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        <title>Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn</title>
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            <forname>Ernst von</forname>
            <surname>Plener</surname>
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        </author>
        <author>
          <persName>
            <forname>Max</forname>
            <surname>Weigert</surname>
          </persName>
        </author>
        <author>
          <persName>
            <forname>J.</forname>
            <surname>Neumann</surname>
          </persName>
        </author>
        <author>
          <persName>
            <forname>J.</forname>
            <surname>Wertheim</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
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            <idno>1010759655</idno>
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        Setheiligung  der  Arbeiter

Unternchmergewinn.

Hutachten
(uOn'iiiiliiITiiiiij  drs  Urrrins  für  Sonalpotitik

.  abgegeben
bon

Dr.  E.  von  P  lener,  Dr.  Mar  Weigert,  Ä.  Ueumann,
Lcgattonsrnttz  in  Wien.  Fabrikbesitzer  in  Berlin.  Rittergutsbesitzer  in  Posegnick.

Z.  Wertheim,
Fabrikant  in  Bornheim  bei  Frankfurt  a.  M.
        <pb n="2" />
        ■■■

HMnllS

Schriften

des

Vereins  für  Sorinlpolitilr.

t.

.  VI.

-  -m*  -*

f'

Lrip^ig,
Verlag  von  D  u  »  ck  e  r  &amp;amp;  Humblot.
1874.
        <pb n="3" />
        4

Ueber

Setheitigung  der  Arbeiter
am

Hutachten
auf  Veranlassung  des  Vereins  für  Soeialpolitik
abgegeben
von
Dr.  E.  von  p  lener,  Dr.  Mar  Weigert,  3.  Neumann,
Legationsrath  in  Wien.  Fabrikbesitzer  in  Berlin.  Rittergutsbesitzer  in  Posegnick.
3.  Wertheim,
Fabrikant  in  Bornheim  bei  Frantsurt  a.  M.

Leipzig,
Verlag  von  D  u  n  ck  e  r  &amp;amp;  Humblot.

1874.
        <pb n="4" />
        $o8  Recht  der  Übersetzung  wie  alle  andern  Rechte  für  das  Game
Theile  vorbehalten.

wie  für  die  einzelnen

Die  Berlaqshandlung.
        <pb n="5" />
        Inhalt.
Bon  der  Gewinnbetheiligmig  der  Arbeiter.
Tie  Betheiligung  der  Arbeitnehmer  sowohl  an  dem  Reingewinne,  als  auch  an
dem  Eigenthume  gewerblicher  Unternehmungen  wird  vielfach  als  ein  wirksames
Mittel  zur  Erhaltung,  bezw.  Wiederherstellung  des  socialen  Friedens  zwischen
Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  und  der  Verbesserung  der  wirthschaftlichen  Lage
der  letzteren  angesehen.  Die  Frage  ist  mm:
1.  Ist  entweder  die  Gewinnbetheiligung  oder  die  Eigenthumsbetheiligung  für
sich  allein  schon  ausreichend,  um  die  eben  genannten  wohlthätigen  Wirkungen
zu  erzielen?  Oder  müssen  beide  Arten  von  Betheiligungen  dazu  miteinander
verbunden  sein?
2.  Welche  Erfahrungen  sind  zur  Kenntniß  des  Gutachters  gekommen  über  diese
verschiedenen  Arten  von  Betheiligungen?  Ueberwiegen  die  Vortheile  die  Nachtheile? ­
  und  welcher  Art  sind  die  einen  und  die  anderen?
3.  Welche  allgemein  gültigen  Sätze  lassen  sich  aus  den  bereits  vorliegenden
Erfahrungen  ableiten?  Hier  wäre  besonders  zu  beachten:
a.  ob  jede  Unternehmungsform  die  Betheiligung  gestattet,  oder  welche
Form  vorzugsweise  hierfür  geeignet  ist;
d.  auf  welche  Weise  —  wenn  die  Vortheile  der  Betheiligung  überwiegend
sind,  —  dieselbe  allgemeiner  zu  machen  ist;
c.  ob  eine  solche  Verallgemeinerung  lediglich  durch  das  freie  Walten  des
Selbstinteresses  der  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  möglich  ist;  ob  sie
auf  dem  Wege  der  Gesetzgebung  erreicht  werden  kann;  oder  ob  auch
direkte  und  selbst  finanzielle  Staatshülfe  hierbei  in  Anspruch  genommen
werden  kann  und  darf.

Begutachtet  von  Seite
Leg.-R.  E.  von  Plener  in  Wien  1
Fabrikbesitzer  Dr.  Max  Weigert  in  Berlin  15
Rittergutsbesitzer  I.  Reumann  in  Posegnick  39
Fabrikant  I.  Werthcim  in  Bornheim  bei  Frankfurt  a.  M  45
        <pb n="6" />
        Ueber  die  Frage  der  Gewinnbetheiligung  der
Arbeiter.
Von  Legationsrath  Dr.  Ernst  v.  Wiener  in  Wien.
Die  Betheiligung  der  Arbeiter  am  Productionsgewinne  wird  mit  Recht
als  ein  Mittel  zur  Herstellung  des  socialen  Friedens  bezeichnet,  weil  das  Unbefriedigende ­
  der  heutigen  Arbeiterverhältnisse  hauptsächlich  darin  seinen  Grund
hat,  daß  der  Lohnarbeiter  allmälig  aufhört,  irgend  ein  directes  menschliches
Interesse  an  der  ihn  beschäftigenden  Unternehmung  zu  haben.  Er  betrachtet
sich  bloß  als  Empfänger  eines  mehr  oder  minder  fixen  Lohnes  und  sieht  wie
die  günstigen  Erfolge  des  Unternehmens  häufig  ohne  irgend  welche  Rückwirkung ­
  auf  seinen  Lohnbezug  bleiben,  er  strebt  daher  diesen  seinen  Lohn  möglichst ­
  hoch  zu  stellen  oder  wenigst  möglich  zu  arbeiten,  da  ihm  ja  eine  Theilnahme ­
  am  Werthe  des  Productes  nicht  zukommt  und  da  er  so  kein  weiteres
als  das  directe  Moment  des  Lohnbezugs  berücksichtigen  zu  brauchen  glaubt.
Diese  innerliche  Loslösung  des  Arbeiters  vom  Interesse  an  der  Unternehmung
ist  aber  ein  wirtschaftliches,  moralisches  und  sociales  Uebel.  Die  wirthschaftlichen
  Nachtheile  liegen  in  den  rücksichtslosen  Arbeitseinstellungen,  in  der
Nachlässigkeit  der  Arbeit,  Verschleuderung  und  schonungslosem  Behandeln  von
Rohmaterial,  Gebäuden,  Maschinen,  Werkzeugen  u.  s.  w.,  die  sittlichen  in
der  Zerstörung  der  Liebe  zur  Arbeit  und  damit  des  Gefühles  der  Selbstzufriedenheit ­
  als  welches  nach  der  Sicherung  der  materiellen  Existenz  die  nächstwichtige ­
  Compensatio»  für  die  Mühe  und  Last  der  Arbeit  bildet.  Die  sociale
Gefahr  liegt  in  der  zunehmenden  Ausbildung  und  Verschärfung  des  Classengegensatzes
  zwischen  Arbeiter  und  Unternehmer.
Als  das  wünschenswerthe  Ziel  hat  daher  vielen  socialen  Reformern  geschienen, ­
  das  ganze  gegenwärtige  Lohnverhältniß  aufzuheben  und  an  seine  Stelle
die  cooperative  Form  von  Productivassociationen  zu  setzen,  in  welchen  die
Zweitheilung  der  beiden  Productionselemente  aufgehoben  wird,  und  der  Arbeiter
als  gleichzeitiger  Unternehmer  den  vollen  Ertrag  seiner  Production  genießt.
Schriften  VI.  —  Gdwinnbethetl.  der  Arbeiter.  -  1
        <pb n="7" />
        2

v.  Plener,

Allein  bei  den  einzelnen  Versuchen  dieser  Associationsform  haben  sich  bisher
so  viele  Schwierigkeiten,  ja  selbst  auch  Widersprüche  mit  dem  grundlegenden
Principe  der  Einheit  beider  Productionsfactoren  gezeigt,  daß  auf  diesem  Wege
die  Beseitigung  des  Salariats  nichts  weniger  als  einfach  und  wahrscheinlich
erscheint.  Man  muß  daher  untersuchen,  ob  jene  Zwiespältigkeit  in  der  heutigen
Industrie  nicht  innerhalb  des  gegenwärtigen  Productionsshstems  überwunden
oder  doch  gemildert  werden  kann,  ob  es  nicht  angeht  mit  Beibehaltung  des
Lohnsystems  wieder  eine  gewisse  Gemeinsamkeit  des  Interesses  an  der  Unternehmung ­
  durch  Theilnahme  der  Arbeiter  am  Producnonsgewinne  zu  erzeugen,
wobei  zugleich  die  socialistische  Vorstellung  von  der  Unproductivität  des  Capitals ­
  und  von  dem  Rechte  der  Arbeit  auf  den  ganzen  Productivnsertrag
vorweg  ausgeschlossen  wird/
Die  Entwicklung  der  gesellschaftlichen  Vorstellung  so  wie  der  nationalöconomischen
  Doctrin  über  das  Verhältniß  der  Lohnarbeiter  geht  von  dem
bloß  persönlichen  Dienstverhältnisse  des  Arbeiters  zur  Stellung  eines  Theilnehmers
  an  der  Production.  Im  Stadium  der  Sclaverei  und  der  leibeigenen ­
  Arbeit  wird  der  Arbeiter  mit  seinem  Lebensunterhalt  abgefunden  und  hat
weiter  gar  keine  Beziehung  zum  Product.  Aber  auch  in  dem  spätern  Stadium ­
  des  Geldlohnes  ist  der  Arbeiter  ohne  irgend  eine  Theilnahme  am  Producte.
  In  diese  Zeit  fällt  die  Entstehung  der  nationalöconomischen  Theorie
vom  sog.  Lohnfonds.  Sowie  der  mittelalterliche  Grundbesitzer  einen  gewissen
Fonds  zur  Erhaltung  seiner  Knechte  besitzen  mußte,  so  nahm  inan  einen  gewissen ­
  Capitalbetrag  an,  aus  welchem  die  Löhne  der  ganzen  gewerblichen
Arbeiterzahl  bestritten  werden  sollten.  Diese  Theorie  macht  den  Lohnsatz  von
dem  Verhältniß  zwischen  Capital  und  Bevölkerung  abhängig  und  setzt  ihn  in
ein  umgekehrtes  Verhältniß  zum  Capitalgewinne,  und  gemäß  des  concomitanten
  Satzes,  daß  Nachfrage  nach  Sachgütern  keine  Nachfrage  nach  Arbeit  sei,
läugnet  sie  den  Einfluß  der  Productenpreise  auf  den  Lohn  und  umgekehrt.
Diese  heute  als  Irrthum  aufgezeigte  Doctrin  ist  gleichwohl  noch  in  der  Borstellungsweise ­
  der  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  vorherrschend  und  liegt  den
meisten  Vorstellungen  über  das  gegensätzliche  Verhältniß  zwischen  Capital  und
Arbeit  zu  Grunde.  Die  Arbeiter  erscheinen  nicht  als  Theilnehmer  an  rer
Production,  sondern  als  mit  fixem  Lohne  bezahlte  Dienstleute,  ohne  weitere
wirthschaftliche  Beziehung  zum  Product.  Die  Lohnausgabe  erscheint  als  ein
Theil  der  Productionskosten,  dessen  Herabsetzung  wie  die  anderer  Kosten  anzustreben ­
  ist;  als  Producent,  welcher  allein  den  Gewinn  der  Unternehmung
erhält,  erscheint  nur  der-  Unternehmer.  Die  Arbeiter  stehen  daher  dem  Capital ­
  feindselig  gegenüber,  von  dem  sie,  da  sie  es  nicht  selbst  erwerben  können,
möglichst  viel  herausdrücken  wollen;  daher  stellen  sie  oft  ohne  Rücksicht  aus
den  Preis  der  Producte  die  Arbeit  ein,  uin  das  Capital  zu  Lohnerhöhungen
zu  zwingen,  darum  verringern  sie  in  Gewerkvereinen  durch  einschränkende  Regeln ­
  das  Arbeitsquantum  und  die  Zahl  der  Lehrlinge,  verhindern  Stückarbeit,
damit  das  so  verringerte  Arbeitsangebot  eine  um  so  größere  Quote  aus  dem
Lohnfonds  erhalte.  Tie  Arbeiter  streben  daher  nach  möglichst  hohem  und
        <pb n="8" />
        Ueber  Gewinnbetheiligung  der  Arbeiter.  3

fixem  Lohne  und  überlassen  den  Unternehmern  die  Beziehungen  zum  Protz ­
  uctenpreise.
Sowie  man  einmal  diese  Theorie  aufgiebt,  sobald  man  einsieht,  daß
der  Lohn  nicht  bloß  eine  Ablehnung  für  persönliche  Dienste  ist,  sondern  im
Zusammenhange  mit  dem  Productenwerthe  steht,  da  ja  die  Consumenten  es
sind,  welche  im  Preise  der  Waare  den  Lohn  bezahlen,  so  ergeben  sich  mehr
oder  minder  entwickelte  Formen  dieses  Zusammenhanges  des  Lohnes  mit  dem
Arbeitsproducte  und  es  ist  bezeichnend,  daß  die  Verwerfung  der  Lohnfondstheorie ­
  in  die  Zeit  fällt,  in  welcher  die  Gewinnbetheiligung  der  Arbeiter  ernsthaft ­
  discutirt  zu  werden  beginnt.  Aber  selbst  auch  beim  bloßen  Zeitlohn
fehlt  die  Vorstellung  dieses  Zusammenhanges  nicht  immer,  es  ist  bekannt,  daß
englische  Gewerkvereine  häufig  in  Zeiten  des  Geschäftsaufschwunges  Lohnerhöhungen ­
  mit  Hinweis  auf  die  Preissteigerung  des  Productes  verlangen  und
durchsetzen,  und  die  Lehr-Meinung,  als  sei  der  Lohn  ein  fixes  Gehalt,  welches
das  Capital  ohne  Rücksicht  auf  den  Absatz  der  Producte  bezahle,  wird  durch
die  Erfahrung  widerlegt,  daß  in  Zeiten  der  Krisen  selbst  die  kräftigsten  Gewerkvereine ­
  Arbeitsentlassungen  oder  eine  namhafte  Reduction  der  Arbeiterzahl
oder  der  Arbeitszeit  nicht  hindern  können.
ad.  I.  Als  die  erste  directe  Form  des  Zusammenhanges,zwischen  Arbeit
und  Product  erscheint  der  Stücklohn,  welcher  sich  an  das  Productenquantum
anschließt,  also  auch  am  leichtesten  die  Handhabe  zu  einer  Betheiligung  an
einer  durch  Vermehrung  des  Prvductenguantums  entstandenen  Gewinnsteigerung ­
  der  Unternehmung  bietet.  In  allen  großen  Industrien,  in  welchen  es
auf  Mässenproduction  ankommt,  nicht  bloß  in  jenen,  in  welchen  die  individuelle ­
  Handarbeit  gegen  die  intensive  Maschinenthätigkeit  zurücktritt,  ist  der
Stücklohn  die  Regel.  Seine  Nachtheile  sind  die  Uebereilung  der  Arbeit  und
die  Ueberanstrengung  des  Arbeiters  und  in  Industrien  mit  sehr  selbstthätiger
Maschinerie,  wo  die  Arbeit  häufig  nur  in  der  Ueberwachung  der  Maschine
besteht,  hat  jede  Verbesserung  der  Maschine  die,  Tendenz  diesen  menschlichen
Antheil  am  Zustandekommen  des  Productes  und  damit  den  Stücklohn  zu  verringern. ­
  Diesen  nachiheiligen  Wirkungen  kann  aber  begegnet  werden  durch.gemeinschaftlich ­
  von  Arbeitern  und  Unternehmern  festgesetzte  Preisli  sten,  welche
die  Löhne  für  die  einzelnen  Producteinheiten  feststellen.  Der  Zusammenhang
zwischen  Productenpreis  und  Lohn  findet  übrigens  einen  noch  stärkeren  Ausdruck
in  jenen  Preislisten,  welche  mittelst  einer  gleitenden  Scala  die  Löhne  nach  den
Waarenpreisen  reguliren.  Diese  Lohufvrm  hat  eine  besondere  Berechtigung
in  Industrien,  in  welchen  der  Lohn  den  weitaus  größten  Theil  der  Productionskvsten
  ausmacht,  und  die  Gefahr  eines  zu  großen  Schwankens,  welches
übrigens  in  einein  geringeren  Maße  auch  bei  fixen  Preislisten  nicht  ausgeschlossen ­
  ist,  da  auch  diese  dem  Productenpreise  wenigstens  aus  eine  gewisse
Distanz  folgen,  kann  in  allen  solchen  Fällen  durch  die  Festsetzung  eines  herkömmlichen ­
  Minimums  beseitigt  werden,  unter  welches  der  Lohn  selbst  in  weniger ­
  günstigen  Zeilen  nicht  fallen  soll.  Eine  Garantie  gegen  Krisen  kann
billigerweise  hier  ebenso  wenig  verlangt  werden,  als  bei  andern  Lohnformen,
in  welchen  die  Abhängigkeit  des  Lohnes  vom  Warenpreise  nicht  so  deutlich
1*
        <pb n="9" />
        4

v.  Plener.

hervortritt.  Wird  so  die  Stücklöhnung  im  Hinblick  auf  die  allgemeine  Geschäftslage ­
  fixirt,  erhalten  so  die  Arbeiter  eine  gewisse  Kenntniß  des  Marktes
ihrer  Products,  so  ist  der  Punct  gefunden,  an  welchen  sich  die  erste  Form
einer  Gewinnbetheiligung  anknüpfen  läßt.  Diese  wird  sich  hier  auf  das  Productenquantum
  sofort  umlegen  und  die  Berechnung  und  Ausbezahlung  erfolgt
nach  kurzen  Fristen,  am  Besten  am  Schluffe  eines  bestimmten  Productionsumtriebes
  z.  B.  für  die  Zeit  vom  Anmachen  des  Hohofens  bis  zur  Ablieferung ­
  des  Eisens,  die  Webedauer  eines  Stückes  u.  s.  w.
Eine  besondere  Art  des  Stücklohnes,  welche  den  Arbeiter  in  Zusammenhang ­
  mit  dem  Producte  setzt  und  sich  darum  insbesondere  zu  dieser  Art  der
Gewinnbetheiligung  eignet,  ist  der  Gruppenaccord,  welcher  mehrere  Arbeiter
in  cooperativer  Weise  zur  Herstellung  einer  bestimmten  Arbeit  vereinigt.  Sein
Nachtheil  besteht  in  der  Gefahr  der  mißbräuchlichen  Ausnützung  der  Stellung
des  Gruppenchefs,  welcher  sich  leicht  in  einen  harten  Zwischenunternehmer
ausbildet,  der  die  Löhne  seiner  Gruppen  herabdrückt.  Allein  diese  Gefahr
kann  durch  energische  Haltung  der  Arbeiter  beseitigt  werden,  und  die  im
Accord  übernommene  Arbeit  bildet  die  Einheit,  auf  welche  außer  dem  festgesetzten ­
  Lohne  die  Gewinnquote  ausgetheilt  wird.
Die  Quote,  welche  über  den  gewöhnlichen  Lohn  hinausbezahlt  wird,
tritt  zuerst  nur  im  Verhältniß  der  Mehrproduction  über  die  Nornialleistung
des  Arbeiters  oder  der  Verminderung  der  Abfälle  als  Productionstantiöme,
  als  ,,sulsirs  progressiv  1 )  auf,  welcher  mit  der  Arbeitsleisttung
gewöhnlich  in  einer  steigenden  Progression  zunimmt,  sie  wirkt  wie  eine  Prämie
für  fleißige  und  sorgsame  Arbeit,  welche  im  Ganzen  mehr  erzeugt,  sodaß
der  Gesammtgewinn  der  Unternehmung  derart  zunimmt,  daß  die  Vertheilung
eines  Stückbonus  an  die  Arbeiter  nicht  auf  Kosten  des  absoluten  Unternehmergewinnes ­
  geschieht.  Diese  Producti  onstantieme  ist  freilich  nur  insofern  eine
Betheiligung  am  Productionsgewinne,  als  sie  nur  für  den  Fall  einer  Vermehrung ­
  des  Rohertrages  der  Unternehinung  durch  die  Arbeit,  dieser  anticipative
  dadurch  einen  Antheil  an  der  allgemeinen  Gewinnvermehrung  einräumt, ­
  daß  sie  für  die  die  Norknalleistuiig  überschreitende  Arbeitsquantität  eine
steigende  Entlohnung  eintreten  läßt.  Das  Entscheidende  liegt  hier  in  dieser
höhern  Quote  für  die  überschüssigen  Arbeitseinheiten,  weil  diese  zu  der  fixen
Lohnquote  einen  neuen  Factor  hinzufügt,  welcher  nur  aus  der  durch  die  allgemeine ­
  Mehrproduction  entstandenen  Gewinnerhöhung  geleistet  werden  kann.
Freilich  wird  sich  dieser  Slückbonus  den  Unternehmern  nicht  immer  in  diesem
Lichte  zeigen,  sie  werden  vielmehr  geneigt  sein,  ihn  nur  als  Gratisication  für
Mehrarbeit,  als  Prämie  für  Sorgsamkeit  und  Fleiß  anzusehen,  da  sich  trotz
dieser  Ausgabe  ihr  Gewinn  nicht  vermindert,  sondern  vermehrt,  und  sie  werden
den  Fall,  daß  wenn  dieselbe  Mehrarbeit  nach  dem  fixen  Lohnsätze  bezahlt
worden  wäre,  der  Unternehmergewinn  noch  höher  sein  würde,  nicht  in  Betracht
ziehen,  da  die  ganze  Leistung  jener  Mehrarbeit  auf  der  Voraussetzung  des
stiinulirenden  Stückbonus  beruht.  —  Obwohl  diese  Form  nicht  eine  reine

i)  s,  Arbeiterfreund  X.  S.  335.  Journal  des  Economistes  3.  8.  XVIII.  S.  433.
        <pb n="10" />
        Ueber  Gewinnbetheiligung  der  Arbeiter.  5

Betheiligung  am  Productionsgewinne  bedeutet,  so  empfiehlt  sie  sich  dennoch,
sobald  sie  nur  immer  den  herkömmlichen  Lohnsatz  für  die  Normalarbeit  festhält ­
  und  dessen  Herabdrückung  nicht  zuläßt.  Die  Arbeiter  werden  häufig  die
Ausbezahlung  in  kürzeren  Fristen  einer  unsicheren  Jahresrente  vorziehen;  die
auf  das  bloße  Arbeilsquantum  beschränkte  Tantieme  ist  leicht  zu  berechnen
und  kann  selbst  in  mittleren  Geschäftszeiten  ausbezahlt  werden,  was  von  der
Quote  an:  reinen  Unternehmergewinne,  welche  mit  so  vielen  andern  Posten
zu  concurriren  hat,  nicht  immer  gelten  wird.  Freilich  wird  der  Stückbonus
sich  wegen  dieser  relativen  Sicherheit  auch  mit  einem  niedrigeren  Procentsatz
begnügen  müssen.  Diese  etwas  rohe  aber  naheliegende  Form,  welche  die  Sache
beiden  Theilen  nützlich  erscheinen  läßt,  kann  gerade  deshalb  ein  Zusammenwirken ­
  von  Capital  und  Arbeit  anbahnen  und  den  Uebergang  zu  höheren
und  schwierigeren  Formen  vorbereiten.
Die  eigentlich  reine  Form  der  Gewinnbetheiligung  besteht  bekanntlich ­
  in  der  Absetzung  eines  Theiles  des  am  Schluffe  eines  Jahres  oder  einer
andern  Geschäftsperiode  sich  ergebenden  Gewinnes,  für  die  in  der  Unternehmung
beschäftigten  Arbeiter,  welchen  während  dieser  Zeit  der  herkömmliche  Lohn  bezahlt ­
  worden  ist.  Diese  Form  ist  darum  höher  als  die  vorige,  weil  sie  den
Arbeiter  nicht  wie  jene  bloß  in  Zusammenhang  mit  dem  von  ihm  gelieferten
Productenquantum,  welches  häufig  noch  nicht  die  Natur  der  Waare  angenommen ­
  hat,  sondern  in  Zusammenhang  mit  dem  Ganzen  der  Unternehmung
setzt,  deren  Gewinn  nicht  aus  der  Herstellung  des  Productcs  ,  sondern  aus
dessen  Erlös  hervorgeht.  Sie  beruht  auf  der  Voraussetzung,  daß  der  Unternehmergewinn ­
  ein  Einkommen  der  ganzen  Production  ist,  welches  nach  der
fixen  Ablehnung  der  Arbeit  durch  den  Lohn  nickt  ausschließlich  dem  sog.  Unternehmer ­
  und  dem  Capital,  sondern  auch  der  Arbeit  eine  über  jene  erste  Ablehnung ­
  hinausreicheiide  Antheilsquote  gewährt,  weil  eben  durch  das  Zusammenwirken ­
  der  Arbeit  mit  dem  Capitale  unter  der  Leitung  des  Unternehmers
eine  Gesammtleistung  erzeugt  wurde  auf  welche  alle  Factoren  Anspruch  machen
können.
Wenn  man  von  einem  Antheil  der  Arbeit  am  Unternehmergewinn
spricht,  so  wird  es  gut  sein,  über  dessen  wirthschaftliche  Natur  einige  Bemerkungen ­
  vorauszuschicken.  Der  deutsche  Ausdruck  Unternehmergewinn  hat  in.
E.  den  Nachtheil,  daß  er  zu  sehr  das  persönliche  Element  der  Unternehmung
betont  und  daß  er  in  den  Lehrbüchern  meistens  von  der  Voraussetzung  ausgeht, ­
  daß  die  meisten  Unternehmungen  mit  fremdem  Capital  gegründet  werden ­
  1 ),  was  allerdings  in  der  Zeit,  wo  jener  Begriff  ausgebildet  wurde,  bei
der  damaligen  Jugend  der  deutschen  Industrie  der  Fall  sein  mochte.  Allein
er  übersieht,  daß  in  der  großen  Industrie,  welche  mit  Maschinenbetrieb  Massenproduction
  treibt,  das  Capital  es  ist,  welches  die  Unternehmung  gründet,  und
hier  ist  der  U.  G.  nicht  bloß  die  Entlohnung  für  das  Talent  und  die  Mühe

