I.  Geschichte  und  Entwicklung  des  Kartellwesens.

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Dem  Rheinisch  -  Westfälischen  Kohlensyndikat  gehörten
nicht  an  im  Jahre  1909  etwa  30  Gesellschaften  bzw.  Gewerkschaften ­
  des  Ruhrreviers  mit  ca.  50  Zechen.  Die  Produktion ­

  dieser  „freien  Zechen“  des  Ruhrreviers  betrug:

Jahr

Förderung  der  in  Prozent  der
freien  Zechen  Syndikatsförderung

1904

1  204  840t

1905

1  324157t

1906

1  649  214t

1907

2  107  915t

1908

3  046  908t

1909

3  167  015t

Die  Förderung  der  syndikatsfreien

1,79
2,02
2.15
2,62
3,71
5.15
Zechen  hat  eine  stetige ­

  Steigerung  aufzuweisen.  Die  freien  Zechen  brauchen

eben  nur  eine  Kleinigkeit  unter  den  Syndikatspreisen  zu
bleiben,  um  gewiß  zu  sein,  daß  ihnen  bei  sonst  gleicher  Beschaffenheit ­
  ihrer  Erzeugnisse  die  Lieferungen  zufallen.  Es
wird  das  Bestreben  der  Syndikate  sein  müssen,  die  außenstehenden ­
  Zechen  zum  Beitritt  zu  veranlassen.  Von  diesen

Zechen  kommen  in  erster  Linie  diejenigen  des  preußischen
ßergfiskus  in  Betracht,  die  von  der  oben  angeführten  Förderung ­
  der  freien  Zechen  allein  etwa  40  %  leisten.
Von  der  Gesamtproduktion  Preußens  entfallen  auf

1900

1901

1902

1903

1904

1905

1906

1907

1908

Oberbergamtsbezirk
Dortmund  58,5

57,7

57,9

69,4

59,8

57,8

59,8

59,1

69,4

Syndikatszechen  51,0

49,8

48,5

49,4

59,6

57,8

59,7

59,8

58,9

Nichtsyndikatszechen
(incl.  fiskal.  Zechen)

1,17

1,28

1,57

2,19

Das  Rheinisch-Westfälische  Kohlensyndikat  beherrscht
somit  die  gesamte  Kohlenproduktion  des  Ruhrreviers  und
weit  über  die  Hälfte  der  Gesamtproduktion  Preußens  wird
von  ihm  allein  geliefert.  Im  Verhältnis  zur  Produktion  beschäftigt ­
  das  Syndikat  also  auch  weit  über  die  Hälfte  aller
im  Steinkohlenbergbau  Preußens  tätigen  Arbeiter:  ein  Heer
von  ungefähr  320  000  Arbeitern!
"Das  Syndikat  besteht  seit  1893  in  Form  einer  Aktien-Gesellschaft,
  deren  Aktionäre  die  dem  Syndikat  beigetretenen
Zechen  oder  Gesellschaften  sind.  Durch  notariellen  Akt  vom
16/19.  Februar  1893  vereinigten  sich  das  Rheinisch-Westfälische ­
  Kohlensyndikat  und  die  dem  Syndikat  angehörenden
Zechen  zu  einem  Vertrage,  welcher  „die  Beseitigung  des  ungesunden ­
  Wettbewerbes  auf  dem  Kohlenmarkte“  anstrebt.