40  II.  Allgemeine  sozialpolitische  Bedeutung  der  Kartelle.

blickende,  sondern  mehr  der  Zukunft  überlassen  bleibende
Frage  der  Regelung  des  Arbeitsverhältnisses  durch  Abschluß
von  Arbeitstarifverträgen  zwischen  Kartellen  einerseits  und
Arbeiterorganisationen  andererseits.
Man  kann  nun  gewiß  aus  mehreren  vorhin  erwähnten
Beispielen  schließen,  daß  einzelne  Kartelle  tatsächlich  bei
Erledigung  von  Arbeiterfragen  mitgewirkt  oder  zum  wenigsten ­
  einen  Einfluß  ausgeübt  haben.  Es  drängt  sich  nun  die
Frage  auf,  ob  nicht  die  Kartellorganisation  überhaupt  geeignet ­
  ist,  von  vornherein  die  Erledigung  von  Arbeiterfragen
in  ihr  Tätigkeitsgebiet  aufzunehmen.  Die  Erörterung  dieser
Frage  wird  außerdem  noch  mehr  beweisen,  wie  unrichtig
man  verfahren  hat,  der  Frage  13  eine  solche  geringe  Bedeutung ­
  beizumessen.
Es  ist  die  Beantwortung  dieser  Frage  der  Kartellenquete ­
  insbesondere  auch  unter  Hinweis  auf  das  Bestehen
spezifischer  Arbeitgeberverbände  abgelehnt  worden.  Die
ohnehin  schwierige  Kartellorganisation  würde  allerdings  bei
Hinzunahme  der  ebenfalls  verwickelten  einschneidenden  sozialpolitischen ­
  Fragen  in  ihren  Arbeitsbereich  eine  nicht  unwesentliche ­
  Mehrbelastung  erfahren 1 ).  Die  Arbeitgeberverbände ­
  sind  ja  auch  als  spezifische  Verbände  zur  Regelung
aller  das  Arbeitsverhältnis  betreffenden  Fragen  im  letzten
Jahrzehnt  gegründet  worden.  Wegen  der  kurzen  Dauer  ihres
Bestehens  sind  aber  diese  Verbände  bei  weitem  noch  nicht
über  die  ganze  Industrie  verbreitet  und  in  manchen  Industrien ­
  ist  ihre  Bedeutung  noch  ziemlich  gering.  Außer  diesen
Arbeitgeberverbänden  ist  noch  in  einer  anderen  selbstgeschaffenen ­
  Korporation,  den  wirtschaftlichen  Vereinen,  reichlich ­
  Gelegenheit  geboten,  sozialpolitische  Fragen  gemeinsam
zu  erörtern.
Es  sind  sonach  Faktoren  genug  geschaffen,  um  in  der
Tat  den  Kartellen  eine  Beschränkung  auf  ihren  ursprünglichen ­
  Daseinszweck  zu  gestatten.  Trotzdem  läßt  es  sich
a )  Insbesondere  weist  Tschierschky,  Die  Organisation  der  industriellen ­
  Interessen  in  Deutschland,  darauf  hin,  daß  bei  dem  heutigen  Stande
der  industriellen  Interessenorganisation  und  bei  der  Notwendigkeit  spezifischer ­
  Arbeitgeberverbände  die  Beschäftigung  mit  solchen  Fragen
„besser  von  den  Kartellen  vermieden  wird“.