*)  Mangoldt,  U.  G.  «.  40.  Sein  Unternehmerzins  ist  nur  jener  capitalistffche
Unternehmergewinn,  welcher  mit  eigenem  und  sonst  nicht  verdingbarem  Capitale
erzeugt  wird  S.  100.
        <pb n="11" />
        6

v.  Plenen

der  leitenden  Persönlichkeit,  sondern  auch  der  Ausdruck  der  Productivität
der  Anlage  von  Capital  in  dem  betreffenden  Industriezweige.  Der  Gewinn
aus  einer  Unternehmung  besteht  daher  aus  Unternehmerlohn  (um  dies  nicht
glückliche,  aber  gebräuchliche  Wort  beizubehalten)  d.  i.  Vergütung  aller  menschlichen ­
  Leistungen  des  Unternehmers  oder  Leiters  der  Unternehmung  und  aus
dem  Unternehmungsgewinn  des  Capitals  d.  i.  jenem  Betrage,  welchen  das
Capital  über  die  fixen  landesüblichen  Zinsen  aus  der  Unternehmung  bezieht.
In  diesem  capitalistischen  Unternehmungsgewinn  liegt  natürlich  zum  großen
Theil  die  Ristcoprämie  d.  i.  Vergütung  für  unternommene  Gefahr,  allein  dies
gehört  ja  gerade  zum  Wesen  der  Unternehmung;  das  Capital,  das  bloß  zu
fixem  Zinsfuß  den  Industriellen  dargeliehen  wird,  unternimmt  nicht  und
darum  verzichtet  es  auf  den  capitalistischen  Unternehmungsgewinn.  Wenn
Jemand  ohne  ausreichendes  eigenes  Capital  eine  industrielle  Unternehmung
gründen  will,  so  wird  er  wegen  mangelnder  Sicherheit  nicht  Geld  zu  fixen
Zinsen  borgen  können,  er  sucht  vielmehr  einen  Associo,  der  sich  mit  seinem
Capital  betheiligt,  der  in  die  Unternehmung  eintritt  und  dabei  begreiflicherweise ­
  mehr  als  den  üblichen  Zinsfuß  verdienen  will.  In  unserer  mit  Recht
so  genannten  capitalistischen  Productionsweise  ist  das  Capital  ebenso  sehr
dominus  rei,  als  der  Unternehmer  mit  allen  seinen  vortrefflichen  persönlichen
Eigenschaften.  Die  heutigen  industriellen  Verhältnisse  indes  sind  so  complexer
Natur,  daß  das  Verhältniß  zwischen  jenen  zwei  Theilen  des  Productionsgewinnes
  sehr  verschieden  ist.  Es  giebt  allerdings  Unternehmungen,  welche
durch  die  persönliche  Initiative  eines  Mannes  hervorgerufen  werden,  z.  B.
große  Bauunternehmungen  bei  Eisenbahnen  u.  a.  öffentlichen  Arbeiten,  welche
wenig  eigenes  Capital  brauchen,  wo  die  erhaltene  Concession  oder  Bestellung
eigentlich  die  sachliche  Grundlage  des  Unternehmens  bildet.  Diese  Bestellung
verschafft  dem  Unternehmer  Credit,  denn  sie  sichert  dem  darleihenden  Capitalisten
  die  Verzinsung  und  Rückzahlung.  Hier  also  überwiegt  der  Unternehmergewinn ­
  im  Sinne  des  Unternehmerlohnes  d.  i.  Ertrag  für  eine  mühevolle ­
  Arbeit,  für  Geschicklichkeit  und  Vertrauenswürdigkeit.  In  Unternehmungen
jedoch  mit  kostspieligen  Anlagen,  wo  die  technische  Leitung  eine  routinemäßige
ist,  wird  das  Capital  einen  verhältnißmäßig  höheren  Antheil  am  Productionsgewinn
  für  sich  beanspruchen,  welcher  endlich  in  Industrien  mit  gesichertem
Absätze  und  beschränkter  Concurrenz  den  Charakter  einer  Rente  annehmen
wird.  Es  wird  daher  selbst  innerhalb  des  bisherigen  U.  G.  nicht  angehen,
mit  einer  einfachen  Formel  die  Antheilnahme  des  persönlichen  und  sachlichen
Elementes  der  Unternehmung  zu  messen,  dazu  gehört  eine  genaue  Untersuchung
der  verschiedenen  Unternehmungsarten  und  Industriezweige,  und  selbst  innerhalb ­
  einer  Gruppe  wird  das  Verhältniß  jener  beiden  Elemente  nach  Ort  und
Zeit  schwanken.
ad  2.  Der  neue  Gedanke  nun,  welcher  den  Gegenstand  der  aufgeworfenen ­
  Frage  bildet,  betrifft  die  Theilnahme  auch  der  Arbeit  am  Reingewinne
der  Unternehmung.  Die  Arbeit  soll  nicht  bloß  als  Productionskostenbestandtheil
  angesehen,  ihre  Thätigkeit  nicht  durch  die  einmalige  Lohnzahlung  definitiv
vom  Werthe  des  Productes  abgelöst  werden,  sondern  ihre  Antheilnahme  und
        <pb n="12" />
        Ueber  Gewinnbetheiligung  der  Arbeiter.

Interesse  dauert  fort,  bis  das  Product  als  Waare  verkauft  stnÄ».ein  Gewinn  &amp;gt;
erzielt  wird,  an  welchem  sie  participiren  soll.  Schon  bei  -
über  den  Stücklohn  hat  sich  gezeigt,  daß  sich  heute  schon  eine'
erkennung  des  Zusammenhanges  der  Arbeit  mit  dem  Producte  vorfindet',  daß
daher  der  Boden  gegeben  ist,  um  vom  Stückbonus  den  weitern  Schritt  zum
Jahresbonus  zu  machen,  allein  der  Gedanke  in  dieser  Formulirung  ist  neu,
und  wenn  er  auch  in  einigen  geglückten  Versuchen  in's  Leben  getreten  ist,
widerstrebt  er  der  heute  herrschenden  industriellen  Anschauungsweise.  Die
Gewinnbetheiligung  der  Arbeiter  wird  als  revolutionär  und  als  wirthschaftlich
undurchführbar  bezeichnet:  revolutionär,  weil  die  bisherigen  Eigenthumsformen
den  vollen  Reingewinn  und  den  vollen  Anspruch  auf  dessen  Steigerung  als
rechtmäßige  Frucht  des  Unternehmers  ansehen,  wirthschaftlich  unthunlich,  weil
der  Reingewinn  erst  durch  den  Erlös  des  Productes  erzielt  wird,  auf  diesen
aber  Elemente  Einfluß  nehmen,  welche  außerhalb  der  Arbeit  stehen,  die  bloß
zur  Herstellung  des  Productes  mitwirkt,  namentlich  allgemeine  Handels-  u.  a.
Verhältnisse,  zu  welchen  vermöge,  ihrer  capitalistischen  Natur  nur  das  Capital
allein  in  Beziehung  treten  d.  i.  den  Nutzen  davon  in  Anspruch  nehmen  könne;
weil,  wenn  das  Capital  nicht  den  vollen  Ertrag  der  Unternehmung  genieße
und  daher  nicht  immer  jährlich  seine  Ueberschüsse  wieder  in  die  Unternehmung
anlegen  kann,  der  Capitalbildungsproceß  aufgehalten  und  schließlich  Capital
sich  aus  der  Industrie  und  sogar  aus  dem  ganzen  Lande  ziehen  werde;  weil
ferner  die  alsdann  nicht  leicht  abweisbare  Forderung  der  Arbeiter  auf  Einsichtnahme ­
  in  die  Bücher  zu  Conflicten  und  Mißbräuchen  führen  würde;  weil
es  endlich  unbillig  sei,  den  Arbeitern  in  guten  Jahren  Antheil  am  Gewinn
zu  erstatten,  ohne  sie  auch  für  die  Verluste  der  schlechten  Jahre  aufkommen
zu  lassen.  Auf  diese  Bedenken  läßt  sich  kurz  erwidern,  einmal,  daß  wenn
wirklich  die  Form  des  Jahresbonns  eine  völlige  Neuheit  sein  sollte,  sich  hierfür
wohl  auch  eine  Rechtsform  finden  ließe,  wie  für  so  manche  neue  Rechtsinstitute, ­
  welche  erst  mit  dem  modernen  Rechtsbewußtsein  und  Culturleben  entstanden ­
  sind;  dann  daß  allerdings  der  Erlös  des  Productes  der  letzte  Träger
des  Gewinnes  ist 1 );  allein  ohne  Product  ist  kein  Erlös  rnöglich  und  darum
ist  es  nicht  ungereimt,  die  Arbeit,  welche  zur  Herstellung  des  Productes  mitwirkt, ­
  auch  an  dem  durch  seinen  Erlös  erzielten  Gewinn  participiren  zu
lassen.  Der  Einwendung  über  die  Bedrohung  der  Capitalbildnng  und  der
Capitalanlage  überhaupt  läßt  sich  die  Betrachtung  entgegenstellen,  daß  wenn
auch  nicht  die  grundsätzliche  Voraussetzung  der  Gewinnbetheiligung,  so  doch
ihre  voraussichtliche  Wirkung  eine  Vermehrung  der  Quantität  und  Qualität
des  Products  ist.  Die  in  der  Ziegel  mit  diesem  Einwurfe  in  Verbindung
gebrachten  Bemerkungen  über  Verminderung  des  Lohnfonds  und  das  dadurch
entstehende  Sinken  des  Lohnes  werden  mit  der  Lohnfondstheorie  selbst  hinfällig.
Dem  Argumente  wegen  der  Verluste  kann  einmal  entgegengehalten  werden,
daß  die  Arbeiter  auch  jetzt  unter  dem  bisherigen  Lohnsystem  an  den  Geschäftsi)

  I.  Prince  Smith  über  Arbeiteractionäre  in  Bierteljahrschrift  für  Volksw.  und
Culturgeschichte.  XX.  S.  153.
        <pb n="13" />
        8

v.  Plener.

Verlusten  durch  Lohnreductionen  und  Entlassungen  parallel  mit  den  Capitalverlusten ­
  theilnchmen,  so  wie  daß  sich  durch  Herstellung  eines  „Reservefonds
des  Arbeitscapitals"  ein  Fonds  für  Verlustersätze  bilden  ließet.  Die  Einsichtnahme ­
  in  die  Bücher  kann  in  der  Ausführung  mit  genügender  Coutrole
gegen  Mißbrauch  versehen  werden,  wenn  nur  guter  Wille  auf  beiden  Seiten
vorhanden  ist.  Die  Vortheile  einer  kräftigen  und  dominirenden  Einzelleitung
können  der  Unternehmung  ganz  gut  auch  unter  dem  neuen  System  gesichert
bleiben.
Die  größte  Schwierigkeit  liegt  m.  E-  in  der  Auffindung  eines  Maßes
für  die  Betheiligung.  Die  bisher  bekannten  Versuche  haben  sich  die  Sache
insofern  leicht  gemacht,  als  sie  jenen  Theil  des  Reingewinnes,  welcher  über
ein  gewisses  fixes  Percent  der  bisherigen  Einnahme  sich  erhebt,  einfach  halbiren
und  die  beiden  Elemente  „Arbeit  und  Capital"  zu  gleichen  Theilen  daran
participiren  lassen.  Dies  ist  so  lauge  plausibel  als  man  eben  nur  den  künftigen ­
  Ueberschuß  Uber  den  gegenwärtigen  Reingewinn  zur  Bertheilung  kommen
lassen  will,  hier  ist  der  Bonus  der  Ausdruck  dafür,  daß  die  Arbeiter  ein
allgemeines  Interesse  an  dem  Fortschritte  der  Unternehmung  haben.  Läßt
man  jedoch  die  Gewinubetheiligung  nicht  bloß  unter  der  Voraussetzung  einer
besonders  zu  belohnenden  Productionssteigeruug,  sondern  als  eine  Leistung  für
die  allgemeine  Mitwirkung  an  der  Production  eintreten,  dann  reicht  diese
einfache  Formel  nicht  mehr  aus,  welche  Capital  und  Arbeit  ohne  Rücksicht
auf  ihre  Stellung  zu  einander  inz  Productionsprocesse  ganz  gleich  behandelt *  2 ).

J )  Punct  4  des  Schemas  zur  Verallgemeinerung  des  Briggs'schen  Jndustrial-Partnership.
  R.  Comm.  on  Tr.  U.  Rep."  XI.  II.  331.
2)  So  bei  Briggs  und  der  ersten  Form  der  Borchert'scheu  Partnerschast.  Auch
die  Brochure  „Das  Industrial  Partnership  System".  Augsburg  1868  will  S.  53
den  Reinertrag  zu  gleichen  Hälften  zwischen  den  beiden  Factoren,  welche  ihn  herstellen,
vertheilen  und  weist  die  dem  Capital  zufallende  Hälfte  dem  Unternehmer  zu,
sofern  sich  dieser  nicht  etwa  durch  Vertrag  verpflichtet  hat,  dem  Capitaleigenthümer
Antheile  davon  zu  gewähren.  Dieser  etwaige  Vertrag  enthält  aber  das  Eingeständniß,
daß  der  „Unternehmer"  eben  nicht  den  ganzen  U.  G.  beanspruchen  kann.  Die  Bedeutung ­
  des  Kapitals  in  industriellen  Unternehmungen  zeigt  am  besten  die  Praxis
der  Actiengesellschaften,  welche  neben  dem  fixen  Zinsfüße  Dividenden  aus  dem  Reingewinn ­
  vertheilt  und  die  Directoren,  welche  die  Stellung  des  „Unternehmers"  im
Sinne  der  nat  öc.  Literatur  einnehmen,  auf  fixes  Gehalt  und  mäßige  Tantieme
setzt.  Die  Ungerechtigkeit,  welche  in  der  Halbiruugsformel  für  Unternehmungen  mit
wenig  Arbeitern  liegt,  will  die  Brochure  durch  die  Einwendung  aufheben.  daß  hier
der  Unternehmer  wegen  seines  „gesellschaftlichen  Verdienstes"  der  Ausfindigmachung
der  vortheilhaftesten  Production  noch  als  „Arbeiter"  von  der  auf  die  Arbeit  fallenden ­
  Gewinnhälste  einen  relativ  höhern  Bonus  erhalte  (also  neben  der  dem  Capital
zufallenden,  aber  ihm  gehörenden  Hälfte),  so  daß  die  eigentlichen  Arbeiter  um  soviel
weniger  erhalten.  Diese  Einwendung  gilt  aber  nur  von  gleichartigen  Unternehmungen
mit  verschiedener  Rentabilität.  Die  Verschiedenheit  der  Mitwirkung  von  Capital  und
Arbeit  in  verschiedenen  Unternehmungen,  welche  in  der  Verschiedenheit  der  capitalistischen
  Anlage-  und  Betriebsauslagen  von  der  Lohnausgabe  besteht,  wird  dadurch
gar  nicht  getroffen,  denn  hier  handelt  es  sich  nicht  uni  persönliches  Talent  des
Unternehmers,  sondern  um  die  Anlagen  des  werbenden  Capitals,  welches  über
seinen  Zins  noch  Dividenden  beziehen  will  und  welches  bei  dem  Ueberwicgen  der
Capitalseite  in  der  Unternehmung  auch  vom  Reingewinn  eine  höhere  Quote  beanspruchen ­
  wird.
        <pb n="14" />
        Ueber  Gewinnbetheiligung  der  Arbeiter.

9

Wir  haben  oben  gesehen^  wie  vielgestaltig  die  Beziehungen  zwischen  Unternehmer ­
  und  Capital  sind  und  wie  schwierig  selbst  innerhalb  der  Position
des  Arbeitgebers  eine  gleiche  Vertheilung  wird.  Sowie  das  Capital  in  gewissen ­
  Unternehmungen  gegenüber  der  persönlichen  Leistung  des  Unternehmers
eine  verschiedene  Stellung  hat,  ebenso  hat  die  Arbeit  in  verschiedenen  Unternehmungen ­
  einen  verschiedenen  Antheil  an  der  Production.  In  Bergwerken
beruht  die  Capiralsausgabe  vor  allem  in  dem  Ankaufspreise  des  Werks  und
der  Maschinerie,  deren  Erhaltung  verhältnißmäßig  wenig  ausmacht,  fortlaufende
Anschaffung  von  Rohmaterial  kommt  hier  nicht  vor,  dagegen  geht  die  weitaus
größte  Betriebsauslage  auf  Löhne,  da  es  hier  eben  vor  Allem  die  Arbeit  ist,
welche  die  Förderung  des  Products  bewerkstelligt.  In  anderen  Unternehmungen ­
  mit  selbstthätigen  Maschinen  und  mit  theuerem  Rohmaterial  wird  der
Antheil  der  Arbeit  an  der  Production  ein  viel  geringerer  sein.  Es  scheint
mir  daher  unthunlich  eine  allgemeine  arithmetische  Formel  für  die  Gewinnbetheiligung ­
  aufzustellen,  welche  in  willkürlicher  Verkennung  der  Thatsachen
die  beiden  Productionsfactoren  einfach  in  ein  gleiches  Verhältniß  zu  einander
setzen  will,  und  es  wird  sich  daher  empfehlen,  die  Arbeit  in  dem  Verhältnisse,
in  welchem  sie  zur  Production  mitwirkt,  auch  am  Gewinne  participiren  zu
lassen.  Hiefür  erscheint  zunächst  die  Lohnausgabe  als  Anhaltspunct;  allein
die  Verhältnisse  sind  so  complexer  Natur,  daß  bei  den  gegenwärtigen  Lohnverhältnissen ­
  die  Lohnausgabe  auch  nicht  iminer  das  Maß  des  Arbeitsantheils
an  der  Production,  also  auch  am  Gewinne  abgeben  wird.  Eine  völlig  genaue
Berechnung  der  verschiedenen  Antheile  von  Capital,  Arbeit  und  Unternehmerleistung
  an  dem  Werthe  des  Productes  ist  freilich  nicht  möglich,  allein  genaue
Beobachtungen,  namentlich  in  Artikeln,  welche  keinen  großen  Preisschwankungen
unterworfen  sind,  können  allerdings  einige  annähernde  Resultate  liefern  und
es  wird  sich  dann  manchmal  herausstellen,  daß  der  Antheil  der  Arbeit  an
der  Herstellung  des  Productes  nicht  einfach  durch  die  Lohnausgabe  gemessen
werden  kann,  daß  in  verschiedenen  Unternehmungen  mit  gleicher  Lohnausgabe
der  Arbeitsfactor  verschieden  zur  Werthschaffung  beiträgt,  ja  daß  sogar  in
Unternehmungen  derselben  Art  der  gleiche  Arbeitsfactor  in  der  einen  vermöge
der  verschiedenen  Qualität  der  Arbeitsleistung  mehr  zur  Werthschaffung  beiträgt ­
  als  in  andern.  Allein  für  den  Anfang  des  neuen  Systems  der  Gewinnbetheiligung ­
  wird  man  gut  thun,  einstweilen  die  allgemeine  Lohnausgabe  zur
Grundlage  zu  nehmen.
Aber  nicht  bloß  die  Feststellung  des  Verhältnisses  des  ganzen  Arbeitsfactors ­
  zur  Production  und  zum  Gewinne  ist  äußerst  schwierig,  sondern  selbst,
wenn  man  die  Quote  gefunden  hat,  welche  auf  die  „Arbeit^  fällt,  ist  die
weitere  Vertheilung  umer  die  einzelnen  Arbeiter  nichts  weniger  als  einfach,
weil  die  Mitwirkung  der  einzelnen  Arbeitselemente  bei  der  Production  selbst
wieder  sehr  verschieden  ist.  Der  Antheil,  welchen  der  gelernte  Arbeiter  an
der  Production  nimmt,  ist  ein  weit  größerer  und  intensiverer,  als  der  der
bloßen  Gehilfen  und  noch  mehr  als  jener  der  vorübergehend  aufgenommenen
Hilfsarbeiter  und  Handlanger.  Freilich  scheint  hier  die  ohnedies  bestehende
Verschiedenheit  des  Lohnsatzes,  den  man  als  Basis  des  Bonus  annehmen  wird,
        <pb n="15" />
        10

v.  Pleuer.

eine  Garantie  dafür,  daß  der  verschiedene  Antheil  an  der  Production  auch
seine  verschiedene  Gewinnquote  erhalten  soll.  Allein  auch  hier  wird  der  Lohnsatz ­
  des  einzelnen  Arbeiters,  welcher  sich  nach  allgemeinen  Lohngründen,  nach
Herkommen  und  örtlichen  Verhältnissen  regelt,  nicht  immer  das  richtige  Maß
der  Arbeitsleistung  treffen,  und  hier  wird  oft  in  einer  andern  Ausmessung
des  Bonus  gerade  die  Ausgleichung  für  sonst  nicht  zutreffende  Lohnsätze  zu
finden  sein.  Der  technisch  gebildete  Arbeiter,  z.  B.  der  Colorist  oder  Formstecher ­
  in  Kattundruckereien  bezieht  zwar  einen  hohen  Lohn,  allein  oft  hängt
von  seiner  Geschicklichkeit  die  Beliebtheit  und  der  große  Absatz  der  Waare
und  damit  die  Größe  des  Geschäftsgewinnes  ab,  sein  Gewinntheil  müßte
daher  mit  einem  höheren  Betrag  als  mit  der  einfachen  Multiplication  seines
Lohnsatzes  mit  dem  Quotienten  aus  der  allgemeinen  auf  die  Arbeit  fallenden
Gewinnquote  durch  die  gesammte  Lohnausgabe  ')  angesetzt  werden.  Ebenso
kann  wegen  allgemeiner  oder  örtlicher  Lohnverhältnisse  der  Lohnsatz  von  Hilfsarbeitern ­
  zeitweise  wenigstens  mit  jenem  von  gelernten  Arbeitern  ziemlich
gleich  stehen  (z.  B.  Lohn  von  Maschinenheizern  und  Lohn  von  Webern  oder
Spinnern),  und  dennoch  sollte  der  Gewinnantheil  der  letzteren  größer  sein,  da
ihre  Mitwirkung  an  der  Herstellung  des  Productes  eine  bedeutendere  ist.  Für
Hilfsarbeiter,  dann  Jene,  deren  Antheil  an  der  Production  sich  unmöglich
ziffermäßig  feststellen  läßt,  deren  Arbeit  in  persönlichen  Dienstleistungen  besteht,
würde  sich  daher  nichts  anderes  als  ein  gewisser  Bonus  empfehlen,  welcher
niedriger  wäre,  als  jener  der  gelernten  Arbeiter  und  welcher  bei  Stücklohn
die  Form  einer  Productionstantieme,  sonst  die  eines  Zeitbonus  im  Verhältnisse ­
  zum  Tagelohn  annehmen  würde.  Als  Regel  müßte  die  Beschäftigung
während  eines  Productionsprocesses  oder  einer  bestimmten  längern  Zeit  gelten,
wobei  Abschlagzahlungen  für  früher  austretende  etwa  mit  absteigender  Scala
eintreten  könnten.  In  Fällen  außerordentlicher  und  vorübergehender  Hilfsarbeit
wäre  gar  kein  Bonus  zu  vertheilen.
Wie  man  sieht,  hat  die  Gewinnbetheiligung,  wenn  man  sie  nicht  bloß
als  fixen  Jahresbonus  im  Falle  von  Ueberschüssen,  sondern  als  allgemeinen
Ausdruck  für  die  Mitwirkung  an  der  Production  auffaßt,  mit  großen  Schwierigkeiten ­
  zu  kämpfen,  sie  setzt  eine  complicirte  Buchführung  voraus,  für  welche
uns  gegenwärtig  sogar  die  ersten  Formularbegrifse  fehlen,  um  den  Antheil
der  Arbeit  am  Products  annähernd  zu  bestimmen.  Allein  alle  diese  großen
Schwierigkeiten  sind  nicht  so  unüberwindlich,  um  dieser  neuen  Form  von  vorneherein
  die  Existenzinöglichkeit  abzusprechen,  sie  müssen  zurücktreten,  wenn  man
sich  von  der  socialen  Bedeutung  des  Planes  durchdringen  läßt  und  wenn  man
die  Ueberzeugung  hat,  daß  dieser  Plan  gegenwärtig  der  beste  Vorschlag  ist,
um  die  durch  Arbeitseinstellungen  und  Uebelwollen  häufig  unerträglichen  Verhältnisse ­
  zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  befriedigend  zu  gestalten.
Die  Gewinnbetheiligung  wird  nicht  bloß  die  materielle  Lage  des  Arbeiters
durch  Vermehrung  seines  Einkommens  verbessern,  die  ja  durch  Lohnerhöhung

*)  So  bei  Leclaire  et  Cie.  s.  J.  Le  Rousseau,  de  l’Assoe.  de  l’Ouvrier
aux  Bdndfioes  du  Patron,  p.  202.
        <pb n="16" />
        Ueber  Gewinnbetheiligung  der  Arbeiter.

