220 XVIII. Was für Tarife würde ich aufstellen, Eine plötzliche Reduktion von mehr als die Hälfte des auf erlegten Zolles ist nicht allein nicht zulässig, sondern geradezu gefährlich. 4. Gegenseitigkeit ist, nach vorliegenden Tatsachen zu urteilen, das beste, um unseren ausländischen Handel auszudehnen; diese Politik sollte deshalb wieder aufgenommen werden. 5. Die Prämie auf einheimisch erzeugten Zucker sollte bis auf weiteres nicht fallen gelassen werden, denn es ist noch keines wegs erwiesen, ob die Zuckerrübe und der Sorghumzucker uns doch am Ende nicht in die Lage bringen werden, unseren einheimischen Bedarf unter günstigen Bedingungen selbst zu decken. 6. Wolle, die wir nicht zu Hause erzeugen können und die doch für Mischungen notwendig ist, sollte von jeder Abgabe frei sein. 7. Kunstgegenstände aller Art sollten frei sein, weil sie ja doch früher oder später den öffentlichen Institutionen zugute kommen. 8. Nachdem der Tarif festgesetzt, sollte jede weitere Tarifgesetz gebung bis zu jedem zweiten Jahre nach vorgenommenem Zen sus ruhen, es sei denn, daß, wie gerade jetzt, ein Fehlbetrag im Staatshaushalt und eine gesunde Politik besondere Einnahmen von solchen Einfuhrartikeln notwendig machen, wie es die von außerordentlich reichen Leuten gebrauchten Luxusartikel sind; dagegen sollten unter keinen Umständen die notwendigen Le bensmittel der armen Leute besteuert werden. So würde mein Tarif zugunsten der bedrückten Volksmassen aussehen, so zum Nutzen derer, die ein einfaches und unbemer kenswertes Leben führen. Weder Schutzzöllner noch Freihändler als solche, könnten etwas dagegen einwenden, da ein solcher .Tarif bestimmt ist — nicht durch das Interesse einer der be stehenden Parteien, sondern einzig und allein durch die Rück sicht auf die fiskalischen Einnahmen und nach dem Grundsatz, daß es im großen und ganzen zum Besten des Volkes geschieht — Abgaben von ausländischen Luxusgegenständen der besonders Reichen zu erheben. So gehandhabt, würde der Tarif tatsächlich von unserem Partei-