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II.  Allgemeine  sozialpolitische  Bedeutung  der  Kartelle.

Die  hierzu  gestellten  Unterfragen  bezogen  sich  auf  die
Frage  nach
1.  einer  Einwirkung  auf  Lohn-  und  Arbeitsverhältnisse
und  darauf  bezüglichen  Maßnahmen  der  Unternehmer;
2.  der  Beeinflußung  der  Arbeiterschaft  in  Bezug  auf  die
Gewerkschaften  und  die  Sozialdemokratie;
3.  dem  etwaigen  Tatsachenmaterial  zu  1  und  2;
4.  den  materiellen  Einwirkungen  durch  das  Bestehen  der
Kartelle  bzw.  dem  Einfluß  seiner  Auflösung  auf  die
materielle  Lage  der  Arbeiter.
Leider  ist  es  zu  einer  eingehenden  Beantwortung  dieser
Fragen  nicht  gekommen.  Diese  große  Gelegenheit  vor  der
breiten  Öffentlichkeit  durch  einen  Kreis  hervorragender  Interessenten ­
  und  tüchtiger  Fachkenner  und  Kritiker  diese
interessanten  und  wichtigen  Fragen  klarzulegen,  ist,  ohne
einen  nennenswerten  Erfolg  erzielt  zu  haben,  vorübergeganger,
 1 ).  Die  Beratungen  hierüber  verliefen  sehr  bald  schon
im  Sande  bei  Untersuchung  der  Verhältnisse  im  Rheinisch-')
  Für  den  Sozialpolitiker  würde  aber  die  Beantwortung  ein  überaus ­
  wertvolles  Quellen-  und  Tatsachenmaterial  gebracht  haben.  Nunmehr ­
  bleibt  dem  Forscher  nur  wieder  das  literarische  Quellenmaterial
von  Kartellsatzungen,  sowie  einige  Monographien  über  einzelne  Kartelle. ­
  Über  das  Kohlensyndikat  sind  mehrere  solcher  Werke  erschienen,
von  denen  wohl  Wilhelm  Götzke  in  seiner  Schrift:  „Das  Rheinisch-Westfälische
  Kohlensyndikat  und  seine  wirtschaftliche  Bedeutung“  die
Verhältnisse  in  diesem  Syndikate  am  besten  schildert.  Der  Stahlwerksverband ­
  ist  ebenfalls  mehrfach  bearbeitet  worden,  am  eingehendsten ­
  wohl  von  August  Zöllner  in  seiner  wirtschaftspolitischen  Studie;
„Eisenindustrie  und  Stahlwerksverband“.  Beide  Verfasser  haben  versucht,
eine  unparteiische  Schilderung  der  Verhältnisse  und  Zustände  in  diesen
Syndikaten  zu  geben;  daß  ihnen  dies  zuweilen  schwer  geworden  sein
mag,  kann  man  wohl  annehmen.  Die  Gefahr  einer  Stellungnahme  zu
Gunsten  des  Syndikats  liegt  gewiß  nahe,  wenn  sie  vielleicht  auch  ungewollt ­
  ist;  nahe  liegt  die  Gefahr  schon  aus  dem  Grunde,  um  sich
für  das  zur  Verfügung  gestellte  Material  nicht  undankbar  zu  erweisen.
Aber  auch  hier  ist  es  von  Interesse,  zu  beobachten,  von  welchem
Standpunkte  aus  der  Verfasser  ausgegangen  ist.  Bei  Durchgehen  dieser
beiden,  (übrigens  für  das  Studium  des  Kartellwesens  und  seiner  vielseitigen ­
  Wirkungen,  und  hier  nicht  zuletzt  auf  die  Arbeiter,  wertvollen
Monographien,  scheint  es,  als  ob  Götzke  ein  wenig  unparteiischer  als
Zöllner  verfahren  sei.  In  ähnlicher  Weise  als  die  genannten  Kartelle  sind
noch  einige  andere  beleuchtet  worden.  Es  bleibt  dann  noch  außer  der
(übrigen  umfangreichen  wissenschaftlichen  Karteiliteratur,  das  Aktenimaterial
  aus  der  praktischen  Kartellpolitik,  das  noch  wirkliche  Aufschlüsse ­
  geben  könnte.  Es  ist  aber  aus  naheliegenden  Gründen,  wenn
auch  durchaus  nicht  in  böswilliger  Absicht,  unzugänglich,  oder  soll
jedenfalls  nicht  veröffentlicht  werden.