11

und  Stückbonus  auch  zu  erreichen  ist,  sondern  sie  wird  auch  wieder  eine  Einheit ­
  aller  in  einem  Unternehmen  Beschäftigten  herstellen,  welchen  ihr  Gesammtgedeihen
  am  Herzen  liegt.
all  3.  Allein  wie  die  Dinge  heute  liegen,  ist  man  noch  im  allerersten
Stadium  der  Versuche,  ist  noch  ziemlich  unklar  über  die  Art  der  Ausführung
und  selbst  unsicher  über  den  Erfolg.  Die  wenigen  practischen  Versuche  bestehen
erst  seit  Kurzem  und  eingehende  Vorarbeiten,  welche  genaue  geschäftliche  Beobachtungen ­
  verschiedener  Unternehmungen  voraussetzen,  fehlen  bisher,  so  daß
ich  es  nicht  unternehmen  würde,  „allgemein  gültige  Sätze"  über  die  Einführung
des  neuen  Systems  aufzustellen.  Anwendbar  scheint  mir  die  Gewinnbetheiligung ­
  im  Großen  und  Ganzen  überall,  weil  überall  die  Arbeit  an  der  Production ­
  mitwirkt  und  ich  glaube,  daß  sie  nicht  bloß  in  Unternehmungen,  in
welchen  die  Lohnausgabe  den  größten  Theil  der  Productionskosten  ausmacht,
anzuwenden  ist,  sondern  auch  in  jenen,  in  welchen  die  Arbeit  nur  in  einem
geringeren  Verhältnisse  zur  capitalistischm  Betriebsauslage  steht.  Vielleicht
werden  sich  die  Unternehmer  gerade  in  diesen  letzteren  leichter  zur  Ertheilung
eines  Bonus  herbeilassen,  weil  dieser  ein  um  so  kleineres  Percent  des  Gewinnes ­
  ausmachen  wird.
Wegen  dieses  primitiven  Stadiums,  in  welchem  sich  noch  die  ganze  Frage
befindet,  scheinen  mir  auch  gesetzliche  oder  Verwaltungsmaßregeln  zur  Verallgemeinerung ­
  des  neuen  Principes  völlig  unzulässig.  Grundsätze,  die  unserer
herrschenden  wirthschaftlichen  Borstellungsweise  widersprechen,  können  nur  auf
dem  Wege  der  sich  allmählig  über  ihren  Werth  bildenden  öffentlichen  Meinung
zur  allgemeinen  Geltung  gelangen;  jeder  Versuch  eines  Zwanges  wäre  schädlich,
und  weil  sein  Inhalt  den  heutigen  Rechtsanschauungen  widerspricht,  auch
widerrechtlich.  Sind  ja  die  Arbeiter  selbst  noch  keineswegs  von  den  Vortheilen
der  Gewinnbetheiligung  überzeugt  und  ziehen  sie  ja  in  der  Regel  hohe  fixe
Löhne  einer  schwankenden  Prämie  vor,  welche  sie  zugleich  in  ihrer  „Freiheit
der  Bewegung"  zu  hindern  scheint.  Die  Unternehmer  sind  noch  zu  sehr  solchen
grundsätzlichen  Aenderungen  der  Beziehungen  zu  ihren  Arbeitern  abgeneigt,
als  daß  &amp;gt;nan  heute  etwas  anderes  anstreben  könnte,  als  sie  zuerst  für  das
System  von  Productionstantiemen  oder  eines  Jahresbonus  für  die  längere
Zeit  in  ihrer  Unternehmung  beschäftigten  Arbeiter  zu  gewinnen  und  zur  Einbürgerung ­
  wenigstens  dieser  Gewinnbetheiligung  die  Einführung  des  Bonus
von  der  Voraussetzung  eines  Ueberschusses  über  den  gegenwärtigen  Gewinn
abhängig  zu  machen  (wie  dies  ja  auch  die  Voraussetzung  fast  aller  bekannten
Versuche  war)  x ).  Es  verschlägt  gar  nichts,  wenn  die  Formen  dieser  ersten
ff  Wie  gering  übrigens  bei  den  bisherigen  Versuchen  der  Antheil  der  Arbeit  ist,
zeigen  folgende  Zahlen.  Während  bei  Borchert  1869  auf  das  Capital  13,01  p.c.
oder  8  P.c.  über  den  5  p.c.  Zinsfuß  kamen,  kam  auf  den  Gesammtlohnbetrag  10  p.c.
ungefähr  2000  Thlr.  auf  rund  20,000  Thlr.  Löhne.  Nimmt  man  die  20,000  Thlr.
Löhne  nur  als  5  p.c.  Rente  eines  sog.  Arbeitscapitals  an,  so  entsprechen  sie  einem
Betrage  von  100,000  Thlrn.,  wovon  der  Jahresbonus  von  2000  Thlr.  nur  Vs  p.c.
ausmacht.  Bei  Briggs  verdiente  das  Capital  in  einem  Jahre  13,5  p.c.,  dagegen
kam  ein  Bonus  von  3,150  £  Strl.  aus  58,000  £  ©tri.  Löhne,  das  entsprechende  Arbeits-
        <pb n="17" />
        12

v.  Plener.

eingeschränkten  und  bedingungsweisen  Gewinnbetheiligung  verschieden  und  vielgestaltig ­
  werden,  nur  durch  viele  einzelne  Erfahrungen  können  sich  allmälig
gewisse  allgemeine  Regeln  für  einzelne  Unternehmungszweige  bilden,  nur  durch
längere  Dauer  ist  der  wirkliche  Werth  und  die  wirthschaftliche  Durchführbarkeit ­
  des  neuen  Gedankens  zu  erproben,  welcher  sich  in  späterer  Zukunft  zu
einer  Umbildung  des  Arbeitsvertrages  entwickeln  kann.  Für  heute  ist  es  gut,
die  Sache  zu  discutiren,  und  in  diesem  Sinne  hat  die  Aufwerfung  dieser
Frage  durch  die  Eisenacher  Versammlung  ihren  vollen  Werth,  nur  so  können
weitere  Kreise  bewogen  werden,  sich  mit  der  Frage  zu  beschäftigen,  um  ihre
Anwendbarkeit  zu  versuchen.  _
Neben  der  Gewinnbetheiligung  d.  i.  der  Bertheilung  eines  Bonus  an
die  in  einem  Unternehinen  beschäftigten  Arbeiter,  wird  in  Punct  1  der  ausgestellten ­
  Frage  auch  des  theilweisen  Erwerbes  von  Eigenthum
an  dem  Unt  er  nehmen  seitens  der  Arbeiter  gedacht.  Diese  erscheint  Bielen
in  der  aufsteigenden  Linie  von  Naturalverpflegung,  fixem  Tagelohn,  Stücklohn, ­
  Productionstantiome,  Jahresbonus  als  die  höhere  Form,  gewissermaßen
als  die  Vorstufe  zur  Productivafsociation.  Sie  ist  in  den  bekannten  Versuchen
gewöhnlich  mit  dem  Bonusshstem  verbunden,  dessen  Jahresbeträge  zum  Erwerbe
der  Antheilschesne  (Actien)  verwendet  werden,  sie  hängt  jedoch  keineswegs  nothwendig ­
  mit  ihnen  zusammen.  Das  wesentliche  des  „neuen  Vertrags",  ver
den  Vorwurf  der  aufgestellten  Frage  bildet,  besteht  in  der  Betheiligung  der
Arbeiter  mit  einem  Gewinntheile,  in  der  Auffassung,  daß  die  Arbeit  für  ihre
Mitwirkung  an  der  Production  nicht  bloß  eine  Abfindung  in  Form  des  Lohnes,
sondern  einen  weiteren  Betrag  erhalten  solle;  die  Erwerbung  von  Actien  in
der  Unternehmung  dagegen  ist  eine  Capitalanlage,  welcher  nur  das  besonders
eigenthümlich  ist,  daß  sie  in  derselben  Unternehmung  geschieht,  in  welcher  der
Arbeiter  beschäftigt  ist.  Sie  ist  gewissermaßen  mehr  eine  Betheiligung  des
Arbeiters  ,  als  der  Arbeit.  Von  socialer  Wichtigkeit  ist  es  allerdings,  daß
der  Arbeiter  in  die  Classe  der  Besitzenden  aufrückt,  die  Dinge  einmal  auch
von  der  Capitalscite  aus  ansieht,  daß  er  sich  dauernd  mit  dem  Interesse  der
Unternehmung  identificirt  und  als  Arbeiter  durch  Fleiß  und  Sorgsamkeit
streben  wird,  sich  als  Capitalist  eine  gute  Dividende  zu  erarbeiten.  Allein
bei  unserer  heutigen  Vorstellungsweise  ist  mit  ziemlicher  Wahrscheinlichkeit  anzunehrnen,
  daß  diese  Arbeiteractionäre  allmälig  sich  auf  den  capitaliflischen
Standpunct  stellen,  den  Arbeits-Bonus  schmälern  oder  aufheben  wollen  *)  und
so  das  frühere  Lohnverhältniß  wiederherstellen  werden.  Abgesehen  von  dieser
Haupteinwendnng  sind  die  Schwierigkeiten  der  Ausführung  auch  hier  nicht
capital  wäre  1,160,000  £  Strl.,  so  daß  der  Bonus  eine  Reute  zu  0,27  p.c.  bedeutet.
In  einzelnen  französischen  Partnerschaften  erhält  die  Arbeit  allerdings  höhere  Perccnte
  vom  Reingewinne,  allein  in  den  im  Appendix  des  Buchs  von  Ch.  Robert
La  Suppression  des  Gröves  angeführten  Angaben  fehlen  die  Ziffern  über  die
Lohnbeträge,  so  daß  hier  über  den  Zinsfuß  des  Arbeitscapitals  nichts  ersichtlich
wird.
U  Vgl.  das  bekannte  Beispiel  von  Rochdale.  Für  Briggs  s.  qu.  12598  im  o.  a.
Bericht.  Die  zweite  Form  der  Borchert'schen  Partnerschaft  (Arb.  fr.  X.  335)  scheint
mir  auch  wie  eine  capitalistische  Rückbildung.
        <pb n="18" />
        Ueber  Gewinnbetheiligung  der  Arbeiter.

13

gering.  Die  Umgestaltung  einer  Einzelunternehmung  in  eine  Actiengesellschaft
mit  niedrigen  Actienappoints  kann  leicht  zu  Mißbräuchen  und  falschen  Angaben
Uber  den  Werth  der  Unternehmung  benützt  werden.  Die  Formen  unseres
gegenwärtigen  Actienwesens  passen  übrigens  auch  nicht  recht  für  eine  Capitalassociation, ­
  bei  welcher  von  vorneherein  oder  wenigstens  für  lange  Zeit  ein
Actionär  mit  5 / 6  oder  3 / 4  des  Aktienbesitzes  einer  Anzahl  kleiner  Actionäre
gegenüber  steht.  Auch  die  Analogie  der  Behandlung  des  bisherigen  Unternehmers ­
  als  eines  zu  honorirenden  Directors  trifft  nicht  zu,  weil  dieser
Director  ja  zugleich  Eigenthümer  des  größten  Theils  des  ganzen  Capitals
ist,  und  gerade  diese  Vereinigung  von  Capital  und  Leitung  in  einer  Hand
macht  in  vielen  Industrien  die  Superiorität  einer  solchen  Unternehmung  über
die  eigentliche  Actienform  aus.  Wird  das  Stimmrecht  sehr  liberal  bewilligt,
so  werden  die  Arbeiter  allmälig  einen  Einfluß  auf  die  Verwaltung  zu  gewinnen
suchen  und  damit  die  so  nothwendige  Einheit  der  Leitung  gefährden,  welche
ja  hier  wegen  des  Verhältnisses  der  im  Besitze  des  Unternehmers  befindlichen
Actien  zum  Actienbesitz  der  Arbeiteractionäre  eine  unabweisliche  Forderung
ist.  Sind  die  Actien  nicht  übertragbar,  so  ist  ihre  Verwerthung  in  Zeiten
der  Noth  ausgeschlossen^),  sind  sie  übertragbar,  so  können  sie  allmälig  in
ganz  fremde  Hände  gebracht  werden.  Endlich  ist  es  nickt  ohne  Bedenken,
daß  der  Arbeiter  seine  Ersparnisse  in  einer  industriellen  Unternehmung  und
noch  obendrein  in  derselben  industriellen  Unternehmung  anlegt,  in  welcher  er
beschäftigt  ist.  In  Zeiten  der  Krisis  geht  er  dann  seiner  beiden  Einkommensquellen ­
  zugleich  als  Actionär  und  Arbeiter  verlustig,  und  hier  würde  die
Anlage  seiner  Ersparnisse  in  andern  sichereren  Formen  ihm  für  den  Entgang
oder  die  Herabsetzung  des  Lohnes  einen  Rückhalt  gewähren.  Dieselben  Bedenken ­
  erheben  sich  auch  gegen  den  Vorschlag,  die  Fonds  der  mit  einer  Unternehmung ­
  in  Verbindung  stehenden  Kranken-  und  Alterscasse  in  der  Unternehmung ­
  als  eine  Art  Commanditcapital  anzulegen.  —  Mir  scheint  daher  die
Erwerbung  von  Theileigenthum  für's  Erste  nicht  von  jener  allgemeinen  Bedeutung, ­
  wie  die  Behelligung  der  Arbeiter  am  Gewinne.  Unter  bestimmten
Verhältnissen,  in  mittleren  Unternehmungen  mit  einer  geringen  intelligenten
Arbeiterzahl  kann  ein  solcher  Versuch  günstig  ausfallen  und  wo  die  Geneigtheit ­
  von  Arbeitern  und  Unternehmern  zu  dieser  Form  besteht,  wird  cs  gut
sein,  die  Sache  zu  versuchen,  allein  eine  allgemeine  Formel  möchte  ich  auch  hier
nicht  vorschlagen.  Bis  jetzt  ist  der  allgemeine  Gedanke,  die  Richtung  gegeben,
es  kömmt  nun  darauf  an,  möglichst  viel  Versuche  selbst  der  verschiedensten  Art
durchzuführen,  nur  die  Erfahrung  wird  uns  feste  Regeln  an  die  Hand  geben
und  uns  lehren,  auf  welchen  Wegen  das  Ziel  des  socialen  Friedens  zu
erreichen  ist.

&amp;gt;)  Dem  einzigen  Ausknnftsmittel,  nämlich  der  Erwerbung  und  Belehnung  der
Actien  durch  die  Unternehmung  stehen'  gesetzliche  Schwierigkeiten  entgegen.  Es  ist
nicht  unwahrscheinlich,  daß  sich  für  diese  Industrial  Partnerships  neue  Rechtssormen
bilden  werden.
        <pb n="19" />
        Ueber  die  Frage  von  der  Gelheilignng  -er  Arbeiter
am  Gewinn  und  Eigenthum  der  Fabriken.
Gutachten
erstattet  von
Dr.  Max  Weigert,  Fabrikbesitzer  in  Berlin.
Das  vorliegende  Thema  zerfällt  in  zwei  vollständig  von  einander  getrennte ­
  Theile:  in  die  Frage  von  der  Betheiligung  der  Arbeiter  am  Eigenthum ­
  —  und  am  Gewinn  gewerblicher  Unternehmungen.
Betrachten  wir  zunächst  die  rechtliche  Seite  dieser  Frage,  so  ist  dieselbe^ ­
  was  den  ersten  Theil  (die  Betheiligung  am  Eigenthum)  anlangt,
verneinend  zu  beantworten.  Das  Eigenthum  ist  ein  Product  der  Vergangenheit, ­
  das  Erzeugniß  eigener  Arbeit  und  Enthaltsamkeit  oder  des  rechtlich  anerkannten ­
  Erbrechtes  durch  Gesetze  geschützt  und  gewährleistet  und  der  freien
Verfügbarkeit  des  Besitzers  überlassen.  Ein  rechtlicher  Anspruch  der  Arbeiter,
an  diesem  Eigenthum  Antheil  zu  erhalten,  liegt  also  nicht  vor;  es  dürfte  sich
nur  um  freiwillige  Entäußerung  des  Eigenthümers  zu  Gunsten  derselben
handeln,  auf  die  später  zurückkommen  werde.
,  Etwas  anders  scheint  es  zu  liegen  bei  der  Frage  von  der  Betheiligung  der
Arbeiter  am  G  e  w  i  n  n.  Der  Gewinn  ist  ein  Product  der  Gegenwart  und  Zukunft: ­
  zu  seiner  Erlangung  wirkt  der  Arbeiter  mit,  bei  seiner  Berechnung  ist
er  auf  das  stärkste  interessirt.  Es  ist  der  Streit  um  die  Berechtigung  des  sogenannten ­
  Unternehmer-Gewinns,  auf  den  die  Frage  von  der  Gewinnbetheiligung  der
Arbeiter  herausläuft.  Unter  Unternehmer-Gewinn  versteht  man  den  Nutzen,
welcher  bei  einer  Production  nach  Abzug  der  für  Capitalsnutzung  und
Arbeitslohn  aufgewendeten  Kosten  in  dem  Tauschwerth  des  erzeugten  Productes
für  den  Unternehmer  zu  Tage  tritt.  Dieser  Unternehmer-Gewinn  ist  weit
entfernt  ein  unverdienter,  ohne  Gegenleistung  sich  herausstellender  stützen  zu
sein,  sondern  er  ist  in  Wahrheit  nichts  anderes,  als  ein  Entgelt  für  die
wirthschaftlichen  Leistungen  des  Unternehmers  und  je  nach  ihrem  Werthe  in
        <pb n="20" />
        16

Weigert.

den  einzelnen  Fällen  ein  verschiedener.  Er  unterscheidet  sich  äußerlich  von
dem  Arbeitslohn,  d.  h.  von  dem,  dem  Arbeiter  im  engeren  Sinne,  gezahlten
Lohne  dadurch,  daß  er  nicht  wie  dieser,  ein  vorher  bestiinmbarer  und  zahlbarer, ­
  sondern  erst  nach  Verwerthung  der  hergestellten  Producte,  —  und  da
eine  Unternehmung  stets  auf  die  Dauer  einer  längeren  Zeit  berechnet  ist,  —
erst  nach  Ablauf  dieser  festzustellender  ist.
Diesem  äußerlichen  Unterschiede  des  Unternehmer-Gewinnes  vom  Arbeitslohn ­
  entspricht  aber  auch  der  innere  Unterschied  der  Unternehmerthätigkeit  von
der  des  Arbeiters.  Bei  diesem  ist  es  einfach  die  Ausführung  einer  gegebenen
Arbeit,  die  verlangt  wird,  bei  der  je  nach  ihrer  Qualität  sehr  verschiedene
Kräfte  und  Fähigkeiten  angewendet  werden  müssen,  eines  Gegenstandes,  dessen
Werth  der  Unternehmer  berechnet  und  nach  dem  er  den  Arbeitslohn  festgestellt ­
  haben  muß,  in  der  Hoffnung,  in  dem  künftigen  Preise  eine  Erstattung
desselben  zu  finden.
Der  Unternehmer  ist  dagegen  der  Mann  der  Initiative,  der  die  einzelnen ­
  Kräfte  in  Bewegung  zu  setzen  versteht,  die  latente  Arbeitskraft  der
Individuen  zur  Erzeugung  von  Gebrauchsgegcnständen  verwendet  und  somit
erst  die  Entfaltung  und  Nutzbarkeit  derselben  bewirkt.  Das  Verhältniß  des
Arbeiters  zum  Unternehmer  läßt  sich  vergleichen  mit  dem  des  einfachen
Soldaten  zum  Feldherrn.  Wie  von  dem  Soldaten  wird  vom  Arbeiter
Thätigkeit,  Ertragung  von  Mühen,  Zuverlässigkeit  iu..  die  Aufwendung  einer
großen  Summe  von  Anstrengung  verlangt,  aber  sei""  Leistungen  werden  geleitet, ­
  bestimmt  und  ihr  Erfolg  bewirkt  dort  vom  Felvhcrrn,  hier  vom  Unternehmer. ­
  Neben  dieser  nicht  hoch  genug  anzuschlagenden  Initiative  ist  es  das
Risico,  die  Einsetzung  der  ganzen  Existenz  in  materieller,  wie  moralischer  Beziehung, ­
  welche  die  Thätigkeit  des  Unternehmers  von  der  deö  Arbeiters  unterscheidet, ­
  und  in  dem  Unternehmer-Gewinn  mit  zum  Ausdruck  zu  kommen  hat.
Es  ist  ferner  die  Umsicht  in  der  Leitung  des  Unternehmens,  die  Berechnung
der  Conjuncturen.  die  technische  und  mercantilische  Bildung,  kurz  eine  große
Zähl  von  Fähigkeiten  und  Eigenschaften,  welche  der  Unternehmer  besitzen  muß
und  deren  Vergütigung  er  in  Anspruch  nehmen  darf.  Daß  die  Vergütigung
einer  solchen  Thätigkeit  eine  andere  sein  muß,  als  die  für  die  mechanische
Leistung  des  Arbeiters,  ist  klar;  es  ist  eine  Verkennung  unseres  industriellen
Lebens  von  diesen  Größen  als  commensurablen  zu  sprechen.  Daß  aber  der
Unternehmer-Gewinn  keine  feststehende  Größe  ist,  sondern  sich  einzig  nach  dein
Grade  des  Vorhandenseins  der  erwähnten  Eigenschaften  richtet,  beweist  die
Praxis.  Sticht  alle  Unternehmungen  reüssiren  gleich,  unter  denselben  Verhältnissen ­
  in  dem  nämlichen  Geschäftszweige,  unter  Benutzung  des  gleichen
Capitals  und  gleich  tüchtiger  Arbeiter,  prosperirt  die  eine  Unternehmung  und
die  andere  geht  zurück,  weil  dort  der  Unternehmer  mit  größeren  Fähigkeiten
ausgestattet  ist,  wie  hier.  Und  in  der  Regel  ist  es  nicht  der  Mangel  an
Fleiß  und  Thätigkeit,  der  die  geringere  Prosperität  herbeiführt,  sondern  das
Fehlen  der  eigentlichen  Unternehmer-Eigenschaften:  der  Umsicht,  Kenntniß  und
dergleichen.  Wie  weit  entfernt  auch  der  tüchtigste  Arbeiter  ist,  ein  geeigneter
Unternehmer  zu  sein,  beweist  die  oft  gezeigte  Ohnmacht  der  Productiv-■■BK
        <pb n="21" />
        Ueber  Gewinnbetheiligung  der  Arbeiter.

