X. Geschäft. Geschäft ist ein viel umfassendes Wort, und seine ursprüng liche Bedeutung deckt den ganzen Umkreis des menschlichen Tuns. Es ist das Geschäft des Predigers, zu predigen, des Arztes, zu heilen, des Dichters, zu schreiben, des Universitäts-Professors, zu lehren, und des Studenten — so möchte man nach dem Maße der Aufmerksamkeit, welche dieser Beschäftigung zugewendet wird, beinahe denken — Fußball zu spielen. Ich will nicht über „Geschäft“ in diesem allumfassenden Sinne sprechen, sondern mehr über „Geschäft“, soweit das Wort im „Century Dictionary“ erklärt wird: „Geschäftliche und industrielle Zwecke im allgemeinen ge nommen, Tätigkeit, welche Kenntnis von Rechnungsablegung und finanziellen Methoden erfordert, Tätigkeit des Geschäfts betriebes, oder irgend welche anderen Geld-Transaktionen“. Die weitere Erklärung ist bemerkenswert und macht diese An schauung von „Geschäft“ noch deutlicher. Sie lautet: „Es kommt selten vor, daß studierte Leute den Ruf großer Geschäftskenntnis erlangen“. Doch wir müssen noch einen Schritt weiter gehen und „Ge schäft“, wie ich es betrachten will, noch näher definieren. Ist ein Eisenbahn-Präsident, der ein festes Gehalt empfängt, oder ein Bank-Präsident, oder irgend ein anderer mit Gehalt angestellter Beamter ein Geschäftsmann zu nennen? Streng genommen, nein; denn ein Mann muß, um als Geschäftsmann zu gelten, mindestens ein Teilhaber des betreffenden Unternehmens sein, das er leitet und dem er seine Aufmerksamkeit widmet; seine Einnahmen müssen nicht vom Gehalt, sondern vom Gewinn des Geschäftes abhängig sein. Diese Anschauung schließt die mit Gehalt angestellte Klasse