3.  Der  Tauschwert.  31
statutarisch  festgelegten  Zweckes  oft  zu  wenig  anpassungsfähig  und
wegen  ihrer  Dauer  Spaltungen  aus  nationalen,  politischen  und
persönlichen  Gründen  ausgesetzt.  Immer  häufiger  werden  daher
vorübergehende  Verabredungen  zu  einem  ganz  bestimmten,  genau
umschriebenen  und  zeitlich  begrenzten  Zweck  vorgezogen,  die  man
Koalitionen  nennt.  Sie  binden  den  einzelnen  Menschen  nicht  in
seiner  ganzen  Persönlichkeit  und  gestatten  eine  rasche  Anpassung  an
die  wechselnden  Marktverhältnisse,  so  daß  ohne  weiteres  der  Genosse ­
  von  heute  der  Gegner  von  morgen  sein  kann.  Der  Koalitionsbegriff ­
  war  bereits  der  mittelalterlichen  Gesetzgebung  geläufig,  hatte
aber  dort  eine  andere  Bedeutung,  denn  man  verstand  darunter
eine  Verabredung  gegen  den  durch  behördliche  Preis-  und  Lohntaxen ­
  festgehaltenen  „gerechten  Preis"  (justum  pretium).  Das
Wesen  ist  gleich  geblieben,  denn  auch  heute  ist  die  Koalition  eine
Verabredung,  wodurch  „eine  Solidarität  des  Forderns,  Begehrens
oder  Verweigerns  begründet  roirt) 1 )",  aber  sie  bedeutet  nicht  mehr
eine  Auflehnung  gegen  die  Behörde,  sondern  eine  Art  der  Organisation ­
  auf  dem  freien  Markte.  Sie  ist  nicht  als  ein  bloßes  Mittel
der  Organisation  aufzufassen,  wie  Klein  meint,  denn  wir  sehen
Vereins-  und  Koalitionsbildungen  gleichberechtigt  neben  einander
und  miteinander  vorgehen.  An  dieser  Stelle  kann  die  stets
wechselnde  und  niemals  abgeschlossene  Organisationsbewegung  nicht
eingehend  geschildert  werden,  nur  ein  flüchtiger  Blick  soll  aus  jenen
Teil  derselben  geworfen  werden,  der  für  die  Marktbildung  in
Betracht  kommt.  Hierher  gehören  vor  allem  die  verschiedenen  Arten
der  Betriebskonzentration 2 ),  nämlich  die  Fusion  als  eine  Verschmelzung ­
  gleichartiger  Unternehmungen  zu  einer  neuen  Unternehmung, ­
  die  Kombination  als  eine  Vereinigung  von  Betrieben
verschiedenartiger  Produktion,  jedoch  des  gleichen  Produktionsprozesses ­
  (entweder  nach  vorwärts,  vom  Rohstoff  zum  Fabrikat
fortschreitend,  oder  umgekehrt)  zu  einem  einheitlichen  Unternehmen,
wobei  nicht  bloß  die  Form  der  Verschmelzung  (Fusion  im  weiteren
Sinne),  sondern  auch  die  der  Interessengemeinschaft  oder  des  Trusts
gewählt  werden  kann,  die  Interessengemeinschaft  als  eine  Vereinigung
selbständiger  Unternehmungen  zur  Sicherung  gemeinsamer  Vorteile
durch  Vertrag,  durch  Erwerb  oder  Austausch  von  Aktien,  durch
Begründung  von  Tochterunternehmungen  oder  durch  Schaffung  von
1)  Franz  Klein,  Das  Organisationswesen  der  Gegenwart.  Berlin  1913.
S.  133.
2 )  Joses  Gruntzel,  Der  Sieg  des  Industrialismus.  Leipzig  1911.