17

Genossenschaft,  welche  nicht  etwa  der  Uebermacht  des  Grvßcapitals,  sondern
in  der  Regel  der  Ueberlegenheit  tüchtiger,  geschulter  Unternehmer  unterlegen
sind.  Es  ist  also  in  der  That  die  Thätigkeit  des  Unternehmers  eine  qualitativ ­
  andere,  als  die  des  Arbeiters,  der  aus  dieser  Thätigkeit  hervorgehende
Nutzen  ein  berechtigter.
Es  fragt  sich  nun:  Ist  der  Unternehmer-Gewinn,  wie  er  in  unserm
heutigen  Gewerbeleben  zu  Tage  tritt,  ein  zum  Schaden  der  Vergütigung  für
die  Capitalsnutzung  und  des  Arbeitslohns  ungebührlich  hoher;  ist  also  die
Bertheilung  des  Nutzens  der  Production  unter  ihre  einzelnen  Factoreu  eine
ungerechte?
Daß  die  Entschädigung  des  Capitals  in  der  gewerblichen  Production
eine  zu  geringe  sei,  hat  der  Socialismus  nock  nicht  behauptet;  er  ist  im
Gegentheil  geneigt,  sie  für  eine  zu  große  zu  halten.  Daß  dem  nicht  so  ist,
beweist  die  grade  gegenwärtig  so  allgemein  auftretende  Scheu  des  Capitals,
sich  au  gewerblichen  Unternehmungen  zu  betheiligen,  eine  Erscheinung,  die
jede  leichte  politische  Unsicherheit,  jede  Störung  der  normalen  Verhältnisse
hervorruft.  Daß  aber  der  Unternehmer  nicht  etwa  den  Löwenantheil  des
Nutzens  der  Production  zum  Schaden  des  Capitals  für  sich  in  Anspruch
nimmt,  beweist  die  Schwierigkeit,  mit  der  er  es  oft  nur  unter  den  größten ­
  Opfern  zur  An  ^chterhaltung  seines  Geschäfts  heran  ziehen  kann.
Die  nähere  Ausführung  dieser  Seite  der  Frage  ist  hier  nicht  meine
Aufgabe.  Es  harwett  sich  vielmehr  um  das  Verhältniß  des  Unternehmer-Gewinns
  zum  Arbeitslohn.  —
Dem  Unternehmer  steht  der  Arbeiter  heut  nicht  mehr  gegenüber  als  willenloses ­
  Werkzeug,  als  Sklave  oder  an  die  Scholle  gefesselter  Leibeigener,  der  nur
das  zur  Leibes  Nahrung  und  Nothdurft  Erforderliche  für  seine  Leistungen  erhält,
sondern  als  freier,  über  den  Gebrauch  seiner  Kräfte  selbstständig  verfügender
Mann.  Aus  der  ruäis  inäiKostagus  moles  von  ehedem  ist  der  Arbeiter  geworden,
welcher  im  Besitze  des  Rechtes  der  Freizügigkeit,  Gewerbefreiheit,  Coalitationsfreiheit
  und  anderer,  einen  freien  Arbeitscoutract  zu  schließen  im  Stande  ist  und
den  möglichst  höchsten  Preis  für  seine  Leistungen  beanspruchen  und  durchsetzen
kann.  Dem  wirthschaftlichen  Unternehmer  tritt  er  gegenüber  gewissermaßen
gleichfalls  als  Unternehmer,  der,  ebenso  wie  jener  die  beste  Verwerthung  seiner
Waaren,  —  die  einträglichste  Benutzung  seiner  Arbeitskraft  durchzusetzen
sucht.  Der  Anspruch  einer  Theilnahme  am  Gewinn  des  Unternehmers  erscheint ­
  mir  ähnlich  ungereimt,  wie  wenn  ein  Fabrikant  Antheil  an  dem
Nutzen  prätendirte,  den  sein  Kunde  beim  Weiterverkauf  der  von  ihm  gekauften
Waare  gehabt  hat.  In  seinem  Bestreben  befindet  sich  der  Arbeiter  entschieden
im  Vortheil  gegen  den  gewerblichen  Unternehmer.  Während  die  wachsende
Zunahme  des  Capitals  eine  Ausdehnung  der  Industrie  und  durch  Vermehrung ­
  der  Concurrenz  eine  Herabdrückung  des  Unternehmer-Gewinns  zur
Folge  hat,  wird  hierdurch  eine  größere  Nachfrage  nach  Arbeit  geschaffen,
und  ein  Steigen  der  Löhne  herbeigeführt.  Daß  ein  solches  in  der  That  stattgefunden, ­
  und  besonders  in  den  letzten  Jahren  in  außerordentlichem  Maße
eingetreten  ist,  kann  nicht  geleugnet  werden;  die  Behauptung,  daß  der  heutige
Schriften  VI.  —  Gewinnbetheil,  der  Arbeiter.  2
        <pb n="22" />
        18

Weigert.

Lohnstand  im  Allgemeinen  kaum  die  Selbstkosten  der  Arbeit  deckt,  bedarf  eines
Beweises,  der  noch  nicht  geführt  ist  und  allerdings  schwer  zu  führen  sein
dürfte.  Aps  diesem  Grunde  dürfen  wir  aber  der  gegnerischen  Ansicht  die
unsrige,  daß  in  den  Gewerben  eine  außerordentliche  Lohnsteigerung  eingetreten
ist  und  stetig  mehr  Platz  greift,  daß  der  heutige  Lohn  im  Allgemeinen  ein
der  dafür  geforderten  Leistung  entsprechender  und  ohne  den  wirthschaftlichen
Fortschritt  zu  gefährden,  nicht  wesentlich  zu  erhöhender  ist,  entgegenstellen.
Das  Verhältniß  zwischen  Arbeiter  und  Unternehmer  ist  in  der  Praxis  ein
von  dem  theoretisch  so  häufig  aufgestellten  weitaus  verschiedenes.  Während
diese  Theorie  von  der  Voraussetzung  ausgeht,  daß  der  sogenannte  freie  Arbeitsvertrag ­
  eigentlich  kein  solcher  ist,  sondern  die  Erwerbung  der  nothwendigsten
Lebensbedürfnisse  den  Arbeiter  zwingt,  sich  mit  gebundenen  Händen  den  Unternehmern ­
  zu  überliefern;  die  Freiheiten,  deren  er  sich  erfreut,  also  in  den
meisten  Fällen  illusorische  sind,  da  ihm  die  Macht  fehlt,  sie  geltend  zu  machen,
hat  sich  in  Wahrheit  in  unserm  Gewerbeleben  das  Verhältniß  vollständig
umgekehrt  gestaltet.  Es  ist  vielmehr  -der  Unternehmer,  welcher  in  überwiegendem ­
  Maße  und  mit  nicht  geringerer  Intensität,  wie  die  Arbeiter  der  Leistungen
derselben  bedarf  und  den  ihm  gestellten  Bedingungen  sich  unterwerfen  muß.
Während  beim  Arbeiter  die  Existenz  des  Lebens  auf  dem  Spiele  steht,  ist  es,
da  wir  den  Unternehmer  vom  Capitalisten  trennen  müssen,  bei  ihm  nicht
minder  Existenz,  Ehre  und  Leben,  welche  eine  Fortführung  seines  Geschäfts
dringend  erheischen.
Wenn  beim  Arbeiter,  um  die  äußersten  Consequenzen  zu  ziehen,  Darben
und  Roth  die  Folgen  der  Arbeitslosigkeit  sein  können,  führt  die  Unmöglichkeit,
seine  Fabrik  in  Thätigkeit  zu  erhalten,  für  den  Unternehmer  den  Ruin  derselben ­
  und  häufig  gleichfalls  Mangel  herbei.  Während  aber  der  Arbeiter
mit  Leichtigkeit  Beschäftigung  finden  und  seine  Lage  verbessern  kann,  ist  ein
ruinirter  Unternehmer  weit  schwieriger  befähigt,  eine  neue  Existenz  zu  gründen.
Bei  der  heutigen  Lage  der  Industrie  muß  ich  jedoch  die  Unmöglichkeit,  in
der  sich  der  Arbeiter  befinden  könnte,  Beschäftigung  zu  finden,  als  eine
äußerst  hypothetische  hinstellen.  Unsere  industrielle  Thätigkeit  ist  in  regem
Aufschwung  begriffen,  die  Vergrößerung  des  Capitals  wird  sie  immer  weiter
ausdehnen.  Es  hat  sich  gezeigt,  daß  aller  Orten  und  in  allen  Gewerben
fühlbarer  Arbeiter-Mangel  herrscht,  vergeblich  Hände  gesucht  werden.  Selbst
in  der  schweren  industriellen  und  merkantilischen  Krisis,  in  der  wir  uns  befinden, ­
  hat  sich  das  Verhältniß  wenig  geändert,  weil  der  Unternehmer  nicht
ohne  empfindlichen  Schaden  eine  wesentliche  Einschränkung  seiner  Production
vornehmen  kann.  In  solchen  Zeiten  wälzt  sich  der  Druck  nicht  auf  den
Arbeitslohn,  sondern  auf  den  Unternehmer-Gewinn.  Es  ist  nicht  der
Arbeiter,  der  zu  Grunde  geht,  sondern  der  Unternehmer  und  das  Capital;
unter  hundert  Fällen  werden  neunzig  Mal  die  Unternehmer  zuerst  von  solchen
Verhängnissen  heimgesucht.
Es  herrscht  überhaupt  meistens  eine  durchaus  irrige  Meinung  von  der
Höhe  des  Unternehmer-Gewinns.  Die  Theoretiker  sehn  nur  Schlotbarone,
die  Spitzen  der  Industrie  und  übersehen  ganz,  daß  sich  das  Gros  der
        <pb n="23" />
        Ueber  Gewinnbeteiligung  der  Arbeiter.  19

Industriellen  in  durchaus  verschiedener  Lage  befindet.  Während  es  jene  durch
besondere  Intelligenz,  günstige  Conjuncturen,  Capitalsreichthum  und  ähnliche
Verhältnisse  zu  außergewöhnlich  glänzenden  Erfolgen  gebracht  haben,  ist  der
große  industrielle  Mittelstand  —  und  dieser  kann  der  allein  maßgebende  sein,
—  weit  entfernt,  ähnliche  Prosperität  in  seinen  Unternehmungen  aufweisen
zu  können.  Wir  sehen  im  Gegentheil  beim  emsigsten  Arbeiten,  intelligentesten
Streben,  beim  Einsetzen  von  Capital,  Ehre  und  Renommo  in  der  Regel  ein
sehr  bescheidenes  Vorwärtskommen,  einen  dem  Einsatz  durchaus  nicht  entsprechenden ­
  Gewinn.  Wo  ein  höherer  Nutzen  erreicht  wird,  ist  es  entweder
eine  ganz  besondere,  industrielle  Befähigung,  welche  neue  mit  höheren  Preisen
bezahlte  Producte  erzeugt,  oder  —  und  dies  wohl  in  den  häusigsten  Fällen
-—  eine  hervorragende  merkantilische  Kraft,  welche  durch  Benutzung  der  Conjuncturen,
  Eröffnung  neuer  Absatzgebiete  und  dergleichen,  vorzugsweise  Vortheile ­
  sich  zu  erringen  versteht.
Daß  aber  der  Gewinn  eines  oder  einzelner  Jahre  durch  die  Verluste
ungünstiger  Zeiten  mit  Leichtigkeit  absorbirt  wird,  daß  in  ihm  also  gleichzeitig
eine  Risicoprämie  für  spätere  Verluste  steckt,  kann  Niemandem  entgehn.
Daß  in  der  That  die  specielle  Thätigkeit  des  Uriteruehmers  einen  ihm
eigenthümlichen  Nutzen  erzeugt,  beweist  auf  das  schlagendste  ein  Hinblick  auf  die
Actiengeseüschaft.  Hier  besteht  allerdings  in  den  meisten  Fällen  —  wenn
wir  die  Wirkung  des  Aufsichtsrathes  und  der  Generalversammlung  den  thatsächlichen ­
  Verhältnissen  entsprechend  betrachten  wollen,  —  kein  Unternehmer,
von  dem  der  Engländer  sagt,  tlre  Masters  eye  makes  the  horse  fat!
Aber  welches  ist  der  Erfolg?  Ich  gebe  die  mehrjährigen  Dividenden  einer
Anzahl  industrieller  Actienunternehmungen  —  und  nicht  schwindelhaft  gegründeter ­
  der  letzten  Jahre,  sondern  solider  guter  Gesellschaften,  und  die
Zahlen  beweisen,  daß  der  abgeworfene  Nutzen  kaum  ein  init  Rücksicht  auf  die
riskante  Anlage  des  Capitals  in  gewerblichen  Unternehmungen  genügende  Verzinsung ­
  ergeben  hat.

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Durchschnitte. ­


Berliner  Eisenbahnbedarf-Actlengesellschast.
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12

11  Vs

14

7 1 /»

Gtadbacher  Spinnerei

10

11

17

18

20

0

0

0

3

0

10

0

7  Via

Hannoversche  Baumwollenspinnerei, ­
  Weberei

6

6

10

10

4

4

4

5

5

3 A

7

5

5V«

Tarnowitzer  Actiengesellschaft
  für  Berg  und
Hüttenbau  ....

3

7

5

0

4

0

4

4

4Vs

Magdeburger  GaSgesellsch.

3

3  Vs

3'/ 4

4‘/.

4  '/a

4  Vs

4 1 /»

5  Vs

5

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Cöln  -  Müsener  Bergwerks-Verein ­
  .  .  .  '  .

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„Vorwärts"  Actiengesellschast
  für  Flachsspinnerei ­
  in  Bielefeld  .  .

—

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        20

Weigert.

So  scheint  mir  der  Schluß  gestattet,  daß  der  Unternehmer-Gewinn
einerseits  als  solcher  gerechtfertigt  ist,  andererseits  im  Verhältniß  zum  Arbeitslohn ­
  keine  ungehörige  Höhe  erreicht.
Halte  ich  somit  einen  aus  der  Theorie  herzuleitenden  Anspruch  der
Arbeiter  auf  Theilnahme  am  Unternehmer-Gewinn  für  ungerechtfertigt,  so
fragt  sich  fetzt,  ob  aus  Opportunitätsrücksichten  dessen  praktische  Durchführung
für  Arbeitgeber  wie  Arbeitnehmer  als  wünschenswerth  zu  erachten  ist.  Wir  leben
in  einem  socialen  Kriege,  so  heißt  es;  Arbeitgeber  und  -Nehmer  stehen  sich
schroff  gegenüber,  ein  Ausgleich,  eine  Versöhnung  ist  für  die  Moralität  und
Existenz  der  Einzelnen,  wie  für  die  Fortentwickelung  der  Industrie  dringend
nothwendig.  Zu  diesein  Kriege  haben  die  gebildeten,  besitzenden  Klassen  dem
Arbeiter  die  Waffen  geschmiedet.  Sie  haben  durch  Wort  und  That,  in  Versammlungen ­
  und  Parlamenten  ihm  die  Rechte  erobert,  deren  Besitz  ihn  heute
befähigt,  sein  Jntereffe  energisch  zu  vertreten.  Der  Unternehmerstand  hat  kräftig
mitgeholfen  in  diesen  Bestrebungen.  Er  hat  bei  der  Einführung  der  Gewerbefreiheit, ­
  Freizügigkeit,  Coalitionsfreiheit,  der  Aufhebung  der  Schulvhaft,
den  freiheitlichen  Bestimmungen  in  der  Gewerbe-Ordnung  und  ähnlichem  theils
direct  mitgewirkt,  theils  den  neuen  Bestimmungen  gern  zugestimmt;  er  hat
die  mannigfachen  Auswüchse,  welche  zu  seinem  und  ganzer  Industriezweige
Schaden  durch  die  zum  Theil  zu  schnell  erfolgenden  Umwälzungen  zu  Tage
treten,  als  krankhafte  Ausschreitungen  erkannt,  welche  die  fortschreitende  Bildung ­
  und  Erkenntniß  der  Arbeiter  beseitigen  wird,  —  nicht  aber  die  Rückkehr ­
  in  die  alten  Verhältnisse  erwünscht  und  erstrebt.  Er  hat  dem  Wohlergehn ­
  der  Arbeiter  pecuniäre  und  geistige  Opfer  gebracht,  den  Bau  von
Arbeiterwohnungen,  die  Einrichtung  von  Kranken-,  Invaliden-  und  Unterstützungskassen
  in  die  Hand  genommen,  für  gesunde  Beschaffenheit  der  Fabrikräume ­
  Sorge  getragen.  Unsere  modernen  Fabriken  bieten  dem  Arbeiter  einen
Aufenthalt,  wie  ihn  unsere  Beamten  in  ihren  Büreauzimmern,  unsere
Professoren  in  ihren  Auditorien  nur  selten  finden.  Unter  allen  Ständen  erhält ­
  sich  der  Industrielle  vermöge  seiner  Beschäftigung  am  längsten  den
Idealismus.  Der  Landwirth  producirt  gegebene  Dinge,  auf  deren  Heroorbringung
  ihm  die  Elemente  nur  geringen  Einfluß  gestatten;  —  der  Kaufmann ­
  erzeugt  Werthe  aus  vorhandenen  Stoffen,  meistens  durch  räumliche
Uebertragung,  —  der  Industrielle  bringt  aus  unscheinbaren  Keimen  unzählige
neue  Gegenstände  hervor  durch  eigene  Schöpferkraft.  Und  diese  seine  Stellung
im  Gewerbeleben,  die  seinen  Character  bildet,  hat  der  Industrielle  nur  selten
vergessen;  er  wird,  trotzdem  der  Krieg  nicht  durch  seine  Schuld  entbrannt  ist,
dennoch  gern  die  Hand  zu  seiner  Beilegung  bieten  und  den  Frieden  mit
'Opfern  erkaufen.  Allerdings  appellirt  man  ein  wenig  stark  an  seinen
Jdealisinus!
Man  nennt  ihn  den  modernen  Sklavenhalter  und  Zwingherrn,  seine
Fabriken  einen  Verderb  für  Gesundheit  und  Sittlichkeit  der  Arbeiter,  sein
Jndustriesystem  den  Ruin  für  die  gedeihliche  Entwickelung  des  Menschengeschlechts! ­
  So  klagt  man  ihn  an,  nicht  nur  in  aufgeregter  Volksversammlung,
sondern  in  wissenschaftlichen  Schriften  und  vom  Katheder.  Und  von  diesem
        <pb n="25" />
        Ueber  Gewmnbetheiügung  der  Arbeiter.

21

Unternehmer,  dem  inan  einerseits  den  geknechteten  Arbeiter  gegenüberstelle  ihn
also  als  Sieger  ansieht,  den  man  andererseits  mit  allen  ordentlichen  Fehlern
behaftet  darstellt,  verlangt  man  die  Versöhnungshand?  Ich  glaube,  hier  liegt
eine  bedenkliche  Jnconseguenz  vor.  Entweder  ist  der  Unternehmer  in  dem
socialen  Kampfe  der  Besiegte,  oder  wenn  er  als  Sieger  Friede  und  Versöhnung ­
  schasst,  sind  seine  Eigenschaften  nicht  so  schlimme,  wie  man  sie  ausmalt ­
  !  —
Betrachten  wir  im  Folgenden,  ob  eine  Wiederherstellung  des  socialen
Friedens  auf  Grundlage  der  Betheiligung  der  Arbeiter  am  Unternehmer-Gewinn ­
  möglich  ist.
Die  Betheiligung  der  Arbeiter  am  Unternehmer-Gewinn  (industrial
partnership,  nouveau  contrat,  Arbeitsgesellschaft)  d.  h.  an  dem  beim  Jahresschlüsse, ­
  nach  Aufstellung  der  Bilanz,  sich  herausstellenden  Nutzen  erscheint  mir
aus  mehrfachen  Gründen  unpractisch,  ja  sogar  schädlich.  Ich  halte  sie,  weit
entfernt  ein  Mittel  zur  Verwischung  der  Klassen-Gegensätze  zu  sein,  vielmehr
geeignet,  nur  noch  tiefere  Zerwürfnisse  zwischen  Arbeitgebern  und  -Nehmern
herbeizuführen.  Eine  jede  größere  Gemeinschaft  von  Personen  verschiedener
Bildungsstufen,  Fähigkeiten  ,  Leistungen,  die  auf  die  Erreichung  bestimmter
Ziele  gerichtet  ist,  verlangt  eine  Unterwerfung  der  Einzelnen  unter  die  höheren
Zwecke  des  Ganzen;  diese  Unterwerfung  wird  um  so  größer  und  unbevingter
sein  müssen,  einerseits,  je  mehr  die  Leitung  des  Unternehmens  nur  von
Wenigen  ausgeführt  werden  kann,  andererseits,  je  größer  der  Abstand  der
Fähigkeiten  der  großen  Masse  von  der  der  Leiter  ist.  Beide  Momente
walten'  in  der  gewerblichen  Unternehmung  in  hohem  Grade  vor.  Wie  auf
wenigen  Gebieten  beruht  hier  das  Wohl  und  Wehe  des  Ganzen  auf  der
Capacität  einer  oder  weniger  Personen,  der  Unternehmer;  mangelt  den
Arbeitnehmern,  und  auch  den  tüchtigsten,  die  däs  Gelingen  der  Unternehmung
verbürgenden  Eigenschaften  des  Unternehmers.  Und  grade  dieser  Grundpfeiler
des  Gedeihens  der  Unternehmung:  die  ungeschmälerte  Autorität  der  Leitung
erscheint  mir  durch  die  Betheiligung  der  Arbeiter  am  Unternehmer-Gewinn
gefährdet.  Daß  diese  Autorität  eine,nnumstößliche  Nothwendigkeit  ist,  anerkennen ­
  selbst  die  begeisterten  Vertreter  des  in  Rede  stehenden  Systems:
Charles  Robert  (la  suppression  des  greves  par  l’association  aux  benefices,
  Paris  1870)  sagt  wörtlich:
Je  deolare  nettcment,  que  le  maintient  de  l’autorite,  je  dirai
meme  de  la  dictature  du  patron  est  un  des  prinoipes  fondamentaux
de  1  Association  aux  benefioes.  Les  personnes,  qui  ont  fondd  des
assooiations  oooperatives  savent  que  le  gdrant  doit  disposer  de
pouyoirs  e'tendus.  H  e n  est  de  mdme,  ä  plus  forte  raison  du
patron.  II  est  le  chef,  le  directeur,  il  a  la  responsabilite  yis-a-vis
des  tiers;  il  a  engage  ses  capitaux;  il  a  le  droit  de  commander  et
de  stipuler  expressdment  le  maintient  de  ce  droit.
L’immixtion  des  ouvriers  dans  la  gestion  serait  deplorable;  ce
serait  le  desordre,  l’anarchie,  la  ruine:  les  plus  intelligents  le  savent
bien;  ils  comprennent  parfaitement  que  la  diyision  du  travail  est
        <pb n="26" />
        22

Weigert.

