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II.  Allgemeine  sozialpolitische  Bedeutung  der  Kartelle.

immer  mehr  und  machten  dadurch  die  Vorarbeit  für  einen
engeren  Zusammenschluß  derselben.  So  wurden  im  Laufe
der  Zeit  für  verschiedene  Zwecke  auch  besondere  Vereinigungen ­
  geschaffen,  wie  solche  zur  Hebung  des  Absatzes  durch
Errichtung  gemeinsamer  Verkaufsstellen,  zur  Regelung  der
Förderung  durch  die  Vereinigung  zu  Förderkonventionen.
Man  vereinigte  sich  auch  zur  Hochhaltung  und  gemeinsamen
Festsetzung  der  Preise,  ja  schließlich  gründete  man  Syndikate, ­
  die  sowohl  die  Förderung  regelten,  als  auch  die
Preise  festsetzten  und  den  Verkauf  besorgten.  Im  Wurmgebiet ­
  bei  Aachen  erfolgte  schon  in  den  1830  er  Jahren  die
Verschmelzung  einer  Anzahl  kleinerer  Gruben  zu  einer  Vereinigungsgesellschaft ­
  für  Steinkohlenbergbau  im  Wurmrevier.
Für  die  Zechen  an  der  Ruhr  soll  schon  im  Jahre  1843  eine
Förderkonvention  zustande  gekommen  sein 1 ).  Auch  in  den
folgenden  Jahrzehnten  wurde  mehrfach  der  Versuch  gemacht,
wenn  auch  meist  ohne  Erfolg.  Schließlich  machten  die  Folgen
des  nach  der  Freigebung  des  Bergbaues  einsetzenden  rücksichtslosen ­
  Konkurrenzkampfes,  die  besonders  in  der  letzten
Hälfte  der  1870  er  und  1880  er  Jahren  ganz  bedenkliche
Formen  annahmen,  den  Bergwerksbesitzern  aber  doch  die
Notwendigkeit  eines  engeren  Zusammenschlusses  klar.  Nach
zahlreichen  mehr  oder  minder  erfolglosen  Versuchen  wurde
dann  1893  das  Rheinisch-Westfälische  Kohlensyndikat  gegründet. ­
  Auch  in  den  anderen  Bergrevieren  des  Kohlenund
  Erzbergbaues,  ebenso  im  Kalibergbau  und  vielen  anderen
Industrien  erfolgten  aus  ähnlichen  Gründen  und  in  ähnlicher
Weise  ein  mehr  oder  minder  fester  Zusammenschluß  der
Unternehmer,  so  daß  heute  überall  Vereinigungen  wie  Arbeitgeberverbände ­
  und  Kartelle  bestehen.
Die  Entstehung  des  Rh.  W.  Kohlensyndikats  ist  also
auf  den  Bergbaulichen  Verein  zurückzuführen.  Götzke  sagt
hierüber,  indem  er  gleichzeitig  eine  Mithilfe  des  Syndikates
bei  Erledigung  von  Arbeiterfragen  andeutet *  2 ):  „Es  (das  Kohlensyndikat ­
  U.)  ging  aus  dem  Schoß  des  Bergbauvereins
zur  besseren  praktischen  Durchführung  eines  seiner  Ziele
J )  Vgl.  Götzke,  Das  Reinisch-Westfälische  Kohlensyndikat,  p.  4;
ferner  bei  H.  Imbusch,  p.  16.
2 )  Götzke,  Das  Rheinisch-Westfälische  Kohlensyndikat,  p.  133
u.  134.