Ueber Gewinnbetheiligung der Arbeiter. 33 guten Betriebe des Geschäfts beitragen würde. Während die früheren Eigen thümer der Fabrik vier Fünftel des Actiencapitals selbst behielten, soll sich der übrige Theil auf 1100 Actionäre vertheilen. Wie viele derselben Arbeiter und Angestellte der Fabrik sind, ist nicht ersichtlich. Die Gesell schaft prosperirt, die Aetien stehn ansehnlich über pari und es sind Dividen den von 15 Procent vertheilt worden. Ich muß jedoch auf das Entschiedenste bestreiten, daß diese günstigen Resultate der Betheiligung der Arbeiter am Eigenthum der Fabrik zuzu schreiben sind und grade die Heranziehung dieses Beispiels für die Erfolge der Ibäustrial partnership als eines der gefährlichsten bezeichnen. Zunächst zählt die Fabrik circa 5000 Arbeiter, von denen (da sich 22000 Actien auf 1100 Personen vertheilen, also auf die Person >10 Actien ä 15 Pfund kommen) nur ein ganz unbedeutendes Bruchtheil Actionäre der Fabrik sein werden, welches ein bestimmender Einfluß auf die große Mehrzahl nicht ausüben kann. Aber selbst angenommen eine größere Zahl der Arbeiter find Actionäre, so wird jeder nur irgend Geschäftskundige zugeben müssen, daß auch alsoann kein wirksamer Einfluß auf oen Gang des Unternehmens von ihnen geübt werden kann. Ein so vielseitiges weitver-. zweigtes Geschäft, bei welchem Alles vom günstigen Einkauf des Rohmaterials, der Kenntniß der Märkte, der Geschmacksrichtung und unzähligen andern Dingen, die dem Arbeiter vollkommen abgehn, abhängt,^ist das denkbar un geeignetste Gebiet für eine inclustrial partnership. Seine Erfolge dieser Einrichtung zuzuschreiben, ist eine vollständige Verkennung der Verhältnisse; hieraus Anregung zur Nachahmung für andere Gebiete der Textil-Industrie schöpfen zu wollen, wäre gänzlich unstatthaft. Die Prosperität der Croßlets- schen Fabriken beruht einzig auf der günstigen Lage der Branche überhaupt, auf dem Rufe des Weltgeschäfts, den er bereits früher gehabt hat, der seinen Waaren auf allen Märkten guten Klang verschafft und den es sich durch tüchtige Leitung auch weiter bewahrt hat. Ist also hier der Nutzen, den die Betheiligung der Arbeiter am Eigenthum der Fabrik herbeigeführt hat, ein mehr als problematischer, so kann der Schaden, der dem Arbeiter daraus erwächst, leicht ein um so verhängnißvoller werden, da Geschäfte, wie das besprochene wegen der schwankenden Erfolge zu den riskantesten Aetienun- ternehmungen gehören, an denen sich die Arbeiter unter keinen Umständen be theiligen sollten. Wenn bei der Croßley-Gesellschaft in der nicht langen Zeit ihres Bestehens noch alles gut gegangen ist, so liegt der Grund in der her vorragenden Stellung des Etablissements. Was die Zukunft derselben an betrifft, so kann ich mit Thornton nur die Ansicht aussprechen, daß die Be theiligung der Arbeiter am Actiencapital nur eine vorübergehende, mehr und inehr abnehmende sein wird. Wenn das Geschlecht der jetzigen Arbeiter- Actionäre ausgestorbcn ist, wird es nur einem kleinen Theile der Nachkommen möglich sein, die Actien zu conserviren; sie werden die Erbschaft theilen müssen, und falls sie nicht gleichfalls im Geschäfte thätig sind, gar kein In teresse haben, Actionäre zu bleiben. Die Croßley-Gesellschaft wird eine Actien- gesellschaft werden, wie alle übrigen. Schristen VI. — Gewiimbetheil. der Arbeiter. 3