la  loi  des  societes  ciyilisees,  et  qu’on  peut  etre  un  ouvrier  forgeron
admirable  sans  avoir  la  capacitd  necessaire  pour  discuter  les  clauses
d’un  oahier  des  charges  relatif  ä  l’adjudication  d’une  fourniture  de
rails,  ou  pour  aller  en  Angleterre  ouvrir  a  l’industrie  frauQaise  de
nouveaux  döbouches.
Je  n’admets  pas  non  plus  l’immixtion  des  ouyriers  sous  prdtexte
de  controle  dans  le  detail  des  comptes.  (Pag.  64.)
Das  sind  Ausdrücke,  wie  sie  nicht  energischer  und  treffender  gebraucht
werden  können.  Und  ich  bin  der  Ansicht,  daß  diese  nothwendige  Autorität
der  Leitung  durch  die  Betheiligung  der  Arbeiter  am  Unternehmer-Gewinn  in
schwerem  Maße  geschädigt  werden  würde.  Sie  möchte  bestehn,  so  lange  der
sich  herausstellende  Nutzen  ein  großartiger  ist,  die  den  Arbeitern  zufallenden
Dividenden  glänzende  sind,  aber  auch  dann  würde  der  auf  den  Einzelnen
entfallende  verhältnißmäßig  kleine  Antheil  gewiß  Unkundige  oder  Uebeldenkende
stutzig  machen.  Sobald  jedoch  die  Gewinne  gering  sind,  oder  ganz  ausfallen, ­
  würde  sich  Mißtrauen  einstellen,  Unzufriedenheit  und  Feindschaft  zu
Tage  treten.
Die  Bilanzen,  wenn  sie  selbst  den  Einzelnen  zur  Einsicht  frei  ständen,
werden  nicht  verstanden,  die  Zahlen  und  Endresultate  würden  gesehen,  aber
ihre  Berechtigung  nicht  begriffen  werden.  Die  Folgen  ungünstiger  Geschäftslagen ­
  und  Conjuncturen  würden  dem  Unternehmer  als  Unfähigkeit, ­
  Trägheit,  unreelle  Handlungsweise  zur  Last  gelegt,  das
Vertrauen  zu  dem  Geschäft  in  dem  Arbeiter  und  in  weiteren  Kreisen
untergraben  werden.  Der  redlichste,  wohlwollendste  Mann  würde  noch  ganz
anders,  wie  das  Directorium  einer  Actiengesellschaft,  das  der  aufrührerischsten
Generalversammlung  eine  schlechte  Bilanz  mittheilt,  den  Haß  und  die  Verachtung ­
  seiner  Arbeiter  als  Lohn  für  sein  Entgegenkommen  ernten.  Welches
ist  der  Grund,  der  in  den  letzten  Jahren  der  Gründungen  so  viele  Unternehmer ­
  von  der  Umwandlung  ihrer  Fabriken  in  Actiengesellschaften  abgehalten ­
  hat?  Sie  sagten  sich:  Wir  sind  intelligent  genug,  um  unser  Unternehmen ­
  allein  zu  leiten,  wir  haben.  die  nöthigen  Mittel  zu  feiner  Fortführung, ­
  wir  wollen  die  Früchte  unseres  Schaffens  genießen  und  den  Schaden
allein  tragen;  uns  nicht  der  Unannehmlichkeit  aussetzen,  wenn  uns  durch
widrige  Umstände  Verluste  erwachsen,  der  Kritik  von  Leuten  unterworfen  zu
sein,  die  als  Demagogen  der  Generalversammlungen  aus  Unverstand  oder
böser  Absicht  an  unserer  ihnen  weit  überlegenen  Einsicht  und  Ehre  inäkeln
dürfen.  Und  ähnliche  Motive  werden  für  den  umsichtigen  Unternehiner  obwalten ­
  müssen,  die  Frage  von  der  Betheiligung  der  Arbeiter  am  Gewinn  in
vorsichtigste  Erwägung  zu  ziehn.
Die  Autorität  des  Unternehmers  würde  ferner  auch  in  folgender  Weise
stark  gefährdet  fein.  Einen  wesentlichen  Einfluß  auf  die  Rentabilität  von
Fabriken  üben  die  zur  Anwendung  kommenden  Maschinen.  Mit  wunderbarem
Erfolge  arbeitet  die  Technik  daran,  die  Leistungsfähigkeit  der  Maschinen  zu
erhöhen:  Der  Handwebestuhl  wird  von  dein  Maschinenstuhl  besiegt,  die  Handspindel ­
  durch  die  Spinnmaschine,  diese  wieder  durch  den  Selfactor,  die
        <pb n="27" />
        23

Ueber  Gewinnbetheiligung  der  Arbeiter.

neueren  Constructionen  vergrößern  das  Productionsquantum  auf  das  erheblichste. ­

Aehnlich  auf  anderen  Gebieten.  Ein  Unternehmer,  der  mit  ältern
Maschinen  arbeitet,  weil  vielleicht  das  Capital,  vielleicht  auch  andere  Gründe
ihm  Ausdehnung  und  Neuerungen  verbieten,  und  demnach  einen  geringeren
Nutzen  vertheilen  kaun,  während  das  Nachbar-Etablissement  mit  feinen  neuen
Maschinen  größeren  Gewinn  bringt,  soll  er  durch  feine  Arbeiter  gezwungen
werden,  ihnen  zu  Gefallen,  die  eine  größere  Rentabilität  versprechenden  Einrichtungen ­
  zu  treffen?  —  und  thut  er  es  nicht,  wird  er  in  ihren  Augen
der  wohlwollende  mit  Autorität  bekleidete  Unternehmer  bleiben?  Es  lassen
sich  die  verschiedensten  Ursachen  denken,  welche  auch  den  bestsituirten  Unternehmer ­
  dergleichen  Anschaffungen  als  überflüssig  ansehn  lassen:  hohes  Alter,
geringer  Gebrauch,  Kinderlosigkeit  und  ähnliche,  —  soll  er  zum  Sklaven  oder
Mm  Feind  seiner  Arbeiter  herabsinken?
Diesen  moralischen  Gründen,  welche  von  Seiten  der  Unternehmer
Legen  die  Betheiligung  der  Arbeiter  am  Gewinn  sprechen,  sind  andere  zur
Seite  zu  stellen,  die  mit  Rücksicht  auf  die  Arbeiter  zu  dem  nämlichen  Ziele
gelangen.  Die  Anhänger  der  incknstrisl  pnrtuerslUp  sehen  in  ihr  die
Sonne,  die  den  socialen  Frieden  aus  Erden  bescheinen  soll;  ich  im  Gegentheil
fasse  sie  als  eine  neue  Quelle  von  Zwietracht  und  Mißgunst  auf.  Eine
solche  kann  sie  auch  für  die  Arbeiter  werden.  Sie  wird  eine  Verschiedenheit
des  Einkommens  derselben  erzeugen,  und  zwar  keine  ihren  Fähigkeiten  und
Leistungen  entsprechende,  sondern  eine  aus  zufälligen  Glücksumständen  herrührende. ­
  Der  Arbeiter  in  einer  Fabrik  mit  den  besten  neuesten  Maschinen
wird  einen  höheren  Gewinn  ziehen,  als  der  in  einem  Etablissement  beschäftigte,
wo  dies  nicht  der  Fall  ist;  es  werden  Differenzen  an  dem  nämlichen  Platze,
in  demselben  Geschäftszweige  entstehn,  die  nicht  zur  Vergrößerung  des
Friedens  dienen  können.  Wenn  ein  Unternehmer  einen  kleineren  Nutzen  aus
seinem  Geschäfte  zieht,  als  andere,  so  liegt  dies  in  der  Differenz  der  Capitalien, ­
  der  Fähigkeiten,  also  im  Fehlen  industrieller,  geistiger  oder  physischer
eigener  Kräfte,  deren  Unannehmlichkeiten  er  tragen  muß  —  der  Arbeiter,  der
trotz  eifrigster  Thätigkeit,  aufopferndster  Arbeit  es  nicht  soweit  bringt,  wie
sein  vielleicht  weniger  befähigter  College  in  der  nächsten  besser  rentirenden
Fabrik,  wird  nicht  minder  wie  setzt  über  die  Ungleichheit  der  Güter-Vertheilung
  klagen  und  mit  mehr  Recht,  da  der  blinde  Zufall  sein  Spiel  treibt!
Aehnliche  Zustände  werden  herbeigeführt  werden  durch  die  Art  der  Vertheilung
  des  Gewinnes.  Es  ist  kein  Grundsatz  aufgestellt  worden,  und  er
ist  —  selbst  bei  unbedingter  Anerkennung  des  Princips  —  nicht  aufzustellen,
® te  die  Vertheilung  des  Gewinnes  geschehen  soll.  Ich  finde  in  den  später
zu  bringenden  bestehenden  Arbeitsgesellschaften  die  verschiedensten  Principien
aufgestellt.  Bei  einigen  wird  unter  die  Arbeiter  ein  gewisser  Procentsatz  des
Gewinns  vertheilt,  bei  anderen  wird  derselbe  nach  Abzug  der  Capitalsverzinsung ­
  und  der  Vergütigung  für  Arbeitsleistung  des  Unternebmers  zu
gleichen  Theilen  zwischen  diesem  und  jenem  getheilt.  Die  Stellung  des
Arbeiters,  wo  nach  diesein  Grundsatz  verfahren  wird,  ist  eine  andere  und
        <pb n="28" />
        24

Weigert.

günstigere,  als  wo  jener  maßgebend  ist.  Welches  soll  ferner  das  Aequivalent
für  die  Arbeitsleistung  des  Unternehmers  sein?  Seine  Feststellung  steht  in
der  Hand  des  Unternehmers.  Neue  Quelle  von  Unzufriedenheit.  Und  doch
wie  verschieden  ist  diese  Arbeitsleistung!  Wie  anders  in  einem  Unternehmen,
das  der  Mode  unterworfene  Waaren  erzeugt,  als  in  dem,  welches  Stapelartikel ­
  fabricirt,  in  einem  Geschäft,  dessen  Rohstoffe  mannichfach  sind,  große
Kenntniß  beim  Einkauf  erfordern  und  in  dem,  welches  nur  einfache  leicht  zu
unterscheidende  Materialien  verwendet.  Unzählige  Variationen  lassen  sich
anführen  und  der  Arbeiter  wird  sich  häufig  für  benachtheiligt  halten.  Dieser
Betrag  vergrößert  sich  mit  der  Zahl  der  Unternehmer  in  einer  Fabrik.  Die
Aufnahme  eines  neuen  Associes  beeinträchtigt  vielleicht  den  Nutzen  der
Arbeiter!  Wie  soll  endlich  das  im  Unternehmen  arbeitende  Capital  normirt
und  wie  hoch  dessen  Verzinsung  angenommen  werden?  Auch  hierin  liegt  ein
wesentlicher  Factor,  der  den  zur  Vertheilung  kommenden  Nutzen  erhöhen  oder
schmälern  kann.  Alle  diese  Differenzen,  die  nicht  durch  allgemeine  Grundsätze ­
  aus  der  Welt  zu  schaffen  sind,  werden  die  Gewinnantheile  der  Arbeiter
in  den  einzelnen  Unternehmungen  der  nämlichen  Branche  und  desselben  Ortes
zu  sehr  verschiedenem  machen,  Unzufriedenheiten  unter  ihnen,  neue  Zwietracht
zwischen  ihnen  und  den  Unternehmern  schaffen.  —
Wenden  wir  uns  jetzt  zu  der  wirthschaftlichen  Seite  der  Frage.
Hier  ist  vor  allem  die  Kehrseite  des  Unternehmer-Gewinns,  der  Unternehmerverlust ­
  ins  Auge  zu  fassen.  Eine  Theilnahme  am  Gewinn  involvirt
nothwendig  eine  Theilnahme  am  Verlust;  ohne  letztere'  ist  erstere  nicht  denkbar, ­
  wenn  das  Verhältniß  ein  logisches,  rechtliches  und  nicht  ein  Almosen-Verhältniß
  sein  soll.  Einen  Verlust  ertragen  können,  setzt  das  Vorhandensein
von  Capital  voraus,  aus  welchem  derselbe,  ohne  die  Existenz  des  Eigenthümers
zu  gefährden,  bestritten  werden  kann.  Solche  Capitalisten  sind  die  Arbeiter
nicht,  und  haben  sie  kleine  Ersparnisse  gemacht,  so  sollten  diese  am  allerwenigsten ­
  industriellen  Risiken  ausgesetzt  werden.  Eben  weil  das  Risiko  in
gewerblichen  Unternehmungen  ein  sehr  bedeutendes  ist,  muß  der  Nutzen  desselben ­
  ein  größerer  sein.  Derselbe  ist  jedoch  nur  zu  einem  Theil  als  die
Risikoprämie  des  im  Geschäfte  arbeitenden  Capitals  anzusehen  und  zum
andern  als  Unternehmer-Gewinn  zu  betrachten,  der  einerseits  das  Aequivalent
der  Arbeitsleistung  des  Unternehmers  repräsentirt,  andererseits  das  moralische
Risiko  desselben  ausdrückt,  durch  welches  er  dem  Capitalisten  eine  Gewähr
für  die  Sicherheit  seiner  Einlage  bietet.  Wir  können  uns  zwei  gleiche  Unternehmungen ­
  denken,  welche  mit  gleichen:  geliehenen  Capital  arbeiten,  gleich
renssiren  und  von  denen  das  eine  dem  Unternehmer  einen  größeren  Nutzen
abwirft,  als  das  andere,  weil  er  vermöge  seiner  Persönlichkeit  sein  Capital
zu  geringerem  Zinsfuß  erhält  wie  der  andere!
Wie  schwankend  die  Gewinne  in  den  meisten  Geschäften  sind,  wie  oft
auf  ein  günstiges  Jahr  lange  Zeiten  kommen,  in  denen  ohne  Gewinn  oder
mit  Verlust  gearbeitet  wird,  weiß  jeder  Unternehmer,  nur  durch  das  Sammeln
in  günstiger  Zeit  wird  das  Ertragen  dieser  Verluste  möglich  gemacht.  Diesen
wechselnden  Chancen  des  Unternehmer-Gewinns  gegenüber  steht  der  stabile
        <pb n="29" />
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Ueber  Gewinnbeteiligung  der  Arbeiter.
Arbeitslohn.  Es  hieße  den  Arbeiter  in  die  unheilvollsten  Schwankungen
hineinziehn,  wollte  man  ihn  an  den  Chancen  des  Unternehmers  betheiligen.
Denn  wie  sollte  er  zum  Tragen  der  Geschäftsverluste  herangezogen  werdend
Es  könnte  durch  die  Bildung  eines  Reservefonds  geschehen,  der  aber  in
vielen  Unternehmungen  sehr  stark  sein  müßte,  um  wirklich  allen  Risiken  begegnen ­
  zu  können.  Es  wäre  dies  jedoch  eine  Ungerechtigkeit  gegen  den  am
Gewinn  betheiligten  Arbeiter.
Wenn  sich  ein  Unternehmer  einen  Reservefond  anlegt,  so  nimmt  er
einen  Theil  des  Gewinns,  den  er  in  die  eine  Tasche  stecken  könnte,  und  legt
ihn  vorsorglich  in  die  andere;  er  ist  stets  Eigenthümer  des  sicheren,  und  gewissermaßen ­
  zweifelhaften  Gewinns.  Der  Arbeiter  jedoch,  welcher  aus  den
verschiedensten  Gründen  aufhören  kann,  in  dem  Unternehmen  thätig  zu  sein,
muß  einen  Theil  des  ihm  zu  Gunsten  des  Reservefonds  entzogenen  Gewinns
bei  seinem  Austritte  in  demselben  zurücklassen  zum  Nutzen  seiner  Nachfolger.
So  würde,  wenn  durch  Bildung  eines  starken  Reservefonds  die  Betheiligung
der  Arbeiter  an  den  Verlusten  ermöglicht  wäre,  einerseits  eine  ungerechte  Veriheilung
  der  Gewinne,  andererseits  deren  auf  den  Einzelnen  fallende  Antheile
äußerst  gering  werden.
Die  Art  und  Weise  aber,  wie  die  Betheiligung  der  Arbeiter  am  Gewinn ­
  geschehen  würde,  schließt  eine  weitere  Ungerechtigkeit  in  sich.  Derselbe
muß  berechnet  werden  nach  dem  Verhältniß,  in  dem  der  Einzelne  an  der
Gesammtsumme  der  im  Jahre  im  Geschäfte  verausgabten  Löhne  participirt
hat,  und  zwar  kann  man  entweder  alle  Löhne  als  gleich  betrachten  oder
zwischen  festen  Zeitlöhnen  und  Accord-  oder  Stücklöhnen  einen  Unterschied
machen,  und  erstere  in  erhöhtem  Maße  an  der  Dividende  Theil  nehmen
lassen  als  letztere,  die  gewissermaßen  schon  eine  Tantieme  in  sich  schließen.
Es  ist  nun  aber  nicht  zu  verkennen,  daß  die  Gleichheit  des  Lohnes  durchaus
nicht  den  gleichen  Antheil  an  der  für  das  Geschäft  gedeihlichen  Thätigkeit
ausdrückt.  Bei  gleichen  Lohnsätzen  hat  ein  tüchtiger  Heizer,  der  bekanntlich
durch  seine  Aufmerksamkeit  und  Geschicklichkeit  einer  Fabrik  große  Summen  an
Heizmaterial  ersparen  kann,  an  dem  sich  herausstellenden  Stutzen  viel  erheblicheren ­
  Antheil  als  ein  Weber,  der  eben  nur  seiner  Arbeit  am  Webestuhl
nachkommt  ;  und  ähnliche  Fälle  lassen  sich  zahlreich  nachweisen.
Die  Betheiligung  der  Arbeiter  am  Unternehmer-Gewinn  scheint  mir
ferner  nicht  an  Werth  zu  gewinnen,  wenn  ich  das  häufig  mit  Nachdruck
geltend  gemachte  Motiv  ins  Auge  fasse,  daß  durch  sie  die  Arbeiter  zu  außerordentlicher ­
  Anstrengung  und  Achtsamkeit  angespornt  werden,  deren  materielle
Ergebnisse  und  sittliche  Folgen  die  ihnen  in  Aussicht  gestellte  Belohnung  vollständig ­
  aufwiegen.  Hiergegen  habe  ich  zu  erwidern,  daß  einerseits  nur  in
einer  sehr  beschränkten'  Gattung  von  Unternehmungen  durch  besondere
Leistungen  der  Arbeiter  eine  wesentliche  Erhöhung  des  Stutzens  eintreten  kann.
Es  ist  dies  möglich  in  Industriezweigen,  wo  das  Verhältniß  der  Arbeitskosten ­
  zu  den  gesammten  Productionskosten  sehr  beträchtlich  ist.  Dasselbe  variirt
in  den  verschiedenen  Gewerben  sehr  bedeutend;  von  etwa  70  bis  80  Procent
W  den  Bergleuten  in  den  Kohlengruben  bis  zu  einem  bloßen  Procent-
        <pb n="30" />
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Weigert.

Bruchtheile  Bei  ven  Diamantschneidern.  Wo  der  Procentsatz  hoch  ist,  kann
die  vermehrte  Anstrengung  der  Arbeiter  den  Geschäftsgewinn  leicht  wesentlich
erhöhen,  um  so  mehr,  wenn  das  Unternehmen  selbst  einfacher  Natur,  der  Absatz ­
  auf  gewisse  Kreise  beschränkt  und  regelmäßig  ist.  Solche  Unternehmungen,
deren  Zahl  jedoch  nicht  sehr  bedeutend  ist,  dürften  ihrer  innern  Natur  nach  sich
noch  am  ehesten  für  industrial  partnerships  eignen,  obgleich  ick  auch  hier
der  Ansicht  bin,  daß  die  Thätigkeit  der  Arbeiter  besser  durch  andere  Mittel
gefördert  werden  dürfte.  Und  ich  frage  mich,  welchen  Arbeiterstand  hat  man
denn  im  Auge!  Ist  es  ein  fleißiger,  sittlicher,  —  nun  so  wird  er,  wenn  er
aus  freiem  Willen  einen  Arbeitscontract  eingeht,  sich  bestreben,  seine  Schuldigkeit ­
  nach  besten  Kräften  zu  thun,  er  wird  die  Heiligkeit  des  Vertrages  erkennen, ­
  und  sich  der  Erfüllung  der  übernommenen  Pflichten  befleißigen,  ohne
am  Unternehmer-Gewinn  betheiligt  zu  sein;  —  ist  er  aber  ein  träger,  böswilliger, ­
  wie  kann  man  dem  Unternehmer  zumuthen,  ihn  zu  seinem  Genossen,
zum  Theilhaber  an  seinem  Eigenthum  und  Gewinn  zu  machen  -
Die  Theilnahme  am  Unternehmer-Gewinn  erscheint  mir  aber  auch  keine
sittlichen  günstigen  Folgen  für  den  Arbeiter  zu  versprechen.  Sie  erfüllt  ihn,
wenn  auch  mit  Streben,  so  doch  mit  Streben  nach  einem  Nutzen,  auf  dessen
Verwirklichung  er  in  den  meisten  Fällen  keinen  oder  nur  sehr  geringen  Einfluß ­
  hat;  —  wie  der  Spieler  durch  Zahlung  seines  Einsatzes  Antheil  an
den  Chancen  der  Lotterie  gewinnt,  ohne  selbst  in  dieselben  eingreifen  zu
können.  Ein  solches  Streben  ist  kein  gesundes:  es  fühlt  sich  durch  den  Gewinn ­
  erfreut,  aber  nicht  gehoben,  durch  den  Verlust  verletzt  und  verstimmt;
Beiden  stand  es  bestimmungslos  gegenüber.  Allerdings  ist  es  die  Aufgabe
einsichtiger  und  humaner  Männer,  den  Arbeiter  herauszureißen  aus  der  Lethargie, ­
  in  die  ihn  geistlose  und  mechanische  Beschäftigung  so  leicht  versetzt,  Streben
nach  sittlichem,  geistigem  und  materiellem  Fortschritt  in  ihm  zu  erwecken,
seinen  stanäarä  ok  life  durch  Entwickelung  größerer  Ansprüche  und  Ermöglichung ­
  der  Verwirklichung  derselben  zu  erhöhen.  Aber  nicht  durch  Betheiligung ­
  am  Unternehmer-Gewinn  halte  ich  dies  für  möglich.  Denken  wir
uns  zwei  Arbeiter  des  nämlichen  Gewerbes,  beide  gleich  tüchtig  und  thätig,
den  einen  von  einem  fähigen  Unternehmer  geleitet,  welcher  die  Conjunctur
benutzend,  die  günstigsten  Einkäufe  des  Rohmaterials  ausführt,  Artikel  fertigen
läßt,  welche  begehrt  sind  und  für  die  er  die  besten  Absatzquellen  aufsucht;  —
den  anderen  von  seinem  Fabrikherrn  mit  der  Herstellung  von  Gegenständen
beschäftigt,  welche  wenig  beliebt  sind,  für  die  jener  theueres  Rohmaterial  gekauft ­
  hat  und  deren  Absatz  schwierig  ist;  —  diesem  wird  die  industrial
partnership  am  Jahresschluß  keine  Dividende  abwerfen,  während  jener
reichlichen  Nutzen  einstreicht!  Das  ist  Ungerechtigkeit  und  nicht  die  Quelle
sittlicher  Erhebung,  sondern  im  Gegentheil  die  Ursache  erhöhter  Unzufriedenheit. ­

Noch  schlimmer  gestaltet  sich  die  Sache,  wenn  für  die  Arbeiter  sogar
die  Theilnahme  am  Eigenthum  der  Fabriken  gewünscht  wird,  wenn  sie  veranlaßt ­
  werden,  ihre  ersparten  Summen  in  dem  Unternehmen,  welches  sie  beschäftigt, ­
  anzulegen  und  hierdurch  zweifach  an  den  Chancen  desselben  in-
        <pb n="31" />
        Ueber  Gewinnbetheiligung  der  Arbeiter.

