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I.  Der  Begriff  des  Wertes.

Trustgesellschaften,  welche  die  Finanzierung  der  Kunden  übernehmen,
das  Kartell  als  eine  zeitweilige  Vereinigung  von  selbständigen
Unternehmungen  mit  gleichem  Geschäftsinteresse  zum  Zwecke  der
gemeinsamen  Regelung  der  Produktion  und  des  Absatzes  durch  Festsetzung ­
  der  Preise  und  Verkaufskonditionen,  durch  Reduktion  der
Betriebe,  durch  Rayonierung  des  Absatzes,  durch  Kontingentierung
der  Produktion,  durch  Zentralisierung  des  Verkaufes  oder  durch
Ausfuhr  des  Produktionsüberschusses,  und  schließlich  der  Trust  als
eine  Verschmelzung  der  bloßen  Leitung  so  vieler  selbständiger
Unternehmungen,  daß  dadurch  in  einem  Produktionszweig  das  Angebot ­
  beherrscht  werden  kann.  Diese  in  erster  Linie  für  das  Angebot
von  Waren,  Kapitalien  (Banken)  und  Verkehrsleistungen  (Eisenbahnen, ­
  Schiffahrtsgesellschaften)  berechneten  Organisationen  sind
prinzipiell  auch  für  die  Nachfrage  anwendbar,  besonders  ist  öfters
von  einem  Antikartell  die  Rede,  welches  die  Käufer  zum  Schutze
gegen  die  Vereinigung  der  Verkäufer  geschlossen  haben,  kommen
aber  wegen  der  vielen  schwierigen  Voraussetzungen  gewöhnlich  nur
dann  vor,  wenn  die  Käufer  selbst  wieder  große  Unternehmungen
sind.  Auf  Seite  der  Nachfrage  genügt  auch  eine  losere  Vereinbarung ­
  eines  Teiles  der  Verbraucher,  um  gewisse  Vorteile  zu
erreichen.  Dahin  gehören  die  Einkaufsgenossenschaften,  durch
welche  die  Detailkaufleute  manche  Vorteile  des  Großbetriebes
erzielen  können,  die  Warenhäuser  und  Konsumvereine  als  Großbetriebe ­
  des  Detailhandels,  soweit  sie  aus  genossenschaftlicher  Basis
beruhen,  und  die  Konsumentenvereine,  welche  als  0onsuiv6r3
U6UKU68  zunächst  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika,  im  Gefolge ­
  der  mit  dem  Jahre  1907  einsetzenden  Lebensmittelteuerung
auch  in  den  europäischen  Staaten  aufkamen  (z.  B.  Deutscher  Käuserbund
  in  Berlin).  Den  Warenmarkt  und  Arbeitsmarkt  beeinflussen
die  zeitweiligen  Koalitionen  zur  Boykottierung  (Verrufserklärung),
durch  welche  Waren  oder  Betriebsstätten  geächtet  werden,  um  auf
die  davon  betroffenen  Unternehmungen  einen  Druck  auszuüben.
Die  Organisationen  aus  dem  Arbeitsmarkte  sind  die  Gewerkvereine,
Gewerkschaften,  Werkvereine  usw.  seitens  der  Arbeiter  und  die  im
Gegensatze  dazu  entstandenen  teils  territorial,  teils  fachlich  gruppierten ­
  Arbeitgeberverbände.  Unter  diesen  Organisationen  entstehen
wieder  Verbindungen,  wie  die  namentlich  in  England  aufgekommenen
Allianzen,  indem  sich  ein  Kartell  zur  Regelung  des  Angebots  in
Ware  und  ein  Gewerkverein  zur  Regelung  des  Angebots  in
Arbeitskräften  in  demselben  Produktionszweig  zu  einer  Schutz ­