  schriftliches  Anerkenntnis  entsprochen.  Der  durchschnittliche ­
  Hauerlohn  wurde  dadurch  ab  1.  November  auf  4  Gulden
erhöht.  Auch  die  Löhne  der  anderen  Arbeiterkategorien  sind
dementsprechend  aufgebessert.  Dabei  wurde  schon  an  die  Familien ­
  der  dortigen  Bergarbeiter  seit  Februar  d.  I.  eine  Teuerungszulage ­
  von  2  Gulden  vom  dritten  Kind  ab  gezahlt.  Eine
Familie,  die  fünf  Kinder  hatte,  bekam  daher  6  Gulden  monatlich
extra.  In  Holland  sind  die  Lebensmittel  aber  erheblich  billiger
wie  bei  uns.  Es  ist  dringend  notwendig,  auch  auf  den  preußischen ­
  Staatsgruben  baldigst  eine-  Lohnsteigerung  gemäß  unserem ­
  Antrag  eintreten  zu  lassen.  Was  den  nicht  günstig  gestellten ­
  Staatswerken  in  Holland  möglich  ist,  kann  für  die  preußischen ­
  keine  Unmöglichkeit  sein.
Wir  bitten  noch,  den  Vertretern  der  unterzeichneten  Bergarbeiterorganisationen ­
  (wenn  möglich,  in  der  Zeit  vom  14.  bis
18.  November)  eine  Rücksprache  wegen  dieser  Angelegenheit  gewähren ­
  zu  wollen.
In  der  Hoffnung,  daß  unser  Antrag  geneigte  Berücksichtigung ­
  findet  und  auf  zusagende  Antwort  hoffend,  zeichnen
mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
Gcwcrkvcrein  der  Bergarbeiter  (H.-D.).  I.  A.:  Schmidt.
Gewerkverein  christl.  Bergarb.  Deutschlands.  I.  A.:  Vogelfang.
Poln.  Berufsvercinigung  (Abt.  Bergarb.)  I.  A.:  Mankowski.
Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands.  I.  A.:  Sachse.
*  *  *

Essen,  den  6.  November  1916.
An  den  Vorstand  des  Zechenverbandes  in  Essen,  Bismarckstraße.
Unterzeichnete  wenden  sich  im  Auftrag  ihrer  Mitglieder  an
den  Zechenverband  mit  dem  Ersuchen,  den  ihm  angeschlossenen
Zechenverwaltungen  nachfolgenden  Antrag  zu  unterbreiten:
Bezugnehmend  auf  die  Antwort  Ihres  Verbandes  vom
27.  April  d.  I.  gestatten  wir  uns,  darauf  hinzuweisen,  daß  bis
heute  auf  unsere  Eingabe  vom  26.  März  d.  I.  nicht  zurückgekommen ­
  wurde,  obwohl  Ihre  Antwort  besagte,  daß  dieses  nach
Veröffentlichung  der  Vierteljahrsstatistik  für  das  1.  Vierteljahr
1915  geschehen  solle.
        <pb n="134" />
        139

Inzwischen  ist  nun  auch  der  Lohnnachweis  für  das  2.  Vierteljahr ­
  d.  I.  erschienen.  Derselbe  zeigt,  daß  in  diesem  Vierteljahr ­
  der  Durchschnittslohn  sämtlicher  Arbeiter  im  Oberbergamtsbezirk ­
  Dortmund  6,39  Mk.  betrug  gegen  5,22  Mk.  im  gleichen
Vierteljahr  1914  und  5,42  Mk.  im  3.  Vierteljahr  1913.
Der  Durchschnittslohn  der  eigentlichen  Bergarbeiter  stellte
sich  im  2.  Vierteljahr  1915  auf  6,66  Mk.  gegen  6,19  Mk.  im
gleichen  Vierteljahr  des  Vorjahrs  und  6,66  Mk.  im  3.  Vierteljahr ­
  1913.
Bei  den  Durchschnittslöhnen  sämtlicher  Arbeiter  sehen
wir,  daß  sie  noch  nicht  einmal  den  Stand  vom  3.  Vierteljahr  1913
erreicht  haben,  während  die  Löhne  der  eigentlichen  Bergarbeiter
seit  dieser  Zeit  um  nur  1,5  Prozent  gestiegen  sind.
In  Ihrem  Antwortschreiben  vom  27.  April  d.  I.  wurde
betont,  es  sei  eine  bekannte  Tatsache,  daß  schematische  Lohnerhöhungen ­
  leicht  verstärkend  auf  die  Tendenz  zur  Erhöhung
der  Preise  des  Lebensunterhaltes  wirkten.  Dieser  Gesichtspunkt
war  damals  bei  Ablehnung  unserer  Forderungen  mit  maßgebend. ­
  Nun  hat  aber  eine  nur  geringe  Lohnerhöhung  stattgefunden, ­
  die  sicher  nicht  zur  Erhöhung  der  Kosten  des  Lebensunterhaltes ­
  beigetragen  hat.  Trotzdem  sind  die  Preise  der
Lebensmittel  ganz  gewaltig  gestiegen.  Die  nachstehende  amtliche ­
  Statistik  bildet  dafür  den  Beweis:  (folgt  die  in  der  Eingabe ­
  an  den  Minister  für  Handel  und  Gewerbe  angeführte
Statistik  auf  Seiten  133  und  134).
Vergleicht  man  mit  diesen  ungeheuren  Preissteigerungen
der  Lebensmittel  die  Bergarbeiterlöhne  und  deren  geringe  Erhöhung ­
  im  2.  Vierteljahr  d.  I.,  so  muß  sich  jeder,  der  nicht  die
Augen  absichtlich  fremder  Not  verschließt,  sagen,  daß  bei  einem
solchen  Verhältnis  zwischen  Löhnen  und  Lebensmittelpreisen
eine  angemessene  Lebenshaltung  der  Bergarbeiter  und  ihrer
Familien  nicht  mehr  möglich  ist.  Die  Bergleute  müssen  vielmehr ­
  schließlich  unter  ihrer  gegen  früher  sehr  ausgedehnten  aufreibenden ­
  Beschäftigung,  die  ja  im  nationalen  Interesse  dringend ­
  notwendig  ist,  zusammenbrechen,  wenn  nicht  ein  besserer
Ausgleich,  der  Löhne  mit  den  Lebensmittelpreifen  stattfindet.
Es  liegt  deshalb  nicht  nur  im  Interesse  der  Bergarbeiter,
sondern  auch  mit  in  dem  der  Werksbesttzer,  die  Löhne  aufzubessern. ­
  Nur  dann  können  sie  sich  auf  die  Dauer  einen'gesunden,
leistungsfähigen  Arbeiterstamm  erhalten.  Wir  halten  daher  eine
Lohnerhöhung  von  10  bis  20  Prozent  für  dringend  notwendig
und  bitten,  eine  solche  Erhöhung  gewähren  zu  wollen.
Am  meisten  müssen  die  Arbeiter  bedacht  werden,  die  heute
einen  besonders  niedrigen  Lohn  haben,  das  sind  sämtliche
Schichtlöhner  unter  und  über  Tage.  Gerade  bei  diesen.
        <pb n="135" />
        137

Leuten  ist  ja  die  Lohnsteigerung  besonders  geringfügig  gewesen.
Sodann  ist  auch  ein  besserer  Ausgleich  unter  den  Gedingelöhnen
notwendig.  Es  müssen  die  am  niedrigst  Entlohnten  am  meisten
berücksichtigt  werden.
Daß  die  von  uns  gewünschte  Lohnerhöhung  gewährt  werden
kann,  beweisen  die  Geschäftsabschlüsse  einer  ganzen  Reihe  von
Werken  für  das  2.  und  3.  Vierteljahr  1915.
Es  ist  auch  nicht  abzustreiten,  daß  der  Tonnenpreis  der
Kohle  gestiegen  ist.  Man  wird  aus  die  Steigerung  der  Selbstkosten ­
  hinzuweisen  versuchen.  Noch  einer  Berechnung,  aufgestellt ­
  auf  Grund  des  Geschäftsberichtes  der  Harpener  Bergbaugesellschaft, ­
  zu  der  21  Kohlenbergwerke  in  den  verschiedenen
Teilen  des  Ruhrreviers  gehören,  betrug  die  totale  Lohnausgabe-Pro
  Tonne  Förderung  im  Jahre  1913/14:  6,72  Mk.,  im  Jahre
1914/15:  6,70  Mk.  Durch  die  Löhne  sind  also  die  Selbstkosten
nicht  gesteigert.
Der  Selbstkostenpreis  der  Tonne  Kohlen  kam  der  Harpener
Gesellschaft  im  Jahre  1913/14  auf  9,85  Mk.,  im  Jahre  1914/15
auf  10,30  Mk.  zu  stehen.  Bei  der  stattgefundenen  Erhöhung
der  Kohlenpreise  bleibt  also  gegen  früher  noch  ein  höherer
Ueberschuß.
Wir  erlauben  uns  zum  Schlüsse  noch  darauf  hinzuweisen,
daß  im  holländischen  Bergbau  ab  1.  November  1916  eine  Lohnerhöhung ­
  von  durchschnittlich  10  Prozent  erfolgt  ist,  und  daß
der  Hauerdurchschnittslohn  vom  genannten  Zeitpunkte  4  Gulden
betragen  soll.  Dabei  sind  die  holländischen  Gruben  längst  nicht
so  rentabel,  wie  die  meisten  Gruben  im  hiesigen  Bergbau  und
haben  außerdem  auch  die  Lebensmittclpreisc  in  Holland  bei
weitem  nicht  die  Höhe  erreicht,  wie  bei  uns..
Indem  wir  um  geneigte  Berücksichtigung  unserer  Wünsche
und  baldige  zusagende  Antwort  bitten,  verbleiben  wir
mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
(folgen  Unterschriften.)

#  -!-Essen,
  den  6.  November  1915.
An  den  Vorstand  des  Vereins  für  die  bergbaulichen  Interessen
im  Bezirk  Aachen.
Die  Unterzeichneten  gestatten  sich,  Ihnen  folgenden  Antrag
zu  unterbreiten,  mit  der  Bitte,  ihn  bei  Ihren  Vereinsmitgliedern
zu  befürworten:
Mit  Rücksicht  auf  die  außerordentlich  hohe  Preissteigerung
auf  dem  Lebensmittelmarkte  ersuchen  wir,  die  Löhne  der  Bergarbeiter ­
  auf  Ihren  Vereinswerken  um  10  bis  20  Prozent  zu
        <pb n="136" />
        —  138  —

erhöhen.  Hierbei  möchte  so  Verfahren  werden,  daß  namentlich
Vollarbeiter,  welche  eine  Familie  zu  ernähren  haben,  nicht  unter
7  Mark  pro  reguläre  Schicht  erhalten;  dementsprechend  wären
die  Lohnzulagen  abzustufen.
Zur  Begründung  unseres  Antrages  gestatten  wir  uns,  folgendes ­
  anzuführen  (folgt  die  in  der  Eingabe  an  den  Minister
für  Handel  und  Gewerbe  angeführte  Statistik.  Seite  133  u.  134).
Eine  der  Verteuerung  der  Lebensmittel  entsprechende  Erhöhung ­
  der  Löhne  ist  nicht  erfolgt.  Nach  der  im  „Reichsanzeiger"
veröffentlichten  Lohnstatistik  haben  die  durchschnittlichen  Schichtlöhne
  der  Bergarbeiter  (Gesamtbelegschaft)  in  Ihrem  Vereinsgebiete ­
  betragen  im

3.

Vierteljahr  1913

4,97

Mk.

4.

1913

4,92

1.

1914

4,88

2.

1914

4,80

3.

„  1914

4,67

4.

„  1914

4,60

1.

„  1915

4,68

„

2.

„  1916

4,78

„

Die  Löhne  sind  also  erheblich  niedriger  als  im  Jahre  1913.
Nach  Kriegsausbruch  sind  sie  noch  bis  20  Pf.  pro  Schicht  zurückgegangen. ­
  Sie  standen  im  2.  Vierteljahr  1915  sogar  noch
niedriger,  als  in  dem  Halbjahre  vor  dem  Kriege!  Wir  haben
also  niedrigere  Löhne  und  gewaltig  gestiegene  Preise  für  Lebensmittel ­
  zu  verzeichnen.  Daß  hierdurch  eine  große  wirtschaftliche
Not  in  den  Arbeiterfamilien  erzeugt  wurde,  die  naturgemäß
eine  erheblich  verschlechterte  Ernährung  zur  Folge  haben  mußte,
liegt  klar  zutage.
Auch  wenn  wir  die  Löhne  der  einzelnen  Arbeitergruppen
näher  betrachten,  tritt  das  arge  Mißverhältnis  zwischen  Entlohnung ­
  und  Lebensunterhaltskosten  kraß  in  Erscheinung.  Nach
dem  „Reichsanzeiger"  betrugen  in  Ihrem  Vereinsgebiete  die
durchschnittlichen  Schichtverdienste:

Hauer  und
Schlepper

Sonstige
Uutertagsarbciter


Erwachsene
Uebertagsarbciter


Jugendliche
Arbeiter

4.

Vierteljahr  1913

5,64

4,40

4,14

1,64

1.

1914

6,57

4,37

4,10

1,64

4.

„  1914

5,34

4,34

3,96

1,62

2.

1916

5,64

4,46

4,21

1,68

Nachdem  die  Löhne  bis  in  das  1.  Vierteljahr  1916  noch
niedriger  als  anfangs  1914  gestanden  haben,  ist  im  2.  Vierteljahr ­
  1915  eine  Erhöhung  von  nur  einigen  Pfennigen  erfolgt,
die  nicht  einmal  den  erlittenen  Lohnausfall  wettmachen,  ge-
        <pb n="137" />
        139

schweige  denn,  daß  sie  einen  Ausgleich  für  die  beispiellos  hohe
Preissteigerung  der  Lebensmittel  darstellt.
Es  ist  auch  bekannt,  daß  die  Familien  der  Bergarbeiter
zu  den  kinderreichsten  gehören,  eine  Tatsache,  die  im  Interesse
der  allgemeinen  Volkspolitik  zu  begrüßen  ist.  Aber  der  Kinderreichtum ­
  der  Bergarbeiterfamilien  vermehrt  nun  unter  der
Herrschaft  der  enormen  Nahrungsverteuerung  die  wirtschaftliche ­
  Not  dieser  Familien  noch  besonders.  Wenn  selbst  der
Durchschnittslohn  der  bestbezahlten  Hauer,  Lehrhauer  und
Schlepper  (Gedingearbeiter)  nur  auf  6,64  Mk.  bemessen  ist,
nicht  höher  als  zu  einer  Zeit,  wo  die  Lebenshaltung  ganz  erheblich ­
  billiger  war,  so  ist  noch  besonders  zu  bedenken,  wie
schlecht  sich  die  wirtschaftliche  Lage,  namentlich  der  verheirateten
anderen  Untertagsarbeiter  und  gar  die  der  noch  geringer  bezahlten ­
  Obertagsarbeiter  gestaltet  hat.  Die  Notlage  dieser  Arbeiter ­
  und  Familien  ist  unstreitig  sehr  groß,  darum  ihre  wachsende ­
  Mißstimmung  leicht  erklärlich.  Die  unzulängliche  Ernährung ­
  verringert  aber  auch  naturgemäß  die  Arbeitsfähigkeit
der  Leute,  muß  die  Leistung  vermindern  und  die  hohen  Krankheitsziffern ­
  noch  steigern.  Wir  behaupten  darum,  daß  eine  angemessene ­
  Lohnerhöhung  auch  im  Interesse  der  Werksbesitzer
liegt,  weil  sie  den  Arbeitern  eine  bessere  Ernährung  ermöglicht,
und  dadurch  die  gerade  jetzt  so  notwendigen  bergbaulichen
Leistungen  sichert.  Mit  einer  unbegrenzten  Zahl  von  Ueberstunden
  und  Ueberschichten  kann  diese  Sicherstellung  nicht  erreicht ­
  werden.
Die  begreifliche  Mißstimmung  der  Arbeiter  hat  nun  noch
eine  Stütze  bekommen  durch  das  anerkennenswerte  Entgegenkommen, ­
  welches  die  Werksverwaltung  im  benachbarten  holländischen ­
  Kohlenbezirk  ihren  Arbeitern  bewiesen  haben.  Seit
Februar  d.  I.  gewähren  die  holländischen  Werksverwaltungen
ihren  verheirateten  Arbeitern  eine  Kinderzulage,  die  sich  für
jedes  dritte  Kind  und  mehr  pro  Kopf  auf  monatlich  2  Gulden
bemißt.  Da  bekanntlich  der  holländische  Gulden  heute  2  Mk.
(genau  2,04  Mk.)  nach  deutschem  Gelde  gilt,  so  bedeutet  diese
Zulage.schon  eine  ansehnliche  Familienbeihilfe.  Uns  sind  zahlreiche ­
  Fälle  bekannt,  wo  diese  Kinderzulage  6  bis  12  Gulden
monatlich,  also  nach  unserem  Geldwert  12  bis  24  Mk.  ausmacht!
Sodann  haben  aber  die  holländischen  Werksverwaltungen
laut  Schreiben  vom  28.  Oktober  d.  I.  an  die  Vorstände  der  Bergarbeiterorganisationen
  den  Bergwerksarbeitern  eine  allgemeine
Lohnerhöhung  zugesichert,  die  ab  1.  November  in  Kraft  ist.  Durch.
diese  in  aller  Form  schriftlich  zugestandene  Bewilligung  stellt
sich  nun  in  Holland  der  durchschnittliche  Lohn  (nach  dem  jetzigen
Geldwerte)  der  Hauer  auf  8  Mk.,  der  Lehrhauer  ans  7,20  Mk.,
        <pb n="138" />
        140

der  Gedingeschlepper  auf  6,40  Mk,,  der  übrigen  erwachsenen
Schlepper  auf  4,80  Mk,,  der  erwachsenen  Reparaturarbeiter
(Verbauer)  auf  7,20  Mk.,  der  anderen  Verbauer  auf  6  Mk.,
der  Obertagsarbeiter  (erwachsene  und  jugendliche  zusammen)
auf  4,40  Mk.
.  Vergleichen  wir  nun  die  Löhne  in  Holland  und  in  Ihrem
Vereinsgebiete,  so  stellt  sich  schon  ein  bedeutender  Unterschied
heraus,  auch  wenn  wir  annehmen,  daß  inzwischen  der  Durchschnittslohn, ­
  beispielsweise  der  „eigentlichen  Bergarbeiter"  (d.  h.
der  Gedingehauer  und  Schlepper)  in  Ihrem  Vereinsgebiet  auf
etwa  6  Mk.  gestiegen  sein  sollte.  Hier  der  Vergleich,  wobei  der
jetzige  Geldwert  zu  Grunde  gelegt  sei:
Im  Wnrmqevict  In  Holland
Hauer,  Lehrhauer  und  Schlepper  6  Mk.  7,20  Mk,
Daß  ein  solcher  Lohnunterschied  zwischen  zwei  engbenachbarten ­
  Gebieten  mit  ziemlich  gleichen  Gewinnungsbedingungen
keinen  günstigen  Einfluß  auf  die  Stimmung  der  diesseitigen
Arbeiter  haben  kann,  liegt  ebenfalls  klar  zutage.  Man  muß
aber  auch  außerdem  in  Betracht  ziehen,  daß,  obgleich  auch  in
Holland  die  Lebenshaltung  sehr  verteuert  ist,  doch  dort  immer
noch  die  wichtigsten  Lebensmittel,  namentlich  die  Fett-  und
Fleischwaren,  bedeutend  billiger  als  im  diesseitigen  Bezirke  sind.
Dadurch  wird  der  Lohnunterschied  noch  wesentlich  erhöht  zu  ungunften
  der  Arbeiter  in  Ihrem  Vereinsgebiete.
Wenn  wir  also  beantragen,  die  Löhne  allgemein  um  l0  bis
20  Prozent  zu  erhöhen  und  dringend  ersuchen,  namentlich  die
erwachsenen  Vollarbeiter,  die  Familienernährer  sind,  nicht  unter
7  Mk.  pro  Schicht  zu  entlohnen,  so  wiirde  die  vollständige  Berücksichtigung ­
  unseres  Antrages  nicht  einmal  ganz  den  nominellen ­
  Lohnunterschied  zwischen  den  holländischen  und  den  Bergleuten ­
  in  Ihrem  Vercinsgebiet  ausgleichen.  Der  Unterschied
der  Lebensmittelpreise  wäre  damit  noch  nicht  ausgeglichen,  ebenfalls ­
  noch  längst  nicht  die  vorhin  angegebene  Erhöhung  der
Ernährungskosten.
Da  die  Bergwerksindustrie  sich  jetzt  einer  selten  starken  Nachfrage ­
  nach  ihren  Förderungsprodukten  erfreut,  infolgedessen
die  Verkaufspreise  erheblich  gestiegen  sind  und  einen  beträchtlichen ­
  Betriebsgewinn  gestatten,  glauben  wir  im  Interesse  der
tatsächlich  notleidenden  Bergarbeiter  und  ihrer  Familien  auf
eine  Berücksichtigung  unseres  Antrages  rechnen  zu  dürfen  und
sehen  einer  gefälligen  zusagenden  Antwort  entgegen.
Mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
(folgen  Unterschriften.)
»  !ü  -!-
        <pb n="139" />
        141

Darauf  ging  vom  Zechenverband  folgende  Antwort  ein:
Zechen-Verband.  Essen-Ruhr,  den  2.  Dezember  1915.
An  den  Gewerkverein  christlicher  Bergarbeiter  Deutschlands,
z.  H.  des  Herrn  Vogelfang,
Essen,  Schützenbahn  64.
In  unserer  Antwort  auf  die  Eingabe  vom  26.  März  hatten  wir
gegenüber  dem  darin  gegebenen  Hinweis  auf  die  amtliche  Lohnstatistik,
die  für  das  letzte  Vierteljahr  1914  im  Vergleich  mit  dem  2.  Vierteljahr ­
  einen  Lohnrückgang  von  19  Pf.  erkennen  lasse,  darauf  aufmerkfam
  gemacht,  daß  die  durch  den  Krieg  hervorgerufene  Verschiebung  in
der  Zusammensetzung  der  Belegschaften  keine  Berücksichtigung  gefunden
habe,  weshalb  die  schon  vor  Wochen  eingetretene  und  ununterbrochen
fortgeschrittene  Erhöhung  der  Löhne  nicht  zahlenmäßig  zum  Ausdruck
gekommen  sei.
Wir  stellten  damals  auch  in  Aussicht,  den  Nachweis  zu  erbringen,
daß  für  die  amtliche  Lohnübersicht  vom  2.  Vierteljahr  1914  ab  jede
Vergleichsfähigkeit  mit  dem  in  der  Zeit  vor  Ausbruch  des  Krieges  ermittelten ­
  Durchschnittslöhnen  verloren  gegangen  sei.  Die  überaus  zeitraubenden ­
  Ermittelungen,  die  bei  dem  gegenwärtigen  Mangel  an  Beamten ­
  nur  schwer  durchführbar  gewesen  wären,  sind  indes  wieder  eingestellt ­
  worden,  da  inzwischen  der  Herr  Handelsminister  selbst  unsere
Auffassung  von  dem  Vergleichswert  der  Lohnstatistik  vor  und  nach  Ausbruch ­
  des  Krieges  bestätigt  hat.
Die  amtliche  Nachweisung  der  in  den  Hauptbergbaubezirken  Preußens ­
  im  1.  Vierteljahr  1915  verdienten  Bergarbeiterlöhne  (veröffentlicht ­
  im  „Königlich  Preußischen  Staatsanzeiger"  vom  14.  Oktober  d.  I.)
wird  mit  folgender  Bemerkung  eingeleitet:
„Bei  der  Würdigung  der  nachfolgenden  Lohnzahlen  darf,  worauf
ausdrücklich  hingewiesen  werden  muß,  nicht  übersehen  werden,  daß
die  Zusammensetzung  der  Gesamtbelegschaft  unter  dem  Einfluß  des
herrschenden  Krieges  eine  nicht  unerhebliche  Verschiebung  gegen  die
Zeit  vor  Kriegsbeginn  erfahren  hat.  Die  tüchtigsten  und  bestgelohnten
  Arbeiter  der  I.  Lohnklasse  (unterirdisch  beschäftigte,  eigentliche
Bergarbeiter)  sind  zum  großen  Teil  zum  Heeresdienst  eingezogen.
Dadurch  ist  das  Prozentverhältnis  ihrer  Zahl  zur  Gesamtbelegschaft
schon  merklich  gegen  früher  verändert.  Ferner  sind  an  ihre  Stelle
Schlepper  und  Wagenstöher  getreten.  Die  Verwendung  jugendlicher
und  weiblicher  Arbeiter  hat  erheblich  zugenommen.  Ungelernte  Arbeiter ­
  sind  in  großer  Zahl  eingestellt  worden,  in  Oberschlesien  allein
über  10  006  russisch-polnische  Arbeiter.  Infolge  der  geringeren  Leistungsfähigkeit ­
  der  Belegschaft  stellt  sich  der  Durchschnitt  der  Löhne
niedriger,  als  er  sich.für  Arbeiter  mit  normaler  Leistungsfähigkeit
ergeben  würde."
In  welchem  Maße  aber  die  durch  den  Krieg  bedingte  Verschiebung
in  der  Zusammensetzung  der  Belegschaften  das  Ergebnis  der  amtlichen
Lohnstatistik  beeinträchtigt  hat,  ergibt  nachstehende,  die  sämtlichen
Schachtanlagen  der  Harpener  Bergbau-Aktiengesellschaft  umfassende
Lohnnachweisung,  der  einmal  der  Schichtverdienst  der  Gesamtbelegschaft, ­
  zum  andern  der  Schichtverdienst  des  Teils  der  Gesamtbelegfchaft,
  der  vom  Juli  1914  bis  März  1916  auf  den  Zechen  dieser  Gefellschaft ­
  beschäftigt  gewesen  ist,  zugrunde  liegt.
        <pb n="140" />
        142  —

Der  Durchschnitts-Schichtverdienst
(abzüglich  Arbeitskosten)

der  Gesaintbelegschaft
betrug

des  Teiles  der  Gesamtbelegschaft,
der  Juli  1914  und  noch  März  191&amp;amp;
beschäftigt  mar,  betrug

Juli  1914  8,40  Mk.
März  1915  5,36
Unterschied  weniger  4  Pf.

mehr  36  Pf.

Aus  diesen  Zahlen,  die  das  Durchschnittsergebnis  der  sämtlichen
22  Schachtanlagen  der  Harpener  Bergbau-Aktiengesellschaft  bringen,
ergibt  sich,  daß  sich  bei  einem  Rückgang  des  Schichtverdienstes  der  Gesamtbelegschaft ­
  von  5,40  auf  5,36  Mk..  also  um  4  Pf.,  der  durchschnittliche ­
  Schichtverdienst  derjenigen  Belegschaftsmitglieder,  die  vom  Juli
1914  bis  März  1915  auf  den  Zechen  der  Harpener  Bergbau-Aktiengesellschaft ­
  noch  beschäftigt  waren,  von  5,21  auf  5,57  Mk.,  also  um
36  Pf.  erhöht  hat.
Ende  Juli  1914  belief  sich  die  Gesamtbelegschaft  der  Harpener
Bergbau-Aktiengesellschaft  auf  31770  Mann.  Von  diesen  waren  bis
zum  März  1915  10  410  Mann  zu  den  Fahnen  einberufen.  Anfang
April  hatte  aber  die  Gesamtbelegschaft  dieser  Gesellschaft  durch  Einstellung ­
  neuer  Arbeitskräfte,  namentlich  vieler  jugendlicher  Arbeiter,
wieder  eine  Stärke  von  23  900  Mann  erreicht,  von  denen  21  360  Mann
jenen  Teil  der  Belegschaft  ausmachen,  für  den  in  obiger  Nachweisung
die  Löhne  für  Juli  1914  und  März  1916  nachgewiesen  sind.  Für  diese
21  360  Mann  -  89  Prozent  der  im  März  vorhandenen  Gesamtbelegschaft ­
  ist  somit  eine  Lohnerhöhung  von  86  Pf.,  d.  i.  annähernd  der
Betrag  der  in  der  Eingabe  vom  26.  März  d.  I.  für  unverheiratete
beantragten  Teuerungszulage  —  in  der  Lohnstatistik  überhaupt  nicht
zum  Ausdruck  gekommen.  Bei  der  Größe  der  Gesellschaft  und  der
Lage  ihrer  verschiedenen  Zechen  kann  aus  dem  Ergebnis  dieser  rechnerischen ­
  Ermittelung  ohne  weiteres  der  gleiche  Rückschluß  auf  die
Lohnverhältnisse  der  übrigen  Belegschaften  gezogen  werden.
Die  amtliche  Statistik  nach  Ausbruch  des  Krieges  gibt  also  ein
unrichtiges  Bild  von  dem  tatsächlichen  Lohnstand.  Es  ist  deshalb  auch
nicht  angängig,  die  in  der  Zeit  nach  Kriegsbeginn  ermittelte  Lohnhöhe ­
  mit  den  Durchschnittslöhnen  vor  Kriegsbeginn  zu  vergleichen  und
Folgerungen  aus  dieser  Gegenüberstellung  zu  ziehen,  wie  es  in  der
Eingabe  vom.  6.  November  geschehen  ist.
Einen  praktisch  brauchbaren  Wert  für  die  Beurteilung  der  Lohnverhältnisse ­
  der  Belegschaften  können  nur  die  nach  Kriegsausbruch
ermittelten  Lohnstandzahlen  haben,  wenn  man  sie  unter  Berücksichtigung
ihrer  auch  amtlich  zugegebenen,  rechnerisch  nicht  richtig  ermittelten
Höhe  betrachtet.
Die  inzwischen  auch  für  das  3.  Vierteljahr  1916  veröffentlichte
amtliche  Lohnstatistik  weist  einen  Durchschnittslohn  von  5,62  Mk.  für
die  Gesamtbelegschaft  und  einen  Durchschnittslohn  von  7,04  für  die
unterirdisch  beschäftigten  Bergarbeiter  nach.  Mit  diesen  Lohnsätzen
sind  die  Durchschnittslöhne  des  1.  Vierteljahrs  bei  der  Gesamtbelegschaft ­
  um  0,44  Mk.  und  bei  der  Klasse  der  Kohlenhauer  um  0,68  Mk.,
also  in  beiden  Fällen  um  rund  10  Prozent  überholt  worden;  gegenüber ­
  den  Durchschnittslöhnen  des  2.  Vierteljahrs  zeigt  sich  eine  Steigerung ­
  von  0,23  bezw.  0,88  Mk.  oder  von  rund  5  Prozent.  Die  Hälfte
        <pb n="141" />
        143

der  in  der  Eingabe  beantragten  Teuerungszulage  von  rund  10  Prozent
des  im  2.  Vierteljahr  verdienten  Durchschnittslohnes  war  somit  bereits ­
  im  August  d.  I.  erreicht.  Seit  dieser  Zeit  sind  aber  die  Löhne
noch  weiter  gestiegen,  so  daß  der  Unterschied  zwischen  der  auf  den
Durchschnittslohn  des  2.  Vierteljahrs  bezogenen  Forderung  und  der  bis
heute  erfolgten  Lohnerhöhung  nicht  mehr  beträchtlich  sein  kann  und
bald  ganz  ausgeglichen  sein  wird,  da  zurzeit  kein  Grund  zu  der  Annahme ­
  vorliegt,  daß  die  Löhne  bereits  ihren  Höchststand  erreicht  haben.
Wird  im  übrigen  der  durch  die  Belegschaftsverschiebung  zwischen
der  tatsächlichen  Lohnhöhe  und  der  Lohnstatistik  sich  ergebende  Unterschied, ­
  der  bei  einer  vergleichenden  Lohnaufstellung  zwischen  den  Monaten ­
  Juli  1814  und  Oktober  1615  annähernd  im  gleichen  Maße  wie
in  dem  Beispiel  auf  Seite  3  in  die  Erscheinung  treten  mutz,  mitberücksichtigt, ­
  so  ist  die  beantragte  Erhöhung  von  10  Prozent  für  den  Teil
der  Belegschaft,  der  seit  Kriegsausbruch  heute  noch  auf  den  Zechen
beschäftigt  ist,  bereits  erheblich  überschritten.
Wenn  in  der  Eingabe  ferner  auf  die  günstigen  Geschäftsabschlüsse
einer  ganzen  Reihe  von  Werken  hingewiesen  wird,  so  ist  dem  entgegen
zu  halten,  datz  neben  diesen  Betrieben  auch  eine  ganze  Reihe  anderer
Werke  mit  geringer  Verdienstmöglichkeit  vorhanden  ist.  Wie  aber  die  Ungleichheit ­
  der  wirtschaftlichen  Leistungsfähigkeit  der  einzelnen  Werke
eine  in  Prozenten  des  Durchschnittslohnes  berechnete  sofortige  Lohnerhöhung ­
  für  das  ganze  Revier  nicht  zuläßt,  so  ist  es  auch  nicht  angängig, ­
  die  Verhältnisse  einzelner  wirtschaftlich  besonders  bevorzugter
Zechen  als  Maßstab  für  Lohnforderungen  zu  wählen.
Bei  den  aus  den  Angaben  des  Geschäftsberichts  der  Harpener
Bergbau-Aktiengesellschaft  gezogenen  Schlußfolgerungen  ist  übersehen
worden,  daß  das  Geschäftsjahr  der  genannten.  Gesellschaft  mit  Ende
Juni  eines  jeden  Jahres  abschließt,  somit  die  am  1.  April  d.  I.  bei
einer  gleichzeitigen  Herabsetzung  der  Kokspreise  erfolgte  Erhöhung  der
Richtpreise  für  Kohlen  und  Briketts  auf  das  Ergebnis  des  letzten  Harpener
  Geschäftsjahres  nur  für  ein  Vierteljahr  einwirken  konnte  und
die  mit  dem  1.  September  eingetretene  Erhöhung  der  Kohlen-,  Koksund
  Brikettpreise  bei  einem  Vergleich  der  Preise  und  Löhne  in  den
Jahren  1913/14  und  1914/15  vollständig  auszuscheiden  ist.
Die  Preiserhöhung  am  1.  September  ist  aber  nicht  ohne  Einfluß
auf  die  allgemeine  Aufwärtsentwicklung  der  Löhne  geblieben  und  wird
auch  noch  durch  eine  weitere  Steigerung  des  Durchschnittslohnes  in
die  Erscheinung  treten.
Glückauf!
Zechenverband.
Der  Vorstand:  Die  Geschäftsführung:
gez.  Hugenberg.  gez.  v.  Locwenstein.
*
Eine  Aussprache  wegen  der  gestellten  Lohnforderung  fand
am  7.  Dezember  1916  zwischen  dem  Handelsminister  und  den
Vertretern  der  vier  Bergacbeiterverbände  statt.  Hierbei  gab  der
Minister  bekannt,  daß  die  Staatsgruben  die  gewünschte  Lohnerhöhung ­
  nicht  bewilligen  könnten,  doch  würde  den  Arbeitern
nach  Möglichkeit  Entgegenkommen  gezeigt.  So  habe  die  fiskalische ­
  Bergwerksverwaltung  angeordnet,  daß  vom  1.  November
        <pb n="142" />
        144

1915  ab  im  Saargebiet  für  1  Kind  3  Mark,  für  zwei  Kinder  4
Mark  und  für  jedes  weitere  Kind  2  Mark  Monatszulage  gezahlt
würden.  Für  die  fiskalischen  Gruben  in  Oberschlesien  sei  ebenfalls ­
  ab  1.  November  eine  Erhöhung  des  Schichtlohnes  um  26
Pfennig  angeordnet.  Ferner  solle  hier  von  demselben  Termin  ab
auch  eine  Kinderzulage  eintreten,  die  sich  vom  dritten  Kinde  an
auf  monatlich  2  Mark  pro  Kind  bemesse.  In  Westfalen  müsse
sich  dagegen  die  fiskalische  Bergwerksverwaltung  nach  der  Lohnpolitik ­
  der  Privatgruben  richten  und  könne  keine  Kinderzulagen
gewähren.  Von  Bedeutung  war  die  Aeußerung  des  Ministers,daß
die  Klagen  der  Bergarbeiter  wegen  schlechter  Behandlung  und
Tätlichkeiten  durch  die  Beamten  künftig  streng  untersucht  und
den  Schuldigen  die  Beamtenqualifikation  entzogen  werden  solle.
Im  Aachener  Revier  war  die  Eingabe  der  Verbände  auch
nicht  ganz  erfolglos.  Zeche  Nordstern  gewährte  eine  Lohnerhöhung ­
  von  6  Prozent,  während  die  Gruben  Anna,  Wilhelmschacht,
  Adolfschacht,  Gouley,  Vocart-Lauerweg  und  Reserveschacht
ihren  Schichtlöhnern  20  und  30  Pf.  Zulage  gewährten.  Daß
diese  Lohnaufbesserung  unzulänglich  war,  betonte  eine  von  260
Mann  besuchte  Bergarbeiterversammlung  in  nachstehender  Resolution: ­

Die  am  12.  Dezember  1915  im  Lokale  Kügeler  in  Höngen  tagende
Versammlung  der  Belegschaft  des  Eschweiler  Bergwerksvereins  nimmt
Kenntnis  von  der  Eingabe  der  Bergarbeiterorganisationen  an  die  Organisation ­
  der  Werksbesiher  für  den  Aachener  Bezirk  und  von  den
Verhandlungen  der  Ausschüsse  mit  den  Werksverwaltungen  zwecks
Lohnerhöhung.
Die  zugestandenen  Teuerungszulagen  von  20  bis  30  Pf.  pro  Schicht
für  Schichtlöhner  und  das  Versprechen,  daß  die  Gedingelöhne  steigen
würden,  kann  die  Bergarbeiterschaft  nicht  befriedigen,  indem  die  Teuerungszulagen ­
  den  gegenwärtigen  Teuerungsverhältnissen  keineswegs
entsprechen  und  die  den  Gedingearbeitern  versprochene  Lohnsteigerung
wird  in  der  Praxis  eine  Steigerung  der  Leistungen  bedingen.
Eine  erhöhte  Ausnutzung  der  Arbeitskraft  der  Bergarbeiter  würde
zur  Folge  haben,  daß  die  Gesundheit  der  Bergarbeiter  noch  mehr  zurückgehen ­
  .würde.  Im  Aachener  Revier  ist  aber  jetzt  schon  die  höchste
Krankenzifser  von  sämtlichen  Bergbaurevieren.
Die  Versammlung  verlangt  von  den  Werksverwaltungen  ein
weiteres  Entgegenkommen  und  angemessene  Aufbesserung  der  Löhne.

Bochum,  den  14.  Dezember  1916.
An  das  König!.  Oberbergamt  Dortmund.
Der  Unterzeichnete  gestattet  sich,  dem  Königlichen  Oberbergamt ­
  folgendes  zu  unterbreiten:
        <pb n="143" />
        —  146

Die  Vertreter  der  vier  Bergarbeiterorganisationen  hatten
am  7.  d.  Mts.  eine  Besprechung  im  Handelsministerium.  Sie
brachten  dort  auch  Beschwerden  über  Mißhandlung  von  Arbeitern
und  Kriegsgefangenen  aus  verschiedenen  Gruben  vor.  Se.  Exzellenz, ­
  Herr  Handelsminister  vr.  Sydow,  wies  darauf  hin,  daß
wir  diese  Beschwerden  dem  Königlichen  Oberbergamt  einreichen
sollten,  um  die  Richtigkeit  der  Angaben  zu  prüfen.
Gegen  prügelnde  Beamte  soll  vom  Oberbergamt  vorgegangen ­
  werden,  selbst  die  Entziehung  der  Qualifikation  als  Beamte ­
  und  damit  den  Verlust  ihres  Beamtenpostens  hätten  solche
zu  gewärtigen.
Wir  erlauben  uns  nun,  die  uns  zugegangenen  Beschwerden
dem  König!.  Oberbergamt  zu  übermitteln:
1.  Am  Freitag,  den  26.  November  1915  weigerten  sich  auf
Zeche  Neumühl  Kriegsgefangene,  in  die  Grube  einzufahren,  da
sie  keine  Bergarbeiter  seien.  Diese  Leute  sind  nun  nach  Angabe
unseres  Gewährsmannes  mißhandelt  und  mit  Gewalt  auf  den
Förderkorb  gebracht,  also  zur  Anfahrt  gezwungen  worden.
Unser  Gewährsmann  teilt  uns  mit,  daß  sich  beim  Schlagen
besonders  der  Obernachtwächter  Angenendt  und  der  Fahrsteiger
Uhlental  hervorgetan  haben.  An  der  Mißhandlung  haben  sich
ferner  noch  Fahrsteiger  Achtner,  Drogemann,  Heidtkamp  und  der
Betriebsführer  Klembeck  beteiligt.
Herr  Inspektor  Faust  habe  die  Schuldigen  schon  vernommen,
da  auf  Zeche  Neumühl  große  Aufregung  über  das  Vorgehen  gegenüber ­
  den  Kriegsgefangenen  herrscht.
2.  Unterm  30.  November  sandte  unser  Bezirksleiter  Krähn
eine  Beschwerde  an  den  Königlichen  Bergrevierbeamten  des  Bergamts ­
  Recklinghausen  (West):  Danach  wurden  auf  der  Zeche  Graf
Bismarck,  Schacht  3/6,  in  Buer-Erle  aus  Russisch--Polen  eingeführte ­
  Arbeiter  schlecht  behandelt.
Im  Revier  3  hat  der  Reviersteiger  in  Gemeinschaft  mit
Schießmeistern  den  Arbeiter  Corba  so  mißhandelt,  daß  er  einige
Schichten  feiern  mußte.
Der  Arbeiter  Franz  Ruck  wurde  von  Steiger  Momberger
mit  dem  Meterstock  auf  den  Kopf  geschlagen,  so  daß  heute  noch
die  Narben  der  Wunden,  welche  die  Mißhandlung  verursachte,
zu  sehen  sind.
Der  Zeuge  Wilhelm  Scheller  gibt  an,  daß  Steiger  Momberger ­
  sich  ausdrückte,  die  polnischen  Arbeiter  seien  wie  Gefangene ­
  zu  behandeln,  sie  müßten  Schläge  haben,  daß  sie  die
Wand  hinaufgingen.
Durch  ein  weiteres  Schreiben  vom  8.  Dezember  1916  wurde
dem  Bergrevieramt  Essen-West  mitgeteilt,  daß  der  russische  Arbeiter ­
  Robert  Miller,  wohnhaft  in  Erle,  Breitestraße  20,  weil
10
        <pb n="144" />
        —  146  —
er  sich  über  zu  Unrecht  gemachte  Abzüge  beschwerte,  zu  Boden
geworfen  und  getreten  wurde.
3.  An  den  König!.  Bergrevierbeamten  des  Bergreviers
Essen  II  sandte  unser  Bezirksleiter  Krähn  unterm  12.  Dezember
eine  Beschwerdeschrift.  Laut  dieser  schlug  der  Fahrhauer  Müller
auf  Zeche  Welheim  am  10.  November  1916  den  39jährigen  polnischen ­
  Arbeiter  Hittingcr  öfters  ins  Gesicht,  da  sich  im  Bremsberg ­
  Wagen  losgehakt  hatten.
Am  16.  November  wurde  ein  etwa  fünfzehnjähriger  Abnehmer ­
  am  Bismarckstabel  von  dem  Fahrsteiger  Thomas  so  ins
Gesicht  geschlagen,  daß  eine  Backe  anschwoll  und  der  jugendliche
Arbeiter  Ohrensausen  und  Schwindelanfälle  bekam.  Zeuge  ist
der  Arbeiter  Oskar  Rauh,  noch  auf  Zeche  Welheim  beschäftigt.
4.  Am  30,  November  wurde  im  Grubenbetriebe  der  Zeche
Matthias  Stinnes  3'4  der  Russisch-Pole  Johann  Gorkowski  von
dem  Fahrsteiger  Mahl  wiederholt  geschlagen,  da  er  aus  dessen
Kaffeeflasche  getrunken  hatte.
6.  Daß  nicht  nur  polnische  Arbeiter  und  Kriegsgefangene
unter  schlechter  Behandlung  zu  leiden  haben,  sondern  auch  einheimische ­
  Arbeiter  davon  betroffen  werden,  zeigt  folgender  Fall:
Am  16.  Dezember  1915  kam  der  Wetterkontrolleur  Hermann
Hllgen,  der  schon  66  Jahre  zählt,  abends  9  Uhr  auf  die  Zeche
Zweckel,  um  zu  melden,  daß  er  nicht  anfahren  könne.
Er  geriet  dabei  mit  dem  Fahrhauer  Bernhard  in  Wortwechsel. ­
  Als  dann  Hügen  nach  Schacht  II  zur  Waschkaue  gehen
wollte,  wurde  er  von  Bernhard  überfallen  und  ins  Gesicht  geschlagen, ­
  daß  er  zu  Boden  fiel.  Nun  hieb  Bernhard  weiter  auf
ihli  ein,  so  daß  er  einige  Wunden  im  Gesicht  erhielt,  und  krank
feiern  mußte.
Dem  Wunsche  Sr.  Exzellenz,  des  Herrn  Handelsministers,
Beschwerden  über  Mißhandlungen  an  das  Oberbergamt  zur
Untersuchung  weiter  zu  geben,  sind  wir  hiermit  nachgekommen
und  ersuchen,  uns  von  dem  Ergebnis  der  Untersuchung  gefälligst
Mitteilung  machen  zu  wollen.  Hochachtungsvoll  usw.
Dortmund,  den  24.  Dezember  1915.
An  den  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
Wir  bestätigen  den  Eingang  des  Schreibens  vom  14.  d.  Mts.  betreffend ­
  Beschwerden  über  Mißhandlung  von  Arbeitern  und  Kriegsgefangenen ­
  auf  verschiedenen  Gruben  unseres  Bezirks.  Die  einzelnen
Beschwerdepunkte  werden  einer  eingehenden  Prüfung  unterzogen
werden.  Sofern  die  Untersuchung  Verfehlungen  nachweisen  sollte,  wird
diesseits  gegen  die  Schuldigen  mit  Nachdruck  eingeschritten  werden.
(Unterschrift.)
        <pb n="145" />
        147

Bochum,  den  10.  Januar  1916.
An  Las  Königliche  Oberbergamt  zu  Dortmund.
Bezugnehmend  auf  unser  Schreiben  vom  14.  Dezember  1916
und  die  gefl.  Antwort  des  Oberbergamts  vom  24.  desselben
Monats  (I  4136)  gestatten  wir  uns,  dem  König!.  Oberbergamt
noch  folgendes  zu  unterbreiten:
Unser  Gewährsmann  teilt  uns  mit:  „In  der  letzten  Woche
des  Jahres  1916  wurden  zwei  Kriegsgefangene  Russen  auf  der
Zeche  Rhein  l/II  unter  Tage  verschüttet  und  kamen  zu  Tode.
Die  Kriegsgefangenen  weigerten  sich  darauf,  anzufahren.  Sie
wurden  nun  auf  dem  Zechenplatz  aufgestellt  und  gefragt,  ob  sie
wieder  anfahren  wollten.  Auf  ihre  Weigerung  ließ  man  sie  mit
hocherhobenen  Händen  drei  Stunden  lang  auf  dem  Flecke  stehen.
Die  Gefangenen,  welche  Nachtschicht  hatten,  mußten  sich  acht
Stunden  barfuß  und  mit  bloßer  Brust  auf  dem  Zechenplatz  aushalten. ­
  Dabei  wurden  sie  mit  Gewehrkolben  und  Seitengewehr
gestoßen  und  geschlagen.  Auch  der  Betriebsführer  Wurm  und
Betriebsführer  Dörtelmann  beteiligten  sich  an  der  Mißhandlung
der  Gefangenen.  Frauen  und  Kinder  beobachteten  diesen  Vorgang ­
  von  der  Straße  aus  und  gaben  ihrer  Empörung  dadurch
Ausdruck,  daß  sie  mit  Ziegelsteinen  nach  den  Beamten  warfen."
Eine  Abschrift  dieser  Beschwerde  haben  wir  an  das  Generalkommando ­
  des  7.  Armeekorps  abgesandt,  da  Fälle  von  Mißhandlungen, ­
  welche  von  Militärpersonen  verübt  wurden,  vom  Generalkommando ­
  untersucht  werden.
Weiter  sandte  uns  unser  Bezirksleiter  Krähn  von  Gladbeck
ein  Schreiben  folgenden  Inhalts:
„Ende  November  (das  Datum  wußte  man  mir  nicht  gleich
anzugeben)  hatten  die  Russen  und  Belgier  an  einem  Samstage
auf  Zeche  Jakobi  die  Ueberschicht  verweigert,  weil  sie  schon  die
Woche  sieben  Schichten  gemacht  hatten.  Sie  wurden  zur  Anfahrt
gezwungen.  AIs  sie  angefahren  waren,  wollten  sie  wieder  heraus. ­
  Der  Steiger  holte  hierauf  die  Wachtposten  von  oben  und
diese  luden  auf  Befehl  eines  Feldwebels  die  Gewehre  und  legten
auf  die  zum  Schacht  drängenden  Leute  an.  Die  ganze  Mittagschicht ­
  war  Zeuge  des  Vorfalls.
Auf  Arenberg-Fortsetzung  werden  die  Gefangenen  und  ausländischen ­
  Arbeiter  zu  Ueberschichten  gezwungen.  So  wurden
Leute,  welche  am  23.  Dezember  nicht  doppelt  machen  wollten
und  zur  Ausfahrt  am  Schachte  erschienen,  wieder  zurückgejagt.
Nur  die  einheimischen  Arbeiter  kamen  heraus.
Auf  der  Zeche  Prosper  II  müssen  sich  Gefangene,  welche
nicht  anderthalb  Schichten  machen  wollten,  im  Pferdestall  unten
in  der  Grube  aufhalten,  bis  zum  Ende  der  Anderthalb-Schicht.
Der  Stall  wird  vorher  unter  Wasser  gesetzt,  damit  sich  niemand
io»
        <pb n="146" />
        148

setzen  kann,  und  stehen  die  Leute  so  stundenlang  im  Wasser.  Das
ordnete  der  Fahrsteiger  Witsch  am  21.  Dezember  wieder  an.
Auf  Prosper  I  kommen  Gefangene,  welche  keine  Anderthalb
machen  wollen,  die  halbe  Schicht  unter  das  Ort  unter  dem  Füllort ­
  und  haben  so  sehr  durch  die  eiskalte  Luft,  die  dort  weht,  zu
leiden."
Wir  ersuchen  höflichst,  uns  von  dem  Ergebnis  der  Untersuchung ­
  Mitteilung  zu  machen.
Mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
Der  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
¥  $
Eine  Abschrift  der  Eingabe  wurde  mit  folgendem  Schreiben
an  das  Kgl.  Generalkommando  des  7.  Armeekorps  in  Münster
gerichtet:
„Am  7.  Dezember  1815  fand  in  Berlin  eine  Besprechung  der  Vertreter ­
  der  Bergarbeiterorganisationen  mit  Sr.  Exzellenz  dem  Herrn
Handelsminister  Or.  Sydow  statt.  Es  kamen  dabei  auch  Mißhandlungen
  von  Gefangenen  in  der  Grube  zur  Sprache.  Der  Herr  Handelsminister ­
  ersuchte,  alle  Fälle  von  Mißhandlungen  den  zuständigen  Kgl.
Oberbergämtern  mitzuteilen.  Unterm  14.  Dezember  1916  kamen  wir
dem  nach,  sahen  uns  aber  heute  wieder  gezwungen,  das  Oberbergamt
in  Anspruch  zu  nehmen.  Wir  senden  dem  Kgl.  Generalkommando
eine  Abschrift  der  Beschwerde  zu,  da  darin  behauptet  wird,  daß  auch
Militärpersonen  sich  an  den  Mißhandlungen  beteiligten.  Vielleicht
dürften  wir  darum  ersuchen,  uns  von  dem  Ergebnis  der  Untersuchung
Mitteilung  zu  machen.
Hochachtungsvoll!
Der  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands."
H  H  rjr
Es  lief  darauf  unterm  17.  März  folgende  Antwort  ein:
Münster,  den  17.  März  1916.
An  den  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands
in  Bochum.
Auf  die  an  das  stellvertretende  Generalkommando  des  7.  Armeekorps ­
  zu  Münster  gerichtete  Eingabe  vom  10.  1.  1916,  dem  ein
Schreiben  an  das  Königliche  Oberbergamt  in  Dortmund  vom  gleichen
Tage  beigefügt  war,  wird  Ihnen  hierdurch  mitgeteilt,  daß  das  Verfahren, ­
  soweit  es  sich  um  angebliche  Mißhandlungen  von  Kriegsgefangenen ­
  auf  der  Zeche  Prosper  I  handelt,  laut  Beschluß  des  unterzeichneten ­
  Gerichts  vom  9.  3.  1916  eingestellt  worden  ist.  Die  eingehenden ­
  Ermittelungen  haben  keinerlei  Anhaltspunkte  ergeben,  daß
die  in  der  Eingabe  vom  10.  1.  1916  geschilderten  Vorgänge  auf  Richtigkeit ­
  beruhen.  Der  von  dem  Bezirksleiter  Krähn  in  Gladbeck  benannte
        <pb n="147" />
        149

Hauptzeuge  hat  sogar  dem  gegenüber  bekunden  müssen,  daß  er  in  einer
Bergarbeiterversammlung,  in  der  die  genannten  Vorgänge  erwähnt
worden  seien,  bezüglich  der  Zeche  Prosper  I  mit  Bestimmtheit  Liesen
Behauptungen  entgegengetreten  wäre  und  seinersets  das  Gegenteil
behauptet  hätte.
Irgend  eine  strafbare  Handlung  einer  Militärperson  oder  Zivilperson ­
  kommt  daher  nicht  in  Frage.
Auf  Befehl  des  Gerichtsherrn:
(Unterschrift  unleserlich),  Kriegsgerichtsrat.

21.  Dezember  1915.
An  das  Königliche  Oberbergamt  zu  Dortmund.
Unterzeichnete  erlauben  sich,  dem  Königlichen  Oberbergamt
folgende  Beschwerden  zu  unterbreiten:
Sowohl  schriftlich  wie  mündlich  werden  bei  uns  Klagen  über
die  Beschaffenheit  des  zurzeit  auf  den  Gruben  verwandten  Geschosses ­
  vorgebracht.
So  wird  behauptet,  daß  nach  dem  Abschießen,  besonders  mit
dem  Geschoß  „Carbonit  11",  starke  Flammen  aus  dem  Bohrloch
schlagen,  die  schon  Kohle,  sogar  Stempelholz,  angezündet  hätten.
Es  ist  selbstverständlich,  daß  durch  Verwendung  dieser  ausflammenden ­
  Geschosse  die  so  großen  Gefahren,  die  der  Bergbau
mit  sich  bringt,  noch  vermehrt  werden.  Wir  wissen  wohl  aus  der
Besprechung  am  7.  d.  Mts.  im  Handelsministerium,  daß  das
Sprengmaterial,  das  früher  im  Grubenbetriebe  zur  Verwendung
kam,  durch  den  ungeheuren  Heeresbedarf  knapp  ist,  dies  darf  aber
nicht  dazu  führen,  daß  heute  mit  Geschossen  gearbeitet  werden
muß,  die  aus  Grund  ihrer  Zusammensetzung  Leben  und  Gesundheit ­
  der  Arbeiterschaft  bedrohen.
Denn  nicht  nur  über  das  Flammenschlagen  des  Geschosses
klagen  die  Bergarbeiter,  sondern  auch,  daß  die  Nachschwaden
heute  so  giftig  seien,  daß  Uebelkeit,  Schwindel  und  Erbrechen  die
Folge  von  geringfügiger  Einatmung  seien.  Auf  Zeche  Hannover
Beschäftigte  schreiben  sogar  den  Tod  eines  Kameraden  den  Wirkungen ­
  des  giftigen  Schwadens  zu.
Ferner  wird  uns  mitgeteilt,  daß  aus  Zeche  Deutscher  Kaiser
sehr  viele  fremdsprachige  Arbeiter  als  Schlepper  verwendet
werden.  Diese  schlössen  trotz  Anordnung  der  Steiger  die  Wettertüren ­
  nicht,  da  sie  das  ihnen  Anbefohlene  nicht  verständen,  weil
sie  der  deutschen  Sprache  nicht  mächtig  seien.  Durch  das  Offenstehen ­
  der  Wettertiiren  wird  die  Wetterführung  gestört,  die  Gase
sammeln  sich  vor  der  Arbeit  an,  die  Drahtkörbe  der  Wetter-
        <pb n="148" />
        —  ISO  —
lernten  werden  glühend,  brennen  durch  und  man  forscht  dann,
wenn  das  Unglück  geschehen,  oft  vergebllch  nach  den  Ursachen.
Auch  sei  bekannt,  daß  diese  mit  der  Gefährlichkeit  der  Bergarbeit ­
  nicht  bekannten  fremdsprachigen  Arbeiter  leidenschaftlich
dem  Zigarettenrauchen  huldigen,  dem  manche  auch  nicht  in  der
Grube  entsagen.  Es  wäre  nun  angebracht,  da  viele  Arbeiter
Analphabethen  seien,  wenn  Dolmetscher  sie  mündlich  über  die
Gefahren  des  Bergbaues  unterrichteten.  Dies  müßte  von  Zeit
zu  Zeit  wiederholt  werden  und  glauben  wir,  daß  dadurch  das
Gerügte  unterbliebe  und  damit  die  Heraufbeschwörung  von  Unglücksfällen. ­

Durch  die  Mitteilung  dieser  Beschwerden  sind  wir  dem
Wunsche  vieler  Bergarbeiter  nachgekommen  und  ersuchen  das
Königliche  Obcrbergamt  höflichst,  uns  von  seinen  Anordnungen,
die  vorgebrachten  Fälle  betreffend,  in  Kenntnis  zu  setzen,  auf
daß  wir  bei  weiteren  bei  uns  einlaufenden  Beschwerden  ähnlicher
Art  auf  diese  Anordnungen  hinweisen  können.
Hochachtungsvoll!
Der  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
*  *  *
Das  König!.  Oberbergamt  Dortmund  sandte  am  7.  Februar
1916  folgendes  Antwortschreiben:
Dortmund,  den  7.  Februar  1816.
An  den  Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands  in  Bochum.
Auf  die  Eingabe  vom  21.  Dezember  1915.
Wie  nach  dem  Inhalt  Ihrer  Eingabe  Ihnen  bereits  zutreffend
mitgeteilt  worden  ist,  bieten  sich  während  der  Kriegsz,eit  in  der  Beschaffung ­
  der  für  Unsere  Bergbaubetriebe  üblichen  Sprengstoffe  gewisse
Schwierigkeiten.  Die  Frage  einer  ausreichenden  Versorgung  der
Gruben  mit  sachgemäßen  Sprengstoffen  wird  daher  unsererseits  einer
fortdauernden  ernsten  Prüfung  unterzogen.
Was  die  anderen  Gegenstände  Ihrer  Beschwerde  betrifft,  so  haben
die  auf  den  Schachtanlagen  der  Gewerkschaft  Deutscher  Kaiser  angestellten ­
  Ermittelungen  ergeben,  daß  von  den  fremdsprachigen  Und  der
deutschen  Sprache  nicht  mächtigen  Arbeitern,  Gefangenen  und  aus  den
besetzten  Gebieten  stammenden  Arbeitern  im  allgemeinen  die  Wettertüren ­
  regelmäßig  geschlossen  werden.  Es  wird  den  Leuten  einmal
durch  die  Steiger  verständlich  gemacht,  daß  die  Türen  zu  schließen
seien,  außerdem  erklären  ihnen  auch  besonders  die  der  polnischen
Sprache  mächtigen  Arbeiter  den  Zweck  der  Wettertüren.  Die  polnisch
sprechenden  Arbeiter  werden  von  den  Beamten  angehalten,  den  Russen
und  russisch-polnischen  Arbeitern  die  erforderlichen  Anweisungen  verständlich ­
  zu  machen.
        <pb n="149" />
        151

Das  Rauchen  der  nicht  der  deutschen  Sprache  mächtigen  Arbeiter
ist  auf  den  Schachtanlagen  der  Gewerkschaft  Deutscher  Kaiser  in  der
Grube  noch  nicht  festgestellt  worden.  Auf  das  Verbot  des  Rauchens
werden  diese  Leute  eindringlichst  hingewiesen.
In  ähnlicher  Weise  wie  den  Gefangenen  werden  auch  den  der
deutschen  Sprache  nicht  mächtigen  Arbeitern  die  wichtigsten  Bestimmungen ­
  der  Bergpolizeiverordnungen  bekannt  gegeben.  (Unterschrift.)

Eingabe  an  das  Oberbergamt  zu  Dortmund
um  Vermittlung  in  der  Lvhnfragc.
Eine  gemeinsame  Sitzung  der  Vorstände  der  Bergarbeiterorganisationen
  beschloß  einstimmig,  folgende  Eingabe  an  das
Kgl.  Oberbergamt  zu  Dortmund  zu  richten:
Essen,  den  30.  Dezember  1915.
An  das  König!.  Oberberganit  zu  Dortmund.
Die  unterzeichneten  Organisationsvorstände  bitten  das  Kgl.
Oberbergamt  zu  Dortmund,  ihnen  zur  Besprechung  der  Antwort
des  Zechenverbandes  auf  die  Lohneingabe  der  Verbände  bezw.
zuni  Zwecke  der  Vermittlung  zwischen  Zechenverband  und  Bergarbeiterorganisationen
  eine  Unterredung  gewähren  zu  wollen.
Vorstehend  erwähnte  Eingabe,  die  den  Wunsch  nach  einer
Lohnerhöhung  von  10  bis  20  Prozent  enthielt,  wurde  am  6.  November ­
  1915  dem  Zechenverband  übermittelt.  Die  Antwort  auf
die  Eingabe  trägt  das  Datum  vom  2.  Dezember.  Die  Organisationen, ­
  die  den  Sitz  ihrer  Hauptverwaltungen  in  nächster  Nähe
des  Sitzes  des  Zechenverbandes  haben,  gelangten  jedoch  erst  am
9.  Dezember  in  den  Besitz  der  Antwort.  Dagegen  war  das  Ministerium
  für  Handel  und  Gewerbe  in  Berlin,  wie  sich  anläßlich
einer  Besprechung  von  Bergarbeitervertretern  im  Handelsministerium ­
  zeigte,  bereits  am  7.  Dezember  im  Besitz  eines  gedruckten
Exemplars  dieser  Antwort.  Schon  diese  Tatsache  läßt  eine  Rücksichtnahme ­
  der  organisierten  Werksbesitzer  auf  die  durch  die
Verbände  vorgetragenen,  gewiß  nicht  unbescheidenen  Wünsche  der
Bergarbeiter  sehr  vermissen.  Aber  auch  der  Inhalt  der  Antwort
des  Zechenvcrbandes  ist  für  die  Bergarbeiter  wenig  entgegenkommend. ­

Die  Antwort  beschränkt  sich  unter  Anführung  einer  Reihe
von  Zahlen  über  Belegschaftsverschiebungen,  die  von  den  Organisationen ­
  nicht  nachgeprüft  werden  können,  und  unter  Bezugnahme ­
  auf  den  Durchschnittslohn  im  3.  Vierteljahr  1916,  im
wesentlichen  auf  den  Hinweis,  daß  eine  Steigerung  der  Löhne
stattgefunden  habe  und  eine  weitere  Steigerung  stattfinden
werde.  Demgegeniiber  sei  nur  kurz  bemerkt,  daß  die  auch  von
        <pb n="150" />
        152

uns  anerkannte  Lohnsteigerung  nur  einen  ganz  geringen  Ausgleich ­
  mit  den  so  gewaltig  gestiegenen  Preisen  der  Lebensmittel
gebracht  hat.  Wie  in  der  schon  erwähnten  Besprechung  im
Handelsministerium  von  dem  Herrn  Geheimen  Oberbergrat
Bennhold  betont  wurde,  haben  sich  die  Kosten  der  Lebenshaltung
um  80  bis  100  Prozent  vermehrt.  Was  will  es  gegenüber  einer
solchen  ungeheuren  Preissteigerung  besagen,  wenn  die  Löhne
der  Hauer  und  Lehrhauer  im  Ruhrgebiet  seit  dem  3.  Vierteljahr
1913,  auf  welche  Zahlen  wir  bereits  in  unserer  Eingabe  vom
6.  November  1915  hingewiesen  haben,  bis  zum  3.  Vierteljahr
1916  nur  um  7,3  Prozent  gestiegen  sind!
Wiederholt  ist  auch  von  uns  betont  worden,  daß  ein  vollständigeer
  Ausgleich  für  die  Verteuerung  der  Lebenshaltung
nicht  möglich  sei.  Zweifellos  hätte  aber  erheblich  mehr  geschehen
können,  wie  geschehen  ist,  besonders  auch  mit  Rücksicht  auf  die
jetzt  so  notwendige  Ueberarbeit  im  Bergbau.  Dazu  kommt  dann,
daß  nach  Ausführung  der  Regierungsvertreter  in  der  Konferenz
im  Handelsministerium  am  7.  Dezember  im  Oktober  1916  der
Durchschnittslohn  der  Bergarbeiter  noch  auf  sechszehn  Schachtanlagen
  im  Ruhrgebiet  gefallen  ist.
In  der  Antwort  des  Zechenverbandes  vermissen  wir  auch
ein  Eingehen  auf  die  von  uns  vorgebrachten  Spezialwünsche  der
Bergarbeiter.  So  hatten  wir  einen  besseren  Ausgleich  unter  den
Gedingelöhnen  gewünscht,  und  zwar  dahingehend,  daß  die  am
niedrigsten  Entlohnten  am  meisten  berücksichtigt  würden.  Erfahrungsgemäß ­
  bleibt  ja  ein  sehr  großer  Teil  der  Bergarbeiter
unter  dem  Durchschnittslohn  ihrer  Klasse.  Des  ferneren  war
darauf  hingewiesen,  daß  gerade  bei  den  Schichtlöhnern  unter  und
über  Tage  die  Lohnsteigerung  sehr  geringfügig  gewesen  und  deshalb ­
  für  diese  Leute  eine  Lohnerhöhung  besonders  erforderlich
sei.  Der  Lohn  dieser  Schichtlöhner  ist  seit  dem  3.  Vierteljahr
1913  um  6,9  bezw.  8.5  Prozent  gestiegen.  Trotzdem  betrug  derselbe ­
  aber  im  3.  Vierteljahr  1916  nur  4,85  bezw.  4,73  Mk.
Solche  Löhne  können  doch  nicht  als  angemessen  angesehen  werden.
Ueber  alle  diese  Fragen  ist  nun  eine  Aussprache  sehr  notwendig. ­
  Nach  einer  Prüfung  des  Herrn  Ministers  lir.  Sydow
an  die  Oberbergämter,  die  uns  in  einer  Besprechung  am  31.
März  1916  im  Handelsministerium  bekanntgegeben  wurde,  sollen
die  Oberbergämter  bei  Differenzen  in  der  Lohnfrage  vermittelnd
eingreifen,  wenn  sie  von  einer  Seite  deshalb  angerufen  werden.
Im  Hinblick  auf  diese  ministerielle  Verfügung  gestatten  wir  uns
daher  die  ergebene  Bitte,  uns  in  der  dargelegten  Angelegenheit
eine  Rücksprache  gewähren  zu  wollen.
(folgen  die  Unterschriften  der  vier  Verbände.)
*  *  *
        <pb n="151" />
        Die  Antwort  kam  nicht  aus  Dortmund,  sondern  aus  dem
Handelsministerium  und  lautete:
Berlin  W.  9,  den  12.  Januar  1916.
An  den  Gewerkverein  christlicher  Bergarbeiter  Deutschlands
z.  H.  des  Herrn  Vogelfang
Essen  a.  d.  Ruhr.
In  der  Vorstellung  vom  30.  Dezember  1915,  die  von  dem  christlichen ­
  Gewerkverein,  dem  Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands,  der
polnischen  Berufsvereinigung  der  Bergarbeiter  und  dem  Gewerkverein
der  Bergarbeiter  (H.-D.)  an  das  Königliche  Oberbergamt  in  Dortmund
gerichtet  und  mir  von  dieser  Behörde  zur  Kenntnis  gebracht  ist,  wird
der  Wunsch  ausgesprochen,  daß  das  Königliche  Oberbergamt  den  Vertretern ­
  der  Bergarbeiterverbände  zur  Besprechung  der  Antwort  des
Zechenverbandes  auf  die  Lohneingaben  der  Verbände,  bezw.  zum  Zweck
der  Vermittelung  zwischen  Zechenverband  und  Bergarbeiterorganisationen ­
  eine  Unterredung  gewähren  möge.  Dieser  Wunsch  wird  auf
meine  den  Verbandsvertretern  am  31.  März  1915  inhaltlich  bekannt
gegebene  Verfügung  an  die  Bergbehörden  gestützt,  in  der  ich  mit  Rücksicht ­
  auf  die  durch  den  herrschenden  Krieg  bedingten  besonderen  Verhältnisse ­
  es  als  Aufgabe  der  Bergbehörde  erklärt  habe,  bei  Streitigkeiten,
die  zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeitern  des  Bergbaues  vorkommen,
auf  Ansuchen  auch  nur  eines  Teiles  ausgleichend  zu  wirken  und  nach
Erörterung  des  Streitfalles  mit  beiden  Teilen  auf  eine  gütliche  Verständigung ­
  mit  allen  geeigneten  Mitteln  hinzuarbeiten.  Wie  ich  bei
der  den  Vertretern  der  Verbände  am  7.  Dezember  1915  gewährten
Unterredung  erklärt  habe,  werden  die  Bergbehörden  diese  Aufgabe  auch
in  solchen  Fällen  zu  übernehmen  haben,  in  denen  es  sich,  ohne  daß  es
schon  zu  ausgesprochenen  Streitigkeiten  gekommen  ist,  darum  handelt,
dem  Ausbruch  drohender  Zwistigkeiten  zwischen  Arbeitgeber  und  Arbeiter ­
  vorzubeugen.
Für  ein  vermittelndes  Eingreifen  der  Bergbehörde  auch  in  diesem
erweiterten  Sinne  muß  aber  regelmäßig  die  Voraussetzung  gelten,  daß
die  Arbeiterschaft  des  Bergwerks,  dessen  Arbeits-  oder  Betriebsverhältnisse ­
  Anlaß  zur  Unzufriedenheit  geben,  vorerst  eine  Verständigung
mit  dem  Bergwerksbesitzer  im  Regelfälle  durch  ihre  geordnete  Vertretung, ­
  den  Arbeiterausschuß,  versucht  und  dabei  eine  ihrer  Meinung
nach  unbegründete  Ablehnung  erfahren  hat.  Erst  dann  ist  ein  Anlaß
zur  vermittelnden  Tätigkeit  der  Bergbehörde,  in  erster  Reihe  des  mit
den  betrieblichen  und  persönlichen  Verhältnissen  des  einzelnen  Werkes
vertrauten  Bergrevierbeamtcn  gegeben.
Diese  Voraussetzung  ist  in  der  Frage  der  Lohnentwickelung  im
rheinisch-westfälischen  Privatbergbau,  die  die  Vertreter  der  Verbände
in  der  Vorstellung  vom  30.  b.  M.  vor  dem  Königlichen  Oberbergamtzu
  Dortmund  verhandelt  wissen  wollen,  nicht  erfüllt.  Die  Frage  der
Löhne  ist,  wenn  eine  sachlich-kritische  Verhandlung  stattfinden  soll,
nicht  allgemein  für  den  ganzen  Oberbergamtsbezirk  oder  für  größere
Teile  desselben  zu  erörtern;  eine  solche  Besprechung  kann  grundsätzlich
nur  auf  den  besonderen  Verhältnissen  des  einzelnen  Bergwerks  oder
des  einzelnen  Bergwerksbesitzers  fußen  und  gehört  bei  vorhandenen
Meinungsverschiedenheiten  in  erster  Reihe  zur  Zuständigkeit  des  Bergrevierbeamten. ­
  An  ihn  mag  sich  die  Belegschaft,  die  mit  der  Entwicke-
        <pb n="152" />
        154

Xung  ihrer  Löhne  nicht  zufrieden  ist,  wenden,  wenn  sie  sich  durch  die
ihrer  Vertretung  von  dem  Bergwerksbesitzer  erteilte  Aufklärung  nicht
befriedigt  fühlen  sollte.
Ich  ersuche,  durch  diese  Ausführungen  die  an  das  Königliche  Oberbergamt ­
  zu  Dortmund  gerichtete  Eingabe  vom  30.  v.  M.  als  erledigt
anzusehen.  Ich  habe  diese  Behörde  hierüber  verständigt.
gez.:  Sydow.

Eingabe  um  Gewährung  einer  Kinderzulage.
Essen,  den  26.  Februar  1916.
An  den  Zechenverband  in  Essen,  Bismarckstraße.
Die  ergebenst  unterzeichneten  Bergacbeiterverbände  ersuchen
den  Zechenverband,  zu  veranlassen,  daß  auf  den  ihm  angeschlossenen ­
  Zechen  den  verheirateten  Belegschaftsmitgliedern  eine
Kinderzulage  gewährt  wird.  Für  die  unverheirateten  Arbeiter,
die  Familienernährer  sind,  wird  ebenfalls  uni  eine  entsprechende
Zulage  gebeten.
Zur  Begründung  unseres  Antrages  erlauben  wir  uns  folgendes ­
  auszuführen;
Durch  die  gewaltige  Steigerung  der  Lebensmittelpreise,  die
ja  allgemein  bekannt  ist  und  für  die  wir  daher  keine  weiteren
Belege  beizubringen  brauchen,  werden  gerade  die  kinderreichen
Familien  am  härtesten  getroffen.  Ihnen  werden  durch  die
Teuerungsverhältnisse  außerordentliche  Entbehrungen  auferlegt,
die  durch  Gewährung  einer  Kinderzulage  wesentlich  herabgemindert ­
  werden  können.
Aus  diesem  Grunde  ist  ja  auch  von  dem  preußischen  Bergbaufiskus ­
  für  die  staatlichen  Gruben  an  der  Saar  und  in  Oberschlesien ­
  ab  1.  November  1916  eine  Kinderzulage  bewilligt
worden.  Dieselbe  beträgt  monatlich  für  das  erste  Kind  3  Mk.,
für  zwei  Kinder  4  Mk.  und  für  jedes  weitere  Kind  2  Mk.  Auch
auf  den  Gruben  im  Ruhrgebiet  ist  in  nächster  Zeit  die  Einführung ­
  dieser  Kinderzulage  zu  erwarten,  da  diesbezügliche  Erhebungen ­
  schweben.
Schließlich  bemerken  wir  noch,  daß  auch  auf  den  privaten
Zechen  Rhein-Elbe  und  Alma  in  einer  Arbeiterausschußsitzung
am  21.  Februar  bekannt  gegeben  wurde,  daß  die  betreffenden
Zechen  die  Gewährung  einer  Kinderzulage  beabsichtigten.  Auch
aus  anderen  Bezirken  mehren  sich  die  Meldungen  von  Privatzechen, ­
  daß  man  den  Belegschaften  eine  Kinderzulage  gewähren
wolle.
Wir  gestatten  uns  daher,  den  Zechenverband  ergebenst  zu
bitten,  dahin  wirken  zu  wollen,  daß  auf  den  ihm  angehörenden
Werken  allgemein  eine  Kinderzulage  nach  dem  Muster  der  staatlichen ­
  Zechen  gezahlt  wird.
        <pb n="153" />
        155

Was  wir  wegen  der  Notlage  der  kinderreichen  Familien
ausführten,  trifft  zum  größten  Teil  auch  für  die  Familien  zu,
wo  das  Familienoberhaupt  nicht  mehr  vorhanden,  aber  ein  anderer ­
  Familienangehöriger  der  Ernährer  ist.  Wir  bitten  daher, ­
  auch  für  diese  Fälle  dieselbe  Zulage  zu  gewähren.
Wir  hoffen,  daß  unsere  Eingabe  baldigst  geprüft  und  berücksichtigt ­
  wird  und  zeichnen
mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
(folgen  Unterschriften.)
*  *  :{:
Der  Zechenverband  sandte  folgende  Erwiderung:
Essen-Ruhr,  den  1.  März  1916.
An  den  Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands,  z.  H.  des  Herrn
H.  Sachse,  Bochum,  Wiemelhauferstr.  38—42.
Erwiderung  auf  die  gefl.  Zuschrift  vom  26.  Februar  1916.
Wie  Sie  in  Ihrer  Zuschrift  schon  hervorheben,  und  wie  wir  nach
unserer  Kenntnis  der  Verhältnisse  bestätigen  können,  ist  den  Arbeitern
und  Arbeiterinnen  auf  einer  größeren  Zahl  von  Zechenverwaltungen
die  von  Ihnen  beantragte  Kinderzulage  bereits  bewilligt  worden.  Es
ist  hiernach  zweifellos  mit  einer  baldigen  allgemeinen  Einführung  dieser
Beihilfe  im  ganzen  Revier  zu  rechnen.
Ihre  durch  das  Vorgehen  der  Zechenverwaltungen  bereits'  überholte ­
  Eingabe  zum  Gegenstand  einer  besonderen  Besprechung  im  Vorstande ­
  unseres  Verbandes  zu  machen,  dürfte  sich  daher  wohl  erübrigen.
Glückauf!
Zechenverband.  Die  Geschäftsführung:  Loewenstein.

Beschwerde  über  zu  knappe  Kartoffelrationen.
Bochum,  den  8.  April  1916.
An  die  Reichskartoffelstelle  in  Berlin.
Aus  meinem  Wahlkreis  Waldenburg-Schlesien  gehen  mir
scharfe  Beschwerden  zu  über  die  viel  zu  knappen  Kartoffelrationen, ­
  die  dort  für  'den  Jndustriebezirk  bewilligt  würden.
Die  Bevölkerung,  die  unter  3000  Mark  Einkommen  hat,  bekommt
dort  wöchentlich  pro  Kopf  7  Pfund  Kartoffeln  und  Kinder  bis
zu  drei  Jahren  sollen  nur  3  Pfund  erhalten.  Nicht  nur  hier  aus
Westfalen,  sondern  auch  aus  anderen  Bezirken  ist  mir  bekannt,
daß  der  arbeitenden  Bevölkerung  10%  Pfund  pro  Kopf  und
Woche  zugeteilt  werden,  und  auch  im  Waldenburger  Nachbarkreis
        <pb n="154" />
        156

Bolkenhain-Jauer  ist  das  der  Fall.  Um  so  größer  ist  die  Erregung ­
  unter  den  Arbeitermassen  im  niedersckilesischen  Industriebezirk,
  die  nicht  nur  schwer  arbeiten  müssen,  sondern  auch  sehr
viel  Uebcrarbeit  in  den  Bergwerken  und  Munitionsfabriken
leisten  müssen.
Ich  bitte  ebenso  höflich  als  dringend,  dem  gesamten  Jndustriebezirk
  dieselbe  Kartosfelration  zuteil  werden  zu  lassen  bezw.
von  der  Zentralstelle  aus  mehr  Kartoffeln  dem  Kreis  Waldenburg ­
  zu  überweisen,  damit  die  Leute  existieren  und  ihre  Arbeit
leisten  können  und  damit  nicht  Sachen  passieren,  die  uns  allen
sehr  unangenehm  sein  müssen.
In  der  Hoffnung,  keine  Fehlbitte  getan  zu  haben,
grüßt  mit  vorzüglicher  Hochachtung!
H.  Sachse,  M.  d.  R.

Wurmuntersuchung.
Der  Vorstand  unseres  Verbandes  richtete  an  das  Oberbergamt ­
  in  Dortmund  folgendes  Schreiben:
Bochum,  den  17.  April  1916.
Ew.  Hochwohlgeboren!
Wir  erlauben  uns,  dem  Königlichen  Oberbergamt  folgendes
zu  unterbreiten:
Es  wurde  uns  mitgeteilt,  daß  in  der  letzten  Vorstandssitzung
des  Allaem.  Knappschaftsvereins  Bochum  am  13.  d.  Mts.  die
Sprache  aus  die  Wurmuntersuchung  von  Kriegsgefangenen  kam
und  dabei  von  berufener  Seite  mitgeteilt  wurde,  daß  die  russischen ­
  Kriegsgefangenen  nicht  vor  ihrer  Einfahrt  in  die  Grube
die  Wurmuntersuchung  durchmachen,  sondern  dies  erst  acht  Tage
nach  Beginn  der  Grubenarbeit  zu  geschehen  braucht.
Wir  nehmen  an,  daß  dies  dem  Kgl.  Oberbergamt  bekannt
ist,  und  erlauben  uns  deshalb  die  Frage,  ob  im  allgemeinen,
also  auch  für  die  einheimischen  Arbeiter,  andere  Anordnungen
getroffen  wurden,  als  sie  bisher  bestanden.
Es  wurde  immer  betont,  daß  aus  den  östlichen  Ländern  die
Wurmkrankheit  nach  Deutschland  eingeschleppt  wurde  und  deshalb ­
  die  Wurmuntersuchung  vor  Aufnahme  der  Bergarbeit  unbedingt ­
  nötig  sei.  Es  müssen  sich  nun  die  früheren  Anschauungen
über  die  Wurmkrankheit  geändert  haben,  wenn  man  heute  die
fremden  Arbeiter  tagelang  in  den  Gruben  beschäftigt,  ohne  daß
sie  sich  der  Wurmuntersuchung  unterzogen  haben.
        <pb n="155" />
        —  157

Wir  nehmen  an,  daß  heute  die  ärztliche  Wissenschaft  über
diese  Krankheit  ein  anderes  Urteil  als  früher  abgibt  und  die
Wurmuntersuchung  und  Wurmkur  nicht  mehr  sür  unbedingt
nötig  hält.  Wenn  dieses  der  Fall  sein  sollte,  dann  müßten  aber
vor  allem  die  einheimischen  Bergarbeiter,  welche  ihre  Arbeit
wechseln,  von  der  Untersuchung  und  damit  der  Zahlung  des
Wurmattestes  befreit  werden.  Wir  müssen  annehmen,  daß  heute
in  Bezug  auf  die  Untersuchungen,  ob  Wurmkrankheit  besteht,
ein  anderer  Standpunkt  eingenommen  wird,  wie  bisher  geschehen
und  ersuchen  das  Kgl.  Oberbergamt,  uns  darüber  Mitteilung  zukommen ­
  zu  lassen,  ob  das  bisherige  Verfahren  geändert  wurde
und  ob  es  vielleicht  nicht  möglich  wäre,  die  Wurmuntersuchungen
ganz  aufzuheben,  da,  wenn  russische  Kriegsgefangene  erst  innerhalb ­
  acht  Tagen  untersucht  werden,  die  Gefahr  der  Wurmkrankheit ­
  entweder  nicht  mehr  besteht  oder  durch  das  bisherige  Verfahren ­
  nicht  zu  bekämpfen  war.
Da  sich  Mitglieder  unseres  Verbandes  schon  an  uns  wandten
und  mitteilten,  russische  Kriegsgefangene  könnten  ohne  Wurmuntersuchung ­
  anfahren,  während  Einheimische  sie  immer  noch
abzulegen  hätten,  also  schon  die  Oeffentlichkcit  sich  mit  dieser
Frage  beschäftigt,  möchten  wir  das  Kgl.  Oberbergamt  höflichst
ersuchen,  uns  davon  Kenntnis  zu  geben,  ob  die  Aufhebung  der
Wurmuntersuchung  geplant  ist  und  weshalb  bei  russischen  Kriegsgefangenen ­
  heute  schon  Ausnahmen  gemacht  werden.
In  der  Hoffnung,  daß  unserem  Ersuchen  entsprochen  wird
und  dem  Kgl.  Oberbergamt  im  voraus  bestens  dankend,  zeichnet
mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
Der  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
I.  A.:  G.  W  i  ß  m  a  n  n.
*  ❖  *

Darauf  ging  folgende  Antwort  ein:
Dortmund,  den  25.  April  1916.
Auf  das  Schreiben  vom  17.  April  1916.  Nach  unserer  Verfügung
vom  23.  Juni  1915  dürfen  neu  anzulegende  Arbeiter,  soweit  sie  auf
Bergwerken  unter  Tage  noch  nicht  beschäftigt  gewesen  sind,  für  die
Dauer  des  Krieges  ohne  vorherige  Beibringung  der  gemäß  §§  358,  362
der  Bergpolizeiverordnung  vom  1.  Jan.  1911  vorgeschriebenen  Wurmfreiheitsbescheinigung ­
  im  unterirdischen  Betriebe  beschäftigt  werden,
sofern  die  vorgeschriebene  Würmuntersuchung  innerhalb  der  ersten
10  Tage  der  unterirdischen  Beschäftigung  nachgeholt  wird.
Wir  bemerken  dazu,  daß  unter  den  Kriegsgefangenen  bis  jetzt
noch  kein  Wurmträger  ermittelt  worden  ist  (Unterschrift.)  ■
-i-  -i-  »
        <pb n="156" />
        ,  Das  Oberbergamt  hat  danach  schon  am  23.  Juni  1916  verfügt, ­
  daß  die  Wurmuntersuchung  erst  innerhalb  der  ersten  10  Tage
nach  der  Anlegung  zu  erfolgen  braucht.  Wenn  diese  Verfügung
unbedenklich  ist,  dann  erübrigt  sich  die  Wurmuntersuchung,  denn
innerhalb  10  Tagen  kann  ein  Wurmbehafteter  die  Grube  verseucht ­
  haben.  Entweder  ist  die  Wurmuntersuchung  notwendig,
dann  muß  sie  vor  der  Anlegung  erfolgen,  oder  sie  ist  nicht  notwendig, ­
  dann  soll  man  sie  aufheben.  Eine  Wurmuntersuchung
innerhalb  10  Tagen  nach  der  Anlegung  erscheint  uns  zwecklos.
Derselben  Ansicht  sind  auch  die  einheimischen  Bergarbeiter,  und
sie  empfinden  unter  diesen  Umständen  die  Beibringung  des
Wurmattestes  als  eine  Maßregel,  um  ihnen  den  Arbeitswechsel
zu  erschweren.

Beschwerde  über  nicht  ausreichende  Nahrungsmittel.
(Telegramm  vom  20.  5.  1916.)
Königliches  Kriegsministerium,  Abteilung  A  Z,  Berlin.
Ergebenst  unterzeichneter  Vorstand  gestattet  sich,  einem
hohen  Kriegsministerium  folgendes  zu  unterbreitein  Infolge
der  ungeheuer  gestiegenen  Lebensmittelpreise  sowie  des  eingetretenen ­
  Fleisch-  und  Fettmangels  macht  sich  unter  den  Bergleuten ­
  aller  Bergreviere  eine  große  Unzufriedenheit  bemerkbar.
Vielfach  hat  sich  die  Unzufriedenheit  mit  den  jetzigen  Lohnverhältnissen ­
  und  der  Lebensmittelteuerung  schon  in  Streiks  Luft
gemacht.  In  Oberschlesien  kam  es  im  April  und  Mai  auf  einigen
Gruben  zu  Streiks.  Zuletzt  streikte  die  Belegschaft  der  Preußengrube ­
  von  2.  bis  10.  Mai.  Auf  dem  Kaliwerk  Hansa-Silberberg
bei  Hannover  kani  es  am  16.  Mai  zum  Streik,  weil  die  Verwaltung ­
  den  Arbeitern  den  versprochenen  25prozentigen  Lohnzuschlag ­
  für  Ueberschichten  nicht  zahlen  wollte.  Die  Angelegenheit ­
  wurde  durch  Vermittelung  des  König!.  Bergrevierbeamten
beigelegt.  Weil  die  Bergarbeiter  bei  der  jetzigen  Teuerung  mit
den  Löhnen  nicht  mehr  auskommen  konnten,  kam  es  am  16.  Mai
im  Saarrevier  auf  den  drei  Gruben  Brefeld,  Dudweiler  und
Sulzbach  zu  Teilstreiks.  Aus  demselben  Grunde  streikt  seit  dem
l6.  Mai  im  Waldenburger  Berg-Revier  die  3000  Mann  starke
Belegschaft  der  konsolidierten  Fuchsgrube.  Zu  befürchten  ist
noch,  daß  weitere  Belegschaften  sich  anschließen.  Auch  im  Wurmrevier ­
  ist  wegen  der  hohen  Lebensmittelpreise,  dem  Mangel  an
Fleisch-  und  Fettwaren  sowie  der  ungeregelten  Verteilung  große
Mißstimmung  vorhanden.  Eine  am  14.  Mai  von  über  100  Delegierten ­
  besuchte  Konferenz  der  Bergarbeiter  verlangt  energisch
Abhilfe,  da  sonst  die  weitere  Grubenarbeit  in  Frage  gestellt  sei.
        <pb n="157" />
        159

Im  Ruhrrevier,  wo  die  Bergleute  bisher  ihr  möglichstes  getan
haben,  wird  die  Stimmung  auch  immer  bedrohlicher.  Dies  tritt
in  den  Entschließungen  der  Versammlungen  und  Konferenzen
der  Bergarbeiter  sehr  in  die  Erscheinung.  Eine  am  11.  Mai  in
Hiesfeld  stattgefundene  Versammlung  beschloß,  die  Vertreter  der
Bergarbeiter  im  Reichstag  und  Landtag  aufzufordern,  bei  der
Regierung  wegen  der  Lohnfrage  vorstellig  zu  werden.  Mit  6,20
bis  6,60  Mark  Lohn  Pro  Tag  können  keine  Familien  auskommen.
Die  Geduld  der  Bergleute  sei  bald  zu  Ende  und  würde,  wenn
keine  Abhilfe  geschaffen  werde,  die  Arbeit  eingestellt.  In  den
Orten  Suderwich  und  Erkenschwick  im  Landkreise  Recklinghausen
sind  die  Bergleute  sehr  erregt,  weil  Butter,  Fleisch  und  Fett
nicht  gerecht  verteilt  würde.  Die  besser  gestellten  Bevölkerungskreise
  könnten  Butter  genügend  bekommen,  während  die  Bergleute ­
  mit  den  ihnen  zugeteilten  knappen  Rationen  zufrieden  sein
müßten.  Auch  wird  in  diesen  Orten  auf  den  Zechen  König  Ludwig ­
  und  Ewald  Fortsetzung  Margarine  und  Butter  in  6-Pfund-Paketen
  an  Beamte  und  Werkslieblinge  ausgegeben,  während
die  Mehrzahl  der  Belegschaft  leer  ausgeht.  Auch  sonst  kommen
noch  aus  einer  großen  Anzahl  Orte  des  Ruhrreviers  und  auch
anderer  Reviere  Beschwerden,  daß  die  Bergleute  nicht  mehr  in
der  Lage  wären,  unter  den  jetzigen  Verhältnissen  ihre  schwere
Berufsarbeit  in  der  gewohnten  Weise  fortzusetzen.  Ueberall
ertönt  der  Ruf:  Höhere  Löhne  oder  billigere  Lebensmittel  und
größere  Fleisch-  und  Fettrationen  für  die  Schwerarbeiter!  Wir
müssen  dringend  bitten,  diesen  Fragen  erhöhte  Aufmerksamkeit
zu  schenken,  da  sonst  die  Gefahr  besteht,  daß  die  Kohlenförderung
zurückgeht.
Der  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
S  a  ch  s  e.
Telegramm  vom  24.  Mai  1916.
Königliches  Kriegsministerium,  Abteilung  AZ,  Berlin.
Im  Anschluß  an  unser  Telegramm  vom  20.  Mai  gestatten
wir  uns,  einem  hohen  Kriegsministerium  folgendes  zu  unterbreiten: ­
  Der  Streik  auf  der  Fuchsgrube  im  Waldenburger  Bergrevier ­
  ist  beendet.  Die  Arbeiterausschüsse  haben  in  einer  gemeinschaftlichen ­
  Eingabe  an  das  Königliche  Generalkommando  in
Breslau  zwecks  Vermittelung  sich  gewandt.  Wenn  weitere  Störungen ­
  verhütet  werden  sollen,  dann  muß  eine  Erhöhung  der
Löhne  un'bedingt  eintreten.  Im  Saargebiet  haben  in  der  Vorwoche ­
  Belegschaftsteile  aus  den  Gruben  Brefeld,  Dudweiler,
Altenwald  und  Sulzbach  ein  oder  zwei  Tage  die  Arbeit  eingestellt ­
  wegen  Lohnbeschwerden.  Zwar  nur  meist  jüngere  Leute,
        <pb n="158" />
        160

auch  sind  sie  alle  wieder  angefahren,  aber  die  Erregung  über  unerschwingliche ­
  Nahrungsmittelpreise  und  Fettmangel  hat  weitere
Belegschaftsteile  ergriffen.  Unterschätzung  der  Erregung  könnte
verhängnisvoll  werden.  Arbeiterausschüsse  haben  Lohnforderungen ­
  gestellt  und  fordern  billigere  Nahrung.  Auf  Grube
König  war  der  Arbeiterausschuß  vorige  Woche  vorstellig,  aber
keine  positiven  Zugeständnisse.  Nächste  Tage  wollen  die  anderen
Arbeiterausschüsse  vorstellig  werden.  Ernährungsverhältnisse
tatsächlich  unhaltbar.  Werden  sehr  erschwert  durch  Verbot  der
Nahrungsmittelausfuhr  aus  der  benachbarten  Rheinpfalz.  Abhilfe ­
  sehr  dringend  nötig.  In  den  Zeitz-Weißenfels-Altenburger
und  Leipziger  Braukohlenrevieren  besteht  eine  große  Unzufriedenheit ­
  unter  den  Bergleuten.  Ueberall  besteht  Fleisch-  und  Fettmangel
  sowie  ungeheuere  Teuerung.  Löhne  sind  dementsprechend ­
  zu  niedrig.  Die  Verteilung  der  Lebensmittel  läßt  viel  zu
wünschen  übrig.  Im  Leipziger  Revier  gibt  es  pro  Woche  und
Kopf  126  Gramm  Fleischwaren,  einschließlich  Fett.  Wochenlang
hat  dies  aber  auch  gefehlt.  In  Zeitz  ist  es  den  Arbeiterfrauen
auch  nicht  möglich,  Fleisch  zu  erwerben.  Beim  Verkauf  von
minderwertigem  Fleisch  stellten  sich  die  Frauen  schon  in  der  Nacht
zum  20.  Mai  am  Schlachthause  auf.  Hunderte  von  Frauen  bekamen ­
  trotz  stundenlangen  Wartens  für  ihre  schwerarbeitenden
Männer  kein  Fleisch.  Im  Mansfelder  Bergrevier  ist  die  Unzufriedenheit ­
  der  Arbeiter  auch  sehr  groß.  Löhne  sehr  niedrig.
Lebensmittel  und  besonders  Fettwaren  sehr  teuer  und  knapp.
Es  sind  ernstliche  Differenzen  zu  befürchten.  Die  Arbeiter  des
Braunkohlenwerks  Holzhausen  bei  Cassel  fordern  auch  eine  Lohnerhöhung, ­
  da  sie  bei  den  jetzigen  Lebensmittelpreisen  nicht  mehr
auskommen.  Die  Belegschaft  der  Erzgruben  Quäck  und  Florentine ­
  in  Braunfels  bei  Wetzlar  beklagt  sich  über  niedrige  Löhne.
Es  werden  noch  Hauerlöhne  von  4  Mark  und  weniger  pro  Schicht
bezahlt.  Die  Erzpreise  sind  aber  bedeutend  gestiegen.  Eine  im
Juli  1916  an  die  Grubendirektion  gerichtete  Lohneingabe  wurde
nicht  beantwortet.  Die  Löhne  im  Nassauer  Bergrevier  sind  so
niedrig,  daß  die  Bergleute  beständig  fleischlose  Tage  haben.
Der  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
Sachse.

Folgende  Eingabe  betreffend  Gewährung  einer  Teuerungszulage ­
  an  die  Bergarbeiter  der  Grube  Quäk  und  Florentine  (Bez.
Coblenz)  richtete  unsere  Verbandsleitung  an  die  Deutsch-Luxemburgische ­
  Bergwerks-  und  Hütten-Aktiengesellschaft  in  Bochum:
        <pb n="159" />
        161

Bochum,  den  24.  Mai  1916.
Im  Auftrage  der  in  unsereni  Verbände  organisierten  und
auf  der  Grube  Ouäck  und  Florentine  beschäftigten  Bergarbeiter
erlauben  ictr  uns,  der  Deutsch-Luxemburgischen  Bergwerks-  und
Hütten-Aktiengesellschaft  folgende  Eingabe  zu  unterbreiten:
Wir  ersuchen,  den  auf  Grube  Quäck  und  Florentine  unter
und  über  Tage  beschäftigten  Arbeitern  eine  Teuerungszulage
zu  gewähren.  AIs  Höhe  derselben  würden  wir  vorschlagen:  Für
verheiratete  Arbeiter  60  Pf.,  für  unverheiratete  Arbeiter  60  Pf.
pro  Schicht.
Zur  Begründung  genügt  wohl  der  Hinweis  auf  die  seit
Kriegsausbruch  bestehende  und  noch  fortwährende  Verteuerung
sämtlicher  Lebensmittelbedürfnisse.  Seit  Ausbruch  des  Krieges
sind  die  Lebensbedürfnisse  um  weit  mehr  als  100  Prozent  teurer
geworden.  Besonders  gilt  das  für  diejenigen  Nahrungsmittel,
auf  welche  der  Bergmann  in  erster  Linie  angewiesen  ist,  wie
Brot,  Kartoffeln,  Fett,  Fleisch,  Hülsenfrüchte  usw.  Diese  Tatsache ­
  ist  allgemein  bekannt  und  dürfte  es  sich  erübrigen,  an  dieser
Stelle  nähere  Zahlen  über  Preissteigerungen,  deren  Ende  noch
nicht  abzusehen  ist,  anzuführen.  Außerdem  haben  die  Arbeiter
durch  erhöhte  Steuern,  Unterstützung  von  Angehörigen,  die  sich
in  der  Front  befinden,  noch  weitere  erhöhte  Lasten  zu  tragen.
Die  Arbeiterschaft  läßt  sich  bei  der  Eingabe  betreffs  Gewährung ­
  einer  Teuerungszulage  von  der  Tatsache  leiten,  daß  die
Erzgruben  während  des  Krieges  sehr  gute  Geschäfte  machen.
Die  Erzpreise  wurden  wiederholt  erhöht.  Am  30.  April  1914
schrieb  in  der  „Kölnischen  Volkszeitung"  ein  fachmännischer  Mitarbeiter ­
  u.  a.:  „Die  Notlage  früherer  Zeit  ist  für  die  Nassauer
wertvollen  Erze  bei  der  heutigen  Entwickelung  des  Eisen-Großgewerbes ­
  wohl  für  immer  vorbei.  Unterm  29.  Februar  1916
teilte  die  „Kölnische  Zeitung"  mit,  daß  die  Preise  für  das  2.
Quartal  1916  für  Rohspat  und  Brauneisenstein  um  7  Mark  und
für  Rostspat  um  10  Mark  auf  die  Tonne  ab  Grube  erhöht  worden
sind.  Die  Grundpreise  für  Rohspat  stellen  sich  nach  der  „Köln.
Zeitung"  auf  163,  für  Brauneisenstein  auf  172  und  für  Rostspat
auf  255  Mark  für  je  10  Tonnen,  und  zu  diesen  Preisen  würden
die  verfügbaren  Mengen  glatt  abgesetzt.  Daß  die  Arbeiterschaft
nun  auch  ihren  Anteil  an  dieser  guten  Konjunktur  haben  möchte,
ist  erklärlich.  In  der  Braunkohlen-  und  Kaliindustrie  sind  den
Arbeitern  wiederholt  Teuerungszulagen  und  Kinderzulagen  gewährt ­
  worden,  obwohl  diese  Arbeiter  an  sich  schon  einen  höheren
Lohn  haben,  wie  die  Erzbergarbciter.  Die  Kaliindustrie  ist  dazu
durch  gesetzliche  Preisfestlegung  gehindert,  die  Preise  zu  erhöhen,
wie  die  Erzindustrie  dieses  wiederholt  in  letzter  Zeit  getan  hat.
ii
        <pb n="160" />
        162

Bei  einer  demnächst  vorzunehmenden  Preiserhöhung  der
Kaliprodukte,  die  durch  den  Gesetzgeber  in  Aussicht  steht,  ist  den
Kaliarbeitern  eine  abermalige  Teuerungszulage  von  30  bis  70
Pfennigen  pro  Schicht  in  Aussicht  gestellt,  so  daß  in  kurzer  Zeit
die  Kaliarbeiterschaft  bei  höheren  Löhnen  eine  Gesamtteuerungszulage ­
  von  0,80  bis  1,30  Mark  pro  Schicht  erhalten  wird.  In
der  „Industrie",  Fachzeitung  für  Kohlen-,  Kali-  und  Erzbergbau,
wird  von  Werksbesitzern  mitgeteilt,  daß  sich  die  Ernährungskosten ­
  eines  Kriegsgefangenen  pro  Kopf  und  Tag  auf  2,08  Mark
belaufen.  Hierbei  handelt  es  sich  um  Massenzubereituug  der
Speisen,  die  sich  bekanntlich  wesentlich  billiger  stellt,  als  im  Einzelhaushalt. ­
  Es  kommt  hierbei  die  enorme  Teuerung  zum
Ausdruck.
Wir  gestatten  uns,  darauf  hinzuweisen,  daß  die  Werke  ihren
freien  Arbeitern  doch  mindestens  das  zum  Leben  zukommen
lassen  müssen,  was  einem  Gefangenen  notwendig  gewährt  wird.
Das  ist  in  der  Erzindustrie  im  Nassauer  Revier  jedoch  vielfach
nicht  der  Fall.  Der  Durchschnittslohn  im  Revier  Nassau-Wetzlar
betrug  für  sämtliche  Arbeiter  im  2.  Quartal  1916  nur  3,61  Mk.
Die  Haueclöhne  betrugen  im  2.  Quartal  1915  (für  die  nachfolgenden ­
  Quartale  sind  die  Löhne  nicht  mehr  veröffentlicht  worden)
3,80  Mark  gegen  3,78  Mark  im  1.  Quartal  1914,  standen  mithin
im  2.  Quartal  1916  nur  2  Pf.  höher  wie  im  1.  Quartal  1914.
Der  durchschnittliche  Arbeitsverdienst  eines  Arbeiters  im  Revier
Nassau-Wetzlar  betrug  in  der  Zeit  vom  1.  Juli  1914  bis  1.  Juli
1916  1034  Mark,  dagegen  in  derselben  Zeit  vor  dem  Kriege
vom  1.  Juli  1913  bis  1.  Juli  1914  —  1089  Mark.  Im  Kriegsjahr ­
  stand  also  der  Lohn  noch  um  55  Mark  niedriger  wie  vor  dem
Kriege.  Der  sehr  oft  gemachte  Einwand,  für  die  Bergarbeiterschaft
  des  Reviers  Nassau-Wetzlar  rechtfertige  sich  ein  niedriger
Lohn,  da  sie  durch  Landwirtschaft  und  Viehzucht  eine  bessere
wirtschaftliche  Grundlage  habe,  kann  heute  nicht  mehr  geltend
gemacht  werden.  Bei  den  heutigen  Dünger-,  Kleinvieh-  und
Futterpreisen  sowie  dem  Futtermangel  ist  es  dem  kleinen  Mann
unmöglich,  mit  einigem  Erfolg  noch  Vieh  zu  füttern.  Mangelnde ­
  Viehhaltung,  Düngermangel  und  horrende  Düngerpreise
lohnen  aber  auch  den  Ackerbau  für  den  kleinen  Mann  nicht  mehr.
Zum  Schlüsse  erlauben  wir  uns  noch,  auf  einen  besonderen
Mißstand  der  Grube  Quäck  und  Florentine  hinzuweisen.  Die
Arbeiter  empfinden  es  bei  dieser  teueren  Zeit  als  einen  besonderen ­
  Mangel,  daß  auf  dieser  Grube  keine  Abschlagszahlung
gewährt  wird.  In  einer  am  Sonntag,  den  21.  Mai  d.  I.,  stattgefundenen ­
  Versammlung  wurde  u.  a.  mitgeteilt,  daß  ein  Arbeiter, ­
  der  zum  Heeresdienst  einberufen,  den  Grubenverwalter
Herrn  Kaldenbach,  flehendlich  um  10  Mark  Vorschuß  gebeten
        <pb n="161" />
        103

habe.  Dieses  Ansinnen  sei  aber  von  dem,  Herrn  Grubenverwalter ­
  mit  den  Worten  zurückgewiesen,  er  habe  kein  Geld,  er
habe  alles  auf  die  Kriegsanleihe  gezeichnet.  Er  (der  Arbeiter)
solle  sich  an  Steiger  Gath  wenden.  Doch  auch  hier  sei  seine
Liebesmüh  vergeblich  gewesen.  Der  Arbeiter  hat  sich  dann  in
seiner  Verzweiflung,  da  auch  seine  Frau  krank  darniederlag,  an
den  Ortsgeistlichen  von  Altenkirchen  gewandt.  Dieser  erst  hat
dann  dem  Arbeiter  aus  seiner  Notlage  geholfen.  Bei  einigermaßen ­
  gutem  Willen  könnte  hier  sofort  Remedur  geschaffen
werden,  denn  es  ist  an  und  für  sich  schon  eine  besondere  Härte,
wenn  die  Arbeiter  zur  nornialeu  Zeit  erst  6  Wochen  arbeiten
müssen,  bevor  sie  ihren  verdienten  Lohn  erhalten,  und  soviel
härter  trifft  dieses  die  Arbeiter  bei  der  heutigen  teueren  Zeit.
Wir  bitten  um  wohlwollende  Prüfung  und  Berücksichtigung
unserer  Eingabe.  Gern  sind  die  Arbeiter  bereit,  notwendige
Opfer  und  Lasten  auch  weiter  zu  tragen;  dieses  muß  ihnen  aber
auch  durch  Gewährung  oben  genannter  Teuerungszulagen  ermöglicht ­
  werden.
Indem  wir  um  wohlwollende  Berücksichtigung  der  Wünsche
der  Arbeiter  ersuchen,  zeichnet
Mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
Ter  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
#  ❖  *
Eine  Antwort  auf  diese  Eingabe  ist  nicht  erfolgt.  Von  den
Arbeitern  der  Grube  Quäck  und  Florentine  wurde  uns  aber  mitgeteilt. ­
  daß  für  den  nächsten  Monat  die  Abschlagszahlung  eingeführt ­
  worden  sei  und  daß  der  Lohn  im  Durchschnitt  30  Pf.  für
die  Arbeiter  angezogen  habe.  Die  Eingabe  war  also  nicht  ganz
ohne  Erfolg,  würde  aber  noch  besser  gewesen  sein,  wenn  die  Arbeiter ­
  auf  diesem  Werk  den  Weg  zur  Organisation  besser  finden
würden.  Leider  hat  es  sich  der  Betriebsverwalter  Kaldenbach
nicht  verkneifen  können,  einige  Maßregelungen  von  Kameraden
vorzunehmen,  die  er  im  Verdacht  hat.  dem  Verfasser  der  Eingabe
das  Material  zugetragen  zu  haben.

Verhandlungen  über  Ernährungsfragen.
Die  Vorstandsvertreter  der  vier  gewerkschaftlichen  Bergarbeiterverbände ­
  hatten  am  Mittwoch,  den  31.  Mai  1916.  eine  fast
dreistündige  Verhandlung  mit  Vertretern  der  Reichsregierung
über  die  Ernährungsschwierigkeiten  in  den  Berg-  und  Hüttenil' ­
        <pb n="162" />
        1C4

Werksbezirken.  Empfangen  wurden  die  Urbeiterdelegierten  von
dem  Stellvertreter  des  Reichskanzlers,  Herrn  Staatssekretär
Dr.  Hclfferich;  regierungsseitig  nahmen  noch  an  den  Verhandlungen ­
  teil  die  ünterstaatssekretäre  Herren  Wahnschaffe  und
Stein,  der  Präsident  des  neuen  Kriegs-Ernährungsamtes,,  Herr
von  Batocki,  und  die  Vorstandsmitglieder  dieses  Amtes.  —
Unseren  Verband  vertraten  die  Kameraden  Sachse  und  Hue.
In  sehr  eingehender  und  ganz  ungeschminkter  Weise  schilderten ­
  die  Arbeitervertreter  die  gegenwärtige  wirtschaftliche
Lage  der  Bergwerksarbeiter..  Wenn  auch  anerkannt  wurde,  daß
die  Löhne  durchschnittlich,  aber  sehr  unterschiedlich,  aufgebessert
worden  seien,  so  lasse  sich  doch  auch  das  sehr  krasse  Mißverhältnis
zwischen  Lohnhöhe  und  Nahrungsmittelpreisen  nicht  bestreiten.
Es  könne  der  Regierung  überdies  auf  Wunsch  dokumentarisch
nachgewiesen  werden,  daß  noch  immer  Lohnverschlechterungen
(Gedingeabrisse)  vorgenommen  würden,  direkte  und  indirekte
Lohnabzüge,  so  daß  die  gewährten  Kinder-  oder  Kriegszulagen
dorr  wieder  praktisch  aufgehoben  seien.  (Diese  Mitteilungen
erweckten  das  besondere  Interesse  des  Herrn  Staatssekretärs
Dr.  Helfferich,  der  Anweisung  zwecks  näherer  Feststellungen  der
Lohn-  resp.  Gedingeabzüge  ergehen  lassen  will.)
Immerhin,  so  führten  die  Arbeitervertreter  weiter  aus,
würden  die  gegenwärtigen  Löhne.etwa  auskömmlich  sein,  wenn
die  Nahrungsmittelpreise  nicht  so  schwunghaft  in  die  Höhe  geschnellt ­
  wären.  Hierfür  wurden  markante  Beispiele  aus  den
schlesischen,  brandenburgisch-sächsisch-thüringischen,  rheinisch-westfälischen, ­
  saarabischen  und  süddeutschen  Jndustriebezirken  angeführt. ­
  Seien  auch  bestimmte  Lebensmittel  knapp  und  besonders
gerade  jetzt  vor  der  neuen  Ernte  schwer  zu  beschaffen,  so  rechtfertige ­
  das  doch  in  keiner  Weise  die  skandalösen  Wucherpreise.
Die  Arbeiter  forderten  gewiß  keine  Sondervorteils,  sie  trügen
den  schweren  Zeiterfordernissen  in  beispielloser  Weise  Rechnung,
jedoch  müsse  eine  gerechte  Verteilung  der  vorhandenen  Nahrungsmittel ­
  gefordert  werden  und  die  Preise  dürften  sich  nicht  in
wucherischer  Höhe  bewegen.  Große  Erbitterung  errege  auch  die
sehr  häufige  Wahrnehmung,  daß  für  „bessere  Kunden"  immer
noch  die  Möglichkeit  bestehe,  Lebensmittel  reichlicher  einzukaufen,
sei  es.  indem  in  den  Kaufläden  für  diese  „Besseren"  besondere
Eingänge  eingerichtet,  oder  daß  ihnen  „Bestellungen"  reserviert
seien,  oder  weil  die  Zahlungsfähigsten  immer  noch  Gelegenheit
hätten,  sich  mit  angeblicher  „Auslandsware"  oder  tatsächlicher
Schmuggelware  (z.  B.  Butter)  zu  versorgen,  natürlich  zu  noch
höheren  als  den  gewöhnlichen  Höchstpreisen.  Wer  also  Geld
genug  habe,  der  vermöge  auch  jetzt  noch  größere  Lebensmittelguanten,
  namentlich  fetthaltige,  zu  bekommen.  Das  müsse  auf-
        <pb n="163" />
        —  165  —
hören,  -es  dürfe  in  keiner  Weise  eine  Bevorzugung  stattfinden,
wenn  der  Mißstimmung  der  notleidenden  Massen  gesteuert  werden ­
  solle.  Auch  mit  den  Grenzsperren  innerhalb  Deutschlands
(wobei  besonders  auf  das  lothringische  und  rheinpfälzische  Nahrungsmittel ­
  -  Ausfuhrverbot  in  das  Saargebiet  hingewiesen
werden  müsse)  sei  Schluß  zu  machen.  Ueberhaupt  müsse  allgemein ­
  dafür  gesorgt  werden,  daß  wenigstens  die  laut  Karten
usw.  den  Arbeiterfamilien  zugewiesenen  Mengen  an  Fleisch  und
anderen  fetthaltigen  Nahrungsmitteln  tatsächlich  von  den  Berechtigten ­
  erhältlich  seien,  was  manchmal  wochenlang  nicht  der
Fall  sei.  Sodann  sei  es  unbedingt  erforderlich,  den  Arbeitern
in  der  sogenannten  Schwerindustrie,  namentlich  den  Bergarbeitern ­
  und  den  Feuerbetriebsarbeitern  ein  erhöhtes  Quantum
an  fetthaltiger  Nahrung  zuzuweisen.  Andernfalls  könnten  diese
besonders  schwer  arbeitenden  Leute  ihre  aufreibende  Tätigkeit
nicht  in  der  erforderlichen  Weise  fortsetzen.  Die  Arbeiter  wüßten,
was  in  dieser  schweren  Zeit  für  sie  und  die  Allgemeinheit  auf
dem  Spiele  stünde,  gern  seien  sie  zur  vollen  Pflicherfüllung  bereit. ­
  Wenn  aber  dem  Körper  bei  der  schweren  Anstrengung  nicht
die  absolut  nötigen  Ernährungsstoffe  zugeführt  würden,  dann
könne  auch  der  beste  Wille  nichts  helfen.  Schließlich  wünschten
die  Arbeitervertreter  auch  ein  höheres  Quantuni  von  Waschseife
für  die  Bergarbeiter,  welche  sich  bekanntlich  täglich  den  ganzen
Körper  von  dem  Schmutz  und  Schweiß  reinigen  müßten.  Die
Seifenpreise  hätten  eine  ungeheuerliche  Höhe  erreicht,  sie  seien
einfach  unerschwinglich  zu  nennen.
Herr  Staatssekretär  vr.  Helfferich  erklärte  den  Arbeiter-Vertretern,
  er  werde  den  vorgetragenen  Beschwerden  und  Wünschen ­
  sein  ganz  besonderes  Interesse  zuwenden,  schon  weil  es  sich
um  Arbeitergruppen  handle,  deren  Leistungsfähigkeit  zu  erhalten ­
  absolut  notwendig  sei.  Leider  wären  die  beiden  letzten
Ernten  schlecht  gewesen,  das  Manko  laste  nun  auf  dem  Land  bis
zur  neuen,  voraussichtlich  besseren  Ernte.  Das  müsse  berücksichtigt ­
  werden.  —  In  ausführlicher  Weise  legte  dann  der  Präsident
des  Kriegs-Ernährungsamtes,  Herr  von  Batocki,  die  gegenwärtigen ­
  Verhältnisse  auf  dem  Lebensmittelmarkte  dar.  Die
Lebens-  und  Futtermitteleinfuhr  sei  uns  bis  auf  ein  geringes
Minimum  abgeschnitten.  Der  ältere  Viehbestand  sei  stark  reduziert ­
  worden,  die  neue  Aufzucht  noch  nicht  schlachtreif.  Notgedrungen ­
  müsse  deshalb  mit  den  noch  knappen  Fleisch-  und  Fettwarenvorräten ­
  sehr  sparsam  gewirtschaftet  werden;  zum  Herbst
aber  dürfe  auf  einen  weit  stärkeren  Viehauftrieb  gerechnet
werden.  Inzwischen  solle  und  müsse  alles  geschehen,  was  sich  für
eine  bessere  Versorgung  der  Berg-  und  Hüttenwerksarbeiter  mit
Fleisch  und  Fleischwaren  zu  erschwinglichen  Preisen  nur  eben
        <pb n="164" />
        —  166  —
ermöglichen  lasse.  Auf  die  Beseitigung  der  Bezirksausfuhrverbote ­
  und  auch  auf  die  Unterbindung  des  Schmuggels,  durch
welche  tatsächlich  der  Allgemeinheit  sehr  große  Quantitäten
Butter  usw.  entzogen  würden,  werde  hingearbeitet.  Es  sollten
Anweisungen  ergehen,  die  auf  eine  bessere  Versorgung  der  Jndustriebezirke
  mit  Fettwaren  hinzielen.  Was  am  Kriegs-Ernährungsamt, ­
  das  ja  erst  vor  wenigen  Tagen  eingesetzt  fei,
liege,  das  werde  geschehen,  um  die  allerdringendsten  Bedürfnisse
schon  bis  zu  Pfingsten  zu  befriedigen.  Das  gelte  auch  von  dem
Verlangen,  den  Bergarbeitern  mehr  Seife  zu  liefern.  Die
Seifenknappheit  sei  ja  bekannt.
Jni  weiteren  Verlaus  der  Verhandlungen  wurde  auch  die
billigere  Lieferung  von  Jungvieh,  Saatgut  und  Futtermitteln
für  solche  Arbeiterfamilien  besprochen,  die  nebenbei  Landwirtschaft ­
  und  Kleinviehzucht  (Schweine  und  Ziegen)  betreiben.
Ferner  wurde  besprochen,  daß  bestimmte  Werksverwaltungen
große  Mengen  Nahrungsmittel  einkaufen,  aber  nur  an  gewisse
„Lieblinge"  (Gelbe)  abgeben.  Dadurch  würde  auch  die  Versorgung ­
  der  Allgemeinheit  beeinträchtigt.  Besondere  Nahrungsmittelzulagen ­
  an  die  Arbeiter  seien  am  zweckmäßigsten  durch
Vermittelung  der  Gemeindevertretungen  zu  organisieren  mit
Hinzuziehung  von  Vertretern  der  Arbeitergewerkschaften.  Auch
die  Frage  der  Massenküchcn  für  die  Arbeiter  fand  Erörterung.
Das  vorläufige  Ergebnis  dieser  Aussprache  war,  daß  die  Speisung ­
  der  eigentlichen  Bergleute  aus  Massenküchen  als  kaum  möglich ­
  bezeichnet  wurde  wegen  der  unterirdischen  Betriebseigentümlichkeiten. ­
  Wohl  aber  könnten  die  Massenküchen  für  die
Qbertagsarbeiter  und  für  die  Arbeiterfamilien  eingeführt  werden.
Für  die  eigentlichen  Bergleute  dürfte  die  Verabreichung  von  belegten ­
  Butterbroten  als  Zukost  während  der  Arbeit  in  Betracht
kommen.  Es  wurde  regierungsseitig  in  Aussicht  genommen,
den  Butterbelag  (fetthaltigen  natürlich)  von  der  Reichszentraleinkaufsstelle ­
  liefern  zu  lassen.  Auch  die  Mehrlieferung  von
Seife  soll  nach  Möglichkeit  erfolgen.
Am  Schluß  der  Verhandlungen  versicherte  Herr  von  Batocki
  den  Arbeitervertretern,  er  sei  ihnen  dankbar  für  die  gewonnenen ­
  Informationen  und  weiterhin  bereit,  sachkundige  Mitteilungen ­
  und  Ratschläge  entgegenzunehmen.  Was  die  Zentralstelle ­
  tun  könne  für  die  Verbesserung  der  Urbeiterernährung,
das  solle  getan  werden,  so  gerecht  und  schnell  es  nur  eben  möglich ­
  sei.  Die  Arbeitervertreter  bedankten  sich  für  diese  Znstchcrnng
  und  versprachen,  ihrerseits  das  Kriegsernährungsamt  in
seinen  Bemühungen  zu  unterstützen.
        <pb n="165" />
        —  167  —
Bochum,  beit  31.  Mai  1916.
An  das  Königliche  Generalkommando  in  Miinster.
Der  ergebenst  unterzeichnete  Vorstand  des  Verbandes  den
Bergarbeiter  Deutschlands  gestattet  sich,  dem  Königlichen  Generalkommando ­
  folgendes  zu  unterbreiten:
Auf  der  Zeche  Westende  IV  in  Duisburg-Meiderich  wurden
dem  Bergmann  Wilhelm  Neumann  im  Februar  d.  I.  über  1009
Zehntel  von  seiner  Kohlenförderung  gestrichen.  Aus  erfolgte  Beschwerde ­
  bei  dem  Betriebsführer  der  Zeche  wurden  die  gestrichenen ­
  Zehntel  dem  P.  Neumann  wieder  gutgeschrieben.  Dies
ist  doch  sicher  ein  Beweis,  daß  die  Zehntelstreichung  zu  Unrecht
erfolgt  war.
Da  im  unterirdischen  Betriebe  es  oft  an  dem  notwendigen
Holz  zum  Verbauen  der  Arbeitsstellen  fehlte,  so  trug  Neumann
dies  und  das  unberechtigte  Zehntelstreichen  in  einer  im  März
d.  I.  stattgefundenen  Belegschaftsversammlunz  vor.  Er  wollte
damit  bezwecken,  daß  der  Arbeiterausschuß  diese  Mißstände  in
der  nächsten  Ausschußsitzung  der  Verwaltung  mit  unterbreiten
sollte.  Die  Zechenverwaltung  kann  es  aber  anscheinend  nicht
vertragen,  daß  ihre  Arbeiter  derartige  Mißstände  in  den  Belegschafts-Versammlungen ­
  zur  Sprache  bringen.  Neumann  mußte
sich  nämlich  am  Tage  nach  der  Versammlung  beim  Betriebsführer ­
  der  Zeche  melden  und  sagte  ihm  dieser:  „Neuniann,
wenn  Sie  so  weiter  machen,  dann  schmeiße  ich  Sie  aus  der  Belegschaft ­
  heraus."
Die  kritisierten  Mißstände  werden  aber  durch  solche
Drohungen  nicht  beseitigt,  denn  der  Holzmangel  besteht  heute
noch  weiter.
Dies  kam  auch  erneut  in  der  am  21.  Mai  d.  I.  stattgefundenen ­
  Belegschaftsversammlung  zur  Sprache.  An  dieser  Aussprache ­
  beteiligte  sich  auch  der  Bergmann  Wilhelm  Neumann.
Merkwürdigerweise  hat  Neumann  am  26.  Mai  den  Gestellungsbefehl ­
  erhalten  und  mußte  sich  am  29.  Mai  stellen.  Bei  der
Stellung  am  29.  Mai  ist  dem  P.  Neumann  gesagt  worden,  daß
seine  Reklamation  nicht  mehr  zöge  und  er  mit  nach  Diedenhofen
abginge.
Infolge  dieser  Vorkommnisse  ist  in  der  Belegschaft  eine
große  Erregung  entstanden.  Es  wird  angenommen,  daß  die
,  Zechenverwaltung  veranlaßt  habe,  daß  Neumann  eingezogen
wurde,  damit  sie  einen  unbequemen  Mahner  los  würde.  Schon
früher  hat  man  den  Arbeitern,  wenn  sie  sich  über  die  Behandlung ­
  oder  Entlohnung  beschwerten,  mit  dem  Schützengraben  gedroht ­
  und  ist  dies  von  unserem  Verbandsvorsitzenden,  dem  Herrn
Reichstagsabgeordneten  Sachse,  auch  bereits  gelegentlich  im
        <pb n="166" />
        168

Reichstage  uni  beim  Herrn  Handelsminister  vorgetragen  worden.
Durch  solche  Vorkommnisse,  wie  wir  sie  oben  geschildert  haben,
wird  die  Arbeitsfreudigkeit  unter  den  Bergarbeitern  sicher  nicht
gefördert.  Die  Organisationsleitungen  haben  heute  sehr  viel
zu  tun,  um  der  vorhandenen  Unzufriedenheit  über  die  ungenügende ­
  Versorgung  der  Bergleute  mit  Butter,  Fleisch  und  Fett,
sowie  dem  sehr  oft  auftretenden  Lebensmittelwucher  zu  steuern.
Durch  derartige  Vorkommnisse  wie  auf  Westende  wird  aber  nur
Oel  ins  Feuer  gegossen.  Neumann  war  unser  Zahlstellenvcrtrauensmann
  und  besitzt  als  solcher  unter  seinen  Arbeitskameraden ­
  großes  Vertrauen.  Es  würde  sehr  viel  zur  Beruhigung ­
  der  Belegschaft  beitragen,  wenn  Neumann  wieder  vom
Kriegsdienst  entlassen  und  zur  Bergarbeit  zurückgeschickt  würde.
Bemerken  möchten  wir  noch,  daß  Neumann  40  Jahre  alt  ist  und
dem  ungedienten  Landsturm  angehört.
Einer  geneigten  Prüfung  und  Nachricht  entgegensehend,
zeichnet  hochachtungsvoll  ergebenst
Ter  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
»  *  #
Das  Generalkommando  erteilte  am  24.  Juni  1916  folgende
Antwort:
Die  Zurückstellung  eines  kriegsverwendungsfähigen  Angestellten
(Bergmann  od!er  Fabrikarbeiter)  erfolgt  nur  so  lange,  als  die  Notwendigkeit ­
  hiezu  auf  Grund  der  Angabe  der  betreffenden  Firma  oder
auf  Grund  vorgenommener  Prüfungen  der  damit  beauftragten  Stellen
anerkannt  wird.  In  Sonderheit  sind  die  Zechen  angewiesen,  im  Austausch ­
  für  jeden  zu  ihnen  entlassenen  garnisonverwendungsfähigen
Mann  einen  kriegsverwendungsfähigen  zur  Einstellung  namhaft  zu
machen.  Neumann  ist  kriegsverwendungsfähig  und  wurde  von  der
Zeche  mit  fünf  anderen  Bergarbeitern  freigegeben.  Es  lag  mithin  für
das  Bezirkskommando  kein  Grund  vor,  von  einer  Einstellung  Abstand
zu  nehmen.  Es  war  unrichtig,  daß  bei  der  Einziehung  vom  Bezirkskommnndo
  die  von  hier  aus  vorgeschriebene  Frist  von  6  Tagen  nicht
eingehalten  wurde.
Von  seiten  des  stellvertretenden  Generalkommandos.
Für  den  Chef  des  Stabes:  Kühlwetter,  Major.

