II.  Allgemeine  sozialpolitische  Bedeutung  der  Kartelle.

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siert  sind,  könnten  mit  wohl  disziplinierten  Arbeiterorganisationen ­
  desselben  Industriezweiges,  Arbeitstarifverträge  abschließen, ­
  Arbeitsnachweise  organisieren  und  zwar  durchaus
mit  Umgehung  eines  besonderen  Arbeitgeberverbandes.  Auf
diese  Zusammenhänge  wird  im  Laufe  dieser  Abhandlung
noch  näher  eingegangen  werden.
Die  Zeit,  wo  die  Kartelle  sich  mit  solchen  Fragen  beschäftigen ­
  und  die  Tätigkeit  der  Arbeitgeberverbände  überhaupt
in  ihren  Arbeitsbereich  einbeziehen  werden,  liegt  vielleicht
nicht  mehr  allzufern.  Denn  die  Unternehmerverbände
schließen  sich  schon  seit  einiger  Zeit  immer  enger  zusammen,
gefördert  von  den  beiden  großen  Industriellenverbänden;
dem  Zentralverband  deutscher  Industrieller  (gegr.  1876)  und
dem  Bund  der  Industriellen  (gegr.  1895).  Ersterer  ist  die
Interessenvertretung  der  Roh-  und  Hilfsstoffindustrie  und
steht  in  einem  charakterischen  Rivalitätskampfe  mit  dem
Bund  der  Industriellen,  der  überwiegend  die  Weiterverarbeiter ­
  umfaßt.  Dem,  Zentralverband  ist  die  Hauptstelle
der  deutschen  Arbeitgeberverbände,  dem  Bund  der  Industriellen ­
  der  Verein  der  deutschen  Arbeitgeberverbände  angeschiossen
 1 ).  Die  weitgehende  Personalunion  in  diesen  Verbänden ­
  ist  leicht  nachzuweisen,  so  ist  Kirdorf,  einer  der  bedeutendsten ­
  Industriellen  im  Rh.  W.  Kohlensyndikate,  gleichzeitig ­
  im  Vorstande  des  Zentralverbandes  deutscher  Industrieller ­
  und  des  Dortmunder  bergbaulichen  Vereins.  Ähnlich
ist  es  bei  anderen  Männern  unserer  Großindustrie.
Mögen  auch  die  Arbeitgeberverbände  sich  rein  formell
von  den  Kartellverträgen  emanzipieren  und  nur  wenige  in
direkter  Verbindung  oder  gar  Abhängigkeit  zu  den  Kartellen
stehen,  so  erkennt  man  doch  wieder  eine  zunehmende  innere
Annäherung  der  beiden  Organisationen.  Man  muß  sich  die
Entwicklung  konkret  vorstellen:  Die  Gründung  eines  Arbeitgeberverbandes ­
  erfolgte  meistens  plötzlich  bei  einem  bestimmten ­
  Anlaß,  Lohnforderungen,  Streik  usw.,  da  der  bestehende ­
  Kartellvertrag  auf  diese  Dinge  nicht  zugeschnitten

J)  Nach  Kulemann,  Die  Berufsvereine,  gehörten  Ende  1907  der
„Hauptstelle“  117  Organisationen  mit  rund  900  000  Arbeitern,  dem
„Verein“  41  Verbände  und  250  Unterverbände  mit  etwa  1  400  000
Arbeitern  an.

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