27

teressirt  zu  werden.  Ein  derartiges  Interesse  ist  jedoch  in  den  meisten  Fällen
kein  wünschenswerthes.  Es  reißt  die  schmalen  und  schweren  Sparpfennige
des  Arbeiters  in  die  Chancen  des  industriellen  Geschäftes,  denen  sie  nicht
ausgesetzt  werden  dürfen.  Wie  der  solide  kleine  Capitalist  sein  Vermögen
nicht  in  Jndustriepapieren,  die  ihm  vielleicht  einen  höheren  Zinsfuß  versprechen, ­
  sondern  in  sicheren  Staatspapieren  anlegen  wird,  will  er  nicht  sein
Capital  gefährden,  um  noch  Vieles  weniger  darf  dem  Arbeiter  zugemuthet
werden,  sein  kleines  Besitzthum,  das  ihm  das  Alter  erleichtern,  die  Erziehung
seiner  Familie  ermöglichen  soll,  dem  Risiko  einer  gewerblichen  Unternehinung
auszusetzen.  Der  höheren  Verzinsung  eines  Capitals  steht  überall_  eine  germgere
  Sicherheit  und  Verfügbarkeit  desselben  gegenüber.  Grade  die  letzten
beiden  Momente  sind  für  den  kleinen  Capitalisten  die  wesentlichen  Kriterien
einer  geeigneten  Anlage.  Man  denkt  an  das  Streben  des  Arbeiters,  seßhaft
zu  werden,  ein  Häuschen,  ein  Stückchen  Land  sein  Eigen  zu  nennen,  und
glaubt  ihm  durch  die  Verleihung  von  Antheil  an  gewerblichen  Unternehmungen
ähnliche  Vortheile  zu  bieten.  Doch  während  ich  in  dein  ersten  Wunsche  eins
der  hervorragendsten  Mittel  sehe,  welches  die  Schärfe  der  socialen  Frage  zu
mildern  im  Stande  ist,  halte  ich  das  letzte  für  ungeeignet  und  gefährlich.
Dort  schafft  sich  der  Arbeiter  ein  eigenes  Heim,  das  ihm  die  Segnungen
des  Familienlebens  in  erhöhtem  Maße  ermöglicht;  hier  wird  er  winziger
Theilnehmer  eines  industriellen  Etablissements,  d.  h.  eines  öden  unproductiven ­
  Steinhaufens,  wenn  ihm  die  Seele  des  Unternehmers  fehlt!
Nicht  zu  übersehen  ist  ferner,  wie  leicht  hier  in  speciellen  Fällen  noch
eine  Uebervortheilung  der  Arbeiter  von  Seiten  gewissenloser  Unternehmer
stattfinden  kann,  ein  Punkt,  den  Engel  in  seinem  Vortrage:  „Der  Arbeitsvertrag ­
  und  die  Arbeitsgesellschaft  (Arbeiterfreund  &amp;gt;867.  pag.  154)  nicht
unbeachtet  läßt.  Er  sagt:  „Gewiß  werden  eine  Menge  gewissenloser  Unternehmer ­
  rasch  bei  der  Hand  sein,  ihre  auf  schwachen  Füßen  stehenden,  oder
gar  in  verschleierter  Insolvenz  befindlichen  Unternehmungen  in  Arbeitsgesellschaften ­
  zu  transformireti;  in  anderen  Fällen  werden  Meinungsverschiedenheiten ­
  über  den  Werth  der  Fabriken  rc.  vorhanden  sein,  welche  die  Transformation ­
  erschweren.  Ta  muß  der  Staat  helfend  bei  der  Hand  sein;  er
muß  Regulirungs-Commissionen  in's  Leben  rufen,  die  Transformation  überwachen, ­
  die  Arbeiter  vor  Ausbeutung,  die  Arbeitgeber  vor  Schädigung  schützen,
ungefähr  so,  wie  er  es  bei  den  agrarischen  Ablösungen  gethan  hat."  Dieser
Anschauung  kann  ich  nicht  beipflichten.  Der  Staat  wird  solche  Schwierigkeiten ­
  nie  heben  können,  er  hat  seine  Ohnmacht  in  dieser  Beziehung  bei
der  Concessionirung  von  Actiengesellschaften  bewiesen,  und  in  richtiger  Einsicht ­
  seine  Hand  von  ihnen  weggezogen.  Gewerbliche  Verhältnisse  sind  weitaus ­
  andere  und  verwickeltere  als  agrarische;  da  können  keine  theoretischen
Anschauungen,  sondern  nur  das  minutiöseste  Eindringen  in  die  feinen
Fäden  des  betreffenden  Unternehmens  helfen,  die  kaum  Jemand  außer  dem
eigentlichen  Unternehmer  durchschaut.
Nicht  zu  vergessen  ist  endlich,  daß  die  Arbeitsgesellschaft,  wenn  wir  sie
uns  durchgeführt  denken,  schließlich  sehr  unbedeutende  practische  Resultate  erzeugt.
        <pb n="32" />
        28

Weigert.

Der  auf  die  Arbeiter  entfallende  Nutzen,  häufig  in  Hunderte,  ja  Tausende ­
  von  Theilen  getheilt,  vermindert  sich  zu  einem  sehr  geringen  individuellen, ­
  durch  den  eine  wesentliche  materielle  Aufbesserung  der  Lage  der
arbeitenden  Klassen  auch  nicht  im  entferntesten  zu  ermöglichen  ist.  Er  wird
zum  großen  Theile  nicht  einmal  zu  Ersparnissen  verwendet,  sondern  aufgebraucht ­
  werden.  Diese  kleineren  Beträge  bilden  also  keine  Vergrößerung  des
zu  productiven  Anlagen  geeigneten  Nationalvermögens,  wie  ihre  Vereinigung
in  einer  Hand  gethan  hätte.  Die  Ausdehnung  der  Industrie  aber  wird  gehemmt, ­
  die  Waarenpreise  gehen  in  die  Höhe,  die  Nachfrage  nach  Arbeit  verringert ­
  sich,  und  der  Arbeitslohn  sinkt.
Recapitulire  ich,  so  kann  ich  mich  der  Ansicht  nicht  verschließen,  daß  die
Iiiclustrial  partnership  kein  wirksames  Mittel  zur  Erhaltung  bezüglich
Wiederherstellung  des  socialen  Friedens  bildet  und  daß  ihr  eher  ungünstige
Einflüsse  auf  die  gesammte  wirthschaftliche  Entwickelung  der  Völker,  wie  auf
den  materiellen  und  moralischen  Fortschritt  der  arbeitenden  Klassen  zugeschrieben ­
  werden  müssen.  Die  practischen  Versuche,  die  bisher  mit  ihr  angestellt ­
  worden  sind,  beweisen  diese  Ansicht.  Es  sind  achtungswerthe  Versuche
von  Unternehmern,  den  socialen  Uebeln  zu  steuern,  mit  Opfern  und  Anstrengung ­
  in's  Leben  gerufen,  zuweilen  auch  mit  günstigen  Resultaten  belohnt.
Sie  sind  jedoch,  in  den  meisten  Fällen  weit  entfernt,  eine  größere  practische
Bedeutung  zu  haben,  vielmehr  die  Ausflüsse  des  Wohlthätigkeitssinnes  edler
Männer,  die  wir,  wie  jede  edle  Handlung  mit  Achtung  behandeln  müssen.
Ob  grade  diese  Richtung  des  Wohlthätigkeitssinnes  eine  richtige  und  nachahmungswerthe
  ist,  ist  eine  andere  Frage.  Ich  muß  sie  verneinen.  Vorläufig ­
  ist  die  Arbeitsgesellschaft  fast  einzig  in  humanitäter  Absicht  gegründet
worden,  und  wenn  die  erzielten  Resultate  meistentheils  kein  entschiedenes
Fiasco,  sondern  mäßige  Erfolge  aufzuweisen  haben,  so  sind  dieselben  in  hervorragendem ­
  Maße  auf  Rechnung  der  Humanität  zu  stellen,  die  bei  ihrer
Gründung  und  Leitung  die  Hauptrolle  gespielt  hat.  Soll  aber  diese  Institution ­
  aus  dem  Rahmen  der  Wohlthätigkeitsanstalt  hinaus  auf  den  Markt
des  Lebens  unter  die  rechnenden,  unter  die  unlauteren  Unternehmer  treten,
so  wird  das  Bild  ein  ganz  anderes  werden.  Selbst  der  glänzendste  Erfolg
der  bestehenden  Gesellschaften  spräche  nicht  für  ihren  allgemeinen  Werth.
Hundert  durch  Geschenke  zu  reichen  Männern  gemachte  Arbeiter  beweisen  noch
nicht  die  allgemeine  glänzende  Lage  ihres  Standes!
Es  fragt  sich  jetzt,  wenn  der  Betheiligung  der  Arbeiter  am  Unternehmergewinn ­
  nicht  die  gehofften  Erfolge  beiznmessen  sind,  auf  welche  andere
Weise  der  so  sehnlich  gewünschte  Frieden  herzustellen  sei;  ob  es  in  der  Hand
des  Unternehmers  liegt,  denselben,  ohne  sich  wirthschaftlich  zu  gefährden,  zu
verwirklichen.  Das  wesentlichste  practische  Mittel  wird  immer  eine  Aufbesserung ­
  der  materiellen  Lage  der  Arbeiter  bleiben,  und  zwar  hält  man  mit
Vorliebe  die  Heranziehung  derselben  an  die  Person  und  das  Unternehmen
des  Arbeitgebers  für  zweckentsprechend.  Allerdings  sehe  ich  in  der  Erreichung
dieses  gleichzeitig  ethischen  wie  materiellen  Zieles  die  Lösung  der  socialen  Frage
und  halte  die  Verwirklichung  desselben  für  die  Aufgabe  aller  Unternehmer.
        <pb n="33" />
        Ueber  Gewinnbetheiligung  der  Arbeiter.

29

Sie  sind  die  Pionniere,  welche  die  geeignetsten  Weisen  der  Lohnzahlung  herauszufinden ­
  und  practisch  auszuführen  haben.  Die  Wirthschaftsgeschichte
zeigt,  wie  sie  diesen  Beruf  erfüllt  haben.  Born  Naturallohn  ist  rnan  zürn
Geldlohn,  vom  Tagelohn  zum  Accordlohn,  vom  individuellen  Accord  zum
Gruppen-Accord  fortgeschritten  und  bestrebt  sich,  weitere  Methoden  aufzufinden,
welche  den  schroff  zu  Tage  getretenen  Mißständen  Abhülfe  schaffen  sollen.
Man  kann  hierbei  von  zwei  Anschauungen  ausgehn:  Entweder  inan  befrachtet ­
  den  Arbeiter  als  Glied  des  Ganzen,  dem  er  seine  Thätigkeit  widmet,
idenlificirt  seine  Erfolge  mit  denen  des  Unternehmens  und  läßt  seine  Lage  mit
der  dieses  fortschreiten;  es  ist  dies  die  socialistische  Anschauung;  —  oder
man  betrachtet  die  Leistungen  des  Arbeiters  als  Einzelleistungen,  deren  Werth
in  der  eingesetzten  Thätigkeit  beruht  und  sich  mit  Erhöhung  derselben  vergrößert ­
  ;  es  ist  dies  der  individualistische  Standpunkt.  Ersterer  gipfelt  sich
in  der  Forderung  nach  der  vertragsmäßigen  directen  Betheiligung  der
Arbeiter  am  Unternehmer-Gewinn,  die  ich  als  ungeeignet  darstellen  mußte,
während  die  indirecte  Betheiligung  an  demselben  jetzt  zu  erörtern  ist.
Dieselbe  besteht  in  der  Bertheilung  von  Gratificationen,  welche
nach  Feststellung  der  Inventur  den  Arbeitern  verabreicht  werden.  Dergleichen
Gratisicationen  sind  in  manchen  Geschäften  üblich,  woselbst  sie  nach  guten
Abschlüssen  nach  freier  Entschließung  des  Unternehmers  zur  Bertheilung
kommen.  Ich  kann  mich  nicht  für  die  Zweckmäßigkeit  derselben  erklären,  indem ­
  ein  großer  Theil  der  gegen  die  Arbeitsgesellschaft  angeführten  Gründe
auch  hier  maßgebend  ist.  Sie  tragen  noch  viel  mehr,  als  der  contractlich
zugesicherte  Gewinnantheil,  den  Character  von  Geschenken,  die  unverdient  erworben, ­
  und  ohne  Verschulden  des  Arbeiters  verweigert  werden  und  dienen
nicht  dazu,  die  materielle  Lage  der  Arbeiter  zu  verbessern.  Bilden  sie  ein
Moment  der  Calculation  in  den  Ausgabebudgets  der  Arbeiter,  so  wird  ihr
Ausbleiben  in  Folge  eines  ungünstigen  Jahres  ein  Deficit  erzeugen,  das
schwer  zu  decken  ist,  —  werden  sie  nicht  bei  den  Ausgaben  mit  in  Rechnung
gezogen,  so  werden  sie  in  den  seltensten  Fällen  wohl  angelegt,  sondern  wie  ein
Gewinn  leichtsinnig  vergeudet  werden.  Auch  in  moralischer  Beziehung  kann  ihr
Werth  kein  größerer  sein.  Ihre  Bertheilung  wird  in  den  meisten  Fällen  als  ein
schuldiges  Aequivalent  für  die  geleisteten  Dienste  angesehen,  ihr  Ausbleiben  mit
Recht  als  eine  ungerechte  Handlung  betrachtet  werden,  da  die  Arbeiter  für
die  entstandenen  Verluste  nicht  verantwortlich  waren.  Böhmert  („Arbeiterverhältnisse
  und  Fabrikeinrichtungen  der  Schweiz",  „der  Socialismus  und
die  Arbeiterfrage"  und  im  Arbeiterfreund  XI.  1,  2,  6.  XII.  1.)  hat  eine
reiche  Fülle  des  instructivsten  Materials  beigebracht,  welches  die  in  dieser
Richtung  in  der  Praxis  gemachten  Versuche  behandelt.  Aus  denselben  geht
hervor,  daß  Gratisicationen  in  der  angedeuteten  Weise  keine  geeignete  Gewinnbetheiligung ­
  der  Arbeiter  bilden.  Man  hat  dieselbe  in  den  meisten
Fällen  verlaffen,  und  vorgezogen,  den  Lohn  der  Arbeiter  in  einer  den  Gratificationen
  entsprechenden  Weise  zu  erhöhen.  Eine  höhere  Berechtigung  haben
diese  Gratisicationen,  wenn  dieselben  für  die  gemeinsamen  Interessen  der
Arbeiter  verwendet  werden.  Was  die  Gemeinschaft  hat  erwerben  helfen,  soll
        <pb n="34" />
        Weigert.

auch  die  Gemeinschaft  genießen.  Der  Gründung  und  Dotirung  von  Alter-Versorgungskassen,
  HWkassen,  Wittwen-  und  Waisenkassen  für  die  Arbeiter
der  Fabrik  sollte  ein  Theil  des  Gewinns  günstiger  Jahre  zufließen.  Das
ist  ein  Zweck,  dem  ich  einen  weit  höheren  Einfluß  zuschreibe,  als  der  Vertheilung
  von  Geschenken  an  die  Arbeiter.
Betrachten  wir  jetzt  die  Lohnverbesserung  vom  individualistischen  Standpunkte, ­
  d.  h.  nach  der  Einzelleistung  der  Arbeiter,  so  geschieht  dieselbe  in
passender  Weise  durch  Bertheilung  von  Prämien,  welche  entweder  für  besondere ­
  Güte  der  gelieferten  Arbeiten,  oder  für  besonderen  Fleiß  gezahlt
werden.  Diese  Einrichtungen,  welche  vielfach  in  Anwendung  sind,  pflegen  in
der  Regel  von  günstigen  Erfolgen  begleitet  zu  sein;  sie  erscheinen  mir  ganz
besonders  am  Platze.  Sie  sind  vielleicht  im  Stande,  den  immer  lauter
werdenden  Klagen  der  Arbeitgeber  wegen  der  mehr  und  mehr  um  sich  greifenden ­
  Verschlechterung  und  Verringerung  der  Arbeitsleistungen  Abhülfe  zu  bereiten. ­
  Es  ist  eine  leider  kaum  mehr  zu  leugnende  Thatsache,  daß  in  vielen
Gewerben  die  Leistungsfähigkeit,  was  die  Qualität  und  Die  Leistungswilligkeit, ­
  was  die  Quantität  anlangt,  in  Abnahme  begriffen  ist.  Dies  Sinken
des  Arbeits-Riveau's  kann  von  schwerem  Einflüsse  auf  die  gewerbliche  Thätigkeit ­
  eines  Landes  sein.  Ihm  entgegenzusteuern,  muß  die  Aufgabe  jedes  Einsichtigen ­
  sein.  Ich  halte  ein  rationelles  und  ausgebildetes  Prämiensystem  für
den  geeigneten  Weg,  die  Thätigkeit  des  Arbeiters  zur  Verbesserung  seiner
öconomischen  Lage  anzuspornen  und  dadurch,  daß  ihm  Gelegenheit  geboten
wird,  durch  eigene  Kraft  ohne  Dazwischentreten  von  außer  seiner  Sphäre
liegenden  Verhältnissen  sein  Einkommen  zu  erhöhen,  ihn  gleichzeitig  moralisch
zu  heben.  ■—

t

■

In  der  Praxis  sind  mancherlei  Versuche  mit  der  Einführung  der  Gewinnbetheiligung ­
  der  Arbeiter  gemacht  worden,  deren  bedeutendste  in  Nachfolgendem ­
  aufgeführt  werden  sollen.  Dieselben  beziehen  sich  sowohl  auf  die
directe  Betheiligung  am  Gewinn  und  Eigenthum  von  Fabriken,  wie
auf  die  Vertheilung  von  Gratificationen  und  Prämien.  In  England, ­
  Frankreich  und  Deutschland  sind  derartige  Bestrebungen  zur
Ausführung  gekonnnen  und  sind  geeignet  als  Prüfstein  für  die  practische
Anwendbarkeit  der  theoretischen  Grundsätze  zu  dienen.  Eine  Kritik  erscheint ­
  um  so  nothwendiger,  als  die  Früchte  dieser  Versuchsfelder,  welche
zum  Theil  von  den  Vätern  dieser  Ideen  aus  reinster  Humanität  geschaffen
wurden,  leicht  aus  elterlicher  Vorliebe  mit  besonderem  Glanze  ausgestattet
werden;  —  Das  hervorragendste  Beispiel  einer  iuäustrial  parsnörsllip
bildet  das  Geschäft  von  Henry  Briggs  Son  &amp;amp;  Comp.,  Eigenthümer  der
Kohlengruben  Whitwood,  Haigh-Moor  und  Methley  bei  Normanton  in
Mrkshire.  Ihre  Gründungsgeschichte  ist  nicht  uninteressant.  Wir  hören,
daß  in  diesen  Kohlengruben  das  Verhältniß  der  Arbeitgeber  zu  den  Arbeitern
das  denkbar  schlechteste  war.  Strikes  schlossen  sich  an  Strikes,  die  Arbeiten
wurden  vernachlässigt,  den  Besitzern  in  zahlreichen  Briefen  mit  Kugel  und
        <pb n="35" />
        Ueber  Gewinnbetheiligung  der  Arbeiter.

31

Messer  gedroht.  Dagegen  erklärte  Herr  Briggs  össentlich  (Transactions
of  the  national  association  for  the  promotion  of  social  science,  Manchester ­
  meeting  1866  p.  7o3),  daß  seine  Firma  die  Arbeiter  stets  auf
das  liberalste  behandelt  habe  und  mit  Eifer  für  ihr  Wohlergehen  bestrebt
war.  Die  sich  stets  mehrenden  Unannehmlichkeiten  und  Verluste  veranlaßten
endlich  die  Herren  Briggs  im  Jahre  1865  ihr  Geschäft  einer  Acnengesellschaft
  zu  übertragen.  Bon  den  ausgegebenen  Actien  behielten  sie  zwei  Drittel
in  der  Hand  und  boten  das  letzte  Drittel  dem  Publikum  an,  _  indem  sie  besonders ­
  ihre  Beamten  und  Arbeiter  aufforderten,  sich  an  der  Zeichnung  zu  betheiligen. ­
  Es  wurde  bestimmt,  daß,  sobald  der  sich  herausstellende  stützen
10  Procent  des  eingelegten  Capitals  übersteigen  würde,  alle  Geschäftsführer,
Agenten  und  Arbeiter  des  Etablissements  die  Hälfte  des  Gewinnüberschusses
als  Bonus  erhalten  sollten  und  zwar,  daß  derselbe  im  Verhältniß  ihrer
respectiven  Löhne  während  des  abgelaufenen  Jahres  zur  Vertheilung  gelange. ­
  Die  andere  Hälfte  sollte  die  Dividende  des  Capitals  erhöhn.
Nach  mancherlei  Schwierigkeiten  und  nachdem  das  Mißtrauen  der
Arbeiter  gebrochen  war,  hat  das  so  gegründete  Unternehmen  günstige  Erfolge ­
  gehabt;  die  Dividenden  betrugen  1866—14  Proc.,  1868  —17  Proc.
und  sollen  sich  in  den  letzten  Jahren  gleich  gut  '  gestaltet  haben  Das  Verhältniß ­
  zwischen  Arbeitgebern  und  -Nehmern  wird  als  ein  vollkommen  zufriedenstellendes ­
  geschildert.  Wie  viel  Actien  in  Besitz  von  Arbeitern  gelangt
sind,  ist  nicht  ersichtlich.  —  Dies  Resultat  wäre  als  ein  sehr  ermuthigendes
zu  betrachten,  wenn  nicht  mannigfache  Bedenken  zu  erwägen  wären.  Zunächst
ist  der  Kohlenban  vielleicht  das  günstigste  Gewerbe,  bei  dem  sich  die  Industrial
partnership  mit  Nutzen  einführen  läßt.  Die  Arbeitskosten  nehmen  den  bei
weitem  größten  Theil  der  gesammten  Productionskosten  ein,  die  Arbeit  selbst
ist  einzig  dem  guten  Willen  der  Einzelnen  überlassen,  welche  durch  Förderung
besonders  großer  Kohlenstücke,  durch  möglichste  Vermeidung  von  Abfall  den
Werth  des  Productes  nicht  unwesentlich  erhöhen  können;  die  Thätigkeit  des
Unternehmers  ist  eine  äußerst  untergeordnete,  der  Absatz  der  Producte  ist
vorgeschrieben,  auf  eine  gewisse  räumliche  Nähe  beschränkt;  kurz  wir  haben
hier  alle  Moinente  vereinigt,  welche  eine  günstige  Wirkung  der  industrial
partnership  versprechen  lassen.  Dennoch  darf  nicht  außer  Acht  gelassen
werden,  daß  auch  in  dieser  Branche  die  früher  erwähnten  Mißflände  zu  Tage
treten  können  und  wohl  nicht  ausbleiben  werden,  sobald  die  günstige  Conjunctur
  in  eine  ungünstige  umschlägt.  Die  Dividende  wird  schmäler  trotz  derselben ­
  Anstrengung  und  Aufmerksamkeit,  wie  früher,  Entlassungen  werden  von
den  Arbeitern  schwerer  als  in  gewöhnlichen  Fällen  gefühlt  werden,  weil  sie
gewohnt  waren,  sich  gewissermaßen  als  Miteigenthümer  des  Unternehmens
zu  betrachten  itnb  nun  gleichsam  aus  ihrem  eignen  Besitze  verdrängt  werden  ;
die  Inhaber  von  Actien  finden  sich  im  Besitze  ertragloser  Papiere.  —  Die
Institution  der  Herren  Briggs  hat  trotz  ihres  Prvsperirens  unter  den  zahlreichen ­
  Besitzern  gleicher  Werke  in  ihrer  Nachbarschaft  und  anderen  Gegenden
keine  Nachahmer  gefunden.
Diese  Erscheinung  ist  nicht  unwesentlich;  denn  ich  kann  nicht  glauben,
        <pb n="36" />
        32

Weigert.

daß  diese  Besitzer  inhumanere  Unternehmer  sind.  Im  Gegentheil,  die  Entstehung ­
  der  Briggs'schen  Einrichtung  zeigt  die  ärgsten  Differenzen  zwischen
Arbeitgebern  und  Arbeitern,  für  welche  ich  nicht  einzig  diesen  die  Schuld  beimessen ­
  kann.  Wir  haben  vielmehr  vielleicht  das  Ergreifen  des  letzten
Rettungsseils  vor  uns,  ohne  welches  keine  Erhgltung  des  Unternehmens  möglich ­
  war;  eine  Illustration,  wie  unrichtig  die  Anschauung  von  dem  Arbeiter
ist,  der  das  blinde  Werkzeug  des  Unternehmers  bildet!  Hat  der  Unternehmer
aber  seine  Pflicht  gethan,  und  liegt  die  Schuld  des  Zwistes  in  den  ungerechtfertigten ­
  Ansprüchen  der  Arbeiter,  so  dürfte  Manchem  das  „si  fraotus  illabatur
  orbis,  impavidum  ferient,  ruinae“  als  berechtigte  Devise  vorschweben ­
  !  —
Ein  anderes  älteres  Beispiel  eines  auf  Theilnahme  der  Arbeiter  am  Gewinn ­
  basirten  Unternehmens  bildet  das  Geschäft  der  Stubenmaler  Leclaire,
Desournaux  &amp;amp;  Comp,  in  Paris.  Dasselbe  wurde  schon  im  Jahre  1842
gegründet;  Betheiligung  am  Eigenthuin  findet  jedoch  nicht  statt.  Von  dem
sich  nach  Verzinsung  des  Capitals  und  Abschreibung  von  je  6000  Francs
Salair  für  die  Unternehmer  herausstellenden  Netw-Nutzen  empfangen  dieselben ­
  25  Procent,  während  75  Procent  den  angestellten  Arbeitern  zufallen.
Hiervon  werden  50  Procent  nach  Maßgabe  ihres  Lohnes  unter  sie  vertheilt,
während  25  Procent  einer  Pensionskasse  zugeführt  werden.  Die  Zahl  der
Arbeiter  betrug  90  im  Jahre  1869.  Die  Pensionskasse  hatte  einen  Fond
von  200,000  Francs,  welcher  im  Geschäfte  mitarbeitet.  Das  Unternehmen
ist  bedeutend,  sein  Umsatz  belief  sich  auf  1  bis  1 1 / 2  Millionen  Francs,  seine
dauernde  Prosperität  wird  versichert.  Auch  dieser  Fall  erweist  sich  als  ein
günstiges  Resultat  der  Arbeitsgesellschaft.  Aber  auch  hier  ist  ein  besonders
geeignetes  Feld  dafür  vorhanden.  Die  Zahl  der  Arbeiter  ist  gering;  es  sind
auf  einer  höheren  Bildungsstufe  stehende  Männer,  deren  geforderte  künstlerische ­
  Begabung  sie  dem  Gros  der  Arbeiter  entrückt,  es  ist  ein  den  Conjuncturen
  wenig  ausgesetztes  Geschäft,  der  Werth  der  Arbeit  wiederum  der
hauptsächlichste  Theil  des  Erzeugnisses.  Doch  muß  auch  hier  an  die  Kehrseite ­
  der  Medaille  erinnert  werden.  Im  Falle  von  Verlusten,  welche  einen
im  Jahre  1869  auf  100,000  Francs  angewachsenen  Reservefond  übersteigen, ­
  werden  dieselben  aus  der  im  Geschäfte  angelegten  Pensionskasse  von
200,000  Francs  bestritten!  Die  Aussicht  auf  eine  solche  Eventualität  wird
die  ernsten  Bedenken  erzeugen.
Die  vielfach  in  dieselbe  Kategorie  gebrachte  Teppichfabrik  von  John
Croßley  &amp;amp;  Sons  in  Halifax  zeigt  nur  eine  Betheiligung  der  Arbeiter  am
Eigenthum  der  Fabrik  und  eine  Betheiligung  am  Gewinn  nach  der  Höhe
dieser  Einlage.  Diese  Fabrik,  eines  der  bedeutendsten  in  der  Teppick-Branche
überhaupt  bestehenden  Etablissements,  wurde  im  Jahre  1864  in  eine  Actiengesellschaft
  umgewandelt  (Capital  1,650,000  Pfund  Sterling  in  Actien  zu
15  Pfund)  und  im  Prospect  der  Wunsch  ausgedrückt,  daß  bei  Vertheilung
der  Actien  die  Anträge  der  bei  der  Fabrik  beschäftigten  Arbeiter  in  vorzüglichster ­
  Weise  berücksichtigt  werden  sollten,  da  die  Eigenthümer  überzeugt  seien,
daß  die  Mitbetheiligung  der  Arbeitnehmer  wesentlich  zur  Stärkung  und  zum
        <pb n="37" />
        Ueber  Gewinnbetheiligung  der  Arbeiter.

