6 v. Plenen der leitenden Persönlichkeit, sondern auch der Ausdruck der Productivität der Anlage von Capital in dem betreffenden Industriezweige. Der Gewinn aus einer Unternehmung besteht daher aus Unternehmerlohn (um dies nicht glückliche, aber gebräuchliche Wort beizubehalten) d. i. Vergütung aller mensch lichen Leistungen des Unternehmers oder Leiters der Unternehmung und aus dem Unternehmungsgewinn des Capitals d. i. jenem Betrage, welchen das Capital über die fixen landesüblichen Zinsen aus der Unternehmung bezieht. In diesem capitalistischen Unternehmungsgewinn liegt natürlich zum großen Theil die Ristcoprämie d. i. Vergütung für unternommene Gefahr, allein dies gehört ja gerade zum Wesen der Unternehmung; das Capital, das bloß zu fixem Zinsfuß den Industriellen dargeliehen wird, unternimmt nicht und darum verzichtet es auf den capitalistischen Unternehmungsgewinn. Wenn Jemand ohne ausreichendes eigenes Capital eine industrielle Unternehmung gründen will, so wird er wegen mangelnder Sicherheit nicht Geld zu fixen Zinsen borgen können, er sucht vielmehr einen Associo, der sich mit seinem Capital betheiligt, der in die Unternehmung eintritt und dabei begreiflicher weise mehr als den üblichen Zinsfuß verdienen will. In unserer mit Recht so genannten capitalistischen Productionsweise ist das Capital ebenso sehr dominus rei, als der Unternehmer mit allen seinen vortrefflichen persönlichen Eigenschaften. Die heutigen industriellen Verhältnisse indes sind so complexer Natur, daß das Verhältniß zwischen jenen zwei Theilen des Productions- gewinnes sehr verschieden ist. Es giebt allerdings Unternehmungen, welche durch die persönliche Initiative eines Mannes hervorgerufen werden, z. B. große Bauunternehmungen bei Eisenbahnen u. a. öffentlichen Arbeiten, welche wenig eigenes Capital brauchen, wo die erhaltene Concession oder Bestellung eigentlich die sachliche Grundlage des Unternehmens bildet. Diese Bestellung verschafft dem Unternehmer Credit, denn sie sichert dem darleihenden Capi- talisten die Verzinsung und Rückzahlung. Hier also überwiegt der Unter nehmergewinn im Sinne des Unternehmerlohnes d. i. Ertrag für eine mühe volle Arbeit, für Geschicklichkeit und Vertrauenswürdigkeit. In Unternehmungen jedoch mit kostspieligen Anlagen, wo die technische Leitung eine routinemäßige ist, wird das Capital einen verhältnißmäßig höheren Antheil am Productions- gewinn für sich beanspruchen, welcher endlich in Industrien mit gesichertem Absätze und beschränkter Concurrenz den Charakter einer Rente annehmen wird. Es wird daher selbst innerhalb des bisherigen U. G. nicht angehen, mit einer einfachen Formel die Antheilnahme des persönlichen und sachlichen Elementes der Unternehmung zu messen, dazu gehört eine genaue Untersuchung der verschiedenen Unternehmungsarten und Industriezweige, und selbst inner halb einer Gruppe wird das Verhältniß jener beiden Elemente nach Ort und Zeit schwanken. ad 2. Der neue Gedanke nun, welcher den Gegenstand der aufgewor fenen Frage bildet, betrifft die Theilnahme auch der Arbeit am Reingewinne der Unternehmung. Die Arbeit soll nicht bloß als Productionskostenbestand- theil angesehen, ihre Thätigkeit nicht durch die einmalige Lohnzahlung definitiv vom Werthe des Productes abgelöst werden, sondern ihre Antheilnahme und