Ueber die Frage von der Gelheilignng -er Arbeiter am Gewinn und Eigenthum der Fabriken. Gutachten erstattet von Dr. Max Weigert, Fabrikbesitzer in Berlin. Das vorliegende Thema zerfällt in zwei vollständig von einander ge trennte Theile: in die Frage von der Betheiligung der Arbeiter am Eigen thum — und am Gewinn gewerblicher Unternehmungen. Betrachten wir zunächst die rechtliche Seite dieser Frage, so ist die selbe^ was den ersten Theil (die Betheiligung am Eigenthum) anlangt, verneinend zu beantworten. Das Eigenthum ist ein Product der Vergangen heit, das Erzeugniß eigener Arbeit und Enthaltsamkeit oder des rechtlich an erkannten Erbrechtes durch Gesetze geschützt und gewährleistet und der freien Verfügbarkeit des Besitzers überlassen. Ein rechtlicher Anspruch der Arbeiter, an diesem Eigenthum Antheil zu erhalten, liegt also nicht vor; es dürfte sich nur um freiwillige Entäußerung des Eigenthümers zu Gunsten derselben handeln, auf die später zurückkommen werde. , Etwas anders scheint es zu liegen bei der Frage von der Betheiligung der Arbeiter am G e w i n n. Der Gewinn ist ein Product der Gegenwart und Zu kunft: zu seiner Erlangung wirkt der Arbeiter mit, bei seiner Berechnung ist er auf das stärkste interessirt. Es ist der Streit um die Berechtigung des sogenann ten Unternehmer-Gewinns, auf den die Frage von der Gewinnbetheiligung der Arbeiter herausläuft. Unter Unternehmer-Gewinn versteht man den Nutzen, welcher bei einer Production nach Abzug der für Capitalsnutzung und Arbeitslohn aufgewendeten Kosten in dem Tauschwerth des erzeugten Productes für den Unternehmer zu Tage tritt. Dieser Unternehmer-Gewinn ist weit entfernt ein unverdienter, ohne Gegenleistung sich herausstellender stützen zu sein, sondern er ist in Wahrheit nichts anderes, als ein Entgelt für die wirthschaftlichen Leistungen des Unternehmers und je nach ihrem Werthe in