Ueber Gewinnbetheiligung der Arbeiter. 29 Sie sind die Pionniere, welche die geeignetsten Weisen der Lohnzahlung her auszufinden und practisch auszuführen haben. Die Wirthschaftsgeschichte zeigt, wie sie diesen Beruf erfüllt haben. Born Naturallohn ist rnan zürn Geldlohn, vom Tagelohn zum Accordlohn, vom individuellen Accord zum Gruppen-Accord fortgeschritten und bestrebt sich, weitere Methoden aufzufinden, welche den schroff zu Tage getretenen Mißständen Abhülfe schaffen sollen. Man kann hierbei von zwei Anschauungen ausgehn: Entweder inan be frachtet den Arbeiter als Glied des Ganzen, dem er seine Thätigkeit widmet, idenlificirt seine Erfolge mit denen des Unternehmens und läßt seine Lage mit der dieses fortschreiten; es ist dies die socialistische Anschauung; — oder man betrachtet die Leistungen des Arbeiters als Einzelleistungen, deren Werth in der eingesetzten Thätigkeit beruht und sich mit Erhöhung derselben ver größert ; es ist dies der individualistische Standpunkt. Ersterer gipfelt sich in der Forderung nach der vertragsmäßigen directen Betheiligung der Arbeiter am Unternehmer-Gewinn, die ich als ungeeignet darstellen mußte, während die indirecte Betheiligung an demselben jetzt zu erörtern ist. Dieselbe besteht in der Bertheilung von Gratificationen, welche nach Feststellung der Inventur den Arbeitern verabreicht werden. Dergleichen Gratisicationen sind in manchen Geschäften üblich, woselbst sie nach guten Abschlüssen nach freier Entschließung des Unternehmers zur Bertheilung kommen. Ich kann mich nicht für die Zweckmäßigkeit derselben erklären, in dem ein großer Theil der gegen die Arbeitsgesellschaft angeführten Gründe auch hier maßgebend ist. Sie tragen noch viel mehr, als der contractlich zugesicherte Gewinnantheil, den Character von Geschenken, die unverdient er worben, und ohne Verschulden des Arbeiters verweigert werden und dienen nicht dazu, die materielle Lage der Arbeiter zu verbessern. Bilden sie ein Moment der Calculation in den Ausgabebudgets der Arbeiter, so wird ihr Ausbleiben in Folge eines ungünstigen Jahres ein Deficit erzeugen, das schwer zu decken ist, — werden sie nicht bei den Ausgaben mit in Rechnung gezogen, so werden sie in den seltensten Fällen wohl angelegt, sondern wie ein Gewinn leichtsinnig vergeudet werden. Auch in moralischer Beziehung kann ihr Werth kein größerer sein. Ihre Bertheilung wird in den meisten Fällen als ein schuldiges Aequivalent für die geleisteten Dienste angesehen, ihr Ausbleiben mit Recht als eine ungerechte Handlung betrachtet werden, da die Arbeiter für die entstandenen Verluste nicht verantwortlich waren. Böhmert („Arbeiter- verhältnisse und Fabrikeinrichtungen der Schweiz", „der Socialismus und die Arbeiterfrage" und im Arbeiterfreund XI. 1, 2, 6. XII. 1.) hat eine reiche Fülle des instructivsten Materials beigebracht, welches die in dieser Richtung in der Praxis gemachten Versuche behandelt. Aus denselben geht hervor, daß Gratisicationen in der angedeuteten Weise keine geeignete Ge winnbetheiligung der Arbeiter bilden. Man hat dieselbe in den meisten Fällen verlaffen, und vorgezogen, den Lohn der Arbeiter in einer den Grati- ficationen entsprechenden Weise zu erhöhen. Eine höhere Berechtigung haben diese Gratisicationen, wenn dieselben für die gemeinsamen Interessen der Arbeiter verwendet werden. Was die Gemeinschaft hat erwerben helfen, soll