Bochum,  den  31.  Mai  1916.
An  das  Königliche  Generalkommando,  Münster.
Der  ergebenst  unterzeichnete  Vorstand  des  Verbandes  der
Bergarbeiter  Deutschlands  gestattet  sich,  dem  Königlichen  Generalkommando ­
  folgendes  zu  unterbreiten:

...
        <pb n="167" />
        169

Der  Magistrat  der  Stadt  Hamm  hat  den  Bergarbeitern  seit
dem  8.  Mai  d.  I.  die  Zusatzbrotkarten  für  Schwerarbeiter  entzogen. ­
  Auch  die  zahlreich  in  Hamm  vorhandenen  Hüttenarbeiter
erhalten  die  Zusatzbrotkarten  nicht  mehr.  Dieserhalb  herrscht
unter  den  beteiligten  Arbeitern  eine  große  Erbitterung.  Am
Montag,  den  29.  Mai  d.  I.,  hat  eine  Bergarbeiterdeputation  den
Herrn  Oberbürgermeister  Mathaei  ersucht,  die  Zusatzbrotkarten
wieder  auszugeben,  denn  es  sei  den  Berg-  und  Hüttenarbeitern
bei  dem  Fehlen  sonstiger  gleichwertiger  Nahrungsmittel  nicht
möglich,  mit  der  gewöhnlichen  Brotration  auszukommen.  Dies
Ersuchen  ist  vom  Herrn  Oberbürgermeister  mit  der  Begründung
abgelehnt  worden,  daß  die  Stadt  Hamm  im  letzten  Quartal  600
Doppelzentner  Mehl  zu  viel  verbraucht  habe.  Erst  wenn  dieses
zu  viel  verbrauchte  Mehl  wieder  gespart  sei,  könne  dem  Ersuchen
stattgegeben  werden.
Wir  möchten  zu  dem  Sachverhalt  noch  bemerken,  daß  ^on
heute  unter  den  Bergarbeitern  infolge  des  bestehenden  Mangels
an  Butter,  Fleisch  und  Fett  Unzufriedenheit  besteht.  Wiederholt ­
  ist  uns  schon  gesagt  worden,  daß  sie  (die  Bergleute)  bald
nicht  mehr  in  der  Lage  wären,  die  schwere  Grubenarbeit  zu  verrichten, ­
  wenn  nicht  bald  eine  Besserung  eintrete.
Durch  die  Entziehung  der  Zusatzbrotkarte  wird  die  Arbeitsleistung ­
  der  Bergleute  aber  sehr  in  Frage  gestellt.  Wir  bitten
deshalb  das  Königliche  Generalkommando,  nun  seinen  Einfluß
geltend  zu  machen,  damit  den  Wünschen  der  Berg-  und  Hüttenarbeiter ­
  möglichst  bald  wieder  entsprochen  wird  und  auch  in  der
Stadt  Hamm  die  Zusatzbrotkarten  wieder  ausgegeben  werden.
Hochachtungsvoll  ergebenst
Ter  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
t-  »  H
Am  14.  Juni  lief  folgende  Antwort  ein:
Nach  den  hiesigen  Ermittelungen  ist  die  Angabe,  daß  den  Schwerarbeitern ­
  in  Hamm  (Wests.)  die  Zusatzmarken  zu  den  Brotkarten  entzogen ­
  worden  seien,  unzutreffend.  Es  muß  unterschieden  werden
zwischen  den  Zusatzmarken,  welche  allen  männlichen  Personen  über
1t  Jahren  zugute  kamen,  und  den  besonderen  Zusatzmarken  für  Schwerarbeiter. ­
  Lediglich  die  ersteren,  welche  ursprünglich  überhaupt  nicht
ausgegeben  waren,  sondern  erst  später  eingeführt  wurden,  sind  seit  dem
14.  Mai  (nicht  8.  Mai)  1916  weggefallen.  Die  Zusatzmarken  für  die
Schwerarbeiter  sind  dagegen  weder  eingezogen,  noch  für  ungültig  erklärt ­
  worden.  Die  Bergarbeiter  erhalten  sie  ebenso  unverkürzt  weiter,
wie  die  anderen  schwerarbeitenden  Personen,  und  daneben  bekommen
sie  noch  für  jede  Ueberschicht  van  vier  Stunden  unter  Tage  eine  besondere ­
  Zusatzmarke  von  einem  halben  Pfund  Brot;  sie  erhalten  also
        <pb n="168" />
        170

nach  wie  vor  über  die  allen  anderen  Personen  zustehende  Brotmenge
hinaus  einen  Zuschuß  von  einem  Pfund  Brot  wöchentlich  und  außerdem ­
  ein  halb  Pfund  für  jede  vierstündige  Ueberschicht  unter  Tage.
Der  Wegfall  der  für  alle  männlichen  Personen  über  14  Jahre
eingeführten  Zusatzmarken  wurde  deshalb  notwendig,  weil  die  dem
Stadtkreis  Hamm  für  die  vorhergegangene  Zeit  des  laufenden  Wirtschaftsjahres ­
  zustehende  Brotmenge  überschritten  worden  war.  Es  wird
gegenwärtig  erwogen,  ob  es  möglich  sein  wird,  gegen  Ende  dieses
Monats  diese  außer  Geltung  gesetzten  Zusatzmarken  wieder  für  gültig
zu  erklären.
V.  s.  d.  st.  G.  K.  D.  Ch.  d.  St.  Giffenig,  Oberstleutnant.

Folgende  Eingabe  wegen  Fehlen  der  Sicherheitsmänner
wurde  gerichtet  an  den  Herrn  Königlichen  Bergrevierbeamten
des  Bcrgreviers  Hanim  in  Hamm:
Bochum,  den  10.  Juni  1916.
Der  Unterzeichnete  erlaubt  sich,  gestützt  auf  einen  entsprechenden ­
  Auftrag  der  in  unserem  Verbände  organisierten  und  auf
Schacht  III  der  Zeche  Werne  in  Rünthe  beschäftigten  Bergarbeiter
dem  Herrn  Bergrevierbeamten  folgendes  zu  unterbreiten:
Der  Schacht  II  der  Zeche  Werne  ist  seit  dem  1.  März  1916  in
Betrieb.  Die  Belegschaft  ist  schon  über  1000  Mann  stark  und  es
sind  augenblicklich  8  Steigerreviere  vorhanden.  Es  herrscht  nun
unter  den  Belegschaftsmitgliedern  Unzufriedenheit  darüber,  daß
gemäß  8  80  k  des  Allgemeinen  Berggesetzes  auf  dieser  Schachtanlage ­
  bis  jetzt  keine  Sicherheitsmänner  vorhanden  sind  und  auch
kein  Arbciterausschuß  besteht.
Des  weiteren  wird  lebhaft  Klage  geführt  über  die  überaus
hohen  Strafen,  die  beim  Fördern  von  unreinen  Kohlen  verhängt
werden.  Die  Kohlenflöze  auf  dieser  Schachtanlage  haben  durchweg ­
  flache  Lagerung  und  sind  zum  Teil  mit  einen:  und  auch
zwei  Bergmitteln  versehen.  Das  Bergmittel  läßt  sich  weder  durch
Stützen  abfangen,  noch  läßt  es  sich  aus  der  Kohle  herausschrämen. ­
  Bei  der  Kohlengewinnung  läßt  es  sich  dann  nicht
verhindern,  daß  das  Bergmittel  stets  mit  durch  die  Kohlen  fällt
und  es  schwer  hält,  reine  Kohlen  zu  fördern.  Kommt  nun  ein
unreiner  Wagen  Kohlen  zu  Tage,  so  werden  ganz  enorm  hohe
Strafen  verhängt.  Zum  Beweise  dafür  diene  folgendes:
Im  Revier  15,  Steiger  Sonst.  730  Meter  Sohle  im  Flöz  10,
arbeitet  eine  Kameradschaft  von  7  Mann.  Diese  Kameradschaft
wurde  wegen  Ladens  eines  einzigen  Wagens  unreiner  Kohlen
        <pb n="169" />
        •hw*4

—  171  —
im  Monat  Mai  mit  23  Mark  in  Strafe  genommen.  Der  Ortsälteste ­
  wurde  mit  5  Mark  bestraft,  die  anderen  6  Mann  mit  je
3  Mark.  Der  Ortsälteste  hat  aber,  wie  dem  Unterzeichneten
bestimmt  versichert  wurde,  an  dem  betreffenden  Tage  gar  nicht
mit  Kohlen  gehauen.
Die  Verwaltung  sagt,  mit  diesem  Gelde  würden  die  Kriegersrauen ­
  unterstützt.  Die  Arbeiteer  haben  aber,  weil  eben  kein
Ausschuß  vorhanden  ist,  hierüber  nicht  die  geringste  Kontrolle.
Der  Wunsch  der  Arbeiter  geht  nun  dahin,  daß  hier  baldmöglichst ­
  Abhilfe  geschaffen  wird.
Sollten  von  der  Verwaltung  der  Zeche  Werne,  Schacht  in,
unsere  Angaben  bestritten  werden,  so  erklären  wir  uns  bereit,
Zeugen  zu  nennen.
Indem  wir  um  wohlwollende  Berücksichtigung  der  Wünsche
der  Arbeiter  ersuchen,  zeichnet
mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
Der  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.

Eine  Antwort  auf  diese  Eingabe  ist  nicht  erfolgt.  Am  29.
Juli  ist  dann  aber  die  Wahl  von  Sicherheitsmännern  auf  obiger
Schachtanlage  vorgenommen  worden.  Drei  Tage  später  wurde
die  Arbeiterausschußwahl  getätigt.  Schacht  III  wurde  aber  nicht
als  selbständige  Schachtanlage  betrachtet,  sondern  der  Schachtanlage
  1/11  zugeteilt.  Hiergegen  ist  seitens  der  am  29.  Juli  gewühlten ­
  Sicherheitsmänner  Beschwerde  beim  Oberbergamt  erhoben ­
  worden.  Bei  Drucklegung  stand  der  Entscheid  hierüber
noch  aus.

Eingabe  wegen  schlechter  Behandlung  von  Gefangenen.
Bochum,  den  14.  Juni  1916.
An  das  Königliche  Oberbergamt  Dortmund.
Der  ergebenst  unterzeichnete  Vorstand  des  Verbandes  der
Bergarbeiter  Deutschlands  gestattet  sich,  dem  König!.  Oberbergamt ­
  Dortmund  folgendes  zu  unterbreiten:
Auf  Zeche  Werne,  Schacht  III,  in  Rünthe  hat  der  Steiger
Schwoboda  die  dort  beschäftigten  Gefangenen  in  der  Grube
wiederholt  mit  einem  Gummischlauch  bearbeitet.
Mitte  Mai  hat  Schwoboda  einen  Gefangenen  in  der  Grube
derart  mit  der  Grubenlampe  traktiert,  daß  es  der  Lehrhauer
Fritz  Zeidler  nicht  mehr  mit  ansehen  konnte.  Selbiger  ist  dann
dazwischen  gesprungen,  hat  den  Gefangenen  zur  Seite  gerissen
        <pb n="170" />
        172

und  denselben  somit  in  Schutz  genommen.  Durch  diese  seine  Tat
hat  nun  Zeidler  im  höchsten  Grade  den  Unwillen  seiner  Vorgesetzten ­
  erregt,  denn  derselbe  wurde  auf  Anordnung  des  Betriebsführers ­
  Gärtner  sofort  entlassen,  und  zwar  ohne  Auszahlung ­
  von  sechs  Schichten.  Zeidler  ist  daraufhin  auf  Zeche  Grimberg ­
  auf  der  Kokerei  in  Arbeit  getreten,  hat  dort  drei  Schichten
verfahren  und  wurde  dann,  ohne  daß  er  sich  irgend  etwas  hatte
zuschulden  kommen  lassen,  wiederum  ohne  Auszahlung  von  sechs
Schichten  entlassen.  Wir  möchten  hier  doch  die  Frage  auswerfen,
ob  denn  die  Tat  des  Bergmanns  Zeidler  ein  so  großes  Verbrechen ­
  darstellt,  daß  es,  allein  von  der  finanziellen  Seite  aus  betrachtet, ­
  so  schwer  gesühnt  werden  mußte,  denn  obgleich  Bergleute ­
  jetzt  überall  sehr  notwendig  gebraucht  werden,  war  es  Zeidler ­
  nicht  möglich,  irgendwo  auf  der  Zeche  wieder  angelegt  zu
werden,  bis  es  ihm  endlich  glückte,  als  Erdarbeiter  am  Kanal
Unterschlupf  zu  finden.
Unseres  Erachtens  ist  hier  nicht  der  Bergmann  Zeidler  der
schuldige  Teil,  sondern  der  Steiger  Schwoboda,  indem  er  durch
sein  brutales  Vorgehen  dem  wehrlosen  Gefangenen  gegenüber
das  Dazwischentreten  des  p.  Zeidler  erst  verursachte.
In  einer  am  7.  Dezember  1916  stattgefundenen  Besprechung
der  Organisationsvertreter  der  vier  Bergarbeiterverbände  mit
dem  Minister  Dr.  Sydow  und  seinen  Beiräten,  Oberberghauptmann ­
  von  Velsen  und  Geh.  Oberbergrat  Benhold,  erklärte  der
Minister  zu  den  Klagen  über  unwürdige  Behandlung  von  Arbeitern, ­
  die  zu  tätlicher  Mißhandlung  ausarteten,  daß  es  die
Absicht  der  oberen  Bergbehörde  sei,  den  nachweislich  schuldigen
Beamten  die  Beamtenqualifikation  zu  entziehen.  Wir  wollen
ja  nun  gern  zugeben,  daß  sich  unter  den  Gefangenen  auch  störrige
Elemente  befinden,  die  unter  Umständen  den  Beamten  in  Harnisch ­
  bringen  können.  Es  ist  daher  auch  nicht  unsere  Absicht,
Mitleid  nrit  den  erwähnten  Gefangenen  zu  erwecken,  welches
schließlich  zur  Gefühlsduselei  führt  oder  ausarten  könnte.  In
solchen  Fällen  stehen  aber  den  Beamten  genügend  Disziplinarmittel ­
  zur  Verfügung,  um  die  Gefangenen  gefügig  zu  machen,
ohne  daß  zum  äußersten  Mittel,  zum  Zuschlagen,  die  Zuflucht
genommen  zu  werde»  braucht.
Wir  Deutsche  wollen  doch  in  der  Welt  als  Kulturvolk  dastehen, ­
  wer  sich  aber  an  wehrlosen  Gefangenen  in  der  Weise  vergeht, ­
  wie  oben  geschildert,  der  hat  den  Anspruch  daraus,  ein
Kulturmensch  zu  sein,  verwirkt.
Wir  können  nicht  glauben,  daß  das  Königliche  Oberbergamt
solche  Vorkommnisse  gutheißt  und  ersuchen  daher,  den  Sachverhalt
zu  prüfen,  im  Interesse  der  Menschlichkeit  einzugreifen  und
        <pb n="171" />
        173

Charakteren  vom  Schlage  des  oben  erwähnten  Steigers  das
Handwerk  zu  legen.
Mit  vorzüglicher  Hochachtung!
Ter  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
Nach  uns  gewordenen  Mitteilungen  hat  kurze  Zeit  nach  Einreichung ­
  dieser  Eingabe  der  Kamerad  Zeidler  vom  zuständigen
Bezirkskommando  Nachricht  erhalten,  daß  er  auf  der  zuletzt  beschäftigt ­
  gewesenen  Grube  Grimberg  wieder  in  Arbeit  treten
könne.  Zeidler  ist  jetzt  auf  Grimberg  als  Hauer  beschäftigt.

Telegramm  born  24.  Juni  1916.
Königliches  Oberpräsidium  zu  Münster  in  Westfalen.
Wir  gestatten  uns,  Ew.  Exzellenz  folgendes  zu  unterbreiten:
In  den  Kreisen  des  Regierungsbezirks  Arnsberg  werden
die  neuen  Zusatzmarken  für  Brot  oder  Mehl  für  die  Bergarbeiter
von  den  Werksverwaltungen  ausgegeben.  Im  Stadt-  und  Landkreise ­
  Recklinghausen  hingegen  geben  die  Gemeindeverwaltungen
diese  Zusatzmarken  aus.  Die  Folge  ist,  daß  Bergleute,  die  in
Herne  wohnen  und  auf  Zechen  des  Kreises  Recklinghausen  arbeiten, ­
  überhaupt  keine  Zusatzmarken  erhalten.  Die  Zeche  Recklinghausen ­
  I/II  hat  solchen  Bergleuten  eine  Bescheinigung  ausgestellt. ­
  Die  Stadtverwaltung  Herne  weigert  sich,  darauf  Zusatzmarken ­
  auszugeben,  weil  der  Arbeitsort  die  Marken  ausgeben
müsse.  Die  Arbeiter  werden  hin-  und  hergeschickt,  ohne  zu  ihrem
Recht  zu  kommen,  und  herrscht  darüber  großer  Unwille.  Es
kommt  noch  hinzu,  daß  auch  über  den  Personenkreis,  der  die  Zusatzmarken ­
  erhalten  soll,  keine  einheitliche  Anweisung  besteht.
Während  im  Landkreise  Dortmund  die  Anweisung  gegeben  ist,
daß  von  den  unterirdischen  Bergleuten  40  Prozent  und  von  den
Feuerarbeitern  30  Prozent  die  Zusatzmarken  erhalten,  werden  in
den  übrigen  Kreisen  des  Regierungsbezirks  Arnsberg  und  im
Kreise  Recklinghausen  die  Zusatzmarken  an  sämtliche  unterirdischen ­
  Bergleute  und  an  die  Koks-  und  Feuerarbeiter  ausgegeben.
Wir  bitten  um  schnelle  Abhilfe,  damit  alle  Schwerarbeiter  die
Zusatzmarken  erhalten  und  die  Differenzen  zwischen  den  Orten
der  Kreise  des  Regierungsbezirks  Arnsberg  und  Münster  beseitigt ­
  werden.  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter.
#  -st
        <pb n="172" />
        174

Die  Eingabe  hatte  den  gewünschten  Erfolg,  indem  uns  folgende ­
  Antwort  zuging:
Münster,  den  17.  Juli  1916.
Auf  die  telegraphische  Eingabe  vom  24.  Juni  erwidere  ich  ergebenst,
daß  nunmehr  auch  im  Landkreise  Recklinghausen  die  Bergarbeiter  unter
Tage  und  Fe'uerarbeiter  nach-  Maßgabe  des  Beschäftigungsortes  und
nicht  des  Wohnsitzes  Zusatzbrotmarken  erhalten.  Ebenso  werden  feit
Ende  vorigen  Monats  auch  im  Landkreise  Dortmund  allen  Bergarbeitern ­
  unter  Tage  und  den  Arbeitern  an  Koksöfen  die  Brotzulagen  gewährt. ­
  (Unterschrift  unleserlich.)

Beschwerde  betreffend  Zusatzbrvtmarkcn.
Bochum,  den  26.  Juni  1916.
An  den  Herrn  Landrat  des  Kreises  Hattingen  in  Hattingen.
Bezugnehmend  aus  unsere  telephonische  Unterredung  von
heute  teilen  wir  Ihnen  mit,  daß  in  der  gestern  im  Lokale  des
Herrn  Haarmann  in  Stiepel  stattgefundenen  Belegschaftsversammlung
  der  Zeche  Karl  Friedrich  Erbstolln  folgende  Beschwerden ­
  wegen  der  Zuteilung  der  erhöhten  Zusatzbrotmarken
unserem  Vertreter  vorgetragen  und  um  Abhilfe  gebeten  wurde.
Es  wurde  mitgeteilt,  daß  den  unter  16  Jahre  alten  unterirdisch ­
  beschäftigten  Schleppern  die  erhöhten  Zusatzbrotmarken
mit  dem  Bemerken  verweigert  worden  seien,  daß  sie  noch  zu  jung
wären.
Ferner  wurde  mitgeteilt,  daß  auf  der  Zeche  Karl  Friedrich
Erbstolln  den  Bergarbeitern  wöchentlich  nur  für  2y 2  Pfund  Brot
Brotzusatzmarken  ausgehändigt  worden  wären,  während  auf  anderen ­
  Zechen  Marken  über  3%  Pfund  ausgeteilt  wurden.
Schließlich  wurde  auch  noch  darüber  geklagt,  daß  die  Bergleute, ­
  die  nicht  im  Kreise  Hattingen  wohnen  und  vielfach  bis  zu
ihrer  Arbeitsstelle  sehr  weit  laufen  müssen,  gezwungen  sind,
das  Brot  oder  Mehl  aus  den  Geschäften  des  Kreises  Hattingen
zu  beziehen,  weil  die  Geschäfte  in  den  übrigen  Kreisen  sich  weigern, ­
  solche  Marken  anzunehmen.
Wir  haben  auch  schon  mit  Herrn  Regierungsassessor  Werther
und  Herrn  Stadtrat  Stumpf-Bochum  telephonisch  Rücksprache
genommen  und  ist  uns  von  beiden  Herren  versprochen  worden,
daß  hier  Abhilfe  geschaffen  werden  soll.  Wir  bitten  auch  Sie,
im  Interesse  der  Bergarbeiterfamilien  für  Abhilfe  sorgen  zu
wollen.
Es  zeichnet  hochachtungsvoll  und  ergebenst
Der  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
        <pb n="173" />
        175

Anfrage  betreffs  der  Abkommandierten  zur  Bewachung
Kriegsgefangener.
Bochum,  den  28.  Juni  1916.
An  das  Generalkommando  des  7.  Armeekorps,  Münster.
Hochwohllöbliches  Generalkommando!
Es  ergingen  in  letzter  Zeit  von  zum  Heeresdienst  eingezogenen ­
  Mitgliedern  Anfragen  an  uns,  wie  für  die  zur  Bewachung
von  Kriegsgefangenen  in  der  Grube  Abkommandierten  gesorgt
werde,  wenn  sie  einen  Unfall  erleiden.  Ferner,  wenn  der  Unfall
den  Tod  herbeiführe,  was.  die  Angehörigen  zu  beanspruchen
hätten.
Da  die  zur  Bewachung  kommandierten  Landwehrmänner
oder  Landsturmleute  während  ihrer  Dienstzeit  nicht  der  Unfallversicherung ­
  unterstehen,  so  sind  wir  der  Ansicht,  daß  sowohl  der
in  der  Grube  verunglückte  Wachmann,  eventuell  feine  Hinterbliebenen. ­
  dieselben  Renten  erhalten,  als  wenn  der  Unfall  im
Felde  Passiert  wäre.
Da  uns  bis  jetzt  noch  keine  Entscheidungen  für  solche  Fälle
bekannt  wurden,  erlauben  wir  uns,  das  hochwohllöbliche  Generalkommando ­
  um  Bescheid  zu  ersuchen,  in  welcher  Art  die  Versorgung ­
  gedacht  ist.
Vielleicht  dürften  wir  zugleich  bitten,  uns  mitzuteilen,  ob
der  Wachtdienst  in  der  Grube  ein  befohlener  ist,  oder  ob  dafür
nur  Soldaten  genommen  werden,  die  sich  freiwillig  zur  Wache
unter  Tage  melden.
Um  gefällige  Beantwortung  unserer  Frage  bittend,  zeichnet
mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
Der  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
*  *  *
Am  10.  Juli  lies  folgende  Antwort  ein:
Münster,  den  10.  Juli  1916.
Dem  Vorstande  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands,
Bochum,
wird  auf  das  Schreiben  vom  28.  vor.  Mts.  mitgeteilt,  datz  die  Angelegenheit ­
  betreffend  Versorgung  von  Mannschaften,  die  bei  Bewachung
von  Kriegsgefangenen  in  der  Grube  verunglücken  bezw.  Beschädigungen
erleiden  und  deren  Hinterbliebene,  dem  Kgl.  Kriegsministerium  zur
Entscheidung  unterbreitet  worden  ist.
Nach  Eingang  der  Entscheidung,  die  jedoch  längere  Zeit  in  Anspruch
nehmen  wird,  erfolgt  weitere  Mitteilung.
Von  seiten  des  stellvertretenden  Generalkommandos
I.  A.:  Springborn,  Oberstleutnant.
        <pb n="174" />
        /

Bochum,  den  4.  Juli  1916.
An  den  Vorstand  des  Kriegsernährungsamtes,  z.  Händen  des
Herrn  Präsidenten  von  Batocki,  Exzellenz,  Berlin.
Der  ergebenst  unterzeichnete  Vorstand  des  Verbandes  der
Bergarbeiter  Deutschlands  gestattet  sich,  Eurer  Exzellenz  folgendes ­
  zu  unterbreiten:
Die  jetzt  kürzlich  den  Schwerarbeitern  gewährte  erhöhte
Brotration  hat  unter  den  Bergarbeitern  zweifellos  Befriedigung
hervorgerufen.  Leider  läßt  die  möglichst  gleichmäßige  Verteilung ­
  aber  noch  zu  wünschen  übrig.  So  wurden  am  23.  und  24.
Juni  von  mehreren  Mitgliedschaften  unseres  Verbandes  Beschwerden ­
  unterbreitet  und  sahen  wir  uns  veranlaßt,  uns  an  die
Herren  Landräte  der  Kreise  Bochum,  Dortmund  und  Recklinghausen, ­
  sowie  an  die  Stadtverwaltung  in  Herne  zu  wenden.
Die  Bergleute  beschwerten  sich  zunächst  darüber,  daß  die  ihnen
überwiesenen  Mengen  nicht  gleichmäßig  verteilt  wurden.  Während ­
  im  Stadt-  und  Landkreis  Bochum,  in  der  Stadt  Herne  Und
im  Landkreis  Recklinghausen  alle  unterirdisch  beschäftigten  Bergarbeiter, ­
  sowie  die  Koks-  und  Feuerarbeiter  die  neuen  Zusatzbrotkarten ­
  von  280  Granim  Brot  pro  Tag  erhielten,  bekamen
im  Landkreise  Dortmund  nur  40  Prozent  der  unterirdischen
Bergarbeiter  und  30  Prozent  der  Feuerarbeiter  die  neuen  Zusatzbrotkarten. ­


Wir  wandten  uns  am  24.  Juni  in  einer  telegraphischen  Beschwerde ­
  an  das  Königliche  Oberpräsidium  der  Provinz  Westfalen
und  baten  um  Abhilfe.  Anscheinend  ist  aber  noch  keine  Aenderrmg
  eingetreten,  denn  wir  erhalten  heute  die  Mitteilung,  daß
aus  den  Zechen  Adolf  von  Hansemann  in  Mengede,  Westhausen
in  Westhausen  und  Teutoburgia  in  Börnig-Holthausen  (alle  drei
Zechen  liegen  im  Landkreise  Dortmund)  die  Verteilung  der  Zusatz-Brotkarten ­
  sehr  verschieden  ist.  Während  die  Zeche  Adolf
von  Hausemann  den  Bergleuten  wöchentlich  nur  drei  Zusatzbrotkarten ­
  von  je  260  Gramm  Brot  gibt,  erhalten  die  Bergleute
der  Zeche  Westhausen  wöchentlich  sechs  Brotkarten  von  je  260  Gr.
Von  der  Zeche  Teutoburgia  wird  hingegen  berichtet,  daß  zunächst ­
  nur  solche  unterirdisch  beschäftigte  Bergleute,  die  verheiratet ­
  sind  und  drei  Kinder  haben,  Zusatzbrotkarten  erhielten.
Vom  26.  Juni  ab  haben  dann  alle  unterirdisch  beschäftigten  verheirateten ­
  Bergleute,  die  Kinder  haben,  die  Zusatzbrotkarten  erhalten. ­
  Die  verheirateten  kinderlosen  und  die  ledigen  Bergleute ­
  gingen  also  leer  aus.  Auf  erfolgte  Beschwerde  wurde  den
Bergleuten  gesagt,  daß  der  Arbeiterausschuß  den  Verteilungsplan ­
  gutgeheißen  habe.
        <pb n="175" />
        177

Vi

Auch  über  die  Art  der  Verteilung  liegen  Beschwerden  vor.
Während  im  Regierungsbezirk  Arnsberg  die  Verteilung  durch
die  Werksverwaltungen  erfolgt,  geschieht  die  Verteilung  im
Stadt-  und  Landkreise  Recklinghausen  durch  die  Gemeindeverwaltungen. ­
  Die  Folge  ist,  daß  Bergleute,  die  im  Regierungsbezirk ­
  Arnsberg  wohnen  und  im  Stadt-  und  Landkreise  Recklinghausen ­
  arbeiten,  allerhand  Laufereien  haben,  bevor  sie  die
ihnen  zustehenden  Brot-  oder  Mehlmengen  erhalten.
Zweifellos  wäre  es  besser  gewesen,  wenn  die  Verteilungsweise ­
  einheitlich  geregelt  worden  wäre.
Es  bedarf  wohl  keines  Hinweises,  daß  die  Bergleute  die
ihnen  zugedachten  Brot-  oder  Mehlmengen  zur  Aufrechterhaltung
ihrer  Arbeitskräfte  dringend  bedürfen  und  bitten  wir  Eure  Exzellenz ­
  für  eine  einheitliche  Regelung  sowohl  der  Art  der  Verteilung, ­
  wie  auch  der  auf  den  Kopf  und  pro  Tag  fallenden  Menge
Sorge  zu  tragen.
Hochachtungsvoll  ergebenst
Der  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.

Streik  ans  Neu-Cöln.
Telegramm  vom  7.  Juli  1916.
Kriegsernährungsamt  Berlin.
Auf  der  Zeche  Neueöln  in  Essenborbeck  ist  heute  früh  Belegschaft ­
  größtenteils,  weil  es  an  Lebensmitteln  fehlte,  in  den
Streik  getreten.  Die  kürzlich  bewilligten  Brotzusatzmengen
waren  noch  nicht  ausgegeben.  Auch  auf  anderen  Zechen  fehlt  es
in  dieser  Beziehung  sehr.  Wir  bitten  dringend,  sofort  eine  einheitliche ­
  Anweisung  über  Art  der  Verteilung  und  Personenkreis
sowie  pro  Tag  und  Kopf  entfallende  Menge  zu  erlassen.  Da  es
überall  an  Kartoffeln  fehlt,  so  ist  bei  dieser  mangelhaften  Verteilung ­
  die  Unzufriedenheit  unter  den  Bergleuten  am  Wachsen.
Schnelle  Abhilfe  tut  not.
Vorstand  des  Bergarbeiter-Verbandes.
Hs  Hs  Hs
Es  wurde  Abhilfe  geschaffen.
        <pb n="176" />
        178

Beschwerde  wegen  der  unzureichenden  Verteilung  von  Lebensmitteln ­
  in  Triebei.
Bochum,  den  7.  Juli  1916.
An  Sc.  Exzellenz,  Herrn  von  Batocki  in  Berlin.
Ew.  Exzellenz!
Unterzeichneter  erlaubt  sich,  Ew.  Exzellenz  die  Abschrift  eines
Schreibens  zu  überreichen,  das  uns  von  unserem  Bezirksleiter  des
Senstenberger  Gebiets  zuging.  Aus  diesem  Schriftstück  ist  zu
ersehen,  wie  die  Verteilung  der  Nahrungsmittel  in  Triebel,  wo
viele  Bergarbeiter  der  Grube  Hoffnung  wohnen,  vorgenommen
wird.  Da  wir  annehmen,  daß  Ew.  Exzellenz  zur  Information
gerne  Kenntnis  von  dem  Schreiben  nehmen  und  auf  Beseitigung
der  gerügten  Mißstände  drängen  werden,  hielten  wir  die  direkte
Zusendung  der  Beschwerdeschrift  für  angebracht,  da  die  Bergarbeiter ­
  Triebeis  der  Ansicht  sind,  daß  ein  Vorgehen  bei  deni
Herrn  Landrat  zwecklos  sei.
Die  Beschwerdeschrift,  die  zugleich  Bericht  über  eine  am  30.
Juni  d.  I.  stattgefundene  Belegschaftsversammlung  enthält,  hat
folgenden  Wortlaut:
„In  der  Belegschaftsversammlung,  die  am  30.  Juni  in
Triebel  stattfand,  wurden  betreffend  der  Lebensmittelfragen
folgende  Beschwerden  vorgebracht:
l.  Brotversorgung.  Schon  im  März  1915  machte  die  Ortsverwaltung ­
  der  dortigen  Zahlstelle  an  den  Königlichen  Landrak
zu  Sorau  eine  Eingabe  um  mehr  Brot,  da  die  dortigen  Bergarbeiter ­
  die  Zusatzration,  die  anderen  Schwerarbeitern  gewährt
wird,  nicht  erhielten.  Der  Landrat  lehnte  ab.  Der  Kamerad
Haupt  ersuchte  den  Landrat,  die  Eingabe  dem  Regierungs-Präsidenten
  zu  unterbreiten.  Tie  Antwort  dos  Regierungspräsidenten ­
  war  ebenfalls  ablehnend  und  ging  dahin:
Die  Eingabe  ist  nur  von  17  Arbeitern  unterschrieben.
Nach  den  getroffenen  Ermittelungen  sind  in  der  Gegend  um  Triebel
200  Bergarbeiter  beschäftigt  und  sind  mithin  183  mit  der  Ration  zufrieden, ­
  da  kann  auf  die  17  keine  Rücksicht  genommen  werden,  .  .  .  ."
Tie  Leute  bekamen  also  anfangs  4  Pfund  und  dann  3f^
Pfund  Brot.  Erst  nach  wiederholten  Eingaben  ist  im  Mürz  1916
eine  kleine  Zulage  gegeben  worden.  Jetzt  bekommen  die  Leute
seit  Mürz  1916  1900  Gramm  Brot  und  360  Gramm  Zusatz  die
Woche.  Die  Zusatzmarken  werden  nicht  mit  den  Brotmarken
ausgegeben.  Tann  sind  dieselben  immer  noch  nicht  da  und  die
Leute  müssen  eine  bis  zwei  Wochen  warten.  Da  auf  zurückliegende ­
  Wochen  der  Zusatz  nicht  gegeben  wird,  so  verlieren  sie
für  die  Wochen,  die  sie  warten  muhten,  den  Zusatz.  In  Jockdorsi
        <pb n="177" />
        170

einer  Gemeinde  bei  Triebei,  sind  sechs  Wochen  überhaupt  keine
gegeben  worden.  Erst  auf  energische  Beschwerde  gab  es  dann
den  Zusatz.  Den  neuen,  durch  das  Ernährungsamt  zugesagten
Zusatz  bekommen  die  Bergarbeiter  von  Triebe!  und  Umgegend
noch  nicht.  In  Triebe!  und  Umgegend  sind  viele  Bergarbeiter,
die  zugleich  kleine  Landwirte  sind.  Sie  haben  eine  oder  zwei
Kühe  und  etwas  Ackerland,  sind  also  Selbstverbraucher.  Diesen
Bergarbeitern  wird  der  Zusatz  verweigert.  Sie  dürfen  für  sich
selbst  also  nicht  niehr  verbrauchen  und  sind  deshalb  geschädigt.
2.  Butter  und  Fette.  Die  Stadt  Triebe!  sorgt  nicht  genügend ­
  für  Butter  und  Fettwaren.  Die  Einwohner  von  Triebe!
-  auch  die  Bergarbeiter  bekommen  nicht  mehr  —  sollen  pro
Woche  und  Kopf  100  Gramm  Fett  erhalten.  Sie  bekommen
diese  Ration  aber  nicht.  Im  März  1916  hat  es  zum  erstenmale
einmal  100  Gramm  Butter  gegeben  pro  Kopf,  im  April  100  Gr.
Schmalz  und  im  Juni  zwei  Wochen  hintereinander  100  Gramm
Speck.  Sonst  nichts.  Wie  ich  jetzt  dort  war,  ist  Margarine
ausgegeben  worden.  Die  Ausgabe  ist  aber  den  Bergarbeiterfamilien ­
  nicht  bekannt  gegeben  worden,  diese  wußten  deshalb
nichts  davon  und  nur  eine  Bergarbeiterfrau,  die  zufällig  in  den
Laden  kam,  hatte  das  Glück,  noch  etwas  zu  bekommen.
Noch  schlechter  sind  die  Bergarbeiter  der  umliegenden  Orte
daran,  die  nicht  eine  kleine  Wirtschaft  haben.  Diese  bekommen
gar  nichts.  In  Triebei,  wo  die  Geschäfte  sind,  erhalten  sie  nichts,
weil  sie  nicht  aus  Triebe!  sind,  und  die  Gemeinden  selbst  besorgen ­
  auch  nichts.  Bei  den  Bauern  ist  auch  nichts  gu,  kaufen,  da
diese  lieber  an  unbekannte  fremde  Personen  verkaufen,  die
höhere  Preise  zahlen.  Kommt  man  hin,  dann  heißt  es:  „Ich
habe  selbst  nichts,  zwei  Kühe  sollen  noch  kalben  und  die  andere
gibt  nicht  viel  Milch,  das  brauch  ich  alles  für  mich."
3.  Fleischversorgung.  Anfang  April  1916  gab  es  drei
Wochen  lang  gar  kein  Fleisch.  Dann  sollte  Rationierung  eintreten. ­
  Die  Person  sollte  pro  Woche  ein  Pfund  bekommen,  aber
jede  Familie  nicht  mehr  als  vier  Pfund.  Dieses  Quantum  bekommen ­
  die  Leute  aber  nicht.  Rindfleisch  gibt  es  ja  jetzt,  aber
Schweinefleisch  können  die  Bergarbeiter  nicht  bekommen,  was
gerade  beim  Bergarbeiter,  da  es  etwas  fetter  ist,  ein  Bedürfnis
ist.  Das  Schweinefleisch  wird  wer  weiß  wohin  verkauft.
Schlachter  Handke  gab  nur  Schweinefleisch  auf  Bestellung,
Schlachter  Heinze  desgleichen,  Schlachter  Winkler  durch  den
Hauseingang  bei  verschlossenem  Laden.
Der  Vertrauensmann  machte  eine  Beschwerde.  Es  soll  nun
ein  halbes  Pfund  jede  Woche  geben.  Die  Arbeiter  erhalten  es
aber  nicht.  Beim  Schlachter  Beier  lag  in  der  Woche  vom  22.  bis
29.  April  noch  fettes  Schweinefleisch  unter  dem  Ladentisch.  Die
12»
        <pb n="178" />
        180

Frau  unseres  Kameraden  Fiebiger  bekam  nichts.  Im  Laden
von  Winkler  wurde  Schweinefleisch  in  2  und  3  Pfund  abgegeben.
Die  Frau  unseres  Vertrauensmannes  ließ  man  stehen;  sie  bekam
nichts,  weil  alles  schon  bestellt  sei.  Nun  soll  es  ein  halbes  Pfund
geben,  wie  ich  schon  oben  mitteilte.  Die  Arbeiterfrauen^  und
namentlich  jene,  die  arbeiten  müssen,  bekommen  nichts.  Schon
um  8  Uhr  früh  ist  das  Fleisch  angeblich  alle  verkauft.
Nach  der  Auskunft  des  Magistrats  bekommen  die  Schlachter
fünf  Zentner  Schweinefleisch  pro  Woche  zum  Verkauf.  Davon
könnten  1000  Haushaltungen  befriedigt  werden.  So  viele  sind
aber  in  Triebe!  nicht  vorhanden,  da  doch  auch  Selbstverbrancher
vorhanden  sind.  In  der  Zeit  von  7  bis  8  Uhr  lassen  sich  die
Kunden  aber  nicht  abfertigen.  Dann  ist  der  Umstand  vorhanden,
daß  viele  Arbeiterfamilien  nichts  bekommen.  Wo  bleibt  das
Fleisch?  Das  ist  die  Frage,  die  die  Arbeiter  stellen.
4.  Schweineschlachtungen.  Or.  Rüdlin  in  Triebel  hat  vom
November  bis  April  vier  Schweine  geschlachtet.  Das  vierte
Schwein  hat  er  noch  geschlachtet,  als  die  Hausschlachtungen  schon
verboten  waren.  Der  Magistrat  versprach  dem  Vertrauensmann
Haupt,  das  vierte  Schwein  wegzuholen,  zu  dem  man  versehentlich ­
  die  Genehmigung  gegeben  halle.  Das  Fleisch  soll  aber  schon
verzehrt  gewesen  sein.
Rechtsanwalt  Sachtleben  schlachtete  drei  Schweine  in  der
Zeit  von  November  bis  März.
Viehhändler  Nietschke  schlachtete  acht  Schweine  nach  Mitteilung ­
  des  Fleischbeschauers  im  Winter  1915/16.
Berginspek^or  Kindling  in  Kemnitz  schlachtete  von  Weihnachten ­
  bis  Frühjahr  6  Schweine.  Drei  ganz  kurz  hintereinander. ­
  Er  fuhr  tagelang  rum  und  kaufte  Schweine  auf.  Das
Fleisch  ist  an  befreundete  Familien  nach  Berlin  gegangen.
Buchhalter  Wagner  schlachtete  7  Schweine.  Das  Fleisch
ging  auch  an  Bekannte  von  ihm  nach  auswärts.  Dieser  soll  16
geschlachtet  haben,  aber  von  7  konnte  nur  bestimmt  behauptet
werden.
Beim  Hausschlachter  Urbains  in  Kemnitz  sind  an  einem
Sonntag  zwei  Schweine  geschlachtet  worden,  die  für  den  Spinner ­
  eibesitzer  Benack  in  Forst  bestimmt  waren.
Soweit  der  Bericht  über  die  vorgebrachten  Klagen  in  der
Beschwerdeschrift.
Dabei  laufen  aber  fortwährend  ähnliche  Klagen  von  Triebel
ein.  So  richtete  der  Bergarbeiter  Emil  Haupt  in  Triebel  eine
Beschwerde  an  den  Magistrat,  in  der  er  davon  Mitteilung  machte,
daß  der  Landprediger  Buder  von  Triebel  Kinder,  die  vom  Lande
zum  Unterricht  kamen,  ersuchte,  ihre  Eltern  aufzufordern,  daß
sie  ihm  für  seinen  Haushalt  jede  Woche  drei  Pfund  Butter
        <pb n="179" />
        181

bringen  sollten  (Der  Haushalt  besteht  aus  zwei  Personen).  Der
Magistrat  antwortete  auf  die  Beschwerde,  daß  betreffend  des
Butterverbrauchs  vom  Kreis  Sorau  noch  keine  Verordnungen
getroffen  seien,  deshalb  ein  Eingreifen  nicht  möglich  sei,  obwohl
das  Vorgehen  des  Predigers  nicht  schön  zu  nennen  wäre.
Unterzeichneter  möchte  dazu  noch  bemerken,  daß  in  Triebe!
viele  Bergarbeiter  weite  Wege  nach  Hause  zu  machen  haben  und
eine  zehnstündige  Arbeitszeit  herrscht.  Dabei  werden  zahlreiche
Ueberstunden  verfahren  und  wäre  deshalb  eine  reichhaltigere
Ernährung  nötig,  besonders  müßte  es  den  Leuten  möglich  sein,
etwas  mehr  Fettstoffe  zu  erhalten.  Wir  bekamen  neun  Lohnzettel
  eines  tüchtigen  Hauers  zugesandt,  der  in  neun  Wochen  740
Stunden  arbeitete,  also  im  Durchschnitt  pro  Woche  82,2  Stunden,
das  sind  22,2  Stunden  mehr  wie  in  gewöhnlicher  Zeit.
Bei  Mangel  an  billigem  Fettstoff  und  nicht  genügender  Brotnahrung ­
  tritt  bei  solcher  Arbeitsleistung  eine  baldige  Körperermattung ­
  und  Krankheit  ein.  Beträgt  doch  der  Lohn  dieses
Hauers  —  und  der  seiner  Kameraden  ist  nicht  besser,  sondern
noch  geringer  —  42,3  Pf.  pro  Stunde.
In  der  Hoffnung,  daß  Ew.  Erzellenz  dahin  Anweisung  gibt,
daß  auch  in  Triebei,  ebenso  wie  dies  in  anderen  Teilen  Deutschlands ­
  geschah,  die  Brot-  und  Fettversorgung  für  die  Bergarbeiter
besser  gereglt  wird,  zeichnet
mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
(Unterschrift.)
*  *  *
Die  Eingabe  hatte  den  Erfolg,  daß  Aenderung  geschaffen
wurde.

Bochum,  den  13.  Juli  1916.
An  Se.  Exzellenz  Herrn  von  Batocki,  Berlin.
Bezugnehmend  auf  unsere  Eingabe  vom  7.  Juli  cr.  betreffs
Versorgung  der  Bergarbeiter  der  Grube  Hoffnung  in  Triebel
erlauben  wir  uns,  Ihnen  die  Abschrift  eines  Briefes,  den  wir
unterm  10.  d.  Mts.  von  unserem  Vertrauensmann  in  Triebel
erhielten,  zuzusenden.  Wir  bitten,  bei  Erledigung  unserer  Eingabe ­
  die  in  dem  Briefe  gemachten  Angaben  mit  zu  benutzen.
Triebel  (Lausitz),  den  10.  Juli  1916.
Herrn  Hermann  Sachse,  Reichstagsabgeordneter,  Bochum.
Werter  Kamerad!  In  der  Brotversorgunasfrage  teile  ich  Dir
mit,  daß  uns  die  250  Gramm  Zulage  für  Schwerarbeiter,  die  wir
bisher  erhalten,  seit  dieser  Woche  nicht  mehr  gewährt  werden.
Aus  dem  Schreiben  ist  zu  ersehen,  daß  den  dortigen  Bergarbeitern ­
  die  bisherige  Brotzulage  entzogen  wurde.  Eilige
        <pb n="180" />
        182

Hilfe  tut  not  und  ersuchen  wir,  die  dazu  nötigen  Unordnungen
treffen  zu  wollen.  Hochachtungsvoll!  usw.

Schilderung  von  Mißstände».
Bochum,  den  10.  Juli  1916.
Herrn  Oberleutnant  Meineke,  Münster.
Sehr  geehrter  Herr  Oberleutnant!
Bezugnehmend  auf  unsere  gestrige  Unterredung  in  Düsseldcrf
  gestatte  ich  mir,  Ihnen  nachstehend  die  Beschwerden  der
Bergarbeiter  über  die  Verteilung  der  Zusatzmengen  an  Brot,
Mehl,  Fleisch  usw.  zu  unterbreiten.
Vorweg  möchte  ich  bemerken,  daß  es  mir  gestern  bei  der
Kürze  der  Zeit  selbstverständlich  nicht  möglich  war,  alle  Beschwerden ­
  vorzutragen.  Es  kam  mir  zunächst  auch  nur  daraus
an,  zu  zeigen,  wo  noch  Mängel  bestehen,  und  auf  die  Gefahren
hinzuweisen,  die  dem  heimischen  Bergbau  und  auch  der  Landesverteidigung ­
  entstehen,  wenn  nicht  baldigst  eine  einheitliche  Regelung ­
  getroffen  wird.  Nicht  der  Kritik  halber,  sondern  um
den  berechtigten  Beschwerden  der  Bergarbeiter  Ausdruck  zu  geben,
waren  meine  Ausführungen  gemacht.  Es  ist  den  Bergarbeitern
wohl  bekannt,  daß  die  Lebensmittel  knapp  sind  und  daß  es  heißt,
sich  einzurichten.
Die  hauptsächlichen  Beschwerden  richten  sich  deshalb  auch
gegen  die  ungleichmäßige  Verteilung.  Es  scheint  nun,  als  ob
die  Eingaben,  die  unser  Verbandsvorstand  in  dieser  Angelegenheit ­
  in  der  letzten  Zeit  an  das  Oberpräsidium  der  Provinz  Westfalen, ­
  sowie  an  das  Königliche  Landratsamt  in  Hattingen  und
an  das  Kriegsernährungsamt  gerichtet  hat,  und  von  denen  ich
Abschriften  beifüge,  bereits  etwas  Abhilfe  gebracht  haben.  Wenigstens ­
  muß  ich  dies  aus  Mitteilungen  entnehmen,  die  mir
sowohl  gestern  von  Konferenzteilnehmern,  wie  auch  heute  von
unseren  Bezirksleitern  und  Vertrauensleuten  gemacht  wurden.
Die  Beschwerden  der  Bergleute  lassen  sich  in  der  Hauptsache ­
  in  sechs  Punkte  zusammenfassen,  die  ich  nachstehend  einzeln ­
  aufführe:
1.  Beginn  der  Verteilung.  Am  24.  Juni  d.  erhielt  unser
erster  Vorsitzender,  Herr  Reichstagsabgeordneter  Sachse,  voin
Kriegsernährungsamt  die  Mitteilung,  daß  der  Mehlverteilungsstello
  in  Dortmund  im  Juni  folgende  Mehlmengen  überwiesen
wären:
a)  Zur  Erhöhung  der  Brotrationen  für  die  Bergarbeiter  unter
Tage  die  monatliche  Menge  von  3760  Doppelzentner,
bi  Für  die  einmalige  Zulage  zur  Erhöhung  der  Brotrationen
der  schwerarbeitenden  Bevölkerung  19  836  Doppelzentner.
        <pb n="181" />
        183

r)  Aus  Anlaß  der  Kartoffelknappheit  zur  Gewährung  einertäglichen
  Zulage  bis  zu  100  Gramm  pro  Kopf  der  minderbemittelten ­
  Bevölkerung  20  000  Doppelzentner,
ä)  Zur  Gewährung  einer  weiteren  Zulage  von  200  Gramm
pro  Kopf  und  Tag  für  die  Bergarbeiter  unter  Tage  und
die  Feuerarbeiter  in  der  Hüttenindustrie  12  000  Doppelztr.
Aus  dieser  Mitteilung  mutzten  wir  schließen,  daß  die  Verteilung ­
  schon  begonnen  habe.  Wir  haben  denn  auch  angenommen,
daß  die  Angelegenheit  einheitlich  für  das  ganze  Industriegebiet
geregelt  sei.  Leider  traf  unsere  Annahme  nicht  zu,  denn  während
in  den  Regierungsbezirken  Arnsberg  und  Münster  die  Zusatzmengen ­
  schon  seit  dem  22.  Juni  ausgegeben  werden,  ist  die  Ausgabe ­
  ini  Regierungsbezirk  Düsseldorf  noch  nicht  einheitlich  erfolgt. ­
  Wohl  ist  auf  den  dem  Essener  Bergwerksverein  König
Wilhelm  angehörenden  Zechen  Christian  Lewin,  Neu-Cöln  und
Wolfsbank,  sowie  auf  der  Zeche  Salzer  Neuack  die  Ausgabe  der
Zusatzbrotkarten  am  letzten  Samstag  erfolgt.  Von  den  übrigen
Zechen  ist  bisher  aber  noch  nichts  geschehen.  Vom  Königlichen
Landratsamt  in  Essen  wurde  unserer  Bezirksleitung  in  Essen
jedoch  heute  auf  Anfrage  mitgeteilt,  daß  die  Ausgabe  heute  oder
morgen  erfolgen  würde.
Es  ist  leicht  begreiflich  daß  durch  einen  solchen  ungleichmäßigen ­
  Beginn  Unzufriedenheit  hervorgerufen  wird.  .
2.  Verteilung  der  Zusatzmengen  bezw.  Karten  durch  die
Werks-  oder  Gemeindeverwaltungen.  In  der  Konferenz,  die  die
Vertreter  der  vier  gewerkschaftlichen  Bergarbeiterverbände  am
31.  Mai  d.  I.  mit  dem  Stellvertreter  des  Herrn  Reichskanzlers,
Herrn  Staatssekretär  I)r.  Helfferich,  und  dem  Vorstand  des
Kriegsernährungsanites  hatten,  ist  unsererseits  der  Wunsch  geäußert ­
  worden,  daß  die  Verteilung  der  Zusatzmengen  bezw.'
Karten  durch  die  Gemeindeverwaltungen  erfolgen  möge.  Gegen
diesen  Vorschlag  bestanden  im  Kriegsernährungsamt  von  vornherein ­
  Bedenken.  Anscheinend  ist  denn  auch  keine  einheitliche
Anweisung  erfolgt  und  ist  den  einzelnen  Kreisen  die  Art  der
Verteilung  überlassen  worden.  Die  Folge  ist,  daß  der  Stadtund
  Landkreis  Recklinghausen  die  Verteilung  durch  die  Gemeinden ­
  vornehmen  läßt,  während  im  Regierungsbezirk  Arnsberg ­
  die  Werksverwaltungen  dieses  besorgen.  Auch  im  Essener
und  Oberhausener  Bezirk  soll  die  Verteilung  auf  den  Arbeitsstätten ­
  erfolgen.  Durch  diese  verschiedene  Verteilungsweise  ist
nun  die  Tatsache  zu  verzeichnen,  daß  Bergleute,  die  z.  B.  in
Herne  wohnen  und  in  Recklinghausen  arbeiten,  überhaupt  keine
Zusahkarten  erhalten  können.
Am  24.  Juni  habe  ich  die  Beschwerden  sowohl  der  Stadtverwaltung ­
  in  Herne,  wie  auch  dem  Herrn  Landrat  Bürgers  in
        <pb n="182" />
        184

Recklinghausen  telephonisch  unterbreitet.  Auch  haben  wir  uns
an  diesem  Tage  telegraphisch  an  das  Königliche  Oberpräsidium
der  Provinz  Westfalen  gewandt.  Ob  inzwischen  eine  Aenderung
eingetreten  ist,  konnte  ich  nicht  in  Erfahrung  bringen.
3.  Gültigkeit  der  Brotkarten.  Die  Bergleute  wohnen  naturgemäß ­
  nicht  immer  in  den  Kreisen,  wo  sie  arbeiten.  Die  Folge
ist,  daß  z.  B.  Bergleute,  die  in  Bochum  wohnen  und  auf  der  Zeche
Hannibal  in  Eickel  arbeiten,  ihre  Zusatzbrotkarten,  die  für  den
Landkreis  Gelsenkirchen  lauten,  hier  in  Bochum  nicht  los  werden
können.  Sie  sind  gezwungen,  das  Brot  oder  Mehl  aus  dem
Kreise  Gelsenkirchen  zu  holen.  Ist  es  schon  an  und  für  sich  unter
den  heutigen  Verhältnissen  beschwerlich,  die  Lebensmittel  einzuholen, ­
  so  werden  durch  diese  Nichtgültigkeit  der  Brotkarten  in
anderen  Kreisen  den  Arbeiterfrauen  noch  mehr  unnötige  Wege
gemacht.  Hier  könnte  doch  sehr  gut  dadurch  Abhilfe  geschaffen
werden,  daß  entweder  die  Bäckereien  und  Brothandlungen  angewiesen ­
  werden,  sämtliche  Brotkarten  einzulösen,  oder  es  müßte
eine  Einheitskarte  eingeführt  werden.  Der  jetzige  Zustand  ist
jedenfalls  unhaltbar  und  kann  nicht  zur  Beruhigung  der  Bevölkerung ­
  dienen.
4.  Wer  ist  Schwerarbeiter  und  erhält  die  Zusatzmengen?
Ueber  diesen  Punkt  sind  die  meisten  Beschwerden  eingelaufen.
Während  in  allen  anderen  Kreisen  und  Städten  in  Westfalen,  wie
mir  auf  meine  telephonische  Anfrage  am  24.  Juni  erklärt  wurde,
sämtliche  unterirdischen  Bergleute,  sowie  die  Koks-  und  Feuerarbeiter ­
  die  Zusatzmengen  erhielten,  wurde  mir  vom  Landratsamt ­
  Dortmund  gesagt,  daß  die  Verfügung  laute,  daß  40  Prozent
der  Bergleute  und  30  Prozent  der  Feuerarbeiter  in  Frage  kämen.
Am  2.  Juli  wurde  uns  dann  von  Sodingen  im  Landkreise  Dortmund ­
  mitgeteilt,  daß  auf  der  Zeche  Teutoburgia  zunächst  nur
die  verheirateten  Bergleute,  die  drei  Kinder  haben,  Zusatzkarten
erhalten  hätten.  Am  26.  Juni  sei  dieses  dahin  geändert  worden,
daß  allen  verheirateten  Bergleuten  die  Zusatzkarten  zugewiesen
wurden.  Diese  Beschwerden  sind  anscheinend  jetzt  auch  behoben,
denn  ich  habe  heute  durch  telephonische  Anfrage  festgestellt,  daß
jetzt  alle  Bergleute  berücksichtigt  werden.
o.  Ungleiche  Verteilung  pro  Tag  und  Kopf.  Auch  zu  diesem
Punkte  liegen  allerhand  Beschwerden  vor.  So  wurde  mitgeteilt,
daß  auf  den  Zechen  Germania  I/IV,  1I/IIT,  Zollern  l/II  und  Westhansen ­
  pro  Woche  6  Karten  zu  je  25,0  Gramm  Brot  ausgegeben
würden,  dagegen  erhalten  die  Bergleute  auf  Adolf  von  Hansemann
  nur  drei  Karten  zu  je  25,0  Gramm  die  Woche.  Diese  Zechen
liegen  alle  im  Landkreise  Dortmund.  In  den  Kreisen  Bochum,
Gelsenkirchen  und  Recklinghausen,  sowie  in  den  Städten  Bochum,
Gelsenkirchen  und  Herne  gibt  es  wöchentlich  3ff&amp;gt;  Pfund  Brot  als
        <pb n="183" />
        185

Zusatz.  Aus  dem  Essener  Bezirk  wird  hingegen  gemeldet,  daß
es  dort  wöchentlich  nur  2  Pfund  gibt.  Auf  einzelnen  Zechen  des
GladbeckerBezirks  soll  die  früher  gewährteZusatzmenge  von  einem
Pfund  die  Woche  jetzt  mit  aufzeichnet  werden,  so  daß  die  Bergleute ­
  nur  2tz-&amp;gt;  Pfund  die  Woche  bekommen.  (Die  Namen  der
Zechen  konnte  ich  leider  noch  nicht  erfahren.)  Auch  in  diesem
Punkte  läßt  die  Einheitlichkeit  sehr  zu  wünschen  übrig.
6.  Verteilung  von  Lebensmitteln  durch  die  Werkvereine.
Großer  Unwille  besteht  unter  der  großen  Mehrzahl  der  Bergarbeiterschaft ­
  auch  darüber,  daß  ihre  Frauen  oft  stundenlang  vor
den  Geschäften  stehen  müssen,  um  die  notwendigen  Lebensmittel
zu  erhalten,  sehr  oft  vergeblich  warten  und  mit  leeren  Taschen
oder  Körben  fortgehen  müssen,  während  die  Werkvereine  in  der
Lage  sind,  auf  den  Zechen  an  ihre  Mitglieder  Speck,  Fett,  Margarine, ­
  Hülsenfrüchte  usw.  abzugeben.  Die  Bergleute  fragen  sich
wohl  nicht  mit  Unrecht,  wie  ist  es  den  Werkvereinen  möglich,,
solche  Waren  auszugeben,  wenn  solche  in  den  Lebensmittel-Verkaufsstellen
  der  Gemeinden  vielfach  entweder  gar  nicht  oder
doch  nur  in  sehr  beschränktem  Maße  zu  haben  sind.  Der  Streik
eines  Teils  der  Belegschaft  der  Zeche  Neu-Cöln  am  Freitag,  den
1.  d.  Mts.,  ist  zum  Teil  mit  auf  diese  Tatsache  zurückzuführen
und  ist  dieses  in  einer  am  gestrigen  Sonntag  stattgefundenen
Belegschaftsversammlung  zuni  Ausdruck  gekommen.  Die  Bergleute ­
  wissen,  daß  es  mit  den  Lebensmitteln  knapp  bestellt  ist,  sie
wissen,  daß  sie  sich  einschränken  müssen.  Ihr  Unwille  richtet  sich
gegen  jede  Bevorzugung.  Es  dürfte  ratsam  sein,  jede  Verteilung
von  Lebensmitteln  an  einzelne  Gruppen  der  Arbeiter  zu  unterlassen. ­
  Was  vorhandeü  ist,  soll  gleichmäßig  an  alle  Bergleute
verteilt  werden.
W  S-Schließlich
  will  ich  noch  mitteilen,  daß  auch  die  Verteilung
von  Speck,  Margarine  und  Fleischwaren  noch  sehr  zu  wünschen
übrig  läßt.  So  wird  aus  deni  Landkreise  Recklinghausen  gemeldet, ­
  daß  aus  den  fiskalischen  Zechen  sowie  den  Moltke-  und  Nordsternschächten
  wiederholt  Fleischwaren  an  die  Bergleute  verteilt
wurden,  während  auf  Bismarck  VII  vill  nur  einmal  Plock-  und
Mettwurst  zur  Verteilung  gelangte.  Auf  den  übrigen  Bismarckschächten ­
  und  den  Hugoschächten  ist  noch  nichts  verteilt  worden.
Da  inzwischen  vom  Kriegsernährungsamt  einheitliche  Sätze  festgesetzt ­
  worden  sind,  so  darf  man  wohl  annehmen,  daß  bald  nach
einheitlichen  Grundsätzen  verfahren  wird.
Es  zeichnet  hochachtungsvoll  ergebenst!
(Unterschrift.)
        <pb n="184" />
        186

Abschrift.  Münster  i.  W„  den  12.  Juli  1916.
An  Herrn  Fr.  Husem,  an  n,  II.  Vorsitzender  des  Verbandes
der  Bergarbeiter  Deutschlands,  Bochum.
Sehr  geehrter  Herr!
Für  die  gefälligen  Mitteilungen  vom  19.  Juli  d.  I.  spreche  ich
meinen  Dank  aus  und  teile  Ihnen  ergebenst  mit,  daß  eine  Prüfung  der
vorgebrachten  Beschwerden  veranlaßt  wird.
Mit  Hochachtung!
gez.  Meineke,  Oberleutnant  beim  ftellvertr.  Generalkommando
des  7.  Armeekorps.

Bochum,  den  17.  Juli  1916.
Herrn  Oberleutnant  Meineke,  Münster.
Sehr  geehrter  Herr  Oberleutnant!
In  der  Konferenz  in  Düsseldorf  am  9.  d.  Mts.  richteten  Sie
an  mich  die  Bitte,  Ihnen  die  Beschwerden  der  Bergarbeiter  über
die  Verteilung  von  Brot,  Mehl  usw.  zu  unterbreiten.  Diesem
Wunsche  bin  ich  ia  bereits  am  10.  d.  Mts.  in  einem  längeren
Schreiben  nachgekommen.  Sie  haben  mir  dann  am  12.  d.  M.
mitgeteilt,  daß  die  Beschwerden  einer  Prüfung  unterzogen
würden,  und  spreche  ich  Ihnen  für  diese  Zusage  meinen  verbindlichsten ­
  Dank  aus.  Gleichzeitig  benutze  ich  diese  Gelegenheit,
um  Ihnen  nachstehend  weitere  Beschwerden,  die  in  einer  am
gestrigen  Sonntag  in  Oberhausen  stattgefundenen  Konferenz
unseres  Verbandes  vorgetragen  wurden,  zu  unterbreiten.  Ich
habe  den  beschwerdeführenden  Bergleuten  gesagt,  daß  es  nicht
leicht  sei,  die  ungeheuer  schwierige  Frage  der  Volksernährung
glatt  zu  erledigen.  Beschwerden  würden  aber  immer  vorkommen.
  Auf  jeden  Fall  würde  ich  die  Beschwerden  weitergeben
und  dürften  Sie  versichert  sein,  daß  berechtigten  Beschwerden
abgeholfen  würde.
Bevor  ich  nun  die  einzelnen  Beschwerden  aufführe,  möchte
ich  bemerken,  daß  die  Beschwerden  zechenweise  vorgetragen
wurden  und  gebe  ich  nachstehend  auch  jedesmal  den  Namen  der
betreffenden  Zeche  mit  an.
Von  der  Zeche  Westende  in  Duisburg-Meiderich  wurde  mitgeteilt, ­
  daß  die  neuen  Zusatzmarken  überhaupt  noch  nicht  zur
Ausgabe  gelangt  sind.  Ueber  die  Ausgabe  der  Zusatzmarken
beim  Verfahren  von  Ueberschichten  wurde  darüber  geklagt,  daß
solche  Bergleute,  die,  nachdem  sie  in  der  Woche  sechs  Schichten
verfahren  hätten  und  dann  am  Samstag  abend  eine  Nebenschicht ­
  machten,  keine  Zusatzbrotkarte  bekämen.  Die  Nebenschicht
würde  nicht  als  Ueberschicht  gerechnet.  In  Wirklichkeit  ist  es
ater  doch  eine  solche  und  steht  den  Bergleuten  doch  für  jede  halbe
        <pb n="185" />
        187

Verfahrene  Ueber-  bezw.  Nebenschicht  eine  Zusatzkarte  von  250
Gramm  Brot  zu.  Ferner  wurde  mitgeteilt,  daß  die  Reparaturschlosser, ­
  die  im  unterirdischen  Bergbau  beschäftigt  sind  und  sehr
oft  jeden  Tag  1—3  Stunden  überarbeiten  müssen,  bei  der  Ausgabe ­
  der  Zusatzkarten  benachteiligt  würden.  So  habe  z.  B.  ein
Reparaturschlosscr  in  einer  Woche  durch  diese  stundenweise
Ueberarbeit  außer  den  regelmäßigen  sechs  schichten  noch  drei
Ueberschichten  gemacht.  Er  habe  aber  nur  für  eine  Ueberschicht
eine  Zusatzbrvtkarte  von  600  Gramm  erhalten.
Tie  Vertreter  der  Zeche  Sterkrade  teilten  mit,  daß  nur  diejenigen ­
  Bergleute  die  neuen  Zusatzkarten  erhalten  hatten,  die
in  Sterkrade  und  Holten  wohnen.  Der  Bergmann  Wilhelm
Tielke  in  Oberhausen,  Parallelstraße  101  wohnhaft,  hat  seine
Frau  mit  einem  Schein  zum  Lebensmittelamt  der  Stadt  Oberhausen ­
  gesandt,  um  dort  die  Zusatzkarten  in  Empfang  zu  nehmen.
Die  Frau  wurde  aber  abgewiesen.
Auch  auf  dieser  Zeche  werden  für  Ueber-  oder  Nebenschichten
(die  Samstagabends  verfahren  werden)  keine  Zusatzkarten  für
Ueberschichten  ausgegeben.
Auf  den  Deutscher  Kaiserschächten  ist  die  Ausgabe  der  neuen
Zusatzmengen  auch  noch  nicht  einheitlich  geregelt.  So  berichtete
der  Vertreter  des  Schachtes  &amp;gt;1  Deutscher  Kaiser,  daß  die  unterirdisch ­
  beschäftigten  Arbeiter  außer  der  bisherigen  Zusatzmenge
von  zwei  Pfund  Brot  jetzt  weitere  zwei  Pfund  die  Woche  bekommen ­
  hätten.
Auch  hier  ist  die  Tatsache  zu  verzeichnen,  daß  ein  Teil  der
Arbeiter,  die  Samstags  oder  an  einem  Tage  vor  einem  Feiertage ­
  (Himmelfahrt)  abends  zu  einer  Schicht  anfahren,  keine
Zusatzmarken  bekommen.  Die  Verteilung  wird  nicht  einheitlich
vorgenommen.  Aus  einigen  Schächten  gibt  man  allen  Arbeitern
die  Zusatzkarten  für  Ueberschichten,  während  sie  auf  anderen
Schächten  verweigert  werden.
Der  Vertreter  von  der  Zeche  Oberhausen  konnte  mitteilen,
daß  den  Bergleuten  in  der  vergangenen  Woche  16  Brotkarten
zu  je  600  Gramm  für  vier  Wochen  ausgehändigt  wurden.  Außerdem ­
  hat  jeder  unterirdisch  beschäftigte  Bergarbeiter  am  lebten
Samstag  ein  Pfund  Speck  erhalten.
Ueber  die  Zusatzkarten  für  verfahrene  Ueberschichten  an
Samstagabenden  wurde  mitgeteilt,  daß  hier  derselbe  Zustand  sei
wie  auf  Westende  und  Sterkrade.
Von  der  Zeche  Rosenblumendelle  wurde  mitgeteilt,  daß  ain
%  d.  Mts.  Speck  ausgegeben  worden  sei.  Mehrere  Bergleute
hätten  den  Speck  aber  nicht  empfangen  können,  weil  sie  kein  Geld
wehr  hatten,  um  ihn  zu  bezahlen.  (Hier  könnten  die  Zechenverwaltungen ­
  doch  mit  Leichtigkeit  eingreifen,  indem  sie  den
        <pb n="186" />
        188

Bergleuten  den  Speck  io  ausgeben  und  den  Betrag  bei  der
nächsten  Löhnung  in  Abzug  bringen.)
Ein  Bergmann  Hagenkötter  berichtete,  daß  auf  der  Zeche
Bonifatiris  in  Kray  am  14.  und  16.  d.  Mts.  an  die  verheirateten
Bergleute  je  ein  Pfund  Speck  ausgegeben  worden  fei.
Zu  diesen  Beschwerden  möchte  ich  noch  bemerken,  daß  die
Menge  ja  auch  wieder  verschieden  ist.  Während  es  auf  Zeche
Oberhausen  pro  Woche  vier  Pfund  Zusatz  gibt,  erhalten  die
Bergleute  auf  Deutscher  Kaiser  (Schacht  II)  nur  zwei  Pfund.
Tie  schon  bisher  gewährte  Zusatzmenge  von  zwei  Pfund  pro
Woche  wird  überall  weiter  gewährt.  Hier  in  Westfalen  dagegen
erhalten  die  Bergleute  neben  den  alten  Zusatzmengen  pro  Woche
31/0  Pfund  Brot.  Es  zeigt  sich  hier,  daß  eine  allgemeine  Anweisung ­
  fehlt.  Dieser  Fehler  stellt  sich  auch  bei  der  verschiedenartigen ­
  Ausgabe  der  Zusatzkarten  für  Ueberschichten  heraus  und
dürfte  hier  durch  eine  allgemeine  Anweisung  sehr  schnell  eine
Aenderung  zum  Besseren  eintreten.
Daß  die  Ausgabe  von  Speck  und  Fleisch  nicht  überall  erfolgen
kann,  ist  leicht  zu  begreifen.  Aber  auch  hier  muß  es  doch  wohl  an
der  allgemeinen  Anweisung  fehlen,  denn  sonst  dürfte  es  doch
nicht  vorkommen,  daß  aus  Bonisatius  die  ledigen  Arbeiter  überhaupt ­
  nichts  erhalten  haben.  Diese  müssen  doch  auch  arbeiten
und  leben.
Zum  Schluß  gestatte  ich  mir,  in  der  Anlage  noch  die  Abschrift
einer  Eingabe  an  das  Königliche  Landratsamt  in  Hattingen
von:  13.  d.  Mts.  beizufügen.  Bemerken  möchte  ich  noch,  daß  mir
bisher  die  Namen  von  zwei  Bergleuten  bekannt  gegeben  wurden,
denen  die  Zusatzmarken  verweigert  wurden,  weil  sie  in  der  Woche
vom  2.  bis  9.  Juli  je  eine  Schicht  gefeiert  hatten.  Der  Bergmann ­
  Karl  Menken  in  Heven,  Bergstraße  1,  hat  deshalb  eine
Schicht  gefeiert,  weil  er  den  Zug,  der  ihn  in.  die  Nähe  der  Zeche
Dahlhauser  Tiefbau  bringt,  verpaßt  hatte.  Zu  Fuß  konnte
Menten  den  zweieinhalb  bis  dreistündigen  Weg  nicht  zurücklegen. ­
  Ter  Bergmann  Friedrich  Günnemann  in  Westherbede,
Hauptstraße  64,  konnte  eine  Schicht  nicht  anfahren,  weil  er  kein
Brot  hatte.  G.  war  bei  der  Amtsverwaltung  gewesen,  um  Brotscheiue
  zu  empfangen,  er  wurde  jedoch  abgewiesen.  Ohne  Brot
konnte  G.  die  Schicht  nicht  Verfahren.  Der  Bergmann  ist  doch
schon  schwer  genug  bestraft,  wenn  ihm  der  Lohn  für  eine  Schicht
verloren  geht.  Es  ist  doch  nun  nicht  angebracht,  ihm  auch  noch
die  Brotzulage  zu  entziehen.  Durch  ein  solches  Vorgehen  kann  es
ja  dazu  kommen,  daß  die  in  Frage  kommenden  Bergleute  überhaupt ­
  nicht  mehr  in  der  Lage  sind,  weiter  zu  arbeiten.  Schon
wiederholt  sind  uns  Fälle  mitgeteilt  worden,  wo  Bergleute  infolge ­
  Neberarbeit  und  mangelhafter  Ernährung  krank  geworden
        <pb n="187" />
        ober  im  Schacht  ohnmächtig  zusammengebrochen  sind.  Nicht
weniger,  sondern  mehr  Brot  sollte  denjenigen  Bergleuten  gegeben ­
  werden,  die  wegen  Brotmangel  mal  eine  Schicht  gefeiert
haben.  Ebenso  steht  es  mit  Fleisch-  und  Fettwaren.  Wenn  der
Bergmann  bei  seiner  überaus  schweren  Arbeit  nicht  die  notwendigen ­
  Fettmengen  dem  Körper  zuführen  kann,  dann  läßt  feine
Arbeitskraft  nach  und  hat  die  Allgemeinheit  den  Schaden.  Deshalb ­
  können  sich  die  Bergleute  auch  nrcht  für  den  Vorschlag  erwärmen, ­
  einige  Zeit  gar  kein  Fleisch  auszugeben.
Indem  ich  hoffe,  daß  ich  mit  den  vorgetragenen  Beschwerden
Ihre  Arbeitskraft  nicht  zu  sehr  in  Anspruch  nehme,  zeichnet
Hochachtungsvoll  ergebenst!
(Unterschrift.)

Eingabe  um  geregeltere  Verteilung  der  Zusatzbrotscheine.
Bochum,  den  13.  Juli  1916.
An  den  Königl.  Herrn  Land  rat  des  Kreises  Hattingen
in  Hattingen.
Sehr  geehrter  Herr  Landrat!
Unser  Vertrauensmann  Karl  Menken  in  Heven,  Bergstr.  1,
teilt  uns  mit,  daß  es  bei  der  Zuteilung  der  Zusatzbrotscheine  für
die  schwerarbeitende  Bevölkerung  durch  die.  Werksverwaltungen
nicht  immer  geregelt  zugehe.  So  würde  auf  der  Zeche  Dahlhauser ­
  Tiefbau  für  jeden  Tag  eine  Karte  für  260  Gramm  Brot
ausgegeben.  Als  am  vergangenen  Sonntagmorgen  die  Scheine
für  die  Nachtschicht  ausgegeben  worden  wären,  hätten  verschiedene ­
  Bergarbeiter  überhaupt  keine  Brotmarken  erhalten.  Auf
die  Frage,  weshalb  sie  ausgeschaltet  würden,  sei  ihnen  erklärt
worden,  sie  hätten  im  Laufe  der  Woche  willkürlich  gefeiert  und
sie  bekämen  deshalb  keine  Zusatzbrotscheine.
Soweit  wie  wir  durch  die  verschiedenen  Konferenzen  mit
dem  Vorstand  des  Kriegsernährungsamtes  informiert  sind,  entspricht ­
  eine  solche  Verteilung  oder  Vorenthaltung  der  Zusatzbrotscheine ­
  nicht  den  gegebenen  Anweisungen.  Es  ist  doch  immerhin ­
  möglich,  daß  ein  Bergmann  bei  der  gegenwärtigen
schweren  Arbeit  und  der  sehr,  sehr  mangelhaften  Ernährung
nicht  in  der  Lage  ist,  alle  Schichten  zu  verfahren.  Weshalb  soll
er  denn  dadurch  bestraft  werden,  daß  ihm  überhaupt  keine  Zusatz-Brotscheine ­
  ausgehändigt  werden?  Wir  meinen,  daß  hier
eine  ungeheure  Härte  vorliegt  und  bitten  Sie,  die  Angelegenheit
Zu  untersuchen,  und  dürfen  wir  wohl  hoffen,  daß  Abhilfe  geschaffen ­
  wird.
Solche  Vorkommnisse  tragen  wesentlich  dazu  bei,  daß  die
Stimmung  in  der  Bergarbeiterschaft  eine  immer  gereiztere  wird.
        <pb n="188" />
        190

Auf  den  Zechen  Carolus  Magnus  und  Neu-Cöln  in  Essen-Borbeck
ist  es  vergangene  Woche  dieserhalb  schon  zu  kleinen  Streiks  gekommen. ­
  Unsererseits  wird  alles  getan,  um  die  Bergarbeiter
aufzuklären  und  sie  zu  ersuchen,  sich  mit  den  vorhandenen  Lebensmitteln ­
  einzurichten.  Wenn  aber  solche  Schärfen  hervortreten,.
wie  e§,  auf  Dahlhauser  Tiefbau  jetzt  zu  verzeichnen  ist,  dann
helfen  alle  Beschwichtigungsversuche  nicht,  denn  wenn  die  Bergleute ­
  schließlich  nicht  mehr  können  und  ihnen  auch  noch  diese
Zusatzbrotkarten  vorenthalten  werden,  dann  kann  man  schließlich
für  nichts  mehr  garantieren.
Wir  bitten  also  nochmals  um  Abhilfe,  denn  es  liegt  doch
im  Interesse  der  Landesverteidigung,  daß  die  Bergarbeiter  nicht
nur  ihrer  Arbeit  nachgehen  können,  sondern  auch  in  der  Lage
sind,  sich  einigermaßen  zu  ernähren  und  ihrem  Körper  die  Kräfte
wieder  zuzuführen,  die  sie  bei  ihrer  schweren  Arbeit  verbrauchen.
Hochachtungsvoll  ergebenst!
Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.

Eingabe  wegen  Mißhandlung  von  Kriegsgefangenen.
Bochum,  den  11.  Juli  1916.
An  Se.  Exzellenz  den  kommandierenden  General  des  7.  Armeekorps, ­
  Münster.
Ew.  Exzellenz!
Der  ergebenst  unterzeichnete  Vorstand  des  Verbandes  der
Bergarbeiter  Deutschlands  steht  sich  genötigt,  in  nachstehend  geschilderter ­
  Sache  das  hochwohllöbliche  Generalkommando  anzurufen. ­

Belegschaftsmitglieder  des  Steinkohlenbergwerks  Westerholt
in  Westerholt  machen  uns  die  Mitteilung  über  Mißhandlung
von  Kriegsgefangenen  und  ersuchen  uns,  den  maßgebenden
Stellen  davon  Mitteilung  zu  machen.  Es  ist  uns  natürlich  nicht
möglich,  nachzuprüfen,  ob  der  Bericht  vollständig  den  Tatsachen
entspricht,  doch  wird  es  dem  hochwohllöblichen  Generalkommando
ein  leichtes  sein,  durch  eine  Untersuchung  den  Sachverhalt  klarzustellen. ­
  Unsere  Gewährsmänner  berichten,  daß  am  26.  Juni
kriegsgefangenc  Russen  und  Franzosen  die  Anfahrt  zur  Morgenschicht ­
  verweigerten:  als  Grund  der  Arbeitsverweigerung  sollen
sie  angegeben  haben,  zwei  Tage  ohne  Brot  zu  sein.  Man  habe
diese  Leute  auch  ruhig  bis  1  Uhr  mittags  in  der  Waschkaue  sitzen
lassen,  worauf  man  sie  nach  der  Baracke  zurückbrachte.  Die
Kriegsgefangenen,  welche  Mittagsschicht  hatten,  die  man  in  die
Waschkaue  führte,  verweigerten  auch  die  Anfahrt  und  soll  man
        <pb n="189" />
        191

sie  unbelästigt  in  der  Waschkaue  gelassen  haben,  bis  die  1.  Belegschaft ­
  der  Morgenschicht  die  Zeche  verlassen  hatte.
Um  die  Gefangenen  zur  Arbeit  zu  bewegen,  soll  man  -  da
sie  sich  weiter  weigerten  -  zu  Mißhandlungen  übergegangen  sein
und  zwar  derart,  daß  die  Frauen,  welche  in  der  Lampenbude
arbeiten,  so  von  Mitgefühl  bewegt  wurden,  daß  sie  bitterlich
weinten.  Die  Wachtposten  hätten  sich  nicht  an  den  Mißhandlungen ­
  beteiligt,  doch  sei  der  Feldwebel  mit  der  blanken  Waffe
vorgegangen.  Besonders  hervorgetan  hätten  sich  Fahrsteiger
Lange  und  Steiger  Burscheid,  und  seien  die  Gefangenen  bis  auf
den  Korb  geprügelt  worden.  Auf  der  Sohle  angekommen,  habe
man  sie  durch  den  Umtrieb  geführt,  dort  seien  die  Beamten  mit
Spitzen  und  Schalhölzern  bewaffnet  gestanden  und  hätten  wieder
auf  die  Gefangenen  geschlagen,  sogar  Lampen  seien  zum  Schlagen
gebraucht  worden.  Gefangene,  die  zu  Fall  gekommen,  seien  erst
recht  mißhandelt  worden.  Der  Russe  Nr.  402  sei  mit  Löchern
im  Kops  noch  am  27.  Juni  in  der  Baracke  gelegen.  Die  Gefangenen, ­
  die  noch  nicht  umgezogen  waren,  seien  in  die  Reviere
gejagt  worden,  wo  sie  mit  Schweiß  bedeckt,  einige  blutend,  angekommen ­
  seien,  andere  hätten  bei  dem  Jagen  ihre  Schuhe  verloren ­
  und  könne  man  daran  ermessen,  in  welcher  Angst  die  Leute
ir  die  Reviere  liefen.  Mehrere  Arbeiter,  die  dafür  bestimmt
waren,  die  Gefangenen  abzuholen  und  in  die  Reviere  zu  führen,
seien  an  ihre  Arbeit  beordert  worden,  ohne  Gefangene  mitzunehmen. ­
  Es  wird  behauptet,  dies  sei  geschehen,  um  bei  der
Prügelei  ohne  Zeugen  zu  sein.  Durch  die  Mißhandlungen  verletzt ­
  sollen  bis  wtzt  die  Gefangenen  Nr.  94,  97,  106  und  109  ermittelt
  sein.
Entsprechen  diese  Angaben  den  Tatsachen,  so  sind  wir  davon
überzeugt,  daß  das  hochwohllöbliche  Generalkommando,  soweit
Militärpersonen  (Feldwebel)  in  Betracht  kommen,  dafür  Sorge
tragen  wird,  daß  eine  solche  Behandlung  von  Kriegsgefangenen
ihre  Sühne  findet.
Eine  Abschrift  dieses  Schreibens  haben  wir  dem  König!.
Oberbergamt  zu  Dortmund  übersandt  und  auch  dieses  ersucht,
Untersuchung  einzuleiten  und  die  Schuldigen  zur  Rechenschaft
zu  ziehen,  wurde  doch  vom  Herrn  Handelsminister  betont,  daß
die  Beamtenqualifikation  jenen  entzogen  werden  solle,  die  sich
zu  Mißhandlungen  hinreißen  lassen.
Wir  glauben  keine  Fehlbitte  zu  tun,  wenn  wir  um  strenge
Untersuchung  bitten  und  um  gefällige  Mitteilung,  welche  Maßregeln ­
  getroffen  wurden,  um  -  wenn  sich  die  Angaben  unserer
Gewährsmänner  als  richtig  erweisen  —  Mißhandlungen  vorzubeugen. ­
  Hochachtungsvoll  usw.
*  *  2
        <pb n="190" />
        192

Das  Generalkommando  teilte  folgendes  als  Ergebnis  der
eingeleiteten  Untersuchung  mit:
Münster  i.  W.,  den  9.  Oktober  1916.
An  den  Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands,  Bochum.
In  Sachen  gegen  Unbekannt  wegen  Mißhandlung  von  Kriegsgefangenen ­
  auf  der  Zeche  Westerholt  eröffne  ich  Ihnen  unter  Bezugnahine ­
  auf  die  am  28.  Setember  1916  nach  dort  gesandte  beglaubigte
Abschrift  der  Einftellungsverfügung  vom  23.  September  1916  noch
folgendes:
Da  bereits  mehrfach  in  den  letzten  Monaten  infolge  grundloser
Beschuldigungen  von  Mitgliedern  seitens  des  Verbandes  dem  Generalkommando ­
  Anzeigen  unterbreitet  worden  sind,  die  nicht  nur  zur  Einleitung ­
  umfangreicher  Verfahren,  sondern  sogar  zu  Anklageerhebungen
gegen  deutsche  Soldaten  geführt  haben,  deren  Unschuld  durch  die  Gerichtsverhandlungen ­
  dargetan  wurde,  wird  dringend  ersucht,  daß  der
Verband  seine  Mitglieder  mit  aller  Strenge  darauf  hinweist,  daß  derartige ­
  Anzeigen  in  Zukunft  unterbleiben  oder  doch  nur  erhoben  werden,
wenn  tatsächlich  begründeter  Anlaß  zu  Beschwerden  vorliegt.  Dies  um
so  mehr,  als  im  vorliegenden  Falle  die  sämtlichen  vom  Verbände  benannten ­
  Zeugen  keinerlei  Mißhandlungen  seitens  des  Kommandoführers ­
  oder  der  Wachmannschaften  wahrzuhalten  in  der  Lage  waren.
Es  wird  insbesondere  noch  darauf  hingewiesen,  daß  es  nicht  Sache
des  Verbandes  ist,  die  Angelegenheiten  der  Kriegsgefangenen  zu  vertreten, ­
  sondern  die  Interessen  seiner  deutschen  Mitgliederschaft  zu
fordern.  (Unterschrift.)
Aus  dieser  Antwort  ersieht  man,  wie  leicht  Zeugen  in  der
Kriegszeit  umfallen.

Eingabe  wegen  Maßregelung  von  Bergarbeitern.
An  das  Königliche  Kriegsministerium,  Berlin.
Ew.  Exzellenz!
Die  ergebenst  unterzeichneten  Vorstandsmitglieder  fühlen
sich  veranlaßt,  dem  Königlichen  Kriegsministerium  Mitteilung
davon  zu  machen,  daß  trotz  der  Kriegszeit  noch  immer  Maßregelungen ­
  von  Arbeitern  stattfinden  und  auch  die  Sperre  aus  einzelnen ­
  Gruben  noch  besteht.  So  wird  von  unserer  Bezirksleitung ­
  des  Senftenberger  Reviers  berichtet,  daß  aus  dem  Eintracht-Werke ­
  Grube  Klara  bei  Welzow  Arbeiter  eine  Eingabe
verfaßten,  wonach  sie  die  12  Stunden,  die  sie  in  der  Fabrik  II
beschäftigt  sind,  voll  bezahlt  haben  wollten,  da  meist  ununterbrochen ­
  in  den  Pausen,  die  nicht  mitbezahlt  werden,  gearbeitet
werden  muß  und  das  Essen  nebenbei  verzehrt  wird.  Trotz  dieser
zwölfstündigen  Arbeitszeit  wird  nur  Lohn  für  10  Stunden  gezahlt. ­
  Die  Unterschriften  wurden  im  Betriebe  gesammelt,  da  es
sich  doch  um  eine  Arbeitsangelegenheit  handelte.
        <pb n="191" />
        193

Die  Arbeiter  Louis  Meinert,  Arthur  Lehmann,  Alfred  Reiman»
  und  Alfred  Kugler  wurden  darauf  unter  Auszahlung  von
sechs  Kontraktbruchschichten  sofort  entlassen,  d.  h.  es  wurde  ihnen
nicht  erst  gekündigt,  sondern  sie  erhielten  sofort  ihre  Abkehrpapiere. ­
  Die  Entlassenen  suchten  nun  Arbeit  auf  den  Werken
Mariannensglück  und  Marga,  doch  wurden  sie  nicht  angenommen. ­
  Da  sie  nun  annehmen  mußten,  daß  eine  Vereinbarung
zwischen  den  Werken  bestehe,  wonach  sie  sich  untereinander  verpflichteten, ­
  von  den  benachbarten  Gruben  Abgekehrte  nicht  anzunehmen, ­
  nahmen  sie  Arbeit  als  Bauarbeiter  auf.
Zwei  der  Arbeiter  gaben  später  diese  Arbeit  aus  und  sprachen ­
  mit  den  Abkchrpapieren  als  Bauarbeiter  aus  Grube  Marga
wieder  um  Arbeit  vor.  Aus  Grund  ihrer  neuen  Papiere,  aus
denen  man  nicht  ersah,  daß  sie  früher  auf  dem  Eintrachtwerk
gearbeitet  hatten,  wurden  sie  auch  eingestellt.  Dies  spricht  dafür,
daß  die  Werke  eine  Vereinbarung  getroffen  haben,  Entlassene
eines  Werkes,  das  die  Vereinbarung  mit  abschloß,  nicht  einzustellen. ­

Unser  Bezirksleiter  Briewig  von  Senftenberg  teilte  dieses
am  29.  Mai  dem  Königlichen  Oberbergamt  in  Halle  mit,  das
unterm  21.  Juni  1916  folgende  Antwort  erteilte:
Halle  a.  S.,  den  21.  Juni  1916.
Auf  die  Eingabe  vom  29.  vorigen  Monats  dient  Ihnen  nach  stattgehabter ­
  Untersuchung  zum  Bescheide,  daß  die  Entlassung  der  Arbeiter
Lehmann,  Meinert,  Kugler  und  Reimann  auf/Grube  Klara  bei  Welacto
  unter  Beobachtung  der  Bestimmungen  der  Arbeitsordnung,  also
ordnungsmäßig  erfolgt  ist.  Ferner  haben  unsere  Ermittelungen  auf
Grube  Mariannensglück  ergeben,  daß  die  Nichtannahme  der  Arbeiter
daselbst  keineswegs  auf  einer  gegenseitigen  Vereinbarung  der  Werksverwaltung ­
  beruht,  sondern  aus  anderen  Gründen  von  der  Anlegung
abgesehen  worden  ist.  Eine  Aussperrung  der  Arbeiter  hat  somit  nicht
stattgefunden.
Wenn  nun  behauptet  wird,  daß  die  fraglichen  Arbeiter  aus  das
Straßenpflaster  geworfen  worden  seien,  so  ist  demgegenüber  zu  bemerken, ­
  daß  bei  der  gegenwärtigen  außerordentlich  großen  Nachfrage
nach  Arbeitskräften  jedem  Arbeiter  reichlich  Gelegenheit  geboten  ist,
lohnende  Arbeit  zu  finden;  auch  im  vorliegenden  Falle  haben  nach
N)rer  Angabe  die  Arbeiter  nach  ihrer  Entlassung  von  Grube  Klara
alsbald  wieder  anderweit  Arbeit  gefunden.
Unsere  Bestrebung,  die  Verwaltung  der  Grube  Klara  zur  Wiederannahme ­
  der  entlassenen  Arbeiter  zu  bewegen,  hat  keinen  Erfolg  gehabt. ­
  gez.:  Scharf.
Dazu  müssen  wir  bemerken,  daß  die  Werke  laut  Arbeitsordnung ­
  wohl  Arbeiter  ohne  Kündigung  entlassen  können,  die
nch  nichts  zu  schulden  kommen  ließen,  wenn  ihnen  sechs  Schichten
        <pb n="192" />
        Schadenersatz  gezahlt  werden.  Daß  das  Eintrachtwerk  diese  i
Schichten  zahlte,  beweist,  daß  sie  ihre  Arbeit  verrichteten,  auch
sonst  nicht  gegen  die  Arbeitsordnung  verstoßen  haben,  sonst  hätte
inan  ihnen  die  sechs  Schichten  nicht  bezahlt.  Der  Grund  ihrer
Entlassung  ist  demnach  darin  zu  suchen,  daß  sie  für  die  Arbeitsstunden ­
  auch  Bezahlung  verlangten,  was  nicht  mehr  wie  recht  j
und  billig  war.  Das  Oberbergamt  gibt  selbst  zu,  daß  heute  Arbeitermangel ­
  herrscht,  die  Werke  verlangen  auch  immer  wieder
Kriegsgefangene  zur  Bewältigung  der  Arbeit,  einheimische  Arbeiter ­
  entläßt  man  aber  plötzlich,  wenn  sie  ihr  gutes  Recht  wahrnehmen, ­
  für  geleistete  Arbeit  Zahlung  zu  verlangen.  Bei  solchen
plötzlichen  Entlassungen  trägt  der  Abkehrschein  aber  ein  Datum,
aus  dem  man  ersehen  kann,  daß  keine  Kündigung,  sondern  plötzliche ­
  Entlassung  vorliegt  und  fällt  es  den  davon  Betroffenen
schwer,  auf  einem  anderen  Werke  Arbeit  zu  erhalten.  Die  plötzliche ­
  Entlassung  unter  Auszahlung  von  sechs  Schichten  kann  auch
als  ein  Einschüchterungsversuch  für  die  übrigen  Belegschaftsmitglieder ­
  angesehen  werden,  wodurch  bezweckt  wird,  diese  von  be-  -
rechtigten  Forderungen  abzuhalten.  Nichtig  ist,  daß  die  Entlassenen ­
  wieder  Arbeit  fanden,  aber  erst  nach  erfolglosen  Versuchen ­
  bei  anderen  Braunkohlenwerken,  indem  sie  dann  notgedrungen ­
  Bauarbeit  annahmen.  Traurig  ist  es  aber,  daß  von
den  Werken  immer  über  Arbeitermangel  geklagt  wird,  man  aber
einheimische  Arbeiter,  wenn  sie  die  gemachten  Arbeitsstunden
bezahlt  verlangen,  auf  die  Straße  setzt  und  dann,  wenn  die  s
Werksverwaltung  selbst  den  Arbeitsmangel  verursacht,  um
Kriegsgefangene  ersucht,  die  entstandene  Lücke  zu  füllen.
Unserer  Ansicht  nach  hätte  das  Königliche  Oberbergamt  das
Eintrachtwerk  auffordern  sollen,  Beschwerden  der  Arbeiter  zu
prüfen  und  bei  Berechtigung  derselben  ihren  Wünschen  entgegenzukommen, ­
  aber  nicht  die  Beschwerdeführer  kurzweg  zu  entlassen,
denn  dadurch  wird  nur  Aufregung  in  die  Reihen  der  Bergan ­
  beiter  getragen,  aber  nicht  der  so  nötige  Burgfriede  gefördert.
Auch  die  engere  Sperre  besteht  dort  zwischen  den  Werken,
denn  bei  dem  herrschenden  Arbeitermangel  müßte  man  auf
Marga  doch  froh  gewesen  sein,  praktische  einheimische  Arbeiter  i'
zu  bekommen,  sie  aber  nicht  abzuweisen  und  dann  erst  einzustellen, ­
  wenn  sie  mit  Entlassungsscheinen  aus  anderen  BerufszNeigen
  versehen  sind.  Daraus  ersieht  man  schon,  daß,  ivenn
man  für  ein  solches  Vorgehen  nicht  den  Namen  Sperre  gebrau-  s
chen  soll,  doch  zwischen  den  Werken  ein  Einverständnis  über  die
nicht  Einzustellenden  herrscht.
Wir  erlauben  uns  nun,  das  Königliche  Kriegsministerium
zu  ersuchen,  Anweisung  an  die  in  Betracht  kommenden  Werke,
besonders  an  das  Eintrachtwerk,  ergehen  zu  lassen,  Beschwerden
        <pb n="193" />
        195

der  Arbeiter  nicht  mit  Entlassungen  der  Arbeiter  zu  begegnen
und  nachbarlich  bestehende  Sperren  auszuheben,  da  sie  sonst  nicht
mit  Kriegsgefangenen  bedacht  werden  können.
Wir  sind  gewiß,  daß  solche  Anordnungen  die  Arbeiterschaft
beruhigen  und  die  Werke  sich  hüten  würden,  rigoros  vorzugehen,
sondern  bereit  wären,  einlaufende  Beschwerden  reiflich  zu  prüfen
und  in  ruhiger  Art  und'Weise  darauf  einzugehen,  aber  Entlassungen ­
  von  Beschwerdeführern  zu  vermeiden.
In  der  Kriegszeit  besonders  muß  doch  alles  getan  werden,
die  Arbeiterschaft  nicht  zu  Provozieren  und  so  wie  sich  unsere
Organisation  nachweislich  alle  Mühe  gibt,  sich  ergebende  Differenzen ­
  zwischen  Arbeitern  und  Werksbesitzern  gütlich  zu  schlichten, ­
  kann  dies  doch  auch  von  den  Werksbesitzern  verlangt  werden.
In  der  Hoffnung,  daß  das  Königliche  Kriegsministerium
den  in  Frage  kommenden  Werken,  insbesondere  dem  Eintrachtwerk, ­
  mitteilt,  daß  es  jede  Entlassung  aus  Anlaß  von  Beschwerden ­
  verurteilt  und  anordnet,  daß  bestehende  Sperren  aufgehoben ­
  werden  unter  Androhung  der  Entziehung  der  beschäftigten ­
  Kriegsgefangenen  sowie  einer  geneigten  Antwort  entgegensehend, ­
  zeichnet  hochachtungsvoll  usw.

Eingabe  um  Regelung  der  Lebensmittelverteilung
auf  Zeche  Camphausen.
Bochum,  den  20.  Juli  1916.
An  den  Präsidenten  des  Kriegsernährungsamtes,
Herrn  von  Batocki,  Exzellenz,  Berlin.
Der  unterzeichnete  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter ­
  Deutschlands  gestattet  sich,  Ew.  Exzellenz  folgendes  zu
unterbreiten:
Es  ist  ja  vom  Kriegsernährungsamt  verfügt  worden,  daß
den  Schwerarbeitern  in  der  Kriegsindustrie  erhöhte  Stationen
an  Brot,  Mehl  und  sonstigen  Lebensmitteln  gewährt  werden.
Anscheinend  ist  diese  Verfügung  aber  noch  nicht  überall  in  die
Tatsache  umgesetzt,  denn  aus  dem  Saarrevier  wird  uns  von  der
fiskalischen  Zeche  Camphauscn  mitgeteilt,  daß  die  Arbeiter  Wohl
in  den  Zeitungen,  vor  allen  Dingen  in  der  „Bergarbeiter-Zeitung", ­
  gelesen  hätten,  daß  die  Schwerarbeiter  mehr  Brot,  Fleisch,
Margarine  und  Hülsenfrüchte  haben  sollten,  daß  aber  dort  im
Saargebiet  bisher  noch  nichts  davon  zu  spüren  gewesen  sei.  Sie
hätten  auch  unter  großem  Mangel  an  Kartoffeln  zu  leiden  gehabt. ­
  Ferner  habe  es  sehr  oft  an  Butter  und  Fett  gefehlt.  So
13*
        <pb n="194" />
        196

Wäre  in  der  Woche  vom  2.  bis  9.  Juli  kein  Fett  zu  haben  gewesen, ­
  denn  es  sei  bekannt  gemacht  worden,  daß  die  Fettmarken
keine  Gültigkeit  mehr  hätten.  Auf  den  Werken  wären  wohl
Lebensmittelstellen  eingerichtet,  aber  sie  hätten  bloß  den  Namen
und  wären  die  Bergarbeiter  bald  nicht  mehr  in  der  Lage,  ihrem
schweren  Berufe  nachzugehen.
Indem  wir  Ew.  Exzellenz  vorstehendes  zur  gefl.  Nachprüfung ­
  unterbreiten,  dürfen  wir  Wohl  die  Hoffnung  aussprechen,
daß  auch  den  Bergleuten  im  Saargebiet  die  entsprechenden  Zulagen ­
  möglichst  bald  zur  Verfügung  gestellt  werden.
Hochachtungsvoll  ergebenst!
Ter  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
Darauf  ging  am  26.  August  nachstehende  Antwort  ein:
Der  Präsident  d&amp;gt;  e  s  K  r  i  e  g  s-  e  r  n  ä  h  r  n  n  g  s  a  m.  t  e  s.
Berlin  W.  8,  Mohrenstratze  11/12,  26.  August  1916.
An  den  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
Zur  Eingabe  vom  20.  Juli  1916.
Rach  einem  Berichte  des  Herrn  Regierungspräsidenten  in  Trier
sind  auch  die  Bergleute  der  Zeche  Camphausen  in  den  Genuß  der  Zusatznahrungsmittel ­
  gesetzt  worden.  Hiermit  ist  dem  Wunsche  der  Eingabe
vom  20.  Juli  1916  Rechnung  getragen  worden.
Im  Aufträge:  gez.  Fischer.

Eingabe  betreffend  deutsche  Kriegsgefangene
in  französischen  Gruben.
Bochum,  den  5.  August  1916.
An  das  Generalkommando  des  7.  Armeekorps,  Münster.
Wir  erlauben  uns,  dem  hohen  Generalkommando  Kenntnis
zu  geben  von  einem  Briefe  eines  Deutschen,  der  sich  in  französischer ­
  Gefangenschaft  befindet  und  über  viel  zu  lange  Arbeitszeit ­
  bei  großer  Hitze  in  der  Grube  klagt.  Hoffentlich  ist  es  der
deutschen  Militärverwaltung  doch  möglich,  auch  diesen  armen,
geplagten  Landsleuten  zu  helfen.
Der  Brief  hat  folgenden  Wortlaut:
St.  Etienne,  den  2.  7.  1916.
Meine  liebe  Frau  und  Kinder!
Am  Montag  traf  ich  hier  ein,  bin  jetzt  Bergmann.  Aber  solche
Verhältnisse  habe  ich  noch  nicht  gekannt.  Ohne  uns  etwas  bekannt  zu
        <pb n="195" />
        197

gt'sicn,  ließ  m,nn  uns  am  Dienstag  von  morgens  früh  halb  sechs  bis
abends  sechs  Uhr  ra  der  Grube,  heiß  wie  in  einem  Backofen.  Nicht,
daß  Ihr  denkt,  ich  sei  freiwillig  in  die  Grube  gefahren,  das  sei  mein
letztes.  Bei  uns  würde  man  bei  der  Temperatur  höchstens  sechs  Stunden ­
  verlangen,  aber  hier  ist  das  anders,  wie  Ihr  seht.  Bis  jetzt  bin
ich  noch  gesund,  wie  es  aber  in  Zukunft  werden  wird,  oder  wie  lange
ich  solches  aushalten  kann,  weiß  ich  noch  nicht.  Wollte  es  nur  recht
bald  Frieden  werden,  dann  hätte  ich  noch  Hoffnung,  wieder  nach  der
Heimat  zu  kommen.  Post  habe  ich  diese  Woche  nicht  erhalten.  Hoffen
will  ich  das  beste  und  verbleibe  mit  vielen  Grüßen  an  alle
Dein  Dich  l.  Mann.  Grüße  die  Kinder  vom  Vater.
Hochachtungsvoll  ergebenst!  usw.
*  *  *
Unterm  13.  September  1916  lief  vom  Kriegsministerium
nachfolgendes  Schreiben  ein:
Berlin  W.  66,  den  13.  September  1916.
Gegen  die  Heranziehung  des  Kriegsgefangenen  Wöhrmann  zur
Bergarbeit  wird  an  sich  nichts  eingewendet  werden  können,  da  er  gelernter ­
  Bergmann  zu  sein  scheint.  Die  amerikanische  Botschaft  in
Paris  wurde  ersucht,  die  Grube,  in  der  Wöhrmann  arbeitet,  möglichst
bald  durch  einen  Delegierten  besichtigen  zu  lassen  und  den  Bericht
über  die  hygienischen  und  Arbeitsverhältnisse  einzusenden,  damit  zur
Besserung  der  Lage  der  kriegsgefangenen  Deutschen  Schritte  unternommen ­
  werden  können.  I.  A.:  usw.

Ueber  Massenspeisung  auf  Bergwerken.
Bochum,  Essen,  Oberhausen,  den  11.  August  1916.
A  n  d  a  s  Kriegs  m  i  n  i  st  e  r  i  u  m  zu  Berti  n.
Bei  der  persönlichen  Aussprache  am  29.  Juli  wurde  seitens
des  Herrn  Leutnants  Dr.  Tiburtius  der  Wunsch  geäußert,  die
Bergarbeiterverbände  sollen  sich  gutachtlich  über  die  Ausgabe
warmen  Essens  auf  den  Bergwerken  äußern.
Die  vier  unterzeichneten  Bergarbeiterverbände  kommen  hiermit ­
  dem  Wunsche  nach.
Sie  können  sich  für  Ausgabe  warmer  Speisen  auf  den  Zechen
nicht  aussprcchen,  weil  sie  technisch  kaum  ausführbar,  aber  auch
unpraktisch  ist.  Erstens  ist  meist  dreimaliger  Schichtwechsel  für
die  unterirdische  Belegschaft  üblich.  Die  Tagesarbeiter  nehmen
meist  von  12  bis  1  Uhr  ihr  Mittagessen  ein.  Die  Frühschicht
fährt  fast  durchgängig  von  1U  bis  2U  Uhr  aus,  während  die
Nachmittagsschicht  von  1  bis  2  Uhr  einfährt.  Eine  gleichmäßige
        <pb n="196" />
        198

Mittagszeit  ist  also  schon  nicht  möglich.  Bei  einmaligem  Schichtwechsel ­
  oder  Verfahren  von  Ueberschichten  ist  die  Tagesbelegfchaft
  10  bis  12  Stunden  in  der  Grube.  Das  Essen  in  die
Grube  zu  senden,  ist  erst  recht  unausführbar.  Die  Transportwege ­
  sind  da  viel  zu  ausgedehnt,  auch  fehlen  dazu  geeignete
Transportgefäße.  Würde  aber  auf  der  Zeche  trotz  alledem  die
Ausspeisung  vorgenommen,  so  bekämen  die  nichts,  die  Nachtschicht ­
  haben,  und  was  das  wichtigste  ist,  die  Familienmitglieder
hätten  auch  nichts.
Nehmen  aber  die  Gemeinden  das  Austeilen  warmer  Speisen
in  die  Hand,  so  können  ziemlich  alle,  trotz  der  Wechselschicht,
ihr  Essen  holen  und  mit  der  Familie  verzehren.  Diejenigen,
welche  Frühschicht  haben,  kommen  zwar  erst  in  der  dritten  und
vierten  Stunde,  bei  längerer  Schichtzeit  noch  später  nach  Hause.
Aber  diese  erhalten  auch  jetzt  in  der  Fainilie  meist  nur  aufgewärmtes ­
  Mittagessen.  Für  sie  müßten  also  die  Familien  bei
den  Ausgabestellen  der  Gemeinde  das  Mittagessen  mitholen  und
es  dann  warm  halten  bezw.  frisch  aufwärmen.
Wir  können  uns  nur  für  eine  Austeilung  seitens  der  Gemeinden ­
  erwärmen.  Der  Preis  muß  aber  ein  mäßiger  und  die
Qualität  eine  gute  sein.  Der  Preis  dürfte  pro  Portion  26  bis
höchstens  30  Pf.  betragen.  Eine  zahlreiche  Familie  kann  sich
sonst  aus  finanziellen  Gründen  nicht  daran  beteiligen,  weil  die
Löhne  hierzu  meist  nicht  ausreichend  sind.  Die  anderen  Speisen,
welche  noch  gebraucht  werden,  sind  so  teuer,  daß  an  Kleidung
jetzt  gar  nicht  gedacht  werden  kann.  Deshalb  wäre  ein  in  Massen
hergestelltes,  billiges  und  kräftiges  Mittagessen  sehr  nötig.
Mit  hochachtungsvollem  Glück  aus!
Poln.  Berufsvereinigung  (Abt.  Bergarb.)  I.  A.:  Mankowski.
Gewerkverein  der  Bergarbeiter  (H.-D.).  I.  A.:  Schmidt.
Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands.  I.  A.:  Sachse.
Gcwerkverein  christl.  Bergarb.  Deutschlands.  I.  A.:  Vogelfang.

