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5.  Die  wirtschaftliche  Schutzpolitik.  21g
wirtschaftliche  Schutzpolitik
bezüglich  der  Ware  bezüglich  der  Produktionsfaktoren
Kapital  Arbeit.
Negative  Maßnahmen  des  Warenschutzes  sind  die  Einfuhrzölle,
soweit  sie  die  inländische  Produktion  schützen  sollen  und  nicht  bloße
Finanzzölle  sind,  die  Ausfuhrzölle,  welche  die  inländische  Arbeit
durch  Hemmung  der  Ausfuhr  wichtiger  Roh-  und  Hilfsstoffe  (Holz,
Erze  usw.)  fördern  sollen,  die  Differenzierung  der  Eisenbahntarife
in  einer  Weise,  durch  welche  die  Konkurrenz  fremder  Fabrikate  im
Jnlande  behindert  wird  (Frachttarifschutz),  die  Anwendung  von
wirtschaftspolitischen  Gesetzen  in  einer  Weise,  welche  die  ausländischen ­
  Waren  zwar  nicht  formell,  aber  tatsächlich  benachteiligt
(Verwaltungsschutz  durch  veterinärpolizeiliche  Maßnahmen,  gewerbepolizeiliche ­
  Bestimmungen  auf  dem  Gebiete  des  Patentschutzes,
Markenschutzes  usiv.,  Bevorzugung  bei  öffentlichen  Lieferungen  usw.)
und  verschiedene  Vorkehrungen  von  Jnteressentenorganisationen,
wie  Boykott  fremder  Waren,  nationale  Agitation  auf  wirtschaftlichem ­
  Gebiete  (Swadeshi-Bewegung  in  Britisch-Jndien,  All  British-Movement
  in  England)  usw.
Positive  Maßnahmen  des  Warenschutzes  sind  staatliche  Ausfuhrprämien, ­
  die  aber  seit  dem  Jnslebentreten  der  Brüsseler  Zuckerkonvention ­
  ihre  Bedeutung  verloren  haben,  private  Ausfuhrprämien,
die  in  den  modernen  Kartellen  zu  der  bekannten  Erscheinung  der
billigen  Auslandsverkäufe  (Dumpingsystem)  geführt  haben,  Frachtbegünstigungen ­
  durch  Aufstellung  eigener  Exporttarise  auf  den  Eisenbahnen, ­
  Schiffahrtssubventionen  und  Schiffahrtsprämien,  die  ursprünglich ­
  hauptsächlich  das  Verkehrsmittel  begünstigten,  heute  aber
mehr  die  Ladtmg  berücksichtigen,  Subventionen  zur  Förderung  des
Exports  für  Kaufleute  und  Industrielle,  sowie  Kapitalinvestitionen
im  Auslande  mit  Auferlegung  der  Verpflichtung,  die  mit  den
geliehenen  Kapitalien  anzukaufenden  Artikel  (Eisenbahnmaterial,
Waffen  u.  dergl.)  im  Gläubigerlande  bestellen  zu  müssen.
Negative  Maßnahmen  des  Kapitalschutzes  sind  die  Verdrängung
fremder  Unternehmer,  die  besonders  dann,  wenn  sie  in  Unternehmungen ­
  mit  gemeinwirtschaftlichen  Beziehungen  (Eisenbahnen,
Gasgesellschaften  usw.)  tätig  sind,  die  inländische  Volkswirtschaft
in  einem  Abhängigkeitsverhältnis  zum  Auslande  erhalten,  die
Nationalisierung  des  fremden  Kapitals,  indem  man  den  Besitzer