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II.  Allgemeine  sozialpolitische  Bedeutung  der  Kartelle.

Besonders  aber  lassen  sich  ad  hoc  ergriffene  Maßregeln,
so  der  Beschluß,  die  in  einem  Betriebe  streikenden  Arbeiter
bei  keinem  der  Kartellmitglieder  einzustellen,  hier  leichter
durchführen  als  bei  isolierten  Unternehmern.“
Also  auch  Liefmann  erkennt  es  an,  wie  außerordentlich
die  Kartellorganisation  zur  Durchführung  gewisser  Maßnahmen ­
  gegen  die  Arbeiter  geeignet  ist,  vielmehr  denn
als  ein  bloßer  Arbeitgeberverband,  der  womöglich  noch  die
Interessen  verschiedener  Industriezweige  vertritt  und  dem
es  schon  aus  diesem  Grunde  der  Verschiedenheit  der  vertretenen ­
  Arbeitgeberinteressen  halber  gar  nicht  möglich
wäre,  einen  solchen  Zwang  auszuüben.  Auf  der  Grundlage
eines  Kartells,  das  eine  genau  gleichartige  Produktion  vertritt, ­
  wird  vor  allem  die  Durchführung  der  so  außerordentlich ­
  bedeutungsvollen  Streikklausel  möglich  sein 1 ).  Besonders ­
  mit  Berücksichtigung  der  Streiks  werden  sich  daher  bei
Kartellen  im  allgemeinen  die  Aussichten  der  Arbeiter  auf
Erfolg  verschlechtern *  2 ),  sofern  nicht  die  Arbeiter  den  Kartellen ­
  entsprechende  Organisationen  entgegenstellen,  worauf
ich  später  noch  zurückkommc.
Ebenso  ist  Harms 3 )  durchaus  beizustimmen,  wenn  er
die  Ansicht  vertritt,  daß  namentlich  die  Kartelle  als  kraftvolle ­
  Vertretungen  der  wirtschaftlichen  Interessen  des  Unternehmers ­
  auch  den  Arbeitern  gegenüber  „eine  größere  Rolle
zu  spielen  berufen  (sind),  als  gewöhnlich  angenommen  wird“.
Harms  führt  hierzu,  ganz  im  Sinne  vorstehender  Ausführungen, ­
  wörtlich  aus:  „Zwar  wird  uns  immer  wieder  versichert, ­
  daß  die  Kartelle  mit  der  Regelung  des  Arbeitsverhältnisses ­
  nichts  zu  tun  haben.  Ganz  allgemein  mag  das
richtig  sein;  aber  in  Wirklichkeit  stärken  gerade  die  Kartelle ­
  die  Unternehmer  in  ihrer  Stellung  gegenüber  der  Arbeiterschaft ­
  ganz  außerordentlich.  Welche  Entwicklung
möchte  beispielsweise  der  Bergarbeiterstreik  angenommen
haben,  wenn  das  Kohlensyndikat  nicht  bestanden  hätte?  Die
Maßnahmen  gegen  Outsider  hätten  ohne  das  Syndikat  in
1)  Diese  Ansicht  vertritt  Tschierschky  in  einem  Aufsatze  in  der
„Kartell-Rundschau“  1908,  p.  6.
2 )  Liefmann  ist  ebenfalls  dieser  Meinung.  Vgl.  bei  ihm  Kartelle
und  Trusts,  p.  58  ff.
3 )  Harms,  Arbeiterkammern  und  Kaufmannskammern,  p.  12.