111.  Kartell  und  Konjunktur.

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Konjunkturen,  sie  bedeuten  die  dauernde  und  unbegrenzte
Ausbeutung.  Das  Syndikatswesen  ist  nur  eine  Stufe  besser.“
Diese  Ansicht  ist  jedenfalls  eine  nicht  ganz  wissenschaftliche ­
  Verallgemeinerung.  Immerhin  ist  es  nicht  ganz  uninteressant, ­
  zu  untersuchen,  inwiefern  das  deutsche  Syndikatswesen ­
  dazu  beiträgt,  die  willkürlichen  Schwankungen
der  Konjunktur  einzuschränken  und  den  Markt  zu  befestigen.
Die  Wirksamkeit  der  Kartelle  zielt  vor  allem,  darauf
hin,  auf  die  Gestaltung  und  Dauer  der  Konjunktur  Einfluß
zu  gewinnen,  insbesondere  ist  es  das  Bestreben,  Konjunkturenschwankungen
  entgegen  zu  wirken,  Krisen  und  Depressionen ­
  zu  mildern.  Sie  wollen  eine  größere  Stetigkeit  in
der  Beschäftigung  herbeiführen  und  damit  namentlich  auch
in  der  Krisis  einen  allzustarken  und  plötzlichen  Preisrückgang ­
  verhindern.  Wenn  dieses  Bestreben  von  Seiten  der
Unternehmer  vorhanden  ist,  so  geschieht  dies  zunächst  schon
aus  reinem  Eigennutz.  Denn  der  Unternehmer  hat  das  größte
Interesse  daran,  seinen  Betrieb  möglichst  gleichmäßig  zu
gestalten,  seine  Produktion  zu  einem  möglichst  gleichmäßigen
Preise  zu  verkaufen,  wodurch  auch  eine  sichere  Kalkulation
im  voraus  ermöglicht  ist.  Die  Preise  müssen  sich  auf  einem
gewissen  Preisniveau  halten  und  daß  dieses  nicht  zu  niedrig
gehalten  wird,  dafür  spricht  schon  die  bisherige  Preispolitik
der  Verbände,  insbesondere  die  des  Rh.  Westf.  Kohlensyndikates. ­

Die  Mittel,  welche  die  Kartelle  zur  Erreichung  ihrer  Bestrebungen ­
  anwenden,  sind  recht  verschiedenartige,  je  nachdem ­
  durch  gemeinsame  Regulierung  der  Nachfrage  (nach
Rohstoffen  oder  überhaupt  nach  dem  zu  verarbeitenden
Material,  wohl  sehr  selten  auch  die  Nachfrage  nach  Arbeitskräften) ­
  oder  des  Angebots  (durch  Mindestpreise  oder  bestimmte ­
  Bedingungen  beim  Verkauf,  durch  Verteilung  des
Absatzes  bezw.  der  Absatzgebiete,  Festlegung  oder  Einschränkung ­
  der  Produktion,  durch  einheitlichen  Vertrieb  oder
durch  Verbindung  dieser  Maßnahmen  miteinander)  der  Kartellzweck ­
  erstrebt  wird.  Da  die  Folgeerscheinungen  je  nach
den  angewandten  Maßregeln  verschiedene  sein  können,  erscheint ­
  es  von  vornherein  nicht  völlig  bedenkfrei,  einzelne
Beobachtungen  zu  verallgemeinern.  Immerhin  ist  der  End ­