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II.  Allgemeine  sozialpolitische  Bedeutung  der  Kartelle.

rührende  Bestimmungen  fort,  um  gelegentlich  erklären  zü
können:  „Seht  unsere  Statuten  nur  durch,  mit  Arbeiterfragen ­
  beschäftigen  wir  uns  nicht  !“  Wenn  man  sich  dann
aber  wie  das  Kohlensyndikat  eines  Arbeitgeberverbandes  bedient, ­
  oder  aber  auch  wie  oben  erwiesen,  direkt  auf  die
Arbeiterverhältnisse  einwirkt,  beschäftigt  man  sich  doch  damit. ­
  Schenkt  man  aber  den  Ausführungen  Qötzkes  Glauben
—  man  kann  wohl  annehmen,  daß  Götzke  mit  authentischem
Material  gearbeitet  hat  —  so  könnte  man  zu  dem  Ergebnis
kommen,  daß  die  Vertreter  des  Kohlensyndikates  in  den  Verhandlungen ­
  vor  dem  Reichsamt  des  Innern  den  tatsächlichen
Verhältnissen  nicht  genügend  Rechnung  getragen  haben.
Zur  Bestätigung  dessen,  daß  die  Kartellorganisation  sehr
wohl  geeignet  ist,  Arbeiterfragen  zu  erledigen,  möge  ferner
die  Ansicht  Zöllners 1 )  dienen,  die  er  in  seiner  Monographie
„Eisenindustrie  und  Stahlwerksverband“  äußert:  „Durch  das
häufige  Zusammenkommen  im  Verbände,  das  Zusammenarbeiten ­
  nach  großen  gemeinsamen  Gesichtspunkten  und
durch  den  urteilklärenden  Meinungsaustausch  werden  manche
Stahlwerksbesitzer  auf  die  Dauer  ganz  von  selbst  auch  in
der  Behandlung  der  Arbeiterfrage  dieses  oder  jenes  Vorurteil ­
  abstreifen  und  so  mit  der  Zeit  dazu  kommen,  das
kleinliche  Festhalten  an  veralteten  und  patriarchalischen  Ansichten ­
  und  Gepflogenheiten  aufzugeben  und  modernen  Anschauungen ­
  Raum  zu  geben.“  Und  weiter  führt  Zöllner  an,
„daß  der  Einfluß  obigen  Zusammenarbeitens  im  Verbände
sich  aus  psychologischen  und  wirtschaftlichen  Gründen  nach
jener  ausgleichenden  Richtung  hin  geltend  machen  wird  z.
B.  wegen  des  Arbeitsvertragsverhältnisses  usw.“  An  anderer
Stelle  führt  dann  Zöllner 2 )  einen  Fall  an,  der  wohl  sehr  leicht
praktisch  werden  könnte:  „Bei  Betriebsstörungen  tritt  ein
Werk  für  das  andere  ein  .  .  .  Dies  gilt  natürlich  nicht  nur
für  technische  oder  ähnliche  Störungen,  sondern  auch  für
Streiks,  wie  denn  überhaupt  die  Macht  und  Widerstandsfähigkeit ­
  der  Stahlwerksbesitzer,  sowie  auch  ihr  Solidaritätsgefühl ­
  durch  die  Kartellierung  entschieden  gewachsen  ist.“
Dieses  Solidaritätsgefühl  der  Unternehmer,  das  Zöllner  hier

*)  Zöllner,  Eisenindustrie  und  Stahlwerksverband,  p.  170.
2 )  Ibid.,  p.  112.