Eingabe  betreffend  Aufbesserung  der  Gedingesätze
und  Schichtlöhnc  der  Bergarbeiter.
Essen,  Oberhausen,  Bochum,  den  11.  August  1916.
A  n  den  Vor  st  and  des  Zechenverbandes
in  Essen,  Bismarckstraße.
Die  unterzeichneten  Organisationsvorstände  ersuchen  den
Zechenverband,  die  ihm  angeschlossenen  Werke  zu  veranlassen,
eine  angemessene  Aufbesserung  der  Gedingesätze  und  der  L-chichtlöhne
  vorzunehmen.  Vor  allen  Dingen  bitten  wir,  die  niedrigst
        <pb n="197" />
        Entlohnten,  besonders  auch  die  Tagesarbeiter,  am  meisten  zu
berücksichtigen.
Infolge  der  gewaltigen  Lebensmittelteuerung  und  der  dementsprechend ­
  gefallenen  Kaufkraft  des  Geldes  rst  die  Lebenshaltung ­
  der  Bergarbeiter  erheblich  schlechter  geworden.  Das  ist
für  die  Bergarbeiter  und  ihre  Familien  äußerst  bedauerlich,  beeinträchtigt ­
  auch  in  bedenklichem  Maße  die  gerade  jetzt  so  notwendige ­
  Leistungsfähigkeit  der  Belegschaften.  Die  Grubenverwaltungen ­
  haben  doch  ebenfalls  das  größte  Interesse  an  einer
gesunden  und  arbeitsfreudigen  Arbeiterschaft.  Bei  den  jetzigen
hohen  Lebensmittelpreisen  und  den  vorhandenen  Ernährungsschwierigkeiten ­
  ist  es  ausgeschlossen,  daß  die  Bergarbeiter  bei  der
jetzigen  Entlohnung  die  an  sie  gestellten  großen  Anforderungen
auf  die  Dauer  erfüllen  können.
Aus  diesem  Grunde  ist  bereits  in  fast  allen  Arbeiterausschußsitzungen ­
  des  letzten  Vierteljahres  eine  Lohnaufbesserung
verlangt  worden.  Vielfach  haben  in  diesen  Sitzungen  die  Wecksverwaltungen ­
  nur  allgemein  erklärt,  daß  der  Lohn  gestiegen  sei
und  weiter  steigen  würde.  Auf  einer  Anzahl  von  Werken  wurden
die  Ausschußmitglieder  auf  d.en  angeblich  bereits  vorhandenen
hohen  Durchschnittslahn  verwiesen.
Wir  wollen  gern  anerkennen,  daß  der  Lohn  in  die  Höhe
gegangen  ist.  Uni  den  Bergleuten  aber  dauernd  das  wirtschaftliche ­
  Durchhalten  zu  ermöglichen,  müssen  die  Löhne  noch  eine
wesentliche  Steigerung  erfahren.  Was  den  Durchschnittslohn
anbetrifft,  so  muß  hierbei  berücksichtigt  werden,  daß  nicht  alle
Bergleute  denselben  verdienen.  Der  größere  Teil  der  Belegschaftsmitglieder ­
  bleibt  unter  dem  Durchschnittslohn  ihrer  Klasse.
Die  Lohnstatistik  für  das  2.  Vierteljahr  1916  ist  bis  jetzt  noch
nicht  erschienen.  Nach  der  Veröffentlichung  für  das  1.  Vierteljahr ­
  1916  betrug  der  Durchschnittslohn  für  die  eigentlichen  Bergarbeiter ­
  im  Ruhrbergbau  7,62  Mk.  Wenn  auch  im  2.  Vierteljahr ­
  wiederum  eine  Steigerung  des  Lohnes  eingetreten  ist,  so
kann  dieselbe  erfahrungsgemäß  doch  nicht  als  ausreichend  bezeichnet ­
  werden.
Von  mehreren  Grubenverwaltungen  wurde  den  Hauern  in
der  letzten  Zeit  ein  Durchschnittslohn  von  9  Mk.  pro  Schicht
zugesichert.  Wir  sind  auch  der  Auffassung,  daß  ein  Hauerlohn
unter  9  Mk.  in  der  jetzigen  Zeit  nicht  mehr  zum  Leben  ausreicht. ­
  Trotzdem  werden  uns  aber  noch  Zechen  genannt,  auf
denen  Hauerlöhne  von  6  bis  7  Mark,  sogar  unter  6  Mark  ausgezahlt ­
  wurden.
Ganz  besonders  haben  dann  die  Schichtlöhner,  sowohl  über
wie  unter  Tage,  eine  Aufbesserung  ihres  Lohnes  dringend  notwendig. ­
  Sie  sind  bisher  bei  der  Lohnsteigerung  leider  viel  zu
wenig.berücksichtigt  worden.  Dies  ergibt  sich  schon  aus  der  Lohnstatistik ­
  des  1.  Vierteljahrs  1916.  Der  Durchschnittslohn  der
        <pb n="198" />
        200

„sonstigen  unterirdischen"  Arbeiter  betrug  6,15  Mk.,  der  Durchschnittslohn ­
  der  erwachsenen  männlichen  Tagesarbeiter  4,98  Mk.
Zu  solchen  Löhnen  müßte  eine  ganz  erhebliche  Zulage  kommen,
uni  auch  diesen  Arbeitern  und  ihren  Familien  die  außerordentliche ­
  Teuerungszeit  einigermaßen  erträglich  zu  machen.
Bezüglich  der  von  den  Zechen  gezahlten  Kinderzulage  bitten
ivir,  dieselbe  überall  im  Lohnbuch  besonders  auszuführen,  da  wir
erfahren  haben,  daß  die  Kinderzulage  teilweise  in  der  Berechnung ­
  des  Durchschnittslohnes  einbegriffen  ist.
Anschließend  daran  gestatten  wir  uns  noch  die  Bitte,  bezüglich ­
  der  Lohn-  und  Abschlagszahlung  eine  Aenderung  eintreten
zu  lassen.  Wir  bitten,  die  Lohnzahlung  so  zu  regeln,  daß  in  der
Zeit  vöni  26.  bis  30.  die  Abschlagszahlung  für  den  lausenden
Monat  erfolgt,  in  der  Zeit  vom  10.  bis  16.  des  neuen  Monats
die  eigentliche  Lohnzahlung.  Bei  der  jetzt  bestehenden  Art  der
Zahlung,  müssen  diejenigen  Arbeiter,  die  am  1.  des  Monats
die  Arbeit  aufnehmen,  volle  sechs  Wochen  warten,  ehe  sie  eine
Lohnzahlung  erhalten.  Bei  der  beantragten  Aenderung  würde
sich  die  Wartezeit  wesentlich  verkürzen.  Besonders  für  die  nach
Beendigung  des  Krieges  zur  Arbeit,  zurückkehrenden  Bergarbeiter
würde  das  eine  erhebliche  Besserung  bedeuten.
Schließlich  haben  wir  dann  noch  einen  Wunsch  bezüglich  der
Einkellerung  von  Kartoffeln.  Im  Ruhrgebiet  ist  die  Bevölkerung ­
  gewöhnt,  im  Herbst  den  Kartoffelbedarf  bis  zur  nächsten
Ernte  einzukellern.  Das  wird  ihr  in  diesem  Jahre  wegen  der
herrschenden  Teuerung  schwer  werden  und  vielfach  unmöglich
sein.  Tie  meisten  Arbeiter  werden  das  notwendige  Geld  nicht
zusammenbringen  können.  Es  sind  deshalb  Maßnahmen  notwendig,
  um  der  Bergarbeiterschaft  das  Einkellern  zu  ermöglichen. ­
  Die  Werksverwaltungen  haben  ja  auch  schon  früher  bezüglich ­
  der  .Kartoffelversorgung  erleichternd  eingegriffen.  Wir
bitten  daher,  daß  sie  auch  in  diesem  Jahre  in  entgegenkommender
Weise  die  Kartoffclversorgung  ihrer  Arbeiter  übernehmen.  Den
Arbeitern  könnten  so  die  notwendigen  Kartoffeln  zu  Vorzugspreisen ­
  geliefert  und  eine  bequeme  Ratenzahlung  gestattet
werden.  Es  wäre  das  eine  erfreulich  wirkende  soziale  Kriegsmaßnahme. ­

Wir  hoffen  bestimmt,  daß  unsere  Anträge  geneigte  Berücksichtigung ­
  finden,  zumal  ja  die  Geschäftslage  im  Bergbau  ein
Entgegenkommen  in  der  Lohnfrage  recht  gut  gestattet.  Jedenfalls ­
  würde  die  Erfüllung  unserer  Wünsche  die  Bergarbeiter
besser  in  den  Stand  versetzen,  ihre  gerade  in  der  gegenwärtigen
ernsten  Zeit  besonders  notwendige  körperliche  Leistungsfähigkeit
auch  im  vaterländischen  Interesse  aufrecht  zu  erhalten.
Mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
(Folgen  Unterschriften.)
        <pb n="199" />
        201

Die  Antwort  des  Zechenverbandes  ging  erst  am  25.  September ­
  ein.  Diese  lange  Verzögerung  fällt  aber  nur  teilweise
dem  Zcchenverband  zur  Last  Wie  ans  dem  folgenden  Abdruck
ersichtlich,  ist  die  Antwort  vom  12.  September  datiert,  also  vier
Wochen  nach  dem  Datum  unserer  Eingabe  (11.  August).  Die
Antwort  ging  per  eingeschriebenen  Brief  an  die  persönliche
Adresse  des  ersten  Vorsitzenden  des  christlichen  Gewerkvereins  der
Bergarbeiter,  H.  Vogelfang,  ab.  Dieser  hatte  damals  geschäftlich
in  Berlin  zu  tun  und  die  Post  ließ  den  eingeschriebenen  Brief
bis  zum  25.  September  liegen,  bestellte  ihn  also  nicht  früher.
Dagegen  ist  Beschwerde  geführt  worden.  Die  Antwort  lautet:
„Zechen-Verband.  Esse»  (Ruhr),  12.  Sept.  1916.
An  den  Gewerkverein  christlicher  Bergarbeiter  Deutschlands,
z.  H.  des  Herrn  Vogelfang,  Essen.
Auf  die  zefl.  Zuschrift  vom  11.  August  d.  I.
Wir  haben  bereits  in  unserem  Schreiben  vom  2.  Dezember  v.  I.
darauf  aufmerksam  gemacht,  daß  bei  Prüfung  der  amtlich  ermittelten
Durschnittslöhne  die  durch  den  Krieg  hervorgerufene  Verschiebung
in  der  Zusammensetzung  der  Belegschaft  nicht  unberücksichtigt  bleiben
darf.  Seit  Beginn  des  Krieges  sind  durch  die  Einberufungen  kriegsverwendungssähiger
  Mannschaften  dauernd  die  kräftigsten  und  die
leistungsfähigsten  Arbeiter  aus  den  Belegschaften  herausgezogen  worden, ­
  an  deren  Stelle,  von  den  Knappschaftsinvaliden,  die  ihre  Arbeit
wieder  ausgenommen  haben,  abgesehen,  bergfremde  Leute  mit  geringerer ­
  Leistungsfähigkeit  getreten  sind.  Dieser  Austausch  zwischen
geschulten  und  ungeschulten,  zum  Teil  noch  recht  jugendlichen  Arbeitskräften, ­
  der  bis  zur  jüngsten  Zeit  angehalten  hat,  muß  natürlich,  da
für  die  Entlohnung  nur  die  Arbeitsleistung  den  Maßstab  bildet,  hemmend ­
  auf  die  Aufwärtsentwicklung  der  rein  rechnerisch  ermittelten
Lohnkurve  einwirken.
In  der  Eingabe  wird  auf  den  Lohn  der  eigentlichen  Bergarbeiter
(der  Hauer  nebst  den  mit  ihnen  im  Gedinge  arbeitenden  oder  ihnen
sonst  zugewiesenen  Schleppern)  hingewiesen,  den  die  letzte  amtliche
Statistik  im  Durchschnitt  mit  7,62  Mark  angibt.  Das  ist  der  Lohnstand, ­
  wie  er  etwa  im  Februar  d.  I.  erreicht  war.
Eine  bei  unseren  Berbandsmitgliedern  veranstaltete,  vor  wenigen
Tagen  abgeschlossene  Rundfrage  hat  ergeben,  daß  im  Monat  Jüli  d.  I.
von  den  insgesamt  beschäftigten  Kohlenhauern  und  Lehrhauern  3,8
Prozent  einen  durchschnittlichen  Schichtverdienst  von  unter  sieben  Mark
gehabt  haben.  Dies  ist,  wie  auch  bei  den  folgenden  Zahlen,  der  reine
Verdienst  für  die  normale  (achtstündige)  Schicht,  von  dem  die  Arbeitskosten ­
  (Sprengstoffe  usw.)  und  die  Beiträge  zur  sozialen  Versicherung
abgezogen  sind,  also  nicht  der  Tagesverdienst,  der  sich  durch  Verfahren
von  Ueber-  und  Nebenschichten  wesentlich  höher  stellt.  Auf  die  Zahl
        <pb n="200" />
        derjenigen  Leute  dieser  Gruppe,  die  unter  6  Mark  verdient  haben,  entfallen ­
  nur  0,31  Prozent.  Bei  diesen  handelt  es  sich  aber  fast  ausschließlich ­
  um  Lehrhauer,  also  um  Arbeiter,  die  schon  seit  jeher  aus
einem  Teil  der  Zechen  für  die  Uebergangszeit  einen  geringern  Lohn
aus  dem  Gedinge  als  die  Vollhauer  erhalten.
26,5  Prozent  der  Kohlen-  und  Lehrhauer  hatten  im  Juli  einen
Schichtverdienst  zwischen  7  und  8  Mark,  50  Prozent  einen  solchen  zwischen ­
  8  und  9  Mark  und  19,6  Prozent  einen  solchen  von  über  9  Mark.
Würde  man  bei  Ermittelung  des  durchschnittlichen  Schichtverdienstes
die  statistischen  Erhebungen  für  die  Klasse  der  eigentlichen  Vollhauer
gesondert  vornehmen,  so  wäre  eine  nicht  unwesentliche  Erhöhung  ihres
Turch-schnittslchnes,  also  eine  Verschiebung  der  vorerwähnten  Prozentziffern
  in  die  jeweilig  höheren  Lohngruppen,  die  natürliche  Folge.
Von  den  mit  den  Hauern  in  einem  Gedinge  arbeitenden  oder
ihnen  sonst  zugewiesenen  Schleppern,  also  einer  Arbeitergruppe,  die
aus  ungelernten  Leuten  besteht,  verdienten  im  Juli  d.  I.  31,5  Prozent
unter  6  Mark,  24,8  Prozent  zwischen  6  und  7  Mark,  28,5  Prozent
zwischen  7  und  8  Mark  und  15,3  Prozent  über  acht  Mark  in  der  achtstündigen ­
  Schicht.  Wenn  auch  bei  dieser  Arbeitergruppe  erhebliche
Lohnunterschicde  auftreten,  so  erklärt  sich  das  ohne  weiteres  daraus,
daß  bei  der  Mannigfaltigkeit  der  unterirdischen  Betriebsverhältnisse
die  Anforderungen  an  die  Arbeitsleistung  der  meist  noch  im  jungen
Alter  stehenden  Schlepper  sehr  erheblich  voneinander  abweichen  und
daß  sich  auch  bei  diesen  Arbeitern  ein  ständiger  Wechsel  mit  der  eingangs ­
  erwähnten  Rückwirkung  auf  den  Durschnittslohn  vollzieht.
Trotz  des  dauernd  erfolgten  Zuzuges  ungeschulter  Arbeitskräfte
ist  der  Turchschnittslöhn  je  Schicht  auch  in  den  letzten  Monaten  nicht
unwesentlich  gestiegen;  er  dürfte  heute  auf  Grund  sorgfältiger  Berechnungen ­
  für  die  der  Klasse  I  der  amtlichen  Statistik  angehörenden
Hauer,  Lehrhäuer  und  Schlepper  eine  Höhe  von  mehr  als  8,30  Mark
erreicht  haben  —  das  ist  fast  zehn  Prozent  mehr  gegenüber  dem  in  der
letzten  amtlichen  Nachweisung  angegebenen  Lohn  und  über  35  Prozent
mehr  als  der  Lohn  im  letzten  Vierteljahr  1914.  Die  Erhöhung  des
Durchschnittslohnes  hat  sich  während  der  Dauer  des  Krieges  auf  allen
Zechen  fast  ununterbrochen  vollzogen  und  es  ist,  wenn  nicht  der  Gang
der  Verhältnisse  durch  besondere  Umstände  störend  beeinflußt  werden
sollte,  auch  nicht  anzunehmen,  daß  eine  Aenderung  in  dieser  Entwicklung ­
  eintreten  wird.
Dasselbe  gilt  bezüglich  der  übrigen  unter  und  über  Tage  beschäftigten ­
  Belegschaftsmitglieder,  deren  Löhne  ebenfalls  dauernd  gestiegen
sind.  Auch  bei  den  Durchschnittslöhnen  dieser  Arbeitergruppen  macht
sich  naturgemäß  der  Zuzug  bergfremder  Leute  in  gleicher  Weise  geltend. ­
  Es  darf  ferner  nicht  außer  Acht  gelassen  werden,  daß  sich  unter
den  im  Schichtlohn  beschäftigten  Arbeitern  ein  großer  Teil  von  Knappschaftsinvaliden ­
  mit  beschränkter  Leistungsfähigkeit  befindet.
        <pb n="201" />
        Alles  in  allem  glauben  wir,  daß  die  Entwicklung  des  Verdienstes
der  Bergarbeiter  sich  in  einer  Weise  vollzogen  hat  und  weiter  vollzieht,
die  den  gestiegenen  Lebensunkosten,  soweit  die  Verschiedenheit  der  Verhältnisse ­
  der  Zechen  es  ermöglicht,  Rechnung  trägt  und  daß,  wenn
zurzeit  die  Ernährungsschwierigkeiten  drückend  empfunden  werden,  dafiir
  nicht  sowohl  der  Stand  der  Löhne  der  Grund  ist,  als  solche  Umstände, ­
  die  durch  die  Maßnahmen  unserer  Feinde  bedingt  sind.  ■
Den  in  der  Eingabe  geäußerten  Wunsch,  daß  die  Kinderzulage
im  Lohnbuch  besonders  aufgeführt  werde,  sind  wir  gern  bereit,  an
die  Verbandszechen,  die  dies  bisher  noch  nicht  getan  haben  sollten,
empfehlend  weiterzugeben.  Im  übrigen  halten  wir  die  Mitberücksichtigung ­
  der  Kinderzulage  bei  Berechnung  des  Durchschnittslohnes  für
sachlich  richtig,  um  so  mehr,  als  sie  auch  bei  den  Beiträgen  für  die
Knappschafts  -  Berüfsgenossenschast  und  den  Knappschaftsverein  zum
Vorteil  der  Arbeiter  in  den  Lohn  eingerechnet  wird.  Innerhalb  des
Durchschnittslohnes  bildet  die  seit  März  d.  I.  gewährte  Kinderzulage
gerade  für  diejenigen  Familien,  die  durch  die  Verteuerung  der  Lebenshaltung ­
  am  meisten  betroffen  werden,  einen  gewissen  Ausgleich.
Was  die  beantragte  Früherlegung  der  Lohn-  und  Abschlagstage
anlangt,  so  handelt  es  sich  hierbei  um  eine  Frage,  die  von  den  Zechenverwaltungen ­
  schon  wiederholt  aufs  eingehendste  erwogen  worden  ist.
In  keinem  anderen  Berufe  des  gewerblichen  Lebens  ist  aber  die  Frage
der  Lohnbewegung  so  schwierig  und  verwickelt,  wie  im  Bergwerksbetriebe. ­
  Die  Arbeitsleistung  der  unter  Tage  beschäftigten  Kameradschaften ­
  setzt  sich  zumeist  aus  einer  Reihe  besonders  bezahlter  Einzelleistungen
  zusammen,  die  erst  am  Ende  eines  jeden  Monats  festgestellt
werden  können  und  die  die  Grundlage  zur  Errechnung  der  Bruttolohnsumme ­
  gibt.  Diese  muß  dann  nach  Maßgabe  der  Zahl  der  von
jedem  Kameradschaftsmitgliede  verfahrenen  Schichten  und  unter  Abrechnung ­
  der  Beträge  für  Sprengstoffe  usw.  auf  den  einzelnen  Mann
umgelegt  werden.  Außerdem  müssen  sämtliche  Lohnberechnungen  durch
die  Bureaubeamten  nachgeprüft,  auch  die  für  die  soziale  Versicherung,
für  gelieferte  Kohlen,  Lebensmittel  usw.  vorzunehmenden  Abzüge  verrechnet ­
  und  endlich  die  gesamten  einzelnen  Lohnnachweisungen  zusammenzestellt
  werden.  So  erklärt  es  sich,  daß  bei  der  sehr  erheblichen ­
  Arbeiterzahl  auf  den  hiesigen  Zechen  längere  Zeit  bis  zur  endgültigen ­
  Feststellung  der  dem  einzelnen  Arbeiter  zu  zahlenden  Lohnsumme
  vergeht.
Eine  Abkürzung  der  für  die  Lohnberechnung  erforderlichen  Zeit
wäre  nur  durch  eine  wesentliche  Vermehrung  der  Beamten  zu  erreichen, ­
  die  gegenwärtig  aber  unmöglich  ist.  Im  übrigen  darf  nicht
unberücksichtigt  bleiben,  daß  durch  die  auf  den  Zechen  allgemein  stattfindenden ­
  Abschlagszahlungen  tatsächlich  die  Lohnzahlung  eine  14tägige
ist.  Hinsichtlich  der  neu  in  den  Bergbau  eintretenden  und  der  aus
dem  Heeresdienst  zur  Arbeit  zurückkehrenden  Bergleute  sind  die
Zechenverwaltungen,  wie  sie  dies  bereits  im  Juni  v.  I.  auf  eine  An ­
        <pb n="202" />
        204

frage  der  König!.  Bergbehörde  auch  zum.Ausdruck  gebracht  haben,  gern
bereit,  alles  zu  tun,  um  den  Leuten  den  Uebergan-g  zu  den  üblichen
regelmäßigen  Lohnzahlungen  zu  erleichtern.
Als  ebenso  selbstverständlich  glauben  wir  es  betrachten  zu  können,
daß  die  Zechenverwaltungen,  wie  in  den  früheren  Jahren,  weitgehendst
ihre  Hilfe  dazu  bieten  werden,  um  den  Belegschaftsmitgliedern  die
Einkellerung  von  ausreichenden  Mengen  Kartoffeln  zu  ermöglichen.
Inwieweit  die  Zechen  indes  den  unmittelbaren  Bezug  und  die  Verteilung ­
  der  Kartoffeln  übernehmen  können,  läßt  sich  zurzeit  mit  Rücksicht ­
  auf  die  Bestimmungen  über  die  Beschlagnahme  der  Kartoffeln
und  ihre  Rationierung  nicht  übersehen«  Wie  aber  die  Zechen  bei  Beschaffung ­
  anderer  Lebensrnittel  für  ihre  Belegschaftsmitglieder  während ­
  des  Krieges  stets  bereitwilligst  ihre  Hand  geboten  haben,  so
werden  sie  dies  auch  bezüglich  der  Beschaffung  von  Kartoffeln  tun  und
gemäß  der  in  den  Arbeiterausfchüssen  gegebenen  Zusicherung,  in  den
ihrer  selbständigen  Hilfeleistung  durch  die  neuen  Bestimmungen  gezogenen ­
  Grenzen  alles  aufbieten,  um  eine  ausreichende  Beschaffung
dieses  wichtigen  Lebensmittels  sicherzustellen.  Die  Zechenverwaltungen
Halen,  wie  in  der  Eingabe  sehr  richtig  hervorgehoben  wird,  selbst  das
größte  Interesse  an  einer  gesunden  und  zufriedenen  Arbeiterschaft.
Glückauf!
Zechen-Verband.
Der  Vorstand:  Die  Geschäftsführung:
gez.  Hugenberg.  gez.  Loewenstein."

Betrifft  Bevorzugung  bei  der  Lebcnsmittelverteilung  seitens
der  Gelben,  sowie  die  äußerst  ungerechte  und  mangelhafte  Berteilung ­
  von  Lebensmitteln  seitens  der  Zechen  nebst  Höhe  der
Kartoffelprcise  und  Verkauf  der  sogenannten  Auslandsware.
Bochum,  Essen,  Oberhausen,  den  11.  August  1916.
An  das  Kriegsernährungsamt  zu  Berlin.
Die  ergebenst  Unterzeichneten  haben  sich  schon  teils  persönlich, ­
  teils  schriftlich  bei  dem  Kriegsernährungsamt  darüber  beschwert, ­
  daß  die  gelben  Werkvereine  Lebensmittel  aller  Art,  auch
solche,  die  behördlich  rationiert  sind,  an  ihre  Mitglieder  verkaufen. ­
  Einzelne  Zechen  bei  Essen  haben  das  neuerdings  verboten, ­
  weil  die  Belegschaften  wegen  dieser  Bevorzugung,  der
die  Zechenverwaltungen  offensichtlich  Vorschub  leisten,  so  erregt
waren,  daß  auf  zwei  Zechen  sogar  gestreikt  wurde.  In  Essen
sind  auch,  wie  uns  mitgeteilt  wurde,  bei  den  Gelben  kürzlich
12  Zentner  Butter  beschlagnahmt  worden.  Trotz  alledem  verteilen ­
  die  gelben  Werkvereine  jene  Waren  weiter,  also  auch
immer  noch  rationierte  Lebensmittel.  Eine  Anzahl  Zechen
        <pb n="203" />
        205

stellen  den  Gelben  sogar  besondere  Räume  für  die  Verteilung
zur  Verfügung.  Die  Belegschaften  glauben  deshalb,  daß  auch
die  Waren  mit  Hilfe  der  Zechen  oder  ihrer^Zechen-Konsumanstalten
  den  Gelben  zugeschoben  werden.  Schon  das  macht
böses  Blut.
Wenn  die  gelben  Vereine  es  machten  wie  die  Konsum-Vereine,
  d.  h.  nur  jedem  Mitglied  den  zuständigen  (rationierten)
Teil  geben  würden,  so  wäre  dagegen  nichts  einzuwenden.  Aber
das  tun  die  Gelben  nicht.  Sie  geben  immer  noch  Waren  ab,
ohne  nach  der  behördlichen  Rationierung  zu  fragen.,  Sie  treten
also  die  behördlichen  Verordnungen  mit  Füßen.  Es  empört  die
anderen  Arbeiter  mit  Recht,  daß  so  die  Mitglieder  der  Gelben
ersichtlich  mit  Hilfe  der  Zechen  eine  besondere  Bevorzugung
genießen.
So  wurde  nach  uns  gemachten  Meldungen  noch  am  7.  Aug.
auf  Zeche  Carolinen  glück  in  Bochum  von  den  Gelben
Mehl,  Wurst,  Käse,  .Kaffee-Ersatz  und  Marmelade  an  die  Mitglieder ­
  abgegeben.  Auf^Zeche  Dannenbaum  l  bei  Bochum
werden  noch  .  jeden  Sonnabend  Eier,  Butter,  Marmelade
usw.  an  die  Gelben  verkauft.  Auf  Zeche  G  u  st  a  v  in  Essen
wurden  Seife,  Käse  und  Kaffee-Ersatz  von  den  Gelben  an  ihre
Mitglieder,  für  die  Belegschaft  der  Zeche  Viktor  Matthias
in  Essen  am  4.  August  an  die  gelben  Mitglieder  in  der  Wohnung
des  Vorsitzenden  Terjung,  Hermannstraße  60,  Seife,  Heringe
und  Kaffee-Ersatz  abgegeben.  Auch  in  der  Wohnung  des  gelben
Vorsitzenden  Völkens  in  Stoppenberg  bei  Essen,  Glückaufstr.  7,
wurden,  gleichfalls  dieser  Tage,  noch  Seife,  Grießmehl,  ^Käse
und  Marmelade  an  die  gelben  Belegschaftsmitglieder  der  Stinneszeche
  Ernestine  verkauft.
,  Neben  Mehl,  Fleisch,  Wurst,  Eiern,  Butter,  ist  auch  Seife  hier
rationiert.  Wir  bitten  das  Kriegsernährungsamt  dringend,
Ordnung  zu  schaffen  und  für  eine  gerechte,  strenge,  gleichmäßige
Verteilung  Sorge  zu  tragen.
Aber  auch  bei  der  direkten  Verteilung  von  Lebensmitteln
seitens  der  Zechenverwaltungen  haben  sich  beunruhigende  Mißstände ­
  bemerkbar  gemacht.  Der  vom  Kriegsernährungsamt  angewiesene ­
  Speck  (i  Kilogramm  für  jeden  Arbeiter)  ist  nicht  nur
zu  den  verschiedensten  Preisen  von  den  Zechen  abgegeben  worden
-  der  Preis  schwankte  zwischen  2,30—4,00  Mk—,  sondern  viele
Zechen  haben  nur  1  Pfund,  manche  auch  nur  1^  Pfund  statt
2  Pfund  hergegeben.  Die  Zeche  Matthias  Stinnes  in
Carnap  gab  den  Speck  nur  an  Leute,  die  vier  Kinder  und  darüber ­
  haben.  Die  Mißstimmung  der  Arbeiter  über  diese  Mißwirtschaft ­
  ist  wirklich  groß.
Ebenso  ist  die  Verteilung  der  Brot-Zusatzmarken  für  die
Bergleute  eine  sehr  willkürliche,  weil  ungleich  und  ungerecht.
Manche  Zechen  geben  pro  Woche  nur  für  2  Pfund  Brot-Zusatz-
        <pb n="204" />
        —  206  —
marken  aus,  andere  3  Pfund  und  wieder  andere  3^  Pfund  und
4  Pfund.  Einige  Zechenverwaltungen  stellten  sogar  die  Ausgabe ­
  von  Brotzusatzniarken  wieder  ein,  angeblich  infowe  behördl.
Verfügung.  Ebenso  werden  die  schon  früher  angewiesenen  Brot-Zusatzmarken
  für  Ueberschichten  noch  immer  nicht  einheitlich  abgegeben. ­
  Für  eine  halbe  Ueberschicht  wird  überall  eine  ^-Pfundmarke,
  für  eine  ganze  Ueberschicht  (Nebenschicht  genannt)  wird
von  vielen  Zechen  nur  %  Pfund,  von  vielen  Zechen  aber  wird,
wie  es  auch  richtig  ist,  eine  Marke  für  1  Pfund  Brot  abgegeben.
Wir  bitten  das  Kriegsernährungsamt,  die  Zechen  anzuweisen, ­
  für  eine  ganze  Ueberschicht  (Nebenschicht  genannt)  auch
ein  ganzes  Pfund  Brot  anzuweisen  und  die  besondere  Brotmenge ­
  einheitlich  für  alle  Zechen  und  Bergarbeiter  zu  regeln.
Die  Tagesarbeiter  beklagen  sich  sehr  bitter,  daß  sie  meist
weder  Speck  noch  besondere  neue  Brotmarken,  ja  meist  nicht  einmal ­
  Hülsenfrüchte  erhalten,  obwohl  viele  von  ihnen  recht  schwere
Arbeit  über  Tage  verrichten  müssen.  Wenn  es  auch  richtig  ist,
daß  viele  Tagesarbeiter  sich  mittags  Essen  bringen  lassen  können,
so  ist  das  doch  bei  vielen  wegen  der  stundenweit  abliegenden
Wohnung  nicht  möglich.  Namentlich  empfinden  die  Leute  es
hart,  daß  sie  gleich  2  bis  3^  Pfund  Brot  für  die  Woche  weniger
erhalten.  Wir  bitten  auch  hierin  Wandel  zu  schaffen.
Dann  geben  die  Zechenverwaltungen  auch  sehr  ungleichmäßig ­
  und  zu  sehr  stark  abweichenden  Preisen  in  allen  Bergrevieren ­
  noch  andere  Lebensmittel  an  die  Belegschaften  ab.  Wir
könnten  hier  auf  Wunsch  eine  Menge  von  Beispielen  anführen.
Diese  ungleiche  Abgabe  ist  sehr  willkürlich  und  reizt  die
Arbeiter  stark  auf.  Auf  manchen  Zechen  werden  wirklich
reichlich  Lebensmittel  verkauft,  auf  manch  anderen  wieder  wenig
oder  gar  nichts.  Auch  sind,  wie  bereits  erwähnt,  die  Preise
außerordentlich  verschieden.  Das  alles  erzeugt  nur  Mißstimmung ­
  bei  denen,  welche  nichts  erhalten  oder  die  manchmal  fast
doppelt  hohe  Preise  für  dieselben  Waren  zahlen  müssen  als  auf
Nachbarzechen  zu  zahlen  sind.
Um  diesem  Wirrwarr  ein  Ende  zu  machen,  bitten  wir  dringend, ­
  den  Zechen  nur  die  Brotmarken  für  Ueberschichten  zu  belassen ­
  und,  wie  vorhin  vorgeschlagen,  geordnet  abgeben  zu  lassen.
Die  Verteilung  von  Fett,  Fleischwaren,  Hülsenfrüchten  usw.  für
die  Schwerarbeiter  sollte  nur  durch  die  Genieindcn  geregelt
werden,  damit  eine  gleichmäßige  Menge  zu  einheitlichen  Preisen
an  die  in  Frage  kommenden  Schwerarbeiter  gelangt.  Die  Or-,
  ganisation  dieser  Verteilung  durch  die  Gemeinden  macht  keine
große  Arbeit.  Die  meisten  Gemeinden  haben  doch  den  Lebensmittelverkauf ­
  setzt  schon  organisiert.
Ueber  die  viel  zu  hohen  Kartoffelpreise  herrscht  großer  Mißmut.
  Daß  die  Preise  für  Frühkartoffeln  viel  zu  hoch  sind,  beweist ­
  die  zeitweilige  Ueberschwemmung  des  Kartoffelmarkts.  Auch
        <pb n="205" />
        207

die  Preise  für  die  Winterkartoffeln  wären  nach  allgemeiner  Ansicht ­
  mit  4  Mark,  höchstens  mit  4,50  Mark  pro  Zentner  von
Konsumenten  sehr  reichlich  bezahlt.  Wir  bitten,  die  Preise  dementsprechend ­
  zu  ändern,  mindestens  aber  dafür  zu  sorgen,  daß
der  Höchstpreis  4,75  Mark  frei  Keller  nicht  übersteigen
darf.  Wir  bitten  ferner,  den  Februarpreis  ebenfalls
namhaft  herabzusehen,  nicht  nur,  weil  er  viel  zu  hoch  ist,  sondern
auch  deshalb,  weil  er  die  Gefahr  in  sich  birgt,  daß  im  Herbst
die  Kartoffeln  wieder  recht  knapp  geliefert  oder  gar  zurückgehalten ­
  werden.  Schließlich  kann  auch  starker  Frost  im  Februar
das  Oeffnen  der  Mieten  verbieten  und  wie  im  vergangenen
Frühjahr  aus  diesem  Grunde  ein  starker  Kartoffelmangel  eintreten. ­
  Darum  ist  den  Arbeitern  im  Herbst  das  Einkellern  der
Kartoffeln  in  der  vor  dem  Kriege  üblichen  Weise  stärker  zu  ermöglichen. ­

Schließlich  wollen  wir  nochmals,  wie  wir  das  anfangs  Juni
schon  in  der  Sitzung  im  Reichstag  persönlich  taten,  dringend
bitten,  den  Verkauf  der  sogenannten  Auslandsware  zu  höheren
Preisen  für  Händler,  Private  und  Werke  ganz  zu  verbieten.  Ist
wirklich  vom  Ausland  bezogene  Ware  nur  zu  höheren  Preisen
erhältlich  gewesen,  so  soll  das  Geschäft  nur  von  der  Zentraleinkaufsgesellschaft ­
  vollzogen  und  der  Verkauf  in  gleichmäßigen
Quanten  seitens  der  Gemeindeverwaltungen  an  die  Konsumenten ­
  zuni  Selbstkostenpreise  vollzogen  werden.  Die  Erfahrung
zeigt  ja,  welcher  Unfug  mit  solcher  oft  nur  angeblich  vom  Ausland ­
  bezogener  Ware  von  den  Händlern  und  Privatleuten  getrieben ­
  wird.  Es  erregt  auch  das  die  ärinere  Bevölkerung  noch
besonders,  wenn  der  besser  bemittelte  Bürger  sich  solch  teure
Auslandswaren,  seien  es  Fleischwaren,  Butter,  Mehl,  Eier  usw.
kaufen  kann  und  der  arme  Mann  bekommt  nur  seine  ungenügende
Nation.  Oft  kann  er  diese  nicht  einmal  erhalten,  während  der
besser  Bemittelte  sich  genügend  solche  oft  nur  angebliche  Auslandsware ­
  beschafft.  Wir  bitten  dringend,  diesen  Unfug  endgültig ­
  zu  beseitigen.
Mit  hochachtungsvollcm  Glück  auf!
(Folgen  Unterschriften.)

Das  Kriegsernährungsamt
Bezug  auf  diese  Eingabe:

nahm  in  folgenden  Schreiben
Berlin,  den  21.  August  1916.

An  den  Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands,  z.  H.  des  Herrn
Vorsitzenden  Sachse,  M.  d.  R.,  in  Bochum.

Auf  die  voni  Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands  gemeinsam
mit  dem  Gewerkverein  christlicher  Bergarbeiter  Deutschlands,  der  Polnischen ­
  Berufsvereinigung  der  Bergarbeiter  und  dem  Gewerkverein
der  Bergarbeiter  (Hirsch-Duncker)  an  das  Kriegsernährungsamt  ge-
        <pb n="206" />
        208

richtete  Eingabe  vom  11.  August  1916  beehre  ich  mich  folgendes  zu  erwidern^ ­

Ueber  die  Frage,  ob  eine  Bevorzugung  der  gelben  Werkvereine
bei  der  Verteilung  behördlich  rationierter  Lebensmittel  stattgefunden
hat,  sind  Erhebungen  eingeleitet.  Das  Kriegsernährungsamt  steht  aus
dem  Standpunkt,  daß  die  behördlich  rationierten  Lebensmittel  gleichmäßig ­
  zu  verteilen  sind,  und  würde  eine  Abweichung  von  diesem
Grundsatz  nicht  billigen  können.  Bevor  ein  endgültiges  Urteil  über
Ihre  Beschwerden  abgegeben  werden  kann,  muß  jedoch  eine  genaue
Ermittelung  des  Sachverhalts  an  Ort  und  Stelle  stattfinden.  Dagegen, ­
  daß  die  Werkvereine  nicht  rationierte  Lebensmittel  kaufen  und
an  ihre  Mitglieder  weiterverkaufen,  bestehen  selbstverständlich  ebenso
wenig  Bedenken,  wie  dagegen,  daß  Konsumvereine  die  gleiche  Tätigkeit ­
  ausüben.
Die  verschiedene  Preisbemessung  bei  Verteilung  des  Specks  erklärt
sich  daraus,  daß  die  Zechen  zugunsten  ihrer  Arbeiter  in  größerem  oder
geringerem  Maße  unter  ihren  Selbstkostenpreis  —  der  4  Mark  nicht
unwesentlich  überstieg  heruntergingen.  Ein  Zwang  auf  die  Zechen,
nicht  den  vollen  Selbstkostenpreis  zu  berechnen,  kann  nicht  ausgeübt
werden,  und  es  liegt  auch  kein  Grund  zur  Beschwerde  vor,  wenn  einzelne ­
  Zechen  ihren  Arbeitern  besondere  Vergünstigungen  gewähren.
Die  Brotrationen  für  Schwerarbeiter  werden  durch  die  in  Vorbereitung ­
  befindliche  Neuregelung  der  Brotversorgung  einheitlich  neu
festgesetzt  werden.  Die  allgemeinen  Anordnungen  hierüber  werden
voraussichtlich  Ansang  September  ergehen.
Der  Kartoffelpreis  konnte  nicht  niedriger  festgesetzt  werden,  wenn
nicht  die  Bereitstellung  der  erforderlichen  Vorräte  für  Ernährungsgwecke
gefährdet  werden  sollte.  Es  wird  dafür  gesorgt  werden,  daß  der  Preis
von  4,75  Mark  frei  Keller  für  den  Winter  nicht  überschritten  wird  und
daß  der  Kleinverkaufspreis  0,55  Mark  für  10  Pfund  nicht  überschreitet.
Der  Ankauf  der  wichtigsten  Lebensmittel  im  Auslande  ist  in  der
Hand  der  Zentral-Einkaussgesellschaft  monopolisiert  und  es  ist  Vorsorge ­
  getroffen,  daß  die  Auslandsware  zu  angemessenen  Preisen  im
Jnlande  zum  Verkauf  kommt.  Wenn  Händler  versüchen  sollten,
Inlandsware  als  Auslandsware  unter  lleberschreitung  der  für  Inlandsware ­
  geltenden  Höchstpreise  zu  verkaufen,  so  würden  die  betreffenden ­
  Händler  sich  eines  Vergehens  gegen  die  Höchstpreisverordnung
schuldig  machen  und  gerichtliche  Bestrafung  verdienen.  Es  kann  nur
anheimgestellt  werden,  solche  Fälle  bei  der  Staatsanwaltschaft  oder  bei
den  Preisprüfungsstellen  zur  Anzeige  zu  bringen.  Die  Festsetzung
einheitlicher  Preise  für  Inlandsware  und  Auslandsware  läßt  sich  nicht
allgemein  durchführen.
Ich  darf  ergebenst  bitten,  die  unterzeichneten  Verbände  von  vorstehendem ­
  Bescheide  in  Kenntnis  zu  setzen.  Drei  Abdrücke  liegen  zu
diesem  Zwecke  bei.  v.  Batocki.
*  *  *
        <pb n="207" />
        209

&amp;gt;4

Berlin,  den  23.  August  1916.
An  den  Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands,
z.  H.  des  Herrn  Sachse  in  Bochum.
Im  rheinisch-westfälischen  Kohlenrevier  ist  eine  Beunruhigung
unter  den  Bergarbeitern  entstanden,  die  unter  anderem  damit  erklärt
wird,  daß  ihnen  nicht  diejenige  Menge  an  Speck  geliefert  worden  sei,
über  welche  ich  mit  Vertretern  der  Arbeiterschaft  am  20.  JuNi  1616
in  Düsseldorf  gesprochen  habe.  Meine  Erwartung,  daß  überall  etwa
Zwei  Pfund  würden  verteilt  werden  können,  läßt  sich  in  der  Tat  nicht
verwirklichen.  Die  Zechen  haben  aus  der  von  mir  Ende  Juni  zur  Verfügung ­
  gestellten  Menge  nur  etwa  ein  Pfund  auf  den  Kopf  verteilen
körmen.  Wenn  daneben  von  den  Gemeinden  Speck  verteilt  worden  ist,
so  kommt  er  aus  einer  früheren  Ueberweisung,  die  noch  nicht  so  geregelt ­
  war,  daß  überall  gleichmäßige  Kopfmengen  verteilt  werden
konnten.
Da  aber  jetzt  weitere  Vorräte  nicht  verfügbar  sind,  ist  es  leider
nicht  möglich,  die  entstandenen  Ungleichheiten  nachträglich  auszugleichen. ­
  v.  Ba  t  o  c  ki.
*  *  *
Berlin,  den  13.  Oktober  1916.
An  den  Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands,
z.  H.  des  Vorsitzenden  Herrn  Sachs  e  in  Bochum.
In  Verfolg  meines  Bescheides  vom  21.  August  1916  beehre  ich
mich,  ergebenst  mitzuteilen,  daß  nach  dem  Ergebnis  der  inzwischen  angestellten ­
  Ermittelungen  die  Werkvereine  im  allgemeinen  an  ihre
Mitglieder  Waren  verkauft  haben,  die  im  freien  Handel  zu  haben
waren.  Es  sind  aber  auch  einzelne  Fälle  vorgekommen,  in  denen
.  Werkvereine  die  örtlich  bestehenden  Vorschriften,  nach  denen  bestimmte  '
Waren  nur  gegen  Lebensmittelmarken  abgesetzt  werden  dürfen,  nicht
beachtet  haben.  Es  ist  Vorsorge  getroffen  worden,  daß  in  Zukunft
solche  Verstöße  sich  nicht  wiederholen.  I.  V.:  v.  Oppen.
Es  ist  mithin  amtlich  festgestellt,  daß  die  Wirtschaftsfriedlichen ­
  zur  Zeit  der  schwersten  Not,-die  unser  Volk  bisher  durchgemacht ­
  hat,  auf  Kosten  der  Gesamtheit  zuerst  an  sich  dachten.
Der  wirtschaftsfriedliche  „Werkverein",  Nr.  36  vom  2.  Septbr.
1916,  konnte  eh  da  noch  über  sich  gewinnen,  zu  schreiben:
„Wir  sehen  der  amtlichen  Ermittelung  mit  Freude  und  Genugtuung ­
  entgegen,  da  die  Haltlosigkeit  und  Leichtfertigkeit  der  streikgewerkschaftlichen
  Behauptungen  so  am  besten  nachgewiesen  wird."
Die  Antwort  des  Kriegsernährungsamtes  zeigt,  wie  man
die  Wirtschaftsfriedlichen  und  ihr  Organ,  den  „Werkverein",
einzuschätzen  hat.
        <pb n="208" />
        210

Eingabe  betreffend  Veröffentlichung  der  amtlichen  Lahnnachweise
  im  Bergbau  Preußens.
Oberhausen,  Bochum,  Essen,  den  16.  August  1916.
An  Se.  Exzellenz,  den  Herrn  Minister  für  Handel  und  Gewerbe,
Dr.  Sydow,  Berlin  W.
Die  ergebenst  Unterzeichneten  ersuchen  Ew.  Exzellenz,  zu.
verfügen,  daß  die  amtlichen  Nachweise  über  die  Bergarbeiterlöhne ­
  in  Preußen  wieder  veröffentlicht  werden.
G  r  ü  n  d  e  :  Tie  Lohnstatistik  ist  von  hoher  Bedeutung,
aber  nur  dann,  wenn  sie  schnell  veröffentlicht  wird.  Leider  fehlt
über  die  Bergarbeiterlöhne  in  Preußen  seit  dem  2.  Vierteljahr
1915  jeder  amtliche  statistische  Nachweis.  Besonders  in  jetziger
Zeit  wäre  es  aber  hochnötig,  daß  diese  Nachweise  schnell  erscheinen, ­
  da  bei  entstehenden  Differenzen,  wo  Behauptungen
über  Lohnhöhen  gegen  Behauptungen  stehen,  der  amtliche  Nachweis
  allein  Entscheidung  bringen  kann.  Durch  die  Nichtveröffentlichung ­
  dieser  Statistik  glaubt  aber  jede  der  streitenden
Parteien  im  Rechte  zu  sein  und  ein  steter  Unfriede  ist  die  Folge.
Die  Lohnstatistik  bietet  auch  sonst  sehr  wertvolle  Vergleiche
und  nehmen  wir  an,  daß  keinerlei  Grund  vorhanden  ist,  der
zur  Unterlassung  der  Veröffentlichung  zwingt.
Wir  geben  uns  deshalb  der  angenehmen  Hoffnung  hin,  daß
der  amtliche  Lohnnachweis  über  die  Bergarbeiterlöhne  in  Preußen ­
  baldigst  erscheint  und  danken  Ew.  Exzellenz  im  voraus  für
die  Erfüllung  unserer  Bitte.
Mit  hochnchtungsvollem  Glückauf!
(Folgen  Unterschriften.)
*  *  *
Der  Minister  für  Handel  und  Gewerbe  gab  unterm  25.  August ­
  folgenden  Bescheid:
Die  Lohnzahlen  des  2.  Vierteljahres  1916  gehen  mit  Ende  dieses
Monats  hier  ein.  Sobald  die  Zahlen  vorliegen,  werde  ich  sie  zusammenstellen ­
  und  die  Löhne  der  4  '  Vierteljahre,  3.  Vierteljahr  1918  bis
2.  Vierteljahr  1916  veröffentlichen  lassen.

Eingabe  um  1.  Einbeziehung  der  in  der  Förderung  beschäftigten
Tagesarbciter  der  Tiefbangewerke  in  den  Begriff  Schwerstarbciter
  und  2.  um  Erhöhung  der  Kartoffelrationen.
Essen.  Bochum,  Oberhausen,  den  20.  Septbr.  1916.
An  das  Kriegsernährungsamt  in  Berlin.
Das  Kriegsernährungsamt  hat  erfreulicherweise  alle  unterirdisch ­
  beschäftigten  Bergarbeiter  unter  den  Begriff  Schwerst-
        <pb n="209" />
        arbeitet  genommen,  um  ihnen  besondere  Ernährungszulagen
zuzuführen.  Die  beim  Herausschaffen  und  Verladen  der  Produkte ­
  beschäftigten  Tagesarbeiter,  also  alle,  die  direkt  bei  der
Förderung  beteiligt  find,  wünschen  in  den  Kreis  der  Schwerstarbeiter ­
  einbezogen  zu  werden.  Unterzeichnete  Verbandsborstände ­
  unterstützen  diesen  Wunsch  ganz  entschieden.  Die  bei  der
Förderung  beschäftigten  Tagesarbeiter  sind  mit  den  unterirdisch
beschäftigten  im  Betriebe  eng  verbunden.  Sie  haben  auch  eine
außerordentlich  schwere  Arbeit  und  meist  keine  Pausen.  In  ununterbrochenem ­
  Betriebe  werden  die  Produkte  zu  Tage  gefördert
und  verladen.  Die  dabei  beschäftigten  Arbeiter  sind  deshalb
während  der  ganzen  Schicht  auch  ununterbrochen  schwer  angespannt. ­
  Ihr  Butterbrot  müssen  sie  in  größter  Haft  bei  der  Arbeit ­
  verschlingen.  Die  Hochhaltung  ihrer  Körperkräfte  ist  für
den  gesamten  Betrieb  sehr  wichUg.  Eine  Herabminderung  ihrer
Leistungsfähigkeit  und  ihrer  Tätigkeit  bedeutet  gleichzeitig  eine
Hemmung  des  ganzen  unterirdischen  Betriebes.  Diese  Gründe
lassen  die  Erfüllung  des  Wunsches  der  genannten  Tagesarbeiter
als  dringend  notwendige  erscheinen.
Mit  der  bisher  von  den  Kommunalverwaltungen  festgesetzten ­
  Kartoffelration  von  1%  Pfund  pro  Tag  kommen  die
Bergarbeiterfamilien  in  den  Hauptbergbaugebieten  nicht  aus.
Sie  haben  schon  vor  dem  Kriege  ein  größeres  Quantum  gebraucht. ­
  Jetzt  können  sie  mit  1Pfund  noch  weniger  auskommen, ­
  weil  viele  andere  Lebensrnittel  ganz  fehlen  oder  nur
in  ungenügendem  Maße  vorhanden  sind.  Insbesondere  sind  die
Fleisch-  imb  Fettrationen  zu  knapp.  Wenn  bei  dem  Mangel  an
anderen  Lebensrnitteln  nicht  mehr  genügend  Kartoffeln  geliefert
werden,  gehen  wir  bestimmt  schlimmen  Zeiten  entgegen.  An
diesem  Punkt  darf  nicht  gespart  werden,  sollen  nicht  die  Stimmung ­
  und  die  Kraft  zum  Durchhalten  verloren  gehen.  Wir
bitten,  den  Bergleuten  einen  Anspruch  auf  3  Pfund  Kartoffeln
pro  Tag  zu  gewähren.
Mit  vorzüglicher  Hochachtung!
(Folgen  Unterschriften.)

Eingabe  um  Vermittelung  in  Knappschaftsfragen.
Bochum,  Essen,  Oberhausen,  den  27.  Septbr.  1916.
An  Se.  Exzellenz  den  Herrn  Minister  für  Handel
und  Gewerbe,  Dr.  Sydow,  Berlin  W.
Die  ergebenst  Unterzeichneten  ersuchen  Ew.  Exzellenz,  bezugnehmend ­
  auf  eine  Aussprache  mit  Herrn  Geh.  Oberbergrat  Reuß
        <pb n="210" />
        212

am  14.  September,  um  Vermittelung  in  der  Frage  des  Aerztevertrages,
  der  Ummeldung  von  Knappschaftsmitgliedern  zu  einem
anderen  Knappschaftsarzt,  sowie  der  Erhöhung  des  Krankengeldes ­
  im  Allgemeinen  Knappschaftsverein  zu  Bochum.
Begründung:
Am  12.  Mai  1914  stellte  der  Verein  der  Knappschaftsärzte
durch  seinen  Vorsitzenden  Herrn  Dr.  Beckhaus  in  Wattenscheid
den  Antrag  an  den  Vorstand  des  Allg.  Knappschaftsvereins  zu
Bochum,  das  Aerztehonorar  von  4  auf  5  Mark  zu  erhöhen.
Der  Ausbruch  des  Krieges  störte  die  Verhandlungen  über  diesen
Antrag  und  konnte  man  der  Meinung  sein,  daß  dieser  bis  zur
Beendigung  des  Krieges  zurückgestellt  sei.
Im  Herbst  1916  legte  aber  die  Knappschaftsverwaltung  einen
neuen  Aerztevertrag  vor,  nach  dem  das  Honorar  der  Herren
Knappschaftsärzte  von  4  auf  6  Mark,  also  um  1  Mark  zu  erhöhen ­
  sei.  Die  Hälfte  der  Erhöhung  sollte  in  bar  gezahlt  werden,
während  60  Pf.  benutzt  werden  sollten,  um  den  Aerzten  ein
Ruhegehalt  und  Hinterbliebenenfürsorge  zu  gewähren.  Es
waren  Ruhegehälter  von  2000  bis  4600  Mark  vorgesehen,  je  nach
der  zurückgelegten  Beschäftigungsdauer  der  Herren  Knappschaftsärzte. ­
  Das  jährliche  Witwengeld  sollte  800  bis  1800  Mark  betragen. ­
  Dazu  kam  nach  für  die  Kinder  Erziehungsbeihilfe  bis
zum  18.  Lebensjahre  von  160  bis  360  Mark.  Wir  erlauben
uns,  sowohl  die  Forderung  der  Aerzte  auf  Honorarerhöhung,  sowie ­
  den  Aerztevertrag  beizulegen,  ferner  eine  Abschrift  einer
Notiz  der  „Aerztlichen  Mitteilungen",  dem  Organ  des  Leipziger
Aerzteverbandes,  die  sich  gegen  den  Entwurf  des  Aerztevertrages
der  Bochumer  Knappschaftsverwaltung  wandte.
In  der  Vorstandssitzung  des  Allg.  Knappschaftsvereins  vom
9.  März  1916  wurde  der  vorgelegte  Aerztevertrag  von  den  Vorstandsältesten ­
  abgelehnt,  ebenfalls  in  der  Vorstandssitzung  vom
13.  April  1916.
Die  Ablehnung  erfolgte  unter  Hinweis  darauf,  daß  die
Herren  Knappschaftsärzte  keine  Angestellte  des  Vereins  seien,
daß  sie  vielmehr  außer  der  knappschaftlichen  Praxis  eine  ausgedehnte ­
  Privatpraxis  haben  und  daß  viele  von  ihnen  auch  für
Familien-Unterstützungskassen  der  Zechen,  für  Orts-  und  Fabrik-(Betriebs-)Krankenkassen,
  sowie  als  Bahn-  oder  Schularzt  praktizieren. ­
  Der  Knappschaftsverein  dürfe  nicht  den  Aerzten  Ruhegeld
  zahlen,  die  ihre  Tätigkeit  nur  zu  einem  Teile  dem  Dienste
des  Vereins  widmen.  Unter  den  Bergarbeitern  herrsche  Empörung ­
  darüber,  daß  der  Knappschaftsverein  den  Knappschaftsärzten ­
  im  Anschluß  an  die  knappschaftliche  Pensionskasse  Invaliden- ­
  und  Hinterbliebenenfürsorge  gewähren  wolle.  Durch
den  vorgelegten  Vertrag  würden  die  Aerzte  noch  mehr  an  die
        <pb n="211" />
        Knappschaftsverwaltung  gebunden.  Eine  solche  Bindung  liege
aber  nicht  ini  Interesse  der  Knappschaftsmitglieder.
Die  Herren  Werksvertreter  ersuchten  nun  in  einer  Eingabe
vom  16.  April  1916  das  König!.  Oberbergamt  in  Dortmund,
dahin  zu  entscheiden,  daß  der  Aerztevertrag,  d.  h.  der  Antrag
der  Verwaltung  als  angenommen  gelte.
Vom  Vertreter  des  König!.  Oberbergamts,  Herrn  Oberbergrat ­
  Kreisel,  wurden  darauf  Verhandlungen  mit  der  Personalkommission ­
  der  Vorstandsältesten  gepflogen,  an  welchen
auch  die  Vertreter  der  Organisationen  teilnahmen.  Inzwischen
war  unterm  5.  August  1916  von  77  Aeltestenabgeordneten  ein
Antrag  auf  Einberufung  einer  Generalversammlung  eingereicht
worden  mit  der  Tagesordnung:  Erhöhung  der  Invaliden-,  Witwen- ­
  und  Waisenpension  um  20  Prozent  und  des  Krankengeldes
um  10  Prozent.
Die  gepflogenen  Verhandlungen  ergaben,  daß  in  der  Sitzung
des  Satzungsausschusses  vom  18.  August  1916  die  Herren  Werksvertreter ­
  sich  damit  einverstanden  erklärten,  daß  die  Herren
Aerzte  sich  die  Ruhegehalts-  und  Hinterbliebenenkasse  selbst
gründen  und  das  Risiko  übernehmen  sollten.  Die  Verwaltung
dieser  Kasse  sollte  jedoch  durch  die  Knappschaftsverwaltung  erfolgen. ­

Die  gesamten  .Knappschaftsmitglieder  sind  der  Ansicht,  daß
der  Knappschaftsverein  mit  einer  Ruhegehalts-  bezw.  Hinterbliebenenkasse ­
  der  Aerzte  nichts  zu  tun  haben  darf.  Zunächst
muß  es  den  Herren  Aerzten  selbst  überlassen  werden,  ob  sie  sich
eine  solche  Kasse  gründen  wollen.  Wollen  sie  das  aber,  so  sollen
sie  unabhängig  vom  Allg.  Knappschaftsverein  mit  eigenen  Mitteln ­
  und  unter  selbstgeschaffener  Verwaltung  eine  derartige
Kasse  führen.
Die  Knappschaftsverwaltung  besteht  ans  die  Einführung
der  Hinterbliebenen-Kasse  der  Aerzte,  weil  sie  dadurch  die
Herren  Knappschaftsärzte  besser  binden  könne.  Daß  diese  aber
schon  ohnehin  genug  gebunden  sind,  dürfte  beigefügte  Geschaftsanweisung
  der  Knappschaftsverwaltung  beweisen.  Sehen  wir
doch,  daß  die  Errichtung  dieser  Kasse  schon  auf  Widerstand  einzelner ­
  Aerzte  stößt.  So  wird  im  Protokoll  der  Sitzung  des
Satzungsausschnsses  vom  18.  August  1916  darauf  hingewiesen,
daß  möglicherweise  anzunehmen  sei,  daß  eine  ungewisse  Anzahl
unter  den  Aerzten,  besonders  jüngere  und  unverheiratete,  die
Auszahlung  der  Gesamtsumme,  also  der  6  Mark  Honorar,  vorziehen ­
  würde.
In  der  Sitzung  des  Satzungsausschusses  vom  31.  Aug.  1916
wurde  den  Vorstandsültesten  mitgeteilt,  daß  der  Bergbauliche
Verein  beabsichtige,  dem  Allg.  Knappschaftsverein  fiir  bedürftige
Invaliden,  Witwen  und  Waisen  4  Millionen  Mark  zur  Ver-
        <pb n="212" />
        214

fllgung  zu  stellen.  Diese  Schenkung  wurde  in  der  Borstandssitzung ­
  vom  14.  September  1916  bestätigt.  Damit  könnte  der
Antrag  auf  Erhöhung  der  Pensionen  als  erledigt  gelten,  wenn
die  ganze  Summe  nur  für  die  Erhöhung  der  Pensionen  verwandt ­
  würde.  Nun  soll  aber  der  Antrag  auf  Erhöhung  des
Krankengeldes  dadurch  erledigt  werden,  daß  aus  den  4  Millionen
Mark  für  Krankfeiernde  das  Kindergeld  für  ein  4.  Kind  und
Hausgeld  für  ein  5.  Kind  entnommen  werden  soll.
Bei  der  großen  Zahl  bedürftiger  Invaliden,  Witwen  und
Waisen  würde  die  Verteilung  einer  Summe  von  4  Mill.  Mark,
auf  einige  Jähre  berechnet,  ohnehin  keine  große  Erhöhung  der
Pension  darstellen.  Würde  nun  aus  den  4  Millionen  Mark  auch
noch  die  vorerwähnte  Kinderzulage  genommen,  so  könnte  das
nur  auf  Kosten  der  bedürftigen  Invaliden,  Witwen  und  Waisen
geschehen.  Sodann  ist  eine  solche.Kinderzulage  auch  völlig  ungenügend, ­
  weil  dann  die  Mehrzahl  der  Kranken  keinen  Pfennig
mehr  erhalten  würden.  Darum  muß  weiter  auf  Erhöhung  des
Krankengeldes  bestanden  werden.
Die  Satzung  des  Allg.  Knappschaftsvereins  sieht  5  Mark
als  Grundlohn  vor.  Nach  den  Bestimmungen  der  Reichsversicherungsordnung ­
  kann  der  Grundlohn  6  Mark  betragen,  wie  das
bereits  vor  der  letzten  Knappschaftsreform  der  Fall  gewesen  ist.
Bis  zu  drei  Viertel  desselben  dürfen  als  Krankengeld  gezahlt
werden.  Dem  Allg.  Knappschaftsverein  wäre  es  vermöge  seines
guten  Kassenbestandes  in  der  Krankenkasse  sehr  wohl  möglich,
den  Grundlohn  dergestalt  zu  erhöhen,  daß  eine  Aufbesserung
aller  Krankengeldbezüge  vorgenommen  werden  kann.
Die  Mitglieder  des  Allg.  Knappschaftsvereins  haben  nach
der  Satzung  das  Recht,  zu  gewissen  Zeiten  und  in  beschränktem
Umfange  sich  zu  einem  anderen  Knappschaftsarzte  umzumelden.
Von  diesem  Rechte  machen  aber  nur  wenige  Gebrauch.  Das  hat
seine  guten  Gründe.  Die  Herren  Knappschaftsärzte  haben  unter
sich  die  Vereinbarung  getroffen,  daß  der  Arzt  für  alle  zu  seinem
Kurbezirk  gehörenden  Knappschaftsmitglieder  das  Honorar  erhält, ­
  obgleich  eine  Anzahl  dieser  Mitglieder  sich  zu  einem  anderen ­
  Arzt  umgemeldet  haben.  Daß  da  der  Arzt,  zu  dem  sich
das  Mitglied  umgemeldet,  kein  Interesse  an  der  Behandlung
des  Mitgliedes  hat,  ist  selbstverständlich.  Dadurch  wird  aber  das
Mißtrauen  der  Mitglieder  zu  Len  Aerzten  noch  gesteigert.  Würde
jeder  Arzt  auch  für  das  sich  zu  ihm  meldende  Mitglied  das
Honorar  erhalten,  so  würde  der  Arzt  auch  ganz  sicher  ein  größeres ­
  Interesse  an  der  Behandlung  dieses  Mitgliedes  haben.
Eine  derartige  Vereinbarung  der  Aerzte  kann  somit  nur
aut  Kosten  der  erkrankten  Knappschaftsmitglieder  geschehen.
Darum  wäre  es  Pflicht  des  Allg.  Knappschaftsvereins,  den
        <pb n="213" />
        215

Aerzten  zu  verbieten,  derartige,  die  gute  Behandlung  der  Mitglieder ­
  in  Frage  stellende  Vereinbarungen  zu  treffen.
Zusammenfassend  geben  wir  nochmals  die  berechtigten
Wünsche  der  Knappschaftsmitglieder  wieder:
1.  Der  Allg.  Knappschaftsverein  soll  den  Aerzten  das  Honorarvoll
  ausbezahlen  und  sich  um  die  Ruhegehalts-  bezw.  Hinterbliebenenkasse ­
  der  Aerzte  nicht  kümmern.
2.  Eine  Erhöhung  des  Krankengeldes  ist  in  Anbetracht  der
Teuerung  unbedingt  notwendig.  Die  Kassenverhältnisse  erlauben ­
  es  dem  Allg.  Knappschaftsverein,  vielleicht  in  Form
einer  Erhöhung  des  Grundlohnes,  das  Krankengeld  allgemein ­
  zu  erhöhen.
3.  Die  Aerzte  sollen  veranlaßt  werden,  ihre  Vereinbarung  dahin ­
  zu  ändern,  daß  der  betreffende  Teil  des  Honorars  für
umgemeldete  Mitglieder  dem  neugewählten  Arzt  auch  wirklich ­
  gezahlt  wird.
Wir  ersuchen  nun  Ew.  Exzellenz  um  Vermittelung  bei  der
Regelung  der  vorstehend  bezeichneten  Wünsche  und  zeichnen
mit  hochachtungvollem  Glückauf!
(Folgen  Unterschriften.)

Sparzwang.
Ter  Regierungspräsident  von  Arnsberg  richtete  am  12.  Oktober ­
  folgende  Erklärung  an  den  Verbandsvorstand:
Wie  dort  bekannt  sein  wird,  hatte  das  Oberkommando  in  den
Marken  am  1.  März  1916  eine  Verordnung  erlassen,  welche  für  die
jugendlichen  Arbeiter  unter  18  Jahren  einen  Sparzwnng  einführte,
derart,  daß  der  von  diesen  verdiente  Wochenlohn,  soweit  er  den  Betrag ­
  von  18  Mark  überstieg,  einer  Sparkasse  zugeführt  werden  mußte,
sofern  nicht  in  einem  besonders  dafür  angeordneten  Verfahren  Freigabe ­
  des  ganzen  Lohnes  oder  eines  Teiles  desselben  zugestanden  wurde.
Maßgebend  war  dafür  die  Beobachtung  gewesen,  daß  die  jugendlichen
Leute  bei  den  gegenwärtigen  Lohngestaltungsverhältnissen  zu  Geldmitteln ­
  kamen,  für  die  ihnen  noch  die  genügende  Urteilsfähigkeit  und
das  Verständnis  bei  Verwendung  desselben  fehlte.  Es  ist  die  Anregung
auch  hierher  gelangt,  diese  früher  schon  zur  Erörterung  gebrachte,  aber
wieder  zurückgestellte  Frage  erneut  aufzugreifen  und  diesen  Sparzwang
auch  hierher  gelangt,  diese  früher  schon  zur  Erörterung  gebrachte,  aber
selben  nawentlich  in  den  Kreisen,  die  davon  betroffen  werden,  eine
gewisse  Abneigung  entgegengestellt  wird,  wie  das  auch  in  den  Marken
geschehen  ist.  sie  wird  aber  um  so  mehr  schwinden,  je  mehr  das  Ver-
        <pb n="214" />
        216

ständnis  dafür  wächst,  daß  der  Sparzwang  nicht  etwa  wie  eine  Strafe
für  unnütze  Verwendung  eingeführt  werden  soll,  sondern  als  ein
Sr  ch  e  r  u  n  g  s  in  i  t  t  e  l  für  die  Jugendlichen  selbst  in  besonders ­
  für  die  kommende  Zeit  der  Ueberleitung  in  friedliche  Verhältnisse ­
  oder  auch  beim  Abflauen  der  jetzigen  Berdienstüerhältnisse.  Dies
erzieherische  Moment  muß  im  Vordergrund  bleiben.
Ich  bemerke  noch,  daß  die  Ansammlung  der  reinen  Spargelder
(also  nach  Abzug  der  freigegebenen  Summen)  in  den  Marken  seit  Einführung ­
  der  Verordnung  dort  rund  1110000  Mark  ergeben  hat.
Im  Aufträge  des  Herrn  stellvertretenden  kommandierenden  Generals ­
  des  7.  Armeekorps  ersuche  ich  ergebenst  um  baldgefällige  Aeußerung ­
  über  die  dortige  Beurteilung  der  Frage  und  über  die  Einführung
des  Sparzwanges  für  die  Jugendlichen  nach  dem  bezeichneten  Muster,
das  ich  als  bekannt  voraussetzen  kann.
In  Vertretung.  (Unterschrift.)
*  *  *
Unterm  18.  Oktober  1916  teilten  wir  unseren  Standpunkt
im  nachstehenden  Schreiben  mit:
An  den  Herrn  Regierungspräsidenten  zu  Arnsberg.
Ew.  Hochwohlgeboren!
Bezugnehmend  aus  Ihr  wertes  Schreiben  vom  12.  d.  M.,  Akten-Rr.
  I  11  Nr.  8623,  erlauben  wir  uns,  den  Standpunkt  unserer  Organisation ­
  zum  Sparzwang  für  jugendliche  Arbeiter  klarzulegen:
Wir  halten  den  Sparzwang  für  jugendliche  Bergarbeiter  für
überflüssig.  Wenn  diese  Jugendlichen  sich  bei  ihren  Eltern  befinden
und  sich  weigern  würden,  ihren  Lohn  abzugeben,  sondern  ihn  zu  ungeeigneten ­
  Zwecken  verwenden,  so  können  die  Eltern  heute  schon  den
Lohn  selbst  auf  der  Arbeitsstätte  erheben  und  so  jeder  ungeeigneten
Verwendung  vorbeugen.  Sind  Jugendliche  aber  gezwungen,  in  Kost
und  Logis  zu  gehen,  so  steht  der  Lohn  der  jugendlichen  Arbeiter,  die
Grubenarbeit  verrichten,  so,  daß  ihr  Verdienst  durch  Zahlung  von
Kostgeld  und  Anschaffung  von  Kleidern  ziemlich  draufgeht,  manchmal
bei  den  heutigen  teueren  Verhältnissen  kaum  hinreicht.  Die  Bergarbeit ­
  ist  auch  eine  derart  schwere,  daß  die  jugendlichen  Bergarbeiter
froh  sind,  wenn  sie  nach  Beendigung  der  Schicht  der  Ruhe  Pflegen
können,  besonders,  da  auch  sie  noch  zu  Ueberschichten  herangezogen
werden.
Die  jugendlichen  Arbeiter,  welche  die  harte  Schule  des  Lebens  schon
so  früh  durchmachen  müssen,  haben  auch  genügend  Urteilsfähigkeit,  und
Verständnis,  wenn  ihnen  von  ihren  Eltern  einige  Mark  Taschengeld
überlassen  werden,  oder  ihnen  nach  Zahlung  des  Kostgeldes  und  der
Kleidung  noch  etwas  übrig  bleibt,  geeigneten  Gebrauch  davon  zu  machen.
        <pb n="215" />
        Sie  kennen  den  Wert  des  Geldes,  erworben  durch  schwere  Arbeit,
sehr  gut,  im  Gegensatz  zu  anderen  Jugendlichen,  aufgewachsen  in  guten
Verhältnissen,  ohne  harte  Arbeit  und  immer  mit  reichlich  Taschengeld
versehen,  die  abends  in  Begleitung  die  Kaffeehäuser  usw.  „zieren".
Wir  haben  die  Erfahrung  gemacht,  die  bestätigt  wird  von  unseren
Mitgliedern,  den  Eltern  der  Jugendlichen,  daß  diese  freudestrahlend
an  Lohntagen  nach  Hause  kommen  und  ihren  Verdienst  auf  Heller  und
Pfennig  abliefern.
Man  würde  den  Jugendlichen  ihre  Arbeitsfreudigkeit  rauben,
wenn  man  durch  den  Sparzwang  gewissermaßen  Mißtrauen  gegen  sie
zeigte,  und  der  Anreiz  zur  Arbeit  würde  wegfallen,  wenn  man  ihnen
die  Auszahlung  des  von  ihnen  verdienten  Lohnes  verweigern  würde.
Die  Herren  Werksbesitzer  in  Bochum  haben  sich  auch  aus:  vorgenannten ­
  Gründen  in  einer  Sitzung  im  Frühjahr  1916,  an  der  auch
Vertreter  der  Organisationen  teilnahmen,  gegen  den  Sparzwang  der
Jugendlichen  ausgesprochen  und  sind  wir  auch  heute  noch  Gegner
desselben.
Hochachtungsvoll!  •
Der  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.

Eingabe  betreffs  Erhöhung  der  Brotration  im  Kreis  Weilburg.
Bochum,  den  19.  Oktober  1916.
An  den  Königlichen  Landrat  in  Weilburg  a.  d.  Lahn.
Der  ergebenst  unterzeichnete  Vorstand  des  Verbandes  der
Bergarbeiter  Deutschlands  bittet  den  Herrn  Königlichen  Landrat
im  Aufträge  der  Mitglieder  des  deutschen  Bergarbeiterverbandes
in  Wirbeläu  und  Gräveneck,  den  dort  wohnenden  Bergarbeitern
die  Brotration  entsprechend  zu  erhöhen.  Zur  Begründung  gestatten ­
  wir  uns  folgendes  anzuführen:
Die  Gewinnung  von  Eisenerz  ist  für  das  Wirtschaftsleben
unerläßlich.  Daß  die  Bergarbeiter,  welche  immer  angestrengt
hart  arbeiten  müssen,  und  zwar  unter  den  schwierigsten  Verhältnissen, ­
  des  natürlichen  Lichts  und  der  Lust  entzogen,  immer  von
Gefahren  umgeben  sind,  dürfte  wohl  allgemein  bekannt  sein.
Schon  bei  genügender  Ernährung  wirken  diese  Umstände  benachteiligend ­
  auf  den  Gesundheitszustand.  Kommt  nun  aber  noch
schlechte  Ernährung  hinzu,  so  muß  das  zur  völligen  Gesundheitszerrüttnng
  und  damit  zur  Erwerbsunfähigkeit  führen.  Die  Erzarbeiter ­
  zählen  mit  unter  die  Kategorie  der  Schwerstarbeiter.
Der  Präsident  des  Kriegsernährungsamtes,  Herr  von  Batocki,
hat  eine  Verfügung  erlassen,  wonach  die  Schwerstarbeiter  An ­
        <pb n="216" />
        —  218  —

spruch  auf  3500  Gramm  (7  Pfund)  Brot  pro  Woche  haben.  Die
Bergarbeiter  von  den  vorgenannten  Orten  teilen  uns  aber  mit,
datz  sie  nur  mit  fünfeinhalb  Pfund  Brot  pro  Woche  bedacht  würden.
Bei  dem  Mangel  an  Fett,  Fleisch,  Del  usw.  erlauben  wir  uns,
den  Wunsch  aussprechen  zu  dürfen,  die  Bergarbeiter  wenigstens
mit  genügend  Brot  zu  versehen.
Wir  bitten  deshalb  den  Herrn  König!.  Landrat,  den  Herren
Gemeindevorstehern  von  Grävencck  und  Wirbelau  Anweisung  zu
geben,  den  dort  vorhandenen  Bergarbeitern  die  sieben  Pfund  betragende ­
  Brotration  pro  Woche,  die  den  Bergarbeitern  in  den
anderen  Bergbaurevieren  bewilligt  ist,  gleichfalls  zuzugestehen.
Wir  erlauben  uns,  um  gütigen  Bescheid  zu  ersuchen  und
zeichnen  Hochachtungsvoll!
Ter  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
Auf  vorstehende.  Eingabe  ging  nun  folgendes  Antwortschreiben ­
  ein:
„Weilüurg,  den  28.  Oktober  1016.
Aus  das  gefällige  Schreiben  vom  19.  d.  M.  betr.  die  Brotrationen
für  die  Bergarbeiter  teile  ich  ergebenst  mit,  datz  hier  den  Bergarbeitern
unter  Tage  autzer  dem  seit  längerer  Zeit  schon  überwiesenen  Brotzusatz ­
  jetzt  auch  noch  der  weitere  außerordentliche  Zusatz  von  200  Gr-Mehl
  täglich  überwiesen  worden  ist.  Es  hat  nunmehr  jeder  Bergarbeiter ­
  unter  Tage  zu  beziehen  eine  Mehlmenge  von  500  Gramm  für
den  Tag  oder  8500  Gramm  für  die  Woche.  Aus  diesen  3500  Gramm
Mehl  werden  zuzüglich  der  vorgeschriebenen  Streckungsmittel  nicht
7  Pfund  Brot,  sondern  zirka  10  Pfund  Brot  hergestellt.  Daneben
wird  den  Bergarbeitern  für  jede  verfahrene  Ueberschicht  unter  Tage
noch  Pfund  Brot  gewährt."  (Unterschrift  unleserlich.)

Ein  Mißverständnis  des  Bezirkskonunandos  Dortmund.
Auf  verschiedenen  Zechen  im  Bereiche  des  Bezirkskommandos
Dortmund  wurde  in  der  zweiten  Woche  des  Monats  November
1616  folgendes  Plakat  angeschlagen:
„Das  stellvertretende  Generalkommando  des  7.  Armeekorps  in
Münster  hat  durch  Verfügung  vom  4.  November  1916  (I.  a  R.  208  716)
angeordnet:
Die  vom  Waffendienst  zurückgestellten  oder  beurlaubten  Bergarbeiter ­
  und  die  auf  den  Zechen  beschäftigten  Tagesarbeiter  dürfen
ihre  Arbeitsstelle  nur  wechseln,
        <pb n="217" />
        219

1.  wenn  der  bisherige  Arbeitgeber  schriftlich  sich  mit  der  Abkehr
iKündigunz)  einverstanden  erklärt  hat  und  der  betreffende  Arbeiter
gleichfalls  bei  einer  Zeche  des  Korpsbezirks  die  Arbeit  wieder  aufnimmt, ­
  oder  wenn
2.  der  bisherige  Arbeitgeber  nicht  einverstanden  ist,  aber  eine
Bescheinigung  des  zuständigen  Bergrevierbeamten  beigebracht  wird,
datz  besonders  namentlich  aufgeführte  Gründe  den  Arbeitswechsel  von
einem  zum  andern  Bergwerk  rechtfertigen.
Das  Bezirkskommando  wird  von  heute  ab  jeden  Arbeiter  (auch
die  nicht  kriegsverwendungssähigen)  ohne  die  vorgenannten  Bescheinigungen ­
  sofort  zum  Heeresdienst  einziehen.
Dortmund,  den  8.  November  1916.
von  Winsen,
Major  des  stellvertretenden  Generalkommandos."
Diese  Anordnung,  welche  die  Freizügigkeit  fast  aufgehoben
und  die  Bergarbeiter  der  Willkür  der  Werksherren  preisgegeben
hätte,  erregte  unter  den  Bergarbeitern  die  größte  Unruhe.  Der
Vorstand  des  Bergarbeiterverbandes  wandte  sich  deshalb  Beschwerüeführend
  an  das  Generalkommando  in  Münster  und  wurde
ihm  mitgeteilt,  daß  die  Anordnungen  des  Bezirkskommandos
Dortmund  auf  einem  Mißverständnis  des  Bezirkskommandos
Dortmund  beruhen  und  angeordnet  worden  sei,  die  ausgehänten
  Plakate  wieder  zu  entfernen,  L.  h.  die  Anordnungen  des  Beziikskommandos
  als  ungültig  zu  erklären.  Man  geht  Wohl  nicht
fehl,  wenn  man  der  Meinung  Ausdruck  gibt,  daß  ohne  das  Einschreiten ­
  unseres  Verbandsvorstandes  die  Plakate  ruhig  hängen
geblieben  wären  und  die  Anordnung,  welche  die  Freizügigkeit  der
militärpflichtigen  Bergarbeiter  gänzlich  aufgehoben  hätte,  in  die
Praxis  umgesetzt  worden  wäre.

Bochum,  den  17.  November  1616.
An  das  König!.  Oberbergamt  in  Dortmund.
Der  ergebenst  unterzeichnete  Verband  erlaubt  sich,  dem
hohen  Oberbergamt  die  Bitte  zu  unterbreiten,  der  wieder  üblichen
Maßregelungspraris  seitens  der  Zechenverwaltungen  entgegenzuwirken, ­
  damit  die  Stimmung  der  Bergarbeiter  nicht  noch  gereizter ­
  wird,  wie  sie  in  Anbetracht  des  Kriegszustandes  und  der
Ernährungsfragen  so  wie  so  schon  ist.  Wir  könnten  sehr  viele
Fälle  von  Maßregelungen  von  Arbeitern  vortragen,  wollen  uns
aber  heute  nur  auf  einige  Fälle  beschränken,  welche  Arbeiteralisschußmitgliedern ­
  bezw.  -Kandidaten  gegenüber  geübt  wurden.
        <pb n="218" />
        220

Am  18.  September  1916  fand  auf  Zeche  Teutoburgia  eine
Sicherheitsmännerwahl  statt.  Wegen  Verstößen  gegen  die  Vorschriften ­
  hat  sie  (infolge  Beschwerden)  das  Oberbergamt  für
ungültig  erklärt.  Der  Kandidat  der  organisierten  Bergarbeiter
war  der  Hauer  Heinrich  Benning,  Markennummer  141.
Damit  er  nicht  wieder  kandidieren  kann,  hat  man  ihn  in  ein
anderes  Revier  verlegt.  Auch  bei  der  Lohnregelung  hat  er  nun
Schwierigkeiten,  n&amp;gt;an  will  ihm  geleistete  Arbeit  (Baue)  nicht  bezahlen. ­

Aus  der  Zeche  Ver.  Welheim  findet  im  Dezember  Nachwahl
für  den  Arbeiterausschuß  statt,  weil  der  gelbe  Ausschuß  anläßlich
des  dortigen  Streiks  kürzlich  sein  Amt  niederlegte.  Die  in  Aussicht ­
  genommenen  Kandidaten  der  Organisation  waren  Karl
Sonntag,  Emil  Holdhobler  und  Alfred  Nockstroh.  Am  9.  November ­
  sind  diese  drei  allein  von  dieser  Zeche  zum  Militär  einberufen ­
  worden.  Der  erste  steht  bei  den  168ern  in  Paderborn,  die
beiden  anderen  bei  den  144ern  und  159ern  in  Mülheim.  Die'
Belegschaft,  soweit  sie  nicht  aus  Gelben  besteht,  ist  über  solche  unerhörte ­
  Maßnahmen  sehr  aufgebracht.
Auf  Zeche  Schlägel  und  Eisen  V/VI  fand  am  27.  September
  1916  Ausschuß-  bzw.  Sicherheitsmännerwahl  statt.  Es  wurde
das  Verbandsmitglied  Heinrich  Bornkessel  gewählt.  Am  16.  Oktober ­
  wurde  dieser  von  der  Zeche  ganz  allein  zum  Militärdienst
eingezogen.
Nach  dem  letzten  eintägigen  Streik  auf  der  Zeche  Neu-Köln
isi  unser  Ausschußmitglied  Karl  Bein  aus  Altenessen  auch  ganz
allein  von  dieser  Zeche  zum  Militär  einberufen  worden.  Andere,
sogar  Nichtbergleute,  sind  von  dieser  Zeche  neuerdings  mit  Erfolg ­
  reklamiert  und  haben  auf  der  Zeche  die  Arbeit  aufgenommen. ­
  Bein  hat  durchaus,  wie  uns  versichert  wird,  nur  seine
Pflicht  als  Ausschußmitglied  getan  und  dabei  natürlich  die  Interessen ­
  der  Belegschaft  vertreten.  Das  scheint  in  den  Augen  gewisser ­
  Grubenherren  ein  ganz  besonderes  Verbrechen  zu  sein.
Ein  Oesterreicher,  der  11  Jahre  hier  in  Erckenschwick  ohne
bestraft  zu  werden  wohnte,  wurde  am  13.  d.  Mts.  mit  Familie
und  Möbel  wie  ein  gemeiner  Verbrecher  über  die  Grenze  gebracht. ­

Das  geschieht  zur  Zeit  des  Burgfriedens,  wo  wir  mit  Oesterreich ­
  gemeinsam  eine  Masse  Feinde  abwehren.  Deutsche  Arbeiter ­
  maßregelt  man  nach  Herzenslust,  wenn  sie  irgend  etwas
kritisieren  oder  in  Anbetracht  der  ungeheuren  Teuerung  als
Ausschußmitglieder  die  Interessen  der  Arbeiter  vertreten-  Sind
das  nicht  himmelschreiende  Zustände?  Der  Ausweisungsfall  wird
neben  dem  Generalkommando  auch  das  Ministerium  des  Innern
        <pb n="219" />
        221

beschäftigen.  Aber  wegen  den  Maßregelungen  von  Sicherheitsmännern ­
  und  -Kandidaten  bitten  wir  das  Königliche  Oberbergamt, ­
  bei  den  Bergwerksverwaltungen  dahin  zu  wirken,  daß
dieses  unerhörte,  das  deutsche  Ansehen  so  sehr  schädigende  Gebühren ­
  unterbleibt.
Einer  geneigten  Beantwortung  dieser  Eingabe  entgegensehend, ­
  zeichnet
mit  hochachtungsvollein  Glück-Aus!
Der  Borstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.

Eine  Eingabe  um  Lohnerhöhung
richteten  die  vier  Bergarbeiterverbände  auf  Anregung  unseres
Vorstandes  am  28.  November  1916  an  34  Zechen,  wo  die  Arbeitslöhne ­
  besonders  niedrig  standen.  Die  Eingabe  lautete:
Tie  Unterzeichneten  erlauben  sich,  im  Aufträge  der  auf
Ihren  Werken  beschäftigten  organisierten  Bergarbeiter  folgendes
Gesuch  um  Lohnerhöhung  zu  unterbreiten,  in  der  Hoffnung,
daß.  es  Berücksichtigung  findet  und  den  Wünschen  Ihrer  Belegschaft ­
  dadurch  Rechnung  getragen  wird.
Die  durchschnittlichen  Hauerlöhne  betragen  heute  nach  Berichten ­
  der  Arbeiterausschüsse  auf  verschiedenen  Zechen  9  Mark
und  mehr.  Es  wird  nun  von  den  Belegschaftsmitgliedern  Ihres
Werkes  darüber  geklagt,  daß  der  Durchschnittslohn  der  Hauer
noch  weit  unter  9  Mark  stehe,  auch  die  Durchschnittslöhne  der
übrigen  Arbeitergruppen  seien  viel  niedriger,  wie  auf  anderen
Zechen.  Die  Lebensmittelpreise  und  die  Preise  der  meisten
Bedarfsartikel  sind,  aber  andauernd  gestiegen  und  weiter  im
Steigen  begriffen.
Es  ist  daher  dringend  notwendig,  wenn  die  auf  Ihren  Werken
beschäftigten  Arbeiter  ihre  Leistungsfähigkeit  behalten  sollen,
auch  eine  angemessene  Lohnsteigerung  eintreten  zu  lassen.  Es
liegt  dieses  nicht  allein  im  Interesse  der  bei  Ihnen  beschäftigten
Arbeiter,  sondern  auch  des  Werkes  selbst,  da  die  durch  Lohnerhöhung ­
  mögliche  bessere  Ernährungsweise  wieder  durch  gesteigerte ­
  Leistungsfähigkeit  dem  Werke  zugute  kommt.
Mit  Rücksicht  auf  die  sehr  günstige  Lage  der  Bergbauindustrie ­
  und  in  der  Annahme,  daß  es  auch  Ihnen  möglich  ist,
den  Wünschen  Ihrer  Belegschaft  zu  entsprechen,  sowie  in  der
Hoffnung  auf  eine  befriedigende  zusagende  Antwort  auf  unsere
Eingabe,  zeichnen  mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
(Folgen  Unterschriften  der  vier  Bergarbeiterverbände.)
        <pb n="220" />
        222

Antworten  auf  die  Lohneingaben.
Die  Essener  Steinkohlenbergwerke  erteilten  folgende  Antwort ­
  :
»Aus  Ihre  an  unsere  Zechen  Pörtingsiepen  und  Dahlhauser  Tiefbau ­
  in  Gemeinschaft  mit  den  mitUnterKeichneten  Verbänden  eingereichte ­
  Eingabe  um  Loherhöhung  vom  29.  November  1916  teilen  wir
Ihnen  mit,  daß  wir  schon  immer  bereit  gewesen  sind,  Wünsche  und
Anregungen  aus  den  Kreisen-  unserer  Arbeiterschaft  durch  den  Arbeiterausschutz ­
  entgegenzunehmen.  Das  Gesetz  über  den  vaterländischen ­
  Hilfsdienst  vom  5.  Dezember  1916  gibt  im  §  12  den  Arbeitsausschüssen ­
  nun  auch  ausdrücklich  daß.  Recht,  Anträge,  Wünsche  und
Beschwerden  der  Arbeiterschaft,  die  sich  lauf  die  Lohnverhältnisse  des
Betriebes  beziehen,  „zur  Kenntnis  des  Unternehmers!  zu  bringen  Und
sich  darüber  zu  äußern."
Zeche  Freie  Vogel  und  Unverhofft  schreibt:
„Auf  Ihre  Eingabe  teilen  wir  Ihnen  ergebenst  mit,  daß  die
Kohlenhauerlöhne  auf  unserer  Zeche  Freie  Vogel  und  Unverhofft  im
Durchschnitt  den  Betrag  von  9’  Mark  bereits  überschritien  haben.  Im
übrigen  verweisen  wir  auf  §  12  des  Gesetzes  über  den  vaterländischen
Hilfsdienst  vom  5.  Dezember  1916,"
Von  Zeche  Neu-Jserlohn  erhielten  wir  folgende  Antwort ­
  :
„Wir  bestätigen  ergebenst  den  Empfang  Ihrer  in  Gemeinschaft
mit  den  übrigen  drei  Bergarbeiterverbänden  gemachten  Eingabe  vom
29.  November  und  bemerken  dazu,  Latz  die  Klagen  von  Belegschaftsmitgliödern
  unseres  Werkes,  der  Hauerdurchschnütslohn  stehe  weit
unter  9  Mark,  auf  einer  Unkenntnis  der  taisächlich  bezahlteen  Löhne
beruht.  Im  übrigen  ist  es  gemäß  §  12  des  Gesetzes  über  den  vaterländischen ­
  Hilfsdienst  Sache  der  Arbeiterausschüsse,  Anträge,  Wünsche
und  Beschwerden  der  Arbeiterschaft  auch  betreffs  der  Lohnverhältnisse
zu  unserer  Kenntnis  zu  bringen.  Wir  stellen  anheim,  den  Mitunterzeichneten ­
  Kenntnis  zu  geben."
Gleiche  oder  ähnliche  Antworten  gingen  strns  auch  von  den
anderen  Zechen  zu.  Wir  sehen  aus  diesem  Schreiben,  daß  sich
diesmal  die  Zechenverwaltungen  nicht  direkt  ablehnend  gegenüber ­
  der  Lohnforderung  verhielten,  sondern  auf  das  Gesetz  über
den  vaterländischen  Hilfsdienst  verwiesen.  Wir  können  auch
sagen,  daß,  wo  auf  die  Antrüge  der  Arbeiterausschüsse  nicht  eingangen ­
  und  dann  gemäß  dem  Hilssdienstgesetz  der  Schiedshof
angerufen  wurde,  in  den  meisten  Fällen  ganz  erhebliche  Vorteile
für  die  Kameraden  herausgeholt  wurden.

„Münster,  den  6.  November  1916.
Dem  Vorstande  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands,
Bochum,  wird  unter  Bezugnahme  auf  den  von  hier  aus  erteilten  vorläufigen ­
  Bescheid  mitgeteilt,  daß  das  Kgl.  Kriegsministerium  unterm
25.  v.  M.  auf  die  dortige  Anfrage  vom  28.  Juni  1916  folgende  Antwort ­
  gegeben  hat:
        <pb n="221" />
        223

„Auf  die  zur  Bewachung  von  Kriegsgefangenen  in  einer  Grube
kommandierten  Mannschaften  findet  Bei  Unfällen  das  Mannschaftsversorgungsgesetz ­
  1906,  und  falls  durch  einen  Unfall  der  Tod  des
Betreffenden  herbeigeführt  worden  ist,  für  seine  Hinterbliebenen
das  Militärhinterbliebenengesetz  vom  17.  Mai  1907  Anwendung.
Es  ist  hierbei  ohne  Bedeutung,  wenn  der  Wachtdienst  freiwillig  ausgeübt ­
  wurde.  Jeder  Wachtdienst,  auch  der  freiwillige,  ist  als  Dienst
zu  betrachten.
Die  Frage,  ob  eine  Dienstbeschädigung  oder  eine  Kriegsdienstbeschädigung
  vorliegt,  ferner  ob  die  Voraussetzungen  des  §  26  Abs.  2
Ziffer  1  des  Militärhinterbliebenengesetzes  vom  17.  Mai  1907  als
erfüllt  anzusehen  sind,  kann  nur  im  Einzelfalle  entschieden  werden.
Hinzugefügt  wird  noch,  daß  Personen  des  Soldatenstandes,  die
eine  versicherungspflichtige  Beschäftigung  im  Dienst  ausüben,
oder  die  zur  Arbeit  in  einem  Privatbetriebe  kommandiert
sind  (Erlaß  vom  17.  Mai  1016  —  Nr.  702.  6.  16.  B.  8.  —  A.  B.
Bl.  S.  218  —),  der  gesetzlichen  Versicherung  nicht  unterliegen."
Springborn,  Oberstleutnant."

Eine  Eingabe  betreffend  Scifcnvcrsvrgnng
wurde  ebenfalls  am  29.  November  an  den  Kriegsausschuß  für
pflanzliche  und  tierische  Oele  und  Fette  in  Berlin  eingereicht,  sie
lautete:
Die  Seifenversorgung  der  Bergleute  läßt  trotz  der  Gewährung ­
  von  Seifen-Zusatzkarten  alles  zu  wünschen  übrig  und
werden  die  uns  hierüber  zugehenden  Beschwerden  immer  lebhafter. ­
  Recht  häufig  wird  uns  mitgeteilt,  daß  es  den  Bergleuten ­
  nicht  möglich  sei,  auf  ihre  Seifenkarten  Seife  zu  bekommen. ­
  Man  erhalte  vielfach  nur  Ersatz  aus  Sand  oder
Ton.  Hiermit  kann  aber  der  Bergmann  nicht  viel  anfangen,
weil  der  mit  Schweiß  durchsetzte  Kohlenstaub  und  andere  Grubenschmutz ­
  derartig  dem  Körper  anhaftet  und  so  in  die  Poren
eindringt,  daß  nach  jeder  Schicht  unter  starkem  Verbrauch  guter
Seife  eine  gründliche  Reinigung  des  Körpers  nötig  ist.  Hierzu
ist  aber  die  vorgesehene  Menge  nicht  ausreichend.  Wir  bitten
daher,  das  Seife  nguantum  für  Bergleute  zu
erhöhen  und  dafür  Sorge  tragen  zu  wollen,  Laß  dieses
Quantum  auch  wirklich  zu  erhalten  ist.
Zur  weiteren  Begründung  unserer  Bitte  weisen  wir  noch
darauf  hin,  daß  auch  mit  Rücksicht  auf  die  jetzige  Qualität  der
Seife  die  Menge  derselben  zu  gering.ist.  Wenn  die  Seife  zu
einer  gründlichen  Reinigung  benutzt  wird,  so  ist  dieselbe  oftnials
  nach  zwei-  bis  dreimaligem  Gebrauche  für  die  ganze
Woche  aufgebraucht.  Aus  dem  Grunde  sind  die  Bergleute  sehr
häufig  genötigt,  sich  mit  einer  mangelhaften  Reinigung  des
Körpers  zu  begnügen.  Dieses  trägt  aber  die  Gefahr  in  sich,
        <pb n="222" />
        Laß  allerlei  Hautkrankheiten  entstehen,  was  wiederum  für  die
Bergarbeiterschaft  und  auch  für  die  Allgemeinheit  von  großem
Schaden  ist.
Aus  all  diesen  Gründen  bitten  wir  daher  zusammenfassend  ,
nochmals,  geeignete  Schritte  zu  tun,  daß  1.  die  Bergleute  mehr
Seife  erhalten,  2.  eine  einheitliche,  bessere  Seife  für  die  Bergleute ­
  hergestellt  wird.  Durch  die  Gewährung  unserer  Bitte
würde  sehr  viel  Mißstimmung  und  Unzufriedenheit  unter  den
Bergarbeitern  beseitigt  werden.
Mit  vorzüglicher  Hochachtung!
(Folgen  Unterschriften  der  vier  Bergarbeiterverbände.)
Berücksichtigung  der  Bergarbeiter,  soweit  es  der  Mangel  an
Fetten,  also  auch  Seifenprodukten,  zulasse,  wurde  zugesagt.
„An  den  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
Wir  empfingen  Ihr  Schreiben  vom  28.  v.  M.  und  beziehen  uns
auf  die  Unterredung  Ihres  geehrten  Herrn  Vorsitzenden  Sachse  mit
unserem  Herrn  Or.  Goldschmidt.  Hiernach  ist  es  leider  nicht
möglich,  größere  Mengen  Seife  und  Seifenpulver,  als  zwei  Zusatzkarten
  entspricht,  den  Bergarbeitern  zu  verschaffen,  doch  wird  es  sich
z  u  n  ü  ch  st  wenigstens  mit  Sicherheit  ermöglichen  lassen,  diese
Mengen  dem  einzelnen  Arbeiter  auch  wirklich  zukommen ­
  zu  lassen  und  den  Bedarf  für  einige  Zeit  sicherzustellen.
Wir  haben  uns  inzwischen  mit  allen  in  Frage  kommenden  bergbaulichen ­
  Vereinen  und  einigen  kgl.  Bergwerksdirektionen  in  Verbindung
gesetzt  und  haben  diese  Korporationen  gebeten,  uns  die  Kopfzahl  der
in  dem  betreffenden  Bezirk  zu  versorgenden  Arbeiter  aufzugeben.  Diesenigen
  Korporationen,  welche  diesem  Ersuchen  bereits  nachgekommen
sind,  haben  sofort  die  zuständigen  Mengen  Seife  und  Seifenpulver
für  den  Bedarf  von  zwei  Monaten  zur  Verfügung
gestellt  erhalten.  Von  einer  Reihe  von  Körperschaften  haben  wir  die
gewünschten  Angaben  noch  nicht  erhalten,  z.  B.  auch  von  dem  Verein
für  die  bergbaulichen  Interessen  im  Oberbergamtsbezirk  Dortmund,
Essen,  welcher  für  Rheinland  und  Westfalen  vor  allem  in  Betracht
konimt.
Wir  sind  von  der  Richtigkeit  Ihrer  Angaben,  daß  das  Seifenquantum ­
  bei  der  jetzigen  Qualität  der  Seife  nicht  ausreicht,  überzeugt, ­
  doch  vermögen  wir  leider  infolge  Materialmangels  nichts  hiergegen ­
  zu  tun.  Besonders  ist  Ihr  Vorschlag  der  Herstellung  einer
besseren  Seife  wegen  des  damit  verbundenen  höheren  Fettverbrauchs
nicht  durchführbar.  Dagegen  sind  wir  bemüht,  zur  Ergänzung  der
schmalen  Seifenration  fettlose  Waschmittel  bereit  zu  stellen  ,
und  haben  auch  bereits  mit  einzelnen  Firmen  deswegen  verhandelt.
Für  die  Verteilung  fettloser  Waschmittel  wird  es  zunächst  erforderlich
sein,  einen  ungefähren  Anhalt  über  den  voraussichtlichen  Verbrauch
zu  erhalten.  Wir  haben  den  verschiedenen  Bergbehörden  und  Korporationen, ­
  mit  denen  wir  korrespondiert  haben,  anheimgestellt,  mit  Ihrer
Organisation  sich  zu  verständigen,  um  über  die  Verteilung  der  fettlosen ­
  Waschmittel  aus  den  Arbeiterkreisen  selbst  Vor-
        <pb n="223" />
        schlüge  entgegenzunehmen.  Wir  stellen  ergebenst  anheim,
auch  Ihrerseits  in  dieser  Frage  vorstellig  zu  werden.  Von  einer  der
angefragten  Korporationen  erhielten  wir  die  Mitteilung,  daß  die  Angelegenheit ­
  im  Einvernehmen  mit  den  bei  den  einzelnen  Werken  vorhandenen ­
  Arbciterausschüssen  erwogen  werden  soll,  welche  Regelung
wohl  Ihrem  Wunsch  entsprechen  dürfte."

Eingaben  der  vier  Bergarbeiterverbände  betreffs  Aufbesserung
der  Gcdingesätze  und  Schichtlöhne  der  Bergarbeiter
wurden  an  die  Bergwerksbesitzer  in  sämtlichen  deutschen  Kohlenrevieren ­
  abgesandt.  Die  Eingabe,  die  an  die  Unternehmervereine ­
  und  die  fiskalischen  Bergwerksleitungen  abging,  hatte  folgenden ­
  Wortlaut:
Bochum,  Essen,  Oberhausen,  den  30-  Dezember  1916.
Die  uns  aus  den  Kreisen  unserer  Mitglieder  fortgesetzt  zugehenden ­
  zahlreichen  Klagen  über  schlechte,  d.  h.  unzureichende ­
  Entlohnung  veranlassen  die  Unterzeichneten  abermals,
an  die  Herren  Vertreter  der  bergbaulichen  Werksverwaltungen
die  ebenso  höfliche  als  dringende  Bitte  zu  richten,  vom  Beginn
des  neuen  Jahres  an  eine  allgemeine  Lohnaufbesser
  u  n  g  eintreten  zu  lassen.  Wir  wiederholen  das  Ersuchen,  bei
der  Lohnaufbesserung  die  in  dem  letzten  Vierteljahr  mit  weniger
als  dem  Durchschnittslohn  ihrer  Klasse  bezahlten  Gedingearbeiter ­
  besonders  zu  bedenken,  namentlich  aber  den
S  ch  i  ch  t  l  ö  h  n  e  r  n,  deren  Tagesverdienst  sich  seit  Kriegsbeginn ­
  verhältnismäßig  recht  wenig  nach  oben  hin  bewegte,
eine  den  gegenwärtigen  ungeheuerlichen  Teuerungsverhältnissen
wirklich  angepaßte  Erhöhung  ihres  Einkommens  zukommen
zu  lassen.
Wir  erkennen  ja  an,  daß  die  Durchschnittslöhne  der  Bergarbeiter ­
  während  des  Krieges  bereits  eine  Erhöhung  erfahren
haben.  Die  Erhöhung  entspricht  aber  bei  keiner  Arbeiterklasse
auch  nur  annähernd  der  Verteuerung  der  Lebenshaltung.  Selbst
die  Angehörigen  der  Lohnklasse  I  erzielten  im  3.  Vierteljahr  1916
nur  in  zwei  Steinkohlenbezirken  (Ruhrgebiet  und  linker  Niederrhein) ­
  einen  Durchschnittsschichtverdienst  von  über  8  Mark.  In
den  Bezirken•  Oberschlesien,  Saarbrücken  und  im  Wurmgebiet
betrug  der  Lohn  noch  nicht  7  Mark,  in  Niederschlesien  blieb  er
sogar  unter  6  Mark.  Mit  solchen  Löhnen  kann  ein  Arbeiter
bei  den  heutigen  Teuerungsverhältnissen  nicht  auskommen.
Und  doch  betreffen  die  vorgenannten  Löhne  nur  die  absolut
und  verhältnismäßig  am  besten  bezahlte  Arbeitergruppe!  Ihr
gehört  aber  nur  der  kleinere  Teil  der  Belegschaften  an.  Die
weitaus  größere  Zahl  der  erwachsenen  männlichen  Bergwerksarbeiter ­
  gehört  zu  den  Lohnklassen  II  und  III.  Aus  der  neuesten
amtlichen  Lohnstatistik  für  den  preußischen  Gesamtbergbau  geht
        <pb n="224" />
        —  226  -
hervor,  daß  in  diesen  beiden  Lohnklassen  in  sämtlichen  (14)  Prem
ßischen  Bergwerksbezirken  mit  Ausnahme  von  nur  zweien  die
Durchschnitts-Schichtlöhne  sich  noch  immer  meist  weit  unter  6  Mk.
halten!  In  den  6  Steinkohlenbezirken  stehen  die  Durchschnittslöhne ­
  der  Klassen  II  und  III  in  den  meisten  Fällen  noch  unter
5  Mark!  Dabei  handelt  es  sich  hier  um  Arbeitergruppen,  deren
tägliche  effektive  Arbeitszeit  bis  über  10  Stunden  ausgedehnt  ist.
Mithin  stellt  sich  deren  durchschnittlicher  Stundenlohn  meistens
aus  nicht  einmal  60  Pfennig!  Zieht  man  die  auch  unternehmerseits
  wiederholt  anerkannten  außerordentlich  tüchtigen  Leistungen ­
  unserer  Bergwerksarbeiter,  ferner  die  Schwere  und  die  besondere ­
  Gesundheitsgefährlichkeit  der  Bergwerksarbeit  in  Betracht, ­
  so  muß  mit  großem  Bedauern  ausgesprochen  werden,  daß
das  unlängst  in  einer  Werksbesitzerversammlung  geprägte  Wort:
„Für  außerordentliche  Leistungen  sind  außerordentliche ­
  Verdien  st  e  gerechtfertig  t",  auf  die
Bergarbeiter  noch  immer  keine  Anwendung  gefunden  hat.
Der  Umstand,  daß  vor  einiger  Zeit  in  einer  werksseitigen
Veröffentlichung  erklärt  worden  ist,  die  Bergarbeiterlöhne  hätten
eine  Steigerung  erfahren,  die  ziemlich  der  Erhöhung  der  Lebensunterhaltskosten ­
  entspreche,  veranlaßt  uns,  folgendes  festzustellen:
Seit  dem  2.  Vierteljahr  1914  bis  einschließlich  dem  3.  Vierteljahr ­
  1916  ist  der  Durchschnitts-Schichtverdienst  der  Lohnklasse  I
gestiegen  im  Saargebiet  rund  22  Prozent,  im  Wurmgebiet
(Aachen)  und  in  Niederschlesien  27  Prozent,  im  Ruhrgebiet  und
am  linken  Niederrhein  38  Prozent,  in  Oberschlesien  40  Prozent.
Im  letztgenannten  Revier  stand  trotz  dieser  verhältnismäßig
höchsten  Verdienstzunahme  der  absolute  Lohn  doch  nur  aus  6,85
Mark  für  8^  bis  10-stündige  schwere  Untertagsarbeiten.  Die
Lohnzulagen  der  Schichtlohnarbeiter  in  den  niedrigeren  Lohnklassen ­
  sind  bisher  meist  noch  geringer  gewesen.
Demgegenüber  brauchen  wir  nicht  erst  eingehend  die  auch
den  Herren  Werksvertretern  wohlbekannten  kolossalen
Preise  r  h  ö  h  u  n  g  e  n  für  die  Nahrungs-  und  sonstigen  Lebensmittel ­
  zu  erörtern,  sondern  wollen  uns  begnügen,  einen  auf
die  notwendigsten  Bedarfsartikel  beschränkten  Preisvergleich  zu
bieten.  Nachgenannte  Verkaufspreise  sind  zusammengestellt  nach
amtlichen  Veröffentlichungen  und  nach  privaten  Angaben
aus  den  verschiedenen  Jndustriebezirken.  Danach  ist  nur  für
Brot  kein  wesentlich  höherer  Preis  wie  vor  dem  Kriege  zu
zahlen,  wobei  allerdings  die  nun  erheblich  v  e  r  s  ch  I  echte ­
  r  t  e  Qualität,  d.  h.  der  erheblich  geringere
N  ä  h  r  wert  des  Brotes  nicht  zu  vergessen  ist.  Sonst  seien
von  den  Preisen  genannt:
        <pb n="225" />
        227  —

vor  dem  Kriege

gegenwärtig

l  Pfund  Fleisch

0,70—  1,0&amp;lt;  &amp;gt;

Mk.

2,00—4,20

Mk.

1  Pfund  Wurst

0,40—1,60

2,00—4,20

1  Pfund  Speck

0,80-1,10

2,70—6,50

1  Pfund  Käse

0,60—1,00

2,40—4,50

l  Pfund  Zucker

0,lö—0,2o

„

0,32—0,36

I  Pfund  Butler

0,80—1,60

„

2,40—7,00

I  Pfund  Schmalz

0,60  -  1,00

„

3,80-5,00

1  Pfund  Margarine

0,60—0,90

2,00—2,40

1  Pfund  Marmelade

0,28  -  0,45

1,20—2,40

1  Pfund  Sauerkraut

0,OS—0,06

0,14—0,16

1  Pfund  Zwiebeln

0,08—0,13

0,25—0,35

1  Pfund  Aepfel

ü,lö—0,2ö

„

0,60—1,20

1  Pfund  Fische

0,20—0,30

„

1,20—2,00

1  Liter  Oel

0,80-  0,90

8,00-12,00

1  Liter  Milch

0,18—0,24

„

0,28—0,38

l  Ei

0,06—0,10

,,

0,25—0,35

1  Hering

0,04  0,08

0,35-0,80

1  Zentner  Kartoffeln

2,00-3,00

5,00  —  5,50

1  Mittagsmahl  Ge,nüs«'

0,25—0,40

„

0,80—1,30

V*  Pfd.  Seife  (Stück)

0,08-0,10

„

0,40-3,'JO

1  Paar  Grubeusmuhe

5,00—6,00

,,

18,00-25,00

„

Grubenklcidung  (Hautjacke,

  Hofe,  Jucke)

5,00  -  6,00

„

18,00-15,00

„

*)  Für  eine  mittelstarke  Familte.
Zu  berücksichtigen  ist  bei  der  Beurteilung  der  Lohnhöhe  und
der  Lebensmittelpreise,  daß  die  Bergarbeiter  wegen  ihrer  schweren ­
  Arbeit  eines  großen  Kräfteverbrauchs  ausgesetzt  sind  und
deshalb  reichlich  ernährt  werden  müssen,  sollen  sie  arbeitsfähig
bleiben.  Sie  werden  von  der  großen  Teuerung  der  Lebensmittel ­
  also  härter  betroffen,  wie  andere,  weniger  schwer  arbeitende ­
  Volkskreise.  Da  die  Rationen  für  die  weitaus  meisten
unserer  Arbeiter,  obgleich  ihnen  Zusatzmengen  gegeben  werden,
nicht  ausreichen,  müssen,  wenn  eben  möglich,  größere  Quanten
nichtrationierter  Nahrungsmittel  („Auslandsware",  ferner  Gemüse, ­
  Obst,  Fische  usw.)  zugekauft  werden,  wofür  dann  wahrhafte ­
  Apothekerpreise  anzulegen  sind.  Ohne  diese  Zukäufe  ist
aber  der  notwendige  Nahrungsbedarf  der  Arbeiterfamilien  einfach ­
  nicht  zu  decken.  Wir  bitten  zu  beachten,  daß  nur  der  relativ
kleine  Teil  der  Belegschaften,  der  namhaft  über  den  Durchschnitt ­
  der  Hauerklasse  entlohnt  wird,  wirtschaftlich  in  der  Lage
ist,  die  behördlich  rationierten  Nahrungsmittelmengen  durch  Zukauf ­
  nichtrationierter  oder  sogenannter  „ausländischer"  Waren
15*
        <pb n="226" />
        228

zu  ergänzen.  Wer  das  nicht  kann  —  und  das  ist  der
weitaus  größte  Teil  der  Arbeiterfamilien!  —,  der  darbt
und  leidet  unter  folgenschwerster  Unterernährung! ­

Vorstehende  Preistabelle,  die  überdies  die  noch  viel  höheren
Wucherpreise  für  sogenannte  „Auslandsware"  unberücksichtigt
läßt,  weist  für  die  absolut  nötigsten  Nahrungsmittel  Preiserhöhungen ­
  von  100  bis  weit  über  400  Prozent  aus!  Demgegenüber ­
  steht  nur  eine  gleichzeitige  Zunahme  des  Bergarbeiterlohnes
  von  höchstens  40  Prozent!
Wir  glauben  uns  einen  weiteren  eingehenden  Nachweis  der
eingetretenen  Teuerung  ersparen  zu  können.  Die  Tatsachen
sind  so  offenkundig,  daß  sie  nicht  mehr  bestritten  werden  können.
Neuerdings  hat  ja  noch  der  preußische  Herr  Handelsminister
anerkannt,  daß  für  die  Bergarbeiter  mehr  wie  bisher  getan
werden  muß.  Dem  Vorstand  des  deutschen  Städtetages,  der  sich
gegen  die  Erhöhung  der  Brennstoffpreise  gewandt  hatte,  schrieb
der  Herr  Minister,  die  Regierung  sei  nicht  in  der  Lage,  der
Erhöhung  entgegenzutreten.  Er  begründete  das  u.  a.  damit,
daß  der  Bergbau  in  der  Lage  sein  müsse,  „vor  allem  seiner
Belegschaft  durch  Lohnaufbesserungen  die  Lebenshaltung  zu  erleichtern, ­
  ihre  Arbeitsfreudigkeit  durch  Hilfe  bei  der  Beschaffung
von  Lebensmitteln,  durch  Fürsorge  für  die  Knappschaftsmitglieder ­
  und  sonstige  freiwillige  Leistungen  zu  heben  und  sie
auch  gegenüber  dem  starken  Wettbewerb  der  Kriegsindustrie  an
sich  zu  fesseln.
Da  diese  Gründe  die  Kgl.  Staatsregierung  veranlaßten,
der  Brennstoffpreiserhöhung  ihre  Zustimmung  zu  erteilen,  so
geben  wir  uns  der  Hoffnung  hin,  daß  die  Herren  Werksbesttzer
von  der  durch  die  erhebliche  Preiserhöhung  für  Kohlen  bezw.
Koks  und  Briketts  gegebenen  Möglichkeit,  den  unter  den  jetzigen
Verhältnissen  schwer  leidenden  Bergarbeitern  die  Löhne  ausreichend ­
  zu  erhöhen,  den  ausgiebigsten  Gebrauch  machen.
(Folgen  Unterschriften.)
*  *  *
Aehnliche  Eingaben  wurden  auch  an  die  Unternehmervertretung ­
  des  rheinischen  Braunkohlenbergbaues  abgesandt-Die
  eingegangenen  Antworten  waren  nicht  direkt  ablehnend,
sondern  es  wurde  zugesagt,  daß  der  Lohn  weiter  steigen  solle.
Durch  Benutzung  der  im  Hilssdienstgesetz  eingeräumten
Rechte  ist  es  denn  auch  in  den  Monaten  Februar  und  März  1917
gelungen,  bei  geschicktem  Vorgehen  ganz  ansehnliche  Lohnsteigerungen ­
  auf  einer  Anzahl  von  Zechen  zu  erreichen.  Man
.  konnte  schon  nicht  umhin,  Lohnerhöhungen  zuzubilligen,  da  Regierung ­
  und  Oeffentlichkeit  durch  unsere  Eingaben  auf  die  der-
        <pb n="227" />
        229

besserungswürdigen  Lohnverhältnisse  hingewiesen  wurden  und  bei
Ablehnungen  eine  zu  starke  Mißstimmung  unter  den  Bergarbeitern ­
  zu  befürchten  war.
^  $
Die  Eingabe  an  den  Zechenverband  löste  folgende  Antwort
aus:
„Essen,  den  3t.  Januar  1917.
In  der  Begründung  des  unter  dem  30.  Dezember  1916  gestellten
Antrags,  zu  Beginn  des  neuen  Jahres  eine  allgemeine  Lohnaufbesserung ­
  eintreten  zu  lassen,  wird  auf  den  Stand  der  in  den  bedeutendsten
preußischen  Bergbaubezirken  amtlich  ermittelten  Durchschnittslöhne'
verwiesen.
Ein  Anlaß,  auf  die  Lohnverhältnisse  anderer  Bergbaubezirke  einzugehen, ­
  dürfte  für  uns  nicht  vorliegen.  Der  angestellte  Vergleich
zeigt  aber,  daß  die  Belegschaften  unseres  Bezirks  hinsichtlich  der  Entlöhnung
  gegenüber  ihren  Kameraden  anderer  Bezirke  weitaus  an
erster  Stelle  stehen.
Der  Durchschnittsschichtverdienst  für  die  Angehörigen  der  I.  Löhnklasse, ­
  der,  wie  in  der  Eingabe  richtig  bemerkt  wird,  im  8.  Vierteljahr ­
  1916  eine  Höhe  von  über  8  Mk.  erreicht  hat,  ist  inzwischen  auf
etwa  9  Mk.  gestiegen.  Er  hat  sich  somit  seit  Kriegsbeginn  um  etwa
50  Prozent  erhöht.  Der  Lohn  der  Gesamtbelegschaft  ist  in  derselben
Zeit  von  5,07  auf  7,00  Mk.,  also  um  rund  40  Prozent  gestiegen.  Wie
diese  für  eine  so  zahlreiche  und  in  ständig  steigendem  Maße  von  Ungelernten ­
  Kräften,  jugendlichen  Arbeitern,  Berufsinvaliden  und  Frauen
durchsetzte  Arbeiterschaft  wohl  einzig  dastehende  Lohnentwicklung  sich
während  der  Dauer  des  Krieges  allein  durch  den  natürlichen  Gang  der
Dinge  in  ununterbrochenem  Fortschritt  vollzogen  hat,  so  liegt  auch
heute  kein  Grund  zu  der  Annahme  vor,  daß  eine  baldige  Aenderung
in  diesen  Verhältnissen  eintreten  wird.
Wir  bitten,  die  mitunterzeichueten  Verbände  von  vorstehender  Antwort ­
  in  Kenntnis  setzen  zu  wollen.
Glückauf!
Z  e  ch  e  n  v  e  r  b  a  n  d.
Der  Vorstand:  Hugenberg.  Die  Geschäftsführung:  Kratz."

