i 40 3. Neumann. seinen auf den Vorwerken wohnenden Arbeitern einen Gewinnantheil in der Weise, daß er den Mehrerdrusch des Getreidebaues über den Durchschnitt der drei ersten Jahre zu Gelde rechnete und hievon 10 Prozent als Tantieme vertheilte. Da jedoch bei steigender Kultur einer Landwirthfchaft die Erträge aus der Viehhaltung stetiger und bestimmter steigen als die aus dem Getreidebau, so wurde schon nach einigen Jahren dieser Modus aufgegeben und den Ar beitern ein Antheil und zwar 5 Prozent vom Gesammt - Reinerträge (nach Abzug der Pacht) gewährt. Die Pacht endete 1866 und hatte die Tantieme in der ganzen Zeit zwischen 7 und 14 Thlr. pro Jahr für die einzelne betheiligte Person geschwankt '). Das mit zur Pacht gehörige Vorwerk Louisen werth wurde bei Schluß derselben von mir durch Kauf erworben, und da der Kaufpreis nicht im Verhältniß zur bisher gezahlten Pachtsumme stand, sondern dieser gegenüber ein erheblich höherer war, wurde dem entsprechend auch die Tantieme von 5 auf 8 Prozent erhöht. Das Gut Posegnick kaufte ich im Herbst 1855. Von 1858 ab wurde eine Tantieme, zunächst 6 Prozent, von 1866 ab 8 Prozent vom Reinerträge gezahlt. Die Tantieme wird auch hier in der Weise ermittelt, daß von der gesummten Geldeinnahme sämmtliche Ausgaben, 4 Prozent von dem Kauf betrage und 5 Procent von der Suinme, die für Bauten, neue Wirthschafts einrichtungen und Verbesserungen im Interesse der Wirthschaft derartig ver wendet sind, daß der Besitzer die Ueberzeugung hat, der Gutswerth sei dieser Summe entsprechend vermehrt, in Abzug gebracht werden. Die Tantieme wird in der Art vertheilt, daß soviel gleich große Portionen als von den Gutstagelöhnern Personen regelmäßig. auf Arbeit gekommen, gemacht werden und auf je einen Arbeiter oder Arbeiterin eine Portion vertheilt wird. Der Kämmerer (Aufseher) erhält eine doppelte Portion. Ebenso einpsiehlt.es sich, den Säeleuten '/ 4 bis x / 2 Portion mehr zu geben. Die Hirten nehmen an dieser Tantieme nicht Theil, sie erhalten pro Stück Vieh, das ihrer Obhut anvertraut, pro Jahr 5 Sgr., verlieren aber von dieser Gratification für jedes krepirte Thier l Thlr., für jedes krank geschlachtete 15 Sgr. Die Schäfer sind ähnlich gestellt. Bei einem aus Waldland gebildeten Vorwerk (Bettyhof) findet die Tantieme-Berechnung derartig statt, daß zu den Wirth schaftsausgaben nur für jeden Morgen Ackerland, der schon mindestens die zweite Saat trägt, 1 Thlr. hinzugerechnet wird und werden von dem Ueber- schuß gleichfalls 8 Prozent als Tantieme vertheilt. Für die letzten 6 Jahre stellen sich der Reinertrag und die zur Ver- theilung gekommene Tantieme folgendermaßen: *) Selbstverständlich war die Tantieme, wie es auch jetzt der Fall ist, eine Zulage zu dem ortsüblichen Lohn, der deshalb in keiner Weise verringert wurde.