102  II.  Die  Bestimmung  des  Wertes  nach  den  bisherigen  Theorien.

5.  Nritik  der  Nutzentheorien.
Die  Nutzentheorien  enthalten  insofern  einen  richtigen  Gedanken,
als  sie  bereits  eine  Beziehung  zwischen  dem  inneren  Lustgefühl  und
dem  äußeren  Gegenstand  der  Bedürfnisbefriedigung  Herstellen,  sich
also  von  dem  krassen  Materialismus  der  Kostentheorien  befreien
und  die  Wertbildung  als  einen  psychologischen  Vorgang  erkennen.
Dabei  verfallen  sie  aber  zunächst  in  die  Einseitigkeit,  daß  sie  diese
Beziehung  lediglich  vom  Standpunkt  des  einzelnen  Wirtschaftssubjektes ­
  betrachten,  demnach  nicht  zu  einer  befriedigenden  Erklärung
jenes  Tauschwertes  gelangen,  der  nur  durch  eine  Objektivierung  zustande ­
  kommen  kann,  wenn  er  die  Grundlage  für  die  Preisbildung
sein  soll,  außerdem  aber  in  den  entscheidenden  Fehler,  daß  sie  die
Güter  an  den  Bedürfnissen  messen  wollen,  während  der  Wert  immer
nur  aus  einer  Vergleichung  gleichartiger  Größen  abstrahiert  werden
kann,  in  diesem  Falle  also  der  Güter  in  ihren  Beziehungen  zu  den
Bedürfnissen,  und  zwar  beim  Kostenwert  nach  ihrem  Anteil  an  den
Produktionsfaktoren,  beim  Gebrauchswert  nach  ihrer  Zugehörigkeit
zum  Bedarf  und  beim  Tauschwert  nach  ihrer  Zugehörigkeit  zum
Markt.  Da  von  den  Nutzentheorien  gegenwärtig  nur  die  Grenznutzentheorie ­
  eine  Rolle  spielt,  wollen  wir  uns  auf  deren  Besprechung
beschränken.
1.  Die  Grenznutzentheorie  erklärt  nur  den  Gebrauchswert ­
  und  nicht  den  Tauschwert,  wie  er  der
Preisbildung  zugrunde  liegt.
Böhm-Bawerk  erklärt,  sowohl  der  Gebrauchswert  als  auch
der  Tauschwert  seien  Arten  des  subjektiven  Wertes.  Der  Gebrauchswert ­
  sei  die  Bedeutung,  die  ein  Gut  für  die  Wohlfahrt  einer  Person
unter  der  Voraussetzung  gewinnt,  daß  dieselbe  es  unmittelbar  für
ihre  Zwecke  in  Gebrauch  zieht;  der  Tauschwert  sei  analog  die  Bedeutung, ­
  die  ein  Gut  für  die  Wohlfahrt  einer  Person  durch  seine
Fähigkeit  erlangt,  ihr  im  Austausch  andere  Güter  zu  verschaffen.
Die  Größe  des  Gebrauchswertes  bemeffe  sich  nach  der  Größe  des
Grenznutzens,  den  das  zu  schätzende  Gut  im  Eigengebrauche  bringt.
Die  Größe  des  (subjektiven)  Tauschwertes  treffe  offenbar  zusanimen
mit  der  Größe  des  Gebrauchswertes  der  für  das  Gut  einzutauschenden ­
  Gebrauchsgüter,  sei  daher  nach  dem  Grenznutzen  dieser  Güter
zu  bemessen.  Beide  seien  nun  für  dasselbe  Gut  bei  einem  Besitzer
gewöhnlich  von  ungleicher  Größe,  da  aber  bei  beiden  der  Grenznutzen ­
  den  Wert  bilde,  so  entscheide  der  höhere  Grenznutzen.  Ist