Ueber Gewmnbetheiligung bet Arbeiter. 41 Reinertrag. Thlr. Tantieme d 8 Proc. Thlr. Zahl der Portionen. Betrag der einzelnen Portionen. Thlr. Poseqnick — — — — 18°'/gg Bettyhof — — Lonisenwerth 658 52'Vs 18 V- 3 Posegnick 2890 246 42 6 '8°V«9 Bettyhof 446 36 9 4 Louisenwerth — — — Posegnick 2000 160 36 4V. 18‘ 9 /ro Bettyhof 213 18 9 2 Louisenwerth 1000 80 20 4 Posegnick 3325 266 38 7 18’7„ Bettyhos 1(156 84V, 8 l9 lT /so Lonisenwerth 1575 126 21 6 Poseqnick 5175 414 46 9 >8"/„ Bettyhof 618 4 9 Vs 11 4 1 / a Lonisenwerth 2250 180 20 9 Poseqnick I 6031 482 40 12 18",7- Beltyhof 1867 149 11 13 Lonisenwerth! 4217 . 321 20 16 Das Jahr 1867/68 war das für Ostpreußen so verhängnißvolle Nothstands jahr und blieb auch in seinen Nachwirkungen für die Jahre 1868/69 und 1869/70 noch sehr fühlbar, dem entsprechend war auch die Tantieme dieser 3 Jahre die gering fügigste, die seit Einführung derselben zur Vertheilung gekommen ist. Als Vortheile der Gewinnbetheiligung betrachte ich in erster Linie die schon vorstehend angedeutete sittliche und intellectuelle Einwirkung auf die Arbeiter. Daß dieselbe nur eine wenig in die Augen fallende und sehr all- mälige sein kann, namentlich bei einem Arbeiterstande, der noch, wie in Ost preußen, auf einer sehr niedrigen Bildungsstufe steht, liegt auf der Hand. Ganz ausgeblieben ist sie meiner Ueberzeugung nach auch bei mir nicht. Ein fernerer Vortheil, den ich sehr hoch anschlage, ist, daß durch die Tantieme ein Mittel gegeben ist, die Empfänger zu regelmäßigen Einzahlungen in die Sparkasse zu nöthigen. Seitdem die Tantieme hier auf 8 Prozent erhöht ist, sind die Empfänger verpflichtet, 2 /s davon in die hiesige Sparkasse zu zahlen und zwar haben sie nur über Vs und die Zinsen davon freie Ver fügung, das andere V 8 und die Zinsen davon verbleibt als sogenannter eiserner Bestand und haben sie erst vom 55. Lebensjahre ab über die Zinsen und vom 60. Lebensjahre ab über das Capital freie Verfügung'). Der günstige Einfluß der Sparkasse auf die arbeitende Bevölkerung ist allgemein bekannt, hier sei nur noch erwähnt, wie ganz besonders für die V Wenn ein Arbeiter vom Gute wegzieht, erhalt er den eisernen Bestand erst nach zwei Jahren ausgezahlt. Selbstverständlich wird derselbe ihm aber bis dahin auch verzinst.