II.  Allgemeine  sozialpolitische  Bedeutung  der  Kartelle.

wohl  begründen,  ob  man  nicht  dennoch  den  Kartellen  die
Erledigung  von  Arbeiterfragen  überlassen  soll,  und  ob  sie
nicht,  vielmehr  noch  als  Arbeitgeberverband  und  wirtschaftlicher ­
  Verein,  überhaupt  der  geeignete  organisatorische  Rahmen ­
  sind,  sozialpolitische  Fragen,  insbesondere  Arbeiterfragen, ­
  mit  Erfolg  zu  behandeln.  Es  ist  mit  Nachdruck  zu
betonen,  daß  gerade  deshalb,  weil  die  Kartelle  die  unmittelbarsten ­
  Wirtschaftsinteressen  zu  vertreten  haben,  sie  an  der
Frage  einer  Anteilnahme  an  der  Regelung  der  Arbeits-  und
damit  der  Arbeiterverhältnisse  das  größte  Interesse  haben
und  im  Ernstfälle  auch  gar  nicht  daran  vorbeikommen.  Es
tritt  aber  noch  ein  weiteres  Moment  hinzu.  Die  Kartelle
stellen  gegenüber  den  beiden  anderen  Organisationen  eine
besonders  homogene,  auf  den  engsten  Kreis  der  notwendig
zu  berücksichtigenden  Interessen  beschränkte  Organisation
dar,  so  daß  die  Kartelle  auch  in  diesen  Arbeiterfragen  viel
leichter  und  nachdrücklicher  zu  Verständigungen  gelangen
können,  selbst  wenn  die  geschriebenen  und  ungeschriebenen
Kartellsatzungen  eine  Behandlung  dieser  Fragen  gar  nicht
vorgesehen  haben.  Den  beiden  anderen  Korporationen  haben
die  Kartelle  auch  voraus,  daß  die  ständige  Behandlung
wichtiger  Fragen  der  Kartellmitglieder  untereinander,  womöglich ­
  wichtiger  Geschäftsgeheimnisse,  eine  größere  gegenseitige ­
  Annäherung  bedingt.  Die  Erkennung  der  Gemeinsamkeit ­
  der  Interessen  schlingt  gerade  bei  der  Kartellorganisation ­
  ein  festeres  Band  um  die  Kartellmitglieder,  als  dies
bei  einer  der  anderen  genannten  Organisationen  der  Fall  ist.
Die  Aufgabe  der  Kartelle  ist  allerdings  zunächst  nur
eine  rein  ökonomische  und  in  der  Tat  finden  sich  in  den
Statuten  deutscher  Kartelle  fast  nirgends  Elinweise  auf  eine
Tätigkeit  auf  dem  Gebiete  der  Arbeiterfragen.  Die  Scheidung ­
  zwischen  Kartellen  und  Arbeitgeberverbänden  ist  zur
Zeit  noch  eine  ziemlich  scharfe,  aber  es  scheint,  als  würde
dieses  Prinzip  bereits  hier  und  da  durchbrochen.  Es  sind
schon  einige  Fälle  bekannt  geworden,  wo  bereits  die  wirtschaftlichen ­
  und  arbeitgeberischen  Fragen  in  einer  Organisation ­
  zusammen  gefaßt  worden  sind.  Der  Hergang  der
Entstehung  dieser  Vereinigungen  hat  sich  in  der  Weise
vollzogen,  daß  zunächst  ein  Arbeitgeberverband  gegründet
wurde  und  daß  dieser  im  Laufe  der  Zeit  wirtschaftliche