33

guten  Betriebe  des  Geschäfts  beitragen  würde.  Während  die  früheren  Eigenthümer ­
  der  Fabrik  vier  Fünftel  des  Actiencapitals  selbst  behielten,  soll  sich
der  übrige  Theil  auf  1100  Actionäre  vertheilen.  Wie  viele  derselben
Arbeiter  und  Angestellte  der  Fabrik  sind,  ist  nicht  ersichtlich.  Die  Gesellschaft ­
  prosperirt,  die  Aetien  stehn  ansehnlich  über  pari  und  es  sind  Dividenden ­
  von  15  Procent  vertheilt  worden.
Ich  muß  jedoch  auf  das  Entschiedenste  bestreiten,  daß  diese  günstigen
Resultate  der  Betheiligung  der  Arbeiter  am  Eigenthum  der  Fabrik  zuzuschreiben ­
  sind  und  grade  die  Heranziehung  dieses  Beispiels  für  die  Erfolge
der  Ibäustrial  partnership  als  eines  der  gefährlichsten  bezeichnen.
Zunächst  zählt  die  Fabrik  circa  5000  Arbeiter,  von  denen  (da  sich
22000  Actien  auf  1100  Personen  vertheilen,  also  auf  die  Person
&amp;gt;10  Actien  ä  15  Pfund  kommen)  nur  ein  ganz  unbedeutendes  Bruchtheil
Actionäre  der  Fabrik  sein  werden,  welches  ein  bestimmender  Einfluß  auf  die
große  Mehrzahl  nicht  ausüben  kann.  Aber  selbst  angenommen  eine  größere
Zahl  der  Arbeiter  find  Actionäre,  so  wird  jeder  nur  irgend  Geschäftskundige
zugeben  müssen,  daß  auch  alsoann  kein  wirksamer  Einfluß  auf  oen  Gang  des
Unternehmens  von  ihnen  geübt  werden  kann.  Ein  so  vielseitiges  weitver-.
zweigtes  Geschäft,  bei  welchem  Alles  vom  günstigen  Einkauf  des  Rohmaterials,
der  Kenntniß  der  Märkte,  der  Geschmacksrichtung  und  unzähligen  andern
Dingen,  die  dem  Arbeiter  vollkommen  abgehn,  abhängt,^ist  das  denkbar  ungeeignetste ­
  Gebiet  für  eine  inclustrial  partnership.  Seine  Erfolge  dieser
Einrichtung  zuzuschreiben,  ist  eine  vollständige  Verkennung  der  Verhältnisse;
hieraus  Anregung  zur  Nachahmung  für  andere  Gebiete  der  Textil-Industrie
schöpfen  zu  wollen,  wäre  gänzlich  unstatthaft.  Die  Prosperität  der  Croßletsschen
  Fabriken  beruht  einzig  auf  der  günstigen  Lage  der  Branche  überhaupt,
auf  dem  Rufe  des  Weltgeschäfts,  den  er  bereits  früher  gehabt  hat,  der
seinen  Waaren  auf  allen  Märkten  guten  Klang  verschafft  und  den  es  sich
durch  tüchtige  Leitung  auch  weiter  bewahrt  hat.  Ist  also  hier  der  Nutzen,
den  die  Betheiligung  der  Arbeiter  am  Eigenthum  der  Fabrik  herbeigeführt
hat,  ein  mehr  als  problematischer,  so  kann  der  Schaden,  der  dem  Arbeiter
daraus  erwächst,  leicht  ein  um  so  verhängnißvoller  werden,  da  Geschäfte,  wie
das  besprochene  wegen  der  schwankenden  Erfolge  zu  den  riskantesten  Aetienunternehmungen
  gehören,  an  denen  sich  die  Arbeiter  unter  keinen  Umständen  betheiligen ­
  sollten.  Wenn  bei  der  Croßley-Gesellschaft  in  der  nicht  langen  Zeit
ihres  Bestehens  noch  alles  gut  gegangen  ist,  so  liegt  der  Grund  in  der  hervorragenden ­
  Stellung  des  Etablissements.  Was  die  Zukunft  derselben  anbetrifft, ­
  so  kann  ich  mit  Thornton  nur  die  Ansicht  aussprechen,  daß  die  Betheiligung ­
  der  Arbeiter  am  Actiencapital  nur  eine  vorübergehende,  mehr  und
inehr  abnehmende  sein  wird.  Wenn  das  Geschlecht  der  jetzigen  Arbeiter-Actionäre
  ausgestorbcn  ist,  wird  es  nur  einem  kleinen  Theile  der  Nachkommen
möglich  sein,  die  Actien  zu  conserviren;  sie  werden  die  Erbschaft  theilen
müssen,  und  falls  sie  nicht  gleichfalls  im  Geschäfte  thätig  sind,  gar  kein  Interesse ­
  haben,  Actionäre  zu  bleiben.  Die  Croßley-Gesellschaft  wird  eine  Actiengesellschaft
  werden,  wie  alle  übrigen.
Schristen  VI.  —  Gewiimbetheil.  der  Arbeiter.  3
        <pb n="38" />
        34

Weigert.

Unser  würdiger  Wilhelm  Borchert  juu.  hat  im  Jahre  1868  sein
Messingwerk  in  eine  Arbeitsgesellschaft  umgewandelt,  indem  er  seinen  Angestellten ­
  und  Arbeitern  gestattete,  Antheile  daran  zu  erwerben  und  dieselben
sowohl  nach  Maßgabe  ihrer  Einlage,  wie  der  geleisteten  Arbeit  an  dem  Productionsgewinn
  participiren  ließ.  Derselbe  entsteht,  nachdem  5  Procent  Leihgebühr, ­
  6  Procent  Risikoprümie  für  das  Capital,  sowie  3000  Thaler  Gehalt ­
  an  den  Besitzer  gedeckt  worden  sind.  Die  auf  die  Arbeit  entfallende
Quote  wird  Bonus  genannt,  der  dem  Capital  zukommende  Antheil  Dividende; ­
  beide  sind  gleichwerthig.  An  dem  Bonus  haben  die  festen  Zeitlöhne
höheren  Antheil  als  die  Accord-  und  Stücklöhne.  Diese  Einrichtung  Hai  sick
5  Jahre  bis  Ende  1872  bewährt.  Daß  eine  vergrößerte  Leistungsfähigkeit  des
Etablissements  stattgefunden  hat,  ist  zwar  nicht  behauptet  worden;  der  edle
Sinn  des  Besitzers  hat  seine  kleine  Zahl  von  Arbeitern  (circa  70)  an  dem
Gewinn  des  Geschäfts  participiren  lassen  und  war  in  der  Lage,  ihnen  einen
jährlichen  Bonus  auszahlen  zu  können;  die  Einlagen  der  Beamten  und
Arbeiter  waren  am  Schlüsse  des  Jahres  1871  auf  31,325  Thaler  herangewachsen, ­
  es  participirten  daran  4  Beamte  und  39  Arbeiter,  also  ungefähr
die  Hälfte  derselben.  Der  weitere  Erfolg  dieses  Unternehmens,  welches  durch
die  geringe  Zahl  der  Beschäftigten  einen  Theil  der  Mißstände  der  Arbeitsgesellschaft ­
  vermeidet  und  durch  die  Humanität  des  Besitzers  gute  Garantien
bot,  wurde  durch  die  im  Jahre  1873  eingetretene  Umwandlung  desselben  in
eine  Actiengesellschaft  unterbrochen.  Mit  derselben  ist  die  Betheiligung
der  Arbeiter  am  Productionsgewinne  gefallen  und  denselben
nur  eine  Capitalbetheiligung  unter  einigen  Modificationen,  die  durch  die  Umwandlung ­
  in  die  Actiengesellschaft  hervorgerufen  worden,  gestattet.  Der
socialistische  Bonus  hat  also  aufgehört,  und  die  individualistische  Fleißprämie
ist  eingeführt  worden.  Borchert  sagt  in  seinem  von  Engel  verfaßten  Schreiben
an  die  Arbeiter  („Eine  Partnerschaft  als  Actienunternehmen"  Arbeiterfreund ­
  X.  Pag.  335  sq.)  Folgendes:  „Es  soll  zu  dem  Normallohn  eine
P  roductionstantiöme  hinzutreten  und  zwar,  indem  eine  gewisse  Normalleistung ­
  angenommen  wird  in  progressivein  Verhältnisse  zu  der  dieselbe  überschreitenden ­
  wirklichen  Leistung.  Diese  Productionstantimne  ersetzt  den  Bonus,
der  ja  nur  die  Frucht  des  Fleißes  ist  (sein  sollte!!);  sie  wird  monatlich  von
dem  Geschäft  festgestellt  und  ausbezahlt.
„Zwei  Erfahrungen  sind  es  vorzugsweise,  die  mich  zu  dieser  Verwandlung ­
  des  Bonus  in  eine  Productionstantieme  gedrängt  haben.
„Die  eine  Erfahrung,  die  ich  gemacht,  ist  die,  daß  ein  großer  Theil,
namentlich  der  nur  kürzere  Zeit  im  Geschäfte  verbleibenden  Arbeiter  die
Bonusverthcilung  als  etwas  in  so  ferner  Zukunft  Liegendes  und  Unbestimmtes
betrachtet,  daß  sie  ihm  kein  hinlänglicher  Antrieb  zur  Entfaltung  eines
Maximums  von  Fleiß  und  Sorgfalt  während  eines  ganzen,  Jahres  ist.
Weil  ihm  die  kleine  Wochen-  oder  Monats-Lohnzulage  wie  der  Sperling  in
der  Hand,  die  größere,  am  Jahresschluß  auf  einmal  zu  Theil  werdende
Summe  des  Bonus  aber  wie  die  Taube  auf  dem  Dache  erscheint,  so  zieht
er  in  der  Regel  eine  Monatszulage  vor  und  macht  davon  fein  Gehen  oder
Bleiben  in  der  Fabrik  abhängig.
        <pb n="39" />
        Ueber  Gewinnbetheiligung  der  Arbeiter.

35

„Die  andere  Erfahrung  ist,  daß  wenn  der  Bonus,  seiner  ursprünglichen
Bestimmung  nach,  aus  dem  Productionsgewinn  gezahlt  wird,  mithin  fortfällt,
wenn  kein  solcher  vorhanden  ist,  die  Extrabelohnung  der  Arbeit  an  Umstände
geknüpft  ist,  auf  welche  sie  keinen  Einfluß  hat.  Es  ist  sicherlich  nicht  der
Fehler  der  Arbeit,  wenigstens  nicht  der  technischen,  wenn  Kupfer,  Zink  und
Kohlen'  zu  theuer  eingekauft,  die  fertigen  Waaren  zu  wohlfeil  verkauft  und
in  solchen  Fällen  Ueberschüsse  oder  Gewinne  nicht  erzielt  werden.  Obschon
jeder  der  nicht  beim  Ein-  und  Verkauf  betheiligten  Beamten  und  Arbeiterseine
  Schuldigkeit  im  vollsten  Maße  gethan  haben  kann,  so  würde  er  dock
wegen  des  mangelnden  Productionsgewinns  (wovon  auf  den  Bonus  die
Hälfte  entfällt)  leer  ausgehen  müssen.  Diese  Ungerechtigkeit  findet  nicht  statt,
sobald  die  Arbeit  unabhängig  von  jenen  Chancen  gestellt  ist  und  ihre  Früchte
lediglich  nach  ihren  Leistungen  bemessen  werden."  —
Diese  Ansichten  sind  vollkommen  berechtigt  und  entsprechen  dem  oben
von  mir  Dargelegten.  Es  bleibt  also  die  Borchert'sche  Unternehmung  einzig
eine  Actiengesellschaft,  in  der  die  Arbeiter  zu  Mitbetheiligten  gemacht  werden
sollen.  Zur  Sicherung  ihrer  Einlagen,  sowie  zur  Auszahlung  von  Alterszulagen ­
  und  Pensionen  stiftete  Borchert  einen  Fonds  von  50,000  Thalern,
welcher  allerdings  in  dem  vorliegenden  Falle  seiner  Aufgabe,  wenigstens  was
die  Sicherstellung  des  eingelegten  Capitals  der  Arbeiter  anbetrifft,  das  wohl
schwerlich  über  das  Vermögen  der  Stiftung  hinausgehen  wird,  genügen  wird,
der  aber  leicht  in  seiner  Bestimmung,  den  Arbeitern  ein  sorgenfreies  Alter
zu  gewährleisten,  beeinträchtigt  werden  kann.  Wie  dem  auch  sei,  die  großherzige ­
  Borchert'sche  Handlungsweise  dürfte  schwerlich  allgemeine  Nachahmung
finden  und  ick  kann  das  Riskante  einer  Betheiligung  der  Arbeiter  an  industriellen ­
  Actienunternehmungen  nur  auf's  Neue  wiederholen.  Dieselbe  wird
um  so  gefährlicher,  je  mehr  durch  die  Erfahrungen  der  letzten  Jahre  gewitzigt, ­
  das  große  Capital  sich  von  diesen  Gesellschaften  zurückzieht,  und  es
Bedürfniß  wird,  sich  das  Interesse  der  kleinen  Leute  zu  sichern.  Die  Heranziehung ­
  der  Arbeiter  kann  leicht  eine  neue  Leimruthe  werden,  um  schlechten
Unternehmungen  Capital  und  Interesse  zuzuwenden.
Greening  u.  Comp,  in  Salfold  (England),  Fabrikanten  von  eisernen
und  Drahlgittern,  hatten  ihren  Arbeitern  zugesichert,  sobald  ihr  Reingewinn
mehr  als  15  Procent  beträgt,  den  Rest  mit  ihnen  zu  theilen.  Diese  Einrichtung ­
  besteht  seit  1865;  ihre  Erfolge  sind  nicht  glücklich  gewesen.  Im
ersten  Jahre  wurde  allerdings  eine  Gratifikation  in  Gestalt  eines  Zuschlags
von  5  Procent  auf  die  Löhne  ausgezahlt,  allein  seit  dein  scheint  kein  Ueberschuß
  erzielt  worden  zu  sein;  ja  es  heißt,  die  Fabrik  habe  theilweise  mit  Verlust ­
  gearbeitet.
Fox,  Head  u.  Comp,  in  Middlesborough  (England),  Fabrikanten  von
Eisenplatten  und  ähnlichen,  hatten  ihren  Arbeitern  gestattet,  in  ihrem  Geschäfte ­
  ihre  Ersparnisse  anzulegen,  die  ihnen  mit  5  Procent  verzinst  werden,
und  für  die  sie  außerdem,  sobald  der  Reingewinn  10  Procent  übersteigt,
einen  verhältnißmäßigen  Antheil  am  Ueberschuß  haben  sollten.  Arbeitet  das
Geschäft  mit  Verlust,  oder  bleibt  der  Gewinn  unter  5  Procent,  so  wird
        <pb n="40" />
        36

Weigert.

der  Verlust  oder  die  Differenz  von  dem  Ueberschusse  künftiger  Jahre  abgezogen ­
  und  nur  an  dem,  was  dann  noch  übrig  bleibt,  participiren  die  Arbeiter.
Nach  den  neuesten  Nachrichten  hat  die  Firma  noch  keine  Darlehen  von  den
Arbeitern  erhalten  und  ist  unter  diese  noch  keine  Gratification  zur  Vertheilung
gekommen.
Dies  letztere  gilt  auch  für  die  nach  ähnlichen  Principien  arbeitende
Sabden-  Mills-  Cotton-  Company.
Weit  entfernt,  diese  Mißerfolge  dem  Principe  der  Industrial  parknership
  beimessen  zu  wollen,  betrachte  ich  dieselben  vielmehr  als  in  ungünstigen
Conjuncturen,  schlechten  Geschäftslagen  und  ähnlichem  liegend,  wie  sie  in
jedem  industriellen  Unternehmen  vorkommen,  in  der  einen  Branche  häufiger,
in  der  andern  seltener,  durch  welche  die  Arbeiter  nicht  in  Mitleidenschaft  gezogen ­
  werden  dürfen.
Zur  Vervollständigung  führe  ich  noch  die  nachstehenden  Etablissements
an,  in  denen  nach  ähnlichen  Principien  gearbeitet  wird.
Die  Druckerei  von  Paul  Dupont  in  Paris  betheiligt  seit  1848  die
Arbeiter,  welche  länger  als  2  Jahre  bei  ihnen  thätig  sind,  mit  10  Procent
am  Nettogewinn.  Sie  beschäftigt  ungefähr  300  Personen,  im  Jahre  1863,
welches  den  höchsten  Nutzen  brachte,  kamen  35  Francs  auf  die  Person,  also
ein  sehr  geringfügiger  Betrag.
E.  Voiron  und  M.  Lenoir,  Stubenmaler  in  Paris  haben  seit  1870
ihre  Arbeiter  mit  25  Procent  am  Nettogewinn  detheiligt.  Erfahrungen
liegen  nickt  vor.
Die  Schriftgießerei  von  Laurent  und  Deberny  in  Paris,  .betheiligt  ihre
Arbeiter  seit  1848  am  Reingewinn  und  zwar  sowohl  nach  Arbeitstagen,  wie
nach  Arbeitsleistungen.  Sie  beschäftigt  circa  150  Arbeiter.  In  der  Pianofabrik ­
  von  M.  A.  Bord  wird  der  Nutzen  nach  Verzinsung  des  Capitals  mit
10  Procent  zu  gleichen  Theilen  zwischen  der  Arbeit  und  dem  Capital,  nach
Maßgabe  des  Verhältnisses  der  gezahlten  Löhne  zu  diesem  vertheilt.
Die  Betheiligung  der  Arbeiter  am  Gewinn  findet  in  mehreren  Fabriken
im  Elsaß  statt.  Zu  erwähnen  sind:  die  Fabrik  chemischer  Producte  von
Carl  Kestner  in  Thann  und  Mühlhausen  und  die  Spinnerei  von  Steinheil ­
  und  Dieterlen;  auch  in  der  Schweiz  sind  mannichfache  Versuche  dieser
Art  gemacht  worden.
Wenn  auch  manche  derselben  für  das  System  zu  sprechen  scheinen,  so
kann  ich  ihnen  doch  bei  der  Kürze  des  Bestehens  und  bei  den  oft  eigenthümlichen ­
  speciellen  Verhältnissen  keine  größere  Bedeutung  zusprechen  und  meine
Anschauungen  durch  dieselben  nicht  für  widerlegt  halten.

So  erscheint  mir  die  sociale  Frage  auf  dem  Wege  der  Betheiligung  der
Arbeiten  am  Unternehmer-Gewinn  nicht  zu  lösen.  Kämpfe,  wie  die  gegenwärtigen, ­
  sind  zu  allen  Epochen  gewesen:  sie  sind  stets  in  besonderer  Schärfe
aufgetreten,  sobald  der  freiheitliche  Geist  der  Zeit  durch  Forträumung  von
Schranken,  welche  der  Entfaltung  der  Arbeit  entgegenstanden,  dem  Arbeiter-
        <pb n="41" />
        Ueber  Gewinnbeteiligung  der  Arbeiter.

