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III.  Die  Analyse  des  Tauschwertes.

Vorräte  ab,  welche  die  einzelnen  Wirtschaftskörper
für  die  in  einem  bestimmten  Zeitabschnitte  notwendigen ­
  Zahlungsakte  bereit  halten  müssen.
Der  Bedarf  einer  modernen  Volkswirtschaft  an  dem  allgemeinen
Tauschmittel  wird  utcfjt  bestimmt  durch  die  Zahl  und  Größe  der
Tauschakte  überhaupt,  die  sich  in  ihrem  Rahmen  vollziehen,  auch
nicht  durch  die  im  Lause  dieser  Tauschakte  wirklich  erfolgenden
Zahlungen,  sondern  durch  die  Größe  der  Bargeldvorräte,  welche
die  öffentlichen  und  privaten  Wirtschaftskörper  für  die  in  einem
Zeitabschnitte  notwendigen  Zahlungen  in  Umlaussbereitschaft  haben
müssen.  Die  Größe  dieser  Bargeldvorräte  richtet  sich  nach  der  Art
der  Wirtschaftsführung  sowie  nach  der  Organisation  und  der  Technik
des  Zahlungswesens.
Die  Art  der  Wirtschaftsführung  entscheidet  zunächst  über  die
Ausdehnung  der  Geldwirtschast  überhaupt,  denn  es  darf  nicht  übersehen ­
  werden,  daß  selbst  in  den  europäischen  Ländern,  namentlich
in  verkehrsentlegenen  Teilen  der  bäuerlichen  Bevölkerung,  noch
Naturalwirtschaft  fortbesteht,  bei  der  für  den  Eigenbedarf  und  nicht
für  den  Absatz  produziert  wird.  Sie  macht  sich  weiter  insofern
geltend,  als  die  Bargeldvorräte  eines  Wirtschaftskörpers  um  so
größer  sein  müssen,  je  länger  der  Zeitraum  ist,  für  welchen  vorgesorgt ­
  werden  muß,  und  je  unregelmäßiger  die  zu  deckenden  Bedürfnisse ­
  sind.  Vor  allem  wird  da  eine  Scheidung  zwischen  den
Wirtschaftskörpern  entstehen,  welche  für  die  Zwecke  des  Konsums,
und  solchen,  welche  für  die  Zwecke  der  Produktion  organisiert  sind.
Der  persönliche  Konsum  ist  verhältnismäßig  regelmäßig,  ebenso
auch  das  zu  seiner  Deckung  bestimmte  Einkommen,  das  eben  deshalb ­
  aus  einer  dauernden  Bezugsquelle  zu  fließen  pflegt.  Im
Familienhaushalt  wird  daher  der  Bargeldvorrat  einen  kleinen  Zeitabschnitt ­
  zu  decken  haben.  Bei  den  Festbesoldeten  ergibt  er  sich  von
selbst  durch  die  Termine  für  die  Auszahlungen  der  Gehälter  und
Löhne  (monatlich,  vierzehntägig,  wöchentlich).  Möglichst  kurze
Termine  werden  überall  erwünscht  sein,  wo  das  Einkommen  nur
für  den  Lebensunterhalt  ausreicht  und  nicht  zur  Kapitalsbildung
dient,  eventuell  wird  für  länger  terminierte  Zahlungen,  wie  z.  B.
für  Mietzinse,  die  viertel-  oder  halbjährlich  zu  leisten  sind,  eine
entsprechende  Zulage  mit  gesonderten  Zahlungsterminen  einzuführen
sein.  Ungleich  schwieriger  liegen  die  Verhältnisse  für  eine  Unternehmung, ­
  die  für  einen  technischen  Konsum  zum  Zwecke  der  Produktion ­
  vorzusorgen  hat.  Ein  Landwirt  muß,  soweit  er  überhaupt