159 Die Urkunde 69 vom 17. Juni 1230 dient Jung 1 als Beweis gegen die Regalität des Bergbaues. Sie ist vollständig außer bei Jung und Ludwig noch in Johann Georg Leuckfelds 1 2 3 Antiquitates Praemon- stratenses p. 46 ff. abgedruckt, der auch eine allerdings ganz kurze Erläuterung mit den Worten gibt: „Anno 1230 hat das Konvent zu Gottes Gnade folgenden Vergleich getroffen mit einigen vom Adel und anderen Personen, wegen eines zu grabenden Salz-Brunnens zu Eimen oder Alten-Salze, welches die letzteren dem ersteren nicht gestatten wollten, sondern vor einen Eingriff hielten.“ Aus der Urkunde ist folgendes zu entnehmen: Eine Reihe von Personen betrieben gemeinschaftlich eine Saline bei Frose. Als nicht weit davon das Kloster Gottesgnade in Eimen nach Solquellen graben lassen wollte, erhoben jene Einspruch, weil sie behaupteten, daß nur ihnen selbst auf den Gründen des Klosters ein solches Recht zustände. Der Streit wurde dahin geschlichtet, daß das Kloster von der Errichtung einer eigenen Saline gegen eine Entschädi gung Abstand nahm und das Recht der Sozien, auch auf Kloster gründen zu graben, anerkannte. Zunächst ist hervorzuheben, daß jene Betreiber der Saline zu Frose nicht als Oberflächenbesitzer zum Berg baubetriebe befugt sein konnten, da unter ihnen auch ein Jude er wähnt wird, Juden aber damals keinen Grundbesitz haben konnten. Hiernach erübrigt nur die Annahme, daß sie ihr Recht von dem Berg regalherrn durch Verleihung erhalten haben, und dieser Regalherr war die Kirche zu Magdeburg, welcher schon Kaiser Otto I. im Jahre 965 die aquae salzae im ganzen pagus verliehen hatte 8 . Das Gebiet um Eimen wie das Kloster Gottesgnade gehörte zu Magdeburg 4 , in dessen Nähe Eimen und Frose liegen. Die Urkunde 70 vom i. Oktober 1231 erwähnt der Schenkung einer Salzpfanne in der Stadt Hall durch König Heinrich II. In der Urkunde 71 vom Jahre 1235 wiederholt Kaiser Friedrich II. die von Friedrich I. für Admont in Urkunde 55 erteilte Bergregal verleihung. In der Urkunde 72 vom 12. September 1243 bestätigt Fürst Bor- win von Rostock dem Kloster Doberan zwei von seinen Vorfahren 1 De jure salinarum p. 127—131. 2 „Gründliche historische Nachricht von dem ehemals berühmten Praemon- stratenser Kloster Gottes Gnade.“ (In den Antiquitates Praemonstratenses, Magde burg und Leipz’g 1721.) 3 S. auch Dopsch II 175 (Verleihung Kaiser Ottos für Magdeburg-[St. Moritz]). 4 Leuckfeld S. 1 ff.