2.  Die  Besonderheiten  des  internationalen  Tauschwertes  auf  Seite  der  Ware.  199

2.  Oie  Besonderheiten  des  internationalen  Tauschwertes ­
  auf  Leite  der  Ware.
Bei  der  Betrachtung  des  internationalen  Tauschwertes  ist  vor
allem  zu  berücksichtigen,  daß  durch  das  gemeinsame  Band  der  Volkswirtschaft ­
  die  in  einem  Lande  nebeneinander  und  ineinander  liegenden ­
  Märkte  eine  Einheit  bilden,  so  daß  beim  Übertritt  der  Ware
aus  einem  Lande  in  ein  anderes  nicht  bloß  die  Märkte,  sondern
auch  gleichzeitig  die  gegebenen  Grundlagen  der  Volkswirtschaft
(äußere  Natur,  Bevölkerung  und  Gesellschaftsordnung)  gewechselt
werden.  Die  wirtschaftliche  Tätigkeit  ist  nicht  einheitlich,  wie  die
klassische  Nationalökonomie  annahnr,  sondern  gegliedert  in  Privatwirtschaft, ­
  Volkswirtschaft  und  Weltwirtschaft.  Die  Privatwirtschaft
ist  die  wirtschaftliche  Tätigkeit  innerhalb  eines  kleinen  Kreises  von
Personen,  welche  teils  durch  die  natürlichen  Bande  der  Familie  zu
einer  bloßen  Konsumtionswirtschaft  (Haushalt)  vereinigt  sind,  teils
durch  ihre  gleichartigen  oder  sich  ergänzenden  Bestrebungen  zu  einem
Erwerbsunternehmen  zusammentreten,  dessen  Aufgabe  nicht  die
zweckmäßigste  Art  der  Güterverwendung,  sondern  die  vorteilhafteste
Art  der  Güterbeschaffung  ist.  Die  Volkswirtschaft  umfaßt  die  wirtschaftliche ­
  Tätigkeit  innerhalb  eines  staatlich  organisierten  Volkes,
wobei  unter  den  heutigen  Verhältnissen  die  einzelnen  privatwirtschaftlichen
  Gebilde  wie  die  Zellen  im  tierischen  oder  pflanzlichen  Körper
erscheinen.  Sie  ist  nicht  ein  bloßes  äußeres  Nebeneinander,  sondern
ein  von  einem  Gesamtwillen  beherrschter  Organismus,  dessen  Entwicklung ­
  mit  der  des  einzelnen  Gliedes  in  Gegensatz  geraten  kann.
Mit  dem  Ausdruck  Weltwirtschaft  bezeichnet  man  jene  Verflechtung
von  wirffchaftlichen  Interessen,  die  sich  aus  dem  Übergreifen  der
privatwirtschaftlichen  und  der  volkswirffchaftlichen  Tätigkeit  über
die  Grenzen  des  eigenen  Staatsgebietes  ergibt.  Die  Bedeutung
dieser  drei  Wirtschaftsbereiche  ist  aber  eine  ungleiche,  denn  die
Volkswirtschaft  beherrscht  die  beiden  anderen  durchaus.  Daß  sich
die  Privatwirtschaft  unbedingt  unterordnen  muß,  ist  ein  allgemein
anerkannter  Grundsatz  der  wirtschaftlichen  Gesetzgebung.  Die  internationalen ­
  Beziehungen  werden  aber  auch  nicht  so  geregelt,  wie  es
dem  Ideal  der  Menschheit  entspricht,  weil  es  an  einem  über  den
einzelnen  Staaten  stehenden  Weltwillen  fehlt,  sondern  wie  es  dem
Interesse  jedes  einzelnen  daran  interessierten  Volkes  entspricht.
Die  Tatsache,  daß  das  staatlich  organisierte  Volk  ein  so  gewaltiges ­
  Bollwerk  im  Wirtschaftsleben  darstellt,  daß  alle  anderen