42 I. Neumann, ostpreußischen ländlichen Arbeiter die Sparkasse noch einen erhöhten Werth dadurch hat, daß erfahrungsmäßig Ostpreußen in 10 Jahren je eine sehr schlechte und je eine Mißernte zu gewärtigen hat. In diesen Jahren kommt ein großer Theil der Gutstagelöhner in Folge der schlechten Kartoffel-Ernte und des geringen Drescherverdienstes tief in Schulden und bei sehr vielen fehlt jede Aussicht, je wieder herauszukommen. Wie dieser Zustand aber auf die Freudigkeit zur Arbeit und auf die ganze sittliche Haltung des Arbeiters ungünstig einwirken muß, liegt auf der Hand. Seil Einführung der Tantieme und Sparkasse kommen derartige Schulden hier nicht vor. Ein anderer Vortheil der Gewinnbetheiligung ist die Röthigung für den Wirthschaftsvirigenten. genaue Rechnungen zu führen und den sorgsam anzu fertigenden Jahresabschluß der Rechnungen nicht ohne Noth zu verzögern. Ferner ist der Besitzer genöthigt, sich darüber klar zu werden, wie hoch sich die verschiedenartigen Leistungen der Wirthschaft für ihn und seinen Hausstand, zu Geld berechnet, belaufen (Naturalien für den Hausstand, Unterhalt der ^uxuspferde, des Hauses, des Gartens rc. rc,). Da, wo der Besitzer zu gleicher Zeit Wirthschaftsdirigent ist, wird von diesem nur das plus über die Leistungen hinaus, die ein angemessen besoldeter Administrator zu beanspruchen hätte, der Wirthschaft zu gut zu rechnen sein. In Posegnick habe ich dieses plus nicht jährlich speciell festgestellt, sondern nach früheren Ermittelungen als eine Durchschnittssumme, jährlich 1200 Thlr,, der Wirthschaft darauf zu gut ge rechnet. Wenn ich mich, der Formulirung der Frage folgend, nun über die Nachtheile der Tantieme aussprechen soll, so geht aus Obigem hervor, daß ich die Nöthigung zur genauen Buchführung rc, nicht zu den Nachtheilen rechne. Dagegen will ich gern zugeben, daß die Geldopfer, die von Seiten des Arbeitgebers bei der Gewinnbetheiligung gebracht werden, hier vorläufig durch tüchtigere Arbeit und bessere sittliche Führung der Arbeiter nur theil- weise vergütet sind. Es kann dies bei dem heutigen Bildungsstande unseres Arbeiters auch nicht überraschen. Ich gebe demnach bereitwillig zu, daß jeder, der nur auf schnelle Erfolge sieht oder sehen muß. vorläufig gut thun wird, von der Einführung der Tantieme, wenigstens in der von mir gewählten Form, abzustehen. Ad 3. habe zu erwähnen, daß ich die Ueberzeugung habe, jede Land wirthschaft gestattet die Gewinnbetheiligung. Da wo die Landwirthschaft mit andern Gewerben verbunden ist, wird es so _ wie so dringend geboten sein, zwischen der Landwirthschaft und den betreffenden anderen Gewerbebetrieben genaue Abrechnung vorzunehmen, und wird demnach die Verbindung der Landwirthschaft mit anderen Gewerben kein Grund gegen Einführung der Tantieme sein können. Wenn, wie häufig geschieht, ein Gut im Verhältniß zu den augenblicklichen Erträgen zu theuer bezahlt ist, so wird man veranlaßt sein, bei der vom Reinerträge tantismefrei abzurechnenden Verzinsung der Kaufsuimne einen sehr niedrigen Prozentsatz in Anrechnung zu bringen. Eine allgemeinere Einführung der Gewinnbetheiligung wird auch bei der Landwirthschaft, meiner Ueberzeugung nach, nicht ausbleiben. Vorläufig