96  ll-  Die  Bestimmung  des  Wertes  nach  den  bisherigen  Theorien.
Inzidenzfall  innerhalb  des  wahren,  allgemeinen  Gesetzes  vom
Grenznutzen".
Behufs  Ableitung  des  Grundgesetzes  der  Preisbildung  geht
Böhm-Barver  k  von  dem  Satze  aus,  daß  ein  Tausch  ökonomisch
nur  zwischen  Personen  möglich  ist,  die  Ware  und  Preisgut  verschieden ­
  schätzen;  dem  Käufer  muß  die  Ware  und  dem  Verkäufer
muß  das  Geld  wichtiger  sein.  Bei  mehreren  Käufern  und  Verkäufern ­
  wird  derjenige  am  tauschfähigsten  sein,  der  sein  eigenes
Gut  im  Vergleich  zum  einzutauschenden  fremden  am  niedrigsten
oder,  was  dasselbe  ist,  das  fremde  Gut  im  Vergleich  zu  dem  dafür
hinzugebenden  eigenen  Gut  am  höchsten  schätzt.  Wenn  nur  zwei
Tauschlustige  vorhanden  wären,  so  würde  sich  der  Preis  innerhalb
eines  Spielraumes  festsetzen,  dessen  Obergrenze  die  subjektive  Wertschätzung ­
  der  Ware  durch  den  Käufer  und  dessen  Untergrenze  ihre
Wertschätzung  durch  den  Verkäufer  wäre.  Durch  den  Wettbewerb
aus  beiden  Seiten  verengert  sich  aber  dieser  Spielraum.  Bei  einseitigem ­
  Wettbewerb  der  Käufer  wäre  der  tauschsähigste  Bewerber
der  Ersteher,  der  Preis  würde  sich  dann  zwischen  der  Wertschätzung ­
  des  Erstehers  als  Obergrenze  und  der  Wertschätzung  des
tauschfähigsten  unter  den  ausgeschlossenen  Bewerbern  als  Untergrenze ­
  bilden.  Die  Wertschätzung  des  Verkäufers  wäre  da  erst  die
zweite,  eine  bloß  subsidiäre  Untergrenze.  Bei  einseitigem  Wettbewerb ­
  der  Verkäufer  käme  ebenfalls  der  tauschsähigste  zum  Verkaufe, ­
  der  Preis  würde  dann  zwischen  der  Wertschätzung  des  tatsächlich ­
  zum  Verkaufe  gelangten  Bewerbers  als  Untergrenze  und
der  Wertschätzung  des  tauschsähigsten  unter  den  ausgeschlossenen
Bewerbern  als  Obergrenze  schwanken.  Wenn  nun  auf  beiden
Seiten  freier  Wettbewerb  herrscht,  werden  beiderseits  die  tauschsähigsten ­
  Bewerber  zum  Tausche  kommen,  nämlich  jene  Kauflustigen, ­
  welche  die  Ware  am  höchsten,  und  jene  Verkauflustigen,
welche  sie  am  niedrigsten  schätzen.  Der  Marktpreis  kommt  dann
innerhalb  eines  Spielraumes  zustande,  der  nach  oben  begrenzt  wird
durch  die  Wertschätzungen  des  letzten  noch  zum  Tausch  kommenden
Käufers  und  des  tauschfähigsten  ausgeschlossenen  Verkaufsbewerbers,
nach  unten  durch  die  Wertschätzungen  des  mindesttauschfähigen  noch
zum  Tausche  gelangenden  Verkäufers  und  des  tauschfähigsten  von.
Tausch  ausgeschlossenen  Kaufbewerbers.  Die  doppelte  Begrenzung
sei  so  zu  verstehen,  daß  jeweils  die  engere  Schranke  bindet.  Die
für  die  Begrenzung  maßgebenden  Personen  werden  als  „Grenzpaare" ­
  bezeichnet.  Mit  diesem  Grundgesetz  des  Preises  werde