Ueber Gewinnbetheiligung der Arbeiter. 35 „Die andere Erfahrung ist, daß wenn der Bonus, seiner ursprünglichen Bestimmung nach, aus dem Productionsgewinn gezahlt wird, mithin fortfällt, wenn kein solcher vorhanden ist, die Extrabelohnung der Arbeit an Umstände geknüpft ist, auf welche sie keinen Einfluß hat. Es ist sicherlich nicht der Fehler der Arbeit, wenigstens nicht der technischen, wenn Kupfer, Zink und Kohlen' zu theuer eingekauft, die fertigen Waaren zu wohlfeil verkauft und in solchen Fällen Ueberschüsse oder Gewinne nicht erzielt werden. Obschon jeder der nicht beim Ein- und Verkauf betheiligten Beamten und Arbeiter- seine Schuldigkeit im vollsten Maße gethan haben kann, so würde er dock wegen des mangelnden Productionsgewinns (wovon auf den Bonus die Hälfte entfällt) leer ausgehen müssen. Diese Ungerechtigkeit findet nicht statt, sobald die Arbeit unabhängig von jenen Chancen gestellt ist und ihre Früchte lediglich nach ihren Leistungen bemessen werden." — Diese Ansichten sind vollkommen berechtigt und entsprechen dem oben von mir Dargelegten. Es bleibt also die Borchert'sche Unternehmung einzig eine Actiengesellschaft, in der die Arbeiter zu Mitbetheiligten gemacht werden sollen. Zur Sicherung ihrer Einlagen, sowie zur Auszahlung von Alters zulagen und Pensionen stiftete Borchert einen Fonds von 50,000 Thalern, welcher allerdings in dem vorliegenden Falle seiner Aufgabe, wenigstens was die Sicherstellung des eingelegten Capitals der Arbeiter anbetrifft, das wohl schwerlich über das Vermögen der Stiftung hinausgehen wird, genügen wird, der aber leicht in seiner Bestimmung, den Arbeitern ein sorgenfreies Alter zu gewährleisten, beeinträchtigt werden kann. Wie dem auch sei, die groß herzige Borchert'sche Handlungsweise dürfte schwerlich allgemeine Nachahmung finden und ick kann das Riskante einer Betheiligung der Arbeiter an in dustriellen Actienunternehmungen nur auf's Neue wiederholen. Dieselbe wird um so gefährlicher, je mehr durch die Erfahrungen der letzten Jahre ge witzigt, das große Capital sich von diesen Gesellschaften zurückzieht, und es Bedürfniß wird, sich das Interesse der kleinen Leute zu sichern. Die Heran ziehung der Arbeiter kann leicht eine neue Leimruthe werden, um schlechten Unternehmungen Capital und Interesse zuzuwenden. Greening u. Comp, in Salfold (England), Fabrikanten von eisernen und Drahlgittern, hatten ihren Arbeitern zugesichert, sobald ihr Reingewinn mehr als 15 Procent beträgt, den Rest mit ihnen zu theilen. Diese Ein richtung besteht seit 1865; ihre Erfolge sind nicht glücklich gewesen. Im ersten Jahre wurde allerdings eine Gratifikation in Gestalt eines Zuschlags von 5 Procent auf die Löhne ausgezahlt, allein seit dein scheint kein Ueber- schuß erzielt worden zu sein; ja es heißt, die Fabrik habe theilweise mit Ver lust gearbeitet. Fox, Head u. Comp, in Middlesborough (England), Fabrikanten von Eisenplatten und ähnlichen, hatten ihren Arbeitern gestattet, in ihrem Ge schäfte ihre Ersparnisse anzulegen, die ihnen mit 5 Procent verzinst werden, und für die sie außerdem, sobald der Reingewinn 10 Procent übersteigt, einen verhältnißmäßigen Antheil am Ueberschuß haben sollten. Arbeitet das Geschäft mit Verlust, oder bleibt der Gewinn unter 5 Procent, so wird