5.  Der  Preis.

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zwei  Methoden  Anwendung.  Nach  der  sogenannten  Verwertungstheorie ­
  wird  nach  dem  Erlös,  den  der  weiterverarbeitende  Betrieb
für  das  fertige  Erzeugnis  erzielt,  dem  vorarbeitenden  Betrieb  ein
entsprechender  Anteil  gutgeschrieben.  Dabei  wird  aber  möglicherweise ­
  letzterem  ein  Gewinn  beigelegt,  der  ausschließlich  aus  die
Weiterverarbeitung  zurückzuführen  ist  und  damit  vielleicht  die
praktisch  höchst  wichtige  Tatsache  verschleiert,  daß  das  Untemehmen
noch  rentabler  gewesen  wäre,  wenn  das  Material  nicht  selbst  erzeugt, ­
  sondern  zugekauft  worden  wäre.  Nach  der  sogenannten
Produktionskostentheorie  werden  die  Produktionskosten  des  erzeugenden ­
  Betriebes  als  Basis  genommen;  wenn  diese  aber,  wie
das  beim  Fehlen  jedes  äußeren  Preisdruckes  leicht  möglich  ist,
zu  hoch  gestellt  werden,  so  erfährt  der  weiterverarbeitende  Betrieb
eine  allzu  starke  Belastung.  Richtig  ist  in  allen  diesen  Fällen  nur
die  Berechnung  nach  dem  möglichen  Markt.  Es  werden  also  beispielsweise ­
  die  Marktpreise  des  nächstgelegenen  Marktes  hergenommen, ­
  um  die  zur  Erreichung  desselben  notwendigen  Transportund
  Vermittlungsspesen  aber  gekürzt.  Würden  diese  Spesen  den
Marktpreis  ganz  auszehren,  dann  ist  ein  berechenbarer  Tauschwert
überhaupt  nicht  vorhanden,  sondern  nur  ein  Gebrauchswert,  der
nicht  Sache  der  Buchführung  ist.  Bei  Vermögensübertragungen
muß  zu  Zwecken  der  Gebührenberechnung,  der  Besteuerung  usw.
der  Wert  berechnet  werden.  In  Deutschland  hat  sich  bei  Grundstücken ­
  der  Begriff  des  „gemeinen  Wertes"  ausgebildet.  Bei  Expropriationen, ­
  bei  den  so  schwierigen  Bodenschätzungen  (Taxationen),
Häuserschätzungen  usw.  muß  ebenfalls  ein  Wert  erhoben  werden,
ohne  daß  ein  Preis  besteht.  Auch  hier  kann  nur  die  Konstruktion
des  möglichen  Marktes  den  einzigen,  wenn  auch  nicht  immer  leicht
gangbaren  Ausweg  bilden.
Die  andere  Gruppe  von  Fällen  könnte  man  die  der  marktdifferenzierten ­
  Waren  nennen.  Solche  haben  wohl  einen  Markt
und  auch  einen  Preis,  zwischen  diesem  Preis  und  dem  Wert  wird
aber  rechnungsmäßig  ein  Unterschied  gezogen,  indem  man  beim
Werte  gewisse  außerwirtschaftliche  Elemente  ausschaltet,  die  den
Preis  vorübergehend  oder  dauernd  stark  beeinstussen.  Man  berechnet ­
  beispielsweise  bei  Losen  den  „wahren  Wert",  indem  man
sämtliche,  bis  zum  Schluß  der  Ziehungen  auf  die  betreffende  Anleihe ­
  entfallenden  Gewinnbeträge  unter  Abzug  der  Zinsen  bis  zum
Auszahlungstage  zusammenaddiert  und  durch  die  Zahl  der  zur
Zeit  noch  nicht  gezogenen  Lose  teilt.  Der  taffächliche  Preis,  näm-