Aebrr die Frage von der Gewinnbetheilignng der Arbeiter. Gutachten von I. ^Reumann in Posegnick. Bezüglich des Themas von der Gewinnbetheiligung der Arbeiter erlaube ich mir auf die vom Geheimrath vr. Engel formulirten Fragen meine Er fahrungen wie folgt mitzutheilen. Zu 1. Bei der Landwirthschaft ist, so weit mir bekannt, bisher nur die Gewinnbetheiligung und auch diese nur in sehr einzelnen Fällen (v. Thünen, Schuhmacher) versucht worden. Die Eigenthumsbetheiligung würde in ihrer Ausführung jedenfalls noch erheblich größere Schwierigkeiten als die Gewinnbetheiligung darbieten, und wenn sie auch nicht als ganz unausführ bar zu bezeichnen, so dürfte doch die Erörterung dieser Frage vorläufig keinen praktischen Werth haben. Zu 2. Die Veranlassung zur Einführung der Gewinnbetheiligung in den Wirthschaften des Gutachters war die Ueberzeugung, daß zur sittlichen und intellectuellen Hebung des Arbeiterstandes kein geeigneteres Mittel auf zufinden sei; daß demselben durch eine Mitbetheiligung ain Gewinn die mög lichst stärkste Anregung zu Theil werde, über schnellere und bessere Arbeits leistung nachzudenken, unvollkommenes veraltetes Handwerkszeug durch besseres zu ersetzen und die dazu etwa nöthigen Handgriffe sich schnell anzueignen; wo herrschaftliches Handwerkszeug, Maschinen, Zugvieh re. seiner Obhut an vertraut ist, damit sorgsamer als bisher umzugehen. Den Arbeitern wird die Gemeinsainkeit ihrer Interessen sowohl untereinander als mit denen des Arbeitgebers mehr zum Bewußtsein gebracht. Der Gutachter pachtete im Jahre 1851 die Assauner Güter im Kreise Gerdauen aus den vier Vorwerken Heiligenstein, Henriettenfeld, Ernsthof und Louisenwerth bestehend und gewährte vom dritten Jahre der Pacht ab