2 7 Kuttenberg in Böhmen die Bergwerke um Freiberg entdeckt, von wo aus der Bergbau im Erzgebirge zur Aufnahme gelangte 1 . Auch der Goldbergbau in Schlesien ist ursprünglich aller Wahrscheinlichkeit nach durch fränkische Bergleute eingerichtet worden, welche daher hospites in den schlesischen Urkunden genannt werden 2 . Von Sachsen aus scheint der Bergbau nach Böhmen und Ungarn weiter verpflanzt zu sein s . Schemnitz, die hochberühmte Bergstadt Ungarns, trägt nach einem sächsischen Flusse seinen Namen. Würde man für die Entwickelung des Bergbaues den umgekehrten Weg als den richtigeren ansehen und annehmen, daß der Bergbau von Osten her über Ungarn und Böhmen zu uns gekommen ist, würde man selbst mit Karsten 4 der ungarischen Bergstadt Schemnitz die Ehre beilegen, Deutschland seine Berggesetze gegeben zu haben, so dürfte gleichwohl die Einwirkung des Römischen Rechts nicht ausgeschlossen sein, da schon die Römer in Ungarn lebhaften Bergbau betrieben hatten 5 . Nimmt man mit Zycha, Ältestes Bergrecht, und v. Inama an, daß die mittelalterlichen Bergordnungen aus den deutschen Alpenländern herrühren, so bleibt die Sache immer die gleiche, da auch dort durch viele Jahrhunderte hindurch und weit ins Mittelalter römischer Bergbau bestanden hat 8 . Für die Ableitung der Grundsätze des deutschen Bergrechts aus dem Römischen Rechte dürfte noch die Erwägung sprechen, daß sich die gleichen Grundsätze des Bergrechts wie in Deutschland auch in England, Frankreich, Spanien, Portugal und Ungarn finden, woraus auf eine gemeinsame Quelle geschlossen werden muß. Achenbach 7 meint, daß deutsche Bergleute ihr heimisches Recht und insbesondere die auf deutschem Ursprünge beruhende Bergbaufreiheit mit sich ins Ausland getragen haben. Allein es dünkt wenig wahrscheinlich, daß sich die englischen und französischen Barone und Bischöfe auf ihren Besitzungen den lästigen Bergbau zugewanderter Bergarbeiter deshalb hätten gefallen lassen, weil in deren Heimat die Bergbaufreiheit Sitte gewesen ist. Die Ansicht Achenbachs möchte aber vollends dadurch widerlegt werden, daß in England, schon im Jahre 1 Gurlt S. 20. Klotzsch S. 28 ff. 2 Aemilius Steinbeck, Geschichte des schlesischen Bergbaues S. 93. E. Zivier, Geschichte des Bergregals in Schlesien, 1898, S. 7 ff. 3 Achenbach, Deutsches Bergrecht S. 39 a. a. O. 4 Das Bergregal S. 12. 0 Hirschfeld, Untersuchungen auf dem Gebiete der Römischen Verwaltungs geschichte I 85. ö S. oben S. 23. A. Dopsch II 173!.; auch in Lothringen hat seit der Römer zeit Bergbau bestanden. A. Dopsch II 176. ' Französisches Bergrecht S. 28.