Eingaben  an  den  Aufsichtsrat  des  Kalisyndikats  sowie  an  den
Verein  für  die  gemeinschaftlichen  Interessen  des  Hannoverschen
Kalibergbaues  und  an  den  Verein  der  deutschen  Kali-Interessenten ­

lvurden  vom  Verbandsvorstand  unterm  30.  Dezember  1916  abgesandt. ­

In  der  Eingabe  an  das  Kalisyndikat,  die  wir  nicht  vollständig
hier  wiedergeben  wollen,  wird  ans  die  Schreiben  an  die  beiden
Vereine  hingewiesen  und  dann  folgendes  ausgeführt:
        <pb n="228" />
        230

„2&amp;gt;te  Syndikatsgulage  tottfb  an  diejenigen  Arbeiter  noch  nicht  gezahlt, ­
  welche  in  den  Kaliwerken  zwar  bei  der  Salzgewinnung  uno
Förderung  rätig  sind,  aber  von  Unternehmern  bezahlt  werden,  weit
diese  Arbeiten  an  solche  Zwischen-Unternehmer  vergeben  sind.  Tie
Zusage,  welche  die  im  Kalisyndikat  vereinigten  Kaliwerke  am  28.  Mai
1916  einstimmig  uns  und  dem  Reichstag  gegenüber  gemacht  haben,
lautete  in  ihrem  entscheidenden  Teil:  „Es  wird  ab  1.  Juni  1916  von
allen  Werken  eine  Zulage  von  25  Pfg.  auf  den  Kopf  und  die
Schicht  j  e  des  Arbeiters  zu  dem  jeweiligen  Lohn  einschließlich
der  gegenwärtigen  Zulage  (Lohn-,  Teuerungs-,  Kriegszulagen  usw.)
gewährt  und  in  den  Lohnbüchern  gesondert  geführt  jedoch  nur  solange,
als  die  gesetzlich  zu  beschließenden  Kalipreise  den  Werken  ohne  Abzug
verbleiben.  Diese  Zulage  von  25  Pfg,  soll  denjenigen  Arbeitern
gegeben  werden,  deren  Gesamtlohn  einschließlich  dieser  Zulage  den
Durchschirijtslohn  1912/18  seiner  Lohnklasse  plus  8V  Pfg,  übersteigt."
Es  ist  also  kein  Vorbehqlr  gemacht,  sondern  jeder  Arbeiter  soll
diese  Zulage  von  26  Psg.  erhalten.  Run  ist  aber  gerade  im  Hannoverschen ­
  Kalibergbau  dieses  System  stark  vertreten,  wonach  auch  die  Salzgewinnungsarbeiten
  an  Unternehmer  vergeben  werden  und  diese  mit
einer  kleineren  oder  größeren  Arbeiterzahl  —  bei  manchen  Werken  ist
das  die  Hälfte  der  jetzigen  Belegschaft  —  die  Produkte  fördern.
Wir  können  daher  Ihren  jetzigen  Standpunkt,  den  Sie  in  Ihrem
werten  Schreiben  vom  25.  Oktober  1916  einnehmen,  nicht  für  richtig
halten.  Sie  sind  im  Irrtum,  wenn  Sie  dort  angeben,  die  Bezahlung
dieser  Arbeiter  sei  lediglich  Sache  der  Uniernehmer,  Sie  hätten  auf
die  Unternehmer  keimen  Einfluß,  weil  sie  nach  Pausächlsummen  oder
Metergedrnge  bezahlt  würden.  Diesen  veränderten  Standpunkt  bedauern ­
  wir  sehr.  Im  August  waren  Sie  anderer  Meinung.  Dieser
Standpunkt  ist  auch  weder  rechtlich  noch  moralisch  haltbar.  Da_  fast
ausschließlich  im  Hannoverschen  Kaligebiet  dieses  System  der  Arbeiterbeschäftigung
  durch  Unternehmer  vorkommt,  bitten  wir  Sie  dringend,
diesen  Standpunkt  aufzugeben  und  in  Ihrem  Verein  des  Hannoverschen ­
  Kalibergbaues  eiueu  Beschluß  herbeizuführen,  der  die  Zusage
dos  Kalisyndikats  in  loyaler  Weise  erfüllt.
Auch  trifft  das  nicht  zu,  was  Sie  in  bezutz  auf  die  Zahlung  der
fraglichen  Syndikatszulagen  seitens  der  in  Ihrem  werten  Schlreiben
angeführten  Kaliwerke  Kronenburg,  Carlsfund,  Hermann  II  und
Niedersachsen  anführen.
Wenn  diese  Werke  die  Syndikatszulage  zahlten,  mußten  doch  auch
die  Arbeiter  das  wissen,  weil  sie  nach  der  Zusage  ausdrücklich  im
Lochn  buch  besonders  einzutragen  ist.  Das  ist  aber  nicht
der  Fall.  Die  Gewerkschaft.  Königsbnrg  in  Lehrte  beruft  sich  in  einem
Schreiben  an  unsere  Bezirksleitung  vom  11.  November  1916  u.  a.  nucb
darauf,  daß  dieses  Werk  gar  nicht  dem  Syndikat  angehöre  und  die
Beschlüsse  des  Syndikats!  daher  für  Königsburg  nicht  binderch  seien
usw.  Die  Gewerkschaft  Hermann  II  machte  unterm  25.  Oktober  der
Belegschaft  bekannt,  wie  die  Zulagen  sich  zusammensetzen  und  gibt
dabei'  ausdrücklich  an:  „In  dieser  Erhöhung  von  80  Pfg.  sind  die  vom
Syndikat  versprochenen  25  Pfg.  eingeschlossen."
Sie  schreiben,  daß  es  wahrscheinlich  den  Arbeitern  entgangen  sei,
daß  „in  dieser  großen  Zulage  die  25  Psa.  Svudskatszulage  enthalten
sind".  Wenn  eine  „große  Zulaae"  bewilligt  wird  und  im  Lohnbuch
vorschriftsmäßig  die  25  Pfg.  Syttdikaiszulage  eingetragen  sind,  so  ent-
        <pb n="229" />
        231

gdjt  das  keinem  Arbeiter  und  braucht  kein  Werk  einen  besonderen
Hinweis.  Aber  die  25  Pfg.  sind  in  die  80  Pfg.  eingerechnet.  Das  halten
die  Arbeiter  für  uugerech!  und  angesiMs  der  kolossalen  Teuerung  muß
man  den  Arbeitern  Recht  geben.  Herr  Direktor  Sander  von  Hermann ­
  II  in  Girützrhüdien  äußerte  sich  wie  uns  mitgeteilt  wird,  vor
einigen  Wochen  sogar  dahingehend,  daß  die  Syndikatszulage  nur  bei
Karnallitfördernng  zu  zahlen  sei.  Höher  gehts  nimmer  Einige  Kaliwerke ­
  haben  auch  die  Notlage  der  Arbeiter  infolge  der  Teuerung  anerkannt ­
  und  haben  erfreulicherweise  kürzlich  neue  Teuerungszulagen
bewilliai..
Wir  b-tten  Sie,  Herr  Meyerstein,  dahin  zu  wirken,  daß  alle  Werke
Ihres  Vereins  eine  neue  Teuerungszulage  bewilligen.  Die  Lebensmrttelpreise
  steigen  so  ungeheuer,  daß  eine  kräftige  Ernährung  des  Arbeiters, ­
  der  so  schwer  arbeiten  muß  wie  die  Bergleute,  mit  6  Mark
und  wenig  darüber  nicht  zu  ermöglichen  ist.  Die  Hauer  im  Bergbau,
also  die  bestbezahlte  Kategorie,  haben  im  ClauLthaler  Kaligebiet  im
3.  Vierteljahr  laut  amtlicher  Statistik  nur  6,08  Mark  verdient  gegen
5,76  Mark  im  2.  Vierteljahr.  Die  Zulagen  sind  demnach  recht  knapp
ausgefallen.  Im  westfälischen  Kohlengebiet  verdienten  die  Häuer  im
8.  Vierteljahr  8,50  Mark  pro  Schicht,  und  diese  klagen  auch  noch,  und
mit  Recht,  daß  sie  sich  damit  nicht  gehörig  ernähren  können.  Kostet
doch  1  Pfund  Käse  schon  3,80,  4  Mark  und  darüber,  1  Hering  35
bis  50  Pfg.,  Bückinge  bis  80  Pfg.  das  Stück,  Wurst  von  den  Gemeinden
perkauft.  3,50  Mark,  auch  über  4  Mark.  Einige  Bergwerksgesellschafter,
gaben  kürzlich  Spea,  das  Pfund  zu  4,80  Mark  und  sogar  zu  6,50  Mark
an  ihre  Arbeiter  ab.  Von  Rüben  und  dem  geringen  Quantum  Brot
rind  Kartoffeln  kann  kein  Arbeiter,  am  allerwenigsten  der  schwerarbeitende
  Bergmann  leben.  Er  muß  Fleischwaren,  Fett  und  Käse  dazu
haben.  Hat  er  dann  solche  exorbitanten  Wächerpreise  zu  zahlen,  so
muß  der  Lohn  entsprechend  höher  sein.  Die  Regierung  schafft  weder
solche  unentbehrlichen  Lebensmittel  in  genügender  Menge,  noch  zu  annehmbaren ­
  Preisen  herbei.  Tut  sie  daß  nicht,  oder,  was  nian  nun
annehmen  mutz,  kann  sie  das  nicht,  so  mutz  der  Lohn  entsprechend  erhöht
werden.  Wir  bitten  nochmals  dringend,  dahin  wirken  zu  wollen,  daß
neue  Teuerungszulagen  bewilligt  werden."
Der  Erfolg  war  folgender:
Im  Februar  1617  fand  im  Reichsamt  des  Innern  eine
Sitzung  statt,  in  der  über  die  Beschwerden  beraten  wurde,  die
von  unserem  Kameraden  Sachse  und  anderen  sozialdemokratischen ­
  Abgeordneten  im  Reichstag  in  den  Kommissionssitzungen
vorgebracht  worden  waren.  In  dieser  Sitzung  wurden  nun  betreffend ­
  der  Löhne  der  Kaliarbeiter  folgende  Richtlinien  festgelegt: ­

Es  hat  jeder  Arbeiter  und  jede  Arbeiterin  pro  Schicht  25  Pfg.
Syndikatszulage  zu  erhalten,  welche  als  solche  dem  Arbeiter
kenntlich  zu  machen  ist  und  auf  die  früher  gewährten  und  durch
das  Gesetz  bewilligten  Zulagen  keinesfalls  aufgerechnet ­
  werden  darf!  Der  Arbeiter  erhält  also  seinen  Lohn,
ferner  die  verschiedenen  Zulagen  und  dazu  die  Syndikatszulage
        <pb n="230" />
        2S2

von  25  Pfg.  Eine  Prüfung  soll  feststellen-  ob  die  Lohnerilöhungen ­
  dem  Gesetze  entsprechen.  In  einem  Rundschreiben  des
Vereins  deutscher  Kali-Interessenten  wird  darauf  hingewiesen,
das;  diese  25  Pfg.  Syndikatszulage  seinerzeit  gewährt  wurden,
um  nun  auch  solche  .Kaliarbeiter  auf  den  einzelnen  Werken,  die
den  Durchschnittslohn  nach  den  gesetzlichen  Bestimmungen  nebst
der  gesetzlichen  Zulage  schon  erreicht  oder  überschritten  hatten,
nicht  leer  ausgehen  zu  lassen.  Anch  sie  sollten  sich  einer  Zulage
erfreuen.  Damit  ist  ein  langer  Streit  im  Kalibergbau  gemildert
und  zum  Teil  auch  beseitigt  worden,  denn  es  steht  in  der  Tat
fest,  daß  verschiedene  Werke  durch  ihre  Auslegung  des  Gesetzes
die  Kaliarbeiter  geschädigt  haben.  Ferner  nahmen  jene  Werke
die  Nachzahlungen  vor,  die  mit  den  verpflichteten  Bewilligungen
zurückgeblieben  waren,  so  daß  die  Kalibergleute  samt  und  sonders ­
  nach  langen  Verhandlungen  endlich  zu  ihren  Rechten  kommen. ­
  Dieser  Ausgang  der  Angelegenheit  ist  hauptsächlich  dem
unermüdlichen  und  energischen  Vorgehen  des  Verbandes  und
seines  Vorsitzenden,  der  als  Abgeordneter  in  der  Kaligesetzgebung
tätig  war,  zu  verdanken.

Eingabe  der  vier  Bergarbeiterorganisationen  wegen  anderweitiger ­
  Regelung  der  Ueberarbeit  im  Bergbau.
Bochum,  Essen,  Oberhausen,  den  7.  Februar  1917.
An  Se.  Exzellenz,  den  Präsidenten  des  Kriegsamts
Herrn  Generalleutnant  Groener,  Berlin.
Die  ergebenst  unterzeichneten  Bergarbeiterorganisationen
erlauben  sich,  Ew.  Exzellenz  folgendes  zu  unterbreiten:
Die  infolge  der  langen  Dauer  des  Krieges  an  die  Berg-.
Werksindustrie  gestellten  hohen  Anforderungen  haben  es  mit  sich
gebracht,  daß  auch  die  Arbeitskraft  der  Bergarbeiter  sehr  stark
in  Anspruch  genommen  wird.  Ein  erheblicher  Teil  der  im  besten
Atter  stehenden  Arbeiter  hat  dem  Rufe  zur  Verteidigung  des
Vaterlandes  Folge  leisten  müssen.  Es  sind  dafür  nichtbergmännische
  Arbeiter  aus  anderen  Industrien  und  Berufen,  internierte
feindliche  Ausländer  und  Kriegsgefangene  angelegt  und  zur
Grubenarbeit  herangezogen  worden.  Diese  Arbeitskräfte
wurden  den  eigentlichen  Bergarbeitern  zugeteilt  und  wurde  dadurch ­
  deren  Verantwortlichkeit  bei  den  großen  Berufsgefahren
des  Bergbaues  noch  erhöht.  Außerdem  machten  die  Grubenverwaltungen ­
  überall  den  Versuch,  durch  Einlegung  von  Ueber-,
Neben-  oder  Sonntagsschichten  den  durch  die  zahlreichen  Einberufungen ­
  eingetretenen  Produktionsausfall,  zu  decken.  Daß
die  Bergarbeiterschaft  dieser  vaterländischen  Pflicht  bisher  gern
nachgekommen  ist,  beweist  schon  die  Zahl  der  im  Durchschnitt
von  jedem  Arbeiter  verfahrenen  Schichten.  Während  im  Ruhrrevier
  im  zweiten  Vierteljahr  1914  auf  jeden  Arbeiter  77  Schich-
        <pb n="231" />
        NHHtpKA

T

—  233  —
ton  entfallen,  ist  die  Schichtenzahl  im  dritten  Vierteljahr  1916
auf  89  gestiegen.  Die  Summe  der  von  den  einzelnen  Arbeitern
tatsächlich  verfahrenen  Schichten  ist  natürlich  sehr  unterschiedlich.
(£3  gibt  Bergarbeiter,  die  infolge  ihrer  körperlichen  Beschaffenheit ­
  nicht  in  der  Lage  sind,  die  laufenden  Schichten  zu  verfahren.
Andere  können  nur  die  laufenden  oder  nur  wenig  Ueber-  oder
Nebenschichten  verfahren,  weil  ihre  Körperkräfte  dies  nicht  zulassen ­
  und  die  fetzige  mangelhafte  Ernährung  dem  Körper  nicht
genügend  Kräfte  zuführt.  Es  gibt  aber  auch  Bergarbeiter,
die  noch  viel  mehr  Ueberschichten  verfahren  würden,  wenn
dafür  eine  höhere  Bezahlung  erfolgte.  Gewiß  sind  uns  auch
Fälle  bekannt,  wo  Bergleute  in  einem  Monat  36  bis  48  Schichten
verfahren  haben  und  infolge  ihrer  ungeheueren  Ueberarbeit  zusammengebrochen ­
  sind  und  dann  gezwungen  waren,  längere  Zeit
krank  zu  feiern.
Durch  dieses  übermäßige  Verfahren  von  Ueber-  und  Nebenschichten ­
  wird  an  der  jetzt  so  dringend  notwendigen  Arbeitskraft
der  Bergleute  Raubbau  getrieben.  Es  liegt  unseres  Erachtens
nicht  im  vaterländischen  Interesse,  wenn  ein  Teil  der  Arbeiter
durch  zu  viel  Ueberarbeit  die  Arbeitskräfte  zu  sehr  anstrengen
und  dann  mit  der  Arbeit  aussetzen  muß.  Zweifellos  ist  es
besser,  wenn  die  Bergarbeiter  mit  ihrer  Arbeitskraft  haushälterischer ­
  umgehen  und  dadurch  eine  möglichst  gleichmäßige  und
andauernde  Arbeitsleistung  gesichert  wird.  Durch  das  übermäßig ­
  viele  Verfahren  von  Ueber-  und  Nebenschichten  wird  nicht
nur  die  Arbeitskraft  früh  verbraucht,  sondern  es  wird  auch  die
militärische  Brauchbarkeit  der  noch  militärpflichtigen  Bergarbeiter ­
  sehr  in  Frage  gestellt.
Um  hier  Wandel  zu  schaffen,  wäre  es  empfehlenswert,  wenn
für  Ueber-,  Neben-  und  Sonntagsschichten  gewisse  Lohnzuschläge
gewährt  und  ferner  die  Höchstsumme  der  für  den  einzelnen
Arbeiter  zulässigen  Zahl  dieser  Schichten  beschränkt  wiirde.
Als  Zuschlag  wäre  zu  gewähren  für  alle  Ueberarbeit  während
der  Wochentage  von  Montag  bis  einschließlich  Beendigung  der
Samstagsnachmittagsschicht  39  Prozent,  für  Ueber-  oder  Nebenschichten ­
  in  der  Nacht  von  Samstag  auf  Sonntag  und  lür  alle
Sonntagsschichten  60  Prozent  zu  dem  sonst  üblrchen  Lohn.
Die  Ueberarbeit  könnte  so  geregelt  werden,  daß  auf  den  einzelnen ­
  Arbeiter  insgesamt  im  Monat  die  Stundenzahl  für  vier
Regelschichten  nicht  überschritten  würde.
Wir  glauben,  daß  durch  eine  solche  Regelung  allen  Teilen,
sowohl  den  Arbeitern  wie  den  Unternehmern  und  dem  Vaterlande ­
  gedient  wäre.
Da  die  Bergwerksindustrie  mit  zur  Kriegsindustrie  gehört,
so  bitten  wir  Ew.  Exzellenz,  dieser  Frage  Ihre  Aufmerksamkeit
        <pb n="232" />
        -  234

zu  schenken  und  den  ergebenst  unterzeichneten  Vorständen  der
Bergarbeiterorganisationen  Gelegenheit  zu  einer  persönlichen
Aussprache  in  dieser  Angelegenheit  zu  geben.
Es  zeichnen  ehrerbietigst!
(Folgen  die  Unterschriften  der  Vorstände  der  vier  Verbände.)
*  #  *
Diese  Eingabe  hatte  den  Erfolg,  daß  bei  Ueber-  und  Nebenarbeiten ­
  an  Samstagen  und  Sonntagen  30  bis  60  Prozent  Zuschlag ­
  auf  verschiedenen  Zechen  gezahlt  wird.
Auch  verschiedene  Schiedshöfe  haben  sich  schon  für  den  Zuschlag ­
  ausgesprochen,  so  daß  Wohl  in  Bälde  eine  allgemeine  Anordnung ­
  der  Zechenverwaltungen  in  dieser  Hinsicht  zu  erwarten
ist.

Dir  Vorstände  der  Bergarbcitcrvcrbände  im
Kricgsernähruugsamt.
Eine  Herabsetzung  der  Kartoffelrationen  im  Ruhrbecken  ries
eine  lebhafte  Erregung,  besonders  bei  den  Schwerstarbeitern,
hervor.  Die  vier  Bergarbeiterverbände  sahen  sich  deshalb  veranlaßt, ­
  folgendes  Telegramm  an  das  Kriegsernährungsamt  abzusenden: ­

..Die  Bergarbeiterverbände  ersuchen  bringend  um  Beibehaltung
der  bisherigen  Kartoffelraiion.  Die  angekündigte  Herabsetzung  hat  zu
großen  Beunruhigungen  geführt,  die  ständig  zunehmen  und  zu  den
ernstesten  Befürchtungen  Veranlassung  geben."
Das  Kriegsernährungsamt  antwortete:
.Zum  Telegramm  vom  16.  Januar  wird  mitgeteilr,  daß  Notstandslleferung
  bereits  im  Gange.  Se.  Exzellenz  der  Präsident  des
.Kriegsernährungsamts  läßt  die  Unterzeichneten  des  Telegramms  bitten,
sich  am  Samstag,  den  20.  Januar,  4  Uhr  nachmittags,  im  Kriegsernährungsamt ­
  bei  ihm  einzufinden.
Kriegsernährnn  gsa  mt."
Die  Besprechung  fand  auch  statt.  Die  Führer  der  Verbände
schilderten  ausführlich  die  Situation  im  Ruhrrevier,  die  auch
neben  dem  Telegramm  in  einer  Eingabe  geschildert  worden  war,
und  trugen  die  Wünsche  der  Bergarbeiter  in  der  Ernährungssrage
  vor.  Sie  wandten  sich  gegen  die  Herabsetzung  der  Rationen
und  verlangten  energisches  Vorgehen  gegen  die  hohen  Preise  für
sogenannte  „Auslandswaren",  die  von  Zechen  und  Hüttenwerken
an  die  Belegschaften  geliefert  werden-  Auch  die  Entziehung  dei
Brot-Zusatzmarken  bei  Feierschichten  und  Krankheiten  wurde  zur
Sprache  gebracht  und  um  Abhilfe  gebeten.  Die  Verhandlungen
dauerten  Stunden.  Amtlicherseits  wurde  erklärt,  daß  es
nicht  niöglich  sei.  die  Kartoffelration  zu  erhöhen,  weil  man  die
Steckrüben  nicht  verderben  lassen  wolle,  man  wolle  auch  er°
reichen,  daß  die  Kartoffeln  bis  zur  nächsten  Ernte  zulangen.  In
etwa  6  Wochen  fochten  die  Kartoffelrationen  wieder,  und  zwar
        <pb n="233" />
        auf  5  Pfund  erhöht  werden.  Die  Schwerarbeiter  sollten  mehr
Fleisch  erhalten  —  einheitlich  pro  Woche  500  Gramm  —,  ebenso
würden  an  sie  Wurstwaren  zu  gewöhnlichen  Höchstpreisen  geliefert ­
  werden.  Tann  sollten  (auch  an  die  Familienangehörigen)
Suppengemüse  verabreicht  werden.  Wer  die  eingekellerten  Kartoffeln ­
  zu  früh  aufgezehrt  habe  und  erst  in  14  Tagen  oder  3
Wochen  solche  beanspruchen  könne,  der  solle  nach  genauer  Nachprüfung ­
  der  Kellervorräte  die  niedrigste  Ration  bewilligt  erhalten. ­
  Ebenso  erhalten  die  Gemeinden,  die  wegen  des  Frostes
und  des  Wagenmangels  nicht  genug  Kartoffelvorräte  haben,  als
Ersatz  Mehl:  Erhöhung  der  Fleischwarenmengen  und  Supengeniüse
  an  die  Gemeinden  kann  in  2  bis  3  Wochen  stattfinden.
*  H  *
Nach  den  Bemühungen  der  vier  Bergarbeiterverbände  um
Gewährung  von  mehr  Fleisch  und  Fett  teilt  das  Kriegsernährungsamt ­
  folgendes  mit:
„Unter  Bezugnahme  auf  die  seinerzeit  stattgehabte  Unterredung,
teile  ich  ergebenst  mit,  daß  ich  inzwischen  folgendes  angeordnet  habe:
Den  vom  Kriegsamt  als  in  der  Rüstungsindustrie  tätig  anerkannten
Werken  und  Industriebetrieben  werden  Zulagen  an  Fleisch  in  der
Weise  zur  Verfügung  gestellt,  daß  durch  sie  einschließlich  des  den  Arbeitern ­
  weiter  auf  ihre  Fleischkarten  zustehenden  unmittelbaren  Bezugsrechts ­
  auf  Fleisch,  im  ganzen  auf  jeden  in  ihren  Betrieben  beschäftigten ­
  Schwerstarbeiter  eine  Gesamtmenge  von  350  Gramm,  auf
jeden  übrigen  Arbeiter  800  Gramm  wöchentlich  an  Fleisch  mit  eingewachsenen ­
  Knochen  entfallen.
Die  so  zu  liefernden  Fleischmengen  sollen  je  nach  den  örtlichen
Verhältnissen  den  Werken  in  Fleisch  oder  Wurst  zu  Massenspeisungen,
öder  aber  in  Gestalt  von  Zusatzkarten,  deren  Verteilung  den  Werken
im  Benehmen  mit  dem  Arbeiterausschuß  überlassen  bleibt,  zugewiesen
werden.  Die  auf  Zusatzkarte  zu  gewährende  Menge  wird  hiernach
örtlich  verschieden  sein,  je  nachdem  wie  hoch  die  der  Bevölkerung  allgemein ­
  gelieferte  Fleischmenge  gerade  ist.  Für  die  Arbeiter  soll  auf
diese  Weise  eine  überall  gleichmäßige  Versorgung  gesichert  werden,  die
übrige  Bevölkerung  darf  nach  der  getroffenen  Anordnung  keinesfalls
weniger  erhalten,  als  bisher.  Im  einzelnen  habe  ich  die  zuständigen
Stellen  ermächtigt,  die  Ausführung  nach  den  örtlichen  Bedürfnissen
einzurichten.
Hierüber  hinaus  sind  denjenigen  Bergarbeitern,  die  unter  Tage
beschäftigt  sind,  in  der  gleichen  Weise  durch  Vermittelung  ihrer  Betriebe ­
  besondere  Zusatzmengen  von  150  Gramm  Wurst  wöchentlich
oder  75  Gramm  Frischfleisch  mit  eingewachsenen  Knochen  durch  die
Kommunalverbände  zu  überweisen.  Mit  Rücksicht  auf  die  besonderen
Verhältnisse  der  Arbeiter  unter  Tage  ist  hierbei  anzustreben,  daß  diese
besonderen  Zusatzmengen  und  tunlichst  ebenso  die  den  Betrieben  für
ihre  Bergarbeiter  unter  Tage  sonst  zustehenden  Zusatzrationen  möglichst ­
  in  Form  von  Wurst  unter  entsprechender  Umrechnung  der  Fleischmengen ­
  geliefert  werden.
Bezüglich  der  Fettzuteilung  habe  ich  folgendes  bestimmt:  Die  vom
Kriegsamt  als  in  der  Rüstungsindustrie  tätig  bezeichneten  Werke,  er-
        <pb n="234" />
        —  236  —
halten,  sofern  sie  Massenspeisungen  eingeführt  haben,  eine  Fettzulage
von  40  Gramm  pro  Woche  und  Arbeiter,  sofern  sie  keine  Massenspeisungen ­
  eingeführt  haben,  25  Gramm  pro  Kopf  und  Woche.
Bezüglich  der  Nährmittel  (es  handelt  sich  hier  um  Suppengemüse,
von  der  seinerzeit  1250  Gramm  versprochen  wurden.  D.  Red.)  bleibt
es  bei  der  zurzeit  im  Gange  befindlichen  Regelung,  die  eine  erheblich
höhere  Verteilung  bewirkt,  außerdem  soll  angestrebt  werden,  daß  je
nach  den  verfügbaren  Beständen  den  Betrieben  eine  besondere  Zulage
gegeben  wird.
Die  auf  diese  Weise  von  mir  zur  Verfügung  gestellten  Mengen
stellen  das  Höchstmaß  dessen  dar,  was  zurzeit  auf  Grund  der  vorhandenen ­
  Bestände  geliefert  werden  kann.  Ich  würde  es  mit  besonderem ­
  Danke  begrüßen,  wenn  auch  von  dort  die  Bergarbeiter  darüber
aufgeklärt  würden,  daß  die  Lage  der  Lebensmittelversorgung  Deutschlands ­
  zurzeit  eine  weitere  Zuweisung  nicht  zuläßt.
Wegen  der  sonstigen  Klagen  werden  noch  Ermittelungen  angestellt.
Der  Präsident  des  Kriegsernährungsamts."

Bcrgnrbeiterstrciks  im  Ruhrrevier.
Berlin  (Reichstag),  den  22.  Februar  1917.
An  den  Chef  des  Kriegsamtes,
Herrn  Generalleutnant  Gräne  r,  Exzellenz.
Ter  der  gestrigen  persönlichen  Aussprache  über  die  Bergarbeiterstreiks ­
  int  Ruhrrevier  baten  mich  Ew.  Exzellenz  um  eine
schriftliche  Schilderung  ihrer  Ursachen.  Ich  beeile  mich,  im
Nachstehenden  dem  Wunsche  in  aller  Kürze  zu  entsprechen.
Die  Streiks  hängen  in  der  Hauptsache  mit  der  Ernährungsfrage ­
  zusammen.  Die  Lohnfrage  spielt  deshalb  eine  Rolle,  weil
die  überaus  teuren  Lebensrnittel  mit  so  niedrigen  Löhnen  nicht
in  den  erforderlichen  Mengen  gekauft  werden  können.
,  Die  ersten  Streiks  entstanden  auf  Zechen  im  Ruhrrevier
:  Anfana  Fanuar  1917,  und  zwar  hauptsächlich  auf  solchen
I  Kohlenzechen,  die  großen  Hüttenwerken  gehören;  so  aus  Zeche
Westende,  die  dem  Phönixkonzern  gehört,  auf  Zeche  Engelsburg,
die  dem  „Bochumer  Verein"  gehört,  und  auf  der  Kruppzeche
Sälzer-Neuack,  die  mitten  in  Kruppschen  Werken  liegt.  Ebenso
sind  die  Streiks  auf  den  Zechen  Deutscher  Kaiser,  die  den  Thyssenwerken ­
  gehören,  auf  dieselbe  Ursache  zurückzuführen.
Die  ersten  Streiks  nach  Weihnachten  begannen,  als  die  Kar-I
  toffelration  ans  drei  Pfund  herabgesetzt  wurde.  Die  vier  Bergarbeiterverbände ­
  protestierten  vergeblich  dagegen.  Diese  Herabsetzung ­
  traf  zwar  die  Schwerstarbeiter  direkt  nicht,  aber  doch  indirekt ­
  weil  ihre  Familien  je  nach  der  Stärke  8  bis  12  Pfund
Kartoffeln  wöchentlich  weniger  erhielten.  Die  eingekellerten
Kartoffeln  hatten  viele  Familien  schon  aufgezehrt,  sie  erhielten
gar  keine  Kartoffeln.
        <pb n="235" />
        237

Dann  haben  wohl  alle  Hüttenwerke  an  ihre  Arbeiter  viele
Extrarationen  von  Speck,  Fleisch  und  anderen  Lebensmitteln
verteilt.  Die  zu  denselben  Werken  gehörenden  Bergarbeiter  erhielten ­
  nichts  oder  nur  selten  etwas,  und  diese  erhielten  auch
geringere  Löhne  als  jene.  &amp;gt;so  verteilte  kurz  vor  Weihnachten
der  „Bochumer  Verein"  an  seine  Hüttenarbeiter  in  einer  Woche
ein  paar  Pfund  Speck,  die  Bergarbeiter  der  Zeche  Engelsburg,
dicht  am  Bochumer  Verein  gelegen  und  ihm  gehörend,  erhielten
so  gut  wie  gar  nichts.  Auf  Engelsburg  sind  die  organisierten
Bergleute  sehr  schwach,  die  wiktschwftIfriddlichen  (Gelben)  aber
sehr  stark  vertreten.  Trotzdem  ein  ziemlich  einheitlicher  Streik.
Genau  so  war  das  Verhältnis  auf  der  Kruppzeche  Sälzer-Neuack
in  Essen.  Die  Gelben  streikten  alle  mit.  Die  Erregung  war
groß.  Eine  große  Anzahl  anderer  Zechen  traten  mit  in  den
Streik.  Es  gab  ja  nicht  einmal  die  geringe  Kartoffelration,  ja
einige  Gemeinden  hatten  auch  keine  Rüben  mehr  oder  verabreichten ­
  ganz  erfrorene  Rüben.  Auch  die  Fleischration  wurde  zur
selben  Zeit  nicht  geliefert.  Kein  Wunder,  wenn  die  Arbeiter
verzweifelten.  Andere  Kohlenzechen,  die  der  Landwirtschaft
Ammoniak  liefern,  bekamen  von  der  Landwirtschaft  größere
Mengen  Lebensmittel,  die  die  Belegschaften  und  die  Beamten
erhielten.  Andere  Zechen,  die  kein  Ammoniak  produzieren,
konnten  wieder  gar  nichts  für  ihre  Arbeiter  beschaffen.  Die  fiskalischen ­
  Zechen  im  Ruhrrevier,  ebenso  die  im  Saarrevier,  beschaffen ­
  ebenfalls  solche  besonderen  Lebensmittel  für  ihre  Belegschaften, ­
  weil  ohne  solche  Extrarationen  nicht  auszukommen  ist.
Auch  der  Preisunterschied,  der  bei  den  verteilten  Lebensmitteln ­
  zum  Vorschein  kam,  hat  viel  Erregung  erzeugt.  Manche
Zechen  nahmen  für  sogenannte  —  meist  in  Deutschland  produzierte ­
  —  Auslandsware  doppelt  so  hohe  Preise,  als  andere
Zechen.  So  wurde  Speck  von  der  einen  Zeche  zum  Preise  von
4  Mark,  von  anderen  zu  6  bis  7,60  Mark,  Fleisch  zum  Preise  von
3,60  bis  6,60  Mark  abgegeben.  Wurst  gab  es  zum  Preise  von
2  Mark  auf  der  einen,  bis  zu  7  und  8  Mark  auf  anderen  Zechen.
Auch  für  Bohnen  nahmen  Zechen  oder  Hüttenwerke  60  Pf.,
andere  Zechen  1,56  Mark  das  Pfund:  für  Erbsen  sogar  1,87  Mark
für  das  Pfund,  während  Hüttenwerke  auch  für  60  Pf.  das  Pfund
abgaben.
Ohne  solche  Extrarationen  kann,  wie  gesagt,  auch  die  so
schwere  Arbeit  leistende  Bevölkerung  nicht  bestehen.  Namentlich ­
  könnten  ohne  sie  nicht  so  viel  Ueberschichten  geleistet  werden.
Das  Kriegseruährunzsamt  hat  fast  alle  seine  Versprechungen
für  die  Schwer-  und  Schwerstarbeiter  nicht  gehalten,  teilweise
sogar  widerrufen.  So  fuhr  vom  Regierungsbezirk  Düsseldorf
eine  Deputation  von  Kriegsausschüssen  der  Schwerstarbeiter
(Herr  Geheimrat  Simon,  ein  Werksdirektor  und  der  Vorsitzende
        <pb n="236" />
        238

des  Gewerkvereins  christlicher  Metallarbeiter)  Anfang  Januar
1917  nach  Berlin  zum  Kriegsernährungsamt.  Dieser  Deputation ­
  wurde  dort  versprochen,  126  Gramm  Fettware,  1  Pfund
Wurst  und  2  Pfund  Graupen  wöchentlich  mehr  zu  liefern.  Das
alles  wurde  dann,  als  es  in  den  Zeitungen  bekannt  gemacht  war,
abgestritten.  Im  KEA.  wollte  niemand  das  Versprechen  gegeben ­
  haben.  Was  sind  das  für  Zustände?!  Am  20.  Januar
1917  waren  die  vier  Bergarbeiterverbände  zu  einer  Audienz  in
das  KEA.  bestellt.  Dort  wurde  wieder  mehr  Fleisch  und  Wurstwaren ­
  für  Schwerstarbeiter  versprochen.  Vom  Februar  ab  sollte
diese  höhere  Menge  verteilt  werden.  Endlich,  zirka  drei  Wochen
nach  jener  Audienz,  ich  glaube  am  10.  Februar,  kam.die  schriftliche ­
  Bestätigung  für  diese  Zusagen,  aber  die  Gemeinden  und
Lieferungsverbände  wußten  noch  nichts  davon.  Die  Lieferung
dieser  Waren  war  also  bisher  noch  nicht  möglich.  Vier  Wochen
nach  den  Versprechungen  haben  die  Gemeinden  vom  KEA.  noch
nicht  einmal  genaue  Anweisungen,  geschweige  denn  die  erforderliche ­
  Ware.  Der  Landrat  von  Essen  hat  uns  am  20.  d.  M.
noch  gebeten,  beim  KEA.  auf  endliche  Lieferung  der  versprochenen
Mengen  Lebensmittel  für  die  Schwerstarbeiter  zu  drängen;  das
Versprechen  genüge  nicht.
Die  Lohnunterschiede  bei  den  Bergarbeitern  find  zu  groß
lind  nicht  zu  rechtfertigen.  Fleißige  Hauer  verdienen  kaum  7
Mark,  andere  12  Mark  und  noch  mehr,  ohne  daß  sie  sich  mehr
anstrengen.  Die  niedrigen  Löhne  müssen  für  alle  Kategorien
unbedingt  aufgebessert  werden,  damit  die  Leute  sich  auch  dann
und  wann  solch  teuere  Fett-  und  Fleischwaren  kaufen  können,
um  ihre  Kräfte  auch  zur  erforderlichen  Uebecarbeit  aufrecht  zu
erhalten.  Namentlich  müßten  für  die  Ueberschichten,  wie  in  anderen ­
  Berufen,  prozentuale  Zuschläge  gezahlt  werden,  wie  das
die  vier  Bergarbeiterverbände  kürzlich  in  ihrer  Eingabe  an  das
Kriegsamt  forderten.  Die  Zeche  Sälzer-Neuack  zahlt  für  die  zur
Samstagnachtschicht  verfahrene  Ueber-  oder  Nebenschicht  33%
Prozent  Zuschlag.  Das  müßte  bei  allen  Ueberschichten,  noch
mehr  aber  für.  Sonntagsschichten,  gezahlt  werden.  Auch  in  Oberschlesien ­
  und  anderen  Revieren  wird  da  und  dort  für  Sonntagsarbeit ­
  schon  mehr  gezahlt,  und  das  muß  als  nachahmenswert  bezeichnet ­
  werden.
Die  Kartoffelration  muß  unbedingt  auf  mindestens  fünf
Pfuii^  für  die  Woche  erhöht,  auch  mehr  Fett  und  Fleisch  geliefert ­
  werden.  Ferner  muß  die  Verteilung  an  alle  Belegschaften
in  einheitlichen  Mengen  und  zu  einheitlichen  Preisen  erfolgen.
Von  staatsfeindlichen  Einflüssen  ist  uns  bei  diesen  Streiks
nirgends  etwas  zu  Ohren  gekommen.  Haben  die  Leute  mehr  zu
essen  und  mehr  Lohn,  um  sich  mehr  kaufen  zu  können,  Rüben
        <pb n="237" />
        —  239

allein  genügen  nicht,  so  ist  meines  Erachtens  die  Schwierigkeit
sofort  behoben.
Mit  vorzüglicher  Hochachtung
ganz  ergebenst
H.  S  a  ch  s  e,  M.  d.  R.
Sitzung  des  preußischen  Landtags  vom  5.  März  1917.
In  dieser  Sitzung  trat  Kamerad  Hue  für  Erhöhung  der
Löhne  der  Bergarbeiter  der  fiskalischen  Gruben  ein.  Durch
reichliches  Material  belegt,  schilderte  er  auch,  unter  welchen  traurigen ­
  Verhältnissen  die  Braunkohlenbergarbeiter  leben  müssen.
Er  nahm  sich  ferner  warm  der  Wettermänner  im  Saarbergbau
an,  die  zu  gering  entlohnt  seien,  wie  überhaupt  der  Lohn  der
Saarbergleute  als  ein  ungenügender  gekennzeichnet  wurde.
Der  Eindruck,  den  die  Rede  Hue  sowohl  im  Parlament  als
der  Oeffentlichkeit  erweckte,  zwang  den  Fiskus,  endlich  auch  den
Saarbergarbeitern  entgegenzukommen.  Er  schilderte  das  Elend
der  Knappschaftsinvaliden  in  solch  ergreifender  Weise,  daß  auch
hier  der  Handesminister  und  der  Landtag  nicht  umhin  konnten,
die  Berechtigung  der  Notschreie  der  im  fiskalischen  Bergbau  abgearbeiteten ­
  Bergarbeiter  anzuerkennen,  und  wurden  auch  zwei
Millionen  Mark  als  Teuerungszulagen  für  diese  Bedürftigen
ausgeworfen.
Einer  scharfen  Kritik  unterzog  unser  Kamerad  Hue  dann
die  Preissteigerung  der  Lebensmittel.  Die  erhöhten  Bergbaugefahren ­
  wurden  von  ihm  vorgeführt,  kurz  ein  Bild  entrollt  von
dem  so  gefahrvollen  und  entsagungsreichen  Leben  des  Bergarbeiters, ­
  das  nicht  zu  verwischen  war.  Er  wandte  sich  ferner
gegen  die  Auslegung  des  §  93d  des  Berggesetzes,  wodurch  man
gewissermaßen  die  achtstündige  Ruhezeit  zwischen  den  Arbeitsschichten ­
  illusorisch  machen  wollte.
Er  trug  den  Protest  der  Bergarberterorganifationen  vor,
weibliche  Arbeitskräfte  unter  Tage  zu  verwenden  und  trat  energisch ­
  für  die  Notwendigkeit  des  Schutzes  der  weiblichen  und  jugendlichen ­
  Arbeiter  ein.
Dieses  Vorgehen  brachte  den  Bergarbeitern  reichen  Nutzen,
indem  dadurch  der  Fiskus  gezwungen  wurde,  ihren  Forderungen
entgegenzukommen  und  so  mancher  Anschlag,  der  für  Gesundheit
und  Leben  die  schärfsten  Schäden  in  sich  trugs  vernichtet  wurde.

Brotversorgung  in  Meggen.
Auf  eine  Eingabe  unseres  Verbandes  wegen  der  Brotversorgung ­
  in  Meggen  und  Umgegend  an  den  Herrn  Landrat  in
Olpe,  ging  am  31.  März  folgende  Antwort  ein:
„Auf  die  Eingabe  des  Verbandes  von:  12.  März  wegen  Erhöhung
der  BroiAulagen  der  in  Meggen  und  Umgegend  wohnenden  Bergkarbeiter ­
  der  Gewerkschaften  Sicilra  und  Sachtleben  erwidere  ich  nach
        <pb n="238" />
        240

eingehender  Feststellung  der  Verhältnisse,  daß  der  zur  Sache  gehörte
Arl&amp;gt;eiterau&amp;gt;Sschuh  hinsichtlich  der  Brot-  und  Fleischzulazen  erklärt  hat,
daß  die  Zulagen  nunmehr  seit  einiger  Zeit  in  geregelter  und  gesetzlich
zulässiger  Weise  erfolgen.  Ich  bemerke  hierzu  noch,  daß  die  den  Bergarbeitern ­
  zustehenden  Mengen  an  Brot  in  dem  zulässigen  Nahmen,
stets  zugesichert  gewesen  sind,  daß  aber  die  genügende  Zuweisung  bislang ­
  durch  die  bisher  mit  der  Mehlzuteilung  der  Ortsgemeinüe
Meggen  beauftragte  Firma  in  sehr  bedenklicher  Weise  beeinträchtigt
worden  ist.
Ich  habe  daher  seit  einiger  Zeit  den  Ortsvorsteher  in  Meggen,
dem  von  der  Gewerkschaft  ein  besonderes  Lager  zur  Verfügung  gestellt
worden  ist,  mit  der  MMzuteilunz  beauftrage,  wodurch  eine  erhebliche
Verbesserung  in  der  Brotversorgung  eingetreten  ist.
Gleichzeitig  beantragt  der  Arbeiterausschuh  Meggen,  die  bisherigen
Rationen  bestehen  zu  lassen.  Ob  diesem  Antrage  stattgegeben  wird,
ist  sehr  zweifelhaft,  da,  wie  Ihnen  ia  auch  wohl  inzwischen  durch  die
Presse  bekannt  geworden  sein  wird,  die  Brotraiionen  für  das  Reich
sich  ermäßigen  werden  und  an  Stelle  dieser  Ausfälle  erhöhte  Fleischzulagen
  gewährt  werden  sollen.
Schlichtungsausschußsitzungcn,  fiskalische  Zechen  betreffend.
Bochum,  Essen,  Oberhausen,  den  12.  März  1917.  _
Unterzeichnete  Vertreter  der  vier  Bergarbeiterorganisationen
wenden  sich  tut  Auftrage  der  Belegschaften  der  fiskalischen  Zechen
Scholven  und  Zweckel  an  das  hohe  Kriegsamt  mit  der  Bitte,
dafür  zu  sorgen,  daß  bei  Sitzungen  der  Schlichtungsstelle  für
das  Bezirkskommando  Recklinghausen  voin  stellvertretenden  Vorsitzenden. ­
  Herrn  Bergrat  Holländer,  auch  wirklich  versucht  wird,
eine  Einigung  herbeizuführen,  und  er  sich  nicht  so  ostentativ  wie
am  8.  März  1917  auf  Seiten  der  Zechenvertreter  stellt.  Wir
erlauben  uns,  die  Vorgeschichte  und  den  Sachverhalt  der  Verhandlung ­
  des  Schlichtungsausschusses  hier  klar  zu  stellen.
Auf  der  fiskalischen  Zeche  Scholven  bei  Gladbeck  fand  am
31.  Januar  1917  nach  einer  fast  vollzählig  besetzten  Beleastbaftsversammlnng
  eine  Unterredung  mit  der  Zechenverwaltung  statt.
An  dieser  Sitzung  nahm  Herr  Geheimrat  Reifeisen,  der  Herr
Oberbürgermeister  von  Buer,  sowie  der  Herr  Amtmann  von
Gladbeck  teil.  Auch  ein  Vertreter  der  Bergarbeiterorganisationen ­
  lvar  anwesend.  In  dieser  Sitzung  wurde  die  Lohnsrage
eingehend  erörtert.  Herr  Geheimrat  Reifeisen  erklärte,  daß  eine
wohlwollende  Prüfung  und  Aufbesserung  der  Löhne  erfolgen
solle.  Eine  Steigerung  der  Hanerlöhne  sei  bereits  erfolgt,  wie
die  Dezemberlöhne  beweisen  würden.  Unter  9  Mark  Hauerlohn
sollten  nur  dann  verdient  werden,  wenn  unter  Berücksichtigung
aller  Verhältnisse  einwandfrei  sestznstellen  sei,  daß  die  Leistung
ungenügend  war  oder,  kurz  gesagt,  die  Leute  gefaulenzt  hätten.
Eine  zweite  Belegschaftsversammlnng  folgte  noch  an  demselben
Tage,  und  hatten  die  Vertreter  der  Organisationen  sowie  der
        <pb n="239" />
        1
—  241  —
Herr  Oberbürgermeister  von  Buer  die  größte  Mühe,  die  Belegschaft ­
  zur  Wiederansahrt  am  nächsten  Tage  zu  bewegen.  Die
Belegschaft  verlangte  absolut  eine  schriftliche  Erklärung  der
Zechenverwaltung  bezw.  des  Herrn  Geheimrats.  Erst  als  der
Herr  Oberbürgermeister  Dr.  Rüssel  von  Buer  erklärte,  daß  er
und  der  Herr  Amtmann  von  Gladbeck  Zeugen  gewesen  seien  bei
den  Versprechungen  der  Zechenverwaltung  und  dieselben  auch
zweifellos  gehalten  würden,  erklärte  sich  die  Belegschaft  bereit,
wieder  anzufahren,  obwohl  noch  Widerspruch  aus  den  Reihen
der  unorganisierten  Belegschaftsmitglieder  erschallte.  Es  wurde
dort  aber  auch  ausgeführt,  daß,  wenn  die  Versprechungen  nicht
gehalten  würden,  die  Belegschaftsmitglieder  die  Arbeit  wieder
niederlegen  würden.  Infolge  der  Lohnzahlungen  für  Januar
entstanden  erneute  Differenzen.  Der  Hauet  E.,  Markennummer
1038,  beschäftigt  iin  Revier  12-,  sowie  L.  A.,  Markennummer
1087,  wovon  der  erste  7  Kinder  zu  ernähren  hat,  der  zweite  8,
verdienten  im  Monat  Januar  einen  Lohn  von  8,48  Mark  pro
Schicht.  Im  Revier  8,  Kohlen-Nr.  225,  verdienten  im  Monat
Dezember  8  Mann  einen  Lohn  von  8,78  Mark.  Auf  Kohlen-Nr.
  231  wurden  6  Mann  in  demselben  Monat  8,60  Mark  als
Lohn  ausgezahlt.  Auf  Kohlen-Nr.  235  verdienten  im  Monat
Januar  6  Mann  8,80  Mark  pro  Schicht,  ebenso  auf  Kohlen-Nr.
237.  Es  war  begreiflich,  daß  bei  solchen  Löhnen  sich  der  Belegschaft ­
  wieder  größte  Unzufriedenheit  bemächtigte.  Als  man  den
Wünschen,  die  Löhne  aufzubessern,  nicht  entsprach,  legte  am  3.
März  die  Belegschaft  der  Zeche  Scholven,  am  6.  März  die  Belegschaft ­
  der  Zeche  Zweckel  die  Arbeit  nieder.  Der  Schlichtungsausschuß ­
  wurde  auf  Anraten  der  Organisationen,  die  auf  Wiederanfahren ­
  drängten,  angerufen.  Die  Einigungsverhandlung,
wenn  eine  derartige  Verhandlung,  wie  vor  dem  Schlichtungsausschuß ­
  Recklinghausen,  so  genannt  werden  kann,  brachte  noch
mehr  Mißstimmung  in  die  Reihen  der  Bergarbeiter  und  es
kostete  den  Organisationsvertretern  alle  Mühe,  die  Belegschaften
in  einer  Versammlung,  die  am  9.  März  in  Zweckel  stattfand,  zur
Wiederaufnahme  der  Arbeit  zu  bewegen.  Der  stellvertretende
Vorsitzende  des  Schlichtungsausschusses,  Herr  Bergrat  Holländer,
hat  nicht  in  wünschenswerter  Weise  auf  eine  Einigung  hingedrängt, ­
  und  so  kam  es,  daß  diese  Sitzung  für  die  Arbeiterschaft
resultatlos  verlief.  Herr  Krähn,  Bezirksleiter  von  Gladbeck,
vertrat  als  Mundanwalt  die  Belegschaftsmitglieder  und  hatten
diese  für  die  Schlichtungsausschutzsitzung  folgende  Forderungen
gestellt:
1.  Der  Lohn  für  Hauer  soll  nicht  unter  10,60  Mark  betragen.
2.  Für  Zimmerhauer  und  Schießmeister  soll  ein  Lohn  von  8  Mk.
gezahlt  werden.  3.  Der  Lohn  aller  Schichtlöhner  soll  um  20
Prozent  erhöht  werden.  4.  Nachzahlung  des  Lohnes,  soweit  er
m
        <pb n="240" />
        242

seit  dem  1.  September  unter  9  Mark  stand,  weil  seinerzeit  fest
zugesagt  wurde,  daß  unter  9  Mark  kein  Hauerlohn  gezahlt
würde,  wenn  die  betreffenden  Arbeiter  ihre  Pflicht  getan  hätten.
Damals  gab  man  zu,  daß  die  Bergarbeiter  Wohl  ihre  Pficht  erfüllen, ­
  dies  erklärten  die  Herren  Generaldirektor  Geheimrat  Reifeisen,
  Dr.  Pilz  und  Bergrat  Schulte-Briesen  des  öfteren.  In
der  Schlichtungsausschußsihung  am  8.  März  führte  nun  der
Zrchenvcrtreter  Herr  Bergrat  Frielinghaus  aus,  daß  die  Leistung
seit  der  Zeit,  wo  die  9  Mark  zugesagt  wurden,  um  20  Prozent
gesunken  sei.  Wenn  erst  wieder  soviel  geleistet  würde,  wie  im
September  1916,  dann  wurde  der  Lohn  von  selbst  auf  10,60  Mk.
steigen.  Es  wurde  von  den  Arbeiterausschnßmitgliedern  erklärt,
daß  der  Wagen-,  Holz-  und  Preßluftmangel  die  Schuld  daran
trügen,  wenn  wirklich  die  Leistungen  etwas  gesunken  seien.  Man
müsse  aber  bedenken,  daß  die  Lebensmittelpreise  immer  mehr  in
die  Höhe  gingen  und  deshalb  auch  ein  höherer  Lohn  angemessen
erscheine.  Auch  die  Einschiebung  von  immer  mehr  Gefangenen
drückte  die  Leistung  herunter,  die  aber  gar  nicht  so  stark  gesunken ­
  sei,  wie  man  zu  behaupten  versuche.  Die  zweite  Forderung, ­
  ein  Lohn  von  8  Mark  für  Zimmerhauer,  wurde  von  der
Zechenverwaltung  abgelehnt,  ferner  die  20  Prozent  Lohnerhöhung ­
  für  Schichtlöhner.  Auf  eine  Nachzahlung  der  versprochenen
Löhne  wurde  ebenfalls  nicht  eingegangen,  weil  Minderleistung
vorliegt.  Der  Herr  stellvertretende  Vorsitzende  des  Schlichtungsausschusses
  führte  dabei  aus,  daß  auch  die  Staatswerke  Ueberschüsse
  machen  müßten.  Auch  zahle  Zweckel  und  Scholven
schon  die  höchsten  Löhne  mit.  Er  versuchte  dies  durch  eine  Darstellung ­
  zu  beweisen  und  ersuchte  die  Ausschüsse,  statt  daß  er
irgend  einen  Vermittelungsweg  vorschlug,  die  Forderungen  zurückzuziehen, ­
  die  Zeche  würde  schon  die  Löhne  langsam  steigen
lassen.  Für  Wagenmangel  und  sonstige  Störungen  könne  man
die  Zechenverwaltung  nicht  verantwortlich  machen,  und  deshalb
könne  sie  auch  nicht  den  Schaden  tragen.  Als  der  Ausschuß  zur
Beratung  abtrat,  wandte  sich  der  stellvertretende  Vorsitzende  Herr
Holländer  an  den  Bezirksleiter  Krähn,  der  als  Vertreter  und
Mundanwalt  der  Arbeiterschaft  anwesend  war,  und  ersuchte
diesen,  er  solle  auf  den  Ausschuß  einwirken,  damit  dieser  die
Forderungen  zurückziehe.  Die  Zeche  habe  doch  alles  getan,  was
zu  tun  nötig  sei.  Der  Mundanwalt  Krähn  lehnte  aber  diese  Zumutung ­
  ab,  da  den  Bergarbeitern  in  dieser  Sitzung  nichts  bestimmtes ­
  versprochen  worden  sei  und  ihre  Forderungen  für  gerecht ­
  betrachtet  werden  müßten.  Besonders  sei  zu  verurteilen,
daß  die  Zeche  ihre  gegebene  Zusage  nicht  gehalten  habe.  AIs  die
Sitzung  wieder  eröffnet  wurde,  fragte  der  Herr  stellvertretende
Vorsitzende  den  Ausschuß,  ob  er  die  Forderungen  zurücknehmen
        <pb n="241" />
        248

Wolle.  Der  Ausschuß  lehnte  dies  ab.  Darauf  ersuchte  Herr  Holländer ­
  alle  Anwesenden,  abzutreten.  AIs  der  Mundanwalt
Krähn  betonte,  daß  er  ja  noch  nicht  einmal  gesprochen  habe,  er
müßte  doch  auch  seine  Ausführungen  machen,  denn  er  habe  noch
manches  zu  sagen,  und  es  sei  nicht  gut,  wenn  die  Verhandlung,
ohne  eine  Einigung  zustande  zu  bringen,  zu  Ende  ginge,  vorher
habe  er  ja  auch  nicht  sprechen  können,  erklärte  der  Herr  stellvertretende ­
  Vorsitzende:  „Sie  haben  hier  nichts  mehr  zu  sagen  und
wenn  Sie  sich  nicht  gleich  anständig  benehmen,  so  stiegen  Sie
heraus!"  Gegen  eine  solche  Art  und  Weise  müssen  wir  schärfsten ­
  Widerspruch  erheben.  In  §  13  des  Kriegshilfsdienstgesetzes
wird  ausdrücklich  darauf  hingewiesen,  daß  die  §§  66  und  63—73
des  Gewerbegerichtsgesetzes  bei  der  Schlichtungsstelle  entsprechende ­
  Anwendung  finden  sollen.  Der  §  68  sagt  ausdrücklich,
das  Einigungsamt  hat  durch  Vernehmung  der  Vertreter
beider  Teile  die  Streitpunkte  und  die  für  die  Beurteilung
derselben  in  Betracht  kommenden  Verhältnisse  festzustellen.  Das
geschieht  nicht  vor  dem  Schlichtungsausschuß  in  Recklinghausen.
Es  geht  doch  nicht  an,  daß  man  den  Arbeitern  einfach  erklärt,
daß  ihre  Forderungen  abgelehnt  sind,  sondern  nach  §  13  hat  man
als  Vorsitzender  die  Pflicht,  zu  vermitteln  und  auf  Einigung  zu
drängen.
Wir  ersuchen  deshalb  das  hohe  Kriegsamt,  den  gefällten
Spruch  des  Schiedsausschusses  als  ungültig  erklären  zu  wollen
und  zu  veranlassen,  daß  baldigst  eine  neue  Sitzung  stattfindet.
Sollte  dieses  dem  Kriegsamt  nicht  angängig  erscheinen,  so
bitten  wir,  auf  die  vorgenannte  Zechenverwaltung  einzuwirken,
daß  sie  den  Wünschen  und  Forderungen  ihrer  Arbeiter  entgegenkommt. ­
  Geschieht  dieses  nicht,  so  wird  die  Mißstimmung  weiter
wachsen  und  besteht  die  Gefahr  einer  erneuten  Arbeitsniederlegung. ­
  Wir  möchten  nur  darauf  hinweisen,  daß  sowohl  auf  Zeche
Sälzer-Neuack  in  Essen  wie  auf  vielen  anderen  Zechen  Durchschnittslöhne ­
  für  Hauer  und  Lehrhauer  von  10,60  Mark  teils  auch
von  den  Schlichtungsausschüssen  festgesetzt  wurden.  Was  auf
diesen  Zechen  möglich  ist,  muß  auch  den  Staatsgruben  in  Rheinland-Westfalen ­
  möglich  sein,  die  doch  Mustergruben  sein  sollen.
Wir  möchten  noch  darauf  hinweisen,  daß  Herr  Holländer
schon  in  Sitzungen  des  Schlichtungsausschusses  auf  llrtcilsfällung
  drängte,  obwohl  den  in  Betracht  kommenden  Beschwerdeführenden ­
  keine  Ladung  zugegangen  war.  So  geübaPdies  einmal ­
  in  Beschwerdefällen.  In  einer  anderen  Sitzung,  in  welcher ­
  60  Fälle  verhandelt  werden  sollten,  ohne  einen  Kläger  geladen ­
  zu  haben,  gelang  es  nur  durch  den  Widerspruch  der  Arbeiter-Beisitzer, ­
  daß  die  Verhandlung  verschoben  wurde,  um  erst
die  Ladung  an  die  60  Beschwerdeführer  ergehen  zu  lassen.  Soll(i*
        <pb n="242" />
        244

dje  Vorgänge  erzeugen  großes  Mißtrauen  gegen  das  Hilfsdienst-Gesetz,
  wenn  nicht  gegen  solches  Verfahren  des  Vorsitzende!,  eingeschritten ­
  wird.
In  der  Hoffnung,  daß  das  hohe  Kriegsamt  Recherchen  anstellt, ­
  gegen  das  Verfahren  des  Bergrats  Holländer  einschreitet
und  dafür  sorgt,  daß  man  den  Bergarbeitern  auf  Zeche  Scholven
und  Zweckel  entgegenkommt,
zeichnen  mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
(Folgen  Unterschriften.)
Eingabe  uni  Veröffentlichung  der  Lohnstatistik.
Bochum,  den  16.  Avril  1917.
Da  bisher  die  Lohnstatistik  für  das  4.  Vierteljahr  1916,  die
Bergarbeiterlöhne  betreffend,  noch  nicht  veröffentlicht  wurde,
möchten  wir  Ew.  Exzellenz  bitten,  dahin  Anordnung  zu  treffen,
daß  sie  sobald  wie  möglich  der  Oeffentlichkeit  bekannt  gegeben
wird.  Dieses  würde  mit  zur  Beruhigung  der  Bergarbeiter  beitragen, ­
  d.  h.,  wenn  die  Lohnstatistik  beweist,  daß  wirklich  die
Löhne  derart  gestiegen  sind,  wie  die  Werksverwaltungen  den
Arbeiterausschußniitgliedrrn  gegenüber  erklären.
In  der  Hoffnung,  daß  Ew.  Exzellenz  unserer  Bitte  in
dieser  Hinsicht  geneigtes  Gehör  schenkt  und  im  voraus  dankend,
zeichnen
Hochachtungsvoll
(Folgen  Unterschriften.)
Die  Lohnstatistik  wurde  bald  darauf  veröffentlicht.

Am  16-  April  1917  reichten  die  vier  Bergarbeiterverbände
eine  Eingabe  an  den  Handelsminister  Sydow  ein,  betreffend  Beschwerden ­
  von  Belegschaftsmitgliedern  der  Zechen  Möllerschächte,
Zweckel  und  Scholven,  folgenden  Inhalts:
Ew.  Exzellenz!
Beauftragt  von  den  organisierten  Belegschaftsmitgliedern
der  Zeche  Möllerschächte  sowie  der  Zechen  Zweckel  und  Scholven,
erlauben  sich  die  Unterzeichneten,  Ew.  Exzellenz  folgendes  zu
unterbreiten:
Es  ist  sicher  Ew.  Exzellenz  noch  in  Erinnerung,  daß  sich  im
Mai  1916  der  Belegschaften  verschiedener  Zechen  eine  starke  Erregung ­
  Hnnächtigte,  da  man  dort  das  System  des  Ueberladens
der  Förderwagen  (Kränze  laden)  einführte,  so  auf  den  Zechen
Hermann,  Prosper,  Matthias  Winnes  und  Carolus  Magnus.
Das  Verlangen  des  Kränzeladens  ist  eine  durch  nichts  zu  rechtfertigende ­
  Uebervorteilung  der  Bergarbeiter,  eine  Quelle  nutzloser ­
  Schikanen  und  erhöht  dabei  noch  die  Betriebsgefahren.
        <pb n="243" />
        245

Obendrein  erhalten  die  Bergarbeiter  für  das  Kränzeladen  keine
Bezahlung,  obgleich  die  dadurch  bewirkte  Mehrförderung  bis  zu
10  Prozent,  manchmal  auch  mehr  beträgt.  Die  Erregung  damals ­
  legte  sich  erst,  als  die  Verwaltungen  vom  Kränzeladen
absahen.
Jetzt  scheinen  fiskalische  Gruben  das  einführen  zu  wollen,
was  die  Privatgruben  unterließen.  Wird  doch  seit  Ansang
dieses  Jahres  auf  den  Möllerschächten  von  der  Werksverwaltung
bezw.  vom  Betriebsführer  verlangt,  daß  die  Wagen  überladen,
d.  h.  bekränzt  werden.  Ueber  diese  Anordnung  regen  sich  die
Belegschaftsmitglieder  sehr  aus  und  sollte  doch  in  jetziger  Zeit
alles  vermieden  werden,  was  zur  Beunruhigung  der  Bergarbeiter
beiträgt.  Auch  werden  sehr  viele  Klagen  laut  über  rigoroses
Bestrafen  wegen  nicht  vorschriftsmäßigem  Beladen  der  Kohlenwagen.

Die  Arbeiterausschußmitglieder  trugen  auch  die  Beschwerden
wegen  dem  Ueberladen  schon  dem  Schlichtungsausschuß  in  Recklinghausen ­
  vor,  doch  dessen  stellvertretender  Borgender,  -&amp;lt;oerr
Bergrat  Haltender,  erklärte,  das  Oberbergamt  sehe  die
Forderung  auf  Kränzeladen  nicht  als  ungesetzlich  an.
Auf  den  Zechen  Zweckel  und  Scholven  besteht  Unzufriedenheit ­
  unter  der  Belegschaft,  da  der  Lohn  vieler  Hauer  in  den
letzten  Monaten  ungenügend  war  und  die  Verwaltung  ihr  gegebenes ­
  Versprechen  brach,  an  Hauer,  die  ihre  Schuldigkeit  getan, ­
  nicht  unter  9  Mark  Lohn  auszuzahlen.  Wagen-,  Druckluftunü
  Holzmangel  trugen  die  Schuld,  daß  die  Leistung  der  Belegschaft ­
  zurückging  sowie  der  Lohn  dadurch  sank.  Dieser  Lohnrückgang ­
  brachte  die  Belegschaft  so  auf,  daß  sie  vom  3.  bis  zum
9.  März  im  Ausstand  verharrte.  Die  Anrufung  des  Schlichtungsausschusses ­
  brachte  für  die  Belegschaft  auch  keinerlei  Besserung ­
  und  nur  dem  Zureden  der  Organisationsvertreter  gelang
es,  die  Belegschaft  zur  Wiederanfahrt  zu  bewegen.  Unter  der
Belegschaft  gärt  es  aber  weiter,  und  wenn  die  Verwaltung  der
Zechen  Zweckel  und  Scholven  nicht  bald  für  Lohnerhöhung  Sorge
trägt,  zum  mindesten  ihr  früher  gegebenes  Versprechen  einhält,
kann  es  dort  wieder  zur  Arbeitseinstellung  kommen.
Wir  führen  hier  einige  Löhne  an,  die  beweisen,  daß  die
Klagen  der  Belegschaftsmitglieder  über  schlechte  Entlohnung  be-I
  kchtigt  sind.  Zeche  Zweckel:
Lohn

172

2  Personen

Januar  1917  pro

Schicht  7,56  Mk.

187

2

„  1917

„  8,50  „

17

2

„  1917

„  8,64  „

9

2

„  1917

„  8,55  „

!  1

2  fi

Dezbr.  und  Januar  „

„  8,60  „
        <pb n="244" />
        —  246  —

Zeche  Scholven:
Lehn

246  6  P

ersone

&amp;gt;  Februar  19  W

pro  Schicht  8,80

168  5

Januar  1917

„  „  8,07

61  12

„

„  1917

„  „  8,64

350  11

November  1916

„  „  8,55

350  11

Dezember  1916

00

350  11

„

Januar  1917

„  „  8,44

Die  Liste  der  so  schlecht  entlohnten  Hauer  könnte  nach  den
ans  vorliegenden  Beschwerden  beliebig  verlängert  werden,  doch
streiten  die  Verwaltungen  beider  Zechen  die  schlechte  Entlohnung
der  dort  beschäftigten  Arbeiter  gar  nicht  ab,  sondern  verweisen
nur  auf  die  Minderleistung  in  den  letzten  Monaten,  woran  doch
die  Belegschaftsmitglieder  keine  Schuld  trugen.  Sache  der  Verwaltung ­
  mutz  es  sein,  dafür  zu  sorgen,  daß  der  Betrieb  richtig
geht  und  die  Arbeiter  nicht  durch  Betriebsstörungen  Schaden
erleiden.
Wir  ersuchen  nun  Ew.  Exzellenz,  Anordnungen  treffen  zu
wollen,  daß  auf  den  Möllerschächten  die  Forderung  auf  das
Ueberladen  (Bekränzen)  der  Kohlenwagen  in  Zukunft  unterbleibt ­
  und  auf  den  Zechen  Zweckel  und  Scholven  darauf  gesehen
wird,  daß  Hauerlöhne  unter  9  Mark  nicht  zur  Auszahlung  gelangen, ­
  sondern  entsprechend  den  Lohnaufbesserungen  auf  vielen
Privatgruben  des  Ruhrgebiets  Lohnsteigerungen  eintreten.  Dies
wird  zur  Beruhigung  der  genannten  Belegschaften  dienen.
In  der  Hoffnung,  daß  Ew.  Exzellenz  unsere  Eingabe  berücksichtigt ­
  und  uns  von  getroffenen  Anordnungen  Kenntnis  gibt,
zeichnen
(Folgen  Unterschriften.)

Teuerungszulage  im  Königreich  Sachsen.
Der  Vorstand  unseres  Verbandes  hat  am  14.  April  d.  Jsden
  Bergbaulichen  Verein.nochmals  daran  erinnert,  sich  endlich
zu  einer  Antwort  auf  die  Eingabe  vom  10.  Januar  betr.  einer
allgemeinen  Lohnerhöhung  zu  entschließen.  Die  Ungeduld  in
den  Kreisen  der  Bergarbeiter  wurde  immer  größer  und  kam  dieses
auch  in  einer  am  15.  April  in  Zwickau  stattgefundenen  Belegschaftsversammlung ­
  zum  Ausdruck.  In  dieser  Versammlung
wurde  die  Bezirksleitung  unseres  Verbandes  beauftragt,  unverzüglich ­
  in  einer  Eingabe  an  das  stellvertretende  Generalkommando ­
  in  Leipzig  die  Nichtberücksichtiguug  der  Lohneingabe
seitens  des  Bergbaulichen  Vereins  zur  Kenntnis  zu  bringen  und
die  Bitte  auszusprechen,  vermittelnd  einzugreifen.  Auf  diese
Eingabe  ist  folgendes  Telegramm  am  18.  April  bei  der  Bezirksleitung ­
  eingegangen:
        <pb n="245" />
        247

„Stuf  Ihre  Eingabe  vom  17.  April  wird  erwidert,  daß  ans  Grund
der  Nachprüfung  der  Kriegsamtsstelle  und  der  warmen  Befürwortung
seitens  des  stellv.  Generalkommandos  vom  13.  April  vom  Finanzministerium! ­
  die  von  den  Werksbesitzern  zwecks  Ermöglichung  einer
'Lohnzulage  nachgesuchte  KohlenpreDerhöhung  heute  genehmigt  worden
ist.  so  das;  Lohnzulage  erfolgen  wird.  Es  wird  daher  ersucht,  die
Bergarbeiter  Ihres  Verbandes  zur  Ruhe  zu  ermahnen  und  an  ihre
vaterländische  Pflicht  in  diesen  entscheidenden  Tagen  zu  erinnern.
Der  Kommandierende  General:  v.  Schweinitz."

Weiterer  Ausbau  des  Knappschaftswesens.
Am  1.  Mai  1917  richtete  der  Verband  eine  Eingabe  um
weiteren  Ausbau  des  Knappschaftswesens  an  die  Herren  ständigen ­
  Ausschußmitglieder  und  die  hochwohllöbliche  Geneval-Versammlung
  des  Allg.  deutschen  .Knappschafts-Verbandes.  Diese
lautete:
In;  Aufträge  der  im  Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands
organisierten  Knappschaftsmitglieder  erlaubt  sich  der  Unterzeichnete ­
  folgende  Eingabe  an  die  Herren  ständigen  Ausschußmitglieder ­
  und  die  Generalversammlung  zu  richten:
1.  Die  Herren  ständigen  Ausschußmitglieder  und  Teilnehmer ­
  an  der  Generalversammlung  werden  gebeten,  daraus
zu  dringen,  daß  ebenso  wie  jetzt  in  der  Kriegszeit,  mich  in
Friedenszeiten  Militärrenten  nicht  aus  Knappschaftsrenten  angerechnet ­
  werden.  Die  Knappschaftskassen,  die  heute  noch  in
ihren  Satzungen  die  Anrechnung  von  Knappschaftsrenten  ans
Militärrenten  vorsehen,  ersuchen  Ivir  zu  veranlassen,  daß  dieser
Passus  gestrichen  und  auch  in  Zukunft  nicht  wieder  aufgenommen ­
  wird.
2.  Die  Generalversammlung,  der  die  Verschiedenheit  der
Wartezeit  in  den  Knappschaftsvereinen  bekannt  ist,  wird  ersucht,
ihren  ganzen  Einfluß  aufzubieten,  um  die  Kuappschaftsvereine
in  ganz  Deutschland  zur  Einführung  einer  einheitlichen  Wartezeit
  zu  bewegen,  die  möglichst  kurz  zu  bemessen  ist;  ferner  die
Frist,  binnen  der  die  Anerkennungsgebühren  zu  zahlen  sind,  einheitlich ­
  festzusetzen.
3.  Die  Herren  ständigen  Ausschußmitglieder  und  Teilnehmer ­
  der  Generalversammlung  werden  gebeten,  dahin  zu  wirken, ­
  daß  die  Verschmelzung  von  minder  leistungsfähigen  mit
stärkeren  Knappschaftsvereinen  immer  weiter  durchgeführt  wird,
um  so  eine  Stärkung  und  Vereinheitlichung  des  Knappschaftswesens ­
  herbeizuführen,  die  erst  dann  vollkommen  sein  wird,  wenn
für  aanz  Deutschland  e  i  n  Knappschaftsverein  besteht.
4.  Da  heute  noch  eine  Anzahl  von  Knappschafts-Krankenkassen ­
  besteht,  deren  Satzungen  noch  Krankengelder  von  unter
2,60  Mk.  täglich  für  ihre  Mitglieder  selbst  in  der  höchsten  Lohnklasse
  vorsehen,  ersuchen  wir  die  Generalversammlung,  ihre
        <pb n="246" />
        Meinung  dahin  kund  zu  geben,  daß  solche  niedrigen  Krankengelder ­
  für  die  Arbeiter  der  höheren  Lohnstufen  ganz  unzureichend
sind.  Ferner  bitten  wir,  mit  darauf  hinzudrängen,  daß  in  diesen
Kassen  Verbesserungen  bezüglich  des  Krankengeldes  geschaffen
werden,  selbst  wenn  sich  dadurch  eine  Beitragserhöhung  nötig
mac ^-  Begründung:
Zu  1.  Laut  Knappschafts-Kriegsgesetz  dürfen  Militärpensionen ­
  während  der  Kriegszeit  nicht  auf  knappschaftliche
Renten  angerechnet  werden.  Der  Schlußsatz  des  8  11  dieses  Gesetzes ­
  verfügt  aber,  daß  der  Herr  Handelsminister  ermächtigt  ist,
den  Zeitpunkt  zu  bestimmen,  zu  welchem  das  Gesetz  wieder
außer  Kraft  tritt.  Dies  wird  voraussichtlich  kurz  nach  Friedensschluß ­
  eintreten.
Es  besteht  nun  die  Befürchtung  sowohl  bei  Kriegsiüvaliden
wie  Witwen,  daß  nach  Außerkraftsetzung  des  KnappschaftsKriegsgesetzes ­
  die  Knappschaftsvereine,  welche  die  Militärrenten
auf  ihre  Knappschaftsleistungen,  vor  der  Kriegszeit  anrechneten^
dies  dann  wieder  einführen.  Dies  würde  aber  die  größte  Erregung ­
  und  Verbitterung  auslösen,  nicht  allein  in  den  Kreisen
der  davon  Betroffenen,  sondern  in  der  ganzen  Bergarbeiterschaft. ­
  Ein  solches  Vorgehen  würde  wohl,  auch  nicht  mit  Unrecht, ­
  als  schnödester  Undank  ausgelegt  werden  gegen  die.  welche
Gesundheit  und  Leben  im  Dienste.des  Vaterlandes  einbüßten.
Es  ist  deshalb  nötig,  daß  jene  Knappschaftsvereine,  die  früher
die  Anrechnung  beliebten,  schon  setzt  erklären,  daß  sie  nach  dem
Kriege  nicht  wieder  eingeführt  wird  und  ihre  Satzungen  demgemäß ­
  umgestaltet  werden.  Die  Bergarbeiterschaft  würde  dies
als  einen  sozialen  Fortschritt  begrüßen.
Zu  2.  Auf  der  Generalversammlung  des  Allgemeinen
deutschen  Knappschaftsverbandes  am  28.  September  1916  in
München  hat  Herr  Justizrat  Ur.  Milde,  sicher  ein  erfahrener
Kenner  des  Knappschaftswesens,  eine  Anzahl  von  Fällen  angeführt, ­
  wo  Wandermitglieder  durch  die  Verschiedenheit  der
Wartezeiten  schweren  Schaden  litten.  Um  dies  zu  verhüten,  ist
eine  einheitliche  Wartezeit  für  alle  Knappschaftsvereine  nötig
und  wäre  eine  einjährige  als  angeniesten  zu  betrachten,  wie  diese
bei  einzelnen  Knappschaftsvereinen  auch  schon  besteht.  Auch  die
Festsetzung  einer  einheitlichen  Frist,  die  zur  Zahlung  der  Anerkcnnungsgebühr
  gestellt  wird,  wäre  nur  zu  begrüßen.  Auch
hier  würde  eine  Jahresfrist  das  Richtige  treffen.
Zu  3.  Bedarf  keiner  Begründung  mehr,  da  sowohl  auf  der
Generalversammlung  in  München,  als  auch  später  in  den  Parlamenten, ­
  die  Zweckmäßigkeit  der  Vereinheitlichung  des  Knappschaftswesens ­
  im  Prinzip  anerkannt  wurde  und  die  Gründe  dazu
den  Herren  ständigen  Ausschußmitgliedern  und  Teilnehmern
der  Generalversammlung  bekannt  sind.
        <pb n="247" />
        —  249  —
Zu  4.  Die  durch  den  Krieg  verteuerte  Lebenshaltung  bringt
es  init  sich,  daß  Leistungen  der  Krankenkassen,  die  früher  angemessen ­
  erschienen,  heute  nicht  mehr  ausreichen.  Der  Geldwert
ist  gesunken  und  muß  damit  auch  bei  Festsetzung  der  Krankennnterstützungen
  gerechnet  werden.  Leider  gibt  es  aber  heute
noch  Krankenkassen,  von  denen  man  wirklich  nicht  behaupten
kann,  daß  sie  mit  der  Zeit  vorwärts  schreiten.
Do  lautet  der  §  15  der  Weilburger  Bezirks-Knappschafts-Krankenkasse:

„Die  Kassenmitglieder  werden  in  folgende  Klassen  eingeteilt:
a)  Männli  ch  e.  I.  Kl.:  Jugendliche  Arbeiter;  Grundlohn
1,150  Ml.  II.  Kl.:  Arbeiter  über  16  Jahren  mit  einem  täglichen
Arbeitsverdienst  bis  zu  2,80  Mk.;  GruNdlohn  2,60  Mk.  III.  Kl.:
Arbeiter  mit  einem  täglichen  Arbeitsverdienst  über  2,80  Mark;
Grundlohn  3  Mk.  IV.  Kl.:  Beamte  und  Arbeiter  in  gehobener
Stellung;  Grundlohn  4  Mk.
b)  Weibliche.  I.  Kl.:  Jugendliche  Arbeiterinnen;  Grundlohn ­
  1  Mk.  II.  Kl.  Arbeiterinnen  über  16  Jahren;  Grundlohn
i.so  m.“
Der  §  16  bestimmt  dann,  daß  das  Krankengeld  die  Hälfte
des  Grundlohns  beträgt.  Jugendliche  erhalten  demnach  ein
Krankengeld  von  &amp;lt;5  Pf.  täglich.  In  der  II.  Klasse  gibt  es  1,30
Mark.  Arbeiter,  die  über  2,80  Mk.  verdienen,  und  das  sind  die
Hauer  und  Familienväter,  bekommen  täglich  1,50  Mk.  Krankengeld! ­
  Man  muß  in  dieser.Kasse  schon  eine  „gehobene  Stellung"
einnehmen  oder  Beamter  sein,  um  2  Mk.  bei  Krankheit  zu
empfangen!
Die  Knappschafts-Krankenkasse  Ems  sieht  fünf  Klassen  zuin
Bezüge  von  Krankengeld  vor.  In  der  t.  Klasse  sind  die  Beamten
mit  einem  Krankengeldbezug  von  2,60  Mk.  täglich.  Die  V.  (die
höchste  Arbeiter-Lohnklasse)  ist  für  die  männlichen  Mitglieder
über  21  Jahre,  also  diejenigen,  welche  in  ihrer  Mehrheit  Familienväter ­
  sind.  Für  diese  am  besten  entlohnten  Arbeiter  ist
ein  Krankengeld  von  2  Mark  festgesetzt.
.  Es  gibt  noch  eine  ganze  Anzahl  von  Kassen  mit  derart
niedrigen  Leistungen,  und  bedarf  es  wohl  nicht  erst  des  Hinweises, ­
  daß  solche  Krankenkassenleistungen  in  jetziger  Zeit  doch
etwas  zu  minimal  sind  und  dringend  der  Aufbesserung  bedürfen.
Tie  Mitglieder  sind  sicher  gerne  bereit,  höhere  Beiträoe  zu
Zahlen,  wo  dies  zur  Aufbesserung  der  Leistungen  notwendig  ist,
und  ist  auch  von  den  Herren  Werksbesitzern  wohl  kein  Sträuben
dagegen  zu  erwarten.
In  der.  Hoffnung,  daß  die  Herren  Ausschußmitglieder  und
Teilnehmer  der  Generalversammlung  dieses  Gesuch  berücksichtigen ­
  und  bittend,  demgemäße  Beschlüsse  fassen  zu  wollen,  so-
        <pb n="248" />
        250

teie  int  voraus  den  Dank  der  in  unserer  Organisation  vereinigten ­
  Bergarbeiter  dafür  erstattend,  zeichnet
mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands.

Einen  loichtigcn  Erfolg
brachte  die  Abänderung  des  Gesetzes  über  den  Absatz  von  Kali  am
14.  Mai  im  Reichstag,  der  besonders  dem  geschickten  Eingreifen
unseres  Kameraden  Sachse  sowie  seines  Fraktionskollegen  Brey
zu  verdanken  ist.
Durch  Las  (gegen  eine,  die  Stimme  des  freikonservativen
Abg.  Dr.  Arendt  -  Mansfeld)  vom  Reichstag  Beschlossene  lautet
der  ß  20  a  des  Kaligesetzes:
„Bleibt  auf  einem  Kaliwerke  im  8.  oder  4.  Viertel  des  Kalenderjahres ­
  1917  oder  r.rn  Jahre  1918  der  innerhalb  einer  Arbeiterklasse
im  Vierteljahr  oder  Jahresdurchschnitte  für  eine  regelmäßige  Arveitsschicht ­
  gezahlte  Lohn  hinter  dem  im  letzten  Viertel  des  Kalenderjahres ­
  1816  gezahlten  Durchschnittslohn  einschließlich  (!)  Teuerungsund ­
  sonstiger  Zulagen  zuzüglich  1  Mt.  (!)  für  erwachsene  Arbeiter,
&amp;lt;1,75  Mk.  für  erwachsene  Arbeiterinnen  und  0,50  Mk.  für  jugendliche ­
  männliche  und  weibliche  Arbeiter  zurück,  so  tritt  eine  dem  §  18
Abs.  1  bis  3  entsprechende  Kürzung  der  Beteiligungsziffer  ein.  Die
Bestimmung  findet  auf  88  13  Abf.  4,  5  und  6,  14  und  15  entsprechende ­
  Anwendung."
Jetzt  gilt  also  nicht  mehr  das  Jahr  11)12  oder  1913,  sondern
das  4.  Vierteljahr  1916  als  Berechnungszeit!  Dadurch  kann  der
einzelne  Arbeiter  oder  die  Arbeiterklasse  leichter  feststellen,  ob
die  gesetzliche  Lohnzulage  gezahlt  wird.  Diese  Zulage  auf  dem
im  4.  Vierteljahr  1916  erzielten  Durchschnitts  lohn  beträgt
pro  Schicht
für  erwachsene  Arbeiter  1  Mark,
für  erwachsene  Arbeiterinnen  9,75  Mark,
für  ingcndltchc  Arbeiter  0,50  Mark!
Damit  auch  ganz  klar  sei,  von  wann  an  die  Zulagen  z»
zahlen  sind  und  die  Arbeiter  gleich  nachrechnen  können,  ob  sie
die  Zulagen  erhalten,  beantragte  die  sozialistische  Fraktion
(S  a  ch  s  e  und  B  r  e  y  begründeten  dies):
„Tie  neue»  Zulagen  sind  ab  1.  Juli  1917  zu  zahlen  und  i&amp;gt;a
Lohnbuch  bzw.  im  Lvhnzcttel  von  dem  übrigen  Lohn  gesondert  aufzuführen." ­

Ferner  gelang  es  den  Bemühungen  unserer  gewerkschaftlichen ­
  Vertreter,  dem  8  13  des  Gesetzes  folgende  Erweiterung
zu  geben:
        <pb n="249" />
        251

AIs  Absatz  5:
„Tie  vorstehende»  Bestimmungen  (Lohnerhöhung)  finden  Anwendung, ­
  gleichviel  ob  die  Arbeiter  von  dem  Kaliwerksbesitzer  selbst
oder  von  einem  Unternehmer  beschäftigt  werden."
AIs  Asatz  8:
„Bei  Beschwerden  der  Arbeiter  über  gesetzwidrige  Lohnzahlungen
sind  den  Arbeiterausschüssen  von  der  Werksleitung  die  Lohnnachweise
  vorzulegen,  damit  die  Arbeiterausschüsse  die  Beschwerde  nachprüfen ­
  und  für  eine  friedliche  Ausgleichung  der  Streitigkeiten  wirken ­
  können."
Der  Abs.  5  betrifft  die  sogenannten  „Unternehmerarbeiter",
bereu  Einbeziehung  in  das  Gesetz  bisher  strittig  war.  Was  der
Absatz  6  bedeutet,  ist  ohne  weiteres  klar.  Den  Arbeiteraus
  s  ch  ü  l  i  e  n  ist  hierdurch  ein  wichtiges  Recht  verliehen.
Noch  ivichtiger  ist  der  prinzipielle  Erfolg  arbeiterseits.
  Durch  Gesetz  ist  ihr  Anspruch  auf  einen  gewissen
Lohn  anerkannt  worden,  dessen  Auszahlung  nun  zu  kontrollieren
ist  und  die  Arbeite  rausf  ch  ü  s  s  e  können,  gesetzlich  berechtigt, ­
  auch  Feststellungen  über  die  wirklich  gezahlten  Löhne  treffen. ­
  Das  ist  ein  A  n  f  a  n  g  auf  einem  Gebiete  des  sozialen
Arbeiterrechts,  der  systematisch  ausgebaut  iverden  mutz.

Bochum,  den  31.  Mai  1917.
Die  ergebenst  unterzeichneten  Arbeiterverbände  erlauben  sich,
dem  Kalisyndikat  einen  im  Allgemeininteresse  liegenden  Vorschlag ­
  zu  unterbreiten  und  bitten  die  Herren,  welche  kürzlich  mit
uns  Verhandlung  gepflogen  haben,  der  Frage  näher  zu  treten
und  uns  tunlichst  bald  Nachricht  über  Ihren  Entschlutz  zukommen
zu  lassen.
Durch  die  jetzige  Fassung  des  §  13  der  Kaligesetznovelle
dürften  wohl  einige  Streitpunkte,  welche  nach  der  vorjährigen
Fassung  des  Gesetzes  und  des  Syndikatsabkommens  eine  Rolle
spielten,  endgültig  beigelegt  sein.  Aber  der  §  20a  dürfte  doch
wohl  noch  Auslegungen  unterliegen,  welche  aufs  neue  zu  Differenzen ­
  zwischen  Belegschaften  und  Werksverwaltungen  führen
könnten.  Da  aber  die  ergebenst  Unterzeichneten  alle  Differenzen
gerne  vermeiden  möchten,  erlauben  wir  uns,  der  geehrten  Kommission ­
  des  Kalisyndikats  die  Bitte  zu  unterbreiten,  eine  Anssprache ­
  darüber  herbeizuführen,  auf  welche  Weife  eine  einheitliche ­
  Auffassung  über  die  Lohnzulagen  gefunden  wird.  Würden
alle  Kaliwerke  eine  Regelung  vornehmen,  welche  die  Arbeiter
befriedigt,  so  wird  das  doch  in  beiderseitigem  Interesse  liegen,
weshalb  wir  wohl  auf  ein  geneigtes  Entgegenkommen  hoffen
dürfen.
Bei  dieser  eventuellen  Aussprache  zwischen  den  Herren  Vertretern ­
  des  Syndikats  und  den  Vertretern  der  unterzeichneten
        <pb n="250" />
        252

Verbände  könnte  ferner  auch  versucht  werden,  für  die  Friedenszeit ­
  ähnliche  dauernde  Lohnabmachungen  zu  treffen,  wie  sie  in
vielen  Berufen  schon  feit  Jahren,  ja  Jahrzehnten,  zur  beiderseitigen^ ­
  Zufriedenheit  eingeführt  sind  und  gehandhabt  werden.
Selbstredend  sind  wir  auch  damit  einverstanden,  wenn  die
beiden  Vereine  der  Kaliinteressenten  die  Angelegenheit  in  die
Hand  nehmen  würden,  um  mit  den  Verbänden  der  Arbeiter
eine  wünschbare  Verständigung  zu  erzielen.  Da  aber  auch  die
beiden  Herren  Vorsitzenden  der  beiden  Vereine  der  hohen  Kommission ­
  mit  angehören,  welche  die  Plenarversammlung  des  Kalisyndikats ­
  vom  16.  April  1917  wählte,  dürfte  es  u.  E.  ratsam
erscheinen,  wenn  die  letztere  Kommission  die  Verhandlungen  mit
den  ergebenst  Unterzeichneten  weiter  führten.
Einer  geneigten  Entschließung  und  Benachrichtigung  entgegensehend, ­
  zeichnet
mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
(Unterschrift.)

Entschädigung  der  Arbeiterausschüsse  bei  Vertretungen  ihrer
Belegschaften  vor  den  Schlichtungsstellen  des  vaterländischen
Hilfsdienstes.
Essen,  Bochum,  Wanne,  den  27.  Juni  1917.
An  das  Kriegsamt  zu  Berlin.
Das  Gesetz  betreffend  den  vaterländischen  Hilfsdienst  verpflichtet ­
  die  Arbeiterausschüsse  der  im  vaterländischen  Hilfsdienst
tätigen  Betriebe,  bei  Streitigkeiten  über  die  Lohn-  und  sonstigen
Arbeitsbedingungen,  bei  denen  es  zwischen  dem  Arbeitgeber  und
dem  Arbeiterausschusse  nicht  zu  einer  Einigung  kam,  zur  Vertretung ­
  der  Interessen  der  Belegschaftsmitglieder  bei  den  zur
Schlichtung  dieser  Streitigkeiten  berufenen  Ausschüssen.  Den
Ausschußmitgliedern  entstehen  dadurch  vielfach  Lohnausfälle-  Sie
können  diese  aber  nicht  tragen.  Es  ist  auch  ungerecht,  den  Ausschußmitgliedern ­
  bei  der  gewissenhaften  Erfüllung  der  ihnen  im
Interesse  des  Vaterlandes  durch  Gesetz  auferlegten  Pflichten  noch
finanzielle  Lasten  aufzubürden.  Die  meisten  Zechenverwaltungen
weigern  sich,  die  Ausschußmitglieder  für  entgangenen  Arbeitsverdienst ­
  in  solchen  Fällen  zu  entschädigen.  Wir  bitten  deshalb,
diese  Entschädigung  aus  der  Reichskasse  gewähren  zu  wollen  und
bei  der  Regelung  der  Frage  auch  die  schon  zurückliegenden  Fälle
einzubeziehen.
'  Mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
(Unterschriften-)
#  *  *
Das  Kriegsamt  ersuchte  durch  Rundschreiben  die  Zechenverwaltungen, ­
  auch  den  Arbeiterausschußmitgliedern  die  Lohnausfälle ­
  zu  vergüten.
        <pb n="251" />
        253

Bessere  Versorgung  mit  Lebensmitteln  und  Entschädigung  der
Arbeiterausschüsse  für  entgangenen  Arbeitsverdienst
forderten  folgende  Eingaben  der  vier  gewerkschaftlichen  Bergarbeiterverbände: ­

Bochum,  Essen,  Wanne,  den  29-  Juni  1917.
An  den  Herrn  Präsidenten  des  Kriegsernährungsamtes,
Exzellenz  vonBatoc  k  i,  Berlin.
Die  Frage,  wie  die  Kohlenförderung  zu  erhöhen  sei,  war  die
Ursache  eingehender  Besprechungen,  die  am  6.  Juni  d.  I.  sowohl
mit  Sr,  Exzellenz  dem  Herrn  Handelsminister  Dr.  Sydow  in
Dortmund,  ioie  auch  einigeTage  darauf  imKriegsamt  stattfanden.
Das  Wohl  unseres  Vaterlandes  hängt  vor  allem  mit  davon  ab'
daß  die  Kohlenförderung  eine  stabile  bleibt  und  keinerlei  Störungen ­
  eintreten,  die  eine  Einschränkung  der  Kohlenförderung
heraufbeschwören.  Ja,  es  ist  sogar  wünschenswert  und  notwendig,
daß  die  Kohlenförderung  eine  weitere  Steigerung  erfährt,  da
sonst  den  Anforderungen  der  Kriegswirtschaft  nicht  entsprochen
werden  kann.  Die  organisierten  Bergarbeiter  wissen  das  sehr  gut
und  haben  im  Verlauf  dieses  Krieges  gezeigt,  daß  sie  voll  und
ganz  ihre  Schuldigkeit  tun.  Wo  einmal  auf  ernzelnen  Zechen
kurze  Unterbrechungen  in  der  Kohlenförderung  eintraten,  geschah
das  nicht  mit  der  Absicht  oder  dem  Willen  der  organisierten  Belegschaftsmitglieder, ­
  dadurch  unsere  beste  Hilfsquelle  im  Kriege,
die  Kohlenförderung,  langsamer  fließen  zu  lassen,  sondern  andere
Umstände,  die  in  Denkschriften  von  uns  klargelegt  wurden  und
deshalb  hier  nicht  mehr  wiederholt  zu  werden  brauchen,  waren
die  Ursachen.
Doch  auf  eine  der  Ursachen  müssen  wir  hier  nochmals  eingehen; ­
  wir  sehen  uns  dazu  gezwungen,  da  in  jüngster  Zeit  wieder
auf  drei  Zechen,  so  auf  W  e  st  h  a  u  s  e  n,  R  h  e  i  n  p  r  e  u  ß  e  n  und
D  i  e  r  g  a  r  d  t,  Arbeitsniederlegungen  stattfanden.  Diese  Störungen ­
  der  Förderungen  sind  deshalb  eingetreten,  weil  die  Zufuhr
von  Nahrungsmitteln  alles  zu.  wünschen  übrig  läßt  und  die  Versprechungen ­
  des  Kriegsernährungsamtes  nicht  mehr  gehalten
werden.  So  kommt  es,  daß  man  in  den  Belegschaftsversammlungen ­
  bei  den  Ausführungen  über  das  was  über  Lebensmittel-Verteilung
  und  -Zufuhr  von  leitenden  Stellen  bekannt  gegeben
wurde,  auf  Mißtrauen  und  Unglauben  stößt.  Es  ist  dieses  nicht
verwunderlich,  konnte  doch  das  ganz  bestimmt  gegebene  Versprechen, ­
  daß  den  Schwerarbeitern  bis  zur  neuen  Ernte  pro  Kopf
und  Woche  5  Pfund  Kartoffeln  geliefert  würden,  nicht  gehalten
werden.  Die  anstatt  der  fehlenden  Kartoffeln  gelieferten  Ersatznahrungsmittel
  waren  schon  sehr  gering  bemessen.  Jetzt  ist  auch
noch,  entgegen  den  gegebenen  Versprechungen,  eine  weitere  Kürzung ­
  derselben  eingetreten,  so  daß  sie  keineswegs  ausreichen,
        <pb n="252" />
        254

Len  durch  die  schwere  Grubenarbeit  entstehenden  Kräfteverbrauch
zu  ersetzen.  Dabei  sollen  noch  Ueberschichten  Verfahren  werden.
Viele  Bergarbeiter  sind  dazu  geneigt,  da  sie  wissen,  wiö  hochnötig
Mehrförderung  im  Interesse  des  Vaterlandes  ist.  Doch  alles  hat
seine  Grenzen,  auch  die  menschliche  Leistungsfähigkeit,  wenn  nicht
für  den  verbrauchten  .Kräftestoff  Ersatz  geschaffen  wird.  So
wurde  uns  in  den  letzten  Tagen  gemeldet,  daß  Bergarbeiter  bei
der  Arbeit  zusammenbrachen,  andere  nicht  ihrer  Arbeit  nachgehen
können,  da  es  ihnen  an  Lebensmitteln  fehlt.  Was  sind  z.  B.  350
Gramm  Mehl  anstelle  von  5  Pfund  Kartoffeln?  Es  kann  uninöglich
  verlangt  werden,  daß  der  Bergmann  mit  leerem  Magen
zur  Arbeit  gehen  soll.
So  kann  es  nicht  weitergehen,  wir  erheben  deshalb  unsere
warnende  Stimme.
Wie  wir  aus  der  Tagespresse  erfahren  haben,  hat  die  Zufuhr
aus  Rumänien  die  Erwartungen  übertroffen.  Die  Ernte  soll  auch
in  Deutschland  eine  sehr  gute  werden.  Weshalb  wird  das  aus
Rumänien  Komniende  nicht  schleunigst  in  die  Industriegebiete
geschafft  und  warum  versorgt  man  die  Schwerarbeiter  nicht  dainit,
  denn  das  Gemüse  in  Deutschland  ist  zu  knapp  und  weist
Preise  auf,  die  unerschwinglich  sind.  Frühkartoffeln,  mögen  sie
aus  Rumänien  oder  Holland  kommen,  dürfen  nicht  zu  ungeheuren
Preisen  für  die  Wohlhabenden  reserviert  werden,  sondern  sie  sind
zu  annehmbaren  Preisen  an  die  Jndustriearbeiterschaft  abzugeben. ­
  Wenn  auch  vorläufig  nicht  tausende  von  Waggons  in
Betracht  kommen,  so  würde  damit  doch  der  Nahrungsmittelmangel
  in  den  Industriegebieten  etwas  gelindert.
Wo  es  an  der  notwendigen  Kartoffeizufuhr  fehlt,  muß  unbedingt ­
  für  genügende  Ersatznahrungsmittel  gesorgt  werden.  Die
bisher  gewährten  Mengen  an  Ersatznahrungsmitteln  sind  viel  zu
gering,  um  die  schwerarbeitende  Bevöikerung  in  den  Industriebezirken
  leistungsfähig  zu  erhalten.  Vor  allen  Dingen  ist  folgendes ­
  zu  beachten:  Die  vom  Kriegsernährungsamt  sowie  von
den  sonst  mit  der  Lebensmittelversorgung  beschäftigten  staatlichen ­
  oder  kommunalen  Behörden  gegebenen  Versprechungen
müssen  unbedingt  gehalten  werden.Der  Ernst  der  Stunde  gebietet
ein  schnelles,  durchgreifendes  Handeln.  Geschieht  das  nicht  und
wird  unsere  warnende  Stimme  nicht  gehört  und  befolgt,  dann  ist
in  allernächster  Zeit  damit  zu  rechnen,  daß  die  ununterbrochene
Kohlenförderung  nicht  aufrecht  erhalten  werden  kann.
Es  ist  ferner  unbedingt  notwendig,  daß  die  mit  der  Lebensmittelverteilung ­
  betrauten  Behörden  mehr  wie  bisher  ihre  Vertreter ­
  in  die  Belegschaftsversammlungen  sendön,  damit  sie  den
Organisationsvertretern  zur  Seite  stehen,  um  Aufklärung  und
Belehrung  über  die  Lebensmittelverteilung  zu  schaffen  und  sich
über  die  Lage  und  Stimmung  persönlich  zu  unterrichten.
        <pb n="253" />
        255

Wir  weisen  noch  ferner  darauf  hin,  daß  infolge  der  unverschämten ­
  Preistreibereien  auf  den  Tages-  und  Wochenmärkten
mit  Obst  und  Frühgemüse  die  Bergleute  gezwungen  werden,  eine
entsprechende  Erhöhung  ihres  Lohnes  zu  fordern.  Ihr  Lohn  hat
längst  nicht  mehr  die  Kaufkraft,  sich  die  notwendigen  Lebensmittel
zu  verschaffen,  deshalb  das  Schwinden  der  Körperkraft  und  die
verminderte  Kohlenförderung.
Unser  aller  Bestreben  muß  aber  sein,  dieses  alles  zu  verhindern, ­
  soll  Deutschland  zu  einem  ehrenvollen  Frieden  gelangen,
deshalb  auch  unsere  offene  Aussprache  in  dieser  Eingabe,  Verbi ­
  nden  mit  der  Bitte,  das  von  urtB  vorgebrachte  zu  prüfen  und
demgemäß  zu  handeln.
Mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
(Folgen  Unterschriften.)
*  *  *
Diese  Eingabe  ist  außerdem  au  folgende  Stellen  gesandt:
.Kriegsamt,  Generalkommando  Münster,  Regierungspräsident ­
  in  Arnsberg,  Münster  und  Düsseldorf.
*  *  *
Ter  Vorstand  unseres  Verbandes  hat  an  den  Bundesrat
folgende  Eingabe  gerichtet:
B  o  ch  u  m,  den  8.  Juli  1917.
An  den  Hohen  Bundesrat,  Berlin.
Unterzeichneter  bittet  den  Hohen  Bundesrat  im  Auftrage
der  dem  Verbände  der  Bergarbeiter  angeschlossenen  Arbeiterschaft, ­
  die  Bundesratsverordnung  vom  30.  März  1917  dahin  ergänzen ­
  zu  wollen,  daß  Angehörige  feindlicher  Staaten,  welche
schon  vor  dem  Kriege  in  Deutschland  beschäftigt  waren  und  während ­
  des  Krieges  in  Deutschland  blieben,  vom  Beginn  des  Krieges ­
  an  der  Versicherungspflicht,  besonders  der  Unfallversicherung
unterstellt  werden.
B  e  g  r  ü  n  d  u  n  g:
Laut  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  25.  Januar
1917  hat  der  Bundesrat  folgende  Verordnung  erlassen:
„Diejenigen  Angehörigen  feindlicher  Staaten,  welche,  ohne
Kriegsgefangene  zu  sein,  auf  Grund  von  Maßnahmen  der  deutschen
Heeresverwaltung  zum  Zwecke  ihrer  Beschäftigung  nach  Deutschland
gekommen  oder  überführt  worden  sind,  werden,  soweit  sie  wegen  der
durch  diese  Maßnahmen  bedingten  Gestalt  ihres  Arbeitsverhältnisses
nicht  als  versichert  im  Sinne  der  Reichsversicherungsordnung  gelten,
den  Vorschriften  der  Reichsversicherurizsordnung  über  Kranken-  und
Unfallversicherung  unterstellt.
Für  sie  gelten  auch  das  Gesetz,  betreffend  Sicherung  der  Leistungsfähigkeit
  der  Krankenkassen,  vom  4.  August  1914  (Reichsgesetz-
        <pb n="254" />
        —  256  —

blqlt,  S.  337)  und  §  2  der  Bekanntmachung  über  Krankenversicherung ­
  und  Wochenhilfe  während  des  Krieges  vom  28.  Januar  1915
sReichKgesetzblatt,  S.  49).
Die  Verordnung  des  Bundesrats  vom  30.  März  1917  stellt  auch
diejenigen  Angehörigen  feindlicher  Staaten,  die  wegen  der  ihnen  als
solche  durch  Anordnung  deutscher  Behörden  auferlegten  Beschränkunfungtn
  den  Vorschriften  der  Reichsversicherungsordnung  nicht  unterliegen, ­
  unter  diese  Vorschriften.  Diese  Verordnung  tritt  mit  Wirkung ­
  vom  1.  Januar  1917  in  Kraft."
Es  fallen  also  nur  die  Angehörigen  feindlicher  Staaten  unter ­
  die  Verordnung,  welche  nach  dem  1-  Januar  1917  verunglückten. ­
  Vor  Erlaß  dieser  Verordnung  wurde  aber  eine  ganze
Anzahl  von  Angehörigen  feindlicher  Staaten  von  Unfällen  betroffen, ­
  und  zwar  solche,  die  schon  vor  dem  Kriege  in  Deutschland
arbeiteten,  viele  davon  Jahrzehnte  lang.  Als  sich  die  Anzeichen
des  .Krieges.bemerkbar  machten,  hätten  diese  Leute  in  ihre  frühere ­
  Heimat  reisen  können,  doch  verzichteten  sie  darauf,  da  viele
von  ihnen  mit  deutschen  Frauen  Ehen  geschlossen  haben  oder
ihren  Unterhalt  in  Deutschland  besser  zu  finden  glaubten,  als  in
ihrer  ursprünglichen  Heimat.  Sie  unterließen  es  deshalb,
Deutschland  zu  verlassen,  rieten  auch  ihren  Kindern  dazu,  in
Deutschland  zu  bleiben.  Diese  sind  also  keine  feindlichen  Auslände, ­
  in,  Sinne  des  Wortes,  sondern  ihre  Sympathien  gehen
mit  Deutschland.
Während  nun  die  Angehörigen  feindlicher  Staaten,  welche
erst  gezwungen  werden  mußten,  in  Deutschland  Arbeit  aufzunehmen, ­
  der  Versicherungspflicht  unterliegen,  also  für  sie  die  soziale
Gesetzgebung  sorgt,  sind  jene,  die  sich  schon  seit  Jahrzehnten  in
Deutschland  aufhalten  und  vor  dem  1.  Januar  1917  in  der
Kriegszeit  verunglückten,  benachteiligt,  da  sie  als  unfreie  Arbeiter ­
  angesehen  wurden  und  nicht  unter  die  Versichernngspflicht
fielen.  So  fällte  das  Reichsversicherungsamt  am  6.  Oktober  1916
I  a  769/16  8  B  die  Entscheidung,  daß  der  in  Rußland  geborene
russische  Staatsangehörige  R.,  der  sich  seit  15  Jahren  in  Deutschland ­
  aufhält  und  seit  dein  14.  3.  1911  ans  Grube  Marga  (Niederlausitz)
  der  Bergbaugesellschast  Ilse  arbeitet  und  dort  am  8.  2.
1915  einen  Betriebsunfall  erlitt,  als  unfreier  Arbeier  anzusehen
und  deshalb  mit  seinem  Rentenanspruch  abzuweisen  sei.  Nach
dieser  Enscheidung  müssen  sich  nun  die  Oberversicherungsämter
richten  uiw  die  Unfallverletzten  Angehörigen  feindlicher  Staaten,
die  schon  vor  dem  Kriege  in  Deutschland  waren  und  während  des
Krieges  einen  Unfall  erleiden,  mit  ihren  Rentenansprüchen  abweisen. ­

An,  6.  Juli  1917  fand  ein  Termin  in  einer  Berufungssache
des  Bergmanns  Felice  Pellin  vor  den,  Oberversicherungsamt
Dortmund  statt  und  mußte  auch  dieser  Mann  mit  seinem  An-
        <pb n="255" />
        257

spruch  auf  Rente  abgewiesen  werden,  obwohl  er  schon  seit  25
Jahren  in  Deutschland  beschäftigt  ist,  nie  daran  dachte,  wieder  in
seine  Heimat  zurückzukehren,  sondern  schon  vor  dem  Ausbruch  des
Krieges  seine  Naturalisation  beantragte.  Ein  Sohn  von  ihm
arbeitet  als  Bergmann  auf  der  Grube  Konkordia  in  Oberhausen,
eine  Tochter  tut  Dienste  im  Gefangenenlager  zu  Oberhausen,
also  eine  Familie,  gegen  die  sicher  nicht  der  Verdacht  deutschfeindlicher ­
  Gesinnung  bestehen  kann.  Im  Oberversicherungsamt  selbst
wurde  bedauert,  daß  diesem  Unfallverletzten  keine  Rente  zugesprochen ­
  werden  kann,  da  dem  die  Entscheidung  des  Reichsversicherungsamtes ­
  vom  5.  10.  16  im  Wege  stehe.
Diese  Angehörigen  feindlicher  Staaten,  die  ihre  Arbeitskräfte ­
  schon  seit  Jahrzehnten  der  deutschen  Industrie  geliehen
haben,  fühlen  sich  nun  sehr  benachteiligt  gegenüber  jenen  Ausländern, ­
  die  man  erst  in  jüngster  Zeit,  und  zwar  viele  von  ihnen
mit  Zwang  nach  Deutschland  überführte,  sie  aber  unter  die  Fürscrge
  der  sozialen  Gesetzgebung  stellte.
Nach  einer  Erhebung  des  Bergbaulichen  Vereins  für  Rhemland-Westfalen
  waren  im  Frühjahre  1917  1661  Italiener  auf  den
Zechen  in  Rheinland-Westfalen  beschäftigt,  die  schon  vor  dem
Kriege  in  Deutschland  waren  und  keine  Sehnsucht  empfanden,
nach  Italien  zurückzukehren,  um  gegen  Deutschland  zu  kämpfen,
sondern  gewillt  sind,  in  ihrer  Wahlheimat,  wo  sie  immer  ihr  Brot
fanden,  zu  bleiben.
Wir  bitten  deshalb  den  Bundesrat,  eine  Verordnung  herausgeben ­
  zu  wollen,  damit  auch  die  vorgenannten  Angehörigen
feindlicher  Staaten,  die  schon  längere  Zeit  in  Deutschland  sind
und  nicht  erst  von  der  Heeresleitung  während  der  Kriegszeit  zur
Arbeitsaufnahme  veranlaßt  wurden,  als  versicherungspflichtig
gelten,  und  zwar  vom  Beginn  des  Krieges  an.
In  der  Hoffnung,  daß  unsere  Eingabe  Berücksichtigung
findet,  damit  die  Angehörigen  feindlicher  Staaten,  welche  schon
immer  deutschfreundlich  waren  und  heute  noch  sind,  nicht  geschädigt ­
  werden,  zeichnet
mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
(Folgt  Unterschrift.)

^Am  15.  Juli  fanden  in  Zwickau  und  Lugau  von  der  Bezirksleitung ­
  des  Bergarbeiterverbandes  einberufene  Grubenvertrauensmännerkonferenzen
  statt,die  sich  eingehend  mitderjetzigenLage
der  Bergarbeiter  beschäftigten  und  zu  neuen  Lohnforderungen
Stellung  nahmen.  In  der  Aussprache  wurden  die  leidenschaftlichsten ­
  Klagen  zum  Ausdruck  gebraD  und  beschlossen,  nachstehende ­
  Eingabe  an  den  bergbaulichen  Verein  zu  senden:

17
        <pb n="256" />
        258

An
den  Vorstand  des  Bergbaulichen  Vereins  für  Zwickau
und  Lugau-Oelsnitz
in  Zwickau.
In  einer  am  15.  Juli  für  das  Zwickau-  und  Lugan-Oelsnitzer
  Steinkohlenrevier  stattgefundenen  Konferenz  von  Grubenvertrauensmännern ­
  desVerbandes  der  BergarbeiterDeutschlands
wurde  der  ergebenst  Unterzeichnete  beauftragt,  erneut  an  den
Bergbaulichen  Verein  die  dringende  Bitte  zu  richten,  möglichst
sofort  eine  allgemeine,  ausreichende  Lohnerhöhung  füralle
  Bergarbeiter  unter  und  über  Tage  durchzuführen  und  zur
Erreichung  derselben  nachstehende  Wünsche  zu  berücksichtigen:
t.  eine  Schichtlohnerhöhung  von  50  Pf.  pro  Schicht:
2.  eine  weitere  Teuerungszulage  von  60  Pf.  pro  Schicht;
3-  die  jetzt  gezahlte  Kinderzulage  von  zwei  auf  drei  Mark
pro  Kind  und  Kopf  zu  erhöhen;
I.  pro  Mark  des  Schichtlohnes  nicht  unter  70  Pf.  Gewinn
Ausbeute  zu  gewähren,  und
5.  dafür  zu  sorgen,  daß  auf  denjenigen  Werken,  wo  die
Schichtlohnsätze  niedriger  sind  wie  auf  anderen  Werken,
die  notwendigen  Erhöhungen  der  Schichtlöhne  bei  den
einzelnen  Arbeiherkategorien  vorgenommen  werden.
Die  zwingende  Notwendigkeit  einer  sofortigen  und  ausreichenden ­
  Lohnerhöhung  besonders  zu  begründen,  glaube  ich  verzichten ­
  zu  können,  da  dieselbe  in  letzter  Zeit  auch  von  seiten  der
Herren  Werksbesitzer  anerkannt  worden  ist.  Es  soll  deshalb  nur
kurz  darauf  hingewiesen  werden,  daß  sehr  oft  die  Möglichkeit  besteht, ­
  Lebensmittel  kaufen  zu  können,  die  Bergarbeiter  aber  aus
Mangel  an  Mitteln  dieses  unterlassen  müssen.  Daß  zum  Beispiel
so  wertvolle  Nahrungsmittel  wie  Obst  und  Frischgemüse,  welches
die  Bergarbeiter  zur  Erhaltung  ihrer  Arbeitskraft  recht  notwendig ­
  gebrauchen  könnten,  kann  nur  wenig  gekauft  werden,  weil
die  Preistreiberei  derart  unerhört  ist,  daß  die  Löhne  der  Bergarbeiter ­
  nicht  ausreichen,  um  so  hohe  Preise  zahlen  zu  können.
Eine  fünfköpfige  Faniilie  müßte,  wenn  sie  ein  solches  Mittagsgericht ­
  zubereiten  wollte,  fast  den  gesamten  Lohn  einer  ganzen
Schicht  ihres  Ernährers  opfern.
In  der  Konferenz  wurde  auch  darauf  hingewiesen,  daß  nach
der  letzten  bewilligten  Teuerungszulage,  auf  verschiedenen  Werken ­
  ein  Zurückgehen  der  Gewinne  oder  Ausbeute  festgestellt  werden ­
  konnte.  AIs  Beweis  gestatte  ich  mir  nur  ein  Werk  zu  benennen ­
  was  sehr  leicht  auf  anderen  Gruben  auch  nachgewiesen  werden ­
  kann.  So  wurde  auf  Schacht  1  des  Brückenberg  Steinkoh-
        <pb n="257" />
        259

lenbaußeretns  vor  einem  Ort  im  April  d.  Js.  eine  Ausbeute  von
2,80  Mark  und  im  Mai  eine  solche  von  1,26  Mark  ausgezahlt.
Vor  einem  anderen  Ort  im  April  1,74  und  im  Mai  1,26  Mark.
Vor  einem  weiteren  Ort  im  April  3,28,  im  Mai  1,48  Mark.  Also
überall  ein  wesentlicher  Rückgang  der  Ausbeute,  wodurch  die  bewilligte ­
  Teuerungszulage  von  40  Pf.  illusorisch  gemacht  wurde.
Auf  demselben  Werk  wurden  im  Mai  ohne  Kriegszuschlag  in  28
schichten  131,77  Mark,  in  24  Schichten  108,54  Mark,  in  27
Schichten  124,37  Mark  und  in  23  Schichten  112,97  Mark  verdient. ­
  Das  sind  Hauerlöhne,  die  bei  normalen  Zeiten  als  vollständig ­
  ungenügend  bezeichnet  werden  müssen,  in  der  jetzigenZeit
aber  nicht  mehr  vorkommen  sollten.
Die  im  April  d.  Js.  bewilligte  Teuerungszulage  von  40  Pf.
muß  im  Verhältnis  zu  der  vorgekommenen  Erhöhung  der  Kohlenpreise ­
  als  zu  gering  bezeichnet  werden.  Die  Herren  Werksbesitzer ­
  haben  wohl  die  ihnen  entstehenden  Mehrkosten  und  selbst
auch  die  von  den  Arbeitern  nicht  verschuldete  Minderleistung  angerechnet, ­
  aber  der  Erhöhung  des  Lohnes  für  die  Bergarbeiter
nicht  die  notwendige  Beachtung  geschenkt.  Die  sächsischen  Bergarbeiter ­
  sind  unter  den  Berufen  der  Kriegsindustrie  ,  die  am
schlechtest  bezahltesten  Arbeiter.  Auch  ihre  Kameraden  in  Westfalen ­
  verdienen  pro  Schicht  mindestens  3  Mark  mehr.  Wenn
man  berücksichtigt,  daß  auch  die  Arbeiter  mit  weit  höherem  Verdienst ­
  wie  die  sächsischen  Bergarbeiter  schwer  zu  kämpfen  haben,
um  Durchhalten  zu  können,  dann  ist  es  leicht  zu  verstehen,  wie
traurig  es  in  den  Familien  derBergarbeiter  aussehen  muß.  Nicht
nur  körperlich  und  gesundheitlich  ist  der  weitaus  größte  Teil  der
sächsischen  Bergarbeiter  auf  einer  Stufe  angelangt,  die  zu  den
ernstesten  Bedenken  Veranlassung  geben  muß,  sondern  auch  wirtschaftlich ­
  liegen  die  meisten  Familien  vollständig  darnieder,  weil
dieselben  seit  Jahren  nicht  in  der  Lage  waren,  irgend  welche  notwendigen ­
  Gegenstände  des  allgemeinen  Bedarfes  im  Haushalt
sich  kaufen  zu  können.
Der  fortgesetzte  Drang  zur  Abwanderung,  sowie  die  stattgesundenen
  Unterbrechungen  der  Kohlenförderung  auf  den  einzelnen ­
  Werken  sind  Beweis  dafür,  daß  die  Geduld  der  Bergarbeiter ­
  das  Höchstmaß  erreicht  hat  und  deshalb  schnelles  Handeln  geboten ­
  erscheint,  wenn  nicht  weitere  Störungen  in  der  Kohlenförderung ­
  eintreten  sollen,  die  unter  Berücksichtigung  der  jetzigen
Zeit,  verhindert  werden  müssen.
In  der  Hoffnung,  daß  die  berechtigten  Wünsche  der  Bergarbeiter ­
  volle  Beachtung  und  möglichst  schnelle  Erledigung  finden, ­
  zeichnet
mit  hochachtnngsvollem  Glückauf!
(Unterschrift.)
4-  »  *

17*
        <pb n="258" />
        —  260  —

Der  Bezirksleitung  unseres  Verbandes  ist  vom  Vorstand  des
Bergbaulichen  Vereins  für  Zwickau  und  Lugau-Oelsnitz,  gez.
Klötzer,  unterm  17.  Juli  mitgeteilt  worden,  daß  die  Mitglieder
genannten  Vereins  beschlossen  haben,  vom  1.  August  ab  eine  nicht
unerhebliche  Aufbesserung  der  Bezüge  der  Bergarbeiter  eintreten
zu  lassen,  deren  Höhe  aber  davon  abhängt,  inwieweit  gleichzeitig
eine  Erhöhung  der  Kohlenpreise  eintreten  kann.  Die  Erhöhung
der  Kohlenpreise  ist  bekanntlich  von  der  Genehmigung  der  Regierung ­
  abhängig.

