Ueber Gewinnbetheiligung der Arbeiter. 27 teressirt zu werden. Ein derartiges Interesse ist jedoch in den meisten Fällen kein wünschenswerthes. Es reißt die schmalen und schweren Sparpfennige des Arbeiters in die Chancen des industriellen Geschäftes, denen sie nicht ausgesetzt werden dürfen. Wie der solide kleine Capitalist sein Vermögen nicht in Jndustriepapieren, die ihm vielleicht einen höheren Zinsfuß ver sprechen, sondern in sicheren Staatspapieren anlegen wird, will er nicht sein Capital gefährden, um noch Vieles weniger darf dem Arbeiter zugemuthet werden, sein kleines Besitzthum, das ihm das Alter erleichtern, die Erziehung seiner Familie ermöglichen soll, dem Risiko einer gewerblichen Unternehinung auszusetzen. Der höheren Verzinsung eines Capitals steht überall_ eine ge- rmgere Sicherheit und Verfügbarkeit desselben gegenüber. Grade die letzten beiden Momente sind für den kleinen Capitalisten die wesentlichen Kriterien einer geeigneten Anlage. Man denkt an das Streben des Arbeiters, seßhaft zu werden, ein Häuschen, ein Stückchen Land sein Eigen zu nennen, und glaubt ihm durch die Verleihung von Antheil an gewerblichen Unternehmungen ähnliche Vortheile zu bieten. Doch während ich in dein ersten Wunsche eins der hervorragendsten Mittel sehe, welches die Schärfe der socialen Frage zu mildern im Stande ist, halte ich das letzte für ungeeignet und gefährlich. Dort schafft sich der Arbeiter ein eigenes Heim, das ihm die Segnungen des Familienlebens in erhöhtem Maße ermöglicht; hier wird er winziger Theilnehmer eines industriellen Etablissements, d. h. eines öden un productiven Steinhaufens, wenn ihm die Seele des Unternehmers fehlt! Nicht zu übersehen ist ferner, wie leicht hier in speciellen Fällen noch eine Uebervortheilung der Arbeiter von Seiten gewissenloser Unternehmer stattfinden kann, ein Punkt, den Engel in seinem Vortrage: „Der Arbeits vertrag und die Arbeitsgesellschaft (Arbeiterfreund >867. pag. 154) nicht unbeachtet läßt. Er sagt: „Gewiß werden eine Menge gewissenloser Unter nehmer rasch bei der Hand sein, ihre auf schwachen Füßen stehenden, oder gar in verschleierter Insolvenz befindlichen Unternehmungen in Arbeitsgesell schaften zu transformireti; in anderen Fällen werden Meinungsverschieden heiten über den Werth der Fabriken rc. vorhanden sein, welche die Trans formation erschweren. Ta muß der Staat helfend bei der Hand sein; er muß Regulirungs-Commissionen in's Leben rufen, die Transformation über wachen, die Arbeiter vor Ausbeutung, die Arbeitgeber vor Schädigung schützen, ungefähr so, wie er es bei den agrarischen Ablösungen gethan hat." Dieser Anschauung kann ich nicht beipflichten. Der Staat wird solche Schwierig keiten nie heben können, er hat seine Ohnmacht in dieser Beziehung bei der Concessionirung von Actiengesellschaften bewiesen, und in richtiger Ein sicht seine Hand von ihnen weggezogen. Gewerbliche Verhältnisse sind weit aus andere und verwickeltere als agrarische; da können keine theoretischen Anschauungen, sondern nur das minutiöseste Eindringen in die feinen Fäden des betreffenden Unternehmens helfen, die kaum Jemand außer dem eigentlichen Unternehmer durchschaut. Nicht zu vergessen ist endlich, daß die Arbeitsgesellschaft, wenn wir sie uns durchgeführt denken, schließlich sehr unbedeutende practische Resultate erzeugt.