37

stände  höhere  Ziele  gezeigt  hat.  Dann  übte  er  seine  Kräfte,  das  theoretisch
Gegebene  practisch  zu  verwirklichen  und  vergaß  häufig  Maß  und  Ziel.  Wenn
die  augenblicklichen  Verhältnisse  schärfer  sind  als  je,  so  liegt  es  daran,  daß
dem  Arbeiter  erst  jetzt  volle  wirtschaftliche  und  politische  Freiheit  gegeben
worden  ist.  Diese  vollständige  sociale  Gleichstellung  läßt  ihn  die  inaterielle
Ungleichheit  als  etwas  Ungerechtes  betrachten,  welches  er  auszugleichen  sich  bestrebt. ­
  Aber  sein  Bestreben  ist  auf  ein  falsches  Ziel  gerichtet;  Er  will  nivelliren
  durch  Abtragen,  nicht  durch  Aufbauen.  Er  will  die  Productionsgewinne
  verringern,  während  sein  einzig  berechtigtes  Streben  sein  sollte,  die
Prvductionskosten  zu  erhöhen  durch  Erhöhung  der  Bergütigung  für  den  in
denselben  steckenden  Antheil  der  Arbeit.  Eine  solche  Vergrößerung  der  Productionskosten
  wird,  wenn  die  Unternehmung,  das  ist  die  Quelle  der  Arbeit,
nicht  leiden  soll,  eine  Erhöhung  der  Preise  der  Producte  zur  Folge  haben,
die  zum  Theile  vom  Arbeiter  wieder  theurer  gekauft  werden  müssen.  Dem
mehr  Empfangen  der  Arbeiter  wird  also  auch  ein  mehr  Geben  derselben
gegenüber  stehn.  Da  aber  andererseits  durch  die  Erfindungen  der  Technik,
durch  die  immer  inniger  werdenden  Handelsbeziehungen  auf  der  Erde  nicht
nur  ein  großer  Theil  der  Jndustrieproducte,  sondern  auch  viele  Naturerzeugnisse
  die  Tendenz  haben,  wohlfeiler  zu  werden,  wird  eine  Erhöhung  res
Ltuuckarä  of  life  der  arbeitenden  Klassen  vor  sich  gehn.  Eine  solche  Erhöhung ­
  ihrer  materiellen  und  geistigen  Lebensansprüche  ist  das  beste  Mittel,
die  herischenden  Klassengegensätze  zu  verwischen,  die  Einsicht  zu  verbreiten,  daß
die  Unternehmer  sich  nicht  vom  ungenügend  gelohnten  Fleiße  der  Arbeiter
mästen,  sondern  daß  auch  hier  eine  Jnteressenharmonie  herrscht,  die  zum
Heile  der  wirthschaftlichen  und  geistigen  Gemeinschaft  durch  gegenseitiges  Entgegenkommen ­
  gehalten  und  gefördert  werden  muß.
        <pb n="42" />
        Aebrr  die  Frage  von  der  Gewinnbetheilignng
der  Arbeiter.
Gutachten
von
I.  ^Reumann  in  Posegnick.
Bezüglich  des  Themas  von  der  Gewinnbetheiligung  der  Arbeiter  erlaube
ich  mir  auf  die  vom  Geheimrath  vr.  Engel  formulirten  Fragen  meine  Erfahrungen ­
  wie  folgt  mitzutheilen.
Zu  1.  Bei  der  Landwirthschaft  ist,  so  weit  mir  bekannt,  bisher  nur
die  Gewinnbetheiligung  und  auch  diese  nur  in  sehr  einzelnen  Fällen  (v.
Thünen,  Schuhmacher)  versucht  worden.  Die  Eigenthumsbetheiligung  würde
in  ihrer  Ausführung  jedenfalls  noch  erheblich  größere  Schwierigkeiten  als  die
Gewinnbetheiligung  darbieten,  und  wenn  sie  auch  nicht  als  ganz  unausführbar ­
  zu  bezeichnen,  so  dürfte  doch  die  Erörterung  dieser  Frage  vorläufig  keinen
praktischen  Werth  haben.
Zu  2.  Die  Veranlassung  zur  Einführung  der  Gewinnbetheiligung  in
den  Wirthschaften  des  Gutachters  war  die  Ueberzeugung,  daß  zur  sittlichen
und  intellectuellen  Hebung  des  Arbeiterstandes  kein  geeigneteres  Mittel  aufzufinden ­
  sei;  daß  demselben  durch  eine  Mitbetheiligung  ain  Gewinn  die  möglichst ­
  stärkste  Anregung  zu  Theil  werde,  über  schnellere  und  bessere  Arbeitsleistung ­
  nachzudenken,  unvollkommenes  veraltetes  Handwerkszeug  durch  besseres
zu  ersetzen  und  die  dazu  etwa  nöthigen  Handgriffe  sich  schnell  anzueignen;
wo  herrschaftliches  Handwerkszeug,  Maschinen,  Zugvieh  re.  seiner  Obhut  anvertraut ­
  ist,  damit  sorgsamer  als  bisher  umzugehen.  Den  Arbeitern  wird
die  Gemeinsainkeit  ihrer  Interessen  sowohl  untereinander  als  mit  denen  des
Arbeitgebers  mehr  zum  Bewußtsein  gebracht.
Der  Gutachter  pachtete  im  Jahre  1851  die  Assauner  Güter  im  Kreise
Gerdauen  aus  den  vier  Vorwerken  Heiligenstein,  Henriettenfeld,  Ernsthof
und  Louisenwerth  bestehend  und  gewährte  vom  dritten  Jahre  der  Pacht  ab
        <pb n="43" />
        i

40

3.  Neumann.

seinen  auf  den  Vorwerken  wohnenden  Arbeitern  einen  Gewinnantheil  in  der
Weise,  daß  er  den  Mehrerdrusch  des  Getreidebaues  über  den  Durchschnitt
der  drei  ersten  Jahre  zu  Gelde  rechnete  und  hievon  10  Prozent  als  Tantieme
vertheilte.
Da  jedoch  bei  steigender  Kultur  einer  Landwirthfchaft  die  Erträge  aus
der  Viehhaltung  stetiger  und  bestimmter  steigen  als  die  aus  dem  Getreidebau,
so  wurde  schon  nach  einigen  Jahren  dieser  Modus  aufgegeben  und  den  Arbeitern ­
  ein  Antheil  und  zwar  5  Prozent  vom  Gesammt  -  Reinerträge  (nach
Abzug  der  Pacht)  gewährt.  Die  Pacht  endete  1866  und  hatte  die  Tantieme
in  der  ganzen  Zeit  zwischen  7  und  14  Thlr.  pro  Jahr  für  die  einzelne
betheiligte  Person  geschwankt  ').  Das  mit  zur  Pacht  gehörige  Vorwerk  Louisenwerth ­
  wurde  bei  Schluß  derselben  von  mir  durch  Kauf  erworben,  und  da  der
Kaufpreis  nicht  im  Verhältniß  zur  bisher  gezahlten  Pachtsumme  stand,  sondern
dieser  gegenüber  ein  erheblich  höherer  war,  wurde  dem  entsprechend  auch  die
Tantieme  von  5  auf  8  Prozent  erhöht.
Das  Gut  Posegnick  kaufte  ich  im  Herbst  1855.  Von  1858  ab  wurde
eine  Tantieme,  zunächst  6  Prozent,  von  1866  ab  8  Prozent  vom  Reinerträge
gezahlt.  Die  Tantieme  wird  auch  hier  in  der  Weise  ermittelt,  daß  von  der
gesummten  Geldeinnahme  sämmtliche  Ausgaben,  4  Prozent  von  dem  Kaufbetrage ­
  und  5  Procent  von  der  Suinme,  die  für  Bauten,  neue  Wirthschaftseinrichtungen ­
  und  Verbesserungen  im  Interesse  der  Wirthschaft  derartig  verwendet ­
  sind,  daß  der  Besitzer  die  Ueberzeugung  hat,  der  Gutswerth  sei  dieser
Summe  entsprechend  vermehrt,  in  Abzug  gebracht  werden.  Die  Tantieme
wird  in  der  Art  vertheilt,  daß  soviel  gleich  große  Portionen  als  von  den
Gutstagelöhnern  Personen  regelmäßig.  auf  Arbeit  gekommen,  gemacht  werden
und  auf  je  einen  Arbeiter  oder  Arbeiterin  eine  Portion  vertheilt  wird.  Der
Kämmerer  (Aufseher)  erhält  eine  doppelte  Portion.  Ebenso  einpsiehlt.es  sich,
den  Säeleuten  '/ 4  bis  x / 2  Portion  mehr  zu  geben.  Die  Hirten  nehmen  an
dieser  Tantieme  nicht  Theil,  sie  erhalten  pro  Stück  Vieh,  das  ihrer  Obhut
anvertraut,  pro  Jahr  5  Sgr.,  verlieren  aber  von  dieser  Gratification  für
jedes  krepirte  Thier  l  Thlr.,  für  jedes  krank  geschlachtete  15  Sgr.  Die
Schäfer  sind  ähnlich  gestellt.  Bei  einem  aus  Waldland  gebildeten  Vorwerk
(Bettyhof)  findet  die  Tantieme-Berechnung  derartig  statt,  daß  zu  den  Wirthschaftsausgaben ­
  nur  für  jeden  Morgen  Ackerland,  der  schon  mindestens  die
zweite  Saat  trägt,  1  Thlr.  hinzugerechnet  wird  und  werden  von  dem  Ueberschuß
  gleichfalls  8  Prozent  als  Tantieme  vertheilt.
Für  die  letzten  6  Jahre  stellen  sich  der  Reinertrag  und  die  zur  Vertheilung
  gekommene  Tantieme  folgendermaßen:

*)  Selbstverständlich  war  die  Tantieme,  wie  es  auch  jetzt  der  Fall  ist,  eine
Zulage  zu  dem  ortsüblichen  Lohn,  der  deshalb  in  keiner  Weise  verringert  wurde.
        <pb n="44" />
        Ueber  Gewmnbetheiligung  bet  Arbeiter.

41

Reinertrag.
Thlr.

Tantieme
d  8  Proc.
Thlr.

Zahl  der
Portionen.

Betrag  der
einzelnen
Portionen.
Thlr.

Poseqnick

—

—

—

—

18°'/gg

Bettyhof

—

—

Lonisenwerth

658

52'Vs

18  V-3



Posegnick

2890

246

42

6

'8°V«9

Bettyhof

446

36

9

4

Louisenwerth

—

—

—

Posegnick

2000

160

36

4V.

18‘ 9 /ro

Bettyhof

213

18

9

2

Louisenwerth

1000

80

20

4

Posegnick

3325

266

38

7

18’7„

Bettyhos

1(156

84V,

8

l9 lT /so

Lonisenwerth

1575

126

21

6

Poseqnick

5175

414

46

9

&amp;gt;8"/„

Bettyhof

618

4  9  Vs

11

4 1 /  a

Lonisenwerth

2250

180

20

9

Poseqnick

I  6031

482

40

12

18",7-Beltyhof



1867

149

11

13

Lonisenwerth!  4217  .

321

20

16

Das  Jahr  1867/68  war  das  für  Ostpreußen  so  verhängnißvolle  Nothstandsjahr ­
  und  blieb  auch  in  seinen  Nachwirkungen  für  die  Jahre  1868/69  und  1869/70
noch  sehr  fühlbar,  dem  entsprechend  war  auch  die  Tantieme  dieser  3  Jahre  die  geringfügigste, ­
  die  seit  Einführung  derselben  zur  Vertheilung  gekommen  ist.
Als  Vortheile  der  Gewinnbetheiligung  betrachte  ich  in  erster  Linie  die
schon  vorstehend  angedeutete  sittliche  und  intellectuelle  Einwirkung  auf  die
Arbeiter.  Daß  dieselbe  nur  eine  wenig  in  die  Augen  fallende  und  sehr  allmälige
  sein  kann,  namentlich  bei  einem  Arbeiterstande,  der  noch,  wie  in  Ostpreußen, ­
  auf  einer  sehr  niedrigen  Bildungsstufe  steht,  liegt  auf  der  Hand.
Ganz  ausgeblieben  ist  sie  meiner  Ueberzeugung  nach  auch  bei  mir  nicht.  Ein
fernerer  Vortheil,  den  ich  sehr  hoch  anschlage,  ist,  daß  durch  die  Tantieme
ein  Mittel  gegeben  ist,  die  Empfänger  zu  regelmäßigen  Einzahlungen  in  die
Sparkasse  zu  nöthigen.  Seitdem  die  Tantieme  hier  auf  8  Prozent  erhöht
ist,  sind  die  Empfänger  verpflichtet,  2 /s  davon  in  die  hiesige  Sparkasse  zu
zahlen  und  zwar  haben  sie  nur  über  Vs  und  die  Zinsen  davon  freie  Verfügung, ­
  das  andere  V 8  und  die  Zinsen  davon  verbleibt  als  sogenannter  eiserner
Bestand  und  haben  sie  erst  vom  55.  Lebensjahre  ab  über  die  Zinsen  und
vom  60.  Lebensjahre  ab  über  das  Capital  freie  Verfügung').
Der  günstige  Einfluß  der  Sparkasse  auf  die  arbeitende  Bevölkerung  ist
allgemein  bekannt,  hier  sei  nur  noch  erwähnt,  wie  ganz  besonders  für  die
V  Wenn  ein  Arbeiter  vom  Gute  wegzieht,  erhalt  er  den  eisernen  Bestand
erst  nach  zwei  Jahren  ausgezahlt.  Selbstverständlich  wird  derselbe  ihm  aber  bis
dahin  auch  verzinst.
        <pb n="45" />
        42

I.  Neumann,

ostpreußischen  ländlichen  Arbeiter  die  Sparkasse  noch  einen  erhöhten  Werth
dadurch  hat,  daß  erfahrungsmäßig  Ostpreußen  in  10  Jahren  je  eine  sehr
schlechte  und  je  eine  Mißernte  zu  gewärtigen  hat.
In  diesen  Jahren  kommt  ein  großer  Theil  der  Gutstagelöhner  in  Folge
der  schlechten  Kartoffel-Ernte  und  des  geringen  Drescherverdienstes  tief  in
Schulden  und  bei  sehr  vielen  fehlt  jede  Aussicht,  je  wieder  herauszukommen.
Wie  dieser  Zustand  aber  auf  die  Freudigkeit  zur  Arbeit  und  auf  die  ganze
sittliche  Haltung  des  Arbeiters  ungünstig  einwirken  muß,  liegt  auf  der  Hand.
Seil  Einführung  der  Tantieme  und  Sparkasse  kommen  derartige  Schulden
hier  nicht  vor.
Ein  anderer  Vortheil  der  Gewinnbetheiligung  ist  die  Röthigung  für  den
Wirthschaftsvirigenten.  genaue  Rechnungen  zu  führen  und  den  sorgsam  anzufertigenden ­
  Jahresabschluß  der  Rechnungen  nicht  ohne  Noth  zu  verzögern.
Ferner  ist  der  Besitzer  genöthigt,  sich  darüber  klar  zu  werden,  wie  hoch  sich
die  verschiedenartigen  Leistungen  der  Wirthschaft  für  ihn  und  seinen  Hausstand,
zu  Geld  berechnet,  belaufen  (Naturalien  für  den  Hausstand,  Unterhalt  der
^uxuspferde,  des  Hauses,  des  Gartens  rc.  rc,).  Da,  wo  der  Besitzer  zu  gleicher
Zeit  Wirthschaftsdirigent  ist,  wird  von  diesem  nur  das  plus  über  die  Leistungen
hinaus,  die  ein  angemessen  besoldeter  Administrator  zu  beanspruchen  hätte,
der  Wirthschaft  zu  gut  zu  rechnen  sein.  In  Posegnick  habe  ich  dieses  plus
nicht  jährlich  speciell  festgestellt,  sondern  nach  früheren  Ermittelungen  als  eine
Durchschnittssumme,  jährlich  1200  Thlr,,  der  Wirthschaft  darauf  zu  gut  gerechnet. ­
  Wenn  ich  mich,  der  Formulirung  der  Frage  folgend,  nun  über  die
Nachtheile  der  Tantieme  aussprechen  soll,  so  geht  aus  Obigem  hervor,  daß
ich  die  Nöthigung  zur  genauen  Buchführung  rc,  nicht  zu  den  Nachtheilen
rechne.  Dagegen  will  ich  gern  zugeben,  daß  die  Geldopfer,  die  von  Seiten
des  Arbeitgebers  bei  der  Gewinnbetheiligung  gebracht  werden,  hier  vorläufig
durch  tüchtigere  Arbeit  und  bessere  sittliche  Führung  der  Arbeiter  nur  theilweise
  vergütet  sind.  Es  kann  dies  bei  dem  heutigen  Bildungsstande  unseres
Arbeiters  auch  nicht  überraschen.  Ich  gebe  demnach  bereitwillig  zu,  daß
jeder,  der  nur  auf  schnelle  Erfolge  sieht  oder  sehen  muß.  vorläufig  gut  thun
wird,  von  der  Einführung  der  Tantieme,  wenigstens  in  der  von  mir  gewählten
Form,  abzustehen.
Ad  3.  habe  zu  erwähnen,  daß  ich  die  Ueberzeugung  habe,  jede  Landwirthschaft ­
  gestattet  die  Gewinnbetheiligung.  Da  wo  die  Landwirthschaft  mit
andern  Gewerben  verbunden  ist,  wird  es  so  _  wie  so  dringend  geboten  sein,
zwischen  der  Landwirthschaft  und  den  betreffenden  anderen  Gewerbebetrieben
genaue  Abrechnung  vorzunehmen,  und  wird  demnach  die  Verbindung  der
Landwirthschaft  mit  anderen  Gewerben  kein  Grund  gegen  Einführung  der
Tantieme  sein  können.  Wenn,  wie  häufig  geschieht,  ein  Gut  im  Verhältniß
zu  den  augenblicklichen  Erträgen  zu  theuer  bezahlt  ist,  so  wird  man  veranlaßt
sein,  bei  der  vom  Reinerträge  tantismefrei  abzurechnenden  Verzinsung  der
Kaufsuimne  einen  sehr  niedrigen  Prozentsatz  in  Anrechnung  zu  bringen.
Eine  allgemeinere  Einführung  der  Gewinnbetheiligung  wird  auch  bei
der  Landwirthschaft,  meiner  Ueberzeugung  nach,  nicht  ausbleiben.  Vorläufig
        <pb n="46" />
        Ueber  Gewinnbetheiligung  der  Arbeiter.

43

freilich  wird  sic  nur  sehr  vereinzelt  und  allmälig  stattfinden.  Bessere  Bildung ­
  des  Arbeiters,  und  richtiges  Verständniß  seines  wahren  Interesses
von  Seiten  des  Arbeitgebers  werden  wesentlich  die  Einführung  erleichtern  und
fördern.  —  Wenn,  wie  wahrscheinlich,  auch  der  deutschen  Landwirthschaft
allgemeinere  Arbeitseinstellungen  der  ländlichen  Arbeiter  nicht  erspart  bleiben,
so  dürfte  sich  zeigen,  daß  Arbeiter  mit  angemessener  Gewinnbetheiligung  doch
nicht  leicht  zu  diesem  Mittel  ihre  Zuflucht  nehmen  werden.  Und  es  ist  sehr
wohl  denkbar,  daß,  wenn  bei  einer  allgemeinen  Arbeitseinstellung  die  Arbeiter
auf  einem  Gute,  wo  Gewinnbetheiligung  stattfindet,  sich  hiervon  ausschließen
und  die  Einstellung,  wie  wahrscheinlich,  in  der  allernöthigsten  Arbeitszeit,
etwa  in  der  Rübsen-,  Weizen-  oder  Erbsen-Ernte  stattfindet,  der  Arbeitgeber
in  wenigen  Tagen  für  seine,  eine  Reihe  von  Jahren  stattgehabten  Aufwendungen ­
  für  die  Gewinnbetheiligung  volle  materielle  Entschädigung  erhält.
Um  zur  Verallgemeinerung  der  Gewinnbetheiligung  der  Arbeiter  die
Mithülfe  der  Gesetzgebung  und  des  Staates  in  Anspruch  zu  nehmen,  ist  es
jetzt,  wo  auf  diesem  Gebiete  bisher  nur  sehr  vereinzelte  Versuche  stattgefunden,
jedenfalls  noch  nicht  Zeit.
        <pb n="47" />
        Ueber  die  Frage  -er  Gewinnbetheiligung  der
Arbeiter.
Gutachten,
erstattet  in  einem  Briefe  vom  25.  Juni  h.  a.  an  den  Vorstand  des  Vereins  gerichtet,  von
J.^Wertheim  in  Bornheim  bei  Frankfurt  a.  M.
„Bei  meiner  Einrichtung  der  Betheiligung  der  Arbeiter  am  Reingewinn,
welcher  nach  Maaßgabe  des  empfangenen  Lohnes  auf  den  Einzelnen  vertheilt
wird,  haben  sich,  abgesehen  von  der  größeren  Handlichkeit  der  Leute,  leider
keine  günstigen  Resultate  gezeigt.  Ein  Verständniß  für  meine  Bestrebungen
und  das  Bewußtsein,  Betheiligte  des  Geschäfts  zu  sein,  gab  sich  nirgends
kund.  Ueberall  das  alte  Mißtrauen  und  der  feste  Glaube  an  die  ungerechte
Ausbeutung  des  Arbeiters  durch  das  Kapital.  Ich  stimme  jetzt  dem  Herrn
Geheimrath  vr.  Engel  vollkommen  bei,  daß  es  falsch  ist,  die  Arbeiter  am
Reingewinn  zu  betheiligen.  Was  man  ihnen  als  freiwillige  Zugabe  bietet
(denn  bei  mir  sind  die  Accorde  nicht  herabgesetzt  worden  und  der  Durchschnittslohn ­
  war  von  Fl.  12.  &amp;gt;8  auf  Fl.  13.  39  Ar.  x.  W.  im  Jahre  1873
Stiegen),  das  sehen  sie  nur  als  einen  Theil  deffen  an,  was  ihnen  unrechtmäßigerweise ­
  noch  vorenthalten  wird;  denn  der  ganze  Ertrag  der  Arbeit
müßte  ihnen  ja  von  Rechtswegen  werden.  Unsere  Arbeiter  sind  vollständig
communistisch  bearbeitet,  da  erscheinen  Mittel,  wie  die  von  mir  angewendeten,
in  allzugroßer  homöopathischer  Verdünnung,  als  daß  sie  geeignet  sein  könnten,
die  Feindschaft  der  Arbeiter  gegen  das  Eigenthum  zu  beseitigen.
Ich  habe  zwar  unsere  Einrichtung  für  dieses  Jahr  noch  einmal  bestehen
lassen,  aber  ich  erwarte  nichts  mehr  davon  und  werde  sie  mit  nächstem  Jahr
beseitigen,  soweit  es  die  Betheiligung  am  Reingewinn  betrifft;  dagegen  den
Unterstützungsfonds  stärker  dotiren  und  eine  Präsenzzeitprämie  vertheilen.
Auch  die  Betheiligung  der  Arbeiter  am  Kapital  war  nur  schwach  und
hat  sich  nach  dem  ersten  Anlauf  im  Jahre  1873  vermindert.  Selbst  von
der  zur  Verkeilung  gekommenen  Summe  von  Fl.  2637  wurde  nichts  angelegt,
        <pb n="48" />
        46  I-  Wertheim,  Ueber  die  Frage  der  Gewinnbetheiligung  der  Arbeiter.
obgleich  die  Einleger  eine  Dividende  von  7*/z°/g  p.  a.  genossen  und  nicht
gefährdet  sind,  da  die  Einleger  Gläubiger  des  Geschäftes  sind.
Da  die  Gewinnbetheiligung,  wie  ich  glaube,  falsch  im  Prinzip  und  nack
meiner  Erfahrung  sich  auch  in  der  Praxis  nicht  bewährt,  so  kann  sich  die
Gesetzgebung  nicht  damit  befassen.  Auch  meine  ich  nicht,  daß  die  Errichtung
von  Unterstiitzungkassen  oder  Versicherungen  seitens  des  Arbeitgebers  durch  das
Gesetz  vorgeschrieben  werden  dürften,  so  sehr  die  Humanität  es  erfordert,  daß
der  Arbeiter  bei  Invalidität  oder  Alter  bis  zu  einem  gewissen  Grade  unterstützt ­
  werde.
Biele  Geschäfte  werden  gar  nicht  im  Stande  sein,  derartige  Pflichten  zu
tragen  und  wenn  es  auch  Alle  könnten,  so  würden  derartige  Sicherstellungen
des  Arbeiters  durch  den  Wechsel  der  menschlichen  Verhältnisse  doch  illusorisch.
Auch  bin  ich  überzeugt,  daß  die  Arbeiter  von  ihren  nun  einmal  aufgestellten ­
  weitgehenden  Forderungen  durch  derartige  Mittel  nicht  abgewendet
werden.  Die  Lawine  ist  im  Rollen  und  wird  schwerlich  in  halber  Höhe
einhalten/'
        <pb n="49" />
        Image  Engineering  Scan  Reference  Chart  TE263  Serial  No..

-  '
|
I  CD
I
!&amp;gt;■
m

P

Ueber  Gewinnbetheiligung  der  Arbeiter.

37

e  Ziele  gezeigt  hat.  Dann  übte  er  seine  Kräfte,  das  theoretisch
nctisch  zu  verwirklichen  und  vergaß  häufig  Maß  und  Ziel.  Wenn
-  etlichen  Verhältnisse  schärfer  sind  als  je,  so  liegt  es  daran,  daß
j;  r  erst  jetzt  volle  wirthschastliche  und  politische_  Freiheit  gegeben
^  Diese  vollständige  sociale  Gleichstellung  läßt  ihn  die  inaterielle
als  etwas  Ungerechtes  betrachten,  welches  er  auszugleichen  sich  bex
  sein  Bestreben  ist  auf  ein  falsches  Ziel  gerichtet;  Er  will  nich
  Abtragen,  nicht  durch  Aufbauen.  Er  will  die  Productionsgergern,
  während  sein  einzig  berechtigtes  Streben  sein  sollte,  die
|  kosten  zu  erhöhen  durch  Erhöhung  der  Bergütigung  für  den  in
wenden  Antheil  der  Arbeit.  Eine  solche  Vergrößerung  der  Pron
  wird,  wenn  die  Unternehmung,  das  ist  die  Quelle  der  Arbeit,
\  soll,  eine  Erhöhung  der  Preise  der  Products  zur  Folge  haben,
eile  vom  Arbeiter  wieder  theurer  gekauft  werden  müßen.  Dem
angen  der  Arbeiter  wird  also  auch  ein  mehr  Geben  derselben
ehn.  Da  aber  andererseits  durch  die  Erfindungen  der  Technik,
rmer  inniger  werdenden  Handelsbeziehungen  auf  der  Erde  nicht
ßer  Theil  der  Jndustrieproducte,  sondern  auch  viele  Naturerzeugudenz
  haben,  wohlfeiler  zu  werden,  wird  eine  Erhöhung  oes
if  life  der  arbeitenden  Klassen  vor  sich  gehn.  Eine  solche  Eric ­
  materiellen  und  geistigen  Lebensansprüche  ist  das  beste  Mittel,
den  Klassengegensätze  zu  verwischen,  die  Einsicht  zu  verbreiten,  daß
hrner  sich  nicht  vom  ungenügend  gelohnten  Fleiße  der  Arbeiter
dern  daß  auch  hier  eine  Jnteressenharmonie  herrscht,  die  zum
rthschaftlichen  und  geistigen  Gemeinschaft  durch  gegenseitiges  Enti
  gehalten  und  gefördert  werden  muß.

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CO

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        ﻿
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