In  Gemeinschaft  mit  dem  deutschen  Metallarbeiterverband,
dem  Verband  der  Maschinisten  und  Heizer  und  dem  christlichen
Gewerkverein  hat  unser  Verband  an  die  Leitung  der  Bergwerke
Penzberg,  Hausham  und  Marienstein  folgende  Forderungen  gestellt: ­

1.  für  Hauer  6,80  Mark,  2.  für  Zimmerhauer  im  Gedinge  6  Mark,
3.  für  Schlepper  im  Gedinge  8,80  Mark.  Schichtlohn  ohne  Teuerungszulage; ­
  4.  für  sämtliche  Arbeiter,  Arbeiterinnen  und  Handwerker  einen
Lohnzuschlag  von  80  Pfg.  pro  Schicht;  8.  für  Handwerker  eine  Erhöhung ­
  der  Akkordsätze  um  23  Prozent;  6.  für  IlLberschichten  ein  Zuschlag ­
  von  30,  für  Sonntagsschichten  von  80  Prozent;  bereits  bestehende
höhere  Zuschläge  sollen  davon  unberührt  bleiben.
An  die  Leitung  des  Bergwerks  Peißenberg  wurden  folgende
Forderungen  gestellt:
1.  für  Hauer  6,50  Mark;  2.  für  Zimmerhauer  im  Gedinge  6  Mark;
3.  für  Lehrhauer  1.  Klasse  6,20  Mark;  4.  für  Lehrhauer  2.  Klasse
6  Mark;  3.  für  Schlepper  7  Zehntel  5,80  Mark;  6.  für  Schlepper  6
Zehntel  4,50  Mark;  7.  für  Schachtförderleure  5,50  Mark,  schichÄohn
ohne  Teuerungszulage;  8.  für  sämtliche  Arbeiter,  Arbeiterinnen  und
Handwerker  einen  Lohnzuschlag  von  80  Pfg.  pro  Schicht;  9.  für  Handwerker ­
  eine  Erhöhung  der  Akkordsätze  um  26  Prozent;  10.  für  Neberschichten
  ein  Zuschlag  von  30,  für  Sonntagsschichten  von  50  Prozent;
bereits  bestehende  höhere  Zuschläge  sollen  davon  unberührt  bleiben.
Da  die  Werksleitungen  kein  befriedigendes  Entgegenkommen ­
  zeigten,  wurden  die  Schlichtungsausschüsse  in  München  und
Weilheim  angerufen.  Hierbei  zeigte  sich,  daß  einheitliche  Verhandlungen ­
  notwendig  waren  und  darum  wurde  am  30.  April
1917  das  bayerische  Kriegsministerinm  ersucht,  durch  einen  Beauftragten ­
  des  Kriegsamtes  solche  einzuleiten.  Daraufhin  fand
        <pb n="259" />
        261

am  25.  Mai  im  Auftrag  des  Staatsministeriums  eine  Sitzung
statt,  an  der  Vertreter  des  Kriegs-  und  Staatsministeriums,  der
Werke  und  Arbeiter  teilnahmen.  Die  Sitzung  dauerte  von  10  Uhr
vormittags  bis  3  Uhr  nachmittags.  Schließlich  erklärten  sich  die
Werksvertreter  (Direktor  Janota  und  Kommerzienrat  Kopp)  bereit, ­
  ab  1.  Juni  die  Kriegsteuerungszulage  zu  erhöhen  und  zwar
für  Ledige  von  0,75  Mk.  auf  0,90  Mk.

Verheiratete,  kinderlos  .

„  1,25  „

„  1,50  „

„  mit  !  Kind

„  1,50  „

„  1,80  „

„  „  2  bis  8  Kinder

„  1,75  „

„  2,10  „

„  „4  bis  5  „

„  2,00  „

„  2,40  „

„  „  6  und  mehr  Kinder

„  2,25  „

„  2,70  „

Die  durchschnittliche  Erhöhung  der  Kriegsteuerungszulagen
beträgt  32  Pfg.  pro  Tag.  Außerdem  wird  ein  Lohnzuschlag  gewährt: ­

1.  über  Tage:  a)  30  Pfg.  für  sämtliche  Handwerker,  Maschinisten,
Personal  bei  der  Wäsche-  und  Kohlenförderung,  bei  der
Drahtseilbahn  und  in  den  Kesselhäusern.  Soweit  Frauen
oder  Buben  eingestellt  sind,  erhalten  sie  20  Pfg-  b)  20  Pfg.
für  sämtliche  übrigen  Tagearbeiter  wie  Fuhrleute,  am  Holzplatz ­
  beschäftigte  usw.,  sämtliche  weiblichen  und  jugendlichen
Arbeiter.
2.  unter  Tage:  30  Pfg.  für  sämtliche  Arbeiter  etwa  von  27  Jahren ­
  an.  die  jüngeren  erhalten  20  Pfg.'
Bergmeister  Kaufmann  erklärte:  Ab  1.  Februar  wurden  für
Erwachsene  30  Pfg.  Zuschlag  pro.  Schicht  gewährt,  für  Jugendliche ­
  und  Weibliche  20  Pfg.  Zu  dieser  Zulage  soll  ab  1.  Juni
für  alle  Arbeiter  über  16  Jahre  36  Pfg.,  für  jugendliche  und
weibliche  20  Pfg.  gewährt  werden.
Mit  Punkt  6  der  Forderungen,  Erhöhung  der  Akkordsätze
für  Handwerker  um  26  Prozent,  und  Punkt  7,  bereits  bestehende
.Zuschläge  weiter  zu  zahlen,  erklärten  sich  die  Parteien  einverstanden. ­
  Zu  Punkt  6,  Gewährung  von  Zuschlägen  für  Ueberund
  Sonntagsschichten,  sollte  die  Antwort  später  gegeben  werden.
Ueber  die  Forderungen  zu  1,  2  und  3  wurde  eine  Einigung  nicht
erzielt.
Besonders  bemerkenswert  ist,  daß-  Direktor  Janota  während
der  Verhandlungen  sagte:
„Wir  sind  damit  einverstanden,  daß  sämtliche  Streitfälle
einem  einzigen  Schlichtungsausschuß,  welcher  natürlich  mit  den
entsprechenden  Beisitzern  beseht  sein  müßte,  übertragen  werden
da  grundsätzliche  Fragen  zu  erörtern  sind,  wären  auch  Vertreter
aus  dem  Rnhrgebiet  beizuziehen.  .  .  Die  Oberbayerische  A.  G.
lehnt  den  Schichtlohn  wie  Mindestlohn  ab,  weil  hiernach  nur
        <pb n="260" />
        2(52

die  Löhne  ohne  entsprechende  Gegenleistung  festgesetzt  würden.
Beim  Mindestlohn  würde  die  Leistung  heruntergehen  um  mindestens ­
  40  Prozent.  Bei  Mindestlohn  ohne  Mindestleistung
wird  eine  Prämie  auf  die  Faulheit  gesetzt."
Wenn  das  zutrifft,  dann  wird  es  die  höchste  Zeit,  daß  die
Mindestlöhne  überall,  auch  bei  den  Zechendirektoren,  Aufsichtsräten, ­
  Berwaltnngsräten  usw.  abgeschafft  werden.  Das  ist  allerdings ­
  eine  Frage  von  grundsätzlicher  Bedeutung,  die  es  nötig
macht,  daß  nicht  nur  Vertreter  aus  dem  Ruhrgebiet,  sondern
aus  dem  ganzen  Reich  zugezogen  Werden,  damit  die  Abschaffung
der  Mindestlöhne  ohne  Mindestleistung  für  die  Herren  Zechendirektoren, ­
  Aufsichtsräte,  Verwaltungsräte  usw.  einheitlich  erfolgen ­
  kann.  Aber  —  an  diese  Herren  wurde  nicht  gedacht,
sondern  nur  an  die  Arbeiter.  —
Nur  wo  es  sich  um  Arbeiter  handelt,  müssen  Fragen,  welche
die  Herren  für  sich  längst  grundsätzlich  gelöst  haben,  nochmals
grundsätzlich  gelöst  werden  und  —  „da  grundsätzliche  Fragen  zu
erörtern  sind,  wären  auch  Vertreter  aus  dem  Ruhrgebiet  beizuziehen." ­
  Aus  dem  Ruhrgebiet!  Schon  1911  beim  Bergarbeiterstreik
  im  Zeitz-Weißenfelser  Revier  wurde  Vertretern  der  Arbeiter ­
  werksseitig  gesagt:
„Schaffen  Sie  Tarife  im  Ruhrgebiet  und  Sic  haben  sie  im
Braunkohlenrevier  ohne  stampf."
Im  Ruhrgebiet  liegt  also  der  Schwerpunkt  aller  Widerstände- ­
  Danach  müssen  sich  die  übrigen  Berzreviere  richten.  Das
ist  uns  nicht  neu!  Aber  es  ist  doch  gut,  daß  es  auch  von  Oberbayern ­
  aus  den  Zeitgenossen  in  dieser  Weise  ins  Gedächtnis  gerufen ­
  wird.
Durch  Schreiben  vom  27.  und  28.  Juni  wurde  von  der
Kgl.  Generaldirektion  der  Berg-,  Hütten-  und  Salzbergwerke
und  von  der  Oberbayerischen  A.-G.  für  Kohlenbergbau  mitgeteilt, ­
  daß  Mindestlöhne,  „mögen  sie  nun  als  Schicht-  oder  Durchschnittslöhne ­
  erscheinen,  unter  allen  Umständen  abgelehnt"
werden.  Ebenso  wird  die  Zahlung  eines  Zuschlages  für  Ueberschichten
  abgelehnt.  Dagegen  soll  für  Sonntagsschichten  einzelner ­
  Arbeiter,  die  in  die  Zeit  von  6  Uhr  morgens  bis  11  Uhr
abends  fallen,  ein  Zuschlag  von  26  Prozent  gezahlt  werden.
Dieser  Zuschlag  wird  aber  nicht  gezahlt,  wenn  an  Sonn-  und  gesetzlichen ­
  Feiertagen  normale  Förderschichten  Verfahren  iverden
müssen.  Auch  nicht  „an  jene  Nachtschicht,  welche  nach  2  oder
mehreren  Feiertagen  anfährt,  um  die  Wiederaufnahme  des  werktätigen ­
  Betriebes  zu  ermöglichen."
Zur  Zahlung  von  60  Prozent  Zuschlag  für  Sonntagsschichten ­
  konnte  man  sich  nicht  entschließen.  Die  Oberbayerische
        <pb n="261" />
        263

A.-G.  für  Kohlenbergbau  sagt  dazu  in  ihrem  Schreiben  vom
28.  Juni:
„Zu  der  geforderten  50prozentigen  Vergütung  an  Sonn-  und
Feiertagen  konnten  wir  uns  nicht  entschließen,  weil  eine  so  hohe  Entschädigung ­
  und  der  damit  geschaffene  sehr  hohe.  Verdienst  der  an  und
für  sich  hoch  entlohnten  Grubenarbeiter  einen  Anreiz  zum  Blaumachen
  unter  der  Woche  bilden  und  somit  einen  Produktionsrückgang
herbeiführen  würde.  Aus  den  gleichen  Gründen  lehnten  wir  die  Vergütung ­
  an  Werktagen  ab."
Die  Anwort  haben  die  Belegschaften  selbst  in  folgenden
Entschließungen  gegeben,  welche  dem  Kriegsamt  und  .Kriegsministerinin ­
  am  10-  Juli  zugesandt  wurden:
Entschließung  Hausharn  und  Penzberg.
Die  Belegschaftsversammlungen  der  Gruben  Hausham  und  Penzberg ­
  nahmen  Kenntnis  von  dem  Bericht  über  die  Verhandlungen
wegen  Regelung  der  Verdienstverhältnisse  bei  den  oberbayerischen  Bergwerksbetrieben. ­

Wenn  auch  in  den  Verhandlungen  für  alle  im  Betrieb  und  im
Schichtlohn  beschäftigten  Arbeiter  eine  Lohnzulage  von  20  bis  30  Pfg.
neben  der  ab  1.  Juni  gewährten  Teuerungszulage  von  15  bis  45  Pfg.
pro  Schicht  von  den  Werksverwaltungen  zugestanden  wurde,  so  ist
immer  noch  der  größte  Teil  der  Belegschaft,  auf  den  sich  der  Bergbau
in  seiner  Grundlage  stützen  muß  Und  von  dem  die  Produktion  abhängt, ­
  nur  mit  Ävr  Erhöhung  der  vorhin  angeführten  Teuerungszulage ­
  bedacht  worden.
Nachdem  jetzt  noch  und  auch  in  Zukunft  durch  die  Willkür  des  Gedingemachers ­
  im  Bergbau  keine  Ruhe  eintreten  kann,  besteht  die  Versammlung ­
  aus  die  Durchführung  ihrer  Forderung  auf  Einführung
von  Mindestlöhnen.
Der  Einwand  der  Vertreter  der  Werke,  daß  Mindestlöhne  im
Bergbau  nicht  durchführbar  sind  und  durch  sie  die  Produktion  beschränkt ­
  wird,  ist  nicht  zutreffend.  Ein  Beweis  dafür  ist  nicht  er-&amp;gt;
bracht  und  dürfte  sich!  der  Einwand  nur  auf  eine  nicht  gerechtfertigte
Vermutung  der  Werksverireter  stützen.  Bewiesen  ist,  daß  überall  da,
wo  bei  Akkord-  und  Stücklohnsätzen  ein  gewisser  Mindestverdienst  guraniiert
  ist,  die  Arbeiter  in  der  Regel  bestrebt  sind,  weit  über  den
Mindestlohn  zu  verdienen.
Was!  die  Gewährung  von  Zuschlägen  für  Sonn-  und  Feiertagsarbeiten, ­
  sowie  Ueberschichten  betrifft,  so  besteht  die  Belegschaft  ebenfalls ­
  auf  deren  Durchführüng.  Sie  besteht  umsomehr  darauf,  da  nicht
allein  in  den  Betrieben  der  Kriegsindustrie,  sondern  in  allen  sonstigen
Betrieben,  selbst  auch  in  den  Bergwerksbetrieben  den  Handwerkern
und  sonstigen  Arbeitern  über  Tage  diese  Zulagen  gewähre  werden.
Weis  in  anderen  Betrieben  durchführbar  ist  und  sich  als  notwendig
und  zweckmäßig  erwiesen  hat,  kann  den  Grubenarbeitern  nicht  vorenthalten ­
  werden.
Die  Versammlungen  weisen  die  im  Schreiben  der  Oberbayerischen
Bergwcrksaktiengesellschaft  den  Bergarbeitern  gemachten,  beleidigenden
Vorwürfe  der  Faulheit  und  des  Blaumachens  entschieden  zurück.  Die
organisierten  Bergarbeiter  haben  stets  ihre  Pflicht  der  Allgemeinheit
und  dem  Vaterland  gegenüber  gewissenhaft  erfüllt  und  firib  sich  auch
in  Zukunft  dieser  Pflicht  vollauf  bewußt.
        <pb n="262" />
        —  264  -
Die  Versammelten  beauftragen  den  Arbeiterausschüß,  die  Orghuifationsleitungen,
  nochmals  Verhandlungen  anzubahnen  und  auf
der  Durchführung  der  fraglichen  Forderungen  zu  bestehen.
Vorstehende  Resolution  wurde  auch  m  Belegschaftsversammlungen
ani  8.  Juli  in  Miesbach  und  am  6.  Juli  in  Marienstein  einstimmig
angenommen.
Entschließung  Peißenberg.
Die  stark  besuchten  Belegschaftsversammlungen  der  Kgl.  Grube
P  ritze  über  g,  welche  am  8.  Juli  tagten,  nahmen  Kenntnis  in
Sachen  der  Lohnbewegung.
Wenn  auch  das!  Kgl.  Bergamt  eine  Aufbesserung  von  35  Pfg-,
an  verherratete  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  und  25  Pfg&amp;gt;  für  Arbeiter
von  14  bis  16  Jahren  ab  1.  Juni  gewährte,  so  bedeutet  dies  immerhin
nur  die  Erfüllung  einer  Teilforderung.
Vor  allem  wurden  in  der  wichtigen  Frage  des  willkürlichen  Gedingemachens
  nicht  im  mindesten  Zugeständnisse  gemacht;  was  die  Arbeiterschaft ­
  auch  in  Zukunft  nicht  befriedigen  und  beruhigen  wird.  Dre
durch  nichts  bewiesene  Behauptung,  daß  Mindestlöhne  zu  einem,  Rückgang ­
  der  Arbeitsleistung  führen  werden,  weist  die  Arbeiterschaft  mit
aller  Entschiedenheit  zurück  und  stellt  den  Beweis  ihrer  stetig  gestiegenen ­
  Arbeitsleistung,  vor  und  während  des  Krieges!  —  trotz  Lebensmittelmangel ­
  —  dieser  ungerechtfertigten  Behauptung  entgegen.
Bewiesen  ist,  daß  übevaill  dort,  wo  bet  Akkord-  und  Siücklohnsätzen  ein
gewisser  Mindestverdienst  garantiert  ist,  'die  Arbeiter  in  der  Regel
bestrebt  sind,  weit  über  die  Miüdestlohne  zu  verdienen.
Die  Arbeiterschaft  besteht  ebenfalls  auf  der  Durchführung  der
Forderung  bezüglich  Gewährung  von  Zuschlägen  für  Sonn-  und  Feiertagsarbeiten ­
  sowie  für  Ueberschichten.  Dieses  umsomehr,  da  nicht
allein  in  den  Betrieben  der  Kriegsindustrie,  sondern  in  allen  sonstigen
Betrieben,  selbst  auch  in  den  Bergwerksbetrieben  den  Handwerkern
und  sonstigen  Arbeitern  über  Tage  diese  Zuschläge  bereits  gewährt
werden.
Was  tu  anderen  Betrieben  durchführbar  ist  und  sich  als  notwendig ­
  und  zweckmäßig  erwiesen  hat,  kann  auch  deck  Grubenarbeitern
nicht  vorenthalten  werden.
Tie  organisierten  Arbeiter  haben  stets  ihre  Pflicht  der  Allgemein-•s)eit
  und  dem  Vaterlands  gegenüber  gewissenhaft  erfüllt  und  sind  sich
auch  in  Zukunft  ihrer  Pflicht  vollauf  bewußt.  ,
Die  Versammelten  beauftragten  den  Arbeirerausschuß  und  die
Organisatiousleitu'ngen,  nochmals  Berhandluugci:  anzubahnen  und  ans
der  Durchführung  der  fraglichen  Forderungen  zu  bestehen.

An  den  Verein  der  Niederlausitzer  Braunkohlenwerke  in
Senftenberg  und  die  einzelnen  ihm  angeschlossenen  Braunkohlenwerke
  haben  der  Deutsche  Metallarbeiterverband,  der  Verband ­
  der  Heizer  und  Maschinisten,  die  Polnische  Berufsvereinigung ­
  und  unser  Verband  am  24.  Juli  folgende  Lohneingabe
gerichtet:
Ter  schon  drei  Jahre  dauernde  Weltkrieg  hat  die  Arbeiter
und  Arbeiterinnen  der  Brannkohlenindustrie  in  eine  große  Not-
        <pb n="263" />
        265

läge  gebracht.  Die  Preise  aller  für  das  Leben  und  den  Haushalt ­
  notwendigen  Produkte  sind  andauernd  gestiegen  und  steigen
von  Woche  zu  Woche  noch  mehr.  Dieselben  haben  eine  bisher
noch  nicht  gekannte  Höhe  erreicht,  durch  die  die  Lebenshaltung
um  das  Drei-  und  Vierfache  und  mehr  verteuert  wird.
Mit  dieser  Preisentwicklung  hat  die  Steigerung  der  Löhne
auch  nicht  annähernd  Schritt  gehalten.  Die  bisher  gewährten
Zulagen  sind  unzureichend.  Nach  der  amtlichen  Lohnstatistik
für  das  1.  Quartal  1917  betrug  der  Lohn,  einschließlich  der
Teuerungszulagen,  für  den  eigentlichen  Bergarbeiter  5,61  Mark,
für  den  sonstigen  Bergarbeiter  -1,67  Mark  und  für  die  Tagesarbeiter ­
  4,68  Mark  pro  Schicht.  Zieht  man  in  Betracht,  daß  die
Zahl  der  vollen,  amtlich  ermittelten  Arbeitsstunden  je  Schicht
in  den  Tagebauen  11  Stunden  beträgt,  so  ergibt  sich,  daß  die
eigentlichen  Bergarbeiter  eiiien  Stundenlohn  von  nur  0,50  Mark,
die  sonstigen  Bergarbeiter  und  Tagesarbeiter  nur  einen  solchen
von  0,42  Mark  erhalten  haben.  Derartige  Stundenlöhne
dürften  in  keiner  Industrie  heute  mehr  anzutreffen  sein.  Selbst
in  den  umliegenden  Jndustrieen  werden  für  ungelernte  Arbeiter
Stundenlöhne  von  0,80  bis  0,90  Mark  gezahlt.  Im  Steinkohlenbergbau ­
  Rheinland-Westfalens,  dessen  Produktionskosten
bedeutend  höhere  sind  als  im  Braunkohlenbergbau,  erzielten  die
eigentlichen  Bergarbeiter  einen  Durchschnittslohn  von  9,33  Mark.
Vor  Monaten  sind  dort  schon  Vereinbarungen  getroffen  worden,
daß,  der  Durchschnittslohn  10,50  Mark  betragen  soll-Diese
  geringe  Entlohnung  birgt  eine  große  Gefahr  für  die
Industrie  und  die  Allgemeinheit.  in  sich.  Die  Arbeiterfamilien
sind  bei  diesen  Löhnen  nicht  imstande,  die  auf  die  Familie  entfallende ­
  Lebensmittelmenge  kaufen  zu  können.  Hat  doch  ein
Kaliwerk  berechnet,  daß  demselben  die  Verpflegung  eines
Kriegsgefangenen  täglich  2,08  Mark  kostet.  Wie  soll  da  eine
vier-  bis  fünfköpfige  Arbeiterfamilie  mit  dem  oben  bezeichneten
Lohne  auskommen?  Ihre  Ernährung  muß  noch  weit  hinter
der  der  Kriegsgefangenen  stehen.  Es  tritt  über  noch  hinzu,  daß,
wenn  es  der  Arbeiterfamilie  am  Anfang  des  Krieges  noch  möglich ­
  war,  das  gesamte  Lohneinkommcn  für  Nahrungsmittel  aufzuwenden, ­
  dies  heute  nicht  mehr  möglich  ist.  Die  Familien  sind
vollständig  abgerissen.  Ob  man  will  oder  nicht,  es  müssen  Ersatzstücke ­
  (Kleidung,  einschließlich  Arbeitskleidung  und  sonstige
Haushaltungsgegenstände)  für  teures  Geld  beschafft  werden.  Der
Betrag,  den  sie  dafür  aufwenden  müssen,  kann  nicht  für  den
Lebensmittelankauf  verwandt  werden.  Die  Notlage  wird  dadurch ­
  noch  größer  und  die  Ernährung  noch  mehr  gefährdet.
Die  Arbeiterschaft  der  Braunkohlenindustrie  ist  infolge  der
schweren  Arbeit,  der  vielen  jetzt  notwendigen  Ueberarbeit  und
        <pb n="264" />
        2ö6

der  langen  Arbeitszeit  einem  sehr  starken  Kräfteverbrauch  ausgesetzt, ­
  der  durch  eine  kräftige  Ernährung  wieder  ersetzt  werden
muß.  Wenn  das,  wie  oben  dargelegt,  infolge  der  niedrigen
Entlohnung  nicht  möglich  ist,  so  muß  naturnotwendig  die  Arbeits-
  und  Leistungsfähigkeit  sinken.  Durch  den  übermäßigen
Kräfteverbrauch  tritt  frühe  Invalidität  und  damit  weitere,  verstärkte ­
  Not  in  den  Arbeiterfamilien  ein.  Es  liegt  aber  nicht
im  Interesse  der  Industrie  und  des  Staates,  daß  die  Arbeitskraft ­
  binnen  weniger  Jahre  aufgebraucht  und  der  Arbeiter  bergfertig ­
  wird.  Vielmehr  dürfte  es  von  Vorteil,  für  die  Industrie
und  die  Allgemeinheit  sein,  wenn  die  Arbeitskraft  der  eingearbeiteten ­
  Belegschaften  möglichst  lange  erhalten  bleibt.  Um  das
zu  erreichen,  muß  die  Notlage  der  Braunkohlenarbeiterschaft  gemildert ­
  werden.
Die  schwierige  Lage,  in  der  sich  die  Arbeiterschaft  befindet,
wird  auch  von  der  Regierung  und  dem  Parlament  anerkannt.
Als  der  Reichstag  durch  die  Novelle  vom  21-  Mai  1917  die
Preise  für  die  Produkte  der  Kali-Industrie  erhöhte,  wurde  auch
die  Bestimmung  aufgenommen,  daß  die  Kaliwerksbesitzer  ihren
Arbeitern  zu  den  Löhnen,  welche  dieselben  einschließlich  der
Teuerungszulage  im  vierten  Quartal  1916  auf  die  Schicht  verdient ­
  haben,  noch  eine  gesonderte  Zulage  von  1  Mark  für
männliche,  0,75  Mark  für  weibliche  und  0,60  Mark  für  jugendliche ­
  Arbeiter  unter  16  Jahren  pro  Arbeitsschicht  zu  zahlen
haben.  Dabei  muß  berücksichtigt  werden,  daß  infolge  des  Wegfalls ­
  der  Ausfuhr  die  Lage  der  Kali-Industrie  nicht  so  günstig
ist  als  im  Braunkohlenbergbau.  Laut  den  offiziösen  Mitteilungen ­
  der  Presse  hat  die  Regierung  schon  zweimal  einer
Kohlenpreiserhöhung  in  der  Braunkohlenindustrie  ihre  Zustimmung ­
  gegeben  -  das  letztemal  zum  1.  Juni  1917  —  mit  der
Maßgabe,  daß  aus  dem  Mehrertrage  die  Bezüge  der  Arbeiter
den  Zeitverhältnissen  entsprechend  aufgebessert  werden  sollen,
damit  die  Arbeitsfreudigkeit  und  Leistungsfähigkeit  der  Arbeiter
dieser  wichtigen  Industrie  erhalten  bleibt.
Aus  den  dargelegten  Verhältnissen  heraus  gestatten  sich  die
ergebenst  unterzeichneten  Vertreter  der  für  den  Bergbau  in
Jrage  kommenden  Arbeiterorganisationen,  der  verehrlicken  Verwaltung ­
  im  Aufträge  der  in  der  Anlage  verzeichneten  Arbeiter
und  Arbeiterinnen  das  höfliche  Ersuchen  zu  unterbreiten:
Die  Löhne  für  männliche  Arbeiter  um  0,16  Mark  pro
Stunde  (=  1,50  Mark  für  die  normale  zehnstündige
Schicht):  für  Arbeiterinnen  um  0,10  Mark  pro  Stunde
(=---  1  Mark  pro  zehnstüdige  Schicht)  und  um  0,76  Mark
pro  Stunde  (—  0,75  Mark  pro  zehnstündige  Schicht)  für
        <pb n="265" />
        -  267

beschäftigte  jugendliche  Personen  unter  16  Jahren  zu  erhöhen, ­
  sowie  bei  den  Akkordarbeiten  eine  Erhöhung  der
Gedingesätze  um  26  Prozent  eintreten  zu  lassen.
Erfreulicherweise  sind  die  Ergebnisse  des  Braunkohlenbergbaues ­
  derartig,  daß  die  Erfüllung  des  vorgetragenen  Wunsches
möglich  ist.  Durch  Erfüllung  des  Wunsches  würde  noch  erreicht
werden,  daß  die  Abwanderung  eingearbeiteter  Belegschaftsnn:
glieder  nach  anderen  Industrien  vermindert  wird.
Indem  wir  auf  Entgegenkommen  rechnen,  bitten  wir,  einen
Tag  zu  bestimmen,  an  dem  Vertreter  der  unterzeichneten  Organisationen ­
  zwecks  mündlicher  Verhandlung  über  die  Eingabe  bei
der  verehrlichen  Verwaltung  vorsprechen  könnten.  Einer  diesbezüglichen ­
  geneigten  Antwort  baldmöglichst  entgegensehend
mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
(Unterschriften-)

Die  Vorstände  der  vier  Bergarbeiterverbände  hielten  am  10.
August  eine  gemeinsame  Besprechung  ab,  um  zu  den  von  einer
Anzahl  Arbeiterausschüsse  und  Bergarbeiterversammlungen  erhobenen ­
  Lohnforderungen  Stellung  zu  nehmen.  Nach  sorgfältiger
Berücksichtigung  aller  in  Betracht  kommenden  Verhältnisse  kamen
die  Vorstände  zu  folgendem  Beschluß:  Sämtliche  Arbeiterausschüsse
  auf  den  Ruhrzechen  mögen  bei  ihren  Werksverwaltungen
eine  alsbaldige  Lohnerhöhung  beantragen,  welche  zur  Folge  hat,
daß
1.  der  Lohn  für  Hauer  und  Lehrhäuer  pro  Schicht  nicht
unter  12  Mark,  ausschließlich  Kinder-  und  etwaigen  anderen ­
  Teuerungszulagen,  beträgt;
2.  die  Schichtlöhne  für  erwachsene  männliche  Arbeiter  um
1  Mark,  für  erwachsene  weibliche  Arbeiter  um  76  Pfg.
und  für  Jugendliche  um  50  Pfg.  erhöht  werden  ;
3.  die  jetzt  gezahlten  Kinderzulagen  überall  verdoppelt
werden.
Die  Verbandsvorstände  sehen  gegenwärtig  davon  ab,  vorgenannte ­
  Forderungen  in  einer  Eingabe  an  die  Organisation
der  Werksbesitzer  zu  vertreten,  da  diese  es  erfahrungsgemäß  leider ­
  immer  noch  ablehnt,  mit  den  Arbeiterorganisationen  zu  verhandeln. ­
  Sollten  die  einzelnen  Zechenverwaltungen  in  den  Verhandlungen ­
  mit  ihren  Arbeiterausschüssen  vorstehende,  durch  die
gegenwärtigen  Teuerungsverhältnisse  durchaus  gerechtfertigten
Forderungen  nicht  bewilligen,  so  empfehlen  wir  den  Arbeiterausschüssen ­
  die  Anrufung  der  durch  das  Hilfsdienstgesetz  eingeführten ­
  Schlichtungsstellen.  Wir  erwarten  bestimmt,  daß  die
Belegschaften  keine  weiteren  Schritte  ohne  das  Einverständnis
der  Verbandsleitungen  unternehmen.
Mit  Glückauf!  Die  Verbandsvorstände.
        <pb n="266" />
        268

Eingabe  zur  Seifenvcrsorgung.
Bochum,  Essen,  Wanne,  den  15.  August  1917.
An  Las  Kriegsamt  (Abteilung  Versorgung  für  Schwerstarbeiter).
Im  Aufträge  der  organisierten  Bergarbeiterschaft  tragen
die  Unterzeichneten  nochmals  die  Bitte  vor,  doch  dafür  Sorge  tra-&amp;gt;
gen  zu  wollen,  daß  die  Bergarbeiter  bei  der  Seifenverteilung
besser  berücksichtigt  werden  und  daß  auch  eine  bessere  Qualität
geliefert  wird.  Es  ist  für  den  Bergarbeiter  unmöglich,  mit  dem
heutigen  Quantum  auszukommen,  zumal  ja  die  Seife  noch  von
schlechter  Beschaffenheit  ist.  Die  50  Gramm  Seife  von  der  Gemeinde, ­
  wozu  ein  Zusatz  von  50  Gramm  von  der  Zechenverwaltung ­
  kommt,  reichen  nicht  im  entferntesten  aus,  den  mit
Schweiß  und  Kohlenstaub  bedeckten  Körper  zu  reinigen.  Es  ist
soweit  gekommen,  daß  der  Bergmann  sich  aus  Mangel  an  Seife
nur  den  Kopf  und  die  Hände  richtig  reinigen  kann.  Der  Körper
wird  nicht  mehr  so  gereinigt,  wie  es  nötig  wäre,  da  Wasser
allein  den  festanhaftenden  Schmutz  nicht  beseitigt,  und  wenn  Seife
dazu  genommen  wird,  die  gelieferte  Menge  von  100  Gramm
nicht  einmal  eine  Woche,  viel  weniger  einen  Monat  ausreicht.
Tie  Hautporen  verstopfen  sich  bei  der  mangelhaften  Reinigung
immer  mehr,  und  Krankheiten  sind  dann  die  Folge,  da  die
Transpiration  verhindert  ist.  Der  am  Körper  haftende  Schmutz
bringt  auch  Hautkrankheiten  mit  sich  und  die  Krätze,  sowie  andere
schlimme  ansteckende  Krankheiten  zwingen  zu  Krankfeierschichten,
wodurch  wieder  die  Förderung  ungünstig  beeinflußt  wird.
Dazu  kommt  dann  noch,  daß  in  einigen  Bergbaubezirken  des
Ruhrgebietes  eine  größere  Anzahl  von  Ruhrerkrankungen  zu  verzeichnen ­
  sind.  Um  der  Gefahr  des  Umsichgreifens  dieser  Krankheit ­
  wirksam  entgegenzutreten,  ist  die  größte  Sauberkeit  in  den
Häusern,  sowie  die  Reinlichkeit  der  Kleidung  und  Wäsche  unbedingt ­
  erforderlich.  Hier  fehlt  es  aber  wiederum  an  dem  nötigen
Quantum  guter  Seife.
Der  Mangel  an  Seife  bringt  dann  auch  noch  eine  andere
große  Gefahr  mit  sich-  Zum  Waschen  der  Grubenkleider  ist  heute
keine  Seife  vorhanden.  Die  Kleider  werden  nicht  mehr  mit  nach
Hause  genommen,  sondern  sie  bleiben  monatelang  in  den  Waschkauen ­
  der  Zechen  hängen  und  werden  mit  Ungeziefer  durchsetzt.
Gerade  hiebüber  erhalten  wir  in  letzter  Zeit  eine  Menge  lebhafter ­
  Beschwerden.  Ein  einheimischer  Bergarbeiter  der  Zeche
Waltrop  teilt  uns  mit,  daß  aus  den  dargelegten  Gründen  für  die
Belegschaft  der  genannten  Zeche  sogar  die  Gefahr  der  Verlausung
bestehe.  Der  Genannte  schreibt  ferner,  daß  auf  der  Zeche  Waltrop ­
  wohl  Seife  vorhanden  war,  dieselbe  aber  bisher  noch  stets
15  bis  25  Mark  pro  Pfund  gekostet  habe.  Einen  solchen  Preis
kann  doch  kein  Bergmann  bezahlen.  Es  müsse  daher  unbedingt
billigere  und  bessere  Seife  geliefert  werden  und  auch  ein  größeres
        <pb n="267" />
        269

Quantum,  damit  eine  ausreichende  Reinigung  des  Körpers  und
der  Grubenkleider  erfolgen  könne.
Im  Interesse  des  deutschen  Bergbaues  und  einer  ungestörten
Förderung,  die  zum  Durchhalten  nötig  ist,  ersuchen  wir  dringend,^doch ­
  endlich  Sorge  zu  tragen,  daß  die  Bergarbeiter  besser
mit  Seife,  deren  Preis  kein  Wucherpreis  sein  darf,  versorgt
werden  Vielleicht  können  die  Kreise,  deren  Beschäftigung  den
Körper  nicht  beschmutzt,  etwas  mehr  an  Toiletten-  und  Fettseifen
sparen.  Die  Bergarbeiterschaft  hat  die  Seife  aber  so  nötig  wie
Las  tägliche  Brot  und  sie  muß-  unbedingt  beschafft  werden.  Dieses
wird  jeder  einsehen,  der  Gelegenheit  hat,  oder  Gelegenheit
nimmt,  einmal  auf  einer  Nuhrzeche  zur  Zeit  des  Schichtwechsels
die  Reinigung  der  Bergarbeiter  in  der  Waschkaue  zu  beobachten.
Zum  Schlüsse  gestatten  wir  uns  dann  noch,  darauf  hinzuweisen, ­
  daß  bei  manchen  Kommunalverwaltungen  noch  größere
Seifenreserven  vorhanden  sind.  Wir  bitten  zu  veranlassen,  daß
diese  Bestände  zugunsten  der  Bergarbeiter  angegriffen  werden.
Hochachtungsvoll  ergebenst!
(Folgen  Unterschriften  der  vier  Berga  cbeiterverbände.)

Eingabe  zur  Kartoffelversorgung.
Essen,  Bochum,  Wanne,  den  17.  August  1917.
An  das  Kriegsamt  (Abt.  für  Ernährung  der  Schwerstarbeiter.)
Verschiedenen  Nachrichten  zufolge  soll  die  Absicht  bestehen,
in  diesem  Jahre  die  Kartoffelration  pro  Kopf  und  Woche  aus
nur  5—6  Pfund  festzusetzen.  Gegen  dieses  Vorhaben  erheben
wir  entschieden  Einspruch  mit  dem  Hinweis,  daß  es  bei  einer
solchen  knappen  Zumessung  den  Bergleuten  nicht  möglich  sein
wird,  die  so  notwendige  Kohlenförderung  aufrecht  zu  erhalten.
Selbst  bei  einer  mittelmäßigen  Kartoffelernte  in  Deutschland
sind  soviel  Kartoffel  vorhanden,  daß  der  Bevölkerung  ein  reichlicheres ­
  Quantum  zur  Verfügung  gestellt  werden  kann.  Wir
ersuchen  daher  dringend,  die  Kartoffelration  auf  mindestens  10
Pfund  pro  Kopf  und  Woche  festzusetzen,  damit  wenigstens  ein
Nahrungsmittel  da  ist,  an  dem  sich  die  Arbeiterschaft  satt  essen
kann.
Es  muß  unter  allen  Umständen  alles  geschehen,  um  eine
Wiederholung  der  früheren  unhaltbaren  Zustände  auf  dem  Gebiete ­
  der  Kartoffelversorgung  zu  vermeiden  und  die  Einkellerung
in  den  einzelnen  Haushaltungen  bis  zur  nächsten  Ernte  zu  ermöglichen. ­
  Die  Befürchtungen  der  Regierung  und  Behörden,
daß  im  letzteren  Falle  die  Kartoffeln  zu  schnell  verbraucht  würden, ­
  teilen  wir  nicht.  Auf,  jeden  Fall  werden  dadurch  riesengroße
Mengen  Kartoffeln  in  den  Dienst  der  menschlichen  Ernährung
gestellt,  die  sonst  durch  unzeitigen  Transport  vollständig  verderben. ­
  Ganz  besonders  wünschen  wir,  daß  die  Kartoffeln  beim
        <pb n="268" />
        270

Erzeuger  ganz  erfaßt  werden  und  zur  Verteilung  gelangen,  und
daß  zur  Herstellung  von  Spiritus  nur  das  unbedingt  zu  Heereszwecken ­
  notwendige  Quantum  verwendet  wird.
Die  Reichskartoffelstelle  beabsichtigt,  die  Ansammlung  von
Bezirks-  und  Staatsreserven  an  Kartoffeln  auf  Kosten  der  täglichen ­
  Ration  vorzunehmen,  dergestalt,  daß  den  Gemeinden  vorläufig ­
  nur  75  Prozent  ihres  Bedarfes  ausgehändigt  werden,
während  36  Prozent  der  Ration  zur  Reserve  verwandt  werden
sollen.  Hiergegen  erheben  wir  den  schärfsten  Widerspruch,  da
nach  unserer  Ansicht  wieder  der  gleiche  Kartoffelmangel  eintreten
wird,  wie  im  Vorjahre  und  im  laufenden  Jahre  und  jede  Einkellerung ­
  unmöglich  gemacht  wird.  Nach  unserer  Ansicht  müssen
die  Reservebestände  über  das  tägliche  Quantum  hinaus  angesammelt ­
  werden,  dergestalt,  daß  sic  erst  unmittelbar  vor  der  nächsten
neuen  Ernte  zur  Ausgabe  gelangen  und  eine  Einkellerung  der
Kartoffeln  dadurch  nicht  verhindert  wird-Tie
  Absicht,  durch  Abschlachtung  einer  größeren  Menge  von
Vieh  die  Verfütterung  der  Kartoffeln  im  Laufe  des  Winters
hintanzuhalten,  begrüßen  auch  wir  und  bitten  uin  strenge  Durchführung. ­

Mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
(Folgen  Unterschriften  der  vier  Bergarbeiterverbände.)

Lohnerhöhung  der  niederschlcsischen  Kohlenbergleute.
B  o  ch  u  m,  den  20.  August  1917.
An  das  Kriegsamt,  z.  H.  Sr.  Exzellenz  des  Herrn  Generalleutnants ­
  Groener,  Berlin.
Die  Bergleute  in  Niederschlesien,  Bezirke  Waldenburg  und
Neurode,  sind  infolge  der  abnormen  Teuerunzsverhältnisse  zu
der  Forderung  einer  Lohnerhöhung  genötigt  worden.  Wie  aus
der  an  Ew.  Exzellenz  unterm  11.  August  von  der  Bezirksleitung
Waldenburg  des  deutschen  Bergarbeiterverbandes  gerichteten
Lohneingabe  ersichtlich  ist,  verlangten  die  Belegschaften:  1.  einen
Hauerdurchschnittslohn  von  8  Mark;  die  übrigen  Löhne  sollen
dementsprechend  aufgebessert  werden;  2.  eine  wöchentliche  Abschlagszahlung ­
  von  4  Mark  (statt  bisher  3  Mark)  pro  verfahrener
Schicht.  Bei  der  im  Mai—Juni  vor  dem  Schlichtungsausschuß
stattgefundenen  Einigungsverhandlung  erklärten  die  Werksvertreter, ­
  die  gestellten  Lohnforderungen  seien  zwar  durch  die
Teuerungsverhältnisse  berechtigt,  jedoch  seien  die  Werks  b  escher
wegen  der  hohen  Selbstkosten  der  Kohlengewinnung  außerstande,
die  Lohnforderungen  in  deni  gewünschten  Maße  zu  bewilligen.
Um  diese  ihre  Behauptung  zu  beweisen,  machten  die  Werksvertreter
  eine  Reihe  Angaben  über  die  Betriebsausgaben,  -Einnahmen ­
  und  ihre  Steigerung.  Arbeiterseits  konnten  diese  Annähen ­
  nicht  nachgeprüft  werden.  Man  einigte  sich  auf  folgenden
Vergleich:
        <pb n="269" />
        271

1.  Ab  1.  August  sollen  die  Gedinge  so  abgeschlossen  werden,
daß  der  Hauerdurchschnittslohn  einschließlich  Zulage  Pro  Schicht
7  Mark  beträgt-  Schlepper  sollen  entsprechend  der  jetzigen  Regelung ­
  1,20  Mark  bis  2  Mark  weniger  erhalten.
2.  Die  Schichtlöhne  werden  um  10  bis  20  Pf.  pro  Schicht
erhöht;  der  Lohn  der  betreffenden  Arbeiter  (einschließlich  jugendliche ­
  und  weibliche)  bleibt  dann  1  bis  4  Mark  hinter  dem
Hauerdurchschnittslohn  zurück.
3.  Der  wöchentlich  zu  zahlende  Abschlag  wird  auf  4  Mark
pro  verfahrener  Schicht  erhöht.
Am  Sonntag,  den  5  August,  haben  im  niederschlesischen
Kohlenreviere  sechs  sehr  stark  besuchte  Bergarbeiterversammlungen
  zu  verstehendem  Ergebnis  der  Einigungsverhandlungen
Stellung  genommen.  Die  Versammelten  erklärten  diese  Zugeständnisse ­
  als  völlig  unzureichend  in  Anbetracht  der  Teuerungsverhältnisse, ­
  es  könne  sich  deshalb  nur  um  ein  vorläufiges  Ergebnis ­
  handeln.  In  der  einstimmig  angenommenen  Resolution
kam  der  Wille  der  Bergarbeiter,  „alles  zu  tun,  dainit  in  der
Kohlenförderung  keine  Stockung  eintritt  und  die  Förderziffer
möglichst  steigt",  einmütig  zum  Ausdruck.  Die  Versammelten
forderten  nun  zwecks  Aufbesserung  der  durchaus  unzulänglichen
Löhne  eine  Staatshilse  irgend  einer  Form  für  den  niederschlesischen ­
  Kohlenbergbau,  weis  die  Werksvertreter  versichert  Hütten,
bei  den  gegenwärtigen  Betriebskosten  die  an  sich  berechtigten
Lohnforderungen  der  Arbeiter  nicht  bewilligen  zu  können.
Diese  Forderungen  sind  Ew.  Exzellenz  durch  die  vom
11.  August  datierte  Eingabe  aus  Niederschlesien  zur  Kenntnis
gebracht.
Seitens  der  erwähnten  Versammlungen  ist  dann  der  unterzeichnete ­
  Vorstand  ersucht  worden,  ihre  Eingaben  an  Ew-  Exzellenz
zu  unterstützen.  Wir  kommen  diesem  Ersuchen  selbstverständlich
gern  nach,  weil  uns.  die  Lohnverhältnisse  der  niederschlesischen
Bergleute  als  außerordentlich  mißliche,  die  fernere  Leistungsfähigkeit ­
  der  Belegschaften  ernstlich  in  Frage  stellend,  bekannt
sind.'  Uns  ist  ferner  bekannt,  daß  auch  aus  den  Kreisen  der
Werksbesitzer  rückhaltslos  die  Notwendigkeit  einer  besseren  Lohnzahlung ­
  zugegeben  wird.  Dortseits  wird  aber  eingewandt,  die
gegenwärtigen  Einnähn,en  und  Selbstkosten  der  Werke  gestatteten
es  beim  besten  Willen  nicht,  die  an  sich  berechtigten  Lohnansprüche
  der  Arbeiter  zu  bewilligen.  Ob  und  inwieweit  dies  für
die  einzelnen  Werksunternehmungen  zutrifft,  können  wir  nicht
nachprüfen,  da  uns  die  für  diese  Prüfung  unerläßlichen  Unterlagen. ­
  d.  h.  die  Nachweise  der  Selbstkosten  und  Betriebsgckvinne,
nicht  zugänglich  sind.
Da  über  die  starke  Unzulänglichkeit  der  Bergarbeiterlöhne
im  niederschlesischen  Kohlenrevier  kein  Zweifel  bestehen  kann,
bitten  wir  Ew.  Exzellenz,  baldmöglichst  durch  bergbauliche  Sach-
        <pb n="270" />
        verständige,  darunter  auch  Arbeitervertreter,  die  Angaben  der
Werksbesitzer  über  ihre  Selbstkosten  und  Betriebsgewinne  nachprüfen ­
  zu  lassen.  Sollte  sich  dabei  Herausstellen,  daß  ohne  eine
besondere  staatliche  Hilfsaktion  eine  den  Teuerungsverhältnissen
wenigstens  einigermaßen  entsprechende  Lohnaufbesserung  nicht
möglich  ist.  so  halten  auch  wir  diese  Hilfsaktion  für  unbedingt
geboten.  Sie  könnte  bestehen  in  einer  der  niederschlesischen  Kohle
günstigeren  Regelung  der  Eisenbahntarife,  auch  in  einem  Preiszuschlag ­
  für  die  unmittelbar  an  die  staatlichen  Verwaltungen  zu
liefernden  Kohlen  aus  Niederschlesien,  oder  auch  in  einem  besonderen ­
  finanziellen  Staatszuschuß  zu  den  Löhnen  auf  solchen
Werken,  die  nachweislich  unter  den  gegenwärtigen  Verhältnissen
die  als  berechtigt  anerkannten  Lohnforderungen  nicht  bewilligen
können.  Nach  unserer  Kenntnis  der  Sachlage  sind  nämlich
keineswegs  alle  niederschlesischen  Kohlenreviere  außerstande,
höhere  als  die  zugestandenen  Löhne  zu  zahlen.  Hier  könnte  ein
Ausgleich  durch.besondere  staatliche  Zuwendungen  die  erforderliche ­
  Hilfe  bringen-Wir
  gestatten  uns,  Ew.  Exzellenz  darauf  aufmerksam  zu
machen,  daß  die  niederschlesischen  Kohlenbergleute  selbst  im  Vergleich ­
  zu  ihren  Berufsgenossen  außerordentlich  niedrig  entlohnt
werden.  Nach  der  amtlichen  Lohnstatistik  haben  in  Niederschlesien
  die  Durchschnittslöhne  pro  Schicht  betragen:
im  2.  Viertel  1914  im  1-  Vierte!  1917

1.  Lohnklasse

3.93  Mark

5,33  Mark

2.

3,49  „

4,70  „

3.

3,17  „

4,00  „

4.

1.34  „

2,27  „

6.

1,73  „

2,40  „

Im  1.  Quartal  191,  stand  der  Durchschnittslohn  der  1.  Lohnklasse ­
  (Hauergruppen)  in  Oberschlesien  auf  7,16  Mark,  im  Ruhrgebiet ­
  auf  9,33  Mark,  im  Saargebiet  auf  7,08  Mark,  im  Wurmgebiet ­
  (Aachen)  auf  7,61  Mark,  Niederrhein  auf  9,15  Mark.
Durch  Entscheidungen  der  Schlichtungsausschüsse  wurden  bereits
im  März  d.  Js-  die  Ruhrgebietslöhne  auf  10,60  Mark,  im  Juli
die  oberschlesischen  Hauerlöhne  auf  10  Mark  normiert.  Demgegenüber ­
  ist  selbst  der  jetzt  den  niederschlesischen  Hauern  bewilligte ­
  Durchschnittslohn  von  7  Mark  zweifellos  als  außerordentlich ­
  niedrig  zu  bezeichnen.  Bereits  vor  dem  Kriege  litten
die  niederschlesischen  Bergleute  unter  so  mißlichen  Lohnverhältnissen, ­
  daß  sic  scharenweise  ihre  Heimat  verließen,  wodurch  dem
dortigen  Bergbau  eine  große  Zahl  tüchtigster  Arbeitskräfte  verloren ­
  ging.  Das  ist  auch  eine  Ursache  der  von  den  Werksvertretern ­
  hervorgehobenen  Senkung  der  Förderung  pro  Arbeiter.
Durch  die  seit  Kriegsausbruch  eingetretene  gewaltige  Preissteigerung ­
  für  die  notwendigsten  Lebensmittel  ist  das  Mißverhältnis
zwischen  Einkommen  und  Lebenskosten  der  arbeitenden  Bevöl-
        <pb n="271" />
        273

Jerung  noch  ungeheuer  gewachsen,  so  daß  die  schlimmsten  Gefahren
sllr  die  Gesundheit  und  Leistungsfähigkeit  der  Belegschaften  entstanden ­
  sind.  Wird  hierin  keine  durchgreifende  Abhilfe  geschaffen,
dann  steht  der  niederschlesische  Bergbau  trotz  des  anerkannt  guten
Arbeitswillens  der  Belegschaften  vor  einer  unabsehbaren  Katastrophe. ­

Darum  bitten  wir  Ew.  Exzellenz  dringend  um  Berücksichtigung ­
  vorstehender  Darlegungen  und  halten  wir  uns  bereit,
einer  evtl.  Einladung  zur  wörtlichen  Besprechung  der  zu  unternehmenden ­
  Hilfsaktion  Folge  zu  leisten.
Mit  hochachtnngsvollem  Glückauf!
(Folgen  Unterschriften.)

Besprechung  im  Kriegsministern,»,  und  Reichsamt  des  Innern.
Am  25-  September  d.  Js.  trugen  die  Kameraden  Sachse,
Löffler  und  Grüttner  Beschwerden  über  die  in  letzter  Zeit  vorgekommenen
  Versammlungsverbote  im  Bereich  des  6.  Armeekorps
im  Kriegsministerium  vor.  Herr  Oberst  v.  Wrisberg  nahm  die
Beschwerden  entgegen  und  versicherte,  daß  von  oben  gewünscht
wird,  daß  das  Vereins-  und  Versammlungsrecht  eine  Schmälerung ­
  nicht  erfährt.  Das  Verbot  der  Kartellsitzung  am  9.  September ­
  und  der  Frauenkonferenz,  die  am  16.  September  tagen
sollte,  erregte  gewisses  Aussehen,  zumal  die  Behörden  zu  dieser
Tagung  eingeladen  waren  und  eine  Anzahl  Bürgermeister  und
Gemeindevorsteher  der  Einladung  Folge  zu  leisten  beabsichtigten.
.Infolge  des  Verbots  mußten  diese  jedoch  wie  alle  anderen  Konferenzteilnehmer ­
  unverrichteter  Sache  nach  Hause  wandern.  Hoffentlich ­
  bleiben  uns  künftig  solche  Beschwerden  erspart.
Am  selben  Tage  sprachen  die  Kameraden  auch  im  Reichsamt ­
  des  Innern  (Reichswirtschaftsstelle)  vor,  woselbst  die  Notlage ­
  der  niederschlesischen  Bergarbeiter  geschildert  wurde.  Die
diesbezüglichen  Eingaben  von  der  Bezirksleitung  und  den,  Vorstand ­
  unseres  Verbandes  an  das  Kriegsamt  sind  an  das  Reichsamt ­
  des  Innern  zur  weiteren  Eeledigung  abgegeben  worden.
Heer  Staatssekretär  Dr-  Schwander  versprach,  die  Sache-  'im
Auge  zu  behalten  und  für  tunlichste  Beschleunigung  zu  sorgen.
Er  erkannte  an,  daß  die  Lage  der  niederschlesischen  Bergarbeiter
viel  zu  wünschen  übrig  läßt.  Etwas  Bestimmtes  vermochte  er
nickt  zu  sagen.  Obgleich  das  Kriegsamt  bereits  vor  längerer
Zeit  mitteilte,  daß  die  Eingaben^an  das  Reichsamt  des  Innern
abgegeben  sind,  berichtete  Herr  Staatssekretär  Dr.  .Schwander,
daß  ihm  von  alledem  noch  nichts  bekannt  ist.  '  Daraus  etwa  zu
schließen,  daß  noch  nichts  unternommen  wurde,  wie  von  anderer
Seite  bereits  geschehen,  wäre  unverständlich  und  unangebracht.
Es  kommt  darauf  an,  daß  möglichst  bald  Hilfe  kommt,  zumal
die  Not  der  Bergarbeiter  mit  jedem  Tage  steigt.  Da  tunlichste
Beschleunigung  versprochen  wurde,  ist  zu  hoffen,  daß  die  Staats-18
        <pb n="272" />
        274

regierunß  recht  bald  bekannt  gibt,  ob  auf  Staatshilfe  gerechnet
werden  kann,  damit  die  Bergarbeiter  wissen,  woran  sie  sind.
*  *  *
Auf  die  Eingaben  der  gewerkschaftlichen  Bergarbeiterverbände ­
  an  das  Kriegsernährungsamt  um  bessere  Versorgung  mit
Lebensmitteln  erhielten  diese  folgende  Antworten:
Berlin,  C&amp;gt;  2,  den  19.  Juli  1617.
„Auf  die  an  den  Herrn  Präsidenten  des  KriegSernährUngsamtes
gerichtete  und  durch  den  Herrn  Kriegsminister  an  mich  abgegebene
Eingabe  vom  29.  Juni  d.  Js.  erwidere  rch  ergebenst,  das;  mir  die
Lage  der  Bergarbeiter,  die  sich«  in  den  lehren  Wochen  infolge  der
Ungunst  der  Verhältnisse  verschärfen  mutzte,  wärm  am  Herzen  liegt.
Mit  Rücksicht  auf  die  Notwendigkeit  der  Aufrechterhaltung  und  weiteren ­
  Steigerung  der  Kohlenförderung  habe  ich  deshalb  den  Herrn
Regierungspräsidenten  der  Jndustriebezirke  eine  noch,  verfügbare
Menge  Nährmittel  und  Gemüsekonserven  zur  Verteilung  innerhalb
Ihrer  Bezirke  überwiesen  und  ihnen  durch  Drahterlatz  Anweisung
gegeben,  die  Kommunalverbände  zu  einer  Beschleunigung  der  Verteilung ­
  und  zur  möglichst  weitgehenden  Ausschüttung  der  örtlichen  Reserven ­
  anzuhalten.  Ich  weise  ferner  darauf  hin,  datz  durch  Verfügung
des  Herrn  Präsidenten  des  Kriegsernährungsamtes  die  Menge  des  als
Ersatz  für  die  fehlenden  Kartoffeln  zu  liefernden  Mehles  wesentlich
erhöht  ist.  Es  steht  zu  hoffen,  daß  es  gelingen  wird,  durch  diese  Matznahmen
  die  Lage  der  Bergarbeiter  erträglich  zu  gestalten,  bis  die
eintretende  Frühkariosfelversorgung  eine  allgemeine  Besserung  der  Ernährungs-Verhältnisse ­
  herbeiführt.
Ich  bitte  dieses  Schreiben  allen  Unterzeichnern  des  Schreibens  vom
29.  Juni  d.  Js.  mitzuteilen.
Ju  Vertretung:  gcz.  Gramsch."
„Aus  die  an  den  Herrn  Präsidenten  des  Kriegsernährungsamtes
gerichtete  und  an  mich  abgegebene  Eingabe  voni  31.  Mai  d.  Js.  erwidere
ich  ergebenst,  datz  eine  Einheitlichkeit  in  der  Höhe  der  Brotpreise  innerhalb ­
  des  gesamten  Rheinisch-Wechfälischen  Jndustriebezirkes  nach  den
von  mir  angestellten  eingehenden  Ermittelungen  sich  aus  wirtschaftlichen ­
  Gründen  zurzeit  nicht  in  dem  gewünschten  Matze  durchführen
läßt.  In  den  Kommunalverbänden  z.  B.,  welche  das  Recht  zur
wirtschaft  mit  Getreide  haben  und  deren  Kreis  aus  Gründen  der  notwendigen ­
  Sickerstellung  der  Versorgung  nicht  zu  weit  gezogen  werden
kann,  werden  die  Broipreise  —  ebenso  wie  übrigens  auch  die  Fleischpreise
  —  häufig  niedriger  bleiben  müssen  als  in  den  Kreisen  mit  geringer ­
  eigener  landwirtschaftlicher  Erzeugung-  Dies  trifft  Umsomehr
zu,  als  den  Kommunalverbänden  die  Möglichkeit,  selbständig  zu  wirtschaften ­
  und  die  Preise  den  örtlichen  Wirtschaftsbedingungeu  anzupassen, ­
  nicht  ganz  benommen  werden  kann.  Eine  verschiedene  Höhe  der
Brotpreise  hat  sich  'übrigens  auch  je  nach  Lage  der  örtlichen  Verhältnisse ­
  schön  im  Frieden  gezeigt.  Die  Regierungspräsidenten  werden
es  sich  jedoch  im  Benehmen  init  den  sie  beratenden  Ausschüssen  angelegen ­
  sein  lassen,  ungerechtfertigten  Preisunterschieden  entgegenzutreten
und  bei  den  ihnen  unterstellten  Komu.unalvervänden  aus  eine  möglichst
weitgehende  Vereinheitlichung  der  Brotpreise  dringen.  Das  Gleiche
trifft  auch  ans  die  Fleischpreise  zu.
        <pb n="273" />
        275

Bezüglich  der  übrigen  vorgebrachten  Beschwerden  verweise  ich  auf
meinen  auf  die  Eingabe  vorn  29.  Juni  d.  Js.  erteilten  Bescheid  vom
19.  Juli  d.  Js.  —  VI  cl  541  —.
Ich  bitte,  dieses  Schreiben  allen  Unterzeichneten  der  Eingabe  vom
31.  Mai  d.  Js.  mitzuteilen.  In  Vertretung:  gez.  Gramisch."
*  *  *
„Berlin  W.  8,  den  3.  September  1917.
Auf  die  Eingabe  vom  17.  August  1917  teilt  das  Kriegsamt
  mit,  daß  die  Bergarbeiterorganisationen  falsch  unterrichtet  sind,
wenn  sie  annehmen,  das;  die  Kartoffelrationen  pro  Kopf  und  Wvche  5
bis  6  Pfund  betragen.  Die  Entscheidung  ist  bereits  dahin  gefallen,
daß  vorläufig  7  Pfund  pro  Kopf  und  Woche  ausgegeben  werden  sollen
und  daß  den  Kommunalverbänden  zur  Deckung  des  Schwundes  ein
weiteres  Pfund  überwiesen  wird.
Daß  Kriegsamt  steht  mit  den  Bergarbeiterorzanisationen  auf  dem
Standpunkte,  daß  unter  allen  Umständen  alles  geschehen  muß,  um  eine
Wiederholung  der  früheren  Zustände  auf  dem  Gebiete  der  Kartoffelversorgung ­
  zu  vermeiden.  Cs  muß  aus  diesem  Grunde,  bis  die
Wintereindeckung  auf  jeden  Fall  gewährleistet  ist,  an  dem  niedrigen
WochLnkopfsatz  festgehalten  werden.
Jetzt  ist  auf  keinen  Fall  zu  übersehen,  eine  wie  lange  Zeit  im
Herbst  bis  zum  Eintreten  des  Frostes  für  die  Wintereindeckung  zur
Verfügung  steht.  Es  wäre  daher  unverantwortlich,  die  im  Herbst  zunächst ­
  in  großen  Mengen  anrollenden  Kartoffeln  burccf) 1  die  Gewährung
einer  hohen  Ration  zu  verausgaben  und  hierdurch  die  Wintereindeckung
zu  gefährden.
Es  wird  hier  angenommen,  daß  die  Bergarbeiter  sich  lieber  im
Herbst  mit  einer  etwas  geringeren  Ration  zufrieden  geben,  als  daß
sie  wieder  wie  im  vorigen  Jahre  im  Februar  und  März  ohne  jede  Kartoffel ­
  sind.
Was  die  Einkellerung  anbetrifft,  so  ist  in  den  Ausführungsbestimmungen ­
  angeordnet  worden,  daß  dort,  wo  das  Einkellern  bei  den
Verbrauchern  üblich  ist,  es  zweckmäßig  erscheint,  die  Einkellerung  zu
fördern,  soweit  dies  nach  den  räumlichen  Verhältnissen  ohne  Gefährdung ­
  der  Vorräte  angängig  ist.  Eine  allgemeine  Anordnung  für  das
ganze  Reich  war  aus  dem  Grunde  nicht  möglich!,  weil  die  örtlichen
Verhältnisse  zu  verschieden  sind.
Eine  Ansammlung  von  Bezirks-  und  Staatsreserven  von  Kartoffeln ­
  wird  nicht  stattfinden.
Von  Seiten  des  Kriegsamtes:  Der  Chef  des  Stabes."

Bochum,  den  6.  September  1917.
Unterzeichneter,  beauftragt  von  der  im  Verbände  der  Bergarbeiter ­
  Deutschlands  organisierten  Arbeiterschaft,  ersucht  ergebenst ­
  sowohl  Seine  Exzellenz,  den  Herrn  Reichskanzler,  wie  den
hohen  Reichstag  und  hohen  Bundesrat,  dahin  wirken  zu  wollen,
daß  das  Augenzittern,  das  bisher  als  Berufskrankheit  angesehen
wurde,  niit  unter  das  Unfallgesetz  gestellt  wird,  d.  h.,  daß  Augenzittern ­
  in  Zukunft  als  Unsallfolge  betrachtet  wird.

18*
        <pb n="274" />
        276

Begründung:
Da  das  Augenzittern  bisher  als  Berufskrankheit  angesehen
wurde,  es  aber  eine  große  Zahl  von  Bergarbeitern  gibt,  die  sich
dieses  Leiden  als  Folge  eines  Unfalles  zugezogen  haben,  was
aber  leider  nicht  anerkannt  wurde,  so  ist  es  hochnotwendig,  daß
die  Erscheinungen  des  Augenzitterns  in  Zukunft  als  Unfallfolgen
  betrachtet  werden  und  demgemäß  eine  Unfallrente  gewährt
wird.  Daß  dieses  nötig  ist,  beweist  folgender  Fall:
Der  Hauer  Bosselmann  in  Esborn  erlitt  am  10.  September
1916  einen  Unfall  auf  der  Zeche  Trappe,  indem  ihm  bei  der
Arbeit  ein  handgroßes  Stück  Stein  auf  das  rechte  Scheitelbein
fiel  und  zwar  aus  einem  Meter  Höhe-An
  diese  Verletzung  schloß  sich  eine  acht  Tage  später  auftretende ­
  Wundrose.  Am  1.  November  1918  konnte  B.  die  Grubenarbeit ­
  wieder  aufnehmen,  bemerkte  aber  schon  bei  der  ersten
Schicht,  daß  er  nicht  mehr  gut  sehen  konnte.  Der  Arzt,  bei  deni
er  sich  vorstellte,  machte  ihn  darauf  aufmerksam,  daß  er  an  Augenzittern ­
  leide.  Die  Folge  dieser  Krankheit  —  vielmehr  die  Unfallfolge, ­
  da  die  Wundrose  dieses  Uebel  heraufbeschworem  hatte  —
war,  daß  Bosselmann  nicht  nrehr  als  Hauer  arbeiten  konnte,
sondern  minderbezahlte  Reparaturarbeit  versehen  mußte.  Er
stellte  nun  bei  der  Knappschaftsberufsgenossenschaft,  Sektion  U
in  Bochum,  den  Antrag  auf  Unfallrente.  Der  Antrag  wurde
aber  mit  folgender  Begriindung  abgelehnt:
„Bosselmann  erlitt  eine  Kopfverletzung,  infolge  deren  er  bis  Ansang ­
  November  1815  arbeitsunfähig  war.  Nachdem  er  sodann  eine
Schicht  verfahren  hatte,  mußte  er  wieder  ärztliche  Hilfe  in  Anspruch
nehmen  wegen  eines  Augenleidens,  infolgedessen  er  dann  wieder  bis
Mitte  Februar  1918  arbeitsunfähig  war.
Nach  einem  ausführlichen  und  wissenschaftlich  begründeten  äugenärztlichen
  Gurachten  leidet  Bvsselmann  an  Augenzittern,  dem  sogenannten ­
  Augenzittern  der  Bergleute,  das  sich  während  der  Behandlung
des  Bosselmann  an  den  Folgen  der  Kopfverletzung  verschlimmert  hatte
Das  Augenzittern  besteht  unabhängig  von  dem  Unfälle,  und  dafür,  daß
seine  Verschlimmerung  etwa  durch  den  Unfall  oder  durch  dessen  Folgen
bedingt  gewesen  sein  könnte,  fehlt  der  Wahrscheinlrchkeiisbeweis."
Die  Knappschaftsberufsgenossenschaft  hatte  eine  Gutachten
des  Augenarztes  Dr.  O  h  m  eingefordert  und  dieser  ein  21
Seiten  starkes  Gutachten  ausgefertigt,  das  in  seiner  Zusammensetzung ­
  folgendes  sagt:
„Nach  mehr  als  SOjähriger  Erörterung  des  Augenzitterns  der  Bergleure
  wurde  von  französischen  und  englischen  Autoren  behauptet,  daß
das  Augenzittern  durch  Unfälle  wesentlich  verschlimmert  werden  könne.
Ich!  habe  in  der  Bearbeitung  eines  großen  Materials  von  Augenzittern ­
  und  Augenverletzungen  keine  Mühe  gescheut,  um  in  dieser  für
Versichert  und  Versicherungsträger  wichtigen  Sache  die  Wahrheit  zu
finden.  Das  Ergebnis  ist,  daß  Verletzungen  nicht  zu  den  wesentlichen
        <pb n="275" />
        277

Ursachen  des  Augenzitterns  gehören,  das;  die  Begründung  obiger  Lehre
zum  Teil  sicher  unrichtig,  zum  Teil  zu  unbestimmt  ist,  um,  überzeugend
zu  wirken,  daß  vor  allem  die  Gegenprobe  vollständig  im  Stich  läßt.
Bezüglich  der  alltäglichen  Augenverletzungen  leichter  Art  komme  ich  zu
dem  Schluß,  daß  ihre  Anschuldigung  abzulehnen  ist.  Was  die  schweren
Allgemcinverletzungen  angeht,  so  ist  ihre  Rolle  noch  nicht  geklärt.
Weitere  sorgfältige  Untersuchungen  sind  notwendig.  Bis  jetzt  ist  aber
der  Beweis  für  ihre  ungünstige  Wirkung  auf  das  Augenzittern  nicht
erbracht.
Anwendung  auf  den  vorliegenden  Fall.  B.  leidet  an  lebhaftem,
seine  Arbeitsfähigkeit  beträchtlich  verminderndem  Augenzittern.  Was
seine  Entstehungszeit  angeht,  so  nehme  ich  auf  Grund  meiner  Erfahrungen ­
  an,  daß  es  bereits  vor  dem  Unfall  vorhanden  war.  Denn
das  Augenzittern  entsteht  bei  75  Prozent  der  Fälle  bis  zum  39.  Lebensjahre. ­
  Der  Unfall  war  an  sich  leichter  Natur,  wurde  aber  ernst  durch
das  Hinzutreten  der  Wundrose,  die  den  Patienten  wochenlang  ans
Krankenlager  fesselt.  Sichere,  das  Zitiern  beeinflussende  Schädlichkeiten ­
  find  aber  nicht  nachzuweisen.
Das  stärkere  Hervortreten  des  Zitterns  im  weiteren  Verlaufe  zu
bestreiten,  liegen  keine  Gründe  vor.  Daß  diese  Verschlimmerung  des
Augenzitterns  aber  durch  den  Unfall  oder  feine  Folgen  bedingt  gewesen ­
  ist,  dafür  fehlt  der  Wahrscheinlichkeilsbeweis.  Es  muß  sich  um
zufälliges  Zusammentreffen  handeln."
Das  Oberversicherungsamt  Dortmund  holte  nun  auf  Antrag
des  Berufungsklägers  ein  zweites  Gutachten  ein  nnd  zwar  von
der  Königlichen  Augenklinik  in  Marburg  a.  d.  Lahn.  Es
enthält  unter  anderem  folgende  bemerkenswerte  Stellen:
„Von  vornherein  möchte  ich  die  Möglichkeit,  daß  gewisse  Unfälle
»nd  Krankheiten  das  Augenzittern  der  Bergleute  auslösen  oder  ein
bereits  vorhandenes  erheblich  verschlechtern,  nicht  von  der  Hand  weisen.
Und  zwar  auf  Grund  der  Erfahrung,  daß  auch  andere  Störungen  in
der  Innervation  der  Augenmuskeln  durch  Unfälle.  Krankheiten  oder
sonstige  Umstände,  die  eine  Minderung  der  körperlichen  und  seelischen
Widerstandsfähigkeit,  eine  Schwächung  der  Willensstärke  und  der  nervösen ­
  Spannkraft  bedingen,  hervorgerufen  werden  können.  Ich  denke
dabei  nicht  bloß  an  gewisse  Formen  traumatischer  Hysterie,  die  einen
Convergeuzkampf  —  milunter  begleitet  von  Lidkrampf  —  als  hervorstehendes ­
  Merkmal  zeigen,  sondern  noch  mehr  an  die  gar  nicht  seltenen
Fälle,  bei  denen  körperliche  Ueberanftrengungen,  Erschöpfung  im  Gefolge ­
  längerer  fieberhafter  Erkrankungen,  schwere  Aufregungen  und
Sorgen,  aber  auch  Schreck  und  Schotwirkung  bei  einem  Unfall  zu  überaus ­
  störendem  Doppeltsehen  oder  auch  nur  zu  hochgradigen  Augen-  und
Kopfschmerzen  führen  bei  jedem  Versuch,  die  Augen  zum  Rahesehen
(Lesen  und  Schreibens  zu  gebrauchen  "
Am  Schlüsse  des  Gutachtens  wird  folgendes  hervorgehoben:
„Die  Anlage  zum  Augenzittern  ist  in  einem  gewissen  Prozentsatz
unter  den  Bergleuten  teils  durch  individuelle  Eigentümlichkeiten  ge-
        <pb n="276" />
        wisser,  auf  die  Augenmuskeln  wirkender  nervösen  Organe  —  vielleicht
inisbesondeve  des  Ohrlabyrinths  —  prüformiert,  teils  durch  die  schädigende ­
  Einwirkung  der  Beruflichen  Tätigkeit  erworben,  wird  aber  Jahre
und  Jahrzehnte  lang  unterdrückt  durch  den  vorherrschenden  Einfluß
der  Hirnrinden-Zentren  für  die  willkürlichen  und  die  Fusionsbewegungen ­
  der  Augen.  Eine  Schwächung  dieses  Einflusses  durch  Unfälle ­
  oder  Krankheiren,  welche  die  Willenskraft  (Energie)  in  Mitleidenschaft ­
  ziehen,  wird  in  den  meisten  Fällen  noch  keinen  Ausbruch
des  Augenzitterns  zur  Folge  haben,  sei  es,  weil  die  Anlage  zum
Zittern  oder  die  Schwächung  jener  Zentren  relativ  zu  gering  ist.  Ist
aber  zur  Beherrschung  der  Anlage  die  voll  normale  Leistungsfähigkeit
der  Großhirnzentren  erforderlich,  fo  wird  schon  bei  einer  relativ  geringfügigen ­
  Minderung  dieser  Kraft  der  hemmende  Einfluß  auf  die
Anlage  zum  Zittern  nicht  mehr  zureichen  und  dieses  zum  Ausbruch  gelangen. ­
  Auf  diese  Weise  können  also  Unfall  und  Krankheit  die  mittelbare ­
  Ursache  des  Augenzitterns  werden,  —  ganz  ebenso  wie  sie  mittelbar ­
  Schielen  und  Doppeltsehen  dadurch  veranlassen,  daß  sie  den  Einfluß ­
  des  die  Anlage  zu!m  Schielen  korrigierenden  Fusionsapparates
mindern  bzw.  ausschalten.
Wenn  ich  somit  auf  Grund  der  angeführten  Tatsachen  und  Ueberlegungen
  die  Möglichkeiten  eines  ursächlichen  Zusammenhanges  zwischen
Unfall  bzw.  Krankheit  und  Augenzittern  der  Bergleute  zuzugeben  mich
genötigt  sehe,  so  bin  ich  doch  weit  entfernt  davon,  jeden  Unfall  und  jede
Krankheit  für  ein  hincerdrein  auftretendes  oder  verschlimmertes  Zittern
verantwortlich  machen  zu  wollen,  wie  das  z.  B.  in  Belgien  (nach  Cop-,
pez)  grundsätzlich  geschah.  Ich  stimme  Ohm  durchaus  zu,  wenn  er  sich
gegenüber  der  Meinung  der  Autoren,  daß  jede  Störung  des  Allgemeinbefindens, ­
  jede  körperliche  Verletzung  das  Augenzittern  ungünstig
beeinflussen  soll,  ablehnend  verhält.  Jeder  einzelne  Fall  muß  für  sich
auf  Grund  der  gesamten  vorliegenden  Tatsachen  geprüft  werden.  Es
müssen  Anhaltspunkte  dafür  ermittelt  werden,  daß  Unfall  oder  Krankheit ­
  das  Allgemeinbefinden  erheblich  beeinträchtigt  haben,  sei  e&amp;gt;s  durch
die  Schwere  der  Verletzung,  hochgradigen  Nervenschok,  oder  längeres  mit
Entkräftung  verbundenes  'Krankenlager.  Das  Augenzittern  braucht
nicht  unmittelbar  nach  dem  Unfall  bzw.  noch  während  des  Krankseins
aufzutreten,  aber  es  muß,  um  cs  mit  einer  gewissen  Wahrscheinlrchkeit
  darauf  zurückführen  zu  dürfen,  doch  unmittelbar  nach  Wiederaufnahme ­
  der  Grubenarbeit  manifest  werden,  sobald  sich  neben  den  Krankheirsfolgen
  diejenigen  Faktoren  geltend  machen  können,  die  zum  Augenzittern ­
  disponieren  —  Dunkelheit,  körperliche  Anstrengung,  unbequeme
Blickrichtung  usw.  —,  und  die  nur  von  dem  ungeschwächten  nervösen
Zentralorgan  beherrscht  werden  konnten.
Nebrigcns  halte  ich  es  für  sehr  wohl  möglich,  daß  auch  bald  nach
schweren  Verletzungen  bei  Bergleuten  kontinuierliches  Augenzittern  auftritt, ­
  da  nach  Unfällen,  die  von  einer  sogenannten  traumatischen  Neurose ­
  gefolgt  sind,  nicht  selten  ein  dem  Zittern  der  Greise  und  Alto-
        <pb n="277" />
        279

holiker  ähnliches  Zitiern  besteht,  daS  nach  Ohm's  Untersuchungen  die
nämlichen  Eigentümlichkeiten  zeigt,  wie  das  Augenzittern  der  Bergleute, ­
  das  ja  mit  gewissem  Recht  auch  als  eine  Neurose-  angesehen  wird.
Nach  meiner  Ansicht  sind  im  Fall  Bosselmann  die  Voraussetzungen
für  die  Annahme  eines  ursächlichen  Zusammenhanges  zwischen  Unfall
und  Augenzittern  erfüllt.  Zwar  war  die  Verletzung  an  sich!  anscheinend
nicht  erheblich,  Wohl  aber  war  die  im  Anschluß  an  die  Verletzung  auftretende ­
  Wundrose,  eine  hoch  fieberhafte  Erkrankung,  die  nach  Angabe  des
behandelnden  Arztes  recht  schwer  verlief,  wohl  geeignet,  eine  schwere
Beeinlrächtigung  des  Allgemeinbefindens  zu  hinterlassen.  Während
er  zunächst  nach-  dem  Unfall  weiter  gearbeitet  hatte,  ohne  etwas  von
Augenzittern  zu  bemerken,  trat  dieses  erst  bei  der  ersten  Schicht,  die  er
nach!  der  schweren  Erkrankung  —  7  Wochen  nach  dem  Unfall  —  an
seiner  alten  Arbeitsstelle  übernahm,  sofort  in  so  störender  Weise  auf.
daß  er  wieder  ausfahren  und  sich  in  ärztliche  Behandlung  begeben
mußte.  Herr  Dr.  Stoewer  stellte  —  auch  bei  Tageslicht  vorhandenes! ­
  —  starkes  Augenzittern  fest.  Nachdem  B.  bis  zum  1b.  2.  16.
krank  gefeiert  hatte,  versuchte  er  von  neuem  die  Grubenarbeit  aufzunehmen. ­
  Er  war  infolge  sofortigen  Wiederauftretens  des  Zitterns  genötigt, ­
  seine  frühere  Arbeit  zu  verlassen  und  arbeitet  seitdem  als  Reparaturhauer. ­
  Nach  diesem  Verlauf,  der  aktenmähig  feststeht,  muß
auch  der  zur  Anerkennung  des  ursächlichen  Zusammenhanges  erforderlichle
  Nachweis&amp;gt;  der  zeitlichen  Beziehung  zwischen  der  durch  den  Unfall
verursachten  schweren  Erkrankung  und  dem  Augenzittern  als  erbracht
gelten.  Die  vom  Königlichen  Knappschafts-Oberversicherungsamt  gesielt ­
  on  Fragen  sind  also  auf  Grund  des  vorliegenden  Materials  nach
meinet  Ueberzeugung  dahin  zu  beantworten,  daß  giltst 1  mindesten  ein
hoher  Grad  von  Wahrscheinlichkeit  für  die  Annahme  eines  ursächlichen
Zusammenhanges  zwischen  dem  Augenzittern  B/s  und  seiner  am
10.  9.  15.  erlittenen  Verletzung  besteht.  Bis  zum  15.  2.  16.  war  B.
völlig,  erwerbsunfähig.  Die  Einbuße  an  Erwebbssähigkeit  seit  dem
15.  2.  16.  schätze  ich  auf  20  Prozent  mit  Rücksicht  darauf,  daß  zwar
einerseits  sein  Verdienst  durch  das  Aufgeben  der  Grubenarbeit  wesentlich ­
  geschmälert  worden  ist,  andererseits  jedoch  das  Leiden  des  Klägers
ihm  ausschließlich  die  Arbeit  als  Hauer  in  der  Grube  unmöglich  macht,
während  es  ihn  an  allen  anderen  Beschäftigungen  nicht  hindert."
Auf  Grund  dieses  Gutachtens  wurde  nun  dem  Berufungskläger ­
  die  Unfallrente  am  18.  Juli  1917  von  dem  O.-V.-A-  Dortmund ­
  zuerkannt.
Man  ersieht  aus  diesem  Gutachten,  daß  sich  heute  Autoritäten ­
  auf  dem  Gebiete  der  Augenheilkunde  auf  einen  anderen
Standpunkt  stellen,  wie  dies  in  früheren  Jahren  der  Fall  gewesen ­
  ist.
Um  nun  unnötige  Prozesse  zu  vermeiden,  wäre  es  notwendig,
daß  das  Augenzittern  überhaupt  als  ein  bei  der  Arbeit  erworbener ­
  Unfall  betrachtet  würde,  wie  dies  auch  in  Wirklichkeit  der
Fall  ist.  Das  Augenzittern  tritt  öfters  nach  schweren  Ver-
        <pb n="278" />
        KP***,

-  Vv

WM

—  280  —
Setzungen  der  Bergarbeiter  auf,  auch  Schokwirkungen  lösen  es
aus.  Da  aber  bisher  die  Rechtsprechung  für  diese  Unfallfolge
keine  Rente  zusprach,  sondern  das  Augenzittern  als  Berufskrankheit ­
  betrachtete,  waren  dir  davon  betroffenen  Bergarbeiter  die
Geschädigten.  Um  nun  in  Zukunft  bei  Bergarbeitern,  die,  durch
Unfallfolge  Augenzittern  bekommen,  solche  sie  schädigende  Urteile ­
  zu  vermeiden,  ist  es  notwendig,  daß  das  Augenzittern  überhaupt ­
  in  die  Unfall-Versicherung  mit  einbegriffen  wird.
In  der  Hoffnung,  daß  sowohl  Se.  Exzellenz  der  Herr  Reichskanzler, ­
  sowie  der  hohe  Reichstag  und  hohe  Bundesrat  alles,
was  in  Ihren  Kräften  steht,  tun  werden,  um  baldmöglichst  die
nötigen  gesetzgeberischen  Maßnahmen  zu  treffen,  auf  daß  in  Zukunft ­
  Augenzittern  als  Unfallfolge  anzusehen  und  zu  entschädigen ­
  ist,
zeichnet  mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
(Unterschrift.)
*  :l-Antwort
  bcv  Staatssekretärs  des  Innern  auf  die  Eingabe
betreffend  Augenzittern.
Berlin  W  8,  den  16.  Oktober  1917.
An  den  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands,
Bochum.
Wenn  im  einzelnen  Falle  eine  Anlage  zum  Augenzittern
durch  einen  Unfall  ausgelöst  wird  und  dann  wegen  der  dadurch
eingetretenen  Einbuße  an  Erwerbsfähigkeit  ein  Anspruch  auf  Gewährung ­
  von  Unfallentschädigung  begründet  sein  kann,  so  ist  es
doch  nicht  angängig,  das  Augenzittern  allgemein,  also  auch  in
den  regelmäßigen  Fällen,  in  denen  es  infolge  allmähliger  Einwirkung ­
  der  Berufsarbeit  eintritt,  als  Unfallfolge  anzusehen  und
zu  behandeln.  In  solchen  Fällen  kann  es  vielmehr  nur  als  gewerbliche ­
  Berufskrankheit  in  Betracht  kommen.  Ueber  die  Ausdehnung ­
  der  Unfallversicherung  auf  das  Augenzittern  als  Berufskrankheit ­
  auf  Grund  des  8  647  der  Reichsversicherungsordnung ­
  haben  bereits  vor  Beginn  des  Krieges  Verhandlungen
stattgefunden,  in  deren  Verlauf  für  die  weitere  Stellungnahme
zunächst  eine  gründliche  wissenschaftliche  Untersuchung  über  das
Augenzittern  für  notwendig  erachtet  wurde.  Eine  solche  Untersuchung ­
  haben  die  Preußischen  Minister  für  Handel  und  Gewerbe
und  des  Innern  durch  eine  besonders  eingesetzte  Kommission
seinerzeit  in  die  Wege  geleitet.  Die  Arbeiten  dieser  Kommission
sind  jedoch  durch  den  Ausbruch  des  Krieges  unterbrochen  worden
nnd  können  erst  nach  Friedensschluß  voll  wieder  aufgenommen
werden.  Im  übrigen  handelt  es  sich  bei  dem  Augenzittern  als
einer  spezifischen  Bergarbeiterkrankheit  besonders  auch  darum,
ob  nicht,  statt  diese  Krankheit  der  Unfallversicherung  zu  unterstellen, ­
  dafür  eher  im  Rahmen  der  knappschaftlichen  Pensions-
        <pb n="279" />
        —  281  —
oder  Krankenkasse  Fürsorge  zu  gewähren  sein  wird.  Auch  dazu
wird  nach  Abschluß  der  Arbeiten  der  Kommission  Stellung  zu
nehmen  sein.
I.  V.:  W.  S  ch  w  a  n  d  e  r.

Die  Bergarbeitervertreter  im  Handelsministerium,  Kriegscrnährungs-
  und  Kriegsamt.
Am  Mittwoch,  den  19.  September,  fand  im  Handelsministerium
  eine  Besprechung  der  Organisationsvertreter  mit
Herrn  Handelsminister  Sydow  über  die  gegenwärtigen  Lohnverhältnisse
  der  Bergarbeiter  statt.  Im  Vordergründe  der  Verhandlungen ­
  stand  die  Erörterung  über  die  Lage  der  fiskalischen
Bergarbeiter.  An  der  Hand  zahlreichen  Materials  aus  dem
Saargebiete  und  anderen  Bergbaubezirken  wurde  die  Unzulänglichkeit ­
  der  gegenwärtigen  Löhne  nachgewiesen  und  eine  angemessene ­
  Erhöhung  derselben  gefordert.  Ferner  wurde  die  Beseitigung ­
  der  großen  Lohnunterschiede  und  der  vielfach  noch  bestehenden ­
  Scheingedinge  verlangt.  Gerade  diese  beiden  Punkte
wären  eine  ständige  Quelle  des  Unfriedens  unter  den  Bergarbeitern. ­
  Zumal  diejenigen  Bergleute,  die  am  meisten  arbeiteten,
oft  an&amp;gt;  wenigsten  verdienten-  Sodann  wurde  noch  darauf  hingewiesen, ­
  daß  im  Saargebiet  immer  noch  Kriegsinvaliden  und
'Unfallrentner  nicht  ihren  Leistungen  entsprechend  entlohn:  würden. ­
  Nachdrücklich  wurde  bei  den  Verhandlungen  betont,  daß  die
immer  noch  fortschreitende  gewaltige  Steigerung  der  Preise  für
Lebensmittel  und  sonstige  Bedarfsartikel  eine  ausreichende  Lohnerhöhung ­
  dringend  erforderlich  mache.  Nur  dadurch  würde  es
möglich  sein,  die  im  vaterländischen  Interesse  notwendige  Leistungsfähigkeit ­
  der  Bergleute  aufrecht  zu  erhalten.  Es  wurde
noch  besonders  gebeten,  die  Lohnerhöhung  mit  rückwirkender
Kraft  vom  1.  September  zu  bewilligen,  weil  vom  1.  Oktober  ab
wiederum  eine  besondere  Steigerung  der  Preise  der  wichtigsten
Lcbensmntel  eintrete.
Im  Laufe  der  Verhandlungen  erkannte  sowohl  der  Handels-Minister
  Sydow  wie  Herr  Oberberghauptmann  v.  Velsen  wiederholt ­
  die  Berechtigung  der  Bergarbeiterforderung  nach  einem
höheren  Lohn  ausdrücklich  als  berechtigt  an.  Die  Lohnerhöhung
sei  in  Rücksicht  auf  die  durch  die  fortwährende  Preissteigerung
hervorgerufene  Entwertung  des  Geldes  notwendig.  Wenn  man
also  auch  die  Notwendigkeit  der  Lohnerhöhung  durchaus  anerkenne, ­
  lo  könne  dieselbe  ;edoch  nur  durch  eine  Steigerung  der
Kühlenpreise  möglich  gemacht  werden-  Diese  Steigerung  könne
aber  erst  vom  1.  Oktober  ab  erfolgen  und  solle  von  diesem  Zeitpunkte ­
  ab  die  Erhöhung  der  Löhne  eintreten.  Bezüglich  des
Scheingedinaes  erklärten  die  Regierungsvertreter,  daß  dieses  von
ihnen  entschieden  gemißbilligt  würde,  wenn  dasselbe  trotzdem
hier  und  dort  bestehe,  so  sei  dies  ein  grober  Unfug,  auch  sie
        <pb n="280" />
        282

seien  der  Ansicht,  daß  dadurch  die  Leistung  der  Bergarbeiter  erheblich ­
  zum  Nachteil  beeinflußt  werde.
Die  Organisationsvertreter  erklärten  sich  bereit,  dem  Herrn
Minister  bezüglich  des  Scheingedinges  weiteres  Material  zuzufiellcu,
  sie  wünschten  sodann  daß  bei  der  Prüfung  dieses  Materials ­
  die  Arbeiterausschußmitglieder  bzw.  Sicherheitsmänner
hinzugezogen  würden.
Zu  den  Lohnunterschieden  wurde  von  den  Regierungsven
tretern  betont,  daß  diese  nach  Möglichkeit  beseitigt  werden  sollen
und  sie  selbst  niedrige  Löhne  nicht  wünschten.
Zur  Frage  der  Kohlenpreiserhöhung  gaben  die  Organisationsvertreter ­
  ihrer  Auffassung  dahin  Ausdruck,  daß  gegen  sie
nichts  einzuwenden  sei,  wenn  nachweisbar  nur  durch  eine  Steigerung ­
  der  Kohlenpreise  die  berechtigten  Lohnforderungen  erfüllt
werden  könnten.  Möglich  würde  die  Verständigung,  wenn  auch
die  Arbeitgeber  im  Privatbergbau  ähnlich  wie  die  königliche
Bergwerksverwaltung  mit  den  Vertretern  der  Bergarbeiterorganisationen ­
  verhandeln  würden.
Am  gleichen  Tage  fand  auch  eine  Besprechung  mit  dem  neuen
Leiter  des  Reichsernährungsamtes,  Staatssekretär  Exzellenz  von
Waldow,  statt.  Die  Vertreter  der  Bergarbeiter  trugen  in  dieser
Konferenz  zunächst  die  allgemeinen  Wünsche  der  Bergarbeiter  in
der  Ernährungsfrage  vor.  Insbesondere  wurde  die  Kartoffel-,
und  Brotversorgung  sowie  die  Preisgestaltung  erörtert.  Zunächst
wurde  darauf  hingewiesen,  daß  eine  Kartoffelration  von  10
Pfund  pro  Kopf  und  Woche  unbedingt  notwendig  sei.  Es  müsse
den  Bergleuten  wenigstens  ein  Nahrungsmittel  gegeben  werden,
wovon  sie  sich  sattessen  könnten.  Eine  Wiederholung  der  großen
Entbehrungen  vom  Winter  und  Frühjahr  könne  den  Bergarbeitern ­
  nicht  wieder  zugemutet  werden.  Bei  einer  Rationierung
von  sieben  Pfund  sei  es  unbedingt  erforderlich,  die  Schwerarbeiterzulagen ­
  weiter  zu  gewähren.  Gewünscht  wurde,  die  Kartoffeln ­
  den  Verbrauchern  so  billig  wie  möglich  zu  liefern,  da
der  vielfach  festgesetzte  Preis  zu  hoch  sei.  Dieser  könne  dadurch
erniedrigt  werden,  daß  die  Schnelligkeits-  und  Anfuhrprämie
auf  die  Staatskassen  übernommen  und  auch  Frachtermäßigung
gewährt  würde.  Das  Reichsernährungsamt  wurde  ferner  gebeten, ­
  auf  die  Arbeitgeber  einzuwirken,  den  Arbeitern  durch
finanzielle  Beihilfen  das  Einkellern  der  Kartoffeln  zu  erleichtern.
Die  Erhöhung  der  Brotration  auf  vier  Pfund  pro  Kopf  und
Woche  wurde  von  den  Vertretern  der  Bergarbeiter  freudig  begrüßt. ­
  ES  wurde  aber  gebeten,  die  bisher  gewährte  Zulage  für
die  Bergarbeiter  bestehen  zu  lassen.  Gegen  die  angeregte  Gewährung ­
  von  besonderen  Brotprämien  für  Ueberschichten  wurde
Einspruch  erhoben.  Bezüglich  der  Brotpreise  wurde  gewünscht,
wenn  eben  möglich,  die  in  Aussicht  stehende  Erhöhung  zu  vermeiden ­
  oder  dieselbe  doch  in  mäßigen  Grenzen  zu  halten.
        <pb n="281" />
        283

Der  Herr  Staatssekretär  versprach,  die  vorgetragenen
Wünsche  zu  prüfen  und  nach  Möglichkeit  zu  erfüllen.  Ausdrücklich ­
  machte  er  auf  die  Schwierigkeiten,  die  der  Durchführung
dieser  Wünsche  entgegenstehen,  aufmerksam.
Auf  Wunsch  wurden  die  Organisationsvertreter  dann  noch
am  Donnerstag,  den  20.  September,  im  Kriegsamt  empfangen.
Dort  wurden  eine  Reihe  Beschwerden  der  Arbeiter  vorgetragen,
die  sich  aus  der  Anwendung  des  Hilfsdienstgesetzes  ergeben  haben.
Besonders  wurde  gewünscht,  daß  den  Bergleuten  das  Abkehren
von  einer  Zeche  zur  anderen  erleichtert  würde.  Ferner  wurde
gebeten,  dahin  zu  wirken,  daß  die  vielfach  noch  bestehenden
„freundnachbarlichen"  Sperren  aufgehoben  würden.  Es  wurde
auch  darauf  hingewiesen,  daß  in  letzter  Zeit  wiederholt  Sicherheitsmänner ­
  und  Ausschußmitglieder,  anscheinend  auf  Veranlassung ­
  der  Werksverwaltungen,  zum  Heeresdienst  einberufen
wurden-  Diese  Vorkommnisse  wirkten  erbitternd.  Auf  die  in
manchen  Bezirken  bestehenden  Versammlungsschwierigkeiten
wurde  auch  hingewiesen.  Auch  das  .Kriegsamt  versprach  Prüfung
der  Beschwerden  und  möglichste  Abhilfe.
Antwort  auf  unsere  Eingabe  von:  16.  August  1917:
Berlin  SW.,  den  20.  September  1917.
An  den  Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands,  Bochum.
Im  April  dieses  Jahres  wurde  seitens  des  Kriegsausschusses  für
pflanzliche  und  tierische  Oele  und  Fette  die  Seifenlieferung  an  Bergarbeiter ­
  in  folgender  Menge  monatlich  festgesetzt:

50  Gr.  K.-A.-Seife  &amp;gt;
250  Gr.  K.-A.-Seistmpulvcr  j

j  Normalmenge
!  Zusatzmeiige

100  Gr.  K.-A.-Seife  |
500  Gr.  K.-A.-Seifenpnlvcr  j

oder  anstelle  der  genannten  Zusatz  menge  (außer  500  Gramm  Bleichsoda) ­
  :
100  Gr.  —  2  Stück  zu  50  Gr.  K.-A.-Seife,
500  Gr.  —  B  Stück  zu  100  Gr.  fetthaltiges  Körperwaschmittel,
600  Gr.  Waschmittel  für  die  Körperreinigung.
In  dem  dortigen  Schreiben  von  15.  August  ist  die  Menge  der
einem  Bergarbeiter  zur  Verfügung  stehenden  Seife  auf  insgesamt  100
Gramm  monatlich  angegeben,  während  die  übrigen  Waschmittel  nicht
erwähnt  sind.  Auf  eine  dieserhalb  erfolgte  Rückfrage  bei  dem  oben  genannten ­
  Kriegsausschuß  ist  seitens  der  Seifen-Herstellungs-  und  Vertriebsgesellschaft, ­
  an  welche  durch  Bundesratverordnung  vom  9.  Juni
1917  die  diesbezüglichen  Geschäfte  übertragen  worden  sind,  folgende
Antwort  eingegangen:
„Wir  gestatten  uns  ergebenst,  aus  oie  dortige  Frage  zu  erwidern,
daß  die  im  Schreiben  des  Kriegsausschusses  für  Oele  und  Fette  vom
26.  April  d.  Js.  in  Aussicht  gestellte  Erhöhung  der  zusätzlichen  Belieferung ­
  der  Bergarbeiter  voll  durchgeführt  ist  und  somit  die  Eingabe
        <pb n="282" />
        284

der  Bergarbeiterverbänöe  auf  unrichtigen  Zahlen  beruht.  Regelmäßig
stellen  wir  den  mit  der  Verteilung  beauftragten  Stellen  (Bergvereinen
und  Kgl.  Bergbehörden)  monatlich  für  den  Kopf  der  regelmäßig  aufzugebenden ­
  Belegschaft  zusätzlich  100  Gramm  K.-A.-Seife,  und  zum
Zwecke  der  Wäschereinigung  600  Gramm  K.-A.-Seifenpulver  zur  Verfügung. ­
  Jeder  Bergarbeiter  erhält  somit  mit  der  normalen  Seifenration ­
  von  50  Gramm  K.-A.-Seife  und  260  Gramm  K.-A.-Seifenpulver
monatlich  150  Gramm  K.-A.-Seife  und  760  Gramm  K.-A.-Seifenpulver,
  eine  Menge,  die  im  Hinblick  auf  die  gebotene  Einschränkung  im
Verbrauch  fetthaltiger  Waschmittel,  sowohl  für  die  Körper-  als  auch
für  die  'Wäschereinigung,  als  hinreichend  angesehen  werden  muß,  und
über  deren  Höhe  Beanstandungen  bisher  nicht  erfolgt  sind.
Nicht  unerwähnt  wollen  wir  lassen,  daß  wir  uns  auf  diesbezügliche
Anfragen  auch,  bereit  erklärt  haben,  den  Bergvereinen  unter  Verzicht
auf  Seifenpulverlieferungen  die  monatlich  zusätzliche  Menge  an  K.-A.-Seife,
  entsprechend  dem  Fettgehalt  des  Seifenpulvers,  auf  225  Gramm
für  den  Kopf  und  Monat  zu  erhöhen,  wovon  z.  B.  der  Verein  für  die
bergbaulichen  Interessen  im  Oberbergamtsbezirk  Dortmund,  Essen,  und
der  Ob  er  schlesische  Berg-  und  Hüttenmännische  Verein  in  Kattowitz  verschiedentlich ­
  '  Gebrauch  gemacht  haben.  Für  das  ausfallende  Seifenpulver ­
  haben  wir  den  Bergarbeitern  zum  Zwecke  der  Wäschereinigung
als  vollwertigen  Ersatz  in  diesem  Falle  Bleichsoda  zur  Verfügung  gestellt. ­

Da  bisher  irgendwelche  Klagen  über  die  bergbaulichen  Verteilungsstellen ­
  hierorts  nicht  bekannt  geworden  sind,  wir  vielmehr  aus  dem
Schriftverkehr  mit  diesen  Stellen  das  größte  Interesse  für  die  zusätzliche ­
  Belieferung  der  Bergarbeiter  ersehen  haben,  können  wir  von  uns
aus  eine  Berechtigung  der  Klagen  der  Bergarbeiterverbände  nicht  erkennen. ­

Dem  Wunsche  der  Bergarbeiter  nach  einer  besseren  Seife  kann
infolge  Knappheit  an  Rohstoffen  nicht  entsprochen  werden.
Falls  Sie  eine  weitere  Verfolgung  der  Angelegenheit  für  angezeigt
halten,  wollen  S'e  zu  dem  vorstehenden  Schreiben  der  Scifengesellschaft
  Stellung  nehmen,  vor  allem  wäre  der  Widerspruch  zwischen  diesem
Schreiben  und  dem  Ihrigen  vom  15.  August  aufzuklären.
3  Abschriften  vorliegenden  Schreibens  find  zur  Mitteilung  an  die
3  anderen  Bergarbeiterverbände  beigefügt.
I.  A.:  H  e  n."

Eingabe  des  Vorstandes  des  Verbandes  der  Bergarbeiter
Deutschlands,  die  Rcichsbersichcrungsordnung  betreffend.
B  o  ch  u  m,  den  26.  September  1917.
An  Seine  Exzellenz  den  Herrn  Reichskanzler  Dr  Michaelis,
sowie  den  Hohen  Reichstag  und  den  Hohen  Bundesrat,  Berlin.
Im  Aufträge  der  im  Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands ­
  organisierten  Arbeiterschaft  ersucht  der  Unterzeichnete  Seine
Exzellenz  den  Herrn  Reichskanzler,  den  Hohen  Reichstag  und  den
Hohen  Bundesrat,  Stellung  zur  Abänderung  folgender  Paragraphen ­
  der  Reichsversicherungsordnung  zu  nehmen  und  bittet,
folgenden  Anträgen  die  Zustimmung  zu  erteilen:
        <pb n="283" />
        285

Im  2.  Buche  der  Reichsversicherungsordnung,  die  Krankenversicherung ­
  betreffend,  ersuchen  wir  uni  Abänderung  und  damit
sozialer  Verbesserung  folgender  Paragraphen:
1.  Dem  8  173  ersuchen  wir  am  Schlüsse  folgendes  anzufügen:

Als  nur  zu  einem  geringen  Teile  arbeitsfähig  sind  nur  solche  Personen ­
  zu  betrachten,  welche  die  Reichsinvalidenrente  beziehen.
2.  Dem  §  180  ersuchen  wir  folgende  Fassung  zu  geben:
*  Die  baren  Leistungen  der  Kasse  werden  nach  einem  Grundlohn  bemessen. ­
  Als  solchen  fetzt  die  Sätzung  den  durchschnittlichen  Tagesentgeld
  derjenigen  Klassen  Versicherter,  für  welche  die  Klasse  errichtet
ist,  bis  10  Mark  für  den  Arbeitstag  fest.
Für  freiwillig  Beitretende,  für  die  sich  lein  Grundlohn  ermitteln
lässt,  bestimmt  ihn  die  Satzung.
3.  Im  8  182  bitten  wir  den  Absatz  2  zn  streichen  und  ihn
neu  einzusetzen  mit  folgendem  Wortlaut:
Krankengeld  in  Höhe  von  dreiviertel  des  Grundlohnes  für  jeden
Ärankheitstag,  wenn  die  Krankheit  den  Versicherten  arbeitsunfähig
macht  und  zwar  vorn  1.  Krankheitstage  an,  wenn  aber  die  Arbeitsunfähigkeit ­
  erst  später  eintritt,  vom  Tage  ihres  Eintritts  an  gewährt.
-1.  Im  '§  185  ersuchen  wir  Absatz  2  zu  streichen.
5-  Dem  §  190  bitten  wir  folgendes  anzufügen:
Bezüge,  die  von  Arbeiterorganisationen  oder  ähnlichen  Vereinen
gewährt  werden,  die  Krankenunterftützungsauszahlung  nur  als  Nebenleistungen ­
  in  ihren  Satzungen  aufführen,  bedürfen  der  Mitteilung  nicht
und  sind  nicht  anrechenbar.
6.  Der  8  191  ist  zu  streichen.
7.  Den  §  193  ersuchen  wir,  und  zwar  im  3.  Absatz,  dahin  abzuändern, ­
  daß  die  Worte:  „des  halben  Krankengeldes"  gestrichen
und  dafür  „dreiviertel  des  Krankengeldes"  gesetzt  wird.
8.  Im  4.  Buche  der  R.-V.-O.,  die  Invaliden-  und  Hinterbliebenenversicherung ­
  betreffend,  ersuchen  wir  den  Text  des  8
1263  zu  streichen  und  durch  folgenden  Neutext  zu  ersetzen:
Die  Unterstützungsansprüche  auf  Grund  dieses  Gesetzes  verjähren
in  2  Jahren  vom  Tage  ihrer  Entstehung  an,  sofern  nicht  der  Berechtigte ­
  durch  Verhältnisse,  die  außer  seinem  Willen  liegen,  verhindert ­
  worden  ist,  den  Unterstützuugsanspruch  rechtzeitig  zu  stellen.
Der  Antrag  (Unterstützungsanspruch)  ist  in  diesem  Falle  binnen  Jahresfrist ­
  zu'  stellen,  nachdem  das  Hindernis  weggefallen  ist.
9.  Die  88  1321  und  1322  bitten  wir  zn  streichen.
10.  Im  8  1257  ersuchen  wir  das  Wort  „fünfundsechzigsten"
zu  streichen  und  dafür  „sechzigsten"  zu  setzen.
11.  Im  8  1522  ersuchen  wir  den  1.  und  3-  Absah  zu  streichen.
Als  1.  Absatz  bitten  wir  zu  setzen:
Der  Antrag,  eine  Invaliden-  oder  Hinterbliebenenrente  festzustellen, ­
  kann  nicht  deshalb  abgelehnt  werden,  weil  Invalidität  oder
        <pb n="284" />
        —  286  —
Tod  Folge  eines  entschädigungspflichtigen  Unfalles  ist.  Die  Rente  ist
voll  zu  zahlen.
12.  Der  8  1642  ist  zu  streichen.
13.  Im  §  1547  ersuchen  wir  im  letzten  Absatz  die  Worte
„binnen  drei  Monate"  zu  streichen  und  durch  die  Worte  „binnen
20  Wochen"  zu  ersetzen.
Ferner  bitten  wir  alle  Paragraphen  der  Reichsvers.-Ordn.,  die
mit  den  in  unserer  Eingabe  angegebenen  in  Verbindung  stehen,
dem  Sinne  unserer  Anträge  gemäß  zu  ändern.
Begründung.
Der  8  173  der  R.-V.-O.  soll  Personen,  die  infolge  von  chronischen ­
  Krankheiten,  Gebrechen  oder  Alter  nicht  mehr  ihre  berufliche ­
  Tätigkeit  voll  ausüben  können,  das  Recht  geben,  einen
Antrag  auf  Befreiung  der  Versicherungspslicht  zu  stellen,  da  sonst
für  sie  die  Gefahr  bestünde,  daß  Arbeitgeber  sie  nicht  beschäftigen
würden,  weil  von  ihnen,  wenn  sie  Mitglieder  der  Krankenkasse
würden,  eine  Schädigung  derselben  befürchtet  wird.  Dieser  Paragraph ­
  sollte  also  dazu  dienen,  chronisch  Kranken  sowie  mit  Gebrechen ­
  Behafteten  die  Arbeitsannahme  zu  erleichtern.  Im
rheinisch-westfälischen  Industriegebiet  ist  es  aber  soweit  gekommen,
daß  der  8  173  dazu  dient,  sogar  an  vollerwerbsfähige  Hauer,  die
mit  irgend  einem  Fehler  behaftet  sind,  der  sie  aber  nicht  daran
hindert,  die  gleiche  Arbeit  wie  ihre  Kameraden  zu  leisten,  das
Ansinnen  zu  stellen,  sich  von  der  Versicherungspflicht  befreien  zu
lassen.  Um  Arbeit  zu  erhalten,  gehen  sie  auch  darauf  ein,  und
bei  vorkommenden  Krankheiten,  die  auch  den  robustesten  Menschen ­
  einmal  heimsuchen  können,  ist  die  Gemeinde,  welche  die  Familie ­
  dann  zu  unterhalten  hat,  die  Geschädigte.
Zahlreiche  Prozesse,  die  zum  Teil  zu  Gunsten  derjenigen
Personen  entschieden  wurden,  die  man  zwingen  wollte,  sich  von
der  Versicherungspflicht  befreien  zu  lassen,  da  man  ihnen  sonst
die  Arbeit  verweigerte,  beweisen,  daß  eine  Abänderung  des
Paragraphen  173  zum  Schutze  der  Arbeiterschaft  hochnötig  ist.
Ein  Arbeiter  kann  40  Prozent,  ja  sogar  noch  mehr  erwerbsunfähig, ­
  dabei  aber  körperlich  gesund  sein,  man  denke  nur  dabei
an  die  Bergarbeiter,  die  heute  in  den  Gruben  Hauerarbeiten
verrichten,  trotzdem  sie  nur  ein  Auge  haben  oder  ihnen  verschiedene ­
  Finger  fehlen.
Wir  führen  hier  einen  Fall  von  den  vielen  an,  wo  sich  ein
Bergarbeiter  im  Rechtswege  gegen  seine  Befreiung  von  der  Krankenversicherungspflicht ­
  zur  Wehr  setzen  mußte:
Der  Bergmann  Fl.  aus  Unna  erlitt  auf  dem  Heimwege  von
der  Mittagsschicht  in  der  Nacht  zum  1.  Mai  1914  einen  Unterschenkelbruch
  und  eine  schwere  Knieverletzung,  woran  er  längere
Zeit  krank  feiern  mußte.  Als  er  wieder  soweit  hergestellt  war,
um  die  Werksarbeit  aufzunehmen,  mußte  er  sich  erst  —  auf
seinen  Wunsch  selbstverständlich  —  von  der  Krankenversicherung
        <pb n="285" />
        287

befreien  lassen-  Die  darauf  beantragte  Knappschaftliche  Invalidisierung ­
  erfolgte  anstandslos.  Nach  einem  Jahre  war  der  Unfall, ­
  der  nicht  entschädigt,  auch  nicht  als  Betriebsunfall  anerkannt
wurde,  wieder  soweit  ausgeheilt,  daß  Fl.  teilweise  seine  frühere
Tätigkeit  wieder  aufnehmen,  vor  allem  die  Schichten  regelmäßig
wieder  verfahren  konnte.  Er  ließ  deshalb  schon  im  Frühjahr
1915  durch  seinen  zuständigen  Aeltesten  die  Wiederaufnahme  in
die  Krankenkasse  beantragen.  Die  Verwaltung  lehnte  „seinen
Antrag"  ab,  und  da  sich  die  Aerzte  gegen  seine  Wiederaufnahme
ausgesprochen  hatten,  ließ  er  es  bei  dem  ablehnenden  Bescheid
bewenden.  Am  6.  Oktober  stellte  er  erneut  den  Antrag.  Der
stellvertretende  Oberarzt,  Tr.  Rüge,  untersuchte  Fl.  am  19.  Oktober ­
  und  gab  fein  Gutachten  dahin  ab,  daß  die  Aufnahme  in
die  Krankenkasse  nicht  erfolgen  könne.  Zwar  sei  der  Unterschenkelbruch ­
  so  gut  verheilt,  daß  er  im  objektiven  Befund  gegen
früher  keine  Aenderung  mehr  aufweise,  auch  das  Allgemeinbefinden ­
  sei  günstig,  jedoch  sei  noch  die  Gefahr  des  Durchbruches
des  Spornes  vorhanden.  Auf  dieses  Gutachten  hin  wurde  sein
Antrag  auf  Wiederaufnahme  in  die  Krankenkasse  abgelehnt,  und
der  Geschäftsausschuß  Dortmund  bestätigte  diese  Ablehnung  in
seiner  Sitzung  vom  16.  November,  trotzdem  Fl.  schon  vor  den:
Geschäftsausschuß  geltend  machte,  daß  er  in  den  ersten  10  Monaten ­
  des  Jahres  1916  bereits  288  Schichten  verfahren  und
1253,31  Mark  verdient  habe.  Die  Entscheidung  des  Gcschäftsausschusses
  verstieß  direkt  gegen  die  Bestimmungen  der  R.-V--O.
und  war  unhaltbar.
&amp;gt;a)egen  den  ablehnenden  Bescheid  des  Geschäftsausschussev
legte  Fl.  Berufung  beim  Knappschafts-Oberversicherungsamt  in
Dortmund  ein  und  machte  geltend,  daß  er  bereits  wieder  in  vollem
Umfange  arbeitsfähig  sei  und  bei  seinem  verhältnismäßig  jungen
Alter  von  32  Jahren  würden  die  noch  etwa  vorhandenen  Folgen
der  Verletzung  in  Kürze  voll  ausgeheilt  sein.  Er  habe  z.  B.  im
Jahre  1916  2*88  Schichten  verfahren  und  1253,31  Mark  verdient.
Damit  sei,  trotz  des  Gutachtens  des  stellvertretenden  Oberarztes
Dr.  Rüge  der  Beweis  erbracht,  daß  er  nicht  mehr  gemäß  8  9  der
Satzung  und  8  173  der  R.-V.-O.  nur  noch  „zum  Teil"  erwerbsfähig ­
  sei.  Er  arbeite  jetzt  zwar  noch  in  Reparatur  im  Schichtlohn. ­
  werde  aber  in  nächster  Zeit  wieder  vor  Kohle  kommen.
Das  Knappschafts-Oberversicherungsamt  hat  unter  dem  Vorsitz ­
  des  Herrn  Oberbergrats  Kreisel  den  Knappschaftsverein  verurteilt, ­
  Fl.  vom  1.  Oktober  1916  ab  wieder  als  Mitglied  in  die
Krankenkasse  aufzunehmen.  Auch  in  diesem  Falle  mußte  die
Wiederaufnahme  gegen  die  Gutachten  der  Herren  Aerzte  erfolgen-" ­

Der  8  180  bedarf  der  Aenderung,  da  der  dort  festgesetzte
Grundlohn,  nach  dem  die  baren  Leistungen  bemessen  werden,  unbedingt ­
  der  Erhöhung  bedarf,  da  seit  der  Festsetzung  dieses
        <pb n="286" />
        LMM

-ML.:

.  —  288  —
Grundlohnes  sich  die  Lebensverhältnisse  bedeutend  verteuert  haben ­
  und  auch  nach  dem  Kriege  ihren  alten  Stand  nicht  mehr
erreichen  werden.  Gewiß  wird  durch  die  Abänderung  dieses  Paragraphen ­
  eine  weitere  Belastung  der  Krankenkassen  eintreten,  die
jedenfalls  auch  eine  Erhöhung  der  Beiträge  mit  im  Gefolge  haben ­
  wird,  die  sowohl  Arbeitgeber  wie  Arbeitnehmer  trifst.
Ersteren  muß  aber  daran  gelegen  sein,  daß  die  Arbeiter  bei
Krankheiten  auch  ihr  Auskommen  mit  ihrer  Familie  haben,  da,
wo  dieses  nicht  der  Fall  ist,  zu  den  Leiden  der  Krankheit  noch
seelische  Qualen  um  den  Unterhalt  der  Familie  kommen  und  dadurch ­
  die  Genesung  verzögert  wird.  Auch  der  Mangel  an  kräftigen ­
  Speisen,  verursacht  durch  niedriges  Krankengeld,  verlängert
nicht  nur  die  Krankheitsdauer,  sondern  schwächt  auch  den  Arbeiter ­
  zu  stark,  was  sich  zum  Schaden,  sowohl  des  Arbeiters,  wie
auch  des  Arbeitgebers  bei  Wiederaufnahme  der  Arbeit  bemerkbar
  macht.  Die  fehlende  kräftige  Nahrung  bei  niedriger  Krankcnunterstützung
  leistet  auch  der  Wiederholung  von  Krankheiten
Vorschub  zuni  Schaden  der  Krankenkassen.  Im  eigenen  Interesse,
sowohl  der  Arbeitgeber  wie  Arbeiter  und  der  Kassen  selbst  liegt
es  demnach,  daß  von  allen  Seiten  größere  Opfer  gebracht  werden.
Tie  Streichung  und  die  veränderte  Wiedereinsetzung  des
Absatzes  2  im  8  182  ergibt  sich  mit  aus  den  Gründen,  die  schon
im  §  180  angeführt  sind.  Der  Krankfeiernde  will  mit  seiner
Familie  auch  an  Sonn-  und  Feiertagen  leben,  gibt  es  für  diese
Tage  kein  Krankengeld,  so  muß  an  den  Werktagen  noch  knapper
mit.  der  zur  Verfügung  stehenden  Unterstützungssumme  hausgehalten ­
  werden.  Die  Wirkungen  dieser  Einschränkungen  haben
wir  bei  Begründung  des  §  180  schon  geschildert.
Auch  für  die  ersten  drei  Tage  sollte  Krankengeld  gezahlt
werden,  es  würde  sicher  nicht  zum  Schaden  der  Kasse  sein,  eine
Ausbeutung  der  Kasse,  die  man  von  manchen  Seiten  befürchtet,
wenn  für  die  ersten  drei  Tage  Krankengeld  gezahlt  wird,  ist
heute  bei  den  von  der  Kasse  eingeführten  Kontrollen,  Vorstellung
beim  Arzt,  Besuch  der  Kontrolleure,  nicht  zu  befürchten.
Den  Absatz  2  des  8  185  ersuchen  wir  irrt  Interesse  des  Ausbaues ­
  unserer  sozialen  Gesetzgebung  zu  streichen.  Die  Farnilie,
deren  Ernährer  daheim  auf  dem  Krankenbette  liegt,  darf  dadurch
  nicht  geschädigt  werden,  daß  inan  bis  zu  einem  Viertel  des
Krankengeldes  für  Wartung  und  Pflege  abzieht,  da  die  Hauptlast
der  Krankenversorgung  doch  immer  auf  ihr  lasten  wird  und  ihr
dafür  noch  ein  Viertel  des  zum  Lebensunterhalt  notwendigsten
entzogen  werden  soll.
Die  vorgeschlagene  Erweiterung  des  8  190  hat  den  Zweck,
Mitgliedern  von  Arbeiterorganisationen  und  ähnlichen  Vereinen
auch  die  kleine  Unterstützung  bei  Krankheitsfällen,  die  sie  sich
durch  Beitragszahlung  erwerben,  zugute  kommen  zu  lassen.
Diese  Unterstützung,  die  im  Gegensatz  zur  Unterstützung  der
        <pb n="287" />
        —  289  —
eigentlichen  Krankenkassen  nur  klein  ist,  soll  es  den  Familien  der
Krankfeiernden  ermöglichen,  während  der  Krankfeierzert  ihres
Ernährers  ihren  Lebensunterhalt  besser  zu  bestreiten,  sowie  dem
ledigen  Kranken  einen  kleinen  Notpfennig  nach  Beendigung  der
Krankheit  in  die  Hand  zu  geben-  Sie  ist  also  keine  Krankenunterstützung ­
  im  Sinne  des  Wortes,  sondern  eine  Notunterstützung. ­
  Wollte  man  diese  auf  das  Krankengeld  auch  in  Zukunft ­
  anrechnen,  würden  sich  die  Organisationen  genötigt  sehen,
ihre  Satzungen  zu  ändern,  und  hätten  davon  die  Krankenkassen
doch  sicher  auch  keinen  Nutzen.  Im  Gegenteil,  es  muß  ihnen  nur
lieb  sein,  wenn  ihren  Mitgliedern  dahingehend  geholfen  wird,
sobald  als  möglich  wieder  starke  rüstige  Arbeiter  zu  werden,  und
dies  geschieht,  am  schnellsten  und  am  besten,  wenn  die  tägliche
Not  des  Lebens  nicht  deprimierend  auf  sie  wirkt,  sondern  sie  soweit ­
  wie  möglich,  von  den  Sorgen  des  Alltags  befreit  werden.
Den  §  191  ersuchen  wir  deshalb  zu  streichen,  da  er  durch  die
Verbesserung  im  8  180  überflüssig  wird.
Die  Abänderung  des  Absatzes  3  im  §  193  macht  sich  nötig
im  Interesse  der  freiwilligen  Mitglieder,  die  keine  Krankenpflege
erhalten,  da  sie  sich  außerhalb  des  Bezirks  der  Kasse  und  des
Versicherungsamtes  aufhalten.  In  der  Begründung  zu  den
Veränderungen  oben  angeführter  Paragraphen  haben  wir  schon
darauf  hingewiesen,  daß  infolge  der  Verteuerung  alles  dessen,
was  zum  Lebensunterhalt  nötig  ist,  auch  die  Unterstützungsätze
entsprechend  steigen  müssen,  und  ist  der  Betrag  von  mindestens
dreiviertel  des  Krankengeldes  statt  der  Krankenpflege  nur  als
angemessen  für  die  heutigen  und  die  zu  erwartenden  zukünftigen
Verhältnisse  zu  betrachten.
Der  8  1263  bedarf  der  Abänderung,  da  während  der  Kriegszeit ­
  so  manche  Versicherte  zu  Invaliden  wurden  und  es  aus  Gesetzesunkenntnis ­
  unterließen,  rechtzeitig  den  Antrag  auf  Rente
zu  stellen.  Da  die  jetzige  Fassung  des  8  1253  eine  zwingende  ist,
so  erleiden  diese  Personen  einen  großen  Schaden.  Bei  der
Fassung  des  8  1253  dachte  der  Gesetzgeber  sicher  nicht  an  Kriegszeiten, ­
  die  anormale  Verhältnisse  mit  sich  bringen  und  demnach
zu  berücksichtigen  sind.  Die  Frist  von  drei  Monaten  zur  Autragstellung,
  nachdem  das  Hindernis  weggefallen,  ist  auch  zu
kurz  bemessen,  deshalb  unser  Antrag  auf  Festsetzung  einer  Jahresfrist. ­

Tie  zur  Erreichung  der  Altersrente  bemessene  Grenze  ist  zu
weit  gesteckt,  da  heute  die  Mehrzahl  der  Arbeiter  dieses  Alter
nicht  mehr  erreicht,  deshalb  auch  unser  Antrag,  die  Altersrente
bei  vollendetem  sechzigsten  Lebensjahre  zu  gewähren  und  den
8  1257  demgemäß  zu  ändern
Die  Paragraphen  1321  und  1322  sind  zu  streichen,  da  sie
den  Ausbau  der  sozialen  Versichernngsgesetzgebung  hindern  und
die  in  diesen  Paragraphen  vorgesehene  Erlaubnis,  die  Renten
        <pb n="288" />
        I

—  290  —

zu  ermäßigen,  den  Rentenbeziehern  schadet  und  besonders  das  Aufrechnungsverfahren ­
  die  Schuld  daran  trägt,  daß  unfere  soziale
Gesetzgebung  noch  nicht  so  anerkannt  wird,  wie  es  zu  wünschen
wäre  in  einem  Kulturlande  wie  Deutschland.  Wir  verkennen
nicht,  daß  bedeutende  Mehrausgaben  entstehen,  wenn  das  Aufrechnungsverfahren ­
  verschwinden  mutz,  aber  diese  müssen  getragen ­
  werden,  wenn  unsere  soziale  Gesetzgebung  weiter  als
mustergültig  dastehen  soll.  Erst  wenn  außer  den  reichsgesetzlichen ­
  Unterstützungen,  die  Invaliden-,  Alters-  und  Hinterbliebenenunterstützung, ­
  die  Kassen,  wie  z.  B.  Fabrik-,  Seemannsund ­
  Knappschafts  lassen  ihren  Mitgliedern  geben,  voll  ausgezahlt
werden  müssen,  kann  man  von  einer  wirklichen  sozialen  Versorgung ­
  dieser  Mitglieder  sprechen-Die
  Aenderung  der  88  1522  und  1542  beantragen  wir  aus
gleichen  Gründen.
Nach  8  1547  kann  die  neue  Unfallsolge  oder  die  Verschliminerung
  bemerkbar  geworden  sein,  wird  aber  vielleicht  erst  nach
einer  Krankenbehandlung  von  iiber  3  Monaten  festgestellt.  Da
nun  der  Krankengeldbezug  26  Wochen  währt,  ersuchen  wir,  wie
beantragt,  die  Frist  auf  26  Wochen  auszudehnen.
Die  Aenderungen  in  den  vorbenannten  Paragraphen  bringen ­
  natürlich  mit  sich,  daß  Paragraphen,  deren  Fassung  den  Abänderungsvorschlägen ­
  widersprechen,  mit  geändert  oder  beiseitigt
werden  müssen,  und  ersuchen  wir,  auch  deni  zuzustimmen.
Allgemeine  Begründung:
Ter  seit  Jahren  andauernde  Weltkrieg  hat  eine  Verteuerung
alles  dessen,  was  zum  Lebensunterhalt  gehört,  mit  sich  gebracht.
Es  ist  als  sicher  anzunehmen,  daß  auch  in  den  ersten  Friedensiahren
  der  ehemalige  Preisstand  nicht  mehr  erreicht  wird.  Der
Preissteigerung  muß  selbstverständlich  die  Entlohnung  folgen,
soll  der  Arbeitende  bestehen  können.
Die  Höhe  des  jetzigen  Grundlohnes  entspricht  wohl  dem
Verhältnis  der  früher  -  gezahlten  Löhne,  d-  h„  dem  Standard
bei  der  Schaffung  der  Reichsverstcherungsordnung,  aber  nicht
mehr  dem  des  heute  und  wohl  auch  in  Zukunft  gültigen  Lohnsatzes. ­

Aenderung  tut  deshalb  dringend  not.  Die  deutsche  Arbeiterversicherung
  bedarf  aber  auch  des  weiteren  Ausbaues  und  der
weiteren  Reformierung.  So  muß  dafür  gesorgt  werden,  daß
Renten  nicht  nur  auf  dem  Papier  stehen  und  theoretisch  die
Renten  sich  ganz  stattlich  ausnehmen,  aber  in  der  Praris  durch
das  Aufrechnungsverfahren  in  sich  zusammenschrumpfen.  Gerade ­
  diese  durch  die  R.-V.-O.  erlaubten  Maßnahmen  erbittern  die
darunter  Leidenden  und  stellen  unsere  soziale  Gesetzgebung  in
ein  schiefes  Lickst.  Ein  Volk  wie  das  deutsche,  das  in  diesen:  Kriege
so  große  Opfer  brachte,  verdient  aber  sicher,  daß  ihm  in  sozial-
        <pb n="289" />
        291

politischer  Hinsicht  soweit  wie  nur  möglich  entgegengekommen
wird.  Dies  sei  der  Tank  des  Vaterlandes,  das  beste  Denkmal,
das  wir  unseren  Gefallenen  für  ihre  Hinterbliebenen  fetzen
können.
Reform  und  Ausbau  sind  nicht  nur  notwendig,  sondern  auch
dringlich.  Gewiß  wird  es  nicht  an  Stimmen  fehlen,  die  unter
Hinweis  auf  die  wirtschaftliche  Gesanitlage  und  die  erhöhten  Anforderungen, ­
  welche  der  Staat  an  die  Steuerkraft  der  Nation
stellt,  den  gegenwärtigen  Zeitpunkt  als  wenig  geeignet  für  eine
Ausdehnung  sozialer  Maßnahmen  halten.  Doch  dies  darf  unsere ­
  einsichtigen  Parlamentarier  nicht  davon  abhalten,  mit  aller
Kraft  für  die  von  uns  vorgeschlagenen  Reformen  einzutreten,
denn  nur  ein  auf  sozialem  Gebiet  hochstehendes  Volk  wird  imstande ­
  sein,  die  Zukunftsaufgaben,  die  ihm  gestellt,  zu  erfüllen.
Je  mehr  Elend  und  Not  in  unserem  Vaterlande  zurückgedrängt ­
  und  die  Fürsorge  um  Kranke,  Invaliden  und  Hinterbliebenen ­
  verstärkt  wird,  desto  größer  wird  die  Liebe  zur  Heimaterde, ­
  desto  stärker  die  Volkskraft,  die  wir  im  Konkurrenzkampf
gegen  andere  Staaten  erst  recht  nach  Friedensschluß  benötigen.
Es  muß  deshalb  darauf  gesehen  werden,  daß  im  Krieg,  der
sowie!  Elend  geboren  hat,  das  Segenswerk  der  Reformierung
unserer  sozialen  Gesetzgebung  weiter  fortschreitet  und  der  Dank
all  derer,  die  um  das  tägliche  Brot  kämpfen,  die  nicht  mit  Glücksgütern
  gesegnet  sind,  ist  gewiß,  Sticht  Steinbildnisse  von  kaltem
Marmor  sollen  von  diesem  Kriege,  von  dem  Opfermut  des  deutschen ­
  Volkes  zeugen,  sondern  ein  Werk,  das  von  warmer  Liebe
spricht:  Der  Ausbau  der  sozialen  Gesetzgebung.
Mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
Der  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.

