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5.  Kritik  der  Nutzentheorien.

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gehrt  ist,  oder,  um  uns  der  hierfür  üblichen  Schlagworte  zu  bedienen,
in  der  Angebot  und  Nachfrage  gerade  quantitativ  im  Gleichgewicht
stehen".  Man  könne  alfo  das  Preisgesetz  auch  fo  formulieren:
„Die  Höhe  des  Marktpreises  stellt  sich  in  derjenigen  Zone  fest,  für
welche  Angebot  und  Nachfrage  sich  quantitativ  gerade  die  Wage
halten".  Damit  ist  aber  nichts  neues,  nämlich  nichts  anderes  gesagt, ­
  als  daß  sich  auf  dem  Markte  Angebot  und  Nachfrage  solange
nähern,  bis  sie  im  Gleichgewichte  stehen.  Da  diese  Annäherung
mit  Hilfe  der  Preise  erfolgt,  so  würde  man  sich  im  Zirkel  bewegen, ­
  wenn  man  nicht  bloß  die  Preise  aus  Angebot  und  Nachfrage, ­
  sondern  auch  Angebot  und  Nachfrage  aus  den  Preisen  ererklärt.
  Die  Hauptstage  ist  doch  nicht,  ob  ein  solches  Gleichgewicht,
sondern  wo  es  zustande  kommt,  ob  bei  stärkerem  Angebot  und
demgemäß  tieferer  Preislage  oder  bei  stärkerer  Nachfrage  und  demgemäß ­
  höherer  Preislage.  Böhm-Bawerk  sagt  denn  auch,  daß
die  Grenznutzentheorie  nur  die  Erkenntnis  bringe,  daß  die  Preishöhe ­
  im  Niveau  der  Wertschätzungen  der  Grenzpaare  liegt.  Nun
entstehe  aber  noch  die  Frage,  von  welchen  Umständen  es  abhänge,
ob  das  Schätzungsniveau  der  Grenzpaare  selbst  hoch  oder  tief  zu
liegen  kommt.  Er  betrachtet  aber  diese  Frage  nur  als  nebensächlich,
indem  er  kurz  als  Bestimmungsgründe  des  Preises  aufzählt:  Umfang ­
  und  Intensität  der  Nachfrage  auf  der  einen  und  Umfang  und
Intensität  des  Angebots  auf  der  anderen  Seite.  In  dem  früher
angeführten  Beispiele  wird  der  Preis  des  Rubelscheines,  der
Rubelkurs,  nicht  bestimmt  durch  die  subjektiven  Wertschätzungen,
sondern  durch  die  Masse  und  Wucht  der  aus  Seite  des  Angebots
und  der  Nachfrage  bestimmenden  Momente,  ist  also  objektiv  gegeben ­
  und  durch  die  Grenznutzentheorie  nicht  zu  erklären.  Subjektiven ­
  Wert  hat  der  Rubelschein  als  Teil  des  Besitzes  eines  Wirtschaftssubjektes, ­
  aber  das  ist  ein  Gebrauchswert,  der  den  Tauschwert
beeinflussen  kann,  aber  nicht  entscheidet,  weil  der  Rubelkurs  oder
der  Preis  irgendeiner  Ware  nicht  bloß  von  den  Vermögensverhältnissen ­
  der  Käufer  und  Verkäufer  abhängt.
2.  Auch  für  die  Erklärung  des  Gebrauchswertes
kann  die  Grenznutzentheorie  nur  unter  der  gewöhnlich ­
  nicht  vorhandenen  Voraussetzung  gelten,  daß  der
Gütervorrat  beschränkt  und  nicht  erweiterbar  ist.
Die  kardinale  Voraussetzung  der  Grenznutzentheorie,  mit  welcher
ihre  Ansicht  steht  und  fällt,  ist  die  Begrenzung  des  Gütervorrates,
so  daß  das  Wirtschaftsiubjekt  bei  rationeller  Einrichtung  seiner

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