von zwei Drittel der in der allgemeinen Versammlung anwesenden Mit glieder auf sich vereinigen. Die Allgemeine Versammlung wählt jedes Jahr ihren Vorstand von fünf Mitgliedern. Die Börse findet einmal per Woche am Dienstag um 11*4 Uhr vormittags statt. Der Sekretär führt ein Proto koll über die bezahlten Kurse und die Brief- und Geldnotizen, welche am gleichen Tage durch das Kursblatt veröffentlicht werden. Die Geschäfte werden, wenn nichts Besonderes vereinbart wird, comptant abgeschlossen. Obligationen werden in Prozenten zuzüglich laufende Zinsen gehandelt. Aktien per Stück einschliesslich Dividende. Die Allgemeine Versammlung bestimmt jedes Jahr den Beitrag ihrer Mitglieder, welcher die Kosten der Börse decken soll. Die Kommission beträgt Vs% au f dem notierten Preise, ohne Abzug des nicht einbezahlten Betrages, Minimum 25 Gts. per Titel und 50 Centimes per Abschluss. Auf volleinbezahlten, nominativen Titeln wird doppelte Kommission berechnet. Auf Titeln, die nicht über 100 Pr. stehen, beträgt die Kommission 15 Cts. per Titel und 25 Cts. per Abschluss im Minimum. Gesetzliche Bestimmungen über den Börsenverkehr und den Handel in Wertpapieren bestehen auch im Kanton Preiburg nicht. St. Gallen hat keine Effektenbörse, obwohl sich die sogenannte Kursblattkommission der Bankvereinigung täglich versammelt und die Kurse für das täglich erscheinende Kursblatt feststellt. Dasselbe ent hält ausser den Kursen von Wechseln und Geldsorten die Brief- und Geldnotizen für 34 Obligationen, worunter acht Serien Obligationen des Kantons und sieben Serien der Stadt St. Gallen, von zwölf Banken, neun Eisenbahnaktien- und sieben verschiedenen Versicherungs- und industriellen Gesellschaften. Die Kurse von Effekten sollen , wie uns berichtet wird, meistens nur zur Richtschnur dienen, und sie bleiben oft noch stehen, wenn schon längst ganz andere gehandelt worden sind, sie können daher nicht als massgebend gelten. Lüseher-Burckhardt: Die Schweizerischen Börsen. 7