Eingabe  des  Verbandsvorstandes  um  Abänderung  bzw.
Verbesserung  des  Knappschaftsgesetzes.
B  o  ch  u  in,  den  17.  Oktober  1917.
An  Se.  Exzellenz,  den  Herrn  Handelsminister  Dr.  Sydow  und
das  Hohe  Haus  der  Abgeordneten,  Berlin.
Beauftragt  von  den  im  Verbände  der  Bergarbeiter  organisierten ­
  Knappschaftsmitglicdern  erlaubt  sich  der  Unterzeichnete,
folgende  Abänderung  des  7.  Titels  des  Berggesetzes  sowohl
Ew.  Exzellenz  als  auch  dem  Hohen  Haus  der  Abgeordneten  zu
unterbreiten,  mit  der  Bitte,  die  vorgeschlagenen  Aenderungen
befürworten  sowie  in  das  Knappschaftsgesetz  aufnehmen  zu
wollen.
1.  Im  8  3  des  Knapvschafrsgesetzes  ersuchen  wir  im  ersten
Absatz  in  der  ersten  und  zweiten  Zeile  folgende  Worte  zu
streichen:  „für  welche  neue  Knappschastsvereiue  gegründet,  sowie ­
  die  Bestimmung".

19*
        <pb n="290" />
        29  2

2.  Im  §  4  bitten  wir  tut  letzten  Absatz  den  letzten  Satz  zu
streichen,  der  lautet:  „Ausnahmen  hiervon  sind  nur  bei  geringem
Gcschäftsumfange  statthaft  und  unterliegen  der  besonderen  Genehmigung ­
  durch  die  Aufsichtsbehörde."
3-  Den  8  5  empfehlen  wir  ganz  zu  streichen.
l.  Im  8  6  ersuchen  wir  im  ersten  Absatz,  erste  Zeile,  die
Worte  „neu  gegründeten"  zu  streichen.  In  der  zweiten  Zeile
oas  Wort  „künftigen".  Ferner  suchen  wir  um  Streichung  des
Absatzes  l&amp;gt;  in  diesem  Pharagraphen  nach.
5-  Im  8  10  bitten  wir  im  ersten  Absatz,  zweite  Zeile,  die
Worte  „auf  die  Dauer  nur  zu  einem  geringen  Teile  arbeitsfähig"
zu  streichen  und  dafür  das  Wort  „Reichsinvalide"  einzusetzen.
6.  Im  8  13  ersuchen  wir  den  vierten  Absatz  zu  streichen
und  ihn  durch  einen  neuen  mit  folgendem  Wortlaut  zu  ersetzen:
„Bestimmt  die  Satzung  für  den  Anspruch  auf  Mehrleistungen
eine  Wartezeit,  so  gilt  für  die  Mitglieder,  die  zur  Erfüllung  ihrer
Dienstpflicht  im  Heer  oder  der  Marine  ausscheiden,  diese  Dienstzeit
als  Wartezeit.  Ferner  kann  nach  dem  Ausscheiden  aus  dem  Militärdienste ­
  die  Wartezeit  noch  auf  1  Jahr  unterbrochen  werden,  ohne  daß
Eintrittsgeld  erhoben  wird."
Der  zweiten,  sowie  der  dritten  Zeile  des  letzten  Absatzes  sind
die  Worte  „dreifachen"  und  „Dreifache"  zu  entnehmen  und  dafür ­
  die  Worte  „einfachen"  und  „Einfache"  zu  setzen.
7.  Im  8  20,  zweiten  Absatz,  bitten  wir  in  der  vorletzten
Zeile  die  Worte  „oder  Geschäftsjahres"  zu  streichen.
8.  Jni  8  27,  ersten  Absatz,  ersuchen  wir  in  der  sechsten  Zeile
von  oben  mit  dem  Worte  „aufzunehmen"  die  Bestimmungen
dieses  Paragraphen  zu  schließen  und  alles  übrige,  beginnend
mit  dem  Worte  „sofern",  endigend  mit  dem  Worte  „werden",  zu
streichen.
9.  Im  §  30  ersuchen  wir  unter  Ziffer  3  in  der  zweiten
Zeile  die  Zahl  „14"  zu  streichen  und  durch  „15"  zu  ersetzen.
Im  dritten  Absatz,  dritte  Zeile,  ist  das  Wort  „fünf"  zu
streichen  und  dafür  das  Wort  „drei"  einzusetzen.
10.  Jni  8  32  bitten  wir  folgendes  zu  streichen:  In  der
fünften  Zeile  beginnend  mit  den  Worten  „zu  welchem"  und
endigend  mit  den  Worten  „hatten  und".  Ferner  ersuchen  wir
um  Streichung  des  ganzen  letzten  Satzes  in  diesem  Paragraphen,
beginnend  mit  dem  Worte  „Liegt"  und  endigend  mit  dem  Worte
„genügt".
11.  Im  §  33,  erster  Absatz,  fünfte  Zeile,  ist  das  Wort
„fünf"  zu  streichen  und  durch  „drei"  zu  ersetzen.  Im  zweiten
Absatz,  zweite  Zeile,  sind  die  Worte  „sechs  aufeinanderfolgende
Monate"  zu  streichen  und  durch  die  Worte  „ein  Jahr"  zu  ersetzen.
12.  Im  8  34  ist  das  Wort  „sechs"  in  der  dritten  Zeile  des
zweiten  Absatzes  zu  streichen  und  dafür  „zwölf"  zu  setzen.
        <pb n="291" />
        MWIUWMWWWU8WWWS&amp;gt;W&amp;gt;WWWSWSV»!M«

--  293  -
Im  dritten  Absatz  dieses  Paragraphen  ersuchen  wir  in  der
dritten  Zeile  die  Worte  „nach  einjähriger  Mitgliedschaft"  zu
streichen.
13.  Im  8  35  wir  ersucht,  den  Wortlaut  unter  Ziffer  1  zu
streichen.  Dafür  Ziffer  2  als  1  zu  bezeichnen  usw.  bis  6  statt
jetzt  6.
14.  Der  8  41  bedarf  der  Aenderung  dahingehend,  daß  im
ersten  Absatz,  beginnend  in  der  dritten  Zeile,  weiterlaufend  in
der  vierten,  folgende  Worte  zu  streichen  sind:  „oder  eine  entsprechende^ ­
  Minderung  der  Kassenleistungen".  Ferner  ersuchen
wir  um  Streichung  des  letzten  Satzes  in  demselben  Absatz  dieses
Paragraphen.  Im  dritten  Absatz  desselben  Paragraphen  ersuchen ­
  wir  um  Streichung  folgender  Worte  in  der  dritten  Zeile
beginnend,  fortlaufend  in  die  vierte:  „oder  Verminderung  ihrer
Ausgaben".  Im  gleichen  Absatz  in  der  dritten  Zeile  von  unten
weiterlaufend  in  die  vierte  die  Worte  „oder  Herabsetzung  der
Leistungen  verfügen".
16.  Im  8  46  ersuchen  wir  im  ersten  Absatz  in  der  fünften
Zeile  das  Wort  „kann"  zu  streichen  und  dafür  das  Wort  „muß"
zu  setzen.
16.  Ten  8  46  bitten  wir  zu  streichen  und  dafür  als  8  46  folgenden ­
  Wortlaut  zu  setzen:
„Nach  Anhörung  der  Generalversammlungen  der  beteiligten
Knappschaftsvereine  ist  die  Aufsichtsbehörde  befugt,  im  Interesse  der
dauernden  Sicherstellung  der  Ansprüche  der  Mitglieder,  die  Vereinigung ­
  von  Knappschaftsbereinen  anzuordnen  und  zwar  zu  Provinzialoder ­
  Landesknappschaftsvereinen.  Die  Knappschaftsvereine  sind  auch
von  der  Aufsichtsbehöde  aufzufordern,  den  Eisenacher  Freizügigkeitsvertrag, ­
  gültig  ab  1.  Januar  1918,  anzunehmen  und  ist  die  Befolgung
dieses  Auftrags  durchzuführen."
Ferner  bitten  wir  alle  Paragraphen  des  ftnappschaftsgeietzes,
  die  mit  den  in  unserer  Eingabe  angegebenen  in  Verbindung ­
  stehen,  dem  Sinne  unserer  Anträge  geinäß  zu  änderin
Begründung.
Die  Einwirkungen  des  Krieges  ans  die  Knappschaftsvereine
sind  derartig,  daß  jede  weitere  Zersplitterung  nicht  nur  verinieden
  werden  muß,  sondern  auch  überall  mit  Hand  anzulegen
ist,  aus  den  bestehenden  Vereinen  kapitalkräftige  Institute  zu
schaffen,  die  allen  Anstürmen  Trotz  bieten  können  und  die
Leistungen  der  Mitglieder  wirklich  sicherstellen.  Deshalb  auch
unsere  Anträge  zu  den  Paragraphen  3,  5,  6,  45  und  46.
Laut  Mitteilung  des  Herrn  Knappschaftsdirektors,  Mathematiker ­
  Dr.  Zimmermann.  Bochum,  auf  der  Generalversammlung ­
  des  Allg.  deutschen  Knappschaftsverbandes  in  Eisenach  am
t.  September  1917  sind  seit  Kriegsbeginn  160  Millionen  der
        <pb n="292" />
        294

Rücklagen  der  deutschen  Knappschaftsvereine  verbraucht,  das  sind
46  Prozent  des  Vermögens  oder  die  Gesamteinnahme  dreier
Jahre.  Es  liegt  sehr  nahe,  daß  Knappschastsvereine,  deren
Vermögensverhältnisse  sehr  stark  zurückgegangen  sind,  nun  versuchen ­
  werden,  ihre  Leistungen  zu  vermindern.  Dies  würde
aber  den  größten  Unwillen  der  Bergarbeiterschast  erregen  und
den  schnödesten  Undank  gegenüber  denen  bedeuten,  die  ans  dem
Schlachtseide  ihre  Gesundheit  gelassen  haben  und  Knappschaftsinvaliden ­
  geworden  sind,  sowie  für  die  Hinterbliebenen  der  im
Felde  Gefallenen.  Wo  die  Kassenverhältnisse  der  Knappschafts-Vereine
  durch  die  Kriegslasten  zu  stark  zurückgegangen,  sind  die
Beiträge  zu  erhöhen  und  müssen  sowohl  Arbeiter  wie  Arbeitgeber ­
  bereit  sein,  die  nötigen  Opfer  zu  bringen.  Sollten  die
Lasten  aber  für  beide  Teile  zu  groß  und  deshalb  nicht  erschwinglich ­
  sein,  so  muß  der  Staat  mit  Beihilfen  einspringen,  um  die
knappschaftlichen  Einrichtungen  vor  dem  Niedergänge  zu  bewahren. ­

Die  Vermögensverschlechterungen  in  den  Knappschaftsvereinen ­
  sind  Folgen  des  Krieges,  und  der  Staat  ist  verpflichtet,
I  M  ■  die  durch  den  Krieg  geschlagenen  Wunden  zu  heilen.  Um  eine
Minderung  der  Leistungen  zu  verhüten,  ist  es  nötig,  dein  Antrag
  zu  dem  Paragraphen  41  zuzustimmen.
Die  Aenderung  ini  8  4  beantragen  wir,  um  zu  verhüten,
daß  Gelder,  die  in  die  Krankenkasse  des  Knappschaftsvereins  gehören, ­
  zri  anderen  Zwecken  verwandt  werden.  Ilm  dies  nachprüfen ­
  zu  können,  ist  eine  getrennte  Rechnungsführung  für
Kranken-  iind  Pensionskasse  in  allen  Vereinen  nötig.
Da  besondere  Krankenkassen  schon  wegen  ihrer  geringen
Mitgliederzahl  nicht  so  leistungsfähig  sein  können,  als  die  großer
Knappschaftsvereine,  muß  die  Errichtung  besonderer  Krankenkassen ­
  für  die  Mitglieder  von  knappschastlichen  Pensionskassen
unterbunden  werden-  Es  ist  darauf  zu  dringen,  daß  die  Pensionskassen ­
  dazu  übergehen,  wie  es  schon  in  den  großen  Knappschaftsvereinen ­
  heute  der  Fall  ist,  ihre  Mitglieder  auch  gegen
Krankheit  zu  versichern.  Um  dies  zu  erreichen,  macht  sich  die
Streichung  des  8  ",  in  dem  die  Errichtung  besonderer  Krankenkassen ­
  erlaubt  ist,  nötig.
Die  Abänderung  des  §  10  ist  notwendig,  da  dieser  Paragraph ­
  nicht  so  ausgelegt  wird,  wie  es  den  Intentionen  der
Gesetzgeber  entspricht,  sondern  viele  Arbeiter  unter  der  jetzigen
Wirkung  dieses  Paragraphen  großen  schaden  erleiden.  Es
wurde  deshalb  auch  schon  vom  Unterzeichneten  am  26.  Septeinber
  1017  eine  Eingabe  an  den  Hohen  Reichstag  und  Bundesrat ­
  gerichtet,  den  8  173  der  RVO.  dahin  abzuändern,  daß  nur
als  zum  geringen  Teile  arbeitsfähig  solche  Personen  zu  betrachten ­
  sind,  welche  die  Reichsinvalidenrente  beziehen.  Die  beigegebene ­
  Begründung  lassen  wir  hier  folgen:
        <pb n="293" />
        „Der  §  173  der  R.-V.-O.  (§  10  des  preußischen  Knappschaftsgesetzes) ­
  soll  Personen,  die  infolge  von  chronischen  Krankheiten.
Gebrechen,  oder  Alter  nicht  mehr  ihre  berufliche  Tätigkeit  voll
ausüben  können,  das  Recht  geben,  einen  Antrag  auf  Befreiung
der  Versicherungspflicht  zu  stellen,  da  sonst  für  sie  die  Gefahr  bestünde, ­
  daß  Arbeitgeber  sie  nicht  beschäftigen  würden,  weil  von
ihnen,  wenn  sie  Mitglieder  der  Krankenkasse  würden,  eine  Schädigung ­
  derselben  befürchtet  wird,  Dieser  Paragraph  sollte  also
dazu  dienen,  chronisch  Kranken  sowie  mit  Gebrechen  Behafteten
die  Arbeitsannahme  zu  erleichtern.  Im  rheinisch-westfälischen
Industriegebiet  ist  es  aber  soweit  gekommen,  daß  der  8  173  dazu
dient,  sogar  an  vollerwerbsfähige  Hauer,  die  mit  irgend  einem
Fehler  behaftet  sind,  der  sie  aber  nicht  daran  hindert,  die  gleiche
Arbeit  wie  ihre  Kameraden  zu  leisten,  das  Ansinnen  zu  stellen,
sich  von  der  Versicherungspflicht  befreien  zu  lassen.  Um  Arbeit
zu  erhalten,  gehen  sie  auch  darauf  ein,  und  bei  vorkommenden
Krankheiten,  die  auch  den  robustesten  Menschen  einmal  heimsuchen ­
  können,  ist  die  Gemeinde,  welche  die  Familie  dann  zu
unterhalten  hat,  die  Geschädigte.
Zahlreiche  Prozesse,  die  zum  Teil  zu  Gunsten  derjenigen
Personen  entschieden  wurden,  die  man  zwingen  wollte,  sich  von
der  Versicherungspflicht  befreien  zu  lassen,  da  man  ihnen  sonst
die  Arbeit  verweigerte,  beweisen,  daß  eine  Abänderung  des
Paragraphen  173  zum  Schutze  der  Arbeiterschaft  hochnötig  ist.
Ein  Arbeiter  kann  40  Prozent,  ja  sogar  noch  mehr  erwerbsunfähig,
  dabei  aber  körperlich  gesund  sein,  man  denke  nur  dabei
an  die  Bergarbeiter,  die  heute  in.  den  Gruben  Hauerarbeiten
verrichten,  trotzdem  sie  nur  ein  Augw  haben  oder  ihnen  verschiedene ­
  Finger  fehlen.
Wir  führen  hier  einen  Fall  von  den  vielen  an,  wo  sich  ein
Bergarbeiter  im  Rechtswege  gegen  seine  Befreiung  von  der  Krankenversicherungspflicht ­
  zur  Wehr  setzen  mußten
Der  Bergmann  Fl.  aus  Unna  erlitt  auf  dem  Heimwege  von
der  Mittagsschicht  in  der  Nacht  zum  1.  Mai  1914  einen  Unterichenkelbruch ­
  und  eine  schwere  Knieverletzung,  woran  er  längere
.Zeit  krank  feiern  mußte.  Als  er  wieder  soweit  hergestellt  war,
um  die  Werksarbeit  aufzunehmen,  mußte  er  sich  erst  —  auf
seinen  Wunsch  selbstverständlich  —  von  der  Krankenversicherung
befreien  lassen.  Die  darauf  beantragte  Knappschaftliche  Invalidisierung ­
  erfolgte  anstandslos.  Nach  einem  Jahre  war  der  Unfall, ­
  der  nicht  entschädigt,  auch  nicht  als  Betriebsunfall  anerkannt
wurde,  wieder  soweit  ausgeheilt,  daß  Fl.  teilweise  seine  frühere
Tätigkeit  wieder  aufnehmen,  vor  allem  die  Schichten  regelmäßig
wieder  verfahren  konnte.  Er  ließ  deshalb  schon  im  Frühjahr
1916  durch  seinen  zuständigen  Aeliesten  die  Wiederaufnahme  in
die  Krankenkasse  beantragen.  Die  Verwaltung  lehnte  „seinen
Antrag"  ab,  und  da  sich  die  Aerzte  gegen  seine  Wiederaufnahme
        <pb n="294" />
        29ti

ausgesprochen  hatten,  ließ  er  es  bei  dem  ablehnenden  Bescheid
bewenden.  Am  6.  Oktober  stellte  er  erneut  den  Antrag.  Der
stellvertretende  Oberarzt,  Dr-  Rüge,  untersuchte  Fl.  am  19.  Oktober ­
  und  gab  sein  Gutachten  dahin  ab,  daß  die  Ausnahme  in
die  Krankenkasse  nicht  erfolgen  könne.  Zwar  sei  der  Unterschenkelbruch ­
  so  gut  verheilt,  daß  er  im  objektiven  Befund  gegen
früher  keine  Aenderung  mehr  aufweise,  auch  das  Allgemeinbefinden ­
  sei  günstig,  jedoch  sei  noch  die  Gefahr  des  Durchbruches
des  Spornes  vorhanden.  Auf  dieses  Gutachten  hin  wurde  sein
Antrag  ans  Wiederaufnahme  in  die  Krankenkasse  abgelehnt,  und
der  Geschäftsausschuß  Dortmund  bestätigte  diese  Ablehnung  in
seiner  Sitzung  vom  16.  November,  trotzdem  Fl.  schon  vor  dem
Geschäftsausschuß  geltend  niachte,  daß  er  in  den  ersten  10  Monaten ­
  des  Jahres  1915  bereits  288  Schichten  Verfahren  und
1253,31  Mark  verdient  habe.  Die  Entscheidung  des  Geschäftsausschusses ­
  verstieß  direkt  gegen  die  Bestimmungen  der  R.-B.-O.
und  war  unhaltbar.
Gegen  den  ablehnenden  Bescheid  des  Geschäftsausschusses
legte  Fl.  Berufung  beim  Knappschafts-Oberversicherungsamt  in
|  x  =r-i  Dortmund  ein  und  machte  geltend,  daß  er  bereits  wieder  in  vollem
Umfange  arbeitsfähig  sei  und  bei  seinem  verhältnismäßig  jungen
Alter  von  32  Jahren  würden  die  noch  etwa  vorhandenen  Folgen
der  Verletzung  in  Kürze  voll  ausgeheilt  sein.  Er  habe  z.  B.  im
Jahre  1916  288  Schichten  verfahren  und  1253,31  Mark  verdient.
Damit  sei,  trotz  des  Gutachtens  des  stellvertretenden  Oberarztes
Dr.  Rüge,  der  Beweis  erbracht,  daß  er  nicht  mehr  gemäß  8  9  der
Satzung  und  8  173  der  R.-V--O.  nur  noch  „zum  Teil"  erwerbsfähig ­
  sei.  Er  arbeite  jetzt  zwar  noch  in  Reparatur  im  Schichtlohn, ­
  werde  aber  in  nächster  Zeit  wieder  vor  Kohle  kommen.
Das  Knappschafts-Obervcrsicherungsamt  hat  unter  dem  Vorsitz ­
  des  Herrn  Oberbergrats  Kreisel  den  Knappschaftsverein  verurteilt, ­
  Fl.  vom  1.  Oktober  1915  an  wieder  als  Mitglied  in  die
Krankenkasse  aufzunehmen.  Auch  in  diesem  Falle  mußte  die
Wiederaufnahme  gegen  die  Gutachten  der  Herren  Aerzte  erfolgen." ­

Die  beantragte  Aenderung  im  vierten  Absatz  des  8  13  ersuchen ­
  wir  im  Interesse  der  Heeresdienstpflichtigen  zu  treffen,
um  diesen  Gelegenheit  zu  geben,  ihre  Ansprüche  an  die  Knappschäftsoereine
  zu  wahren.
Die  im  gleichen  Paragraphen,  letzten  Absatz,  festgesetzten
Ordnungsstrafen,  die  nach  der  Satzung  wider  ein  Mitglied  verhängt ­
  werden  können,  sind  zu  hoch  und  bezweckt  unser  Antrag
eine  Herabsetzung  derselben.  Ter  Krankfeiernde  und  dessen  Familie ­
  muß  sich  schon  so  Entbehrungen  auferlegen,  und  ist  die  Entziehung ­
  des  Lebensunterhalts  für  drei  Tage  eine  zu  rigorose
Bestrafung.
        <pb n="295" />
        Im  §  20  wird  die  Streichung  der  Worte  „oder  Geschäftsjahres" ­
  deshalb  beantragt,  um  den  kranken  Kassenmitgliedern  die
Möglichkeit  zu  geben,  sich  von  einem  anderen  Arzte  bei  einem
neuen  Versicherungsfall  behandeln  zu  lassen,  wenn  sie  zu  dem
bisherigen  kein  Vertrauen  mehr  haben.  Es  liegt  dies  nicht  nur
im  Interesse  der  Kranken,  sondern  auch  der  Krankenkasse,  da  die
Behandlung  durch  einen  Arzt,  zu  dem  der  Versicherte  kein  Zutrauen ­
  hat,  die  Genesung  nur  verzögert.
Der  Antrag  zu  8  27  wurde  deshalb  gestellt,  weil  es  doch
als  selbstverständlich  gelten  sollte,  daß  diejenigen,  die  Mitglieder
der  Krankenkasse  werden  können,  auch  Mitglieder  der  Pensionskasse ­
  werden  müßten.  Wer  Bergarbeiter  und  den  Gefahren  des
Bergbaues  ausgesetzt  ist,  sollte  auch  Mitglied  der  Pensionskasse
sein,  ohne  Rücksicht  auf  sein  Lebensalter,  soll  wirklich  die  Pensionskasse ­
  als  soziale  Einrichtung  wirken.
Im  8  30  ersuchen  wir  unserem  Antrag  deshalb  zuzustimmen,
weil  verschiedene  Knappschaftsvereine  durch  Generalversammlungsbeschluß ­
  schon  die  Zahlung  der  Beihilfe  zur  Erziehung  der
Kinder  verstorbener  Mitglieder  und  Invaliden  bis  zur  Vollendung ­
  des  15.  Lebensjahres  beschlossen  haben.  Bis  zum  16-  Lebensjahre ­
  sind  die  Arbeiterkinder  noch  auf  die  Beihilfe  ihrer  Ernährer ­
  angewiesen,  und  da  Deutschland  besonders  in  der  Zukunft
einen  kräftigen  Arbeiterstamm  benötigt,  liegt  es  auch  im  sozialpolitischen ­
  Interesse,  die  Altersgrenze  von  14  auf  15  Jahre  im
Knappschaftsgesetz  zu  erhöhen  und  festzulegen.
Die  beantragten  Aenderungen  im  8  33  machen  sich  notwendig
durch  die  Zustimmung  der  Vertreter  der  Knappschaftsvereine  zum
Freizügigkeitsvertrag  auf  der  Generalversammlung  des  Allg.
Deutschen  Knappschaftsverbandes  am  1.  September  1917  in
Eisenach.  Der  Freizügigkeitsvertrag  sieht  eine  Wartezeit  von
drei  Jähren  und  eine  Frist  zur  Zahlung  von  Anerkennungsgebühren
  von  einem  Jähre  vor.  Demgemäß  müßte  auch  im  8  33
die  dort  festgelegte  Wartezeit  von  fünf  Jahren  auf  drei  herabgesetzt ­
  und  die  Frist  zur  Zahlung  von  Anerkennungsgebühren
von  sechs  aufeinanderfolgenden  Monaten  auf  ein  Jahr  erhöht
werden.
Die  beantragten  Aenderungen  im  8  34  ergeben  sich  einesteils
von  selbst,  wenn  die  für  8  33  beantragten  Annahme  finden.  Die
Streichung  der  Worte  „nach  einjähriger  Mitgliedschaft"  in  dem
Passus:  „Tritt  ein  früheres  Pensionskassenmitglied  wieder  in
eine  Knappschaftspensionskasse  als  Mitglied  ein,  so  leben  seine
früheren  Pensionskassenansprüche  nach  einjähriger  Mitgliedschaft
wieder  auf",  wird  deshalb  beantragt,  damit  das  Mitglied  nicht
Gefahr  läuft,  trotzdem  es  einer  Pensionskasse  angehört,  keinerlei
Rechte  zu  besitzen,  wenn  es  vor  Ablauf  eines  Jahres  berufsunfähig ­
  würde.  Bei  Wiedereintritt  eines  früheren  Mitgliedes  in
eine  Pensionskasse  müssen  auch  sofort  seine  früheren  Rechte  wieder
        <pb n="296" />
        »5

Ld

—  208  —
aufleben,  so  wie  es  auch  schon  im  Königreiche  Sachsen  heute  der
Fall  ist.
Die  Ziffer  1  des  §  35  entspricht  den  Anforderungen  des
■§  1542  der  R.-V.-O.  In  der  am  26-  September  1917  eingereichten ­
  Eingabe,  die  wir  schon  vorher  anführten,  hat  Unterzeichneter ­
  auch  uni  Streichung  dieses  Paragraphen,  sowie  der  88
1321  und  1322  ersucht,  und  zwar  aus  folgenden  Gründen:
„Die  Paragraphen  1321  und  1322  sind  zu  streichen,  da  sic
den  Ausbau  der  sozialen  Versichcrungsgesetzgebung  hindern  und
die  in  diesen  Paragraphen  vorgesehene  Erlaubnis,  die  Renten
Zu  ermäßigen,  den  Rentenbeziehern  schadet  und  besonders  das
Anfrechnungsverfahren  die  Schuld  daran  trägt,  daß  unsere  soziale ­
  Gesetzgebung  noch  nicht  so  anerkannt  werd,  wie  es  zu  wünschen ­
  wäre  in  einem  Kulturlande  wie  Deutschland.  Wir  verkennen
nicht,  daß  bedeutende  Mehrausgaben  entstehen,  wenn  Las  Aufrechnungsverfahren ­
  verschwinden  mutz,  aber  diese  müssen  getragen ­
  werden,  wenn  unsere  soziale  Gesetzgebung  weiter  als
inustergültig  dastehen  soll.  Erst  wenn  außer  den  reichsgesetzlichen
  Unterstützungen,  die  Invaliden-,  Alters-  und  Hinterbliebenennnterstützung,
  die  Kassen,  wie  z.  B.  Fabrik-,  Secmannsund
  Knappschaftskassen  ihren  Mitgliedern  geben,  voll  ausgezahlt
werden  müssen,  kann  man  von  einer  wirklichen  sozialen  Versorgung
  dieser  Mitglieder  sprechen.
Die  Aenderung  der  88  1522  und  1542  (8  36  des  Knappschaftsgesetzes) ­
  beantragen  wir  aus  gleichen  Gründen."
Allgemeine  Begründung.
Tie  Einwirkungen  des  Krieges  haben  gezeigt,  daß  nur  mächtige ­
  Gebilde,  starke,  mitgliedsreiche  Knappschaftsvereine  existenzfähig ­
  bleiben,  und  muß  deshalb  alles  geschehen,  die  Vereinigung
und  Verschmelzung  von  Knappschaftsvereinen  schleunigst  zu  veranlassen. ­
  Doch  nicht  allein  die  Existenzfähigkeit  der  knappschaftlichcn
  Einrichtungen  muß  gewahrt  bleiben,  sondern  wir  sind  es  denen, ­
  die  bei  harter  Arbeit  und  vielen  Entbehrungen  in  der  Heimat
durchholten  und  die  an  der  Front  Leben  und  Gesundheit  für
unser  Vaterland  eingesetzt  haben,  schuldig,  diese  Einrichtungen
auszubauen  und  zu  vervollkommnen.  Die  Fürsorge  um  Jugendliche. ­
  Kranke,  Invaliden  und  Hinterbliebene  mutz  verstärkt  und
dadurch  Not  und  Elend  in  unserem  Vaterlande  zurückgedrängt
werden.  So  wie  heute  Milliarden  geopfert  werden,  um  den  Bestand ­
  unseres  Vaterlandes  zu  sichern,  darf  auch  kein  Opfer  gescheut ­
  werden,  die  soziale  Gesetzgebung  auszubauen,  soll  ein  starkes ­
  Arbeitergeschlecht  heranwachsen,  auf  dem  Deutschlands  Zukunft ­
  beruht.
Alle,  denen  es  ernst  damit  ist,  unsere  Industrie  zu  schützen,
einen  kräftigen  Arbeiterstamm  zu  erhalten,  müssen  deshalb  auch
        <pb n="297" />
        299

für  unsere  Anträge  eintreten.  Ausbau  der  sozialen  Gesetzgebung,
damit  auch  des  Knappschaftswesens,  mutz  allen  am  Herzen  liegen,
die  es  wirklich  ehrlich  meinen  mit  dem  Dank  an  die,  welche  so
protze  Opfer  während  dieses  Krieges  brachten-  Errichten  wir  ein
Monument,  das  den  Ruhm  Deutschlands  in  der  Welt  verkündet,
sorgen  wir  für  die  Invaliden,  Witwen  und  Waisen,  helfen  wir
mit,  datz  die  Zukunft  eine  lichte  wird  und  wir  uns  nicht  vor
unseren  Nachkommen  zu  schämen  brauchen.
Mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
Der  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.

Betrifft  Nichtachtung  des  vaterländischen  Hilfsdicnstgcsctzes.
Bochum,  den  18.  Oktober  1917,
An  das  Hohe  Kriegsamt,  Berlin.
Wir  erlauben  uns,  das  Hohe  Kriegsamt  auf  nachstehende
Schilderung  von  Nichtachtung  des  vaterländischen  Hilfsdienstgesetzes ­
  mit  der  Bitte  aufmerksam  zu  machen,  die  notwendigen
Anordnungen  zu  treffen,  datz  die  Vorschriften  des  Hilfsdienstgesetzes ­
  auch  von  der  Verwaltung  der  Carsten-Centrum-Grube  in
Oberschlesien  eingehalten  werden:
Der  Zahlstellenvertrauensmann  unserer  Organisation,  Albert ­
  Pietryga  in  Radzionkau,  der  hilfsdienftpflichtig  ist,  wurde
auf  der  Carsten-Centrum-Grube  in  -Oberschlesien  gekündigt  und
entlassen.  Da  er  sich  keines  Vergehens  bewußt  war,  fragte  er
nach  dem  Grunde  seiner  Entlassung.  Die  Angabe  des  Grundes
wurde  aber  verweigert  mit  dem  Bemerken,  daß  er  nicht  nach  dem
Grunde  zu  fragen  habe.
Die  Entlassung  geschah  aber  nur  deshalb,  weil  er  Vertrauensmann ­
  unseres  Verbandes  ist,  das  geht  aus  den  Aeußerungen
des  ortsansässigen  Kaplans  hervor,  der  Frau  Pietryga  den  Rat
gab,  ihr  Mann  möge  sich  der  katholischen  Fachabteilung  anschließen, ­
  dann  würde  er  wieder  eingestellt.
Damit  ist  festgestellt,  daß  Pietryga  entlassen  wurde,  weil  er
unserer  Organisation  angehörte  und  die  Leitung  der  dortigen
Zahlstelle  übernommen  hatte.  Es  liegt  hier  also  eine  Uebertretung
  des-  8  14  des  vaterländischen  Hilfsdienstgesetzes  seitens
der  Grubenverwaltung  vor.  In  seinem  Arbeitsverhältnis  hat
sich  Pietryga  nicht  das  geringste  zuschulden  kommen  lassen,  er  ist
noch  ein  sehr  rüstiger  Arbeiter,  trotzdem  entläßt  man  ihn.  weil
er  für  sich  das  Koalitionsrecht  beansprucht,  wie  es  jedem  Teutschen ­
  zusteht.
Wir  möchten  nur  noch  darauf  Hinweisen,  daß  von  der
Carsten-Centruni-Grube  Hunderte  von  Heerespflichtigen  reklamiert ­
  sind,  also  dem  Heeresdienst  entzogen  werden,  während
        <pb n="298" />
        30(1

man  einen  nicht  mehr  Heerespflichtigem  aber  noch  kräftigen  Arbeiter ­
  entläßt,  weil  er  Vertrauensmann  einer  Zahlstelle  unseres
Verbandes  ist.
Wir  ersuchen  das  Hohe  Kriegsamt,  einzuschreiten  und  Anordnungen ­
  dahingehend  zu  treffen,  daß  Pietryga  wieder  auf  der
Carsten-Centrum-Grube  eingestellt  und  die  Verwaltung  ans  den
§  14  des  vaterländischen  Hilfsdienstgesetzes  eindringlich  aufmerksam ­
  gemacht  wird,  sowie  auf  die  Strafbarkeit  ihrer  Handlung ­
  bei  Nichtbefolgung  des  Gesetzes.
In  der  Erwartung,  daß  das  Hohe  Kriegsamt  unserer  Beschwerde ­
  Gehör  schenkt,  zeichnet
mit  hochachtnngsvollem  Glückauf!

(Unterschrift.)

Betrifft  Staatszuschus;  für  den  niederschlesischen  Kohlenbergbam
Bochum,  den  7.  November  1917.
An  das  Reichsamt  des  Innern,  z.  H.  Sr.  Exzellenz  des  Herrn
Staatssekretärs  Dr.  Schwender,  Berlin.
Unter  dem  20.  August  d.  Js.  hat  der  Vorstand  unseres  Verbandes, ­
  und  am  11.  August  unser  Bezirksleiter  Grüttner  in
Waldenburg  (Schlesien)  an  das  Kriegsamt  in  Berlin  eine  Eingabe ­
  gerichtet,  in  welcher  um  Staatszuschüsse  für  den  niederschlesifchen
  Bergbau  gebeten  wurde,  damit  den  dortigen  Bergarbeitern ­
  eine  der  Teuerung  entsprechende  Lohnerhöhung  gezahlt
werden  kann.  Am  2.  Sept.  d.  Js.  gab  uns  das  Kriegsamt
unter  Geschäfts-Nr.  1001.  8.  17.  A.  Z.  S.  1  dahingehend  Bescheid, ­
  daß  unsere  oben  genannten  Eingaben  an  das  Reichsamt
des  Innern  (Reichswirtschaftsamt)  abgegeben  worden  seien.  Am
25.  September  sprach  der  ergebenst  Unterzeichnete  mit  noch  zwei
Kollegen  bei  Ew.  Exzellenz  deshalb  persönlich  vor  und  wir  baten,
die  Angelegenheit  beschleunigen  zu  wollen.  Ew.  Exzellenz  wollten ­
  erst  mit  der  Finanzverwaltung  deshalb  Fühlung  nehmen.
Da  inzwischen  wieder  6  Wochen  verflossen  sind,  und  da  ferner
die  Lohnhöhe  in  Niederschlesien  trotz  der  kürzlich  eingetretenen
Erhöhung  der  Löhne  noch  nicht  ausreichend  ist,  verdienen  doch
selbst  die  Hauer  nur  kaum  8  Mark  Pro  Schicht,  so  bitten  wir
ebenso  höflich  wie  dringend,  die  Angelegenheit  beschleunigen  zu
wollen  und  uns  geneigte  Anwort  zukommen  zu  lassen.
Es  zeichnet  mit  größter  Ehrerbietung!
(Unterschrift.)
        <pb n="299" />
        MWW8W&amp;gt;88BWWWW»&amp;gt;W»W&amp;gt;WSMW»W«

—  801  -
(fitiflitbc  um  Erhöhung  der  Kartoffelration.
Bochum,  Essen,  Oberhausen,  Wanne,  den  17,  November  1917,
An  das  Reichsernährungsamt,  Berlin  W.  8,
Die  Unterzeichneten,  Vertreter  der  vier  Bergarbeiterorganifationen,
  gestatten  sich,  das  Reichsernährungsamt  nochmals  dringend ­
  um  Erhöhung  der  Kartoffelration  von^7  Pfund  auf  10
Pfund  zu  ersuchen.  Die  Kartoffelration  von  7  Pfund  reicht  bei
dem  in  den  Jndustriebezirken  herrschenden  Mangel  an  anderen
Nahrungsmitteln  nicht  aus  und  besteht  die  dringende  Gefahr,
daß  die  Familien  der  Berg-  und  anderen  Schwerstarbeiter  die
eingekellerten  Vorräte  und  damit  die  für  später  gelieferten  Rationen ­
  vorzeitig  angreifen.  Von  den  Industriestädten  und  -Gemeinden ­
  werden  so  geringe  Lebensmittelmengen  geliefert,  daß
damit  nicht  auszukommen  ist.  Auch  Obst  und  Gemüse  ist  für
einen  großen  Teil  der  Bevölkerung  nicht  erhältlich.  Das  von  der
Gemeinde  gelieferte  ist  viel  zu  wenig-  Es  wird  also  entweder
zu  einem  vorzeitigen  Verbrauch  der  für  später  eingekellerten  Kartoffeln ­
  oder  zu  einem  weiteren  Kräfteverfall  der  Arbeiterschaft
kommen.  Beides  muß  verhindert  werden.
Wir  machen  das  Reichsernährungsamt  schon  jetzt  auf  die
Schwierigkeiten  aufmerksam,  die  bei  vorzeitiger  Verzehrung  der
eingekellerten  Kartoffeln  entstehen  werden.  Hungerausstände
und  große  Schäden  für  unsere  -  Kriegswirtschaft  und  unsere
Kriegführung  sind  sehr  wahrscheinlich.  Dies  muß  aber  im  kommenden ­
  Winter  unter  allen  Umständen  wegen  der  Folgen  für
unser  Vaterland  vermieden  werden.
Die  Kartoffelernte  ist  in  diesen!  Jahre  eine  so  gute  gewesen,
daß  die  10  Pfund  bei  gutem  Willen  geliefert  werden  können.
Der  Transportschwierigkeiten  wegen  muß  die  ausreichende  Belieferung ­
  der  Bevölkerung  jetzt  erfolgen,  um  die  Kartoffeln  später
nicht  Frostschäden  auszusetzen.  Bei  gutem  Willen  werden  sich
auch  die  zurzeit  bestehenden  Transportschwierigkeiten  überwinden
lassen.  Sollte  es  wirklich  unmöglich  sein,  für  die  ganze  Bevölkerung ­
  Deutschlands  10  Pfund  zu  liefern,  so  muß  dieses  Quantum ­
  doch  wenigstens  der  Bevölkerung  der  großen  Städte  und
Jndustriebezirke  zur  Verfügung  gestellt  werden,  da  diesen  Bevölkerungskreisen ­
  Ersatznahrungsmittel  fast  vollständig  fehlen.
Wir  ersuchen  auch,  dafür  Sorge  zu  tragen,  daß  der  jetzige  Kartoffelpreis ­
  nicht  in  die  Höhe  getrieben  wird.  Wird  uns  doch  mitgeteilt, ­
  daß  für  die  Kartoffelreferven,  die  nach  einem  rheinischen
Bezirk  zu  liefern  sind,  der  Wucherpreis  von  10—12  Mark  verlangt ­
  wird.,  Es  muß  unbedingt  verhindert  werden,  daß  das  einzige ­
  Nahrungsmittel/das  in  ausreichenden  Mengen  vorhanden
ist,  noch  durch  Wucherpreise  für  die  arbeitende  Bevölkerung  unerschwinglich ­
  wird.  Wir  müssen  im  Interesse  des  Durchhaltens
fordern,  daß  Kartoffeln  in  den  notwendigen  Massen  zur  Volks-
        <pb n="300" />
        —  302  -
ernährurig  zur  Verfügung  gestellt  werden.  Deshalb  ersuchen  wir
nochmals  dringend,  die  Rationierung  unserem  Antrage  entsprechend ­
  vorzunehmen  und  Hinaufschraubung  des  Kartoffelpreises ­
  zu  verbieten.
In  der  Erwartung,  daß  unserem  Ersuchen  baldigst  stattgegeben ­
  wird,  zeichnen
mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
(Folgen  Unterschriften  der  vier  Bergarbeiterverbände.)

Eingabe  um  Abgabe  von  Petroleum.
An  das  Kriegsamt  (Abteilung  für  Beleuchtungswesen)
Berlin  W.
Durch  die  herrschende  Petroleumknappheit  werden  die  Bergarbeiter ­
  urrd  ihre  Familien  ganz  besonders  in  Mitleidenschaft
gezogen-  sie  können  mit  der  kleinen  Menge  Petroleum,  die
heute  geliefert  wird,  nicht  auskommen.  Der  Bergmann,  der
Morgenschicht  hat,  mutz  in  aller  Frühe  seine  Wohnung  verlassen,
von  der  Mittagsschicht  kehrt  er  abends  spät  nach  Hause  zurück.
Es  kommt  daher  für  den  Bergmann  außer  der  gewöhnlichen  Beleuchtungszeit ­
  noch  eine  weitere  Zeit  in  Betracht,  in  der  die
Lampe  brennen  muß.
Hierzu  kommt  noch,  daß  die  Bergmannssrau,  besonders  diejenige ­
  mit  vielen  Kindern,  tagsüber  die  Hände  voll  Arbeit  hat,
um  die  täglichen  Hausarbeiten  zu  verrichten.  Die  Zeit  aber,
wo  die  Kinder  zu  Bett  sind,  und  das  ist  abends  oder  früh  morgens,
wenn  der  Mann  zur  Zeche  gegangen  ist,  muß  die  Frau  nähen,
flicken  und  stopfen,  zumal  an  Neuanschaffungen  bei  der  gewaltigen ­
  Teuerung  nicht  zu  denken  ist.  Hierbei  kann  wiederum  die
Lampe  nicht  entbehrt  werden.
Weiter  haben  die  Kinder  bei  den  langen  Winterabenden
Licht  für  ihre  Schularbeiten  nötig.  Es  sind  uns  Fälle  bekannt,
wo  sich  wegen  des  Petrbleummangels  Kinder  des  Abends  mit
ihrer  Schultafel  vor  die  offene  Ofentür  gekniet  haben,  um  bei
dem  Lichtschein  des  Feuers  ihre  Schularbeiten  zu  machen.  An
eine  ordnungsgemäße  Erledigung  derselben  kann  hierbei  doch
nicht  gedacht  werden,  ganz  abgesehen  von  der  großen  Schädigung
der  Augen  für  solche  Kinder.
Ans  diese',!  Gründen  bitten  tvir  dringend,  dafür  Sorge
tragen  zu  wollen,  daß  die  Bcrgarbeitersamilien,  die  auf  Pctroleumbeleuchtung
  angewiesen  sind,  vorzugsweise  mit  Petroleum
beliefert  werden  und  ihnen  eine  größere  Menge  als  bisher  zur
Verfügung  gestellt  wird.
        <pb n="301" />
        303

Dann  erlauben  wir  uns,  darauf  hinzuweisen,  daß  den  Berg--arbeiterfamilien,
  die  Gasbeleuchtung  oder  Gasfeuerung  haben,
große  Schwierigkeiten  durch  die  Bestimmung  erwachsen,  daß  von
dem  vorigjährigen  Quantum  nur  80  Prozent  verbraucht  werden
dürfen,  und  für  jedes  mehr  verbrauchte  Kubikmeter  50  Pf.  Strafe
bezahlt  werden  muß.  Hierdurch  sind  gerade  die  kleinen  Familien ­
  mit  einer  Gasflamme  sehr  geschädigt.  Infolge  der  Aufforderung ­
  zum  sparsamen  Verbrauch  und  aus  finanziellen  Gründen
haben  sich  diese  Leute  schon  im  vorigen  Jahre  sehr  eingeschränkt,
sie  werden  durch  die  erwähnte  Bestimmung  jetzt  für  ihre  Spar?
famkeit  bestraft,  denn  es  ist  ihnen  nicht  möglich,  mit  der  eingeschränkten ­
  Menge  auszukommen.  Zudem  ist  die  Lebenshaltung
so  schon  teuer  genug,  ohne  daß  sie  durch  eine  solche  Maßnahme
noch  weiter  belastet  wird.  Es  muß  dann  auch  noch  berücksichtigt
werden,  daß  in  vielen  Bergarbeiterfamilien  heute  mehr  Familienangehörige ­
  sind,  die  in  der  Kriegsindustrie  arbeiten  als  das
im  vorigen  Jahre  der  Fall  war.  Wir  bitten  daher,  hier  ebenfalls ­
  auf  die  besonderen  Verhältnisse  Rücksicht  nehmen  zu  wollen.
Auch  bezüglich  der  Karbidbeleuchtung  werden  uns  andauernd
Klagen  unterbreitet,  daß  die  Familien,  die  auf  diese  Beleuchtung ­
  angewiesen  sind,  nur  sehr  schwer  Karbid  bekommen  können.
Dieses  gilt  besonders  für  die  ländlichen  Jndustriebezirke,  wo
man  sich  in  großem  Maße  auf  die  Karbidbeleuchtung  eingerichtet
hat.  Auch  hier  muß  mehr  wie  bisher  zur  Behebung  dieser
Schwierigkeiten  geschehen  and  für  eine  einigermaßen  zufrieden
stellende  Belieferung  mit  Karbid  gesorgt  werden.
Indem  wir  noch  bemerken,  daß  die  Erfüllung  der  vorstehenden ­
  Wünsche  auf  die  Durchhaltestimmung  der  Bergarbeiter
und  bannt  auf  deren  Leistungskraft  von  günstigem  Einfluß  sein
würde,  verbleiben  wir
mit  vorzüglicher  Hochachtung!
,  (Folgen  Unterschriften  der  vier  Bergarbeiterverbände.)

Betrifft  Kohlenversorgung.
Bochum,  den  6.  Dezember  1917.
An  den  Herrn  Reichskommissar  für  Kohlenversorgung,  Berlin.
Im  Aufträge  der  unserer  Organisation  angehörenden  Bergarbeiter, ­
  die  bei  der  Kupferschiefer  bauenden  Mansfelder  Gewerkschaft ­
  beschäftigt  sind,  erlauben  wir  uns,  Ew.  Hochwohlgeboren ­
  folgendes  zu  unterbreiten  mit  der  Bitte,  dahingehend  Anordnungen ­
  zu  treffen,  daß  nachfolgend  geschilderte  Mißstände  behoben ­
  werden.
Die  Bergarbeiter  der  Mansfelder  Gewerkschaft,  wohnhaft  im
Mansfelder  Kreis,  beschweren  sich  darüber,  daß  sie  bei  der  Koh-
        <pb n="302" />
        804

lenversorgung  bis  jetzt  übergangen  wurden,  soweit  sie  nicht  dein
Verein  der  Reichstreuen  angehören.  Dieser  Verein,  der  sich  der
besonderen  Fürsorge  der  Gewerkschaft  erfreue,  habe  seinen  Mitgliedern ­
  Kohlen  geliefert,  während  die  Bergarbeiter,  die  die
Kohlen  durch  Händler  zu  beziehen  wünschten,  welche  ihnen  auch
früher  den  Brennstoff  lieferten,  bis  heute  vergeblich  darauf
warten,  das  jetzt  so  unentbehrliche  Brennmaterial  zu  erhalten.
Wer  sich  bei  der  Gewerkschaft  in  die  Liste  zum  Bezüge  der
Kohlen  eintragen  ließ  und  sich  durch  Vorzeigung  seiner  Legitimation ­
  als  Mitglied  des  reichstreuen  Vereins  auswies,  erhielt  seine
ihm  zustehende  Kohlenmenge,  während  die  anderen  Bergarbeiter
zum  größten  Teile  bis  jetzt  vergebens  darauf  warten.  Die
Händler  erklären,  daß  sie  nicht  mit  genügenden  Kohlenmengen
versehen  werden.  Auch  der  Preis  der  Kohle,  wenn  einmal  ein
kleines  Quantum  ankommt,  ist  bei  dem  Händler  höher.  Die
Mitglieder  des  reichstreuen  Vereins  werden  also  nicht  nur  bevorzugt ­
  durch  schnelle  Lieferung  von  seiten  der  Gewerkschaft,
sondern  zahlen  auch  einen  niedrigeren  Preis  als  beim  Händler.
Es  wird  von  den  Bergarbeitern  mit  Recht  betont,  daß  man
ihnen  den  Brennstoff  verteuere  durch  zu  späte  Lieferung.  Beamte
der  Gewerkschaft  hätten  sehr  große  Mengen  durch  Fürsorge  der
Mansfelder  Gewerkschaft  schon  längst  eingekellert,  manche  davon
sogar  100  Zentner.  Der  Preis  für  einen  Zentner  habe  für  die
Beamten  90  Pf.  betragen,  während  die  Bergarbeiter,  die  nicht
im  reichstreuen  Verein  sind,  also  nicht  in  der  Lieferliste  der
Gewerkschaft  eingetragen  wurden,  beim  Händler  das  Doppelte
und  mehr  bezahlen  müßten.
Die  Bevorzugung  einzelner  Teile  der  Bevölkerung  in  der
Kohlenversorgung  ist  sicherlich  zu  verwerfen,  und  ersuchen  wir
Ew.  Hochwohlgeboren  ganz  ergebenst,  dahin  Abhilfe  zu  schaffen,
daß  die  Händler,  bei  denen  Bergarbeiter  ihre  Kohlen  bestellten,
das  nötige  Quantum  geliefert  bekommen,  um  die  Bergarbeiter
mit  dem  nötigen  Brennstoff  versehen  zu  können.  Schon  heute  gibt
es  eine  Anzahl  von  Bergarbeitern,  bei  denen  ein  derartiger  Mangel ­
  an  Brennstoff  besteht,  daß  sie  und  ihre  Familien  sich  in  kalten
Räumen  aufhalten  müssen,  um  nur  das  nötige  Brennmaterial
zur  Herstellung  der  Mahlzeiten  zu  haben.  Wenn  diesem  Uebelstand ­
  nicht  bald  abgeholfen  wird,  so  naht  sehr  schnell  die  Zeit,
wo  auch  diese  kleine  Reserve  verbraucht  ist  und  der  Bergarbeiter
bei  seiner  schweren  Arbeit  ohne  warmen  Morgentrunk  zur  Arbeit
muß.  Was  dieses  bei  der  heutigen,  so  wie  so  schon  knappen  Ernährungsweise ­
  zu  bedeuten  hat,  brauchen  wir  hier  wohl  nicht  erst
anzuführen.
Die  Erbitterung  über  die  Bevorzugung  eines  Teiles  der  Belegschaft ­
  ist  schon  eine  sehr  starke  und  tut  es  not,  hier  Abhilfe
zu  schaffen.  Der  kalte  Wohnranm,  am  Ende  auch  noch  der  Mangel ­
  eines  warmen  Morgentrunks,  führen  zu  Erkrankungen  und
        <pb n="303" />
        305

dadurch  zur  Minderförderung  des  heute  so  nötigen  Minerals.  Jni
Interesse  des  Turchhaltens,  zum  Besten  unseres  Vaterlandes  ist
es  deshalb,  wenn  Ew.  Hochwohlgeboren  schnellstens  dafür  Sorge
tragen,  daß  die  benötigten  Mengen  Kohlen,  die  an  Bergarbeiter
zu  liefern  sind,  den  Händlern,  bei  denen  sich  Bergarbeiter  zum
Bezug  einzeichneten,  gestellt  werden.
Die  Bergarbeiter,  welche  von  dem  Anschluß  an  den  Verein
der  Reichstreuen  nichts  wissen  wollen,  haben  Wohl  dasselbe  Anrecht ­
  auf  Heizungsmaterial,  denn  gerade  sie  sind  mit  die  besten
Arbeiter  und  Familienväter.  Bei  weiterem  Mangel  an  Brennstoff ­
  werden  sich  bald  üble  Folgeerscheinungen  bemerkbar  machen,
die  heute  noch  vermieden  werden  können.
In  der  Hoffnung,  daß  unser  Gesuch  bewirkt,  daß  baldigst  das
Nötige  veranlaßt  wird,  damit  die  Bergarbeiter,  die  nicht  Mitglieder ­
  des  reichstreuen  Vereins,  aber  ebenso  gute  Bergarbeiter
wie  Deutsche  sind,  baldigst  von  der  Kohlennot  befreit  werden,  und
im  Voraus  dafür  dankend,  zeichnet
mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
(Unterschrift.)
ch  *  *
Auf  diese  Eingabe  ging  unter  dem  17.  Dezember  1917  folgende ­
  Antwort  ein:
„Ich  bin  der  Angelegenheit  sofort  nachgegangen  und  werde  nicht
verfehlen,  zur  Herbeiführung  einer  gleichmäßigen  Belieferung  die
erforderlichen  Schritte  zu  tun.  Vom  Ergebnis  werde  ich  Euer  Hochwohlgeboren ­
  seinerzeit  verständigen."

Forderungen  der  sächsischen  Bergleute.
Die  unterzeichneten  Organisationsvertreter  richteten  an  den
Bergbaulichen  Verein  für  Zwickau  und  Lugau-Oelsnitz  folgende
Eingabe:
Zwickau,  den  18.  Dezember  1917.
Am  Sonntag,  den  16.  d.  Mts.,  fanden  in  Lugau  und  Zwickau
se  eine  starkbesuchte  Konferenz  von  Vertretern  der  Bergarbeiter
sämtlicher  Steinkohlenwerke  in  den  genannten^Bergbaurevieren
statt.  Sie  beschäftigten  sich  mit  der  Lohn-,  Schichtzeit-,  Ausfperrungs-
  und  Krankenunterstützungsfrage,  und  kamen  nach  längeren ­
  Beratungen  einstimmig  zu  folgenden  Forderungen,  die  die
Unterzeichneten  im  Auftrage  der  Konferenzen  hierdurch  dem
Bergbaulichen  Verein  für  Zwickau  und  Lugau-Oelsnitz  mit  dem
Ersuchen  um  baldmöglichste  wohlwollende  Berücksichtigung  unterbreiten: ­

1.  Eine  Schichtlohnzulage  von  1  Mark  pro  Schicht.
2.  Erhöhung  der  jetzigen  Teuerungszulage  von  1,70  Mark
auf  3  Mark  pro  Schicht.
        <pb n="304" />
        306

3.  Pro  Mark  des  Schichtlohnes  nicht  unter  70  Pf.  Gewinn
(Ausbeute)  für  die  Grubenarbeiter.
4.  Pro  Mark  des  Schichtlohnes  nicht  unter  50  Pf.  Gewinn
(Ausbeute)  für  die  Tagesarbeitcr.
5.  Allgemeine  Einführung  der  achtstündigen  Schichtzeit.
6.  Endgültige  Aufhebung  der  Sperre.
7.  Erhöhung  der  Krankenunterstützungen  bzw.  der  Grundlöhne ­
  gemäß  der  letzten  Verordnung  des  Bundesrats  zu
8  180  RVO.
Begründung:
Zu  1  bis  4.:  Der  gegenwärtige  Stand  der  ganzen  Lebenshaltungskosten ­
  hat  eine  geradezu  gefahrdrohende  Höhe  erreicht^
demgegenüber  das  jetzige  Lohneinkommen  der  Bergarbeiter,  trotz
den  verschiedentlich  gemachten  Zulagen  völlig  unzureichend  ist.
Wir  glauben  mit  diesem  allgemeinen  Hinweise  uns  begnügen  zu
können,  da  auch  den  Herren  Werksbesitzern  die  tatsächlichen  Verhältnisse ­
  in  den  Familien  der  Bergarbeiter  nicht  unbekannt  sein
dürften:  es  braucht  nur  aus  die  eine  Tatsache  aufmerksam  gemacht ­
  zu  werden,  in  welch  fabelhafter  Weise  die  Preise  für  Kleidung, ­
  Schuhwerk  sowie  für  allgemeine  in  der  Familie  unentbehrliche ­
  Bedarfsartikel  gestiegen  sind.  Diese  Tatsache  wird  für
die  Bergarbeiterfamilien  um  so  empfindlicher,  weil  in  den  verflossenen ­
  Kriegsjahren  diese  Sachen  verbraucht  wurden  und  nun
Neuanschaffungen  unerläßlich  sind.  Nicht  unterlassen  wollen  wir,
noch  besonders  auf  die  Preise  der  für  die  Bergarbeiter  so  notwendigen ­
  Seife  hinzuweisen.  Da  die  tägliche  körperliche  Reinigung ­
  im  gesundheitlichen  Interesse  der  Bergarbeiter  unerläßlich
ist,  so  kommen  diese  mit  den  ihnen  zugewiesenen  Seifenrationeu
nie  aus,  sondern  müssen  dafür  monatlich  bis  zu  10  Mark  besondere ­
  Aufwendungen  machen.  Die  Begründung,  die  die  Herren
Werksbesitzer  für  ihre  letzte  Kohlenpreiserhöhung  anführten,  daß
die  Regiekosten  auch  weiter  wesentlich  sich  verteuert  haben,  trifft
in  noch  stärkeren  Verhältnissen  auf  die  Lebenshaltung  der  Bergarbeitersamilien ­
  zu.  Die  bei  der  letzten  Lohnbewegung  von  den
Herren  Werksbesitzern  gegebenen  Versprechungen,  einen  Gewinn
von  &amp;lt;0  Prozent  pro  Mark  des  Schichtlohnes  zu  gewähren,  sind
leider  von  vielen  Werken  nicht  eingehalten  worden.  Im  Zwickauer
Reviere  wird  auf  keinen:  Werke  ein  solcher  Durchschnittsgewinn
erzielt:  auch  im  Bezirk  Lugau-Oelsnitz  sind  Werke  vorhanden,
auf  denen  das  Gleiche  der  Fall  ist.  Eine  Anzahl  Arbeiter  in
beiden  Revieren  wird  sogar  mit  besonders  geringen  Lohnsätzen
entlohnt.
Zu  5.:  Die  Einführung  der  achtstündigen  Schichtzeit  rechtfertigt ­
  sich  nicht  nur  aus  den  günstigen  Erfahrungen,  die  bisher
allgemein  mit  kurzer.  Arbeitszeit  gemacht  wurden,  sondern  sie
ist  besonders  notwendig  mit  Rücksicht  aus  die  jetzige,  die  Gesundbeit ­
  der  Arbeiter  äußerst  gefährdende  ungenügende  Ernährungs-
        <pb n="305" />
        weise  der  Bergarbeiter.  Tie  von  den  Werksbesitzern  wiederholt
behauptete  Verringerung  der  Arbeitsleistung  ist  nur  eine  Folge
der  bei  der  jetzigen  ungenügenden  Ernährungsweise  die  Arbeitsfähigkeit ­
  besonders  schnell  ruinierenden  langen  Schichtzeit.  In
Erkenntnis  dessen  haben  neuerdings  auch  bereits  Werke-das  Verfahren ­
  der  bisherigen  Ueberschichten  eingestellt.  Wir  sind  der
Meinung,  daß  durch  Einführung  der  achtstündigen  Schichtzeit
Arbeitgeber  sowie  Arbeitnehmer  auf  ihre  Kosten  kommen.
Die  Verkürzung  der  Arbeitszeit  ist  besonders  mit  Rücksicht
auf  die  gegenwärtige  Kriegswirtschaft  deshalb  wichtig,  da  hierdurch ­
  die  Kohlenförderung  keinesfalls  beeinträchtigt,  die  Arbeiterleistung ­
  aber  wesentlich  gesteigert  werden  wird.
Zu  6.:  Im  Zusammenhange  mit  der  Lohn-  und  Schichtzeitfrage ­
  steht  die  Frage  der  Arbeiteraussperrung.  Diese  wird  in
beiden  Revieren  noch  bis  in  die  jüngste  Zeit  von  den  Werksbesitzern ­
  beliebt.  Sie  steht  aber  nicht  nur  im  Widersprüche  usit
der  jetzt  so  dringend  notwendigen  Kohlenförderung,  sondern  ist
besonders  moralisch  höchst  verwerflich  und  wirkt  aufreizend  unter
den  Belegschaften.  Wenn  ein  Bergarbeiter  infolge  eines  Konfliktes ­
  mit  seiner  Werksverwaltung  seine  Abkehr  gefordert  oder
werksseitig  erhalten  hat,  dann  sollte  es  damit  sein  Bewenden
haben.  Statt  dessen  aber  üben  auch  die  übrigen  Werksverwaltungen ­
  noch  Rache  an  dem  Arbeiter,  obwohl  zwischen  ihnen  und
diesem  Arbeiter  nichts  vorgefallen  ist.  Und  wenn  diese  Aussperrung ­
  in  der  Teilnahme  an  einer  früheren  Lohnbewegung
ihren  Grund  hat,  so  ist  sie  nicht  minder  verwerflich.  Denn  unter
unseren  gesitteten  Verhältnissen  ist  es  sonst  nicht  üblich,  daß
nach  einem  beigelegten  Kampfe  der  eine  Teil  gegen  den  anderen
noch  jahrelang  solch  eine  kleinliche  Rache  übt.
Zu  7.;  Daß  die  jetzige  Höhe  der  Krankenunterstützung  völlig
unzureichend  ist,  bedarf  keines  besonderen  Nachweises.
Wenn  schon  der  noch  in  Arbeit  stehende  Arbeiter  mit  seinem
Lohn  sehr  schwer  auskommen  kann,  so  ist  dieses  in  noch  bedeutend
höherem  Maße  der  Fall  bei  dem  krankfeiernden,  dessen  Krankenunterstützung
  jetzt  nicht  einmal  die  Halste  des  Arbeitslohnes  beträgt. ­
  In  Erkenntnis  dessen  hat  auch  der  Bundesrat  neuerdings
eine  Verordnung  erlassen,  wonach  die  Grundlöhne  bzw.  Krankenunterstütznngen
  gemäß  8  180  RVO.  auf  8  bis  10  Mark  erhöht
werden  können.  Für  die  Bergarbeiter  ist  es  eine  bittere  Notwendigkeit, ­
  daß  von  der  Verordnung  des  Bundesrats  Gebrauch
gemacht  wird.  Daß  eine  hinreichende  Verpflegung  der  krankfeiernden ­
  Bergarbeiter  notwendig  ist,  hat  bereits  das  Kriegsernährungsamt ­
  erkannt,  indem  es,  Mitte  November  d.  Js.  in  einer
Verfügung  die  Weitergewährung  der  _  Schwerstarbeiterlebensmittelzulagcn
  an  krankfeiernde  Bergarbeiter  angeordnet  hat.  Bei
der  jetzigen  Krankenunterstübung  ist  der  krankfeiernde  Bergarbeiter ­
  aber  nicht  einmal  in  der  Lage,  die  ihm  zustehenden  Le-
        <pb n="306" />
        -  308  —

berismittelratiorwn  ,hi  kaufen,  wodurch  die  baldige  Wiederherstellung ­
  seiner  Arbeitsfähigkeit  erheblich  verzögert  wird.
Zu  einer  etwa  gewünschten  mündlichen  Besprechung  der  vorstehend ­
  aufgeführten  und  begründeten  Forderungen  jederzeit
gerne  bereit,  zeichnen
Hochachtungsvoll!
(Folgen  Unterschriften  der  Bezirksleitungen  der  vier
Bergarbeiterverbände.)

Betrifft  Erhöhung  der  Kartoffelration.
Auf  unsere  Eingabe  um  Erhöhung  der  Kartoffelration  vom
1t.  November  1917  erhielten  wir  folgende  Antwort:
„Berlin,  den  81.  Dezember  1917.
An  den  Verbund  der  Bergarbeiter  Deutschlands,  z.  H.  des  Herrn  H.  Sachse.
Eine  Heraiufsetzung  des  Kartoffelwochenkopfsahes  von  7  auf  10
Pfund  kann  leider  nicht  erfolgen.  Wenn  auch  anzunehmen  ist,  daß  die
tatsächlichen  Ernteerträge  die  Ergebnisse  der  amtlichen  Erhebungen
übersteigen,  so  sind  doch!  die  in  Bezug  auf  den  Ausfall  der  Kartoffelernte ­
  vielfach  gehegten  großen  Erwartungen  nicht  in  vollem  Umfange
in  Erfüllung  gegangen.  Nach  dem  Wirtschaftsplan  der  Reichskartoffelstelle ­
  ist  zur  Deckung  des  gesamten  Bedarfs  schon  bei  Zugrundelegung
eines  Wochenkopffatzes  von  7  Pfund  für  die  versorgungsberechtigte  Bevölkerung ­
  eine  Mindesternte  von  34  bis  35  Millionen  Tonnen  Kartoffeln ­
  erforderlich,  eine  Menge,  die  die  tatsächlich  vorhandenen  Kartoffelvorräte ­
  voll  in  Anspruch  nimmt.  Eine  Heraufsetzuna  der  Kartoffelration ­
  würde  aber  auch  an  den  Verkehrs-  und  Betriebsschwierigkeiten
  scheitern,  und  würde  die  schwere  Gefahr  in  sich  bergen,  daiß  die
von  den  Bedarfsstellen  zur  Deckung  des  Winterbedarfs  eingelagerten
Kartoffeln  schon  zu  einer  Zeit  aufgebraucht  wären,  in  der  der  Frost
aller  Wahrscheinlichkeit  nach  die  Heranführung  neuer  Kartoffelmengen
unmöglich  machen  würde,  ein  Umstand,  der  unbedingt  vermieden  werden
muß.  Dagegen  hat  die  Reichskartoffelstelle  innerhalb  ihres  Wirtschaftsplanes
  eine  Kartoffelreserve  gebildet,  da  die  Möglichkeit  ins  Auge  gefaßt ­
  werden  muh,  daß  im  Laufe  des  Wirtschaftsjahres  Ausfälle  auf
anderen  Gebieten  der  Nahrunzsmittelzuteilung  stattfinden  können;  die
Kartoffelreserve  soll  dann  dazu  dienen,  in  Notfällen,  insbesondere  für
die  schwerarbeitende  Bevölkerung,  Aushilfe  zu  schaffen.  Dies  ist  aber
nur  in  bestimmten  Grenzen  möglich.  Aus  diesem  Grunde  muß  zugleich
dringend  davor  gewarnt  werden,  daß  die  Bevölkerung  von  den  eingekellerten ­
  Kartoffelmengen  mehr  als  7  Pfund  für  htn  Kopf  und  die
Woche  verbraucht.  Um  einen  vorzeitigen  Verbrauch  dieser  Kartoffeln
zu  verhindern,  sind  die  Kommunalverbände  gehalten,  bei  den  Verbrauchern ­
  Revisionen  der  Vorräte  vorzunehmen  und  die  Bevölkerung
entsprechend  clufzuklären.  Die  Arbeiterverbände  würden  sich  einen
Verdienst  um  die  Volksernährung  erwerben,  wenn  sie  sich!  an  den  Aufklärungsarbeiten ­
  beteiligen  und  vor  allem  der  Arbeiterschaft  klarlezen
würden,  daß  ein  Ersatz  für  vorzeitig  verzehrte  Kartofsen  nicht  erfolgen ­
  kann.  gez.  Waldow."
        <pb n="307" />
        309

Für  ben  Schleichhandel  bestehen  die  angeführten  Schwierigkeiten ­
  anscheinend  nicht.  Wer  Wucherpreise  zahlen  kann,  braucht
sich  keine  Beschränkungen  aufzuerlegen.  Leider  wird  dieses  Kapitel ­
  in  vorstehendem  Antwortschreiben  nicht  berührt.

Betrifft  Erhöhung  der  Krankengelder.
Bochum,  den  4.  Januar  1918.
An  den  hochwohllöblichen  Vorstand  der
Knapfchafts-Krankenkasfe  Ems,  Ems.
Beauftragt  von  den  im  Verbände  der  Bergarbeiter  Deurschlands
  organisierten  Mitgliedern  der  Knappschafts-Krankenkasse
Ems  erlauben  wir  uns,  dem  hochwohllöblichen  Vorstand  dieser
Knappschafts-Krankenkasse'folgendes  Gesuch  zu  unterbreiten:
Der  Vorstand  der  Knappschafts-Krankenkasse  Ems  möge  dahin ­
  drängen,  doch  die  Krankengelder,  die  in  dieser  Kasse  gezahlt
werden,  eine  Erhöhung  erfahren.  Laut  Verordnung  des  Bundesrats ­
  vom  22.  November  1917  ist  eine  Erhöhung  der  Grundlöhne
bis  auf  8  bzw.  10  Mark  möglich,  und  hat  der  Bundesrat  diese
Verordnung  nur  herausgegeben,  Werl  auch  an  dieser  hohen  Stelle
die  Ueberzeugung  Platz  gegriffen  hat,  daß  die  bisher  von  den
Krankenkassen  gezahlten  Krankengelder  nicht  mehr  ausreichen,
dem  Kranken  das  Durchkommen  zu  gewähren.  Da  in  der
Knappschafts-Krankenkasse  Ems  der  Grundlohn  erst  auf  4  Mark
steht  und  die  Hälfte  desselben  als  Krankengeld  gezahlt  wird,  so
bitten  wir  im  Aufträge  der  bei  uns  organisierten  Mitglieder
dieser  Kasse,  die  Grundlöhne  entsprechend  der  Verordnung  des
Bundesrates  zu  erhöhen,  auf  daß  damit  auch  eine  Erhöhung  der
Krankenunterstützung  eintritt.
In  der  Hoffnung,  daß  dieses  Gesuch  von  Erfolg  begleitet
ist,  wofür  wir  im  Namen  der  bei  uns  organisierten  Krankenkassenmitalieder
  den  besten  Dank  ausfprechen,  zeichnet
mit  hochachtungsvolleni  Glückauf!
(Unterschrift.)
Ans  dieses  Gesuch  ging  unter  dem  14.  Januar  1918  folgende
Antwort  ein:
„Auf  das  gefl.  Schreiben  teilen  wir  Ihnen  ergebenst  mit,  daß  wir
bereits  unsere  Klasseneinteilung  um  8  weitere  Klassen  ergänzt  und
diese  Ergänzung  unter  dem  4.  Januar  d.  Js.  dem  Königlichen  Oberbergamt ­
  in  Bonn  zur  Genehmigung  vorgelegt  haben.
In  den  neugebildeten  Klassen  ist  der  Grundlohn  auf  6  Mark,  8
Mark  und  10  Mark  festgesetzt  worden."
        <pb n="308" />
        I

810

Antwort  aus  die  Forderungen  der  nicderschlcsischen  Bergarbeiter.
Auf  die  Forderungen  der  niederschlestscheu  Bergarbeiter  ging
vom  Minister  für  Handel  und  Gewerbe  folgende  Airtwort  ein:

„Berlin  W.  9,  den  19.  Januar  1918.
Auf  die  am  12.  d.  Mts.  hier  eingegangene'Vorstellung  vom  6.  d.
Mts.,  die  Löhne  im  niederschlesischen  Steinkohlenbergbau  betreffend.
Die  an  das  Kriegsamt  hier  gerichtete  Eingabe  des  Vorstandes  des
Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands  vom  20.  August  v.  Js.,  deren
Erledigung  in  der  Vorstellung  vom  6.  d.  Mts.  in  Erinnerung  gebracht
wird,  ist  durch  die  im  2.  Halbjahr  1917  eingetretene  Entwickelung  der.
Löhne  im  niederschlefischen  Steinkohlenbergbau  überholt  worden.
Mit  der  Eingabe  vom  20.  August  v.  Js.  war  die  Gewährung  eines
Durchschnittslohnes  von  8  Mark  für  den  niederschlefischen  Hauer  und
eine  entsprechende  Aufbesserung  der  übrigen  Löhne  angestrebt  worden.
Die  von  mir  veranlaßten  Ermittelungen  des  Kgl.  Oberbergamts  zu
Breslau  haben  ergeben,  daß  diese  Lohnhöhe  im  Anschluß  an  die  am
1.  Oktober  1917  eingetretene  Brennstoffpreiserhöhung  auf  einer  größeren ­
  Zahl  der  niederschlefischen  Steinkohlenbergwerke  im  Oktober  v.
Js.  bereits  überschritten,  auf  den  andern  mit  einer  Ausnahme  nahezu ­
  erreicht  worden  war.  Das  Kg.  Oberbcrgamt  rechnete  auch  mit  einer
weiteren  Aufwärtsbewegung  der  Löhne.
Aus  der  Vorstellung  am  0.  d.  Mts.  und  der  ihr  zugrunde  liegenden
Resolution  ersehe  ich,  daß  die  Beteiligten  jetzt  einen  Hauerdurchschnittslohn
  von  10  Mark  und  eine  Aufbesserung  der  sonstigen  Löhne  um  25
v.  H.  anstreben  und  im  Begriffe  stehen,  diese  Wünsche  zunächst  den
Werksverwaltungen  gegenüber  zu  verfolgen.  Unabhängig  von  diesem
Vorgehen  habe  ich  in  Verfolg  der  Vorstellung  neuerliche  Erhebungen
über  die  weitere  Entwickelung  der  Löhne  und  die  jetzige  wirtsch,«etliche
Lage  der  niederschlefischen  Bergleute  durch  die  Nachgeordneten  Behörden
veranlaßt  und  behalte  mir  vor,  nach  deren  Abschluß  auf  die  Vorstellung ­
  vom  0.  d.  Mts.  zurückzukommen."  (Unterschrift)

Diese  Antwort  ist  nicht  befriedigend.  Bezüglich  der  Entlohnung ­
  sind  die  niederschlesischen  Bergarbeiter  mit  am  ungünstigsten ­
  gestellt.  So  betrug  der  Durchschnittslohn  pro  Arbeiter
und  Schicht  und  die  Lohnsteigerung  der
Niederschießen  Ruhrgebiet

3.

Stei2. ­



8.

SteiViertel ­

  Viertel

geViertel ­



Viertel

ge1914 ­



1917

rung

1914

1917

rung

eigentlichen  Bergarbeiter

3,98

6,36

2,43

6,19

10,70

4,51

sonstigen  Bergarbeiter

3,49

5,50

27«  1

4,52

7,16

2,64

erwachsenen  Uebertagsarbeiter

3,17

4,56

1,89

4,37

6,72

2,35

jugendlichen  Arbeiter

1,34

2,61

1,27

1,44

2,95

1,51

Diese  Gegenüberstellung  zeigt  besser  als  Worte,  um  wieviel
die  niederschlefischen  Bergarbeiter  schlechter  gestellt  sind.  Hier
helfen  auch  nicht  Worte,  sondern  nur  eine  den  Verhältnissen  entsprechende ­
  Lohnerhöhung.  Wir  erwarten,  daß  der  unbefriedigenden ­
  Antwort  des  Handelsministers  bald  ein  befriedigendes
Entgegenkommen  in  der  Lohnfrage  folgt.
        <pb n="309" />
        311

Berbluidsanträgc  im  Landtag.
.  Die  Staatshaushaltskommission  des  preußischen  Landtages
beriet  am  30,  und  31.  Januar  den  Etat  für  die  Bergbau-,  Hüttcnund
  Salinenvcrwaltung.  Das  Kommissionsmitglied  Kamerad
Hue  hat  dazu  folgende  Anträge  gestellt:
„Die  Kommission  wolle  beschließen,  die  Königliche  Staatsrezierung
zu  ersuchen,  dafür  zu  sorgen,  daß
1.  die  Familie»  der  in  der  Bergwerks-  und  Hüttenindustrie  tätigen
Arbeiter,  Arbeiterinnen  und  Betriebsbeamten  eine  wöchentliche
Kartoffclration  von  mindestens  10  Pfund  pro  Kopf  erhalten  und
ihnen  die  gegenwärtig  behördlich  zugesagten  sonstigen  Nahrungsmittel, ­
  insbesondere  Brot  und  Fettwaren,  zumindest  nicht  verkürzt, ­
  auch  zu  Preisen  geliefert  werden,  die  mit  den  Einkommensverhältnisscn
  dieser  Verbraucher  nicht  im  Mißverhältnis
stehen;
2.  den,  Belegschaften  brauchbare  Arbeitsklcider,  Arbeitsschuhe  und
Waschmittel  beschafft  werden,  wobei  auch  in  der  Preisbemessung
gebührende  Rücksicht  auf  die  Entlohnung  der  Belieferten  zu
nehmen  ist;
3.  eine  Regelung  der  Löhne  der  in  den  staatlichen  Bergwerken,
Hütten,  Salinen  usw,  beschäftigten  Belegschaften  in  einer  Weise
vorzunehmen,  die,  ohne  die  höheren  Löhne  zu  beschneiden,  die
jetzt  unterdurchschnittlichen  Gedingeverdienste  den  jetzt  überdurchschnittlichen ­
  annähert  und  die  noch  niedrigeren  Schichtlöhne
aufbessert;
4.  die  Löhne  und  Gehälter  der  in  den  staatlichen  Bergwerken,
Hütten,  Salinen  usw,  beschäftigten  kriegsbeschndigten  Arbeiter
und  Beamten  so  zu  regeln,  daß  sie  mit  Einschluß  etwaiger  Renten ­
  ein  Einkommen  erhalten,  welches  dem  gleichkommt,  das  sic
gemäß  ihrer  beruflichen  Ausbildung  als  Nichtkriegsbeschädigte
Vollarbeiter  haben  würden;
ö,  die  staatlichen  Betriebsleiter  beim  Abschluß  der  Gedinge  die  von
den  Kameradschaften  benannten  Vertreter  (Ortsälteste,  Partieführer';
  als  verhandlungsberechtigte  Vertragsschließende  behandeln ­
  Und  sich  rerner  nicht  weigern,  sich  mit  den  Arbeiterausschüssen ­
  auch  über  Löhnbeschwerden  einzelner  Kameradschaften
und  Belegschaftsmitglieder  zu  besprechen;
6,  weder  ein  direkter  noch,  ein  indirekter  Zwang  zum  Verfahren
von  Nrberschichten  ausgeübt  wird;
7,  überall  die  Befahrungen  der  gesetzlich  vorgeschriebenen  Sichcrheitsmänner
  vorgenommen  und,  wo  die  Sicherheitsmänner  und
Ausschußmitglieder  aus  wgend  einem  Grunde  fehlen,  alsbald
Neuwahlen  vorgenommen  werden;
8,  jugendliche  Arbeiter  nicht  mehr  unterirdisch  anfahren,  ferner
jugendliche  und  weibliche  Arbeiter  nur  mit  solchen  Verrichtungen
        <pb n="310" />
        312

beschäftigt  werden,  die  der  Gesundheit  und  körperlichen  Entwicklung ­
  dieser  Personen  möglichst  wenig  nachteilig  sind;
9.  die  knappschaftlichen  Bezüge  der  Invaliden,  Witwen  und  Waisen
eine  den  gegenwärtigen  Teuerungsverhältnissen  einigermaßen
angemessene  Aufbesserung  erfahren."

Betrifft  Schuh-  und  Kleidervcrsorgung.
Bochum,  Essen,  Wanne,  den  1.  Februar  1918.
An  die  Reichsbekleidungsstelle,  Berlin.
Die  unterzeichneten  Vorstände  der  vier  Bergarbeiterorganisutionen
  gestatten  sich,  die  Reichsbekleidungsstelle  darauf  aufmerksam ­
  zu  machen,  daß  die  Versorgung  der  Bevölkerung,  und
besonders  der  Bergarbeiter,  mit  Schuhen,  Kleidungsstücken  und
Wäsche  als  völlig  ungenügend  bezeichnet  werden  niuß.  Die  zur
Versorgung  der  Bergarbeiter  zur  Verfügung  stehenden  Arbeitsschuhe ­
  reichen  bei  weitem  nicht  aus,  um  die  dringendsten  Anforderungen ­
  zu  befriedigen.  Da  es  der  großen  Mehrzahl  der  Bergarbeiter ­
  nicht  möglich  ist,  in  Holzschuhen  zu  arbeiten,  so  bedeutet
das  Fehlen  von  Lederschuhen,  daß  die  Arbeiter  nicht  arbeiten
können.  ,  Die  gleichen  Mängel  bestehen  in  der  Versorgung  ant
Kleidern  und  Wäsche.  Zu  diesen  Mängeln  kommt  hinzu,  daß  die
vorhandene  Ware  nur  zu  unerhört  hohen  Preisen  zu  haben  ist.
Für  ein  Paar  Schuhe,  die  in  Friedenszeiten  6  Mark  kosteten,
werden  heute  30  bis  60  Mark  verlang!  und  bezahlt.  Dabei  erhält ­
  der  Arbeiter  heute  Schuhe,  die  schon  nach  kurzer  |)ett  zerrissen ­
  sind  und  hohe  Reparaturkosten  verursachen.  Für  Kleidung ­
  und  Wäsche  werden  wahre  Phantasiepreise  verlangt.  Ein
Grubenanzug,  der  früher  für  8  bis  10  Mark  zu  haben  war,  muß
heute  mit  66  Mark  bezahlt  werden.  Hinzu  kommt,  daß  die  Ware
heute  sehr  minderwertig  ist.
Die  Folge  ist,  daß  jetzt  bittere  Not  in  den  Arbeiterfamilien
zu  finden  ist.  Diese  Zustände  haben  eine  Stimmung  erzeugt,  die
für  die  Landesverteidigung  sehr  bedrohlich  ist.  Es  ist  deshalb
dringend  erforderlich,  daß  die  Versorgung  der  Bevölkerung  mit
Bekleidungsstücken  eine  wesentlich  bessere  wird.  Die  von  den
Bergarbeitern  bewohnten  Jndustriebezirke.  müssen  mit  Bekleidungsstücken ­
  besonders  beliefert  werden.  Notwendig  ist  auch
vor  allen  Dingen,  daß  die  Preise  so  gesetzt  werden,  daß  die  arbeitende ­
  Bevölkerung  sie  auch  bezahlen  kann.
Hochachtungsvoll!
Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands  (Bochum).
Gcwerkvcrcin  christlicher  Bergarbeiter  Deutschlands  (Essen).
Polnische  Bcrufsvcreinigung  (Abteilung  Bergarbeiter).
Gelvcrkverein  der  Fabrik-  u.  Handarbeiter  H.-D.  (Abt.  Bergarb.)
        <pb n="311" />
        31

Vergütung  vvn  Feierschichten  wegen  Wagen-,  Kohlen-  oder
Karbidmangel.
Essen,  Bochum,  Wanne,  den  ti.  Februar  1918.
An  das  Reichsamt  des  Innern  (Abt.  Reichswirtschaftsamt)
Berlin.
In  den  letzten  Monaten  haben  im  Bergbau  viele  Feierschichten ­
  eingelegt  werden  müssen,  iveil  es  an  Eisenbahnwaggons
fehlte.  Stellenweise  mutzten  3,  4  und  mehr  Schichten  ans  diesem
Grunde  gefeiert  werden.  Der  Lohnausfall,  der  den  Bergleuten
hierdurch  erwächst,  ist  recht  erheblich  und  wird  bei  den  heutigen
Preisen  für  die  Lebensbedürfnisse  doppelt  schwer-empfunden.  Die
Unterzeichneten  wenden  sich  daher  an  das  Reichswirtschaftsamt
mit  der  Bitte,  zu  veranlassen,  daß  für  Feierschichten,  die  wegen
W  a  g  en  m  a  n  g  e  1  entstehen,  eine  Vergütung  gezahlt  wird.
Sodann  erlauben  wir  uns,  darauf  hinzuweisen,  datz  die
Bergleute  in  den  Erzbergbaubezirken  öfter  wegen  Kohlenmangels
  feiern  müssen.  Sollte  die  sehr  zu  begrützcnde  Verordnung ­
  vom  31.  Januar  1918,  wonach  für  die  infolge  Kohlenmangels
  feiernden  Arbeiter  der  Rüstungsindustrie  Entschädigung
gezahlt  wird,  etwa  nicht  für  die  Erzbergarbeiter  gelten,  so  bitten
wir,  dieselben  ebenfalls  mit  in  den  Kreis  der  Personen,  welche
die  genannte  Vergütung  erhalten,  einzubeziehen.
Infolge  Mangels  an  Karbid  mutzten  besonders  im
Erzbergbau  des  Siegerlandes  und  Sauerlandes  eine  Anzahl  von
Feierschichten  eingelegt  werden,  wodurch  die  Bergleute  arch  geschädigt ­
  worden  sind.  Solche  Feierschichten  bitten  wir  ebenfalls
zu  vergüten,  damit  die  Leute  vor  Not  bewahrt  und  arbeitsfähig
erhalten  bleiben.
Da  es  bei  Frostwetter  vorgekommen  ist,  datz  durch  Bruch
der  Wasserrohre  und  den  dadurch  entstandenen  Wassermangel ­
  eine  zeitweilige  Einstellung  der  Betriebstätigkeit  hat
erfolgen  müssen  (z.  B.  auf  der  Zeche  Constantin,  Bezirk  Bochum),
.bitten  wir,  auch  solche  Fälle  als  entschädigungspflichtig  anzusehen. ­

Hochachtungsvoll!
(Folgen  Unterschriften  der  vier  Bergarbeiterverbände.)

Auf  die  Eingabe  vom  1.  Februar  1918  wurden  die  Verbände ­
  mit  folgender  Antwort  bedacht:
Berlin  W.  50,  den  9,  Februar  1918.
An  den  Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands,  Bochum  i.  W.
Aus  Ihre  Eingabe  zusammen  mit  dem  Gewerkverein  christlicher
Bergarbeiter  Deutschlands,  der  Polnischen  Berufsvereinigung,  Abt.
        <pb n="312" />
        -  ;-ii4  —
Bergarbeiter  und  dem  Gewerkverein  der  Fabrik-  und  Handarbeiter
H.-D.,  Abt.  Bergarbeiter,  vom  1.  d.  Mts.  teile  ich  ergebenst  folgendes
mit;
Die  Bereitstellung  von  Arbeitsschuhwert  scheidet  in  kürzester  Zen
aus  der  Bewirtschaftung  der  Reichsbekleidungsstelle  aus.  Die  Angelegenheit ­
  wird  von  einer  neuen  Schuhzentrale,  die  das  Neichswi'rtfchaftsnmt
  ins  Leben  ruft,  erledigt.
Was  die  Versorgung  mit  Kleidung  anlangt,  so  ist  die  Reichsbekleidungsstelle ­
  von  jeher  bemüht  gewesen,  den  kriegswichtigen  Industriezweigen, ­
  in  erster  Linie  eil  so  auch  der  Bergarbeiterbevölkerung,  größere
Mengen  Berufskleidung  zur  Verfügung  zu  stellen.  Die  Betriebsunternehmer ­
  erhalten  nämlich  gemäß  Verfügung  der  Reichsbekleidungsstelle ­
  von;  27.  März  1917  von  der  Reichsbekleiduugsftelle  besondere
Bezugsscheine  auf  Berufskleidung.  Soweir  es  nicht  möglich  ist,  aut
Grund  dieser  Bezugsscheine  Kleidung  im  freien  Handel  zu  beschaffen,
gibt  die  Reichsbekleidungsstelle  aus  ihren  allerdings  verhältnismäßig
geringen  Beständen  Kleidung  an  die  Betriebe  ab.
Gerade  in  den  letzten  Tagen  ist  eine  weitere  Aktion  eingeleitet
worden,  die  auf  bessere  Versorgung-der  Arbeiterbevölkerung  hinzielt.
Es  werden  ans  verschiedenen  Quellen  größere  Mengen  von  Bekleidungsstücken ­
  beschafft,  z.  B.  alte  Uniformen  von  der  Heeresverwaltung;
auch  sind  Verhandlungen  mit  Konfektions-  und  Schneiderverbänden
im  Gange,  um  aus  den  Geschäften  konfektionierte  Kleidung  herauszuziehen, ­
  u.  a.  mehr.  Tie  somit  zu  erlangenden  Bestände  werden  den
Betrieben  für  ihre  Arbeiter  angeboten  werden.
Die  Preise  im  freien  Handel  sind  durch  Einführung  des  „Bezngsscheinverfahrens",
  durch  das  allzugrotzer  Nachfrage  vorgebeugt  wurde,
zweifellos  niedriger  gehalten  worden,  als  dies  ohne  den  Bezugsscheinzwang ­
  möglich  gewesen  wäre.  Wenn  trotzdem  in  letzter  Zeit  die  Preisgestaltung ­
  in  steigender  Richtung  sich  bewegt,  so  dürften  hierfür  die
verschiedensten  Umstände,  z.  B.  Verteuerung  der  Rohmaterialien,,  Steigerung ­
  der  Löhne  und  sonstiger  Herstellungskosten  den  Anlaß  gegeben
haben.  Leider  besitzt  die  Neichsbekleidungsstelle  keine  Handhabe,  dieser
unerwünsckten  Zeiterscheinung  entgegenzutreten.  Die  Preise,  die
die  Reichsbelleidungssielle  für  die  nach  obigen  Ausführungen  neuzukauienden
  Waren  selbst  zahlen  mutz,  sind  erheblich  höher  als  früher.
Die  ReichSbekleidungsstelle  hat  keine  eigenen  Mittel,  die  zur  Verbilligung ­
  der  Waren  dienen  können;  sie  kann  nur  zu  ihren  Selbstkosten
die  «achen  abgeben.  Die  taufenden  Arbeierkreife  werden  —  dies  lieg:
leider  in  den  heutigen  Verhältnissen  —  sich  an  die  höheren  Preise  gewöhnen ­
  und  dabei  bedenken  müssen,  daß  sie  durch  diese  bevorzugte  Belieferung ­
  durch  die  Rcichsbekeidungsstelle  weit  besser  dastehen,  als  diejenigen
  Bevölkerungskreise,  die  nur  ans  den  örtlichen  Bezugsschein
angewiesen  sind  und  keine  Sonderzuweisung  erhalten.
(Unterschrift.,

An  die  Kriegsamtsstelle  in  Leipzig
richteten  die  unterzeichneten  Lrganisationsvertreter  am  18.  März
1918  folgende  Eingabe:
Der  Kriegsnnitsstelle  Leipzig  gestatten  sich  die  ergebenst  Unterzeichneten ­
  nachstehendes  zn  unterbreiten:
        <pb n="313" />
        315

Auf  unser  auch  der  Kriegsamtsstelle  abschriftlich  übermitteltes ­
  Gesuch  an  den  Bergbaulichen  Verein  für  Zwickau  und
Lngan-Oelsnih  vom  11.  Februar  d-  Js.  um  nochmalige  Prüfung
der  von  uns  unterm  l8.  Dezember  1917  eingereichten  Forderungen ­
  hat  der  genannte  Verein  unterm  1.  ix  Mts.  folgendes  geantwortet ­
  :
„Unsere  Mitglieder  sind  in  der  Lohnfrage  bereits  soweit
entgegengekommen,  als  es  ihnen  möglich  war.
Ans  den  in  den  Zeitungen  wiedergegebenen  Geschäftsberichten ­
  der  öffentlich  Rechnung  legenden  Unternehmungen  des
Zwickauer  und  Lugau-Oelsnitzer  Reviers  werden  Sie  ersehen
haben,  daß  die  geschäftlichen  Ergebnisse  einer  Anzahl  von
Werken  ini  Jahre  1917  gegenüber  dem  Vorjahre,  und  noch
mehr  gegenüber  der  Friedenszeit,  erheblich  zurückgeblieben
sind.
Die  vorgenommenen  Preiserhöhungen  sind  so  bemessen,
daß  die  den  Werken  erwachsenden  Mehrkosten  gerade  gedeckt
werden.
Die  Frage  der  Schichtzeit  kann  nicht  einheitlich  geregelt
werden,  da  die  Verhältnisse  auf  den  einzelnen  Werken  hierfür ­
  zu  verschieden  sind.  Hiervon  abgesehen  aber  scheint  uns
gerade  die  jetzige  Zeit,  wo  eine  möglichst  hohe  Kohlenförderung
im  vaterländischen  Interesse  anzustreben  ist,  nicht  geeignet,
Verkürzungen  der  Schichtzeit  herbeizuführen."
Mit  dieser  Antwort  hat  sich  am  Sonntag,  den  3.  d.  Mts.,
in  Oelsnitz  eine  von  über  100  Vertrauensmännern  der  Bergarbeiter ­
  des  Lugau-Oelsnitzer,  und  am  Sonntag,  den  10.  d.  Mts.,
in  Zwickau  eine  von  53  Vertrauensmännern  der  Bergarbeiter
des  Zwickauer  Reviers  stattgefundene  .Konferenz  beschäftigt.
In  beiden  Konferenzen  wurde  von  den  Vertrauensmännern  übereinstimmend
  berichtet,  daß  die  Belegschaften  die  bewilligten
Teuerungszulagen  allgemein  als  völlig  unzureichend  bezeichnen.
Die  Belegschaften  vermissen  den  zweifelsfreien  Nachweis,  daß
die  finanzielle  Lage  der  Werke  eine  den  heutigen  Teuerungsverhältnissen ­
  angemessene  Erfüllung  ihrer  Lohnforderungen  nicht
gestattet.  Sie  sind  vielmehr  der  Ueberzeugung,  daß  die  finanzielle ­
  Lage  der  Werke  in  der  Vorkriegszeit  von  jeher  eine  so  günstige ­
  war,  daß  ihnen  ein  angemessenes  Entgegenkommen  in  der
Lohnfrage  auch  möglich  gewesen  wäre,  selbst  wenn  die  Werke
während  des  Krieges  keine  Gewinne  erzielt  hätten.  Die  Bergarbeiter ­
  haben  ihre  Ersparnisse  aus  der  Vorkriegszeit,  sofern
sie  solche  überhaupt  gemacht  batten,  längst  verbraucht,  und  ihre
jetzigen  Lohneinkommen  sind  auch  trotz  der  lebten  Teuerungszulage ­
  völlig  unzureichend  zur  Befriedigung  ihrer  und  ihrer  Familien ­
  notwendigen  Lebensansprüche.  Bei  ihrem  jetzigen  Lohneinkommen ­
  sind  viele  Bergarbeiter  nicht  einmal  in  der  Lage,  ihre
Lebensmittelrationen  voll  zu  kaufen,  geschweige  denn  darüber
        <pb n="314" />
        feincmy  noch  nichtrationierte  oder  für  Kleidungsstücke  oder  HaushalknngsgegenstandL
  notwendigen  Ersatz  zu  beschaffen.
Denn  die  bisher  bewilligten  Teuerungszulagen  werden  von
den  Werksverwaltungen  vielen  Arbeitern  durch  sogenannte
Scheingedinge  zum  erheblichen  Teil  wieder  entzogen.  So  ist  uns
u.  a.  aus  der  Belegschaft  des  Zwickau-Oberhohndorfer  Steinkohlenbau-Vereins, ­
  Schacht  ll,  mitgeteilt  worden,  daß  dort  im
Februar  d.  Js.  nur  ein  geringer  Teil  der  Belegschaft  70  Prozent ­
  und  darüber  Gewinne  erzielt  hat;  ein  größerer  Teil  39  bis
69  Prozent,  und  ungefähr  ein  Viertel  der  Belegschaft  gar  nur
bis  38  Prozent;  das  heißt,  diese  38  Prozent  wurden  nicht  verdient, ­
  sondern  von  der  Werksverwaltung  wurden  die  erzielten
noch  niedrigeren  Gedinge  am  Monatsschluß  einseitig,  sozusagen
wohlwollender  Weise,  auf  diesen  Satz  erhöht.  Die  Zimmerlinge
und  Reparaturarbeiter'  erhielten  30  bis  45  Prozent,  die  Tagesarbeiter, ­
  einschließlich  der  jugendlichen,  8  bis  29  Prozent.  Auch
von  den  Belegschaften  anderer  Werke  wird  über  das  System
der  sogenannten  Scheingedinge  vielfache  und  lebhafte  Klage  geführt-

  geringere  Wichtigkeit  legen  die  Belegschaften  der  Einführung ­
  der  achtstündigen  Schichtzeit  bei.  Bei  dem  pflichtbewußten ­
  Teil  der  Belegschaften  geht  das  Urteil  allgemein  dahin,
daß  ihre  Leistungsfähigkeit  bei  der  jetzigen  langen  Schichtzeit
und  unzureichenden  Ernährung  immer  mehr  schwindet  und  dadurch ­
  die  Arbeitsergebnisse  ganz  bedeutend  beeinträchtigt  werden.
Tie  gegenteiligen  Behauptungen  der  Werksverwaltungen  stehen
mit  den  diesbezüglichen  Erfahrungen  im  Widerspruche.  Auch  die
Tatsache,  daß  einzelne  Bergarbeiter  sich  auf  Befragen  Werksbeamten ­
  gegenüber  für  die  lange  Schichtzeit  erklärten,  kann  nicht
dahin  gedeutet  werden,  daß  die  Belegschaften  allgemein  mit  der
langen  Schichtzeit  einverstanden  seien.  Denn  diese  einzelnen
Arbeiter  haben  aus  verschiedenen  Gründen  durchweg  nicht  den
Mut,  den  Werksbeamten  ihre  wahre  gegenteilige  Meinung  direkt
zu  sagen  und  sind  sehr  vielfach  echte  Drückeberger  auf  Kosten
ihrer  Kanieraden.  Daß  bei  den  Belegschaften  das  Verlangen
nach  Verkürzung  der  Scknchtzeit  sehr  stark  ist,  geht  auch  daraus
hervor,  daß  in  den  letzten  Wochen  auf  mehreren  Zwickauer  Werken ­
  (Bürgergewerkschaft,  Zwickauer  Steinkohlenbau-Verein,
v.  Arnim'sche  Werke;  auf  letzteren  am  l5.  d.  Mts.  zum  zweiten
Male  innerhalb  weniger  Wochen)  die  Arbeiter  einmütig  mit  Arbeitsniederlegung ­
  drohten  mit  dem  Ziele:  Entweder  mehr  zu
essen  oder  kürzere  Schichtzeit.
Daß  die  achtstündige  Schichtzeit  nur  günstige  Wirkungen
zeitigt,  beweisen  die  Erfahrungen  bei  der  Gewerkschaft  Morgenstern. ­
  Bei  dieser  Gewerkschaft  ist  während  der  ganzen  Kriegszeit ­
  nur  achteinhalbstündig,  einschließlich  Ein-  und  Ansfahrt,  gearbeitet ­
  worden,  und  die  Belegschaft  dieses  Werkes  ist  mit  ihren
        <pb n="315" />
        -  317  —
Leistungen  hinter  denjenigen  der  anderen  Werke  nicht  zurückgeblieben. ­
  Ebenso  ist  beim  Erzgeb.  Steinkohlenbau-Verein  vom
18.  d.  Mts.  ab  die  achtstündige  Schichtzeit  wieder  eingeführt  worden, ­
  angeblich  wegen  Einsenbahnwagenmangel.  Es  wird  sich
aber  auch  hier  zeigen,  daß  die  Leistungen  dadurch  nicht  zurückgehen, ­
  sobald  die  Belegschaft  sich  an  die  kürzere  Schichtzelt  gewöhnt
  hat.  Denir  erfahrungsgemäß  wird  bei  achtstündiger  Arbeitszeit ­
  exakter  und  intensiver  gearbeitet,  bei  langer  Arbeitszeit ­
  dagegen  lax  und  obendrein  noch  häufig  mehr  oder  weniger
lange  pausiert,  zumal  bei  der  jetzt  höchst  unzureichenden  Ernährungsweise.
  Der  größte  Teil  der  Belegschaften  ist  sich  voll
bewußt,  daß  ein  Nachlassen  der  Kohlenförderung  in  jetziger  Zeit
verhängnisvolle  Folgen  haben  müßte.  Deshalb  wird  die  Einführung
  der  achtstündigen  Schichtzeit  als  unerläßliches  Erfordernis ­
  erachtet.
Von  gleicher  Wichtigkeit  ist  für  die  Bergarbeiter  die  zeitgemäße ­
  Erhöhung  der  Krankenunterstützungen.  Von  der  durch  die
diesbezügliche  Bundesratsverordnung  vom  22.  November  1917
den  Krankenkassen  gewährten  Möglichkeit  einer  solchen  Erhöhung
haben  die  Knappschaftskrankenkassen  der  beiden  Reviere  meistens
nur  in  äußerst  unzureichendem  Maße  Gebrauch  gemacht.  Trotz
den  auf  Grund  dieser  Bundesratsverordnung  in  den  Knappschaftskrankenkassen ­
  erfolgten  Erhöhungen  der  Krankenunterstützungen ­
  betragen  diese  für  die.höchstentlohnten  Arbeiter  im
allgemeinen  nicht  mehr  wie  drei  bis  vier  Mark  täglich;  nur  bei
der  Kasse  des  Zwickau-Lberhohndorfer  Steinkohlenbau-Vereins
betragen  sie  bis  zu  4,80  Mark,  und  bei  zwei  Werken  im  Lugau-Delssiitzer
  Revier  bis  zu  6  Mark  und  bis  zu  4,30  Mark  der  der
Kasse  der  Gewerkschaft  Morgenstern  im  Zwickauer  Revier.  Diese
geringen  Krankenunterstützungen  sind  die  Folge  davon,  daß  die
Grundlöhne  bei  den  meisten  Knappschaftskrankenkassen  nicht  nach
dem  vom  höheren  sozialen  Geiste  getragenen  Wortlaute  des  8  180
der  Reichsversicherungsordnung  und  der  vorerwähnten  Bundesratsverordnung ­
  festgesetzt  worden  sind.  In  den  Knappschafts-Krankenkassen
  im  Zwickauer  Reviere  sind  nämlich  die  Grundlöhne
nicht  nach  dem  Tagesentgelt,  sondern  nach  den  Schichtlöhnen
festgesetzt,  mit  Ausnahme  in  der  Kasse  des  Zwickau-Oberhohndorfer
  Steinkohlenbau-Vereins;  in  dieser  sind  die  Grundlöhne
nach  den  Tagesarbeitsverdiensten  festgesetzt,  und  die  Folge  davon
ist,  baß  die  Mitglieder  dieser  Kasse  täglich  rund  eine  Mark  mehr
Krankenunterstützung  erhalten,  wie  die  Mitglieder  der  anderen
Kassen  des  Zwickauer  Reviers.  Die  Bergarbeiterlöhne  bestehen
bekanntlich  nicht  in  festen  einheitlichen  Sätzen,  sondern  in  sogenannten ­
  Schichtlöhnen  und  Gewinnen  (Ausbeuten).  Die  Schichtlöhne ­
  betragen  selten  über  4  Mark.  Die  Grundlöhne  bei  den
Knappschaftskrankenkassen  des  Zwickauer  Reviers  (mit  Ausnahme
derjenigen  des  Zwickau-Oberhohndorfer  Steinkohlenbau-Vereins)
        <pb n="316" />
        318

sind  nun  nach  btefen  Schichtlöhnen  dergestalt  festgesetzt,  daß  für
die  Kassenmitglieder  mit  einem  Schichtlohn  von  6  Mark  und
darüber  der  Grundlohn  8  Mark,  bei  einem  Schichtlohn  von  5
Mark  bis  5,90  Mark  der  Grundlohn  6,80  Mark;  bei  einem
Schichtlohn  von  4  Mark  bis  4,90  Mark  der  Grundlohn  6,40  Mark;
bei  einem  Schichtlohn  von  3,10  Mark  bis  3,90  Mark  der  Grundlohn ­
  5  Mark;  bei  einem  Schichtlohn  von  2,70  Mark  bis  3  Mark
der  Grundlohn  4,50  Mark;  bei  einem  Schichtlohn  von  2,20  Mark
bis  2,60  Mark  der  Grundlohn  4  Mark;  bei  einem  Schichtlohn
von  1,70  Mark  bis  2,10  Mark  der  Grundlohn  3,60  Mark;  für  die
weiblichen  Mitglieder  der  Grundlohn  2,30  Mark,  und  für  die
Jugendlichen  1,80  Mark  beträgt-  Bei  den  meisten  Kassen  werden
nur  60  Prozent  des  Grundlohnes  als  Krankenunterstützung  gezahlt, ­
  nur  bei  der  Kasse  der  Gewerkschaft  Morgenstern  66  Prozent, ­
  Ta  es  im  ganzen  Zwickauer  Revier  keinen  Bergarbeiter
mit  einem  Schichtlohn  von  6  Mark  und  darüber  gibt,  so  kann
auch  niemand  die  Krankenunterstützung  aus  der  höchsten  Grundlohnklasse ­
  erreichen.
Im  ß  180  der  Reichsversicherungsordnung  sind  aber  nicht
Teillöhne,  sondern  die  vollen  Tagesentgelte  bis  zur  Höhe  von
8  bzw.  10  Mark  gedeckt.  Tie  Festsetzung  der  Grundlöhne  nach
Schichtlöhnen  steht  also  im  Widersprüche  mit  deni  sozial  fortschrittlicheren ­
  Geiste  der  reichsgesetzlichen  Vorschriften.  Im  Lugau-Oelsniher
  Reviere  sind  die  Grundlöhne  zwar  nach  6cm  gesamten ­
  individuellen  Tagesarbeiterverdienste  festgesetzt,  aber  die
Krankenunterstützungen  betragen  dort  bei  den  meisten  Kassen  nur
60  Prozent  der  Grundlöhne,  nur  bei  zwei  Kassen  60  Prozent,  so
daß  bei  diesen  letzteren  die  Krankenunterstutzungen  6  Mark  und
darüber  betragen.  Was  bei  diesen  einzelnen  Kassen  möglich  ist,
kann  bei  den  anderen  nicht  unmöglich  sein.  8  180  der  RVO.  gibt
den  Krankenkassen  das  Recht,  die  Krankenunterstützungen  bis  auf
76  Prozent  der  Grundlöhne  zu  bemessen.  Der  Bochumer  Knappschaftsverein ­
  zahlt  z.  B.  60  Prozent  des  Grundlohnes  und  erhalten ­
  infolgedessen  dort  die  Mehrheit  der  Bergarbeiter  einschließlich ­
  Kindergeld  täglich  6  Mark  Krankenunterstützung.
Wer  in  so  engen  Beziehungen  zur  Bergarbeiterschaft
steht  wie  wir  Unterzeichnete,  der  kann  sich  täglich  von  der  verzweiflungsvollen ­
  Lage  derjenigen  Bergarbeiterfamilien  überzeugen, ­
  deren  Ernährer  längere  Zeit  krank  feiern  muß.  Zeitgemäße ­
  Erhöhungen  sind  unerläßlich  und  möglich,  und  zu  diesem
Zwecke  ist  die  mehrfach  erwähnte  Bundesratsverordnung  erlassen ­
  worden-  Sie  scheiterten  bisher  an  den  entgegenstehenden
finanziellen  Interessen  der  Herren  Werksbesitzer,  die  nicht  die
mit  solchen  Erhöhungen  vielleicht  verbundenen  Beitragserhöhungen ­
  tragen  wollen.  Wegen  weniger  1000  Mark  Mehrleistung
an  Krankenkassenbeiträgen  sollte  man  aber  nicht  hunderte  Familien ­
  krankfeiernder  Bergarbeiter  bitterster  Not  aussetzen.  Die
        <pb n="317" />
        —  819  —
Bergarbeiter  selbst  sind  jederzeit  bereit,  Mehrleistungen  an
Krankenkassenbeiträgen  zu  übernehmen,  um  den  Familien
krankfeiernder  Kameraden  möglichst  auskömmliche  Unterstützungen ­
  zu  gewährleisten.
In  Erkenntnis  der  Notwendigkeit  weiteren  Entgegenkommens ­
  der  Herren  Werksbesitzer  haben  die  beiden  Konferenzen  am
3.  und  10.  d.  Mts.  einstimmig  die  Unterzeichneten  beauftragt,  die
Kriegsamtsstelle  Leipzig  zu  bitten,  eine  gemeinschaftliche  Verhandlung ­
  der  Werksverwaltungen  und  von  den  Belegschaften  zu
wählende  Delegierte  sowie  der  unterzeichneten  Vertreter  der  gewerkschaftlichen ­
  Bergarbeiterverbände  veranlassen  zu  wollen.
Indem  wir  vorstehenden  Beschluß  hierdurch  der  Kricgsamtsstelle
  unterbreiten,  gestattenKvir  uns  zugleich  die  sehr  ergebene
Bitte,  dem  auf  ungestörten  Fortgang  der  Kohlenförderung  hinzielenden ­
  Wunsche  unserer  Auftraggeber  Rechnung  tragen  zu
wollen.
Anschließend  hieran  gestatten  wir  uns  noch,  darauf  hinzuweisen,
  daß  am  6.  Februar  d.  Js.  auch  in  München  von  dem
Berggewcrbegerichte  als  Einigungsamt  gemeinschaftliche  Verhandlungen ­
  zwischen  Werksvertretern  und  Belegschaftsdelegierten
sowie  den  Leitern  der  zuständigen  gewerkschaftlichen  Bergarbeiterverbände ­
  stattgefunden  und  zu  beiderseitig  befriedigenden
Ergebnissen  geführt  haben.
Die  gleichen  Ergebnisse  wurden  in  einer  gemeinschaftlichen
Verhandlung  am  26.  Februar  d.  Js-  erzielt  zwischen  dem  Arüeitgeberverband
  im  rheinischen  Braunkohlenrevier  und  de»  Leilungen ­
  der  zuständigen  gewerkschaftlichen  Bergarbeiterverbände.
Ergebenst!
Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands,  Bezirksleitungen
Zwickau  i.  Sa.  und  Lugau-Oelsnitz.  I.  A.:  Fr.  Langhorst.
Für  den  Gewerkverein  christl.  Bergarbeiter  Deutschlands,
gez.  G.  Hartmann-Dresden.
Antwort  der  Kricgsamtsstelle  Leipzig.
Auf  die  Eingabe  der  Organisationsvertreter  an  die  Kriegsamtsstelle ­
  in  Leipzig  vom  18.  März  1018  erging  an  die  Bezirksleitung ­
  unseres  Verbandes  in  Zwickau  am  30  März  folgende
Antwort:
„Tie  Kriegsamtsstelle  bestätigt  den  Empfang  Ihres
Schreibens  vom  18.  d.  Mts.  und  teilt  Ihnen  mit  daß  sie  über
diejenigen  Beschwerdepunkte,  welche  genaue  Angaben  enthalten,
Erörterungen  anstellen  wird.  Soweit  die  Angaben  allgemeiner
Natur  ohge  Angabe  bestimmter  Tatsachen  bzw.  bestimmter
Werke  enthalten,  kann  die  Kriegsamtsstelle,  bevor  ihr  genaue
Angaben  nicht  gemacht  sind,  vorläufig  nichts  weiter  unternehmen ­
        <pb n="318" />
        Nach  Abschluß  der  Erörterungen  wird  die  Kriegsamtsstelle
über  die  von  Ihnen  beantragte  gemeinschaftliche  Verhandlung
mit  den  Werksverwaltungen  Entschließung  fassen."

