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IV.  Der  internationale  Tauschwert.

Wechsel  nur  zur  Kompensieruug  der  aus  Warensendungen  entstandenen ­
  Forderungen  genommen.  Sowohl  in  der  Handelsbilanz
als  auch  in  der  Zahlungsbilanz  kommen  also  Waren  vor;  aber
nur  in  der  ersteren  stehen  sich  Leistung  und  Gegenleistung  gegenüber, ­
  während  in  der  letzteren  die  Gegenleistung  entfällt  oder  in
viel  späteren  Bilanzperioden  zum  Ausdruck  kommt.  Ein  im  Auslande ­
  aufgenommenes  Anlehen  bringt  Waren  ins  Land,  die  erst
später,  dann  aber  mit  Daraufgabe  der  Zinsen  bezahlt  werden  müssen,
denen  ihrerseits  keine  Gegenleistung  mehr  gegenübersteht.  Da  nun
der  Außenhandel  eines  Landes  zwei  verschiedenen  Vorgängen  dient,
dem  Warentausch  und  dem  Zahlungsverkehr,  so  kann  schon  aus
diesem  Grunde  von  einer  Gleichung  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  keine
Rede  sein,  wie  dies  auch  an  der  Handelsstatistik  aller  Länder  tatsächlich ­
  nachgewiesen  werden  kann.
Schließlich  ist  auch  die  Auffassung  unrichtig,  daß  die  Importmenge
  ein  Ausdruck  der  Stärke  der  Nachfrage  ist,  daß  sich  also,  da
jeder  Export  in  einem  Lande  Import  in  einen:  anderen  ist,  im
internationalen  Handel  nur  die  Nachfragen  gegenüberstehen.  Immer
häufiger  findet  man  eingeführte  Waren,  deren  Einfuhr  nicht  der
Nachfrage  des  importierenden  Landes,  sondern  dem  Angebot  des
exportierenden  Landes  entsprungen  ist.  Der  krasseste  Fall  ist  der
unter  dem  9!amen  „Dumping"  bekannte  Schleuderexport  durch  kartelloder
  trustartige  Organisatiouen,  die  zur  Entlastung  des  Jnlandsmarktes
  ihre  Erzeugnisse  oft  unter  den  Selbstkosten  ins  Ausland
werfen.  Diese  Ware  wurde  in  dem  fremden  Lande  nicht  gesucht,
denn  sie  verdrängt  oft  genug  das  eigene  Erzeugnis;  die  Einfuhr
ist  also  die  Folge  des  Angebots,  für  das  erst  durch  Unterbietung
der  Preise  eine  Nachfrage  geschaffen  werden  soll.  Freilich  steht  im
Momente  des  Geschäftsabschlusses  jedem  Angebot  eine  Nachstage
gegenüber,  für  den  Tauschwert  ist  es  aber  von  entscheidender  Bedeutung, ­
  ob  der  Geschäftsabschluß  den  auf  der  einen  oder  den  auf
der  anderen  Seite  wirkenden  Kräften  zu  danken  ist.  Die  Steigerung
der  Einfuhr  einer  Ware  ist  daher  nicht,  wie  die  besprochene  Theorie
annimmt,  ein  Beweis  für  die  vorangegangene  Steigerung  der  Nachfrage ­
  nach  dieser  Ware,  muß  daher  auch  nicht  von  einer  Erhöhung
der  Preise  begleitet  sein.