— 76 sollten sie neben dem Drittel der octava in Höhe eines Zweiunddreißigstel, der pars agrorum, bei jedem gemessenen Berge beteiligt sein. Es ist noch zu erwähnen, daß jeder nicht vorschriftsmäßig abge baute Feldesteil nach einer vorgeschriebenen Frist auflässig wird und beliebig weiter verliehen werden kann. Dem Könige war es nun nicht genug, daß die sieben Lane, wie dies die Iglauer vorschrieben, zusammen mit drei Schächten abgebaut wurden, sondern er bestimmte (lib. III cap. i), daß jede Fane ihren eigenen Schacht haben sollte, damit möglichst viel Erz gewonnen und er möglichst hohe Abgaben aus dem Bergbau ziehen konnte. Nach dem Vorstehenden ist klar, daß in Böhmen und Mähren die Bergwerke kein Zubehör zur Oberfläche waren, daß nicht der Ober- fiächenbesitzer, sondern ein königlicher Beamter bei einer mit besonderen Privilegien begabten Stadt unter Zuziehung von Geschworenen, die Berge verlieh. Ob der Boden zur Allmende gehörte und ob der Bergbautreiber ein Gemeindegenosse war oder nicht, machte keinen Unterschied. Die Verleihungen erfolgten nicht zu freiem Eigentum der Beliehenen, vielmehr mußten diese bestimmte Bedingungen rücksichtlich der Bauhafthaltung der Bergwerke erfüllen und hohe Abgaben entrichten. Der König, welcher die Abgaben und noch bestimmte Feldesteile erhielt, sah sich als Eigentümer der Bergwerke an. Auch sonst finden sich Urkunden, in welchen die böhmischen Könige sich als Eigentümer der in ihrem Reiche belegenen, von Privaten für private Rechnung betriebenen Bergwerke betrachteten. So heißt es in einer Urkunde Ottokars aus dem Jahre 1261 R cuicunque officia nostra per Moraviam, scilicet montana et mone- tam locabimus, woselbst die Verpachtung der aus den Bergwerken und Münzen fließenden Nutzungen gemeint ist. Es kann nicht auffallen, daß die Souveräne Böhmens und Mährens ohne Kaiserliche Verleihung das Bergregal ausübten, da sie auch alle übrigen Regalien besaßen, ohne daß eine Verleihung erwiesen ist. Bereits die Urkunde 1 im Sternbergschen Urkundenbuche bezeugt, daß der Herzog Bretislaw von Böhmen am 22. Oktober 1045 das Bergwerk in Ylou (Eule) und sylvas . . . aquarura decursus, flumen Zazoa, pis- catores, molendina dem Kloster Ostrow schenkte. Wie weit die Ab hängigkeit der böhmischen und mährischen Fürsten, welche ersteren unter Heinrich IV. die Königswürde erhielten, von den deutschen Kaisern 1 Graf Sternberg II 50. Urknndenbuch, Urkunde 16 S. 24.