Lohneingabc  nebst  Beantwortung.

Beauftragt  von  den  Arbeiterausschüssen  und  Belegschaften
der  fiskalischen  Bergwerke,  hatten  die  oberschlesischen  Bezirksleitungen ­
  der  Bergarbeiterverbände  eine  Eingabe  an  den  Herrn
Minister  für  Handel  und  Gewerbe  gerichtet,  worin  das  berechtigte ­
  Verlangen  der  Arbeiter  nach  Lohnaufbesserungen  begründet
war.  In  der  Eingabe  wurden  die  Verhältnisse  der  einzelnen  Arbeiterkategorien ­
  erwähnt  und  zusammenfassend  der  Meinung
Ausdruck  gegeben,  daß  die  Löhne  auf  den  fiskalischen  Bergwerken ­
  in  Lberschlcsien  dringend  einer  Aufwärtsentwickelung  bedürftig ­
  seien.  Der  Herr  Minister  wurde  darum  ersucht,  zu  einer
Reformierung  der  Lohnverhältnisse  unter  Berücksichtigung  nachfolgender ­
  Grundsätze  Veranlassung  zu  geben:
1.  Es  ist  das  Gedinge  der  Häuer  derart  zu  gestalten,  daß  bei
normaler  Arbeitsleistung  ein  Lohn  nicht  unter  12,60  Mark
pro  Schicht,  ausschließlich  der  30,—  Mark  Teuerungszulage,
die  als  Regelmäßigkeitsprämie  gezahlt  wird,  verdient  werden ­
  kann:
2.  Der  Forderung  zu  1.  entsprechende  Erhöhung  des  Gedinges
bzw.  Lohnes  für  Füller,  Schlepper  und  Wagenstößer,  so  daß
die  Löhne  dieser  Kategorie  im  bisherigen  Verhältnis  zu  dem
Häuerverdienst  bleiben.
3.  Werden  Hauer  im  Schichtlohn  beschäftigt,  so  ist  ihnen  ein
Lohn  von  nicht  unter  10  Mark,  ausschließlich  der  Teuerungszulage ­
  zu  zahlen.
1.  Für  alle  über  und  unter  Tage  beschäftigten  Arbeiter.  Handwerker ­
  und  Arbeiterinnen,  einschließlich  der  jugendlichen  Arbeiter, ­
  ist  der  Lohn  um  26  Prozent  zu  erhöhen.
5.  Die  Kinderbeihilfe  ist  außer  den  vorstehenden  Löhnen  in  der
bisherigen  Weise  Iveiter  zu  zahlen.

Auf.  diese  Eingabe  wurde  folgende  Antwort  der  Königlichen ­
  Bergwerksdirektion  im  Aufträge  des  Herrn  Ministers
erteilt:
Königliche  Bergwerksdirektion.  Hindenüurg,  den  5.  April  1918
Gefchäftsbuch-Nr.  I.  3281.
Auf  die  an  den  Herrn  Minister  für  Handel  und  Gewerbe  gerichtete ­
  gemeinschaftliche  Eingabe  vom  4.  März  ds.Js.  -erwidern  wir  Ihnen
im  Auftrage  des  Herrn  Ministers  folgendes:
Die  Löhne  der  Bergleute  auf  den  staatlichen  Steinkohlenbergwerken ­
  des  hiesigen  Reviers  zeigen  eine  ständig  aufsteigende  Richrung.
        <pb n="319" />
        321

Ei«  vorübergehende  Stockung  in  der  Aufwärtsbewegung  im  Monat
Januar,  die  ihre  Ursache  in  dem  damals  besonders  großen  Wagenmangel
  hatte,  ist  schon  im  Februar  überwunden  worden.
Vom  1.  März  ab  haben  wir,  wie  der  Bezirksleitung  inzwischen
bekannt  geworden  sein  dürfte,  eine  Erhöhung  der  Regelmätzigkeits^-prämien
  für  verheiratete  männliche  Arbeiter  auf  35,—  Mark,  für  unverheiratete ­
  auf  30,—  Mark,  für  jugendliche  auf  18,—  Mark,  für  weibliche ­
  Arbeiter  auf  22,—  Mark,  und  eine  Erhöhung  der  Kinderzulage
auf  6,—  Mark  je  Kind  eintreten  lassen.  Die  Wirkung  dieser  Erhöhungen, ­
  die  bei  männlichen  verheirateten  Arbeitern  bei  der  Durchfchnittssehl
  von  3—4  Kindern  einer  Aufbesserung  des  Lohnes  um  etwa
85  Pf.  für  die  Schicht  gleichkommt,  wird  sich  bei  der  nächsten  Löhnung
zeigen.  Bei  der  Gewährung  der  Regelmäßigkeitsprämien  und  der  Kinderzulagen ­
  wird,  wie  bisher  das  weiteste  Entgegenkommen  geübt
werden.
Außer  diesen  Zulagen  werden  bie  Gedinge-  und  Schichtlöhne  der
einzelnen  Arbeiter  dauernd  überprüft  und  reguliert.  Wenn  trotzdem
einzelne  Leute  auch  in  der  Klasse  der  Hauer  zeiweilig  unter  dem  Durchschnitt ­
  verdienen,  so  handelt  es  sich  fast  ausschließlich  um  ältereArbeiter,
die  nicht  mehr  voll  leistungsfähig  sind,  zum  Teil  auch  auf  ihren  Wunsch
bei  leichteren  Arbeiten  beschäftigt  werden.  Die  Behauptung  derEingabe,
daß  der  Prozentsatz  der  Hauer  mit  unzureichenden  Löhnen  auf  den
staatlichen  Gruben  auffallend  hoch  sei,  findet  in  der  sorgsam  geführten
Statistik  keine  Stütze.
Die  Löhne  der  Wagenstößer,  besonders  aber  der  Handwerker,  haben
im  März  wesenliche  Erhöhungen  erfahren.  Auch  die  übrigen  Arbeiterklassen ­
  sind  aufgebessert  worden.  Eine  angemessene  Spannung  zwischen
den  ungelernten  Tagearbeitern  und  den  Grubenarbeitern  muß  jedoch
bestehen  bleiben,  um  die  eigentlicheBergmannsarbeit  nicht  zu  entwerten.
Daß  diese  Spannung  nicht  zu  groß  ist,  wird  dadurch  erwiesen,  daß  die
Meldungen  zur  Tagesarbeit  noch  immer  zahlreicher  eingehen,  als  zur
Beschäftigung  unter  Tage.
Die  Berginspektionen  werden  auch  weiterhin  nichf  unterlassen,  die
Löhne  mit  'ben  Zeitverhältnissen  in  Einklang  zu  bringen  und  sie  erforderlichenfalls ­
  weiter  erhöhen.  Wenn  es  auch  ausgeschlossen  ist,  die  am
Schlüsse  Ihrer  Eingabe  vorgetragenen  Grundsätze  bei  der  Lohnbemessung
  zu  erfüllen  ^z.  B.  gehen  die  dort  für  die  Hauer  vorgeschlagenen
Durchschnittslöhne  erheblich  über  das  Endgehalt  der  Betriebsbeamten
hinaus),  so  wird  doch  der  Wunsch  nach,  einer  weiteren  Aufwärtsenwickelung
  im  Rahmen  des  irgendwie  Erreichbaren  bei  uns  und  den  Berginspektionen
  stets  volle  Berücksichtigung  finden.
Wir  stellen  anheim,  hiervon  den  mitunterzeichneten  Berufsvereinigungen ­
  Kenntnis  zu  geben.  gez.  Wiegert.

Lohneingabe  im  Zeitz-Altenburger  Revier.
Die  Lohnverhältnisse  im  vorstehend  genannten  Revier  gehören ­
  mit  zu  den  schlechtesten  in  ganz  Deutschland.  Nach  der  im
„Reichsanzeiger"  vom  26.  März  1918  veröffentlichten  amtlichen
Nachweisung  der  in  den  16  Hauptbergrevieren  gezahlten  Löhne
rangiert  das  Hallische  Brannkohlenrevier,  dem  das  Altenburg-Zeitzer
  zugehört,

21
        <pb n="320" />
        für  die  eigentlichen  Bergarbeiter  an  14.  Stelle;
für  die  sonstigen  Bergarbeiter  an  14.  Stelle;
für  die  erwachsenen  Uebertagearbeiter  an  13.  Stelle  und
für  die  jugendlichen  Arbeiter  an  3.  Stelle.
Weil  die  Verdienste  der  Arbeiter  ungenügend,  zum  Teil
völlig  unzureichend  geworden  sind,  wurde  in  zwei  Konferenzen
der  Vertreter  der  Arbeiterschaft  einstimmig  beschlossen,  am  22.
April  1918  auf  sämtlichen  Betrieben  des  Reviers  durch  die  Arbeiterausschüsse ­
  nachstehende  Forderungen  einzureichen:
A.  Für  die  Grubenanlagen  im  Altenburger  Revier-1.
  Das  Gedinge  der  bei  der  Kohlengewinnung  beschäftigten
Arbeiter  soll  zwischen  Betriebsleitung  einerseits  und  dem  Hauer
und  Schlepper  andererseits  vor  den  Arbeitsorten  so  festgesetzt
werden,  daß  damit  in  der  Neunstundcnschicht  bei  normaler  Leistung ­
  1l  Mark  verdient  werden  müssen.
2.  Reparaturhauern  und  den  Bedienungsmannschaften  an
der  Seil-  und  Kettenbahn,  ferner  den  Maschinisten  und  Heizern
sollen  30  Prozent,  allen  volljährigen  Arbeitern,  welche  in  Schichtoder
  Stundenlohn  arbeiten  20  Prozent,  Arbeiterinnen  und  Jugendlichen ­
  10  Prozent  Lohnzulage  gewährt  werden.
3.  Für  Handwerker:  Schmiede,  Schlosser,  Dreher,  Klempner
und  sonstige  Metallarbeiter  soll  eine  Zulage  von  16  Pfennig  die
Stunde  gezahlt  werden.  Diese  Zulage  soll  als  Facharbeiterzulage
  gelten.
Die  bisher  gezählten  Teuerungs-  und  sonstigen  Zulagen
bleiben  von  den  Forderungen  unberührt.
B.  Für  die  Grubenanlagen  im  Zeitz-Weißenselser  Revier.
1.  Das  Gedinge  der  bei  der  Kohlengewinnung  beschäftigten
Arbeiter  soll  zwischen  Betriebsleitung  einerseits  und  den  Hauern
und  Schleppern  andererseits  vor  den  Arbeitsorten  so  festgesetzt
iverden,  daß  damit  in  der  Neunstundenschicht  bei  normaler  Leistung ­
  8  Mark  verdient  werden  muß.
2.  Für  alle  volljährigen  Arbeiter,  welche  im  Schicht-  oder
Stundenlohn  beschäftigt  werden,  soll  eine  Zulage  von  20  Proz-,
für  Arbeiterinnen  und  Jugendliche  eine  Lohnzulage  von  10  Prozent ­
  gewährt  werden.
3.  Für  Handwerker:  Schmiede,  Schlosser,  Dreher,  Klempner
und  sonstige  Metallarbeiter  soll  eine  Zulage  von  15  Pfennig  die
Stunde  gezahlt  werden.  Diese  Zulage  soll  als  Facharbeiterzulage
  gelten.
Die  bisher  gewährten  Teuerungs-  und  sonstigen  Zulagen:
bleiben  von  den  Forderungen  unberührt.
Die  Verschiedenartigkeit  der  Forderungen  erklärt  sich  daraus, ­
  daß  die  Betriebe  im  Zeitzer  Revier  eine  höhere  Teuerungszulage ­
  gewähren  wie  die  Altenburger.
        <pb n="321" />
        323

Falls  die  Grubengesellschaften  kein  Verständnis  für  die  Notwendigkeiten ­
  der  geforderten  Verdienste  beweisen,  sollen  die  zuständigen ­
  Schlichtungsausschüsse  angerufen  werden.
Da  die  Lage  der  Arbeiterschaft  eine  derart  ungnüstige  geworden ­
  und  der  Wille  zur  Verbesserung  der  Löhne  im  Revier
allgemein  ist,  darf  erwartet  werden,  daß  den  berechtigten  Anforderungen ­
  der  Arbeiterschaft  Rechnung  getragen  wird.  Voraussetzung ­
  ist  natürlich,  daß  jeder  Einzelne  seine  volle  Pflicht  tut,
um  die  gestellten  Forderungen  durchzusetzen.
Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
Deutscher  Metallarbeiter-Verband.
Verband  der  Fabrikarbeiter  Deutschlands.
Verband  der  Maschinisten  und  Heizer  Deutschlands.
p»  Gcwerkverein  H.-D.

Bcrgarbcitcrsvrderungcn  ans  Kricgsamt.
Im  Z  w  i  ck  a  u°  und  Lugau-Oelsnitze^  Revier
ist  den  Bergarbeitern  auf  ihre  am  18.  Dezember  1917  erhobenen
neuen  Forderungen  eine  weitere  Teuerungszulage  von  80  Pf.
je  Schicht  für  Arbeiter  über  21  Jahre,  40  Pf.  für  Arbeiter  von
16—21  Jahren  und  20  Pf.  für  jugendliche  und  weibliche  Arbeiter, ­
  sowie  eine  Erhöhung  der  monatlichen  Kinderzulagen  von
4  auf  6  Mk.  für  jedes  Kind  bewilligt  worden.  Da  diese  Zulagen
allgemein  als  unzureichend  bezeichnet  wurden,  haben  die  Organisationsleitun,gen ­
  in  einer  weiteren  Eingabe  an  die  Werksbesttzer
  um  nochmalige  Prüfung  der  Bergarbeiterforderungen  ersucht. ­
  Sie  erhielten  aber  vom  Bergbaulichen  Verein  für  Zwickau
und  Lugau-Oelsnitz  eine  ablehnende  Antwort,  worin  gesagt
wurde,  die  Werksbesitzer  seien  in  der  Lohnfrage  soweit  entgegengekommen, ­
  als  es  ihnen  möglich  war.  Auf  Beschluß_  der
Vertrauensleute  der  Bergarbeiter  wandten  sich  die  Organisationsleitungen ­
  daraufhin  am  18.  März  erneut  mit  einer  Eingabe ­
  an  die  Kriegsamtsstelle  in  Leipzig.  Wir  haben  über  alles
das  in  Nr.  12  und  14  der  „Bergarbeiter-Zeitung"  berichtet.  Auf
ein  Schreiben  der  Kriegsamtsstelle  antworteten  die  Organisationsleitungen ­
  dann  mit  folgender  Eingabe:
Zwickau,  den  26.  April  1918.
An  die  Kriegsamtsstelle
in  Leipzig.
Der  Kriegsamtsstelle  Leipzig  bestätigen  wir  hiermit  den
Empfang  des  Schreibens  vom  30.  März  1918  (Nr.  18932  N.  A.)
in  Sachen  unserer  Eingabe  vom  18.  März  1918  betreffend  die
Forderungen  der  Bergarbeiter  in  den  Bergrevieren  Oelsnitz-Luaau
  und  Zwickau.  Die  Kriegsamtsstelle  vermißt  in  unserer
Eingabe  in  einzelnen  Punkten  Angaben  bestimmter  Tatsachen
bezw.  Werke.
        <pb n="322" />
        Es  liegt  aber  in  der  Natur  der  Sache,  daß  man  für  viele
zwar  allgemein  bekannte  Dinge  doch  keine  bestimmten  Tatsachen
anzuführen  vermag.  So  z.  B.  über  die  finanzielle  Lage  bestimmter ­
  privater  Betriebe.  Die  von  diesen  veröffentlichten
Geschäftsberichte  geben  erfahrungsgemäß  äußerst  selten  zuverlässige ­
  und  klare  Bilder  der  wahren  finanziellen  Lage.  Es  ist
jedem  im  wirtschaftlichen  Leben  Orientierten  bekannt,  daß  diese
Geschäftsberichte  aus  mannigfachen  Gründen  tendenziös  gefärbt ­
  werden-  Das  kann  man  als  Außenstehender  mangels  intimer ­
  Kenntnis  der  finanziellen  Methoden  zwar  nicht  immer  im
Einzelnen  durch  bestimmte  Tatsachen  beweisen,  aber  doch  ist  es
so.  So  hatten  wir  in  unserer  Eingabe  vom  18.  März  1918  u.  a.
hervorgehoben,  daß  die  Bergarbeiter  der  Ueberzeugung  sind,  die
finanzielle  Lage  der  Werke  sei  schon  in  der  Vorkriegszeit  von
jeher  eine  so  günstige  gewesen,  daß  ihnen  ein  angemessenes  Entgegenkommen ­
  in  der  Lohnsrage  möglich  gewesen  wäre,  -  selbst
wenn  die  Werke  während  des  Krieges  keine  Gewinne  erzielt
hätten.  Das  wußten  wir  damals  auch  und  alle  mit  dem  hiesigen ­
  Bergbau  Vertrauten,  aber  wir  waren  in  dem  Augenblicke
nicht  in  der  Lage,  dies  durch  Zahlen  zu  beweisen.
Inzwischen  ist  uns  nun  aber  eine  Petition  der  Zehntenberechtigtenverbände
  im  Zwickauer  Reviere  zugegangen,  worin
aus  Grund  intimer  Kenntnis  von  fünf  Werken  des  Zwickauer
Revieres  die  seit  1898  verteilten  Dividenden  mitgeteilt  werden.
Abschrift  dieser  Aufstellung  fügen  wir  als  Anhang  hier  bei.
Danach  betrug  beim  Erzgebirgischen  Steinkohlen-Aktien-Verein
  (gegründet  1840)  die  gesamte  Dividende  in  den  Jahren
1898  bis  1916  6  586  000  Mk.  Dazu  kommen  noch  366  694,41  M.
eigener  Zehnten  auf  die  Jahre  1913  bis  1916,  so  daß  sich  seit
1898  ein  Gesamtgewinn  in  Höhe  von  6  962  694,41  Mk.  ergibt.
Das  Aktienkapital  betrug  ursprünglich  720  000  Mk.,  wurde  1876
um  2  400  000  Mk.,  und  1913  nochmals  um  1  200  000  Mk.  erhöht,
so  daß  dieses  z-  Zt.  4  320  000  Mk.  beträgt.  Es  sind  also  allein
seit  1898  Gewinne  in  doppelter  Höhe  des  Aktienkapitals  erzielt
worden.
Beim  Zwickauer  Brückenberg-Steinkohlenbau-Verein  (gegr.
1865)  betrug  in  der  gleichen  Zeit  die  gesamte  Dividende
4  660  000  Mk.  bei  einem  seit  1890  unverändert  gebliebenen
Aktienkapital  von  2  700  000  Mk.  Es  wurde  also  auch  hier  eine
Dividende  in  faßt  doppelter  Höhe  des  Aktienkapitals  verteilt.
Bei  der  Zwickauer  Bürgergewerkschaft  (gegr.  1842)  betrug
die  verteilte  Dividende  bei  einem  seit  1890  unverändert  gebliebenen, ­
  bar  eingezahlten  Aktienkapital  von  nur  160  000  Mk.  und
1  250  000  Mk.  Wert  des  von  den  Aktionären  eingebrachten  Unterirdischen ­
  seit  1898  6  637  600  Mk.  Somit  wurde  hier  eine
gesamte  Dividende  in  mehr  als  dreifacher  Höhe  des  Aktienkapitals
  verteilt.
        <pb n="323" />
        —  325  —
Beim  Zwickauer  -  Oberhohndorfer  Steinkohlenbau-Verein
(gegr.  1854)  wurden  seit  1898  bei  einem  seit  1890  unveränderten ­
  Aktienkapital  von  nur  765  000  Mk.  14  732  000  Mk.  Divinen
  noch  461  481  Mk.  eigener  Zehnten, ­
  zusammen  15  183  481  Mk-  Gewinne.  Bei  diesem  Werke
find  also  allein  seit  1898  Gewinne  in  fast  zwanzigfacher  Höhe
des  Aktienkapitals  verteilt  worden.
Beim  Zwickauer  Steinkohlenbau-Verein  (gegr.  1837)  wurden ­
  bei  einem  seit  1890  unveränderten  Aktienkapital  von
346  000  Mk.  9  250  000  Mk.  Dividenden  verteilt,  einschließlich  des
eigenen  Zehnten.  Hier  wurden  also  Dividenden  in  mehr  als
fünfundzwanzigfacher  Höhe  des  Aktienkapitals  verteilt.
Zu  den  Gewinnen  dieser  Werke  kommen  noch  seit  dem
Jahre  1909  beim  Erzgebirgischen  Steinkohlen-Aktien-Verein
3  461  466,64  Mk.,  beim  Zwickauer  Brückenberg-Steinkohlenbau-Verein
  2  404  611,31  Mk.,  bei  der  Zwickauer  Bürgergewerkschaft
686  126,66  Mk.,  beim  Zwickau-Oberhohndorfer  Steinkohlenbau-Verein
  3  514  989,60  Mk.  und  beim  Zwickauer  Steinkohleubau-Vcrcin
  (Vereinsglück)  1  093  013,41  Mk.,  zusammen  9  056  107,41
Mark,  die  von  den  von  den  Bergarbeitern  geschaffenen  Werten
in  Form  von  Zehnten  in  völlig  müßige  Hände  wanderten.  Es
ist  ferner  zu  beachten,  daß  die  Kapitalien  der  Werksbesitzer  in
den  Jahrzehnten  seit  Bestehen  der  Werke  sich  um  das  vielfache
vermehrt  haben,  die  Kapitalien  der  Bergarbeiter  aber,  d.  h.  deren ­
  Arbeitskräfte,  sind  bei  stets  minimalster  Anteilnahme  an
den  Arbeitswerten  von  Jahr  zu  Jahr  herabgemindert  worden,
was  in  vielen  Hunderten  Fällen  zu  frühzeitiger  Invalidität
führte  und  kiinftig  in  erhöhtem  Maße  der  Fall  zu  werden  droht.
Auch  für  die  von  uns  in  allgemeiner  Form  wiedergegebenen
Klagen  der  Bergarbeiter,  daß  ihnen  von  den  Werksverwaltungen
die  Teuerungszulagen  durch  sogenannte  Scheingedinge  zum
großen  Teil  'wieder  entzogen  werden,  lassen  sich  von  uns  naturgemäß ­
  nur  vereinzelte  Beweise  erbringen,  weil  die  meisten
Werksverwaltungen  die  gesamten  Löhne  den  Belegschaften  nicht
bekanntgeben.  In  einer  von  den^Belegschaftsvertreterkonferenzen
  am  3.  und  10.  März  d.  Js.  (Siehe  unsere  Eingabe  vom  18.
März  d.  Js.)  gewünschten  gemeinschaftlichen  Aussprache  mit  den
Werksverwaltungen  würden  die  Belegschaftsvertreter  schon  die
Nachweise  für  die  Richtigkeit  dieser  von  allen  Belegschaften  täglich ­
  geäußerten  Beschwerden  erbringen.
Nur  von  den  nachfolgend  benannten  Werken  sind  uns  inzwischen ­
  wieder  detaillierte  Lohnangaben  zugegangen.  Danach
betrugen  beim  Zwickauer  -  Oberhohndorfer  Steinkohlenbau-Verein
  im  Monat  März  d.  Js.  die  Gewinne  (Ausbeuten)  auf
Schacht  l  vor  vier  Oertern  100  Prozent,  vor  30  Oertern  über
70  Prozent,  vor  31  Oertern  60  bis  70  Prozent,  vor  19  Oertern
50  bis  60  Prozent,  vor  9  Oertern  35  bis  40  Prozent,  Zimmer-
        <pb n="324" />
        —  326  —
linge  35  Prozent,  für  Förderleute  35  bis  45  Prozent,  für  Tagesarbeiter ­
  15  bis  35  Prozent.  --  Auf  Schacht  II  betrugen  die  Gewinne ­
  (Ausbeuten)  im  gleichen  Monat  vor  25  Prozent  aller
Oerter  70  Prozent  und  darüber,  vor  26  Prozent  Oertern  38  bis
50  Prozent,  vor  60  Prozent  Oertern  61  bis  69  Prozent,  für
Zimmerlinge  und  Reparaturarbeiter  30  bis  65  Prozent,  für
Tagearbeiter  8  bis  37  Prozent;  85  Prozent  aller  Zimmerlinge
und  Reparaturarbeiter  erreichten  jedoch  nur  30  bis  40  Prozent
Gewinn.
Von  dem  Werk  Helene-Jda  im  Oelsnitz-Lugauer  Reviere
wird  uns  berichtet:  Auch  hier  wird  Scheingcdinge  festgestellt
und  als  Beweis  auf  die  Betriebspunkte  Nr.  63  und  54  auf  der
dritten  Sohle  hingewiesen.  Am  Monatsschluß  kommt  der  Gewinnzettel ­
  heraus.  Darauf  ist  angegeben,  wieviel  überall  draufgelegt ­
  werden  mußte-Von
  den  Hedwigschächteu:  Die  Gedinge  sind  fast  überall
Scheingedinge,  nur  bei  einzelnen  Oertern  kommt  die  Belegschaft
mit  dem  Gedinge  auf  den  Lohn,  der  ausgezahlt  wird.  Wenn
mit  der  Kohlenförderung  im  Gedinge  es  nicht  ausreicht,  so  wird
vom  Steiger  die  Reparatur  und  sonstige  Nebenarbeit  etwas  erhöht, ­
  so  daß  die  Mannschaft  stets  im  Unklaren  darüber  ist,  was
verdient  wurde.
Deutschland-Vereinsglück:  Hier  werden  die  Gedinge  in  der
Obersteigerstube  gemacht,  die  Belegschaft  in  der  Grube  erfährt
überhaupt  in  den  meisten  Fällen  nichts.  Das  Gedinge  wird
dann  in  der  Mannschaftsstube  ausgehängt,  ob  damit  etwas  verdient ­
  werden  kann  oder  nicht,  danach  fragt  niemand.  So  sind
die  Arbeiter  immer  auf  die  Gnade  der  Grubenbeamten  angewiesen. ­

Augustaschacht:  Das  Gedinge  ist  meistens  Formsache.  Vor
vielen  Betriebspunkten  wird  mit  dem  gestellten  Gedinge  das
nicht  verdient,  was  ausgezahlt  wird.
Vorstehende  Angaben  sind  die  wörtlichen  Wiedergaben  der
uns  aus  den  Belegschaften  zugegangenen  Berichte.
Auch  hinsichtlich  der  Frage  der  Schichtzeitverkürzung  können
wir  naturgemäß  nur  auf  das  uns  durch  unseren  Verkehr  mit  den
Bergarbeitern  von  diesen  so  vielseitig  vorgetragene  Verlangen
hiernach  allgemein  hinweisen.  In  allen  Zusammenkünften  der
Bergarbeiter  werden  von  diesen  übereinstimmend  fortgesetzt  lebhafte ­
  Klagen  über  die  gesundheitlich  so  ruinöse  lange  Schichtzeit
vorgebracht.  Am  14.  d.  Mts.  hat  auch  eine  von  rund  1000  Personen ­
  besuchte  Versammlung  der  Belegschaft  der  Zwickauer
Brückenberggewerkschaft  den  Arbeiterausschuß  beauftragt,  mit
der  Werksverwaltung  über  dir  baldige  Wiedereinführung  der
achtstündigen  Schichtzeit  zu  verhandeln.  Wir  gestatten  uns,  den
im  hiesigen  Sächsischen  Volrsblatt  über  diese  Versammlung  erschienenen ­
  Bericht  hier  beizufügen.
        <pb n="325" />
        —  827  —
Die.  Werksverwaltung  hat  dem  Arbeiterausschuß  auch  erklärt, ­
  daß  sie  die  Berechtigung  dieses  Verlangens  einsehe  und
„lieber  heute  wie  morgen"  erfüllen  würde-  Nur  scheint  die
Werksverwaltung  darauf  Wert  zu  legen,  daß  auf  allen  Werken
das  Gleiche  geschieht.
Ebenso  ist  die  Verwaltung  der  von  Arnimschen  Werke  inzwischen ­
  den  Wünschen  der  Belegschaft  in  so  weit  entgegengekommen, ­
  daß  sie  vom  1  d,  Mts.  ab  die  Schichtzeit  zunächst  von  12
auf  10  Stunden  verkürzt  hat.
Bezüglich  der  Krankenunterstützung  teilen  wir  mit,  daß  die
in  unserer  Eingabe  vom  18.  März  angedeuteten  beiden  Werke  im
Oelsnitz-Lugauer  Reviere,  die  die  höchsten  Krankenunterstützungen ­
  zahlen,  die  Kaisergrube  in  Gersdorf  und  der  Steinkohlenbau-Verein
  in  Lugau  sind.
Ergebenst:
Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands,
Bezirksleitungen  Zwickau  und  Lugau-Oelsnitz  i.  S.
I.  A.:  Fr.  Langhorst.
Für  den  Gewerkverein  christl.  Bergarbeiter,
gez-  G.  Hartmann  (Dresden).

Vergütung  von  Feierschichten.
Auf  unsere  diesbezügliche  Eingabe  vom  6.  Februar  ging
untern!  6.  Mai  folgende  Antwort  ein:
„Berlin  NW  6,  den  6.  Mai  1918.
An  den  Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
Die  Eingabe  vom  6.  Februar  1918,  betreffend  Entschädigung ­
  der  Bergleute  für  Feierschichten,  hat  mir  Anlaß  gegchen,
zunächst  die  tatsächlichen  Verhältnisse  eingehend  zu  prüfen.
Nachdem  die  Ermittelungen  nunmehr  abgeschlossen  sind,  erwidere ­
  ich  Ihnen  ergebenst  folgendes:
1.  Durch  die  Bestimmungen  des  Bundesrats  vom  31.  Januar ­
  1918  -----  veröffentlicht  im  „Zentralblatt  für  das  Deutsche ­
  Reich"  Nr.  5/18  —  ist  die  Frage  der  Gewährung  von  Entschädigungen ­
  an  Arbeiter,  die  infolge  Kohlenmangels  feiern
inüssen,  geregelt.  Nach  Ziffer  2  dieser  Bekanntmachung  kommt
die  Gewährung  von  Zuschüssen  nur  in  Betracht,  wenn  die
Einstellung  oder  Beschränkung  der  Arbeit  unmittelbar  oder
mittelbar  durch  Kohlenmangcl  herbeigeführt  worden  ist.
Feierschichten  infolge  Karbidmangels  dürften  kaum  jemals
mittelbar  durch  Kohlenmangel  verursacht  sein,  weil  Karbid.  —
zu  dessen  Herstellung  allerdings  Kohle  gebraucht  wird,  —  stets
in  sehr  großen  Mengen  vorrätig  ist.  Wenn  einem  Bergwerk
Karbid  fehlt,  so  kann  dies  nur  an  der  Verteilung  liegen.
        <pb n="326" />
        328

Ob  Feierschichten  infolge  Wassermangels  vergütet  werden,
mutz  von  Fall  zu  Fall  entschieden  werden.  Solche  Feierschichten ­
  können  mittelbar  durch  Kohlenmangel  verursacht  sein,
wenn  z.  B.  ein  Pumpwerk  wegen  Kohlenmangels  nicht  Wasser
schaffen  konnte.  In  dem  angegebenen  Falle  von  Zeche  Constantin
  kommt  eine  Vergütung  nicht  in  Frage,  cheil  es  sich  um  eine
Steinkohlengrube  handelt,  und  der  Wasserrohrbruch  nicht  durch
Kohlenmangel  verursacht  ist.
2.  Die  in  Förderung  stehenden  —  mit  Ausnahme  der
Kohlenbergwerke,  bei  denen  naturgemätz  ein  Kohlenmangel
nicht  eintreten  kann,  —  insbesondere  also  die  Erz-,  Kali-  und
Steinsalzbergwcrke,  fallen  unter  Ziffer  1  der  Bundesratsverordnung.
  Da  ihr  Förder-  und  ihr  Aufbereitungs-,  bei  Kalisalzwerken ­
  Fabrikations-Betrieb  völlig  vom  rechtzeitigen  und
genügenden  Kohlenbezug  abhängig  ist,  wird  die  Vergütung  bei
Betriebseinschränkungen  infolge  Kohlenmangcls  gewährt  werden ­
  müssen.
3.  Eine  Vergütung  für  die  Arbeitsunterbrechung  infolge
Eiscnbahnwagenmangels  kann  nicht  in  Aussicht  gestellt  werden.
Solche  Arbeitsunterbrechungen  sind  für  den  Bergbau  nichts
Ungewöhnliches,  vielmehr  eine  mehr  oder  weniger  regelmäßige
Herbst-  und  Wintererschcinung  auch  in  Friedenszeit.  Die
durch  den  Wagenmangel  verursachten  Feierschichten  haben  auch
im  vergangenen  Winter  nur  in  einzelnen  Bezirken  eine  fühlbare ­
  Arbeitsunterbrechung  auf  den  Bergwerken  herbeigeführt.
Es  kommt  aber  hinzu,  daß  die  Eigenart  der  Bergarbeit  im  Notfälle ­
  die  Einschiebung  vielfacher  Ersatz-  und  Nebenarbeiten  an
Stelle  der  eigentlichen  Gewinnungsarbeiten  ermöglicht.  Ferner
lassen  sich  erfahrungsgemäß  die  wirklichen  Ausfälle  in  der
Bergarbeit  unschwer  durch  Einlegung  von  Ueber-  und  Nebenschichten
  ausgleichen,  so  daß  aus  diese  Weise  eine  fühlbare
Schmälerung  des  regelmäßigen  Verdienstes  der  Bergleute  vermieden ­
  wird.  Frhr.  von  Stein."

Eingaben  bctr.  Wohnungswesen.
Bochum,  den  31.  Mai  1918.
An  das  Reichswirtschaftsamt,-Berlin.
Unterzeichnete  Organisation  gestattet  sich,  den,  Reichswirtschaftsamt
  folgende  Eingabe  zu  unterbreiten:
Die  Wohnungsnot  nimmt  in  den  Jndnstriekreisen  immer
nubr  irrer  Hand.  Schon  heute  kann  man  aus  dem  Wchniingsainte
die  Wahrnehmung  machen,  daß  mehr  Wohnungen  gesucht,  wie
angeboten  werden.  Diese  Wohnungsnot  wird  sich  erst  recht  bemerkbar ­
  machen,  wenn  die  im  Felde  Stehenden  wieder  heimkehren ­
  und  die  Kriegsgetrautcn  ein  eigenes  Heim  beziehen  wollen. ­
  Es  ist  deshalb  nötig,  daß  schon  jetzt  Maßnahmen  getroffen
        <pb n="327" />
        329

Werden,  um  der  sich  immer  mehr  verstärkenden  Wohnungsnot
abzuhelfen.  Wir  haben  deshalb  mit  Freuden  begrüßt,  daß  der
Reichstag  den  Beschlüssen  des  10.  Ausschusses  (Wohnungswesen)
zugestinimt  hat.  Wir  ersuchen  das  Reichswirtschaftsamt  nun  ganz,
ergebenst,  auf  den  Bundesrat  dahin  zu  wirken,  daß  dieser  in  Gemeinschaft ­
  und  im  Einverständnis  mit  dein  Reichswirtschaftsamt
die  Bundesstaaten  bewegt,  alle  Vorbereitungen  und  Maßnahmen
zu  treffen,  um  die  Leitung  einer  planmäßigen  und  umfassenden
Wohnungserstellung  nach  dem  Kriege  in  die  Wege  zu  leiten.
Nötig  dazu  ist  die  Organisierung  aller  dafür  im  Bereiche  vorhandenen ­
  öffentlichen  und  privaten  Kräfte,  deren  Leitung  das
Reichswirtschaftsamt  als  Zentralstelle  übernehmen  möge.  Weiter ­
  bitten  .wir  das  Reichswirtschaftsamt,  bei  der  Heeresverwaltung ­
  dahin  vorstellig  zu  werden,  daß  alle  frciwerdenden  Baumaterialien ­
  den  Geeminden,  in  denen  Wohnungsmangel  herrsche
—  und  hier  kommen  besonders  die  Gemeinden  der  Industriekreise
in  Betracht  —,  zu  billigen  Preisen  abgegeben  werden.
Ebenfalls  ist  die  rechtzeitige  Entlassung  von  Arbeitskräften
zur  baldigen  Wiederinbetriebsetzung  der  Industrie  von  Baustoffen ­
  dringend  nötig.  Besonders  muß  darauf  gesehen  werden,  daß
alle  Luxusbauten  zurückgestellt  werden,  und  vor  allem  nur  solche
Bauten  errichtet  werden  dürfen,  welche  geeignet  sind,  dem  Wohnungsmangel ­
  abzuhelfen.
Zweckentsprechende  Familienwohnbaracken  in  guter  Ausführung, ­
  welche  zu  mäßigen  Preisen  vermietet  werden  können,
wären  wohl  hier  im  Industriebezirk  als  am  geeignetsten  zu  betrachten, ­
  Heimstätten  der  aus  dem  Felde  zurückgekehrten  Krieger
und  ihrer  Familie  für  die  Uebergangszeit  zu  werden,  bis  der
Ban  geeigneter  Wohnhäuser  die  Wohnungsnot  beseitigt.  Dabei
müßte  darauf  gesehen  werden,  daß  bei  jeder  Wohnung  ein
Stückchen  Land  und  zugleich  Stallung  für  Kleinvieh  vorgesehen
würde.
Vor  allen  Dingen  ersuchen  wir  das  Reichswirtschaftsamt,
mit  darauf  zu  drängen,  daß  in  den  Orten,  wo  heute  schon  ein
Wohnungsmangel  besteht,  und  dies  ist  in  den  Gemeinden  des
hiesigen  Industriebezirks  der  Falls  billiges  Bauland  beschafft  und
aufgeschlossen  wird.  Wo  fiskalischer  Grund  und  Boden  vorhanden ­
  ist.  möge  das  Reichswirtschaftsamt  darauf  drängen,  daß  dieser
zum  Zwecke  der  Errichtung  von  Wohnbauten  überlassen  wird.
In  der  Hoffnung,  daß  das  Reichswirtschaftsamt  bei  dem
Bundesrate  alles  tut,  was  in  seinen  Kräften  steht,  um  den  Wohnungsmangel ­
  nicht  zu  einer  zu  großen  Kalamität  werden  zu
lassen,  zeichnet
hochachtungsvoll!
Dcr  Borsland  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
        <pb n="328" />
        Bochum,  ben  31.  Mai  1918.
An  das  Neichsschatzamt,  Berlin,
Unterzeichnete  Organisation  gestattet  sich,  dem  Reichsschatzamt
  folgende  Eingabe  zu  unterbreiten:
Tie  heute  schon  im  hiesigen  Jndustriebezirke  herrschende
Wohnungsnot  zwingt  uns,  das  Reichsschatzamt  zu  ersuchen,  baldigst ­
  den  Beschlüssen  des  Reichstages,  das  Wohnungswesen  betreffend, ­
  zu  entsprechen.  Es  ist  nicht  anzunehmen,  das;  durch
Private  Bautätigkeit  der  Wohnungsnot  gesteuert  wird.  Die  jedenfalls ­
  auch  nach  Abschluß  des  Friedens  bestehende  Baukostenverteuerung ­
  und  starke  Inanspruchnahme  des  Kapitalmarktes
wird  hindernd  auf  die  private  Bautätigkeit  wirken.  Wir  bitten
deshalb  das  Reichsschatzamt,  daß  es  auf  den  Bundesrat  einwirkt,
danrit  dieser  die  Bundesstaaten  veranlaßt,  sich  in  gleichem  Umfange ­
  wie  das  Reich  an  der  Aufbringung  von  Miteln  für  die
Neubautätigkeit  zu  beteiligen.  Höchst  notwendig  ist  auch,  daß  die
einzelnen  Gemeinden,  wo  der  Wohnungsmangel  sich  bemerkbar
macht,  mit  zur  Aufbringung  von  Mitteln  für  Erstellung  von
Neubauten  veranlaßt  werden.  Die  Versicherungsträger,  Krankenkassen, ­
  Landesversicherungsanstalten,  Berufsgenossenschaften  usw.,
verfügen  auch  über  sehr  viel  freies  .Kapital,  und  möge  das  Reichsschatzamt ­
  auch  diese  Stellen,  sowie  die  öffentlichen  Sparkassen
darauf  aufmerksam  machen,  daß  sie  ihre  verfügbaren  Bestände
möglichst  in  Darlehen  zu  Kleinwohnungsbauten  bei  mäßigem
Zinsfuß  anlegen.
In  der  Erwartung,  daß  das  Reichsschatzamt  schnellstens  die
Mittel  bereitstellt,  um  die  Neubautätigkeit  zu  beschleunigen  und
in  vorangeführtem  Sinne  auf  den  Bundesrat  einwirkt,  zeichnet
hochachtungsvoll!
Ter  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
Bochum,  den  31.  Mai  1918.
An  den  Hohen  Bundesrat,  Berlin.
Unterzeichnete  Organisation  gestattet  sich,  dem  Hohen  Bundesrat ­
  folgende  Eingabe  zu  unterbreiten:
Nachdem  der  Reichstag  den  Beschlüssen  des  l0.  Ausschusses
(Wohnungswesen)  zugestimmt  hat.  und  das  Reichswirtschaftsamt ­
  aus  Reichsmitteln  500  Millionen  Mark  zur  Bildung  eines
Bürgschaftsfonds  zwecks  Gewährung  von  billigen  Darlehen  und,
Äauzuschüssen  bereitstellt,  ersuchen  wir  den  Hohen  Bundesrat,
auch  die  einzelnen  Bundesstaaten  zur  Bereitstellung  von  Mitteln
zu  bewegen.  Ferner  möchten  wir  den  Hohen  Bundesrat,  bitten,
die  Bundesstaaten  zu  veranlassen,  in  Gemeinschaft  mit  dem
Reichswirtschaftsamt  alle  Vorbereitungen  und  Maßnahmen  zu
treffen,  damit  eine  Planmäßige  und  umfassende  Wohnungserstellung ­
  ermöglicht  wird.  Wir  erwarten  auch  von  dem  Hohen
        <pb n="329" />
        331

Bundesrat,  daß  er  die  einzelnen  Bundesstaaten  dazu  bewegt
durch  Ueberlassuna  fiskalischen  Grund  und  Bodens,  die  Beschaffung ­
  und  Ausschließung  geeigneten  billigen  Baulandes  zu  veranlassen. ­
  Schon  heute  ist  in  den  hiesigen  Industriebezirken  die
Wohnungsnot  eine  sehr  großem  ebenso  verhält  es  sich  in  anderen
Industriegegenden  Deutschlands,  und  müssen  schon  jetzt  alle  Vorkehrungen ­
  getroffen  werden,  sollen  nicht  bei  Friedensschluß  Tau
sende  von  Familien  obdachslos  dastehen.
In  der  Hoffnung,  daß  der  Bundesrat  unsere  Eingabe  berücksichtigt, ­
  zeichnet
hochachtungsvoll!
Der  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.

Zur  Lage  der  Saarbergarbeitcr.
Die  unterzeichneten  Organisationsleitungen  wandten  sich  mit
folgendem  Schreiben  an  den  Minister  für  Handel  und  Gewerbe:
Saarbrücken,  den  6.  Juni  1618.
An  den  Herrn  Minister  für  Handel  und  Gewerbe
Exzellenz  Dr.  Sydow,  Berlin.
Die  unterzeichneten  Vertreter  der  beiden  Bergarbeiterorganisationen ­
  des  Saarreviers  gestatten  sich,  Ew.  Exzellenz  ganz
ergebenst  mitzuteilen,  daß  sich  seit  unserer  letzten  Aussprache
mit  der  Königlichen  Bergwerksdirektion  am  17.  Mai  d.  Js.
unter  den  Bergarbeitern  des  Saarreviers  eine  Erregung  bemerkbar ­
  macht.  Wjr  wollen  nicht  verfehlen,  Ew.  Exzellenz
darauf  aufmerksam  zu  machen,  und  verbinden  damit  die  Bitte,
die  berechtigten  Wünsche  der  Bergarbeiter  zu  erfüllen.  ,  Die
beiden  Organisationen  werden  sich  gestatten,  nebenher  einen
ausführlichen  Bericht  über  die  heutige  Lage  der  Saarberglerne
einzusenden,  und  zeichnen
mit  vorzüglicher  Hochachtung,  ergebenst!
Für  den  Gewerkverein  christl.  Bergarbeiter  Deutschlands:
gcz.  Fritz  Kuhnen.
Für  den  Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands:
gez.:  Franz  Pokorny.
Außerdem  wurde  dem  Minister  für  Handel  und  Gewerbe
durch  die  Bezirksleitung  unseres  Verbandes  folgender  Bericht
über  die  Lage  der  Saarbergarbeiter  übersandt:
„Saarbrücken,  den  8.  Juni  1918.
An  das  Ministerium  für  Handel  und  Gewerbe,
zu  Händen  Sr.  Exzellenz  Dr.  Sydow,  Berlin.
Tie  Unterzeichnete  Bezirksleitung  des  Verbandes  der  Bergarbeiter ­
  Deutschlands  erlaubt  sich,  nach  Aussprache  und  Verstän-
        <pb n="330" />
        332

digung  mit  der  Bezirksleitung  des  Gewerkvereins  christlicher
Bergarbeiter  zu  Saarbrücken  Eurer  Exzellenz  über  die  Lage  und
Vorkommnisse  in  letzter  Zeit  im  Saargebiet  Aufklärung  zu
geben:
Es  haben  am  20.  Februar  und  am  1k.  Mai  d.  Js.  zwischen
den  Vertretern  der  Königlichen  Bergwerksdirektion  zu  Saarbrücken ­
  und  den  Vertretern  der  beiden  für  das  Saarrevier  in
Frage  kommenden  Bergarbeiterverbände  Verhandlungen  stattgefunden. ­
  in  denen  Lohn-  und  sonstige  Arbeiterfragen  erörtert
wurden.  In  der  Hauptsache  war  es  die  Lohnfrage,  über  die  in
den  Verhandlungen  eine  Verständigung  zwischen  der  Königlichen
Bcrgwerksdirektion  und  den  gewerkschaftlichen  Arbeitervertretern
versucht  wurde.  Leider  haben  diese  Verhandlungen  nicht  ein  Ergebnis ­
  gezeitigt,  mit  dem  sich  die  Saarbergleute  hätten  zufrieden ­
  geben  können.  Auch  die  von  den  Zentralvorständen  der
Bcrgarbeiterverbände  bei  Eurer  Exzellenz  angesuchte  und  stattgefundene
  Besprechung  hat  dieses  Ergebnis  nicht  günstiger  gestaltet. ­
  Daher  erlaubt  sich  die  Bezirksleitung  des  unterzeichneten
Verbandes,  ergebenst,  noch  einmal  Eure  Exzellenz  auf  die
Notwendigkeit  einer  besseren  Lohn-  und  Arbeiterbehandlung
im  Saargebiet
hinzuweisen.  Trotz  der  bisher  vorgenommenen  Lohnerhöhungen
können  die  Saarbergleute  damit  nicht  einverstanden  sein,  stveil
diese  Erhöhungen  einen  Ausgleich  mit  der  fortgesetzten  Steigerung ­
  der  Lebenshaltungskosten  nicht  herbeigeführt  Haben.  Die
iin  August  vorigen  Jahres  geforderten  und  Ende  September  bewilligten ­
  10,60  Mark  Durchschnittslohn  für  Hauer  reichten  nicht
aus,  die  damalige  Lebenshaltung  der  Bergarbeiter  zu  sichern.
Inzwischen  sind  die  Kartoffelpreise  allein  um  weit  mehr  als
das  Doppelte  gestiegen,  in  der  Stadt  Saarbrücken  müssen  sogar
12,50  Mk.  für  den  Zentner  gezahlt  werden;  in  Ortschaften  der
Umgebung  sind  sie  nicht  Vieh  billiger.  Feststellungen,  die  den
Stand  der  Preise  für  Lebensmittel  und  sonstige  Bedarfsartikel
im  Arbeiterhaushalt  betrafen,  wiesen  in  der  Zeit  vom  Herbst
1017  bis  zum  Frühjahr  1918  eine  Durchschnittssteigerung  von
30—40  Prozent  auf,  und  die  Preise  steigen  weiter,  wie  selbst
behördlich  angekündigt  wird!  Ihnen  stöbt,  nach  Angaben  der
Königlichen  Bergwerksdirektion  eine  Lohnsteigerung  von  etwa  10
Prozent  im  Saargebiet  gegenüber.  Der  im  Vorjahre  anläßlich
der  Lohnbewegung  der  Saarbergleute  bewilligte  Lohn  betrug,
wie  oben  angegeben,  10,60  Mark,  im  November  1917  sollten,  nach
Angaben  der  Direktion,  11.32  Mark  verdient  worden  sein;  in
der  Sitzung  am  17.  Mai  erklärte  die  Direktion,  daß  der  Hauerlohn
  bzw.  Lohn  für  eigentliche  Bergarbeiter  11,68  Mark  im
Monat  April  betragen  habe.  Ist  dem  so,  dann  ist  es  richtig,
daß  sich
        <pb n="331" />
        die  Lebenshaltung  der  Bergarbeiter  verschlechtert
hat.  Man  hat  hier  festzuhalten,  datz  es  sich  bei  dem  Vergleich
mit  den  Lebensmittelpreisen  um  solche  Waren  handelt,  die  den
Bergleuten  überall  käuflich  sind,  zumeist  die  rationierten  Waren.
Wegen  des  großen  Mangels  an  manchen  dieser  Waren,  oder
besser  gesagt,  wegen  der  Zurückhaltung  von  Waren  durch  Produzenten ­
  und  Händler,  langen  die  für  die  Bergleute  zur  Verfügung ­
  stehenden  und  an  sie  verteilten  Waren  nicht  aus,  sie  sind
gezwungen,  sich  des  Schleichhandels  zu  bedienen,  wo  sie  Preise
für  Lebensmittel  und  andere  Bedarfsartikel  aufbringen  müssen,
die  das  Zehn-  und  Mehrfache  gegen  die  Friedenspreise  und  das
Doppelte  und  Dreifache  gegen  die  Preise  von  vor  ein  und  zwei
Jahren  ausmachen.
Für  Kinderschuhe  werden  80  bis  100  Mark  genommen,  Anzüge ­
  müssen  mit  mehreren  hundert  Mark  schon  im  legalen  Handel ­
  bezahlt  werden,  so  geht  es  auch  mit  Frauen-  und  Mädchenkleidern. ­
  Ter  lange  .Krieg  hat  in  erster  Linie  in  den  Arbeiterfamilien ­
  die  Hauswirtschaft  ruiniert,  die  Haushaltungsgegenstände, ­
  Kleidung,  Wüsche,  alles  das  muß  neu  angeschafft  werden,
aber  Monatslöhne  gehen  drauf,  um  das  eine  und  das  andere,
was  unbedingt  angeschafft  werden  mutz,  zu  kaufen.  Was  hat
da  der  Lohn  von  11,68  Mark  für  den  Mann  und  die  Familie
zu  bedeuten,  die  von  der  Hand  in  den  Mund  leben,  und  die  alles
und  jedes  Stück  schwer  bezahlen  niüssen?  Wer  im  Saargebiet
vertraut  ist,  weiß,  daß  es  Tausende  von  Hauern  gibt,  die  bis
heute  nicht  einmal  den  Lohn  von  10,60  Mark  erreicht  haben,  von
diesen  Arbeitern  geht  die  Mehrzahl  mit  unter  10  und  0  Mark
Bruttolohn  nach  Hause.  Diese  haben  den  Jammer  der  Teuerung
am  meisten  zu  tragen.
Der  Nettolohn  sinkt  bei  hunderten  Bergleuten  sogar  unter
8  Mark  herunter.  Wenn  gewünscht  wird,  sind  wir  bereit,  hierfür
die  Beweise  in  Gestalt  der  uns  vorliegenden  Lohnzettel  zu  erbringen. ­
  Dabei  handelt  es  sich  um  die  bestgelohnten  Arbeiter,
die  Hauer,  die  eigentlichen  Bergleute.  Und  wenn  es  dann  vorkommt, ­
  wie  es  vielfach  geschieht,  daß  Hauer,  die  den  angegebenen
Durchschnittslohn  nicht  einmal  erreichen,  sich  Gedingekürzungen
gefallen  lassen  müssen,  dann  kann  man  sich  die  Erbitterung  denken, ­
  die  solche  Maßnahmen  auslösen.  So  sind  auf  Jägersfreude,
Abteilung  Flöz  9.  sechs  Kameradschaften,  die  bisher  einen  Gedingelohn ­
  von  9,80  Mark  verdienten,  die  Gedinge  um  60  Pf.
pro  Tonne  gekürzt  worden,  anderen  Kameradschaften  auf  derselben ­
  Grube  das  Gedinge  um  20  bis  40  Pf.  In  der  Steigerabteilung ­
  13  auf  Grube  Reden  hat  die  Kameradschaft  Müller-Held-Günther
  im  März  d.  Js.  7,32  Mark  Nettolohn  verdient.
Sie  haben  sich  beschwert  und  dabei  auf  che  vielen  Nebenarbeiten,
die  sie  zu  leisten  hatten,  hingewiesen.  So  gab  es  in  dem  Monat
eine  Schicht  Förderausfall,  am  5.  März  schlechte  Betriebsför-
        <pb n="332" />
        -  334

derung  und  Wagenmangel,  am  7.  März  Strotz-  und  Holzpfeilerarbeiten, ­
  woran  allein  5  Mann  beschäftigt  wurden;  am  9.  März
m  der  Frühschicht  Strotzarbeit  und  Verlegung  eines  Mannes  zu
Tage;  am  11.  März  Strotzarbeiten  und  Forderungsausfall  durch
Zerreißen  eines  Seiles.  Am  16.  März  gab  es  wieder  Stoßarbeiten ­
  und  Bergeversetzen,  am  18.,  25.  und  29.  März  desgleichen.
Die  Arbeit  war  am  Bergeversätz  weit  zurück,  so  daß  stets  ein
Mann  dort  beschäftigt  war;  die  Schuld  daran  lag  an  dem  Steiger, ­
  der  die  Laxheit  im  Bergeversätz  hatte  einreihen  lassen.  Die
angeführten  Arbeiten,  die  zur  Vorrichtung  und  Sicherheit  dienen,,
werden  im  Gegensatz  zu  vielen  anderen  Bergrevieren  im  Saarbecken ­
  zumeist  nicht  bezahlt.  Wenn  solche  Arbeiten  aber  sich  anhäufen,
  wie  das  an  der  Arbeitsstelle  der  Kameradschaft  Müller-Held
  und  Genossen  war,  und  dann  solche  Löhne  verdient  werden,,
wie  angegeben,  so  versteht  man,  daß  sich  eine  Kameradschaft  beschwert. ­
  Das  hat  auch  die  genannte  getan,  in  ruhiger,  höflicher
Weise,  aber  das  Entgegenkommen  der  Bergverwaltung  bestanddarin,
  daß  sie
die  militärischen  Reklamationen  für  die  Beschwerdeführer
zurückzog  und  diese  in  kürzester  Zeit  zum  Militärdienst  beordern
ließ.  Diese  Art  und  Weise,  Beschwerdeführer  zu  behandeln,  die
mit  den  verdienten  Jammerlöhnen  nicht  einverstanden  sind,
scheint  jetzt  im  Saarrevier  Mode  zu  werden.
Auf  Jtzenblitz  ging  es  wie  auf  Reden  zu.  Ebenso  wurde  der
Bergarbeiter  Johann  Lehnen  aus  Spießen  auf  Grube  Heinitz.
behandelt,  nur  weil  er  besseres  Gedinge  wünschte.  Mit  ihm  sind
eingezogen  wegen  einer  Lohneingabe  der  Maschinist  Emil  Meyer
auf  Grube  Viktoria  bei  Püttlingen,  wegen  Organisationszugehörigkeit ­
  der  42  Jahre  alte  Bergmann  Johann  Risch  aus  Fischbach.^
  Der  Bergarbeiter  Konrad  Andres  aus  Heiligenwald  wurde
auf  schnellstem  Wege  eingezogen,  weil  er  eine  ihm  seitens  eines
Beamten  zugefügte  ungerechte  Ehrenverletzung  sich  verbat.  Die
Saarbergleute  klagen  nicht  nur  über  Hunger  und  kargen  Lohn.
sie  klagen,  daß  ihnen  heute  auf  den  Saargruben  überhaupt  eine
Behandlung  zuteil  wird,  wie  sie  das  seit  Jahren  nicht  mehr  verspürt ­
  haben.
Vor  Elend  zusammenbrechende  Menschen  werden  mit  Lohnreduktionen
  traktiert.
Im  Revier  stellt  sich  heraus,  daß  bei  mangelhafter  Ernährung ­
  und  infolge  der  Ueberanstrengung  besonders  die  jungen
Leute  bis  zum  20.  Jahre  von  Krankheiten  befallen  werden,  die
man  früher  nicht  gekannt  hat  und  die  die  Aerzte  als  Folge  der
Unterernährung  hinstellen.  Statt  mit  richtigen  Mitteln  den
jungen  Leuten  entgegenzukommen  und  dafür  Sorge  zu  tragen,
daß  sie  für  ihr  ganzes  Leben  nicht  zu  frühzeitig  unglücklich  gemacht ­
  werden,  ist  man  auf  der  Grube  Friedrichsthal  hergekommen ­
  und  hat  solchen  erkrankten  jungen  Leuten  befohlen,  Reverse
        <pb n="333" />
        335

zu  unterschreiben,  daß  sie  gewillt  sind,  für  bis  zu  2  Mark  weniger ­
  Lohn,  als  wie  sie  ihn  in  gesunden  Tagen  verdient  haben,  gu.
arbeiten.  In  der  Lohnfrage  wollen  wir  uns  noch  folgende  Hinweise ­
  gestatten:  Bei  der  anscheinend  übergroßen  Zahl  von  Beamten ­
  auf  den  Saargruben  hält  man  es  für  angebracht,  diese
Beamten
zur  Kontrolle  an  den  einzelnen  Arüeitspnnkten
zu  verwenden.  Das  geschieht  natürlich  auch  mit  der  Absicht,  die
Gedinge  auszuprobieren.  Was  geschulten  Steigern  auf  Grund
von  Erfahrungen  m  wenigen  Stunden  gelingen  müßte,  dazu
bedarf  es  auf  den  Saargruben  mehrerer  Beamten  und  mehrerer
Tage.  Wie  es  dabei  getrieben  wird,  dafür  folgendes  typisches.
Beispiel:
Im  Arbeitsbetrieb,  Flöz  4,  Strebe  1t,  Westl.  Abteil.  111,
Schüttelrutschenarbeit,  hatte  die  Kameradschaft  bei  guter  Anstrengung ­
  im  Monat  März  8,95  Mark,  im  Monat  April  nur  noch.
8,09  Mark  Gedinge-  bzw.  Nettolohn  verdient.  Als  Ursache  des.
niedrigen  Lohnes  wird  das  niedrige  Gedinge  (3,40  Mark  für
die  Tonne  Kohlen),  hauptsächlich  aber  das  schlechte  Gebirge  angegeben, ­
  das  dem  Eisen-  und  Stempelausbau  stark  im  Wegestand. ­
  Unter  solchen  Umständen  verlangte  die  Kameradschaft  ein
besseres  Gedinge  --  mehrfach  ist  das  geschehen  —  mit  dem  Erfolg, ­
  daß  am  7.  Mai  in  der  Frühschicht  der  Fahrsteiger  Grösser,,
der  Steiger  Milding  und  noch  ein  Aufseher  vor  der  Arbeit  erschienen ­
  und  die  Kontrolle  der  Arbeit  übernahmen.  Was  sonst
fehlte,  wurde  unter  der  neuen  Aufsicht  und  Mitwirkung  herangeschafft, ­
  Holz  und  Eisen;  es  wurden  noch  zwei  Mann  zur  .Kohlengewinnung ­
  hinzukommandiert  und  andere  Aenderungen  getroffen. ­
  die  zur  Hebung  der  Förderung  dienten.  Die  Kontrolle
hat  drei  Tage  gedauert,  die  Kohlen  wurden  da  genommen,  wo
sie  am  besten  fielen;  statt  mit  Eisen  wurde  mit  Holz  verbaut,  der
Bergevorsatz  wurde  vernachlässigt,  Nebenarbeiten  so  gut  wie  garnicht ­
  gemacht,  und  die  Sicherung  in  einer  Weise  behandelt,  wie
das  bisher  vor  dieser  Arbeit  noch  nicht  passiert  war.  Aber,  was
die  Beamten  wollten,  erzielten  sie.  Es  wurden  so  viel  Kohlen
gefördert,  daß  der  Gedingelohn  um  2  bis  3  Mark  an  den  drei
Tagen  stieg,  so  daß  nach  Auffassung  der  Beamten  an  eine  Aufbesserung ­
  des  Gedinges  nicht  zu  denken  war.  Die  Kameradschaft ­
  konnte  dem  gegebenen  Beispiel  nicht  folgen,  denn  kauin
hatten  die  Beamten  ihre  Kontrolle  beendet,  als
der  ganze  Arbeitsort  gänzlich  zu  Bruch  ging  und  dem  Werk
nach  Schätzung  mehrere  zchntauscnde  Mark  Schaden  entstanden ­
  ist.
So  war  bei  der  Kontrolle  gewirtschaftet  worden.  Mahnungen
aus  der  Kameradschaft,  daß  es  soweit  mit  einer  solchen  Kontrolle
kommen  würde,  wurden  nicht  beachtet  Der  Fahrsteiger  hat  erkläre: ­
  „Ich  übernehme  die  Verantwortung!"  Die  ihm  schwer
        <pb n="334" />
        33t&amp;gt;

genug  geworden  wäre,  wenn  der  Zusammenbruch  der  strebe
während  der  Arbeit  erfolgt  wäre.  Dann  hätte  es  Leichen  und
Verwundete  abgesetzt.  So  wurden  die  Gedinge  ausprobiert,  es
sind  ja  genug  Beamte  da,  und  der  Bergfiskus  hat  Geld,  wenn
sich,  wie  oben  auf  der  Grube  Sulzbach  und  auf  anderen  Werken,
solche  Folgen  von  Gedingeprüfungen  ergeben.  Das  ist  kein
Einzelfall  auf  Grube  Sulzbach,  wer  die  Saarverhältnisse  kennt,
weiß,  wie  Sicherungen  für  Leben  und  Gesundheit  der  Arbeiter
zum  Lohne  stehen.  Wir  geben  zu,  daß  nach  beinahe  vier  Jahren
Krieg
die  Gesamtleistung  auch  der  Saarbcrglcute  sich  vermindert
hat.  Tie  Unterernährung  und  die  vielfach  gefälschten  oder  minderwertigen ­
  Nahrungsmittel  tragen  nicht  dazu  bei,  die  physischen
Kräfte  der  Arbeiter  hoch  zu  halten.  Dazu  kommt,  daß  ein  Teil
der  besten,  jüngsten  Kräfte  im  Felde  steht  und  durch  Gefangene
sowie  invalide  und  bergfremde  Arbeiter  oder  durch  Frauen
und  jugendliche  Arbeiter  ersetzt  werden  muß.  Hinzu  kommt  dann
als  Ursache  der  Minderleistung  der  Mangel  an  Rohmaterial,  von
gediegenen  Werkzeugen  usw.,  und  schließlich,  wie  das  im  Saargebiet
  häufig  genug  zu  beobachten  ist,  unzulängliche  Verlegungen
und  Zusammenlegungen  der  Kameradschaften,  wie  auch,  wie  der
Fall  von  Grube  Sulzbach  zeigt,  falsche  Anordnungen.  Minderleistung ­
  aus  Mutwillen  oder  Trägheit  herbeizuführen,  würde
dem  Arbeiter  heute  schlecht  und  bitter  zu  stehen  kommen.  Er
weiß  ja  kaum,  wie  er  mit  den  besseren  Löhnen  auskommen  soll,
wie  aber  mit  niedrigen  Löhnen  haushalten?  Die  teure  Kriegszeit ­
  zwingt  die  Menschen,  zu  arbeiten,  was  in  ihren  Kräften
steht,  schon  um  der  Möglichkeit  halber,  ihre  Existenz  aufrecht  zu
erhalten.  Wie  es  in  Wirklichkeit  aussieht  mit  der  Vorenthaltung
der  Arbeitskraft  auf  den  Saargruben,  das  kann  nur  mit  den
Worten  ausgedrückt  werden,  daß  die  Bergleute  nie  schwerer  arbeiten ­
  mußten,  wie  in  den  Kriegsjahren.  Nie  haben  sie  ihre
Gesundheit  und  ihre  Kräfte  mehr  anspannen  müssen,  wie  in
dieser  Zeit.  Das  ist  eine  Wahrheit,  die  gegenüber  den  Lamentationen ­
  über  Minderleistung  der  Bergarbeiter  ausgesprochen
werden  muß.
Wir  erinnern  da  an
die  Ueberstunden  und  Ueberschichteu,
die  auf  den  Saargruben  haufenweise  verfahren  werden.  Für
den  Bergmann,  der  Ackerwirtfchaft  besitzt,  Selbstversorger  ist
und  über  gute  Nahrungsmittel  verfügt,  für  den  mögen  die^
Schwierigkeiten  im  Verfahren  von  überanstrengenden  Ueber-"
schichten  nicht  so  groß  fein,  als  für  jene  tausende  Bergleute,  die
sich  mit  einem  Nahrungsmittelaufwand  begnügen  müssen,  wie
ihn  selbst  der  ärmste  Mensch  in  Friedenszeiten  nicht  kannte.  Die
einfachen  Schichtzeiten  sind  für  diese  tausende  Bergleute  übergenug, ­
  sie  absorbieren  völlig  die  Kräfte,  die  ein  Arbeiter  übrig
        <pb n="335" />
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'i^u^äJ^

—  337  —
hat.  Wenn  trotzdeni  Ueberstunden  und  Ueberschichten  verlangt
und  gemacht  werden,  so  haben  wir  an  dem  körperlichen  Befinden ­
  und  an  der  Behandlung  der  jungen  Leute  schon  gezeigt,  zu
welchen  Folgen  das  führt.  Gewiß,  es  lasseir  sich  Ueberstunden
und  Ueberschlchten  nicht  ganz  vermeiden,  aber  es  mutz  alles  sein
Matz  haben.  Wie  es  damit  aber  steht,  zeigt  die  kürzlich  im
Snargebiet  erlassene  Anordnung,  daß  so-  und  soviel  Ueberschlchteu
  zu  Verfahren  sind,  keine  Woche  ohne  Ueberschicht.  Da
werden  die  Arbeiter  nicht  gefragt,  kaum,  daß  es  den  Arbeiterausschüssen
  angedeutet  wird;  es  heißt  einfach,  es  werden  dann
und  dann  Ueberschichten  verfahren!  Bergarbeiter,  die  diesem
Befehl  nicht  nachkommen,  werden  in  Strafe,  genommen.  Ob
die  Bergarbeiter  für  die  Befahrung  die  Zeit  und  die  Nahrungsmittel ­
  haben,  spielt  keine  Rolle!  Da  ist  es  kein  Wunder,  ioenir
ein  großer  Teil  der  Bergarbeiter  solche  Art  der  angeordneten
Befahrung  abgelehnt  hat.  Sie  sind  brö  zu  4  Mark  und  darüber
für  ihr  Fehlen  bei  der  Ueberschicht  bestraft  worden.  Es  ist  erklärlich, ­
  daß  die  Bergarbeiter  lebhaft  gegen  die  Bestrafungen
Protestieren  und  sich  den  Abzug  der  Strafgelder  nicht  gefallen
lassen  lvollen.  In  ihren  Reihen  ist  die  Auffassung  verbreitet,
daß  heute  noch  die  Erklärungen,  die  aus  dem  preußischen  Bergwerksministerium ­
  stammen,  gelten,  daß  Zwangsmittel,  um  Ueberschichten ­
  zu  erzwingen,  gegen  Bergarbeiter  nicht  angeordnet
werden  dürfen.
Zur  Frage  der  Ueberschichten  möchten  wir  noch  auf  folgende
Tatsachen  Hinweisen,  die  das  Verfahren  von  Ueberschichten  den
Bergleuten  im  Saarrevier  schwerer  niachen,  als  in  anderen  Bergrevieren. ­
  Tausende  Bergarbeiter  wohnen  weit  von  ihrer  Arbeitsstelle ­
  entfernt,  weit  in  die  Pfalz  hinein,  im  Hunsrück,  Bezirk ­
  Trier  u.  a.  Viele  von  ihnen  fahren  täglich  nach  Hause  und
verlieren  dadurch  täglich  viele  Stunden  wegen  Bahnfahrt  und
Weggängen  von  den  Hcimatstationen  nach  Hause  und^  zurück.
Wenn  diese  Leute  in  der  Morgenschicht  arbeiten  und  Samstag
abend  Ueberschichten  verfahren,  kommen  sie  in  mehr  als  drei
mal  acht  Stunden  überhaupt  nicht  zur  Ruhe,  lind  Sonntags
gehen  religiösgesinnte  Bergarbeiter  zur  Kirche,  und  lvenn  sie
einen  Acker  haben,  nachher  zur  Feldarbeit,  die  sie  in  den  wenigen ­
  freien  Stunden  in  der  Woche  auch  noch  betreiben.  Für
diese  Leute  sind  die  Ueberschichten  eine  Plage,  und  mehr  noch
für  diejenigen,  die  die  ganze  Arbeitswoche  in  dumpfen  Schlafhäusern
  liegen,  nicht  die  Bequemlichkeiten  eines  Familienlebens
genieße»  und  nur  des  Sonntags  nach  Hause  kommen,  um  dort
ihre  für  sie  bereitstehenden  Arbeiten  zu  erledigen.  Das  geht
jahrein,  jahraus  so.  Vielfach  macht  sich  auch  die  Bergverwaltung
nichts  daraus',  die  Verlegung  von  Bergleuten  so  vorzunehmen,
daß  diesen  nicht  wenig  Zeit  verloren  geht,  um  nach  und  von  den
Schächten  zu  kommen.  Wir  haben  Beispiele,  wo  auch  durch
        <pb n="336" />
        33«

bureaukratisches  Eingreifen.  gewisser  Behörden  auf  deni  Lande
den  nur  an  den  Sonntagen  zu  Hause  weilenden  Bergleuten  sogar
»och  diese  Freizeiten  durch  ^nutzlose  Laufereien  und  Besorgungen
genommen  werden.  Die  Saarbergleute  wenden  sich  vor  allen
Dingen
gegen  die  niedrigen  Löhne,
nicht  nur,  weil  die  Teuerung  Familien  mit  niedrigem  Einkommen ­
  zum  Hungern  und  zur  unerträglichen  Entbehrung  verdammt, ­
  sondern  weil  die  niedrigen  Löhne  auch  ein  Unrecht  bedeuten. ­
  Die  Lohnunterschiede  betragen  im  Saarbergbau  bei  den
Hauern  5  und  6  und  mehr  Mark,  es  gibt,  wenn  nicht  viele,  so
doch  Bergarbeiter,  die  fast  den  doppelten  Lohn  verdienen,  wie
ihre  Mitkameraden  gleichen  Berufsgrades,  Dabei  haben,  wie
jeder  Berufsbergmann  weist,  oft  die  Männer  um  den  geringeren
Lohn  sich  mehr  abgemüht,  als  diejenigen,  denen  glückliche  Verhältnisse ­
  zur  Seite  standen  und  die  hohe  Löhne  verdienten.  Auf
Gruben  in  den  Nachbargebieten  des  Saarreviers,  z.  B.  die
Pfälzischen,  sind  die  Hauerlohnunterschiede  aufs  äusterste  eingeschränkt, ­
  sie  bürsten  in  St.  Ingbert  und  Verbuch  kaum  2  Mark
betragen.  Warum  soll  das  im  Saargebiet  nicht  möglich  sein,
warum  soll  es  keinen  Weg  geben,  der  dem  pfälzischen  niedrigen
Lohnunterschied  nahekommt?  Leiden  könnte  doch  höchstens  das
System,  daß  Gedinge  vielfach  nach  Gunst  und  Ungunst  verteilt
werden,  worüber  die  Klagen  der  Bergarbeiter  auch  nicht  aufhören. ­
  Und  schließlich  liegt  es  im  Interesse  des  Bergfiskusivie
  auch  im  Interesse  anderer  Unternehmer  selbst,  daß  di'e  Quelle
des  ständigen  Unfriedens  in  der  Arbeiterschaft,  das  sind  nicht
allein  die  großen  Lohnunterschiede,  das  sind  vor  allen  Dingen
die  niedrigen  Löhne,  endlich  verstopft  wird  und  die  Arbeiter  ihrer
Arbeit  und  ihres  Lebens  froh  werden.  Dazu  gehört  dann  noch
die  Beseitigung  der  im  Saargcbict  grassierenden
Scheingcdinge.
Ee  schwächt  die  frohe  Arbeit,  die  Aussicht,  nicht  zu  wissen,  wasverdient
  wird.  So  geht  es  einem  großen  Teile  der  Gedingearbeiter, ­
  die  vielfach  erst  in  den  letzten  Tagen  des  Monats  erfahren,,
was  sie  ungefähr,  bestimmt  wissen  sie  es  immer  noch  nicht,  verdienen. ­
  und  die  auch  hier  sich  der  Gunst  und  Ungunst  ihrer  Vorgesetzten ­
  überlassen  sehen.  Schließlich  fordern  die  Bergleute  die
Erhöhung  der  Schichtlöhne  unter  und  über  Tage
Erhöhung  auch  der  Löhne  für  Frauen  und  jugendliche  Arbeiter.
Wie  häufig  finden  sich  Frauen,  die  durch  ihre  Erwerbsarbeit,
wenn  der  Mann  im  Felde  oder  verstorben  ist,  gezwungen  sind,
sich  und  eine  Anzahl  Kinder  zusammen  zu  ernähren.  Da  heißt
es  auch  bei  den  ineisten  Frauen  im  Saargebiet:  Arbeiten  und
hungern!  Ueber  Tage  werden  ausgelernte  Handwerkm  (Berufshandwerker) ­
  oft  nicht  besser  bezahlt,  wie  ungelernte  Lchicht-
        <pb n="337" />
        löhner.  Auch  hier  mutz  eine  Aenderung  eintreten.  Hier  gibt
es  genug  Handwerker,  die  verheiratet  und  mit  vielen  Kindern
gesegnet  sind,  die  samt  allen  Zuschlägen  keinen  ausreichenden
Lohn  verdienen.  Aus  diesen  wie  aus  anderen  Gründen  haben
die  Bergarbeiterverbände  auf  dem  Standpunkt  gestanden,  datz
es  gut  wäre,  in  der  schweren  Kriegszeit  auch  den
kinderreichen  Familien
durch  Gewährung  von  erhöhten  Kindergeldern  entgegenzukommen. ­
  Was  den  Kindern  an  Schuhen,  Kleidern  und  Wäsche  gekauft ­
  werden  mutz,  erfordert  horrende  Summen.  Mit  den  bisher ­
  gezahlten  Kindergeldern  ist  da  wenig  gedient.  Man  sollte
meinen,  datz  es  hier  gar  keiner  Begründung  bedarf,  um  helfend
einzugreifen.  Will  man  ärmere  Familien  mit  grotzer  Kinderzahl ­
  besonders  berücksichtigen,  läßt  sich  schon  der  Weg  finden,
wenn  der  gute  Wille  da  ist.
Hiermit  sind  die  Wünsche  und  Beschwerden  angedeutet,  die
sich  in  den  Lohnfragen  laut  machen,  und  die  die  Bergarbeiter
auch  im  Saarrevier  ständig  in  den  letzten  Jahren  in  Bewegung
hielten.  Wir  erkennen  an,  daß  man  durch  Bewilligung  von  Lohnforderungen ­
  und  Entgegenkommen  andererseits  dazu  beigetragen
hat,  daß  ernste,  schwierige,  wirtschaftliche  Konflikte  ausgeblieben
find.  Auch  die  Bergarbeiter  erkennen  das  an,  aber  Notwendigkeiten, ­
  von  welchen  oft  ihre  Existenz  abhängt,  zwingen  die  Bergarbeiterschaft, ­
  mit  ihren  Forderungen  über  das  Bewilligte  hinauszugehen. ­
  Wer  unter  und  mit  den  Bergleuten  lebt,  versieht
das  und  mutz  den  Verlangenden  Recht  geben.
Die  Gründe,  die  bisher  den  Forderungen  der  Bergarbeiter
entgegengehalten  wurden,  z.  B.  der  Hinweis  auf  die  „selbstverschuldete" ­

Minderleistung  der  Bergarbeiter,
sind  nur  Scheingründe,  sie  sind  eine  Verletzung  des  Berufs,  der
Arbeiterehre,  der  Arbeiter.  Wir  betonen  nochmals,  in  keiner
Zeit  sind  die  Arbeitskräfte  im  Bergban  so  angespannt  gewesen,
wie  während  dieses  Krieges.  Wenn  die.  Leistung  trotzdem  fiel,
dann  sind  hierfür  Ursachen  vorhanden,  an  denen  die  Arbeirer
unschuldig  sind,  für  die  sie  keine  Verantwortung  zu  tragen  haben.
Mit  berechtigtem  Ingrimm  wendet  sich  die  Bergarbeiterschaft
gegen  die  Versuche,  sie  für  ivirtschaftliche  Wirkungen  der  Minderleistungen ­
  haftbar  zu  machen.  Wenn  der  fiskalische  Betrieb
in  wenigen  Jahren  auch  nicht  die  Rentabilität  der  früheren
Jahre  zeigt,  wenn  aber  gerade  für  den  Staatsbergbau  die  Aussicht ­
  besteht,  nach  der  Kriegszeit  sich  a»,  ehesten  zu  erholen,
dann,  so  meinen  wir,  sollte  man  zu  Zeiten,  wie  wir  sie  jetzt  in
Deutschland  durchmachen,  nicht  nur  auf  Industrie-,  sondern  auch
auf  Lebenskultur  desjenigen  Teiles  der  Bevölkerung  sehen,  die
ihre  Kraft  und  Gesundheit  zusehends  mehr  und  mehr  dem  Lande
zum  Opfer  bringt.  Die  Kraft  Deutschlands  beruht  nicht  allein
        <pb n="338" />
        340

''  /  2»

auf  öcr  Abwehr  unserer  militärischen  Volksgenossen  an  den  Fronten, ­
  auch  in  der  Heimat,  in  der  Industrie,  in  Schacht  und  Hütte
werden  unendliche  Opfer  gebracht,  diese  Verteidigung  des  Landes
draußen  zu  ermöglichen.  Was  sollen  da  die  Summen  bedeuten,
die  aufzubringen  wären,  um  die  Kräfte  der  Arbeitenden  zu  erhalten. ­
  Was  da  für  Summen  aufgewendet  werden  müßten,  um
vor  allen  Dingen  die  niedrigen  Lohne  Dm  Saarbergban  verschwinden ­
  zu  lassen,  das  ist  nicht  von  der  Bedeutung,  den  Widerstand ­
  gegen  die  Beseitigung  dieser  niedrigen  Löhne,  wie  er  in
den  bisherigen  Verhandlungen  zwischen  Bergverwaltung  ,  und
Urbeitervertreter  zutage  trat,  zu  rechtfertigen.  ^Wir  ersuchen
daher  Eure  Exzellenz,  dafür  zu  sorgen,  das;  die  Saarbergleute
nicht  vergebens  darauf  hoffen,  was  ihnen  längst  und  zu  Recht
gebührt.
Eure  Exzellenz  machen  wir  zum  Schluß  noch  auf
die  rücksichtslose  Behandlung  der  Saarbergleute
aufmerksam.  Wie  es  damit  auf  den  Saargruben  bestellt  ist,  das
erinnert  an  die  Luft,  die  aus  dem  bekannten  Arbeitexreglement
von  1/97  herausstrahlt.  Lo  wie  heute  muß  es  im  Saarrevier
schon  vor  inehr  als  hundert  Jahren  ausgesehen  haben.  Weniger
die  hohen,  als  die  Unterbeamten,  Steiger  und  Obersteiger,  sind
es,  die  sich  gegen  Arbeiter  in  der  rücksichtslosesten  Weise  benehmen.
Strafen  und  Grobheiten  setzt  es  wegen  den  geringsten  Kleinigkeiten ­
  ab.  Und  auch  an  Mißhandlungen  mangelt  es  nicht,  die,
wie  wir  schon  erlebt  haben,  von  höherer  Stelle  aus  (Grnbeninspektion
  9,  Friedrichsthal)  dann  noch  gerechtfertigt  werden.

Drohungen  mit  dem  Schützengraben  '
kann  man  täglich  hören,  und  wie  auf  berechtigte  Beschwerden  tatsächlich ­
  mit  Einziehungen  geantwortet  wird,  davon  erzählen  die
schon  weiter  oben  angedeuteten  Beispiele  von  den  Gruben  Reden,
Heinitz  usw.  Es  werden  auch  Arbeiter  auf  gewisse  Zeiten  abgelegt, ­
  und  auch  das  wegen  Kleinigkeiten.  Es  ist  der  übergroße
Teil  der  Unterbeamten,  der  sich  so  benimmt,  und  wie  oft  man
sich  auch  gegen  sie  beschwert  hat,  diese  Angehörigkeiten  gehen
weiter.  Früher  mochte  das  gehen,  weil  die  Saarbergleute  es
nicht  besser  wußten;  heute  sind  sie  in  ihrer  Mehrheit  gewerkschaftlich ­
  organisiert,  heute  wissen  sie,  wie  Arbeiter  anderwärts
behandelt  werden,  und  welche  Behandlung  Arbeiter  in  Anspruch
nehmen  können.  Und  daher  halten  sie  es  für  gut,  auch  aut
diesem  Wege  einmal  die  höchsten  Stellen  in  der  preußischen  Bergverwaltung ­
  davon  in  Kenntnis  zu  setzen,  daß  es  so,  wie  es  die
vom  übergespannten  Autoritätsdusel  beseelten  Unterbeamten  bis
heute  getrieben  haben,  nicht  mehr  weiter  gehen  darf.
Wir  sehen  davon  ab,  hier  auf  etwa  noch  vorhandene  Wünsche ­
  einzugehen.  Darüber  wird  der  obersten  Bcrgverwaltungsstelle
  noch  von  anderer  Seite  aus  Bericht  erstattet  werden.  Uns
        <pb n="339" />
        841

kommt  es  darauf  an,  den  allgemeinen  Wünschen  der  Saarbergarbeiter ­
  entsprechend,  dem  Bergwerksministerium  die  Klagen
und  Beschwerden  zu  unterbreiten  und  zu  zeigen,  wo  zuzufassen
ist,  wenn  im  Interesse  des  Vaterlandes,  besonders  während  des
Krieges,  alles  seinen  ruhigen  und  ordnungsgemäßen  Gang
gehen  soll.
Ergebenst!
Die  Bezirksleitung  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
I.  91.:  Franz  Pokornh."

Eingabe  bctr.  Lohnerhöhung  für  alle  Bergarbeiter.
Essen,  Bochum,  Wanne,  den  25.  Juni  1913.
An  den'Zechenverband  in  Essen,  Bismarckstraße.
Nach  der  Bundesratsverordnung  vom  15.  Juni  d.  Js.  sollen
die  Getreidepreise  eine  erhebliche  Steigerung  erfahren.  Weizen
und  Roggen  werden  um  35  Mark  die  Tonne  erhöht,  Hafer  und
Gerste  um  30  Mark.  Diese  Steigerung  bringt  auch  eine  Erhöhung ­
  der  Mehlpreise  mit  sich.  Da  heute  ohnehin  schon  die
Kosten  der  Lebenshaltung  für  die  Bergarbeiterschaft  fast  unerschwinglich ­
  sind,  sehen  sich  die  unterzeichneten  Verbände,  in  Erledigung ­
  der  immer  dringender  werdenden  Vorstellungen  der  Belegschaften ­
  genötigt,  für  dieBergarbeiter  folgendes  zu  beantragen:
1.  Für  Hauer  und  Lehrhauer  einen  Durchschnittslohn  von
15  Mark  pro  Schicht,  ausschließlich  Kindergeld  und  etwaiger  anderer ­
  Teuerungszulagen.
2.  Für  erwachsene  männliche  Schichtlöhner  unter  imb  über
Tage  eine  Lohnerhöhung  von  mindestens  2  Mark  pro  Schicht.
3.  Für  weibliche  und  jugendliche  Arbeiter  eine  Lohnerhöhnna
von  mindestens  1  Mark  pro  Schicht.
l.  Eine  Verdoppelung  des  Kindergeldes.
Zur  eingehenden  Begründung  vorstehender  Anträge  führen
wir  folgend-e  -ms:
Die  demnächst  eintretende  Steigerung  der  Getreide-  und
Mehlpreise,  die  schon  an  sich  eine  erneute  Belastung  der  Konsumentenschaft ­
  bedeutet,  muß  im  Zusammenhange  mit  den  Preisen
für  alle  anderen  Lebensmittel,  Kleidung,Schuhwerk  usw.  gewertet
werden.  Diese  Preise  sind  heute  so,  daß-  eine  weitere  Erhöhung
der  Lebensmittelpreise  nicht  mehr  ertragen  werden  kann.  Zweifellos ­
  wird  aber  die  Erhöhung  der  Getreidepreise  eine  Preissteigerung ­
  für  die  anderen  landwirtschaftlichen  Produkte  im  Gefolge
haben.  Schon  jetzt  werden  verschiedene  Produkte  genannt,  die
angeblich  ebenfalls  erheblich  teurer  bezahlt  werden  müßten.
        <pb n="340" />
        342

Als  Vertreter  der  Bergarbeiterschaft  haben  wir  gegen  diese
Politik  der  ständigen  Preiserhöhungen,  die  Lurch  dasTelegramm
des  Bergbaulichen  Vereins  an  den  Herrn  Präsidenten  des  Kriegsernährungsamtcs
  im  Frühjahr  1917:  „es  kommt  für  den  Verbraucher ­
  mehr  auf  das  Vorhandensein,  als  auf  den  Preis  der
Ware  an",  noch  gestützt  wurde,  stets  aufs  schärfste  protestiert.  Die
Löhne  der  Bergarbeiter  sind  während  des  Krieges  bei  weitem
nicht  in  dem  Matze  gestiegen,  wie  die  Preise  für  die  Lebensbedürfnisse. ­

Nach  der  neuesten  amtlichen  Lohnstatistik  für  das  1.  Vierteljahr ­
  1918  stellte  sich  z.  B.  der  Durchschnittslohn  sämtlicher  Arbeiter ­
  im  Oberbergamtsbezirk  Dortmund  auf  9,46  Mark  pro
Schicht.  Hauer  und  Lehrhauer  verdienten  durchschnittlich  12,16
Mark,  Schichtlöhner  unter  Tage  8,10  Mark,  Schichtlöhner  über
Tage  sogar  nur  7,68  Mark.  Bei  solchen  Löhnen  wird  die  Beschaffung ­
  des  notwendigsten  Lebensunterhaltes,  besonders  für  die
niedrig  entlohnten  Schichtlöhner,  immer  mehr  in  Frage  gestellt.
Trotzdem  wird  aber  in  einer  gewissen  Presse  das  Volk  immer
aufs  neue  gegen  die  angeblich  so  unverhältnismäßig  „hohen"
Löhne  der  Arbeiter  aufgehetzt.
Was  der  Lebensunterhalt  kostet,  geht  aus  einer  bereits  im
vorigen  Jahre  aufgestellten  Verbrauchsrechnung  für  eine  fünfköpfige ­
  Bergmannsfamilie  in  Esten  hervor.  Es  zeigte  sich  da,  daß
für  die  betreffende  Familie,  in  der  noch  die  Frau  für  sich  und  die
Kinder  die  Kleidung  selbst  anfertigte  und  der  Mann  die  Schuhe
zum  größten  Teile  selbst  flickte,  eine  Gesamtwochenausgabe  von
82,49  Mark  erforderlich  war,  pro  Tag  also  11.78  Mark.  Mittlerweile ­
  sind  ja  die  Haushaltungskosten  nicht  billiger  geworden,  im
Gegenteil  erheblich  gestiegen.
Bei  einer  ähnlichen  Berechnung  des  Statistischen  Amtes  in
Frankfurt  a.  M.  stellte  sich  heraus,  daß  eine  sechsköpfiae  Familie,
um  einigermaßen  ausreichend  leben  zu  können,  täglich  11,21
Mark  ausgeben  mutz.  Es  handelte  sich  dabei  nur  um  Ausgaben
für  Nahrungsmittel.  Wer  mit  solchen  Zahlen  die  Löhne  der
Bergarbeiter  vergleicht,  wird  sich  der  Einsicht  nicht  verschließen
können,  daß  die  Löhne  zum  Lebensunterhalt  und  zur  Aufrechterhaltung ­
  der  so  notwendigen  Arbeitskraft  nicht  ausreichen.
Damit  nun  die  Bergarbeiter  die  so  erheblich  gesteigerten
Kosten  der  Lebenshaltung  in  etwa  ausgleichen  können,  ist  eine
Erhöhung  der  Bergarbeiterlöhne  unbedingt  erforderlich.  Wir
bitten  daher  um  Gewährung  der  eingangs  gestellten  Forderungen. ­

Zur  persönlichen  Aussprache  in  der  vorstehenden  Angelegenheit ­
  sind  &amp;gt;vir  auf  Wunsch  gerne  bereit.
Mit  hochachtungsvollein  Glückauf!
(Folgen  Unterschriften  der  vier  Bergarbeiterverbände.)
        <pb n="341" />
        Die  gleiche  Eingabe  wurde  auch  an  den  Minister  für  Handel
und  Gewerbe,  Dr.  Sydow,  gerichtet,  und  ebenfalls  um  eine  Aussprache ­
  gebeten.
An  den  Reichskanzler  sandten  die  Verbände  folgende
Eingabe  bctr.  Gewährung  einer  Aussprache.
Essen,  Bochum,  Wanne,  den  25.  Juni  1918.
An  Se.  Exzellenz,  den  Herrn  Reichskanzler
Grafen  von  Hertling,  Berlin.
Beifolgend  gestatten  sich  die  unterzeichneten  Vorstände  der
Bergarbeiterorganisationen,  Ew.  Exzellenz  eine  an  den  Herrn
Handelsminifter  und  den  Zechenverband  gerichtete  Eingabe  zur
gefälligen  Kenntnisnahme  ganz  ergebenst  zu  unterbreiten.
Gleichzeitig  erlauben  wir  uns  die  Bitte,  Ew.  Exzellenz  möge  uns
zur  Erörterung  der  gegenwärtigen  Ernährungsverhältnisse  eine
Besprechung  gewähren.
Zur  Begründung  unserer  Bitte  weisen  wir  darauf  hin,  das;
die  kürzlich  angekündigte  Preiserhöhung  für  Getreide  und  Mehl
unter  der  Arbeiterschaft  eine  große  Erbitterung  hervorgerufen
hat.  Man  hält  die  Erhöhung  sachlich  in  keiner  Weise  für  gerechtfertigt ­
  und  die  angegebenen  Gründe  für  nicht  stichhaltig.  Bezüglich ­
  des  Hinweises  auf  die  Uebernahme  der  Druschprämie
auf  das  Reich  wird  hervorgehoben,  daß  die  Summe  auf  dem
Wege  der  Steuern  aufgebracht  werden  mutz,  und  hierfür  in  erster
Linie  die  breiten  Schultern  der  minderbemittelten  Volkskreise
herhalten  müssen.
All  diese  Gründe  fordern  zu  einer  nachdrücklichen  Stellungnahme ­
  ^gegen  die  Preiserhöhung  heraus.  Um  so  mehr,  als  auch
jetzt  wieder  die  Schraube  ohne  Ende  angesetzt  wird,  mit  der  Begründung, ­
  die  Preise  mützten  in  das  richtige  Verhältnis  zu  den
Gctreideprcisen  gebracht  werden.  Weil  die  Getreidepreise  hoch
sind,  müssen  die  Viehpreise  steigen,  daher  dann  auch  die  Fleisch-,
Butter-,  Milchpreise  usw.
Die  Folge  hiervon  ist,  daß  die  Notlage  des  größten  Teiles
der  minderbemittelten,  schwer  arbeitenden  Bevölkerung  immer
kritischer  und  die,  Bestreitung  des  erforderlichen  Lebensunterhaltes ­
  immer  schwieriger  wird.
Dazu  kommt  dann  noch,  daß  auch  die  innerpolitische  Situation ­
  durchaus  nicht  dazu  angetan  ist.  die  breiten  Volksmassen
mit  der  Erhöhung  der  Getreide-  und  Mehlpreise,  sowie  mit
weiteren  Preissteigerungen  weiter  zu  beunruhigen.  Die  Herabsetzung ­
  der  Brotration,  dann  vor  allem  die  heftigen  Kämpfe  um
die  Erweiterung  der  politischen  Volksrechte,  wobei  besonders  die
Vertreter  ländlicher  Kreise  die  größten  Schwierigkeiten  machen,
die  unverständliche  Haltung  der  Regierung  in  Sachen  der  Ar-
        <pb n="342" />
        344

beitskammern  haben  eine  außerordentlich  verbitterte,  zu  großen
Bedenken  Anlaß  gebende  Stimmung  im  Volke  hervorgerufen.
Aus  diesen  Gründen  haben  wir  die  eingangs  erwähnte  Bitte
an  Ew.  Exzellenz  gerichtet,  in  der  Hoffnung,  daß  dieselbe  eine
gütige  Berücksichtigung  findet.
Mit  hochachtnngsvollem  Glückauf!
(Folgen  Unterschriften  der  vier  Bergarbeiterverbände.f

I

Eingabe  bctr.  Reichszuschüssc  zu  den  durch  die  Kriegsvcrhältnisie
erforderlichen  Mehrleistungen  der  deutschen  Knappschaftsvereiuc.
Bochum,  Essen,  Wanne,  den  1.  Juli  1918.
An  Sir  Exzellenz,  den  Herrn  Reichskanzler  Grafen  von  Herrling,
  den  Hohen  Reichstag  und  den  Hohen  Bundesrat,  Berlin.
Unterzeichnete,  beauftragt  von  den  Knappschaftsmitgliedern,
die  den  vier  Bergarbeiterverbänden  angehören,  gestatten  sich,'  folgende ­
  Eingabe  zu  unterbreiten  und  um  deren  Berücksichtigung  zu
ersuchen:
„Den  deutschen  Knappschaftsvereinen  sind  die  Ausgaben,
welche  ihnen  durch  die  Kriegseinwirkungen  entstanden,  aus
Reichsmitteln  zu  erstatten."
B  e  g  r  ü  n  düng.
Die  lange  Dauer  des  Krieges  bringt  die  deutschen  Knappschaftsvereine ­
  in  immer  mißlichere  Verhältnisse.  Laut  einer
Denkschrift  über  Maßnahmen  zur  Förderung  der  Gesundung  in
den  geldlichen  Verhältnissen  der  preußischen  Knappschaftspensionskassen ­
  vom  25.  Mai  1915,  die  dem  preußischen  Landtage  vorlag, ­
  brachten  die  Kriegsfahre  1914/15  schon  eine  Belastung  von
76  Millionen  Mark  für  die  Knappschaftsvereine  mit  sich.  Nach
einer  Schätzung  des  Mathematikers,  Herrn  Direktor  Dr.  Zimmermann,
  Bochum,  wird  sich  diese  Summe  auf  160  Millionen
Mark  im  Jahre  1917  erhöht  haben.
Inzwischen  ist  noch  eine  bedeutende  Steigerung  eingetreten
und  werden  dadurch  die  Vermögensrücklagen  der  K'nappschastsvereine,
  welche  die  Leistungen  garantieren.sollen,  immer  kleiner.
Waren  doch  Ende  des  Jahres  1917  schon  46  Prozent  der  Rücklagen
durch  die  Einwirkungen  des  Krieges  verbraucht.,  Das  sind  die
vollen  Einnahmen  aller  Knappschaftsvereine  für  3  Jahre.  Auf
die  Mitgliederzahl  gerechnet,  kommen  durchschnittlich  330  Mark
auf  den  Kops.  Die  Leistungsfähigkeit  der  Knappschaftsvereine
wird  durch  die  lange  Dauer  des  Krieges  immer  mehr  geschwächt,
und  leiden  darunter  die  Knappschaftsinvaliden,  Witwen  und
Waisen.
Anträge  um  Erhöhung  der  Knappschaftsrenten  werden  mit
der  Begründung  abgewiesen,  daß  die  verringerten  Vermögens-
        <pb n="343" />
        345

bestände  Aufbesserungen,  deren  Nötigteit  anerkannt  wird,  nicht
zulassen.  Tie  verteuerte  Lebenshaltung  fordert  aber  dringend,
daß  eine  Erhöhung  der  .n  nappschaftsremeu  eintritt.  Diese  sind
seit  Ausbruch  des  Krieges  nur  in  einzelnen  Vereinen  um  weniges ­
  gestiegen  und  zwar  nur  dadurch,  daß  Bergwerksverwaituugen,
  so  im  Saarbrücker  Kuappschaftsverem,  Teuerungszulagen
zu  den  Renten  bewilligten,  die  aber  bei  Reichsrentnern  heute  ausgerechnet ­
  werden.  Ebenso  verhält  es  sich  im  Allgemeinen  Knappschaftsverein ­
  Bochum,  wo  man  sowohl  den  Kuappschaftsinvaliden,
wie  auch  den  Witwen  und  Waisen  durch  Zuwendung  des  bergbaulichen ­
  Vereins  Teuerungszulagen  gab.  Nachdem  aber  durch
die  Bundesratsverordnung  vom  6.  Januar  1918  Zulagen  für
Rentenempfänger  der.  Invalidenversicherung  gewährt  wurden,
rechnet  man  auch  lster  diese  Zulage  den  Reichsrentnern  auf.
Tie  KuapPschaftspensiouen  sind  für  die  heutige  Zeit  bei  der
durch  die  Kriegseinwirkung  verteuerten  Lebensweise  zu  niedrig.
Nach  der  Statistik  der  Knappschaftsvereine  Preußens  für  das
Jahr  1911  betrug  die  durchschnittliche  Höhe  der  satzungSmußigen
Pensionen  bei  den  Krankheiisinvalidcn  388,40  Mark  chhrlich,
bei  den  Unfallinvaliden  204,41  Mark,  und  bei  den  Kriegöinvaliden
  186,18  Mark.  Ta  durchschnittlich  die  Hälfte  der  Jnva-!idi
  npensionen  an  Witwen  gezahlt  wird,  kann  man  er»ie''eu.  wie
gering  erst  die  Rencen  dieser  sind.
Tie  Knappschaftsmitglieder  drängen  darauf,  daß  Erhöhung
der  KuaPPfchaftSrenten  eintreten  müsse.  Die  Knappschaftsverofne
  weisen  aber,  wenn  solche  Anträge  einlaufen,  darauf  hin.  das;
die  verringerten  Vermögensbestände  Aufbesserungen,  deren  Nötigkeit
  durchaus  anerkannt  wird,  nicht  zulassen.  Die  Vermögens-Verhältnisse
  der  Knappschaftsvereine  waren  schon  vor  Beginn  des
Krieges  derart,  daß  sie  in  Wirklichkeit  die  Leistungen  für  die
Knappschaftsmitglieder  nicht  garantieren  konnten,  und  hat  der
Krieg  erst  recht  große  Lücken  gerissen.

Das  ii  or  sinn  sie  tu'  Vermögen  deckte  die
laufenden  Pensionen  im  Jahre  1813  beim

Jur  Deckung  der  Aewartsckaf
für  waren  Ende  1913  diirchschn.  für
Jahre  1  Penswuskassenmiigiied  vorh.

Allgem.  Knappschaft

sverein  Bochum  11

72  JL

Brandenburger

19

286  JL

Halberstädter

„  12

174  JL

'Hallescher

„  17

330  Ji

Haupt-„

  !  1

166  JL

Plessischer

„  9

43  Ji

Rheinpreußener

62

413  JL

Thüringischer

8

19  JI

Der  Krieg  mit

seinen  Begleiterscheinungen

hat  dies

hältnisse  nun  sehr

verschlechte»  t,  und  zwar  in

allen  de

Knappjchaftsvereiiiei..
        <pb n="344" />
        WSSSSSm»

3o  schilderte  der  Herr  Ministerialrat  Tr.  Rohmer  im  bayerischen ­
  Abgeordnetenhause  am  13.  Januar  1916  die  Lage  der
bayerischen  Knappschaftsvereine  und  führt?  dabei  aus:
„Nach  der  Knappschaftsstatistik  für  1914  beträgt  die  Gesamtsumme ­
  der  Invaliden-,  Witlven-  und  Waisenpensionen
aller  Vereine  vor  dem  Kriege  bereits  837,663  Mark.  Nun  ist
zu  befürchten,  daß  diese  Lasten  durch  den  Krieg  auf  nahezu
1  Million  steigen  werden,  wodurch  sich  die  Lage  der  Vereine ­
  recht  beträchtlich  verschlechtern  wird."
Der  Miesbacher  Knappschaftsverein  in  Oberbayern,  der  1916
am  Jahresschlüsse  3193  Mitglieder  aufwies,  hat  in  2  Jahren,  und
zwar  vom  Schlüsse  des  Jahres  1914  bis  1916,  eine  Vermögens-Minderung
  von  47  937  Mark  durch  die  Kriegseinwirkung  erlitten.
So  wie  in  den  preußischen  und  bayerischen  Knappschaftsvereinen
sieht  es  auch  in  denen  der  anderen  Bundesstaaten  aus.
Deshalb  erklären  auch  die  Werksvertreter  in  den  Knappschaftsvereinen, ­
  daß  sie  wohl  die  große  Notlage  der  Knapvschaftsinvaliden,
  Witwen  und  Waisen  anerkennen:  aber  wegen  der  Vernhlechterung
  der  Vermögensverhältnisse  durch  die  Kriegseinwirkung ­
  fi.t  keine  Rentenerhöhung  eintreten  könnten.
Bei  den  kleinen  Renten,  welche  heute  gezahlt  werden,  wird
aber  das  Lebensalter  der  Invaliden  und  Witwen  gekürzt,  und  die
Waise»  müssen  körperlich  verkümmern.  So  geht  ein  großer  Teil
der  Volkskraft,  die  wir  so  dringend  benötigen,  verloren,  was  verhütet ­
  werden  muß.  Dies  ist  nur  möglich,  wenn  das  Reich  sich
bereit  erklärt,  die  durch  die  Kriegseinwirkung  verbrauchten  Summen ­
  den  Knappschaftsvereinen  zu  erstatten.  Ebenso  wie  das
Reich  Mittet  bereitstellt,  um  sonstige  Schäden,  die  der  Krieg
verursacht,  zu  heilen,  muß  auch  hier  von  Rechtswegen  dafür  gesorgt ­
  werden,  daß  die  Knappschaftsrentner  die  harte  Kriegszeit
überstehen  können.
Die  Knoppschaftsvereine  sind  ein  solch  wichtiger  sozialer
Faktor,  daß  sie  weiter  leistungsfähig  und  auf  gesunder  Grundlage ­

  erhalten  werden  müssen.  Dies  geschieht  aber  nur  dann,

wenn  man  ihnen  die  Mehrleistungen,  die  ihnen  durch  den  Krieg
aufgebürdet  wurden,  erstattet,  auf  daß  sie  die  knappschaftlichen
Leistungen  erhöhen  können,  ohne  dabei  zu  befürchten,  in  Zukunft
zusammenzubrechen.
Wir  geben  uns  deshalb  der  Hoffnung  hin,  daß  unsere  Eingabe ­
  bewirkt,  den  Knappschaftsinvaliden,  Witwen  und  Waisen
das  Durchhalten  zu  ermöglichen,  indem  aus  Reichsmitteln  dazu
beigetragen  wird,  das  .Knappschaftswesen  zu  stärken  und  Mittel
zur  Aufbesserung  der  Kwappschaftspensionen  bereitzustellen.
Mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
(Folgen  Unterschriften  der  vier  Bergarbeiterverbände.)
        <pb n="345" />
        Antwort  des  Ministers  aus  die  Lohneingabe.
Die  Bergarbeiterverbände  erhielten  auf  ihre  Lohneingabe ­
  vorn  26.  Juni  vom  Munster  für  Handel  und  Gewerbe.
Dr.  Sydow,  folgende  Antwort:
Berlin  W  9.  den  6.  Juli  191».
Auf  die  von  den  Bergarbeiterverbänden  an  mich  gerichtete
Eingabe  vom  26.  Juni  d.  Js.,  betreffend  Lohnerhöhung  für  die
Bergarbeiter,  teile  ich  Ihnen  ergebenst  mit,  daß  ich  das  Königl.
Oberbergamt  Dortmund  ersucht  habe,  über  den  Inhalt  der  Eingabe ­
  mit  den  Beteiligten  zu  verhandeln  und  mir  danach  mit
tunlichster  Beschleunigung  zu  berichten.  Bis  zum  Vorliegen
dieses  Berichts  muß  ich  mir  die  Entschließung  wegen  der  von
den  Bergarbeiterverbänden  gewünschten  Besprechung  vorbehalten.
Ich  ersuche,  die  mitunterzeichneten  Bergarbeiterverbände
hiervon  benachrichtigen  zu  wollen.  Sydow.

Lohneingabe  für  Oberschlcsirn.
siattowitz,  den  21.  Juli  191»
An  den
oberschlesischen  Berg-  und  Hüttenmännischen  Verein  E.  V.
K  a  t  i  c  w  i  !$.
Die.  letzthin  int  oberschlesischen  Jndustrierevier  stattgefundenen
  Bewegungen  veranlassen  die  ergebenst  unterzeichneten  Vertreter ­
  der  hier  ansässigen  Bergarbetterverbände,  die  Mitglieder
des  Berg-  und  Hüttenmännischen  Vereins  auf  die  dringende
Notwendigkeit  einer  ausreichenden  Lohnerhöhung  für  Bergarbeiter ­
  hinzuweisen.  Da  mir  mit  den  Lohn-  nnö  Arbeiksverhältisissen
  der  ans  den  Gruben  beschäftigten  Leute  durchaus  vertraut
sind  und  ihre  Wünsche  kennen,  erlauben  unr  uns.  folgende  Vorschläge ­
  zwecks  Aufbesserung  der  Löhne  zur  geneigtesten  Berücksichtigung ­
  zu  unterbreiten:
1.  Das  Gedinge  der  Hauer  ist  derart  zu  erhöhen,  daß  bei
normaler  Arbeitsleistung  ein  Lohn  nicht  unler  12,60  Mark
verdient  werden  kann.
2.  Der  ersten  Forderung  entsprechend  Erhöhung  des  Gedinges ­
  für  Füller  und  Schlepper,  so  daß  ihr  Lohn  im  bisherigen ­
  Verhältnis  zu  dem  Hauerverdienst  bleibt.
3.  Werden  Hauer  im  Schichtlohn  beschäftigt,  so  ist  ein  Lohn
von  10  Mark  zu  zahlen.
A.  Allen  unter  und  über  Tage  beschäftigten  Arbeitern  und
Arbeiterinnen,  einschließlich  der  Jugendlichen,  ist  eine
Lohnerhöhung  von  26  Prozent  zu  gewähren.  Soweit  für
        <pb n="346" />
        348

diese  Arbeiter  im  Juli  bereits  Lohnzulagen  bewilligt  wurden, ­
  können  sie  in  Anrechnung  gebracht  werden.
5.  Für  jedes  Kind  unter  14  Jahren  ist  eine  monatliche  Zulage ­
  von  6  Mark  zu  zahlen.
Zur  Begründung  erlauben  wir  uns  folgendes  anzuführen:
Die  außerordentliche  Belastung  der  Arbeiterhaushaltungen  infolge ­
  enormer  Preissteigerung  der  Lebensmittel  und  aller  Bedarfsartikel, ­
  wie  Kleidung,  Schuhe,  Wäsche  und  dergleichen,  erfordert ­
  dringend  eine  Erhöhung  der  bisher  gezahlten  Löhne.  Tie
Erregung  der  Bergarbeiter  ist  leicht  erklärlich,  wenn  man  berücksichtigt, ­
  daß  ihre  Löhne  nicht  halbwegs  Schritt  gehalten  haben
mit  der  Verteuerung  der  Lebenshaltung.  Infolge  der  verkürzten
Brotration  und  der  gänzlichen  Stockung  der  Kartoffelzufuhr
ivaren  die  Bergarbeiter  besonders  gezwungen  sie  sind  es  aber
auch  bei  vollen  Lebensmittelrationen,  wenn  sie  arbeitsfähig  bleiben ­
  wollen  —,  nichtrationierte  Lebensmittel  zu  den  bekannten
Wucherpreisen  kaufen  zu  müssen.  Hierzu  reichen  aber  die  Löhne,
welche  hinter  denen  anderer.  Bergbaureviere  bedeutend  zurückstehen. ­
  nicht  aus.  Die  Folge  ist  Unterernährung.  Zusammenbruch
und  Erschöpfung  der  Arbeitskraft,  lvodurch  sich  die  Erregung  bis
zum  äußersten  steigerte.
Weitere  Preissteigerungen  stehen  bevor.  Durch  die  Bundesratsverordnung ­
  vom  ist.  Juli  d.  Js.  wird  das  wichtigste  Lebensmittel, ­
  das  Brot,  verteuert.  Grenzenlos  ist  die  Preissteigerung
für  Bekleidungs-  und  Haushaltswäsche,  weshalb  Anschaffungen
bisher  zurückgestellt  lvurden.  Die  Arbeiter  und  ihre  Familien
tragen  ihr  Letztes.  Mit  der  fortschreitenden  Jahreszeit  sind  deshalb ­
  Neuanschaffungen  unumgänglich.  Zur  Bestreitung  dieser
dringenden  Bedürfnisse  sind  Einkommensteigerungen  erforderlich.
Nach  der  amtlichen  Statistik  betrugen  die  Durchschnittslöhne
im  ersten  Vierteljahr  1918  für:

Nieberrh.  Steineigentliche ­


Bergarbeiter

sonstige
Bergarbeiter

erwachsene
Tagearbeiter

jugendliche
Arbeiter

kohlenbergbau

12,31  Mark

8,34  Mark

7,76  Mark

3,42  Mark

Ruhrrevier

12,16  „

8,10  „

.7,68  „

3,39  „

Aachener  Revier

1.1,13  „

7,60  „

6,66  „

3,09  „

Saargebiet

10,64  „

8,17  „

7,93  „

3,41

Oberschlesien

0,64  „

6,86  „

6,23  „

2,80  „

Dieses  Mindereinkominen  der  oberschlesischen  Bergarbeiter,
gegenüber  ihren  Kameraden  in  den^  anderen  Hauptbergbaubezirken ­
  Preußens,  wie  es  durch  die  Statistik  offenbart  wird,  ist,
gemessen  an  der  Arbeiterleistung,  den  Gewinnergebnissen  der
Werke  und  der  gleichen  Teuerung,  nicht  gerechtfertigt.
Wir  erlauben  uns  noch  auf  die  kürzlich  veröffentlichte  Berechnung ­
  des  statistischen  Amtes  der  Stadt  Frankfurt  a.  M.
        <pb n="347" />
        -  349

hinzuweisen,  worin  festgestellt  wird,  daß  eine  sechsköpfige  Familie ­
  zur  Beschaffung  der  täglichen  Lebensmittel  11,24  Mark
benötige.  Damit  sind  auch  die  vorstehend  aufgestellten,  bescheidenen ­
  Forderungen  vollauf  gerechtfertigt.
Indem  &amp;gt;vir  den  Vorstand  des  Berg-  und  Hüttenmännischen
Vereins  bitten,  seinen  Mitgliedern  die  Erfüllung  der  Forderungen ­
  wärmstens  empfehlen  zu  wollen,  zeichnen
mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
(Folgen  Unterschriften  der  vier  Bergarbeiterverbände.)

