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I.  Geschichte  und  Entwicklung  des  Kartellwesens.

„Corner“ 1 )  gebraucht,  obwohl  diese  sich  nicht  mit  dem  Begriff ­
  Kartell  decken.  Vielmehr  versteht  man  unter  einem  Kartell ­
  „eine  auf  dem  Wege  freien  Übereinkommens  geschaffene
Vereinigung  von  selbständigen  Unternehmungen  mit  gleicher
Interessengemeinschaft  zum  Zwecke  gemeinsamer  Regelung
der  Produktion  und  des  Absatzes“ 2 ).  Die  Formen  und  Mittel
der  Kartellierung  sind  überaus  mannigfaltig.  Zwischen  den
Kartellen  niederer  Art,  der  einfachen  losen  Preisvereinbarumg
einiger  gleichinteressierter  Unternehmer,  den  Preiskonventionen ­
  und  dem  höher  entwickelten,  mitunter  äußerst  komplizierten ­
  Gefüge  eines  Syndikats 3 ),  das  die  Produktion  eines
Die  trustees  stellen  den  Aktionären  für  die  erlassenen  Aktien  Bestätigungsscheine
  (trust  certificates)  aus.  Gegen  Vorweisung  dieser  Scheine
werden  die  Gewinne  an  die  Inhaber  aus  der  Trustkasse,  in  die  alle
Gewinne  der  Untergesellschafteni  fließen,  ausgeteilt.  Diese  Trustform ­
  kann  man  als  Aktiengesellschaft  der  Aktiengesellschaften  bezeichnen. ­
  (Vgl.  Aschrott,  Die  amerikanischen  Trusts,  p.  5.)
Die  Oeschäftspraxis  vieler  Trusts  erregte  den  Unwillen  der  Öffentlichkeit; ­
  sie  wurden  daher  durch  anti-trust-laws  in  vielen  Staaten  der
Union  verboten.  Man  behauptete  von  ihnen  u.  a.,  daß  sie  eine  Monopolstellung ­
  zu  erringen  suchten,  daß  sie  ihre  Macht  zur  Unterdrückung
der  Arbeiter  benutzten  und  die  Preise  unnötig  in  die  Höhe  trieben.
Man  hat  in  einzelnen  deutschen  Tageszeitungen  und  auch  bereits
trüber  ,in  der  wissenschaftlichen  Literatur  auf  die  Überlegenheit  der
amerikanischen  Trusts  über  die  deutschen  Kartelle  hingewiesen  und  hervorgehoben, ­
  daß  die  Trusts  viel  billiger  arbeiteten  und  daher  auch
ihre  Produktion  zu  niedrigeren  Preisen  absetzen  könnten.  (Vgl.  Harmening,
  Die  notwendige  Entwicklung  der  Industrie  zum  Trust.)  Sehr
scharf  hat  sich  in  dieser  Hinsicht  ausgedrückt:  Schacht,  Trust  oder
Kartell,  Preußische  Jahrbücher,  Bd.  110,  Heft  1.  Ziemlich  günstig
äußert  sich  ferner  Brentano  über  die  Wirkung  der  Trusts,  in  den  Süddeutschen ­
  Monatsheften,  April  1904,  p.  264  ff.
’)  Die  Ringe  und  Corner  gehören  nicht  zu  den  Kartellen.  Unter
einem  Corner,  auch  Schwanz  oder  Schwänze  genannt,  versteht  man  den
Ankauf  möglichst  aller  auf  einem  Markt  vorhandener  Waren  zum  Zwecke
ihrer  Monopolisierung.  Vereinigen  sich  mehrere  Spekulanten  zu  gemeinsamer ­
  Durchführung  eines  Corners,  so  bilden  sie  einen  Ring.
Durch  den  Ankauf  aller  Waren  derselben  Art  wird  eine  Knappheit
und  dadurch  eine  Preissteigerung  bezweckt,  um  einen  großen  Gewinn
zu  erzielen.  Ein  Corner  oder  Ring  ist  also  eine  vorübergehende  spekulative ­
  Vereinigung,  die  mit  der  Regelung  des  Preises  und  der  Produktion ­
  nichts  zu  tun  hat  und  eher  das  Gegenteil  verursacht.  (Vgl.  hierüber ­
  u.  a.  Liefmann,  Kartelle  und  Trusts,  p.  15.)
2 )  Grunzei,  Über  Kartelle,  p.  12.
3 )  Das  Syndikat  ist  die  höchste  Form  des  Kartells.  Es  besitzt
eine  besondere  Verkaufsstelle,  die  an  die  Kundschaft  verkauft  und  mit  ihr
abrechnet.  Der  einzelne  Unternehmer  verliert  einen  großen  Teil  seiner
Selbständigkeit  und  wird  herabgesetzt  zum  ausschließlichen  Produzenten.
Ein  Nachteil  besteht  ferner  darin,  daß  der  Unternehmer  den  Zusammen ­