8 v. Plener. Verlusten durch Lohnreductionen und Entlassungen parallel mit den Capital verlusten theilnchmen, so wie daß sich durch Herstellung eines „Reservefonds des Arbeitscapitals" ein Fonds für Verlustersätze bilden ließet. Die Ein sichtnahme in die Bücher kann in der Ausführung mit genügender Coutrole gegen Mißbrauch versehen werden, wenn nur guter Wille auf beiden Seiten vorhanden ist. Die Vortheile einer kräftigen und dominirenden Einzelleitung können der Unternehmung ganz gut auch unter dem neuen System gesichert bleiben. Die größte Schwierigkeit liegt m. E- in der Auffindung eines Maßes für die Betheiligung. Die bisher bekannten Versuche haben sich die Sache insofern leicht gemacht, als sie jenen Theil des Reingewinnes, welcher über ein gewisses fixes Percent der bisherigen Einnahme sich erhebt, einfach halbiren und die beiden Elemente „Arbeit und Capital" zu gleichen Theilen daran participiren lassen. Dies ist so lauge plausibel als man eben nur den künf tigen Ueberschuß Uber den gegenwärtigen Reingewinn zur Bertheilung kommen lassen will, hier ist der Bonus der Ausdruck dafür, daß die Arbeiter ein allgemeines Interesse an dem Fortschritte der Unternehmung haben. Läßt man jedoch die Gewinubetheiligung nicht bloß unter der Voraussetzung einer besonders zu belohnenden Productionssteigeruug, sondern als eine Leistung für die allgemeine Mitwirkung an der Production eintreten, dann reicht diese einfache Formel nicht mehr aus, welche Capital und Arbeit ohne Rücksicht auf ihre Stellung zu einander inz Productionsprocesse ganz gleich behandelt * 2 ). J ) Punct 4 des Schemas zur Verallgemeinerung des Briggs'schen Jndustrial- Partnership. R. Comm. on Tr. U. Rep." XI. II. 331. 2) So bei Briggs und der ersten Form der Borchert'scheu Partnerschast. Auch die Brochure „Das Industrial Partnership System". Augsburg 1868 will S. 53 den Reinertrag zu gleichen Hälften zwischen den beiden Factoren, welche ihn herstellen, vertheilen und weist die dem Capital zufallende Hälfte dem Unternehmer zu, sofern sich dieser nicht etwa durch Vertrag verpflichtet hat, dem Capitaleigenthümer Antheile davon zu gewähren. Dieser etwaige Vertrag enthält aber das Eingeständniß, daß der „Unternehmer" eben nicht den ganzen U. G. beanspruchen kann. Die Be deutung des Kapitals in industriellen Unternehmungen zeigt am besten die Praxis der Actiengesellschaften, welche neben dem fixen Zinsfüße Dividenden aus dem Rein gewinn vertheilt und die Directoren, welche die Stellung des „Unternehmers" im Sinne der nat öc. Literatur einnehmen, auf fixes Gehalt und mäßige Tantieme setzt. Die Ungerechtigkeit, welche in der Halbiruugsformel für Unternehmungen mit wenig Arbeitern liegt, will die Brochure durch die Einwendung aufheben. daß hier der Unternehmer wegen seines „gesellschaftlichen Verdienstes" der Ausfindigmachung der vortheilhaftesten Production noch als „Arbeiter" von der auf die Arbeit fallen den Gewinnhälste einen relativ höhern Bonus erhalte (also neben der dem Capital zufallenden, aber ihm gehörenden Hälfte), so daß die eigentlichen Arbeiter um soviel weniger erhalten. Diese Einwendung gilt aber nur von gleichartigen Unternehmungen mit verschiedener Rentabilität. Die Verschiedenheit der Mitwirkung von Capital und Arbeit in verschiedenen Unternehmungen, welche in der Verschiedenheit der capita- listischen Anlage- und Betriebsauslagen von der Lohnausgabe besteht, wird dadurch gar nicht getroffen, denn hier handelt es sich nicht uni persönliches Talent des Unternehmers, sondern um die Anlagen des werbenden Capitals, welches über seinen Zins noch Dividenden beziehen will und welches bei dem Ueberwicgen der Capitalseite in der Unternehmung auch vom Reingewinn eine höhere Quote bean spruchen wird.