Lohneingabc  an  den  Saarfiskus.
Eine  gemeinsame  Lohneingabe  an  die  fiskalische  Bergverwaltung, ­
  um  wenigstens  einen  Ausgleich  zwischen  Löhnen  und
Teuerung  herbeizuführen,  lautet:
Saarbrücken,  den  10.  August  1918.
An  die  Königliche  Berawerksdirektion,  Saarbrücken.
Die  Vertreter  der  unterzeichneten  Verbände  danken  freundlickst
für  die  telephonische  Einladung  zur  Besprechung  der  Lohnerhöhung.
Sie  nehmen  Bezug  auf  die  durch  die  Lagespresse  gegangene  Mitteilung
über  die  in  Aussicht  gestellte  Lohnerhöhung  und  unterbreiten  hiermit
die  Wünsche  der  Belegschaften  des  Saarrevrers:
Die  Belegschaften  wünschen:
1.  Die  Erhöhung  des  Durchschnittslohnes  der  Klasse  I  aus  13,50
Mark,  des  weiteren  wünschen  sie  die  Vermeidung  von  Löhnen
unter  12,50  Mark  bet  normaler  Leistung  an  Hauer;
2.  Die  Erhöhung  des  Durchschnittslohnes  für  die  Klassen  II  und
III  auf  11,50  Mark;  Löhue  unter  10,50  Mark  sind  für  die
erwachsenen  Arbeiter  dieser  Klassen  zu  vermeiden.
3.  Die  Erhöhung  der  Löhne  für  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  der
Klaffen  IV  und  I'  um  je  1  Mark  pro  Schicht.
4.  Einen  Lohnzuschlag  für  Sonntagsschichten  von  50  Prozent,  und
für  Neben-  und  Ueberschichten  in  der  Woche  von  30  Prozent.
Die  Wünsche  von  1.  bis  4.  sind  unter  Ausschluß  der  Berechnung
des  Kindergeldes  zu  verstehen.
Die  unterzeichneten  Vertreter  der  Verbände  sprechen  die  Hoffnung
aus,  daß  die  Königliche  Bergwerksdirektion  alles  tut,  um  die  berechtigten ­
  Wünsche  der  Belegschaften  zu  erfüllen.
Mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
Für  den  Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands:
I.  A.:  Franz  Pokornh.
Für  den  Gewerkverein  christlicher  Bergarbeiter  Deutschlands:
I.  A.:  Fritz  Kuhnen.
        <pb n="348" />
        350

Zugeständnisse  in  der  Lohnfrage.
Vom  Minister  für  Handel  und  Gewerbe  ging  an  die  Bergarbeiterverbände ­
  folgendes  Schreiben  ein:
Berlin  W.  9,  den  13.  August  1918.
Im  Anschluß  an  die  mit  Ihnen  (Vogelfang)  und  Herrn  Hüsemann
hier  stattgehabte  Besprechung  teile  ich  Ihnen  mit,  daß  nach  den  mir
gegenüber  abgegebenen  Erklärungen  der  Vertreter  des  rheinisch-westfälischen ­
  Bergbaues  mit  folgenden  Lohnerhöhungen,  beginnend  mit  dem
1.  August  d.  Js.  mit  Bestimmtheit  zu  rechnen  ist.
1.  Die  durchschnittlichen  Gedingelöhne  (Klasse  1  der  amtlichen  Lohnstattstil)
  werden  bis  Ende  1918  weiter  in  derselben  Weise  eine  allmähliche ­
  Erhöhung  erfahren,  wie  sie  während  des  Jahres  1917  und  des
ersten  Vierteljahres  1918  nach  und  nach  gesteigert  worden  sind.  Dies
versteht  sich  unter  der  Voraussetzung,  daß  nicht  außergewöhnliche  Ereignisse, ­
  insbesondere  Störung  durch  Wagenmangel,  Rückgang  der  Leistung ­
  (gegenüber  dem  Staude  von  1917  und  ersten  Vierteljahr  1918)
und  dergleichen  eintreten.
2.  Die  Schichtlöhne  werden  allmählich  von  demselben  Zeitpunkt  ab
so  steigen,  daß  im  Durchschnitt  bis  zum  Ende  dieses  Jahres  eine  Gesamtsteigerung ­
  von  1  Mark  je  Schicht  erreicht  wird.
Zunächst  ist  vom  1.  d.  Mts.  ab  das  Kindergeld,  soweit  dies  nicht
schon  vorher  geschehen  war,  verdoppelt  worden.  Diese  Zuwendung  ist
in  die  Lohnerhöhung  einzurechnen.'
Ich  glaube  mich  der  Erwartung  hingeben  zu  dürfen,  daß  die  Vertreter ­
  der  Arbeiterorganisationen,  was  an  ihnen  liegt,  tun  werden,  um
die  Ruhe  unter  den  Belegschaften  aufrecht  zu  erhalten  und  jedem  Versuche ­
  einer  Störung  der  Kohlenförderung,  die  im  vaterländischen  Interesse ­
  unbedingt  vermieden  werden  muß,  entgegenwirken.
I.  A.:  Althans.

Eingabe  betr.  Kartoffelversorgung  für  die  Jndustriebezirke.
Essen,  Bochum,  Wanne,  den  13.  August  1918.
Die  unterzeichneten  Vergarbeiterorganisationen  ersuchen  das
Reichsernährungsamt,  für  die  Industriebezirke
a)  die  Kartoffelration  auf  mindestens  10  Pfund  pro  Kopf
und  Woche  festzusetzen.
b)  dafür  zu  sorgen,  daß  die  Kartoffeln'  so  weit  wie  möglich
von  der  Bevölkerung  selbst  eingekellert  werden  können.
Eine  Kartoffelration  von  10  Pfund  pro  Kopf  und  Woche  ist
das  mögliche  Mindestmaß.  Im  letzten  Jahr  wurden  7  Pfund
geliefert.  Damit  ist  die  Bevölkerung  im  allgemeinen  nur  ausgekommen, ­
  weil  durch  den  Schleichhandel  gewaltige  Mengen  vertrieben ­
  wurden.  Die  Bevölkerung^darf  aber  bei  einem  solch  wichtigen ­
  Lebensmittel  nicht  auf  den  Schleichhandel  angewiesen  sein.
Zur  weiteren  Begründung  der  Forderung  auf  Lieferung  von
mindestens  10  Pfund  weisen  wir  noch  auf  die  zunehmende  Verschlechterung ­
  des  allgemeinen  Ernährungs-  und  Gesundheitszu-
        <pb n="349" />
        stanbos  bor  Bevölkerung  hin.  Soll  die  Jnbustriebevölkerung  arbeitsfähig ­
  erhalten  werben,  bann  muß  man  ihr  bie  Kartoffeln
in  ausreichender  Menge  liefern.
Die  Selbsteinkellerung  hat  sich  im  letzten  Jahre  im  allgemeinen ­
  sehr  gut  bewährt.  Infolge  der  guten  pfleglichen  Behandlung ­
  in  den  Einzelhaushalten  sind  die  Kartoffeln  bei  weitem  nicht
in  dem  Maße  verfault,  wie  bei  der  Massenaufbewahrung.  Es
entstanden  auch  nicht  die  großen  Verluste  durch  Frost,  und  keine
großen  Störungen  in  der  Versorgung.  Sodann  konnten  die
Transportmittel  zur  Verfügung  gestellt  werden.  Die  Bevölkerung
hat  im  allgemeinen  ihre  Ration  auch  ganz  gut  eingeteilt.  Deshalb ­
  sollte  auch  in  diesem  Jahre  die  Selbsteinkellerung  der  Kartosfeln
  in  den  Bezirken,  in  denen  sie  immer  üblich  war,  wieder
ermöglicht  werden.
Mit  vorzüglicher  Hochachtung!
(Folgen  Unterschriften  der  vier  Bergarbeiterverbände.)
*  *  *
Auf  die  Eingabe  zur  Kartoffelversorgung  erfolgte  am
4.  September  folgende  Antwort:
Berlin,  den  4.  September  1918.
Die  Bemessung  der  im  kommenden  Wirtschaftsjahr  zur  Verteilung
zu  bringenden  Wochenkopfmenge  an  Kartoffeln  auf  mehr  als  7  Pfund
zuzüglich  1  oder  1  'A  weiteren  Pfundes  zur  Deckung  von  Schwundverlusten
bedauere  icl)  zur  Zeit  nicht  in  Aussicht  stellen  zu  können.
Im  vergangenen  Wirtschaftsjahr  ist  es  trotz  günstiger  Ernteergebnisse ­
  nur  mit  den  gröstten  Schwierigkeiten  möglich  gewesen,  die  Verteilung ­
  einer  Wochenration  von  7  Pfund  Kartoffeln  nahezu  bis  zum  Beginn ­
  der  Frühkartofselernte  durchzuführen.  Die  diesjährigen  Ernteaussichten ­
  sind  zwar  nicht  ungünstig,  immerhin  wird  aber  nach  den  bisherigen ­
  Schätzungen  Sachverständiger  mit  ebenso  hohen  Erträgen  wie  im
vergangenen  Jahr  nicht  gerechnet  werden  können;  auch  ist  die  Witterung
in  den  kommenden  Wochen  von  ausschlaggebender  Bedeutung  und  kann
bei  anhaltender  Feuchtigkeit  noch  die  Ernte  sehr  nachteilig  beeinflussen.
Demgegenüber  werden  im  kommenden  Wirtschaftsjahr  erheblich  höhere
Anforderungen  an  die  Kartoffelernte  gestellt  werden  müffen.
Abgesehen  von  der  für  die  Dauer  des  ganzen  Wirtschaftsjahres  zu
gewährleistenden  Versorgung  der  Zivilbevölkerung  und  der  Notwendigkeit, ­
  die  Heeresverpflegung  in  noch  höherem  Maße  als  bisher  sicherzustellen, ­
  muß  die  Herstellung  von  Kartoffeltrocknungserzeugnissen  zu
Zwecken  der  Brotstreckung  in  erheblich  größerem  Umfange  als  im  vergangenen ­
  Jahr  erfolgen  und  vom  Anfang  der  Versorgungsperiode  an,
nicht  erst  im  Laufe  des  Winters,  in  Angriff  genommen  werden.  Danach
ist  die  größte  Sparsamkeit  bei  der  Verteilung  dringend  geboten.  Die
Entscheidung  über  eine  später  etwa  in  Betracht  kommende  Heraufsetzung
des  Wochenkopfsatzes  muß  daher  einer  Prüfung  auf  Grund  des  endgültigen ­
  Ernteergebnisses  im  Laufe  des  Novembers  vorbehalten  bleiben.
Zu  berücksichtigen  ist  hierbei,  daß  die  bestehenden,  insbesondere  durch  die
Abnutzung  des  Eisenbahnmaterials  bedingten,  großen  Transportschwierigkeiten
  die  Beförderung  beliebig  großer  Kartoffelmengen  nicht  gestatten
        <pb n="350" />
        und  daher  die  den  Bedarfsstellen  zuzuführenden  Vorräte  auch  in  dieser
Hinsicht  Beschränkungen  unterworfen  sind.
Neben  der  Zuführung  der  an  die  einzelnen  Verbraucher  unmittelbar
zu  verteilenden  Bedarfsmengen  wird  aber  durch  besondere  Maßnahmen
für  ausreichende  Belieferung  der  kommunalen  und  industriellen  Speiseanstalten ­
  Sorge  getragen  werden.
Die  Einkellerung  der  Kartoffel»  in  den  Einzelhaushaltungen  soll
auch  im  neuen  Wirtschaftsjahr  überall  dort,  wo  sie  schon  bisher  üblich
war,  soweit  es  nach  den  räumlichen  Verhältnissen  ohne  Gefährdung  der
Vorräte  angängig  ist,  nach  Möglichkeit  gefördert  werden.
I.  V.:  v.  Braun.

Zugeständnisse  in  der  Niederlausitz.
Auf  die  Eingabe  der  Verbünde  an  den  Minister  für  Handel
unb  Gewerbe  fand  am  21.  August  eine  Aussprache  der  Verbandsvertreter ­
  mit  Vertretern  des  Oberbergamts  Halle  statt.  Diese
Aussprache  hatte  nur  informatorischen  Charakter  und  war  sehr
kurz.  Sie  wurde  noch  beengt  durch  die  Mitteilung,  daß  die
Herren  eine  Panne  gehabt  hätten  und  um  11  Uhr  in  Calau  schon
lvieder  abfahren  müßten.  Es  wurde  mitgeteilt,  daß  man  den
Abend  vorher  dieselbe  Aussprache  mit  den  Vertretern  der  Werke
gehabt  habe.  Die  Herren  hätten  anerkannt,  daß  die  Lage  der
Arbeiter  dringend  einer  Aufbesserung  bedürfe,  sie  konnten  aber
nur  dann  Lohnerhöhungen  eintreten  lassen,  wenn  seitens  des
Ministers  der  geforderten  Kahlenpreiserhöhung  zugestimmt
würde.  Nach  längerer  Aussprache  hätten  sich  die  Herren  auf
bestimmte  Vorschläge  geeinigt,  und  zwar  auf  folgender  Grundlage: ­


Wenn  der  Preis  pro

Tonne  erhöht

wird:

um  3,—

JL

2,50

Jl

2,—

oll

Erwachsene  Arbeiter

1,20

JL

0,80

JL  ~

0,60

Jl

Arbeiterinnen

0,80

JL

0,60

JL

0,40

Jl

Jugendliche

0,60

JL

0,40

Jl

0,30

JL

Im  Gedinge  solle  eine  Aufbesserung  erfolgen,  daß  dieselbe
Höhe  herauskommt.  Für  Ueberarbeit  gebe  man  keine  Prozente,
denn  bei  den  heutigen  Ernährungsverhältnissen  würden  Ueber  -
stunden  nicht  mehr  gemacht  und  könnten  dieselben  auch  nicht  verlangt ­
  werden.  Für  Sonntagsarbeit  wolle  man  50  Prozent  und
für  Arbeit  an  den  drei  hohen  Feiertagen  (Weihnachten,  Ostern,
Pfingsten)  sollen  100  Prozent  Zuschlag  gezahlt  werden.
Seitens  der.  Vertreter  der  Verbände  wurde  kein  Zweifel
gelassen,  daß  diese  Zugeständnisse  die  Arbeiter  nicht  befriedigen
können.  Das,  was  gefordert  worden  ist,  ist  das  Mindeste,  was
gewährt  werden  müsse,  auch  ohne  Kohlenpreiserhöhung.  Es
wurde  daraufhin  noch  mitgeteilt,  daß  die  Herren  Arbeitgeber  bei
einer  Kohlenpreiserhöhung  unter  2  Mark  die  Tonne  überhaupt
zu  keiner  Lohnerhöhung  sich  verstehen  könnten,  da  die  Selbst-
        <pb n="351" />
        —  BöB  —
kosten  im  Durchschnitt  98  Prozent  betrügen.  Das  wurde  angesichts ­
  der  Geschäftsergebnisse  des  letzten  Jahres  seitens  der  Vertreter ­
  der  Arbeiter  angezweifelt,  weil  dann  im  letzten  halben
Jahre  ein  derartig  hoher  Niedergang  der  Rentabilität  zu  verzeichnen ­
  gewesen  sei,  daß  er  durch  nichts  seine  Erklärung  finden
könne.  Daraufhin  erklärte  der  Vertreter  des  Oberbergamts:
Es  wäre  tatsächlich  so,  sie  hätten  sich  überzeugt.  Die  Lebensmittelpreise ­
  seien  gegenüber  dem  Vorjahre  ganz  gewaltig  gestiegen, ­
  und  dasselbe  sei  bei  den  Rohmaterialien  der  Braunkohlenwerke ­
  der  Fall.
In  der  Zwischenzeit  ist  seitens  des  Ministers  für  Handel
und  Gewerbe  die  Zustimmung  zur  Erhöhung  der  Preise  um
2,40  Mark  die  Tonne,  einschließlich  Steuer,  gegeben  worden.
Im  Anschluß  daran  ging  folgender  Bescheid  des  Ministers  ein:
*  *  *
Berlin  W.  9,  den  29.  August  1918.
An  die  Bezirksleitung  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands
in  T  h  a  m  m  bei  Senftenberg  N.-L.
In  Verfolg  der  Eingabe  der  Arbeiterverbände  vom  18.  d.  Mts.
haben,  wie  dort  bekannt,  behördliche  Verhandlungen  mit  den  Vertretern
des  Niederlausitzer  Braunkohlenbergbaues  stattgefunden,  um  von  ihnen
die  Zusage  der  Bewilligung  einer  Lohnerhöhung  an  ihre  Belegschaften,
die  aus  dem  durch  die  Preiserhöhungen  gewonnenen  Mehrerlöse  gedeckt
werden  soll,  herbeizuführen.  Die  Werksvertreter  wollten  sich  angesichts
des  Standes  der  Selbstkosten  ihrer  Werke  und  deren  ganzer  wirtschaftlichen ­
  Lage  zu  einer  ziffermäßig  bestimmten  Lohnzusage  mir  gegenüber
nur  unter  der  Bedingung  bereit  erklären,  daß  ihnen  eine  vom  1.  September ­
  d.  Js.  wirksame  Preiserhöhung  von  3  Mark  je  Tonne  Briketts
zugestanden  würde.  Eine  Preissteigerung  in  diesem  Ausmaß  verbietet
die  allgemeine  Lage.
Mit  Rücksicht  aus  das  mir  nachgewiesene,  erneute,  erhebliche  Anwachsen ­
  der  Selbstkosten  der  Werke  und  auf  die  von  den  Werksvertreteru
anerkannte  Notwendigkeit  der  Heraufsetzung  der  Bergarbeiterlöhne  habe
ich  mich  mit  einer  Preissteigerung  um  je  2  Mark  je  Tonne  Briketts
für  den  1.  kommenden  Monats  einverstanden  erklärt.  Daraufhin  haben
die  Werksbesitzer  neuerdings  mir  gegenüber  die  Erklärung  abgegeben,  daß
sie  im  Zusammenhange  mit  der  Preiserhöhung  im  weiteren  Verlauf  des
zweiten  Halbjahres  1918  eine  wirksame,  die  erneute  Verteuerung  der
Lebenshaltung  der  Belegschaften  berücksichtigende  Lohnsteigerung  eintreten ­
  lassen  wollen,  und  haben  die  Gewährung  eines  Teiles  dieser  Lohnsteigerung ­
  für  den  1.  September  d.  Js.  in  Aussicht  gestellt,  während  der
Rest  bis  zum  Schluß  1918  durchgeführt  sein  soll.
Sollten  sich  wider  Erwarten  Meinungsverschiedenheiten  über  die
weitere  Entwicklung  der  Löhne  ergeben,  so  muß  ich  den  Arbeiterausschüffen
  überlassen,  eine  Nachprüfung  der  Angemessenheit  der  Löhne  bei
den  durch  das  Gesetz  hierfür  berufenen  Stellen  (Schlichtungsstellen,  Ge-28
        <pb n="352" />
        Werbegericht)  nachzusuchen.  Der  Bergaufstchtsbehörde  steht  eine  maßgebende ­
  Entscheidung  in  dieser  Frage  nicht  zu.
Ich  glaube  mich  der  Erwartung  hingeben  zu  dürfen,  daß  die  Vertreter ­
  der  Arbetterverbände  nunmehr,  was  an  ihnen  liegt,  tun  werden,
um  die  Ruhe  unter  den  Belegschaften  aufrecht  zu  erhalten  und  jedem
Versuche  einer  Störung  der  Kohlenförderung  und  Briketterzeugung,  feie
im  vaterländischen  Interesse  unbedingt  vermieden  werden  muß,  entgegenzuwirken. ­

Ich  stelle  anheim,  die  Mttunterzeichner  der  Eingabe  vom  13.  d.  Mts.,
im  Sinne  dieses  Bescheides  zu  unterrichten.  gez.:  S  y  d  o  w.

Eingabe  um  Annahme  eines  Nachtrags  zum  Knnppschafts
Kriegsgeseb.

Bochum,  den  4.  September  1918.
Le.  Exzellenz  den  Herrn  Handelsminister  Tr.  Sydow
und  das  Hohe  Haus  der  Abgeordneten  Berlin.
Beauftragt  von  den  im  Verbände  der  Bergarbeiter  Deutschlands ­
  organisierten  Knappschaftsrnitglied  e  c  n,  erlaubt  sich  der
Unterzeichnete,  sowohl  Ew.  Exzellenz  als  die  Herren  Abgeordneten ­
  um  Befürwortung  und  Annahme  eines  Nachtrags  zum
Knappschafts-Kriegsgesetz  zu  ersuchen.  Dem  Nachtrag  bitten  wir
folgenden  Wortlaut  zu  geben:
„Während  der  in  Kriegs-,  Sanitäts-  oder  ähnlichen
Diensten  verbrachten  Zeit  ruhen  bei  der  knappschaftlichen
Pensions-  und  Hinterbliebenenversicherung  nur  die  Beitrags-Pflichten,
  während  die  Anrechte  sowohl  für  das  Kuappschaftsmitglied,
  als  auch  bei  Todesfall  für  seine  Angehörigen  bestehen ­
  bleiben."
Begründung:
Der  Nachtrag  zum  Knappschafts-Kriegsgesetz  ist  dringend
nötig,  denn  dir  lange  Dauer  des  Krieges  bringt  Schädigungen
Hinterbliebener  von  Kuappfchaftsiuitgliedern  mit  sich,  die  bei
Schaffung  des  Knappschafts-Kriegsgesetzes  noch  nicht  vorauszusehen ­
  waren.  So  lehnen  Knappschaftsvereine  beim  Todesfall
des  im  Kriegsdienste  gestandenen  Knappschaftsmitgliedes  für
uachgeboreue  Kinder  die  Ansprüche  auf  knappschaftliche  Leistungen ­
  ab.  weil  diese  Kinder  während  des  Heeresdienstes  und  nicht
während  der  Beschäftigung  des  Pensionskasseumitgliedes,  also
seiner  Beitragsleistung,  geboren  wurden.  Auch  Witwen  von
Kürappschaftsmitgliedern,  die  mit  diesen  die  Ehe  während  der
Heeresdienstpflicht  eingingen,  will  man  die  knappschaftlichen
Leistungen  beim  Todesfälle  des  Knappschaftsmitgliedes  versagen. ­
        <pb n="353" />
        —  355
Der  Nachtrag,  auf  dessen  einstimmige-  Annahme  wir  hoffen,
soll  bewirken,  dem  heute  schon  bei  der  reichsgesetzlichen  Versicherung ­
  Ueblichen  auch  in  knappschaftlicher  Beziehung  Geltung
zu  verschaffen  und  die  Ansprüche  der  Knappschaftsmitglieder
und  deren  Angehörigen  während  der  Kriegsdienstzeit  voll  und
ganz  zu  wahren.
Mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
(Folgt  Unterschrift,)

Zur  Lohufrnge.
Bekanntlich  hat  der  preußische  Handelsminister  den  Grubenbesitzern ­
  des  Ruhrreviers  unter  der  Bedingung  ab  1.  September
die  Kohlenpreise  erhöht,  daß  die  Bergarbeiterlöhne  vom  1.  August
d,  Js.  ab  in  demselben  Tempo  steigen  würden,  wie  im  Jahre
1917.  Dies  würde  für  die  eigentlichen  Bergarbeiter  in  den  fünf
Monaten  August  bis  Dezember  ungefähr  1,26  Mark  ausmachen,
während  die  Schichtlöhne  in  derselben  Zeit  um  1  Mark  steigen
sollen.  Es  ist  nun  bei  den  Verhandlungen  vor  einzelnen  Schlichtungsausschüssen ­
  zwischen  den  Arbeiterausschüssen  und  den
Zechenverwaltungen  vereinbart  worden,  daß  diese  volle  Lohnerhöhung ­
  von  1,26  Mark  bzw,  1  Mark  im  Monat  November  erreicht ­
  wird.
Es  liegt  nun  im  Interesse  aller  Bergleute,  wenn  alle  Arbeiterausschüsse, ­
  soweit  es  noch  nicht  geschehen  ist.  zunächst  an  die
Grubenverwaltung  herantreten.  Ist  dort  kein  befriedigendes
Resultat  erzielt  worden,  dann  muß  der  Schlichtungsausschuß  angerufen ­
  werden.  In  beiden  Verhandlungen  ist  dahin  zu  drängen,
daß  die  in  dem  Schreiben  des  Handelsministers  vom  13.  August
angekündigte  Lohnerhöhung  früher  (spätestens  im  November)
erreicht  wird,  und  daß  das  Kindergeld  neben  dieser  Lohnsteigerung ­
  gewährt  wird.
Sobald  die  Verhandlungen  mit  der  Grubenverwaltung  und
dem  Schlichtungsausschuß  abgeschlossen  sind,  ist  uns  ein  genauer
Bericht  oder  eine  Abschrift  des  Protokolls  zuzusenden.
Wir  erwarten,  daß  alle  Kameraden,  die  als  Arbeiterausschußmitglieder ­
  tätig  sind,  ihre  Pflicht  und  Schuldigkeit  tun,  damit ­
  durch  gemeinsames  Vorgehen  aller  beteiligten  Kreise  noch
etwas  für  die  Bergarbeiter  herausgeholt  wird.
Mit  kameradschaftlichem  Glückauf!,
(Folgen  Unterschriften  der  vier  Bergarbeiterverbände.)

23»
        <pb n="354" />
        156  —

Eingabe  um  bessere  Versorgung  im  Aachener  Bezirk.

Unser  Verband  und  der  christliche  Gewerkverein  richteten  am
22.  September  1918  folgende  Eingabe  um  bessere  Versorgung  mit
Lebensmitteln  an  die  Kgl.  Regierung  in  Aachen:
Die  absolut  ungenügende  Lebensmittelversorgung  im
Aachener  Steinkohlenrevier  erheischt  dringende  Abhilfe,  da  die
Bergarbeiter  nicht  mehr  die  körperliche  Kraft  besitzen,  die  unbedingt ­
  nowendige  Leistung  in  der  Kohlenförderung  beizubehalten, ­
  wenn  nicht  eine  bessere  Lebensmittelversorgung  der  Bevölkerung ­
  eintritt.  Die  Leute  sind  gerne  bereit,  zu  entbehren,
was  nicht  geliefert  werden  kann.  Durch  die  Tatsache,  daß  die
Versorgung  mit  Lebensmitteln  im  hiesigen  Kohlenrevier  weit
ungünstiger  war,  als  in  anderen  Jndustriebezirken,  ist  bte  körperliche ­
  Leistungsfähigkeit  der  Bergarbeiter  derart  zurückgegangen, ­
  daß  die  Bergarbeiter  sich  allgemein  zur  weiteren  Beibehaltung ­
  der  bisherigen  Nacharbeit  außer  Kraft  fühlten.  Nur
ein  verschwindend  kleiner  Prozentsatz  der  Bergarbeiter  fühlt  sich
zur  Nacharbeit  noch  imstande.  Die  unterzeichneten  Bergarbeiterorganisationen ­
  haben  wiederholt  bei  allen  in  Betracht  kommenden
Organen  mündlich  und  schriftlich  auf  den  Ernst  der  Verhältnisse
aufmerksam  gemacht.  Die  hiesigen  Bergarbeiter  sind  jetzt  derart ­
  unterernährt,  daß  das  regelmäßige  Verfahren  der  Normalschichten ­
  in  Frage  gestellt  ist,  wenn  nicht  bald  Abhülfe  erfolgt.
Um  die  Leistungsfähigkeit  der  Bergarbeiter  zu  sichern,  wäre
außer  den  Zulagen  für  Schwer-  bzw.  Schwerstarbeiter  an  Lebensmitteln ­
  für  die  Gesamtbevölkerung  notwendig:

1.  Eine  Wochenkopfmenge  von  4  Pfund  gutem  Brot.
2.  10  Pfund  Kartoffeln  pro  Kopf  und  Woche  und  %  Pfund
Nährmittel  oder  Teigwaren.

Da  Kartoffeln  den  Nährwert  des  Fleisches  nicht  ersetzen
können,  müßten  für  die  fleischlosen  Wochen  eiweißhaltige  Nahrungsmittel ­
  (Hülsenfrüchte,  Mehl  oder  Teigwaren)  geliefert
werden.
Die  Lieferung  der  Kartoffeln  zur  Selbsteinkellerung  erscheint ­
  dringend  notwendig,  aber  auch  vorteilhafter  wie  Einkellerung ­
  durch  die  Gemeinde,  weil  im  letzteren  Falle  der  Verlust ­
  erheblich  größer  ist.
Wenn  die  Bergarbeiter  die  Ueberzeugung  haben,  daß  in  der
Lebensmittelversorgung  das  Mögliche  geschieht,  werden  sie  ihre
äußerste  Kraft  in  dieser  kritischen  Zeit  aufbieten,  um  die  Kohlenförderung ­
  möglichst  hoch  zu  halten.  Dies  ist  aber  nur  möglich, ­
  wenn  die  Arbeiterschaft  seitens  der  Behörde  nicht  durch  ungenügende ­
  Versorgung  mit  Lebensmitteln  im  Stiche  gelassen
tvird.  ,
Wir  fühlen  uns  verpflichtet,  auf  den  Ernst  dieser  Verhältnisse ­
  aufmerksam  zu  machen.
(Unterschriften-)
        <pb n="355" />
        357

Zugeständnisse  im  rheinisch-westfälischen  Bergbau.
Dreimal  haben  die  Vertreter  der  Bergarbeiterorganisationen
bisher  mit  den  Vertretern  des  Zechenverbandes  in  Essen  verhandelt ­
  und  zwar  am  18.  Oktober  und  am  14.  und  23.  Nov.  1918.
Ueber  die  Ergebnisse  dieser  Verhandlungen  haben  wir  jedesmal
ausführlich  berichtet.  Eine  zusammenfassende  Uebersicht  erscheint
trotzdem  zweckdienlich.  Zugestanden  wurde  bisher:
1.  die  Anerkennung  der  vier  Bergarbeiterorganisationen  als
Arbeitervertretung;
2.  keinem  Belegschaftsmitglied  soll  wegen  seiner  Organisationszugehörigkeit ­
  und  gewerkschaftlichen  Tätigkeit  eine  Schädigung ­
  im  Arbeitsverhältnis  entstehen;
3.  die  Achtstundenschicht  einschließlich  Ein-  und  Ausfahrt  für
die  Uniertagsbelegschaft  ab  18.  November  1918;
4.  die  Achtstundenschicht  für  die  Uebertagsbelegschaft  ab  1.  Dezember ­
  1918;  allgemeine  Pausen  verlängern  die  Schichtzeit
um  die  Zeitdauer  dieser  Pausen.  (Ursprünglich  sollte  sie
erst  ab  1.  Januar  1919  allgemein  eingeführt  werden.)  Ausgenommen ­
  von  dieser  Regelung  sind  vorläufig  nur  die  Fuhrwerks- ­
  und  landwirtschaftlichen  Arbeiter;
5.  als  Mindestlohn  für  die  Gedingearbeiter  werden  ab  1.  Dezember ­
  1918  vier  Fünftel  des  Durchschnittslohnes  der  betr.
Arbeiterklasse  der  Zeche  gezahlt.  Es  wird  dabei  eine  normale ­
  Leistung  vorausgesetzt,  über  deren  Festlegung  nähere
Verhandlungen  vorbehalten  sind;
6.  die  gelegentlich  der  letzten  Kohlenpreiserhöhung  zugesagte
Erhöhung  der  Durchschnittslöhne  soll  statt  int  Dezemberlohn
schon  im  Oktoberlohn  voll  eintreten.  (Zugesagt  wurde,  daß
die  durchschnittlichen  Gedingelöhne  bis  Ende  1918  weiter  in
derselben  Weise  steigen  sollten,  wie  sie  während  des  Jahres
1917  und  des  1.  Vierteljahres  1918  nach  und  nach  gestiegen
sind.  Die  Schichtlöhne  sollten  in  derselben  Zeit  bis  Ende
des  Jahres  um  1  Mark  pro  Schicht  steigen);
7.  vom  1.  Dezember  1918  ab  wird  das  Kindergeld  bei  der  Berechnung ­
  des  Durchschnittslohnes  nicht  mehr  einbezogen.  Der
Durchschnittslohn  erhöht  sich  also  um  den  Betrag  des  durchschnittlichen ­
  Kindergeldes;
8.  vom  1.  Dezember  ab  tritt  über  den  für  Oktober  zugesagten
Durchschnittslohn  hinaus  neben  der  zugestandenen  Nichtanrechnung ­
  des  Kindergeldes  eine  weitere  Erhöhung  der
Gedingelöhne  unter  Tage  (Klasse  1  der  amtlichen  Lohnstatistik)
  um  durchschnittlich  50  Pf.  ein,  vorausgesetzt,  daß
nicht  außergewöhnliche  Verhältnisse,  insbesondere  Störungen
durch  Wagenmangel,  Rückgang  der  Leistung  u.  dgl.  eintreten.
9.  ferner  tritt  vorn  1.  Dezember  ab  eine  Erhöhung  der  Schichtlöhne ­
  iiber  und  unter  Tage  um  durchschnittlich  1  Mark  ein,
ebenfalls  ohne  Anrechnung  des  Kindergeldes;
        <pb n="356" />
        358

10,  für  Ueber-  und  Nebenschichten  an  Werktagen,  welche  über
die  laufende  Schichtenzahl  hinaus  Verfahren  werden,  wird  ab
1.  Dezember  1918  ein  Lohnzuschlag  von  26  Prozent,  für
Arbeit  an  Sonm  und  gesetzlichen  Feiertagen  von  60  Prozent
gezahlt.  Als  Krankfeierschichten  gelten  nur  die  Schichten,
für  welche  von  der  Knappschaftskasse  Krankengeld  gezahlt
wird,  einschließlich  der  Karenztage,  Für  Ueber-  und  Nebenlchichten,
  welche  die  Arbeiter  auf  eigenen  Wunsch  als  Ersatz
für  ausgefallene  Schichten  Verfahren,  sollen  keine  Lohnzuschläge ­
  gezahlt  werden.  Als  Sonntpgsarbeit  gilt  diejenige
Arbeit,  die  während  der,für  die  betreffende  Zeche  geltenden
24stündigen  Sonntagsruhe  geleistet  wird:  als  Ueberarbeit
gilt  die  Zeit,  die  über  8  Stunden  hinaus  tatsächlich  gearbeitet ­
  wird;
11,  die  Frauenarbeit  wird  beseitigt,  sobald  genügend  männliche
Arbeitskräfte  beschafft  werden  können:
12,  es  wird  allgemein  freies  Geleuchte  gewährt;
13,  der  Arbeitsnachweis  des  Zechenverbandes  wird  gemäß  den
von  den  Berliner  Zentralstellen  der  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer ­
  getroffenen  Vereinbarungen  auf  paritätische  Grundlage ­
  gestellt  werden;
14,  die  zwischen  einzelnen  Zechen  bestehenden  Spcrrabkomnien
werden  aufgehoben.
Es  ist  selbstverständlich  ausgeschlossen,  daß  alle  Forderungen
und  Fragen  in  den  ersten  drei  Verhandlungen  erörtert  und  erledigt ­
  werden  konnten.  Alles  das  bleibt  späteren  Verhandlungen
vorbehalten.  In  den  bisherigen  Verhandlungen  wurden  aber
schon  u.  a.  miterörtert  die  Scheingedinge,  die  Löhne  der  Grubenhandwerker/ ­
  die  Arbeiterleistung,  die  Arbeiterbehandlung,  das
Strafwesen,  das  Verhältnis  zu  den  Gelben  usw.  Ueber  die  Reform ­
  des  Strafwesens  und  einige  andere  Fragen  soll  demnächst
verhandelt  werden.  Die  bisherigen  Abmachungen  wurden  außer
von  den  Vertretern  der  Bergarbeiterverbände  von  denen  des
Zechenverbandes  unterschrieben  nnd  zwar  von  Hugenberg,  Winkhaus, ­
  Althoff,  Dütting,  Funcke,  Haarmann,  Jacob,  Kleine,  Pattberg, ­
  Tcngelmann,  Wiskott  und  v.  Loewenstein.

Vereinbarungen  in  Oberschlesien.
Kattowitz,  den  18.  November
Zwischen  der  Arbeitsgemeinschaft  der  gewerkschaftlichen  Arbeiterorganisationen ­
  und  den  Vertretern  der  oberschlesischen  Bergwerksbesitzer, ­
  vereinigt  im  Oberschlesischen  Berg-  und  Hüttenmännischen ­
  Verein,  wurde  heute  folgendes  vereinbart;
        <pb n="357" />
        I.  Arbeitszeit.
Spätestens  bis  zum  1.  Dezember  st118  ist  auf  sämtlichen
Steinkohlenbergwerke»  die  achtstündige  Schicht  einzuführen,  und
zwar  in  folgender  Weise:
st  unter  T  a  g  e  :
Die  Achtstundenschicht  gilt  vom  Beginn  der  Einfahrt  bis
zum  Beginn  der  Ausfahrt  mit  der  Maßgabe,
a)  daß  alle  Pausen  in  Wegfall  kommen,  insofern  solche  bestanden ­
  haben:
l&amp;gt;)  daß  Anschläger,  Maschinenwärter  u.  dgl.  die  Ablösung  an
ihrer  Arbeitsstelle  abzuwarten  haben.
Es  wird  hierbei  als  Regel  aufgestellt,  daß  die  beiden  Fürder
schickten  sich  unmittelbar  aneinander  anschließen.
2.  über  Tage:
Die  Arbeitszeit  für  die  über  Tage  beschäftigten  Arbeiter
beträgt  8  Stunden.  Allgemeine  Pausen  verlängern  diese  Arbeitszeit ­
  um  die  Zeitdauer  dieser  Pausen.
Ausgenommen  von  dieser  Regelung  sind  vorläufig  Fuhrwerks- ­
  und  landwirtschaftliche  Arbeiter.
II.  Lohnfragcn.
Alle  Prämien.  Teuerungs-  und  sonstigen  Zulagen,  abgesehen
von  der  Kindergeldzulage,  zuni  Grundlohn  fallen  vom  st  Novbr.
1918  ab  fort:  dafür  werden  von  diesem  Zeitpunkte  einheitliche
Grn  n  d  löhn  e  v  er  e  inba  rt.
1.  Das  Gedinge  ist  derart  festzusetzen,  daß  bei  normaler  Arbeitsleistung ­
  folgende  vereinbarte  Grundlöhne  erreicht  werden:

a)  von  Pfeilerhauern  16,00  Mk.
b)  von  Streckenhauern  15,00  „
&amp;lt;■)  von  Zimmcrhauern  14,00  „
d)  von  Füllern  und  Schleppern  .  .  11,00  „
e)  von  Wagenstößern  ......  10,00  „
2.  Ter  Schichtlohn  beträgt:
a)  bei  Hauern,  wenn  sie  im  Schichtlohn
beschäftigt  werden  14,00  Mk.
b)  bei  Zimmerhauern  12,00  „

0.  Alle  sonstigen  Arbeiter  über  und  unter  Tage  erhalten
eine  Lohnerhöhung,  die  sich  zwischen  15  und  25  Prozent  mit  der
Maßgabe  bewegt,  daß  die  geringer  bezahlten  bei  der  Lohnaufbesserung ­
  die  höheren  Zuschläge  bekommen.
&amp;gt;.  Feder  Arbeiter  erhält  als  K  inderb  eihilfe  je  Kind
unter  14  Fahren  und  verfahrenen  Kalenderwerktag  20  Pf.
5.  Die  Sätze  von  1  bis  einschließlich  2  können  auf  den  Gruben ­
  des  südlichen  Reviers  wegen  der  besonderen  Verhältnisse
dieses  Reviers  bis  zu  10  Prozent  niedriger  gehalten  werden.
        <pb n="358" />
        —  3()ü  —

III.  Bezahlung  der  Ueber-  und  Neben-  sowie  Sonntagsschichten.
Vom  1.  November  1918  ab  erhält  jeder  Arbeiter  für  lleberund
  Nebenschichten  an  Werktagen,  welche  er  über  die  der  Zahl
der  Arbeitstage  im  Monat  entsprechende  gewöhnliche  Schichtenzahl ­
  hinaus  verfährt,  einen  Lohnzuschlag  von  25  Prozent
und  für  Arbeit  an  Sonntagen  und  gesetzlichen  Feiertagen  einen
Lohnzuschlag  von  50  Prozent.  Für  diejenigen  Ueber-  und  Nebenschichten, ­
  die  der  Arbeiter  auf  eigenen  Wunsch  als  Ersatz  für
ausgefallene  Schichten  verfährt,  sollen  die  Zuschläge  nicht  gewähre
werden.
Als  Sonntags-  und  Feiertagsarbeit  gilt  jede  Schicht,  die
Sonntags  oder  Feiertags  beginnt.
IV.  Eingriffe  in  die  Arbcits  -und  Betriebsordnung  der  Gruben.
Es  besteht  Uebereinstimmung,  daß  ini  Interesse  der  Aufrechterhaltung ­
  der  deutschen  Volkswirtschaft  und  der  dazu  dringend ­
  notwendigen  Kohlenförderung  jeder  Eingriff  in  die  Arbeitsund
  Betriebsverhältnisse  der  Gruben  (z.  B.  Absetzung  von  Beamten, ­
  Absetzung  von  Ausschußmitgliedern  und  Sicherheitsmännern,
  willkürliche  Aenderung  der  Schichtzeit  usw.)  durchaus'  unzulässig ­
  ist.
Für  die  freicn  Gewerkschaften
gez.:  Heinrich  Löffler.
Für  den  Gewerkverein  christlicher  Bergarbeiter
gez.:  Johann  Eudenbach.
Für  die  Polnische  Berufsvereinigung
gez.:  Rymer.
Für  die  Gewerkvereinc  Hirsch-Duncker
gez.:  Hermann  Griese.
Für  den  Oberschlesischen  Berg-  und  Hüttenmännischen  Verein
gez.:  Gustav  Williger.
V  ist  ist
Zur  Erläuterung  dieses  sehr  wichtigen  Vertrages  sei  folgendes ­
  gesagt:
Pfeilerhauer,  Streckenhauer,  Zimmerhauer,  Füller  und
Schlepper  gehören  bekanntlich,  zu  den  „eigentlichen  Bergleuten",
zu  der  Lohnklasse  a.  Die  Lohnklasse  a  umfaßte  in  Friedens-Zeiten
  in  Oberschlesien  nur  30,5  Prozent  der  Gesamtbelegschaft,
in  Niederschlesien  42,1  Prozent,  im  Ruhrgebiet  51  Prozent,  im
Saargebiet  48,1  Prozent,  im  Wurmgebiet  56  Prozent.  Im
Kriege  sank  die  Ziffer  auf  23,7  Prozent  in  Oberschlesien.  Bon
der  Gesamtbelegschaft  sind  aber  nur  12  bis  16  Prozent  Pfeilerhauer. ­
  Das  muß  berücksichtigt  werden,  wenn  man  den  vereinbarter: ­
  Normallohn  von  1.6  Mark  für  diese  einzelne  Arbeiter
gruppe  richtig  beurteilen  will.  Der  vereinbarte  mittlere  Nor-
        <pb n="359" />
        —  301
mallohn  für  die  Hauer,  Füller  und  Schlepper  (Lohnklasse  a)  in
Oberschlesien,  liegt  zwischen  11  und  16  Mark,  der  Durchschnittslohn ­
  wird  sich  zwischen  13—14  Mark  bewegen.  Das  ist  gar  nicht
so  „kolossal",  wie  es  gewisse  Zeitungen  dem  Publikum  glauben
machen  wolle».
Im  2.  Viertel  1918  betrug  der  Durchschnittslohn  der  Klasse  a,
in  Oberschlesie»  10,11,  im  Ruhrgebiet  12,61  Mk.  Durch  die
gewerkschaftlichen  Vereinbarungen  sollen  also  unsere  oberschlesischen ­
  Kameraden  nun  eine  Lohnaufbesserung  erhalten,  durch  die
sie  endlich  mit  den  Ruhrgebietskameraden  ungefähr  gleichgestellt
sind,  da  sich  auch  deren  Löhne  durch  die  neuesten  Vereinbarungen
erhöhen.  Wir  streben  sa  danach,  auch  die  großen  Lohnunterschiede ­
  zwischen  den  einzelnen  Revieren  zu  beseitigen.  Den  oberschlesischen ­
  Bergleuten  ist  immer  ein  großes  Unrecht  durch  die
niedrigere  Lohnzahlung  zugefügt  worden.  Sie  haben  die  höchste
Förderleistung  pro  Kopf.  Ganz  falsch  ist  es,  nun  allgemein  von
den  „16-Mark-Löhnen  in  Oberschlesien"  zu  reden.
Zweifellos  bedeuten  die  vorstehenden  Abmachungen  einen
großen  gewerkschaftlichen  Erfolg  für  die  oberschlesischen ­
  Kameraden.  Es  ist  deshalb  recht  bedauerlich,  daß  ein
großer  Teil  der  Belegschaften  noch  nicht  die  nötige  gewerkschaftliche ­
  Schulung  besitzt,  um  das  Gebot  der  ernsten  stunde  zu
begreifen.  Die  Werksbesitzer  haben  sich  leider  zu  spät  zu  gewerkschaftlichen ­
  Vereinbarungen  bereit  erklärt  und  darum  hat  sich  die
Erregung  in  der  Vorwoche  in  größeren  Arbeitseinstellungen  Luft
gemacht.  Wir  vertrauen  darauf,  daß  die  ruhige
U  eberlegung  auch  i  n  O  b  e  r  s  ch  l  e  f  i  e  n  allgemein
die  Oberhand  gewinnt.  Der  größte  Teil  der  Belegschaften ­
  hat  sich  schon  den  gewerkschaftlichen  Vereinbarungen  angeschlossen. ­
  Die  kapitalistische  Presse  hat  aber  über  die  oberschlesische ­
  Bewegung  auch  übertreibende  Alarmnachrichten  verbreitet, ­
  durch  die  die  Oeffentlichkeit  schwer  beunruhigt  wurde
und  dir  Bergleute  als  rasende  Wilde  erschienen.  Dadurch  wird
der  Allgemeinheit  sicher  nicht  gedient.  Es  gibt,  wie  man  sieht,
gewisse  Kreise,  die  jede  Arbeiterbewegung  übertreiben  und  irreführende, ­
  aufregende  Nachrichten  verbreiten,  damit  es  nach  außen
hin  aussieht,  als  ob  „alles  drunter  und  drüber"  gehe.  Welchen
Zweck  hat  eigentlich  dieses  Treiben?  seh  nt
man  sich  nach  dem  E  i  n  m  a  r  s  ch  u  n  d  d  e  r  Diktatur
des  fr  e  ni  d  ländischen  Militärs?
Wir  bitten  unsere  Kameraden  dringend,  nicht  auf  solche
Alarmberichte  hereinzufallen,  sondern  geschlossen  für  die  gewerkschaftlichen ­
  Abmachungen  einzutreten.  Nur  dadurch  sichern
wir  uns  die  errungenen  Vorteile.
        <pb n="360" />
        -  3U2  —
Vereinbarungen  in  Niederschlesien.
Zwischen  den  gewerkschaftlichen  Organisationen  und  den  Vertretern ­
  der  niederschlesischen  Bergwerksbesitzer,  vereinigt  im  Verein ­
  für  die  bergbaulichen  Interessen  Niederschlesiens,  wurde  in
den  Sitzungen  vom  19.  und  25.  November  d.  I.  folgendes  vereinbart: ­

1.  Das  Gedinge  ist  ab  1.  Dezember  1918  so  zu  stellen,  daß
jeder  Kohlen-  und  Gesteinshauer  je  Schicht  ausschließlich  der
Teuerungszulagen  nicht  unter  10  Mark  verdient.  -  Werden  Hauer
im  Schichtlohn  beschäftigt,  so  beträgt  der  Schichtlohn  mindestens
9.50  Mark.  Bedingung  für  diese  Lohnfestsetzung  ist  normale
Leistung.  Durch  Alter  oder  ihre  Körperbeschaffenheit  in  ihrer
Leistungsfähigkeit  beeinträchtigte  Hauer  fallen  nicht  unter  diese
Bestimmungen.
2.  Der  Lohn  der  Lehrhauer  soll  höchstens  50  Pf.  je  Schicht
unter  dem  Lohn  der  Hauer  bleiben.  Die  Festsetzung  eines  geringeren ­
  Unterschiedes  kann  durch  Vereinbarung  zwischen  dem
Abteilungssteiger  und  der  betreffenden  Kameradschaft  erfolgen.
3.  Schlepper  über  18  Jahre  erhalten  je  nach  Alter,  Leistung
und  Beschäftigung  1,50  bis  3,50  Mk.  weniger  als  die  Hauer.
Der  Lohn  der  Schlepper  unter  18  Jahren  unterliegt  besonderer
Vereinbarung.
4.  Männliche,  über  18  Jahre  alle  Tagearbeiter  erhalten  je
nach  Alter,  Leistung  und  Beschäftigung  mindestens  einen  Schichtlohn
  zwischen  6  und  7  Mark.  Der  Schichtlohn  der  jüngeren
männlichen  Tagearbeiter  unterliegt  besonderer  Vereinbarung.
5.  Kesselheizer  erhalten  einschließlich  Prämien  einen  schichtlohn ­
  von  mindestens  7,50  Mk.
0.  Maschinenwärter  l.  Klasse  (an  Hauptmaschinen)  erhalten
als  Schichtlohn  mindestens  8,50  Mk.,  diejenigen  II.  Klasse  (an
Nebenmaschinen)  mindestens  7  Mk.
7.  Handwerker  erhalten  je  nach  Alter,  Leistung  und  Beschäftigung, ­
  und  zwar  ältere  selbständige  mindestens  zwischen
7.50  und  8,50  Mk,  andere  mindestens  zwischen  6,00  und  7,50  Mk.
je  Schicht-  Werden  Handwerker  unter  Tage  beschäftigt,  so  tritt
zu  den  Löhnen  ein  Zuschlag  von  ungefähr  25  v.  H.
8.  Frauen  erhalten  je  nach  Leistung  und  Beschäftigung
mindestens  zwischen  3  50  und  4,50  Mk.  je  Schicht.
9.  Für  Lehrlinge,  Zöglinge,  jugendliche  Arbeiter  und  Invaliden ­
  unterliegt  die  Lohnfestsetzung  besonderer  Vereinbarung.
10.  Koksarbeiter.  Eigentliche  Koksarbeiter  erhalten  mindestens ­
  einen  Lohn  je  Schicht  zwischen  7,50  und  8,00  Mk.  Für  die'
übrigen  Arbeiter  auf  der  Kokerei,  wie  Klauber,  Verschmier  er  usw.,,
bleibt  die  Lohnfestsetzung  besonderer  Vereinbarung  vorbehalten.
11.  Für  alle  lieber-,  Neben-  und  Sonntagsschichten,  die  zurr
Verstärkung  der  Förderung  eingelegt  werden,  tritt  ein  Lohnzuschlag
  von  25  v.  H.  Im  übrigen  bleibt  es  bei  der  bisherigen.
Regelung.
        <pb n="361" />
        —  863  —
12.  Kriegsverletzte  werden  grundsätzlich  nach  ihrer  Leistung
entlohnt.  Die  Höhe  ihrer  militärischen  Rente  bleibt  hierbei
außer  Betracht.
13.  Ab  1.  Dezember  1918  betrügt  die  Schichtzeit  unter  Tage
acht  Stunden,  vom  Beginn  der  Einfahrt  bis  zum  Beginn  der
Ausfahrt;  alle  Pausen  sommert  in  Wegfall.  Schachtanschläger,
Maschinenwärter  und  dergleichen  haben  die  Ablösung  an  ihrer
Arbeitsstelle  abzuwarten.
14.  Für  sämtliche  Arbeiter  über  Tage  wird  ab  1.  Januar
1919  die  achtstündige  Arbeitszeit  eingeführt.  Etwa  eingelegte
feste  Pausen  werden  nicht  als  Arbeitszeit  gerechnet.
15.  Eine  Neuregelung  des  Strafwesens  soll  bei  der  bevorstehenden ­
  Umarbeitung  der  Arbeitsordnung  erfolgen.
16  Es  besteht  Uebereinstimmung,  daß  im  Interesse  der  Aufrechterhaltung ­
  der  deutschen  Volkswirtschaft  und  der  dazu  dringend ­
  notwendigen  Kohlenförderung  Eingriffe  in  die  Arbeitsund ­
  Betriebsverhältnisse  der  Zechen  (z.  B.  Absetzung  von  Beamten, ­
  Absetzung  von  Arbeiter-  und  Angestelltenausschüssen  sowie
Sicherheitsmännern,  willkürliche  Aenderung  der  Schichtzeit,  Fortführung ­
  von  Autos  und  Pferden  usw.)  unbedingt  zu  vermeiden ­
  sind.
Diese  Vereinbarungen  sind  nur  als  vorläufige  Grundlage
für  neue  Verhandlungen  zu  betrachten.  Dieselben  finden  zwischen
den  einzelnen  Grubenverwaltungen  und  dem  Arbeiterausschutz
in  den  nächsten  Tagen  statt.  Dort  sollen  die  Bedingungen,  unter
denen  die  einzelnen  Urbeiterkategorien  ihre  Tätigkeit  auszuüben
haben,  festgesetzt  werden.  Ist  keine  Einigung  zu  erzielen,  dann
wird  der  Streitgegenstand  vor  eine  sofort  zu  bildende  paritätische
Schlichtungsstelle  gebracht.  Int  übrigen  wird  es  auf  die  Arbeiter ­
  selbst  ankommen,  ob  in  Zukunft  die  Arbeitsverhältnisse
gute  oder  schlechte  sein  werden.  Stehen  die  niederschlesischen  Berg
arbeiten  einig  und  geschlossen  im  Bergarbeiterverband  zusammen,
dann  können  sie  dahingehend  beruhigt  sein.

Vereinbarungen  ii»  Kalibergbau.
Der  Verein  der  Kaliinteressenten  i»  Berlin,  dein  alle  Kaliwerke ­
  als  Mitglied  angehören,  rnit  Ausnahme  der  vier  Werke,
die  zum  Ronnenberg-,Konzern  gehören,  hatte  für  den  26.  Novbr.
die  Bergarbeiterverbände,  deit  Fabrikarbeiterverband  und  den
Verband  der  Heizer  und  Maschinisten  zu  einer  Sitzung  eingeladen.
Es  sollte  einesteils  Stellung  zu  dem  Vertrag  genominen  werden,
welcher  ani  15.  Nov.  zwischen  fast  allen  Arbeitgeberverbänden
und  den  Gelverkschaften  aller  Richtungen  abgeschlossen  wurde.
Wir  haben  diesen  Vertrag  in  Nr.  48  der  „Bergarb.-Ztg."  bereits
veröffentlicht.  Der  Verein  der  Kaliinteressenten  trat  diesem  Vertrag ­
  bei.  Dann  wurde  die  Lage  des  Kalibergbaues  besprochen
        <pb n="362" />
        364

und  über  die  Wünsche  der  Arbeiterverbände  verhandelt.  Die
Wünsche  in  bezug  auf  Schichtverkürzung  wurden  ab  1.  Dezember
wie  nachstehend  zu  ersehen,  bewilligt.  Hingegen  in  der  Lohnfrage
gab  es  lange  und  öfters  hitzige  Debatten.  Die  gesetzliche  Gebundenheit
  der  Kalipreise  und  der  durch  die  immerhin  mögliche
Abtretung  der  17  elsässischen  Werke  an  Frankreich  unsicher  werdende ­
  Auslandsabsatz  waren  der  Grund  zu  diesen  Meinungsverschiedenheiten. ­
  Hinzu  kommt  noch  die  Verfügung  des  Kriegsamts ­
  Hannover  und  des  Reichskohlenkommissars,  wonach  die
Kaliwerke  sechs  bis  acht  Wochen  den  Förderbetrieb  einstellen  sollen.
Sie  sollen  nur  soviel  Kohlen  erhalten,  als  zum  Ausbau  und  zu
unterirdischen  Vorrichtungsarbeiten  unbedingt  notwendig  sind.
Ein  Absatz  der  Kaliwerke  und  der  Fabrikbetrieb  ist  demnach  für
diese  Zeit  kaum  möglich.  Aus  diesem  Grunde  weigerten  sich
die  Werksvertreter,  jetzt  schon  Lohnerhöhung  zu  bewilligen,  sondern ­
  sie  soll  erst  ab  1.  Februar  für  die  unterirdische  Belegschaft
in  Kraft  treten.  Hingegen  ist  ein  Mindestlohn  für  Gedingearbeiter ­
  unter  Tage  schon  ab  1.  Dezember  bewilligt.  Dieser  beträgt ­
  fünf  Sechstel  desjenigen  Durchschnittslohnes  der  betreffenden ­
  unterirdisch  beschäftigten  Gedingearbeiter,  den  sie  im  4.  Vierteljahr ­
  1917  verdienten,  zuzüglich  4  Mark  (statt  bisher  3  Mk.)
neuer  Zulage.  Das  Kindergeld,  das  seit  Juli  1918  gesetzlich
eingeführt  ist,  wird  extra  berechnet.  Die  oft  viel  weitergehenden
Forderungen  einzelner  Belegschaften  konnten  aus  obigen  Gründen
nicht  in  Erfüllung  gehen.  Sollte  sich  die  Lage  der  Kaliindustrie
günstiger  gestalten  als  angenommen  wird,  so  kann  der  nachstehende ­
  Vertrag  von  den  Verbänden  gekündigt  und  günstiger
gestaltet  werden.  Freilich  können  das  auch  die  Werksbesitzer  tun,
falls  der  Friedensvertrag  noch  ungünstiger  ausfällt,  als  angenommen
  wurde.  Wir  bitten  unsere  Mitglieder,  sich  zunächst  einmal ­
  mit  diesem  Vertrag  abzufinden.  Denn  was  herauszuholen
möglich  war,  ist  von  den  Arbeitervertretern  herausgeholt  worden.
Weitere  Verhandlungen  über  noch  schwebende  Fragen  werden
später  stattfinden.  Wollen  wir  nicht  beitragen,  die  Lebensmittelnot ­
  noch  zu  vergrößern  und  die  neue  Republik  in  die  größte
Gefahr  bringen,  so  müssen  jetzt  alle  Streiks  im  Kalibergbau
ebenso  unterbleiben  wie  im  Kohlenbergbau.  Alle  strittigen
Punkte  müssen  den  Verbänden  und  Arbeiterausschüssen  zur  Regelung ­
  übertragen  werden.
Der  abgeschlossene  erste  Vertrag  in  der  Kaliindustrie  hat
folgenden  Wortlaut:

Berlin,  den  27.  November  1918.
I.
Der  Verein  der  deutschen  Kaliinterefsenten,  Berlin,  ist  der  Vereinbarung ­
  der  deutschen  Arbeitgeberverbände,  Berlin,  mit  den  Arbeitnehmeruud
  Angestelltenverbänden  vom  t5.  November  1918  beigetrcten.
        <pb n="363" />
        —  365
II.
I.  Acht-Stundcn-Schicht.
a)  Unter  Tage.
Die  Vertreter  der  Arbeitnehmerverbände  vertreten  die  Auffassung,
daß  durch  die  Einführung  der  achtstündigen  Schicht  einschließlich  Einund
  Ausfahrt  eine  Verminderung  der  Arbeitsleistung  nicht  eintreten
werde,  sie  werden  daher  in  diesem  Sinne  auf  die  Belegschaften  einwirken.
Daher  soll  auch  wegen  der  Einführung  der  verkürzten  Schicht,  abgesehen
von  der  Bestimmung  in  Ziffer  3,  eine  Aenderung  der  Gedinge-  und
Schichtlöhne  nicht  stattfinden.
Demgegenüber  ist  vereinbart,  daß  von  Sonntag,  den  1.  Dezember
1918,  die  achtstündige  Schicht  einschließlich  Ein-  und  Ausfahrt  für  die
Arbeiter  unter  Tage  in  Kraft  tritt.  Dies  ist  so  zu  verstehen,  daß  die
Arbeitszeit  für  jeden  einzelnen  Mann  von  dem  Beginn
seiner  Einfahrt  bis  zum  Ende  seiner  Ausfahrt  acht  Stunden  beträgt.
d)  Ueber  Tage.
Die  Achtstundenschicht  für  die  Tagearbeiter  soll  ebenfalls  bereits  vom
1.  Dezember  1918  ab  allgemein  in  Geltung  treten.  Allgemeine  Pausen
verlängern  diese  Arbeitszeit  um  die  Zeitdauer  dieser  Pausen.  Ausgenommen ­
  von  dieser  Regelung  sind  vorläufig  Fuhrwerks-  und  landwirtschaftliche ­
  Arbeiter,  Gärtner  und  Wächter.
Soweit  nach  dem  1.  Dezember  1918  aus  technischen  Gründen  oder
aus  Mangel  an  Arbeitskräften  Ueberarbeit  erforderlich  ist,  findet  ein«
erhöhte  Lohnzahlung  gemäß  Ziffer  2  statt.
2.  Bezahlung  der  Ueber-  und  Neben-  sowie  Sonntagsschichten.
Vom  1.  Dezember  1918  ab  wird  jedem  Belegschaftsmitglied  für
Ueber-  und  Nebenschichten  an  Werktagen,  welche  es  über  die  der  Zahl
der  Arbeitstage  im  Monat  entsprechende  gewöhnliche  Schichtzahl  hinaus
verfährt,  ein  Lohnzuschlag  von  25  Prozent  und  für  Arbeit  an  Sonnund
  gesetzlichen  Feiertagen  ein  Lohnzuschlag  von  50  Prozent  gewährt.
Als  Krankseierschichten  haben  hierbei  nur  diejenigen  Schichten  zu  gelten,
für  die  aus  der  Knappschaftskasse  Krankengeld  gezahlt  wird,  dann  aber
einschließlich  der  Karenztage.  Für  diejenigen  Ueber-  und  Nebenschichten,
die  der  Arbeiter  auf  eigenen  Wunsch  als  Ersatz  für  ausgefallene  Schichten
verführt,  sollen  die  Zuschläge  nicht  gewährt  werden.  Als  Sonntagsarbeit
gilt  die  Arbeit,  die  während  der  für  das  einzelne  Werk  geltenden  2Istündigen
  Sonntagssruhe  geleistet  wird.
3.  Lohnerhöhung  und  Mindestlohn.
Vom  I.  Februar  1919  ab  wird  den  unter  Tage  beschäftigten  Arbeitern ­
  anstelle  der  im  Gesetz,  betreffend  Aenderung  über  den  Absatz  von
Kalisalzen  vom  23.  Juli  1918,  in  8  20a  zu  d  vorgesehenen  Zulage  von
3  Mark  eine  solche  von  4  Mark  gewährt.  Die  Geltung  dieser
Bestimmung  kann  jederzeit  mit  sechswöchiger  Frist  von  beiden  vertragschließenden ­
  Teilen  gekündigt  werden.
Vom  1.  Dezember  1918  ab  ist  den  Gedingearbeitern  unter  Tage
unter  der  Voraussetzung  normaler  Leistung  als  Mindcstlohn  fünf  Sechstel
des  Durchschnittslohnes  der  betreffenden  Arbeitergruppe  des  Werkes  zu
gewähren.  Jedoch  ist  die  Berechnung  des  Durchschnittslohnes  nach  den
vorstehenden  Bestimmungen  so  vorzunehmen,  als  ob  die  eine  Mark  Zulage ­
  tatsächlich  schon  jetzt  gezahlt  worden  wäre.  Behufs  Berechnung
        <pb n="364" />
        IWW  J

S&amp;amp;£KMhu«f

n

390

bcr  Durchschnittslöhne  sind  die  Arbeiter  in  Gruppen  einzuteilen,  und
zwar  wie  folgt:  1.  Hauer  und  Lehrhäuer,  2.  Förderleute,  3.  alle  übrigen
Gedingearbeiter  unter  Tage..
4.  Berechnung  des  Kindergeldes.
Das  Kindergeld  wird  bei  der  Berechnung  des  Durchschnittslohnes
(8  3)  nicht  in  diesen  einbczogen.
5.  Sperrabkommen.
Die  zwischen  einzelnen  Werken  bestehenden  Sperrabkommen  werden
aufgehoben.
6.  Frauenarbeit.
Im  Interesse  der  Wiedereinstellung  männlicher  Arbeitskräfte  wird  auf
angemessene  Einschränkung  der  Frauenarbeit  Bedacht  genommen  werden.
Dabei  wird  wegen  der  Arbeiterschutzvorschriften  auf  die  Verordnung  über
Arbeiterschutz  vom  12.  November  1918  —  „Deutscher  Reichsanzeiger"  Nr.
271  vom  16.  November  1918  abends  —  hingewiesen.
7.  Eingriffe  in  die  Arbeits  und  Betriebsverhältnisse  der  Werke.
Es  besteht  Uebereinstimmung,  daß  im  Interesse  der  Aufrechterhaltung
der  deutschen  Volkswirtschaft  und  der  dazu  dringend  notwendigen  Kaliförderung ­
  Eingriffe  in  die  Arbeits-  und  Bctriebsverhältniffe  der  Werke
z.  B.  Absetzung  von  Beamten  Absetzung  von  Arbeiter-  oder  Angestclltenausschüssen
  sowie  Sicherheitsmännern,  willkürliche  Aenderung  der
Schichtzeit  —  unbedingt  vermieden  werden  müssen.

Bon  vorstehenden  Vereinbarungen  abweichende  Abmachungen  treten
vom  1.  Dezember  1918  ab  außer  Kraft.

Bcrband  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
Aug.  Balke.  H.  Sachse.  H.  Garbe.
Bcrband  der  Fabrikarbeiter  Deutschlands.
Thiemig.  Großmann.  Schneider.
Gewerkverein  christlicher  Bergarbeiter  Deutschlands.
Stcger.  Wehner.
Gewerkverein  der  Fabrik,  und  Handarbeiter  H.-D.,  Abt.  der  Bergarbeiter.
H.  Raab.
Verband  der  Heizer  und  Maschinisten.
Fr.  Sohlienz.
Verein  der  deutschen  Kaliintercfsenten.
Zirkler.  Richter.  W.  Kain.  E.  Sauer.

Abkommen  mit  dein  Magdeburger  Brnunkohlcnbergbauberein.
Zwischen  den  unterzeichneten  Verbänden  ist  heute  folgendes  Abkommen ­
  getroffen  worden,  das  sowohl  für  Arbeitgeber  als  auch  für  Arbeitnehmer ­
  Gültigkeit  bat:
I.  Achtftuudcn-Schicht.
1.  Die  achtstündige  Arbeitszeit  wird  bis  ziiin  1.  Januar  1919  in
allen  Betrieben  durchgeführt.
        <pb n="365" />
        —  307  -

Als  achtstündig«  Arbeitszeit  gilt:
L.  a)  für  die  Arbeiter  unter  Tage,  wozu  auch  die  in  der  Kohlengewinnung ­
  beschäftigten  Tagcbauarbeiter  gehören:  Tie  Zeit  vom  Beginn ­
  der  Einfahrt  bis  zum  Ende  der  Ausfahrt,  einschließlich  einer  halbstündigen ­
  Frühstückspause,  aber  ausschließlich  Umkleiden  und  Waschen,
b)  für  die  Arbeiter  über  Tage:  Die  reine  Arbeitszeit  von  acht
Stunden,  allgemeine  Pausen  verlängern  diese  also  um  die  Zeitdauer  der
Pausen,  Ausgenommen  von  dieser  Regelung  bleiben  alle  Fuhrwerksund
  landwirtschaftlichen  Arbeiter,
II.  Lohnsätze.
3.  a)  Allen  Arbeitern,  die  in  der  Kohlenförderung  im  Gedinge
beschäftigt  werden,  wird  vom  t,  Januar  1919  ab  ein  Mindestlohn  für
die  achtstündige  Schicht  im  Durchschnitt  der  Lohnperiode  gewährleistet,
Voraussetzung  des  Mindestlohnes  ist  die  normale  Leistung.  Dieser  Mindestlohn ­
  beträgt  für:
Tiefbau-Hauer  bei  der  Kohlengewinnung  ,  ,  ,  1POO  Mk,
Förderleute  bei  der  Kohlengewinnung  ,  ,  ,  ,  10  80  „
Die  Gedingcsätze  bczw.  Towrigs  werden  beibehalten;  sie  sind  für
die  all  Kündige  Arbeitszeit  so  hoch  festzusetzen,  wie  es  seither  für  die
längere  Arbeitszeit  geschehen  ist.  Diese  Zusage  ist  gemacht  worden,  nachdem ­
  die  Vertreter  der  Arbeitnehmerverbände  der  Auffassung  waren,  daß
durch  die  Einführung  der  achtstündigen  Schicht  eine  Verminderung  der
Arbeitsleistung  nicht  eintreten  wird,
st.  Allen  Arbeitern  im  SHichtlohn  werden  folgende  Lohnsätze
zugestanden:
a)  Tiefbaubet  riebe.
Hauer  beim  Grubenausbau  10,20  Mk,
Förderleute  beim  Grubenausbau  10,00  „
Anschläger  u.  Förderleute  bet  Ketten-  u.  Seilbahnen  10,00  „
Maschincnwäter,  Handwerker  und  Heizer  ,  ,  ,  ,  10,00  „
b)  Tagebaubetriebe  (im  Abraum),
Baggerführer,  Lokomotivführer  ,  ,  .  ,  .  10,00—12,00  Mk,
Gelernte  Lokomotivheizer,  gel.  Baggerheizer,  gel,
Baggcrmaschtnistcn  9,00  10,00  „
Klappenschläger  0,00  „
Oberkipper  und  Vorarbeiter  9  00—  10,00  „
Abraumarbeiter  .  0,00  „
Gelernte  Handwerker  9,00—11,00  „
Im  Tagebau.
Kohlenbaggerführer,  Hauer  10,00—11,00  „
Baggerbedienung,  Trichterwagenbedienung  9,50—10,80  „
Ketten-  und  Setlbahnbcdienung  .■•••••  10,00  „
Gelernte  Handwerker  9,00—11,00  „
Pumpenwärter  0,00  „
Revierarbeiter  ■  .  .  .  .  8,00  „
cj  B  r  i  k  e  t  t  f  a  b  r  i  k  c  in
Arbeiter  in  Brikettfabrikcn  über  18  Jahre  ,  ,  9,00—10,00  „

mh

m
        <pb n="366" />
        —  368
&amp;lt;I)  A  llge  m  e-i  n.

Vollwertige,  ungelernte  Tagesarbeitcr  .  .  8,00—  9,00  „
Nicht  zu  jeder  Arbeit  geeignete  Tagesarbeiter  .  .  7,50  „
Jugendliche  Arbeiter  von  14—15  Jahren  .  .  .  .  4,50  „
Jugendliche  Arbeiter  von  15—16  Jahren  .  .  .  .  5,00  „
Jugendliche  Arbeiter  von  16—18  Jahren  .  .  .  .  5,50  „
Frauen  im  Tagelohn  5,50  „
Mädchen  unter  18  Jahren  4,60  „

Alle  Teuerungszulagen  oder  sonstige  Lohnzuschläge  kommen  in  Fortfall. ­
  Die  Einreihung  nicht  genannter  Arbeiterkategorien  in  die  einzelnen
Lohuklafscu  erfolgt  nach  Uebereinkunft  zwischen  den  Werksverwaltungen
und  den  Arbeiterausschüssen.  Für  Sonntagsschichten  wird  ein  Aufschlag
von  50  Proz.  gewährt,  dieser  Ausschlag  fällt  im  laufenden  Betriebe  fort.
Dieses  Abkommen  gilt  bis  aus  weiteres  und  kann  nur  nach  vorheriger ­
  sechswöchiger  Kündigung  aufgehoben  werden.
Magdeburg,  den  12.  Dezember  1918.
Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands,
gez.:  H.  Garbe,  Wilh.  Rehling,  M.  Gärtner,  G.  Behrens.
Gewerkverein  christl.  Bergarbeiter  Deutschlands,
gez.:  H.  Wehner.
Magdeburger  Braunkohlen-Bergbau-Verein.
gez.:  Kraiger,  Tietsche.

Vereinbarungen  in  der  Niederlausitz.
Zwischen  dem  Arbeitgeberverband  des  Vereins  der  Niederlausttzer
Brauukohlcnwerke  und  den  Arbciterverbänden:  Verband  der  Bergarbeiter
Deutschlands,  Polnische  Berufsvereinigung  (Abt.  Bergarbeiter),  Gcwcrkverein
  der  Fabrik-  und  Handarbeiter  H.-D.,  Zentralverband  der  Maschinisten ­
  und  Heizer,  Deutscher  Metallarbeiterverband,  Gewerkverein  der
Metallarbeiter  H.-D.  sind  am  13.  Dezember  1918  bei  den  Verhandlungen
im  Ministerium  für  Handel  und  Gewerbe  folgende  Vereinbarungen  getroffen ­
  worben:
I.
Die  Einführung  der  achtstündigen  Arbeitszeit  erfolgt  am  16.  De-  &amp;gt;
zeniber  1918.  Bei  den  acht  Stunden  handelt  es  sich  um  reine  unverkürzte ­
  Arbeitszeit;  Pausen  verlängern  also  die  Schichtzeit  um  die  Zeitdauer ­
  der  Pausen.
In  den  Betrieben,  wo  sich  mit  Rücksicht  auf  die  Produktion,  die
betrieblichen  Verhältnisse  und  den  Arbeitermangel  eine  sofortige  Durchführung ­
  nicht  ermöglichen  läßt,  greift  eine  Uebergangszeit,  zunächst  bis
zum  1.  Februar  1919  Platz.
Die  Möglichkeit  der  Durchführung  der  achtstündigen  Schicht  ist  gemeinsanl
  vom  Arbeiterausschuß  und  der  Werkslettung  zu  prüfen;  erfolgt
eine  Einigung  nicht,  so  entscheidet  der  Arbeitgeberverband  und  die  Arbeiterorganisation ­
  (Untergruppe  Niederlausitz  der  Arbeitsgemeinschaft)
endgültig.
In  den  Betrieben,  wo  die  alte  Arbeitszeit  vorläufig  bestehen  bleibt
(zwölsstündige  Schicht  mit  Pausen  bis  zu  zwei  Stunden)  werden  zwei
Ucbcrstunden  ohne  besonderen  Zuschlag  vergütet.
        <pb n="367" />
        MS

II.
Vom  16.  Dezember  1918  ab  gelten  für  die  achtstündige  Schicht  folgende ­
  Mindestlöhne  bei  normaler  Arbeitsleistung:
a)  Tiefbau-  und  Zimmerhauer,  gelernte  Handwerker,  erste

Maschinisten  12,00  Mk.
b)  Tagebauhäuer  11,50  „
c)  Schlepper  und  Heizer  11,00  „
d)  Ausgebildete  Fabrikarbeiter  10,50  „
e)  Ausgebildete  Abraumarbeiter,  Motorwärter,  Maschinisten
an  kleinen  Maschinen  10,00  „
s)  Hilfsarbeiter  in  Fabrik,  Grube  und  Abraum  .....  9,00  „
g)  Weibliche  Arbeiter  7,00  „
h)  Jugendliche  Arbeiter  über  14  Jahre  .  4,00  „
Jugendliche  Arbeiter  über  15  Jahre  5,50  „
Jugendliche  Arbeiter  über  16  Jahre  7,00  „

Wo  in  diesen  Klassen  von  einzelnen  Arbeitern  der  vorbezeichnete
Mindestlohn  bereits  erreicht  ist,  erhalten  eine  Zulage:  männliche  Arbeiter
1,00  Mk.,  weibliche  Arbeiter  0,80  Mk.,  jugendliche  Arbeiter  0,60  Mk.
In  den  Füllen,  wo  bei  Eintritt  des  Mindestlohnes  gegen  den  bisherigen ­
  Lohnstand  nicht  eine  Zulage  in  Höhe  der  vorstehenden  Sätze  erreicht ­
  wird,  tritt  diese  Zulage  in  jedem  Falle  voll  in  Kraft.
III.
Die  Gedingelöhne  werden  mit  der  Maßgabe  erhöht,  daß  der  unter
II  a),  b)  und  c)  festgesetzte  Mindestlohn  für  die  achtstündige  Arbeitsschicht ­
  bet  normaler  Arbeitsleistung  gewährleistet  wird.  Entsprechende
Vereinbarung  erfolgt  zwischen  Werksvertreter  und  Arbeiter  vor  dem
Arbeitsort.
IV.
Mit  Einführung  der  vorbezeichneten  Mindestlöhne  ■  fallen  sämtliche
bisher  gezahlten  Teuerungszulagen  weg;  es  wird  lediglich  eine  Kindergeldzulage ­
  in  Hohe  von  6  Mk.  monatlich  pro  Kind  gewährt.
V.
Ueberstunden,  Neben-  und  Sonntagsschichten  soivie  Feiertagsarbeiten
sind  nur  in  Notfällen,  bei  Gefahr  für  Leben  und  Gesundheit  oder  zur
Sicherung  des  Betriebes,  nach  Vereinbarung  mit  dem  Arbeiterausschuß
zulässig.  Für  die  ersten  beiden  Ueberstunden  werden  25  Prozent,  für
jede  wettere  sowie  für  Neben-  und  Sonntagsschichten  50  Prozent  und
für  Feiertagsarbeiten  100  Prozent  Zuschlag  gezahlt.
VI.
Die  endgültige  Festlegung  aller  am  13.  Dezember  getroffenen  Vereinbarungen ­
  erfolgt  in  einem  kollektiven  Abkommen  ((Tarifvertrag).
Senftenberg,  den  15.  Dezember  1918.
Arbeitgeberverband  des  Vereins  der  Niederlausitzer  Braunkohlenwerke,
gez.:  H  e  u  b  e  l.
Im  Aufträge  der  Arbeiterverbände:
gez.:  Briewig.

24
        <pb n="368" />
        370

Vereinbarungen  mit  dem  Zechenverband.
Die  am  6.  Januar  1919  zwischen  den  Bergarbeiterverbänden
und  dem  Zechenverband  geführten  Verhandlungen  hatten  folgendes ­
  Ergebnis:
1.  Allmonatlich  ist  vor  der  Auszahlung  der  Löhne  der  auf  der
Zeche  erzielte  Durchschnitts  h  a  u  e  r  lohn  des  vergangenen  Monats
öffentlich  anzuschlagen,  damit  jeder  Arbeiter  weiß,  wie  hoch  sich  mi f
der  Zeche  der  Mindestlohn  stellt.
2.  Im  einzelnen  Beschwerdefalle,  der  durch  Benehmen  mit  den  Bctriebsbeamten
  nicht  geklärt  werden  kann,  wird  dem  Arbeiterausschutz
Einblick  in  die  Berechnung  des  Lohnes  gegeben  werden.
3.  Zwecks  Regelung  der  Arbeitsstreitigkeiten  wird  eine  Schiedsorganisation
  im  Anschluß  an  die  Satzungen  der  Arbeitsgemeinschaft
unter  der  Voraussetzung  vorgesehen,  daß  eine  auf  gesetzlicher  Grundlagc
  beruhende  Organisation  dies  nicht  durchkreuzt.  Die  Fassung  dieser
Vereinbarungen  wird  im  Zechenverband  ausgearbeitet  unb  den  Bergarbeitcrverbänden
  zur  Prüfung  zugestellt  werden.
-t.  Das  Strafwesen  soll  dahingehend  reformiert  werden,  daß  bei
Strafen  von  über  Mk.  2  —  im  Etnzelfalle  der  Arbeiterausschutz  oder
mehrere  dafür  bestimmte  Mitglieder  des  Arbeiterausschusses  angerufen
werden  können.
8.  Die  Vertreter  des  Zechenverbandes  stellten  den  Bergarbeiterverbänden
  anheim,  einen  Beamten  zu  den  vier  größeren  mit  mehreren
Beamten  besetzten  Nachweisstellen  in  Dortmund,  Essen,  Bochum  und
Gelsenkirchen  zu  entsenden,  erklärten  sich  mit  dein  Wegfall  der  Meldepflicht ­
  derjenigen  Arbeiter  einverstanden,  die  unmittelbar  bet  der  Zeche
Arbeit  angenommen  haben,  und  schlugen  vor,  als  oberste  Verwaltungsund ­
  Beschwerdestelle  des  Arbeitsnachweises  den  Vorstand  der  Untergruppe ­
  einzusetzen,  der  nach  den  Satzungen  der  Arbeitsgemeinschaft  zu
bestellen  ist.  Hiermit  erklärten  sich  die  Vertreter  der  Bergarbeiterverbände ­
  einverstanden.
6.  Es  wird  allen  Zechen  empfohlen  werden,  die  jeweiligen  Abmachungen ­
  zwischen  Zechenverband  und  Arbeiterverbänden  auf  allen
Schachtanlagen  anzuschlagen.
Ueber  die  schon  ctm  13.  Dezember  1918  von  den  Bergarbeiterverbänden
  erhobene  Forderung  ans  Gewährung  einer  Tenerungszulage
  und  über  die  Rückerstattung  der  Kontraktbruchstrafe
konnte  keine  Einigung  erzielt  werden.  Zur  Gewährung  der
Teuerungszulage  erklärten  sich  die  Zecheuvertreter  außerstande,
bezüglich  der  Kontraktbruchstrafe  sei  keine  Kontrolle  mehr  möglich. ­
  Da  der  UntMtaatsfekretär  Johann  Giesberts  m
der  Mülheim  er  Verhandlung  über  die  Beilegung  der  Streikbewegung
  auf  den  Zechen  Deutscher  Kaiser,  Westende  usw.  erklärt ­
  hatte,  daß  eventnell  aus  Staatsmitteln  den  Bergarbeiterforderungen
  Rechnung  getragen  werden  müsse,  wurde  beschlossen,
diesbezüglich  an  die  Regierung  heranzutreten.
*  *
        <pb n="369" />
        371

Teuerungszulage  für  die  Bergarbeiter  bewilligt.
Am  9.  Januar  1919  fanden  zwischen  den  Bergarbeiterverbänden ­
  und  dem  Zechenverband  in  Essen  erneute  Verhandlungen
statt,  in  denen  folgendes  vereinbart  wurde:
„Zwischen  dem  Zechenverband  und  den  Vertretern  der  Bergarbeiterorganisationen ­
  ist  heute  unter  der  Voraussetzung,  daß
1.  reichs-  oder  staatsseitig  dem,  Zechenverband  vorschußweise  am  1.
und  15.  Februar  ein  Betrag  von  16  000  000  Mk.  zur  Verfügung
gestellt  wird,  der  in  den  Monaten  März,  April  und  Mai  mit  je
einem  Drittel  zurückzuzahlen  ist;
2.  die  jetzt  gültigen  Kohlen-,  Koks-  und  Brikettpreife  in  den  vorgenannten ­
  Monaten  nicht  durch  staatliche  Eingriffe  herabgesetzt
werden,
folgende  Vereinbarung  getroffen  worden:
Aus  den  Zechen,  auf  denen  den  Belegschaften  nicht  im  Dezember
oder  Januar  eine  außerordentliche  Zuwendung  unter  irgendeinem
Namen  —  Weihnachtsgeld,  Streikentschädtgung,  Unterstützung,  Teuerungszulage ­
  usw.  —  gezahlt  ist,  wie  auf  den  Zechen  Sälzer-Neuack,
Deutscher  Kaiser,  Westende,  Neumühl,  Konkordia,  Alstaden  und  den
Zechen  der  Gutehosfnungshütte  und  der  Arenbergschen  Aktiengesellschaft,
sollen  an  alle  Arbeiter  und  Arbeiterinnen,  die  mindestens  seit  dem  t.  Dezember ­
  1918  zu  der  Belegschaft  gehören,  folgende  Zuwendungen  gezahlt ­

  werden:
Für  jeden  verheirateten  männlichen  Arbeiter  ....  120  Mk.
Für  jeden  unverheirateten  und  ani  1.  Dezember  1918
über  16  Jahre  alten  Arbeiter  und  für  jede  Arbeiterin  60  „
Für  jeden  Arbeiter  unter  16  Jahren  30  „

Unverheiratete,  die  einzige  Familienernährer  sind,  werden  den  Verheirateten ­
  gleichgestellt.  Aus  dem  Heeresdienst  zurückgekehrte  frühere
Belegschaftsmitglieder  erhalten  die  Zuwendung,  auch  wenn  sie  erst  nach
dem  I.  Dezember  1918  wieder  in  die  Belegschaft  eingetreten  sind.
Die  Zuwendungen  werden  jedoch  nur  an  diejenigen  Belegschaftsmitglieder ­
  gezahlt,  die  von  jetzt  ab  bis  zur  Zahlung  der  Zuwendung  die
Bergarbeit  ununterbrochen  jd.  h.  ohne  Ausstand)  fortsetzen  und  sich
unter  Abstandnahme  von  sonstigen  Forderungen  rückhaltlos  auf  den
Boden  der  zwischen  den  Arbeitgeber-  nnd  Arbeitnehmer-Organisationen
getroffenen  Vereinbarungen  stellen.
Die  Auszahlung  der  Zuwendung  findet  in  zwei  Raten,  und  zwar
je  zur  Hälfte,  gelegentlich  der  Abschlags-  und  Hauptlohnzahlung  im
Monat  Februar  statt.
Außerdem  ist  zu  bemerken,  daß  einzelne  Zechen  nicht  in  der  Lage
sind,  den  staatlichen  Vorschuß  in  Anspruch  zu  nehmen,  weil  ihre  finanziellen ­
  Verhältnisse  ihnen  die  Zurückzahlung  unmöglich  niachen.  Diesen
Zechen  muß  vorbehalten  bleibe»,  besondere  anderweite  Vereinbarungen
mit  ihren  Belegschaften  zu  treffen."

*  *

24*
        <pb n="370" />
        Bisherige  Zugeständnisse  des  Zechenvcrbandcs.
Sechsmal  haben  die  Vertreter  der  Bergarbeiterverbände
bisher  mit  den  Vertretern  des  Zechenverbandes  in  Essen  verhandelt, ­
  und  zwar  am  18.  Oktober  1918,  am  14.  und  23.  November ­
  1918,  am  13.  Dezember  1918  und  am  6.  und  9.  Januar ­
  1919.  Außer  den  vorgenannten  sind  hierbei  folgende  Zugeständnisse ­
  gemacht  worden:
1.  Die  Anerkennung  der  vier  Bcrgarbeiterorganisationcn  als
Arbeitervertretung.
2.  Keinem  Belegschaftsmitglied  soll  wegen  seiner  Organisationszugehvrigkeit
  und  gewerkschaftlichen  Tätigkeit  eine  Schädigung  im
Arbcttsverhältnis  entstehen.
3.  Die  Achtstundenschicht  einschließlich  Ein-  und  Ausfahrt  für  die
Untertagsbelegschaft  ab  18.  November  1918.
4.  Die  Achtstundenschicht  für  die  Uebertagsbclegschaft  ab  1.  Dezember ­
  1918:  allgemeine  Pausen  verlängern  die  Schichtzeit  um  die  Zeitdauer ­
  dieser  Pansen.  (Ursprünglich  sollte  sie  erst  ab  1.  Januar  1919  allgemein ­
  eingeführt  werden.)  Ausgenommen  von  dieser  Regelung  sind
nur  die  Fuhrwerks-  und  landwirtschaftlichen  Arbeiter.
5.  Als  Mindestlohn  für  die  Gedingearbeiter  werden  ab  1.  Dezember
1918  vier  Fünftel  des  Durchschnittslohnes  der  betreffenden  Arbeiferklasse
der  Zeche  gezahlt.  Es  wird  dabei  eine  normale  Leistung  vorausgesetzt,
über  deren  Festlegung  nähere  Verhandlungen  vorbehalten  sind.
6.  Die  gelegentlich  der  letzten  Kohlcnpreiserhöhung  zugesagte  Erhöhung ­
  der  Durchschnittslöhne  soll  statt  im  Dezemberlohn  schon  im
Oktoberlohn  voll  eintreten.  (Zugesagt  wurde,  daß  die  durchschnittlichen
Gedingelöhne  bis  Ende  1918  weiter  in  derselben  Weise  steigen  sollten,
wie  sie  während  des  Jahres  1917  und  des  1.  Vierteljahres  1918  nach
und  nach  gestiegen  sind.  Die  Schichtlöhne  sollten  in  derselben  Zeit
bis  Ende  des  Jahres  um  1  Mk.  pro  Schicht  steigen.)
7.  Vom  1.  Dezember  1918  ab  wird  das  Kindergeld  bei  der  Berechnung ­
  des  Durchschnittslohnes  nicht  mehr  etnbezogen.  Der  Durchschnittslohn ­
  erhöht  sich  also  um  den  Betrag  des  durchschnittlichen
Kindergeldes.
8.  Vom  1.  Dezember  ab  tritt  über  den  für  Oktober  zugesagten  Durchschnittslohn ­
  hinaus  neben  der  zugestandenen  Nichtanrcchnung  des  Kindergeldes ­
  eine  weitere  Erhöhung  der  Gedingelöhne  unter  Tage  (Klasse  I
der  amtlichen  Lohnstatistik)  um  durchschnittlich  50  Pf.  ein,  vorausgesetzt,
daß  nicht  außergewöhnliche  Verhältnisse,  insbesondere  Störungen  durch
Wagenmangel,  Rückgang  der  Leistung  u.  dergl.,  eintreten.  ~
9.  Ferner  tritt  vom  1.  Dezember  ab  eine  Erhöhung  der  Schichtlöhne
über  und  unter  Tage  um  durchschnittlich  1  Mk.  ein,  ebenfalls  ohne  Anrechnung ­
  des  Kindergeldes.
10.  Ab  1.  Januar  1919  wird  eine  weitere  Lohnerhöhung  gewährt,
die  15  Prozent  auf  den  Durchschnittslohn  betragen  soll,  wie  er  sich  nach
den  früheren  Vereinbarungen  für  Dezember  stellen  wird.  Diese  Zusage
wird  gemacht  int  Vertrauen  darauf,  daß  die  Vertreter  der  Bergarbeiterverbünde
  die  erforderliche  Preiserhöhung  für  Kohlen.  Koks  und  Briketts
mit  den  Zechenbesitzern  durchsetzen  werden.
11.  Für  Ueber-  und  Nebenschichten  an  Werktagen,  welche  über  die
laufende  Schichtenzahl  hinaus  verfahren  werden,  wird  ab  1.  Dezember
1918  ein  Lohnznschlag  von  25  Prozent,  für  Arbeit  an  Sonn-  und  gesetzlichen ­
  Feiertagen  von  50  Prozent  gezahlt.  Als  .Krankfeierschichten  gelten
        <pb n="371" />
        —  373  —

nur  die  Schichten,  für  welche  von  der  Knappschaftskcisse  Krankengeld
gezahlt  wird,  einschließlich  der  Karenztage.  Für  Ueber-  und.  Nebenschichten, ­
  welche  die  Arbeiter  auf  eigenen  Wunsch  als  Ersatz  für  ausgefallene ­
  Schichten  verfahren,  sollen  keine  Lohnzuschläge  gezahlt  werden.
Als  Sonntagsarbeit  gilt  diejenige  Arbeit,  die  während  der  für  die  betreffende ­
  Zeche  geltenden  24stündigen  Sonntagsruhe  geleistet  wird;  als
Ueberarbeit  gilt  die  Zeit,  die  über  acht  Stunden  hinaus  tatsächlich
gearbeitet  &amp;gt;vird.
12.  Die  Frauenarbeit  wird  beseitigt,  sobald  genügend  männliche
Arbeitskräfte  beschafft  werden  können.
13.  Es  wird  allgemein  freies  Geleuchte  gewährt.
14.  Der  Arbeitsnachweis  des  Zechenverbandes  wird  gemäß  den
von  den  Berliner  Zentralstellen  der  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  getroffenen ­
  Vereinbarungen  auf  paritätische  Grundlage  gestellt  werden.
15.  Die  zwischen  einzelnen  Zechen  bestehenden  Sperrabkommen
werden  aufgehoben.

Erhöhung  der  abzugsfähigen  Summe  für  Arbeitsaufwendung
der  Bergarbeiter  bei  der  Einkommcnstcucrveranlagung  auf
mindestens  600  Mark.
Der  Vorstand  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands
übersandte  an  die  Herren  Regierungspräsidenten  zu  Arnsberg,
Münster  und  Düsseldorf  am  16.  Januar  1919  folgenden  Antrag
um  Erhöhung  der  abzugsfähigen  Summe  für  Arbeitsaufwendung
  der  Bergarbeiter  bei  der  Einkommensteuerveranlagung  auf
mindestens  600  Mark:
Im  Auftrag  und  als  Vertreter  der  unserem  Verbände  angehörenden ­
  Bergarbeiter  beantragen  wir,  die  wohllöbliche  Regierung ­
  wolle  bestimmen,  das;  bei  der  Veranlagung  zur  Einkommensteuer ­
  für  das  Steuerjahr  1919  den  Bergarbeitern  für
Arbeitsaufwendung  (Kleider,  Schuhe,  Seife)  ein  erhöhter  Betrag, ­
  und  zwar  den  unterirdischen  600  Mark,  den  Uebertagsarbeitern
  400  Mark  in  Abzug  gebracht  wird;  die  einzelnen  Veranlagungskommissionen ­
  seien  anzuweisen,  dementsprechend  zu
verfahren.
Eine  ausführliche  Begründung  erübrigt  sich  Wohl  angesichts
der  Tatsache,  das;  ein  minderwertiger  Arbeitsanzug  heute  70  bis
90  Mark  kostet,  anstatt  6  bis  9  Mark  1914,  und  keine  sechs
Wochen  hält.  Schuhe  kosten  90  bis  100  Mark  und  ■  darüber,
gegen  9  bis  12  Mark  1914,  und  halten  überhaupt  kaum  ein
Vierteljahr.  Reparaturen  sind  unerschwinglich  teuer,  kaum  ausführbar. ­
  Dazu  kommt  die  teure  und  schlechte  Seife,  die  die
Bergarbeiter  in  weit  größeren  Quantitäten  benötigen,  als  die
sonstigen  Arbeiter.
        <pb n="372" />
        ‘  liJ

—  374  —
Angesichts  der  heutigen  Teuerungsverhältnisse  kann  ein
Bergmann  seine  Arbeitsaufwendungen  mit  600  Mark  nicht  bestreiten, ­
  so  daß  dieser  Betrag  bei  der  Veranlagung  zur  Einkommensteuer ­
  vom  Einkommen  in  Abzug  zu  bringen  ist,  und  beantragen ­
  wir,  dementsprechend  entscheiden  zu  wollen.
Mit  hochachtungsvollem  Glück  auf!
Der  Vorstand  dcs  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
I.  A.:  Fritz  H  u  \  e  m  c  n  u.

Seitens  der  Einkommensteuer-Berufungskommission  für  den
Regierungsbezirk  Düsseldorf  ging  am  17.  Januar  1919  auf  vorstehende ­
  Eingabe  folgende  Antwort  ein:
„Durch  Verhandlung  mit  Vertretern  der  Bergarbeiter  ist  festgestellt
worden,  daß  den  unter  Tage  beschäftigten  Bergarbeitern  im  Jahre  1918
durchschnittlich  Ausgaben  entstanden  sind:
'A  Grubenjacke  zu  B5  Mk  17,50  Mk.
t  Grubenhemd  zu  25  Mk  25,00  „
2  alte  Hemden  an  Stelle  des  Schweißkittels  25,00  „
1  Grubenhosen  zu  36  Mk  140,00  ■„
4  Paar  Socken  zu  2,50  Mk  10,00  „
2  Paar  Arbeitsschuhe  u.  2  P.  Sohlen  zu  30  bezw.  20  Mk.  100,00  „
26  Stuck  Fettseife  zu  8,60  Mk.  .  .  .  '  221,00  „
26  Stück  K.-A.-Seifc  zu  40  Pf  10,40  „
Zusammen  648,90  Mk.
Als  über  die  persönlichen  Bedürfnisse  hinausgehend  wurde  hiervon
ein  Betrag  von  440  Mk.  erachtet,  so  daß  mangels  besonderen  Nachweises ­
  dieser  Betrag  bei  der  Veranlagung  für  das  Steuerjahr  1919  von
dem  Lohn  der  unter  Tage  beschäftigten  Bergarbeiter  abgezogen  werden
kann.  -  Derselbe  Betrag  ist  auch  bei  der  Berechnung  des  Einkommens
der  technischen  Grubenbeamten  (Betriebsführer,  Fahrsteiger,  Revier-,
Hilfs-  und  Maschinensteiger,  Fahrhauer,  Assistenten  der  Kokerei  usw.)
abzusetzen,  ohne  daß  es  eines  Nachweises  der  Unkosten  im  Einzelnen
bedarf.
Für  die  über  Tage  beschäftigten  Bergarbeiter  wurde  ein  Abzug
von  300  Mark  für  Mehrverschleiß  an  Kleidung  usw.  für  ausreichend
gehalten,  für  Arbeiter  in  der  chemischen  Industrie,  Fcucrarbeiter  und
Arbeiter  in  Berufen  mit  gleichem  Klciderverschleiß  ein  Abzug  von  260
Mark,  für  die  übrigen  Arbeiter,  sofern  überhaupt  über  die  persönlichen
Bedürfnisse  hinausgehende  Aufwendungen  an  Arbeitskleidung  in  Frage
kommen,  ein  Abzug  bis  125  Mk.  Walther."
        <pb n="373" />
        375

Mit  der  Wiedergabe  der  getroffenen  Vereinbarungen  und  der  nachgefolgten ­
  Zugeständnisse  zu  den  Bergarbeiterforderungen  schließen  wir
die  Zusammenstellung  dessen,  was  während  der  Kriegszeit  unternommen
und  erreicht  wurde.  Was  seit  Jahrzehnten  erstrebt,  wofür  so  oft  in  den
Kamps  getreten,  es  ist  Tatsache  geworden:  die  Bergarbeiterorganisationen
sind  anerkannt!  Der  Achtstundentag  ist  eingeführt,  die  Forderung  auf
Mindestlohn  ist  erfüllt  und  dieser  eingeführt.  Der  Herr-im-Hause-Standpunkt
  ist  von  den  Zechenbesitzern  aufgegeben  und  die  den  Bergarbeitern
so  schädliche  Sperre  aufgehoben.  Der  Krieg  ist  vorbei  und  die  Nationalversammlung ­
  harrt  ihrer  Einberufung.  Das  Alte  ist  gestürzt  und  wir
alle  wollen  mithelfen,  daß  neues  Leben  aus  den  Ruinen  blüht.  Dies
wird  aber  nur  möglich  sein,  wenn  die  Organisationen,  deren  Mitgliederzahlen ­
  zurzeit  im  stetigen  Wachsen  begriffen  sind,  gefestigt  werden  und
Vertrauen  zu  ihren  Führern  herrscht.  Geschieht  dies,  dann  wird  die
Zrikunft  den  Gruß  wahrmachen:  Glückauf!

Der  Vorstand.
        <pb n="374" />
        —  877  —

Zntzaltr-Berzeichmr.
Seite
Vorwort  3
Eingabe  an  das  Generalkommando  in  Münster  7
Antwort  hierauf  8
Eingabe  betr.  Beseitigung  des  §  13  des  Kaligcsetzes  8
Eingabe  an  das  Handelsministerium  Berlin  11
Eingabe  an  das  Generalkommando  zu  Münster  21
Eingabe  um  Versagung  der  Beschäftigung  russischer  Gefangener  in
den  Braunkohlenwerken  23
Eingabe  betr.  Aussperrung  von  Arbeitern  und  paritätischen  Arbeitsnachweis ­
  27
Eingabe  an  das  Generalkommando  zu  Münster  34
Antwort  hierauf  35
Antwort  betr.  Beschwerde  gegen  das  Versammlungsverbot  im  Saargebiet ­
  35
Beschwerde  an  das  Kriegsministerium  36
Eingabe  an  das  Handelsministerium  Berlin  37
Betrifft  das  in  der  Eingabe  der  vier  Bergarbeiterverbände  vom
6.  Februar  1916  in  Aussicht  gestellte  Material  40
Nachtrag  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands  zur  Eingabe
betr.  Beschwerdematerial  der  Bergarbciterverbände  vom  22.  Febr.  58
Ablehnung  der  Einigungsämtcr  durch  die  Werksbesitzer  61
Eingabe  an  den  Stellvertreter  d.  Reichskanzlers  Dr.  Delbrück,  Berlin  61
Petition  der  Vorstandsmitglieder  (Arbeitnehmer)  des  Allg.  Knappschaftsvereins
  Bochum  betr.  Knappschafts-Kricgsgesetz  ....  63
Eingabe  betr.  Gewährung  einer  Teuerungszulage  an  die  Bergarbeiter  65
Antwort  hierauf  68
Eingabe  der  Vorstände  der  vier  Bergarbeiterverbände  um  Ergänzung
der  Bundesratsverordnung  vom  3.  Dez.  betr.  Wochenbeihilfe  .  69
Eingaben  gegen  die  völlige  Aufhebung  des  Versammlungsrechtes  .  73
        <pb n="375" />
        Beschwerde  über  Verbote  uon  Versammlungen  und  Diskussionen  in
der  Lohnfrage  in  Bergarbeiter-  und  Mitgliederversammlungen  .  74
Antwort  hierauf  77
Eingabe  betr.  Erörterung  der  Lohnfrage  in  Bergarbeiterversammlungen ­
  79
Antwort  hierauf  .  81
Eingabe  betr.  bessere  Regelung  der  Brotverteilung  81
Eingabe  betr.  Brotmarken  der  Ueberschichter  83
Eingabe  an  die  Luxemburgische  Bergwerks-  und  Hütten-A.-G.  .  .  84
Bemühungen  für  die  Angehörigen  der  im  Felde  stehenden  Oesterreicher  88
Mahnung  zur  Wahrung  des  Burgfriedens  86
Eingabe  an  die  Zensurbehörde  in  Essen  87
Organisationsvertreter  beim  Minister  88
Eingabe  betr.  österreich-ungarische  Bergarbeiter  .  .  .  .  .  .  .  .  88
Kaiser!.  Verordnung  vom  16.  September  1915  .89
Eingabe  vom  10.  Sept.  1915  an  das  österreichische  Konsulat  in  Köln  90
Eingabe  vom  20.  Sept.  1915  an  das  österreichische  Konsulat  in  Köln  9t
Antwort  hierauf  92
Eingabe  betr.  Reform  des  Knappschaftswesens  98
Klagen  russischer  Arbeiter  96
Antwort  hierauf  98
Hue  an  Generalleutnant  von  Bitter  .  .  99
Antwort  hierauf  100
Versorgung  mit  Fletsch  und  Fettwaren  101
Klage  in  der  Sache  Isaak  Liebhaber  in  Essen  103
Antwort  hierauf  104
Eingabe  vom  20.  Aug.  1915  an  das  Polizeipräsidium  in  Essen  .  .  .  105
Eingabe  vom  28.  Aug.  1916  an  das  Polizeipräsidium  in  Essen  .  .  107
Anzeige  an  das  Polizeipräsidium  in  Essen  .  .  108
Antwort  hierauf  108
Gesuch  an  den  Minister  des  Innern  .  .  109
Gesuch  an  de»  Polizeipräsidenten  in  Essen  110
Russische  Arbeiter  in  Essen  betreffend  111
Antwort  hierauf  113
Antwort  des  Staatssekretärs  betr.  eingeführter  Arbeiter  113
Um  russisch-polnische  Arbeiter  116
Knappschafts-Kriegsgesetz  122
Eingabe  an  den  ungarischen  Minister  des  Innern,  Budapest  .  .  .122
Antwort  hierauf  125
Eingabe  um  baldige  Schaffung  eines  Reichs-Knappschaftsgesetzes  .  .126
Eingabe  vom  25.  Okt.  1916  an  das  Generalkonmiando  Münster  .  .131
Eingabe  an  den  Handelsminister  betr.  Lohnerhöhung  133
Eingabe  an  den  Borstand  des  Zechenverbandes  135
        <pb n="376" />
        Eingabe  an  den  Vorstand  des  Vereins  für  bergbauliche  Interessen
im  Bezirk  Aachen  137
Antwort  des  Zechenverbandes  vom  2.  Dez.  1918  141
Eingabe  an  das  Oberbergamt  Dortmund  .  144
Antwort  hierauf  146
Nachschrift  an  das  Oberbergamt  zu  Dortmund  147
Gegen  Mißhandlung  Gefangener  ans  Generalkommando  148
Antwort  hieraus  148
Beschwerden  über  Geschotzmaterial  beim  Oberbergamt  149
Antwort  hierauf  150
Eingabe  an  das  Oberbergamt  Dortmund  um  Vermittlung  in  der
Lohnfrage  151
Antwort  hierzu  153
Eingabe  um  Gewährung  einer  Kindergeldzulage  154
Antwort  hierzu  155
Beschwerde  über  zu  knappe  Kartoffelrationen  155
Wurmuntersuchung  156
Antwort  hierauf  157
Beschwerde  über  nicht  ausreichende  Nahrungsmittel  158
Wegen  Lohnfragen  ans  Kriegsministerium  159
Eingabe  bctr.  Gewährung  einer  Teuerungszulage  der  Grube  Quäk
und  Florentine  161
Verhandlungen  über  Ernährungsfragen  163
Eingabe  vom  31.  Mai  1916  an  das  Generalkommando  Münster  .  .  167
Antwort  hierauf  168
Eingabe  vom  31.  Mai  1916  an  das  Generalkommando  Münster  .  .  168
Antwort  hierauf  169
Eingabe  an  den  Bergrevierbeamten  des  Bergreviers  Hamm  ....  170
Eingabe  wegen  schlechter  Behandlung  von  Gefangenen  171
Telegramm  vom  24.  Juni  1916  an  baß  Oberpräsidium  Münster  .  .  173
Beschwerde  betr.  Zusatzbrotmarken  17-1
Anfrage  betr.  der  Abkommandierten  zur  Bewachung  Kriegsgefangener  175
Antwort  hierauf  175
Verteilung  der  Brotrationen  176
Telegramm  vom  7.  Juli  1916  betr.  Streik  auf  Neu-Cöln  177
Beschwerde  wegxn  der  unzureichenden  Verteilung  von  Lebensmitteln
in  Triebet  178
Eingabe  an  Herrn  v.  Batocki,  Berlin  181
Schilderung  von  Mißständen  182
Antwort  hierauf  186
Eingabe  an  Herrn  Oberleutnant  Meineke,  Münster  186
Eingabe  um  geregeltere  Verteilung  der  Zusatzbrotscheine  189
        <pb n="377" />
        ■

380  —
Seite
Eingabe  wegen  Mißhandlung  von  Kriegsgefangenen  190
Antwort  hierauf  192
Eingabe  wegen  Maßregelung  von  Bergarbeitern  192
Antwort  des  Oberbergamts  Halle  an  Briewig  193
Eingabe  um  Regelung  der  Lebensmittelverteilung  auf  Zeche  Camphausen ­
  195
Antwort  hierauf  196
Eingabe  betr.  deutsche  Kriegsgefangene  in  französischen  Gruben  .  .  196
Antwort  hierauf  197
Ueber  Massenspeisung  aus  Bergwerken  197
Eingabe  betr.  Aufbesserung  der  Gedingesätze  und  Schichtlöhne  .  .  .  198
Antwort  hierauf  201
Betrifft  Bevorzugung  bei  der  Lebensmittelvertcilung  seitens  der
Gelben  204
Antwort  hieraus  207
Erklärungen  zur  Lebensmittelfrage  seitens  der  Minister  an  Sachse  .  209
Eingabe  betr.  Veröffentlichung  der  amtlichen  Lohnnachweise  im  Bergbau ­
  Preußens  210
Antwort  hierauf  210
Eingabe  um  Einbeziehung  der  in  der  Förderung  beschäftigten  Tagesarbeiter ­
  der  Tiefbaugewerke  in  den  Begriff  Schwerstarbeiter  und
um  Erhöhung  der  Kartoffelrationen  210
Eingabe  um  Vermittelung  in  Knappschaftsfragen  211
Eingabe  betr.  Sparzwang  215
An  den  Reg.-Präsidenteu  zu  Arnsberg  betr.  Sparzwang  216
Eingabe  betr.  Erhöhung  der  Brotration  im  Kreis  Weilburg  .  .  .  217
Antwort  hierauf  218
Ei»  Mißverständnis  des  Bezirkskommandos  Dortmund  218
Eingabe  an  das  Oberbergamt  Dortmund  betr.  Maßregelung  .  .  .  219
Eingabe  au  34  Zechen  betr.  Lohnerhöhung  220
Antworten  hierauf  221
Eingabe  betr.  Seifenversorgung  222
Antwort  hierauf  223
Eingabe  betr.  Aufbesserung  der  Gedingesütze  und  Schichtlöhue  .  .  .  225
Antwort  hierauf  229
Eingaben  au  den  Aufsichtsrat  des  Kalisyndikats  usw  229
Erfolg  derselben  231
Eingabe  wegen  anderweitiger  Regelung  der  Uebcrarbeit  ini  Bergbau  232
Die  Vorstände  der  Bergarbeiterverbände  im  Kriegsernährungsamt  .  234
Mitteilung  des  Kricgsernährungsamts  betr.  der  Ernährung  .  .  .  235
Bergarbeiterstreiks  im  Ruhrrevier  236
Brotversorgung  in  Meggen  239
        <pb n="378" />
        —  381
Si  irr
Sitzung  des  preußischen  Landtags  vom  5.  März  1917  239
Schlichtungsausschutzsitzungen,  fiskalische  Zechen  betreffend  ....  210
Eingabe  uni  Veröffentlichung  der  Lohnstatistik  244
Eingabe  betr.  Beschwerden  von  Belegschaftsmitgliedern  der  Zechen
Möllerschächte,  Zweckel  und  Scholven  244
Teuerungszulage  im  Königreich  Sachsen  246
Weiterer  Ausbau  des  Knappschaftswesens  247
Abänderung  des  Gesetzes  über  den  Absatz  von  Kali  230
Eingabe  vom  31.  Mai  1917  an  das  Kalisyndikat  251
Entschädigung  der  Arbeiterausschüsse  bei  Vertretungen  ihrer  Belegschaften ­
  vor  den  Schlichtungsstellen  des  Vaterland.  Hilfsdienstes  252
Bessere  Versorgung  mit  Lebensmitteln  und  Entschädigung  der  Arbeitcrausschüsse
  für  entgangenen  Arbeitsverdienst  .  .  .  .  .  253
Eingabe  vom  8.  Juli  1917  an  den  Bundesrat  235
Eingabe  an  den  Vorstand  des  Bergbaulichen  Vereins  für  Zwickau
und  Lugau-Oclsniy  258
Eingabe  betr.  Lohnerhöhung  an  die  Leitung  der  Bergwerke  Penzberg, ­
  Hausham  und  Marienstein  260
Entschließung  Hausham  und  Penzberg  263
Lohneingabe  an  den  Verein  der  Niederlausitzer  Braunkohlenwcrke  .  .  264
Entschließung  Peißenberg  264
Stellungnahme  der  Bergarbetterverbände  zur  Lohnerhöhung  .  .  .  267
Eingabe  an  das  Kriegsamt  betr.  Seifenversorgung  .......  268
Eingabe  an  das  Kriegsamt  betr.  Kartofselversorgung  269
Lohnerhöhung  der  niederschlcsischen  Kohlcnbergleute  ......  270
Besprechung  im  KriegsministeriuM  und  Reichsamt  des  Innern  .  .  273
Antworten  des  Kriegsernährungsamts  betr.  bessere  Versorgung  mit
Lebensmitteln  274
Eingabe  an  den  Reichskanzler  betr.  Augenzittern  der  Bergleute  .  .  276
Gutachten  des  Dr.  Ohm  über  Augenzittern  276
Gutachten  der  Augenklinik  Marburg  über  Augenzittern  277
Antwort  hierauf  280
Bergarbeitervertreter  im  Handelsministerium,  Krtegsernährungs-  und
KriegsaMt  281
Antwort  auf  die  Seifen-Eingabe  vom  15.  August  1917  283
Eingabe  die  Reichsversicherungsordung  betreffend  284
Eingabe  um  Abänderung  bezw.  Verbesserung  d.  Knappschaftsgesetzes  291
Nichtachtung  des  vaterländischen  Hilfsdienstgesetzes  299
Staatszuschuß'  für  den  niederschlesischen  Kohlenbergbau  300
Eingabe  an  das  Reichsernährungsamt  um  Erhöhung  der  Kartoffelration ­
  301
Eingabe  an  das  Kriegsamt  um  Abgabe  von  Petroleum  302
        <pb n="379" />
        382

Seiten
Eingabe  Befr.  Kohlenversorgung  an  den  Reichskommissar  ....  303
Antwort  hierauf  305
Forderungen  der  sächsischen  Bergleute  .  306
Antwort  auf  die  Eingabe  vom  17.  November  1917  betr.  Erhöhung
der  Kartofselration  308
Eingabe  an  die  Knappschaftskrantenkasse  Ems  um  Erhöhung  der
Krankengelder  309
Antwort  hieraus  309
Antwort  auf  die  Forderungen  der  niederschlesischen  Bergarbeiter  .  .  310
Verbandsanträge  im  Landtag  311
Eingabe  an  die  Reichsbekletdungsstelle  um  Schuh-  und  Kleiderversorgung ­
  312
Vergütung  von  Feierschichten  wegen  Wagen-,  Kohlen-  oder  Karbidmangel ­
  313
Antwort  hierauf  313
Eingabe  an  die  Kriegsamtsstelle  in  Leipzig  314
Antwort  hierauf  319
Lohneingabe  von  fiskalischen  Belegschaften  der  oberschlesischen  Bergwerke ­
  nebst  Beantwortung  320
Lohneingaben  im  Zeitz-Altenburger  Revier  321
Bergarbeiterforderungen  ans  Kriegsamt  323
Antwort  auf  die  Eingabe  vom  6.  Febr.  1918  betr.  Vergütung  von
Feierschichten  .  327
Eingabe  an  das  Retchswirtschaftsamt  betr.  Wohnungswesen  .  .  .  326
Eingabe  an  das  Reichsschatzamt  330
Eingabe  an  den  Bundesrat  330
Zur  Lage  der  Saarbergarbeiter  331
Eingabe  an  den  Zechenverband  um  Lohnerhöhung  für  alle  Bergarbeiter ­
  341
Eingabe  an  den  Reichskanzler  betr.  Gewährung  einer  Aussprache  .  .  343
Eingabe  betr.  Reichszuschüsse  zu  den  durch  die  Kriegsverhältnisse
erforderlichen  Mehrleistungen  der  deutschen  Knappschaftsvereine  344
Antwort  auf  die  Lohneingabe  vom  25.  Juni  1918  347
Lohncingabe  an  den  oberschl.  Berg-  und  Hüttenmännischen  Verein  .  347
Lohneingabe  an  den  Saarfiskus  349
Zugeständnisse  in  der  Lohnfrage  350
Eingabe  an  das  Reichsernährungsamt  betr.  Kartosfelversorgung  für
die  Jndustriebezirke  350
Antwort  hierauf  351
Zugeständnisse  in  der  Niederlausitz  352
Antwort  hierauf  353
Eingabe  an  den  Handelsminister  um  Annahme  eines  Nachtrags  zum
Knappschafts-Kriegsgesetz  .  354
        <pb n="380" />
        Zur  Lohnsrage  355
Eingabe  an  die  Regierung  in  Aachen  um  bessere  Versorgung  im
Aachener  Bezirk  356
Zugeständnisse  im  rheinisch-westfälischen  Bergbau  •  .  357
Vereinbarungen  in  Oberschlesien  358
Erläuterungen  dazu  360
Vereinbarungen  in  Niederschlesien  362
Vereinbarungen  im  Kalibergbau  363
Vertrag  in  der  Kaliindustrie  364
Abkommen  mit  dem  Magdeburger  Braunkohlenbergbauverein  .  .  .  366
Vereinbarungen  in  der  Niederlausitz  .  368
Vereinbarungen  mit  dem  Zechenverband  370
Teuerungszulage  für  die  Bergarbeiter  bewilligt  371
Bisherige  Zugeständnisse  des  Zechenverbandes  372
Erhöhung  der  abzugsfähigen  Summe  für  Arbeitsaufwendung  der
Bergarbeiter  bei  der  Einkommensteuerveranlagung  auf  mindestens
600  Mark  373
Antwort  hierauf  374
Schlußwort  375
        <pb n="381" />
        338

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oo

shaltung  der  Bergarbeiter  verschlechtert
her  festzuhalten,  daß  es  sich  bei  dem  Vergleich
nttelpreifen  um  solche  Waren  handelt,  dic  den
U  käuflich  sind,  zumeist  die  rationierten  Waren,
en  Mangels  an  manchen  dieser  Waren,  oder
ien  der  Zurückhaltung  von  Waren  durch  Producer, ­
  langen  die  für  die  Bergleute  zur  Verfülud
  an  sie  verteilten  Waren  nicht  aus,  sie  sind
les  Schleichhandels  zu  bedienen,  wo  sie  Preise
,  und  andere  Bedarfsartikel  aufbringen  müssen,
ld  Mehrfache  gegen  die  Friedenspreise  und  das
:eifache  gegen  die  Preise  von  vor  ein  und  zwei
n.
Kühe  werden  80  bis  100  Mark  genommen,  Anmehreren
  hundert  Mark  schon  im  legalen  Häutn, ­
  so  geht  es  auch  mit  Frauen-  und  Mädchennge
  Krieg  hat  in  erster  Linie  in  den  Arbeiteruswirtschaft
  ruiniert,  die  Haushaltungsgegen-Wüsche,
  alles  das  muß  neu  angeschafft  werden,
ie  gehen  drauf,  um  das  eine  und  das  andere,
ingeschafft  werden  muß.  zu  kaufen.  Was  hat
t  11,58  Mark  für  den  Mann  und  die  Familie
eon  der  Hand  in  den  Mund  leben,  und  die  alles
schwer  bezahlen  müssen?  Wer  im  Saargebiet
Z,  daß  es  Tausende  von  Hauern  gibt,  die  bis
si  den  Lohn  von  10,50  Mark  erreicht  haben,  von
geht  die  Mehrzahl  mit  unter  10  und  9  Mark
hause.  Diese  haben  den  Jammer  der  Teuerung
agen.
In  sinkt  bei  hunderten  Bergleuten  sogar  unter
Wenn  gewünscht  wird,  sind  wir  bereit,  hierfür
gestalt  der  uns  vorliegenden  Lohnzettel  zu  erhandelt ­
  es  sich  um  die  bestgelohnten  Arbeiter,
gentlichen  Bergleute.  Und  wenn  es  dann  vorelfach
  geschieht,  daß  Hauer,  dic  den  angegebenen
nicht  einmal  erreichen,  sich  Gedingekürzungen
sissen,  dann  kann  man  sich  die  Erbitterung  denrßnahmen
  auslösen.  So  sind  auf  Jägersfreude,
•),  sechs  Kameradschaften,  die  bisher  einen  Ge-.80
  Mark  verdienten,  die  Gedinge  um  60  Pf.
:zt  worden,  anderen  Kameradschaften  auf  deri
  Gedinge  um  20  bis  40  Pf.  In  der  Steiger-:
  Grube  Reden  hat  die  Kameradschaft  Mülleri
  März  d.  Js.  7,32  Mark  Nettolohn  verdient,
schwert  und  dabei  auf  die  vielen  Nebenarbeiten,
hatten,  hingewiesen.  So  gab  es  in  dem  Monat
derausfall,  am  6.  März  schlechte  Betriebsför-
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