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II.  Allgemeine  sozialpolitische  Bedeutung  der  Kartelle.

Funktionen  übernomm,en  hat.  So  ist  es  z.  B.  in  mehreren
Arbeitgeberverbänden  des  Baugewerbes  zugegangen 1 ).  Hier
haben  sich  einige  Verbände,  die  zunächst  reine  Antistreikvereinigungen ­
  waren,  entschlossen,  auch  Verabredungen  hinsichtlich ­
  der  Preise,  der  Lieferungsbedingungen  und  der  Beziehungen ­
  zu  ihren  Rohstofflieferanten  in  ihr  Programm  aufzunehmen. ­
  Der  Verlauf  ist  also  ein  umgekehrter  gewesen,
als  man  zunächst  annehmen  möchte,  indem  nicht  die  wirtschaftlichen ­
  Vereinigungen  Arbeiterfragen,  sondern  die  Arbeitgebervereinigungen ­
  ökonomische  Dinge  einbezogen
haben.  Diese  Vereine  nun,  die  wirtschaftliche  und  soziale
Zwecke  gleichzeitig  verfolgen,  können  eigentlich  nur  als  in
einer  Personalunion  bestehende  Doppelgebilde  aufgefaßt
werden,  scheinen  aber  bei  einer  glücklichen  Vereinigung
beider  Zwecke  den  Vorzug  einer  großen  Zweckmäßigkeit
zu  besitzen.  Zunächst  handelt  es  sich  zwar  noch  um  Vereinigungen ­
  kleineren  Umfanges  und  geringerer  Bedeutung;
die  großen  Kartelle  aber  und  die  großen  Arbeitgeberverbände ­
  sind  bisher  noch  durchaus  getrennte  Organisationen
—  vielleicht  auch  nur  rein  äußerlich,  denn  ihre  Mitglieder
sind  vielfach  die  nämlichen  und  unterstützen  sich,  wie  wir
gleich  sehen  werden,  in  ihren  Bestrebungen  gegenseitig *  2 )^
3 )  Nach  einer  Mitteilung  der  Redaktion  der  „Deutschen  Arbeitgeber-Zeitung“, ­
  unterm  8.  Mai  1909  an  den  Verfasser.
2 )  So  werden  sich  die  Mitglieder  des  Bergbaulichen  Vereins  und
des  Rheinisch-Westfälischen  Kohlensyndikates  ziemlich  genau  decken.
Der  neuerdings  vom  „Zechenverband“  an  der  Ruhr  errichtete  Arbeitsnachweis ­
  wird  von  denselben  Arbeitgebern  organisiert  sein.  Der  Arbeitgeberverband ­
  für  den  Bezirk  der  Nordwestlichen  Gruppe  des  Vereins ­
  deutscher  Eisen-  und  Stahlindustrieller  kommt  „für  die  Mitglieder
des  Stahlwerksverbandes  in  erster  Linie  in  Betracht“,  wie  Zöllner  in
seinem  Buche,  Eisenindustrie  und  Stahlwerks  verband,  p.  164  sich  ausdrückt. ­
  Ebenso  sind  bei  einer  Reihe  anderer  Kartelle  und  Arbeitgeberverbände ­
  die  Mitglieder  jeweils  fast  genau  dieselben.  So  werden  die.
Mitglieder  der  Oberschlesischen  Kohlenkonvention  in  Kattowitz  ebenfalls ­
  dem  Oberschlesischen  berg-  und  hüttenmännischen  Verein  zu
Kattowitz  angehören,  ferner  werden  die  Teilnehmer  des  Niederschlesischen ­
  Kohlensyndikates  G.  m.  b.  H.  in  Waldenburg  in  Schlesien  piei--stens
  ebenfalls  dem  Verein  für  die  bergbaulichen  Interessen  Niederschlesiens ­
  in  Waldenburg  zugehören.  Für  die  Förder-  und  Verkaufswerke ­
  der  Zwickauer  und  Lugau  -  Oelsnitzer  Steinkohlenwerke  in
Zwickau  kommen  zwei  Arbeitgeberverbände  in  Frage,  der  Verein  für
bergbauliche  Interessen  zu  Zwickau  und  der  Verein  für  bergbauliche
Interessen  im  Lugau  Oelsnitzer  Steinkohlenrevier  in  Oersdorf  bei  Chemnitz. ­
  Dem  Braunkohlen-Brikett-Verkaufsverein  in  Cöln  steht  der  Verein