II.  Allgemeine  sozialpolitische  Bedeutung  der  Kartelle.

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Westfälischen  Kohlensyndikatp  und  der  Oberschlesischen
Kohlenkonvention  (  infolge  der  Stellungnahme  der  Zechenbesitzer
  und  der  Syndikatsleitung,  die  unter  Hinweis  auf  das
Bestehen  spezifischer  Arbeiterverbände  betonten,  daß  sie  sich
mit  der  Regelung  der  Arbeitgeberverhältnisse  nicht  zu  befassen ­
  brauchten  und  nicht  befassen  könnten.  Auch  der  Anregung ­
  von  Professor  Schmoller 3 )  nach  Erledigung  der  übrigen ­
  Fragen  eine  besondere  Untersuchung  hierüber  zu  veranstalten, ­
  ist  nicht  Folge  gegeben  worden.  In  der  Tat  scheint
sowohl  deshalb  vor  allen  Dingen  diese  Quelle  verstopft  worden ­
  zu  sein,  weil  schon  bei  den  Verhandlungen  über  das  Rheinisch-Westfälische ­
  Kohlensyndikat  als  Einleitung  in  Frage
13  der  Referent  darauf  hinwies,  daß  der  Syndikatsvertrag
jedwede  derartige  Einwirkung  des  Syndikats  ausschlösse 4 )
Im  allgemeinen  beschäftigen  sich  auch  die  Kartelle  als
solche,  wenigstens  nach  ihren  Satzungen,  wie  insbesondere
auch  das  Kohlensyndikat  und  der  ’Stählwerksverband,  mit
der  Arbeiterfrage  nicht;  sie  lassen  hierin  den  Zechen  und
Werken  vollkommen  freie  Hand.  Es  erscheint  dies  ja  auch
für  diese  Kartelle  in  ihrer  Eigenschaft  als  Aktiengesellschaften, ­
  die  es  lediglich  mit  dem  Verkauf  der  Produktion
zu  tun  haben,  als  etwas  ganz  selbstverständliches.  Aber
es  ist  doch  damit  nicht  bewiesen,  daß  die  Frage  13  bedeutungslos ­
  ist.  Gewiß  wird  man  sich  hier  nur  der  unmittelbaren ­
  Erwiderung  von  Professor  Dr.  Francke 5 )  anschließen
können,  daß  eine  verbale  Negation  im  Kartellvertrage  sicherlich ­
  noch  mancherlei  indirekte  Einflüsse  und  Wirkungen  zulasse, ­
  deren  nähere  Ergründung  recht  wohl  in  den  Rahmen

] )  Kontradiktorische  Verhandlungen,  Bd.  I,  p.  244—267.
2 )  Ibid.,  Bd.  I,  p.  531—536.
Bei  den  späteren  Verhandlungen,  so  beim  Druckpapiersyndikat
(Verhandlungen  Bd.  2,  p.  189—191)  ist  nur  kurz  die  Arbeiterfrage,
erwähnt  worden;  beim  Rhein.-Westf.  Roheisensyndikat  (Verhandlungen
Bd.  3,  p.  358),  beim  Verband  Deutscher  Drahtwalzwerke  und  dem
Verbände  Deutscher  Drahtstiftfabrikaten  (Verhandlungen  Bd.  3  p.  686),
Weißblechverband  (Verhandlungen  Bd.  4,  p.  148),  wurde  das  Wort  hierzu
überhaupt  nicht  verlangt;  bei  den  Verhandlungen  über  die  Deutschen
Stahlwerksverbände  wurde  die  Arbeiterfrage  im  Zusammenhang  mit
anderen  Fragen  nur  ganz  kurz  erörtert  (Verhandlungen  Bd.  4,  436—448).
3 )  Kontradiktorische  Verhandlungen,  Bd.  I,  p.  532.
*)  Ibid.,  Bd.  I,  p-  245.
6 )  Kontradiktorische  Verhandlungen,  Bd.  I,  p.  245.

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