Ueber Gewinnbetheiligung der Arbeiter. 43 freilich wird sic nur sehr vereinzelt und allmälig stattfinden. Bessere Bil dung des Arbeiters, und richtiges Verständniß seines wahren Interesses von Seiten des Arbeitgebers werden wesentlich die Einführung erleichtern und fördern. — Wenn, wie wahrscheinlich, auch der deutschen Landwirthschaft allgemeinere Arbeitseinstellungen der ländlichen Arbeiter nicht erspart bleiben, so dürfte sich zeigen, daß Arbeiter mit angemessener Gewinnbetheiligung doch nicht leicht zu diesem Mittel ihre Zuflucht nehmen werden. Und es ist sehr wohl denkbar, daß, wenn bei einer allgemeinen Arbeitseinstellung die Arbeiter auf einem Gute, wo Gewinnbetheiligung stattfindet, sich hiervon ausschließen und die Einstellung, wie wahrscheinlich, in der allernöthigsten Arbeitszeit, etwa in der Rübsen-, Weizen- oder Erbsen-Ernte stattfindet, der Arbeitgeber in wenigen Tagen für seine, eine Reihe von Jahren stattgehabten Aufwen dungen für die Gewinnbetheiligung volle materielle Entschädigung erhält. Um zur Verallgemeinerung der Gewinnbetheiligung der Arbeiter die Mithülfe der Gesetzgebung und des Staates in Anspruch zu nehmen, ist es jetzt, wo auf diesem Gebiete bisher nur sehr vereinzelte Versuche stattgefunden, jedenfalls noch nicht Zeit.